1917 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Königreich Preußen. Seine Majestat der Konig haben Allergnãdigst geruht

den his herigen ordentlichen Prof . 3 2 , , * n r helme Un tãt i 1 , Verleihung des ke, ö art

akultät der

zinalrat und

den Regierungsrat Dr. von Müller in Rotenburg zum

Landrat zu ernennen sowle Regierungarat Hartmann,

gierungsrat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät Oberlehrers an der Rutter⸗

in Brandenburg a. H., Professors D lt Michgelis zum Rektor der iin cr ef z ze re lr

des Königs ist di akademie ö

das Staats ministerium bestätigt worden.

Der

Gesellschaf m. b. H. .

für drahtlose

das für die Anlage und deren

k nach Maßga eignung von Grundesgentum vom 11. Jun 1874 (Hese samml S. l), soweit nötig, dem Gigentümer n a t oder, soweit dies ausreicht, dauernd zu beschränken. Berlin, den 31. März 1917. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Masestät des Königs. Das Staats ministerium. von Breitenbach.

5 . für Handel und Gewerbe.

er Gewerbeinspektor Albrecht in Arnsberg ist zum

. . ö. ö 6 , nn, des . Gewerberats und vorübergehenden Verwaltun

werbeinspektion Trier L versetzt worden. .

Der Gewerbeinspeklor Dr. Ulrichs in Cöln-Süd ist zun 1. April d. Is. nach Arnsberg versetzt und mst der gen nehmung der Geschäfte des gewerbetechnischen Hilfsarbeiters bei der Königlichen Regierung in Arnsberg beauftragt worden.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs—⸗ weise Verwaltung russischer , ö. 4 März 1915 (RGI. S. 1335 und ib. Febrüar 1916 RGB. S. 89 habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs— kanzlers über das in Deutschsand b fin diiche Vermögen der Frmg K iep & Werner in Reval die Zwangsverwaltung ange srdut (Verwalter: Direklor Hugo Franken in Berlin, Beh en—

26. März 1917.

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* Rin istertum der geistlichen und Unterricht zs,

angelegenheiten.

Bei dem Ministerium der ageistlichen und Unterrichts⸗ gnaelegen heiten ist de Sek etär bei de Königlichen Ansiedlungtz⸗ kommission für die, Prooinz Westpreußen und Posen Georg Sawade zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.

Dem Stiftunge guts pächter Gustao Naumann in Pehritzsch, Kreis Delitzsch, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann beigelegt worden.

Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität. Bekanntmachung.

ö ö kJ hie sigen Universität ür das kommende Semmeriemester beginnen am 13. April und J mit dem 5. Mai d. J.

eder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulafsungskarte zu ver— seben. Ort und Stunde der Immatrikulation wird bei' dieser ,, 6

R ehufs der Immatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämtliche Zeugnisse im Origingk: ö ;

I) Die Studierenden, welche die Universitaäͤtsstudien er st beg in nen; .

a. Angehörige des Deutschen Reichs: dasjenige Reife— zeugnis einer höheren Lehranstalt, welches für die ulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate vorgeschrieben ist. Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufsstudium (Phar. 66 k der Reel, für die Prima einer neun—

ufigen höheren Lehransta o reicht das auch für di

ö ,. aus. / ch ö

Ausländer: ausreichende Legitimationspapiere, Paß c. und K über eine Schullil bung, 2 der unter a. bezeichneten im wesentlichen gleichwertig ist.

2) Die Studierenden, welche von einer anderen Universität kommen: die z 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangszeugnis jeder der früher besuchten Universikäten.

3) Außerdem hat jeder eine sorgfältig ausgefüllte Personalkarte mit den Zeugnissen abzugeben. Formulare sind bei dem Pförtner zu haben.

E. Sonstige männliche Angehörige des Deutschen Reichs, welche ein Reifezeugnis nicht erworben, jedoch wenigstens dabienige Mag der Schulbildung erreicht haben, wesches für, die Er= langung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst vor— 8 riechen ist, können mit besonderer Crlaubniz der unterzeichneten

a, on auf vier Semester immatrikuliert und bei der ꝑhilssophischen Jakultät eingetragen werden. Die Gesuche sint unter

eifügung der Zeugnisse persönlich an den Universitäts fekreteär ab— zugeben. Formulare Faju, können bei dem Oberpekell in Empfang . . . bedürfen in diesem

alle der Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und

nterrichte angelegenheiten. ö .

G. Angehör ge der zurzest mit dem Döutschen Neich im Kriegs zustand befindlichen Staaten sind von der Immarritulation sowie pon der Zulassung als Hörer ausgeichlossen.

Berlin, den 23 März 1917.

Die Immatrikulationskommission.

em Verwaltungsrat Mitglied der Kloste kammer in Hannover, und den ,

und Gewerbeschulräten Dr Thöne in Hanno ; Thöne i mnoyer und tt⸗ chneider in Münster i B. den Charakter als 33 .

Telegraphie in Berlin wird hierdunch ! l zum Zwecke der Er⸗ weiterung und Der dauernden Sicherstellung 18 Bestandes und Betriebes der Funkengroßstation Nauen das Re cht verliehen ö. Betrieb innerhalb der Ge⸗ en, Nauen, Kienberg, Börnicke, Grünefeld, Paaren bib er unmittelbar angrenzenden Nachbargemarkungen erforderliche be des Gesetzes über die Ent⸗

Ministerium für ganpwlrtschaft, Dom nen und Forsten.

Versetzt worden find: der Reglerungs⸗ und Jeheim⸗ seaierungsrat Herrmann in Danzig nach (Foꝛrstinspekiion Bree lau in Ziana nach Alt Ruppin.

Forstmeisteis Hackel in Hollweg nao

ausgeführt worden.

worden.

Hegemeister Gleim in Obernkirchen Wewelsberg.

Ministerium des Innern. .

Dem Landrat Dr. von Müller ist das Landratsamt im Kreise Rotenburg, Bezirk Stade, übertragen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der Hauptöerwaltung der Staatsschulden sind ernannt worden: Oder Rendant der Staatsschuldentilgungskasse, Geheimer Rechnungsrat Dölberg zum Dirigenten der Kontrolle der Staats papiere,

der Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator, Ge— heimer Rechnungsrat Hahn zum Rendanten der Staats schulden⸗ tilgungskasse, ö Buchhalter, Rechnungsrat Louis zum Oberbuchhalter der i, ,, ,, e.

der Buchhalter Braun zum Geheimen expedierenden , , Kalkulator, ; h ö

die Kaffensektetäre Pe trick, Karl Müller J. und Fischer zu Buchhaltern und ö die Diätare Kühn, Sudrow und Hagen zu Kassen⸗ sekretären. .

Bekanntmachung.

) Auf Grund der Bekanntmachung des Stellvertreters bes Reicht kaytsers zu, Feinhaltung un up rJälsiger Personen vom Candtl vom 23. Seytember 1915 (Reiches setbl. S. 603) ist dem Back 1meinser Daul Stock in Ahlbeck (Se bd) durch Bekanntmachung vom 24. März 191 tie Herstellung von Backwaren aus Mehl und der Kleinhandel mit Backwaren auf die Tauer elnts Molar vam 1. April 1917 ab wegen nzuprlässigkeit un ter sagt worden. Dle Kosten diner Bekanrimachung trägt der Betroffene. Swluemünde, den 24. Mär; 1917. Der Landiat. von Puttkamer.

Bekanntmachung.

Vem Kartoffelhänkler Wilbe lm Frank, geren am 22. Juli 1367 in Urtnech, Kris Tieburg, wohn haft in Frankfurt a. M., Wand schu idtfrrae 60, Geschätssofan eb nde, n ird bürdusch ker Handei mit Gegen änden des tänlten Berarfs, insbesondere Nahrung, und Futter mitteln aller Act, feiner Toben Nat ur erjeugnissen, Hetz- und Lucht stofien, ö.. jegliche mittelbare oder unmitt bar? Beteiligung an einem oschen Dardel wegen Unzuoerlässigkeit ia bezug auf diesen Gewerbeberrleb unter sagt.

Frantfurt a. M., den 29. März 1917.

Der Polielpräsident. J. V., von Klenck.

Bekanntmachung.

Der Schankwirtin Marte Jordan, geß. Schwlewagen, ge— boren am 9. Seytemher 1883 in Had (B. * UÄmnt P ssauj, nohnhaft in Frantfurt a M., Zeil N. 43, Gäschättslékal ebenda, wind berdurch der Handel mit Gegenständen des tägkichen Bedarfs, insbesonde e Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, ferner roben Naturerzeugnissen, Heiz- und Leucht- stoffen, so wie jeglich, mittelbare oder urmitteibare Bett il igung an einem jolchen Handel w gen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb un tersagt.

Frankfurt a. M., den 29. Mär; 1917.

Der Poltzeiprästdent. J. V.: von Klenck.

Bekanntmachung.

Dem Milchtänd er Johannes Rieber, geberen am 12. Ffe— bruar 1866 in Eidhausen, Kreis Biede kopt, wobnbast in Frant= furt 9. M., Min erlandstraße Nr. 288, wir hierdurch der Handel mit Gegenständen des täclicen Bedarfs, inebes ndere Nahrungs- und Futtermitteln allr Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchistoffen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beretligung an einem f lchen Handel wegegen Unzuverlässigleit in bezug auf diesen Gewerbe betrleb untersagt.

Frantfurt a. M., den 31. März 1917.

Der Polizeipräs6ident. J. V.: von Klenck.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundegsratz hom 23. September 1915 (ReGGBl. S. 03) über die Fernhaltung unjuverlässiger Personen vom Handel habe ich dem Kaufmann Ernst— Gappesch, geboren am 21. Januar 1878 ig Taubenheim, Kreiz Meißen in Sachsen, zutzeit sse!ldorf, Remschetderstraße 6, wohnhaft, die Ausübung deß Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrung und Genußmitteln, für das gesamte Reichsgebiet verboten.

Düßseldorf, den 29. März 1917.

Die Poltizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung.

Gemäß 3 1 Abf. J und 2 der Nerordnung des Bundegrats vom 23. September 1915 (RGB. S. 608) über die Fernbaltung un— juverlässiger Personen vom Pandel habe ich dem G schaäͤfts ührer Ewald Mergeg, gehoren am 31. August 1879 in Nerß, zurzeit Düssel dorf, Frtedrichtraße l, wohnhaft, die Ausübung dez Handels mit Gegenständen ves täglichen B-darfs, ine— besonere mit N9ghrungs und Genußmitteln, für das gesamte Reichs Jebset verboten.

Düsseldorf, den 29. März 1917.

; Die Pol zeiverwalfüng. Der Oberbürgermelsier. J. V.: Dr. Thelemann.

E. Bumm. Dr. Wollenberg.

orstrat, reslau latz“n, der Forstmeister Lehnpfuhl

Die seit Kriegsausbruch aufgeschobenen Versetzungen des Forstmeis ch Jakobshagen und des Forstmeisters Kurzhals in Friedrichsihal nach Hollweg sind

e Dem Forstmeister Kam lah in Thorn ist die kommissarische Verwaltung der Oberförsterstelle Neun Thymen übertragen

4 Ernannt worden sind: der Hegemeister Lehmpfuhl in Fürstenfelde zum Forstkassenrendanten in Cassel (unter Ueber⸗ tragung der Kasse für Gahrenberg und Kirchdümold), der zum Revierförster in

Bekanntmachung.

Gemäß 5 1 Abs. L und 2 der Verordunng des Bundes 2B. September 1915 (RG BI. S. 603) über gi a mn, ver läffiger P rsonen vom Handel babe ich dem Fäckerm e ister unn tmmermann, gehoren am 5. Mai 1874 in Revenburg, 6 . *r 34 w . e, i u ung de andels m e und Fle das gesamte Reichzgeblet verboten. waren —— Düsseldorf, den 30. März 1917. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Tr. Thelem ann.

GSekanntmachung.

Durch Beschejb vom 22. Februgr 1917 habe ich dem Metger Bilbelm Gaoscher und de ssen Ehe frau in Esfen⸗Borheg Prosperstraße Nr. 60, den Handel mit Lebens- und Futter mitteln und die Bermittlertätigkeit hterfür un tersagt.

Essen, den 28. März 1917.

Stadtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermelster. J. V.: Rath

Sekanntmachung.

Der Flrma Theunissen u. Klein in Dortmund, Beg, straße 57 59, haben wir auf Grund der Verordnung des Bundek— rats vom 23. September 1915 sowte der hierzu erlassenen Aug, führunçkbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewehe vom 27. September 1915 bis auf weiteres dle gewerbs:naßige Abgabe von Nahrungsmitteln aller Art in dem von ir zeführten Hotel „Lin den bkof' wegen Unzuverläfsigkelt un tert Die Kosten der amtlichen Bekannimachung sind von der Betroffenen zu eistatten.

Dortmund, den 30. März 1917.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Kienitz.

Sekanntmachung.

läfsiger Peron en vom Handel vom 23. September 1915 und der dätu ergangenen Tusfübrunesbeftimmungen vom 27. September 1955 ist der Chefrau des Ferdinand Schönfelder in Oberhausen der Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfz weren erwiesener Unzuverlässig'eit unter sagt worden. Mse Kosten dieser Bekanntmachung hat die von der Anordnung Betroffene zu erstatten. Obeihausen, den 29. März 1917. Die städtische Polizeiverwal fung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. NReiket.

Bekanntmachung.

Dem Händler Peter Steinbach sowte dessn Gbe frau und Tochter in Schlebusch⸗Hanforct, Kreis Solingen, ist auf Grund des 5 1 der Bandesratéverordnang zur Fern halslung un zuper— lässiger Personen vem Handel vom 23. Seplember 1915 und 3ffer! der dan ergangenen Aus ührungsbenimmungen des Reich kan zlag dom 23. Ssptember 1915 der Handel mit Lebens- und Futtermirteln, Gegenständen des täglichen Bedarßfz sowie Heiz und Leuchtstoffen untersagt worden. Die Kosten für die Veröffentlichung hat Steinbach zu tragen.

Opladen, den 23. März 1917.

Der Landrat. Lueags.

Bekanntmachung.

Dem Händler Peter Knops in Straelen babe ich den Dandel mit Nahtungt⸗ und Futtermitteln auf Grund der Bundesrats oerordnung vom 23. Scptember 1915, betr ffend Femn—⸗ balt eng unzuper läjsst zer Pr'sonen vom Tanel, untersag J. Die Kosten der Befannt mech ng hat der Betroffene zu tragen.

Geldern, den 28. März 1917.

Der Landrat. von Kesseler.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz samml. S. 357) sind bekannt . ö. Gere

1) der auf Grund Alerhächster Emächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamm]. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministertums vom 17. Janrar 1917, betreffend die Verleihung des Ent ignungk—⸗ teckts an das Deutsche Reich (Reicht Marineverwaltung) für die Er— 1ichtung öffentucher Anlegen in der Gemarkung Blecktde im Küche burg Nr. 4 S. 22, ausgegeben am 27. Januar 1917; 2 der auf Grund Allerböchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamm! S. 153 eigangene Erlaß des Staalsminister umz bom 4. Feb uar 1917, betreffend die Verle-hung des Enteignunge⸗ rechts an die Stadt Gokeahain zur Eiweiserung deg Kom munal— friedhofg, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung in Liegnitz Nr. 7 S. 6tz, ausgegeben am 17. Febraar 1917; 3) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß deg Staatsministerium vom 6. Fepruar 1917, berreffend die Berleibung des Gateignungs— rechts an die Geube Legvold bei Edderitz Aktiengesellsckaft zur Ven legung des östlich der Eisentabnstrecke Bitterfelt Le pzig gelegenen Aaschlußbahnbofg der Grube auf die westliche Seite der Sirecke, durch das Amtsblatt der Töntgl. Rraterung in Mer seburg Nr. 5 S. 46, ausgegeben am 24. Februar 1917.

Aichlamlliches Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. April 1917.

Seing K. und K. apostolische Majestät der Kaiser Karl und Ihre. Majestät die Kaiserin und Königin Zita trafen heute, begleitet vom Chef des K. u. K. Generalstahes, Genera der Infanterie Arz von Straußen burg und vom Minister des Auswärtigen Grafen Czernin, wie „W. T. B.“ meldet, im deutschen Großen Hauptquartier ein, um Ihren Majestäten dem Kaifer und der Kaiserin einen Besuch abzustatten.

Im Anschluß an den kürzlich veröffentlichten Erlaß Seiner Majestät des Kaiserg und Königs an den Generalfeldmarschall von Hindenburg anläßlich der großen Heeresbemegungen im Westen wird nachfolgendes, an den Chef des Feldeisen— bahnwesens gerichtetes Schreiben des Generalfeld— marschalls von Hindenburg bekannt, das die Tätigkeit der Eisenbahntruppen und behörden, denen ein großer Teil

des Erfolges an dem ungestörten Verlauf der Truppen—

Heeresgruppe, Seiner Königlichen Hoheit dem Kron⸗

Auf Grund der Bundegraäfsverprdnung zur Fernkallung unjuver,

stellten Freigabescheins.

schragnahme

Bleckede, durch das Amteblatt der Königlichen Regierung in Lin

ben lautet nach W. T. B.“: .

Vie große Heeres bew zang auf dem wefstlichen Kijegsschau⸗ lat konnte Fon Seiner Majestät nur im festen Bertrauen in das steis der ahrte Können der Gisen bahntrupben und der Mililär= esenbabnb hörden befohlen werden. Ihre Arben myßle sich im engiten Zusanmenhang mit den von der Obersten Führung beab sctigten Maßsaahmen vollztebhen. Bit zum letzten Tage sollte die Tioabbe in den aufzugebenden Linien schlagfernig bleiben. Nichts n brauchbarem Kriegsgerät sollte dem nachfolgenden Gegner in die Hände fallen. Material im Werte vleler Millionen mußte ge— borgen wenden. Auch nach dem Herlassen der giten Stellungen sollte die Truppe sich, stets kampfberert, rf ein lückenlgz ausgebaätes Zu— briagen netz stüßen können. Mein Vertrauen in die Leiflunss fähigkeit per Gisenbahnbehörden und truppen ist nicht getäuscht worden. Ihr Anteil am Geli gen der schwien gen Dyeration ist groß. Shnen len gilt meine Anerkennung und mein Dank.

von Hindenburg.

Ein Schreiben ähnlichen Inhalts ist von dem Führer der

ungen zuzuschreiben ist, anerkennend hervorhebl. Das . 4

prinzen Rupprecht von Bayern, an den Chef des

geldeisenbahnwesens gerichtet worden.

Am 1. April ist eine Nachtragsbe kann tmachung zu der Bekangtmathung (Nr. Ch. II. S887. 16. KRA.) vom 8 August M6. hetreffend Höchstpreise und Beschlag—⸗ nahme von Leder, in Kraft getreten, durch die der Verkehr mit den bei einer Gerherei, Zurichterei oder Gerbereivere nigung beschlagnahmten Lederarten in neuer Weise geregelt wird. Die bisher den beauftragten Lieserern der Heeres- und Marineverwaltungen gewährte Erlaubnis, gegen den Ausweis einer amtlichen Beschaffungsstelle be— schaaanahmtes Leder kaufen zu dürfen, ist in Wegfall gekommen. M Zukunft ist die Veräußerung eder Ablieferung von beschlagnahmtem Leder nur noch gestattet entweder auf Grund einer schriftlichen Anweisung des Lederzuweisungs⸗ amts der Kriegs Rohstoff⸗Abteilung des Königlich preußischen Kelegsministeriums oder von einer Gerberei an die für sie, zuständige Gerbervereinigung für Heeres⸗ oder Marinebedarf oder von einer Gerberei oder Gerber⸗ vereinigung auf unmittelbare Bestellung bestimmter, in der Bekanntmachung bezeichneter Beschaffungsstellen der Heeres⸗ und Marineverwaltung, oder auf Grund eines vom Lederzuweisungsamt der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung ausge⸗ Die Anweisungen des Lederzuweisungs⸗ amts an die Firmen werden lediglich auf Grund amtlicher Feststellung des Bedarfs amtlicher Beschaffungsstellen erteilt und haben vor allen anderen Lieferungsverpflichtungen der Gerbereien den Vorrang.

Der Wortlaut der Nachtragsbekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen.

. *

Am 1. April 1917 ist eine neue Bekannimachnng, he⸗ treffend Beschlagnahme baum wollener Spinnstoffe und Garne (Spinn⸗ und Webverbot) Nr. W. II. 2700, 2. 17. KRA, in Kraft getreten, die das bisher geltende Spinn- und Webverbot (Nr. W. II 1700/2. 168 KRA) nebst semen Nach frägen ersetzi. Sie unterscheidet sich von der früheren Be⸗ lanntmachung im wesentlichen dadurch, daß ein Teil der⸗ jenigen Baumwollspinnstoffe und Garne, die bisher noch beschlagnahmefrei waren, nunmehr ebenfalls der Be⸗ unterworfen wird. So ist von jetzt an jeglicher Webereikehricht beschlagnahmt, ferner Kreppgarne, Froiteegarne und geschmelzte Garne sowie sämtliche baum⸗ wollenen Ketten, die nicht durch einen nach dem 1. Juli 1916 ausgestellten Freigabeschein freigegeben worden sind. Ferner haben Baum woll pin ner ien und Zwirnereien künftig nicht mehr das Recht, Baumwollseile und Spindelschnüre für den Bedaif ihres eigenen Betriebes herzustellen. Endlich kommt die durch 8 9 der bisherigen Bekannmmachung für Baumwoll⸗ spinnereien und ⸗webereien angeordnete Arbeitseinschränkung in Fortfall.

Die Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H, Berlin SW. 68 (Kochstraße 6, I) fordert auf Grund der Verordnung vom 5. August 1916 die Hersteller von Fruchtsäften und Fruchtsirupen auf, ihre Betriebe unverzüglich anzumelden. Die Formulare sind von der Kriegg⸗ gesellschaft einzufordern und sofort ordnungsmäßig ausgesüllt zurückzusenden.

DOesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser hat dem Königlich preußischen General⸗ obersten Herzog Bernhard von Sachsen⸗- Meiningen und Hildburghausen, 4 la snite des Kaiser Franz— Garbe-Grenadierregiments Nr. 2, dessen Chef Kasser Karl ist, anläßlich seines gestrigen 50 jährigen Dienstjubiläums, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Glückwunschtelegramm gesandt:

In ernster Zeit, aber erhobenen Gemüte dte unübertzefflichen Kriegstaten ber deutschen Herre versolgend, mit welchen Gitre Hoheit durch vlelfache Beziehungen verbunden sind, begehen Ste heute dag halbhundertjährige Milttärdienstjubiläum. Zu dieser für einen Soldaten außerordentlich schönen Feier sende (ch Ihnen meine innigsten Glückwünsche. Ich drücke im SGeiste wärmstengs Gaerer Hoheit Hand, indem ich Sie hierbei auch als lieben Kameraden des im Kampf bewährten Kaiser Franz Garde— grenadierregimentz herzlich begrüße. 4

Karl.

Der österreichlsche Justizminister Dr. Freiherr von Schenk hat, wie ‚W. T. B.“ meldet, sein Amt in die Hände des Kaisers zurückgelegt.

Großbritannien und Irland.

Nach einer Meldung des „Nieuwen Rotterdamschen Courant“ ist eine Kommission zur Untersuchung der Ver⸗ waltung des Ministeriums für den nationalen Hilfsdienst eingesetzt worden. Der Kommission gehören Milner und Henderson an.

Rußland.

Nach einer Radigmeldung ist die Umgebung des Kaiser⸗ pagres von Zarskoje Sselo nach der Peer Paule⸗Festung ge⸗ bracht worden. Der Kai ser und die Kaiserin seien vollständig isoliert und ihre Bewachung verschärft worden.

Der Ministerpräsident Fürst Lwoff hat, dem „Daily Chroniele“ zufolge, nachstehende Er klärung abgegeben:

Man braucht wegen der zeitweiltge! Uno dnung, die die Re—

volutfon mit sich bringt, nicht besorgt zu sein. Sie ist eine unver-

meldliche Phase und unbebeutend im Verglelch zu der Größe der ein⸗ 6 Veränderung. Die überwälitgende Mehrhelt des russischen Volteg hat dag neus Negtme begrkthzt, azne ibee gewohnte Arbett m unt rbrechen Wie haben angefangen zu arbelten, wle noch nie zuvor. Seit Beginn des Krieges haben wir gewünscht, das die Kraste ber Nation frei kämen. Dag ist jetzt der Hall, end de auge. häuste Energie wird nicht nur im Jubel verrauchen, aadern duch der dringenden Augab deg Jugenßsicks gewidmet sein, nämlich ein stankes Räaßland zu schaffen, das mhitande ist, die Aufgaben dürchlu⸗ führen, die ez ü ernahn, al ee die deutsche Sraugforverung annahm. In Armee und Bolt herrscht ein neuer Geist und neues Vertranen auf den Sieg. Wir glanden jetzt, dag wird den Krieg gewinnen. Wenn die alte Megierung nicht g-stürt worden wäre, hätten wir keöne Heffnung auf den Sieg ae habt. Rußland fand am Mane des Untergange. Das 1usstsche Volk, das welz, daß etz imstande sein wird, in der konfsttuierenden Ber sam mlrng seinen Willen zu äußeren, ist fich feiner Verantwortlichkeit und Mackt bewußt geworden. Bir unn jetzt für urtz selbst syrechen. Unsere Sache t die un serer Verbü6nheten, und wir sind fest entschlossen, als freieß Volk den Kampf für die Frelheit zu Ende zu kämpfen.

In einer Konferenz der im Hauptquartier in Mohileff ein⸗ otratrtam-** nr ö Times“ f ch lar getroffenen Minister wurde der „Times“ zufolge beschlossen, ein Kriegskabinett nach britischem Muster zu bilden, dem der Kriegsminister, der Premierminister, die Minister des Auswärtigen, der Finanzen, der Eisenbahnen, der Landwirt schaft und ferner der Justiz angehören sollen.

Das Arbeiter⸗ und Soldatenkomitee verlangt nach einer Meldung des Temps“ von der Regierung, daß sie die Frage der Friedensziele prüfe und ihre Ansicht und die der verblndeten Mächte hierüber veröffentliche.

= Der Kriegsminister Gutschkow hat bekannt gegeben, daß alle konfesstonellen Sonderbestimmungen in der Armee abgeschafft sind. Es können in Zukunft auch Per⸗ sonen, die nicht zur griechisch orthodoxen Kirche gehören, zu

sind nur Personen

Von dieser Bestimmung ausgenommen r Januar 1880

deutscher Abstammung, die nach dem 1. naturalisiert wurden.

Die Zentralkommission des Städtebundes hat den Ge⸗

eindeverwaltungen eigen Gesetzeatwurf zur Begutachtung vorgelegt, der eine neue Organisation der Gemeinden auf der Grundlage des allgemeinen Stimmrechts vorsieht.

Vorgestern morgen zogen, wie die „St. Petersburger Tele⸗ graphen⸗Agentur“ meldet, unter dem Vortritt von Musikkapellen und roten Fahnen, große Mengen von Truppen und Menschen vor die Duma, wo sie Kundgebungen veran⸗ stalteten und erklärten, das neue Regime unterstützen zu wollen. Nachmittags erschien eine außerordentlich große Menge von Frauen vor der Duma, um zugunsten der Gleichheit der Frauenrechte einzutreten. Auf die dabei gehaltenen Reden antworteten der Präsident Rodzianko und die Ab⸗ geordneten Skobeleff und Tscheidze. Rodzianko erklärte, daß die Frage der Gleichheit der Frauenrechte der kon⸗ stituierenden Versammlung zur Entscheidung vorgelegt werden würde, und versprach die Unterstützung der Duma für eine günstige Entscheidung dieser Fragen.

Der Korrespondent der „Times“ meldet aus Odessa, daß die revolutionäre Bewegung in Südrußland sich mit Ruhe und ohne Blutverlust ausbreite. Insbesondere in Odessa habe sich der Uebergang von Truppen und Bevölkerung zur neuen Regierung ohne Reibung vollzogen. Der Gouverneur sei in seinem Amte belassen, aber der Bürgermelster durch einen Anhänger der Revolution ersetzt worden.

Italien.

Der König ist nach einer 14 tägigen Reise, auf der er die flotte und die Kriegshäfen am Adriatischen Meere samt ihren Verteidigungsanlagen besichtigt und sodann in Rom verweilt hat, ins Kriegsgebiet zurückgekehrt. In Rom hatte er lange Besprechungen mit den Ministern über die augenblicklich wichtigsten Fragen der Kriegsführung und der äußeren und inneren Politik.

Blättermeldungen zufolge ist die Ausgabe von Ein- und Zweilirescheinen bis zur Höhe von 300 Millionen be⸗ chlossen worden. Gleichzeitig wird der Schatz minister ermächtigt, während der Kriegsbauer die Silbermünzen aus dem Umlauf zurück uzlehen. Ein weiteres Dekret kündigt gleichzeitig Strafen für alle die an, die Silbermünzen zurückhalten.

Eyhanien.

Da die Reeder dem Staate nicht die 100000 Tonnen geliefert haben, die dieser braucht, um die Frachtsätze erniedrigen zu können, hat der Seetransportausschuß, der „Frankfurter Zeltung“ zufolge, beschlossen, Schiffe bis zur Höhe der ver⸗ langten 100 000 Tonnen zu beschlagnahmen.

Niederlande.

Nach einer Meldung der „Neederlandsch Telegraaf Agentschap“ wird amtlich unter Berufung auf die vom Marxine— departement am 7. März über den Vorfall mit dem Dampfer „Prinzeß Melita“ gemachte Mitteilung erklärt:

Es kann in bezug auf die in der Wiesse augeworfenen Fragen über den tatsächlicken Hergang mitgeteilt werden, daß die semner⸗ zeiligen Commun qué die Taisachen genau Jo wiedergegeben haben, wire sie sich zugetragen haben. Das Schiff hat sich Hoek van Holland genähert, weil das Untersuchungefahrz-ug wegen Schner— sturms sich auf die Küste zurückgezogen hatte. Dadurch, daß der „Peinzeß Melita? der Besebl erteilt wurde, das nieder ländische Hokenggeblet sofort kei Strafe der Internierung im Falle der Jäichtbefelgung des Befebls zu verlossen, handelt, das Unter suchungz fahrzeug gegenüber diesem Schiff, daß sich direlt nach keinem, niederländischen Hafen begab so wie hereits in früheren Fällen gegenüber kriegführen den Schiffen belder Parteten, die in das Hoheitsgebiet einlicfen, von seiten der niederländischen Wacht oisf gehandelt worden war. Als am nächsten Tage die „Prinzeß Melita? um Zulaffung ersuchte, weil sie einen Kranken landen wollte, sei diesem Ersuchen aus Erwägungen der Menschlichkeit und aus dem Grunde stattgegeben worden, weil das Völkerrecht auch Kriegßschiffen die Ein sehrt in einen sicheren Hafen zur Ausschiffung bon Kranten und Vetwundeten erlaubt. Bei der dritten Ankunsi der ‚Prinzeß Mellta: war das Schiff, daz Kanone und Lasette von Bord entfernt hait⸗, kein bewaffnetes Handelsschiff mehr und wurde deshalb wie jedes unbewaffnete Handelsschiff behandelt.

Norwegen.

Die Regierung hat nach einer Meldung des „Norwegischen Telegraphenbureaus“ ihre Gesandtschaft in St. Petersburg ermächtigt, mit der provisorischen russischen Regierung in Verbindung zn treten.

ö

Der Großwesir Talagt Pascha verlas in der Kammer ein Dekret, das die Schließung der 3. Tagung der 3. Gesetzgebungsperiode anordnet und den Beginn der näͤchsten

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. ** i anberaumt. n n , en. aus richt är die Toth der Verabschiebnng von den di ; ade herührenden Gesetzen bewiesen haben, hob Hadji Adil Bey die geleistete gesetzgeberische Arbeit hervor und wies namentlich auf die Neuordnung auf dem Gebiete des Rechtswesens und auf die ö. ddeulschen Kon⸗ ventionen hin.

„Ateileicht⸗, sagte der Mästdent laut Berich! des. W. T. B., werden wit uns nech einmal hn Laufe des Wel frleges versammein, (ber diz dahin werden wir mit (GGorreg Hislte Zeag-n roch vieler Heldentaten und Erfolge unserer Natign fein. Unsere Natten ist Gesabren gewöhnt; sie bat manche Unglücksfall, erfahrzn, aber an was ste sich niemals gewöhnen wird, das ist die Erniedrigung. Wir können es ertragen, in Armut und Unglück zu leben, aber wir kannen ts nicht ertragen, unser Leben mit Rieyriakeit verknüpft za schen. Wohl sind einige Pankte unseres Bater⸗ landeg heute von den Fäßen det Feindes zertreten, rer wir würdigen die für das gemetnsame Fiel mit Unterstztzung unf rer Tiurpea in Galinten, in der Dobrudscha, in Ramänien und in Mazedonien erzielten Eriolge. Wir ertragen die Kerlaste, die wir eilten haben, Mit Nuhe, Mut und voll Zuversicht und erfüllen unsere militärische Pflicht gegen das Vaterland. Wir jweifeln nicht, daß dieser gebeiligte Boden bald mit Gottes Oilfe vom Feinde befreit sein wird.

Der Präsident würdigte schließlich nicht nur das Verhalten der Armee, sondern auch das der übrigen Bevölkerung, die mit Opfermut im Hinterland trotz aller Schwierigkeiten ihren Arbeiten obliege.

Bulgarien.

In der Sobranje erinnerte der Ministerpräsident Radoslawow an die Vorwürse und Drohungen, die die Opposition zu der Zeit, als sich Bulgarien den Mittelmächten anschloß, gegen den König und gegen die Regierung gerichtet hat. Nach der „Bulgarischen Telegraphenagentur“ sagte der Ministerprãsident:

Gs naht die Stunde, wo dirjenigen, die diese Beschuleigun gen erhoben haben, ihre Worte bereuen werden. Auf eden Fall hat das bulgartsche Volt seine Einheit verwirklicht, und seine wackeren Truppen verieidigen mit bewunderungswürdiger Tapferkeit ihre Ertungenschaften, den Pretz schmerzlicher Opfer, die aber nicht vergeblich siad, da die Regierung alle Mahnahmen ergriffen hat, um diz Früchte der Siege des Vollsheeres zu sichern.

Amerika.

Der „Associated Preß“ zufolge hat Bryan an den Senat und das Haus der Repräsentanten einen Appell gerichtet, in dem er darauf dringt, daß der Versuch gemacht werde, eine Aufhebung des gin gen deutschen U⸗Booikrieges herbei⸗ zuführen durch Anwendung des sogenannten Bryanschen Friedensplanes, der die Untersuchung aller Streitigkeiten durch einen internationalen Gerichtshof vorsieht, ehe ein Krieg ausbricht. Bryan hat den Kongreß auch gebeten, die Wünsche des Volkes durch eine Volksabstimmung zu erforschen, falls der Kongreß zu dem Schlusse kommt, daß nur ein Krieg die nationale Ehre wahren könne.

Am 31. März ist nach einer Meldung der „Times“ auf den dänischen Antillen die amerikgnische Flagge ge⸗ hißt worden. Die Inseln werden in Zukunft Virgin Islands of United States heißen.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 2. April, Abends. (B. T. B) . Außer den gemeldeten Gefechten im Somme und Olse⸗ Gebiet keine besonderen Ereignisse.

Bei wechselnder Sicht und Regenschauern nehmen die Kämpfe zwischen Arras und Aisne in der gewohnten Weise ihren Forigang. Zu größeren Zusammenstößen kam es bei Croisilles, an der Straße Fins Gouzeaucourt, bei Sann, beiderseits der Somme sowie nördlich Soissons. An allen diesen Punkten wurden englische und französische Vorstöße blutig abgewiesen. Besonders groß waren die gegnerischen Verluste bei dem Angriff auf den Holnon⸗Wald. Die außer⸗ ordentlich schwierige, ja gefährliche Lage, in die Engländer und Franzosen durch die deutsche Frontöerlegung gekommen sind, be⸗ weisen die fortdauernden Klagen über die deutschen Zerstörungen und die ängstlichen Stimmen der Militärkritiker, die ständig zur Vorsicht und Behutsamkeit mahnen. Trotz dieser angeblich durch die Entente erzwungenen Operasion nahmen die Deutschen im vergangenen Monat an der Westfront 2900 Mann gefangen und erbeuteten 59 Maschinengewehre. Demgegenüber vermögen die englischen und französischen Berichte für die gleiche Zeit noch nicht einmal die Hälfte der Gefangenen zu melden nämlich 1400 Gefangene und eine Beute von 39 Maschinengewehren. An allen Fronten machten die Deutschen und ihre Verbündeten 6900 Gefangene sowie eine Beute von 134 Maschinen⸗ gewehren . Schnelladegewehre) und 60 Minenwerfern. In der Champagne wird südlich Ripont weitergekämpft. Die Franzosen bereiteten hier einen neuen großen Gegenangriff vor. Vie Angriffs vorbereitungen wurden jedoch deutscherseits er⸗ kannt und die in den Gräben bereltgestellten Sturmtruppen unter Vernichtungs feuer genommen. Der Angriff unterblieb bis auf eine Stelle, wo die Franzosen vorbrachen, aber mit Handgrangten zurückgeworfen murden. Die in die eigenen Gräben Zurückflutenden erlagen größtenteils dem deutschen Verfolgungtzfeuer. Französische Patrouillenvorstöße scheiterten südlich Chavonne sowie am Parroy⸗Walde.

Großes Hauptquartier, 3. April. (W. T. B.).

Westlicher Kriegsschauplatz.

Nördlich von Arras heftiger Geschützkampf; mehrere gegen unsere Stellungen vordringende englische Aufklärungs⸗ abteilungen wurden abgewiesen. .

Die gewaltsamen Erkundungen der Engländer und Franzosen im Kampfgebiet nordöstlich von Bapaume und westlich von St. Qu en tin wurden von starken Kräften ausgeführt. Sie verliefen, wie Beobachtung und Gefangenenaussagen ergaben, für den Feind äu ßerst. verlust reich. Bei Noreuil wurden von ung über 300 Engländer gefangen zurückgeführt, sie gerieten jedoch in englisches Maschinengewehrfeuer, so daß nur g unsere Linien erreichten. . .

Oestlich der Straße Couchy⸗le⸗ Chäte au Soisson s

ersprengte unser Artilleriefeuer beobachtete Truppenan 1 in der Champagne, sudlich von Ripont, unterband seine vernichtende Wirkung einen sich vorbereitenden Angriff.