1917 / 2 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichsanzeiger

vnd

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Aer Gemggpreiag beträgt vierteljährlich 6 30 8. All Nostanstalten nehmen Bestellnng an; für Gerlin anker Arn Nostanstalten und Zeitungsspeditenren für Kelbstahholen narh dir Exzpedition 8w. 48, Wilhelmstraße Rr. B.

Einzelne Aummern kosten 28 8.

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Inhalt des amtlichen Teiles: . Deutsches Reich. rnennungen 2c.

kitteilung,9 betreffend Ueberreichung des Beglaubigungs⸗ schreibens des neuernannten Großherzoglich luxemburgischen Geschäftsträgers.

ekanntmachung, betreffend Aenderung der Ausführungs— bestimmungen vom 10. und 27. Oktober 1916 zu der Ver⸗ ordnung über Rohtabak.

ekanntmachung, betreffend den Internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums.

etanntmachung, betr. Liquidation britischer Unternehmungen. andel sverbote.

zeige, betr. die Ausgabe der Nr. 1 des Reichs-Gesetzblatts.

Königreich Preuszen. nennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. ekannimachungen, betreffend die Zwangsverwaltung fran⸗ zösischer bezw. britischer Unternehmungen. Nufhebung eines Handelsverbots und Handelsverbote.

Dentsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Beamten der Reichseisenbahnverwaltung en Charakter als Rechnungsrat zu verleihen; dem Betriebs— genieur Berst in Bischheim, dem Oberbahnhofsvorsteher r in Rieding, dem Eisen bahnohersekretär ranz in

h n DN nhnobersektetär Steuerwald in Straßburg nhnobersekretär Wetzler in Straßburg.

Der neuernannte Großherzoglich luxemburgische Geschäfts⸗ äger, Staatsrat Dr. Ernst Arendt hat dem Staatssekretär Auswärtigen Amts am 28. v. M. sein Beglaubigungs— reiben übergeben. Bei der Reichsbank sind ernannt:

der bisherige Vorsteher der Effektenbuchhalterei des Kon⸗ rs der Reichshauptbank für Wertpapiere, Rechnungsrat hh wengberg in Berlin zum Ständigen Vertreter des Rrektors des Kontors der Reichshauptbank für Wertpapiere;

der bisherige Kassier bei der Reichs hauptbank, Rechnungsrat anz Schulz in Berlin zum Assistenten des Direktors des öontors der Reichshauptbank für Wertpapiere;

. der bisherige Oberbuchhalter bei der Reichshauptbank, chhnungsrat Südh aus in Verlin zum Vorsteher der Effekten— Pichhalterei des Kontors der Reichshauptbank für Wertpapiere.

Ge annt machung,

betreffend Aenderung der Aus führungsbestim— ungen vom 10. und 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak.

Vom 30. Dezember 1916.

Auf Grund des § 3 Abs. 2, 85 12, 13 der Verordnung ber Rohtabak vom 16. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1145) FFsimme ich:

- 1 Die Ausfübrungsbestimmungen vom 10. Altober 1916 (Reichs- Eelzbl. S. 1149) zu der Verordnung über Roöhtabak werden we

Plgt geändert:

1. 5 3 erhält folgende Fassung:

. Tabak, dessen Erwerb einem Hersteller von Tabakerzeugnissen stattet wird, darf nur entsprechend den Weisungen der deutschen entrale für Kriegslieferungen von Tabakerzeugnissen, Sitz Minden WWVestfalen, verarbeitet werden. Solange die Zentrale keine andere Feisung erteilt, haben Hersteller von Tabakerseugnissen von ihrer kenatlichen Erzeugung für die Zentrale ebensoptel zur Verfügung zu . alten, wie sie im Durchschnitt der Monate Oktober, November und eiember 1916 an die Zeytrale zu liefern hatten. Die jur Verfügung haltenden Mengen betragen indessen mindestens den nachstehenden nteil der im Januar 1817 hergestellten Mengen: bel Zigarren zum Herstellerpreise bis einschließlich oo. M für 1000 Stic... bo v. H. bei Ilgarren zum Herstellerpreis über g0 bis J , , . , und bei Rauch tabak 60 le Zentrale kann auf Lieferung der zu ihrer Verfügung zu haltenden abaler eugniffe verzichten.

Für die Zeit bis Ende Januar 1917 ist der Bedarf der Ver—⸗ rbelter nach den von ibnen in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli Il. durchschnittlich verarbeiteten, der y. der Kleinmengen— erkäufer nach den von ihnen in dem gleichen Zeltraum durchschnitilich r Kleinmengen verkauf abgegebenen Tabakmengen zu bemessen.

Für die Zeit nach dem 31. Januar 1917 ist der Bedarf nach vlgenden Gründsätzen zu bemessen:

bei Herstelleün bon Zigarren, Kau⸗ und Schnuvftabak ist dle durchschnittliche Verarbeitung der ersten sieben Monate dez Jahres 1915.

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Anzeigenyreig für dru Ranm einer 5 gespaltenen Ein ritn= zilt 30 8, einer 3 gespaltenen Einhritazeilt So

Anzeigen nimmt an?

dir Königlich Expedition der Reichs und tratzan eigner, Berlin 8W. 48, Wilhelmstrase Nr. *.

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und dem Gisen⸗ .

bei Herstellern von Rauchtabak die durchschnittliche Verarbei- tung der ersten sieben Monate des Jahres 1916 nach Abzug von 10 vom Hundert und

bei Kleinmengenverktaͤufern die durchschnittlicke Abgabe im Klein- 4 in den ersten sieben Monaten des Jahres

zugrunde zu legen.

Die Auslandegesellschaft kann auf Antrag der Zentrale aus nahmsweise den Bedanfzanteil von einzelnen Herstellern von Tahak— erzeugnissen, die ganz oder überwiegend mit Heereslieferungen beschätigt sind, vorübergebend erhöhen und den Bedarfsanteil von anderen He tellern von Tabakerzeugnissen vorübergehend herabsetzen. Der Beschluß über die Erhöhung des Bedarfeanteils ist dem Reichskommissar zur Bewhätigung vorzulegen; gegen die Herabs'tzung des Bedarfsanieils ist Beschwerde an elnen aus dem Reichskommissar und zwer vom Reichs. kanzler zu bestimmenden Vertretern der abaktadustrie zusammen⸗ gesetzten Ausschuß zuläͤssig.

2. 5 6 erhält folgende Fassung:

Auf die Veraibeitung der Vorräte der Hersteller von Tabak erzeugnissen, die bei Inkrafttreten der Verordnung steueramtlich an= gemeldet waren, finden die Vorschriften im § 3 entsprechende An—⸗ wendung.

II

Die Ausführung bestimmungen vom 27. Oktober 1916 (Relchs⸗ Gesetzbl. S. 1200) werden wie folgt geändert:

J. Im 5 21 ist in Zetle 1 jwischen den Werten „gewalzten Rlppen“ einzufügen: oder geschaittenen oder gewaljten und ge— schnittenen. In Zeile 4 und ?7 ist zwichen den Worten gewalite Rippen. einzufügen: oder geschnittene ober gewaljte und geschnittene. In Zeile 5. ist statt deutsch m“ zu setzen: inländischem.

2 Im 5 22 ist in Zeile 2 hinter walzen“ einzufügen: oder schneiden ode schneiden und walzen.

3. Im § 29 Abs. 1 sind die Worte von ihrer nach ihrer bis n ersetzen durch: . J

Jahres heden notte ne

36 .

Der Stellpertreter des Reichs kanzlers Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

betreffend den Internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums.

Vom 30. Dezember 1916.

Die Königlich schwedische Regierung hat dem Schweizeri⸗ schen Bundesrat unter dem 21. November 1916 den Belstritt Schwedens zu der Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900 und in Washington am 2. Juni 1911 (Reichs⸗Gesetzbl. 1913 S. 209), angezeigt.

Berlin, den 30. Dezember 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Johannes.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation briti⸗ scher Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation nachstehender Firmen usw. angeordnet: 1 .

1) der Firma J. Kristan G. m. b. H. in Berlin, Linden⸗ straße 16,17 (Liquidator: Kommerzienrat Dyhrenfurth in Berlin, Alsenstr. 7).

2) der Firma Albert Schiltz u. Co. Kommanditgesellschaft in Liquidation in Stettin (Liquidator: Bankier Richard J. Frank in Berlin, Französische Straße 167.

Berlin, den 2. Januar 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquiéres.

Bekanntmachung.

Dem am 1. Oktober 1877 in Schmittweller geborenen Reisenden Martin Moritz in Plankstadt wird der Handel mit Gegen⸗ ständen des iäglichen Bedarfs aller Art gemäß der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RSBl. S. 6038) und der Verordnung des Gr. Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1915 (G. und V. O. Bl. S. 277278) unter⸗ sagt, da Tatsachen vorliegen, die die Unzuperlässigkeit des Handel⸗ treibenden in bezug auf seinen Handelsbetrieb dartun. Die Unter- sagung des Handelsbetriebs wirtt für das Reichsgebtet.

Schwetzingen, den 9. Dezember 1916.

Großh. Bezirksamt. J. A.: Dr. Denzel.

Bekanntmachung.

Dem Händler Johannes Dräger, Lübeck, Untertrave 96, ist auf Grund der Bundetratsverordnung zur Fernhaltung unzuper⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs. Gefetzblatt Seite 603) der Handel mit Fischen sowie überhaupt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inshesondere

Nahrungs und Futtermitteln aller Art sowie rohen Natur

1912.

erzeugnissen, Heiz! und Leuchtstoffen, oder mit Gegen: 3 des Krlegsbe dar fg, wegen Unzuverlässigkeit un ter fagt worden.

Lübeck, den 20. Dezember 1916. Dag Polizeiamt. J. A.: Dr. ße.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 des Reichs-⸗-Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5642 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Ausführungsbestimmungen vom 169. und 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak, vom 30. Dezember 1916, und unter

Nr. 5643 eine Bekanntmachung, betreffend den Inter⸗ nationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom 30. Dezember 1916.

Berlin W. 9 den 2 Januar 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Senatspräsidenten Dr. Cretschmar bei dem Ober⸗ landesgericht in Frankfurt a. M, Schweighöfer bei dem Oberlandesgericht in Königsberg und Schlockermann bei dem Kammergericht sowie dem Oberstaatsanwalt Stachow in Marienwerder den Charakter als Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte zweiter Klasse zu verleihen und

den Gerichte gssessar Dr. Albert Pirl aus Ellr

den bisherigen Landra l Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanzn zu ernennen sowie

dem Generalkommissionssekretär Grunwald in Düsseldorf

die nachgesuchte Entlassung aus seinem Amte mit Pension und unter Verleihung des Charakters als Rechnungrat und

dem Kreitztierarzt Staupe in Biedenkopf die nachgesuchte Entlassung aus seinem Amte mit Pension und unter Verleihung des Charakters als Veterinärrat zu erteilen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die Zwangs⸗ verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (Rö Bl. S. 487) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für die Firma Deulsche Film⸗ gesellschaft m. b. H. in Cöln die Zwangsverwaltung angeordnet Verwalter: Justizrat Dr. Apfel in Cöln).

Berlin, den 29. Dezember 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusens ky.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die Zwangs⸗ verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. De⸗ zember 1914 (RGGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGGBl. S. 8M) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für den aus dem Nachlaß des am 9. September 1914 in Goslar ver⸗ storbenen Ingenieurs Walter Leede dem Ernst Leede⸗-Ost in London zugefallenen Erbanteil die Zwangsverwaltung ange⸗ ordnet (Verwalter: Bürgervorsteher Karl Schulz in Goslar).

Berlin, den 30. Dezember 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lus ens ky.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der , Georg Müller zum Geheimen technischen ureauassistenten ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Der Regierungssekretär Thiele aus Potsdam ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium des Innern ernannt worden.

Bekanntmachung.

Dem Warenagent Hermann Jakob Spanter in Bonn, Meckenheimerstraße 6a, habe ich auf Grund des 52 der Bundesratgz- verordnung vom 23. September 1915 (RGB. S. 603) gestattet, sein

8 ndelâgewerbe als Warenagent mit Gegenständen des täglichen

edarfs, insbesondere mit Nahrung und Futtermitteln aller Art, wie der aufzunehmen.

Bonn, den 21. Dezember 1916. Die Orttpolzeibehörde. Der Oberbürgermelsler. J. V.: Piehl.

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