1917 / 97 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Nr. S821 eine Bekanntmachung, belreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit feti⸗ losen Wasch⸗ und Reinigungsmittem vom 5. Otiober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1130), vom 19. April 1917.

Berlin W. 9, den 21. April 1917.

Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 80 des Reichs⸗Gesetzblatis enthält unter

Nr. 5822 eine Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bundegrats verordnung vom 21. Januar 1916 GReichs⸗Gesetzbl. S: 55), betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, vom 20. April 1917, unter

Nr. 5823 eine Bekanntmachung über die Höchstpreise für Häcksel, vom 21. April 1917, und unter

Nr. 5824 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Produkte vom 26. Juni 1916 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 84d), vom 20. April 1917.

Berlin W. 9, den 23. April 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Hberbaurat, und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Brosche zum Präsidenten der Königlichen Eisenbahndirektion in Saarbrücken, .

den Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium Dr. Meydenbauer zum Geheimen Ober— finanzrat,

den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Ulrich Wilcken in München zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Geheimer Regie— rungsrat sowie . . .

den bisherigen außerordentlichen Professor in der medi⸗ zinischen Fakultät und Abteilungsvorsteher am anatomischen Institut der Universität in Greifswald Dr. Karl Peter zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Betanntmachung

über die Abkürzung der Ausbildung im höheren Staatsbaudienste für Kriegsteilnehmer.

Der Ausbildungsdienst der Regierungsbauführer kann für Teilnehmer am jetzigen Kriege um die Zeit des Kriegsdienstes abgekürzt werden. Die Kürzung darf jedoch von der 3jährigen Ausbildung der Regierungsbauführer des Hoch⸗ baufacheä, des Wasser⸗ und Straßenbaufaches und des Eisen— bahn⸗ und Straßenbaufaches höchstens 1 Jahr, von der 2s jährigen Ausbildung der Regierungsbauführer des Ma— schinenbaufaches höchstens 3 Monate betragen.

Was als Kriegsdienst anzusehen ist, hestimmt sich nach den Vorschriften über die Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Dienstalter der Staats beamten.

Zur Ausführung der vorstehenden Bestimmungen ergehen nähere Vorschriften.

Berlin, den 9. April 1917.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Breitenbach.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1916, betreffend die Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel RGXl. S 603), habe ich dem Kausmann Hermann Haas in Berlin, Michaelltichplatz 13, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handei mit Gegenstaͤnden des tägkichen Bedarf, ins be ondere mit Seife und Seifenersatz mitteln, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf dlesen Handelsbetrieb un tersagt.

Berlin⸗Schöneberg, den 14. April 1917. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatiusz.

Bekanntmachung.

Dem Handelsmann Franz Chemnitz in Senftenberg ist der Handel mit Stroh und Heu wegen Urzuverlässigkeit unter⸗ sagt worden.

Kalau, den 14. Marz 1917.

Der Landrat. Graf von Pourtalss.

Bekanntmachung.

Mit rechtskräftigem Erkenntnis vom 16. März 1917 ist dem Franz Kleine, Sckanfelderstraße 38p, auf Grund des 51 der Bundeßratsperordnung über die Fernbaltung unzuperlässiger Personen vom Yandel vom 23. September 1915 der Handel mit Brenn⸗ materialien untersagt. Die Kosten der Veiöffentlichung trägt der Genannte.

Hannover, den 18. April 1917.

Städtische Polizelverwaltung. Fink.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ sonzlers jur Fernhaltung unzuberlasstger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGSBI. S. 603) wird dem Kaufmann Jultus Goldberger in Bev erstedt, Inhaber der Firmen M. J. Gold⸗ herger und H. C. Buck in Beverstedt, der Handel mit Lebensmittekn jeder Art hiermit untersagt. Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt der Betroffene.

Geestemünde, den 19. April 1917. Der Landrat. Rademacher.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung det Bundesrats vom 23. September 1915 (RGSBlI. S. 6903) aber die Fernhaltung unzuverlãssiger Personen vom Handel abe ich dem Kaufmann Max Neustein, geboren am 20. August 1882 in Hammerstein, Kreis Schlochau, jur⸗ zelt Düsseldorf, Hütitenstraße 106, wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des sah r Bedarfs und des Kriegsbedarfs für das gesamte Reichsgebiet verboten.

Düsseldorf, den 17. April 1917. Die Polijeiverwaltung. Der Oberbürgermelster. J. VB.: Dr. Lehr.

23. September 1915 (RG *I. S. 603) über die Teinbaltung urzu⸗ verlässiger Perfonen vom Handel hebe ich dem Kaufmann Eugen Wen hoff, gehoren am 23. April 1882 in Düsselrarf, zuizein Düsseldorf, Volksgartenstiaße 8, wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfe und des Kröegsbe darfs fär das gesamte Reichsgeblet verboten.

Bekanntmachung. Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrafs vom

Düsseldorf, den 19. April 1917. Die Poltzelperwaltung. Der Oberbürgermeisler. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Ernst Dörsch, bier, Sum boldstraße 39, wohn⸗ haftz ist auf Grund der Kundeeratt verordnung bom 23. September 1915, betreffend die Fern haltung unzuverlässiger Per sonen vom Handel, jeglicher Handel mit Lebensmitteln und Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen Umuverlässigkeit unterfagt worden. Elberfeld, den 26. März 1917. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Holz.

Bekanntmachung. Dem Franz Schlieter, dessen Ehefrau und Tochter Ilse, wohnhast in Wiesdorf, Haupt siraße 85 (Landkreig Solingen), ist auf Grund des § 1 der Bundetratsverorbnung zur Fernhaltung ur⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und Ziffer 1 der daju ergangenen Aueführungsbestimmungen des Reiche⸗ kanzlers vom 23. September 1915 der Handel mit Lebengs⸗ und Futtermitteln, Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie Heiz⸗ und Leuchitstoffen, jedoch vorläufig ausgenommen Brot und Backwaren, unterfagt worden. Die Kosten für die Veröffentlichung hat der Betroffene zu tragen. Opladen, den 14. April 1917.

Der Landrat. Lucas.

GSekanntmachung. Dem Händler Peter Josef Fardon, Wiesdorf, Landkreis Solingen, ist auf Grund Fes § 1 der Bundtstats verordnung zur Fernhaltung unzuverlässtger Personen vom Handel vom 23. Ser tember 1915 und Zffer 1 der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers vom 23. September 1915 der Handel mit Lebensg⸗ und Futtermitteln aller Art untersgat worden. Die Kosten für die Veröffentlichung bat der Betroffene zu tragen. Opladen, den 14. April 1917. Der Landrat. Lucas.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichskanzlers vem 23. September 1915 habe ich dem Bäckermelster Wil'lbelm Ingen feld, hier, Lehrerstraße 2, ken Handel mit Lebens, und Futtermitteln jerer Art sowie mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unterfagt und sein Geschäft (Bäckerei) mit dem 22. d. M. geschlossen. Die durch daß Verfahren perursachten baren Auslagen, Ins besondere die Gebühren für die im sz 1 Ter vorbezeichneten Verord nung vorgeschriebene Bekanntmachung, hat Ingenfeld zu erstatten.

Hamborn, den 13. Aprll 1917.

Der Oberbürgermeister. Schr ecke r. 2 J 1. . 2

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11576 das Gesetz über die Abkürzung des Vor⸗ bereitungsdienstes zum höheren Verwaltungsdienst für Kriegs⸗ teilnehmer, vom 7. April 1917, unter .

Nr. 11577 das Gesetz über die Abkürzung des juristischen Vorbereitungsdienstes für Kriegsteilnehmer, vom 9. April 1917 unter

Nr. 11578 einen Erlaß des Staatsministeriums, be— treffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens bei der Erweiterung des Elektrowerkes und Errichtung einer weiteren Elektrodenfabrik durch das Rheinisch⸗Westfälische Elektrizitätswerk, A. G., in Essen (Ruhr)4, vom 29. März 1917, und unter 5

Nr. 11579 einen Erlaß des Staatsministeriums, be— treffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens bei der von dem Deutschen Reiche (Reichs⸗Marineverwaltung) auszuführenden Anlegung einer öffentlichen Anstalt in den Ge⸗ markungen Scheuen und Garßen, vom 35. April 1917.

Berlin W. 9, den 21. April 1917.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich. Preußen. Berlin, 24. April 1917.

Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr hielt heute eine Sitzung.

Die Nr. B der Amtlichen Nachrichten des Reich s⸗ versicherungsamts vom 28. Februar 1917 enthält im Amtlichen Teil unter A (Allgemeines) die Verordnung des Bundesrats vom 24. Februar 1917 über Versicherung der im vaterländischen Hilfsdienst Beschäftigten sowie je eine Be⸗ kanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 11. Januar 1917 und 25. Januar 1917 über die Wahlen nach der Reichsversicherungsordnung und über Kranken, Unfall- und Invalidenversicherung von Angehörigen feind— licher Staaten. Unter B (U nfallversicherung) folgen ein Runderlaß des Amtes vom 13. Februar 1917 an die Vorstände der dem Reichs persicherungsamt unterstellten landwirtschaftlichen Berufsgevossenschaften über die Beschäftigung von Hilfsdienstpflichtigen, weiblichen und jugend⸗ lichen Personen und von Kriegsbeschädigten an gefährlichen Betriebzeinrichtungen, eine Bekanntmachung vom 20. Dezember 1916 über die Genehmigung von Gefahrtarifen im 4. Viertel— jahr 1916 und eine weitere Bekanntmachung vom 1I. Januar 1917, enthaltend ein Verzeichnis der für leistungsfähig erklärten Gemeindeverbände nach dem Stande vom 1. Januar 1917, für die nicht das Reichsversicherungsamt, sondern ein Landes⸗ versicherungsamt zuständig ist. Hieran schließen sich Ent⸗ scheidungen der Rekurssengte, der Beschlußsenate und andere

In den Fällen der 85S 1695, 1696, 1700 ver Rei ede rsicherunat / ordnung ist das Rechtsmittel der Rev siön oder des Retarses aich dann unzulaͤssia, . in erster LZinle um die Rechtzeinigten der Berufung handelt [2930] 5. Ist ,, der erlten beiden Jahre nach dem Unfall rechte, Gültig die Dauerrente festzeste llt, so kann bel einer späteren, gleichtal z nech innerhalb jener Frist erfolgenden Fesistellung, bel, der die sach lichen Voraussetzungen für die Gewährung einer vorläufigen Rente an sich nech bestanden haben, elne vorläufige Rente, nicht mehr fess⸗ gestellt werden; ist die Rente in dem Bescheide glelchwobl als bor. läufige bezeichnet, so ist dlese Bezeichnung auch dann wirkungelot, wenn der Bescheld unangefochten bleibt 2931]. ö Der Rekurs ist gemäß § 1700 Nr. 1“ der R-ichsversicherunge— ordnung (Kran kenbehanglung) auch dang ausgeschlossen, wenn unter den Parteien Streit über den ursãchlichen Zusammenhang jiwischen dem Unfall und dem Leiden besteht, das die Hei bekan hung, deren Kosten der Klägrr erstattet verlangt, erforderlich machte I2932. ö Die Verlängerung der Rekursfrist auf ein Jahr gemäß 5 1711 der Reich versicherunggordnun findet nicht statt, wenn der er mer über die Unzulässigkeit des Rekürses nach den jur Zeit des Gila ies der Eatscheidung des Oberversicherungsamts vorliegenden Verhält— nissen zutraf, nachträglich der ,, durch Erweiterung des Anspruchs zulässig geworden sein mag 129331. ö. 3 6 ß * e zur Anmeldung des Entschädigunge— anspruchs für den Verletzten wirkt auch gegen die Landes versicherungs⸗ anstalr; die Vorschrift des 5 13523 Satz 2 in Verbindung mit 5 1509) Satz 2 der Reichsbersicherungs ordnung kommt hlerbet nicht in Frage 2 ö . hlac § 644 der Reiche ver sicherungsordnung is ein Vermögengteil in allen Fällen zu überwelsen, in denen nach 5 643 g. 9. O. eine Entschädigungepfl cht üßergeht; obne Bedeutung iit et hierbe t, wann der Entschädigur gzan spuch würksam geworden ist 2935). Wenn das Sberveisicheungsamt das Verfahren über inen neuen (Ein sprucht⸗) Bescheid auf Grund des 5 1608 Abs. . Satz der Reichsversicherungsordaung an sich gezogen und über die schwebenze Berufung und den neuen Bescheid in einem Urteil ertannt bat, ist der nach 5 80 Abs. 2 der Reichs versicherangs ordnung bom Versiche⸗ rungsträger für eine Spruchsache zu entrichtende Pauschbetcag nur ällig 29361. . 32 9. Soldatenstandes, die in Pilvathetrieben beschastigt werden, unterliegen der gesetzlichen Kranken⸗ Unsall⸗ Invalider⸗ und Hinterblieberenversicherung nur dann, wenn sie beurlaubt. sind; dagegen kommt bel einer Kemmandierung“ Die gefetzliche Versicherung nicht in Betracht; om Die nfte . Zurückgestellte“ sind in vr sicherungs⸗ rechtlicher Beziehung wie Zlvilpersonen zu behandeln 29371. . Der Abschnitt C. Kranken- Invaliden⸗ und Hinter— bliebe nenversicherung enthält folgende Runderlasse: Vom 13. Januar 1917 an die Vorstände der sämtlichen Landes⸗ versicherungsanstalten und Sonderanstalten über die Höhe der Zinsen, die dem Gemeinvermöaen bei der Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung gutzuschreiben sind, und über die Berechnung des Kapitalswerts der festgesetzten Renten, vom 24. Januar 1917 an die Vorstände der der Aufsicht des Reichs versicherungsamts unterstellten Versicherungsanstalten und an den Vorstand der Seekasse über die Nah ungsmittel⸗ versorgung in den Lungenheilstätten und über die Auswahl der Kranken für diese Heilstätten; vom 27. Januar 1917 an die Vorstände der zum Dienstbereiche des Königlich preußischen Kriegsministeriums gehörigen Landeg versicherun gsanstalten über die freiwillige Fortsetzung der Invaliden⸗ und Hinterbliebenen— versicherung (Weiterversicherung) der Militärgefangenen, vom 24. Februar 1917 an die Voörstände der der Aufsicht des Reichs versicherungs amis unterstellten Lan desversicherungs⸗ anstalten und der Sonderanstalten über die Anmeldung

der Revisionssenate sind folgende Leitsätße vorangestellt:

Gegen dez Urteil eines Oberer sicherungsamts, du ch das ein Antrag auf Wlederaunzhme des Ver fahrens als unzulssig urüc⸗ gewiesen wird, ist Repision nicht zulässig, wenn es sich in der Haupt⸗ sache um einen der in S5 1695, 1696 der Reichs versicherungsordnung bezeichneten Fälle bandelt 2301]. ; ;

Ein Versicherter, bei dem nach selner Aussteuerung aus einer Kasse das alte, Arbeitgunfähigkeit bedingende Leipen forsbestebt, bat auf Grund seiner freiwilligen Weiterpersicherung ketnen An pruch auf Krankengeld, wenn nach Ablauf der Unterstützungsdauer wäbrend der Arbeitsunfäbiagkeit ein neues, Aibeitsunfähigteit be dingendes Lelden

utritt 35362. t h ö auf Grund des 8 3 Nr. 3 der Blanntmachung, hetreffend Wochenhilfe während des Krie eg, vom 3. DHezem ber ll (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 492, Amtliche Nachrichten des RB. 19 r Seite 807) ist mit Ablauf der Woche, in welcher die Hehamme oder der Arzt in Anspruch genommen wurde, auszuzahlen (23031.

Ein Anspruch auf Wechenbilfe nach 5 1 der Bekanntmachung, betreffend Wochenhilfe während des Kriege, vom 3. Deze her lal (Reiche⸗Gesetzbl. Seite 492, Amtliche Nachrlchten des 3 BA. 101 Seite 807) best⸗ht dann, wenn das Kind im Ehehruch erleugt ist⸗ zu Lebzeiten des Ehemanns jedenfall so lange, als dieser die Ghelichteit des Kindes nicht nach 1593, 1596, 1597 des Bürzerlichen Gesetz⸗ buchz angefochten hat (2304. .

ö CGiner Win , m, . auf Wochengeld nach 8 195 der Reichsversicherungso, daung, nicht aber auf Wochenbilfe nech z. der Bekanntmachung des Reichs kan lers, betreffend Wochenhilfe währen des Krteges, vom 3. Dezember 1914 Reiche⸗Gesetzbl. Seite 102, Amtliche Nachrichten des RV). 1914 Seite 87) bat, ist das Wochen,

eld nur nach der Satzung ihrer . nicht aber nach 53 Nr. 2 der Bekanntmachung zu gewähren 123051. e .

ö err , n n n , n. wegen Erwerbslosigkeit im Slnne des 5 214 der Relchsversicherunge ordnurg tritt an dem Tage ein, an dem das die Versicherurgt pflicht begründende Beschã ftigune⸗ verbältnis ausbört, obne daß es darauf ankommt, ob der Versicherte bereits an diesem Tage al erwerbslos betrachten werden kann [2 ö,

Die Bekanntmachungen des Stellvertretens des Reicht tan nien über die Verjäbrungeftisten vom 22. Dezember 1914 (Reicht Gesetzz; 63) und vom. 4. November 1915 sReschs-Gesetzbl. Seite 732) gelten auch für Ansprüche auf Kren kenkasser sterbegeld 23097.

Gewmährt eine Krankenkasse satzungagemäß das Krankengeld. n! gemein für Sonn- und Feiertage (5 191 Abs. 1 der Relchg hersicht⸗ rungsordnung,), so ist der Uafallzuschuß (5 573 Abs.! 9. . O auch für diese Tage zu johlen und der Krantentasse nach § 576 Abs. ! a. O. zu ersetzen 23058. —ͤ ö ) . ö e , lasse elnem gegen Krankbeit hersicherten Unfallverletzten, der nach dem Zweiten Buche der Reichs versteh rungt⸗ ordnung und der Kassensatzung keinen Anspruch auf Kran fen hllfe hat. nach §§5 573, 575 der Reichs versicherungs ordnung Krankenhilfe, ,. ihr nach § 576 Abs. 2 der Reichs versicherunge Ordnung die hierduich entstan denen Mehraufwendur gen zu ersetzen 23091.

Die Abgabe einer Stieitsache nach 8 1663 der eich bersicherunge⸗ ordnung ist unzulässig, wenn die Gatschedang über den Rlagean puh nicht von der Entscheidung einer grundJaäͤtzlichen Frage abhängt [23 .

Bei, den. Entscheidungen der Beschlußsenate und den anderen Entscheidungen handelt es sich um folgende grunbsätz— liche Rechtsfragen:

1 3 9 Versagung der Genehmigung des Versicherur sh amts zur Uebertragung eints Anspruchs in den Fällen des 5 1 Abs. 2 der Reichsversscherungt ordnung ist Beschwerde an das Ole versicherungtzamt nach 51792 der Reiche versicherungsordnung zulässig, das nicht endgültig entscheidet.

) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden eingellam⸗ merten Zahlen geben die Ilffer an, unter welcher diese in den ‚Amt⸗

lichen Nachrichten veröffentlicht sind.

Entscheidungen über folgende Gegenstände:

tuberkulös lungenkranker Heeresangehöriger. Den Entscheidungen

Y Tie Genehmigun

delen Fällen duf nur dann Jutz reffe des Berechtigten lie Dte Gewärang von S rungkordaung kann auch d tert lte benendei sichtrung sch meordnet werden. Zur Ent t zuständig, in dessen Bezh rags auf Gewährung der S Vem nach § 174 der sbeingebers von der Ver Hischeldung des Kassen vorstan dz (65 die Befretuung ausgesprochen wirr, kein I) Die vom Relche versi nasicherung aufgestellten E ber Nebenhetrieb eines ander Geblet der Kran kenveisicherung anzuwenden. Y, Besteht für einen Schankwirt hankenkasse, so gehört zu dieser eil oder Nebenbetrteb des Schan Für Streittakeiten auz dem hen gemäß 5 359 Abs. 4 der R ud Pflichten gemeindlicher Beam! e Verfahrengvorschrifjen in §5 358 Fassenbeamten aufiustellenden Regu berden, daß 5 358 a. a. O.

afjuwenden sei. 2315.

I) Der Widerruf der Befteiung von der nch 8 418 der Reichsversicheru ) Ueber den Widerruf I) Für die Zilaͤssigtei eine der Voraussetz besicherungs ordnung weggefallen ist 2316. Eine auf Grund dez S 53 Abf. 3 der nehängte Strafe braucht nicht auf das Ei a rückständigen Besträ.e beme ssen zu peatastens vom Einfachen der rüdständigen büebtgen, das Fünffache der Beitrags üũcks

Betrag festgesetzr werden.

Angehörige feindlicher Staaten, die n Teuischland zurückgehalten word Inbaliden ver sicherungspflicht unterliegen, bersichz unge pflichtig waren, frelwlllig wetter dersichern Buren uassisten ken der Reichs ver sicherur

1 28 6 nach ihrem Anstell

Den Schluß bilden die Uebersichten über J Versicherungsanstalte

nd Zusatzrenten und

Bnterbliebene in den Monaten ind über den Erlös aus Beitrag Ember 1916 und Januar 1917.

a ju der Uezertcogung de As

spruchkz in erfo am, wen

n sie im wohlverstandenen

ch § 120 der Reichzber⸗ ele der Jevalioen—⸗ Feststellung der darüber ist das Ver siche Beꝛuge berechtigte ur Zeit des ngen wohnt 2312. rungzortnung auf cht Befreiten steht Abs. 1 4. a. S.), durch schwerderecht zu [2313]. em Gebiet der Unfall ob ein Benieb Teil ist, sind auch auf dem

schaftsbetrleb eine Inn guch ein Theaterbetrieb, Der kwirtschaftebetriebs bildet.

Dlenstoerhältnis der Kassenbe iche versicherungs ordnung die übertragen worden sind,

g. a. O. nicht.

uf dem Gehi

Reichs verssche sich rung pfli

cherungsamt auf d dsätze darüber, en Betriebs

ngéordnung ist entscheidet der Ka t des Widerrufs ist min desteng erf ungen des 8 418 Abs. 2 der Neich⸗ Reichs versicheruno ordnung nfache oder ein Mehrfaches werden, kann vielmehr = Beiträge an auf jeden tände nicht übersteigenden

ch des Krieges und daher nicht der können sich,

seit Autbru

ür Angestellte,

ft auf Ruhegeld ingsgesetz sür Angestellte 18dnung ver⸗

hlungen der n aus Invaliden⸗, Kranken, 2 ihre Versicherungsleistungen an ovember und Dezember 1916 smarken in den Monaten De⸗

Oesterreich⸗ Ungarn. en beim Kaiser eine Abordnung Fkalzburgs, bestehend aus dem Fürst⸗Erzbise

Gestern erschien

fat Dr. Kelkner,

shälaten Winkler, dem suses Dr. Sylvester,

itgeordneten Dr. Freiherr Jmuptmannstellvertreter Reichsrafs nd dem Bürgermeister Kasser sidnung unterbreitete anläßlich

schres der Hundertjahrfeier der ü Oesterreich neuerlich d stadt Salzburg und

peilend Seiner Majestät dem Kaiser Fran hreiteten Bitten Salzburgs, int besondere rrichtung der alten Salz b nglie derung weltlicher Fakult ische Fakultät. Diese Hochsch sarls⸗-Universität neu erstehen. B.“ berichtet: „Mit freudiger Genugtuung habe nin dargebrachten Huldigu

mnsprache, wie ‚W. T.

maliederung weltlicher skultät gern gehört.

ö der Erinnerung an ere Vereinigung mit dem 3 faden Kämpfen und Bedrängn ' ssen hiäftige Inttiatspe führender Mär a gebegten Wunsch gediehen ißt, mfiurichten, so erkenne Ich dan inußtseins heimlscher Rultu wokeg eine neue Ssätte wissenschaf rinnen will. Ihr Erscheinen ein zugleich den Beweiz d die Brücke zwischen den

m schlagen und sens Lage zu Hüte der Hohen Schule zum Wohl des Landes und seiner altehrwürdigen X

s

Meine Regierung wird jene Vor ben haben, die erforderlich sind,

chan der Sali burger

sierarum auf den verfassunger

Im Laufe des gestrigen Tages wurden die Beratungen r deutschen Parteien“ über die innerpoliti etzt. Laut Meldung des „K. K. leaus“ kann ihr Ergebnis dahi ß das Verbkeiben äbinett als gesichert anges

Großbritannien und Irland.

weist die Abrechnung über den die eine Gesamtaug 2597190 Pfund als Ent⸗ Beschießung

Nach englischen Blättern ats haushalt für 1915/16

! Millionen Pfund ergibt, auch ädigung für die Schäden m Hartlepool, Whitby und Scarborou Ein Dokument schwerer he Englands bildet die im U r Parteien eingebrachte Re s Ausschusses zur Prüfung sugnis, Staats beamle zu vernehmen, indung wird laut Mitteilung des „W

ü

der Schatzsekretär bei der nil 1916 die bestimmte Hoffnung ausgesprochen h worfenen, für den Tag 5 Mill genden Staatsausgaben wür den können. Jetzt betrü den Millionen Pfund Sterli Die Finanzkon

nle nicht an Sparen. tze praktisch aufgehört.

hof Geheimen andeshaupimann Geheimen Rat Ptäsidenten des Abgeordneten⸗ dem Reichsrats- und Landtags— dem Landes⸗ abgeordneten Dr. Stoelzel ichen Rat Ott. des Schlusses des Zugehörigkeit ie Huldigung von L wiederholte die im vergan

Die Ab⸗

Salzburgs and und genen Jahre z Joseph J. unter⸗ Wieder⸗ urger Universität durch äten an die bestehende theolo— ule möge als K. und K. Kai er erwiderte auf die

Ich den leyalen Augdruck der : ng vernommen und Ihre Bitte um Wieder— hichtung der vo mals beslebenden Universität in Salzburg durch theologische de Sal burg Jahrhundert voll—⸗ Kalserstaat

Fakultäten Meinem treuen Lan

rreichischen

iner zu einer Einigung über den die ehemalige Universität wieder n einen erfreulichen Ausdruck des der dem Bildungsdrang dez tlicher Forschung und Lehre gemeinsame Kundgebung daß ernstes Wollen imstande gen verschiedener Richtung in der eine gedeihliche Staates nicht minder wie andeghauptstadt zu eiwarten kehrungen in Erwägung zu um den von Ihnen erbetenen en Studten zu universitas näßigen Weg zu leiten.

sche Lage fort— Telegraphen⸗Korrespondenz⸗ gefaßt werden, Minister

n zusammen deutschen ehen werden kann.

gabe von infolge der

Besorgnisse über die Finanz— nterhause von 35 Abgeordneten die die Einsetzung ausgaben mit der In der Be⸗ . T. B.“ ausgeführt, Einbringung des Budgets im

solution, der Staats

n abe, die aus⸗ ionen Pfund Sterling be⸗— den durch Ersparnisse vermindert Ausgaben ng und die Regierung trolle des Unterhauses

und istung

Antrag des gegen die

2314. amten,

Rechte In dem fur die z f auch nicht bestimmt auf solche Streitigkeiten entsprechend zersicherungepflicht

ssenvorstand.

Mann.

und anderen Vert

Armeeführer unter

Abschnitts von Jag

sei, und setzte sodan

empfangen. Vor Besprechung mit Ministerprãsidenten

im Taurischen richtete namens der an die provisorische Möglichkeit eines sammlung in St.

in Minsk der Ko der Westfront er der Soldaten, Offiz Rede, in der er der

*

sagte: Glücklich rwe

[.

Kampfkraft besitzt,

zu besiegen. Roditsch

Darauf bestieg der Kommandant eines sagte u. .. Vergess Katlsers vor Euch hab

Soldaten auf, die F General Gurko, der Soldaten nicht große

ewige Bedrohung des

Der Soialist Tsere eine nicht wieder gut

spruch und erklärte,

notwendig sei. Diese mit großem Beifall a

Wie „Italia“

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Kabinettsbildung B

Die Regieru Amerika hat, wie ungarischen Botscha brief gewährt.

Der Staats und die Mitglieder

in das Weiße Hau

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gewährt, die vor all

Die Verlustliste in der „Times“ vom 16. April ent— hält die Namen von 248 Offizieren (77 gefallen) und 1950

NRusrland.

Der Kiiegsminister Gutschkow ist in Jassy an⸗ gekommen und von den Generalen Sachgrow und Leischitzti

retern der russischen Armee an der ru—

mänischen Front, der französischen Militärmission, dein Minister⸗ präsidenten Bratianu und dem Chef des rumänischen Haupt⸗ WMartiers empfangen worden. Wie die „St. Peters burger Telegraphendhsenturn meldet, wurde sofort eine Besprechung ber

Gutschkows Vorsitz abgehalten, der im An⸗

schluß daran Abordnungen von Offizleren und Soldaten des

ssy empfing, die es für ihre Pflicht er⸗

klärten, um jeden Preis den eingedrungenen Feind zu schlagen. Der Minister erwiderte, daß er stets davon Überzeugt gewesen

n die Lage Rußlands auseinander. Später

wurde er vom König Ferdinand in längerer Audienz

seiner Rückreise hielt Gutschkow eine zweite den Armeeführern, dem rumänischen und dem Kriegsminister ab.

J einer Meldung des „Temps“ hat sich die Spaltung zwischen der Frontarmee und den Ägitatoren

Palast verschärft. Der General Brussiloff Ofsiziere und Soldaten der Südwestarmee Regierung ein Telegramm, um gegen die Zusammentritts der konstltuierenden Ver⸗ Petersburg, in der die internationalistischen

Theorien Verwirrung in die Geister der Depuslierten bringen könnten, Verwahrung einzulegen. Die Südwestarmee verlange, daß die konstituierende Versammlung in Moskau zusammentrete.

In Gegenwart des Präsidenten der Duma Rodzian ko und des Kriegs ministers Gutschkow wurde am Sonnabend

ngreß von Vertretern der Armeen

öffnet, der von mehr als 1200 Delegierten iere und Munitionsarheiter besucht war.

In der ersten Sitzung des Kongresses hielt Rodztanko elne St. Petersburger Telegraphen⸗Aqgensur' zufolge

se kann ich erklären, daß eine Rückkehr zar Ver⸗

gangenheit unmöglich ist; das verbürgt zer Wille tes russischen Volkes. Vergeßt nicht, daß die große gFrelheit Guch große Pflichten gegen das Vaterland auferlegt, vergeßt nicht, daß Las Vaterland in Gefahr ist. Ich weiß jetzt, daß die Wesffront eine unzerhörbare

ind mit Freude werde ich es im Hinferlande

vertünden.. Ver. Abgeordnete Roditschew ud dann alle Ar⸗ wesenden ein, sich zu einer starken Macht zusammenzuschlleßen, um nicht nur den Feind Rußlands, sondern auch den der Volks freiheit

ew ref: ‚Laßt uns den Gegner vernichten!“

Und die ganze Versammlung antwortete: Wir schwören es!“

französische Oberst Rampon, der ehemalige Regtmeni vor Verdun, die Tribüne und et nicht, Soldaten, daß Ihr die Armeen des t. Wollt Ihr daher dle Freiheit befestigen, so

seid tapfere gehorsame Krieger. Treibt weniger Politit, aber erfüllt mehr Eure soldatischen Pflichten. Erinner Euch daran, daß in der französtschen Revolution die große Armee keine Politik getrieben hat.! Dann nahm ein engllscher Major das Wort und forderte die

reiheit zu lieben und alles für sie zu tun. Der Kommandant der Westfront, sagte: Wenn die Anstrengungen machen, um die junge Freiheit

zu reiten, wird sie untergeben. Per deutsche Militarismus, der eine

Weltfriedens darstellt, muß vernichtet werden.“ t elli sagte, daß ein Sonderfrteden für Rußland zu machende Katastrovhe wäre. Tscheidse, der

Voꝛsitzende des Arbeiter- und Solralenrats in St. Peters burg, sprach von der propisorischen Regierung und vom Arbetter und Soldatenral. Er er⸗ hob gegen die Behauptung von einem Dualiemus in der Regierungtzmacht, der infolge der Tätigkeit der beiden Körperschaften bestehen solle, Ein⸗

daß kein Duallsraus bestehe, sondern nur eine

einfache politische Kontrolle der Regierung, die immer vorteilhaft und

Eiklaͤrung wurde von der ganzen Ver sammlung ufgenommen, die die Marseillaise anstimmte.

Italien. meldet, ist der neuernannte Apostolische

Nuntius in München Monsignore Pacelli zum Erzbischof von Sardes ernannt worden.

Griechenland.

t des Kabinetts Lamhros bestätigt teldung des „Petit Parisien“ nicht; in

politischen Kreisen versichere man, daß Lambros auf Ersuchen des Königs am Ruder bleiben werde. Zaimis, mit dem der König Fühlung genommen hätte, habe für die Uebernahme der

edingungen gestellt, die nicht hätten zu⸗

gestanden werden können.

Amerika. ng der Vereinigten Staaten von das „Journal“ meldet, dem österreichisch⸗ fter Grafen Tarnowsky einen Gekeit—

sekretär des Auswärtigen Amtes Balfour der britischen Mission find vorgestern in

Washington angekommen. Wie Reuter meldet, besuchte Balfour gestern das Staats departement und begab sich darauf

8s, wo er vom Präsidenten Wilson und

seinem Militär⸗ und Flottenadjutanten empfangen wurde.

ische Regierung hat nach einer Meldung

der „Times“ dem Munitionsdepartement einen Vorschuß von 10 Millionen Dollar zur Erbauung von Holzschiffen

em an der Küste des Stillen Ozeans ver—

wendet werden sollen.

Berlin, 23. Apr Auf dem Schl

An der Aisne Artilleriekampf. Im Osten nich

Während im A einer in heftige Ein zerfallenen Schlacht flammte die durch me angekündigte Schla

Der erste englische

Kriegsnachrichten.

il Abends. (W. T. B.) achtfeld von Arras ist heute der neue

englische Ansturm unter schwersten Verlusten er⸗ gebnislos zusammengebrochen.

und in der Champagne zeitweilig starker

ts Wesentliches.

bschnitt Aisne—- Champagne sich das Bild zeltämpfe und teilweise starke Kanonaden auch am gestrigen Tage nicht änderte, hrtägiges gesteigertes Feuer vorbereitete und t im Raume Arras Loos erneut auf. nprall, der am 22. April, Vormittags un

9 „Uhr in der Gegend von Loos erfolgte, brach nach einem mik seltener Erbitterung geführten Kampfe unter schweren englischen Verlusten erfolglos zusammen. Die Engländer konnten nicht einen Meter unserer Stellungen behaupten. Nordwestlich von Fampoux in der Scarpebachniederung wurden am 22. feindliche Truppenansammlungen, Kavallerie und ein Tanktgeschwader unter konzentrisches Vernichtungsfeuer genommen. Am Vor⸗ mittage des 23. entbrannte die Infanterieschlacht nach sechs⸗ tägigem Artilleriekampf auf breiter Front von neuem.

Vorfeldkämpfe im Abschnitt zwischen Scarpe und Somme verliefen für uns günstig. Englische Patrouillen, die sich in Trescault und Honnecourt festgesetzt hatten, wurden unter empfindlichen Verlusten für den Feind verjagt. Desgleichen gegen Ossus vorfühlende feindliche Patrouillen. Die Stadt St. Quentin lag abermais unter Artilleriefeuer. In der Gegend von Vauxaillon und Leuilly wurden erkannte feindliche Truppenansammlungen durch vernichtendes Granat⸗ und Schrapnellfeuer dezimiert. Ein feindlicher Angriff kam infolge⸗ dessen nicht zustande.

Im Raume Aisne=—- Champagne war besonders der nachts 11 Uhr südlich Craonne vorgetragene erbitterte feind⸗ liche Angriff für die Franzosen außergewöhnlich verlustreich. Nachträglich wird gemeldet, daß allein im Raume Berry⸗ au⸗Bac bis Aubersve in der Zeit vom 16. bis 19. April 30 Offiziere, 1472 Mann und 91 Maschinengewehre eingebracht wurden.

Nördlich St. Hilaire holten unsere Stoßtrupps 15 Franzosen aus dem feindlichen Graben. Patrouillen des Gegners wurden im Handgranatenkampf abgewiesen.

Aus aufgefundenen französischen Befehlen, die durch Ge⸗ fangenenaussagen ergänzt werden, ergibt sich immer klarer der groß angelegte franzöfische Durchbruchsplan. Die deutsche Front sollte am 16. April durch den unwiderstehlichen Anprall der französischen Divisionen an der Aisne gesprengt werden. Das 32. Korps sollte am 16. April zwölf Kilometer tief auf beiden Ufern der Aisne bis auf Brienne und Prouvais durchstoßen. Die 37. Division sollte südlich anschließend bis zur Suippe vorbrechen und dann scharf nach Osten abschwenken, während die 14. Division den Block des Brimont überrennen sollte. Die Absicht des strategischen Planes ging dahin, die deutschen Truppen im Raume südlich der Aisne durch wuchtigen Angriff in östlicher Richtung zurückzuwerfen, um sie den am 17. in der Champagne bei Auberive und Moronvillers durch⸗ stoßenden französischen Truppensäulen in die Arme zu treiben.

Auf dem östlich Reims liegenden 230 Km langen deutschen Frontabschnitt von Betheny bis Prunay war ein Angriff nicht angesetzt. Dieses Frontstück sollte durch den Vorstoß von Brimont nach Osten und den Vorstoß bei Auberive nach Norden am 16. und 17. April eingekesselt werden. Diese Einkesselung konnte indessen nur gelingen, wenn die östlich Brimont vorstoßenden französischen Kampfsäulen schon im Laufe des 16., also am ersten Angriffstage, die befohlenen Linien erreichten. Im engen Zusammenhang mit diesen Operationen südlich der Aisne standen die von der fran⸗ zösischen Heeresleitung geplanten Operationen nördlich der Aisne auf der Linie Braye Corny = Craonne. Hier sollten die Franzosen mit der Kerntruppe des 20. Armeekorps als Hauptstütze 12 km tief in das Hügel⸗ und Waldgelände südöstlich von Laon vordringen, üm der neuen Sieg⸗ friedstellung in den Rücken zu kommen. Durch die breiten Breschen der auf einer Breite von 80 Em zertrümmerten deutschen Front sollte die Armee durchstoßen. Die Sprengung des Frontabschnitts Aisne Champagne und die fächerförmige Aufrollung nach Osten und Norden stellen einen großzügigen und wohldurchdachten Plan dar, der aber nur Aussicht auf Erfolg hatte, wenn bereits am ersten, spätestens zweiten Tage der Durchbruch in der befohlenen Tiefe glückte. Gelangen die

Qperationen nicht Schlag auf Schlag, so war der Plan zum

Mißlingen verurteilt. Heute, nach einer Reihe blutiger Schlachttage, sind die kühnen Operationen Nlvelles bereits end— gültig gescheitert.

Großes Hauptquartier, 24. April. (W. T. B) Westlicher Kriegs schauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Auf dem Schlachtfeld von Arras führte die auf Frankreichs Boden stehende britische Macht gestern den zweiten großen Stoß, um die deutschen Linien zu durchbrechen.

Seit Tagen schleuderten schwere und schwerste Batterien Massen von Geschossen jeder Art auf unsere Stellungen, am 23. April früh Morgens schwoll der A rtillerie kampf zum stärksten Trommelfeuer an. Bald darauf brachen hinter der Feuerwand her auf 30 Rm Frontbreite die englischen Sturmtruppen, vielfach von Panzerkraftwagen gefuhrt, zum Angriff vor.

. Unser Vernichtungsfeuer empfing sie und zwang sie vielerorts zum verlustreichen Weichen. An anderen Stellen wogte der Kampf erbittert hin und her; wo der Feind Boden gewonnen hatte, warf unsere todes mutige, angriffs⸗ freudige Infanterie ihn in kraftvollem Gegenstoß zurück! Die westlichen Vororte von Lens, Aoion, Oppy, Gavrelle, Roeur und Gusémappe waren Brennpunkte des harten Ringens, ihre Namen nennen Heldentaten unserer Regimenter aus fast allen deutschen Gauen zwischen Meer und Alpen!

Nach dem Scheitern des ersten setzte über das Leichen⸗ feld vor unseren Linien, mit besonderer Wucht auf beiden Scarpe⸗Ufern, gegen Abend ein weiterer großer An⸗ griff mit neuen Massen ein. Auch seine Kraft brach sich am Heldenmut unserer Infanterie, teils im Feuer, teils im Nahkampf, und unter der ver nichtenden Wirkung unferer Artillerie! Nur an der Straße Arras Cambrai gewann der Feind um wenige hundert Meter Raum, die Trümmer von Gu émappe sind ihm verblieben.

Wie an der Aisne und in der Champagne, so ist hier bei Arras der feindliche Durch hbruchsversuch unter ungeheuren Verlusten gescheitert!

Englands Macht erlitt durch die Voraussicht deuischer Führung und den zähen Sieges willen unserer braven Truppen eine schwere, blutige Niederlage!

Die Armee sieht voll Zuversicht neuen Kämpfen entgegen.

An den Erfolgen der letzten Schlachten hat seinen besonderen Anteil jeder Deutsche, Mann

oder Frau, Bauer oder Arbeiter, der sich in den Dien