(RGBl. S. S9), habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers übers den Nachlaß der am 5. Januar 1917 in Bonn verstorbenen Auguste Loöhnis die Zwangsverwaltung ange⸗ ordnet. (Verwalter: Justizrat Heinrich Gottschalk in Bonn, Wilhelmstraße 9.) Berlin, den 22. Mai 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusen sky.
M inistertum der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten.
Dem Stiftsgutspächter Otto Tribukait in Bachmann, Kreis Memel, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann beigelegt worden.
Bekanntmachung.
Dem Handelsmann (Geschäftsagent), Ferdinand Mgckerodt in Zeitz, Rordstr. 3, ist der Handel mit Lebensmitteln aller Ari wegen Unzuverlässigkeit durch uns entrogen, nachdem die ent= sprechen de Ver füqung des hiesigen Magistrats unzuständigkeite halber erledigt ist. —Dle Kosten der Veibffentlichung hat der Handelsmann Mackerodt zu tragen.
Zeitz, den 22. Mat 1917.
Die Polijelverwaltung. Kelp.
Bekanntmachung.
Der Händlerin Ehefrau Anna Grau, geb. Kruse, in Oestr ich, Fabrikstraße 12, habe ich auf Grund der Bundesrats, vetordnung vom 25. September Il iRöGBl. S. Cor den Handel 6 Lebensmirteln und Seife wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 14. Mai 1917.
Der Landiat. J. V.: Dr. Burchard.
Bekanntmachung.
Dem Schubmacher Heinrich Gerner in Oestrlch, RFahꝛil⸗ straße 4, babe ich auf Grund der Bundetzrate verordnung vom 23. Sep tember 1919 (RGB. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln und Seife wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 14. Mat 1917.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Heinrich Hagenkötter in Mengede Dortmunder Straße 8, habe ich auf Grund der Bundesratsperord, nung vem 23. September 19195 (RGB. S. 603 den Hande! mit Back und Fonditorwaren wegen Unzuverlaͤssigkeit bis auf wetteres unter sagt.
Dortmund, den 14. Mai 1917.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
Sekanntmachung.
Dem Witt Heinrich Menken in Mengede, Har semann⸗ straße 2, bave ich auf EKrund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗— iember 1915 (RSGBl. S. 603) den Handel mit Lebens-, Futter⸗ und Düngmitieln sowie sonni gen Gegenständen des täglichen Bedarss wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres unter sagt.
Dortmund, den 14. Mai 1917.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
Bekanntmachung.
Den Eheleuten Fleischermeister Otto Niemann in Bode lschwingb, Haberlanzstraß 38, haße ich auf Grund der Bundegrattperordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Fleisch und Fletschwaren sowie Lebens⸗ mitteln jeder Art wegen Uazuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 14. Mal 1917.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
Bekanntmachung.
Den Händler Leo Borgs müller in Hab inahorst, Kror⸗ piinzenttraße Ni. H, babe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Lebens- und Futtermitteln wegen Unzuverlässigteit bis auf welteres untersagt.
Dortmund, den 15. Mal 1917.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
Bekanntmachung.
Dem Händler Andreas Karolewiez in Sodingen babe 1 auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Backwaren wegen Unzuper⸗ lässigkett bis auf weiteres un te rsagt.
Dortmund, den 16. Mai 1917.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
Sekanntmachung.
Den Eheleuten Bäcker Hubert Berborst in Habing— horst, Kronprinzenstraß Stz, babe ich auf Grund der Bundesrate⸗ verordnung vom 23. September 1915 (RGGBl. S. 603) den Handel mit Backwaren wegen Unzuverlässigleit bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 15. Mat 1917.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. Mai 1917.
Seine Majestät der Kaiser und Känig hat im Laufe der Woche die an der Westfront kämpfenden Truppen besucht. Wie „W. T. B.“ mitteilt, weilte Seine Majestät bei zahlreichen an den Schlachten bei Arras, an der Aisne und in der Champagne ileilnehmenden Truppen, in Lazaretten und bei den Armeeführern und Führern der Heeres⸗ aruppen Kronprinz Rupprecht und Deutscher Kronprinz. Die Rückkehr itz Große Hauptquartier erfolgie gestern in.
In der am 24. Mai 1917 unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich abge⸗ haltenen Plenarsitzung des Bundesrattz fanden dessen Zu⸗ stimmung: die Gesetzentwürfe über die Feststellung des R haushaltsetats und des Haushaltsetats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1917 nach den Beschlüssen des Reichstags, der vom Reichstag in veränderter Fassung angenommene Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Aenderung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen, der Entwurf einer Be kannt⸗ machung zur Erleichterung der Einzahlung auf Aktien und der Entwurf einer Bekanntmachung über die Zahlung des Bar⸗ gebots bei Zwangsversteigerungen.
Die deutsche Regierung veröffentlicht nachstehende Denkschrift über weitere Maßnahmen gegen den Mißbrauch feindlicher Lazarettschiffe:
1.
Die deutsche Regierung bat in ibrer Denkschrift über den Miß⸗ brauch feindlicher Lajarettschiffe vom 29. Januar 1917 nachgewiesen, daß die feindlichen Regierungen, namenilich die britische, ihre Lazareti= schiffe nicht nur zum Zwocke der Hilfeleisung für Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige, sondern auch für milit rische Zwecke benutzt und dadurch das Paager Abkommen über die Anwendung der Genfer Konvertion auf den Seekieg schwer verletzt haben. Aus diesem Grunde bat die deutsche Regierung ein bestimmtes Stegebtet in dem südlichen Teile der Nordsee und dem enalischen Kanal für feindliche Laza etischiffe als gesperrt erklärt mit der Wirkung, daß in deesem Gebtete derartsge e, . als kriegführende angesehen und ohne weiters angegriffen werden. ;
Gore n n feindlichen Mächte über die Denkschrift geäußert haben, ist von ihnen, wie nicht anders zu erwarten war, der Miß⸗ brauch der Lczareitschlffe geltugnet werden. Auffallenderweise in man tabtt britticherseiig nicht folgericht g vorgegangen, indem die britische Admiralität in ibrer Kundgebung nur die Reförderung von Truppen auf Lazarettschiffen bestritien, die britijche Regierung seldu dagegen auch die Besötderung von Munstion geleugnet hat. Gegen üt er den zahlreichen, von der deutichen Regterung vorgeleglen Beweleflücken önnen solche Kundgebungen der Feinde keinerlei Be—
deutung beanspruchen. ö
Imwischen bet die Deutsche Regierung weitere Beweise für die Benutzung feindlicher Lajarettschiffe zu militärtschen Zwecken erhalten; von diesen sollen folgende als besonders dejeichnend hervorgehoben
werden: . 1) Der Kommandant des deutschen Unterseeboots U. ...
melder dienstlich, daß er im Februar 1917 auf elner 16 tägigen Unterrehmung im nördlichen Aegäischen Meere bei Tage nur
8 ttschiffe gesehen hat. — . amg g,, dem Krlegstagebuch des Kemmandos eines
deutschen Unterseebootẽe. Datum und Zeit
22. Februar 1917
7 Uhr 18 Min. Vm. Länge — 370 0! N
Breite — 40 6561 60 8 Uhr 05 Min. Vm.
Angabe deg Orts Vorkommnslsse
Mit Kurs 400 von der Küste abgehalten, da ein Lazarettschiff in Sicht kommt.
Lazarettschiff meldet den Standort des Bootes. (Aufge⸗ sangener Funkspruch.)
9 Uhr 10 Min. Vm.
pp. Unterschrist.
3) Nach der diensilichen Meldung eines deutschen Marineoffizierg hat das sranzösische Lazareitschiff Lasayrtte‘ am 16. März 1917 mit einer Ladung Munition fur Saloniti den Pafen von Bordeaux derlassen.
4) Aussage des in Mazedonien in Kriegsgefangensch-ft geratenen Unterosfi eis Marc Pomade vom 176. franzoͤsischen Infanterie⸗ regiment, III. Bataillon, 11. Kompagnie:
Le vapéur „Le Ganuda“ était employd dans 16 temps des combats des Dardanelles comme vapeur höpitsl; wais c'était connu et on en parlait beaucoup dans armée qu'il portait des munitions. Le grand paquebot „La France, quoique vapsur höpital, était 8mploys à Salonique au trans- port des munitions; il est à supposer qu'il ne porte plus de munitions maintenant. Certains transports frangais changend tröès souvent leur nom; uns fois ils font 10 voyage comme bäteau höpital, et uns autre fois servent, de transports.
J'ai vu aux Dardanelles passer des automobiles de la croix rouge anglaise qui transportaient des munitions jusqu'aux tranchses; souvent elles revenaient sans porter des bless es.
Uskub, 6 mars 1917.
gez. Mare Pomade.
Diese Autsage hat der Unteroffizier vor dem Feldjustibeamten eines deutschen Oberkommandos vorschriftsmäßig beeidet.
Aus dem vorste henden Material ergibt sich, daß der militärische Verkehr mit Saloniti zu einem sehr bedeutenden Teile dunch feind— liche Lazateitschiffe vermittelt wird, daß ferner feindliche Lazarettsch ffe den milltärischen Nachrichtendienst versehen, daß endlich diese Schiffe häu fig, und zwar brsondeis im Mittel meer, zur Munitionsbesörderung benugi werden. .
Berelts in der Denkschrift vom 29. Januar 1917 sind jahlreiche Beweise für den Mißbrauch feindlicher Lazaretischiffe im Mintel meer beigehracht worden; vergl. die Anlagen Nr. 6, 7, 8, 11, 19, 17, 21, 22, 23. Da auch nach dem neuen Beweismaterial die seindlichen Pfeudo⸗Lazarettschlffe gerade im Mittelmeer ihr Unwesen treiben und dadurch gewichtige militärische Interessen Deutschlanda und seiner Verbündeten in völkerrechtswidrlger Weise schädigen, sieht sich die Deutsche Regitrung nunmehr gejwungen, den Verkehr der feindlichen Lazareitschiffe auch in dem durch ihre Ertlärung vom 31. Januar 1917 als Sperrgebiet bezeichneten Teile des Mittelmeeres, und zwar grundsätzlich mit Einschluß der Fahrrinne für Griechenland mit allen Kräften zu verhindern. Sollten daber in diesem Seegebiet nach einer angemessenen Frist noch fe noliche Laiareitschiffe angelroffen werden, so würden die deutschen Seestreitträfte sie gleichfalls als kriegführende ansehen und ohne weiteres angreifen.
IV.
Um den felndlichen Mächten die ungefährdete Wegschaffung ihrer Verwundeten und Kranken aus Saloniki zu ermöglichen, wird die in der deutschen Erklärung vom 31. Januar 1917 erwähnte griechische Fahrrinne für den Verkehr von Lazaretischlffen unter folgenden Be⸗ din qungen freigegeben; ;
I) die Lajaretischiffe müssen den Hafen Kalamata im Pele— vonnet anlaufen und mit einer bestimmten, der Deutschen Regierung bekanntgegebenen Geschwindigkelt zwischen Gibraliar und Kalamata laufen;
6. die Namen der Lazarettschlffg sowie lhre Ankunftg⸗ und Abfahrtszeiten in Kalamafa und Gibraltar müssen in jedem einzelnen Falle mindestens 6 Wochen vorher angemeldet werden;
3) für jede Fahrt muß von dem Vertreter der neutralen Regierung, die Deutschlands Interessen in dem Flaggenslaat wahr⸗ nimmt, eine ausdrückliche Erklärung abgegeben werden, daß das Lazareftschiff nur Verwundete, Kranke und Pflegepersonal an Bord bo, auch keine andere Ladung ais Stoffe jur Pflege der Ber— wunteten und Kranken mit sich fährt.
Auf Grund dieser Maßnahmen können die Verwundeten und Kranken auf den griechlschen Babnen noch dem Hafen von Kalamata geschafft und von dort durch Lazarettschiffe abgehelt werden.
Der frühere amerikanische Botschafter in Berlin Gerard fer sich, wie „W. T. B.“ mitteilt, bemüßigt be⸗ funden, die von der deutschen Obersten Heeresleitung im Ayril und Mal 1916 durchgeführte Verpflanzung Liller Ein⸗ wohner aufs Land zum Gegenstand einer seiner deutsch⸗ feindlichen Reden zu machen. Die Gründe der Maßnahme sind so oft wiederholt erläutert, ihre völkerrechtliche Unanfecht⸗ barkeit so oft dargelegt und ihr Nutzen zum Wohle der Be⸗ völkerung selbst so zwingend nachgewiesen, daß darüber weitere Worte nicht zu verlieren sind. Nur saweit Gerard in seinen Auglassungen neue wahrheitswidrige Angaben macht, sollen feine Anwürfe nicht unwidersprochen bleiben. Dahin gehört vor allem die Behauptung, daß die Liller Mãnner und Frauen das Land für das deutsche Heer und die deutsche Zivilbevölkerung bearbeitet hätten. Die Bevölkerung der deutschen Heimat hat an der Getreideernte des besetzten Ge⸗ biets keinen Anteil gehabt; diese ist vielmehr allein den Ein⸗ wohnern des okkupierten Nordfrankreichs zugute gekommen. Wo zur Ernährung der deutschen Soldaten Erntebestände eninommen wur den, sind diese in gleicher Höhe den französischen Landeseinwohnern aus eutschland wieder zugeführt. Gerards Behauptungen gehören daher in das Reich böswilliger und verleum derischer Erfindung. Wenn Gerard sich weiter dahin autz⸗ säßt, daß es allein den Anstrengungen des Papstes, des Königs von Spanien und des Präsidenten Wilson gelungen sei, die Rückführung der Liller Verpflanzten zu erzwingen, so wird bemerkt, daß die Rückführung nicht auf Grund eines derartigen Druckes erfolgte, sondern weil den be⸗ troffenen Personen von vornherein die Zusicherung gegeben war, daß sie nach Beendigung der Ernte und Neubestellung des Landes in ihre Heimatsorte entlassen werden würden. Daß gleichwohl ein Teil der Verpflanzten auf eigenen Wunsch in den neuen Arbeitsorten verblieben ist, beweist, wie wenig die Leute unter der deutschen Maßnahme zu leiden gehabt haben.
Zu Meldungen norwegischer Blätter über beabsichtigte Einschränkungen des deutschen Sperrgebiets im Nörd⸗ lichen Eis meer erfährt „Wolffs Telegraphenbureau, von zu⸗ ständiger Seite, daß das Sperrgebiet nicht eingeschränkt worden ist. Dagegen schweben allerdings Verhandlungen mit dem Ziel, die Fischerei in einem Teile der Sperrzone zu schonen.
Noch immer sind viele Hinterbliebene von Kriegsteil⸗ nehmern der Ansicht, daß ihnen infolge des Todes eines An⸗ gehörigen die etwa zustehenden Versorgungs gebührnisse ohne weiteres bewilligt werden. Sie veranlassen daher zunãchst nichts, sondern warten ruhig ab. Erst nach einiger Zeit, wenn ihnen außer der Todesnachricht keinerlei weitere Mit⸗ teilung zugegangen ist, erkundigen sie sich nach dem Verbleib ihrer Gebührnisse. Abgesehen davon, daß auf diese Weise die Angelegenheit verzögert wird, können damit auch Nachteile für sie verbunden sein, da manche Gebührnisse, wie zum Beispiel die Zuwendungen auf Grund des Arbeitseinkommens des Ver⸗ storbenen, erst von dem Zeitpunkt des Antrags ab bewilligt werden durfen.
Erneut wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur Er⸗ langung der Versorgungsgebührnisse die Stellung eines Antrags seitens der Hinterbliebenen notwendig ist. Man wende sich in jedem Falle nach dem Eintreffen einer Todesnachricht so bald als möglich an die amtliche örtliche Fürsorgestelle für Kriege⸗ hinterbliebene oder an die Orispolizeibehörde. Dlese Stellen leiten die Anträge weiter und sind gern bereit, den Hinter⸗ bliebenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel hebt wegen Herausgabe neuer Bestimmungen des Kriegsministeriums (Kriegsamm seine Bekanntmachung vom 22. Februar 1917 über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in den Betrieben der Kriegswirtschaft (La 156748) auf und bestimmt . Grund der 58 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungsjustand für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg folgendes:
J. Beschäftigung von Ausländern.
Die Beschäftigung von Ausländern ist verboten:
1I) ausnahmslos in denjenigen Teilen der nachstehend auf— geführten Betriebe, weiche die gefährdetsten sind, und in denjenigen Teilen dieser Betriebe, deren Zerstörung zur Vernichtung oder Still- legung der ganzen Anlage führen würde:
a. Laftschiff bau,
b. Unierseebotwerften,
C. Sprenastoffab . iken,
d. Betriebe jur Erjeugung von Nablampfmltteln (Minen- werfer, Granatenwecher, Ladung werfer, Wurfminen, Wurf⸗ granaten, Handgranaten, Gewebrgranaien usw.),
86. Betriebe jur Erzeugung von Leucht ⸗ und Signalmunttson.
Die Entscheidung datüber, welche Teile die gefährdetsten sind, bejw. bei welchen Teilen die Zerstörurg zur Vernichtung oder Stillegung dec ganzen Anlagen führen würdr, nifft im Lander polljeibezirk Berlin die Kommandantur Beilin, in der übrigen Provin Brandenburg das Stellvertretende Generalkommando des III. Armer⸗ korpé, gegebenenfalls unter Zuzlehung der Keieggamtzstelle des Obe kommandos in den Marken.
2) für die gesamte kriegswirtschaftliche Industrie in leitenden Stellungen und Konstruktionsbureaus.
Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn außer sicherer Be⸗ wahrung im Betrtebe oder cinwandfreler Bürgschaft oder Un⸗ möglichtelt gleichwertig'n Ersatzes noch besondere Gründe vor= liegen. In diesen Fällen ist für die Weiterbeschäftiqung ober Neutinstellung des betreffenden Autländerg unverzüglich unter Darstellung der Verhältnifse ein begründeter Antrag beim Stell⸗ vertretenden Generalkommando des III. Armeekorps bejw. bei der Kommandantur Berlin einzureichen, di: dann die Stellungnahme des Kriegsministeriums — Kriegsamt — einzuholen baben. Bis zum Gingang der Genehmigung daif der Ausländer seine Tätigkeit in der bisherigen Welse ausüben, aber keine neue beginnen.
II. Beschäftigung von feindlichen Ausländern und solchen Personen, die den Vorschrtften für feindliche Ausländer unterworfen sind.
Dle Beschäftlgung von feindlichen Aneländern und solchen Per sonen, die den Vorschriften für feindliche Ausländer unterworfen sind, in Betrieben beiw. Teilen von Betrieben, in denen Grzeugnisse bergestellt werden, die im Interesse der Landes verteldigung geheim zu halten sind, bedarf, soweit sie nicht durch J verboten ist, ftetg von Fall zu Fall besonderer Genehmigung.
r — ——— — — — 2 i — mmm,
622 . . 26 . . ö
Die Genehmigun = ö g. hierzu und dite Entscheldung darüber, . 6 bejw. Teile von Betrieben unter Viese e , neralkomm nigen Prabin das Stellvertretende Generalkommando de⸗ Ir r ers e, ,,
III. Allgemeines.
Auße dem hat im Lan des pollzelbezlrk Berlin die Kommandantur Berlin, in der übrigen Provinz Brandenburg das Stellvertretende Ger eralkommando des III. Armeekorps di- Befugnis, auch in anderen Fillen wie in J und II bei Vorliegen befonderer Verhältnisse die Beschäftigung von Auländern ju verbieten. Diese Bestimmung git aach für Betriebe nicht kriegswirtschaftlicher Natur.
1V. Meldevorschriften.
Aibeitgeber von Betrieben der Kriegs wirtschaft, die feindliche Ausländer und solche Personen, die den Vorschriften für feindliche Ausländer unterworfen sind, beschäftigen, haben eine genaue Äste über diese zu führen und deren Abschrift der Ortspoltzeibehörde, in deren Bezirk sich die Arbertsstelle befindet, umgehend einzu—⸗ seaden. Veränderungen in der Liste sind unverzüglich, längstens innerhalb 4 Stunden der betreffenden Poltjeibehörde mit⸗ zuteilen. Sie haben ferner eine Kontrolle der bei ihnen beschistigten feindlichen Ausländer und solcher Personen, die den Voischriften für feindliche Aueländer unterworfen sind, infofern gusjuüben, als sie deren Fernbleihen von der Ark eitssell‘, größere Verspitungen oder zu frühes Verlassen der Arbeits stelle, undotmäß ges Benehmen oder sonstige andere Veistöße gegen die Ruhe, Ordnung und Sicherbeit der für die Arbeitsstelle zuständigen Polizeibehörde (im Lande spolteibezirk Berlin der Kommandantur ober dem zu— sländigen Polizeirevier) umgehend mitzuteilen haben.
Arheitgeber, die Arbeitsträfte ans der Schwein, Holland, Däne⸗ mark, Norwegen oder Schweden be schättigen, haben die se innerhalb 24 Stunden nach Beginn der Bescästigung der Ortspoltzeibe börde im ds Duichfihrung des Ausweiszwangts zu melden und derselben Behörde alle verdächtigen Wahrnehmungen umge hend anzuzeiger.
V. Straf⸗ und Einfübrungsbestimmungen.
Zuwiderbandlungen gegen die Bestimmungen unter 1 und II sowie gegen Anerd nungen, die auf Grund der Ziffer 111 erle ssen sind, werden nach 5 9b dez Gesttzes über den Belagerungszustand mit Gefängnis biß zu einem Jahre, bei Vorlleg⸗n mildernder Umstände mlt Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 ( bestraft.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen unter 17 werden mit Gelostrafe bl zu 60 A6, im Unvermögengzfalle mit entsprechender Haft bestraft.
t . vorstehenden Bestlmmungen treten mit dem 1. Junt 1917 n Kraft.
Oefterreich⸗ Ungarn.
Auf Einladung des Präsidenten Sylvester traten gestern Vertreter der Parteien des österreichischen Abge⸗ ordnetenhguses zu einer Sitzung zusammen, in der der Ministerpräsident Clam Martinic, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, der Hoffnung Ausdruck gab, daß die Tagung des Ab⸗ geordnetenhauses einen Verlauf nehmen werde, der das An⸗
sehen der Monarchie im Auslande noch erhöhen werde. Die
Regierung werde dem Hause gleich beim Zusammentritt eine Reihe von Vorlagen unterbreiten, und zwar u. a. ein Vereinsgesetz, eine Lehrerdienstordung, ein Ge⸗ setz über Fürsorgeerziehung und Jugendstrafrecht, eine Novelle zur Gewerbeordnung hinsichtlich der Nachtarbeit der Frauen, Jugendlichen und Kinder und der Heimarbeit, ferner das vorläufige Budget bis Ende 1917, eine Vorlage Über die Kriegsgewinnsteuer, eine Münprägevorlage und die auf Grund des 8 14 erlassenen Verordnungen. Die Sozial⸗ versicherungsvorlage und die anderen sozialpolitischen Vorlagen seien noch nicht fertiggestellt, würden aber dem Hause bald zugehen. Der Ministerpräsident erörterte sodann auch die Frage der Geschäftsordnung und der Zensur der Reden, erkannie das Recht des Hauses, selbständig zu entscheiden, was es für not— wendig erachte, an und regte die Einsetzung eines Zensur— beirats an.
Im Laufe der Beratung beantragte der Abgeordnete Fink, in der ersten Sitzung einen 26 gliedrigen Ausschuß zur Beschlußfassung über die neue g che fer drr einzusetzen. Bis jzur Erledigung der Arbeiten dieses Ausschusses solle das Haus kesne Arbettssitzungen abhalten. Dieser Antrag fand die Zusiimmung der Sbk⸗ männer. Bezüglich der Zensurfrage wurde von allen Seiten auf das entschledenste betont, daß man sich mit allen Mitteln dogegen wehren müsse, daß Reden ven außenstehenden Organen zensiert würden. Bejüglich der Praͤsidentenfrage erklärte der Abgeordnete German, daß der Polenkluh die Abstimmung freigegeben habe. Die Vertreter der deut chen Sozialdemokraten, der Slowenen, Lschechen und Ruthenen erklärten, daß ihre Klubs noch keinen Beschluß gefaßt hätten, wiesen jedoch auf die in ihren Kiubs gegen die Person des Kandidaten des Deuischen Nationalverbandes, Abgeordneten Vr. Groß, herrschende Abneigung hin. Der Abgeordnete Wasstlko beantragte, die großen Partelen sollten mit dem Veutschen Nationglverbande in neue Beratungen eintreten, um vielleicht doch einen Bewerber aue findig zu machen, der dem ganzen Hause genehm wäte. Die Redner des Nationalverbandes und der Christlichsonalen Vereinigung erklärten, an der Kandidatur Groß festzuhalten.
— Der Abgeordnete Ritter von Abrahamowicz ist der „Neuen Freien Presse“ zufolge aus dem Präsidium des Polen⸗ klubs, dessen ,,, er seit einer Reihe von Jahren gewesen ist, ausgetreten.
— Die Grafen Apponyi und Andrassy sind zur Audienz beim König berufen worden.
Graf Tisza bezeichnete in einer Beratung der Nationalen Arbeitspartei, wie das, Ungarische Telegraphen⸗Korrespondenz⸗ bureau“ berichtet, als hauptsächlichsten Grund seines Rücktritts seine Haltung in der Wahlrechtsfrage, die er in einer ein— gehenden Rede begründete. Er erklärte, daß der König seine Vorschläge nicht angenommen habe. Er werde auch auf den Bänken der Opposition bezüglich aller Erfordernisse der Kriegs⸗ führung die neu zu bildende Regierung unbedingt unter⸗ stützen, seinen grundsätzlichen Standpunkt in der Wahlrechts⸗ frage aber unentwegt vertreten.
Großbritannien und Irland.
Der Unterstaatssekretär des Krieges Mac Pherson teilte vorgestern im Unterhause über die Unternehmungen im südlichen Palästina laut Bericht des „W. T. B.“ folgendes mit:
Wie bereits bekannt, endeten die Unterncthmungen vom 17. bis 19. April nach heftigem Kampfe mit der Eroberung vorgeschobener türkischer Stellungen in der Nähe von Gaza. Wir sind jetzt in enger Fühlung mlt den selndlichen Haupisellungen, die die Siadt zwischen der See und Scheik Abbas auf einer Front von 14000 YJards schützen. Diese Stellung ist durch eine Reihe von Schanzen und Gräben bis nach Abuhareira, elf Meilen füdöstlich on Gazo, autzaedehnt worden. Ver⸗ stärkte türktche Sireitkräfle machten sich vie natürlichen Hindernisse zunutze, und ihre Hauptstellung vor Goza ii von großen Stä ke, nährend ihre linke Flanke duch zerklült tes wasse loses Land geschützt
tst. Infolge dieser Umstände sind unsere Fortschritte notwendiger welse dort nur langsam gewesen, und seit dem 19. April basen keine ernsien Kämpfe statigefunden, aber wir haben andauernd Gelände gewonnen und die bei Gaza eroberten Stellungen eingerichtet und befestigt. , 3
Bei einem zu Ehren des Generals Smuts von Süd⸗ afrikanern in London gegebenen Festmahl hielt dieser eine Rede, in der er nach einer Reutermeldung unter anderem sagte:
Deuischland habe vor dem Kitege bearsichtigt und beabsichtige wahrschemlich noch, ein großes zentralafrikanischts Reich zu errichten, das nicht nur Kamerun und Ostajrika, son dern auch die portugtestichen Kolonien und den Lanzen Kongo um fassen würde. Deutschland würde dann die Möglichkeit haben, elne der maächtigsten Armeen aunustellen, die die Welt je gesehen habe. Es sei eine ernste Frage für das bri iche Reich geworden, ob es zugeben dürfe, daß die Entwicklung sich in dieser Richtung vollitehe, damit nicht eine Gefahr füt Afrika und sogar für Guropa entstehe. Er hoffe, daß als eln ker Ergebnisse dieses Krieges eine Vereinbarung zwischen den an Zentralafrika interessierten Völkern getroffen werden würte, durch die die mllttärische Ausbildung der Em— geborenen völlig verboten wird. Eine andere Frag⸗, die Zennal⸗ afrika betreffe, sei die Aufteilung des Gebiets nach dem Kriege. Großbritannien sei in der glücklichen Lage, einen durchgehenden Verbindunge weg von Aegypten zum Kap zu besitzen. Seine Wege an dle ailartische und indische Käüste seien zwar nicht bedroht, aber niemand wisse, was nach dem Kriege mit diesen Veibindungen geschehen werde. Er hoffe, man werde sich vor Augen halten, daß Ohafrika Großbritannien nicht nur dte vorher erwähnte Ueberland« verbindung von eigem Ende des Kontinent zum anderen gegeben, sondera ihm auch einen Seeweg um das Kap und durch das Rote Meer gesichert habe. Es sei eine große Genugtuung für die Südaftikaner, daß die südaftikanischen Teuppen einen so großen Anieil an der Sicherung dieser außerordentlich wertvollen Verbindung hatten.
Frankreich.
In der Deputiertenkammer wurden am Dienstag nach der Rede des Ministerpräsidenten Ribot die Intergellatkanen über die Versorgungsfrage erörtert. Wie Pariser Blätter berichten, kritisierte der Abgeordnete Compère⸗-Morel lebhaft die Regierung, besonders den Verpflegungsminister Violette, wegen des Zauderns und Tastens in der sorgung und forderte die Einführung der Fleisch⸗ und der Milchkarte. Der Abgeordnete Levasseur erklärte, die Frage der Kohlenversorgung sei durchaus mangelhaft gelöst. Die Abgeordneten Bluyssen und Desmenii führten aus, daß die Kohlenversorgung in der Umgebung von Paris noch schlechter sei als in der Hauptstadt. Die Abgeordneten Hennessy, Cherpy und Faisant brachten einen Gesetzes— antrag ein, wonach das Militärgesetzbuch durch einen Para⸗ graphen ergänzt werden soll, demzufolge gegen Korpsführer und Generale, die wissentlich oder fahrlässig Fehler gemacht haben, Strafmaßnahmen ergriffen werden sollen. Die Begründung des Antrages hebt in scharfer Sprache hervor, bisher sei noch kein Fall zur Kenntnis des französischen Volkes gekommen, daß ein für einen militärischen Mißerfolg verant— wortlicher Führer bestraft worden sel. ᷣ
Rußland.
Die provisorische Regierung hat eine Reihe von
Maßnahmen zur Beschleunigung der Einberufung der Verfassunggebenden Versammlung angeordnet und laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ für den 7. Juni die erste Sitzung des mit der Ausarbeitung der Wahlordnung beauftragten Ausschusses festgesetzt.
Der Vollzugsausschuß des Arbeiter- und Soldatenrats hat beschlossen, auf den 1. Juni einen Kongreß von Ver⸗ tretern der Arbeiter⸗ und Soldatenräte ganz Rußlands und der Organisationen der Frontarmeen einzuberufen.
— Der finnische Landtag hat obiger Quelle zufolge in zweiter Lesung die Gesetzentwürfe, betreffend die Gewerbe—⸗ und Gemeinderechte russischer Untertanen, mit einem Zusatz angenommen, der die Ausdehnung dieser Gesetze auf alle russischen Bürger ohne Rücksicht auf ihr Glaubensbekenntnis und ihre Volkszugehörigkeit vorsieht.
„Stockholms Tidningen“ erfährt, daß der Ausschuß der Ausständigen in Raumo einen Vermittlungsversfuch des Senats gut heiße, nach dem die Sozialisten zwölf neue Plätze im Gemeinderat erhalten sollen. In den letzten Tagen hatien die Uebergriffe der Ausständigen sich gehäuft; die Ausstände der finnischen Landarbeiter greifen täglich weiter um sich.
Italien.
Vorgestern hat in Rom ein Ministerrat siattgefunden, an dem außer Arlotta, der sich in Washington befindet, alle Minister teilnahmen. Wie der „Corriere della Sera“ meldet, befaßte sich der Ministerrat mit der Frage der Wieder⸗ eröffnung der Kammer. Doch dürfte noch kein Beschluß gefaßt sein. Vermutlich werden die Sitzungen am 12. Juni wieder aufgenommen werden. Der Minister des Innern Orlando erstattete ausführlichen Bericht über seine Reise nach Paris und London.
Niederlande.
Das Ministerium des Aeußern teilt nach einer Meldung des „Haager Korrespondenzbureaus“ mit, daß die deutsche Regierung für die Zerstörung des niederländischen Dampftrawlers „Derika B. M. 265“ am 8. Februar und des niederländischen Segelfischerfahrzeuges „Marian Sch. 235“ am 9. Februar Schadenersatz angeboten hat. Beide waren am Morgen des 31. Januar, also ehe die An⸗ kündigung des verschärften U⸗Bootkrieges im Haag bekannt war, ausgefahren und befanden sich zurzeit ihrer Anhaltung, 7 . den deutschen Maßregeln etwas zu wissen, im Sperr⸗ gebiet.
Belgien.
In englischen und französischen Zeitungen sowie in der Presse neutraler Länder sind in den letzten Tagen Nachrichten verbreitet worden, wonach auf den Befehl des General⸗ gouverneurs in den besetzten Gebieten Belgiens bei den Banken alle Stahlkam mern zwangsweise geöffnet worden seien. So hahe der Gouverneur von Antwerpen den Befehl erhalten, sämtliche Stahlkammern öffnen zu lassen. Die belgischen Arbeiter hätten sich aber ge⸗ weigert, die Oeffnung vorzunehmen; es seien deshalb autz Deutschland technisch vorgeblldete Arbeiter herbeigeholt worden, aber auch diesen sei die Oeffnung der Fächer nicht gelungen.
Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, sind diese Nachrichten von Anfang bis zu Ende frei erfunden und entbehren jeder tatsächlichen Grundlage. Weder der Gouverneur von Antwerpen, noch irgend eine andere militärische oder zivile
Dienststelle haben einen Befehl zur zwangsweisen Oeffnung der Stahlkammern erteilt. Alle Stahlkammern, einschließlich der im Eigentum seimdlicher Staatsangehöriger stehenden, bei sämtlichen Banken Belgiens sind unberührt.
Luxemburg. Nach mehrwöchigen Verhandlungen ist ein neues Koali⸗ tionsministerium gebildet worden. Wie „W. T. B.“ meldet, wird der bisherige Generaldirektor der Finanzen
Kauffmann Ministerpräsident; an seiner Stelle übernimmt
Dr. Calmes, ordentlicher Professor an der Universität Frank— furt a. M., das Portefeuille der Finanzen. Der bisherige Generaldireklkor des Innern Moutrier übernimmt das Departement der Justiz und des Unterrichts, der Distrikts⸗ kommissar Kohn wird Generaldirektor des Innern und der Kammervizepräsident, Ingenieur Faber, Generaldirektor der öffentlichen Arbeiten. Kauffman wird die auswärtigen An⸗ gelegenheiten und den Lebensmitteldienst übernehmen.
Norwegen.
Der Budgetausschuß des Stortings beantragt nach einer Meldung der „Nationaltidende“, die Regierung zur Auf— nahme einer neuen Staatsanleihe von 80 Millionen Kronen zu ermächtigen. Der Ausschuß weist auf die große Anleihe von 300 Millionen hin, die norwegische Banken der Entente bewilligt haben und erklärt, es wäre nun an der Zeit, daß die Regierung diese ausländischen Anleihen in Norwegen einschränke, da sowohl der Staat als auch die Gemeinden in Norwegen nun gezwungen seien, bedeutende inländische Anleihen aufzunehmen.
Amerika.
Nach einer Reutermeldung teilte der Staatssekretär Lansing mit, daß Personen, die die sozialistische Friedenskonferenz in Stockholm besuchen wollen, keine Vass e erhalten würden.
Asien. Der Präsident der Republik China hat nach einer Havas⸗
meldung den Premierminister Tuanschijui abberufen und Wutinfang mit der Bildung eines neuen Kabinetts betraut.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 24. Mai, Abends. (W. T. B.) Erhöhte Artillerietätigkeit ist nur aus der westlichen Eham⸗ pagne gemeldet.
An der gesamten englischen Front war die Gefechts— tätigkeit am 23. Mai gering. Vorfeld⸗ und Patrouillenkämpfe verliefen für uns günstig. Die aufklärende Sicht des Nach⸗ mittags benutzten die Engländer, um schweres Feuer auf einzelne Frontabschnitte und besonders auf französische Ort⸗ schaften hinter der deutschen Front zu legen. Außer dem üblichen Feuer auf St. Quentin, das mehr und mehr in einen Trümmerhaufen verwandelt wird, hatten vor allem auch Courcelette und das von Einwohnern aus dem geräumten Gebiet übervolle Dougi zu leiden, das volle 15 km hinter der deutschen Front liegt. Auch dieser Stadt scheinen die Engländer das a von Bapaume, Peronne und Quentin zugedacht zu aben.
An der Aisnefront versuchten die Franzosen die ihnen
am 18. Mai von den Posenern entrissene Stellung in der Gegend von Braye wieder zu erobern. Datz deutsche Ver⸗ nichtungsfeuer auf die sich sammelnden Sturmtruppen vereitelte bis zum Abend jeden Angriffsversuch. Eist bei Einbruch der Dunkelheit nach 10 Uhr vermochten die Franzosen ihre In⸗ fanterie in das deutsche Maschinengewehr- und Granatfeuer vorzutreiben. Der Angriff brach unter schweren französischen Verlusten vollständig zusammen, bevor die Angriffswellen die deutschen Gräben erreicht hatten. Weiter östlich setzte bereits am Vormittage starkes Störungs⸗ feuer am Chemin-des⸗Dames ein, das 5 Uhr Nachmittags nördlich Craonelle zum Trommelfeuer anwuchs. Der 9 Uhr Abends folgende Angriff wurde glatt abgeschlagen. Im deutschen Feuerregen flüchteten die Franzosen über deckungsloses Gelände in die Ausgangsgräben zurück, wobei sie abermals schwerste Verluste erlitten.
Ansammlungen in den französischen Gräben im Höhen⸗ gelände der Champagne nördlich Prosnes wurden unter Ver⸗ nichtungsfeuer genommen.
Außer der im Heeresbericht gemeldeten erfolgreichen Patrouille im Walde von Apremont wurden auch in der Gegend der Combrehöhe durch ein erfolgreiches Patrouillen⸗ unternehmen Gefangene eingebracht.
Großes Hauptquartier, 25. Mai. (B. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Im Wytschaete⸗Abschnitt und nordöstlich von Ar⸗ mentisères stießen nach starker Feuerwirkung englische Ei⸗ kundungsabteilungen vor; sie wurden im Nahkampf zurück⸗ geworfen.
An der Artois-Front nahm Abends das Feuer zu, vornehmlich nordwestlich von Lens und bei Bullecourt— Bei Loos drangen englische Kräfte in unseren vordersten Graben, aus dem sie durch Gegenstoß vertrieben wurden. An einer räumlich begrenzten Stelle wird noch gekämpft.
Nordmwestlich von Bullecourt sind Vorstöße mehrerer englischer Kompagnien vor unserer Stellung gescheitert.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Nördlich von Craonnelle und westlich der Straße Corbeny „ Pontayvert brachen Abends nach lebhaftem Feuer einsetzende Teilangriffe der Franzosen verlustreich zufammen.
In der westlichen Champagne war die Kampftaͤtia⸗ keit der Artillerie gesteigert.
Heeresgruppe Herzog Albrecht. Keine wesentlichen Ereignisse.
Der gestrige Tag kostete die Gegner 10 Flugzeuge, die im lte hf und durch Abwehrgeschütze zum Absturz gebracht wurden.