1917 / 141 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jun 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Einzelne Aummern kosten 25 KHf.

Ver Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 S 30 Pf. Alle Nostanstalten uchmen Kestellung an; sür Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsnertrieben für Selbstabholer auch die Königliche Geschãftastelle SVW. 48, Wilhelmstr. 22.

er RNeichsanzeiger

taatsanzeiger.

Inhalt des amtlichen Teiles: Belanntmachung, betreffend Aus⸗ und Durchfuhrverbote. rdensverleihungen ꝛc.

Dentsches Neich.

Bekanntmachung über die Verwendung von Steinnußmehl als

Backstreumehl.

Bekanntmachungen, betreffend Liquidation britischer Unter⸗

nehmungen.

Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle, betreffend Ab⸗

änderung der Bekanntmachung über Abgabebescheinigungen

vom 21. November 1916. .

Bekanntmachungen, betreffend Zwangsverwaltung französischer Unternehmungen.

Aufhebung eines Handelsverbots.

Handels verbot.

sinzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 113 des Nelchs—

k. bier

gstönigreich Preu nen.

Ernennungen, Charakterverleihungen., Stande serhöhnngen und sonstige Personalveränderungen.

Aufhebung eines Handelsverbots.

Handels verbot Erste Beilage:

Bekanntmachung, betreffend die vom 3. bis 9. Juni d. J. zu ,, genehmigten öffentlichen Samm⸗ lungen und Vertriebe von Gegenständen.

Bekanntmachung.

Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 6. Dezember 1916 , ,. eiger Nr. 288), betreffend das Aus- und Durchfuhrverbot für Waren des 2, 3. und 4. Ab⸗ schnitts des Zolltarifs, bringe ich nachstehendes zur öffent⸗ lichen Kenntnis: *

L In der unter Ziffer III der , vom 6. De sember 1916 enthaltenen Freiliste ist zu streichen; Gips sschwefelsaurer Kall) aus Nr. 228 des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses.

II. Bis zum 22. Juni 1917 zum Versand aufgegebener Gips ist zur Ausfuhr freizulassen.

Berlin, den 15. Juni 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wiedfeldt.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Reglerungspräsidenten a. D., Wirklichen Geheimen Dberregierungsrat Dr. von Borries in Minden den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Geheimen Rechnungsrevisor beim Rechnungshofe des Deutschen Reichs, Geheimen Rechnungsrat Weinhold den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Oberbahnassistenten a. D. ö in Liegnitz den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Hauptlehrer a. D. Haffner in Hanweiler, Landkreis Saarbrücken, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern, dem Anitsgerichtsassistenten a. D., Gerichtssekretãt Gosky in Düsseldorf, dem Eisenhahnbetriebsiekretär a. D. Pfuhl, in Breslau, den Oberbahnassistenten a. D. Ball ke in Mülheim, Ruhr, Kloppert in Wesel, Pagel in Essen-KPergeborbeck, Naß in Görlitz und dem Eisenbahnassistenten 4. D. Scheidler in Essen⸗Borbeck das Verdienstkreuz in Gold, den Eisenbahnlokomotioführern a. D. Kreß in Gonzen—⸗ heim, Obertaunuskreis, Krüger in Dittersbach, Kreis Walden⸗ burg, Reußner in Liegnitz, den Eisenbahnzugführern a- D. Mal in Neisse, Michal ske und Speer in Brelau das Ver⸗ dienstkreuz in Silber, dem bisherigen Eisenbahnaushelfer Nieuwenhuis in Wanne, Landkreis Gelsenkirchen, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Eisenbahntelegraphisten a. D. Köhler in Bochum, dem Eisenbahngehilfen a. D. Altmann in Neudorf, Kreis Bunzlau, den Eisenbahnwagenmeistern a. D. Bünten in Buch⸗ holz, Landkreis Düsseldorf, und Görgens in Sterkrade, Kreis Dintlaken, dem Eisenbahnpackmeister a. D. Wendler in Gärlitz, dem Eisenbahnwagenauffeher a. D. Sch ieron in Breslau, dem , n. a. D. Sim onis in Essen⸗Dellwig, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Drescher in Liebau, Kreis Landeg⸗ ut, und Vog tin Sommerfeld, Kreis Krossen, den Bahnwärtern a. D. ickel in Sechshelden. Dillkreis, Schrimpf in Schweben, Kreis Fulda. Sie gem und in Kreisau, Landkreis Schweidnitz, und Smolka in Trebnitz i. Schl., dem Eisenbahnschranken⸗ wärter a. D. Wie sner in Jannowitz, Kreis Schönau, dem Eisenbahnhilfsschrankenwärter a. D. Fassunge in Mittel angenöls, Kreis Lauban, dem bisherigen Essenhahndorstell⸗ macher Kirchner in Bresicu, dem bisherigen Eisenbahnwagen— vorschreiner Glock in Oberursel, Obertannuskreis, dem bis⸗

Berlin, Sonnahend,

en 16. Imi, Abends.

herigen Eisenbahnschlosser Vahrenholt in Hattingen, dem bisherigen Eisenbahnkesselschmied Schubert in Breslau, den bisherigen Eisenbahnwerkhelfern Heinisch in Lauban und Melde in Breslau und dem bisherigen Eisenbahnstrecken⸗ arbeiter Koch in Langenselbold, Landkreis Hanau, das All— gemeine Ehrenzeichen sowie

dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Kriwat in Bochum das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung

über die Verwendung von Steinnußmehl als Back— streu mehl.

Vom 13. Juni 1917.

Auf Grund des 8 20a der Verordnung über die Bereitung von Backware vom XB. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl, S. 413) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 28 Septemher 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1084) und 18 Januar 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 68) in Verbindung mit 5 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: Artikel Außer den im 8 11 der Bekanntmachung über die Be⸗ reitung von Backware vom 26. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 413) in der Fassung vom 28. September 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl S. 1084) genannten Stoffen darf auch technisch reines Steinnußmehl ohne mineralische Zusätze als Streumehl ver⸗ wendet werden. Artikel II

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. Juni 1917.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batoeki.

BSetanntmachung,

betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation des der Witwe Ida König in Düsseldorf gehörigen Hausgrundstück, Lindemannstraße W, angeordnet. (Liquidator: Bankdirektor Walter Bürhaus in Düsseldorf.)

Berlin, den 11. Juni 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jon quisres.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liguidation britischer , vom JI. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation des dem englischen Staatsangehörigen Dr. Henry Wright (ehör igen in Dresden, Stärkengasse 35, belegenen Grundslücks angeordnet. (Liqui⸗ dator: 3 Johann Böhmig in Dresden, Johann⸗Georgen⸗ Allee 31.)

Berlin, den 11. Juni 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquisres.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation des dem britischen Staatsangehörigen Max Meinhardt in Coventry bei Birming⸗ ham zustehenden Miteigentums an den Grundstücken Blatt 1180, 1181, 1182, 1183, 3559 und 4030 des Grundbuchs von Gera angeordnet. (Liquidator: Bücherrevisor Ernst Wucher in Gera.)

Berlin, den 11. Juni 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquièêres.

Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über Abgabebescheinigungen

vom 21. November 19156.

. Vom 11. Juni 1917. . Anf Grund des 3 3 Abs. 3 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über Bezugsscheine vom 31. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1218) wird folgendes bekannt gemacht:

E= w . —— R Anzeigenpreis für den Raum einer ß gespaltenen Einhrit?⸗⸗

zeile 30 Pf., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 Ef.

. Anzeigen nimmt an:

die Königliche Geschäftsstelle des Reichs · n. Staataanzeigers P

. . P Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Die Bekanntmachung der Relchshekleidungsstelle über Abgabe

beschelntgungen vom 21. November 1916 (Reichganz. Nr. 276, Mit⸗ tellungen der Reichs betleidungestelle Nr. 1 S. 2) wird in folgenden Punkten abgeändert:

1) Aa gemeinnützlge Fürsorgevereinigungen darf in Zakunft die Genehmigung zur Erteilung von ir ere n eng nicht mehr gegeben werden. Soweit bisher auf Grund der Bekanntmachung vem 21. November 1916 gemeinnüpig'n Fürsorgevereinigzungen von den nach der genannten Bekanntiaachung zuständigen Behörden die Ge⸗ nehwmigung zur Erteilung von Abgabebescheinigungen gegeben lst, be= balten sie diese, und zwar widerruflich, auch welteihin. Sie sind verpflichtet, auch in Zukunft die in der Bekanntmachung vom 21. No⸗ vember 1916 aufgefährjen Bedingungen einzuhalten.

2) Die Aufsicht über diese gemeinnätz gen Fürsorgevereinigungen daraufbin, ob sie die in der Bekanntinachung vom 21. Nobember 1916 näher bezeichneten Bedingungen einhelten, wird von den gleichen Be⸗ börden ausgeübt, denen für den Bezirk, in dem diese Vereinigungen ibren Sitz haben, die Austeriigung der Bejugsscheine obllegt G5 12, 18 der Rundegratsverordnung über die Rezelurg des Verkehrs mit Web, Wirf⸗, Strick, und Schuhwaren vom 10. Jun 1916, 23. De⸗ zemher 1916, Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420. ;

3) In Zukunft steht nur noch der Reichsbekleidunqzflelle, nicht mehr den in der Bekanntmachung vom 21. November 1916 für zu⸗ ständig erklärten Behörden, das Reckt ju, die den gemeinnützigen n n, nnn gegebene Genehmigung zur Erteilung von

bgabebescheinigungen zu widerrufer. Anträge auf Widerruf der Genehmigung sind daber an die Relchsbelleldungsstelle, Abteilung E für Ersatzstoffe in Berlin W. 50, Nürnberger Platz 1, zu richten.

4) Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffent⸗ lichung in Kraft.

Berlin, den 11. Juni 1917. Neichsbekleidungestelle.

Geheimer Nat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.

BSetanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. Nonember 1914 (RGGBlI. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

446. Liste.

Nachlaßmassen: Die Nachlaßmaßse des am 12. Aprtl 1917 ver— storbenen Bankdirektor Julius Cheistian Buttermann in Metz (Z3wangsverwalter: Bürger meister Dr. Foret in Metz).

Straßburg, den 7. Juni 1917. *.

Ministerlum für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. ; .

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Bekanntmachung.

Auf Grunb der Verordnungen, betreffend die zwanggweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (GBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

147. Liste.

Nachlaßmassen: Die Nachlaßmisse des am 19. Mal 1913 ver= storbenen ehemaligen Notars Josef Hippolyt Gustav Hennequin in Wallersberg (3vangsverwalter: Notar Hübsch in Wallerg⸗ berg). Die Grundstücke des Erblafsers, fuͤr welche durch den Erlaß vom 3. August 1915 J. A. 13 465 Sonderjwangz. verwaltung eingerichtet ist, werden don der bier angeordneten Zwang verwaltung über die Nachlaßmasse erfaßt, und die biz⸗= herige Sonderjwangt verwaltung gelangt hierdurch jur Aufhebung.

Straßburg, den 7. Juni 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.

J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung. Dem Bäckermeister Geil dorf in Neuen salz ist der Handel mit Lebengmitteln wieder gestattet worden. Plauen, den 13. Juni 1917.

Die Königliche Amtsbauptmarnschaft. Dr. Me hn e rt. jf

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Max Holländer in Hamburg, Kontor Königstrgße l, Wohnung Andreagfttaße 33, wird der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfg auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unjn— derlässiger Personen vom Handel untersagt.

SHSamburg, den 12. Juni 1917.

Die Depäatation für Haudel, Schlffatrt und Gewerbe. z Ju slns Strandes.

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