1917 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Käufer eine vorschrifls mäßige Anzeige aus dem bei dem Verband erhältlichen Aufkaufsheft dem Vorstand des Verbandes ein⸗ ureichen ist. Die Anzeige ist spätestens bei der Uebernahme es Viehes zu erstatten, auch dann, wenn das Geschäft schon zu einem früheren Zeitpunkte abgeschlossen worden ist.

2) Der Verkäufer kann eine Abschrift der Anzeige ver⸗ langen; eine Abschrift der Anzeige muß der Käufer behalten und mindestens ein Jahr lang, vom Tage des Kaufabschlusses ab gerechnet, aufbewahren.

3) Die Verbands mitglieder sind verpflichtet, über alle für ihre Rechnung in der Provinz Brandenburg oder in Berlin getätigten Viehankäufe Buch zu führen. In das Buch, das mit fortlaufender Seitenzahl veisehen sein muß, sind ein⸗ uutragen: sämtliche Angaben über den Kaufabschluß, die die

nzeige an den Verband enthält, sowie die Angaben über den Weiterverkauf der Tiere. Die Anlage des Buches hat nach folgendem Muster zu

geschehen:

Linke Seite.

Tag des Verkäufers

des Kauf⸗

abschlusses Krels

Name Wohnort

Gegenstand des Kaufes

Stic

Einkaufsprels

Preis für den

Zentner ; . g Mark Mark Pfg.

Kennzeichen der Tiere

Rechte Seite.

des Täufers Tag dis Weiterverkauftz

Kreis

Verkaufspreis

Preis für den Zentner

Mor Mart Vfg.

Wohnort

Das Buch ist auf Verlangen sederzeit dem Vo stande des Verbandes oder einem von ihm Beauftragten zur Einsicht vorzulegen.

4) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nunmehr unnachsichilich verfolgt und auf Giund der Bekannt- machung über die Errichtung von Preisprüfungestellen und die Verso gungsregelung (RG Bl. S. 607) und S858 4, 11 der Satzung mit Gefängnis bie zu 6 Monaten sowie Geldstrafe bis zu 1500 S bestraft werden.

Berlin, den 23 Februar 1917.

Brandenburg-Berliner Viehhandelsverband. Der Vorsitzende. Gosling, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratgverordnung vom 23. September 1915,

betr⸗ffend Fe nbaltung unzuyerlässi er Personen vom Hu del (RGGI. S. 603), in Verbindung mit 3 ffer 1 der Aussühren ahestimmanm gen des Herrn Mintsters für Hand l und Gew rbe vem 27. September 1915 rabe ich dem Kaum nn Svornitz, Firma Sasse in Witt ock, Kznigur ß, urch Verfügarg vom heutigen Tage den Handel mit Gegenfnänen des täglichen Bedarfs, ine⸗ p sonzere Rah rungs. und Futtern mit eln, Heiz- und Leucht⸗ stof en, oder mit Gegentänven des Kriegsbedarss sowie jede mitkelbare oder unmitt lbare Beteiligung an einem solchen . [e. Uasuderlä sigkeiit in beiug auf diese Handelzbetrtebe untersagt.

Kyritz, den 16. April 1917. . Der Landrat. Dr. von Winterfeld.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18 Aoril 1917.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrgts für Zoll— und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Aus— schuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Das Ergebnis der sechsten Krieasanleihe beträgt, wie „W. T. B.“ mitteilt nach den bis jetzt vorliegenden Mel⸗ dungen ohne die zum Umtausch angemeldelen älteren Kriegs anlelhen 12770 000 090 ., Kleine Teilanzeigen stehen noch aus. Ueberdies sind die Zeichnungen der Feldtruppen, für welche die Zeichnungsfrist erst im Mai abläuft, in der Summe nur zum Teil enthalten. Schon jetzt steht außer 3 daß burch die Gesamtzeichnungen auf alle sechs

e m hen die Summe von 60 Milliarden überschritten wird.

Das Ergebnis der bisher erfolgreichsten dritten Kriegs⸗ anleihe ist um 700 Millionen geschlagen. Diese gewaltige Kroftäußerung erbringt den klaren B.weis dafür, wie ungebrochen Deutsch'and auch auf wirtschaftlichem Gebiet nach fost drel Kriegesahren dasteht. Se legt zugleich ein glänzendes Zeugnis ab für die unerschütterliche Entschlossenheit bes deuischéen Volkes, den Krieg siegreich durchzuführen, und für seine sichere Zuversicht auf einen vollen Erfolg.

In holländischen Blättern wird darüber Klage geführt, daß der norwegische Dampfer „Camilla“ der für die belgische Unterstützungekommission fuhr, durch deutsche See⸗ streitträfte versenkt worden sei, und dann behauptet, dies sei zweif- los außerhalb des Sperrgebiets geschehen. Wie wenig diese Rhauptung berechtigt ist, geht nach einer Mit— teilung des ‚„W. T. B“ daraus hervor, daß der Kapitän des Schiffes dem Kommandanten des deutschen L⸗Bootes auf dessen Fage, warum er durch das Sperrgebiet fahre, erklärt hat: „Ich alaubte, es würde gut gehen.“

Es ist blsher in allen Fällen festgestellt worden, daß die 84 der belgischen 1

ton, die in der letzten Zeit leider zahlreich zu Schaden gelommen sind, hieran selbst die Schuld tragen. Wenn sie

außerhalb des Sperrgebiets bleiben und sich dort den Maß⸗ nahmen des Prisenrechts nicht widersetzen, können sie stets in voller Sicherheit fahren.

Der Oberbefehlshaher in den Marken, Generaloberst von Kessel veröffentlicht folgende Pekanntmachung über Arbeirishilfe in der Land- und Forst wirtschaft:

§ 1. Männlichen ud weiblichen Pasonen, die in der Kand oder Korsswörnschaft b schästtet sind, ist veiba ten, ohne schriftliche Genebm'gung deg Ämttoorstehe 9 (ig den Städten des Bürgei⸗ messter) in eine ond re als lande oder fo stwunschastlich Re⸗ sckäftiung überzusre ten. Ebenso dürfen in Landgem inden und Gätt⸗ betten juge dliche Personen, die in einem Aubei serhälinis bisher überhaupt noch nicht gestaͤnd'n haben, ohe sch i!tliche Genehmigung res Amlsvorheherè eine andere als land- oꝛer fo swirtschastliche Be⸗ schäftigung nicht annebmen. De Genehm fung ist nur zu e t'ilen, fein turch Annabme einer anderen beit das vaterländische Inter sse an der Förderung der landwirtschafilichen Erzeugung nicht beeimträcht gi wird.

§5 2. Jede männliche oder weibliche Person ist veryflich et, auf Auffend rung der zuständigen Behäre im Beznk ihrer Wohnsitz⸗ oder einer Nochbargemen de (Hutabezut) gegen den jewei g am Ort

üblichen Lohn ein- ihren Kätten und Fäbigfeiten entspr chente land⸗ der forstwirtich ftliche A beit inso veit zu übernebmen, als es ohne wesentl che Schä tigung shter eigenen. Verhältniss⸗ geschehen kann.

§ 3. Die Auff rderungen erfolgen in den Stätten durch den Bürgermelster, im übrtgen durch den Amtsvorst⸗ her. Ste dürfen nur ergehen, wenn sie unh dingt. „forderlich sind, um den Ertrag des Boden, ingbesondere die Bestellung der Felder nder die Einbringung der Ernte sicherzuftellen. Unter dieser Voraussetzuug ist eine Heran⸗ ziehung auch an Sonntagen zulässig.

§ 4. Zeuanssse von Kreig⸗ oder anderen beamteten Aerzten befresen, son eit sie die Unfähigkeit zu der aufgetragenen Arbeit be⸗ scheinig'n, ohne welteres von der Veipflichl ing zur Arbeitshilfe.

83 5. Gegen die Verwelgerung der Genehmigung G 1) sowie geger' die Her njtehung zur Ärbeit und gegen die Fesisetzung der Entlohnung (5 2) steht die Beschwerde an den Landrat und. gegen dessen Bescheid die weitere Beschwerde an den Regterungepräsidenten offen. Tie Beschwerde bat keine aufschtebende Wlkung. Tie Ent⸗ scheidung des Regierungepeäsirenten ist endgültig.

F 6. Wer dem Verbgte des § 1 zuwtderbandelt oder einer auf Grund des § 2 erlassenen Aufforderung ohne ausreichenden Grund nicht nechkommt, wi d mlt Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorltg'n milternter Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M bestiaft.

§z 7. Dlese Verordnung trilt mit dem 18. April 1917 für die Landtretfe der Provinz Brandenburg in Kraft, mit Ausnahme folgender Bezirle:

. im Kresse Teltow: Stadt Cöpenick, Landgemeinden Berlin- Britz, Bei ltn⸗Friedenau, Berliy⸗ Grunewald, Berlig⸗Johannie⸗ fhaf, Berli ⸗Lankwitz, Berlin⸗-Lichterfelde, Berlin⸗Marienyorf, Berlin. Martenfel de, Berlin Ntederschöneweide, Berl n⸗Schmar⸗ gendorf, Berlin⸗Steglitz, Berlin⸗Tempelhof, Berlin⸗Ceptow, Jiikolasser, Wannsee, 3 hlendorf, Guis bezirke Berlin-Dahlem, Berlin-Heerstraße und Giunewald-⸗Foist,

im Kreife Niederbarnim; Amtsbenrke Berlin ⸗Ober⸗

schönewelde, Rerlir⸗-Pankow, Berlin⸗Reinickendorf, Berlin⸗ Teges, Berlin⸗Wesßenser, und Landgemeinde Berlin⸗Smalau.

Mit dem 15. Oktober 1917 tritt die Verordnung außer Kraft.

Auf Grund des 3 9 des Gesetzes über den Belagerungt⸗ zustand beslimmt der Sberbefehlt haber in den Marken, General⸗ oberst von Kessel, für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, im Anschluß an die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. Dezember 1916 (Reichsanzeiger Nr. 288) folgendes:

§ 1. Die Aue und Durchfuhr von Sprechmaschinen⸗ (Phono⸗ grapben.', Grammophor⸗, Dititei maschinen⸗/ usm.) Platten, und Walzen, sonie jeder Versuch einer solchen Aue⸗ oter Durchluhr ist ach im Falle der Erte luag einer besonderen Aut⸗ oder Durchfuhr⸗ erllubnis v rbeten, folan ge die Pletten oder Walien nicht von einer der vom stellvertreenden Generalkommando des. Gardekorpg ge⸗ bildeten Pfrüf ngsst ellen für Schallplatten geprüft und mit dem Z läsßakelttv merk versehen sind.

§z 2. Piürungsstellen der im S! bezeichneten Art befinden sic in den men der Sdern⸗Werte G. m. b. H., Berlin⸗W. ßens e, Leder⸗ straße 20 25, der Keka⸗Rekord Akt. Ges., Berlin SO. 36, eidelberger⸗ siraß. 7576, und der Hemorhen⸗Fompagne G. m. E. H., Berlin C. 2, Klofferst' aße / 1zf̃o.3 De Versen der haben die zur Aut⸗ uhr bestimmten S pres maid inen plasten und walzen nach ihrer Wehl an eine der im Atf. 1 genannten Adressen umer der Aufschist Piürurg still⸗ für Schallplat en beim Gaͤrdt korps ' zu senden. Von der . wird dann Tag und Stunde der Prüfung miiget it.

3 3. Zawlderbandlungen gegen S 1 werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, b t Ro sie en mildernder Umstände mit Haft oder mit Gelostrafe bis zu 1500 M beßstraft.

§5 4. Biese Bekangtmach eng tritt mit dem 20. April 1917

in Kraft.

Braunschweig.

Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Viktoria Luise ist, wie W. T. B.“ meldet, auf Schloß Blankenburg heute nacht U /g Uhr von einer gesunden Prinzessin glücklich entbunden worden.

Oesterreich⸗Ungarn. Der Minisler ohne Portefeuille Dr. Baernreither und der Handelsminister Dr. Urban haben, wie die Wiener Blätter erfahren, ihre Entlassung angeboten. In deutschen Parteikreisen wird dieser Schritt mit den Meldungen begründet, daß die Einberufung des Reichsrates für den Mai erfolgen soll, daß es aber maßgebende politische Rreise mit Rücksicht auf die Vorgänge auf dem Gebiete der auswärtigen Politik nicht für zeitgemäß erachten, durch An⸗ wendung des Z 14 die sogenannten Voraussetzungen für die Einberufung zu egen, wee halb von den in Erwägung gestellten Kaiserlichen Verordnungen über die neue Geschäfts⸗ ordnung des Reichsrates, die Neuordnung der nationglen Ver⸗ hältnisse in Böhmen sowie über die Festsetzung einer Verkehrs⸗ sprache abgesehen werden wird. Die beiden Minister waren in das Kabinett mit Zustimmung der deutsch⸗ bürgerlichen Partei eingetreten. Da in mehreren Beschlüssen des deutsch⸗ nationalen Verbandes und der christlichsozialen Vereinigung die Voraus⸗ setzungen für die Einberufung des Reichsrates verlangt worden waren, sahen sich die beiden Minister zum Rücktritt veranlaßt.

Einer weiteren Blättermeldung zufolge hat auch der Mi⸗ nister für Galizien Dr. Bobrzynzki seinen Rücktritt ange⸗ boten, weil die Regelung der Frage der Son der stellung Galiziens nicht in der vom; Polenklub beschlossenen Form erziet ist. In einzelnen Blättern wird darauf hingewiesen, daß der Polenklub noch keinen engültigen Beschluß gefaßt hat, und es deshalb nicht unwahrscheinlich ist, daß der, Rücktritt Bobrzynskis noch nicht als unabänderlich anzusehen ist.

Unter Führung des Höchstkommandierenden in Albanien, Generals der Infanterie Trollmann, traf vorgestern nacht eine aus 34 Mitgliedern bestehende albanische Abordnung in Wien ein, um dem Kaiser Karl die Huldigung Albaniens darzubringen. In dieser Abordnung sind sämtliche Teile des Olkupationsgebiets und alle drei Glqubens⸗

bekenntnlsse des Landes vertieten.

Polen.

Der Generalgouverneur, General der Infanterie von Beseler hat eine Verordnung über die Währung im Generalgoupernement Wöarschau erlassen, die, am 26. April in Kraft tritt. Laut Meldung des , , . hört danach der Rubel, im Generalgouvernement auf, gesetzlicheg Zahlungsmittel zu sein; an seine Stelle tritt die pölnische Mark. Es ist verboten, Rechta⸗ geschäfte, die Geldzahlungen. zum Gegenstand haben, in Rubeln abzuschließen, Zahlungen in Rubeln zu leisten, prioate und öffentliche Urkunden auf Rubel auszustellen. Der Umrechnungskurs ist auf ein Rubel aleich 2,16 A6 festgesetzt: der polnischen Mark steht die Reichsmark gleich. Für Zu⸗ widerhandlungen wird eine Geldstrafe bis zu 100 000 polnischen Mark und Gefängnis bis zu füns Jahren festgesetzt.

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus hat das Gesetz, betreffend die Ver⸗ längerung der Legislaturperiode des Parlaments bis zum 30. November, mit 286 gegen 52 Stimmen in zweiter Lesung angenommen.

Die Verlu stlisten in der Times“ vom 11. d. M. ent⸗ halten die Namen von 104 Offizieren und 1370 Mann.

Frankreich.

Die Regierung hat beschlossen, eine außerordentliche Gesandtsch aft auszuschicken, um den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika aus Anlaß seines Fintritts in den Krieg an der Seite der Verbündeten zu be—⸗ grüßen. An der Spitze der Gesandtschaft stehen der siell⸗ vertretende Ministerpräsident Viviani, Marschall Joffre, Vize⸗ admiral Chocheprat und der Deputierte Marquis Dechambrun.

Rußland.

Nach einer Meldung der „St, Peters burger Telegraphen⸗ agentur“ ist der General Alexejeff, einstweiliger Oberbefehls⸗ haber aller russischen Armeen, am 16. April endgültig zum Oberbefehlshaber ernannt worden.

Die provisorische Regierung hat über die Sin— stellung der Ausführung der Gesetze, betreffend den Landbesitz und die Landnutzung osterreichischer, ungarischer und deutscher Einwanderer, laut Mitteilung des Deutsch⸗Russischen Vereins in Berlin am 11. / 24. März folgendes beschlossen: ;

Die Ausführung folgender Gesetze bis zu deren Nachprüfung durch die Konsinuterende Versammlung oder in dem von dielen fest⸗ gesetzten Wege der G setzgebung einzustellen

I) 2. Februar 1915, betieffend den Landbesitz und Tie Land—⸗ nutzung einiger Kat gorten russijcher Untertanen aus der Zall ößei⸗ reichlscher, ungarischer oder deutscher Einwanderer (Sammlung der Gesetze usw. vom Jah e 1915, Arukel 350).

2) 2. Februar 1915, beneffend die Einstellung des Landbesitzes und der Landnytzung österreichischer, ungarischer oder deutscher Gin⸗ wanderer in den Grenzgebieten (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre 1915, Artikel 351).

3) 135. Dezember 1915, betreffend einige Aenderungen und Er— gänzungen der Gejetze vom 2. Februar 1915, betreffend den Lanb⸗ kesitz und die Landnutzung von Untertanen der mit Rußland krieg⸗ führenden achte sowie österreichisch r, ungarischer oder deutscher CGinwonderer: Äbschnitt! B und O sowie, der Abschniit D (hinsicht!sch der Cinwenderer) (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre 19105, Artikel 2749). .

4 16. Jult 1916, betreffend einige Maßnahmen zur Aufrecht⸗ erhaltung der Wintschast auf den der Liquidatton unterliegenden Kolontfsen ruündstücken (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre 1916, Artikel 1685).

5) 15. Juli 1916, betreffend die Ergänzung des Artikels 4 des Gesetzzes vom 2. Februar 1915, betreffend die Einstellung des Land⸗ besitzss und der Landnutzung österreickicher, ungarischer oder deutscher Gig wanderer in den Gienzgebleten (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre 1916, Artikel 1713).

6) 19. A gust 1916, betreffend die Aenderung, Ergänzung und Erlä terung der Gesetze vom 13. Dezember 1915, betreffend ein ise Aendesungen und Eigänzungen der Gesetze vem 2. Febrrar 1915, betreffend ' den Lan dbesitäz und die Landnutzung von Untertanen dermit Rußland Krieg führenden Mächte sowle önerreichischer, ungarischer oder deuischer Enwanderer: Artikel J sowie die Ait kel 2, 3 und 4 (hinsich lich der i , ,. des Abschnuts 11 (Sammlung der Ge— seße vom Jahre 1916, Artikel 1967)

7 19. Au ut 1916, herreffend einige Aenderungen und Er⸗ gäünzungen rer Gesetze vom 2. Februar und 13. Dezember 1915, he⸗ 1Ireffend die ,, zur Verminderung eg auslndischen Land⸗ besizes und der Landnutzung im Nussischen Reiche (Sammlung der Geseke usw. vom Jahre 1916, Artikel 18609).

8) 8. Seytem ber 1516, betreffend die Erweiterung der Winksam. keit der den feindlichen Landbestz und die Landnutzung einschränkenden

Gesetze vom 3. Februar und 13. Dejember 1515 auf das Gouverne⸗=

mwnment Chackow und die Kreise Kaälngk (Gouvernement Tomth),

Tijukalinst und Ischim (Gouvernement Tobolek): Abschnitte 111, 1v.

sowie der Abschnit V (hin ich der Einwanderer) (8 Gesetze vom Jahre 1916, i n,. 466 ee . .

97) 20. Oktober 1916, betreffend die Einführung einer besonberen Ordnung der Aumhebung des Besitze; von Nadjel⸗Srundffücken, 6ner⸗ reichischer, ungaischer und deut cher Einwanderer im Kreise Kainsk de Gouvernememig Tomsk und in den Kreisen Tjukalinsk und Ischim

des Gouvernements Tobolsk. is, L iti er) olsk. (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre

10 26. Otiober 1916, betreffend einige Aenderungen und Er⸗ gänzungen der bestehenden Gesetze betreffend die Einschränkung des feindlichen Landbesitz's und der Landnutzung: Abschnitte A (hinsichtlich

der Einwanderer) und B (Samml ie, , . (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre . 25. Ottober 1916, betreff'nd die Ordnung der Liquldierun industrieller Untern hmungen, welche auf der Enteignung M ind recen, b ,,. llutertanfn und Einwanderer gelegen sind b er Einwanderer). (S e usw. b, , . 663 J. (Sammlung der Gesetze usw. vom 2) 28. Januar 1917, betreffend die Ordnung der Anfechtun der Beschlüsse über die Aufhebung des Besitzes von . stücken deutscher, österreichischer und ungarischer Einwanderer im Kreise y ö . 6 in, Krelsen Tjukalinsk und : es Gouvernements Lobolsk (S I zesetze ; vom Jahre 1917, Arnkel 196). K 13) 6. Februar 1917, betreff'nd die Ausdehnung der den Land— besitz und die Landnutzung feindlicher Einwanderer beschränkenden Ge⸗ lier d iar Gegenden (Sammlung der Gesetze vom Jahie 1917, 19 8. Februar 1917, betreffend die Bestätigung und Erläuterun dez Sinnes der den feindlichen Landbesitz und die ö ,, n. ,. . und 13. Dezember 1915 (hin sicht er Einwanderer), (Sam ; w. 36 . i m (Sammlung der Gesetze uiw. vom 15) 8. Februar 1917, betreffend die Höhe der Vergütun ö . im Kreise Kainek des , wn t ie Nat sel⸗& sstü S ö 9. D ir . . (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre , ZZwischen dem Arbeiter⸗ und Soldgtenrat und der Petersburger Fabrikantenvereinigung ist dem Blatte „Politiken“ zufolge ein Abkommen über Einführung des acht⸗ ündigen Arbeitstages und eines Schiedsgerichts für Arbeitsstreitigkeiten getroffen worden. In den Wert⸗ stätten der finnischen Staatsbahnen wird vom 21. April ab der achtstündige Arbeitstag eingeführt, Sonnabends wird nur Stunden gearbeitet. Die Löhne werden derart erhöht, daß sie trotz des kürzeren Arbeitstages die gleiche Höhe behalten wie srüher; auch in einer großen Anzahl von Privatbetrieben in Finnland wird der Achtstundentag eingeführt.

Die Abgeordneten der französischen und eng⸗ lischen Arbeiterverbände und k trafen 9. dem Kongreß der Arbeiter- und Soldatenabgeord⸗ neten ganz Rußlands ein und wurden vom Präsidenten Tscheidse mit einer Ansprache begrüßt, in der er der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge sagte:

Rußland erlebt heute seine schönsten Tage, denn es sieht seine besten Htänner zurückgekehrt aus der Verbannung. Vor ung steht unser großer Lehrmeister Plechanow, der sein Wort gegeben hatte erst dann wieder nach Rußland zurückzukehren, wenn Nikolaus II. ge⸗ fan en gesetzi set. Sein Traum ist verwirklicht worden. Vor uns stihen dte besten Siretter Frankreichs und Englands für die demo⸗ kratischen Ideale, die wir warm begrüßen.

Der französische Delegierte Morel Cochin, Mitglied der Deputiertenkammer, antwortete, die französischen Arbeiter ent⸗ böten dem russischen Volke den Gruß Frankreichs, das die Nachricht von der Befreiung seines großen Verbündeten be⸗ geistert aufgenommen habe. Der englische Sozialistenvertreter O' Grady erklärte:

Die Engländer haben schon lange darauf gewartet, ihren großen

Verbündeten das Joch des Despottsmus ahwerfen zu sehen, und freuen sich, Rußland in Frelheit zu sehen. Wir sind sicher, daß die russische Revolution in der ganzen Welt wlder hallen wird. Künftig 3 wir Seite an Seite für Niederwerfung des Unterdrückers Impfen. ö Hierauf bestieg Plech an ow unter andauernden Ovationen die Tribüne und hielt eine Ansprache, in der er eine Uebersicht über die Geschichte seiner Verbannung gab und über alles, was er für die Entwicklung des Sozialismus in Rußland getan habe. Sodann bat er, dem französischen Volke Beifall zu svenden, das vor vielen Jahren als erstes das Banner der Freiheit entfaltet hätte.

Niederlande.

Z3wischen der britischen und der niederländischen Regierung ist einer Amsterdamer Blättermeldung zufolge vereinbart worden, daß in Zukunft alle aus Amerika kommenden, mit Lebensmitteln für Mensch und Tier oder mit Kunstdünger beladenen Schiffe in Halifax untersucht werden. Sie werden keinen Hafen in England anzulaufen brauchen.

Die Niederländische Exportagesellschaft, deren Errichtung von der Regierung in der Ersten Kammer ange⸗ kündigt worden ist und die die Ausfuhr sämtlicher Waren aus Holland unter ihre Kontrolle nehmen soll, wird, wie das Haager Korrespondenzbureau mitteilt, auch nach Friedensschluß ihre Arbeiten so lange fortsetzen, bis der internationale Verkehr wieder einigermaßen normal geworden ist.

Belgien.

Der Generalgouverneur, Generaloberst Freiherr von Bissing, dessen Befinden schon in letzter Zeit zu wünschen übrig gelassen hatte, hat sich erneut Schonung auferlegen müssen. Seine Majestät der Kaiser hat, wie „W. T. B.“ meldet, mit seiner Vertretung den Gouverneur von Antwerpen, General der Jafanterie von Zwehl beauftragt.

In der gestrigen Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ hureaus“ über die wallonischen Ministerialbeamten muß es am Schluß richtig heißen: Aufenthaltsort in Deutschland und nicht in Berlin.

Norwegen.

Das Mitglied des Storting, Admiral Sparre hat laut Meldung des „Ritzauschen Bureaus“ folgende Interpellation eingebracht: .

Wag hat die Regierung unternommen und was gedenkt sie zu unternehmen . der zurzelt statifindenden zahlreichen Ver— senkungen norwegischer Handelsschiffe, bet denen Menschenleben ver⸗ loren gehen?“

Griechenland.

Der „Daily Telegraph“ meldet aus Athen, daß die König⸗ liche Gendarmerie und die Behörden der Insel Keph alonia von dort vertrieben seien. Man glaube, daß auf den Inseln Ithaka und Leukgs dasselbe geschehen sei. Auf allen sonischen Inseln außer Korfu sei die Herrschaft der Königlichen Regierung beendet.

Rumänien.

Für das besetzte Gebiet Rumäniens ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Zeitrechnung neuen Stils (Grego⸗ rianischer Kalender im Gegensatz zum Julianischen Kalender) und die Mittel europäische Zeit, und zwar jeweils Sommer⸗ und Winterzeit wie in Deutschland, offiziell eingeführt. Die sogenannten festen Feiertage (Epiphanias, Weihnachten usw), bie Termine für Gerichts ferien, Schwurgerichtsverhandlungen usw., fallen somit 13 Tage früher. Ebenso sind bei allen Ur⸗ kunden und Schriftstücken Zeitangaben ausschließlich nach dem Greagorianischen Kalender und der Mitteleuropäischen Zeit an⸗ zugeben.

Amerika.

Die „Agenzia Americana“ berichtet aus Rio de Janeiro, an offizieller Stelle erkläre man, daß die Beschlagnahme der dort liegenden deutschen Schiffe das einzige Mittel sei, um ihre Zerstörung zu verhindern. Die Regierung werde unver⸗ züglich die endgültige Beschlagnahme und die Einreihung der Schiffe in die brasilianische Handelsflotte verfügen.

Kriegsnachrichten.

Während die Kämpfe im Abschnitt von Arras und die Vorfeldkämpfe im geräumten Gebiet zwischen Arras und Soissons abflauten, ist die Schlacht an der Aisne in breiter Front in ungeheurer Heftigkeit entbrannt. Nach zehn⸗ tägigem, nahezu ununterbrochenem, Tag und Nacht tobendem Zermalmungsfeuer warfen die Franzosen ihre Truppenmassen zum Angriff vor. Selbst der stärkste artilleristische Aufwand, tagelanges Vernichtungsfeuer und systematische Vergasung aller Zugangswege ermöglichte es den Franzosen indessen nicht, den geplanten Frontdurchbrüch zu erreichen. Auch ein örtlicher An⸗ fangserfolg, wie die Engländer ihn durch das rasende Feuer ihrer mehrfach gestaffelten Geschützlinien erreichen konnten, blieb den Franzosen an der Aisne versagt. Wo die deutschen vordersten Gräben zertrümmert und unhaltbar geworden waren, wurden die anstürmenden Massen der Franzosen in dahinter liegenden Stellungen erwartet und durch sicherliegendes Feuer in dichten Reihen zusammengeschossen. Unsere beispiellos tapfer kämpfenden Truppen warfen die Sturmwellen der Franzosen an vielen Stellen in erbittertem Nahkampfe mit Bajonett, Kolben und Hand⸗ granaten zurück. Vor einzelnen Abschnitten ist das Gefechtsfeld buchstäblich mit gefallenen Franzosen übersät. Trotz aller Blutopfer kamen die Franzosen über kleine örtliche Vorteile an einigen Stellen, wo sie die Verteidiger zurückzudrängen vermochten, nicht hinaus. Anfangserfolge in der Gegend von Spoupir, Beaulne östlich von Vaill) und bei Loivre nördlich von Reims wurden durch Gegenstöße größtenteils wieder ausgeglichen. Der Feind erlitt hierbei schwere Verluste an Toten und Gefangenen. Bei Nebenangriffen in der Gegend von Laffaux und Vauxaillon nordöstlich von Soissons wurden ihm im Gegenstoß 300 Ge⸗ fangene abgenommen. Die Schlacht ist auch östlich von Reims in der Champagne entbrannt.

Während die deutschen Stellungen an der Aisne und in der Champagne unter schwerstem Trommelfeuer lagen, drangen an den verschiedensten Stellen deutsche Stoßtrupps in die fran⸗ zösischen Gräben vor und brachten Gefangene ein. Bei einer dieser gelungenen Unternehmungen fiel auch ein französischer Befehl in unsere Hände, der in klarster Weise uns die Ziele zeigt, die die französische Oberste Heeresleitung mit dem am 16. d. M. endlich erfolgten Angriff in der Gegend nördlich Reims erreichen wollte. Unsere Linie läuft dort, bei Berry⸗au⸗ Bac die Aisne überschreitend, im allgemeinen längs des Aisne=—Marne⸗Kanals bis in die Gegend südlich von Courcy, und zwar zunächst nördlich, dann südlich des Kanals.

Der gefundene Befehl sagt, daß das französische X XXII. Korps, auf beiden Seiten der Aisne vorgehend, am ersten Tage nach Durchbruch der deutschen Linie vorstoßen solle bis in die Linie Aumenancourt=—Brienne = Evergnicourt - Pro viseux=Prouvais. Südlich des XXXII. Korps hatte die 37. Division den Auftrag, zunächst ebenfalls nach Durch⸗ bruch der deutschen Stellungen bis an die Suippes zwischen Orainville und Merlet vorzudringen, dann nach Osten einzuschwenken und südlich Auménancourt Anschluß an den rechten Flügel des TXXII. Korps zu gewinnen. Im An⸗ schluß an die 37. Division sollte die 14. Dinision das Fort Brimont und die östlich anschließenden Stellungen nehmen. In dem in unsere Hände gefallenen Befehl folgen dann noch Einzelanordnungen für die Truppen der betreffenden Divisionen.

Die Absicht der Franzosen war also, auf diesem Teil des weiten Gefechtsfeldes der Aisne— Champagne eine groß⸗ zügige, nach Osten gerichtete Umfassungsbewegung gegen den Teil der deutschen Stellung bei. Brimont aus⸗ zuführen. Aussagen von Gefangenen, die weiter nördlich ge⸗ macht wurden, beweisen, daß auch dort ähnlich weite An⸗ griffsziele gegeben waren.

Wie sieht es nun in Wirklichkeit am Tage nach Beginn des französischen Angriffs aus? Wohl ist unsere erste deuische Linie durch das zehn Tage hindurch anhaltende ununter⸗ brochene französische Feuer aller Kaliber nur noch eine Trichter⸗ stellung, wohl sind an einzelnen Stellen die Franzosen in diese frühere erste Linie eingedrungen, was aber umsoweniger Wunder nehmen kann, als die deutschen Truppenführer dort in richtiger Erkenninis der Lage und um das wertvolle Menschenmaterial nach Möglichkeit zu schonen, die frühere erste Linie, wenn überhaupt, so nur ganz dünn besetzt hatten. An vielen Stellen ist es im Laufe des Nachmittags des 16. bereits gelungen, den eingedrungenen Gegner durch glänzende Gegenangriffe wieder hinaus zuwerfen. Abgesehen von für die Gefamtlage bedeutungslosen Einbuchtungen der früheren ersten und zweiten Linie, befindet sich die deutsche Stellung in der an⸗ gegebenen Gegend fest in unserer Hand. Von den weit⸗ gesteckten Zielen, die die französische Oberste Heeresleitung ihren Korps und Divisionen für den ersten Angriffstag des Kampfes an der Aisne gesteckt hatte, und die über 16 km hinter die vorderste deutsche Stellung wiesen, ist nichts erreicht. Die angreifenden Truppen haben ihren Mißerfolg mit den schwersten Opfern bezahlen müffen, während die schon erwähnten vorausschauenden Maß⸗ nahmen deutscher Truppenführung die deutschen Verluste wesentlich eingeschränkt haben.

—*

Berlin, 17. April, Abend. (W. T. B.) Nach dem verlust reichen Scheitern ihres Durch⸗ blu astoßez haben dle er ag. an der gi n 2 großen Angriff nicht erneuert. ; In der Champagne wird den Tag über beiderseits von Auberipe erbittert gekämpft. ; ; An den übrigen Fronten nichts Wesentliches.

.

Großes Hauptquartier, 18. April. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Auf dem Kampffeld von Arras hat in einzelnen Ab⸗ schnitten die Artillerietätigkeit wieder lebhafter eingesetzt.

z Im Vorfeld unserer Linien beiderseits der Somme spielen fich läglich Gefechte unserer Posten mit Vortruppen des Gegners ab; das Feuer nahm bei St. Quentin, dessen Kathedrale mehrere Treffer erhielt, zeitweilig zu.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Auf dem Schlachtfeld an der Ais ne ruhte gestern vormiltag der Kampf; der Franzose führte seinen Durch bruchs⸗ stoß nach dem Mißerfolg des Vortages unter Wirkung der erlittenen Verlusse mit den abgekämpften Divisionen nicht fort.

Erst in den Abendstunden setzten Teilangriffe des Gegners ein. Auf dem Beaulner Rücken, an den Höhen von Cradonne und nordwestlich des Waldes von La Ville⸗ aux⸗Bois brachen seine Sturm wellen im Fenher zusamm en oder wurden im Nahkampf zurück⸗ geworfen.

Auch bei Le Godat und Courcy am Aisne⸗Marne⸗ Kanal sind feindliche Angriffe abgewiesen worden.

Die am frühen Morgen einsetzenden Angriffe der Franzosen in der Champagne brachen nach stärkster, seit Tagen bereits gesteigerter Feuerwirkung in etwa 20 km Breite vor. Der auch dort vom Feinde erstrebte Durchbruch wurde in unseren Riegelstellungen aufgefangen. Im Gegen⸗ angriff wurden den dort kämpfenden französischen farbigen Divisionen bereits erreichte Waldstücke zwischen Mo ron⸗ villers und Auberive wieder entrissen und ihnen an 500 Gefangene und eine Anzahl von Maschinengewehren ab⸗

genommen.

Bei den Kämpfen am 16. April sind von den vielfach vom Gegner verwendeten Pan zerkraftwagen durch unfer Feuer zer stört worden. Am gleichen Tage wurden in Luftkämpfen und durch Abwehrkanonen 18 feindliche Flugzeuge abgeschossen. An mehreren Stellen griffen die Flieger durch Bombenabwurf und Maschinengewehrfeuer in

den Infanteriekampf ein. = ; ; Die Gefangenenzahl hat sich auf über 3000 erhöht.

Heeresgruppe Herzog Albrecht. ; Auf dem linken Mosel⸗Ufer und füdwestlich von Mül⸗ hausen vorübergehend rege Feuertätigkeit. Nördlich von Münster in den Vogesen holten Stoßtrupps 10 Gefangene aus den französischen Gräben.

Destlicher Kriegsschauplaz. Die Lage ist unverändert.

Mazedonische Front.

Westlich von Monastir warf kraftvoller Angriff unserer Truppen die Franzosen aus den Stellungen auf der Erveng Stena, die in etwa 1 Km Breite bei den Märzkämpfen in Feindeshand geblieben waren. Gegenstöße wurden ab⸗ geschlagen, über 200 Gefangene mit mehreren Maschinen⸗ gewehren und Minenwerfern einbehalten.

Der Erste Generalquartiermesster. Ludendorff.

Ein englisches Munitionslager unter de m Roten Kreuz.

Seit 14 Tagen wurde von den deutschen Beobachtern auf der Plus Douve⸗-Ferme südöstlich von Wulverghem die Genfer Rote Kreuz-⸗Flagge festgestellt. Der auffällig starke Verkehr von Wagen und Förderbahnen zur Ferme erregte Mißtrauen. Die Straße wurde unter Feuer genommen. Dabei ging ein Schuß in die Ferme mit der Noten Kreuz⸗Fahne hinein. Die Wirkung war für alle, die Englands Kriegführung kennen, nicht überraschend; das Lazarett explodierte. Ein riesiges Munitionslager flog in die Luft. Die gewaltige Rauchsqule war bis weit hinter die deutschen Linien bei Gardie und Warneton zu sehen. (W. T. B)

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 17. April. (W. T. B) Amtlich wird gemeldet:

Auf allen drei Kriegsschauplätzen die übliche Gefechtstãtig⸗ Sonst keine Ereignisse von Belang. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 186. April. (W. T. B.) Amtlicher Bericht.

Mazedonische Front: Auf der ganzen Front ziemlich schwache Kampftätigkeit, die durch sehr schwaches Artilleriefeuer charakterisiert war. Nur im Cernabogen und auf dem rechten Wardarufer lebhaftes Artilleriefeuer mit Unter⸗ brechungen.

Ruůmüänische Front: Bei Tulceg wenig Artillerie- und Maschinengewehrfeuer. Oestlich von Isaccea vereinzelte Kanonenschüsse.

Türkischer Bericht.

3. , 16. April. (W. T. B) Amtlicher eri

Frakfront: Auf dem rechten Tigrisufer nur Patrouillengefechte 24 dem linken leichtes Infanterie⸗ und Artilleriefeuer. Nördlich der Dia la Ruhe. Unser Flugzeu führer Jauptmann Schutz schaß einen feindlichen Dorpelde ab, der in der Nähe unserer Stellungen abstürzte. D liche Besatzung ĩst lot.