1917 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Krlraswäörtsck = estelle sind auf ihr

zusenden.

§ 4 . Vorschriften der S5 6, 10 and 11 der Bekanntmachung ßer die S. 531) finden

aper vom 20. Juri 1916 (Rice, Gesetz entsprecheade . (Reicht Sesetzꝛl.

§8 5 3 . vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für Eitungen, die auf anderem als maschinenglattem, holjhaltigen Druck⸗

papier gedruckt werden.

586 Die , 23 ö. rn, , , fann n den vorstehen den Bestimmungen zulassen; die Vo schriften des 5 12 Satz 2 bis 1 der . über Dr r. Junt 1916 (Relche⸗Jesetz'l. S. 534) finden eut⸗

Ausnahmen

vapter vom 20. sprechende Anwendung.

Wer den Vorschrift ö. der Druck orschriften de zuwider Druckpapier in größeren ö . beziebt, als für ihn don der Kriegswtrischaftsstelle für das eutiche Zeitungs gewerbe fesig setzt werren, oꝛer den nach § 4 ent⸗ spr- chend anwendbaren Vorschtiften der 6 und 10 der Betannt⸗ ; (Reiche ⸗Hesentzbl. S. 534) zuwiderhandelt, wird mit Gefengnis bie zu sechs .

machung über Druckpapler vom 26 Junt 1916 oder mit Geldstrafe bis zu zehniausend Mart bestraft.

8 Die Bekanntmachung tritt 1. 1. April 1917 in Kraft. Berlin, den 30. März 1917.

Der Stelldertreter des Reichskanzler. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über Druckpapier. Vom 31. März 1917.

,, . om . r Reichs⸗ . * .

folgendes gti mt Reichs⸗Gesetzbl 306) wird 81

Verleger und. Drücker von J tungen, die auf masch nenglatke hbolzhalttgen Druckrap er gedruckt 2 sowie all⸗ . ie, sonen, die unberrucktes Papier der genannten Art im Betrieb ihres Gen erbeg heit hen, dürfen in der Zit vom 1. April 1917 bis J0. Zuni 1917 solches Papier nur in den Mengen heztehen, die für sie

hon der Kricge w rischaftastelle für das dbeun J Genre nn u e ft. e für das deuische Zeitungs gewerbe in

Die stsetzung geschieht nach folgenden Grundsätzen: on Verlegern und Druckern von Zeitungen darf die gleiche Menge bezogen werdeg, deren Bezug duf Grund der s 1 de Be— . . ö vom 21. Dezember 1916 (Reiche⸗ S. 4) in der Zeit vom 1. 1917 bis 31. 3 a. , gn. war. ö ö x as gleiche gilt von den sonstigen Personen, die unbedrucktes maschinenglatt · g holibaltiges Druckpepier im Betrteb threg Gewerbes beziehen, abgesehen bon Verlegern und Pruckern von Bräckwerken 9 iche, Sammel werke, Ein jelwerke, Jugendschristen ufm.), Musikalten, eltschriften und sonstigen ver iopisch ersche inen den Druckschrlften. Für diest Verleger und Bracker gelten rie Bettimmungen der Bekannt— machang über D. uckpapier vom 30. Maͤrz 1917.

53 Im übrigen bleiben die Beslimmungen des §z 13er 3, der

z.? und 3 der Befann machung über Hruckhapier dom I. D kli ld ae g er. S. I114) unverandert in Hen nn 5

4 denen 5 ö . nach 5 12 der B kannt

z vom 19.

sistattet . . (Zentralbl. für dag

utsche Zeit nge. g 6 für zehn Stück zu züglich 3835 ö

1. April lol in Taft. Berlin, den 31. März 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helffelic. ;

Bekannt macung.

Zum Stellvertreter des Reichs komanissars für die Kohlen verteilung (vgl. Bekanntmachung von 28 Februar 1917, Reichs anzeiger Nr. 52) ist der Leiter nr Kriegs kohlen gesell⸗ schaft in Berlin, Bergrat Stutz ernannt orden.

Betlin, den 1. April 1917.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. der fer g

Bekanntmachung, betreffend Aenderung , vr 20. März

Vom 30. März 1917.

Auf Grund des 8 50 des Gesetzes über das vom 3 Oklober 1871 (Reich⸗Gesetzbl. S. 347) und . Abf. 2 bes Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Mfeei⸗ protestes, vom 309. Mai 1908 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 321) 1 auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 26.

Verlangen Proben dez bestellten oder berdendeien Papiers unvenüglich tostenles eu⸗

n, Kind Pom 1. Aprit

—— ö *

Vorzeigung, nämlich vom ab..

erne Vorieicuag des Wöchselz bewirkt.

genen Nichtjahlung auch nur der Zinsen aber Betrags Prosen mangels Zablung erhoben.

wenn dieser ein So an oder Feiertag ist, der näͤchste Werktag. der Schlußtag der Frist zur Voreigung des Wechsels auf

Zahlung vorgezeint. (Abi. B) abläuft, auf mehrere vorhergehende Tage zu verteilen. 2) Die Aenderungen treten fofort in Kraft. Berlin, 30. März 1917.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetke.

Bekanntmachung,

angeordnet. (Liquidator: Bamberg.) Berlin, den 19. März 1917. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jon quisres.

——

Fabrikant Franz Behr sen.

Bekanntmachung,

C Co. G. m. b H. in Rodenkirchen angeordnet. Professor E. Schmalenbach in Cöln) Berlin, den 28. März 1917. Der Reiche lanzler. Im Auftrage: von Jonquières.

Bekanntmachung, betreffend Anmeldung von Saftpressereien.

bei uns anzufordern ausgefüllt zurückzusenden. Berlin, den 30. März 1917.

Hartrie.

Be kann“ machung. Auf Grund der Nez rr, Verwaltung feünnzs in 26. November 1 * (viG Bl.

Unternehmung die wan X 6 n her

. Krets Hagenau. 1,57 ha Acker und Wiesen, Gart

ternehmungzen,

9 angeordnet worden.

Line. z rund besitz.

semeinde Uhlweiler.

heim). Straßburg, den 246. März 1917. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 64 des ei ö J,, enthält unter

Nr. 5789 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1917, von 30. 6 1917, unter j Nr. 5790 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelun des Haushalts der Schutzgebiete für das Rechne Tah 3m vom . März 1917, und unter ; Nr. 579I eine Bekanntmachung über die Befreiung von Pfandbriefen (Zwischenscheinen) und Kommunalschuldverschrei— bungen Zwischenscheinen) inländischer öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten von der Reichsstempelabgabe, vom 29. März 1917. Berlin W. 9, den 31. März 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern

65 u. 66 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten

2 2 c * 73 1917 (Reichs⸗Gesetzæbl. S. Ai), betreffend die Fristen Ki hc . . rechts für Eisaß⸗-Lothringen, wird die P

ordnung vom 20. März 1900 wie folgt geändert.

1) Im 182 Postprotest erhält der Absi. V unter B und 30.

die in Elsaß . othringen zablbar sind, werden erst an folgenden Tagen nochmals zur Zahlung

olgende ung: : ae n e . mit Wechseln,

vorgezeigt:

; der Zahlungttag des Wechsels in der Zeit vom . . ing lich d 28. Juli 1917 ein⸗

30. Jull 1914

getreten ist, . am 31. Juli 1917;

b. wenn der Zahlungetag des Wechselgz nach dem 25. Juli

1917 eintriit, am zweiten Werktage nach dem Zablungstage.

isten des Wechsel und Scheck

Solange die Verlängerung der Fristen 2. 353. 9. ein davon betroffener Wechsel m

. n n m, zweiten Werktage nach dem

chsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt und,

der rr . 43 in

I a ist durch den Vermerk Ohne die

re ; * he n des , , ols

kann die 22 elfen n auch die für die verlängerte . bem Reg

der ersten Vorzeiqung des Wechsels an fälligen Wechs des otest urtehen und im ite chi 3. ff 62 464 26

rechts nach der Vorschrift des vorhergehenden

dem Pr styrotestauftrage Zabhlungstage des Wechsele wenn auch diele Vorzeigung oder prot stlert werde.

il nerit na elt Pre tf en e betrat werden, für

vom

e wl

hiervon Gehrauch gema

2 2

ö 65 unter r. 5792 eine Bekanntmachung über Druckpapie März 1917, und unter ö Nr. 5793 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom März 1917; . 6. 66 unter tr. 5794 das Gesetz zur Aenderung des Reichsstem el⸗ &a, vom 30. März 1917, und unter ; . arm 57 y eine Bekanntmachung über Herstellung von fett⸗ Dartkäse, vom 30. März 1917. n W. 9, den 1. April 1917. Kaiserliches Postzeilungs amt. Krüer.

zönigreich Preußen.

Hät der König haben Allergnädigst geruht:

in der Käniglichen Oberzolldirektion in nanzrat Grieben zum Geheimen Ober—

näsidenten Dr. von Sandt, Aachen,

irklicher Geheimer Sberregl ire ge, rregierungtzrat

finanzrat zu

den Charakter mit dem Range

jum Postprotestauftrage hinter Beirog deg beige ten Wecksels“ einzunagen nebst Verzugszinsen von 6 v. S. vom ae der eriien uns, Der Zeitpunft, von den an die Zinsen zu berechnen find, ist nicht anzugeben, wenn rie Post Vat der Auftr-g⸗ geber die Einziehung der Zinsen verlangt, fo wird der Wechsel wur Bezahlung der Wechsesfumme und der Zinsen aueg bändige, bel wegen des nicht gezahlten

C. Als Zahlunge tag gilt der Fälligteitotag des Wechsels oder, Fall

de einen Sonn- oder Feiertag, se wird der Wechsel am nächsten Werttage zur

Die Postverwaltung behält sich vor, die Vorzeigung der Wechsel, deren Protestfrist am 31. Jul 1917

betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund ber Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 191 Reichs Gesetzbl. S. 87 habe ich die Liquidation der britischen Beteiligung an der Bleicherei, Färberei und Appreturanstalt, A.-G., in Bamberg

1) Ebeling

betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation briti⸗ scher Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation der Firma W. J Peiers Eiquidator:

. Auf Grund der Verordnung vom 5. August 1916 fordern wir die Hersteller von Fruchisäften und Fruchtserupen auf, unt ihren Betrieb unverzüglich anzumelden. Die Fragebogen sind und innerhalb 5 Tagen ordnungsmäßig

Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H.

effend die zwangsweise vom * ist für die folgende

deg Barth Marte Etienne August, Rentner in Paris (Verwalter: Notar von der Way in Cruchiertz⸗

dem Geheimen Kanzleisekretär im Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Domanen und Forsten Keip in Berlin bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Kanzleirat, dem Eichamtsrendanten Lecke in Berlin, dem Steuer⸗ sekretär Gißel in Ziegenhain, dem Eisenbaonrechnungsrevisor Grunow in Halle (Saale), den Eisenbahnobersekretären Beyer in Halle (Saale), Trofse in Berlin, Kuhn in Altona, Arndt in Magdeburg, Wiegmann in Münster (Westf.) und Reichardt in Hannover, dem Oberbahnmeister Barden⸗ heuer in Wiesbaden und dem Eisenbahnobergütervorsteher Roznynski in Essen⸗Rüttenscheid bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

angelegenheiten.

Universitätsbibliothek in Halle ernannt worden.

Ministe rium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Spezialkommissionsbureauvorsteher, aus Lauenburg i. P. ist zum Registrator und

der Ansiedlungs kommissionssekretär

Der

Breuhahn

im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt worden. Finanzministerium.

Zu Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt:

der Steuersekretär Behrend aus Belzig, in Perleberg der Steuersekretär Schwartz aus Charlottenburg, in Namslau der

Regierungssekretär Beulshausen aus Hannover, in Heiligen— beil der Regierungssekretär Kaffka aus Gumbinnen, in Samter der Regierungssekretär Kliche aus Posen.

in Koschmin ist nach Krotoschin versetzt. Versetzt sind ferner:

Aachen.

kontrolleur in Schmiedeberg.

Errichtung surkunde.

Uanterrichtgangelegenheiten und

Behörden hierdurch folgendes festgesetzt:

richtet.

83 2. Diese Urkunde tritt am 1. Aprtl 1917 in Kraft. Berlin, den 14. März 1917. Poisdam, den 19. Mär 1917. (L 8.) L. S8)

Brandenhurg, Abteilung Berlin.

9 . für Kirchen, und Schulwesen. Steinhausen. le

von Bardeleben.

Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer! der Preußischen Gesetzsam mlung enthält unter

Staats haushaltsplans für 30. März 1917. Berlin W. 9, den 31. März 1917.

Königliches Gesetzsammlunggamt. Krüer.

das

en,,

Nichtamtliches. Dentsches Reich.

Preusen. Berlin, 2. Aprll 1917.

J Se ine, Majestät der Kaiser und Känig hat, mie „W. T. B“ meldet, an den Reichskanzler Dr. von Beth—⸗ mann Hollweg folgendes Telegramm gerichtet: Mein lleber Bethmann! Ich danke Ihnen für die Meldung von der Annahme der neuen Steuern durch den Reichstag, der sich damit im Cinver, nehmen mit den verbündeten MRegterungen von neuem zu dem Grundsatz bekannt hat, daßz für dauernde Autgahen lausenke Ein- nahmen zu schaffen sind. So bleißen die sollken Grundlagen un lerer Finanzen auch während des Krieges erhalten, und inzbesonterte werden die Mehrauegahen für die Verzinsung der Kriege anleihen durch neue Einnahmequellen sichergeßelli. Durch die Be⸗ pilligung der nein Steuern hat der Reichttag wiebrtum aller Welt kundgetan, daß dag deutsche Volk alle Lasten willig auf sich nimmt, die erforderlich sind, um unseren Vaseinkampf siegreich zu beenden. Elne glückliche und gesicherte Zukunft unseres geliebten Vaterlandeng wird alle diese Opier lohnen, dag ist meine uneischütter / liche Zuversicht. Gott mit untz! . Wilhelm J. R.

Gleichzeitig hat Seine Majestät der Kalser dem Staats elretr des Neichsschatzamtes, Staatgminister Grafen von Roedern seinen herzlichen Dank und seinen wärmsten Glück⸗ wunsch zu dem schönen Erfolge ausgesprochen. ö

K ;

Im Gegensatz zu den in der feindlichen Pr t Nachrichten über Verhaftung der ö ö ien g, ,,, . se sich unbelästigt frei bewegen und ungehinhert ihrer Beschäftigung nachgehen dürfen. ; r

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗

Der bisherige Oberbibliothekar bei dem Reichsgericht in Leipzig Dr. Hans Schulz ist zum Oberbibliothekar bei der

Obersekretür Geheimen

. aus in Posen zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulgior

in Pr. Eylau der Steuersekretär Loth aus Könlgsberg, in . Sangerhausen der Steuersekretär Scholz aus Essen, in Kyritz

Steuersekretär Stober aus Breslau, in Briesen der Negierungs⸗ sekretär Klettke aus Marienwerder, in Dortmund III der Regierungssekretär Pecht aus Arnsberg, in Grimmen der

Der Rentmeister Walter bei der Königlichen Kreiskasse . . . die Katasterkontrolleure, Steuer⸗ inspektoren Hanckel von Schmiedeberg nach Lüneburg und Hans Müller von Lüneburg als Regierungslandmesser nach

Bestellt ist: der Katasterlandmesser Bruns zum Kataster⸗

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der gelstlicken und . g des Evangelischen Oberkirchenrat sowte nach n,, der Beteiligten wud durch die unterzeichneten

t 51. In der evangelischen Stadtkirchengemeinde Neu. ks lln, Diszese Kölla⸗Land 1, wird eine 15. Pfarrstelle er,

Königliches Konstnorium der Prohinz Königliche Regierung, Abte lung .

Nr. 11570 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Rechnungsjahr 1917, vom

Mil dem 1. April ist eine Bekanntmachung (W. JV. 2000 2. 17. KRA), betreffend Beschlagnahme und Be⸗ standserhebung von Kunstwolle und Kunstbaum⸗ wolle aller Art in Kraft getreten. Durch diese Bekannt⸗ machung werden sämtliche vorhandenen Kunstwollen und Kunstbaumwollen aller Art einschließlich karbonisierter, auch zusammengestellter aus gemischten und gewolften wollenéen und halbwollenem Kunstwollen aus Abfällen der Textilindustrie und in Mischungen untereinander oder mit anderen tierischen oder pflanzlichen Spinn⸗ stoffen aller Arten beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch die Veräußerung und Lieferung, soweit es sich um Kunstwollen oder deren Mischungen mit anderen lierischen und pflanzlichen Spinnstoffen handelt an die Kriegs— mollbedarf Aktiengesellschaft in Berlin und, soweit es sich um Kunstbaumwollen oder deren Mischungen mit anderen pflanz— ichen Spinnstoffen handelt, an die Kriegs⸗Hadern⸗Aktiengesell⸗ schaft in Berlin erlaubt. Sollte die Veräußerung der beschlag⸗ nahmten Bestände nicht bis zum 1. Mai 1917 an die vor⸗ bezeichneten Stellen erfolgt se in, so haben die Besitzer mit der Eateignung zu rechnen. Die Verarbeitung der beschlag⸗ nahmten Gegenstände ist lediglich der Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft und der Kriegs⸗Hadern⸗Aktiengesellschaft sowie den Personen oder Firmen erlaubt, welche die Gegen stände von einer der beiden Gesellschaftemn zur Verarbeitung erhalten haben. Sind die Kunstwollen oder Die Kunsibaumwollen oder die Ab⸗ fälle, aus denen sie hergestellt sind, nach einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Reichsaus lande eingeführt worden, so sind sie von der Beschlagnahme ausgenommen.

Gleichzeitig ist für alle Kunstwollen und Kunstbaum— wollen, auch soweit sie von Der Beschlagnahme nicht betroffen sind, eine Meldepflicht angeordnet worden, sofern die Ge⸗ samtmengen bei einer Person 100 kg betragen. Die Meldungen haben monatlich an das Webstoff Meldeamt in einer besonders vorgeschriebenen Weise zu erfolgen, und zwar die erste Meldung für den Bestand am 1. April bis zum 15. April. Ueber alle meldepflichigen Mengen ist außerdem ein Lagerbuch zu ühren, aus dem jede Veränderung in den Vorratsmengen und ihre Verwendung ersichteich sein muß.

Gleichzeitig ist eine Bekannt machung (W. IV. 2500/2. 17. RRA.) erschienen, durch die Höch stpreise für Kunstwollen aller Art festgesetzt werden. Dieser Bekanntmochung ist eine Ueber⸗ sichtstafel beigefügt, aus der sich die verschiedenen Preise für die einzelnen Arten und Klaffen der Kunstwollen ergeben.

Der Wortlaut beider Bekanntmachungen ist bei Polizeibehörden einzusehen.

den

Am 1. April ist eine Bekanntmachung in Kraft getreten, durch die Höchstpreise für Naturrohr (Glanzrohr, Stuhl⸗ rohr, Korbrohr, Malakkarohr), Pendigrohr, Flechtrohr, Rohr⸗ schienen, Rohrbast, Rohrabf all (Bruchpeddig, Peddigenden), Weiden, Weidenstöcke, We idenschiene und Weidenrinde fest— gesetzt werden. Die einzelnen für die verschiedenen Sorten be⸗ stimmten Preise ergeben sich aus der Hächstpreistafel in der Bekanntmachung, die noch einige weitere Bestimmungen über die Art der Berechnung der Preise enthält.

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Politzei⸗ behörden einzusehen.

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel hat den 557 und S Ahs. 1 seiner Bekanntmachung über die Streckung der Heeresnäharbeiten vom 2. Fe⸗ bruar 1917 (O- Nr. 155211) folgende Fassung gegeben:

§z 7. Die Ausweiskücher gelten für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provin Branden burg.

Zusländige Kriegsbekleidumnge ämter sind für den Bereich des Gardekorps das Kriegt bekleidu n azamt des Gardekorptz in Berlin, Lehrterstraße ?, für den Bereich des 111. Armeetorps das Krlegt⸗ bekleidungs amt des II. Armeekorps in Spandau.

Der Bereich des Gardelorws umfaßt die Städte Berlin, Char— loitenburg, Berlin⸗-Lichtenberg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗ Wllmersdorf und Cöp nick; Die Landgemeinden Abolershof, Berlin ⸗-Britz, Berlin ⸗Buchbolz, Berlin- Friedenau, Berlin⸗ Friedrichsfelde, Friedrich agen. Berlin-Grunewald, Berlin-Hohen⸗ schönbausen, Berlin- Heinersdorf, Berlin Johannisthal, Berlin⸗ Lankwitz, Berlin -⸗Lchterfelde, Berlin Mariendorf, Berlin⸗ Niederschöneweide, Berlin⸗Niederschönbausen, Berlin⸗-Oherschöne⸗ wette, Herlin-Pankow, Berlin Reinickendorf, Reiln⸗Rosenthal, Berlin⸗Schmargendorf, Berlin⸗Streglstz, Berlin⸗Stralau, Berlin⸗ Tegel, Beilin⸗Tempelhof, Berlin ⸗Treptow, Berlin⸗Weßhensee, Berlin-Wistenau, Zehlendorf, Berlin⸗Martenfelde; die Gutt⸗ bezirke Berlln⸗Dahlem, Plötzen see und Heerstraße.

Der Bereich deöz 1II. Armeekorps umfaßt die übrige Provinz Brandenhurg.

5 8. Kein Arbeitgeber Darf Personen mit Heeresnähaibeiten beschäfiigen, die nicht im Besitze eines für den Bereich des Ober⸗ kommandoß in den Marken gel tenden Auswelsbuches sind, oder die autweitlich ihres Ausweisbuches (vergl. S 9) bereitz von einem anderen Aiheitgeber mit Heeregnääharbeiten beschäftigt werden.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser hat den sechzehn im Banjalukaer Hoch— verratsprozeß zum Tode Verurteilten die Todesstrafe nach⸗ gesehen, und zwar wurden acht, darunter die ehemaligen Land⸗ tagsabgeordneten Vasilji Grgjic und Matija Popovic zu lebens⸗ länglichem, schweren Kerker, fünf zu zwanzigjähriger, zwei zu sechjehnjähriger und einer zu fünfzehnjähriger schwerer Kerker⸗ strafe begnadigt.

Der amerikanische Botschafter in Wien Penfield und seine Gemahlin werden in einigen Tagen zu einem kurzen Besuche nach Washington reisen. Der „Neuen Freien Presse“ zufolge wird der Botschafter über die Schweiz und Frankreich nach Washington fahren, um einer Berufung des Staats⸗ sekretärs Lansing zu entsprechen. Die Anwesenheit des Bot⸗ schafters in der Bundeshaupt stadt wird vom Staatssekretariat dringend verlangt, weil sie wötig ist, um seinen Rat in An— gelegenheiten, die mit dem Kriege in Zusammenhang stehen, einzuholen. Die „Wiener Allgemeine Zeitung“ betont, um etwaigen Mißdeutungen vorzubeugen, daß die Reise des ameri⸗

kanischen Botschafters keine Veränderung in den Beziehungen und den Vereinigten Staaten von

zwischen Oesterreich⸗Ungarn Amerika bedeutet. Der diplomatische Verkehr bleibt weiter aufrecht erhalten und wird von unserem Geschäftsträger in Washington und dem amerikanischen Geschäftsträger in Wien mit beiben Regierungen besorgt.

Das „Reichsgesetzblatt“ veröffentlicht eine Kaiserliche Verordnung, betreffend Abänderung und Ergänzung des Unter⸗ halts beitragsgesetzes, wodurch k— . der Be⸗

völkerung wegen Besserstellung der Angehörigen der Eingerückten Pechnung getragen wird. Die Veragronung be⸗ stimmt u. a., daß nunmehr die Frauen der Gingerückten eine zwischen 10 und 25 Prez. abgestufte Erhöhnng des Unter⸗ haltsbeitrags erhalten sollen. Der durch dle Verordnung er— wachsene Mehraufwand würde 400 Millionen Kronen betragen.

Im un garischen Abgeordnetenhause ist folgender von den Abgeordneten der Opposition, darunter Apponyi, Aladar Zichy, Michael Karolyi, Vazsonyi, Julius Jusih, Stefan Rakovzski usw. unterfertigter Antrag eingebracht worden:

Des Haus möge erflären, unser Limd und unsere Monarchle hat nicht dem russischen Volke, sondern dem 1usstschen Abso ut smus den Krieg eiklärt. Wenn ung auch heute das Ringen der Waffen die russische Armee als Gegner gege nüberstellt, so ist es doch unser ehrlicher Wunsch, daß das russticke Volk unter allen Um— ständen im Genusse der erkämpften verfafsungsmäßigen Freiheiten verbleibe. Alg verfassungs mäßlge Vertreter der ungarsschen Nation verwahren wir uns gegen die im Aaslaände verdrehteten tendenziösen Voraussetzungen, als ob die Waffen des zür seine ver— fafsungsmäßtgen Frelbeiten kämpfenden ungarischen Volkes irgend einmal dazu verwendet werden könnten, daß in Rußland die Willkür⸗ herrschaft wiederhergestellt werde.

Der Präsident beantragte am Freitag den Antrag der oppositionellen Parteien auf die Tagesordnung zu stellen. (Allgemeine Zustimmung) Der Finanzminister Teleszty führte laut Bericht des „W. T. B.“ aus:

Im Namen der Regierung ulmme ich dem Antrage des Pꝛäst⸗ denten zu, unnsemehr, als die Regierung mit der in dem jetzt vor⸗ gelesenen Antrage zum Autdruck gelangten Auffassung vollig über⸗ einstimmt. In dir Monarchie gibt es keinen Menschen, der sich in die ianeren Angelegenbeiten Rußlands einzumengen bestrebt wäre. In erster Reihe wünschen wir einer das Vertrauen des gansen russischen Volkes besitzenden Regierung gegenüberzustehen, mit der wir einen ehrlichen Frieden abschließen können. Wir wünschen, daß die russische Natlon dauernd die Segnungen einer friedlichen Entwicklung genleßen möge. (Langanhaltender Beifall.)

Die Führer sämtlicher Parteien betonten sodann mit Genugtuung die Einmütigkeit des ganzen Hauses in dieser Frage und hoben hervor, daß dieser den Zentralmächten auf⸗ gezwungene Krieg weiter geführt werden würde, bis ein ehr⸗ licher Frieden erkämpft sei, daß man sich aber am Frꝛiedeng⸗ tisch einfinden wolle, wenn die Gegner ihre Eroberungsgelüste aufgegeben hätten. Hierauf beschloß das Haus, den Antrag zur Verhandlung auf die Tagesordnung zu stellen.

Polen.

In der letzten Sitzung des Verfassungsunteraus— schusses des provisorischen Staatsrgtes wurden die Artikel über die Rechte des Königs in Gesetzgebung, Ver— waltung, Heerführung, zur Regelung der internationalen Be⸗ ziehungen, über seine Gnadenrechte, betreffend Titel- und Ordengsverleihungen, und seine Dotationsansprüche gemäß einem von Professor Cybichowski vorgelegten Entwurfe besprochen und angenommen.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhaus hatte der Finanzminister Bonar Law am 19. März erklärt, daß die täglichen Kriegskosten für England für die Zeit vom 11. Februar bis zum 31. März sich auf 7 260 000 Pfund Sterling belaufen würden. Wie „W. T. B.“ mitteilt, versuchte der Minister diese Erklärung durch den Zusatz abzuschwächen, daß große hesondere Zahlungen in diesen Zeitraum gefallen seien, die die durchschnittlichen Kosten um mehr als eine Million Pfund täglich erhöhten. Für die Periode vom 1. April 1916 bis 31. März 1917 würden sich die durchschnittlichen Ausgaben auf etwa 6 Millionen Pfund belaufen.

Nuß land.

Die Unterhandlungen zwischen der provisorlschen Regierung und dem Arbeiter⸗ und Soldatenkomitee über die Einbe⸗ rufung der konstituierenden Versammlung sind, dem „Petit Parisien“ zufolge, noch nicht abgeschlossen. Die Regierung glaubt, daß die Wahlen Mitte des Sommers möglich sind, das Komitee wünscht eine frühere Wahl. Die Schwierig⸗ keiten sind aber sehr groß. Die Form, unter der die Armee an den Wahlen teilnimmt, ist noch nicht festgelegt. Die politische Lage bleibt verworren, und das Arbeiter⸗ und Soldatenkomitee kontrolliert alle Handlungen der Regierung, deren Beschlüsse de facto von dem Komitee gebilligt sein müssen, ehe sie bekannt gegeben werden können.

Die provisorische Regierung hat beschlossen, die Tode s⸗ strafe ab zuschaffen.

Gestern sind alle Minister mit dem Fürsten Lwoff an der Spitze im Hauptquartier in Mohileff eingetroffen und vom General Alexejef, dem ganzen Generalstab der Garnison, Vertretern des Semstwos der Stadt und einer zahl⸗ reichen Menschenmenge empfangen worden. Die Minisser Miljutkow und Kerenski hielten Ansprachen und wurden mit lebhaften Kundgeburgen begrüßt.

Der Minister des Aeußern Miljukow hat als Ant⸗

wort auf eine Frage wegen der Zukunft Finnlands dem Kopenhagener Blatte „Politiken“ folgendes Telegramm ge⸗ andt: n Die Pläne der probisorischen Reglerung bezüglich Finnlands sind in dem Mantsest zum Ausdruck gekommen, das am 21. Mär veröffent⸗ licht worden ist. Dadurch wurde die Verfassung Finnlands beftätigt. Alle einschränkenden Maßnahmen, die in den letzten 30 Jahren getroffen worden sind, sind gufgehober. Ferner ist eine Amnestie für alle Ver⸗ brechen und Vergehen politischer und religiöser Art erlassen. Der finniscke Landtag ist zum 4. April einberufen, um die Entscheidung über die Regierung form des Landes zu treffen. Der Landtag erhält das Recht der Gesetzgebungsintttative und Handlunasfreiheit bezüglich des Budgets Finnlandz. Er wird jederzeit die Regierungsform ändern lönnen, wenn die negen Kerhältnisse oder die Fordt rungen der Zeit dies wünschenswert macken. Die Selbstverwaltung Finnlande, die in aller Zukanft vollkommen unantastbar sein wird, wird allen Miß⸗ verständnissen ein Ende machen und Gewähr bieten für gute Be⸗ ziehungen zu Rußland, was auch der aufrichtige Wunsch der pro— visorlschen Regierung ist.

Der Ausschuß der Arbeiter- und Soldaten⸗ abgeordneten von St. Petersburg, wo die Mehrzahl der Fabriken und Werkstätten vereinigt ist, die für die nationale Verteidigung arbeiten, hat, wie die „St. Petersburger Tele⸗ graphenagentur“ meldet, einstimmig eine Entschließung an⸗ genommen, die in der Arbeiterzeitung vom 31. März ver⸗ öffentlicht wird. Sie enthält zwei Punkte: die Befestigung der politischen Freiheit, die durch die Revolution errungen ist, und die unbedingte Notwendigteit, alle Streitigkeiten beizu= legen, welche die Sache des alten Regimes begünstigten und die , ungünstig beeinflussen, für den gegenwärtigen Augenblick unerläßlich ist, um den deutschen

/

Militarismus zu besiegen, dessen Bestreben dahin geht, dig Autokratie wieder herzustellen

Der Prasident der Duma Rodzian ko teilte, obiger Quelle zufolge, Mitgliedern der Duma mit, an der Front bleibe nach Nachrichten von dort nicht, zu wünschen übrig. Ein Durchbrechen der Front komme nicht in Frage, und zunächst sei eme eunsche hende Speration mit Mucksicht auf bas Tauwetter nicht zu erwarten.

Ueber die Notwendlgkeit, den Krieg energisch fortzusetzen, bestehe, wie der „Daily Telegraph“ aus St. Petersburg erfährt, in dem Komitee der Soldaten- und Arbeiterabgeordneten keine ernstliche Meinungsverschiedenheit mehr. Man sei sich nur noch nicht über die Kriegsziele im klaren. Das Auf⸗ geben aller offensiven Absichten, heißt es in der Meldung weiter, sei für die sozialistischen Parteien offenbar nicht gleichbedeutend mit der Wiederherstellung des status que in Europa. Die Aufrichtung einer polnischen Nepublik würde natürlich bedeuten, daß Posen und Westgalizien den Mittelmächten verloren gehen würden, und angesichts des Erwachens des ukrainischen Elementes könne man auch kaum annehmen, daß die ukrainische Bevölkerung sich damit abfinden werde, daß ein Teil des Volkes unter öster⸗ reichischer Herrschaft bleibe. Auch die armenischen Demokraten würden sich wahrscheinlich nicht in die Wiederherstellung der türkischen Herrschaft in Armenien fügen. Die Zurückweisung imperialistischer Angriffslust schließe den Irredentismus nicht aus und ebensowenig das Recht jeder Nation, ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen, sei also nicht gleichbedeutend mit dem Sichschicken in die jetzigen politischen Verhältnisse in Europa. .

Der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge hat eine Versammlung von Offizieren der Ukraine in Kiew einen Antrag angenommen über den Zusammenschluß und die Vereinigung der Ukraine mit einem föderativen und freien Rußland.

Italien.

„Giornale d Italia“ berichtet, daß der General Cadorna am Sonnabend an einem wichtigen Ministerrat teil⸗ genommen hat, in dem er einen genauen Bericht über die Lage der Verteidigung und der Bewaffnung des italienischen Heeres erstatteite.

Dänemark.

Der russische Gesandte in Kopenhagen, Baron Bux⸗ höweden hat, der „Nationaltidende“ zufolge, seinen Abschied eingereicht. Ueber seinen Nachfolger ist noch keine Entscheidung getroffen.

Norwegen.

In der Storthingsitzung am 29. März kam die Interpellation des Abgeordneten Lund zur Verhandlung, welche Maßnahmen die Regierung * ergreifen gedenke. um angesichts der neuen deutschen Sperrzone vor Finn⸗ marken die Interessen der Fischer zu wahren.

Laut Berlcht des . W. T. B. ertlärte Lund, er hoffe, die Note sei so zu verstehen, daß die Ficher auf dem Meere fischen könnten und daß die Note nur die Schiffabrt nach Archangelsk betreffe. Die Fischer befürchtelen de Vernichtung der ganien Fischeref, die jür die Finnmarkenbezirte so bedeutungsvoll sei. Auch der Dampterveilehr an der Finnmarkenkäste sel durch daz neue Sperrgebtet bedroht, da die

Dampfer oft wegen der Witterungt verhälimsse außerhalb der Hoheite⸗

grenze fahten müßten. Der Minister des Aeußern führte aus, die neue Sperre por Finn marken sei seiteng der deutschen 3 entsprechend den früheren Speirgebietserklärungen in i Nord set und im Mittelmeer ertlärt worden. Gegen birse Sperre ebtetge rungen habe die norwegische Regierung früher zufammen mit anderen Neu

tralen gin rr, erheben. Als Antwort au die letzt, Note bes deutschen Gesandten habe die Regierung eine Note überreicht, in der

sie an den früheren Protest erinnerte und gegen die neue Er⸗

Die Regterung wolle die Hoffnung nicht aufgeben, daß die Berechtigung der Auffaffung der norwegischen Regierung von den kötegfühbrenden Parteien aner⸗ kannt werde. Der Handel sminister gab Aufschlüfse üer den Fang im Eismeer und die gewöhnliche Fischerel in Finnmarken und fvrach dte Hoffnung aus, daß es gelingen möge, elne zufriedenstellende Regelung zu erlangen. Die Sotlalzemotraten Gansdal und Tönder waren von der Antwort des Ministers deg Aeußeren unbe⸗ friedigt. Auch der Interpellant ertlärte sich nicht von ihr be⸗ friedigt. Der Piästdent Mowinkel führte aus, die Reglexung habe nicht anders handeln können, als gescheben und wie es zwischen freundlich ge sinnten Nationen gebräuchlich sei.

klärung Elnspruch erdöob.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnachrichten.

Berlin, 31. März, Abends. (W. T. B.)

Ein Gefecht mit den Engländern bei Henin sur Coßsul (südöstlich von Arras) verlief für uns günstig; bei Angriffen auf der Hochfläche von Vregny (nordöstlich von Soissong) erlitten die Franzosen eine blutige Schlappe.

Im Osten bei Tauwetter nichts Wesentliches.

Großes Hauptquartier, 1. April. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Zwischen Lens und Arras sind in breiter Front ge⸗ führte Vorstöße starker englischer Erkindungsabteilungen ge⸗ cheitert.

. Angriffe mehrerer Bataillone auf das von uns gehaltene Dorf Henin sur Cojeul (südöstlich von Arras) wurden ab⸗ gewiesen.

? Zwischen der Straße von Peronne nach Gouzeaucourt und der Niederung des Omignon-Baches haben die Eng⸗ länder in verlustreichen Gefechten ihre Linien um 2 bis 3 kim vorgeschoben.

Längs der von Soissons nach Nordosien führenden Straße fanden gestern unsere Batterien und Maschinengewehre

beim Vorgehen und Zurückfluten französischer Angrifftztruppen,

dle keinerlei Vorteile errangen, lohnende Ziele. Eigene Erkundungsvorstöße nördlich von Reims brachten uns ohne Verlust eine Anzahl Gefangener.

J . Nachts versuchten feindliche Abteilungen südwestlich vom

Combres, östlich von St. Mihiel und im Parroy- Walde in unsexe Gräben zu dringen; sie sind überall sofort vertrieben

worden. Destlicher Kriegs schauplaz. Keine wesentlichen Ereignisse.

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