1917 / 66 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Mar 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner ,

rofessor Paul M Meyer 23 ordentlichen 32 essor in

Königs der bis rinatd in der p . . er e gf. mn e i. in Berlin

der juristischen Fakultät ber selben Universität

der bisherige außerordentliche Professor in der medizinischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelme⸗Universität in Berlin Geheime Erster Prosektor am Anatomischen Institut, der bisherige außerordentliche Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Bonn wr. Friedrich Heiderich, Abteilungsvorsteher und Erster Prosektor am Anagtomischen Institut, der bisherige Privatdozent in der Professor Dr. Eöuard Firmenich⸗Richartz und der bieherige Privat⸗ dozent in der philosophischen Fakultät der Universität zu

Medizinalrat Dr. Hans Virchow,

philosophischen Fakultät der Universität in Bonn

Göttingen Professor Dr. Hugo Willrich

zu ordentlichen Honorarprofessoren in den angegebenen

Fakultäten ernannt worden.

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Gesetz,

betreffend Verlängerung der Geltungsdauer

(Gesetzsamml. S. 111). Vom 4. März 1917. Wir Wilhelm, Preußen ꝛc., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: Einziger Paragraph.

Die Geltungsdauer der Verordnung, betreffend Sicher— stellung des kommunalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer, vom 7. Juli 1915 (Gesetzsamml. S. 111) wird auf das Jahr 1917 erstreckt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jasiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 4. März 1917.

Siegel) Wilhelm. von Bethmann Hollweg. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Frhr. von Schorlemer. Lentze, von Loebell. Helfferich. von Stein. Graf von Roedern.

Erlaß des Staatsm iinisteriums, betreffend Anwendung des vereinfachten eignung sverfahrens bei der Herstellung einer ein aleisigen Staatseisenbahn von Wormditt nach Schlobitten sowie des zweiten Gleises auf mehreren

Staatseisenbahnstrecken.

Vom 2. März 1917.

Auf Grund des 8 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsver fahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159)

E nt⸗

in der Fassung der Verordnungen vom A. ag 1915 (Gesetz⸗

samml S. 57) ,,, * esetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsver= fahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Her— stellung einer eingleisigen Staatseisenhahn von Wormditt nach Schlobitten sowie des zweiten Gleises auf folgenden Staatsbahn⸗ strecken Anwendung findet: von NRastenburg über Angerburg nach Goldap und weiter über RButikuhnen— Blindgallen nach Szittkehmen; von Bartenstein nach Korschen einschließlich einer unmlttel— baren Gleisveibindung von Koischen an die Bahn Barten— stein = Hetlsberg; von Pogegen vach Laugszargen und von Gierst über Schmenfau nach Riesenburg.

Zur Ausführung der vorbezeichneten Stagtsbahnstrecken ist das Recht zur Entziehung und dauernden Beschrankung des Grundeigentum verliehen worden:

für die Gisenbahnlinie Wormditt Schlobitten durch Aller— höchsten Erlaß vom 14. Juli 1914 (Gesetzsamml. S. 151);

für die Gisenbahnlinie Rastenburg— Angerbuirg durch Aller— böchsten Gilaß vom 23. Mat 1898 (HGesetzsamml. S. 99);

für die Eisenbabnlinie Angerhurg— Goldap durch Aherhöchsten Erl ß rom 17. Apttl 1895 (Gesetzsamml. S. 151

für die Gisenbahnlinie Goldap— Bustkahnen— Klindgallen durch Allerhöchsten Erlaß vom 30. Jult 1912 (Gesetzsamml. S 204);

für die Gisenbahnlinie Blindgallen Sittkehinen durch Aler— höchsten Eilaß vom 5 Jult 1913 (Gesetzsamml S. 363);

für die Gssenhahnlinie Rartenstein— Korschen durch Allerböc ste Kenzesstong.! und Bestäsigungeurkunde für die Ostpreußische vom 2. November 1863 (Gesetzsamml. S 717);

für die Gisenbahnlinse Pogegen Laugtzargen durch Allerhöchsten Gilaß vom tz. Junt 1960 (Gesetz samml. S. 151) .

für die Efsenbabulsnie Gzerek-— Schmentau Riesenburg duch Allerböchttien Erlaß vom 5. Jult 1916 (Gesetzsamml. S. 113).

Berlin, den 2. März 1917. Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Fihr. von Schorlemer. Lentze. von Loebell. Helfferich. Graf von Roedern.

Nichtamlliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. März 1917.

Der Bundegsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, nachher hielt der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen eine Sitzung ab.

Ein nicht geringer Teil der enalischen Handelsflotte, nicht weniger als 63 Prozent, ist in diesem Kriege seiner eigentlichen Bestimmung entzogen worden und wird für die Zwecke von Heer und Flotte verwendet. Die Mannschaften solcher Ichiffe, obwohl im Marinedienst stehend, tragen keine Uniformen, sind aber durch besondere Abzeichen ausge⸗ peichnet. In den Abzeichen werden besondere Zeugnisse

der

Verordnung über Sicherstellung des kommunalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer vom 7. Jult 1915

von Gottes Gnaden König von

er vom Heeresdienst

ausgeslellt, vermöge deren der befreit bleibt, solange er im M A müssen aber ckgegeben werben, wenn ber Mann ausscheidet ober wenn sein Schiff nicht länger im Dienst der Marine ist. Solange aber das Schiff zur Verfügung der Admiralität steht, ift die Mannschaft der an Bord von Kriegs⸗ schiffen geltenden Mannszucht unterworfen und die Abzeichen vertreten gewissermaßen die Uniform.

In der Anweisung über die Ausgabe und den Gebrauch der Abzeichen, die von einem unserer N—⸗Boote einem englischen Dampfer abgenommen wurde, findet sich nun, wie ‚W. T. B.“ mitteilt, folgende Stelle: „Die Abzeichen dürfen nicht ge⸗ tragen werden, wenn das Schiff in neutrale Gemäãsser oder Häfen gelangt, und der Kapitän muß sie dann einsammeln und verwahrt halten, bis das Schiff wieder abfährt.“ In Wirk⸗ lichkeit sind Schiff und Mannschaft Bestandteile der Kriegs⸗ marine. In neutralen Häfen aber geben sie sich den Anschein, harmlose Mitglieder der Handelsflotte zu sein, um die Vorteile zu genießen, die Handelsschiffen gegen⸗ über Kriegsschiffen in Kriegszeiten zukommen. Mit vollem Recht hat Holland dem bewaffneten englischen Handels⸗ dampfer „Princeß Melita“ das Einlaufen in den Nieuwe Waterweg verweigert, bis er sein Geschütz mit der Lafette über Bord geworfen hatte, weil bewaffnete Handels dampfer Kriegs⸗ schiffen gleichzustellen sind. Handelsdampfer unter den Befehlen der englischen Admiralität sind nicht minder als Kriegsschiffe anzusehen und das Ablegen der Kregsdienstabzeichen während eines Aufenthalts in neutralen Gewässern und Häfen mutet an wie das Benehmen von Franktireurs, die bald mit der Büchse auf der Lauer liegen, bald sich als friedlicher Bürger ausgeben, die niemand ein Leid antun können.

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Nach der Grundsätze für Kommunalbehörden usw.

habern des Anstellungsscheins sind die ttleren, Kanzlei⸗ und Unterbeamtenstellen bei Kommunen und Kommunalverbänden, die weniger als 3000 Einwohner haben, für Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins nicht vorgesehen.

Infolge des Krieges, insbesondere mit Rücksicht auf seine lange Dauer, wind die Zahl der zur Versorgung der Kriegs⸗ beschädigten zur Verfügung stehenden Stellen nicht ausreichen. Wie „W. T. B.“ mitteilt, soll daher eine Vermehrung dieser Stellen dadurch erzielt werden, daß die Anstellungs⸗ grundsätze in Zukunft bei der Besetzung der mittleren, Kanzlei⸗ und Unterbeamtenstellen in sämtlichen Kommunen und Kom⸗ munalverbänden mit mindestens 1000 Einwohnern Anwendung zu finden haben. Die hinzutretenden Stellen der Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern werden in der Hauptsache den Jnhabern des Anstellungsscheins für den Unterbeamten⸗ dienst zugute kommen.

nuar 1917 ab wird ein im heraus gegebenes Finanz⸗ das durch die Post, den Buch⸗

Mit Wirkung vom 1. Ja preußischen Finanzministerium Ministerial⸗Blatt erscheinen, das handel und durch R. von Deckers Verlag, Berlin SW. 19, Jerusalemer Straße 56, zum Preise von jährlich 12 1 zu bezi⸗hen ist. Es ist dau bestimmt, in seinem amtlichen Teil en und Beamten und die sonst in em gen sotbie üher Nnordnungen

ungen aus dem gesamten Geschäftsbereiche der Finanz, Steuer- und Zollverwaltung zu unterrichten. Im nichtamtlichen Teile werden neben Mitteilungen, die für die Beamtenschaft und die sonstigen Leser von Wert sind, gelegent⸗ lich auch Tagesfragen behandelt werden. J

Das Oberkommando in den Marken hat unter dem 16. d. M. (Sekt. 0 Nr. 165 241) eine Bekanntmachung er⸗ lassen, in der den Verarbeitern von Tuchen zur Her⸗ stellung von Bekleidungsstücken für Offiziere, Beamte der Heeresverwaltung und solche Unteroffiziere, die ihre Uniformen aus eigenen Mitteln beschaffen müssen,

bis zum 25. d. M. N an derartigen über r⸗ verbspreise vorgeschrieben wird. Die Bekanntmachung trifft daneben noch nähere Bestimmungen über die Ausgabe von Tuchen der bezeichneten Art durch die Kriegs⸗ und Reservebekleidungsämter sowie über die Ver⸗ pflichtungen, deren Uebernahme von den Verarbeitern vor der Ausgabe solcher Tuche in Zukunft gefordert wird. Die Bekanntmachung wird im vollen Wortlaut in den Regierungs⸗Amtsblättern veröffentlicht. Außerdem sind Abdrücke dayon beim Oberkommando in den Marken, Kriegs⸗ Rohstoff⸗Stelle, Berlin W. 10 (Viktoriastraße 26), zu erhalten; ebenda werden auch die Formulare für die von den Ver⸗ arbeitern auszufüllenden Melde⸗ und Verpflichtungsscheine aus⸗ gegeben (Dienststunden 8 bis 4). Den Interessenten ist an⸗ zuraten, sich umgehend genaue Kenntnis von den für sie wichtigen Bestimmungen zu verschaffen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg ist gestern morgen in Wien eingetroffen, um Seiner Majestät dem Kaiser seine Aufwartung zu machen und dem Minister des Aeußern Grafen Czernin sowie dem Ministerpräsidenten Grafen Clam⸗Martinie einen Gegenbesuch abzustatten.

. Eine Verordnung der ungarischen Regierung verfügt die Wiedereinführung der Sommerzeitrechnung vom 16. April bis 17. September 1917. Die neue Zeit⸗ rechnung beginnt am 16 April, 2 Uhr Morgens, und endet am 17. September um 3 Uhr Morgens.

Großbritannien und Irland. Im Unterhause gab der Finanzminister Bonar Law am Ende der Sitzung in Beantwortung einer Anfrage betreffs der Abdankung des Kaisers von Rußland und der Ernennung des Großfürsten Michael zum Regenten, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, folgende Erklärung ab: Von der hritischen Botsckaft in St. Petersburg sei ein Tele gramm eingelaufen, daß festflelle, daß die führe Meldung von ter Ahdan kung des Zaten und der Ernennung des Grotziürsten Micharl

zum Regenten nicht ganz ger ag ju sein scheinr. Die Abran kung des

lenst beschäftigt ist. Die

zum Regenten zufrieden zu geben. General Belajew erklärte jedoch, er könne seinen Soldateneid

worden, obwohl das Grekutipkomiige cinen dabingebenden Reschi efaßt habe. Ferner teilte Bonar Law mit, er babe ein 2 dlegramm erhalten, wonach der Aufentbalteert des Zaren 6 belannt sei. ; . Im Laufe der Sitzung fragte der Unionist Hunt, ob niederländische Regierung sich weigere, einem . d schiff die Benutzung holländischer Häfen in der gewöhnlichen Weise zu gestatten, wenn das Schiff mit einem Geschütz gegen U-Bootsangriffe bewaffnet sei., Loid Robert Cecil antwor en bejahend und fügte hinzu, daß die britische Regierung mit der niederländischen über den Gegenstand verhandle. ; = Der Erste Lord der Admiralilät Carson äußerte sich wie „Aftenposten“ meldet, im Aldwynklub über Englandz Lage bezüglich der Zuführen von Lebensmitteln auf dem Seewege sehr ernst und sagte: . Die deutschen U. Bogte hätten allein im Februar eine balbe Milllon Tonnen versentt. Selbst wenn die Deutschen ibt Pa nichtungswerk nicht in dem gleichen Maßstabe fortsetzen kond i würden weitere Einfahreinschränkungen nötig werden. Seine Ac; fassung der Lage sei keineswegs pessimistisch, er wolle nur dem Nell. die Wahrheit sagen, damit es sich seine eigene Meinung bllden lznnt.

Frankreich. Dem „Journal des Débats“ zufolge hat Frankreie während des Krieges 2,õ Milliarden Gold an die Bant von England gelangen lassen, während Rußland, Italien und England ihrerseits zusammen nur den gleichen Betrag überwiesen haben. Das genannte Journal fordert, daß di Verbündeten gleichmäßig den gesamten Goldbestand zusammen werfen und jeder Stagt je nach Beteiligung für seine Gold— ausgaben einstehe. Ferner sollten die Vereinigten Staaten von Amerika den Verbündeten neuen Kredit gewähren, und schließlich solle England seinerseits Frankreich einen Kredit er öffnen zur Regelung der Zahlungen für englische Kohle und andere englische Erzeugnisse.

Die Regierung fordert obiger Quelle zufolge einen Kredit von zwei Millionen für Prämien bei Kaperung oder rechtmäßig festgestellter Zerstörung deutscher U⸗Boote. .

Rustland.

Die Revolution wurde nach Meldungen der „Times“ am Donneretag voriger Woche mit Straßenkundgebungen eim= geleitet, die die Behörden nicht zu unterdrücken vermochten. Am Freitag und Sonnabend kam es zu Straßenkämpfen, die sich am Sonntag wiederholten und einen wiel größeren Umfang annahmen, als an den vorhergehenden Tagen. Das schöne Wetter hatte die Bevölkerung aus den Häusern gelockt, und die vergeblichen Versuche, die Straßen freizuhalten, scheinen zu den ersten Befehlen geführt zu haben, auf die Menge zu feuern. Am Montag früh wurden alle Brücken über die Newa für den Verkehr geschlossen, und es hieß am Nordufer des Flusses Unruhen ausgebrochen seien. Am Diens dg war der Straßenkampf in vollem Gange. Panzerauta⸗ mobile, die alle in den Händen der Revolutionäre zu sein schienen, wechselten Schüsse mit Maschinengewehren, die von regierungt treuen Truppen bedient wurden. Das Passieren der Straßen wa mit Lebensgefahr verbunden. Die Dꝛuckereien streikten. C boten sich freiwillig Journalisten und Setzer an, um ein täg liches Nachrichtenblait herauszugeben, das die Beyöl kerung

revolutionäre Zeitung die Lebensmittelfrage zu beraten, und alle Mitalieder, die das Taurische Palais erreichen konnten, waren beisammen. Es gingen Gerüchte um, daß Protopopow zurückgetreten sei und daß die Bestätigung davon am nächsten Tage nach der Rüd— kehr des Kaisers zu erwarten stünde. Am Montag früh wurde bekannt, daß die Duma auf zwei Monate vertagt werden solle. Drei Garderegimenter und verschiedene Linienregimenter hatten sich den Abgeordneten angeschlossen. Das Arsenal war durch auf—

Munition waren unter das Volt verteilt worden. Später hatten die Führer der Duma eine Konferenz mit den Abgeordneten. Die aufständischen Truppen, deren Zahl auf 30 000 angegeben wird, hatten beschlofsen, ein Komitee von zwölf Mir gliedern des fortschrittlichen Blocks und der Sozialisten zu wählen. Die Aufgabe dieses Komitees sollte hauptsachlich sein, die Fühlung zwischen Volk und Heer herzustellen. Der Präsident der Duma Rodzianko telegraphierte an den Kaiser, daß allgemein eine neue Regierung gefordert werde, daß diese Forderung sofort erfüllt werden müßte und daß die Verantwortung für einen weiteren Aufschub dem Souverän zufallen würde. Abschriften dieses Telegramms wurden an die kommandierenden Generale an der Front ge— sandt. Die aufständischen Soldaten besetzten die Gerichts—⸗ gebäude und plünderten das Ministerium des Innern und die Bureaus des Stadtkommandanten. Früh Morgens wurden die Gefängnisse genommen und alle Gefangenen freigelassen. Der reaktionäre Präsident der Ersten Kammer wurde auf Be⸗ sehl des Komitees fengenommen, weil er sich weigerte, die Erste Kammer einzuberufen. Nach den letzten Berichten haben sich die sozialistischen Mitglieder des Komitees von diesem los— gesagt, weil ihnen dessen Forderungen zu gemäßigt waren.

Als das Dumo⸗Komitee auf das erste dringende Tele⸗ aramm keine Antwort von dem Zaren erhielt, ermächtigte es Rodzianko, eine letzte Warnung zu telegraphieren. Auch diese blieb unbeantwortet. Darauf beschloß das Haus nach einer langen Debatte, in deren Verlauf die Führer der Sozialisten ihre vollständige Zustimmung erklärten und ihren Austritt aus der Bewegung zurückzogen, eine provisorische Regierung zu bilden.

Der Ministerrat forderte Ro dzianko auf, einer Sitzung im Mariapalast beizuwohnen. Hier fand er alle Minister bei⸗ sammen und teilte ihnen mit, die Duma habe in Uebereinstim⸗ mung mit dem Volk beschlossen, eine provisorische Regierung zu bilden, da sie kein anderes Mittel sehe, die Ordnung in der Haupt⸗ stadt wieder herzustellen, das Land vor Anarchie zu bewahren und Rußland in die Lage zu versetzen, bis zum Slege durch⸗ zuhalten. Die meisten Minister schienen bereit, sich zu ergeben und sich mit der Ernennung des Großfürsten Michael Der Kriegs minister

nicht brechen und er würde den er andere Befehle vom Zaren erhielte. Nach Rodziankos KRücktehr in das Taurische Palais beschloß die Dumakommission einstimmig, eine propisorische Regierung einzurichten, und befahl, die früheren Minister zu verhaften. Inzwischen hatten mehr als hundert Offiziere ihre Dienste der

Kampf fortsetzen, bis

Duma angeboten, darunter der Abgeordnete Oberst Engel⸗

Zaren und die Ernennung des Regenten seien noch nicht aufgefäbij

über die Vorfälle auf dem Laufenden halten sollte. Die erste

Die Du makommif ston hatte iich versammelt, um uber

ständische Truppen besetzt und Maschinengewehre, Gewehre und

hardt. von der Garde, der jetzt zun Kommandanten von St. Petergburg ernannt wurde. Später kam eine Abordnung. der Offiglere des. PreohrG hen skij⸗ Re— liments, um der Duma die Unterstützung der ganzen Preobrashens li Garde anzubieten. Somit hatten sich o gut wie alle Gardekorps und Reservebataillone der Duma mngeschlossen. Sonntag abend begah sich der Minister hes Innern Prot op opow nach der Duma, um sich zu er⸗ geben. Der Genergl Knorring, der sich weigerte, der Lufforderung der Dumg zu folgen, und sich in seinem Hause mit dem Revolver verteidigte, wurde erschossen. Später ergab sich das Marineministerium. Der Präsident der Grsten Kammer, der Erzbischof Pitirim und Stürmer sind im Dumagebäude gefangen gesetzt. Die gesamte Garnison von St. Petersburg ist zu der provisorischen Regierung über⸗ gegangen. Der Post⸗ Telegraphen⸗ und Telephon⸗ verkehr ist unter der Kontrolle der provisorischen Regierung.

22 Mitglieder des Reich srates, darunter Gutschkow

und Fürst Trubetzkoj, richteten ein Telegramm an den Kaiser, worin sie die Umstände darlegten, die das Volk zur äußersten Verzweiflung getrieben und den Sturz der Regierung zur Folge gehabt hätten. Die Beibehaltung dieser alten Regierung würde nen vollständigen Umsturz von Gesetz und Recht, die Nieder lage im Kriege und das Ende der Dmnastie bedeuten. Nur ein vollständiger Bruch mit der Vergangenheit, die sofortige Einberufung des Parlaments und die Ernennung von Mi⸗ nistern, die das Vertrauen der Nation genießen und in, voller Uibereinstimmung mit der Duma regieren, könne Rettung zringen. ; lieber die Rolle, die die Arbeiterabgeordneten bei der Revolution spielten, meldet der „Times“ ⸗Korrespondent, daß die Beziehungen zwischen dem Exekutivkomitee der Duma, has die ganze Nation vertrete, und der Arbeitervertretung, die sich ausschließlich für Berufsinteressen einsetze, aber in einer Krise, wle diese, eine enorme Macht entwickeln könne, zu nicht geringer Besorgnis Anlaß gegeben habe, Die ge⸗ mäßigten Abgeordneten rechneten mit der Möglichkeit eines Konflikts zwischen der provisorischen Regierung und der Arbeiter⸗ vertretung und die Folgen eines solchen Konflikts hätten außer⸗ fidentlich schwer sein können. Glücklicherweise sei diese Gefahr, wenigstens vorläufig, dank dem Einfluß des Abgeordneten Kerenski abgewendet worden.

Das von der Reichsduma eingesetzte Exekutivkomitee hesteht aus folgenden Personen: dem Vorsitzenden der Reichs⸗ huma Rodzianko, dem Führer der sozialdemokratischen Reichs⸗ dumafraktion Tscheidse, dem Führer der Arbeitspartei Kerenskij, dem Kadettenführer Mil jukow, dem Ange⸗ hörigen der Oktobristenfraktion Obersten Engelhardt, dem Vize⸗ präsidenten der Reichsduma, Kadetten Kan owalow, dem Kosakenoffizier Karaulow, dem ersten Reichs dumasekretär Dim itrijukowo, dem zweiten Reichs dumasekretär Rschewskij, dem Oktobristenführer Schidlowskij, dem Kadetten Ne⸗ krassow, dem Führer der gemäßigten Oktobristen Fürsten Uwow und dem Führer der Linksnationalisten Schulgin.

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ veröffentlicht das Exekutivkomitee die folgende Liste des neuen nationalen Kabinetts: Fürst Lwow wird Mmnisterpräsident und Minister des Innern. Mil juk o w Minister des Aeußern, Kerens kij Justizminister, der Vize⸗ präsident der Reichs uma Uckrasow. Verkehrminister, Konowalow Minister für Handel und Industrie, der Pro⸗ fefsor an der Üniversität Moekau Manunilow Minister für öffentlichen Unterricht, das Mitglied des Reichs rats und früherer Präsident der dritten Reichs duma sowje Präsident der ver⸗ einigten Ausschüsse der mobilisierten Industrie Gutschkow Kriegs- und interimistisch Marineminister, der Abgeordnete von St. Petersburg Schinagrew Ackerbauminister, der Ab geordnete von Kiew Terestchen ko Finanzminister und der Abgeordnete von Kasan Godnow Staatskontrolleur.

Die provisorische Regierung veröffentlicht folgende Proklamation: .

Mitbürger! Der provlsorische Vollmgsausschuß der Relch: duma hat, unterstützt von der Garnison und den Einwohnern der Kauptsiadt, jetzt vollständig den schädlichen Ginfluß der alten Regierung gebrochen, oraß er jetzt zur festen Srganisation der ausführenden Macht chreiten kann. In diesen Augenblick ernennt der propisorische Ausschuß folgende Meinister des ersten nationalen Kabinetts, deren frühere öffentliche und politische Tätigkeit ibnen das Vertraren des Landes sichert. (Hler folgen die oben gemeldeten Namen.) Die neue Re ate rung will ibre Politik auf folgenden Grundsätzen aufbauen:

1) Üllgemeine unmittelbare Am nestte für alle Personen, die Verbrechen politicher oder religlöser Natur begangen haben, darunter auch lerroristische Handlungen, Militärrevolten und Verbrechen gegen die Landwirtschaftsgesetze.

2) Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Vereins- und Verfammlungs freiheit sowte Streikrecht mit Aus⸗ dehnung dieser Rechte auf die Militär personeg innerbalb der Grenzen, die die militärischen und technischen Verhältnisse gestatten. ö . Abschaffung aller aus sozialen, religiösen und nationalen Gründen begründeten Einschräntungen. . Unmittelbar? Vornahme von Vorbereitungen zur Einberufung einer konstitutionellen Versammlung, die auf dem allgemeinen Stimmrecht beruhend, eine Regierung ein⸗ richten und die Verfassung annehmen soll. . Die Polijeitinstitutten wird duich eine National⸗ miliz mit gewählten Chefs, die der Leitung der Selbstver⸗ waltung unterstellt sind, ersetzt. ( . Die Kommunalwahlen finden auf Grund des allgemeinen Wahlrechts statt. Vie Truppen, die an der revolutionären Bewegung teil⸗ genommen haben, sollen nicht entwaffnet, sondern in St. Peter dg burg versammelt werden. . Abschaffung aller Ginschränk ungen fürdie Soldaten

insichtlsch der sollalen Rechie, die andere Mitbürger besitzen, voch nur unter der Bedingung einer strengen militärischen Diftiplin im aktiven Vienst.

Dle propisorlsche Regierung legt Gewicht darauf, hinzuzufügen, daß sie nicht beabsichtigt, den Kriegszustand zu benutzen, um dle Durch⸗ führung der oben genannten Reformen aufzuschieben.

Eine Amsterdamer Presseagentur meldet, daß sich der Kaiser im Hauptquartier befindet. Die Kaiserin und der Großfürst-Thronfolger Alexei sind in Kraßnoje⸗Sselo. Letzterer ist nach einer Meldung des „Schwedischen Tele⸗ graphenbureaut“ zum Kaiser ausgerusen worden. Der Großfürst Michael werde bis zur Mündigkeitserklärung des Kaisers die Re , führen. Entgegen dieser Meldung und den ꝛin lènn n onar Laws im enalischen Unterhause verbreitet bas „Reutersche Buregu“ ein Petersburger Tele—⸗ gramm vom 16. März, wonach der Kaiser zu gunsten des Groß fürsten Michael abgedankt und seinen Tron— rechten enifagt habe. Das Oberkommando über die Armeen im Felde habe der Kaiser dem Großfürsten Nikolaus übertragen.

Italien.

Die Depuliertenk ammer erörterte gestern die Inter⸗ pellationen über die Wirtschaftspolitik der Regte⸗ rung. Wie die „Agenzia Stefani“ meldet, gab der Minister des Aeußern Sonnino folgende Erklärung ab:

Um sogleich der Erwariung dir Kommer ju entsprechen, deren Aufmerksamkeit in diesem Augenblick besonders auf die großen Ereig- niffe in Rußland gerichtet sein muß, beeile ich mich, zu erklären, daß nach den aus allen Qiellen biehrr eingelaufenen Nachrichten die ganze Bewegung, die sich in den letzten Tagen in Petersburg und Mostau entwickeli hat, im Hinblick auf den Krieg nicht auf ein Nachlassen, sondern auf eine immer stärkere Forisetzung der milttärlschen Operationen gerichtet ist. Die Reaierung bat gestern durch die Presse die bisher, gemeldeten Einzelheiten mit geteilt. Ich kann dem heute nichts hinzufägen, noch könnte ich auf irgendeine Frage über dlesen Gegenstand antworten. Wir kaͤnnen und dürfen uns nicht unter irgendwelcher Form in die Fragen ein⸗ mischen, die sich auf die innere Verfassung des verbündeten Reichs beitehen, noch in die Streitigkeiten seiner natlonalen Parteten. Ich bitte die Kammer, gerade im Jateresse der großen Ziele, die ihr be⸗ sonders am Herjen liegen, sich jeder mittelbgren oder unmittelbaren Kundgebung sorgfällig zu enthalten, die sich nicht in dem einfachen und beißen Wunsche zusammenfassen läßt, daß das große verbündete Reich, dem heute eine jo große Mission für den Triumph der Ge⸗ richtlakelt und der Zioiltsation der Welt zufällt, bald seinen völligen inneren Frieden wlederfinde in der einmütigen Absicht, mit allen nationalen Kräften den gemeinsamen Feind an der Grenje zu schlagen.

Die Greignisse folgen sich schnell in diesen Kriegezelten. Der hinterlistige, von Deutschland und seinen Verbündeten im ver—⸗ gangenen Dezember gemachte Friedensvorschlag ist Gegenstand der Prüfung der Kammer während ihrer letzten Sitzungs⸗ periode gewesen. Dann kam die Note Wilsong vom 18. Dezember, die, sicherlich erfüllt von einem rohen Gesühl der Menschenltebe, jede der beiden kriegführer den Gruppen aufforderte, die Bedingungen zu formulieren, unter denen sie Frleden geschlossen hätt n. Die Mittelmächte antworteten sofort auf die amerlkanische Mitteilung. ohne indessen eine Bedingung zu nennen, und indem sie nur auf ihrem eisten Vorschlag einer Zufammenkunft der Kriegführenden be— sianden, auf der man darüber beraten sollte. Vie verbündeten Regierungen brachten am 30. Dezember durch Vermittlung der interessierten neutralen Regierungen ihre gemelnsame Antwort auf den Vorschlag der Mittelmächte vom 12. Vezember zur Kenntnis, der allein darauf abzielte, in der öffentlichen Meinung unserer im Krtege befind⸗ lichen Länder Zwietracht hervorzurufen und die der neutralen zu ver- wilren, während er versuchte, den öffentlichen Geist in Deutschland und bei seinen Verbündeten zu stärken. Am 12. Januar antworteten Deutschland und OesterreichUagarn durch Vermittlung der neutralen Regierungen auf unsere semein same Mitteilung durch eine Note, deren springender Puntt immer das Fehlen jeder genauen Angabe der Friedensbedingungen ist. Denn von den Behauptungen braucht man gar nicht zu sprechen, welche die geschichtlich gewordene Tarsache des von den Mittelmäͤchten 1914 willkürlich unternommenen Angriffes ent- stellen sollen. Dann kam die wicht ge Botschaft Wiüsons vom 22. Januar an den amerikanlschen Senat, in der der Präsident seine Gedarken über die zukünftigen in ternatsonalen Re- gelungen zum Schutze der Meenschheit gegen neues Kriegs⸗ unglück augesnandersetzte. Der Präsident erkannte an, daß man dies alles nicht einmal tellwetse erreichen kann, wenn die Frieden. bedingungen, die dem gegenwärtigen Kampf ein Ende machen, nicht den edlen Forderungen der Billigkeit, der Zivillsation und der Achtung vor den Nationalitäten und den tleinen Staaten Genüge leisten, Forderungen, die übrigens schen in der Antwort der Verbündeten auf die ersfse Note skiziert waren. Aber Wilson erklärt nicht, wie man all daz erreichen könne. Was seine Hypothese ein s Friedenz ohne Sieg anbetrifft, so wäre sie gleichbedeutend mit der Verleugnung der Ursprünge dieses Kei ges und mit einer Vertengung der von Jalien und seinen Verbündeten veikändeten Ziele, und hier ist es am Platze, wieder einmal ju betiäfrigen, daß Italien kein Ziel der Vorherr⸗ schaft oder der Unterdrückung verfolgt, sondern daß es durch die Tapferkeit seiner Kinder für die Befreiung seiner fremdem Joche unter worsenen Landtleute kämpft sowie für die Eroberung seiner von der Natur geieichneten Grenzen, für die rechtmäßige Sicherheit seiner Küsten im Adrtatischen Meer und für die Wahrung setner Lebens- interessen im Mittelmeer.

Am 31. Januar veröffentlichte Deutschland jzusammen mit Oesterrelch⸗Angarn die Ertlärung der Blockaden gegen Groß⸗ britannten, Frankreich und Italien Jowle im 5stlichen Mittelmeer. Viese sogenannte Blockade ist gefetzwidrig in Hinsicht auf die vom Völkerrecht fest⸗ geseßten Regeln, die als notwendige Bedingung fordern, daß sie vor allem effektiv sei, außerdem durch das gewählte Werkzeug, nämlich Unterseckrieg bis aufg dußerste. Der Beschluß der Mittelmächte ist ein neuer Beweis der Barbäret ihrer Methoden, aber die Ber— büändeten sind entschlessen, dieser neuen Drehung entgegenzutreten; auf der Londoner Marinefonferenz hat man sie porduggesehrn und Vor⸗ kehrungen dagegen getroffen. Der Unterseeboottrieg wird neue Verbrechen gegenüber unschuldigen Opfern bewirten, aber nicht sein Ziel erreichen, den Handel der Verbündeten zum Stillstand zu bringen. Das Völterrecht hat bisber unter bestimmten Umständen ein Recht rer Auf— bringung gestat tet, aber niemals die blinde Vernichtung von Menschen⸗ leben und Gigentum. Die Neuhest der Untersebogtwaffe kann eine weitherzigere Bestimmung der Bedingungen rechtfertigen, die für eine effektiwe Blokade zur See notwendig sind, sie kann aber teinegwegs ein Recht oder eine Rechtfertigung abgeben, ohne Rücksicht auf Abaangsort oder Bestimmungsort zu vernichten und zu morden, gleichviel, ob es sich um Neutrale oder Kriegführende, B. waffaete oder Nicht⸗ bewaffnete handelt und ohne Unterschied des Geschlechts und Alters. Dies alles fährt uns wieder in die grausamsten Zetten des wilden und ptäßistorischen Menschen zurück. Die Tarsache, deß ein Staat sich ein solchez Recht anmaßt, willkürlich alle schon von idm selyst ge⸗ nehmigten und proklamterten Gesetze und Regeln zu verletzen, dri ht die Menschheit mit einem Schlage um mehrere Jahrhunderte auf dem Wege der ZJiilisatton zurücksuwerfen, indem sie jeden moralischen Glauben gefah det und für die Zukunft die praktische Loösung des Problems der Garantien für das Völkerrecht und der Befestigung der Grundlagen jeglichen moralischen Fortschrüts ungebeger er- schwert. Nicht nur bie verbündeten, sondern sogar die neutralen Staaten werden ihn ibren berechtigten Interessen durch die Ent scheidung der Mittelmächte bedroht, und die große Republik von Nordamerila, die besonders auch darch die moralische Seite der Ankündigung gereizt wurde, konnte dtese Herausforderung nicht dulden.

Am 3. Februar ertlärte der Präsident Wil fon die diplomattschen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Deutschen Reiche für abgebrochen. Spanien, Brasilien und die anderen neutralen Staaten brachten ebenfalls ihre Protesse gegen diesen neuen Anschlag auf das Vzlrerrecht vor. Ende des verflossenen Monats verkündete Präsident Wilson, indem er vor dem Kongreß die Unmöglichkeit hervorhob, die Rechte der Neutralen durch diplomatische Mittel gegen die ungesetzlichen Verletzungen durch Veulschland zu schüͤtzen, die bewaffnete Neutralität der Vereimmigten Slaaten und forderte neben den Vollmachten die Ermächliqung zur Bewaffnung der Handeln schsffe und die Köedite für die militärischen Ausgaben. Inzwischen rief die Nachricht von dem Vorgehen Deutsch- lands in Mexiko ju dem Zaecke, Carranza zum Eintritt in en Krteg ju bewegen, elnen tiefen Eindruck in der öffentlichen Meinung der Vereinigten Staaten heivor. Auf den gleichzeitig unternommenen vergeblichen Versuch, Fa van gegen die Vereinigten Siaagten in Be. wegung zu setzen, agtworteie alsbald eine amtliche Veilgutbarung der Reglerung von Tollo, die lhre volllommene Urbereinstim mung mit den bvabündeten Mächten und die heizliche Freundschaft für die nor damertkanische Mapublik bekräfligte. Nachdem die Regierung der Vereinigten Siaaten am 13. Mär die Bewaffnung der Schsiff b'ichlcssen hate, machte sie amtlich bekannt, daß an Bord

aller durch die Sperrgeblete fahrenden amerlkantschen Kauffabrteischi ffe eine bewaffnete Wache um Schuße rieser Schlffe und deg vebeys der Personen au Bord ausgestellt werden würde. Auerdem erkennt Ke deu Yandelsschtffen der Krienfüßhtenden das Recht ker Wemass nung zu.

Niederlande.

Vorgestern nachmittag wurde im Haag eine Versammlung von Interessenten der Schiffahrt nach Amerika abgehalten, der der Chef des Marinestabs beiwohnte. Das Verbot, nach Amerika auszufahren, bleibt, wie „W. T. B.“ meldet, vorläufig bestehen.

Das Ministerium des Aeußern teilt mit, daß vom J. April an alle Schiffe innerhalb eines Umkreises von zehn Meilen vom Leuchtturm von Udstre fahren können, ohne der Gefahr, ohne Warnung versenkt zu werden, ausgesetzt zu sein.

Normegen.

Durch früheren Storthingsbeschluß hatte die Regierung die Ermächtigung zur Aufnahme einer Staatsanleihe von 129 Millionen Kronen erhalten. Da hiervon nur noch 20 Millionen unverbraucht sind, wurde, wie „W. T. B.“ meldet, im heutigen Staatsrat vorgeschlagen, dem Storthing die Aufnahme einer Staatzanleihe von weiteren 80 Millionen Kronen vorzuschlagen.

Türkei.

Der Senat genehmigte vorgestern das mit der Bagdad⸗ bahngesellschaft abgeschlossene Abkommen über den Bau der Taurus- und Amanusstrecke der Bagdadbahn.

Im Verlaufe der Erörterungen des Budgets des Bautenministeriums nahm die Kammer einen Antrag des Abgeordneten von Diabekir an, wonach die Regierung er⸗ mächtigt wird, einen Zusatzkredit von 1 Million Pfund für den Hau einer Zweiglinie der Bag dadbahn von Ras⸗Ul-Ain nach Diabekir aufzunehmen. Der Finanz⸗ minister erklärte sich mit diesem Antrag einverstanden, fügte jedoch hinzu, er betrachte den Antrag für die Kriegsdauer als undurchführbar, da das Kriegsministerium anderen Zweiglinien den Vorzug gegeben habe.

Bulgarien.

Die Regierung hat in der Sobranje das mit der Be⸗ triebsgesellschaft der orientalischen Eisenbahnen abgeschlossene Abkommen über die Ablösung des Betriebsrechts der Eisen⸗ bahnlinie Mustapha Pascha—-Dedeagatsch eingebracht. Die Ablösung erfolgt gegen eine Gesamtsumme von 26 Millionen Francs.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 16. März, Abends. (W. T. B.) Im Westen und Osten nur vereinzelt lebhaftere Gesechit⸗ tätigkeit. .

Im Westen war das Artilleriefeuer in Flandern nahe der See und stellenweise zwischen der belgisch· fran osischen Grenze und Arras lebhafter. Hier drangen deutsche Erkundungs⸗ truppen bis in die ersten Häuser von Arras vor. Sie stellten schwere Beschädigungen der feindlichen Stellungen durch deutsches Artilleriefeuer fest und kehrten ohne eigene Verluste mit Ge⸗ fangenen in die deutschen Linien zurück. Nördlich der Somme war das Artilleriefeuer im allgemeinen schwächer als in den ver⸗ gangenen Tagen und verstärkte sich erst gegen Abend an einigen Stellen. Vor fühlende englische Patrouillen sowie der Angriffs⸗ versuch zweier englischer Kompagnien in der Gegend von Grevillers wurden unter schweren Verlusten abgewiesen. Weitere schwere Verluste erlitten die Engländer bei dem im verwüsteten und verschlammten Gelände schwierigen Versuche, Truppen⸗ körper über das deutscherseits geräumte Gebiet nachzuziehen. Das schwere Artilleriefeuer und die Vorfeldkämpfe zwischen Avre und Dise dauern an. Auf den vorderen deutschen Stellungen lag Minenfeuer. ö

Die verlustreichen vergeblichen Versuche der Franzosen in Mazedonien nehmen ihren Fortgang. Anscheinend ist den Franzosen die Frühjahrsoffenste auf dem Balkan von der Entente übertragen; anders läßt sich das rücksichtslose Opfern von Menschen nicht erklären.

(W. T. B.)

Großes Hauptquartier, 17. März. Westlicher Krieg sschauplatz. Zywischen dem Kanal von La Rassée und der Angre lebhafte Feuertätigkeit; an mehreren Stellen sind englische Er⸗ kundungstrupps zurückgewiesen worden.

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Zwischen Sailly und dem Pierre⸗Vaast⸗Walde haben englische, zwischen Beuvraig nes und Lafsigny fran⸗ zösische Abteilungen in Gräben, die von uns plangemäß auf⸗ gegeben waren, sich festgesetzt.

An der Aisne⸗Front Vorfeldunternehmungen, die uns 35 Gefangene einbrachten.

In der Champagne zeitweilig starkes Artilleriefeuer; der Vorstoß einer französischen Kompagnie westlich von Tahure scheiterte.

Zwischen Maas und Mosel holten unsere Stoßtrupps an vier verschiedenen Punkten Gefangene aus den feindlichen Linien; bei einem gelungenen Handstreich nahe Moncel an der Lothringer Grenze wurden 20 Franzosen gefangen genommen.

Unsere Flieger brachten durch Luftangriff 4 Fessel⸗ ballons der Gegner brennend zum Absturz.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. e Mazedonische Front. Nördlich von Monastir sind neue Kämpfe im Gange.

Oestlich des Do jran⸗Sees hat ein englisches Bataillon den vor unserer Sicherungslinie liegenden Bahnhof Poroj

besetzt. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

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Desterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 16. März (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Destlicher Kriegsschauplatz. Nichts zu melden.