1917 / 104 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1917 18:00:01 GMT) scan diff

om 17. Mal 18907. Es Fat i

ö. ; at im vorllegenden Buche eine d ende GSrläutcrung erfahren, die auf jede dit Pinferbhlieben: n= pn ung betreffend Jrage nac Aus funf didi. Die Ausfübrungt. 3 J 3 des ecuntschen Krigtzminssterg vem 1. Zum 1907 . Mai 1962 sind la Adoriiart unmiticst a. hhuter fen 36 Paragraphen des Gese hes abgedruckt und auch die zahlreichen 2 n des Krägeg ergangenen ere tdnungen und Eilasse des

a, nisteriums, soweit fie für die Allgemelnheit von Interesse

9 . gan oder aus jugzweise Yiederge geben. Bei Der CR. ö erung der Gꝛsetzeßhestimmungen baff der Verfaffer die * hiend Ff. Kriege jabrr von der Versorgungsabteilung

ö Dinterdliebenée im Kriegs inistetsum * bef ' det Han? If lung des Getz gemachten Erse hrungen augglebig verwertet. ät en der Veisorgurg der Hinterbliebenen zuf Grund des

ilitãrdint mi bliebeneng setzes sind in einem Anhang ju 3 15 dig zur Ausgleich ug von Härten des Hejetzteg zu ge⸗ n widerruflichen Zuwendungen aus Kepitel 81 a beg riege ja brezetatg, ferner die Veisorgung nach dem Fürsorgegefetz für militärtsche Luftfabrer vom 29. . 1912 und nach dem Gesetz über die Krtes szene gang von Zwilbramten vom 4. August 19j4 be— handelt. Bei den zablreichen Berübrungspunktfen, fie zwichen der mi itärischen Hinterbliebenenderforgung und der So ialvrsicherung besteben, sind auch die Ansprüche der Hinterbliebenen mach der Reicht per lch ri ner Ci dnn ng und dem Verficherungegesetz für Angestellte kurz e gr ht, Im übrigen fei auf die besondels eing, hender Grört rung. er die Gewäbrung on Gnagdengebührnissen iu ' 29) und Kriege? elterngeld (zu 5 22) hinaewh sen, die namentlich fuͤr die Sitzpoiizel⸗ behötoen und amilichen Fürsorgestellen pen Wer sein dürfte.

Das Wesen und die Aufgaben der Kriegsbinter« blieb enenfürforae im Deutschen Reiche, in Verbindung mit Dr. Grosse, Abteisungzborstand der stelrertretenden Inten⸗ dantur des XTVIlIi. Armeekorps, Dr. Kraut, Leiter dez städtischen Für sorgetamts für Kriegthinterbliebene in Frantfurt a. M., und b. Sch lasser, Gebeitn em Kirchenrat, heraär gegeben bon ger¶ meister Dr. Suppe, Frankfurt a. M. Pit Formusaranhèrg. IV und 64 Seiter. Ver lag von B. C. Teubner, Leipzig. Geh. 1,50 4. Die ses Buch enthaͤlt elne syftematijche Darste llung des Gesamtgebiete der Krtegshinterh lie benenfürforge. Aus ũhr lich sind oie ein telnen Zweige derselben: die Renienfürsorge des Reicha, die Gesundheitafũrsorge, Die Erwerkh gfürsorge für erwachsene Hinterbliebene Berufe beratung, Berufe ausbildung, Arbeits vermittlung und Arbettshbeschaffung) und schließlich die Erziehungssürsorge für Kriezerwaisen b-har. delt. Ginige er, ,. nie sie fär Lie Arbeit des stortischn Für sorgeamsg für

ttege hinterblien ene in Frankfurt a. Vs. verwendet werden, sind als

ahang beig'geten. Zur Ctaführung in die wichtigen Aufgaben ber gie mt, n benenff fer ge, ö auch zur Belebtung der Eerttauensmänner, die von den örtlichen Fürsorgeanftalten zu ver— pflichten sind, ist das Ru sehr beeinnet. r n, .

Kriegebeschädlgtenfürsorge und Versorgung der Hinterbite benen Kon Kriegsieirnehmern, auf Grérd der M litãrversoraun ge etze und der sozialpolitiichen Versicherun gsgesetze gemeinverständlich dargestellt von EG. Sack⸗ i, Londk anke nkassen⸗ renbant in Stallupönen. 70 Seiten. Alt nburg, S. A., Stephan Geibels Verlag. Preis 60 4. In der bier gegebenen syst⸗mali⸗ chen Darffellung wird in erster Linie die Fürsorge für die Kriegt⸗ eschädigten und im Anschlaß daran die Nersorgung der Hintit⸗ hliebenen bon Kriegsteilnesmern en schließl ch ker Teistungen der Kranken, Javaliden. und Hin te blieben en., Unfall, und Ange stellter⸗ versicherung an die Kriege tessnebmer und' ihre Angehörigen unter Heranziehung der elnschlggig⸗n Gesetzabestin mungen, Bundes rait verordnungen, Minis ecia lersa sse, z 1schetdungen Les Reichgdersicht⸗ zungsamte und un tes Anfügung ben Rentrntabessen g⸗meinberstꝗnz sich behandelt. Gin Nachtrag unterrichtet moch gonz kurs über die wesent⸗ lichsten Bestimmungen res Gesetzes vom 3. Jumt 1916, betreffend Kapitalabfindung an? Stelle von Kriegs versorgun!.

Wie eihalte ich ala Kriegsbeschädigter oder altz Krieger witwe ein Kapit il an' Sterk ber Kriegs ver⸗ sorgung? Gef tz über Fapimalabfindung an St lle ron Ker gẽ⸗ versorgung, erläut rt ven F. Meier, Mar or in rie as min ste rium Renrenabteilung). 40 Seiten. Verlag von Girhord Stall ng, Dldenburg ij. Gr. Preis 50 3 Geiles über Kapital? abttindung an Stelle von Tri-gsversorgung (Kapital⸗ abfindungegesetz vom 3. Jalt 1916, Tirtausgabe mit Ein leitung, Kernworlen, At ner kungen und alphabetisch m Ie haltgberzeichnit sowie mit den Ausfübrur gebestimmungen von,. B. Zuf 1915. brarbeitet von M. Hahn, Eistem Staasßanmalt in Möncker. 20 Seiter. Verlag von Emil Roth in ießen. Preis 39 * Auf Ger nd des im Tijel dieser beiten Schriften genannten Gesetzeg wird unter ge— wifs n Voraussetzungen eine Kapitalabfindung an Stelle der R i n. und ver Verstümmelung ulege, nicht aber füc die ente selbst gewährt, so daß neben Ter Kapltal⸗ ab findung stets noch eine laufende Rerie zahlbar bleib. Bel dem Antrage des Reicht tages henneite es sich ursprünglich nur um eine Kapi alabsindung zwec Ansi dlung auf eigner Scolie. Das Gesetz brochte aber eine Erweiterung dez unsprüngl en Ziel-s, i- dem eg neben dem Erwerb ländlicher und (ärtreriscker Betriebe auch den giner städtischen He mstätte gewährt? Ferner soll es ermöglichen, schon vorhandenen Grundbesittäz für den Beschäri ien selbst oder für seine Angehörigen zu festigen und zu stärken. Dazu gehört z. B. das Ab⸗ flohen von Schulden der die sonsti ge Verde sserung vo. Sulorerhältniffen, ber Aufbau eder die Wi derber stellung von Gel uber. ie Vergrößerung zu kleinen Besitzea, die Vervollstün digung landwirtsch istlichen Invenkatz . Welchen Weg ein Antragsteller inschlogen muß, um eine Kapltal⸗ abfindung ju erhalten, welche Vorbedingungen sür ihre Bewilligung erfüllt sein müssen, und in welcher Höhe sie in den verschie denen Lebensaltern gewährt werden kann, deräber geben die gem ein verständ⸗ lichen Erläuterungen des Gesetzeß in dem kleinen Buche des in der Rentenabteilung des preußischen Krlegsministeriums tätigen Major Meter erscköpfende Auskunft. Sie werden nicht nur für Fkenten— empfänger und Kriegerw twen, sondern auch fär die beratenden Ein— richtungen der Kriegabeschäbigtenfüsorge wie für die Kommunen lan die z. B. die Antraͤge der Witwen in erfter Instanz gerick tet werden) hon Interesse sein. Die vom Eisten Statt anmali Habn besorgte Textausgabe bietet einen zuperläsßgen Abdruck des Kopita labfind unt z⸗ gesetzes und der Ausführungäbestimmungen dom 8. Jull 1916, zu den einzelnen Paragraphen Fes Gefetzes kurze AnmerlunJen mit Hinweisen auf, ergänzend Vorschrifsen usw., eine Tabelle zur Berechnung der Höhe der Kapitalabfindung und eine Einleitung, die einen Ueberblick über den Zweck und Inhalt des Gesetzeö gewährt.

. Die militärischen Versorgungsansprüche und ihre Abfindung durch das neue Kapitalabfindunge⸗ gesetz. Von Corblnian Halm, Magistraigsekretär, Geschäffe führer der amtl. Aus kunsts. und Hilfsstelle für Krlegsteilnehmer, deren Angehörige und Hinterbliebene in Aschaffenburg. 15 Seiten Verlag der C. Kreböschen Buchhandlung, Aschaffenburg. Prets 20 4. . Reichegesetzlich Versorgung der Kriegt?“ teilnehmer und threr Hinterbliebenen, ein- schlteß lich der sKavitalabfindung in übersichtlicher Darstellung nebst jahlreichen Heisptelen. 15 Seiten. Verlog von Ferdinand Hirt u. Sohn, Leipiig. Preis 30 4. —BVeide Schristen enthalten kurze, gemein dersändliche Helehrungen dar— über, welche Ansprüche den Kröegtzbeschädiglen, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen nach den milltärischen Pen siengoesetzen zufteber, und in welchen Fällen sie für einen Tell der misllärtschen Bezüge eine ein malige Kapuglaßsindungasumme erhalten kännen, mit zahl— reichen ausgesührten Beispielen und übersichtlichen Tabellen über die

3she der Renten und Abfindungt summen. Sowtit hei der Ver= orgung den Friegtbeschädiaten und Hinterbliebenen auch die Zipll. versorgung, nämlich die Arbeiter- und Angtstelltenpersiche rung sonse die Pensionsverhältnifse der Staats und Gemeindebtamten in Be- tracht kommen, find in der an zweiter Stelle genannten Hirtschen

Gchrift auch btese kur berückfichtigt.

Wer hat Anspruch auf Altersrente“ Mit Tabellen zum

Kblesen der un Erfüllung der Wartezeit erforderlichen Markenzahl.

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Erläutert auf Grund des Relchegesetze; vom 12. Juni 1916 von Landigtat Scelmann, Voistan dsmitalted der andes versicherunge⸗ anstalt Oldenburg. 31 Seilen. A ten burg, S. -., Stepban Gelbels Perleg. Pais 69 g. Heseß, betreffend Renten in ver Invalidenversicherung, vom 13. Juni 1916, Textautgabe mit Einleitung, Kernworten und nme kun gen, bearbeuet von M. Hahn, Eistem Staanzanwalt in Märchen. 3 Sesten. Verlag von Emil Roth in 6. Preis 20 83. Der Verfasser der erstgengnnten Schiift gibt elne eingehende Erläuterung der durch das neue Gesetz etwas Feiwickelter gewordenen gesetzlicken Bestimmungen und legt gemein verständlich dar, wer nunmehr Anspruch auf Alterg⸗ rente hat, und wer einen solchen Anspruch noch erwerben kann. Das geltende Recht ist in Zusam menhange dargeste llt, nicht in der Form eines Kommentars. Ein zweiter Teil der Schrist enthält einen Abdruck des neun Gesetzeßz und seiner Begründung sowie den nach diesem beriichtigien Wortlaut j ner Bessimmungen der Reiche⸗ versicherungsordnung und Tabellen, aug denen abgelefen werden kann; wieviel Beiträge nach dem Äbengalter der ein zelnen Versicherten zur Erfüllung der Wartezeit en forderlich sind. Vie Schrift sst geeignet, die Durchführung des neuen Gesttzes zu er— lichtern. In der en zweier Stelle genannten Textausgabe des Reichegesetzes vom 12. Juni 1916, das nicht nur die Greme für den Beginn des Bezugs einer Alleigrente auf dag vollendete 65. Lebens jabr herabgesetzt, sondern auch eine Erwestt rung der Leistungen an die Vinterhlitbe nen gebracht hat, sind den einzelnen Bessimmungen einige kurze Bemerkungen über deren Tafweite beigefügt; ein zusammen⸗ bängender Ueberblick üer die in Kraft getretenen Neuerungen ist als Einleitung dem Gesetzestert voraus geschickt.

Techuik.

Die kleinsten Radiostationen. Mit der Entwicklung der drahtlosen Telegraphie haben sich die Stationen sehr varändert. So weltz die „Umschau“, Frankfurt 9. M., zu berichten, daß sich in Am erika radiotelegraphische Stationen im Gebrauch befinden, die so eingerichtet sind, daß sie auf den Anbängewagrn eines Motorrads orer sogar auf Tragtieren untergebracht werden köndeg. Die Eng⸗ länder besitzen sogar Sattelradiostationen. In Frankreich soll eine Taschenempfangstation in Benutzung sein, die nicht größer ist, wie eine gewöhnliche Taschenahr. Sie soll aus einem Telephon empfänger, einem sehr empfindlichen Kristalldetektor und den nötigen Verbindungs drähten besteben. Durch eine Anzahl Klammern sei sie leicht an det inneren Hann fläche anzubringen. Eg soll mit dieser Taschen⸗ uhistation möglich sein, uberall in Paris die Signale der Eiselturm⸗ station auszunebmen. Es sei dazu nur nötig, den kleinen Apparat an eine Gas- oder Wosserleitung oder an einen Tele phondraht anzuschließen. Aber auch auf größere Gntsernungen soll diele kleine Radiostation den Empfang von Nachrichten ermöglichen. Mit ihrer Hilfe sollen roch 600 rm von Parts entfernt Nachrichten aufgenommen sein. Während aber sonst die Länge Fer Empfangedrähte zwei Meter betrug, mußte bier ein 66 m larger Draht als Empfangsdraht benutzt werden. Der kleine Apparat soll Emxfindlichkeit mit Beständigkeit vereinen urd so eingerichtet sein, Faß seli st während des Abhören eine Regelung möglich ist. Man könnte aus di sen Mitteilungen den Schluß ziehen, daß Engländer, Franzosen und Amentkaner besondere Forischtiste auf diesem Gebiet zu verzeichnen hätten. Aber dieser Schluß durfte vor— eilig sein, denn es seblt unz zurz it jealiche Veranlassung, das, wat wir auf ihm errelcht haben, ünseren Feinden mitzuteilen.

Theater und Mufik.

Königliches Opernhaus. és Der G neralmusttdirettor Or. Max von Schillings dirigierte gestern selbst als Ehrengast seine Oper „Mona Ei sa', und man katte lo Geleqenheit, die persönliche uff. ssung des Komponisten von seiner Musik knnen zu leinen. Auffallend war das Bestreben, die Steigerungen auß rordentltch kräftig hervortreten zu lassen, und auf der andern Seste, die lyrischen Stellen fehr zart zu behandeln. Wat die Steigerungen betrifft, so war gestern die Wirkung, ba der Schall⸗ deckel des Dichesterraumes beseitigt worden war, fat allzu stark; die Stimmen wurden milunter von den Tonfluten voll iändig verschlungen. Am übrigen hinterließ das Werk in der vortrefflichen Wiedergabe der Königlichen Over den gleichen Gindruck, wie einst bei der Erst— aufführung. Frau Kemp in der Titelpartte, die Herren Bischoff und Unkel in den mönnlichen Haupttollen boten fesselnde Leinungen. Sie und der Komponist wurden durch lebhaften Beifall ausgezelchnet.

Theater des Westengz.

Im Theater des Westens wurde gestern die Sommerspieljeit mit der Grstausföhtung der dieiakilgen Operette Stolze Thea“, Text von Georg Skonkowstti, Musik von Max Gabriel, eröffnet. Verfasser und Komxonist, deren Zusammenwhken man schon aus der Schönen Kuhanetinꝰ kenns, haben auch kel ibrem neuen Werk auf gefällige Unterbaltungtkunst hinge— arbeitet, sind aber dabel von bem löblichen Streben erfüllt gewtsen, Geschmacklosigkeilten und Mebeitretbungen zu ver⸗ Heiden. Die Handlung entwickelt sich folgerichtig. Thea, die schöne Tochter des Kommerzienratg Othenrapen, will den jungen Grafen Pöningen heirat'n, obwohl sie ihn richt liebt, während sie den An—⸗ trog eintg sie liebenden wacktren jungen Mannes, Werner Andresen, zurückmeist. Der finanzielle Zusammenbruch ihres Vgteis macht ober ihren hochfllegenden Plänen ein jahes Ende. Daß sie, nachdem sich ibr Stolz noch einmal aufgebäumt bat, zul tzt doch die Gattin Weiner Andresens wird, ist leicht zu erraten. NUeber— baupt feblt der Handlung die Spannung und, was noch schwerer wiegt, der zechte Humor, deen einziger Vertieter der Onkel des jungen Grafen, ein nur der Kochkunst huldigend er Junggeselle, ist. Max Gabriels Mt sik durchdringt die Handlung nicht, sondern um— gibt sie nur mit einem Rabmen, dessen aiabttzkenreiche Zier Lieder, Zwlegesänge und Tanzweisen bilden, von denen einige gstein wieder— bolt werden mußten. Gint misikolisch von dem Kapel meister Hauke, darstellerisch von dem Okerregifseur Franz roß soꝛgfältig vorbereitete Auffübrung verhalf der Dperette ju let hastem Erfolte. Alice von Blumentbal (Tbea) und Viktor Hanger (Anpresen) waren ein sympatbtiches ernstes Liebespaar, dem sich in Pepi Zampa und Reinhold Pasch ein zweites, munteres bivzugerellte. In der Rolle des der Gaftzonomte ergebenen Grafen lieferte Fron Groß widerum den Beweis seiner btwunderungswürkigen Wandlunge—⸗ fähigkeit. Einen Sondererfola errang sich Lotte Müller in einer netten Kinderrolle. Auch Hella Thornegg sowie die Herren Freiburg und Brückner sind mit Aneikennung zu nennen.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Donnerstag, Martha“ in der Neueinstudierung zum ersten Male wiederbolt. Den Lvonal singt Herr Tino Pattiera von der Hosoper in Dregoen als Gast. In den übrigen Hauptrollen sind die Damen Dux, Leigzner, die Herren Schwegler, Bachmann und Krasa beschäft igt. Dirigent ist der Kapellmeister von Strauß.

Im Königlichen Schauspitelhause wird worgen Hang Müll ers Schauspiel „Könige“, in den Hauptrollen mit Frau Thimig und den Herten Kraußneck und Clewing besetzt, gegeben. Spielleiter ist Dr. Hruck.

In der Volksbühne (Theater am Bülowplatz ) geht em Diensrag, den 8. d. M., Gerhart Hauptmanng Elgas al letzte Eistaufführung in dieser Spielzeit zum ersten Male in Szene.

Im Friedrich Wilhelmstädttschen Theater findet am Mittwoch, den 9. 8 M., hte 450. Aufführung des Slngspiels . Das Vreimäderlbaus / statt. Die gesamse Eh nahme dieses Abends wird von dem Direktor Friedrich zugunsten der Verwundeten und Genesenden der Berliner Garntfon der Köntglichen Tom mandantur überwiesen.

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In der Kaiser Wilheln⸗Gedächtniskirche veranftaltet der Ergansst Walter Fischer morgen, Donnersztag, Abends von C7 Ühr, ein Orgel kontert, bei welckem die Sperr- und Konzerisängerin Glisareiy Schaumburg (Alt] und Lilli Tischer 8. mhwirkn. Dag Programm enthalt Orgelmufik von Bach, Rob. Schumanr. Brahms und Liszt sowse Gesänge von Bach und Berthoven und Vsolimmufit hon Richard Strauß. Eintrittskarten zu LM und 50 8 sind bei Bote u. Bock, A. Wertheim (Leipiiger Snaße) und Abends am Eingang der Kirch: zu haben.

Mannigfaltiges.

Ueber Heldenkämpfe und Untergang unseres Kreujergeschwaders“ wird der Kaptiänleurrant 9. D. van Bebber in der Urania am Sonnabend, den 5. Mal, sprtcher. Der Vortrag verwertet eigene Erlebnisse und stützt sich auf eine große Zahl eigener Aufnahmen, die durch solche des Reichsmar ine amta. vervollständigt worden sind. Beginnend mit der Entwicklung Tsingtaus und den Schick⸗ salen dieser Siedelung wahrend Fer chinesischen Repzoluttong⸗ wi'nren, wird der Vorirag eine zusaman enhängende Uebersicht über unser rtuzergeschwader, vor allem Über se ne Kämpfe im gegenwärtigen Wel keiege geben. Die Beschiefung von Papete, der Rubmen tag von Coronel und die Verzweiflungsschlecht bei den Falklandstnseln gegen sechsfache Uebermacht wie auch die Krenzerkahrten der einzelnen Aus⸗ londtztreuzer finden eingehende Parstellung und Würdigung. Der Vortrag wird am Montag, den J. Mai, noch einmal wiederholt werden.

Cöln, 1. Mal. (W. T. B.) Die Eölnische Zeitung“ be⸗ richtet: Gestern nack mittag bat sich infolge Unvorsichtigkeit einer Arbenerin in der Sprengkapfelfabrik in Troisdorf eine schwere Explosion ereignet, hei der dreißig Arbeiterinnen tödlich verunglücklen. Der Betrieb erleidet keine Störungen.

London, 1. Maß. (W. T. B) London er Zeitungen ver⸗ offentlichen eine Zuschrift des Oberhürgermeisters, worin er an die Londoner appelliert, es als Ehrenfache zu betroichten, die frei⸗ willigen Lebens mittelratto nen nicht zu ü verschreiten. Der Vorrat an Brotgetreide und Mebl in Griglasd wird immer kleiner. Wenn die freiwillige Enthaltsamteit nicht größer wird, wird England genötigt sein, Zwanggmaßregeln einzuführen, und es wird angeordnet werden, sowohl brotl!lose, wie Fleisch⸗ und kartoffellose Tage einzuhalten. Viese Warnung ist zu dringlich, um vernach ä sigt zu werden, und beruht auf dern Ergebnis der Uater⸗ suchung, die daöz Ernährungsamt üper den Horrat an Briotgetreide und Mehl im ganzen Vereinigten Königreich angestellt hat. Es ft wenig Aussicht, daß dieser Vorrat vermehrt werde, so lange die An⸗ griffe der Unterseebonte sich besonders gegen Gegreideschiffe richten.

Kopenhagen, 1. Mai. (W. T. B.) Der erste Transport russischer invaltder Krtegsgefangener trifft morgen vor⸗ mittag aus Deusschland in dem FSarackenlager bei Helsingsör ein. Es har delt sich vorläfig um 150 R ssen, die mit einem ospttal · ichfff von Stettin bierher übergeführt werden. Man bofft, daß wöchent⸗ lich ein Transport von G fa genen von Deutschland abgehen tann, bis die festgesetzte Zahl von 1200 erreicht ist. Der er ste Gefangenen⸗ transport aus Rußland wird Mittwoch im Haracken lager Hald bel Viborg in Jütland erwartet. Es handelt sich hierbei ebenfalls um 150 Gefanger e, namentlich Oesterreicher. Im gansen sollen in diesen Barackenlagern 1200 deutsche und österreichtsche Kriegzinvalide aus Rußland Unterkunft finden.

Malmö, 1. Mai. (W. T. G.) Onlinpste Tldende meldet aus Malmö: Beim Dragonerregiment in Ystad waren in letzter Zeit Anzeichen von Unruhe zu beobachten. Ua Kundgebungen zu vermeiden, erklärte sich der Regim entskommandeur berett, eine Soldatenabhordnung ju empfangen, um deren Klagen und Wäünsche anzuhören. Die Soldaten wählten ine Abordnung von 10 Mann, die dem Kommandanten eine lange Reihe von Wünschen vortrugen, darunter humanere Hehandlung der Soldaten durch die Offiziere, Verdopyelung der Löhnung, reichlicheres Essen, Freilafsung eines wegen Unrubestiftung verhafteten Soldaten. Der Kommandeur lehnte die Erfüllung dieser Wünsche ab.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Theater.

Königliche Schunspiele. Donnerst. Opernhaus. 116. Abonne mentsvorstellung. Dienst und Freiplätze sind aufgebl ben. Martha. Romantisch⸗komische Oper in vier Aften von Friedrich von Fletow. Text (teilweise nich dem Plane des Saint Georges) von Wilhelm Friedrich. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von 9. Regle: Herr Regifseur Hertzer. Chöre: Herr Professor Rüdel. ef 7 Uhr.

Schauspielbaus. 1I3. Abonnement perstellung. Könige. Ein Schauspiel in drei Aufzügen von Han Müller. In Szene gesetzt von Heirn Regisseur Dr. Bruck. Anfang 73 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 117. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freipätze sind autgehok en. Miha. Oper in 4 Akten , Bildern) von G. Verdi. Text von Antonio Ghislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Ansang 7 Ubr.

Schauspielhaus. 119. Abonnementevorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in? Vorgängen von Grnst von Wilder bruch. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt; Fil. Geosgie von Reden mit Hrn. Oberleutnant z. S. Heinrich Ancker (Hannover, z. It. Beckenrted, Schwein). Frl. Marie von Below mit Hrn. Stud. theol. Werner Dirksen Serpenten).

Vereheltcht: Hr. Genergloberst, Generaladiutant und. Ober befehlshaber in den Marten Gustav von Kessel mit Frl. Käthe von Borsiell (Berlin).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Wilhelm Grafen von Hochberg⸗ Krutsch (Schloß Goray). Gestorben: Hr. Gereralleutnant z. D. Kurt von Henning auf Schönhaff (Wiesboder). Hr. Geheimer Kommerzienrat Emil de Greiff (Errfelt. Fr. Luise Schwartze, verw. Wollank, geb.

Berg (Groß Glienicke).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Cbarlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Expedition, Rechnungsrat Mengering in Berlin. k

Verlag der Exppedition (Mengering) in Berlin. ö

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagaanstall, Berlin, Wilhelmstraße 32. 3

Sieben Beilagen

1irud die Juhaltsangabe tr. A7 zu Rr. z des Bffentlichen Anzeigers

sowie die LL. Ausgabe ber Deutschen Ber lustlisten,

104.

Parlaments bericht.)

BVreußischer Lanhtag. Haus der Abgeordneten. 90 Sitzung vom 1. Mai 1917, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Am Regierungstische: die Staatsminister Dr. Sydow

und Dr. Lentze.

Präsident Dr. Graf von Schwerin eröffnet die

Sitzung um 121 Uhr.

Das Haus setzt die zweite Beratung des Entwurfs eines Wohnungsgesetzes, und zwar zunächst die all⸗

gemeine Besprechung, fort.

. Abg. Hirsch-Berlin (Soz): Ich habe bereits in der ersten Lesung anerkannt, daß der Regierungsentwurf wefentliche Fortschritte im , brachte. Die Kommission hat die Vorlage noch in einigen Punkten verbessert, es ist aber bedauerlich, daß es nicht. gelungen ist. die Bestimmung aus dem Artikel 1 zu beseitigen, wonach die Ortspolizeibehörde die Festsetzung von, Flüchtlinien' verlangen lann, wenn die Rüchicht auf das Wohnungsbedürfnis die Feftfetzung fordert. Die fortschrittliche Volkspartei hat beantragt, diefe Be= timmung zu streichen, obenso die J daß die Ortspolizei⸗

0 . Linverständniserklärung der Kommunalaufsichtsbehörde bedarf. Wir werden für diese Anträge stimmen, weil wir in dem Beschluß der Kommiffion einen Eingriff in die Selbstverwaltung erblicken. Redner kritisiert noch mehrere andere Bestimmungen der Vorlage bezw. der Kommissionsbeschlüsse und beschäftigt sich dann mit dem Bürgschaftssicherungsgesetz, mit dem die Regierung erfreulicherweise ihren prinzipiellen Standdunkt ver— lassen habe, nur für ihre eigenen Beamten und Arbester Wohnungen zu bauen. Wir werden aber trotz aller Bedenken für die Vorlage

ehörde in dem vorhin angeführten Falle der

stimmen. Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow:

Meine Herren, die Erklärungen der Redner aus dem Hause, die bisher gesprochen haben, geben die erfreuliche Gewißheit, daß auf allen Seiten dieses hohen Hauses die Absicht besteht, das Gesetz im wesentlichen so, wie es augenblicklich vorliegt, zu verabschieden. Ich kann nur dankbar begrüßen, daß durch die eingehende Arbeit der Koöommission und das verständnisvolle Entgegenkommen, das alle Teile dieses hohen Hauses einander bewiesen haben, die vielen Schwierig— keiten, die in der Sache liegen und auch in den hier gehörten Reden zum Ausdruck gebracht sind, soweit überwunden sind. Die Regierung, die, glaube ich, auch selbst dazu beigetragen hat, eine solche allgemeine Verständigung zu erzielen, ist sich der Wichtigkeit der zur Verab— schiedung stehenden Vorlagen vollkommen bewußtz sie ist sich aber auch bewußt, daß es sich hier um einen ersten Schritt handelt, zu dessen wirksamer Gestaltung Maßnahmen der Staatsbehörden wie auch der Gemeindeverwaltungen nötig sind. Zur erfolgreichen Ausge⸗ staltung des Kleinwohnungswesens aber ist natürlich besonders die Beschaffung von hinreichenden Mitteln geboten. In allen diesen Punkten hofft die Königliche Staatsregierung, daß sich in Zukunft die Erwartungen erfüllen werden, welche sie jetzt an das Gesetz knüpft. Gerade wegen dieser Wichtigkeit, die die Königliche Staatsregierung diesem Gesetze als einem ersten Schritte beimißt, legt sie auch hohen Wert darauf und um dies zu erklären, habe ich hauptsächlich das Wort genommen —, daß dieses Gesetz durch die beiden Häuser des Landtags in den nächsten Wochen noch zur Verabschiedung gelangt,

mag die Vertagungsfrage gelöst werden, wie sie will.

Abg. Cassel (fortschr. Volksp): Die Stellung meiner Freunde hat, gestern schon der Kollege Pohlmann dargelegt. Den Orts— polizeibehörden wird bezüglich der Fluchtlinien und der Bebauungs— PNäne eine große Macht gegenüber den Gemeindeverwaltungen gegeben. Die Wohnungspolitik der Gemeinden wird in diesem Gesetz im Gegensatz zu der bisherigen Gesetzgebung bedeutend eingeschränkt; die

Rechtsmittel dagegen reichen nicht aus, denn in letzter Instanz werden die Anordnungen der Polizei nur von dem Minister selbst kontrolliert. Ein Kommissar des Ministers des Innern hat in der Kommission erklärt: Wenn eine Stadtgemeinde mit Königlicher Polizeiverwaltung beantragen wird, die Baupolizei oder die Fluchtlinienpolizei auf sie zu übertragen, so wird der Minister des Innern, abgesehen von Groß Berlin und Potsdam, einen solchen Antrag wohlwollend prüfen und, wenn nicht besondere Gründe entgegenstehen, ihm stattgeben. Es wird also für Groß Berlin ein Ausnahmezustand geschaffen. Die Stadt Berlin ist aber mit ihren Sachverständigen wohl in der Lage, diese Aufgaben selbst zu lösen. Diese Ausnahme muß die schwersten Hedenken der Berliner Abgeordneten erregen, und es wird ihnen wer gemacht, für ein solches , zu stimmen. Ich bitte die Regierung deshalb, in Zukunft eine Revision ihrer Anschauung vor— zunehmen und nochmals zu prüfen, ob Groß Berlin ausnahmsweise behandelt werden soll. 26 die Regierung für Berlin nicht dasselbe gelten wie für das übrige Land, so muß eine große Verstimmung ein— treten. Diese Beschränkung der , wird keine guten Folgen haben. .

Abg. Itschert (Zentr.) regt einige redaktionelle Aenderungen im geltenden Baufluchtliniengesetz an, wo es mit der heutigen Gesetz= gebung nicht übereinstimmt.

Die Diskussion wird geschlossen. Die Abstimmung über Art. 1 wird ausgesetzt, bis die soeben angekündigten Anträge Itschert vorliegen. Der Rest der Vorlage, auch Art. 6, wonach zur Förderung der gemeinnützigen Bautätigkeit ein Betrag von 20 Millionen dem Staate zur Verfügung gestellt wird, gelangt ohne Debatte nach den Kommissionsvorschlägen zur Annahme.

Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die staatliche Perbürgung zweiter Hypotheken (Bürgschaftssicherungsgesetz) auf Grund der Vorschläge der gleichen Kommission. Der Entwurf ermächtigt den Finanzminister, zwecks Förderung der Herstellung gesunder Kleinwohnungen diese Bürg— schaft zu übernehmen. Die Hypotheken müssen an gemeinnützige Bauvereinigungen unter Ausschluß der Künd⸗ barkeit auf die Dauer von mindestens zehn Jahren gewährt sein. Das gewährte Darlehen soll 90 Prozent der Selbstkosten nicht übersteigen und in der Regel mit 1 Prozent getilgt werden. Die Gesamthöhe der zu übernehmenden Bürgschaften ö. das Fünfzehnfache (Vorlage: das Zehnfache) der jeweils

verfügbaren Bürgschaftssicherung nicht übersteigen.

) Ohne Gewähr, mit Ausnahme der Reden der Minister und Stgatssek re tate. re e, de, ,,,, , . , .

Lr ste & eilasger Im Dritschen Riihsaneiget und Ktn iglic Prei ichen Stina feiser

Berlin, Mittwoch, den 2. Mai

Abgg. Aronsohn und g auf gemein⸗

Es liegt hierzu der Antrag der chr. Volksp.) vor, die Beschränkun nützige Bauvereinigungen zu streichen, eventuell hinter „Bau— vereinigungen“ einzuschieben: und an solche Grundeigentümer, die sich in jeder Hinsicht den gleichen Bedingungen unterwerfen, wie die gemeinnützigen Bauvereinigungen (Kontrolle, Verhält⸗ nis von Mieter zu Eigentümer usw.).

Abg. Dr. Arendt freikons): ondern um

Es handelt sich hier nicht um U Fürsorge für den Wohnungsbau. Dabei ist es nicht wesentlich, ob dieser Bau von gemeinnützigen Gesellschaften oder von wem sonst ausgeführt wird. K Mauptantrag, so gibt der (Tentualantrag jede erforderliche Gewähr. Der Antrag beschneidet nicht etwa die Befugnisse der Regierung, In vielen Fällen wird der Kleinwohnungsba— von Arbeitgebern oder Arbeitern selbst ausgeführt; können die Ar den Bau ihrer Wohnungen selbst in die Hand nehmen, selbst den Bauherrn spielen, so können sie dadurch eine große Verbilligung des zaues bewirken; warum soll also nicht auch hier durch Erleichterung der Hypothekenbeschaffung Staatshilfe eintreten? Vorlage, so wird man solche „gemeinnützige“ Bauvereinigungen ins Leben rufen, die vollkommen überflüssig sind, Scherereien verursachen, während praktisch alles auf dasselbe heraus— Hauptsache ist doch, daß unserer Arbeiterklasse Kleinwohnun— Je mehr Wege dazu gangbar

Unterstuͤtzungen,

Hat man Bedenken gegen den

sondern erweitert sie.

Bleibt es bei der

zerfügung gestellt werden. sind, desto besser.

Finanzminister Dr. Lentze:

Heine Herren! Ich möchte Sie bitten, entgegen dem Vorschlage des Herrn Abgeordneten Dr. Arendt, dem Antrage Nr. 575 Ihre Zu—⸗ stimmung nicht zu erteilen. Die Frage, die in diesem Antrage behandelt wird, ist in der Kommission sehr ausführlich nach allen Seiten be— bandelt worden. (Sehr richtig) Es waren sehr viele Freunde für diesen Antrag in der Kommission. Aber die Bedenken, die bei der Königlichen Staattzregierung gegen die Annahme des Antrages be— standen, waren so schwerwiegend, daß die Kommission schließlich in der Mehrzahl sich davon überzeugte, daß der Antrag nicht an— nehmbar sei.

Meine Herren, wenn die Staatsregierung dazu übergeht, zu— gunsten des Kleinwohnungsbaues die Bürgschaft des Staates für zweite Hypotheken zu übernehmen, so geht sie darin außerordentlich weit. Sie belastet den Staat mit einem sehr großen Risiko, das die Staatsmittel möglicherweise in erheblichem Umfange in Anspruch nehmen kann. Eine solche Uebernahme eines Risikos läßt sich dann begründen, wenn die Ziele, die dabei erstrebt werden, gemeinnützige sind; sie läßt sich aber nicht begründen, wenn schließlich den Vorteil Infolgedessen ist es ausgeschlossen, daß die Staatsregierung die Uebernahme einer Bürgschaft zugunsten eines Privatmannes ausspricht, wenn das Ziel, das der Privatmann hat, auf Meine Herren, das gewöhnliche Baugewerbe ist ja auf Gewinnerzielung abgestellt; es ist ein Gewerbe, wie jedes andere und muß dem Gewerbetreibenden einen entsprechenden Nutzen abwerfen. Es ist nicht angängig, daß der Staat einem Gewerbetreiben⸗ den mit seinem Kredit und mit seiner Bürgschaft unter die Arme greift, damit der Gewerbetreibende einen besonderen Gewinn erzielt. Also die Fragestellung der Nr. 1 in dem Antrage Nr. 57h ist damit von vornherein erledigt und ausgeschlossen.

Es könnte sich also nur darum handeln, ob man nicht auf die eingehen könnte. In der Frage Nr. 2 ist ausdrücklich gesagt, daß dieselben Bedingungen bei der Bürgschaftübernahme Platz greifen müßten, welche auch bei Bürgschaften für gemeinnützige Bau— vereinigungen die Voraussetzung wären. Es ist ja denkbar, daß auch ein Privatmann die Verpflichtung übernimmt, Kleinwohnungen zu bauen, deren Verzinsung nicht mehr als 4 35 betragen darf, und wenn das Kapital hierzu nicht mehr verwendet werden soll, es zu anderen ge— meinnützigen Zwecken zu verwenden. Aber, meine Herren, das ist doch in der Praxis außerordentlich schwierig durchzuführen. Man muß doch immer bedenken, daß dieses Privatkapital nicht von dem übrigen Kapital des Bauunternehmers getrennt ist; es ist lediglich ein Teil desselben, und darum läßt es sich kaum oder fast gar nicht in der Praxis überwachen, ob schließlich die Bewirtschaftung dieser Klein⸗ wohnungen tatsächlich auch gemeinnützig ist oder nicht. Es ist un— bedingt notwendig, daß ein Zweckvermögen besteht, daß also eine be— stimmte Summe für den Kleinwohnungsbau bestimmt ist und genau nachgeprüft werden kann, ob die aus dieser Summe hergestellten Kleinwohnungen in ihrem Ertrage nun auch als gemeinnützig an— gesehen werden können oder nicht, ob also die Verwendung dieses Kapitals in gemeinnütziger Weise erfolgt ist.

Nun haben sowohl der Herr Abgeordnete Dr. Arendt wie der

Herr Abgeordnete Pohlmann ausgeführt, es wäre dringend erwünscht,

daß nicht allein die gemeinnützigen Bauvereinigungen neue Klein—

wohnungen schüfen, sondern daß auch Privatleute solche Wohnungen

erstellten. Das muß ich unbedingt zugeben. Die gemeinnützigen Bau⸗

vereinigungen können den Bedarf von Kleinwohnungen allein nicht

Aber ich glaube, das Hindernis, welches die Herren in der

Fassung des Gesetzes erblicken, besteht in Wirklichkeit gar nicht.

Schon der Herr Abgeordnete Dr. Arendt hat eben darauf hingewiesen,

es stände ja dem einzelnen durchaus frei, eine G. m. b. H. zu gründen.

Gerade auf diesen Weg möchte ich ganz besonders hinweisen. Hat

ein Privatmann die Absicht, Kleinwohnungen zu erbauen und für

diesen seinen Zweck die Bürgschaft des Staates zu erhalten, dann steht

es ihm jederzeit frei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu

Eine solche Gründung ist ja bekanntlich außerordentlich

einfach; wenn der betreffende Privatmann sein Geld dazu hergeben

will, zweigt er einen ganz kleinen Teil davon ab und läßt einen zweiten

Privatmann in die Gesellschaft eintreten als Gesellschafter; in

Wirklichkeit ist er der alleinige Inhaber. Aber wir haben dann dem

Staate gegenüber ein Zweckvermögen, das nach dem Gesetz über die

beschränkte Haftung vollständig selbständig verwaltet wird. Es kann

bei ihm jederzeit kontrolliert werden, ob seine Verwendung gemein—

nützig ist. Die Voraussetzung, daß sie gemeinnützig ist, muß für die staatliche Bürgschaft bestehen bleiben.

Ich muß deshalb erkläten, daß ein Bedürfnis zur Annahme des Antrages Nr. 575 selbst in der Fragestellung 2 nicht vorliegt. selbe kann erreicht werden, wenn ein Privatunternehmer eine Ge—

ihre Lösung auch auf dem platten Lande. Punkte gern mit besonderen Anträgen zum Wohnungsgesetz hervor— getreten, haben uns das aber im Interesse des Zustandebringens der Vorlage versagt. Wir hätten gern auch beantragt, in dem Gesetz die

ein Privatmann hat. ,,,, als heranziehbar zur Wohnungsaufsicht ausdrücklich zu

Gewinn hinausgeht

Frage Nr.

dienstge die Eisenbahnarbeiter, unter dies Gesetz zu stellen. Die Reichs— regierung hat sich dagegen erklärt, aber die Versiche rung abgegeben, daß der Eisenbahnminister die AÄrbeiterausschüsse weiter ausbauen würde. - Der entsprechende Antrag der Sozialdemokraten wurde mit 139 gegen 138 Stimmen abgelehnt. Der Eisenbahnminister hat nun in der Tat die Befugnisse der Ausschüsse erweitert. Es können jetzt schon bei 50, statt früher bei 190 Eisenbahnarbeitern, Ausschüsfe gebildet werden, und wo diese Zahl nicht reicht, können mehrere Be⸗ triebe Arbeiterausschüsse bilden. Die Befugnisse der Arbeiterausschüsse sind erweitert worden. Das hat in den Kreisen der Eisenbahnarbeiter eine gewisse Befriedigung hervorgerufen. Es sind neuerdings 50 bis 60 neue Arbeiterausschüsse gebildet worden, die Wählbarkeit zu den Ausschüssen ist vom 30. auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt worden, die Arbeiter brauchen nicht mehr fünf Jahre, sondern nur drei im Staats⸗ betriebe tätig gewesen zu sein, um in den Ausschuß gewählt zu

. 2 26 , n nf, , werden. Außerdem sind Arbeiterausschüsse für die Direktionsbezirke

, ,

1917.

sellschaft mit beschränkter Haftung gründet. Ich möchte Sie dess halb bitten, bei dem Beschlusse der Kommission zu verbleiben. Im übrigen möchte ich nicht unterlassen, meiner besondereñ Freude darüber Ausdruck zu geben, daß sämtliche Redner, welche sich bisher zu den beiden Gesetzentwürfen geäußert haben, ihre Zu⸗

stimmung dazu erklärt haben, daß jetzt der Staat dazu übergehen will, sich bei der Herstellung von Kleinwohnungsbauten mit Kapital und mit Bürgschaftsübernahme zu beteiligen. Der Staat hat damit anerkannt, daß die Herstellung von Kleinwohnungen eine Aufgabe ist, die der staatlichen Unterstützung würdig ist und bedarf, und daß der Staat auf diesem Wege zweifellos fortfahren muß. Die Summen, die in diesen beiden Gesetzen bereitgestellt werden, mögen vielleicht gering erscheinen; ich möchte aber bemerken, daß sie mäßig gegriffen werden mußten, weil es sich um einen ersten Versuch handelt. So⸗ bald sich herausgestellt hat, daß sich dieser Versuch bewährt, und der Weg, der hier beschritten werden soll, der richtige ist, wird die Staatsregierung nicht säumen, weitere Mittel für dieselben Zwecke zur Verfügung zu stellen. Denn die Staatsregierung hält die Her— stellung von gesunden Kleinwohnungen für ein dringendes Erforder⸗ nis der Zukunft. (Bravoh

Die Anträge Aronsohn werden abgelehnt, die Vorlage nach den Ausschußvorschlägen im einzelnen angenommen.

Abg. Heß Gentr.) hat einen Antrag eingebracht, der die Re—

gierung ut Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Förderung des Kleinwohnungswesens auffordert, und er führt dazu aus: Der Krieg hat uns gezeigt, daß das Hauptproblem, welches in Zukunft der Lösung harrt, das Bevölkerungsproblem ist. Gerade das Rückgrat der ganzen Bevölkerungspolitik aber ist das Wohnungsproblem. Der Landesrat Professor Schmidtmann von der Kölner Handelshoch— schule weist in einer Denkschrift eindringlich darauf hin, daß die Schaffung von gesunden Kleinwohnungen die wichtigste der Maß— nahmen ist, der sich der Staat in nächster Zukunft zu unterziehen habe. Eine Hinausschiebung in fernere Zeit erträgt diese Aufgabe nicht mehr; es muß energisch zugepackt werden, das liegt im Interesse des ganzen Volkes, der Familie, der Gemeinden, im Interesse von Staat und Reich. Die Frage schreit geradezu nach ihrer Loösung. Deshalb sind wir zu unserem Antrage gekommen. Von der Be— deutung des Gegenstandes ist ja auch die Staatsregierung durch— drungen. Wir bitten Sie deshalb, nicht zögernd und zaghaft vorzu— gehen, sondern fest zuzugreifen. Es gilt die Lösung der Wohnungs—

rage nicht bloß in den Großstädten und Industriezentren, es gilt Wir wären in diesem

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zeichnen; auch davon haben wir aus dem gleichen Grunde abgeseben.

Namentlich für das Kleinwohnungswesen sind Frauen als Auffichts⸗ personen . besonders geeignet, denn diese Tatigkeit erfordert sehr viel Feingefühl, fehr viel Verständnis für die Notstände des Lebens, auch für die psychologischen Momente in der Lebensführung; für alles dies ist nach meiner langjährigen Erfahrung die Frauenwelt ganz be⸗ sonders geeignet.

Die von der 17. Kommission zu den beiden Gesetzentwürfen

beantragten Entschließumgen (GBerücksichtigung kinder⸗ reicher Familien, allmähliche weitere Besserung des Wohnungs⸗ wesens durch Verkehrs- und Tarifpolitik, durch Ueberlassung von fiskalischem Terrain, allgemeines Baugesetz, Ausbau des Erbbaurechts usw.) werden angenommen, die dazu einge— gangenen Petitionen für erledigt erklärt.

Hierauf erfolgt die zurückgestellte Abstimmung über Art. 1

des Wohnungsgesetzes. Die Anträge Itschert werden ange⸗ nommen, die Anträge Aronsohn auf Beseitigung der Mit⸗ wirkung der Polizei bei der Festsetzung von Fluchtlinien „mit Rücksicht auf das Wohnungsbedürfnis“ vereinigen nur eine kleine Minderheit auf sich. Art. 1 wird in dieser Fassung an⸗ genommen.

Die Beratung kehrt hierauf zu dem Antrage Heß zurück. Abg. Adolf Hoffmann (Soz. Arb.⸗Gem.): Die Aus⸗

nahmebestimmungen des Wohnungsgesetzes zwingen meine Partei, gegen das Gesetz zu stimmen. Wir werden aber für jede Klein⸗ wohnungspolitik eintreten, wenn wir sie auch nicht als das einzige

Mittel ansehen, um die Bevölkerungspolitik zu heben. Die erste Pflicht einer gesunden Bevölkerungspolitik wäre es, diesem entsetz⸗ lichen und scheußlichen Kriege ein Ende zu machen, erst dann werden sich die Väter und Mütter dazu verstehen können, einer größeren Zahl von Kindern das Leben zu geben. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die in den Munitionsfabriken beschäftigten Frauen und Mädchen infolge dieser Arbeit nicht mehr werden gebären können. Darum muß, wie gesagt, Frieden gemacht werden.

Der Antrag Heß wird mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist die zweite Beratung des Wohnungsgesetzes und,

des Bürgschaftssicherungsgesetzes beendet.

Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg. Aronsohn

u. Gen.:

„die Staatsregierung zu ersuchen, für die Kriegszeit inner— halb der preußisch⸗hessischen Eisenbahngemeinschaft Schlichtungs— stellen im Sinne des 5 13 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfédienst vom 5. Dezembeer I9ltz und für die Angestellten, ebenso wie dies für die Arbeiter geschehen ist, Ausschüsse mit den Befugnissen der 8s8 11—13 desselben Gesctzes einzurichten.

Dieser Antrag war seinerzeit durch Mehrheitsbeschluß der

Kommission überwiesen worden, ohne daß dem Begründer das Wort erteilt war; in einer späteren Sitzung war beschlossen worden, diesen Gegenstand von neuem auf die Tagetzordnung zu setzen.

Zur Begründung des Antrages erhält nunmehr das Wort Abg. Delius fsortschr. Volksp): Bei der Beratung des Hilfs⸗ hege wurde beantragt, auch die staatlichen Arbeiter, besonders