1917 / 96 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

S. 25), vem 23. Mar; z Wan 1917 5e he. Ser bl. ' 253.

J § 6 F tt ese Wasck. und Reinigen 3müttel, Kie unter Verwendun von in Wasser unlöslichen oder nur chwer Iz lichen 8 * in n 3 mit andern Beis ischungen Herrestelli sind, 96 ur mit y . des Krieggauntschufses fär pflanzliche Und 1ihrische Oele a. 2 unter Finbalturg der von die sem festgesctz ten Bedinzurgen k feilsgehalien, verkaust oder sonst in den Verlehr gebracht Die Vorschrift findet auf Eriengz isse, die auesckließlich Scheuer zheckeg zu dirnen beffimmt sied, ö. . 4 Stck

oder die Packungen ir 8 ö. . e,. Sct euer ʒmede: ö. auffallender Form die Aafschtift ‚Nar für

HII. TBasch, und Reinigun gêm istel aus In Wafer Islichen Stoffen.

§7 . y. 3 Wasch⸗ und Rei igurgämitteln in P lverferm, dle . * ö bel chn Sin ffen ohne Belmlschaung von wasserunlos ichen 8 eff n berge 1 si d darf der Gehalt an Soda 50 vom Hundert, e Gesamtalfalität, ber g net auf Soda, 690 ton Hundert, der Gebalt an ae deren wass r Bolicken! Sassen' als hhms'tel ) pom Häandert des Gen ichs des Gertiger zeugnisses nicht überschrelten.

. 6. Abgabe on den Vitbrarcher karf der Preis für fettlose . . und Rem igungęn iniel in Pulverform, die autschlteßlich aus wWafser Ss ichn Stoffen kergestellt find, chne Rücksicht dera sh, oh bie

Arge n. P eckungen oder lose erfolgt, für 1 Kilogramm CO, 60 (

nicht . eren.

e boiftebend sestg,stzten Preise sind Höch vreise im Sinne des

Gesetz g, betreffend bstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassurg

von 17. Dezember 1914 (Reich Gen stzb. S. 56) in Ver bin zung

mt dn B. lan tima; ungen bom 21 Jänuat 1915 (eich Ge etzbl.

S. 25), vo 235. 1916 (R iche, atsetzbl. S. 183) und vom

22. Mea z 1917 (Reiche. gef. Jz'f. S. 233) . 3

Fettles.: Wasch⸗ und Renk unggmitltel in Stück., Tabletten,

] nn, Schmier- oder Gallertsorm, die aus schließlich wasser ogtiche

Stoffe enmbolt n, dürten nur mi⸗ Zuffimmung des Kriege autschuff s

e nr g., n. che Dele un? ig. te unter Einhaltung der von

etßzten Bedingungen an eboten, feilgehalten, verkauft or sonst in den Berkehr gebrocht weiden. . .

EV. Ausnahmen.

Der Keieggzausschuß i * Kiegausschuß sür pflisliche u sche Oe k ö flmiliche und tierische Oele und Fette 1. jür Er eugnisse, die auesch i ⸗ßlich Scheuerzwecken zu dienen bestimmt si d. A4tnahme von den Vorschrif en er §5 4, 5, 2. für fettl se Wa sck⸗ und Run i gungzmittel in Pualperfoem, . än äh, aug wa rlö lichen Stoffen bergen llt d, Ausnahmen von den Boischriften der 83 7, 8 ** uulassei. . d ischriften der S5 7, 8 V. Strafbestimmungen.

511 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldffraf u eh rausend Muk wird kestraft, wer den , , . ö 2, 3, 4, 6, 7. 9 oder den von dem Erie ggaus ch usse gemäß S5 3, 6, g fen el tztei. Bedingungen zun derband k. Neren der Sirase fann auf Einziehung der Stoff er fannt n erden, auf die sich di- strafbare . bene hf, ohne Unter schied, ob sie dem Täter gehören oder 12 2 , m in Kraft. Sie ä inntmachung, beireffend Ausführungt⸗ b [, . n n über , . . sch⸗ un nigungemüteln vo ; . ß ( Oi . Rn inn) 9 n 1ober 1915 (Reich Berlin, den 19 April 1917. Der Stelloertreter des Reichs kanzlers. Dr. Helfferich.

Dle Bestimmungen treten 1 treten an die Stelle der

Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter— nehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation fran zosischer U ternehmungen, vom 14 Manz 1917 (Reichs— Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation folgender Fru men usw. angeordnet: ö

18) der Tam maanspinnerel Lublinitz Notte, Melllassonx Sahne

X Cie. (2 q itdator: Antzticher Ren sch n Luahlle itz,

19) er fra zösischen Bete lig eng an den Rhein schn Glügswerken Weber K Foriempz G. m. b. H. In Cold ( qutda or: KHenelaldtrektot, Ooerbürgermei er . D. Haumann in Ez it) de, Finma Lepsätte & tzanne he ak- in Aachen Liqui dator Dr. Franz Schatz in Aachen), der Fiumga Martin Jegne & Cie in Johannteberg, Eiqui⸗ dator: Wein konimt sionäͤr Söh lein in Geisen heim), der fa issiichen Geschtftaantrile der Ft m! M falk, und Plattenfabrik G. m. b. H. in Run zbach a. Rh. (Liquidator: Fabrikant Auaust Hanke in Son,, ; der franiöst chen Geschä tzanteil? der Wandplatt in fabrik Engers G). m. b. b. in Gugerg 4. Rh. (Lig io ntor: wie zu 5) der französisch n Bäteili zn! an der Firma Agd, G. m. b. 8 vorm. Ingenteur N. GC. Däron, Techntscheß Butegun für chem sche Indunrie in Wi baden (Eiquidator: Kaufaann Alf ed Conh in Wier baden). ; Berlin, den 20. April 1917.

Der Reichskanzler. J. A.: von Jon qutsres.

Abänderung der Ausführungsbestimm ungen zu der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trin kbranntweinerzeugun g, vom 15. Aprii 1915 (Gentralblatt für das Deuische Reich S. 123.

. Auf Grund der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriege ernährungsamts am 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbt. S 402) werden die Ausführungsbestimmungen vom 15. April 1215 (Sentiglblatt für das Deutsche Reich S. 123 und 22. Januar 1917 (Zentralblatt für das Deunsche Reich S. 17 9. *. el ,, betyeffend Einschränkung der Trink—

ranntweinerzeuaung vom 31. März 1915 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 208), wie folgt geändert: 38 Ruchstabe 0 werden dle Worle

1) In § 2 Nummer 1 Par ü‚mersen und“ gestrichn. 2) In 5 3 Nummer 2 Abs. 2 wird an Stelle ker Worte n bt mehr als 4 Hunderneiler gesetzt: nicht mehr al 2 Hundeitt i er. 9 4 Bestemmungen treten mit dem 1. Mai 1917 in raft.

Berlin, den 21 April 1917.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batscki.

W) 21) 25)

23) 34)

198165 (Reichs, Hesetzbl. S. 183) und vom ]

Bekanntmachung.

Der Herr Reiche fanzler hat durch Erlaß vom 3. April 1917 die von der Basler Lebens-Versicherungs⸗Ge⸗ sellschaft in Ba sel eingeführte Aenderung der Kriegs⸗ versicherungsbedingungen genehmigt. !

Nach der Aenderung soll fünftig auch bei Landsturm⸗— pflichtigen die Teilnahme an Kriegsereignissen grundsatzlich nur gegen Entrichtung einer Zusatzprämie in die Versicherung ein⸗ geschlossen sein.

Berlin, den 19. April 1917.

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Priwwatversicherung.

J. V.: Klewitz.

Bekanntmachung.

Der Karrenhändler Johann Carl Christeyh Zeyn in Ham— burg, Wustr. 3, Keller, dem durch Reschlß der Peputation für Vaneel, Schiffahct und Sewerbe dom 12. Juli 1916 wegen Umsuven⸗ lässigttit ter Handel mit Nahrungsmitteln unt ragt war, wird aaf seinen Antrog zu di sem Pandel wieder zugelassen.

Hamdung, den 17. April 1917.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Eewerbe. . Justus Strandes.

Bekanntmachung.

Die Milchhändlerin Auguste Wilbelmtne Henrlefte Kröger, geb. Kammever, in Ham burg, Bartelestraße 33, der durch B schluß der Deputatton für Handel, Schiffahrt und Gewerbe vom 5. Ssptenber 1916 wegen Unzuverlässigteit der Handel mit Mich untersagt war, wird, vabdem die in der Bekanntmach ing zur Fen⸗ haltung unzuperlässiger Dersoren vom Handel vom 23. September 1915 vorgeschene Peindestausschlußfrist abgelaufen ist, auf ihren Auttag zum Handel mit Bil wieder zugelassen.

Hamburg, den 17. April 1917.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Bekanntmachung.

Der Milchbändler Jürgen Johannes Clasen in Ham burg, Glucknraße 35, dem durch Beschlun der Dpatatien für Hand l, Sch ffahrt und Gewerbe vom 28. Oktober 191 a egen Un— uberlässigteit der Handel mim Milch uniersagt war, mitd, nacht em die in der Tekannimachung zur Fer h utung unzuverlässt en P rsonen vom Handel vom 253. September 1915 vorqesebere Mind stausschluß⸗ srist abgelaufen ti, zum Handel mit Milch wieder zu get a ssen.

Hamburg, den 17. April 1917.

Die Deputatlon füt Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Bekanntmachung.

Dem Koblenbändler WolLdemar Peschka in München, Richildenstr ße 37, wude wegen Uazuverlässi kein vom stellp. Ger era. tom mando 1. b. 4.4“. der Handel mit Gegen stäuden iäglichen Bedarfs und des Kriegsbedarts untersagt und die Schließung seines Geschärts angeordnet.

München, den 18 April 1917,

Der Kommandterende Göneral von der Tann.

Bekanntmachung.

Dem Händler Robert Blum in Chemnitz wird auf Grund der Bundesraisvrordeung vem 23. Septen ber 1915, betreff nd Fein⸗ baltung unzuverlässtger Personen vom Pandel, hieimit die er⸗ gellung chemtscher Bedarfagegenstände und von Ersatz mirteln um Sinne der Vererdi ung des Königlich sachsischen Uetaisterumß des Innern vom 29. März 1917 und der Handel mit solchen wegen Ucth-verlästigteit in bezug auf einen derartigen Hewerbebettteb unter Auferlegung der Kesten der Veröffentlichung im Reicheg biet un tersagt.

Chemnitz, den 20. April 1917.

Der Rat der Stadt Chemritz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.

über die Abkürzung des Vorbereitungsdienstes zum höheren Verwaltungsdienst für Kriegsteilnehmer.

Königreich Preußen. Gee,

Vom 7. April 1917.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von. Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: 91.

Der Minister des Innern und der Finanzminister werden ermächtigt, die Vorbereitungszeit für den höheren Verwaltungs- dienst (Gesetz vom 10. August 1906, Gesetzsamml. S. 378) zugunsten der Teilnehmer am jetzigen Kriege um die Zeit des Kriegsdienstes, jedoch höchstens um ein Jahr, abzukürzen.

2

Die näheren Vorschriften über die Dauer der Beschäftigung der Kriegsteilnehmer, als Referendare bei den Gerichts behörden und über ihre weitere Beschäftigung im Vorbereitungs dienste bei den Verwaltungs behörden werden von den bezeichneten Ministern erlassen. 83.

Was als Kriegsdienst anzusehen ist, bestimmt sich nach Vorschrist n über die Anrechnung des Kriegsdienstes auf Dienstalter der Staatsbeamten. = Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift belgedruckiem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 7. April 1917.

(Siegel) Wilhelm.

von Bethmann Hollweg. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Frhr. von Schorlemer. Zugleich den Minister dez Innern: Lentze.

e

Helfferich. Graf von Roedern.

,

und 30 Monate bet 12 Monate hat der

Gesetz

dienstes für Kriegsteilneßmer. Vom 9. April 1917.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König pon ; Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtag; der Monarchie, was folgt:

Der Justizminister wird ermächtigt, den Vorbereitungs— dienst der Gerichtsreferendare für Teilnehmer am jetzigen Kriege um die Zeit des Kriegsdienstes, jedoch höchstens um ein Jahr, abzukürzen. .

Was als Kriegsdienst anzusehen ist, bestimmt sich na den Vorschriften über die Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Dienstalter der Staate beamten. Soweit danach Entschel— dung von dem Verwaltungschef oder unter seiner Beteiligung zu treffen ist, entscheidet der Justizminister.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 9. April 1917.

Sie e) Wilhelm. von Bethmann Hollweg. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Helfferich. von Stein. Graf von Roedern.

des Könias ist die Wahl des Oberlehrers am Kaiser Wilhelms⸗Gymnasium in Hannover, Professors Paul⸗Berihald Schmidt zum Direktor des Gymnasiums in Ratzeburg durch das Staats ministerium bestätigt worden.

Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent— eignungsverfahrens bei der Erweiterung deg Elektrowerkes und Errichtung einer weiteren Elet— troden fabrik durch das Rheinisch-Westfälische Elektrizitäts werk, A. G., in Essen (Ruhr).

Vom 29. März 1917.

Nachdem dem Rheinisch⸗Westfälischen Elektrizitätswerk, A. G., in Essen (Ruhr) zur Vergrößerung seines für Heereg⸗ lieferungen tätigen Elektrowerkes und zur Errichtung einer weiteren Elektrodenfabrik das Enteignungsrecht durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtiaung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 16 März 1917 verliehen worden ist, wird nunmehr auf Grund des S1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Be— schaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegs— gefangenen, vom 11. September 1914 (Gejetzsamml. S. 159) mit Nachtägen vom 27. Mäz 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsoerfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung zur Vergrößerung des Elektrowerkes und zur Errichtung einer weiteren Eleltrodenfabrik Anwendung

findet. Berlin, den 29. März 1917.

Das Staats ministerium.

von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Helfferich. Graf von Roedern.

Lentze,

Erlaß des Staatsministeriumsg, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent— eignungsverfahrens bei der von den Deutschen Reiche (Reichs-Marineverwaltung) auszuführenden Anlegung einer öffentlichen Anstalt in den Ge— markungen Scheuen und Garßen. Vom 5. April 1917. Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be—⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs gefan⸗ genen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzlamml. S. 57) und vom 25. September 1915 (Geses samml. S. 141) wird beslimmt, daß das in der Verordnung vorgesehene vereinfachte Verfahren bei der Ausübung der dem Deuischen Reiche (Reichs-Marineser— waltung) zur Anlegung einer öffentlichen Antalt in den Ge⸗— markungen Scheuen und Garßen durch Staatsministerlal⸗ beschluß vom 22. März 1917 verliehenen Enteignungsbefugnis stattfindet. Berlin, den 5. April 1917. Das Staatsministerlum. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Lentze. Helfferich. Graf von Roedern.

Ausführungsanweisung vom 12. April 1917

zu dem Gesetz über die Abkürzung des Vorberei—

tungsdienstes zum höheren Verwaltungsdtenst für

Kriegsteilnehmer vom 7. April 1917 (Gesetzsamml. S. 53).

Auf Grund der S5 1 und 2 des Gesetzes über die Ab— kürzung des Vorbereitungedienstes zum höheren Verwaltungtz— dienst sür Kriegsteilnehmer vom 7. April 1917 wird folgendes bestimmt:

81. Die Vorberestunggzeit für ren höberen Rerwalfunge bfenst Gesttz vom 10. August 1906, Ge tziamm!. S. 378) wird T ilnebmer

am jetzigen ü iege (krieger feiendar⸗) um die Zeit des Kriege bienstes, jedoch höchstens auf dre Jahre, abg kürzt.

2. Die Vorschrift im § 1 beneht sich auf fämtlich⸗ Anwärter für

den höheren Verwaltungztienst, die an dem jrtzigen Feldzuge teil—⸗

genommen haben, ohne Uaterschted, ob ste kei

dienst den Vorbereitungsdienst bei Gerichle—

begonnen baben oder nicht.

i nner ü haben, fallin unter die Bestimmungen deg e e *

Gintrift in den Kris ge— Lichle⸗ oder Ve waltunge behörden Auch Schüler und Studenten, die am

Monate bei einem Amtsgericht Verwaltungsbehsrden zu b schänt ien. Mi. desteng Meferendar bet einem Landrat sowie 12 Monate

3. Die Krieggreferendare sind ch

hei der Regterung und bei dem Bentrtggugs peten. Bauer der Heschästigung bel de = . Husse ju anbelten. Bis

irkdausschuß bestimmt de

.

über die Abkürzung des juristischen Vorbereitungz,

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

M. d. Inn. J a. 165 Fin. Min. P. 168

Mintstertum der geistlichen und Unterricht,

gte präsident. le.

Eine gleicht eit ge Beschäftigung bei dem Bezirke⸗ und der R

kerung ist zuläsfig.

Act der in den übrigen sechs Monaten

. , Monat

aj

ö.

85 4. Berelts im Vor dereltungtzdienst bei Verwaltungsbehörden hefind— iche Rrteggteferendare können zur zweiten Prüfung zugelaßen we den, sie n, der neunmongtigen Heschäfttgung bei Gerichtzbebörden 7 Monate be , , davon 12 Mongte bim Land. ut sowle 12 Monate bei der Reglerung und bet dem ene le e e, ling waren. 3 Hat der Neferendar weniger als ein Jahr Krieggbienst gelelstet, dauert der m, , pier Jahre ab⸗üglich der Zeit des miegsdienste3. In diesem Falle ist die Beschästigung bei den Ver. waltangsbe hörden entsprechend zu verlängern.

§ 6.

Hält der Reglerungepräst ent einen Erlegsreferendar rach Ablauf der deetjährigen Vorbereitunagtieit nicht für so weit vorgehildet, daß er die jweite Prüfung mit Erfglg abzulelsten verspricht, ist die Vor— herelungeze it ju verlängern. Von der Verlängerung lst ung Anzeige ü eistatten·

§ J.

Reben der Abfärzung deg Vor bereitungsdienstes auf Grund dleser Lutführungganweisung findet keine w itere Anrechnung des Kriegs— dien fes auf die A Ablldunqezeit der Krirgereferendarr, wie si der Runderlaß vom J. November 1915 G. 1439 II. Ang. / gin. Min. P. ih porsteht, statt.

Die Dauer der in dem R unoerlaß vom 16. Februar 1916 ; vorgesehenen an⸗ uchnungesäbtgen Beschäftigung der Referendare im Rertich der Jöotlgeiwaltung bei den Generalgouvrnementz in Brüssel uüd Warschau oder bei einer dem Oberbef⸗h sbaber Ost n terste llten givilperwaltungen wird für die Kriegsreferendare auf köchsteng 6 Mongte festgesetzt. Die im 5 3 Abs. I vorgesebene Be⸗ schänigung beim Landrat sowie bei der Regierung und bel dem Be— juköausschufse darf dadurch nicht verkürzt werden.

Berlin, den 12. April 1917.

Der Finanzminister. Lenze.

Der Minister des Innern. von Loebell.

angelegenheiten.

Den Lehrern an der Königlichen Akademischen Hochschule är die bildenden Künste in Charlottenburg Maler Ferdinand Spiegel und Maler und Radierer Erich Wolf sfeld ist der Titel Prosessor verliehen worden.

Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister Franz Goryngki in Schrimm ist wegen Unjuverlässi keit der Be trieb der Bäckerei sowie der Verkauf der Backwaren ouf Grund Bundeßratsberordnung vom 1 e 1915 (RGBl. S. 603) bis auf weiteres un tersagt warden. .

Schrimm, den 31. März 1917.

Der Landrat. Kirchhoff.

————

Bekanntmachung.

Das Geschäft und der sonssige Gewerhebetrieb des Kaufmannt Abert Schütz in Glaustbal, Bergstraße 44, sird auf die Dauer von vier Monaten behördlich geschlossen.

Zeller seld, den 14. April 1917. Der Landrat. von Lücken.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmonn Karl Salrein, geboren am 25. Juni 1862 n Heidelberg, wohnhaft in Frankfurt a. M., Braubachstraße Nr. 36, Geschärtslokal eber da, wird kierdurch der Handel mit Gegen—⸗ ständen des tägllches Bedarfs, inebesr ndere Nahrungs— und Futtermitteln aller Art, ferner vohen Naturerzeug⸗ nissen, Heij⸗ und Leuchtstoffen, so vie jegliche mittelbare oder ur mitielbare Beteiligung an einem selchen Handel wegen Unzuve sigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frant furt a. M., den 20. April 1917. Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.

Aichtamtliches.

Dent sches Reich. Preußen. Berlin, 2. April 1917.

Seine Majestät der Kgiser und König hat an⸗ läßlich der siegreich abgewehrten Angriffe an der Alsne und in der Champagne laut Meldung des W T. B“ folgendes Tele⸗ gramm an Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen gerichtet:

Die Demem Hefthl unterftellten Truppen aller deutschen Stämme haben, in stablhartem Willen und kraftvoll gefübrt, den großen französsschen Durchbruch an der Alene und in der Ckam⸗ pagne zum Scheitern gebracht. Die Infanterie hat auch dort wieder das Schwerste ju t'agen gehabt und Großes in toder mutigem Ausharren und unwiderstehlichem Angriff dank der unermüdlichen Hilfe der Artillerie und der anderen Waffen geleistet.

u ö. a und Truppen übermittele Meinen und des Vater⸗ ndes Dank!

Die Schlacht an der Aiene und in der Chan pagne ist noch nicht ju Ende. Alle, die dort kämpfen und bluten, sollen aber wissen, daß ganz Deutschland ihrer Taten gedenkt und mit lhnen fefsen Willens ist, den Faselnefampf big zum stegreichen Ende duichzufechten. Das walte Gon! Wilhelm. J. R

Der Bundes rat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die verein , fur Rechnungs⸗ wesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Aue schüsse für Rechnungswesen und für dag Seemesen Sitzungen. .

Dan ische Zeitungen, Politiken unh Nationaltidende

erm eine angehliche deutsche Voraugsage, da 8 lil g sr . en U⸗Bootkrieg mnerhalb dreier Wochen auf die Knie gezwungen sein würde;

*

1

* 2 * Monate en, 3 46 lein 866 ür die Erfüllung jener Voraussage zu sehen. Demgegenüber bre burch W. * 3 erneut ane darauf hinge⸗ wiesen, daß sich die demntjche Regierung weder je mit der Hof nung einer so schnellen wn e ng Englands . en, noch Aeuße ungen in diesem Sinne von sich gegeben r Wat von der Erklärung der Sperrgebiele erwartet wurde und noch erwartet wird, ist eine monatliche Verringerung der feindlichen und für feindliche Jwecke fahrenden Schiffs⸗ räume, derart, daß nach einer gewissen Reihe von Monaten das Wirtschafigleben unserer Feinde durch Mangel an Schiffgraum so geschädigt würde, daß sie zum Frieden ge⸗ zwungen sind. Um vor falschen Schlüssen zu warnen, ist be⸗ sonders auch von Anbeginn des uneingeschränkten L⸗Boot⸗ krieges immer wieder der in der neutralen Presse vielfach begegneten Auffassung entgegengetreten worden, daß es sich bei dieser deutschen Seekriegsmaßnahme um elne „Blockade“ handelte. Aus dem Wortlaut der deutschen Sperrgebiets⸗ erklärung vom 31. Januar 1917 geht bereits klar hervor, daß von einer hermetischen Abschließung Englands von der Außenwelt keine Rede sein und nicht erreicht werden konnte und sollte, daß jeglicher Verkehr mit den englischen Häfen abso ut unterbunden würde. Daraus ergibt sich abo für jeden Ein ichtigen ohne weiteres, daß eine Niederzwingung Englands in wenigen Wochen niemals erwartet worden ist. Im übrigen haben wir nach den bisherigen Ergebnissen allen Grund, mit dem Erfolg des neuen U⸗Boottrieges wie im Reichstag noch vor wenigen Wochen offiziell erklärt wurde vollauf zufrieden zu sein.

Das holländische „Algemeen Handelsblad“ vom 8. April schreibt:

Der Seeschlepper . Cyelor“ war auf die Nachricht, daß der torpedierte Dampfer ‚Trerier. 24 sm vom Mang⸗Leuchtsiff tr ibe, ausgefahren, um das Schiff zu bergen. Außerhalb 20 Meslngrenze wurde er von einem deutschen Untersteboot ange⸗ halten und beschoffen und sollte versentt werden, wurde aber wir der freigegeben, als der Unter seebortgkommandant sich überzeust hatte, daß der Schlepper nur autgefahren war, um die ‚Trevier“ zu beraun. Das Handelsblad“ fügt diesem Bericht die Bemerkung hinzu: Die nicht gesunkene ‚Trevier“ sollte also aller Wahrscheinlichkeit nach als Köder dienen, um andere Schiffe in die Falle zu cken.“

Hierzu meldet der Kommandant des U-Bootes, das inzwischen zurückgekehrt ist:

Ver Schlepper Cvelop! wurde dutch Warnungzsichüsse an⸗ gehalten. Er hatte wenlichen Kurg und gab an, auf der Sache nach einem Fischdampfer zu sein. Nachdem sestgestellt war, daß er keine Latung an Boid hatte, wurde ey, da er sich an der Geenze des Sperrgeb etz befand, wieder entlassen, mit dem Befehl nicht weiter nach Westen zu fahren. Der Dampfer fuhr darauf mit östlichem Kurtz anscheinend nach Holland zurück.“

Hiernach ist also festgestellt, daß der Dampfer nicht, wie das „Algemeen Handelsblad“ behauptet, heschossen, sondern nur durch Warnungeschüsse zum Stoppen aufgefordert worden ist. Uns aber sogar zu unterstellen, wir arbeileien nach dem engli⸗ schen Muster der U⸗Bootsfallen, mit „Dampferfallen“, so be⸗

der Cel

merkt W. T. B.“, ist eine ganz offenbare Böswilligkeit und eine durch nichts gerechtfertigte leere Behauptung, die an sich übrigens schon dadurch widerlegt wird, daß der U⸗Bootskommandant den Führer des Schleppers „Cyelop“ besonders warnte, nicht weiter nach Westen zu fahren, weil er dann in das Sperr⸗ gediet geraten und Gefahr laufen würde, versenkt zu werden. So sehen die deutschen Dampfer Fallen“ aus, die in schonendster Weise von dem Hefahren des Sperrgebiets ausdrücklich warnen. Von unseren Feinden sind wir derartige Verunglimpfungen seit langem gewohnt. Von neutraler Seite muten sie uns un⸗ gewöhnlich an. .

Bei vielen Firmen lagern noch Zuschnitte zu Heeres⸗ 4 . * 18. 8 9. . aus rüstung sgegenständ en, z. B. Tornistern, Brotbeuteln,

Zeltzubehörteilen, sowie einzelne Zubehörteile, wie Leder⸗ zuschnitte usw. Diese nutzlos lagernden Stücke können, wie „W. T. B.“ mitteilt, zum Zwecke der Verwertung beim Weh

stoffmeldeamt der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königl. Preuß.

stfaße 10), auf den amtlichen Vordrucken, die bei der Vordruck⸗ verwaltung der Kriegs⸗Rohstoff-Abteilung und den einzelnen

Handelskammern erhältlich find, unter Beifügung von Mustern

angeboten werden. Hierbei ist genau anzugeben, aus welchen

Tellen die Zuschnitte usw. bestehen. Die für die Zwecke der Heeregsverwastung verwendbaren Vorräte werden, falls ange⸗

messene Preise gestellt werden, übernommen.

Einige Tagesblätter haben die Nachricht gebracht, daß es dem Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette gelungen sei, die Margarinefabrikation zu heben, und daß in⸗

solgedessen der Bevölkerung eine größere Wechenmenge an Speifefe tten ale bisher zugeteill werden könne. Wenn auch dank der erfolgreichen Tätigkeit des Kriegsautschusses zurzeit Roh⸗ stoffe in eimas größerem Umfange als bie her verfügbar ind, so bedeutet das Mehr eine so geringe Erhöhung der zur Ver⸗ sorgung der Pe völterung erforderlichen Gesamtmenge an Speisefetten, daß .. damit eine irgendwie nennenswerte Er⸗

höhung der Kopfquote nicht erzielen läßt. Die Margarine

wind im Rahmen der allgemeinen Fettoersorgung dem Ver— brauch zugeführt. Auf die Verteilung hat der Kriegsausschuß keinerlei Einfluß.

Der Oberbefehlehaber in den Marken, Generaloberst von Kessel, hat nachstehende Verordnung erlassen; ö S1. Den bei mil tärischen Diensistellen auf Grund bes ↄllfedlenst gesetzes oder freiwillig, ehrengmtlich oder gegen Vergütung beschäftigten Zivrlpersonen ist eg verboten, anderen Perspnen über Art und Gegen⸗ fand ihrer Lal litt bei der milhäcsschen Dienststelle oder über die ihnen auf Grund dieser Tätigkeit bekannt, gewordenen Tatsachen Mit. teilungen zu machen, wenn sich die Pflicht zur Geb, imhaltung aus

der Sache oder aus elner besonderen Weisung der mill⸗ der Natur ch e , zeuge, von denen 5 durch die Jagdstaffel des Rittmeisters Dieses Verbot bleibt auch nach der Beendigung de enst⸗

täcischen Dlenststelle ergibt. verhäͤltnifses bei der militärischen Dienststelle bestehen.

§ 3. Zu widerhandlun gen sowte Aufforderung oder Anreijung iu Ziwsderhand lungen werden, sowelt bie bestehenden Gesetze leine hõbere Rreihestsstrafe bessimmen, mit Gefängnis bls zu (nem Jabie, belm Voritegen mildernder Umstände mii Haft oder Geldstrafe vis zu

traft. ,, Verordnung tritt mit dem 25. April 1917

in Kraft. . k (Hate ung

in der Ersten Beilahe)

brachten.

folgenden

zwei Unteroffiziere und vierzehn Mann gefangen genomi Nordwestlich Aubrive, am östlichen Flügel der Schlactfront

m , ,. ö ; gewiesen. Krieasministeriums, Berlin SW. 48 (Verlängerte Hedemann⸗

westlich des Voiran- Sers.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 21. April, 22 9 T. 2 1 i Arras starker ampf nör r . An 3 rn n, , men, gar im 61 geringere Tätigkeit, bie Bei Braye, Hurtebise Fe n nordwestlich Aube rive zeitweilig zunahm. Im Osten nichts Neues.

Trotz der hefügen Kämpfe, die am gestrigen Tage im Raum Alsne—= Champagne staitfanden und sich an manchen Stellen zu äußerster Wildheit steigerten, bot das gew t ge Ringen, wie schon in den legten Tagen, nicht mehr das Bild

einer einheitlichen, nach größen strategischen Gesichtspunkten

geleiteten Schlacht. Viel mehr löste sich die Schlacht in heftige vereinzelte Kampfhandlungen auf, die auf rein örtliche Erfolge hinzielten.

Auch gestern erneuerten die Versuche, den Aufmieg aus der zug des Chemin des Dames zu . zriffs⸗ wellen brachen, wie am gestrigen Tage, im deutschen Feuer zusammen. Westlich von Eraonne gerieten die französischen Siurmhaufen in flanklerendes Aruilleriefeuer, das sie reihenweise niederwarf. Im Gegensatz zu den erfolglosen Angriffen der Franzosen gelangen den Deutschen Gegenstöße, die ihnen, wie südlich von Cerny, Geländegewinn ein⸗ Auch ösllich von Craonne im Naume zwischen Eraönne und dem Bache Miette scheiterte ein heftiger fran⸗

Franzosen ihre verzweifelten Aisnentederung zum Höhen⸗ erzwingen. Ihre Angriffs⸗

zösischer Angriff, der nach starker Artillerievorbereitung, die am Nachmittage zu

rasendem Trommelfeuer anwuchs, unter Unterstützung von Panzerwagen gegen 6 Uhr Abends erfolgte. Größtenteils wurden die Angriffe noch vor unseren Gräben niedergeschmettert. An einzelnen Abschnitten kam 86 zu blutigen Nahkämpfen und heftigen Gegenstößen. Nach ab⸗ flauendem Feuer in der Nacht lebte heute Morgen starkeres feindliches Artilleriefeuer auch schwerer Kalider an einigen

Stellen wieder auf. . / Der Block Brimont, der Drehpunkt der Schlachtfront, wurde ebenfalls wieder angegriffen, abermals vergeblich, unter schweren französischen und russischen Verlusten. Nördlich von dem wenige Kilometer von Reims entfernten Bethéèny wurden feindliche Grabenteile vor unserer Front gesäubert und dabei en genommen.

änderte sich die Lage im allgemeinen wenig. Feindliche An⸗ griffe gegen die von uns gehaltenen Höhenstellungen wurgen blutig abgeschlagen. An einigen Stellen gewannen wir im Gegenangriff Raum. Feindliche Teilangriffe, die gegen Abend einsetzten, wurden gleichfalls zurückgewiesen. An der belgischen Front scheiterie in der Nacht zum 20, April ein englisches Unternehmen gegen Wytschaete. Breite Schützen⸗ linien gingen in mehreren Wellen gegen die Front einer Ein- heit vor. Die erste Welle wurde bei dem Versuche, die Draht⸗ hindernisse zu zerschneiden, mit Handgranaten vernichtet, die Wellen von Maschinengewehren und Artilleriefeuer gefaßt. Fünfzig bis sechzig tote Engländer werden vor unseren Gräben gezählt. . Beiderseits des La Basse⸗Kanals heftiges Minenfeuer. Von nördlich Lens bis jüdösilich Arras mit Unterbrechungen starkes Artiller efeuer auch schwerer Kaliber Für uns günstige Patrouillenkämpfe westlich Lens und westlich Roeur. Zwischen Arras und Aisne keine bedeutendere Artillerie⸗ tätigkeit. Die Kathedrale von St Quentin erhielt zehn Voll⸗ treffer, wie überhaupt das vermutlich englische Feuer in den letzten Tagen grundsätzlich in der Gegend der Kathedrale und des Marktplatzes lag. . Bei Gaza entwickelten sich am 19. April neue Kämpfe, die für unseren tapferen türkischen Bundesgenoßsen siegreich ver⸗ liefen. Um 5 Uhr Vormittags bereits setzte starkes feindlches Artilleriefeuer ein, dem gegen 8 Uhr Vormittags ein Angriff von mindestens zwei englischen Infanteriedivifionen folgte. Sämtliche Angriffe wurden verlustreich für die Engländer ab⸗ An einzelnen Frontabschnitten griffen die Engländer ͤ Während die Türken an der Küste ihre Flanke vor dem schweren Schiffsflachfeuer von her zurückbogen, gewann ihr Gegenstoß gegen die rechte Flanke der bereits ins Wanken geratenen Engländer Raum. r weichenden Gegner kam die Dunkelheit zugute.

Großes Hauptquartier, April. (WB. T. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. An mehreren Stellen flandrischen und Artois⸗ Front nahm gestern der Artilkeriekampf an Stärke und Ausdehnung zu nördlich der Scarpe steigerte er sich zeit⸗ weilig zu äußerster Heftigkeit. Truppenbewegungen vor un ere Linien wurden unter Vernichtungsfeuer genommen, ein starker englischer Erkundungsvorstoß auf dem Nordufer des wurde durch Gegenangriff zurückgeworfen. 2 An der englischen Front nordwestlich von St. Quer Vormittags kleine Gefechte, südlich der Somme nur Arüillerie tätigkeit.

bis zu dreimal erfolglos an.

22 B. )

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Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

An der Aisne und in der Champagne blieb fast durch= weg die Kampftätigkeit bis zum Abend gering. :

Bei Berry⸗au⸗Bac sprengten unsere Sturmtrupps ein

französisches Blockhaus mit Besatzung. Bei Brane, Hurte⸗ bise Fe, an der Straße Reims Neuchatel, nördlich von Prosnes und auf dem Westufer der Suippes Gefechte, die für den Feind verlust reich endeten .

Südlich von Ripont wurde ein fran ösischer Vorst gewiesen.

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Heeresgruppe Herzog Albrecht. Die Lage ist unverändert. K Die Gegner verloren im Luftkampf gestern 6 Flug

Fihrn. v. Richthofen abgeschossen wurden. Marineflieger brachten über Nienport ein feindliches Luftschiff zum brennenden Absturz in See. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Mazedonische Front. Auflebende Gefechts tätigkeit im Cerna⸗Begen nnd süd.

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