1917 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Rußland.

Die provisorische Regierung Telegraph“ zufolge ein Dekret erlassen, das der Domänen, die bigher Eigentum der Kaiserlichen

6 rch 3544 n , . hat die ossen, alle re en und nationalen Be⸗ schränkungen abzuschaffen. 3

Die provisorische Regierung hat der „St. Petersburger Telegraphenagentur / zufolge ferner einen von allen Ministern unterzeichneten drin genden Aufruf an die Arbeiter der metallurgischen Fabriten des füdlichen Rußland gerichtet, in dem sie sie auffordert, die Arbeit unter den alten Bedingungen wieder aufzunehmen. In dem Aufruf heißt es: „Vergeßt nicht, daß der Feind feinen Bedarf unauf⸗ hörlich vermehrt; helft Euren Brüdern in den Schützengräben, . zu vertreiben und die Freiheit Rußlands zu be—

Auf. Anordnung der Regierung sollen 500 Geiseln feindlicher Staatsangehörig keit, die in feindlichem Ge— biet bei verschiedenen Offenstven russischer Truppen gefangen genommen worden waren, wieder in Freiheit gesetzt werden, da die Regierung die Gefangennahme von Personen, deren einziges Vergehen die Treue gegen ihr Vaterland darstellt, für nicht gerechtfertigt ansieht.

Die Wahlen für die Konstituierende Ver⸗ samm lung sollen nach einer Meldung des „Petit Parisien“ spätestens im Frühsommer stalffinden. Einen früheren Zeit⸗ punkt festzusetzen, sei infolge der Schwierigkeiten bei der Auf⸗ stellung der Waͤhlerlisten unmöglich.

Der Kriegsminisier Gu tschkow hat einen Tages⸗ befehl erlassen, in dem hervorgehoben wird, daß die aktive Armee neuer Vestände an Offizleren und bedeutender Ver— stärkungen bedarf. Deshalb erklärt der Minister, daß kein Offizier oder Soldat, der nicht eine nützliche Beschäftigung hat, im Rücken der Armee bleiben darf, sondern sofort zur Front zu gehen hat. Der Minister weist gleichzeilig alle Armee⸗ befehlshaber und alle Vorstände der militärischen Verwaltungz⸗ bezirke an, die Listen der dort beschäftigten Sffiziere und Sol— daten zu prüfen und nur die zu behalten, die wirklich unent— behrlich sind. Die übrigen sollen in die Reserveregimenter ver— setzt werden, um schnell ausgebildet und unverzüglich zur aktiven Armee geschickt zu werden.

Dle „Agentur Radio“ meldet, daß es am 2 April im Arbeiter⸗ und Soldaten-ÄRusschuß zu lebhaften Aus⸗ einandersetzungen gekommen sei, als das Mitglied des Exekutiy⸗ ausschusses Bagdangw erklärte, daß der Ausschuß, der zurzeit aus 3000 Mitgliedern besteht, zu groß sei, und die Be— schränkung der Mitgliederzahl verlangte. Die Ärbeitervertreter 1 sich heftig der Forderung und erklärten, daß sie keine Aenderung in der Zusammensetzung des Ausschusses zu⸗ lassen würden.

at dem „Daily ie Uebernahme

Niederlande.

Die niederländische Regierung hat einer Meldun der , n f Telegraaf . . die . visorische russische Regierung noch nicht offiziell an⸗ erkannt, aber dem niederländischen Gefandten in! St. Petertz⸗ burg den Auftrag gegeben, offiziöse Beziehungen zur neuen Regierung zu unterhalten.

Norwegen.

„Tidens Tean“ sind seit dem 1. Februar hundertfünf norwegische Schiffe von zusammen 160 000 Tonnen Gehalt verfenkt worden, hiervon allein im März 64 Schiffe mit 103 9000 Tonnen. Die norwegische Flotte ist seit Nieujahr um 149 Schiffe mit 233 000 Tonnen Gehalt zurückgegangen. Nach der „Norges Handels og Sjöfarts⸗ dende“ sind seit Anfang März 17 norwegische ö dem Versuch, Kohlen und Koks aus England nach Norwegen zu holen, zum Opfer gefallen.

Griechen land.

Der englische Gesandte in Athen hat, wie Lyoner Blätter melden, die griechische Regierung von dem Eintreffen der französischen und der englischen Mitglieder der Sühne⸗ kommission für die Dezember-Unruhen in Keratsini benachrichtigt und zur Ernennung eigener Vertreter aufgefordert.

Amerika.

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat nach einer Reutermelbung vom 3. d. M. beiden Häusern eine Entschließung zugehen lassen, in der erklärt wird, daß der Kriegszustaud mit Deuischland besteht. Die Beratung der Entschließung wurde auf den nächsten Tag verschoben.

Das Marinedepartement gibt bekannt, daß Maß— nahmen getroffen sind zum Aw ecke des Zusammen⸗ wirkens der amerikanischen Flotte und der Flotten der Entente mächte.

Der Senat hat nach einer Reutermeldung mit 82 gegen 5 Stimmen die Resolution, die den Kriegszustand er⸗ klärt, angenommen.

Laut

riegs nachrichten.

Berlin, 4. April, Abends. (W. T. B.) Im Westen bei Regenwetter nur in wenigen Abschnitten lebhafte Artillerietätigkeit. Im Osten und in Mazedonien nichts Besonderes.

Großes Hauptquartier, 5. April. (WB. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz .

Der heftige Artilleriekampf zwischen Lens und Arras hielt auch gestern an.

Nördlich der Straße Peronne Cambrai setzten nach mehrmals gescheiterten Vorstößen die Engländer Abends zu neuem Angriff starke Kräfte ein, denen unsere Truppen wieder erhebliche Verluste zufügten und dann auswichen.

Südwestlich von St. Quen tin wirkte die französische Artillerie mehrere Stunben gegen von unt Nachts geräumte Gtellungen, die anschließend kampflog von der feindlichen Infanterie besetzt wurben.

BVei Laffaur winde ein Vorstoß der Franzosen zurück⸗ gewiesen.

unterwegs, ist

Unsere Batterien brachten ein Munitionslager bei Vendresse (nördlich der Aisne) zur Entzündung; Erd— erschütterung und Knall wurden bis 40 Kilometer hinter der

Front wahrgenommen.

Ein wirksam vorbereitetes und kraftvoll durchgeführtes Unternehmen nördlich von Reims ist gut gelungen; wir brachten dem Feind eine blutige Schlappe bei und machten

über 800 Gefangene.

Destlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Südlich von Riga brachen unsere Stoßtrupps in die russische Stellung ein, sprengten einige Unterstände und kehrten mit Gefangenen und Beute zurück.

Bei Czepiele, südlich von Brody, holten unsere Sturm⸗ trupps bei einem Vorstoß 41 Gefangene und 1 Maschinen— gewehr aus den feindlichen Gräben.

Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. Keine wesentlichen Ereignisse.

Heeresgruppe des Generalfeldmarsch alls von Mackensen. Auf dem rechten Sereth⸗Ufer bei Garleasca drangen Erkundungsabteilungen in einen russischen Stützpunkt und kehrten mit 30 Gefangenen und 2 Minenwerfern in die eigenen

Linien zurück. Mazedonische Front.

Auf der Crvena Stena westlich von Monastir wurden den Franzosen einige ihnen aus den letzten Kämpfen ver— bliebene Gräben wieder entrissen.

Der Erste Generalquartiermelster. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗-ungarischer Bericht.

Wien, 4. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Krieg sschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls

. von Mackensen Nichts mitzuteilen.

Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph. Ein österreichisch⸗ungarischer Flieger schoß im Raume von Ocna ein russisches Nieuport⸗Flugzeug im Luftkampf ab.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Am mittleren Stochod nahmen wir, erhebliche Beute einbringend, den russischen Brückenkopf Tobol in Befitz. Sonst vielfach Aufleben des Geschützkampfes.

Italienischer und Südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. .

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoe fer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 4. April. (W. T. B.) Bulgarischer Heeres⸗ bericht vom 4. April.

Majzedonische Front. Auf der ganzen Front schwaches Artilleriefeuer. Im Wardartale Gewehr⸗ und Maschinen⸗ gewehrfeuer zwischen den Posten südlich von Gewgheli. Feind⸗ liche Patrouillen, die sich unseren Posten zu nähern versuchten,

wurden durch unser Feuer verjaat.

Rumänische Front. Nichts Neues.

Türfischer Bericht.

Konstantinopel, 4. April. (W. T. B.) Heeresbericht vom 4. April.

An der K setzen die Engländer und Russen ihren Rückzug vor unseren Linien fort.

Kaukasfus⸗Front: Auf dem linken Flügel wurden an zwei Stellen starke Aufklärungsabteilungen des Feindes zurück⸗ geworfen. An den anderen Fronten kein wichtiges Ereignis.

Der englische Angriff auf Gaza war im größten Stil vorbereitet. Nachdem die Engländer die vom Suezkanal in östlicher Richtung dem Meere entlang gebaute Eisenbahn bis Chan Junis, 20 km südwestlich Gaza, fertiggestellt hatten, versuchten sie am 25. März sich in Besitz dieses Platzes zu setzen. Nach zweitägigem Gefecht wurden sie unter schweren Verlusten zurückgeschlagen. An dem Gefecht waren auf englischer Seite eiwa 4 Divisionen, meist berittene Truppen, beteiligt. Die türkischen Truppen haben sich glänzend geschlagen. Auf dem Schlachtfelde wurden 3000 tote Engländer gezählt. Der Feind zog sich in südwestlicher Richtung zurück.

Der Krieg zur See.

Christia nia, 3. April. (W. T. B.) Nach einem Telegramm des norwegischen Generalkonsuls in Bilbao an das norwegische Ministerium des Aeußern ist der Bergener Dampfer „Farmand“ (1386 Br.⸗Reg.⸗T.), mit einer Kohlenladung von Cardiff nach Lissabon unterwegs, von einem deutschen U⸗Boot versenkt worden. Der Tönsberger Dampfer „Havlyst“ (532 Br.⸗Reg.⸗T.), in Ballast von Sandsfjord nach England ontag abend westlich von Lindesnaes ver⸗ senkt worden. Der Bergener Dampfer „Mauranger“, der am 20. Dezember mit einer Kieslabung von Pomaron nach England abgegangen war, wird als verloren betrachtet. Die Besatzung d aus 15 Mann, die Ladung war für S850 900 Kronen versichert. Der Dampfer „Konful Persson“, nach England unterwegs, ist in der Nordsee von einem U-Boot versenkt worden. Die Mannschaft ging in zwei Boote und wurde nach zwel Stunden von dem U⸗Boot aufgenommen, auf dem sie 13 Stunden blieb. Während dieser Zeit wurde ein mittelgroßer Dampfer aus . unbekannten Namens in Brand geste ckt. Das Schicksal seiner Mannschaft ist unbekannt. Schließlich wurde die Besatzung des „Konsul Persson an Bord eines Dampfers aus Portz⸗

grund gebracht und dieser gezwungen, land zu unterbrechen und zurückzukehren.

Kopenhagen, 4. April. (W. T. B) Di ;

Gesandtschaft in London hat dem Minister 6. 5

1 ann len e . Bergenhug“* . orenede Dampfskibsselskab, von England nach Da

Stückgut unterwegs, sei versenkt worden. ae m,. ni

Kopenhagen, 4. April. (W. T. B) Die „Be Tidende“ meldet, daß ein Bergener . dic! me n des torpedierten Fischdampfers „Petrelle aus Irin in Bergen einbrachte. Die Besatzung war erschöpft, alz n von dem norwegischen Dampfer aufgenommen wurde. n

Haag. 4. April. (W. T. B.) Die „Neederland graaf Agentschap“ erfährt von unterrichteter Seite, är, Komm andoschiff der Torpedoflottille von Donn Fory“ am 25. März 5 Seemeilen nordwestlich von g Grisnez torpediert worden und gesunken ist. ö.

selne Relse nach eng

Literatur.

== Daß die uns im Weltkriege feindlich gegenüberste Nãchte vornehmlich durch England zusammengehalten e a, Eroßbritannien gleichsam den Kristallifationspunkt der feinzliht Staaten bildet, zrat schon bei Beginn des Weltkrieges zutage; i Erkenntnis, doß England als ein elner Machtfaktor und bu ch i Rchtung seiner . zugleich unser gefährlichster Gegner set, hat sich erst im weiteren Verlauf bes Voͤlkerrsngen durchge etzt. Kein Wunder, daß seitker Darstellungen . hi die olltik Englandßz und ihre Machtmistei zum Gegen. stand hahen, dem größten Interssse begegnen. Vom rein pol shn und wirtschaftlichen Standpunkt aus ift das Thema oft und eingehend bebardelt werden; der grundlegende Ein fluß, den die geograyhist⸗ Lagt des Inselreichs bei der Begründung und der bighersaen Beha. tung seiner Weltmachtstellung ausübte, wurde dabel aber meist nir gestreift, jedenfalls nicht zum Ausgangspunkt und zur Giundlage der Unter suckurg gemacht. Der o. Professor der Geographie an der Universität Heidelberg Dr. Alfred Hettner hat nun in einer hen B. G. Teubner in Lespzig und Berlin verlegten, bereits in drstter umgearbeiteter Auflage Lorliegerden Schrift Englands Wen machtstellung und ihre

risis⸗ die Frage vom geographi Standpunkt aus einer geographischen

—ᷓ eingehenden Untersuchung unterzogen die nicht nur eine denkenswerte Erweiterung und Bertiesm der behandelten Fragen bietet, ihre Beantwortung hin, mehr von eintm Standpunkt aus versucht, der eg ermö lich den, tieferen Urfachen und der großen Mann igfalt ale in der Ausbrettung er englischen Weltherrschaft über den größt Tell der ide nachzugehen. Der Verfasser unten suckt den Gift der geographischen Lage Großbritanniens und den sesner natürlich Hilfsquellen an Bodenschaͤtzen auf Volk und Staat, auf die Entwichlun selner Weltherrschaft und die Ausbreitung der englijchen Sprache, feine auf den Uriprung und das Wache tum der britischen Kolonien, auf ne wachsende Vertehrgmacht des Reichs und seine Weltwirtschaft und auf die Enwicklung seiner Whitratt. In welteren Kapiteln wenn die Ziele und der Einfluß der engltichen Polstik sowie ih Veibältnis zu den, anderen Weltmäckten aug geographische⸗ Gesichtgpunkten betrachtet und die geographischen Motsue darg leg, die auch in den gegenwärtigen Weltkrieg bineinspielen, teilg durch Re Eigenart des Volkeä und Staates vermittelt, teils unmittelbar burt die Natur des , bedingt. In einem Schlußkap te werden dann das Wesen und die Ursachen sowie das sitiliche Rech der englischen Weltherrschaft zusammenfossend behandelt und aun Vergangenheit und Geçenwart Schlüsse auf die kür ftige Entwicklung 6ejoßen. Der Verfaßer kommt dabel zu dem Ergebnis, daß hM englische Weltmachtstellung ihren Höhepunkt überschräiten habe und daß sie aus der schweren Krists, in der ste sih befindet, nicht unerschüttert, jedenfalls nicht in ihrer früher Ueberlegen beit hervorgehen werde. Die Vorteile der geographischn Lage, die Eagland zu seiner Machtstellung hätten em porwach n lassen, seien heute nicht mehr in demselben Maße wie früher wirkam, imd die Leben? bedingungen anderer Großstaaten, namentlich Deutschlandt, bätten sich wesentlich gehoben, so daß eine völlige Verschlebung ber allgemeinen Küiäfteverhaltnifse zu erwarten sei. Das mit gioßer Fachkenntnis geschriebene Buch dürfte auch Lesern, die den geoghnn, hischen Verhältntfsen nicht eine so grundlegende Bedeutung wie der Verfafser einzuräumen gewillt sein sollten, jedenfalls mannigfache Aufklärung und Anregung bieten.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der

Theater. Königliche Schanspiele. Freitag: Die Königlichen Theale sind geschlossen.

Ein Vorverkauf der Eintrittskarten für das Königliche Opern haus und Schausptel haus findet morgen nicht statt.

Sonnabend: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Sonder ⸗Konzert der Küniglichen Kapelle. (Außer Abonnement.) Pirigent: Hert Generalmusikdirektor Dr. Richard Strauß. Abend 73 Uhr: X. Symhnhonie⸗Konzert der Königlichen Kapelle zum WBesten

ihres Witwen nud Waisensonds. Dirigent: Herr Generalmusll⸗

direktor Dr. Richard Strauß.

Schauspielhaus. Geschlossen. findet zur üblichen Zeit statt.)

(Der Eintrittskarten Vorverkauf

Familiennachrichten.

Verlobt: Fil. Ertka Meyer mit Hrn. Staatganwalt Dr. Fran Sauer (Königsberg i. Pr. —-Charlotten burg).

Geboren: Ein Sohn? Hrn. Oberleuinaut Eberbamd Hofen (6. Zt. Breglau). Eine Tochter: Hrn. Unterstaate sckretht Dr. Blll Deews (Charlottenburg). Hrn. Hauptmann Kail von Unruh (Charlottenburg).

Gestorben: Fr. Olga von Maltzan, Freifr. zu Wartenberg unh Penzlin, geb. Frelin von Gberg und Reckenffein (Kützerh

. Meckl. Fr. Auguste von Witzleben, geb. von Witzleben

(Dres den⸗ Blasewitz).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg Eppeditimn

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Rechnungsrat Mengering in Berlin. . Expedition (Mengering) in Berlin. Druck ver Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalh Gerlin· Wilhelmstraß e 32. ö Sieben Beilagen und die Zusammenstellum im „Deurtschen Weichs und stöntglich auzelger⸗ Munter Rr. ves Bfftum ih um richtliches Aufgebot behufs KraftloßerHlärüùng aufgerufenen Wertpyaplere,

sowie die 1118. Nnsnabe der Deutschen Verlustlisten.

renußis

——

der im 1. ö 10m en Staate! tzeigers durch ge

Erste Beilage

n Reichaanzeiget und Königlich Pteusijchen Stunts selskt.

Deutsches Reich.

nebergangsvorschriften

neberwachungsausschusses der Schuhindustrie. guf Grund des Artikels 1I1 83 5 und Artikel III 8 1 und zbhlatz 3 der Belanntmachung des, Bundesrats über die Hung von Herstellungs- und Vertriebs gesellschaften in der nh snie, vom 17. März 151 mungen erlassen:

A. Beschlagnahme.

werden folgende Be⸗

5 1. Ole BGeschlagnahme aller Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertig⸗ ulfe sowie der Fabrikatlonsmitiel, welche sich im Eigentum, pber Gewabrsam der Dersteller von Schuhwaren befinden oder gelangen, wird angeordnet. J Pe Keschlagnahme bezteht sich nicht auf . B triebe, der Heeregverwaltungen und der Marineher⸗ altung, Haun ebe, in denen Schuhwaren nur handwerkemäßig her⸗ gestellt werden. ; Echühwaren im Sinne dieser Vorschrift sind nicht Schäfte sowie scihe, die Cant aus Holt oder aus Holt in Verbindung mit Hyange von höchstens 2 em Brelte oder einem Kissen her ( sind. 56 . seschlagrabme berieht sich nicht auf Gegen stände, die ire Belchlagnahme der Heeresverwaltungen oder der Marine⸗ lung beschlagnahmt sind.

II. Ausnahmen von der Beschlagnahme. I. Allgemeines.

3

Fretz der Beschlagnahme ist die Verwendung der beschlagnahmten sände im eig'nen Betriebe zur Herstellung von Schuhwaren Maßgabe der Vorschristen der S5 4— gestattet. Dagegen ist Verßerung von Rohftoffen, Halberzeugnissen und Fabrikationè« n sowie jede andere rechtsgeschäftliche Verfügung über diese fände ohne besondere schrütliche Gen bmigung des Ueber⸗ ngzautschufses oder von ihm beauftragten Stellen verboten.

I. Be sondere Ausnahmen für Gesellschafter. § 3.

Veräußerung von Fertigerzeugnissen. Bie ei schließlich 19. April 1917 ist es den Gesellschaftern einer hrarenberstellun s- und Verirtebagelellschaft gestattet, die in . Gemwahrsam befindlichen oder neu heragestellten Erzeugnisse an eitber gen Abnehmer unter Beobachlung der Bedingungen der ellelle für treigegebenes Leder vom 4. Norember 1916 5 9 sür eigene Rechaung zu veräußern und abzultese n. Die Be— Ig der Ware hat in bieberiger Weise nach den Richtsätzen der sbieikonmissien für Schuh varenpreise (Gestehungspreis zuzüglich 16 65 v. B. Ge ninn) zu erfolgen. Jon 29. April 1917 ab dürfen Ferligerzeugnisse nicht mehr von Hesellschattern unmintelbar an die Abnehmer für eigene Rechnung fett werden.

5 4. Heschränkung der her zustellenden Schuhsorten. ge Gesellschafler sind verpflichtet, vom 26. März 1917 ab nur Schuhwaren herzustellen, für die währen) der Kriegsieit Bedarf nden ist, ins besondere Yrbeiterschuhwerf, gangbares Straßen⸗ perl, leicht verkäufliche Haueschuhe und Pantoffeln. Diese B stimmung gilt solang', bis seitens des Ueberwachunge⸗ ace die Sorten, die ieder Gesell chaftex berzustellen bat, fest⸗ E sirdd. Die Gesellschafter sind verpflichtet, die nicht fest be= n Waren vorwlegend in den gangbarsten mittleren Größen her— en.

5. Aufarbeitende Betriebe. Pi jum Erlaß weiterer Bestimmungen, längstens jedoch bis zum zunt 1917, ist den Gesellichaftern, welche nicht in die Lhrie der etbestenden Betriebe aufgenommen sind, und welche noch über ende Rohmaterialien verfügen, unter folgenden Beblngungen het, diese Materialien auf juarbeiten:

. jeder Zukauf von Matertal ist verboten;

2. das Zuschneiden und Aufjwicken von Schäften ist nur soweit gestartet, als das für die Fertigstellung ersordertiche Boden⸗ material im Hause ist;

3. Ueberstunden dürfen nicht gemacht werden, die bisherige Arbetterzahl darf nicht erhöht werden;

sämtliche von dem Ucberwachungtzausschuß in den Aus— sührungevorschriften vom 26. 3. 17 erlassenen Bestimmungen Gelten auch für die aufarbeitenden Betriebe.

zebor ein aufarbeitender Beirleb Arbeiter entläßt, hat er dem

lungtausschaß der Gesellschaft, der er angeböst, bezm. dem

sticten deg U'berwachunggausschusses für diese Gesellschaft

Angabe ven Name, Wohno t, Alter, Müititärverhästaig und

mzurgzart der Arbeiter, die er entlassen will, Müteilung zu

bist 2 Wochen nach der Ginrejchung dieser Mitteilung ist der

senmer herechtigt, das Arbeits verhälinis mit der vereinbarten kungefrist zu künolgen.

ie Geschästsführung des Ueberwachungsausschuffez kann in 9 Fällen auf Antrag Außnahmen von der Bedingung Ziffer!

8 5. Lufträge der Heeresverwaltungen oder der . Marine verwaltung. slelschafter. die Aufträge seltens der Heeretherwaltungen oder Uialin verwaltung auf Lieferung von Militärschuhwerk erhalten iind perpflichtert, diese auszuführen. Die Verwendung beschlag⸗ ker Rohstoffe und Halberzeugnisse zu diesem Zwecke ist gestaitet.

SBeson dere Ausnahmen für Nicht-Gesellschafter.

n § 7.

hetrleben, die bor dem 1. August 1914 Schuhwaren nicht her— haben und die nicht Lich besondere Anordnung des Resche= in eine Gefellschaft aufgenommen worpen sigd, ist die Her= ig von Schuhwaren nur bis „im schließlich 30. Avril 1917 ge—

Die in ihtem Gewahrscn Nfusichen Tr Te, Per ssiellten mnisse age dlese Ben ehe 35 ibre seinherigen Abnehmer hig i. für eigene Rechnung abliefern. Die Berechvung der

„ät in der bie herigen Weise nach den Richtfätzen der Gut. ommijsion für Schuhwaren prelse (Gestehungspreis zunkglich 6 p. S. Gewinn) zu erfolgen.

/i Abführung des Gewinneg an dle Gesellschaften findet

—— ——

Berlin, Donnerstag, den 5. April

Vom 15. Mai 1917 an ist bie Veräußerung von Fertigerzeue⸗ nlssen Derbeieg. Die am 185. Mai 1917 noch vorhandenen Fertig erkengnisse find dem Ueberwachungtausschuß bis spätesteng 265. Mai 1917 anzumelden.

C. Anweisungen an die Gesellschafter. 8 Verhot der Annahme neuer Aufträge.

Die Annahme von Aufträgen auf Herstellung von Schuhwaren für die bürgerliche Bevölkerung ist den Gesellschaftern obne Rücksicht darauf, ob die Aufträge vom Handel, von staatlichen oder kommunalen Behörben oder von privaten, Bergwerkz, oder sonttigen Industrie⸗ gesellschaften oder Instituien erteilt werden, vom 26. März 1917 ab untersagt.

Vom aglelchen Tage ab ist die Annahme von Aufträgen der Heeresberwaltungen und der Maxrineverwaltung nur zulässtg, wenn die Aufträge durch die bet der Bekleidungsabteilung des Königl. preuß. Kriegsministertums unter Mitwirkung der bandesstantlichen Kriegs= ministerten eingerichteten Zentralstelle genehmigt worden sind. Dem Ueberwachungzautschuß ist vor Uebernahme jedes Ausirag5 Meldung über den Umfang des in Aussicht stehenden Auftrags zu erstatten.

§ g. Arbeitskräfte.

Die weiterarbeitenden Betriebe haben bei Ginstellung weiterer Arbeitekräfte in erster Linie die bieher in den stillgelegten Bentieben des betr. Benirkes beschäftigt gewesenen Personen zu überne bien. „Bis zum Erlaß anderer Bistimmangen darf die wöchentliche Arbeitszeit 53 Stunden nicht überschreiten.

Die in den Zusatzbedingungen vom 24. 6. 16 der Kontrollstelle für freigegebenes Leder festgesetzten Lohnzuschüfse für eingeschräntte Arbeitszeit sind solange und in den Uafange welter zu zahlen, als auch fernerhin die Arbeitszeit gegenüber der normalen Friedenganheit eingeschränkt werden muß und der von den Arbeisern bet ein. geichränkter Arbeitszeit erzielte Verdienst zu jüglich Lohnzuschüsse nicht höher ist als der von dem betreffenden Acbetter bei normaler Friedene⸗ arbeitzieit in demselben Betriede erzielte Verdlenst.

Die bisher gewährten Kriege⸗ und Teuerungszulagen müssen in seltheriger Höhe weitergejahlt werden.

§ 10. Bezeichnung der Ware.

Die von den welterarbeitenden Betrieben hergeflellten Schuh waren dürfen keinerlei Marken oder Firmenbejrichnung tragen. Sie sind mit der von der Gutachterkommission für Schuhwarenpreise ge⸗ mäß der B. V. O. vom 28. September 1916 ugetéilier Hersti lle rnummer, dem Klelnverkautspreise, Monat und Jahr, in welchen dieser Preis anaebracht wo den ist, zu versehen. Die Ängaben sind auf dem Ge— lenk der Sohle oder in dem Futter einzustempel . Bei Schuhwaren, bei welchen sich ein Stempel nicht anbringen läßt, sind die Angaken auf einem Begleitschein, der fest mir der ware verbunden sein muß, anzubringen.

Berlin W. 66, Lelpzigerstr. 123 a, den 26. März 1917.

NUeberwachungs ausschun der Schuhtiadustrie. Der orsißende: Wallernein.

Anmerkung: Verstöße gegen die vorftehenden Vor- schrifren ind nach Ari il d 10 31irt 3. Art. il S 3 3iff. 7 und 8 4 der Bekanntmachung des Bundes rais über die Errichtung von Hertel rungs- und rr reh sgeel⸗ schasten in der Schuh rn du stre vom 17 3. 17. strafb ar.

Die angedrohte Strafe ist Gefängnis bis zu einem Ja hre und Ger dstra fe bis n JS öd Mark der rie dieler Strafen. Neben der Strafe kann aut Cinziebung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die straf⸗ bare Sand ung bezieht, ohne Unter schled, vb fie dem Täter gehören oder nicht.

Bekanntmachung,

betreffend Ernennung von Beauftragten des Ueber⸗ wachungsausschusses der Schuhindustrie.

Auf Grund des 5 386 der Satzungen für die auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die Errichtung von Herstellungs⸗ und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 236) errichteten Gesellschaften sind als Beauftragte des Ueberwgchungsausschusses der Schuhindustrie für die einzelnen Gesellschaften folgende Personen bestellt worden:

1. Für die Schuhwarenherstellungs⸗ triebsgesellschaft Berlin Herr Leo Borinski, in Firma Emil Pinner Nachf., Berlin 80. 16, Köpenicker Straße 127. FIür die : Ver⸗ trieb sgesellschaft Breslau

Schuhwarenherstellungs⸗ Herr Hans Wohlauer, in Fa. M Wohlauer in Breslau. „Für die Schuhwarenherstellungs-⸗ und Ver⸗ triebsgesellschaft Dresden Herr Konsul Richard Hammer, in Fa. Ed. Hammer G. m. b. H., Dresden. . Für die Schuh warenherstellungs-⸗ und Ver⸗ triebsgesellschaft Burg bei Magdeburg Herr Stadtrat Alfred Zweig, in Fa. Conrad Tack K Cie. A.⸗G., Schuhfabrik, Burg bei Magdeburg. 5. Für die Schuhwarenherstellungs⸗ und Ver⸗ trie bsgesellschaft Erfurt 9 Herr Georg Heß, in Fa. M. C L. Heß Schuhfabrik A.⸗G., Erfurt. Für die Schuhwarenherstellungsz⸗ triebsgesellschaft Nürnberg Herr Louis Berneis, in Fa. Verein. Fränk. Schuh⸗ fabriken A.-G., Nürnberg. Für die Schuhwarenherstellungs⸗ ö Stuttgart Herr Mox Levi, in Fa. J. Sigle C Co., A-⸗G., Korn⸗ westheim bei Stuttgart. ; Für die Schuhwarenherstellungs⸗ und Vertriebs⸗

und Ver⸗

und

und Ver⸗

und Ver⸗

esellschaft für Elsaß⸗Lothringen und die Pfalz

n Pirmasens Herr Bürgermeister Carl Stöß, in Fa. Gebr. Stäß, Waldfischbach (Pfalz). Für die Schuhwarenherstellungs-⸗ und Ver⸗ triebs gesellschaft Pirmasenz Herr Fritz Linn, in Fa. Kalser C Cie, Pirmasens.

**.

und Ver⸗

Für die Schuhwarenherstellungs⸗ triebsgesellschaft Offenbach a. M. Herr Phil. Herz⸗Mills, in Fa. Schuhfabrik Herz A.-G., Frankfurt a. M. Für die Schuhwarenherstellungs⸗ und Ver⸗ triebsgesellschaft Cöln a. Rh. Herr Ernst Pohlig, in Fa. Ernst Pohlig & Go. in Cöln⸗Nippes. Berlin, Leipziger Straße 1232, den 27. März 1917.

Ueberwachungsausschuß der Schuhindustrie. Der Vorsitzende. Wallerstein.

Anmerkung. Durch Bekanntmachung des Reichzkamlerg fiber ortlichen Bereich und Sitz der Herstellunge und Vertriebsgese Lichaften in der Schuhindustrie vom 24. März 1917 ist fär die nach stehend bezeichneten Gebieteteile je eine Herstellunge⸗ und Vertriebigesellschaft errichtet worden: 244

1. Königreich Preußen: Provinzen Ostpren ßen, Wesspreußen, Brandenburg, Startkreis Berlin, Pfroviazen Pommern, PVosen und Schlezwig⸗Holstein, Großberzogtümer Olden⸗ burg, mit Ausnahme des Fürstentums Birkenfeld, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, Mecklenbur,⸗Strelitz, freie und Hansestadt Lübeck, freie Hansessadt Bremen, frele und Hansestadt Ham⸗ burg mit dem Sitze in Berlin;

ö . Preußen: Prodln Schlesien mit dem Sttze in

res lau;

Königreich Sacksen mit dem Sitze in Dregden; Köni-reich Preutzen: Probinz Sachsen (außer Stadt. und Landkrets Erfu t), Herjogtum Anhalt mit dem Sine in Burg bei Magdeburg;

Königreich Preußen: Stadt⸗ und Landkr is Erfurt, Groß⸗ berjzogtum Sachsen, Herzogtümer Sachsen⸗ Meiningen, Sachsen⸗ Altenburg, Sachser⸗Coburg und Gotha, Fürsten⸗ tümer Schwarzburg⸗Rudolstadt, Schwarzburg⸗Sondere⸗ bausen, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linle mit dem Sttze in Erfurt; : e

Köntareich Bavern: rechtsthelnisches Gebiet mit dem Sitze in Nürnberg;

Köaigreich Preußen: Hohenzoll-rnsche Lmde, Königreich Württemberg mit dem Stze in Stuttgart;

Königreich Bayenn: lt, srheiniiches Gebiet (pfali) mlt Ausnahme de Stadt Pirmasens, Elseß⸗Lothtingen mit dem Sitze in Pirmasens;

Königreich Bevern: Siadt Pirmasens mit dem Sitze in Pirmasens;

Königreich Preußen: Provlnz Hessen⸗Nass u, Greßberzog⸗ tümer Baden und Hessen mit dem Sitze in Of fen

bach a. M.: . Königreich Pteußen. Probinien Hannober, Westfalen, Rbeinp obin, Großherzo. tum Oldenrurg, Fürnenium Blirkenf 18d, Her zo. tum ee gr. stentũmer Waldeck und Pyrmo t, Schaum urg ⸗Lippe, Tppe mit dem Sitze in

Eöln a. Rh.

10.

Bekanntmachung,

betreffend Anmeldung von Herstellern von Schuh⸗ waren.

Auf Grund des Artikels III 8 1 der Bekanntmachung des Bundesrats über die Errichtung von Herstellungs⸗ und Ve triebs gesellschaften in der Schuhin dum ie vom 1I7. Mär) 1917 (Reichs⸗Gesetzblatt Selte 236) wird bestimmt:

2 Anmeldepflicht.

Hersteller von Schuhwaren jeder At baben dem in der Bekannt⸗ machung des Ueberwachangsausschusses der Sch ahindustrie, betr. Be⸗ nennung von. Beauftragten des Ueber wäachungsaus chusset, vom 27. Mart 1917 näher beieichneten Beauftragten des U reiwachunge⸗ aus schessz zur die Schuhwarenherstellangs⸗ und Vertriebagesellschaft, in dejen Beznk sich der Stz des Gewe m bebetri-bes d.g Mende⸗ pflichtigen befindet, his zum 10. April 1917 schriftlich minuteilen:

a) den Sitz ihres Gewerbebetriebes,

b) den Beginn ihres Gewerbebetr ebrs, .

c) 6 . und den Namen des Inhabers des Gewerbe- etriebes.

Hersteller von Schuhwaren, welche bereits vor dem J. Au zust 1914 Schuhwaren hergestellt haben, haben gleichzeitig schrifttich mitzuteilen, .

zurn nge mamsatz, den fit hm ber geit vom J. Jull 113 bäh 30. Junt 1914 ernelt hahen.

Betriebe, welche bis zum 1. August 1914 nicht ein volles Jahr bestanten haben, haben den Zeltraum anzugeben, in welchem der Uasatz erzielt worden ist. 23

Unsaß im Sinne dieser Bestimmung ist der buckmäßt nach⸗ juweisende Ware umsatz in Schabwaren, welche im eizenen Betriebe bergeslellt worten sind (Warenrabatte und Warenrücksendungen sind abzuzlehrn).

ĩ w eren im Sinne dieser Bekannt machung sind nicht Schäfte sowie Holzschuhe, die ganz aus Holt oder aus Holi in Verbindung mit einer Spange von höch tens 2 em Breite oder einem Kissen hergestellt find.

2. Ausnahm en.

Ausgenommen von der Ven flichtung deg 5 1 sind ; ö J. die Betriebe der Heeregverwaltungen und Marin ederwaltung, 2. Betriebe, in denen Schuhwaren nur handwerkemaäßig hber⸗

gestellt werden.

Berlin, Lelpzylgerstr. 133 a, den 28. März 1917.

Ueber wachunggausschuß der Schuh mdustrie. e , . Wallerste in.

Anmerkung 1. Wer die vorsiehend a , , Meldungen inne rhalr der gesetzten Frist nicht erstattet, oder . unrichtige oder unvollständige Angaben macht, t nah AÄrtttei 16 § 3 Ziffer 1 der Bekannt- machang des Bundesrats über die Errichtung von Her⸗ stellun gz und Vertrtebsaeseltschaften in der 3 **. in dustrie vom 17. März 1917 e ö. .

Bie angedrgbte Strafe ist Getängnis bis zu einem 2 eldstrafe bis zu 4 15000, oder eine dteser Strafen. 3

Anmerkung 2. Formulare für die Anmeldung können dem Beauftragten det bn n , sse, bei dem die An⸗ meldung zu erfolgen hat, in Empfang genommen werden.

Anmerkung 3. Bei Angabe des Umsatzes sind Waren. welche nicht i , . im Sinne dieser Bekannt⸗ machung sind, be son ders anzugeben.