1917 / 94 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

r GSekannt machung.

Wir bringen blermit Ir ffentlichen Kenntnis, gung vom 14. Ap il 1917 dem Ka fmann Po bann eg Gu st av Gortwaid, Leip eig. dobiis, Reuß. Halliche Str. 9 1J, der . mut Gegensänden des iaägiichen Be darfs, iag— eso dere mit Karbhid und anderen chem ischen Creeugnissen, au. Grund dis § 1 der Bandegratsverorbnung vom 23. September 1915 wegen Uazupe lässigket nter fagt worden ist.

Leipug, am 18. Apiil 1917.

Der Rat der Stadt Lespzig. Dr. Dittrich.

Bekanntmachung.

Der Firma Peter Braun in Chemnktz, deren Inhaßerin Auguste vulda Braun, geb. Seidel, und ihrem Seschifts— fübrer Peter Braun, kene in Cbemnstz, wird auf Grund der Bundetra svererdnung vom 23 Sepfember 1915, betr. Feinbaltung unzu erlassiger Personen vom Handel, der Handel mit Gegen— ständen des täglichen Bedarfs, insbejondere Herstellung und Vertrieb einscläciger Erfatzmitel, wegen Unzuher— lässigkeit in hejug auf einen dera itgen Gewerbebetrieb un er Auf— erl( gung der Konen der Veiöffentlichung im Re chagebiet verboten. * dies m Verbot ausgenommen blibt der Handel mit den von den Firma heig'estellten Druckereterzeugnissen.

Chemnitz, den 18. April 1917.

Der Rat der Stadt Chemnitz. Geweibeamt.

Stadtiat. Dr. Hüppner.

Bekanntmachung.

Der Milchbändlerin Minna Hansen, geb. Reimers, in Hamburg, Schurbeckerstrͤße 5, wind auf Grund der Bunde gratg⸗ verordnung jur Fernhalsung unzuvperlä siger Versonen vom Handel vom 23. September 1915 rer Handel mit Milch unter sagt.

Hamburg, den 17. April 1917.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Sekanntm achung.

Der Firma Ghert & Go. G. m. b. H. und ihrem Geschäfts— führer Rrbert Ebert in Hamburg, Reue Gröningeistt. 15, wird der Hande! mit allen Gegenstcnden des täglichen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Sept mber 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel untersagt.

Hamburg, den 17. April 1917.

Die Deputation jür Han del, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

GSekanntmachung.

Der Firma M. Eisenberg & Co., Hamhurg, Grindel— all'e 144, dem Ka mann Mex Ei enhberg, geb ren 11. Oktober 1859 n Biau schweig, und den Kausminn Hans Gisenberg, gebo en 26. Sep ember 1897 in Hamsutig, wind auf Grand der Bund 8alsverern ung ur Fernhaltung unzuverslä siger Personen von Dantel vem 23. Splember 1915 der Handel mitt Nahrungs⸗ und Futtermetteln sowe Gegenständen des täglichen Bedarfs untersaat.

om urg, den 17. April 1917. Die Veputation für vondel, Schlffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Die non heute ab zur Nusgabe gelangenden Nummern 76, T7 und 78 des Reichs-Gesetzblants enthalten Nummer 76 unter ö Ne 5816 eine Refanntmachung über Ausdehnung der Ver— o dnung, betreffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfe stoffen und Kunsidün er, vom 28 Jacuar 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 67) und der dazu erlassenen Aue führnngsbestimmungen vom 31. JImuar 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 71), vom 14. April 1917; Nummer 77 unter Nr. 58617 eine Bekanntmachung, betreffend Aus führungs—⸗ bestimmungen zur Verordnung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916, vom 18. April 1917; Nummer 78 unter Nr 5818 dae GesFetz betreffend Abänderung des Vereins—⸗ gesetzes vom 19 Ap il 1808 vom 19. Aptil 1917, unter Nr., 5819 das Gesetz, hetreffend die Aufhebung des Ge— setzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872, vom 19. April 1917. Berlin W. 9 den 19. Ap il 1917. staiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Bergwerksdirektor des Steinkohlenbergwerks Gerhard bei Saarbrücken, Ben grat Stutz, z3. Zt. bei der Kriegskohlen— gesell haft für die Veisorgung Ospreußens in Berlin, zum Dberbe grat sowie den autzerordentlichen Professor an der Universilät Greifs⸗ woald Dr. Starke und den außeretatmäßigen außerordentlichen Professor an der Universität Leipzig Dr. Eulenburg zu etat⸗ mäßigen Professoren an der Technischen Hochschule in Aachen zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen: im Kammergerichtsbezirk: dem Kammergerichtssekretär Tosch, dem Oberstaatsanwalt— schaftesekretär Grüner in Ber in, den Rechnungsrevisoren bei dem Landgericht Jehnrich bei dem Landgericht Lin Berlin, Weener in Potsdam, Gruhl in Neuruppin, den Ober— sekretären bei dem Amtsgericht Draeger in Berlin-Schöne⸗ berg, Delahon in Luckenwalde, Sprung in Prenzlau, dem Obersekretär Korge bei der Staatsanwalischaft in Lande berg a. W, dem Einnehmer Schlockermann bei der Gerichtskasse in Be lin⸗Schönebera, dem Kalkulator Schapk« bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, den Amts— gerichtsseketären Paesler, Winckler, Kohlenberg, Freyer und Koschulla bei dem Am 'saericht Berlin⸗Mitte, ters in Rathenow Wittich in Brandenburg a. H., Bettin in Charo tenburg, Engel in Friedeberg N. M., den St iats anwalischaftzsek ' elären Bergmann bei der Siaats⸗ anwaltschaft J in Berlin, Be yer bei der Staatsanwaltschaft Il in Berlin;

daß dich Ver⸗

im Oberlandesgerichts bezirk Breslau: den Obersekretären bei dem Amtsgericht Kieler in Rybnlk (Oberschl), Alos und Schuberih in Breslau, Pat— schowsky in Brieg, Wolfsdorff in Landeck (Schles), Strehler in Neisse, dem Obersekreiär Bilke bei der Staate— wiltschaft in Oels, den Eisten Gerichteschreibern bei dem Amts—⸗ gericht Kieke in Sprotiau, Fuchs in Landeshut Schles), Ploschke in Schmiedeberg i. R, den Landgerichtssekretären Dresler in Ratibor, Ludwig, Passta und Volkmer in Bree lau, den Amtsgerichtssekretären Gaul in Neustadt (Ober⸗ sches . Thomcezek, Tschauner, Werner, Schneider und Form in Breslau, Kober und Werner in Hirsch— berg (Schles, Wolf in Sprottau, Drescher in Gleiwitz, Warmuth in Trebnitz, Gutsche in Strehlen; im Oberlandesgerichtsbezirk Cassel: dem Rechnungsrevisor Habel bei dem Landgericht in Marburg, den Amte gerichtssefretären Gundlach in Geln— hausen, Appel in Fulda, Na uh au s in Zierenberg, Groll in Cassel, Le i mb ach in Fronhausen, Ranft aus Hofgeismar, 3. Zt. in Grebenstein, Zindler in Schlüchtern; im Oberlandesgerichts bezirk Celle: den Amtsgerichtssekretären Mühlenkamp in Rodenberg (Deistei, Wesemann in Goslar, Willerding in Sulingen, Uh de in Northeim (Hannover), Meyer in Soltau, Beckers in Achim; im Oberlandesgerichtsbezirk Cöln: den Oherlandesgerichtssekretären Pitz und Lautz in Cöln, dem Ohe sekretär Buren bei dem Landgericht in Cöln, dem Obersekrelär Schütz Haefeker bei dem Amtsgericht in Sieg— burg, den Landgerichtssekretären Ibscher und Marhöfer in Cöln, den Amtsgerichtsse kretären Nitsch, Kropp und Jan sen in Bonn, Fritz in Ahrweiler, Freund und Bayer in Cöln; im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf: dem Obersekretär Gerharz bei dem Amtsgericht in Remscheid, den Landgerichtssekrelären Weisthoff in Duis—⸗ burg, Rabenbeng in Elberfeld, den Amisgerichtsse kretären Saße, Schwarzkopf und Stäcker in Düsseldorf, Schriever und Kurz in Elberfeld, Vogt in Geldein, Nagel in Mül— heim (Ruhr), dem Staatsanwaltschaftssekretär burg; im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt a. M.: dem Rechnungasrevisor Ritter bei dem Landgericht in Hechingen, den Amtsgerichstzsek' etären Niedree in Weilburg, Fischer und Roth in Wiesbaden, Sosenheimer in Bad Homburg v d. H., Reeh in Frankfurt a M; im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm: dem Rechnungsrevisor Probst bei dem Landgericht in Dortmund, den Obersekretären hei dem Landgericht HMergen⸗ thal in Paderborn, Lehmann in Hagen i Westf, dem Obersekretär Hidding bei dem Amtsgericht in Vlotho, dem Gerichts kassenrendanten Schaffrath in Münster i. Westf, den Amtsgerichtssekrelären Hegel in Paderborn, Böhnert in Altena (Westf.), Metten in Attendorn; im Oberlandesgerichts bezirk Kiel: den Amtegerichte sekretären Claussen in Mölln Bosse in Kiel; im Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg i. Pr.: dem Oberlandes gerichtssekretä Bergmann in Königt⸗ berg i. Pr., den Rech ungtzrevisoren bei dem Landgericht Bublitz i Braunsberg. Michelis in Bartenstein, Stecher in Allensiein, dem Obersekrelär Eggert bei dem Amts⸗ gericht in Ostelsbirg, dem 1 Schweiger bei der Staatsanwältischcst, in Innerburg, dem Ersten Gerichtsschreiber Graski bei dem Amtsgericht in Rastenburg, dem Landgenichtsseksetär Moser in Allenstein, den Am is⸗ gerichtssekretären Pilchowski, Kuhr, Intrup und Tietz in Königsberg i. Pr., Jopp in Rastenburg, Tolks dorf in Allenstein, Hoffmann in Gambinnen, Sch molinsky in Tilsit, den Staatsanwaltschaftssekreiären Großmann in Allenstein, Rostek in Insterburg; im Oberlandesgerichtsbezirk Marienwerder: dem Obersefietär Menz bei dem Oberlandesgericht in Marienwender, den Amte gerichtssekletären Richter in Marien— werder, Stach in Tuchel, Schrader und Buchholz in Graudenz, Käcker in Elbing, Lösdau und Gaul in Danzig, Hinz in Zoppot; im Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg a. S.: den Ober! andes gerichte sekretären Schung de Adam und Haeuser in Naumburg a. S., dem Obersekretär Hüneke bei dem Landgericht in Torgau, den Landgerichte sekresären Mai⸗ baum und Zander in valle a. Sit, Bender in Nordhausen, den Amtęsgerichtesekrelären Sticher ing und Redlin in Qued inburg, Bendleb und Erbstößer in Zeitz, Baum in Zörbig, Liecke in Burg, Brandt in Seehausen i. A., dem Staatsanwalischaftssekretär Lomprecht in Halberstadt; im Oberlandesgerichtsbezirk Posen: dem Ohberlandesgerichte sekretar Borutto in Posen, Obersekretären bei dem Landgericht Kühnast in 4 Rettig in Schneidemühl, den Obersekretären bei dem Amts— gericht Klaembt in Meseritz, Utecht in Wreschen, Lude in Hohensalza, den Landgerichtssekretären Behrendt in Schneidemühl, Silber in Posen, Bunmeister und Zibgle in Bromberg, den Amtegerichtssekretären Ninke in Gnesen, Müller in Lissa i. P, Hartmann, Lysinski, Scharmer, Vahsholtz und Schönborn in Posen, Giese in Schneidemühl; im Oberlandesgerichtsbezirk Stettin: dem Landgerichtssekretä⸗ Berwaldt in Stettin, den Amtegerichtssektetären Ploetz und Adam in Stettin, Matz in Köslin, Schünemann in Greifswald.

den

———

Ministerium des Königlichen Hauses.

Der Witwe Mathilde Wagener, geh. Dümmler, in Metz ist das Präditat einer Königlichen Hoflieferantin verliehen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Berginspektor Förster vom Bergrevier Nord Gleiwitz ist an das Bergrevier Görlitz versetzt worden.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang sweise z

Verwaltung hritischer Unternehmungen, vom 22 De⸗ zember 1914 (RGB. S. Hö6) und 10. Februar 1916 (RGGBl. S. S9) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers

Luce in Duis⸗

zosen,

äber as ig Deutschlend beffadlice Verngen det enghsar,.

Staatsangehörigen Samuel Radmore in London, ins besonder⸗ seine Beteiligung an der Firma Königsberger Thee Compaanie m. b. H. in Berlin, Markgrafenstr. 77, die Zwangs verwaltung angeordnet. (Verwalter: Direktor Ignaz Norden in Char⸗ lottenburg, Fasanenstr. 22.)

Berlin, den 13. April 1917. ;

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusens ky.

Ministerium der geistlichen und Unterrichtz, angelegenheiten.

Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Leipzig ist zum außerordentlichen Professor nischen Fakultät der Universität in Göttmgen,

der außerordentliche Lehrer an der Königlichen Akade— mischen Hochschule für Musik in Charlottenburg, Professor Kahn zum ordentlichen Lehrer an dieser Anstalt ernannt worden.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät ber Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin Dr. Oppenheimer und dem Privatdozenten in der philosophischen und natur⸗ wissenschaftlichen Fakultät der Westsälischen Wilhelm Universität in Münster Dr. Braun ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Dr. Riecke in in der medizi=

Für die Abhaltung von Notprüfungen und vor⸗ zeitigen Versetzungen an den höheren Lehran stalten nach Ostern 1517 sind folgende Bestimm ungen maß— gebend:

1. Regelrecht in die Oberprima versetzte Schüler kznnen nach meinen Eilissen vom 11. Januar 1917 VII Nr. 1819, 1 (Zentr. Bl. S. 265) und vom 19. März 1917 U II Nr. 475, ] zur Notreiseprüfung zugelassen werden, sobald sie infolge der Gin⸗ berufung ihrer Jahren kiasse zum Dienst im Heere oder in der Marine den Gestellungtzibefehl des Benhkerkommandos erbalten hapen. Das Reifentugnis wird chnen fedoch ern nach der tatfächlichen Eln— stellung in das Heer od'er di Marine aug t händigt.

2. Schülern, die regelrecht in die Unte a, Obersekunda oder Untersefunda versetzt worden find, darf im Falle ihrer Einberufung zum Vienst im Heeie oder in der Marne ff r I) daz Zeugnis über die vorzeitige Versetzung nach Oberrrtma, Unt iprima

der Ober sefunda ausgestellt werden, wenn sie die Aëuesicht gewäbren,

sie am Schiusse des Schulßahrs mir Wahrscheiglichkeit bie Reife ür die höbere Klasse erlangt hätten. . 3. Das zu 1 und 2 Gejagte gilt auch sür Schüler, die alt Fahnenjunker in das Heer eingestellt werden, sosern Angehörige ihrer Jahresklasse bereits einberufen sind. ; 4. Schüler, die als Fahnen juyker in das Heer eintreten, Jahresklasse einberufen ist, tönnen

a) falls sie die regelrechte Ver setzung nach Oberprima erreicht baben, vom 1. Juni 1917 ab zur Notreifeprüfung zugelaßen werd n,

b) falls sie die regelrechte Vers⸗ tzung nach Unterprima erlangt haben, von dem silben Zeiipunk! ab vorzeitig nach Ober, prima versetzt werden, wenn sie die Aussicht gewähren, daß sie am Schlusse des Schulfakrs mit Wahrscheinlichkeit die Reife für diese dlasse rreicht hätten.

5. Auf Schüler, die als Voterinärasp ran ten in das Beer eln⸗ treten, findet die Vorschrift zu a gleiche Anwendung.

6. Schülern, die als Kriegsf ewihige in dag Heer eintreten, ferner selch'en Schülern, die vor der Emte ufung ibrer Jahreeflasse beabsichttee, als Fahnenjunker eim uttet en, rie aber di rege lrichle Verlez ung nach der Unierpeta a nech nicht erreicht haben, werden dle Vertü sti un gen dies⸗z Gilafses nich! gewahrt.

. Übweschend von dem zu 6 Gesg ten Tarf en tip echend mei— Eilaffe vom 29. Apel 1918 Uu 1 bhl6, 1 11 * a, de, die ihre Annahme far die Seed fi hr aufbabn nochwelsen, vont 1. Juni 1917 ab die Reife für die Unie prima zurrkannt werden, auch wenn thre Jahiesklässe noch nicht zum Veen esdienst ein⸗ berufen ttt.

8. Auf die Anwärter füär die Laufbahn der böberen Marin-bau— beamten ist die Bestig mung von 4a, auf Anwärter für die Marmne— jablmeisterlaufbahn sind dse Bistt mungen von 42 b zw. 4b an⸗ zuwe den. (GErlaße dom 16. April 1915 U 11 Ni. 482 und vom 1. Februar 1917 H 11 Nr. 128, 1 —ů

9. Schüler über 17 Jabre, welche durch Vermitilung ihrer Direktoren in den vaterländischen Hilfsbienst eintreten, werden nächst ohne Zrugnis beurlaubt. Ste erhalten die Versetzung in die nächthöhere Kiasse und das betreffende Zeugnts zur selben Zint wie ei weiterem Besuch der Anstalt, wenn bei ibrem Aasstitt Wahrschei lichkeit zu erwarten war, daß sie die Ver sgtzung erteschen den, jed ech unter der Vorautssetzung, daß sie nachweislich bis zu diesei Zeitpunkt im vaterlandischen Hilfsdiensf verblieben sind. Schüler, welche die regelrechte Vers⸗tzung nach Oberprima erreicht haben, sind

(siehe

Kpe* * be DDr

ihre

mit

110 vor Eintritt in den vaterlärdijchen Hilfsdienst zur Notreif vrüfung luzulafsn. Sie erhalten das Relfeze ignis erst zu dem JZenpunft, dem sie bei weiterem Besuch der Aastalt dte Prüfung abgelegt haben würden, unter der Bedingung, daß sie nachweis lich bis dehin vaterländischen Hilsedtenst geblieben sind. Ander emnalls müssen f zur Schale zurückk' hren und die regelmäßige Reif⸗prüfung ablegen (Frlass⸗ vom 7. Februar 1917 U II Nr. 1834 und vom 30. März 1917 U II Ni. 439 . Vora ussetzung für die Ge— währung dieser Vergünstigung ijt, daß der Einttin in den vater läattschen OMlfedienst gemäß meinem Erlaß vom 11. Jauuar 1917 ULI 2176. auf die Anforderung des Krie 8 imis erfolgt. Den im land wirtichafilichen Hilfsdtenst derwendeten Schülern sind die bezeichneter Ue günstigungen auch dann zu gewähren, wenn keine An—⸗ sorkerang durch dag Kriencamt vorliegt, wenn aber ie Beschäftigung in der Landwirtschaft duch die Schule vermittelt worden ist. Im übrigen gelten auch hier ie vorste henden Bei immungen, insbeson dete, daß die Schüler über 17 Jahre alt sein müssen und ihre Per— wendung in der Landwletschast sich nicht nur auf eine kurze Zeitdauer erst eckt.

10. Nich schüler, welche frükßer eine höhere Leßranstalt esucht und am Ketege teilt enommen haben, si d nur dann zur Notteise— prüfung zuzulassen, wenn sie spatestens Ostern 1914 die Reife die Unterprima erlangt haben.

11. Alle Notreiseprüfungen sind sowohl schriftlich als mündlich abzuhalten.

Berlin, den 14. April 1917.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. . von Trott zu Solz.

An die Königlichen Provinzialschulkollegien.

Bekanntmachung.

Der Unternehmerin der Firma Auguste Kohne, Käsefaßhrik Borsum, der auf Grund der Verordnung über Käse vom 20. Ok— tober 1916 in Verbin ung mit 5 1 der Bekanntmachung über die Fernhalslung unzuverlässiger Personen vam Handel vom 23. S ptember 1915 der Betrieb und Handel mit Räsereiprodukten entzogen war, wird dieser Betrieb und Handel wieder gestattet.

Hildeshetm, den 14. April 1917.

Der Landrat des Lanbkreiseg Hildegbeim. J. V.: Ofsenkopp.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundetratsgverordnung vom 23. September 1915, e, m. die Fernhaltung unzuverlä siger Personen vom Dandei R5Bl! S. C03), habe ich dem Ilgarrenhänd ler Andre, Berlin, 3 da idenstraße 102, darch Verfügung m vom he tigen Tage den Dandel mit Nabrungsmttteln wegen Unzuverlässigkett in bejug auf die sen Handels betrieb un tersagt.

Berlin⸗Schöneberg, den 11. April 1917. Der Poli zeipräͤsident zu Berlin, Krie Zwucheramt.

IV.:

Bekanntmachung. 73 8X

Auf Grund der Bundegrats verordnung vom 23. September 1915, bet eeffend die Fernhaltung unzuberlässiger PLersonen vom Handel (RG Bl. S. 605), babe ich der Frau Cm ma Schwanke, Berltn⸗ Schöneberg, elziger Straße 20, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Nahrungsmitteln wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unt ersagt.

Berlin⸗Schöneberg, den 12. April 1917.

Der Polizeipräsident zu Berlin, Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

——

Bekanntmachung.

7 89* eg ** . Bundegratt

. Au

1915 zur Fernhal

der verordnung vom

tung unzuverlässiger Personen vom Handel (R

dem randwirt und Handelsmann ÄAlbert Dandel mit Gegenständben des dere mit Nahrungs⸗ und Futter⸗

vaturerz

hardt in Windeh täglichen Bedarf

8 ö. eug

Mi . 1917 Müblhausen . Th, pril 1917.

r* 2 CG kat 5H . ** Ver Tandigt. Seh immer NMegterungörat

Dr. Klemm.

w w H e R nt machung.

Dem Kaufmann Ludwig R 1894 in Franffurt 4. M., wohnhaft ber erlandstratze Nr. 189, Geschäftslokal ebenda, vier Handel mit Gegenständen täglichen . insbesondkere Nahrungs- und Futtermitteln aller rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht stoffen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare B teilig ang an einem Jolchen Handel w gen Unzuperläjsigkelt in bezug auf diesen Sewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., 16. April 1917.

Der Polizelpräsident. J. B.: von Klenck.

Wis helm

5. April 1839 in 8 Gerresheim, Alt Handels mit

gesamte Reichigeblet ve rhot

Düsseloorf⸗ sühung des zenuß mitteln für das

Vie Polizeiverwaltung. 856 hir r 315 2. 5 Der Döerbhürgermelster. J. V.:

——

Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 2 der Verordnung des Bundesrats

23. September 1915 (RGB. S. 603 über die Fernl unzu⸗ berlässiger Personen vom Handel, habe ich dem Kaurmann Heinrich Tenbusch, geboren am 9. März 18380 in Rhetr berg, Keris s, zurzeit Du s sesldorf, Stetastraße 82, wohnh ift, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfg, int besondere mit Nahrungtz- und Senußmitteln für das gesamte Reiche gehtet verboten.

9e... AU il

Düssel dorf, den 1

. 55. J und

tung

1917 1711. Die Polizetverwaltung.

Der Oberbuürgermelster. J. V

XB.

RBundeßrats vom

4 h 91 2. Fernhalt mg unzu⸗

zer Personen vom Handel haze ich dem Althändle Thepd geboren am 2. August 1868 in Leren ich, Kreis

seldorf, Schwerinsiraße 1498, wohnhaft, die Ausübung

mit Gegenständen des täglichen Bedarfs,

insbesondere mit Nahrun gs⸗ und Genußmitteln, für das ge

samte Reichsgebsẽt verboten. Düsseldorf, den 17.

Die Polizeiverwaltung.

nher 1915 (RG Bl. S. 603) über die

,

April Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

72 1 3 * 1 Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preuszen. Berlin, 20. April 1

Auf die Meldung des amts, Staatsministers Grafen von Roed Majestät den Kaiser und König ü 6. Kriegsanleihe ist, wie „W. T. B.“ worttelegramm eingelaufen:

An den Staatssetretär des Reichsschatzamtz, Staatsmlnlster Graf von Ro dern, Berlin.

Ihre Meldung von dem glänzenden Ergebnis der Zeichnungen zur 6. Kriegsanleihe hat Mich in hohem Maße erfreut. Embfangen Sie Meinen wärmsten Glückwunsch zu diesem gewaltigen Eifolge, der ein erneutes kraftvolles Zeugnis von dem enischlossenen Siegeß— willen des deutschen Volkes und seinem unerschütterlichen Ver— trauen in die Zukunft des Vaterlandes vor aler Welt ablegt. Von Herten da te Ich allen, die durch freiwsllige Hilfe und freudige Opferwilltgkest zur weiteren Sicherung der Reichs finanzen beigetragen haben, besopders auch der Reichshank und der Preffe, für ihre verdiensivolle treue Mitarbeit an dem bedeutsamen Werke.

Wilhelm JI. R.

Weitere Glückwunschtelegramme hat der Staatssekretär Graf Roedern von der Korporation der Aeltesten der Kauf⸗ mannschaft Berlin und dem ößsterreichischen Finanzminister Dr. von Spitz müller erhalten.

2 48 eskEaI 3K 88 1 RHRaf-Kat Staatssekretärs de— ichs schatz⸗

Der Kronprinz Boris von Bulgarien, der mehrere Tage im Großen Hauptquartier bei Seiner Masestät dem Kaiser und König wellte, ist vorgestern wieder nach Bulgarien zurũckgekehrt.

nissen unter⸗

In der am 19. April unter dem Vorfitz des Siaatf ministers, Staatasekretärs des Innern Dr. Helfferich ab gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde den vom Reichstag angenommenen Gesetzentwürfen, betreffend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872, und betreffend Abänderung des Ver⸗ einsgesetzes, die Zustimmung erteilt. Zur Annahme ge⸗ langten ferner der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Ge⸗ bührentarif für den Kaiser Wilhelm⸗Kanal, der Entwurf einer Verordnung über den Treuhänder für das feindliche Ver⸗ mögen, eine Abänderung der Verordnung über Delfrüchte und daraus gewonnene Produkte, eine Abänderung der Ver ordnung vom 231. Januar 1916, betreffend die Unterstützung von. Familten in den Dienst eingetretener Mannschaften sowie die Vorlage, betreffend die Verträge mit dem otlomani— schen Reiche vom 11. Januar 1917. Demnächst wurde über die Gewährung von Reichsbeihilsen zur gemeindlichen Kriegs⸗ wohlfahrts pflege und zur Arbeitslosenfürsorge in der Texitil⸗ industrie sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

marschall von Hindenburg hat an den Beneralleutnant Gröner laut Meldung es Schreiben gerichtet: gen waren mir Arheitseinstellungen er Berliner Fabriten für Kriegs—⸗—

Der Genorg' fal er Generalsel

lenz ersehe ich zwar, daß mit aufgenommen ist. Dte niederlegung in der Rüstung?⸗ aus (Hrünren der Ernährungt⸗

F n, a folgenden Aus

Belieferung Kartoffeln als die verringerts Brotmenge gelten können. Auch halte ich es für sicher, daß alle aa der Jufbringung und Ver— teilung dieser L bentmittrl betenligten Bevölkerungekreise und Be⸗ hörden sich des Einstes der Lage bewaßt sind, und daß es auf diese zeise gelingen wird, die gegebenen Zusagen zu erfüllen.

Ims ĩ kann meines Giachiens die beimische Ernährunge— einstellung sein. Ich halte es für meine rauf hinzuwelsen, batz bei der gegenwärtig auszutämpfenden Schlacht eine ungeminderte

aller Art die allem anderen voran⸗ daß jede noch so unbedeutend er⸗ Arbe itseinstellung eine unverant wortliche Schwächung unserer Verteidigungs kraft bedeutet und sich mir als eine unsühnbare Schuld am Heer und besonders an dem Mann im Schützengraben, der dafür bluten müßte, darstellt.

e rzellenz darum mit allen Mitteln dafür Sorge zu tragen, daß die Erieugung von Waffen und Munition in nach— brücklichster W ise gefördert wird Und daß ganz besonders von llen in, Frage kommenden Stellen Tie nolwendige Aufklärung er Rüstungtarbetter beteieben wird, die mir die erste Hotbedingung zur Erreichung unseres gr ßen Zaeckeg zu sein zen v. Hindenburg.

Der Generalleutnant Gröner hat an die General— kommission der Gewerkschaften Deutschlandz, den Gesamt⸗ verhand der christlichen Gewerkschaften Deutschlands, den Ver⸗ band der Deutschen Gewern koereine, die polnische Berufsvoereini⸗ gung, die Aibeitsgemeinschaft der kaufmännischen Verbände, die Arbeitsgemeinschaft der technischen Verbände und die Arheitsgemeinschaft für das einheitliche Angestelltenrecht fol— gendes Schreiben gerichtet:

Generalfeldmarschall on Hindenburg bat mir das in Abschrfft belge ügte Schreiben üb rsandt, das ich gleichjeitig der Tages pieffe zur Veröffentlichung zugeben lafse. Gs bedarf keine besonderen Hinweises, daß es in erster Linie Aufgabe der berufenen Vertreter der Arbeiter sein wird, die von dem Generalfeldmarschall ia An regung gebrachte Aufklärung in um fassender Weise zu orggnisieren und nachhaltig zu fördern. .

Eine wichtige lage für den Erfolg des wirtschaftlichen

ur haltens in d le rückhaltlose Zusammen⸗

d Arbeite tionen mit dem Kriegs⸗

5s auch bei Verabschiedung des Hilfsdiensigesetzes

sise zum Ausdruck gebracht worden ist. Die Worte erden gewiß dazu beitra zen, daß die deutsche

t sich dessen ben ußt bleibt, daß die in Hilfsdienstgesetz für den Krieg vorgetehene Regelung des beit? perbästnisses für die Arbesterschaft nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten Ce— hracht hat. Daher bezweifle ich auch nickt, daß dieser Appell an das Ver—

two tungs gefühl und das Pflichtbewaßtsein in der Arbeiterschaft

a dnl iwoel vollen Widerhall finden wied. Gröner.

1m! weniger

age ein Grund

Westfront ig an Kriege material

. ĩ ö 1 19 1 618 * * * ** ehbenbe Aufgabe ist, und

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Die Bischöfliche philosophisch⸗theologische KLehranstalt tn

, , 959 E zgI 2 Paderhorn führt jetzt die Bezeichnung „Btschöfliche philo sophisch⸗theologische Akademie“.

serv inklarheit herrscht, so ette durch, W. T. B.“

9 Ruar 1917 folgende

1 el 719 f 7 9 led en eb

wertzlichen oder Handelsbetrleben anfallen, sind dem Kriegsaus schuß für Oele und Fette, Abteilung Knochenperwertung Settion B, Ab deckereiwesen, anzumelden und abzuliefern.

Die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. S. Warenabteilung ö (GKäse) gibt durch „W. T. B.“ bekannt, daß die zurzeit bis zum 30. April 1917 gültige Regelung über Einfuhr und Vertrieb von Schweizer Käse auch über diesen Zeitpunkt hinaus bis auf weiteres in Geltung bleiben wird. Entshrechend dem jetzigen Schweizer Exportpreise für Schweizer Hartkäse (Emmenthaler Käse) von 400 Francs für 100 Kilogramm wird der Kleinhandelshöchstpreis für diese Käsesorte nunmehr auf 3, 10 M für 1 Kilogramm festgesetzt. Im übrigen verbleibt es bei den aus den bekannten Bedingungen vom 20. September 1916 zu ersehenden Zuschlägen.

Der gestern vom „Wolffschen Telegraphenbureau“ brelteten Meldung entsprechend, gibt der Verband Wahrung deutscher Interessen in Rumänien E.

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Bel der —— - e, ist eine den Schuß von Bermögengsn * Angebörlger der r n . einger chte worden. Zur Mitarbeit sind von den zuständigen ff · at lichen Stellen die offlliell anerkannten, auzschiieß lich gem lannpig wirkenden Schutzerbände Deatschlandz, Oesterteichs und Ungarut, und zwar für Deutschland lediglich der schon jetzt rund 300 Maͤglieder umfg sende Verband zur Wahrung deutscher Jnterefsen in Rumanien G. V. in Berlin herangezogen worden.

Die Verbände haben vereinigte Geschäftzstellen in Bukarest ein gerichtet. Jeder Verband vertritt die Intereffen der An ehörigen seines Staateg. Das Vorgehen gegenüber den Rumänen 2 3 einbeltlichen Gesichte punkten, so daß bie Interessen der Angehbrtgen der Zentralmaͤchte gleichmäßige Berkcfichtlaung finden. Die Rieder lassuag des deuischen Verbands in Bukare st, die soeben durch den Vorsttzenden, Handelerschter Bebrendt, errichtet wurde, arbeite nach den Anwelsungen der Berliner Verbands hauptstelle. Ihre Tarigtemnt wird im besonderen darin bestehen:

2. den augenhlicklichen Zustand der fraglichen Vermögensinteressen zu ermuteln,

b. den Jatriessen den nötigen Schutz ju derschaffen, sei es durch Antrag bei den Milttärbehörden, sel es durch Beitreibung von Forderungen oder auf sonstige zwegdien liche Weise, dem Berbleib derschleppter deut cher Staats angehöriger nach zuforscken und Verbintung mit ihnen anzubahnen.

Der Verkehr der deutichen Interessenten mit der Verbande stelle in Bukarest erfolgt ausschließlich durch die Veꝛbandshauptstelle Berlin C. 2 (Burgstraße 26).

Alle diejenigen, die Vermögentinteressen in Rumänien, ing⸗ besondere Forderungen gegen rumänische Schulbner, baben und noch nicht Mitglied des Verbandes siad, wenden aufgesorbert, dem Ver⸗ band dite Wahrung ihrer Intereffen zu übertragen. Auf EGrsuchen

werden don dessen H-uptstelle ble Bedingungen mitgetellt und weltere Aus künste gegeber.

Der. Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel, hat auf Grund des 3 9h des Gesetzes äber den Belagerungszustand für die Stadt Berlin und die Provinz Brandenburg folgende Bestimmungen erlassen:

J. Die Busfuhr don Druckschriften in das verbündete und neutrale Ausland sowie in die besetzten Gebiete unterliegt fol⸗ genden Bestimmungen:

1. Vruckschriften (mit Ausagahme der Tageszeitungen und Musi⸗ alten mit und ohne Text), dte kein Erscheinunge jahr oder ein bäteres Ericheinungejaßr als 1913 tragen, bedürfen zur Aug— uhr einer besonderen Grlaubnis derjenigen Kommandobehörce, in denen Hereich der Verleger seinen Sitz hat.

Desgleichen bedürfen alle Werte, die alt chmische oder echnische obne weiteres erkennbar sind, fowie Werke und DYruckschriften mit karthographischem Inhalt (. B. Atlanten,

er, Adreßbücher mit Stadiplänen usw.), Uniformbücher und Aleilitärdten stvorschriften stetz ohne Rücksicht auf das Er⸗ scheta ungsjahr einer hesonderen Ausfuhrerlauhnts. . Vie Ausfuhrerlgubnis wird für den Lan despoltzeibenrk Berlin sowie für Potßdam und Groß Lichierfelde von der Pre sscahteilung beim ODherkommando in den Marten bezlehungs⸗ wise für Druckschriften mertzinischen Inkallz pon dem Sanitattamt der militärischen Institute ert ilt. Für alle übrigen Oite der Probinz Brandenburg ist die Pesseabteilung des stelloertretenden Generaltommandos bes 1II. Armer korps zur Ertellung der Luzfuhrerlaubnis zuständia. Dle Aug uhrerlaubnis maß entweder duich Emdruck oder Auf⸗ steipelung des von der jzuständigen Kommandobebö de bekannt gegebenen Aug fuh zeichen a sichtbarer Ste lle, d. h. regelmaͤßng auf dem Titelblati oder bet Broschüren auf dem Buchumschlas oder durch eine besondere, ter betreffen en Druckschrift bei ge ügte ausdrückliche Eil ubnleerklä ung kenntlich gemacht setn. Die Genehmigung zur Aubringung ez Aus fuhcleichens wid in der diegel dem Berle er erteilt; sie kann unier Uaständen für bereits erschlenene Bücher auch dem ausltefernden Kom— misstonäc beziehungswelse in besondt ren Fällen auch dem Bar⸗ sortsmenier übe tragen werden.

Allen anderen Personen, also auch dem gew õhnlichen Sortimenter und Bachhändler, ist eine eigene Verstempelung nicht gestatiet. Diese haben sich zwecks Anbringung des Aug fähzechtns nach ihrer Wabl entweder an die Kommanto—⸗ behörde des Verlagsortes oder an diejenige ihres Wohnsitzes zu wenden.

Die Genehmigung zur Anbringung des Ausfuhrzeichens wird nur dann erteilt, wenn die Ausfuhr allgemein in das ver⸗ hündete und neutrale Ausland erlaubt werden kann. Die Grenz⸗, Zoll und Pest⸗-Ueben wachungs sitellen! sind ange⸗ wiesen, grundsäͤtz lich alle Druckschriften, die den obigen Vor⸗ schriften nicht entsprechen, anzuhalten vnd ihrer iustãndigen Kommandobehsrde zur wejteren Veranlassung zujulelten. J II. Wer es unternimmt, cine nicht zur Ausfuhr beisegebene Hrudsch ist mit oder oxne Ausfubrzeichen ausjufübren oter obne Benebmigung mit einem Ausfuhrzeichen zu per feben, wild mit Gefängnis bis u einem Jahre, bel Vorliegen mildernder Ümstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis ju 1500 4 bestraft. Die gleiche Strafe trefft denjenigen, der zur Umgeb ng der Augfubrvorschriften eine Druckschtift init einem falschen Cisch inungs fahr ve i bt, oder der sonst den für die Druckschriftenausfuhr gegebenen Vorschriften zuwiderhandelt. Aas Bet buchhändlerischen Ballensendungen ist im Falle ven Ver. siößen der Absender dee Elazelpakets als Faftbar anzuse den. III. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1917 in Rꝛaft.

Niederlande. ige „Sitaatszeitung“ enthält nach einer Meldung andsch Telegraaf⸗Agentschap“ eine Erklärung, daß dische Regierung sich in dem Kriege, der zwischen den mit den Niederlanden befreundeten Mãchten, Deuischland und den Vereinigten Staaten sowie Deutschland und Kuba ausgebrochen ist, vollkommen neutral verhalten wird. Spanien.

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ hat der Ministerpräsident Romandnes dem Könige mit Rückicht auf die politischen Umstände die Gesamtdem ission des Kabinett überreicht.

Das neue Kabineit ist, wie folat, gebildet: Vorsttz: Jareig Prieto, Auswärtiges: Juan Alvatada, Janerez Don Julio Durell, Krieg: General Aguilera, Marine General Miranda, Justiz: Rutz Valarine, Fmanzen: Santiage Alba, Oeffentliche Arbeiten: Herzog Almabe Var⸗ valle, Unterricht: Joss Francos Rodriguez.

Portugal.

Laut Mitteilung der Zeitung „Epoca“ ist es in Listabon zu Straßenunruhen gekommen, die einen blutigen Verlau genommen haben. Die Manifestanten, denen sich auch Milinngr⸗ Personen anschlossen. wurden darch ein Farkeg olige nnd Trunpenauf gebot zen strertt.

folgendes bekannt:

(Ferisegung in der Eren Benlaa]! *