1917 / 88 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Dentsche Rerlustlisten. (M. 196.)

1 *. 1 8 e w—— . 3 . * d ö . ; 6 *. rich, T. Db. Steuerm. (Offz. Stellv) Rendsburg Zur V. E. 3. 1917 in Kiel gest. . Nr. „Anton, Ob. Hzr. d. S. 11 Eolmar! 3. 1917 15 Kleesattel, Max, Mtr. (ergänze d. S. I) Pr. Star - har

mh g gest. . ö. ö. . ; gard 8 vermißt. 2 man, . Mhz. d. S. 11 Schmolsin, 3 Klem ke, Arthur, Gefr. d. Ldst. Charlottenburg hich ö vermißt, krgef. E. .

Klever, Wilhelm, Hr. Berg. Gladhach (nicht. Schlöm Mühlheun bish. vermißt“, G F 8. 12. 1914.

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z, Ludwig . * . Maisch 2 16 n

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Klind worth (nicht Klindtworth), Johann, Ses * 6 ö .

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. , , 6 ö Dels 1. Schle]. . Koch (nicht Trappieh, Otto, Ob. Mtr. d. S. 1 7 ee ä * *

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3 lichard, r. d. Tböst. 1 3. v. 42917 in Kiel gelt. . . . Friedersdorf, Bitterfeld T ö . 5 ) ; 2 -

3 ** a, . . Kuhn, Friedrich, Ob. Hzr. Neunkirchen, Ottweiler 5. 3. 191 s1 Kramer, Hermann, Ob. Mtr. Nendorp, Weener (nicht 1 161 . ö t 5 21

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2 . ee, . ö Tang beln Gorttteb, Herr. Wunsiedel, erfranken 13. a3. 986 Krolak (nicht Krollackh, Johann, Sees. Luisenfe

Mönnich, Friedrich, Lt. d. R. Esser infolge . 1917 in Brügge ge ö . 5 14. 3. 1917 im M 1a 2 stend gem d ac 2.

J 1 id äcker, Pa Mühlsiepe 16. 3. 1917 in . . ö ö. . ö haulen⸗ erm. „ohr, Yeinrich ö? NMispbel

n Rilßbeslmäz . in Wilhelmshaven

SBohensalza T.

Kubas nicht Kubos), Stanislaus, b

; Bomst T.

Langefeld (nicht Langefeld h, Danie s

d. R. Bergfreiheit, Waldeck T.

Hamburg 7. 3. 7 in 94 Licht, Heinrich wicht Heinz, Min. Ob. thal, Saarbrücken

Löffler, Carl, T. Ob. Hzr

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Auztrigenpreis sür den Raum rinrt ß gespaltenen Einh eitu⸗

zeile 0 , riner 3 gespaltenen Einheitzzcilt 80 4 Anzeigen nimmt au:

dir Königliche Expedition des Reichs- und Rfuntsuntigesz Einzelne Kümmern kosten 25 3. Berlin 8wW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin. Freitag, den 3. Apiil. Abems,

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. ö öh Sablon, Veetz I-.

lhelmshaben t, Ludwig Sühren⸗Blauhand gest. 1 Schleswig 11. z. bish. vermißt“, G F 13. 2. 5 B. Mt. d. vermißt. Gfl. Damerau bish.

1idenburg gest. Hermann, T. Ob. Mtr Lutau, Lauenburg Lorenzen, Theodor, 3. 1917 in Altona gest. ö Kiel (nicht Neumühl) ; Lossau, Wilhelm, Ob. San. vermißt, Max Lüdtke (nicht Lüdke)

u ss 7 * helmshaven gest. Stolp

er, Marx, Ob. Mtr. Ar Lutz, leise (nicht Matthias), Hzr. d. Ldst. Katem— Inhalt des autlichen Teiles: herg, Essen T. . Machon, Hen, Scees. Nieven, Lublinitz bish. vermißt hchengverleihungen 2c. Deutsches Reich.

vermißt. , über die Besteuerung des Personen- und Güterverkehrs. betreffend Liquidation britischer Unter⸗

Sarben, Czarnikau T. ö. J hesetz erg (nicht Maasberg, Friedri selnnntmachung lt unschweig T. nehmungen. ö . ncht Mählitz selanntmachung, betreffend private Versicherunggunternehmungen. ld . . zcannmachung, betreffend die Oeffnung der Schalter der zen, Mans. kasse in Berli k den Sonnt , Darlehnskasse in Berlin am kommenden Sonntag. M neige, betreffend die Ausgabe der Nummer 73 des RNeichs⸗

M z . ö. ) ken. eseßblatts. . , Ob. J Srste Beilage: 1.

ljwedel (nicht Groß AÄppenburg) T. Die Besörl . . * .

w ; ö ie Besörderung bon Personen und Gütern auf Schienenbahnen

1grotzk ih, Hermann, Min. Mtr. ther icht der Prägungen von Neichs münzen in den deutschen sowie auf Wasserfiraßen unterliegt einer ia die Reichskasse fließenden Münzstätten bis Ende März 1917.

Abgahe se, ,. ö. . a ö ee , nr Die Beförderung von Personen und Gütern auf Landwegen unter⸗ ) . . 38 Rien Wilhelm. Ob. Mtr. Art. d. Königreich Preußen. I llegt dieser Abgabe insoweh, ais die Beförderung durch ein dem öffent. Nicht zum Befönderungepreise gehören die Abgeben sůr die Be⸗ dab, Michel, Scgelm, Mt. . S. IL . Gilge J . MJ ennungen, Charatterverleihungen, Standes erhöhungen und lichen Verkehre dien endes Ürternebmen mlt mosporiicher Kraft guf nutzung von Waff rssreß en und Landwegen (Befahnungsal gahen d kat, Gustav, Mtr. (Ers. Res) Königsberg, öl, 95 Nikol ara nbi Ri 4 , Gustav, Gefr. d. R sonstige Personalveränderungen. bestimmten Linien mit planmäßigen Fahrten kenieben wird. Als Schleusen⸗, Kanal⸗, Brücken⸗., Chausser⸗ und Wege gel der) die aus Lei vermi . Dr aonerhaus Militsch . ö auntmachung, betreffend die Joseph Joachim⸗Stiftung. Keförderung auf Laudwegen gilt auch der Verkehr innerhalb ge⸗ Anlaß der éellüberwach eng 6 Zollabferrigung entstandenen Ge⸗ Offer nmennlgttargt Sfr? nm sn ch, Jakob, . Db. Gin ufhebung eines Handels verbots. schlossener Oeischaften, . bühren, die Personenemschreik gebühr der Landpostverbindungen und

w . anbelsverbot. Ver Brief⸗ und P ketverkehr der Vost unh der Fähibetrieb mit der Feachturfu denstempel. ö. . Or fer? ncht Or fur h, Mar, Sees. Stel Auznchme des Gifenbahnfährbetrlebs fallen nicht unter dleses Gesetz. Dle nähren Bestimmungen darüber, was als Beförderungsprels

Armierungssoldat U

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n r, rr, .

Brügge gest. Hol zkathen, a, ee.

Dentsches Reich. Sowelt bei einer Beförderung fremdes Hoheltsgebiet berührt wird, it der auf di⸗ses Gebiet entfallende Ant il des Be för derun gg⸗ Gesetz prenses 8 6 ' der 3, der 9. , zu B en, s d der Abgahe kurze Befs ⸗derungestiecken zu berücksichtigen oder nicht iu berũcksichtigen sind, bestimmt der Bundesrat. Vom 8. April 1917. . Der n, bestimmt ferner, nach welchen Gꝛund sãtzen im mernati V hae A nlã B i In * PWir Wiltz elm, von Gottes Gnaden Deutscher Kalser, nlernäationdlen Verkehre der Anteil des inländtjchen Betriebzunter König von Preußen ae.

nebmens am Besbrderungepreise hei der Abgabenbeiechnung zu berück- sichtigen ist.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesrattz und des Reichstags, was folgt:

3 J 1 7 In 2 111 ge 19. O. L 11 8 * J! 11. J Rall Friedrich, T. Mtr. Wenningstedt 14. 2 17 in 96 M

Wilhelmshaven gest. , ,,

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chl uns, Hans . * 2 .

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Mettmann,

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8 5 Als Beförderung preis geltei im Eisenbahnverkebr und im Gisen. bahnsäbrp rkebr die Personen ahrpreise, die Frachlen ein chli. Flich der Pitvatan schlußfrachten und die sonstigen tarifmäßigen Beträge mit Aagnahme der Nebengebühren und der baren Auslagen. Im Verkehr auf Wasserstreßen gelten als Beförderungeprels die Personenfahrpreise, die Frachten, dle Schierplöͤhne und die im ge-

wöhrlicken Verkehr ber chneten Kosten der Löleichterung.

ö . 82 anzusehen ist, trifft der Bundesrat. Der Abgabe naterllegt die Besörderurg

8 Jemgum (nicht 8

vammig,

ulitz, Grimma) T.

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lnicht Walang] burg, Prenzlau

161 81 XVTrlhb zurg (nicht Schaf

Mosenig, Liegnitz

urg lnicht Fersch n, 2 . Urg (nicht Fersch⸗ lipp) T. Hennigs (nicht

enning s), Louis, Masch. Mt.

„Anton, Ob. Hzr. Conz, Trier (nicht

Negast, Stralsund

Holtz (nicht Holz), Heinrich, Mtr.

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Winter, Georg, Gef 2 ä,, NRasthck. L. 35 . Immicke (nicht Fmmi

Bretzenheim,

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h Ludwigshafen 3 * Rl * 687 . Alexander,

aufen, Freiberg inbach, Eisengckh

Tramischen, Tilsit Kießling, Max, See Delsnitz) in

durch Krunkhei

7 ** . ) 2884 . ; Slsnitz, Zwickau (nicht I917 im Kriegsl Kinkel, Gustavb, Genschmar, Lebus (nicht Geusch⸗ K—r ö . München

infolge Verw. gest. 11. 3. Feldlaz. 3 Ghistel.

e per, Herm , Danzig insolge: Mi,, . Altona in Hamburg. ilgrimm nicht im) bert, Ob. Mtr 8 rl U nt 11h , nünde

harczyk, Kasper (nicht

Rz akasnkan Viehgarten) X. Rogel, Robert, Mtr. Tampe

Langersdorf) S. v.

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Schlegel, Georg (nicht Gregor),

obern Oppeln

ip, Josef (nicht Joseph), (nicht Roßkopf, Bochum)

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icht Stror Adolf, Gefr. Michelstadt, Erbach (nicht Michelsstadt) Waldszus (nicht Waldzu s), Georg, Gefr. Vidszehn, Heydekru⸗ Wartmann, Heinrich,

bish. vermißt,

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2 1 Dresden bish

. re Sb engrzickk, Alfred, Gefr. * V 9 ( [ 1

Fiefel, C * mißt, krgef. E. Wiegandt (ni Rostock T.

Eibergen T. Winkelmann, Max, Vͤdeckoffjz. Ins L. v. ü. krgef. F., 8. krges. E. üß, Emil, T. Ob. Mir. ish. vermißt“, G 4 13. 2. 1915. olf, Paul, Ob. Mtr. (Ers. Res.) Dschaß (nicht Klein Raßenitz. T. Wolf (nicht Wolfh, Willi, Sees. Zetzsche (nicht Zetsche), Otto, Gefr. Ers. Haynsburg, Zeitz (nicht Hagusburg] T

9 * . J . 6 ] ? ,, ] ; Zitz te (nicht Fietz e), Stto, B. Mt. Stolp, Pomm.

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Wieggerinck wicht Wiegger in h, Bernhardt, Mursewiek, Ri

Kleinragewitz, Eisleben, Sachsen

Nes.)

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstaͤlt.

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. S2.

tts beg fn b S 11 Weißfluß Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Realschuldirektor Gürke in Hannover, dem Justizrat umrich in Suhl, dem bisherigen Handelsrichter, Kom⸗ erzinrat Pastor in Aachen, dem Tammervir mosen Espen⸗ ahn, bisher bei den Königlichen Theatern in Berlin, den senbahnobersekretären, Rechnungsräten Sube und Plamann Stettin, dem Gerichtskassenrendanten 4. D., Rechnungsrat seyer in Barmen, dem Amisgerichtssekretär a. D., Nech⸗ ungsrat Wöhlking in Ular und, dem Rektor a. D. raus in Mikulischüß, Kreis Tarnowitz, den Roten Adler— rden vierter Klasse,

dem Landagerichtsdirektor a. D., Geheimen Justizrat

Foisly in Halberstadt, den Amtsgerichtsräten a. D., Ge⸗

men Justizräten Steimmig in Zopyet, Kreis Neustadt kßr, und Weiß in Greiffenberg i. Schl. dem Oberlehrer D., Professor Dr. Nordmann in Halberftadt⸗ dem Staats⸗ waltschaftsobersekretär a. D., Rechnungsrat Schreiber in aarbrücken und dem Regierungssekretär a. D., Rechnungsrat saag in Trier den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor Bensch in Bentschen, dem Hauptlehrer a. D. srzybylla in Natibor, den Lehrern a. D. Hammer in Celle dHülsebusch in Magdeburg, dem Zollsekretär a. D. feld in Kellinghusen, Kreis Steinburg, und dem Staats⸗ mwaltschaftsassistenten a. D., Gerichtssekretär Springer in hreßlau ben Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Kantor und Hauptlehrer Müller in Kauffung, Kreis

Echönau, dem Hauptlehrer a. D. Kemsies, bisher in hsuchen, Kreis Johannisburg, den Lehrern Bismark in hommern, Kleis Jerichow J, Rittau und Sage in König s⸗ Ette O. Schl. den Adler der Inhaber des Königlichen Haus— srdens von Hohenzollern, den Amtsgerichtsassistenten a. D., Gerichtssekretären ram ke in Gorkau. Kreis Nimptsch, und Harke in Elze, kreig Gronau, den Oberbahnassistenten a. D. Burgemeister Soest und Zibell in Lippftadt, dem Katasterassistenten a. D. hnellhardt in Halberstadt, den Gerichtsvollsiehern . D. llbrecht in Halle a. S., Hubrich, in Bad Oeynhausen, harggraff in Vandsburg, Kreis Flatom, und Mitrenga

n Beuthen O. Schl. das Verdienstkreuz in Gold,

dem Kirchenvorsteher, Amtszimmermeister Grupe in lerzen, Kreis Hameln, dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. chwäff in Göllingen, dem Kanzleigehilfen 4. D. Jung— kann in Spandau und dem Königlichen Parkwärter a. D. sietz in Nowawes, Kreis Teltow, das Verdiensttreuz in Silber,

dem Bürgermeister Neutze in Ehrsten, Kreis Hofgeismar, m charakterisierten Kriminalwachtmeister a. D. Heinze in heilin und dem Eisenbahnwagenmeister a. D. Herling in sppstadt das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, . dem Gendarmeriemechimeister Bangert in Oesdorf, aldeck, dem Eisenbahnrangiermeister a. D. Damm im hiedervellmar, Landkreis Cassel, den Kanzleigehilfen a. D. Behrend in Lübben und Scholz in Schwiebus, dem Ge— songenaufseher a. D. Ur bang ki in Kosel, dem Gerichtsdiener D. Blume in Halberstadt, dem bisherigen Kirchendiener lebke in Schneidlingen, Landtreis Quedlinburg, dem bis⸗ serigen Eisenbahnroitenführer Kreh in Külte, Waldeck, dem hsherigen Eisenbahnwagenschlosser Gundermann in Nord⸗ haufen, dem bisherigen Aufwärter Kapitza in Berlin⸗ sriedenau, dem Großknecht Bode genannt König in angeln, Kreis Grafschaft Wernigerode, und dem bisherigen hahnunterhaltungsarbeiter Thöne in Lamerden, Kreis Hof⸗ eizmar, das Allgemeine Ehrenzeichen,

dem bisherigen Eisenbahnmaschinenpußtzer Kreutz burg in Drone bei Göttingen und dem bisherigen Hilfshausmann K in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze

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dem Vlzefeldwebel Grevemeyer die Nettungsmebaille um Bande zu verleihen.

a) von Persynen und Gütern innerhalb des Reichsgebiets;

b) von Persanen und Gütenn im Schlfft verkebre zwuchen deuten Ost. und Nordserhäfen einschli ßlich rer Rheinsee= häfen; ferner rie Beförder ng von Per sonen bi Fahrten

sn eie Freie Ser, und zal aach dann, woenn die Fabrien

nach dem inländicchn Autgangshafen ohne Berührung anderer Orte zurüdk ehren;

pon ü ern im Schiffgvem kel re jwsschen in ländischen Häfen und aus ländischen Festiendehäfen, des Kanals und ker Nord urd Ostfee von Le Havre einschließlich bis Kap Domesnaek, mit Aus schlaß der dänischen Häfen.

Der nicht unter Abf. 1 fallende Steyemkebr unterliegt die sem Gesttz auch nicht in Aesehung der Befrderungzsr cke vom inländtschen Fafen bis zur Seegrenze, ebensowenig der Leichter va kehr, soweit er in Ausführung des Stesrachtvertiogs iwischen benachbarten Seehäfen erfolgt.

Die Beftzrderung auf dem Bodensee gilt im Sinne dieses Ge⸗ setzes nicht als eine Befördtrung innerhalb des Reicht gebiete.

Von der Abgabe befreit find:

1. Personenbeförderungen im Arbeiter, Sch üler⸗ und Militär⸗ personen verkehr und Gpäckbes rde unqen im Militãrgeräcker kehr, sowelt bie Abfertigung in diesen Verkehren ju ermäßigten Pre ssen erfolgt;

2. Beförderungen von Güttrn, die den Zwecken des eigenen Be⸗ förderungs unternehmen dieren; .

3. Beförderungen von Gülern zur See jwischen deutschen Nord, und Ostseehaͤfen, fofern die Güter unmitlelbar oder mittelbar aus dem Ausland nach einem kieser Häfen eingegangen oder nach dem Ausland über einen dieser Häfen ausgegangen find. Die näheren Be⸗ siimmungen über die Steuerbefreiung irifft der Bundesrat. Er kann ngbesondere beffimmen, daß der Nachmels der Ein fuhr aus dem Ayvt⸗ land fär solche Güter als geführt auzufehen ist, die von ihm als Gegenstände des Stapelverkehrs des Ginfuhrhafeng erklärt sind;

J. Befoͤrdsrangen von Gütern in nicht mit motor sscher Krast be⸗ irleber en Schiffen, die nicht höher als za 100 Kubikmeter Reinraumgehalt oder 50 Tonnen Tragfähigkest vermessen ind;

3. Kefßrderungen von Gütern zu Wasser innerhalb eints Hafen⸗ geblets oder innerhalb eines oder desselben Ortes. Der Bundesrat ßeffimmt, wos als ein Hafengebiet oder als ein Ort im Sinne dieser Vorschrist anzusehen ist;

6 Beförderungen der im Betriebe der Fischerci gewonnenen Er⸗ zeugnisse zu Wasser nach dem Ruzladtplatz und Beförderungen von Baggergut zu Wasser im Betrieb einer 5ffentlichen Verwaltung;

7. Bes6rderungen von Bau- und Betitehtstoffen iu Wasser im Betrieb einer Wasserbauverwaltung;

8. Befö / derungen von Stein kohlen, Braunkohlen, Kokg und Preß⸗ kohlen aller Art im Grsenbahnvertehre,

Der Bun dee rat wird ermächtigt, für Personenbeförderungen auf Stadischnellbobnen, sofern die Kerstellungtkosten mebr als durch-⸗ sch̃ittlich zwei Millionen Merk fü, dag Kilometer betragen, Steuer⸗ freiheit zu gewähren. Als Stadischnellbahnen gelten dle auf strgß n= freiem Köahnkörrer liegenden eleltrischen Kleinbahnen für den Orte— und Vorortverkehr der Großstädte.

Im nichtöffentlichen Gülerverkehre sind außerdem von der Ab⸗ gabe befrelt:

1. Beförderungen von Abfallsteffen auf 8 oder sonstige Ablagerungeftätten fowte von Versatzstoffen im Bergbaubetriebe;

3. senstige Beförderungen auf nichtoffentlichen Bahnanlagen (Weikbabnen, Grubenbabnen usw.),

a) wenn die Beförkerngen innerbalb derselben geschlossenen Betriebs anlage bentnnen und endigen,

b) wenn die Bahnanlage eine Länge von 6 Kilometern nicht überschreitet,

c) wenn die Bahnanlage in einer Feldbahn oder elner aͤbnlichen 9 fn, die nur zu vorübergehenden Zwecken an⸗ gelegt ist,

d) wenn die Bahnanlage nur mit menschlicher Kraft be⸗ tr eben wird;

3. Beförderungen im elgenen WMirtschaftgbetrieb auf Wasser⸗ straßen innerhalb einer Enifernung von 6 Kilometern.

5 4 Die Abgabe wöid ven dem Freise ber chnet, der für dte Gesörde⸗ rung an den Lietriebsur ternehmer ju entrichten ober im nich töffent⸗ lichen Verlchre nach 5 6 der Bered nung lug ur dꝛ zu legen ist.

Bahnanlagen (8 3 Ab. 2 N

§ 6

Werden Güter im nichts ffen licher Verkehr für eigene Rechnung oder fũr , d, . Trinen befördert, so ist der Berechnung der Abgabe 1 3preis jugrunde zu legen, der unter gleichen en im öffentlichen Güter oak hr gejablt wd, B. der orderung auf nichtöff ili en sür das Tonn nkilometer iͤn Ansatz zu bllnger,; ö

Kommt eine Einigung mit dem Rei iehzunternebmer darüber, welcher Betrag ges äß Abs. 1 der Abgab nberechnung z grunde zu legen ist, nicht zustande, so ist die Struerstelle befu t, diesen Betrag porhebalilich einer anberwenlen Festutzung im Rechtsweg (6 20) selbständig zu bestimmen und danach die Abgabe zu erheben.

57

Schuldner der Abgabe ist Fersenige, der den Beförderungepreis zu jahlen bat. Zu seinen Lasten ist die Abgabe vom Betriebs a ter- nehmer zu entiichlen. Diestr ist im nichtkffentlichen Güterverkehr (z 6) auch Schulhner der Abgabe.

Fisolgt die Beförderung auf Grund veröffentlichter Tarife, so ift Tie Abgabe in diese einzurechnen. Der Bundesrat kann Auz⸗ nahmen zulassen. 83

8 )

Ist der Betehebzunternehmer in der Gestaltung der Tarife durch

Veresnbaru, gen mit einem Drüten gekunden, so stehen diese Ver⸗ einbarungen jolchen Tartsäͤnderungen nicht entgegen, die zur Deckung der Abgaben bestimmt und nach Lage der gesamten Verhaͤltnisse als angemessen zu erachten sind. .

Keim mt' jwischen den an der Vertinbarung Beteiligten eine Ver- ständigung über die Tarlfänderungen nicht zustande, so entscheidet über deren Ark und Maß endgültig ein Schiedsgericht. .

Vas Schiedsgericht wird au drei Schiedsnichtern gebildet, von deren je einer von jeder Partel ernangt, der diltie als Obmann von beiden Parteien gewählt wird. Stehen dem Betriebsunternehmer mehrere Veriragebetetligte geg:nübtr und einigen diese sich nicht über die Wahl des Schiedsrichtere, so entscheidet unter ihnen die Mehrheit, bel Stimmengleschheit dag Les.

Der Betriebsunternebmer hat der andtren Partel den Schied?⸗ richter schrift lich mit der Aufforderung ju bejeichnen, binnen einer int öchlgen Frist ihrerseites ein gleiches zu tun. Nach fraͤchtlosem Ablauf der Frist wird auf seien Antrag der Schiessrichle, von der Aufsichtsbebö de ür dag Betriebsunternehmen ernannt. Besteht elne Aufsichtzkehörde nicht, so erfolgt die Ernennung durch die fär das Beitr sebzuntern-hmen zuständige obere Verwaltunge behörde.

Die vorftebenden Vorschriften finden auch Anwen dung, wenn sich die Partelen über die Wahl des Obmann nicht einigen.

52 Unterliegen die Tarsfe obrigkeitlicher Festletzung oder Gerebwi— gung oder sind obrigleitliche Böchßsipreise festgesetzt, so sind die Tarife und Höchsipreise, sofern die Abgabe in den Bessrderungsprels inge⸗ rechnet wird, auf Antrag des Unternehmers insoweit zu ändern, als dies nach Lage der gesamten Verhältnisse als angeme ffen ju er-

achten ist.

510 Im Verhaͤltnis zwischen dem Betriebtunternebmer und den Personen, die noch §5 7 Abs. 1 Schuldner der Abgabe sind, gilt die Abgabe als Teil des Befördern unge preises, jnsbesondere kinsichtlich der Einztehurg, der Geltendmachung im ch eweg, des ge etzlichen Pfandrechis und der Erstattung bei nachträglicher Aendernng der Frachtberechnung.

Für Amsprüche, die dem Unternehmer wegen der Zablung nach eforderter Argabebeträge gegen den Schalkner der Atgäde zusteben, eginnt die Verjährung mit dem Ablszz des Tageg, an dem die Nach⸗

zahlung erfolgt ist. .

Bei der Personenbesdrderung beträgt die Abgabe in Ler J. Fahrksasse... . 16 vom Hundert . ). wd ö . ö w . *. * 4. (3b) . 8 2 160 . . des Reförderungspreisers.

Werden sür die beichleunlgte Beförderung besor dere Juschlag. karten ausgegeben, so betiägt die Abgabe fär die Zuschlegkarten der J. und 2. Klosse 15 vem Pundert und für folche der 3. Klasse 12 vom Hundert des Preises.

Töestehen bei einem Unternebmen wenlger als vier Klaff en, so bessimmt die für des Unternebmen juftär iat Landesregterurg tim Gumderständnisse mit dem Relchtta zler, bei Uealtrae bm angen, de ihten