1917 / 112 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 May 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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bältnisse hier gerade so lägen wie bei den Staatsbeamken und Staals angestellten und daß große Mißstimmung entstehen würde, wenn die letzte ren basset gestellt würden, altz die Privatangestellten und Arbeiter. Diese Forderung hat auch im Lande in weiten Kreisen Widerhall

t rufen. Während der Beratung der Gesetzentwurfes habe ich

mmen, welche dasselbe für sich verlangten und nicht einsehen wollten, di natsbeamten und Staatsangestellten wirtschaftlich dem stünden als die Privatangestellten und Privatarbeiter.

Auffassung der Staatsregierung besteht doch ein erheb—

Unterschied zwischen den Staatsbeamten und Staatsangestellten

nd den Privaibeamten und Privatangestellten. Die Staatsbeamten Staatsarbeiter widmen wirtschaftlich ihre Tätigkeit lediglich dem e, während die andern mit dem Staate bloß als Staatsbürger zusammenhängen, ihre wirtschaftliche Existenz aber aus der Staats- kasse in keiner Weise unterstützt wird. Ferner kam für die Staats— regierung als wesentliches Bedenken hinzu, daß bei den Privat— beamten und Privatangestellten gar nicht klargestellt werden kann,

was Unterstützung, wirkliche Beihilfe, Lohn und Gehalt ist. Das

ist bei jedem einzelnen Betriebe anders, und keine Veranlagungs— kommission in Preußen wäre imstande gewesen, diese schwierigen Unterschiede auseinanderzuziehen und klarzustellen. Schließlich war aber, und das war ausschlaggebend, nicht aus der Welt zu bringen, daß den Privatangestellten und arbeitern eine ganz erhebliche Bevor⸗ zugung zuteil werden würde gegenüber allen Personen, die einem freien Berufe angehören. Diese Personen sind alle Henötigt, ihr Einkommen voll zu versteuern, ob sie nun gleiche oder höhere Ein— nahmen haben als im Frieden, entsprechend der gestiegenen Teuerung, ja sogar auch wenn sie geringere Einnahmen haben als vorher, und deren gibt es sehr viele im Lande. Es würde also eine schreiende Ungerechtigkeit entstehen, wenn man diesem Antrage hätte stattgeben wollen, und deshalb hat sich die Staatsregierung darauf beschränken müssen, lediglich zugunsten der Staatsangestellten, Staatebeamten und Staatsarbeiter eine Aus— nahme vorzusehen. Ich betone ausdrücklich, daß dieser Schritt der Staatsregierung an sich nicht leicht geworden ist, aber sie glaubte ihn doch verantworten zu können, weil sie sonst auf der einen Seite nimmt, was sie auf der anderen Seite gibt, und weil wirtschaftlich die be— dachten Personen in einem unmittelbaren Verhältnis zum Staat stehen und er ihnen durch die Steuerfreiheit aus seinen eigenen Mit— teln eine weitere Zuwendung gibt. Die Finanzkommission dieses hohen Hauses hat an sich, obschon sie Bedenken gehabt hat, das Prinzip, daß die Staatsbeamten und Staatsarbeiter wegen der Teuerung steuerlich etwas besser gestellt werden sollen, anerkannt, die Bewilligung der Steuerfreiheit aber auch ein Jahr beschränkt. Aber wenn sie einmal das Prinzip anerkannt hat, so ist kein Grund vor— handen, welcher dazu führen sollte, seine Anwendung nur auf ein Jahr

bewilligen. Es kann niemand annehmen, daß nach Ablauf des Jahres 1917 die große Teuerung bereits zurückgeflutet sein wird, und wir dann schon schon wieder normale Verhältnisse haben werden. Im Gegenteil, ein jeder muß zugeben, daß wir bestimmt damit rechnen müssen, daß diese teuere Zeit noch längere Zeit andauern wird. Der

Vorschlag der Finanzkommission würde daher, nachdem einmal das Prinzip anerkannt ist, daß die Staatsbeamten und Staatsarbeiter während der Teuerung besser bedacht werden sollen, zur Folge haben, daß alljährlich derselbe Beschluß gefaßt werden müßte. Welche un— angenehmen politischen Folgen das aber haben würde, wenn diese gerade bezüglich der Privatangestell ten und Privatbeamten umstrittene

age alljährlich in die Parlamente hineinkommen müßte, kann ein jeder von Ihnen selbst ermessen. Ich möchte deshalb das hohe Haus bitten, die Steuerfreiheit für die Dauer der Kriegsteuerung, und nicht lediglich für das Jahr 9l7 auszusprechen und demgemäß dem Gesetz— entwurf in der Fassung des Abgeordnetenhauses die Zustimmung zu erteilen.

Oberbürgermeister Rive-⸗Halle; Folgen wir dem Kom— missionsvorschlage, so würde uns im nächsten Jahre die gleiche Vor— lage wieder beschäftigen, und sie würde unbedingt auch angenommen werden. Da erscheint es doch richtiger, die Steuerfreiheit für die ganze Dauer des Krieges zu statujeren. Ein davon abweichender Beschluß des Hauses könnte von der Bevölkerung leicht mißbeutet werden.

Mit großer Mehrheit beschließt das Haus nunmehr die Streichung der vorgeschlagenen zeitlichen Beschränkung und nimmt den Entwurf unveraͤndert in der Fassung des Abgeord— netenhauses an.

Die Gesetzentwürfe, betr. die Abänderung der Ge— setze über die Landeskreditkasse in Cassel und die Landesbank in Wiesbaden werden auf Antrag der Kommunalkommission noch nicht in Beratung genommen, sondern ihre Durchberatung und Perabschiedung wird bis zum Abschluß der Beratung der Vorlagen, betr. die Schätzungs⸗ ämter und die Stadtschaften, ausgesetzt. .

Es folgt die Beratung des Antrags Dr. Hillebrandt-Bres— lau auf Einschiebungeinespraktifchen Jahres vor das alademische Studium bei der Vorbereitung der zu— künftigen Verwaltungsbeamten.

Auf Antrag des Herrn von Wilmowski wird eine Kommission von 15 Mitgliedern zur Vorberatung des Antra— ges niebergesetzt.

Für den Entwurf eines Wohnungsge setzes und des Gesetzentwurfes über die staatliche Verbürgung zweiter Hypotheken (Bürgschaftssicherungsgesetz) beschließt das Haus die Einsetzung einer Kommission von 21 Mitgliedern. „Beide Kommissionen werden sofort durch Zuruf gewählt; ihre Konstituierung soll alsbald erfolgen. Den Rest der Tages⸗ ordnung bilden 6 Kommissionsberichte über Petitionen.

Die Berliner Tiefbohrgesellschaft und die G. Jul. Winter

in Kamen (Westf.), in Konkurs, bitten um Erlaß des im Berg— gesetz von 1907 verheißenen Gesetzetz über Aufsuchung und Ge— winnung von Steinkohle und um Rücksichtnahme bei diesem Gesetz auf diejenigen, welche zu einer Zeit, wo die Entdeckung noch ein Mutungsrecht gab, eine solche Entdeckung gemacht und unverschuldet dieses Recht verloren haben. . Die Handelskommission beantragt durch ihren Referenten, Geheimen. Bergrat Dr. Wei?dtmann, die Petition im erstön Teil der Regierung zur Berücksichtgung, im zweiten Teil zur Erwägung zu überweisen.

Ohne Diskussion beschließt das Haus demgemäß. Die Petition der Vereinigung der Könie lichen Polizeiwachtmeister Groß Berlins und zu Frankfurt a. J um Rangerhöhung und Gehaltgzaufbesserung übermeist das Haus auf Antrag der Tinanzkommission, Referent Oberbürgermeister Dr. De hler⸗ Düsseldorf, der Regierung als Material.

9.

Ueber die Petition des Vorstandes der Landwirkschafks—

kammer zu Kiel um Zulassung der Kriegdanleihe zum Nenn wert als Zahlungemsttel wird zur Fagesorhnung über— gegangen.

Oherbürgermeister Dr. Rive berichtet namens der Finanz= kommission über die durch den Senatspräsidenten des Oberberwal⸗ tungsgerichts Dr. Strutz und andere für den Sonderausschuß für Be⸗ amtentecht und Beamtenbesoldung der Deutschen Gef , für Be⸗ bölkerungspolitik eingereichte Petition:

a. um laufende Kinderbelhilfen für Beamte usw. in gesteigerten Kopfsätzen bei steigender Zahl unversorgter Kinder.

b. um statistische Erhebungen über den Familienstand der Be⸗ amten usw.

Der Kommissionsantrag auf Ueberweisung zur Erwägung gelangt ohne Erörterung zur Annahme.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Präsident Graf von Arnim -Boitzenburg gibt seinem Be— dauern Ausdruck, dem Hause einen ganz bestimmken Termin für die nächste Sitzung nicht vorschlagen zu koͤnnen. Die Regierung lege Wert barauf, daß das Wohnungsgesetz noch in der Kommission möglichst beraten werde, und es sei nicht abzusehen, wann diese Beratung ab⸗ geschlossen sein werde. Voraussichtlich aber werde das Haus am I9. Mai die letzte Sitzung abhalten, und zwar mit folgender Tages⸗ ordnung: Antrag auf Vertagung des Landtages bis zum 9. Oktober; dann eventuell das Wohnungsgesetz; Antrag Graf Hoensbroech; kleinere Vorlagen; dann eventuell Antrag Hillebrandt.

Oberbürgermeister Wermuth ⸗Berlin: Die Kommission für das Wohnungsgesetz hat sich soeben konstituiert und beschlossen, die erste Sitzung, damit sich die Mitglieder in diese schwerwiegende und bedeutungsvolle Materie einigermaßen einarbeiten können, am 18. Mai abzuhalten. Da auch schon eine große Reihe sehr bedeut⸗ samer Anträge vorliegen, die dem Gesetz eine bessere Gestalt geben sollen, so erscheint es doch ganz ausgeschkossen, es auch nur eventuell am Ih. Mai auf die Tagesordnung zu setzen. Es wäre dem Interesse des Herrenhauses und der Bedeutung der Materie nicht entsprechend, dieses Gesetz, welches das andere Haus fast ein Jahr beschäftigt hat, binnen wenigen Tagen und ohne Bericht zu erledigen.

Präsident - Ist die Vorlage am 19. nicht fertig, so kann sie nicht auf die Tggesordnung des Plenums kommen. Ich habe meinen bezüglichen Vorschlag ausdrücklich nur „eventuell“ gemacht. Vielleicht ermächtigt mich das Haus, die Tagesordnung definitiv festzusetzen. (Zustimmung.)

Schluß gegen 4 Uhr.

Wohlfahrtspflege.

Die Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen“ teilt mit: Im vergangenen Jahr wurben bei inem Vermögentstand von 15 Millionen Mark weit über 3 Millionen Mark verteilt. Für das laufende Jahr sind bereitz über 6 Millionen Mark bereitgestellt worden. Sollte sich ergeben, daß weitere Mitte! erforderlich sind, so werden auch diese bewilligt werden. Es geb! bierauz hervor, daß die Nationalstiftung ihre Unterstützungstätigken nach Maßgabe ihrer Mittel, die naturgemäß auf lange Zein berechnet sein müssen, verhunden mit elner eingehenden sozialen Fürsorge i umfangrelchster Weise ausübte.

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FKunst und Wiffenschaft.

Die Königllche Akademie der Wissenschaften hielt unter dem Vorsitz ihres Sekretart Herrn Planck am 3. Mal eine Hesamtsitzung, in der Herr Hintze über das Sp stem der nneren Politik Friedrichs des Großen sprach. Er be— bandelte ez, wie es sich in dem Polltischen Teitament bon 1753 var, stellt, mit besonderer Berücksichtigung der durch ebenden Abhängig ken

dieseß Regiecungssystemg von en 5ußeren Lehenghedir gungen des Staates, die auch nach dem Siebenjährigen Krsege nicht nur die strengste und sparsamste Zusam menfassung aller Kräfte, sondern auch ine Vermehrung der Machtmittel zur uünabweisbaren Notwendigk n machten. Vom Heerwesen ausgebend, wies er diefen Zusammien bang in den Entwürfen zur finanztellen Krieggsbereltschatt, in den Steuen⸗ und Wirischafteresormen, in der Bewmahrung der alten ständisch ge— gliederten G sellschaftsordnung nach. Rechtsschuß und Geistes fre ihent richieren dabei als Trost⸗ und Heilmittel gegenüber ken Härten und Einsenntgkeiten des mil itärtsch mer kan iltstiichen Poltzeist ates.

Folgende Druck chruten wurden vorgelegt: Tom. 5, Fase. 2 des von der Savigny-Stiftung beravzgegebenen Vocabularium luürisprudentige Romana (hBerolini 1917), von Heirn Holl sein Fuch;: Die Bedeutung der großen Kitege für das religiöse und kirch— iche Leben innerhalb dez deut chen Prorestantismus (Tübingen 1917), „8 von dem auswäitigen Mitglied Herrn Vatroflab pon Jag c in Wien eingesaadte Werk: Supplementum psalterii Bononiensis (Vindobonge 1917) und von Verin Erman die 31. wissen sch f iche Veroffentlichung der Deuischen Orfens- Gefen schaft: Tes ei. . , deutschen Ausgrabung im Jahre 1911 von P. Timme

etpzig 191 6.

Tie Galerie Eduard. Schulte bringt in ihrer neuen Aus— stellung zwei große Sammlungen: Eine Sonderagusstellung von pro ssor Ferdinand Brütt⸗Gronberg und (ine Biloerreih ! ie Türfet im Krtege' von Wilh. Victor Krausz⸗Wien. Weltete Werke andten Gust. J. Buchner-München, Waldemar Coste⸗Frankturt a. M., brofesser F. Klein⸗Chevaller⸗Berlin, Professor Max Koch- Berlin und zrich Nikutowzli⸗Düsseldotrf.

Literatur.

Bericht über die Tätigkeit der Königli reußi⸗ schen Hauptstelle für den k, richt für die Zeit vom J. Oktober 1914 big zum 1. Oktober 1916. 62 Seiter. (Geheftet 6 1, Verlag von Quelle u. Meyer in Leipzig.) Fin Aufsatz des Gehesmen Obertegierundgratz Notren berg über bie Begründung der Haupt sstelle leitet den Bericht ein. Gr Jzeint, wit die preuische Unterm ichlzverwaltung in dem letzten Menschen⸗ alter die Einrichtungen zum Weiterbilden ker Lebrer der Palhe= matik, Naturwissenschaften und Gibkunde zielbewußt und beharrlich selörtert und wie die innere Entnsicklung dazu gedrängt hat, die Daubtstelle zu sckaffen. Der Bericht? seibst legt bar, welche Ginrichtungen getroffen wurden, um trotz dem Weltkrtege die 1ufgzben der Hauptstelle zu erfüllen. Man erfährt, wie die Ver— anstaltungen zur Welterbildang, die ursprünglich nur für Lehrer und deb ertnnen zuns chst Groß Gerlins geplant waren, aus gedehnt wurden, welche Aus künst über Räume, Inn n einrichtungen und Lehrmittel erteilt wurden, Bie die Prütstelle angelegt ist und wiewelt die Arbeiten an den Musterverz chnissen der Lebimittel fortöeschritten sind. Für alle, zie die Hille der Hauptstlle in Anspruch nebmen sollen, ist der Bericht unentbehrlich, fo für Schulverwaltungen, für Lehrer und Lehrerinnen, die ia Matb matik, Naturwisfenschasten und rdkunde unterrichten, für Baubehörden, für Verleger und für Geschäste, die Lehrmtttel herstellen oder damit handeln.

Verkehrswesen. Die Annahme von Postpaketen nach der Türkei, die vorübergehend eingenellt war, ist wieder zugelassen. Bi auf weiteres bürfen jedoch von einem Absender käglich höchstene 30 Stück eingeliefert werden.

Vorläufige Einstellung des Briefverkehrs nach Spanien und den überseeischen neutralen Ländern. Wegen Mangels an einer gesicherten Geebeförderungsagelegen⸗ heit muß der Briefpostverkehr von Deutschland nach Spanien und den überseeischen neutralen Postgebieten (Mexito, Mittel⸗ und Südamerika, China, Siam) bis auf weiteres eingestellt werden. Briefe und Postkarten (»Familiensen dungen“) mit Familiennachrichten an die in Spanien in Freiheit lebenden Deutschen werden von den Postanstalten auch weiter zur Be⸗ förderung angenommen.

Theater und Mustk.

Im Königlichtn Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Der Troubadour! mlt den Damen Dux, Leisner, Herwig und den Herren Kirchner, Schwarz, Bachmann und Krasa in den Haupt⸗ rollen aufgeführt. Dirigent ist der Generalmusikoirektor Blech.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen bie Posse Kyritz⸗Pyrltz' in Szene. In gröheren Rollen sind die Damen Coste, Dora, Heiesler, von Mayburg, Schläter, Sussin sowie die Herren Boettcher, Eichheli, von T. debur, Müblhofer, Patry, Sachs und Ves permann heschästtat. Splelleiter ist Dr. Bruck, mustkalischer Leiter Herr Schmalstich.

Eln Gastspiel der Darmstähter Hofoper begann, wie W. T. B. meldet, am 7. Mat in Bukarest in Anwesenheit des Milttätgouverneurs vor einem seit Tagen ausberkauften Hause mit einer glänzenden Aufführunz des „Lohengrin. Das Publikum, in dem sich auch zahlreiche Rumänen befanden, spendete reichsten Bei⸗ fall. Ein am 6. Mat unter der Leitung des Hofkapellmeissers Sppen= heimer mit größtem Erfolg veranstalteteß Beethovenkonzert bildete dit Eröffnung des auf 19 Tage bꝛrechneten Gastsptele. Ein an dem se lben Tage von ter Vent schen Bukarester Schauspteltruppe in Braika begonnenes Gastsplel batte mit eimer Aufführung von Goethes Iphtgenien, mit Gertrud Arnold in der Titelrolle, ebenfalls (inen erfolgreichen Anfang ju verzeichnen. Das aus Deutschen, Desterreichern, Bulgaren, Türten und Rumänen zu sammengefetzte Zuschauerpuhlikum des bis auf den letzten Plat ausverkauften Haufes gab seiner Befriedigung durch lebhafte, immer von neuem wieder einsetzende Beisallskundgebungen Ausdruck.

Mannigfaltiges.

Das synchtonische Leuchten der Feuerfliegen ist eine in Amerika auftretende, aber sehr seltene Naturerscheinung, während sie bet den tropischen Lampyriden häufig ist. Die besonderen Verhält- aifse der Natur, Feuchtigkeit und Luftbewegung schelnen die Infekten sebr ju heemnflusten. H. A. Allorꝰ beschreiht in der amertikanlschen Wochenschrift Seience das von ihm beodachtete zeitweillge AÄaftreten des Leuchtens der Feuerfllegen nach etnem Gewitter. Die Luft war sehr warm und feucht, und die Feuerfliegen tauchten in großer Mengen auf, Tausende flogen über den Boden hin und leuchteten, oweit das Auge blicken konnte. Dies Leuchten verschwand und ehrte immer wieder, sodaß man in einiger Entfernung den Eindruck wechselnder Beleuchtung und Dunkelheit hate. Zu vellen börte das rhythmische Leuchten eine Zelt lang auf der ganzen Fläche zuf, zuweilen zeigte es sich nur an bestimmten Stellen. Obgleich sich Allard 12 Jahre lang bemühte, das Leuchten der Feuerfliegen zu ver⸗ folgen, konnte di ser Synchronismus nie wieder beobachtet werden. Je nach den Lustberhälintffen zeigen die Feueifliegen beträchtliche Aenderungen in ihrem Flug und in ihrem L uchten. Manchmal fliegen sie ganz dicht über dem Boden, dann weder erheben sie sich zu Myriaden bis zu den Spitzen der Bäume. Dann ist der Flug begleiket von einer langandaueriden Lichtausstrahlung, so daß die Insekt⸗n wie kleine veuchtpunkte erscheinen, die durch Luftüitömungen bewegt werden.

Pola, 10. Mai. (W. T. B.) Laut Meldung des Wiener 3. R.. Tel. Korrespondenzbureaus verzeichnete gestern um 5 Uhr l3 Minuten 7 Sekunden Abends der Seis mograph des Sydrb= vravhischnn Amtg in Pola den Beginn eines ka tast rophaälen Fernhebens; Maximalphase: ? Uhr 50 Minuten Abends bei einer . Bodenhewegung in Pola von 0,4 mm, Erdabstand:

l Mm.

New Jork, 10. Mal. (B. T. B.) Nach einer New Yorker Meldung das . Journal“ ist die amerikantsche Munittons⸗ sabrik Hammoth in dite Luft geflogen; die Sr her Opfer ist noch unbekannt.

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(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Königliche Sch ausp tele. Sonnab.: Opernhaus. 125. Abonne⸗ entshorstellung. Dienst« und Freipläͤtze sind aufgehoben. Der Troubadour. Oper in vier Akten von Giuseppe Verdi. Text nach em Jiglenischen des Salvatore Camerano. Mustlallsche Leitung: Derr. Genergimustkdirektor Blech. Regie: Herr Oberreglisseur Droescher. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 73 Ühr.

Schauspielhavtz. 127. Abonnementsvorstellung. Kyritz⸗Pyritz. Alt-Berliner Posse mit Gesang und Tan in drei Aufzügen 3 . don H. Wilken und O. Justinus. Mußtk von Gusfav Michael iz. Musikalische Leitung: Herr Schmalstich. Inszenierung: Herr Regisseur Dr. Bruck. Ansang 75 Uhr. .

Sontag: Dpernhaus. 126. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ i sfees lig; ö. Der ,, om dh für Musik, in dre en von Hugo von Hofmanntthal. Musik vo Richard Strauß. Anfang 7 Uhr. . r a nn

Schauspiel haus. Nachmittags: 150. Kartenreservesatz. Au Illerbh öch sten Befehl:; Vorstellung für die e e r gf e n! Zum 25. Male: Der Raub der Saßblneriumen. Anfang 24 Uhr. (Ueber sämtliche Plätze ist berelts verfägt. Abends: 128 Abonne⸗ ments borstellung, Vienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Nönige. Ain Schauspiel in dres Aufsü6gen bon Hans HMeüller. In Szene gesetzt von Heirn Regisseur Dr. Biuck. Anfang 7] Uhr.

Familiennachrichten.

Bestorb gn: Hr. Generalmajor a. D. Eduard Sperling (Berlin). Or. Generalmasor a. D. Carl Fischer (Braunschweig). Fr. . , ,, n gew. von Bro⸗

t, ger. Holzapfel (Brandenburg, Havel). Fr. Magi Helene Fürst, geb. Hennig Berlin). d mat g

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. T v rol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Expedition, echnungsrat Mengering in Berlin. ; . Verlag der Erppedition (Mengerin 9) in Berlin. 8 Druck der Norddeutschen Buchdruglerei und Verlagsanst * Her ln, slflrerter, w, Verlattanstalt 3. Sechs Beilagen (etnschlichlich Warenzeichen beilage Nr. 37 sowie die 1450. Ausgabe der Deutschen Ver lustlisten.

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Natur.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanz

M EZ.

Berlin, Freitag, den 11. Mai

Varlamenltsbericht.)

Deutscher Reichstag. Nachtrag. 104. Sitzung vom 9. Mai 1917.

Die Rede des Staatssekretärs des Reichskolonialamts Dr. Solff, die gestern wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms nicht mitgeteilt werden konnte, lautet:

Meine Herren! Auch ich bedauere mit dem Herrn Referenten, daß die Verhältnisse in den Schutzgebieten es ermöglicht haben, daß wir den Kolonialetat in diesem Jahre so schnell verabschieden können. Aber auch ich schöpfe aus denselben Tatsachen Mut und Hoffnung wie die Herren Vorredner. Die Erfahrungen, die die Kolonialver— waltung trotz des Mißgeschickes in den Kolonien mit den Erfolgen der Verteidigung gemacht hat, geben mir Mut und frohe Zuversicht

für die Zukunft.

Ich danke den Herren Vorrednern insbesondere für die aner⸗ kennenden Worte, die sie für die heldenmütigen Leistungen der Schutz truppen in Sonderheit in Ostafrika gefunden haben; Sie können sicher sein, daß die Regierung sich Ihren Dankesgefühlen anschließt. Ich danke auch den Herren Vorrednern für die Wärme, mit der sie für die geschäbigten Kolonialdeutschen eingetreten sind, und wenn der Herr Abgeordnete Thoma zahlreiche Zuschriften von besorgten Kolo— nialinteressenten bekommen hat, so darf ich ihm den Rat geben, die Briefschreiber dahin zu bescheiden, daß die Kaiserliche Regierung die geschädigten Kolonialdeutschen nicht im Stiche lassen wird, und wenn ich das ausspreche, meine Herren, dann bin ich mir der Zustimmung des gesamten Reichstags sicher. (Bravo)

Wie ich mich nun, meine Herren, mit dem Herrn Abgeordneten für Bremen auseinandersetzen soll, daß weiß ich nicht. Ich habe vor dem Kriege drei Jahre versucht, mich mit dem Herrn Abgeordneten Hencke über koloniale Angelegenheiten zu unterhalten. Er will nicht. Er verschließt sich allen verständigen Argumenten. Ich habe Ihnen damals entgegengehalten, es würde die Zeit kommen, und zwar sehr bald, wo die Sozialdemokratie, die damals noch zusammen war, sich der Kolonialpolitik zuwenden und mitmachen würde. Meine Herren,

daß ich damals nicht falsch gesehen habe, das habe ich aus der Rede

des Herrn Abgeordneten Noske heute geschlossen. (Sehr richtig!

1 echts.)

Und wenn der Herr Abgeordnete Noske besonders hervorgehoben

hat, daß die Erfolge unserer Schutztruppen und unserer Ansiedler

während des Krieges nur dadurch so gute sein konnten, daß die Ein— geborenen uns treu zur Seite gestanden haben, so ist es das beste Lob, das der Kolonialvemaltung gespendet weiden kann, und daß es von dieser Seite kommt, freut mich ganz besonders. Von diesem Lobe möchte ich ebenso wie der Herr Vorredner, der Herr Abgeordnete Waldstein, einen Löwenanteil auf den ehemaligen Gouverneur von Istafrika abwälzen. Die Eingeborenenpolitik des Herrn von Rechen— berg, der jetzt als Mitglied diesem hohen Haufe angehört (bravo rechts, hat es jedenfalls den Afrikanern erleichtert, den feindlichen Angriffen solange Widerstand zu leisten.

Weiter habe ich heute nichts zu sagen. Ich bedauere lebhaft, daß ich nicht mehr mitteilen kann, und zugeben muß, wie traurig die Ver— hältnisse in den Schutzgebieten liegen. Die Stimmung aber, die ich gestern in der Kommission empfunden habe und die heute, mit der einzigen Ausnahme des Herrn Abgeordneten für die Hansastadt Hremen, auch hier herrscht, diese Stimmung gibt mir die Gewißheit, Sie alle in Zukunft mitarbeiten werden an dem Wiederaufbau der Kolonien, den ich mit froher Zuversicht vor mir sehe.

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105. Sitzung vom 10. Mai 1917, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Am Bundesratstische; Der Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich und der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Zimmermann.

Präsident Dr. Kaempf eröffnet die [1M Uhr.

Zur ersten Lesung stehen die zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche in Berlin am II. Januar 1917 unterzeichneten Verträge Gonsulat⸗ NRechtsschutz, Auslieferungs⸗, Niederlassungsvertrag, Vertrag über gegenseitige Zuführung von Wehr- und Fahnenflüch— tigen der Land- Und Seestreitkräfte, Verträge über Anwen— dung dieser Vertragsbestimmungen auf die Schutzgebiete und auf die osmanischen Provinzen Hedschas, Jemen und Nedschd). Die Besprechung wird über sämtliche zehn Ver⸗ träge gemeinsam geführt.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirklicher Ge⸗ heimer Rat Zimmermann:

Meine Herren! Die Rechtsverträge zwischen Deutschland und der Türkei vom 11. Januar dieses Jahres, die der Herr Reichs⸗ kanzler Ihnen teils zur Genehmigung, teils zur Kenntnisnahme mit— geteilt hat, sind ihrem wesentlichen Inhalte nach juristisch⸗technischer Ihre Begründung nach dieser Richtung hin will ich dem Herrn Direktor der Rechtsabteilung meines Amtes überlassen, der die Verhandlungen mit den türkischen Herren Delegierten geführt und zum Abschluß gebracht hat.

Die Verträge haben aber über ihren sachlichen Inhalt hinaus noch eine hohe politische Bedeutung. Ich darf mir erlauben, Ihnen lierüber einige Ausführungen zu machen. Wie Sie wissen, verfolgen die Verträge den Zweck, das sogenannte System der Kapitulationen zu ersetzen, das die Verhältnisse der Fremden in der Türkei seit Jahr⸗ hunderten geregelt hat. Ursprünglich mehr ein Ausfluß der Tat⸗ sache, daß die Angehörigen der christlichen europäischen Mächte auf dem türkischen Boden nur geduldet wurden und in ihren rechtlichen

Sitzung um

) Ohne Gewähr, mit Ausnahme der Reden der Minister und Staal sekretäre.

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und wirtschaftlichen Beziehungen sich selbst überlassen waren, haben sich die Kapitulationsrechte im Lauf der Jahre durch eine Reihe von Verträgen zu Privilegien ausgewachsen, die den Fremden in der Türkei eine bessere Stellung sicherten, als sie die Landesangehörigen dort saßen. Diese Bevorzugung der Fremden wurde immer mehr als eine zerletzung der nationalen Würde der Türkei empfunden, namentlich seitdem Japan die Befreiung von der Konsulargerichtsbarkeit durch⸗ setzte und als erste Großmacht nicht christlicher Kultur in den Verein des europäischen Völkerrechts aufgenommen wurde.

Dazu kam der Umstand, daß die Türkei durch die Umwälgungen des Jahres 1908 zu einem Verfassungsstaat geworden war und in— folgedessen die in den Kapitulationen liegende Beschränkung der So u⸗ veränität geradezu unerträglich erschien. Man kann wohl mit vollem Recht sagen, daß schon vor Ausbruch dieses Weltkrieges die Be— freiung don den Kapitulationen von dem ganzen osmanischen Volke einhellig gefordert wurde. Diese Stimmung machten sich unsere Feinde zu Nutze, um der Gefahr eines Anschlusses der Türkei an die Zentralmächte durch das Angebot des Verzichts auf die Kapitulationen zu begegnen. Es ist bekannt, daß die klardenkenden und zielbewußten Leiter der türkischen Politik aus diesem Angebot eine für unsere Feinde sehr überraschende Folgerung zogen; sie erklärten, daß die türkische Neutralität nicht käuflich sei, daß aber die Kapitulationen mit der jetzigen staatsrechtlichen Lage der Türkei und der türkischen Souveränität unvereinbar seien und daß sie infolgedessen diese Kapi— tulationsrechte einseitig mit Wirkung vom 1. Oktober 1914 aufhöben.

Wenige Monate später traten die Türken als Bundesgenossen

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an unsere Seite. Sie haben sich von diesem Augenblick an als treue Waffenbrüder bewährt (Bravoh und durch ihre glänzende Tapferkeit Erfolge erzielt, von denen viele Seiten in den Annalen dieses Welt— kriegs ruhmpoll berichten. (Bravo) Die deutsche Regierung konnte die einseitige Aufhebung der Kapitulationen vom Stand des Völkerrechts nicht als wirksam anerkennen; denn die Rechte, welche den Deutschen auf Grund des bisherigen Systems zustanden, waren durch Verträge verbrieft. Wohl aber erkannte Deutsch— land an, daß die Befreiung von den Fesseln der Kapi— tulationen für die Türkei das pornehmste, ja, vielleicht das einzige Kriegsziel ist; denn die Türkei ist ebenso— wenig wie Deutschland in diesen Weltkrieg hineingezogen, um seine Nachbarn zu zerschmettern, um fremde Länder zu erobern und fremde Völker politisch und wirtschaftlich niederzuschlagen, sondern lediglich, um im Kreise der anderen Völker frei und sicher leben zu können. Hierzu bedarf sie eines Rechtszustandes, der es den politischen Agenten habsüchtiger Mächte in Zukunft unmöglich macht, unter dem Deck— mantel der Kapitulationen ganze Provinzen der Türkei zu insurgieren und auf den Zerfall des osmanischen Reiches hinzuarbeiten, wie es die russischen Vertreter in Armenien, die englischen in Mesopotamien und die französischen in Syrien getan haben.

Daß die Türken dieses Kriegsziel erreichen, dazu will ihnen Deutschland nach Kräften helfen. Dies erfordert nicht allein die Treue, die wir unseren Bundesgenossen schuldig sind, es liegt auch in unserem eigensten Interesse. Denn vor allen anderen Mächten muß ganz besonders Deutschland aus wirtschaftlichen und politischen Gesichtspunkten Wert darauf legen, daß die ihm verbündete und be⸗ freundete Türkei sich in Zukunft kraftvoll und selbständig entwickeln kann.

Wenn die Kaiserliche Regierung daher auf den Wunsch der türkischen Regierung, in Verhandlungen über die Beseitigung der Kapitulationen einzutreten, bereitwillig eingegangen ist, so ist es doch ohne weiteres klar, daß sie sich mit dieser Negative nicht begnügen konnte. Es ist nicht leicht, Jahrhunderte alte Ordnungen einseitig zu beseitigen; sie müssen durch neue Ordnungen ersetzt werden, die dem bisherigen Zustand, so sehr sie sich auch von ihm unterscheiden, doch sorgfältig Rechnung tragen und dem Mißverständnis und Will⸗ kür in Zukunft nach Möglichkeit vorbeugen. Die Reichsleitung glaubt, durch die Ihnen vorgelegten Verträge diese Aufgabe gelöst zu haben.

Auf welchem Wege man zum Ziele gelangt ist, wird Ihnen nun— mehr von verständiger Seite auseinandergesetzt werden. Im In⸗ teresse der weiteren Pflege der guten und freundschaftlichen Beziehungen zu der eng verbündeten Türkei, im Interesse unserer beiderseitigen Kriegsziele bitte ich Sie, meine Herren, den Ihnen vorliegenden 7 Verträgen nunmehr möglichst bald und möglichst einhellig Ihre Ge⸗ nehmigung erteilen zu wollen. (Lebhaftes Bravo!)

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: Meine Herren!

Aufgabe, die den deutschen und türkischen Delegierten bei den

. 9 l j j * ö stssf Verhandlungen über das Ihnen jetzt vorliegende Vertragswerk gestellt war, erwies sich deshalb als besonders schwierig, weil nicht nur der neu zu schaffende Rechtszustand von dem bisherigen grundsätzlich ab— wich, sondern auch die deutschen und die türkischen Rechtsanschauungen in wichtigen Punkten auseinandergehen. Das jogenannte Kapitu⸗ lationssystem, das, soweit Deutschland in Betracht kommt, auf dem preußisch-türkischen Vertrage von 1761 beruht und in dem deutsch— lürkischen Handolsvertrag von 1890 aufrechterhalten ist, gewährt den Deutschen in der Türkei ebenso wie den Angehörigen der übrigen Kapitulativnsmächte eine privilegierte, gewissermaßen exterritoriale Stellung. Diese besteht in wesentlichen darin, daß die Angehörigen der Kapitulationsmächte mit gewissen Ausnghmen nicht der türkischen, sondern der eigenen Gerichtsbarkeit unterstehen, und daß die Konsuln, die diese Gerichtsbarkeit ausüben, Rechte und Privilegien genießen, wie sie nach allgemeinem Völkerrechte nur diplomatischen Vertretern gewährt zu werden pflegen. Nach dem Kapitulationsrecht gehören Rechtsstreitigkeiten zwischen Deutschen zur ausschließlichen Juris⸗ diktion ihrer Konsuln; aber auch Fremde, die einen Deutschen ver= klagen wollen, haben sich zu diesem Zwecke an Den deutschen Konsul zu wenden. Andere Rechtsstreitigkeiten zwischen Deutschen und Türken müssen allerdings vor den türkiscken. Gerichten anhängig gemacht werden; dech waren auch hier die deutschen Interessen durch das kon— sularische Assistenzrecht gewahrt, wonach ein Urteil gegen einen Deut schen, um rechtskräftig und vollstreckbar zu werden, der Unterschrift des bei den Verhandlungen zugezogenen deutschen Konsilarbegmten bedurfte, Völlig ausgenommen ron der, peutschen Jurisdiktion blieben nur die Grundstückssgchen, bei denen seit Jahrzehnten von den Groß— mächten die türkiscke Gerichtsbarkeit als ausschließliche anerkannt war. Auf dem Gebiete des Strafrechls brauchen die Deutschen nach dem Kapitulationsreht im allgemeinen nur den deutschen Richter über sich anzuerkennen. Die fürkische Gerichtsbarkeit tritt allerdings ein, so—

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irken müssen. Denn während in anderen

t indesangehörigen die bessere Stellung haben, mußt es auf ihrem eigenen Gebiet mit ansehen, wie die Fremd genüber eine weitaus bevorzugte Stellung einnahmen sorderung der türkischen Delegierten war Vertragsrecht auf der Grundlage des allgemein

rechts sowie in vollkommener Gleichheit und i baut werden müsse. Diese Forderung ist von der Kaise Re gierung als berechtigt anerkannt und in dem ganzen Vertragswerk loyal durchgeführt worden. Wie die Herren aus den einzelnen Be— stimmungen der Verträge ersehen werden, sind der Türkei gegenüber in keinem Punkte Rechte für unsere Konsuln und für unsere Ang hörigen verlangt worden, die wir nicht auch den türkischen Konsuln und den türkischen Staatsangehörigen bewilligt haben. Ohne dieses Entgegenkommen wären die Verhandlungen züm Scheitern verurteilt gewesen. Wie war es nun möglich, auf dieser Grundlage die deut— schen Interessen zu wahren, die bisher durch die Kapitulationen sichergestellt waren? Es ist ja einleuchtend, daß nicht ohne Grund in der Türkei wie in anderen Ländern mohammedanischer Kultur das System der Personalität der Gerichtsbarkeit, wie es auch in den alten deutschen Volksrechten herrschte, gegenüber dem modernen System der Territorialität der Gerichtsbarkeit so lange standgehalten hai Stärker als in anderen Landern ist in mohammedanischen Stag das Rechtsleben mit religiösen Anschauungen und Einrichtungen durch setzt, die eine völlige Gleichstellung der Fremden und der Einheimi— schen erschweren. Dieser Eigenart der osmanischen Kultur mußte auch unter dem neuen System Rechnung getragen werden. Das ist zunächst in umfassendem Maße auf dem Gebiete der Ziviljustiz ge— schehen. Hier sind die Eheangelegenheiten und die sonstigen Ange— legenheiten des Familienrechts der türkischen Gerichtsbarkeil nach wie vor entzogen worden, da diese hierbei Normen würde anwenden ändischen Anschauungen schwer vereinbar die türkische Staatsgewalt selbst in taatliche Gerichtsharkeit gar nicht

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müssen, die mit den abendländ wären. In der Tat nimmt auch derartigen Angelegenheiten eine s in Anspruch; sie überläßt diese vielmehr selbst für eigene Untertanen der Gerichtsbarkeit der geistlichen Behörden. Das gleiche wie für die Familienangelegenheiten gilt auch für die Fragen der Geschäfts— fähigkeit, insbesondere der Entmündigung, da auch solche Fragen in der Türkei vielfach and

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ders als in Deutschland beurteilt werden. So ist für alle diese Angelegenheiten die heimische Gerichtsbarkeit als ausschließliche bestehen geblieben wohl gemerkt aber eine Gerichts barkeit, die in Deutschland ausgeübt wird, und nicht etwa eine neue Konsulargerichtsbarkeit. Wenngleich auf diese Weise unseren Ange—⸗ hörigen ein gewisser Mehraufwand an Zeit und Kosten verursacht wird, so ist doch der Vorteil, den sie dabei erreichen, ein ganz über⸗ wiegender; denn sie unterstehen in diesen für ihr persönliches Leben so überaus wichtigen Fragen nach wie vor richterlichen Behörden, die ihnen volles Verständnis entgegenbringen und nach deutschen Noymen Recht sprechen. Auf dem Gebiete des Strafrechts hat der Ausliefe⸗ rungsvertrag der Verschiedenheit der rechtlichen und sittlichen Begriffe insofern Recknung getragen, als in die Liste der Auslieferungsdelikte verschiedene Vergehen aufgenommen sind, die nur in dem einen oder in dem anderen Lande als besonders straffällig erscheinen. Allerdings ist die Aufnahme in diese Liste so lange nur theoretisch, als der Grund⸗ satz der identischen Norm der Auslieferung entgegensteht, das heißt solange nicht die Straftat von beiden Rechtssystemen unter Strafe ge⸗ stellt ist. Es ist aber von der Türkei auf dem Gebiete gewisser Sitt—= lichkeitsdelikte, die hier besonders in Frage kommen, das Zugeständnis gemacht worden, daß sie hier auch über den Rahmen der identischen Norm hinaus die Auslieferung bewilligen will. Auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind den deutschen Konsuln auch nach dem Wegfall der Kapitulationen weitgehende Befugnisse verblieben, so daß sie ihre Fürsorge für unsere Angehörigen ausüben können, ohne mit der Landesgewalt in Konflikt zu kommen. Die Rechte, die bier unferen Konsuln in der Türkei und ebenso natürlich den türkischen Knsuln in Deutschland bewilligt worden sind, finden sich in drei Artikeln des Konsularvertrags, die, wie man wohl sagen darf, drei Sonderverträge bon großer Bedeutung enthalten; das sind ein Notariatsabkommen, ein Vormundschaftsabkommen und ein Nachlaßabkommen. Zunächst ist im Artikel 15 des Konsularvertrags ein Nofariats? abkommen enthalten. Danach hat der Konsul volle Notariatsbefug— nis für Rechtsgeschäfte unserer Angehörigen unter sich sowie für Ge— schäfte, die in Deutschland zur Ausführung kommen, darüber binaus auch noch für eine Reihe anderer Fälle. Ein Vorbehalt ist für Grundeigentum in der Türkei gemacht worden; doch kommt auch dieser Vorbehalt in Wegfall bei dem wichtigen Akt der Testamentserrichtung. Das zweite Abkommen ist im Artikel 18 des Konsularvertrags ent⸗ halten und betrifft das Vormundschafts- und Pflegschafts recht. Hier ist dem deutschen Konsul im allgemeinen die Stellung des Vormund— schaftsrichters verblieben, so daß er sich gerade auf diesem wichtigen Ge biet unserer Angehörigen in gleicher Weise wie bisher annehmen kann. Besondere Vorsorge mußte getroffen werden, die nahe— liegenden Kompetenzkonflikte mit Landesbehörden zu wpermeiden, die, sich namentlich auf dem Gebiete, der Entmündigung sowie bei der Verwaltung unbeweglichen Mündelvermögens ergeben können; wie dies im einzelnen geschehen ist, werden die Herren aus den Bestimmungen des Artikel 18 ersehen haben. Der wichtiaste der drei Unterverträge endlich ist das im Artikel 19 enthaltene Nachlaß— abkommen, Nach diesem Vertrage steht den Konsuln in Ansehung der Nachlässe von Reichsangehörigen das Recht zu, die Sicherung und Inventarisierung der Erbschaft herbeizufübren, ferner das Erbschafts—⸗ vermögen zu verwalten, die Nachlaßgläubiger aufzurufen, die Erben zu vertreten und ihnen Erbscheing auszustellen, endlich den Nachlaß an die Erben auszuantworten. Die Landesbebörden haben ein ge= wisses Mitwirkunagsrecht, das sich verstärkt, soweit osmanische Staals⸗ angehörige als Miterben oder Gläubiger an dem Nachlaß beteiligt sind. Auch enthält der Vertrag eine wichtige Ausnahme von den sonst zur Anwendung kommenden deutschen bürgerlichen Rechte in Ansehung solcher Erbschaften, die in der Türkei liegendes Giundeigen⸗

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