Sowelt die Reichsbekleldungsstelle bei Anordnungen oder Be⸗ mmungen auf Grund von Abs. von Ten vom Bundes at er⸗ . zerordnungen über Wel, Wirk, Stiick und Schuhwaren abweichen will, bedarf sie der Zustimmung des Reichskanzler. 3 Mit Gefängnis his zu . Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Merk oder mit einer dieler Strafen wind bestraft, 1) wer den auf Grund des § 2 getroffenen Anordnungen oder Besttimnmungen zuwiderhandelt, * 52 6 2 Abs. 1 Satz 1 erforderten Auskünfte nicht rechtzertig rrteilt oder wissentlich unrichtige oder un— vollständige Angaben macht. . ꝛ Neben der Strafe kann auf Einzlehung ker Vorräte erkannt werden, auf die sich die firasbare handlung beneht, ohne U iterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Neben der Strafe kann ferner angeordnet werden, def urtellurg auf Kosten des Täterg sffentlich bekanntzumachen ist, auch kann neben Gerängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werben.
23
21
.
1 92 deß die Ver⸗
8 4 Die Verordnung tritt am 26. März 1917 in Krast. Der Reichs⸗ kanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 22. März 191 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ werse Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 23 November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unter⸗
nehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden: 339. Liste.
Witwe der Vittorine geb. Tfiffer, Kuntzmann in PfRirt). Straßburg, den 20. März 1917. Ministerium für Elsaß ⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
SSS SY . Vittmar.
k anntmachung.
de De
ö 19 6 !
ö rau Marie Fischer, gesch. Endig, ; ist gaf Grand der Bun degratsvereridzung vom 233 der Minsftertalverordnung vom 16. Ofteber 19195 wegen lässigteit der Handel mit Käse, Geflügel, Obst, Gemüse, Sämereien und derglèichen duich Ver fügung der unterzeichnen Ortepoltjeibehörde vom 19. Me unterfagt, und es EGlnzebung der auf den Handelsbetrieb bezünlschen gen erblichen Ausweispapiere angeordnet worden.
Jena, den 22. März
Der Gemeinbevorstand. (Poltzeiverwaltung.)
Vr. Fuchs, Oberbürgermeister.
9
Unzupr Südfrüchten,
773 21 7 Mä 5 1917
1— 1
1917.
Bekanntmachung. Auf Grund ven § 1 der Bundegratsbekanntmachung zur Ferr— belfong unzuverlässiger Personen vom dandel vo n 25. SFertemher 1915 ig Perbindung mit der Ntinitterisglveyor'nueg vom 16. Okiober be ich dem Fleischer Emil Töpfer in e z ewerbeberrteb des Handele mit Fleisch und Fleisch⸗ waren negen Unzuberläfflkeif unterfagt. 1 Apolda, den 19. Mä 1917. — Der Großherjoglich S. Virektor des II. Verwaltungeberliks: König.
* 7 * 9. [lam 8 . 86 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 56
ö 1 a. , J . nihs t 1ntor des Reichs-Gesetzhlatts enmhäit unter Ni. 5773 eine Bekanntmachung über Befugnisse der stoll * . 13ry2 17 bekleidungsstelle, vom 22. März 1917. , , . den 24. März 1917.
Berlin W. 9
6.
Reichs-
¶IIbnENMIX
gelangende 1 221
. 2 2 Die hente ab 191 8
von
bes Reichs⸗Gesetzblatts enthe
Nr 5776 eine Bekanntmack
von Getreide und Hülsenfrüchten, vom Berlin W. 9, den 26
Kaiserliches Postzeitungsamt.
Krü er.
Königreich Preußen.
jestät der König haben Allergnädigst geruht: ; n Seefahrt⸗ und der ungsräte zu
*.
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—sM ag D u
eine den Seefahrtschullehre schuldirektor mit dem 9) Befugnis zum Tragen der ernennen.
Döring in — 9na43 der Räte
1 5 Uniform
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3 auf Grund
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1 . 4 * ektrizitätswerk, 2 514
E des Gesetzes vom
96 3 9 echt . S. 221) hierm Recht ver⸗ Plane arbe gekenn⸗
61 94 Megie⸗
8 liehen, die in dem beiliegenden zeichneten, in der Gemeinde Hürth, Kreis Cöln-Land, rungsbezirk Cöln, gelegenen Grundstücke, die zur Erweiterung des in der Bürgermeisterei Hermülheim belege len Elettrowen tes und zur Errichtung einer neuen Eletfrodenfgbrik im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind, nötigenfalls ö der Enteignung zu erwerben, oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.
Berlin, den 16. Mä
)! e
Yid rz 1917. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner des Königs. Das Staatsministerium. ⸗ ür den Minlster es Innern: a Schorlemer.
—
Frhr. v
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Dr. von Breitenbach. Dr. Syd ow. Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Seefahrtschulbireltor Döring ist hie etatmaßige
Stelle bes Seefahrtschuldireklors in Danzig übertragen worben.
den Vorschriften über die Anrechnung des Kriegs dienstes Dienstalter der Staatsbeamten. tritt Grundsätze des Erlasses zur unmittelbar nach Beendigunz deg Krie— zurückzulegenden Schuljeit sich der Bergverwaltung zugewendet hat. Zeichnungen
1X F Peus.⸗ B0IIchr.
angefertigt und kann durch die Vorlage eines bescheinigten ersetzt werden (8 14
so wie
wissenschaftlichen schriften) wird auf h Wochen
12 12 — 7 —
13
wenn der Krieg
bei der zweiten Prüfung 2 Mone
2 . dor ebe ; bartl n eren vöch n
im Wege
Betrifft:
Abkürzung der Prüfungen ünd des Vorbereitungs⸗ dienstes für den höheren Staatsdienst im Bergfach
bei Kriegsteilneh mern. Um die Nachteile nach Möglichkeit auszugleichen, die die
Verzögerung der Ausbildung sür den höheren Staats dienst im Bergfach durch den Kriegsdienst zur Folge hat, habe ich ange⸗ ordnet, daß für die Kriegsteilnehmer
A. eine Vereinfachung und Abkürzung der Prüfungen, B. eine Abkürzung des Vorbereitungsdienstes als Berg⸗ reserendar
nach folgenden Bestimmnngen stattfindet.
Was
Kröegsdienst im Sinne dieses Erlasfes ist, bestimmt sich nach auf das Ist der Kriegsdienst vor dem Ein⸗ hat die Anwendunag der daß der Auszubildende oder der etwa noch
.
geleistet, so Vorg us setzung,
dien fes
bie Bergverwaltung
1n
Prüfung sind nur 2(statt 3)
12 1 or — *
1—
mi I Kran 1rT TIE A. Mit der Meldung zur ersten 1 über Bergwerlsmeschhnen usw. einzureichen (5 vom 18. September 1397)
5330 ; wahrend des akademischen Studiums
Die quantttatibe Analvse muß: V Tagebuch s Absatz 1 Ziffer 1 und Absatz 4 der Prüf. ⸗Voꝛischr.
57534. Bearbeltung der fach oder hilfe⸗ der Prüfungsoor
1
z 11904, 1. chriftliche
Erlaß vom 11. J Die Frist für die
j 11 2 3 h
(
. 2* 2 11 91kRfaB 1 2957 5 Aufgabe (5 14 Abfatz 1 Ziffer 2
, , herab geietzt.
ö * !, 83 *I 35 ** — 3 9 zweiten Peüfung die aeologtsche Meldearber J O z
1 11 * r p Mme ßzkBerelatisr (S 33 Qfffe ĩ ind die Proberelatior (533 Ziffet
Bet der
ff Prüf. Vorschr.
durch ? während der Vorbtreitungszeit
näherer Beslimmung des Erlasses vom 6
1. 423 anzufertigande Klaufurarheften er etzt.
Vorstehende Bestimmungen über die zweite Prüfung gelten auch, gs dienst schon vor der ersten Prüfung geleistet ist.
3 weiteren Zeiterspaents haben die Prüsunge⸗—
ten, daß die Müfung der Meldungen, die Zäräüäckweisung der Kandizaten, tachtung der Probearbeiten mi
1
rf. e wird Yberbergamt nach 14—
159
ö ** 855 p59 225 * 3 * . 1 C .. 1 2 * — 165 2 . * ü 5 —
sarhetten der Verladung
aten
und 31 andkd zur Votbereitung fär ü 6 Wochen und
B. Der Vorbereitung sätzen gekürzt werden: 1. Der Vorbereitungsdienst wird gekürzt, wenn sein Begi Fortietzung durch den Kriegsdienst veriöge 2. Gekärzt werden ka (dergl. —
Inn
r technischen Ausbildung auf Staat swerken um Monat geschättlichen Ausbildung auf Staate⸗ nun Reisen um ö Beschäftigung hei einem Markschtider um. beim Revierbeanten um. Dberbergamt um
zusammen um. 12 Monate. gerung des Vorbereitungsdienstes mindefstens gt die Kürzung in dem unter 2 bezeichzeten Höchsimaße. War sie von kürzerer Dauer, so soll daß Maß der Fü zung nur diefer Dauer entsprechen. Bet welchen Beschäftigunge⸗ st allen ia diesem Falle die Kürzung statifindet, bleibt meiner Ent⸗
des Vorbteltur bs nnst - in den unter Ifffer 2 ß Ut ferner regelmaäß dadurch bedingt, daß der Kergreferen dar alle Feschäfttgungest llen noch zu durchlaufen hat. Ist dies nicht der Fal, so ber alte ich mir vor, ausnabmsweise eige weitere Kürzung des Vorkerritungsdiensez bei den noch zu durchk⸗ laufenden R scha rn i jun ga eintteten zu lassen. Umber die Hälfte der vorschtistm ßen Besckäfttgunge jet bei der einzelnen St-he soll
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1 Glen, n g * en Jabr aue erfolgt
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nd des Kriegsdienstes ais geick⸗ neben der den Vorhereitungsdienst anzurechnen ist,
ill bestimmer.
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12 8 z38RrMI. Trelmᷓfllika- * ale Einjähri Freiwilliger m so wind von der Dauer der Jahre fehlende Zeit abyezogen oltt nicht wider
.
. Frieden
90 *YIM 92 DI9 genügt, Bel⸗
5193
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1. Abkürzung der Vorhereitungszeit den Erfolg der n, erscheint eine gewisse Verschärfung der Kontroll r Vorschriften geboren.
2 9232 Mf n 8 23 Ah. 4 der
ud eintger and Von der wonach dir
b rgamte
Bestimmung Prüf. Vorschr., rgreferendar von dem feine Ausbildung leitenden Obe einem anderen Obe bergamt zur Beschärtigung überwsesen werden kann, ist mehr Bebrauch zu machen als biaher. Den Berg⸗ referendaren ist vorzuschret daß die jetzt nur 7 Monate dauernde techniscke und geschäftliche Ausbiloung auf Staatswerken unz dee vie menatlicke Beschästigung beim Revplerbeamten auf mindestens 3 Ober a zu verteilen ist, damit der Bergreferendar Gelegenheit erhält, schon wahrend dieser Zeit mehrere Berzbau⸗ beztrke kennen ju lernen. Die viermonatliche Beschäftigung beim Repierbeamten ist unbedingt in 2 Oberbergamtebezirken zu erledigen. Dierbet emr fieblt es sick, die verbleibende dreimonatliche Reiseneit so zu zerlegen, daß in jedesmaligem Anschluß an dle technische Be⸗ schäfligung, an die geschästliche Ausbildung auf S an die Beschästiaung beim Revierheamten eine Beféhrung treffenden Bezirkeg oder auch leicht erreichbarer anderer „Hütten- und Sallnenbertrke vorgenommen wird. . ö Für die Reisezeit auch für die zerlegte ist ein Taatbuch u führen, aus dem der Verlauf der Beschästigung, die Behörden, bei denen sich der Bergreserendar vorgestellt hat, und die besuchten Werle herborgehen.
Die nach § 25 Markscheiderarheiten Stell⸗
*
zergamt: bezim ke
des be
9 ö Herg Berg
ze fallen fort Arbeit (5 25 Absatz 1) eine Arbeit aus
Gr hat aber während der ein⸗
Viesetz Tagebuch ift von ei em Fällt dessen Urtell un⸗
wiesen werden. At pralt . scher Uebungen bet ken Oberbergäns tern in Giwägung zu ziehen.
Vie Festimmung in F 268 Ansaz 1 ver Püs.⸗Vorschr. wird dobin bescräntt, daß die Jet, wäbränd ker ein Bergre erendar die Stelle elnes techniscken Berg, Hütten und Saltnen beamten ve seben bat, ihm bichstent bis in 3 Monaten auf die techniscke Ausbtldung anzitrebnen tit. Der bifge Teil ves A5s. 1 sowie Avs. 2 und 3 des § 28 fladen kein Anwen zung. .
Tie Königlichen Okerberafmter werden ermä tigt, nach vor ssehenden Grun dsötzen zu erfahren. In allen Fällen, wo beson dere Verhälsnifse und Jweifel über die Anwendbarkeit dieser Vorschften
686
zagiswerken und?
r Prüfungebarschriften eimnureichenden, Dem Referendar steht es fret, an
ich mir auch die Entscheldung darüber vor, knwiewelt im elmzel Falle der Erlaß vom 2. Januar 1801 — 1. 17 — betreffend Mn snrechnarg don Nelaubgzeit usw, auch auf die abzekürzte Vor bereitune s zelt an iu wenden ist. Berlin, den 14 März 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe. Dr. Sydow.
An die Königlichen Oberbergämter.
Die durch Verfügung vom 13. März 1915 — 11h. A. 3M In angeordnete Zwangsverwaltung über das in Deutsch— land befindliche Vermögen der Firma James Keiller C Son (Germany) Ltd. in London ist aufgehoben worden. Berlin, den 21. März 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe.
D R . = J. A.: Lusens ky
Mintstetium der geistlichen und Unterricht angelegenheiten.
Dem früheren Oberlehrer an der 1
jetzigen Bibliothekar der Kriegsakademie, Major a. D. Kle i
ist der Charakter als Professor verliehen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
J I. . arzt. Theodor
Loweg ist die Kreistierarztstelle in Burgdorf i. Hannover ver—
liehen worden.
Dem zum Kreistierarzt ernannten Tierarzt Dr. Tl
des Innern. Patschke in Neidenburg ist zun unt worden.
Jg* Greis Der Kreisa Rg
Kreisarzt in Ne
ö htl
rieheilsera mit den Kontrollnummem nschließlich, geschrieben: „Eintausendsecht bie eintausendsiebenhundertfünfund zwanzig“, aus den Höchster Farbwerken, 131 sowie bis 136 einschließlich, geschrieben: „Einhunderteinunddreißiz sowie einhundertdresunddreißig bis einhundertsechsund— dreißig“, aus dem Sächsischen Serumwerk in Dr 407 bis 417 einschließlich, geschrleben: „Vierhundernsiehn bis vierhundertsiebzehn“, aus dem Serumlaboratorium Ruete— Enoch in Hamburg, 252 und 253, geschrieben: „Zweihunden zweinndfünfzig und zweihundertdreinndfünfzig“, aus der Fahrt vormals E. Schering in Berlin sind, soweit sie nicht bereit früher wegen Abschwächung ꝛc. eingezogen sind, vom 1. Apnl d. J. ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zu Einziehung bestimmt.
hundertsechsundachtzig
127 19
esden,
Kriegsministerium.
Etatsmäßig angestellt sind: Die Regierungsbaumeiste Arnade, technischer Hilfsarbeiter in der Bauabteilung da Kriegsministeriuns, Hoffman (Albrecht, technischer Hilft arbeiter der stelloertretenden Intendantur II. Armer korps, Lücker, Schmidt (Erich, Leiter von Me bauten in Düsseldorf und Stolp i Pomm. . ul he (Kurt), technischer Hilfsarbeiter ü Meyer (Kurt), Vorstand eines Neubauamts in Pom Klinkert, Vorstand des Neubauamts Lamsdorf, Borchert stellvertreten der Vorstand des Milititbauamts Straßburg i. C. I Grubel, Vorstand des Neubauamts Stuhm, Moser, be Neubauten in Metz, Kämmer, Vorstand des Neubauamtz in Jüterbog, Petersen, stelloertretender Vorstand des Militärbauamts Spandau UI, Grüher, technischer Hilss— arbeiter der stellbertretenden Intendantur XXI. Armee korps, Reischig, Leiter von Neubauten in Bonn Heller, Vorstand des Neubanamts Pleschen, Sch mint (Albrecht), technischer Hilfsarbeiter der Intendantur militärischen Inititute, Dahms, Vorstand des Neubauamt Lablinit, Steimann, bei Neubauten in Straßburg i E,
h technische Hilfsarbeiter der stelloer
Schröder, Lehmann, 2 tretenden Intendanturen des XIV. und X. Armee korpt,
Schumacher, Vorstand des Neubauamts Darmstadt, Be cer Cuno, stelloertretende Vorstätide der Militärbauämter i. E. und Frankfurt a. M.
d der
(volmah .
Torn f⸗
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bäandesrateverordnung vom 23. Septemhg 1915, betreffend Fernhaltung unzuverläfstger Personen dom Han (RG BI. S. 603), babe ich dem Kaufmann S. Birenhen Berlin NO. 55, Colmarerstraße 6, Hof, durch Verfügung ne beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des Krenn bedarfs und des täglichen Bedarfe, inebeson dere mit Weh Wirk- und Strickwaren, wegen Unzuverlässigkeit in bejug diesen Handelsbetrieb unter sagt. ;
Berlin, den 22. Mäc; 1917.
von Oppen.
.
Der Polizelpraͤsident.
*
Bekanntm,Voachung.
* 88 . ara
Auf Grund der s§8 1 und 2 der Verordnung des Bu ndettn 23. September 1915 zur Fernhalt ung unzuperlässiger Persen
vom . und der Autführnns
vom Handel (Reich Hesetzbl. Seite 603)
dem Händter Karl von Kueijtowstt und der Dä n dier Antonte Kwiatkowgkg, geb. Sobteslnsfa, beihs in X. growitz wohnhaft, der Handel mit Gemüse, Wild, 61 flügel und mit sonstigen Lebensmitteln von sosort wegen grober Unzuversässigkelt bis auf wetterts untersadc f. * Kosten der Bekanntmachung ragen die Beteiligten zu gleichen Let Wongrowitz, den 21. März 1917. Ver Landrat. Dürr.
Bekanntmachung.
Die CGhefcau des Schlachlers Sethm ann in Sr em endösh Fluthstraße, har sich als unzeverlässig in bejug auf den Danke herrsch ern tefen. Ich hiße Fraun Seth hann daher von beute ab; Nut übung des Schlachterei, und Fietschereiband« Jewerbes sowie des sonsttgen Handels verboten, Geschäft also geschlossen.
Bremerhörde, den 19. März 1917.
Ver Landrat. J. V.: Witte, Kreitsektetät.
porllägen, it meine Genehmigung einzuholen. Int besondere behalte
ü
im Kriegsministermm.
kätte.
116
bestimmungen zu dieset Berordnung vom 277. September 1913 nm
GSekanntmachung.
Ser Gzefraun des Wirta Gustary K pytthast, in ertmun? Könlgewall— ber Herotznang ber Hündegralg dom 23 Septem er 7e]? omen hierzu erlassen en Ausf ũ bi an g belt in mungen des Herrn Min ier * Handel und Gebzrde von 27. September 1515 pi Kbgab? d (i. Räöbrungsmttteln aller Art in der von ibr aesuh te, , sch it Ph horn Königswall Sa, egen , , n weiteres anten at. — Di Koften der amtlichen Beran, m ,. sind von der Betreffenden zu ersictten,. ; ann imnuchung
Dortmunb, den 21. Maͤr⸗
Die Polizelverwaltung.
u pitz, Anna geboten A, haben wir auf Grund
19517 1515.
J.
ö GSekanntmachun g. Auf Grund der Gun degrateperordnung pom: helreffend Fernbaltung un fuperlässi ger Person giöh Gl. S. CGM tst durch Beifügung vo KRetgma ng Sant sl aus Gzapvert und Fer Erle, Sutumerstraße 29, der Handel mlt Grat 8 vr Reiter fü rung der Brotnied erlage unte 26** 153 6 hy Fosten der Bekanntmachung sind von den Betroffen ,. Pie 18 machung n den Betroffenen zu tragen. Buer k. W., den 15. März 1917.
Vie Poltzeiverwaltang.
vor Rz * 9 ? . heutigen Vag⸗
,, en G hefrau
— — —
Deutsches Reich.
Preußen. Bundesrat
heute 2 her hielt r m . Vorher hielt
ö n, , m,, . f Mechnungswe
Der österreichisch-ungarisch— Czernin ist, mie „W. B.“ meldet, in
*r era 5 ö x Legationsrats Gtasen Colloredo⸗M inns feld getroffen.
arne valIli6tũterwra* leneraliisimus wie
s „W. T. mit Maßsestät Generalfeldmarschall von Hindenburg und dem General Ludendorff im Großen Hauptguart: r
6 ( * 8 z — 9 ich dann 2 4 19 23* * * * * 1 zum Jesüche der deutschen Trupper
a
ha
82. dem ⸗
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Der hiesige chinesisch wärtigen Amt, laut des „W. T. Telegramm seiner Regierung mitgeteilt und trage um Aushändigung seiner Bäfse geb „den /;
ö men 1412 n Vräsidenten
e Gesand 6 C un . ö 2 Meldung Des
835 8* 5 Auf
Pet ino Dag folgende t offen llicht worden:
Sest Beginn des europäischen ; Neutralität bewahrt. Zu unlerem lebbafien Erstaunen Kineßsche Regierung am J. Februar d. J. eine Rete de Keglerung, in welcher der Beginn deg nen Erundiat wude, mit Sperrgebieter, in denen neutrale Schiffe von obigen Datum an nur auf eigene Gefake sahren könnter? Iran bat
Dekret des
. 7 J
ges an
15. März Nachmittags, obwohl er mit dem Hilfskommission versehen gemesen, angehalten, schossen worden sei. alle darin befindlichen Leute getötet worden.
schwunden.
3 natur⸗ aber jetzt h nach dem sehr un⸗ handelt, ver sucht Sach⸗ die el bliebe vorgeschriebenen nen hat,
.
genommen werden; es sei anf hingeiviesen, daß es sie ortlant der Meldung offenbar um einen Fall wo ein Dampfer guf die Aufforderung zu stoppen, hat, durch die Flucht zu entkommen. Bei diefer lage wäre der Dampfer elbstverständlich für eingetretenen Folgen selbst verantwortlich. Ein Rätse es freilich, weshalb er trotz Führung der sc Abzeichen der Hilfstommission den Ver sich der Untersuchung durch wenigsten war daraus auf ein Im übrigen bliebe eine
art eülung
Versuch 11
Vel Unternomn
) 61 ** 1 die Fli entziehen. schlechtes Gewissen
Klarstellung des
h 1 1cht 9 88
8a sag zm n ws Falles abzuwarten.
geile , 88 vor ßi5
Auf Veranlassung des preußischer CG rios a- MN akKHacz . gt Katt. 3 . Kriegs⸗Rohstosf⸗Abteilung) ist, wie
11 getoil gell 111
durch „W. T. B.“ gen wird, mit dem Sitz in Leipzig eine Kxiegs⸗-Fell⸗ Atttengesellschaft gegründet, deren Aufgabe die Beschaffung und Vewirtschaftung von Fellen, insbesondere von Kar
98 un 2 und
p n a3* taninchen⸗ v9 . Cem norm 211 CC aa c Vasen⸗ und Katzenfellen, zur Deckung des. vierer Dieler
mit ihnen wird de
mar? Rw . Marinebedarfs ie Beschlagnahme d eine Regelung des
36 X Neben der (GSe⸗
Der
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Westen
wvinnoro imo cker 2 . , innereizwecten gut ausgefallen.
sich nicht zur
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Ernu ß ten 8 n . len Vebüung diese
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a, , RKriegs⸗Fell⸗ R
— 1 — 16
Inyustriezweige sind, und
sächsische Regierung und Jndustrie die Kaninchenzucht die Erzeugung eines weitbewerbsfähigen Felles seit langem außerordentlich gefördert haben. Bei der Gesellschaft, die der Kriegs Rohstoff Abteilung des preußischen Kriegsministeriums
die und
abe er 1 Beottrieg gege'n Vandeltschiffe, wie er bls dahsn boa der deufschen Regierung geführt wurdet, bereit; schweren Schaden an chinestichem Leben und Het aagerichtet, und die neue Torm des 1 Bortkrie ges gäird die Schäden in Maße vergrörern.
Von der Absicht bwwogen, dem ; und dag Leben und Gigentum der chinesischen Staatgangebörigen zu schützen, hat unsere Regierung einen scharfen Protest an die Kaiserlich
15711 artliem
231 t Gern 1 v rT Baff Völkerrecht Geltung zu vr chaffen
nrreor Fb
untersteht, sind die deutschen NReiche⸗ und preußischen Staats⸗ behörden sowie die bundesstaatlichen Regterungen kommissarisch vertreten. Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus dem Kom⸗
nwäör: ssnrnt SJ SÜM 8 4 181 rh fe e * ofs knn -. merzienrat Richard S chmidt, Kräsdenten der Handelskammer
— 1 . Der 261
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e, . ; R vil Ir . J ) 8 . 7 el ⸗ pig, (. ' 11 ö 2 zig, I.
dy R * 663 z ö? . ö sI ur Deutsche Reglerung gerichlet mit denn B daß, fals hre
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2 ) — 5393115 ** 21 61 1
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se deulsche 9) hierunn tee neunen ncit Viele Handelaichiffe chtnesische Sta san gehörige eingt bůßt. Vot einlgen Tagen, am uns ihte sormelle Aniwe nicht mö
ich wäre n * ; e
Art vort entspeicht durchaus Barf 1 Gen. Um unsete Achtung dar de Tiben und Hut unserer Staat⸗ hierdurch, daß die chineltsche l tene div komartischen Reiche mehr unterhält.
, 59 , 160141errecht ze hörtgen . . Regierung
Beziehungen
211
zum Deutschen
Mn * 7
Den
— * 1
en ist laut Meldung des W. T. mitg tig in dem Ge dere ichen Eismeeres östlich des 21. Grades 6 lidlich des 75. Grades nördlicher Breite norwegischen Hoheitegewässer je dem, weiteres mit allen Waff ege werden wird. Neutrale Schiff ᷓ ieses anten, tun dies auf eigene Gefahr; jedoch troffen, daß neutrale Schiffe, die schon auf Däfen des Sperrgebiels sind oder solche wollen bis zum 5. April nicht ohne besondere gegriffen werden. .
fremden Regierung
f es nörd⸗ w 73. R er Länge und
lusnahme der * ohne
J. 15
n (8
r Fahrt nach afen verlassen Warnung an⸗
* Wie das Wolffsche Telegraphen⸗Bureau erfährt, hat der Staatssekretär des Auswärtigen Amts zimmermann vor migen Tagen eine Abordnung von Litauern aus dem been Gebiete empfangen. Der Staats sekretär hat die von * Abordnung ihm vorgettagenen Wünsche angehört und im Zaufe der Unterhaltung zum Ausdruck gebracht, daß die Jaiserliche Regierung der litauischen Bevölkerung das größte Mh wollen entgegenbringe und beim Friedensschluß ihren Wnnschen nach Erlangung einer weitgehenden Selbstverwaltung
molle Gutgegenkommen zeigen werde.
h uz *o ns Da gblabf“ meldet auz Stavanger, ber * ländische Dampfer „ Hacken“, mit Ballast von Rotter⸗ re nach New NYork für dle belgische Hilfskommission unter⸗ egs, habe Stavanger angelaufen und berichte, daß er am
J. des Reichstags, Berlin, Kommerzien 1⸗Kirn 0. d. Nahe nmerzienrat Paul at Eduard Rheinberger⸗
? — Bundesrats
er K chen Regierung. Nehen
dem Aufsichtsrat ist ein Beirat gebildet, dem Sachverständige uus d tschiedenen beteiligter 6zweigen und auch aus
6411 or * 182 y * 1535** . er sind Ehrenämter.
bepollmuachtig
Jherbefehlshabers in den Kessel, vom 16. September Beschlagnahme der und Pflaumen, die bezüglich der aumen schon am 30. September 1916 außer worden ist, ist mit Ablauf des 23. März 1917
* 663 n getreten.
, Generalobersten D. Nr. 113 411), betreffend l, Zwetschen und Pfl Fraft gesetzt
119 sisr Ian 15 allch für Aepfel außer l
91 schen
Auf Grund des Gesetzes über d Belagerungszustand
Juni 1851 bestimmt iber in den Marken, Generaloherst von Kessel im IJ der öffent⸗ lichen Sicherheit für das Gebiet der Stad und der Provinz Brandenburg folgendetzo:
4211
. ö 64 2 — 9m Der 684 ) *
in Zahlungen jeder stücken an Kriegsge verboten. Zahlung der Art ia sonen sind nur
mö glich tst.
Zuwtdetbandlungen werden nach 5 9h dez Gesetzes über den Belasserungszustand mit Gefängnis bis in emmem Fahre, bei Vorltegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe big zu 1500 bestraft. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
anderen n ß 361 diele . 11 2* n üunsen an die e Per
nicht
142 ln Re ftr, n. z . . tte, als Fahlung in Papiergeld
Der bekannte Sparerlaß des Oberkommandos in den Marken hat durch eine Nachtragsverordnung vom 23. März 1917 mehrere bemerkenswerte Abänderungen er⸗ fahren. Zunächst ist die abzugsfreie Mindestgrenze mit Rück⸗ sicht auf die weiter gestiegenen Kosten des Lebensunterhalts auf dreißig Mark für die Woche erhöht worden. Von diesem Be⸗ trage werden nunmehr auch kleinere Anschaffungen in der Regel bestritten werden können, sodaß es nicht jedesmal der An⸗ rufung des Gemeindegorstandes bedarf. Ferner ist den Jugend⸗ lichen, einem vielfach geäußerten Wunsche entsprechend, das Recht gegehen worden, nach vollendetem 18. Lebensjahr von der r* , eine einmalige, schriftliche Auskunft Über die Höhe ihres Guthabens zu fordern. Endlich sind über die Ab⸗ hebungen autz dem Sparguthaben für Jugendliche, die zum Heeregdienst einberufen werden, neue Bestimmungen getroffen.
m n, , e. von einem deutschen U-Boot und als er die Reise fortsetzte, mit Granaten be— Ein ausgesetztes Boot sei getroffen und ? J Der Dampfer habe darauf volle Fahrt gemacht und das U-Boot sei *
um zu schließen.
Kriegsministeriums mit⸗
—— — ———
Gegen Vorzeigung des Gestellungsbefehls sind von der Spar⸗
— — — — ——
ist Lage unverändert.
bei Sn evce südsstlich des Wir kung.
kasse ohne weiteres einmalig bis zu fünfzig Mark e hierzu bedarf es keiner Genehmigung des Gemeindevorstandes Vor munbschafts amt 2c). Zu weiteren Auszahlungen nach den Einstellung in das Heer sst die schriftliche Zustimmung des Truppenteils erforderlich und genügend.
Die neuen Bestimmungen treten am 2. April in Kraft. Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, daß die Verordnung vom 26. August 1916, wonach Jugendliche, deren Spargut⸗ haben mindestens 100 (6 beträgt, bei der Sparkasse Kriegs⸗ anleihe zeichnen können, unverändert in Kraft ist. Hiervon verden hoffentlich die Jugendlichen auch dei der jetzigen Kriegsanleihe in weitestem Maße Gebrauch machen, um so auch ihrerseits zur baldigen siegreichen Beendigung des Krieges mitzuwirken.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.
Kriegsnachrichten.
B.
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1 2 (W. T.
erlin, 24. März Abends. Keine wesentlichen Ereignisse.
iguartier, 25. März. (W. T. B.) tlicher Kriegsschauplatz. ö. zei klarem . war an der flandrischen und Artois⸗Fror Artillerietätigkeit lebhaft. Südöstlich von
t pern führten unsere Minenwerfer ein Wirkungsschießen lu zerstört Roisel und östlich des Crozat⸗Kanals ihren Weisungen entsprechend ausz⸗
durch; im Anschl daran vordringende Erkander fanden die
Grähen völlig zer und vom Feinde geräumt vor. zei Begumetz, Rai
eindliche Vorstöße auf unsere Sicherungen, die nach
t bei Vregny (nordöstlich von
5sische Bataillone verlustreich
Bei
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zurückgeschlagen. Bei Saupir und bei Cerny auf dem Nordufer der
Aisne brachen in kraftvollem Sturn S
unsere Stoßtrupps nach die französischen Linien und
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1214211.
Zwischen Meer und Mosel waren die Angriffe unserer er gegen feindliche Flugzeuge und Erdziele zahlreich. In kämpfen verloren Engländer und Franzosen Oberleusnant Freiherr von Richthofen
O., Leutnant Voß seinen 16. und 17. Gegner zum
sestlicher Krieg sschauplatz. Front des Generalfekdmarschalls Prinz Leopold von Bayern. einem Handstreich nahe Samman an der Düna — unserer Hand. „In mehreren Abschnitten, vornehmlich bei Smorgon, westlich von Luck, bei Brody und Brzezany nahm die Feuer⸗ täligkeit zeitweilig zu. An der Front des Generaiobersten . Erzherzog Joseph und bei der Heeresgruppe des Generglfeldmarschalls von Mackensen ist die Lage bei Tauwetter unverändert.
Mazedonische Front. e Nördlich von Monastir säuberten unsere Streifabteilungen ein vor der Stellung verbliebenes französisches Schützennest. Der Erste Generalquartiermelster. Ludendorff.
Berlin, 25. März, Abenbs. (W. T. B.)
—2* Mesten fehlkanfte (Cefecktatät kot ; Im Westen lebhafte Gefechtstätigkeit im Winkel zwischen Somme und Crozat⸗-Kanal.
Von Osten und von der mazedonischen nichts Besonderes gemeldet.
Front ist
Großes Hauptquartier, 26. März. Westlich er Kriegs schauplatz.
Vom Kanal von La Basse his auf das Südufer der Searpe war gestern der Geschützkampf heftia.
Im Hügelgelände südwestlich von St Quentin stießen unsere Truppen gegen die über Samme und Crozat⸗ Kanal vorgedrungenen französischen Kräfte vor und fügten ihnen in heftigem Gefecht starke Verlnste zu: 190 Gefangene, mehrere Maschmenge und 1 Infanteriegeschütz sind ein⸗ gebracht worden.
Oestlich des Gr Leuilly Neuville führte der Gegner erhebliche Teile mehrerer Divisignen nach lebhaftem Artilleriefeuer zum An⸗ griff gegen unsere vorgeschobenen Abteilungen, die den an einzelnen Stellen 3 mal anlaufenden Feind verlustreich abwiesen. — Bei Craonelle nördlich der A Franzosen im Nahkampf gescheltert.
Hr wehre
und gegen die Linie
ist ein Vorstoß der
— *.
Am 21. März Abends griff, ein Fliegergeschwader Dünkigchen an; mehrere Brande wurden beobachtet.
Gestern verlor der Feind in Luft kämpfen 11 Flug⸗ zeuge.
Auf dem . Oestlichen Kriegsschauplatz
und an der
Mazedonischen Front
bei meist geringer Artillerie⸗ und Varfeldtätigkeit din
Rombenab wurf unserer Flieger auf Trupdenlage Do stan⸗ Sees hatte Fehr 26
Der Grste Generalauartiermetster. Luden dorff.