1916 / 298 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

57 Die Bstimmungen gelten nicht für Zündhölzer, die im Augland hergestellt sind.

588 Die B stimmurgen treten mit dem Tage der Verkündung, 8 k 2 und die 55 4, 6 jedoch erst mit dem 1. Jannar 1917 in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung, betreffend Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen.

Vom 16. Dezember 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ern ächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß. nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗CGesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

J. Auflösung von Verträgen mit feindlichen Staats— angehörigen aus Gründen der Vergeltung 81

Der Reichskanzler kann aus Gründen der Vergeltung einen Kauf⸗— oder Lie ferungsvertrag, den ein Deutscher mit einem Angebörigen Gre ßhrttanniens und Irlands, Italiens oder Frankreichs oder der Kolonten und auswärtigen Besitzungen dieser Staaten geschlossen hat, auf Ant ag des Deutschen für aufgelöst erklären.

Die Aufhebungsertlärung kann auf einen Teil des Vertrags be—⸗ schränkt werden.

Soweit der Verkäufer zur Zeit der Stellung des Antrags die ihm in bezug auf die Leistung der verkauften Sachen obliegenden Vern flichtungen schon erfüllt hatte, ist die Aufhebungserklärung ohne Wirkung. Hat der Käufer den Kaufpreis schon gezählt, so kann er ihn, joweit der Vertrag aufgelöst ist, zurückverlangen.

Die Vorschristen der Abs. J bis 3 finden auf Wer verträge sowle auf Frachtverträge, welche die Beförderung von Gütern zur See zum Gegenstande haben, und auf Mietyerträge über Seeschiffe entsprechende Anwendung Sie gelten nicht für Börfen termingeschäfte.

Der Reichakaniler kann die Entscheidung durch allgemeine An— ordnung oder im einzelnen Falle einer anderen Stelle übertragen und nähere Anordnungen über das Verfahren treffen.

II. Rechtsstreitigkeiten über Verträge mit feindlichen Staats angehörigen

583

Hat ein Deuischer mit einem Angehzrigen etzes feindlichen Staates einen Vertrag Ceschlessen, so ist zur Entscheidung von Sirentigkeiten über die Einmwi kung det Krieges auf die Rechte und Aflchten aus dem Vertrag auch kas Gericht, in dessen Bezirke der Deut che seinen allgemeiagen Gerichtestand bat, oder, wenn er im In- land keinen allgemeinen Gerichte stand hat, dag Gericht, in deffen Bezirk er sich dauernd aufhält, zuständig.

54

Llegen bel Streitigkeiten der im §3 bezeichneten Art für die Zu— stellung der Klageschrit an den feindlichen Staats ingehörigen die Vor— aussetzungen der öffentlichen Zustellung vor und eiblelet sich rer Kläger, eine Mitteilung über den Inhalt der Klage unter Angabe des Gerichtz und des Verbandlungzterimins in einem nautralen Lane durch eingeschriebenen Brief unter der Ahresse des Beklagten zur Post zu gehen oder in anderer zweckentsprechender Weise an den Be— kiagten zu befördern, so kann bei Bewilligung der öffentlichen Zu— stellung das Gericht anordnen, daß die im z 204 Abf. 2 der Z idil— prozeßzordnung vorgeschttebene Einrückung nur einmal und nur im „Rrichzanzeiger“ zu erfolgen hat. Das glelche gilt in anderen Fallen, in denen das dem feindlichen Staaitzangeh 5rige zuzustellende Schrift⸗ stück elne Ladung enthält.

der Kläger hat glaubhaft zu machen, daß er die Mitteilung in der im Abs. 1 bezeichneten Weise innerhalb angemessener Zeit zur Post gegeben hat oder daß die Mittelung dem Beklagten zugegangen ist; andern fall kann das Gericht die Verhandlung vertagen und an— ordnen, daß der Beklagte von neuem zu laden ist.

III. Schlußvorschriften 6

Einem Deutschen im ene vorstehenden Vorschriften stehen juristische Personen oder Handelsgesellschaften anderer Ait gleich, die im Inland oder in den Schutzgebieten ihren Sitz haben.

Dem Angehörigen eineg seindlichen Staates im Sinne der vor— stehenden Vorschriften flehen gleich:

1. natücliche Personen, die in dem feindllchen Staate ihren Wonnsitz oder ihre gewerbliche Hauptniederlassung haben; 2. jaristijsch Personen und Handelsgesellschaften anderer Art,

die in dem jeindlichen Siaate ihten Sitz haben; 3. Handel sgestllschaften anderer Art, die im sonstigen Ausland lhren Sitz haben, wenn an ihnen feindliche Staafgangehörige f soweit es sich um die Anwendung des § 1 handelt, Angehörige der dort bezeichneten feindlichen Staaten über wiegend beteiligt sind. ;

; . Die Vorschriften der 5 1, 2 können durch Bekanntmachung des skanzlers auf andere als die im § 1 bezeichneten feindlichen

der für anwendbar erklärt werden.

§87 -

Verordnung trilt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Reich anzler beflirmmt, wann und in welchem Ümfang sie

t tritt.

in, den 16. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des

57

nntmachung ag der Verordnung, betreffend Ver— eindlichen Staatsangehörigen, vom 16. Dezember 1916. Vom 17. Dezember 1916.

Auf Grund des § 2 der Verordnung des Bundesrats, betreffend Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen, vom 16. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1396) wird folgendes bestimmt:

NM

Artikel 1 Die Entscheidung über die Auflösung von Verträgen mit feind lichen Staaigangebörigen aus Gründen der Vergeltung wird, unbe⸗ schadet der Befugnis dig Reich kanzlers zum Erlaß allgemeiner An— ordnungen dem Reichsschiedsgerichte für Kriegswirtschaft übertragen. Die Gaischeidung erfolgt durch den Vorsitz' nden oder in dessen Ver⸗ tretung durch ein Mitglied, welches die Befähigung zum Richter

amte besitzt. Artikel 2

Der Antrag auf Auflösungterklärung ist schrlftlich bei dem Reichs⸗ schiedsgerichte fur Kriegswirtschaft einzureichen. Artikel 3

In bem Antrag ist der Inhalt des Vertrags darzulegen. Der Antag soll ersehen lassen, ob die Auflöfunggerklärung für

den ganzen Vertrag oder nur für einzelne Teile beantragt wird.

(

Im einzelnen soll der Antrag namentlich angeben:

1. die Vertragspartelen nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Stagtsang hörtgkeit; den Zeitpankt der Schließung des Vertrags; den BJegenstand und den Umfang der Leistungen, auf dle sich der Vertrag bezieht, sowie die Höbe des Gytgelte; . den Zeitpun ft, in welchem der Vertrag zu erfüllen ist oder bei ordnungsmäßiger Erledigung zu erfüllen gewesen wäre; die Abreden, durch welche für den Fall höherer Gewalt, eines Krieges usw. die Erfüllungszeit hinauegeschoben oder in fonstiger Welse Vorsorge getroffen wird; falls derartige de eg nicht getroffen sind, ist dies ausdrücklich zu ver= merken.

Der Antrag soll ferner angeben: . inwiewelt der Vrtrag von der einen oder andern Seite oder von beiden Seiten schon erfüllt ist; inwieweit und aus welchen Gründen der Vertrag nach all · gemeinen Rechtsgrundsätzen als fortbeste hend oder hinfällig angesehen wird oder aus welchen Gründen in dieser Be— ziehung Zweifel obwalten; ö . die Gründe, die für die Auflösungserklärung geltend ge⸗

macht werden. Artikel 4

Ist eine Vertraggoartel eine junistische Person, so ist außer ihrem Sitze tunlichst anzugeben, welchen Staaten im wesentlichen die Be, telligten angehören. Ist eine Vertraggvartet eine Handelsgesellschaft obne juristtsche Persönlichkeit, fo ist Name, Wohnort und Staats—⸗ angehörigkeit der Mitglieder anzugeben.

Artikel 5

Der Antragsteller soll die ihm zugänglichen, auf den Vertrag be⸗ züglichen oder sonst zur Aufklärung des Sachverhältnisses dientichen Urkunden belfügen.

2. 4.

Artikel 6 Das Reicheschiedsgericht kann vor der Entscheidung mittlun gen anste lle. . ; zr Die Entscheidung ist dem Antragsteller mitm teilen. Artikel 7 Fär die Entscheldung wird eine zur Reichskasse fließende

erhohen. Die Höhe der Gebühr wird von dem Reichsschiedsgerichte be—

stimmt. Die Gebühr soll in der Regel nicht weniger als fünfzig Maik und nicht mehr als eintausend Maik betragen. Aus besonderen Gründen kann von der Erhebung einer Gebühr Abstand genommen werden. . Das Reichsschleds ericht kann den Erlaß der Eantscheidung von der Vorauezablung der Gebühr abhängig machen . Die Beitreibung der Gebühr erfolgt auf Ersuchen des Reicht· schiedegerichtz nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Bel⸗ tieibung öffent icher Abgaben. Berlin, den 17. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

weitere Er⸗

Gebühr

ntmachung von Auslandsforderungen.

Vom 16. Dezember 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 Z des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

51 Forderungen gegen Sche⸗ Mn er im seindlichen Aut land sind nach e, . der vom Reichska * zu ellassenden Vorschriften anzu— melden.

52

Die Landeszentralbehörden bestimmen, bei welchen Stellen die Anmeldungen zu erfolgen haben.

Auf Erfordern dieser Stellen oder des Reichskanzlers ist jeder⸗ mann verpflichtet, hinnen einer festjusetzenden Frist eine Erklärung darüber abzugeben, oh bei ibm die Voraussetzungen der Anmeldepflicht vorliegen sowie eine abgegebene Ertlärung oder Anmeldung durch nähere Auskünfte zu ergänzen. .

O 3

Die mit der Entgegennabme oder Bearbettung der Anmeldungen befaßten Personen sind verpflichtet, über die aus Anlaß der n. meldung zu ihrer Kenntnitz gelangten Verhältnisse Verschwlegenheit zu beobachten.

Bekan über die Anmeldung

5

den Vorschriften dieser

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von Verordnung zulassen. . 8 8 Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mlt Gefängnis bis zu drei Monaten wind bestraft: 1. wer vorsätzlich den gemäß 5 1 ergehenden Anordnungen des Reicht kanzlers über die Anmeldung oder einer gemäß § 2 Abs. 2 ergehenden Aufforderung nicht oder nicht inner⸗ halb der vorgeschriebenen Frist nachkommt; . wer bei der Anmeldung oder bei einer nach 52 Abs. 2 ab⸗ zugebeaden Erklärung oder Auskanft wissentlich unvoll— staͤndige oder unrlchtige Angaben macht; wer den Vorschristen des §z 3 zuwider Verschwiegenhelt nicht beobachtet. In dem Falle der Nr. 3 trag ein.

2 9. tritt die Verfolgung nur auf An— 838 .

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 16. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Belannt n hung

betreffend Festsetzung des Zuschlags zu den Friedens⸗ preisen der zum Kriegsdienst ausgehobenen Pferde. Vom 16. Dezember 1916.

Auf Grund des Artikel 1 Abs. 4 der Verordnung des Bundesrats vom 30. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 983), betreffend Aenderung des 8 25 des Gesetzes über die Kriegs—⸗ leistungen vom 13. Juni 1873, bestimme ich in Abänderung der Bekanntmachung, betreffend Festsetzung des Zuschlags zu den Friedenspreisen der zum Kriegsdienst ausgehobenen Pferde, vom 30. Auaust 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 6h;

Der Zuschlag zu den Friedenspreisen der zum Kriegsdienst ausgehobenen Pferde wird mit Geltung vom 20. November 1916 auf 75 vom Hundert der Friedenspreise festgesetzt.

Berlin, den 16. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.

Bekanntm achung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß der Verordnung über die Liquidatisn britlscher Unternehmungen vom 29. August 1916 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgienz vom 13. September 1916 Nr. 253) folgende Liquidation an- geordnet: 1) des in Belgien befindlichen Vermögeng der Firma; Antwerh Water Works Company Limited London in Antwerpen (Liguidator; Rechtsanwalt Dr. J. M. Lappenberg in Antwerpen, Aussichisstelle für Handelgunternebmungen), ĩ . 2) des in Belgien befindlichen Vermögens der Firma: Imperlal Continental Gas Association in London G. C., insbesondere der iht gehörigen Unternehmungen Compagnie du Gez b Anveis in Am. werpen und der Comnagnle Eontinentale du Gaz de Bruxelles in Brsssel (Liquidator: Röichtganwalt Dr. J. M. Lappenberg in Unt. werpen, Aufsichtsstelle für Handelsunternehmungen).

Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brüssel, den 16. Dezember 1916. Der Verwaltungschef bei dem Generalgouverneur in Belgien,

Dr. von Sandt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28

des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5615 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Ver—

ordnung vom 18. April 1916 über die Einfuhr von konden—

sierter Milch und von Milchpulver, vom 16. Dezember 1916,

unter

Nr. 56K. eine Bekanntmachung über die Einfuhr und erzeugnissen aller Art, vom 16. Dezember

) ö 189 che 9

urchfuhr von Mil 1916, unter Nr. 5617 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Zündwaren, vom 16. Dezember 1916, unter Nr. 5618 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungt— bestimmungen über den Verkehr mit Zündwaren, vom 16. De— zember 1916, unter Nr. 5619 eine Bekanntmachung, betreffend Verträge feindlichen Staatsangehörigen, vom 16. Dezember 1916, unler Nr. 5620 eine Bekanntmachung zur Ausführung der Ver— ordnung, betreffend Verträge mit feindlichen Staatgangehörigen, vom 16. Dezember 1916, vom 17. Dezember 1916, unter Nr 5621 eine Bekanntmachung über die Anmeldung von Auslandsforderungen, vom 16. Dezember 1916, und unter Nr. 5622 eine Bekanntmachung, betreffend Festsetzung des Zuschlags zu den Friedenspreisen der zum Kriegsdienst aus—Q gehobenen Pferde, vom 16. Dezember 1916. Berlin W. 9, den 19. Dezember 1916. Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.

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Königreich Preußen. Ministerium des Königlichen Hauses. Dem Schmiedeobermeister Jakob Heck in Bad Homburg

verliehen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Die am 12. Januar 1915 auf Grund der Verordnung, betreffend die zwanasweise Verwaltung britischer ; 6 S8 Bg Unternehmungen, vom 22 Dezember 1914 (RGBl. S. 566) angeordnete Zwangsverwaltung der Firma H. Aron, trizitätszählerfabrik G. m. b. H. in Charlottenburg ist aufgehoben worden. Berlin, den 15. Dezember 1916. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. in Kl. Sdengowen, Re aierungsbezirk Allenstein, nd in Mestin, Kunigk in Bietau, Nickel in Pischnitz, Wolschon in Kamlau und Quasson in Gohra, Regierungsbezirk Danzig, ist * 5

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1 2485 rf F 6 * chtam m iches. Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 19. Dezember 1916.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Vel, sitzung; vorher hielten die vereinigten Autzschüsse für Handel und Verkehr, für das Landheer und die Festungen, Seewesen und für Justizwesen eine Sitzung.

für das 11

inter dem Titel: der Betriebe führung auf den Staatseise deutsche Allgemeine Zeitung“:

Der Keieg stellt an den Betrleb der Staatteisenbabnen gan iußtrordentlich' Anforderungen. Der Hreußische Eisenbahnmintster bat sich daber veranlaßt gesehen um die Einheitlichkeit ber Bet leb' führung in bestsmmten Gebieten zu verstärken, eine Ober betrtebzleitung einzusetzen. Nachdem für die westlichen Eisenbahn— direkttonsbezirte bereit Ende Oktober dieses Jahre Der Prästzent der Gisenbabndirektion in Saarbrücken mit so the besonderen Vollmachten aus nestattet worden war, hat nunmehr in gleicher Weise der Präsident der Glsenbahndirektlon n Berlin für die mittleren und einen Teil der ösllichen Bezitke n. selben weitreichenden Befugnisse erhalten. Beide Präsidenten sid als außerordentliche Kommissare des Ministers bestellt worden 9. haben als solche das Recht erhalten, für die ibnen zugewie enen. zhke selbständig Verkehrgsperren zu verhängen, Umleitungen des ä?! kehrcs vorzunehmen und überhaupt alle Ahhilfemaßnabmen an ien, die zur Behebung eintretender Betriebaschwierigkeiten erfordern werden,. Nach den Erfahrungen, die im Westen gemacht worden läßt sich von dieser Oberbetriebsleitung eine schärfere Zuisamm eo un des gesamten Betriebzapparateß und damit eine Erhöhung der Leistunn

fählgkelt der Staatgeisenbahnen erwarten.

1248

Einheitlichkeit se

v. d. H. ist das Prädikat als Königlicher Hofschmiedemeister

nbahnen schreibt die „Nord⸗

. Oe sterreich⸗ ungarn.

Der Kaiser, der gestern früh von einer mehrtä igen Relse an die Front nach Wien zurückgekehrt ist empsiu im Laufe des Vormittags den mit der Kabinetts bildung betrauten Geheimen Rat Dr. von S zitzmüller in ein stũndiger Audienz; und nahm seinen Bericht üer den Stand b r Kabinetts bildung sowie über die gesamte polilische Fa * gegen. Der Kaiser beauftragte hierauf Dr. von Spitz müller die Kabinetts bildung, die sich in vorgeschrittenem Stadium b = findet, fortzusetzen. 1 . Im ungarischen Abgeordnetenhause teilte der Ministerpräsident Graf Tisza gestern mit, daß die Krönun— am 30, Dezember stattfindet, und beantragte daß das 96 geordnetenhaus hierfür gewisse Vorkehrungen? reffen a die Wahl des Paladin⸗Stellvertreters vornehmen möge der gene nan mit dem Primas dem König die Krone aufs Haupt setzen solf Ferner, soll eine Abordnung gewählt werden, die nach dem feierlichen Einzug den König begrüßt und ihn ersucht die Krönung vorzunehmen und die Erlaubnis zur Krönung der Königin zu erteilen. Ueber den Antrag des Ministerprãsihenten entspann sich eine lebhafte Debatte, über die W. T B*** folgt, berichtet: k Von der Opposition wurde der Vorschlag hek Tisza zum Paladin Siellpertr ener, der die Krör zu wählen. Graf Andrassy erklärt Minist. J

verwickelt, um hie heit darstellen zu können. Viel geri

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ma . r emp Yje Dahm nir fo far Die Debatte wird heute fortgesetzt Polen. (Ge * 5 nineorr 353 7 11 314 1 z . 1 e neral gouvernement in Lublin teilt mit, daß die = 21 y 2ens1 * J 3 RKI .

m 1 W , ber veranstaltete Zählung der anwesenden m 2 r 11m öst aer vas ne w ea 5 3 . 9 oölke rung 1m. ost erreichisch ungarischen Okku—⸗

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ö Das Auswärtige Amt hat nach einer Meldung des Leuterschen Bureaus“ auf Ersuchen ber Vereinigten Staaten

,,,, , ; e. . 9 . bon Amerika dem öslterreichisch⸗ungarischen Botschafter n al ingten Grafen Tarnowski freies Geleit be— willigt. U Im Unterhause Bonar La

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—⸗ kündigte der Kanzler der Schatzkammer Fam gestern an, daß die Regierung hoffe, die Ver— gung des Parlaments werde am 22. Dezember eintreten

Februar beginnen können.

und die, neue Tagung zeitig im Der Minister teilte ferner mit, daß Lloyd George wahr— scheinlich imstande sein würde, seine Erklärung heute abzugeben und daß sich unter den Vorlagen, die noch vor der Vertagung erledigt werden sollten, eine Kriegsanleihebill befinde, die das Schotzamt in den Stand setzen würde, eine Anleihe aus— zugeben, menn es die Zeit dazu für geeignet halte auch ohne daß das Parlament tage. .

Frankreich. Minsterium des Aeußern veröffentlich Havas“ zufolge nachstehende Mitteilung: Botschaftsrat der Vereinigten Staaten hat dem Ministe⸗ m deg Aeußern die ngekünd gte ; uischen Regie

ist als der vom Kanzler ene Text, enthält nur enen allgemeinen

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die die Regierung im Gegensatze zi

Ver dem chderen Volke anjulegen, sondern von dem gerechten Gleichgewicht zwischen den Staaten, von der Achtung des Gründ⸗ lakes der Nationdlitäten, von dem Vzlkerrecht und den C rundts ben der Menschlichkeit und der Zivilisatlon. Wir streben in ener Wetse nach irgend elner internaflonalen Regelung der Unter⸗ lschung oder der Vorherrschaft oder einer Regelung, die die Ver⸗ nichtung von Völkern oder Nationen bedingt. Ringe sichtg eines ernst haften Vorschlags für bestimmte Grundlagen yon Perhandlungen, die den Eben dargelegten Forderungen der Gerechtigkeit und der Ilvilisation Genüge tun koͤnnten, würde sich niemand von vornherein welgern, darüber zu verhandeln Aber biz jetzt zeigt auch im entferntesten nichis, daß diefe Bedingungen in dem gegenwärtigen Falle sich verwirklichen, und es sind sogar or viel Dinge vorhanden, die auf das Gegenteil hindeuten.“ Sonn!ino schloß, indem er die Kammer beschwor, die Beratung nicht mit der Annghine irgenk einer Tagegordnung, zu schließen, die die Ver⸗ mutung zuieße, daß Italten in der Aufnahme keg don Veutschland gemachten hinterhaitigen Schristeg eine von der feiner Verb urketen der schie dene Haltung einnehmen könnte. Demgemaß ordeste Sonnino die Kammer auf, der Regierung in Ta t ;

einer Tagegzordnung ihr voll und ganzes Vertrauen auszudrücken. 35 k 2 T; 12 S* . Die einzelnen bedeutenden Stellen der

wurden mehrfach durch zervorgehoben und ihr Schluß wurde mit einer eindrucksvollen ,, Durch Zuruf wurde der Anschlag 2er Nede beschlossen. Der Ministerprasident Boselli verlangte seinerseits, daß die Kammer die einfache Tagesordnung beschließe mit dem Ausdruck des vollständigen unbedingten In namentlicher Abstimmung wurde die einfache mit 352 Stimmen gegen 41 senehmigt. .

. r Rede Sonninos den Beifall der Kammer besonders

Niederlande. Deantwortung des Abtei lungsberichtes der Zweiten ler über das Budget des Minssterlums des Aeußern

der Minister des A eußern, wie „W. T. B.“ meldet, daß die niederländische Note vom 11. April an England ü ö die Beschlagnahme von Briefpost unbeantwortet geblieben sei Im November habe er gegen die Be— schlagnahme deutscher, aus Holland nach Uebersee, besonders ach Andios ind 9 merk . notar Menz ö 8 * n 15 ne ä Indien und AUmnerita, gesandter Bücher und Zeitschriften in England Einspruch erhoben. England habe geantwortet, es spj daan herechtia z 1 . e n , Iwo , . i dazu berechtigt, habe sich jedoch bereit erklärt, eine ähnliche Aegelung zu treffen, wie jeinerzeit mit Amerika, sodaß Uni Negelun n , t mit erika, sodaß Uni versitäten und andere öffentliche Körperschaften wissenschaftliche n n hr Schriften erhalten könnten. In dieses Abkommen sollten unter bestimmten Umständen auch gewisse Personen ein⸗

lossen werden it Benn die Ve .

Leschlossen werden. Mit Bezug auf die Versenkung des wampfsers „Palembang“ wies der Minister auf die be⸗ stimmten Erklärungen des deutschen Admiralstabes hin. Hier— legen 5ny 6491 29 ngo 5s⸗ Di . J a. könne er nur Vermutungen aufstellen. Die deutsche . lehne es ab, den Fall einem internationalen Unter— sue Jungs ausschuß zu überwessen. Für die inzwischen auf⸗— geklärte Blom mersdyk⸗Angele genheit verwies der Minister auf das Orangebuch.

Kammer

nit

D . 8 Dänemark.

ist gestern vom Ministerium des betreffend die Abtretung der nseln an Amerika, zugegangen.

Türkei.

Nach einer verspätet eingetroffenen Meldung des, W. T. B.“ hielt der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Halil Bei in der Sitzung der Deputie enkam mer am 14. d. M. folgende Rede: Welt * eit we eim balß Jahren seußzt der größte Til der zip lisierten Zhen nnter dem Kriege, Ene gewaltige Armer von wehr als 20 Millionen Menschen schlägt sich an den verschiedenen Fronten. Dunderttausende junger Leute, unzählige Männer, die an der Ent- wccklung det Fortschrit ten des zwanzigsien Fahrhunderts und an dem Wohlergehen der Menschheit arbeiteten, sind berloren. Die Werke der Jivilisatien und des Fortschrittes sind mit dem Untergang bedroht. un sere Verbündeten wünschten dieser Krieg nicht, wir jwungen, den Kampf aufzunehmen, der von unseren et war, unsere Existenz zu zernich ten klung zu hindern. Dieser Krieg, der sich für Verbündeten gleich bei Beginn als ein Verteidigungs⸗ at auch heute dlesen Charatter nicht verloren. Weil unselen Armeen und denen unserer Verbündeten Fähren errungenen Siege und Erfolge mit einem gettönt worden sind, wünschten unsere großen l der Menschlichkeit und um welteres Blut— ießen zu verhindern, unseren Feinden, für den Fall, daß sie geneigt sein würden, darauf zu höcen, Friedensbedingungen vorzu- clan n, die mit unserer zukünstigen Entwicklung, unserer nationalen J fisten; und unserer Ehre vereinbar sind. Unsere Reglerungen ließen am letzten Dlens tag Feinden durch Vermitlung der neutralen Mächte, die mit de z der Untertanen in den kisegführenden Ländern betraut sind, e Note zugehen, deren Inhalt Sie fennen. Wir warten mit Ruhe ihre Antwort ab im Vertrauen auf den derols ̃ Armee und seres Volkes. Wenn ie e re ichst 11 , wenn sie if ste die Verantwortlichkeit. Das Feinde in diesen schrecklichen Kampf ruchlose Mittel und zur Befriedigung seiner n7 Umwälzung, ist jetzt niedergewor fen. Das heih gui Schicksal Rumäniens hat in den feindlichen Ländein tiefen ind gemacht. Vor den Stürmen der AÄn— llag⸗ und der Erbitterung, die sich dort erhoben haben, sind die Regierungen gezwungen, ihr Amt niederzulegen, und ihre Ober⸗ befehlghaber sind gezwu gen, zurückzutreten. folgen t. Wahrend Frankre ; Veränderungen sich ben

Reichstag eine Vorlage,

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wnntzus der Kammer gebracht worden ist. r „Agenzia Stefani“ zufolge aus: zem, Gs sind leine bestimmten Vorschläge vorhanden, außer der nenen. Vorschlage, Frieden gverhandlungen zu öffnen. uber hinaus Vorschläge gemacht worden wären, dann würden ö eng waß dementsprechend zu tun wäte. Es wäre nicht praktisch auch nicht ernstbast, heute darüber Grörterungen pflegen. öeng wird kein Veibündeter irgend eine etwaige Bedingung in allein . ziehen önnen, die ihm gegebenen falls ln, einer für ihn und auf ungen Vorm angeboten ware. Im offentlichen Inter sse achim n ö. der den verbündeten Negierungen schuldigen Inhalt! ann ich Ihnen nichts mitteilen, was sich auf den ser vir Fern Antwort, bezieht, die wir auf diesen Schritt wr feindlichen Mächte eitellen werden. Die Antwort wisd ber-

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Griechenland. Die Annahme der Forderungen der Entente be⸗ deutet den „Times“ zufolge, die Entfernung der Armee aus Thessallen und die Verbringung der Artillerie nach bem Pele. ponnes. Die Verbündeten werben wegen der Greignisse in den ersten Tagen des Dezember noch eine Note an die griechische Negierung

sie einem

Die Verlegung der Truppen und der Militärattach tes von Offizieren wird ungefähr drei Wochen in

sandte Instruklionen ab. Artillerie, die unter Aussicht der der Verbündeten geleitet wird, Anspruch nehmen.

= Der Ministerpräsident Lambros hat, wie W. T. B.“ meldet, erklärt, daß die Blockade erst aufgehoben würde, wenn die Frage der Genugtuung gelöst sei.

Kriegsnachrichten.

Trotz Regenwetter und bodenloser Wege macht die Ver⸗ folgung in, der Sst-Walachei rasche Fortschritte. Die Trümmer der rumänischen Armee werden unaufhaltsam in das kaum 80 km breite Viereck hineingetrieben, das im Osten bon den Donausümpfen, im Westen vom Gebirgs stock der Karpathen und im Norden vom Sereth begrenzt wird. Ein aussichts reicher Widerstand in diesem flachen, vom Buzau⸗Fluß durchflossenen Gebiet ist nicht mehr wahrscheinlich, seildem dieser Fluß in breiter Front von den Verfolgern überschritten wurde. Die einzige größere Stadt, die die Rumänen in diesem Gebiet noch besitzen, ist Ramnicu⸗Sarat: die Städte Braila. Galatz und Foesani gehören geographisch und strategisch hereits zur Herethstellung. In der Dobrudscha haben die Bulgaren die ussen bis südlich Babadag getrieben. Die Front der Berbündeten hat nunmehr die größtmögliche Verkürzung um 900 km erreicht.

Die Lage a uf dem westlichen Kriegsschauplatze ist, von lokalen Kämpfen abgesehen, unverändert. Der Vorstoß der Franzosen bei Verdun ist nichts als eine politische De⸗ monstration und kann auf die Gesamtlage keinen Einfluß aus⸗ üben. Die Bilanz des Jahres 1916 wird für die Franzosen durch den geringen örllichen Erfolg nicht gebessert. Nach monatelangen blutigen Kämpfen und schwersten französischen und englischen Verlusten ist die Front in Frankreich und Belgien bis auf minimale Aenderungen im Dezember 1916 dieselbe, wie im Dezember 1915. (W. T. B)

Berlin, 18. Dezember, Abends. (W. T. B.) An We st und Ostfront nichts Wesentliches. In der Wala chei kleinere, für uns günstige Kämpfe. In der Norddobrudscha ist die Linie Babadag - Pe⸗

cineaga überschritten.

Großes Hauptquartier, 19. Dezember. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. - Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Auf beiden Somme⸗Ufern wurde das Geschütz⸗ und Minen werferfeuer vorübergehend lebhafter. . Nordwestlich und nördlich von Reims sind französische Abteilungen, die nach starker Feuervorbereitung gegen unsere Gräben vorgingen, zurückgetrieben worden.

Heeresgruppe Kronprinz.

Am Nachmittag st igerte sich auf dem Ostufer der Maas der Feuerkampf. Die Franzosen griffen den Fosses⸗ Wald an. Dig vor unserer Siellung liegende Chamb rettes 7 blieb nach Nahkampf in ihter Hand; an allen anderen Stellen der Angriffsfront wurden sie abgewiesen. ö.

Oe stlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Südlich des Narocz-Sees und südlich der Bahn Tarnopol Zloczow nahm zeitweilig die Artillerietätigkeit zu.

Front des Generalober ten

Erzherzog Joseph. „SUAUm Gutin Tomnatek in den Waldkarpathen wurden russische Patrouillen, an der Valeputn a⸗Straße Angriffe eines russischen Bataillons abgeschlagen.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Bei Teillämpfen wurden in den beiden letzten Tagen über 1090 Russen und Rumänen gefangen eingebracht und viele Fahrzeuge meist mit Verpflegung beladen erbeutet. In der Nord⸗-Dobrudscha hat der Feind seinen Rückzug über 2 ausgebaute Stellungen hinaus nordwärts fortgesetzt. Die Armee dringt gegen die untere Donau vor.

Mazedonische Front. An der Struma Patrouillen⸗Unternehmungen, die für die bulgarischen und osmanischen Truppen günstig ausgingen. Der Erste Generalquartlermeister. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗-ungarischer Bericht. Wien, 18. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird meldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls . von Mackensen. Lage unverändert. Heeresfront des Generalobersten ( Erzherzog Joseph. Beiderseits des Uz⸗Tales griffen die Russen unsere Stellungen nach heftiger Artillerievorbereitung an. Vie Kämpfe sind noch nicht abgeschlossen.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls ö Prinz Leopold von Bayern. . Russische Vorstöße gegen unsere Feldwachlinie bei Au gustowka blieben erfolglos. Ebenso scheiterten schwäch⸗ liche feindliche Angriffe gegen unsere neuen Stellungen bei Bol Porsk. Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine hesonderen Ereignisse.

Der Stellvertreter des Chefs hes Generalslahes von Hoefer, Feldmarschallen mant.

richten. Inzwischen warten der französssche und der englische Gen