1917 / 106 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 May 1917 18:00:01 GMT) scan diff

eto wwocheggbersa der Banerischen Notenbank

nom 30. April E917.

Ve tiva. MNMetallbestand Bertand an:

Gerl de⸗ unh Darlehent⸗ rer Banken 4093000 46 742 000

3205000 1752000 3 087 000 Ba sster. ital., , g der umlaufenden

7500 000 3 750 000

66 794 000 6210000

. Mir far , .

1 gängtz⸗ ert gebundenen Verbind. d

Dit sonstigen Passiva 4992000 Verhindlichtetten aus weiterbegebenen, im Inlande jahlbaren Wechseln iꝶʒ Lz tob 68. Müͤünchen, den 2. Mai 1917. Ganerische Rotenban . Die Direktion.

—— —— —— ———

8

f e 22 è

10) Berschiedent Bekanntmachungen.

7963

Bremer Syiegelglas⸗Versicherungs⸗

Gesellschaft auf Gegenstitigkeit zu Bremen.

Zu der auf Min wach, den 23. Mai 1947, Uvenbs 7 Uhr, in Haäuse der Gesellsckaft, am Wall 135, hierselbst an⸗ beraumten igeneralverfammiung werden die Kwesellschastsmitglie der hierdurch er⸗ gebenst eingeladen, und sind Eintrintstarten vis zum 2X. Mai daselbst zu lösen.

. Tatze sordnumga

I) Rechnungsablage für 1916.

2 Wahl zum Verwaltungsrat.

Bremen, den 3. Mat 1917.

Der Verwaltungsrat.

17237] Seiler C Ce G. m. B. S in

Berlin sind am 360. April 1917 in Liaui⸗

dation getreten. Etwaige Gläubiger

7413 VBelauntmachung.

Die Mitalieder des Verelns Schutz⸗ wanne⸗Erholungsheim e. W. werden biermit zu der am Montag, den 21 Mai 19127, Mittag IT Uhe, im Gebäude der Allgemeinen Elettriertäts⸗Gesellschaft, Berlin, Friedrich Karl Ufer 264, statifin- denden Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung!

1) Entgegennahme des Geschäftsberlchts

des Vorstands.

2) Benehmigung der Jabregrechnung.

3) Berscht der Revisionskomm ission und

Entlastung des Vorstaade. 4 . ehmigung des Voranschlags für ' 0. 5) Wahlen zum Vorstand. Berlin NW., den 1. Mai 1917. Mam roth, Voꝛrsitzender.

17683 Durch einstimmigen Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 22 Okt. 1916 ist die Auflösung der Firma Oto⸗Film G. m. b. H. in Berlin⸗Schöneberg

beschlossen worden.

Zum Liquidator ist der Film⸗ regisseur Fritz Weidemann bestellt worden.

(5711

Durch Gesellschafterbeschluß vom 21. März 1917 ist die Auflösung der Firma Wialß c Heipckt, G. m. b. S., Berlin ⸗˖ WBilmersdort, beschlossen worden. Zum Liquidator ist der seitherige Geschäfts⸗ führer Eduard Heipcke bestellt. Wir fordern hiermit die Gläubiger auf, sich bei der Gesellschaft ju melden. Bein lin⸗ Wilmersdorf, den 24. April 1917. Mtalß Heiypcke, Gesellschaft mit be⸗ schräntter Haftung. Der Liquidator: Eduard Heipcke.

7252

Gemäß Verlautbarung vom 21. April 1917 ist die Firma Julius Fuchs, Zeitungen upd Zeitschtiften aller Länder und Sprachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgelöst. Zum Liquibator ist der bieherige Ge—⸗ schäfts führer Buchbändler Julius Fuchs in Berlin 8W. 68, Friedrichstraße 46, ernannt. Die Gläubiger, welche For⸗ derungen an die obeng nannte Gesellschaft haben, weiden aufgefordert, sich zu melden.

Der Liquidator:

werden aufgefordert, sich zu melden.

Julius Fuchs.

6 n Kristiania Sp

or veisselskab.

Cheistiania Str aßendahn⸗Attien gesellschuft. )

Attiva. Kr. 8 6 038 6a Ih 78 311 67 A6 628 ai 212 241 77

34 500 5 500

36 645 32

106 833 36 21513

—————

Die Straßenbahnanlage

Dio. vorrärige Matertallen

Guthaben bet Banken

Verschie dene Miethäuser und Grundstücke .

Hyvolheken

Altien konto ;

Dis og jo 41 699,86 = Abschreibung 5H Oö, 54

Debitoren

Kaͤssenbt stand

Bislanzkonto ver 31.

7270 549 61 und Verlustt

Verlust.

Gi win n⸗

Betriebsauegahen Abgabe an die Kommune... Steuern w Konzessiensmähige Absetzungen: an Amoꝛtisationsfondtz. an Erneutrungsfends Pensioustasse

5a TFS, 11609

We Aan ) Ikttondq

rnere Gemlnnabgabe an die Kommune

. Gewinn. Petrie hs einnahmen . Annon czeinnahmen

Direktlon, Aufsichtsrat uswvp. ...

Dezember 1916.

asstva.

8. 98

2 250 9000 I öh = 1250 000 59 790 I,. ba , 153 741 64 163 8 172919542 316 02802

Rrtien l ahttas 400 Oëbligationenanleihe Ho /o Odbligattonenanleihe Hyvoiheken. ; Dwidenderegulierungsfonds Reerh e fend Erneuerungsfonds Amorttsationsfonds. Kredttoren ; Gewinnsaldo

ö 5g 5 8.

Kr. 8 2214 5692 174

151 247 59

8 . .

Kr. 341 366 24 1099881 2 107 309 81 /

90 429 62 197739 43

2503130

152 29560

ͤ 316 02802 32 909 67 ͤ 226 21543 ͤ

56 902 2

a , d

3 324 ob4 78 33 26956

3 356 934 68

Die Fivldende für das Jahr 1916 wurde in der Generalversammlung am 31. März 1917 auf EO οo des Aktienkapitals feitgesetzt. Die Direktion.

1I7949] 11166899]

( llschaft ist aufgelsst und in Gewerkschass der Steinkohlem ethe ß n , bin ich, der beeidigte Bücherrepilor Eenst

platz) ergebenst einzuladen.

vorstands. eines Stellvertreters. den 3. Mai 1917.

[6266] Samburg.

gelöst worden.

zu zeichnen.

„Mont . Cenis “*. .

Wir berhren uns, Sie zu unserer dier⸗ jährigen ordentlichen Grwerkenger⸗ sammlung auf Samatag. den 19 Mai n. CTC. Nachmittags A Uhr, in Essen, Hotel Kaiserbof (4m denallee und Bank⸗

Tagesordnung:

1) Geschäfts bericht pro 1916. 2) Vorlage und Genehmigung der Jahres⸗ abrechnung, Bericht der Rechnungs⸗ prüfer, Entlastung des Grubenvoi⸗ pands und der Direktion. 3) Wahl eines Mitglieds des Gruben⸗

Der Grubenvorstand. Ferd. Kugelmann G. m. b. G., Zu Liquidatoren sind ernannt:

. Reichow, Hamburg, und H. Mole, Hochkamp, jeder mit der Befugnis, allein

4) Wahl zweier Rechnungsprüfer und Zeche Mont⸗Kenis, Sodingen i. W.,

1 Diese Gesellschaft ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 18. April 1917 auf⸗

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

2

Goldberg. Beilln W., Zietenstr. 11, er⸗

nannt. Die Gläubiger werden hiermit

aufgefordert, sich bei mir zu melden. Berlin, den 30. April 1917.

Gr os· Vamp swäjcherei „Bluütenweiß⸗“ Gesellschaft wit brschränkter Haftung. Der Liquidator:

Ernst Goldberg.

3981 Die unterieichnete Gesellschoft lst durch Gesellschafterbeschluß vom 1. Novbr. 1916 aufgelöft. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Dresden, den 16. April 1917. MWehlmanns Oefen & App Fabrik, G. m. b. S.

A. Wehl mann, Liquidator, z. Zt. Liegnitz, Jägerstr. 4.

139821 Die unterzeichnete Gesellschaft ist durck He sellschafterbeschluß vom 4. Januar 1917 aufgelöst. Die Gläubißer der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Grünberg, Vost Hermsdorf bei Dresden, den 16. April 1917. Grünberger Brauerei C Getränke⸗ fabrik. G. m. b. S. A. Weh lmann, Liquidator, z. Zt. in Liegnitz, Jägerstr. 4.

.

Die Teichgut Zukleba G. m. 36 Sr

ist auf gelöst. Die Glaubiger derselben n, , zu melden. Der Liquidator: Carl Dehmel, Berlin · Wilmersdorf, Sächsisch⸗ Straße 23811. res Graunen⸗Zentrale G. in, b, S. Charloitenburg 2, hiller str. S Laut Beschluß der außerordentlichen Ge⸗ sellschafterversammlung vom 14. April 1916 ift an die Stelle des ausgeschiedenen Mit⸗ lieres Herrn Direktor Knauer, Brom- erg, neg in den Aufsichtsrat dewäblt worben Herr Direktor Jakob Hagenauer von der Ludwig hafener Walmmühle in Ludwigshafen a. R).

woas) . Bann des Cerliner assen · Vereins am 30. Aprit 1917.

1 Metall w me 1d,

etall⸗ un ergeld,

Guthaben bei der Reichs⸗ 1 2) Wechselbestände ꝛe. 3) Lombardbestände . 4) Effekten... 5) Grundstũck. ... Vasstva. Giroguthaben ꝛec.

t

h 541 68h 14431 666 29477090 2446 506 3 350 000

18 367 557

T7684] A. Einuahme.

1) Nebertrůãge Reserven) aus dem Vorjahre:

a. für noch nicht verdiente Prämien (Prämien⸗ übertrãge) 6

332 635,35

b. Schaden⸗ reserve 93 488,32

2) Prämieneinnahme ab⸗ züal ich der Ristorni

3) Nebenleistungen der Ver⸗ sicherten:

a. Policegehũbren (davon i 2 481,25 für die Agenten sie he 6a der Ausgabe) 26 1,96

b. Schil der 2312

4) Kapitalertrase: Zinlen

5) Gewinn aus Kapital⸗ anlagen:

Kursgewinn, realisierter

6) Sonstige Einnahmen:

Reichs stempel .

7) Fehlbetiangg ....

Gesamteinnahmen A. Mftiva.

m, ,

1) Foꝛderungen:

Guthaben bei Banken

Kapitalanlagen:

a. Hypotheten u. Jrundschulden 1

b. Wertpapiere. 4) Grundbesitzz.. 5) Inyentan (abgeschrleben) 6) Fehlbetrag

Guthaben bei Rückversicherern im folgenden Jahre fällige Zinsen, soweit sie anteilig auf das laufende Jaht treffen

3 d

e

126 123 6

471 099

26 093 88 257

1361 31 0631

To J

Rückstände der Versicherten Ausstände bet Generalagenten bertehungsweise Agenten

sfũr das ger chãft

*

74

, 67 65, 13

5179717

I. Gewinn und Verlastrech nun g

1) Rückpersicherungsvräm len 2 a. Schaben, en. schl. der 6

a. gezahlt 6. zurůckgestellt

sjahr nom 1. Januar vis 31. Dezember 1916.

166, 90 betragenden Schadenermitilunge kosten, aus den Vorjahren, abmüglich des Anteils der Rückver sicherer:

H. Musaabe.

Mp = ö. 93 255

„6163,90 385023950

a. gezahlt

6. zun sckgestelit ö

b. Schden, cinschl. der 6 5I25 7. G VT, dn, Schadenermittlungskosten, im Geschäfte jahr, ab⸗ züglich des Anteils der Rückversicherer:

ts ho 904, 24

2020677 167 514

jahr für noch

4) Abschreihungen: a. auf Forderungen... b, auf Inhentart

versicherer:

3a der Einnahme) b. sonstige Verwaltungskosten

8 für das Feuerlöschmwelen:

b. freiwillige 9) Sonstige Ausgaben:

6. Zinsen an den d. Ntichsstempel.

2 b. an die Versicherten

c. an den Beamtenpensions fonds d. an den Fonds für besondere e. an den Dividendenfonds

s ft

3

bezahlte reserpr)

115 105 60

1

OM2l 650, 1002516.

10 ö. 79

2024166

Gesamibetrang Beandenburg (Havel), den 12. Februae 1917. Brandenburger Feuer⸗Versichernng e ⸗Hesellschaft auf Geg

6) Ueberschuß

Vo ds 35

Der Vorstaud. Fahlbusch

3) Neberträge (Reserven) auf das nächste Geschasse⸗ nicht verrie te Prämten ahzüglich des Anteils der Rückversicherer (Prämtenüberträge)

1 2 1 2 1 1 * .

5) . aus Kapitalanlagen: KRurtoerlusf buch mäßiger 6 He n istungskosten, abzüglich des Anteils der Rück⸗

a. . und sonstige Bezüge der Agen ten

arunter 6 24 481,25 Policegebühren siehe

3 Steuern und bffentliche Abgaben. 2 R Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken, insbesondere

a. auf gesetzlicher Vorschrift beruhende

a. Zinsen an den Kapitalreservefonddz b. JZinsen an den Beamtenpensions fonds ; Fonds für besondere Fälle

10 Neveischuß und dessen Verwendung: an den Kapitalreseivesondds

Fälle ö

Gesamtaus aben

II. Kilauz für den Schluß des Geschakeajabres 1916.

/ 1) Ueherträge auf das nöchse Jahr, nach Abzug

ͤ des Anteils der Rückversicherer:

a. für noch nicht verdiente Prämten 6 (Prämie nübertrãge)

b. ur ange meldete, aber noch nicht

Schäden (Schaden⸗

2) Sonstige Passtva: a. Guslhaben der Rückversicherꝛr 16 296,51 b. Guthahen der Generalagenten beziehungswetse Agenten C. Reichsstempell . 3) Mete hn, . 4) Beamtenpensionsfondzs; 5 5) Fonds für besondere Fälle.... ...

439 737

101 221 . r sh ra oss s

200 25

z 0a is

* 2 14 * *

1 e 2 2 14

29 604 89 1643222 13 21979 31063 12

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o zo oꝛ

0 501 8 10275341 HK. Vassiva.

.

218

439 757,25

100 446,27 540 183

1237,77 18 656 08s h) 727 92 415 401 31 335 49266 70 591 80

c

2150 05239

.

Gesamtbetrag

enseitigkeit zu Brandenkurg a / H.

[4831]

Berlin, den 10. März 1917.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.

Die in anliegender Zusammenstellung aufgertührten Beschlüsse des Generallandtages der Pommerschen Landschaft vom 16. Januar 1917 zu den Vorlagen 1, Il, III, IV, VII und X werden genehmigt.

Das Staatsministerium.

Der Justizminister. GBeseler.

*.

. Vorstehender Erlaß wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die durch ihn genehmigten Satzungsänderungen in der diesem Amtsblatt beigefügten Beilage enthalten sind.

Stettin, den 23. März 1917.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Freiherr von Schorlemer.

.

Der Oberpräsident. v. Waldow.

A

der Landschaftsordnung der Pommerschen Landschaft auf Grund de landtages der Pommerschen Landschaft vom 16. ,, 1917, bestätigt durch Erlaß des Staatsministeriums vom 10.

1

hũnder ungen

Der § 2 erhält unter Aufhebung der bis her gen die nachstehende Fassung:

Abs. J. „Sie lauten auf Geldbeträge nach dein gesetzlichen Münzfuß und über den, dem Inhaber halbjährlich nachträglich zu entrichtenden Zinsfuß. Von dem Besitzer des bepfandbrieften Gutes sind der

ö 2

r Beschlüsse des Gen ger al⸗ stürz 1917.

ü

nach demjenigen Fuf steigt. Ueberdies ist der Gutsbesitzer erforderlichenfalls (5 303 Abs. 2) zur Erlegung des sogenannten Quittungsgroschens von 16 v. H. verbunden.

Abs. 2.

V Abs. 3. Landschaft ausgegeben werden, darf auch in landschaftlichen Zentralpfandbriefen nicht bewilligt werden.“

Landschaft gegenüber die Pfandbriefe, soweit sie auf 35 v. H. Zinsen lauten, mit 4 v. H. und im übrigen

Fuß zu verzinsen, der den an den Pjandbriefsinhaber zu gewährenden um P v. H. über⸗

„Die Bestimmung der jeweilig zur Ausgabe verstatteten Pfandbriefsarten verschiedenen

Zinsfußes steht dem Engeren Ausschusse zu briefe bedarf der Genehmigung des vorgesetzten Ministers.“

Die Zulassung höher als mit 49 v. H. verzinslicher Pfand⸗

„Eine Anleihe in Pfandbriefen höheren Zinsfußes, als solche jeweilig von der Pommerschen

Der §z 7 kommt in Fortfall. x In 5 9 wird an Stelle des Wortes „legitimierten“ gesetzt „gesetzlich ausgewiesenen?“. ö In 8 58 Abs. 1 sind die Worte „der Fürstentumer Kreis zwei Hilfsdeputierte“ zu streichen und ist

vor dem Schlußsatz folgender Satz einzurücken:

„Im Kreise Fürstentum des Treptow'er Departements sind drei Deputierte und für jeden derselben ein Hilfsdeputierter als Stellvertreter zu wählen, und zwar aus jedem der drei

politischen Kreise Kolberg⸗Körlin

Köslin und Bublitz je ein Deputierter und je ein Hilss⸗

deputierter. Jeder der drei vorbezeichneten Kreisteile wählt in sich mit Ausschluß der anderen beiden Kreisteile.“

In sz 58 Abs. 3 sind zwischen die W Kreis die Assoziierten jedes der drei Kreistelle“. Dem Sz 61 wird ein zweiter Absatz folgenden Inhalts angefügt:

orte „Kreises“ und „mit“ einzurücken „im Fürstentumer

Die drei Devutierten des Fürstentumer Kreises des Treptow'er Departements haben nur eine Stimme nach Maßgahe folgender Ordnung. In der Regel steht dem rangältesten Deputierten das Stimmrecht zu. Dagegen übt bei Repision und Feststellung der Taxen, bei der Erteilung von Abschreibungs⸗ und Befreiungskonsensen und lÜnschädlichkeitsattesten, bel Revision der

3

ö / ——

e . *

ö. 6 . .

.

ziehentlich Abgang gebracht.

Anklam. .

Regenwalde

51 Lauenburg mn, here, * Rummelsburg 1600 1400 1250 1100 Schlawe 1

*

Swanghberwaltungen, Abnahme und 9 der , e, und endlich! rlaß von Strafzinsen dersenige Deputierte dez Kreis) das in Frage kommende Gut gelegen ist, und zum x Handelt es sich Fürstentumer Kreises in Anregung , g. e Ast emjenigen Deputierten des Fürstentumer Kreises das Stimmrecht, aus dessen Bezirk (politischen ie

bei der Stundung der Pfandbriefszinsen un Kreises Fürstentum, in dessen . delt ehe das Stimmrecht aus. Auch bei der Aufstellung der Vorlagen zum Engeren Ausschuß Bengrallandtag fübrt in der Riegel der rangälteste Devutterte az Stimmrecht. indessen um eine auf einer Kreisbersammlung des oder von einzelnen Assozierten diefes Kreifes aufgestellte Sondervorlage, so gebührt

laß von

heraus die Vorlage angeregt oder aufgestellt ist. In s 76 Abs. 3 ist an Stelle Journals „Tagebuch“ gesetzt. Dem ul 5 ein zweiter Absatz folgenden Inhalts angefügt: at 2.

Fassung nebst veränderten Tarifen gegeben: § 143.

Abs. 1. Die Bepfandbriefung eines Gutes kann nur auf Grund einer landschaftlichen Beleihungs⸗

taxe e . 2. . Die Beleihungetgre ist eine Grundtare, welcher die Klassen- und Kulturarten, wie solche . der Veranlagung der Grundsteuer nach den Gesetzen vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweitige ,. der Grundsteuer G. S. S. 253) und vom 8 Februar 1867, betreffend die Unterverteilung und irhebuyg der Grundsteuer (G. S. S. 185) endgültig festgestellt sind, zugrunde gelegt werden.

Abs. 3. Sowohl der Besitzer, als die Departemenisdirektion sind berechtigt, zum Zwecke der Tax⸗ gufnghmt des Gutes eine landschaftliche Nachbonitierung der abzuschätzenden Flächen zu beantragen, welche der Wertsberechnung zugrunde zu legen ist. Bei Aufnahme von Lehnsabfindungstaxen muß stets eine , n n, . ö. . . ih n eng erfolgt, so darf dieselbe bei Fest—

er heuen Taxe ohne Wiederholung der Nachbonitierung nur insomeit! ide gelegt wer: , 9 nsoweit zugrunde gelegt werden, gestellt ist. ö lachen b 4. Die beigefügten Tarife ergeben für die Tarberechnung den Wert der abzuschätzenden

Abs. 5. Bei dieser Wertfeststellung (Abs. 4) sind Gebäude und Inventar in wirtschaftli 3

2 ö Abs. 4). 8 Artschaftlichem Zu⸗ stande vorausgesetzt. Fehlen Gebäude oder sind sie in mangelhaftem Zustande, ist das . . ständig oder mangelhaft, so sind dem hierdurch herbeigeführten Minderwerte des Gutes entsprechende Ab⸗ striche von der Taxe zu machen. Ein Gleiches geschieht mit Rücksicht auf etwaige ungünstige Gesamt⸗ verhältnisse des Gutes. Diese Minderwertsabzüge sind vor Hinzurechnung des etwaigen Zuschlages

Absatz 9 , 49 . s. 6 are Hebungen, Naturalhebungen und Realrechte, sofern sie hypothekarisch si sind, Abgaben und Lasten J, . dem n nn! J e zu 3 berechnet, . n , „sonstige Werte aber nicht in Berechnung gezogen. andelt es fi nei der Tilgun unterliegende öffentliche Abgabe, fo ist, wenn der , . . gg 9 u erlenig⸗ etrag, durch dessen Zahlung nach der Bescheinigung der zuständigen Behörde 'die Übgabe vom n ö ö. ,, ir . dieser Betrag in Abzug zu bringen. Die in Zugang oder a n Beträge erhöhen oder mindern den nach Hinzur : f ̃ ken fr. . ch Hinzurechnung des etwaigen Zuschlages ;Abs. I. Ist eine selche Tare bereits vorhanden, so genügt dieselbe, wenn das landschaftliche Kollegium nötigenfalls durch örtliche Besichtigung oder Nachbonitierung sich überzeugt hat, daß , schaftlich Zustand des Gutes seit der Taxaufnahme sich nicht verschlechtert hat. 3 . ,, J oder e , . zu ermittelnde Kapitalwert ka 5g r ünstiger und nachhaltiger, wirtschaftlicher Verhältnisse des Gutes ei Zu bis zu 25 v. H. erhalten. Als solche dürfen nur in Betracht ö h , ,, 1) ,,, ei der , men, e er lg . Wegverbindung nach einem ) nen Hahnhof oder nach einer nicht wesentlich über 3 Em entfer tößeren Stadt oder ä. des Gutes an einer . , 2) günstige Lage des Wirischaftshofes zum Acker oder dauerhaft befestigte Wegverbindung vom Hof

zum Acker,

3) zweckmäßige und dauerhafte Bauart der Gebäude,

4 ö , na der Roherzeugnisse Milch, Kartoffeln, Zuckerrüben, Getreide) in

5) zweckmäßige Bewäãsserung oder Entwässerun

98 h, , an ciertrische Kraftanlagen, .

7 ö durch Lage über dem Meeresspiegel oder durch Nahe zur See bedingte, klimatische

8) Iber iegend vorteilhafte Gestaltung ebener oder flach welli er Ackerflächen, wel . Si m i , , bejonders . , n e n ,,

n Zulchlag rechtfertigenden Voraussetzungen und dessen Höhe sind bei Festsetzung der Taxe

durch das Departemenskollegium gutacht lich zu begründen. Diese Zuschläge . aer ö. i ,,, kollegium die Taxe als noch zutreffend erachtet, auch zu herests bestehenden Taxen (Absatz 7) gewährt werden. Zur Feststellung, daß der zeitige Tarwert dem durch frühere Taxe ermittelten mindestens gleich⸗

8) die Richtigkeit der früheren Bonitierung fest⸗

kommt und zur Begutachtung über die Zulässigkeit und die Höhe der Zuschläge genügt die örtliche

Besichtigung durch den Kreisdeputierten und einen Sozius. Das Departementskollegi 8 . i ? gium hat alsdann die Taxe nach erfolgter Prüfung (8 161) neu festzusetzen und der Generaldirektion zur Bestätigung vorzulegen. 3 . , . ö. 3. des ,. ermächtigt, die vorstehenden ̃ ussetz n nde die Vöhe des Zuschlages geltenden Bestimmungen (Abfatz 8 i ö stehenden Tarife falle, 4) abzuändern. . ö ö. In 5 144 tritt für ‚Copie“ der Ausdruck „Nachbildung“. e' das Wort „Taxverhandlung“ gesetzt.

Ir 149 Abf. Z wird sür „Ta ö; ort „Revisoren“ fort.

J. 8 I52 (Gingang) fällt das

Im Kreise Fürstentum des Treptow'er Departements tagen die Besitzer j Abs Im 2 Treytow e gen die Besitzer jedes der drei Teile des Gesamtkreises Kolberg-Körlin, Köslin und Bublitz fuͤr'sich in e ch, Kreis⸗ / ö. dersammlungen an bon dem Deputierten des Kreises in der Einberufung zu bestimmenden Srten. em F143 und den bisher geltenden Tarifen wird unter Aufhebung der bisherigen die nachstehende

Der g 133 Abf. I erhält an Stelle der bisherigen die nachstekende Faffung: ;

Die Tarkormmissare, die zur Nachprüfung bestellten Mitglieder (58 131) und die Rollegien sind der Landschaft für eden aus einer Taxe entstehenzen Schaden nach Porschrift der Gefen verantwortlich, jedoch so. daß die Tarkommifsare zunächst, sodann die zur Nachprüfung bessellten r, . und hiernächst erst das Kollegium hilfsweise haften.“

n § 160 ist für „prioritätisch‘ gesetzt mit Vorrang“.

Dem § 162 Abs. 1 wird als Satz 2 desselben Absatzes angefügt:

Im übrigen steht die Wahl unter den jeweilig zur Ausgabe verstatteten Pfandbriefsarten verschiedenen Jinsfußes dem Schuldner, . nur mit der Einschränkung zu, daß an Stelle von nicht im Wege der ordentlichen Tilgung abgelösten Pfandbriefen binnen 2 Jahren nach der Ablösung die Bewilligung einer neuen Anleihe in Pfandbriefen eines höheren Zins fußes nicht heansprucht werden kann.“

Dem § 163 wird ein 4. Absatz folgenden Inhalts angefügt:

„Die bewilligten Pfandbriefe dürfen eistmalig nur durch die Landschaftliche Bank der Provinz . in den Verkehr gebracht werden. Im Einzelfall darf die Generallandschaftsdirektion Ausnahmen zulassen. Der Engere Ausschuß ist an Stelle des Generallandtags ermächtigt, diese Bestimmung aufzuheben oder einzuschränken.“

Der 5 165 erhält unter Aufhebung der bisherigen die folgende Fassung: 1

Abf. J. . Die Ausfertigung der den Pfandbriefen beizugebenden, über je halbjährlichen Yinsbetrag des Kapitals lautenden Zinsscheine Anlage A) erfolgt, nach, dem beigefügten Muster. Sie volle Zinsscheinbogen umfassen vorbehaltlich der Bestimmung im Abs. 3 einen zehnjährigen Zeitraum. Mit neu zur Ausgabe gelangenden Pfandbriefen werden nur die nach dem Jeitpunkt der Ausreichung fällig werdenden Zinsscheine ausgehändigt“

Abs. 2X. »Für, die zu den landschaftlichen Vermögensmassen und zu den Tilgungsmassen gehörigen Pfandbriefe unterbleibt bei Ablauf einer Zinsscheinreihe die Ausfertigung neuer gar , wenn und soweit nicht die Generaldirektion die Ausfertigung verfügt. (55 15750 und 36g.

Abs. 3. „Die Generallandschafts direktion ist befugt, die zehnjährige Laufzeit der Zinsscheinbogen abzukürzen oder zu verlängern, auch für die Pfandbrieszarten derschiedenen Zinsjußes abweichend von einander festzusetzen.

In 5 165 a kommt der Abs. 4 in Fortfall und erhalten die bisherigen Absätze 5 und h die Nummern 4 und 5.

Der folgende § 168 p ist neu eue nn ,,

. . 3 168 b.

g Abs. J.. Die Generaldirektion ist ermächtigt, zu Lasten und Namens der gesamten Landschaft bei der Landesversicherungsanstalt Pommern verzinsliche und planmäßig zu tilgende bare Darlehne im Höchst⸗ betrage bis zu 3 Millionen Mark aufzunehmen und zu deren Sicherstellung zum Totaluätsfonds gehörige Wertpapiere zu verpfänden. Die Verzinsung und Tilgung erfolgt durch Entrichtung gleichmäßiger Fahres— zahlungen, die Tilgung unter Hinzutritt der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinfen. Die Ab— fübrung außerordentlicher Tilgungszuschüsse ist zuläfsig. Shne Genehmigung des Engeren Aus schusses dürfen die aufzunehmenden Darlehne den Betrag von insgefaimt 1000 60 6 und die regeimäßige Jahleg= leistung für Verzinsung und Tilgung den Satz von y v. H. nicht übersteigen. Im übrigen unterliegen die Darlehnsbedingungen der vertraglichen Regelung zwischen der Generallandschaftsdirektion und der Landes⸗ versicherungsanstalt.

Ab. 2. Die von der Landesversicherungsanstalt entliehenen Summen sind bestimmt zur Gewährung barer, verzinslicher und planmäßig zu tilgender Darlehne an Pfandbriefsschuldner zum Zwecke der Her⸗ stellung guter, gésunder und wirtschaftiich zweckmäßiger Arbeiterwöhnungen auf Grund' und Boden bepfand— briefter Güter (Bauzuschußdarlehne). In gleicher Weise dürfen verwendet werden die für die landschafte lichen Eigenvermögen erzielten Ueberschüsse der laufenden Verwaltung, soweit solche nicht nach dem Gr⸗ messen der Generaldirektion zu anderen Zwecken, insbefondere zur Czewährung von Kurszuschußdarlebnen G 1682) zurückzustellen sind, sowie ferner die Einnahmen aus Verzinsung und Tilgung ausgeliehener Bau— zuschußdarlehne in eweit, als diese die pon der Landschaft an die Landesversicherungsanstalt zu entrichtenden Jahresleistungen übersteigen. ;

.. Abs.. 83. Ein Anspruch auf die Gewährung von Bauzuschußdarlehnen besteht nicht. Die Ge— währung erfolgt auf Antrag der zuständigen Deyartementsdirettion durch die Generallandfchaftédirektion. Die Höhe des Bauzuschußdarlehns an den einzelnen Pfandhriefsschuldner darf weder den Betrag der Her⸗ stellungstosten der zu errichtenden Arbeiterwohnungen noch auch die Höhe des zulässigen Span nungskredits ützersteigen. Dieser ist gleich derjenigen Summe, deren von der Generaldirekrion ' festzufetzende Jahres, leistung an Zinsen und Til ungsbeiträgen (Abf. 4) Deckung findet durch den Unterschieds betrag, um welchen der Satz von 5 v. H. aller auf dem Gute haftenden Pfandbriefe die Gesamtsumme der vom Pfandbrie foschuldner für Verzinsnng und Tilgung der Pfandbriefe und der Kurs- und Konvertierungs— zuschüsse (568 1682 und 291 a und für Lebensversicherungsprämien 251 e) geschuldeten Jahres⸗ leistungen Übersteigt.

Anlage A.

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Zinsschein zum 40½ igen Pommerschen Pfandbrief Treptow a. R. 'schen Departements,

22 3 z * 2 Inhaber dieses Zinsscheins über 5000 M. Zinsschein .

empfängt gegen dessen Rückgabe die halbjährlichen Zinsen mit 8

100 M. Einhundert Mt) ö.

bei den Landschaftskassen zu Anklant, Stargard, Treptow a. R., Stolp * vom 2. bis einschl. 9. Januar 1917,

bei der Generallandschaftskasse zu Stettin bei der Landschafts-Agentur in Berlin vom 2. Januar 1917 ab jederzeit, vom 15. Januar bis einschl. 12. Feb ruar 1912.

Reihe XIII. Mit Ablauf des Jahres 1921 verjährt. Nr. 1

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Tarif des Landschafts-Departements Treptow, berechnet in Reichsmark für den Hektar.

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. Tarif des Landschafts⸗Departements Stolp, berechnet in Reichsmark für den Hektar.

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