denten der Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie die Ver⸗ mittelung eines derartigen Handels wegen Unzuverlässigkeit un ter sagt.
Allenstein, den 12. Juni 1917. Die Stadtpoltzeiverwaltung. G. Zülch.
BSekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsderordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RöBl. S. 603), habe ich dem Schlächtermeister Max Gerher, Berlin, Pappelallee Nr. 19, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegennänden des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Fleisch und Fleischwaren, wegen Umnuverlässig⸗ keit in bejug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 14. Juni 1917.
Der Poltzeipräsident zu Berlin. Krlegswucheramt. J. V.: Machatius.
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Emil Oels in Ilfeld und dessen Ehe⸗ frau, Marie geb. Lie se gang, babe ich auf Grund der Bekannt⸗ machung des Bundesrats vom 23. Sevtembtr 1915 (RGBl. S. 603) unter Auferlegung der verursachten baren Auslagen und Kosten des Verfahreng den Handel mit Bret und Mah k unte
jede dfrekte Mebllteserung an den Oelsschen Betrseb verboten. Ilfeld, den 12. Juni 1917. Der Königliche Landrat. von Doetinchem.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Wünnecke in Bevensen ist der Handel mit Lebensmitteln auf Grund der Bundegra gsverordnung vom 23. September 1915 (RGSBI. S. 603) wegen Ugzuverlaäͤssigkeit bis auf welteres untersagt worden.
Oldenstadt, den 25. Mat 1917.
Der Landrat. Albrecht.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann, jetzt Landsturmmann, Samuel Bachrach, eboren am 6. März 1882 in Neustadt bet Marburg, wobnhaft in rantfurt a. M., , 8, Geschäfts lokal Schillerplatz 5/7,
wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nabrungs, und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstosfen sowie jealiche mittelbare or er unmittelbare Beleiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf dlesen Gewerbebetrieb un tersagt.
Frankfurt a. M., den 16. Juni 1917. Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundetratsberordnung vom 23. September 1915 (RS Bl. S. 603), betr. Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom andel, ist der Firma Schuhwaren. Engrog. Haus e Inhaber ally Ripinski in Hagen, Cölneistraße 31, der Handel mit Schu bwaren zeglicher Art untersagt worden unter Auferlegung der durch das Verlahren entstebenden Kosten. Hagen (Westf.), den 15. Juni 1917.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Pfütsch.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bun degrafgverordnung vom 23. September 1915, betreff'nd Fernhaltung unzuverlässiger Per fonen vom Handel, und der us füũhrungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Ge⸗ werbe dom 27. September 1915 wird der Händlerin Ehefrau Wilhelm Nenking, Gertrud geb. Schlüter, in Reckling⸗ hausen, Nordstraße 12 wobnhaft, der Handel mit Gegen« ständen des täglichen Bedarfs, ins besondere Nahrungt⸗ und Futtermitteln aller Art, wegen Uniuverlässigtelt un ter, (agt. — Ote durch die öffentliche Bekanntmachung dieser Änordnung entstehenden Kosten bat die Ehefrau Neuking zu erstatten. Recklinghausen, den 10. Juni 1917.
Dle Polizeibehörde. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Baur.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. Juni 1917.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
Ueber die Angelegenheit des norwegischen Dampfers Thorunn“, die zu einer Interpellation im norwegischen Storthing Anlaß gegeben hat, wird dem „Wolff— schen Telegraphenbureau“ von zuständiger Seite folgendes mitgeteilt:
Der Dampfer ‚Thorunn' wurde am 16. Mat d. J. von einem deutschen Urterseeboot vor bem Langesundssord an einem Punkte an— gehalten, der nach der sorgfälligen Berechnung des U. Boot⸗ kommandanten unzweifelhaft mehr als drei Seemellen von der norwegischen Küste entfernt liegt. Da der Dampfer keine Schiffs— papiere an Bord hatte, wurde er gemäß einem allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsatz aufgebracht und jwedks Einbringung in einen deutschen Hrfen mit einem Prisenkommando versehen. Kan nachdem das Uatersceboot weggetaucht war, bielten zwel norw'gische Torpedoboote die unter deutscher Kriege flagge fahrende Prise an und veranlaßten die norwegische Schiffsbesatzung, die deutiche Flagge niederzubolen und Küitz auf Lind zu nehmen. Der Führer der norwegischen Streitkräfte eiklärte dem Kommandanten des infolge dieses Zwischenfalles wieder aufgetauchten U. Rootes, daß die Auf— hiingung innerbalb der norwegtschen Küstengewässer erfolgt sei, und verlangte unter Androhung von Waffengewalt dle sofortige Freigabe der Prise. Demgegenüber verwies der deutsche Kommandant auf seine einwanegfrei⸗ Ortsbestimmung und siesste anheim, den norweglschen Einspruch auf dem diplomatischen Wege ein⸗ zulegen. Nach längeren Verhandlungen, die sich ohne die große Ruhe des deutschen Kommandanten zu einem ehr ernsten Zwischenfall hätten gestalten können, fe der no woegische Führer die Forderung der Freigabe der Prise fallen, wobei er zugab, daß die Ortsbestimmungen en beiden Topedoboote um eine halbe Seemeile von einander ab— ichen.
Bel den demnächst wegen der Auferingung geführten diplomatsschen Verhandlungeg stellie sich die norwegische Regterung selbst auf den Standpunkt, daß bie Aufbringung zwischen der drüten und vierten Seen eile, also außerhalb der Vrimeilen none, siattgefunden hat. Erft am 15. Juni trilte sie der deutschen Renterung mit, ste set zu der
agt Und.
Drelmellen grenze liege. Unterftützung dieser Auffassung vorgebrachte Material wird von den juständigen deutschen Stellen gevrüft.
Ausbringung, falls sie auf offener See eifolgt ist, wegen des Fehlens der Schlffspapiere berechtlgt war.
Die Besatzung des Dampfers ‚Thorunn“ hat nicht nur, wle in der norwegischen Oeffentlichteit irrigerweise angenommen worden ist, unmittelbar nach der Aufbringung und auf Veranlassung der norwegischen Torpedobootskommandanten versucht, sich den Anord—⸗ nungen des an Bord befindlichen deutschen Prisenkommandog zu wideisetzen; vielmehr haben einige Leute der Besatzung diesen Versuch auf der Reise nach dem deutschen Piisenhafen wiederholt, wobei eg dem aus nur zwei Personen kesteßenden Prisenkommando lediglich duich Drohung mit der Waffe gelang, die Ordaung an Bord berzustellen. Wegen diests Verbaltens schwebt ein Verfahren vor dem zuständtgen deutschen Krlegsgericht, dem auch dag von der vorwegischen Regierung neuerdings beigebrachte Material über den Ort der Aufbringung vorgelegt werden wird. Da nach Völkerrecht der gewaltsame Widerstand gegen die rechtmäßige Ausübung des Auf⸗ bringungerechtes die prisengerichtliche Einziehung des Schiffes zur Folge haf, werden die Feststellungen des Krieg sgerichts auch für die weltere Behandlung des Dampferg ‚Thorunnꝰ von Bedeutung seln.
Bei diesem Sochverbalt kann die Kritik, die im norwegischen Storthing an dem Verhalten des den schen U-Bootes und der deut⸗ schen Regierung geübt worden ist, nicht als berechtigt anerkannt
vie Frage, ob die qu gung innerhalb oder anßerbalb der norwegl⸗ schen Hoheitggewässer erfolgt ist. Diese Meinungeverschiedenbeit wird auszutragen sein, hätte aber unter keinen Umstaͤnden den norwegischen Seestreltkräften zur Anwendung von Gewaltmaßnahmen Anlaß geben dürfen. .
Aus den nunmehr vorliegenden eidesstattlichen Aus⸗ sagen der Geretteten des Torpedoboots „s 20*, das, wie seinerzeit veröffentlicht, am 5. Juni nach heftigem Gefechte mit überlegenen feindlichen Aufklärungsstreitkräften, bis zum letzten Augenblick feuernd, vor der flandrischen Küste gesunken ist, ist über das Verhalten der Engländer bei Rettung der Ueberlebenden von „S 20“, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes festgestellt:
Kurz noch dem Untergang des Bootet fuhren englische 6 an die im Wasser treibenden Schiffbrüchig'n heran. Ein ZJersiörer mit der Bejeichnung F 51“ setzte einen ar oßen Torpedobobtgkutter aug, der bei dem berrschenden ruhigen Wetter gut zwang Mann fafssen konnte. Er nahm jedoch nar sieben Uedberlebende über. Die übrsgen im Wasser tieibeyden und jum Tell schwer verwundeten Leute, u. a. die Maschinistenmaate Ihle und Nlische, die später beide ertrunken sind, wurden durch Schläge mit Seitengewebren und Hölzern zutückgetrieben, alt sie sich an dem Kutter sesthalten wolllen; einem hielt der Bootgzoffizter sogar die Piftole vor die Stirn. Vie Besatzung des Zerstörerg machie keine Anstalten, eiwa zehn Leute, die nur jwei bit fünf Meter vom Zirstörer ent ' ernt schwammen, ju retten. Nach Einsegen des Kutterz fuhr der Zerstörer mit hoher Fahrt fort. Weitere Zerstörer, die dicht an den Urberlebenden vorbeifubren, beachteten weder ihren Hilferuf noch ihr Wtoken; die engllschen Seeleute lachten vielmehr, riefen den Schiffbrüchigen Woite zu, die nicht verstanden wurden, und zeigten ihnen ibre Granaten.
Die Vernehmungen haben außerdem ergeben, baß ein englischer Zerstörer durch die artilleristische Wirkung unserer beiden Tolpedoboote in Brand geraten war und anscheinend von den Engländern später versenkt wurde.
Die wahren Gründe der Gewalttaten gegen Griechen⸗ land enthüllt der französische Funkspruch vom Eiffelturm vom 16. Juni, der nach längeren Ausführungen über die nunmehr geschaffenen Wegverbindungen durch Albanien und Nord⸗ griechenland dem Wolff'schen Telegraphenbureau zufolge schreibt:
Läirher war nus Fer Weg über Sasontti möglich Heute bilde der Weg Santi Quaranta— Monasti. die Verlangerung det Weges durch Jiallen und den Kanal von Otranto und gestattet ren Verbündeten, den Weg übtr tag Mittelmeer zur auf fr. von Menschen, Nahrungsmitieln und Munttion für die Orient⸗ armee, vollstäubig augzuichließen. Die Durchfahrt durch den Kanal. von Otranto, etwa 75 Kilometer, kann durch eine fat ununterbrochene Sperre geschützt werden. Dtes ist also ein beträchtlicher Voiteil, der durch das letzte Vorgehen der Verbündeten erreicht wurde.
Diesem schamlosen Elngestaändnis Frankreichs gegenüber, das sich dazu hergab, für die Entente den Büttel Griechenlands zu machen, klingt der feierliche Erlaß Jonnarts an das gtiechische Volk wie blutiger Hohn:
Frankreich, Großbritannien und Rußland wollen die Unabhängig⸗ leit, Größe und Blüte Gꝛtechenlandz. Sie beabsichtigen, dag ol⸗ Land zu vertesdigen. Ein neues Zeltalter des Friedens und der Arbeit fängt für Cuch an. Wisset denn, daß aus Achtung der nationalen Selbständigkeit die Schutzmächte keineßwegs die Absicht haben, vom griechischen Volke allgemeine Mobilisation zu verlangen.“
1
Der außerordentliche Umfang der aus Anlaß des Krieges entstandenen gesetzgeberischen Tätigkeit im Reiche wie in ben Bundesstaaten sowie die große Mannigfaltigkeit des Kriegs ver— ordnungsrechts haben auf zahlreichen Seiten, ebenso bei Be⸗ hörden wie in Interessententreisen, und zwar sowohl der Er⸗ zeuger wie auch der Händler und Verbraucher immer lebhafter den Wunsch nach einem zentralen Organ laut werden lassen, das die Möglichkeit gewähren soll, sich übersichtlich und rasch über die kriegsrechtlichen, besonders die kriegswirtschaftlichen Bestimmungen zu unterrichten. Wie durch „Wolffs Telegraphenbureau“ mitgeteilt wird, hat die Reichsleitung die Berechtigung dieses Wunsches nicht verkannt, und das Reichsamt des Innern hat deshalb mit Unterstützung der Zentralbehörden des Reiches und aller Bundeszstaaten in dem „Reichskriegsblatt“, dessen erstes
blatt“, das monatlich zweimal erscheint, enthält die seit dem 1. April erlassenen kriegsrechtlichen Vorschriften des Reichs und der Bundes staaten einschließlich der Ausführungsbestimmungen. Das Blatt ist durch die Verlagsbuchhandlung Reimar Hobbing, Berlin 8W. 61, zum Preise von halbjährlich 6 „S6 zu beziehen.
Sachsen.
Bei der Königlichen Tafel zu Ehren Seiner Majestät des Königs der Bulgaren, die vorgestern im zer hr, schloß stattfand, wurden zwischen Ihren Majestäten dem König 6 August und dem König Ferdinand
herzliche Trinksprüche gewechselt.
Das von der norwegischen Reglerung zur
Uebrigens hat die norwegische Regierung in ibrer letzten Mitteilung ausdrücklich erklärt, daß die
werder. Denn es G e n r r Nlelnung zvernchte den heÿz Über rin
Heft 1 bis 4soeben veröffentlicht ist, eine fortlaufende Sammlung der kriegsrechtlichen Bestimmungen geschaffen. Das, Reichskriege⸗
Oesterreich · Uugaru. Der Kaiser Karl hat gestern den Minifterpräftdenlen Grafen Clam-⸗Martinie in besonderer Audienz empfangen.
Blättermeldungen, zufolge fand gestern ein längerer Ministerrat statt, in dem beschlossen wurde, dem Kajer heute die Demission des gesamten Kabinetts zu über,
reichen. Rußszland.
Der Minister des Aeußern Terestschenko hat bein Empfang der in St. Petersburg eingetroffenen am erikanischen diplomatischen Sonderab ordnung unter Führung dez Senators Root eine Ansprache gehalten, in der er, der „Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge, erklärte:
Die Revolution hellt das russische Volk vor zwel Fragen von böchster Bedeutung, nämlich die Frage einer starken Demokratie im Innern des Landes und des Kampfes gegen einen Feind, der die letzie Stütze der Autokratl⸗ ist. Die russische Revolution bewihkte nicht nur eine Aenderung in der inntren Ver. ef sungz der Regierung, sie ist auch ein moralischer Fakior, der den Wlllen deg xussischen Volkes in seinen Bestrebungen be— kundet, sich die Freiheit zu sichern, und dies will das russische Volt nicht nur in den inneren. Angelegenheiten, sondern auch in der internationalen Polltik beweisen. Das Volk will auch den Milltz, rismus stürzen und sucht einen dauerhaften Frieden ohne irgend eine Wee ze walt ig ag, oh ke *in nps alistischez - Besteben Das uf sisch Volk nährt keinen Gedanten an Vorherrschaft und bekämpft ähunjiche Gedanken anderer Länder. Abtr vor allem wird es nicht die Va, wirklichung irgend eines imprriahistischen, polttischen, finanziellen oder witschaftlichen Planeg des Feindes kulden. Dies ist die große Auf— gabe Rußlanzg. Etz besteht noch ein großer Gedanke, der duich dag denkwürdige Schrifistück ausgedrückt wird, durch das die Vereinigten Staaten und das amerikanische Volk ihre Wänsche und Absichten kundtaten, besonders daß die Nationen die Pflicht baben, über ihre Zukunft zu entscheiden. Das russische Polk macht sich diese erhabenen Grundsätze jzu eigen und ist der Ansicht, daß diese die Polltik der Natlon en leiten sollten.
— Die in St. Petersburg zusammengetreiene Haupt⸗ versammlung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte hat einstimmig den Vorsitzenden des Petersburger Arbeiter- und Soldatenrates Tscheid se zum Vorsitzenden gewählt.
— Die italienischen Abgeordneten Cappa, Labriola, Raimondo und Lerda hatten, der „Stampa“ zufolge, mit dem St. Petersburger Arbeiter⸗ und Soldatenrat eine lange Besprechung, in der sie die unabweisbare Notwendigkeit der err bn des Krieges betonten, da weder mit der Revolution in Deutschland noch mit der Möglichkeit eines gerechten Friedens durch Vermittlung des deutschen Volke zu rechnen sel. Die russischen Sozialisten dagegen hielten an der Möglichkeit bes Friedens fest, durch den die Absichten der Völter ohne welteres Blutvergießen verwirklicht würden. Trotzdem die russischen Sozialisten, so bemerkt das genannte Blatt, von einem Sonderfrieden nichts wissen wollten, seien sie fast ausnahmslos nicht gesonnen, sich zu schlagen.
— Die Duma hat nach einer Reutermeldung in privater Sitzung eine Entschließung angenommen, die einen Sonder⸗ frieden oder eine verlängerte Untätigkeit an der Front als Perrat gegenüber den Verbündeten bezeichnet und eine un⸗ verzügliche Offensive als notwendig für die Sicherheit Rußlands und die Aufrechterhaltung der gewonnenen Freiheiten fordert.
Ita lien.
Der König hat die Demission des Unterstaatssekretärs im Kriegsministerium Generals Alfieri und des Uniernaattz⸗ setretärs im Ackerbauministerium Caneya genehmigt und zu Unterstaatssekretären die Generale Montanari (Krieg) und
Alfieri (Waffen und Munitiou) sowie den Abgeordneten Cermenati (ckerban) ernannt.
— Nach dem „Secolo“ ist die Entthronung des Königs von Griechenland auf der Zusammen kunft in Savoyen beschlossen worden. Die , n,. Delegierten hätten sogar die Ausrufung der Republik verlangt, doch hätten die Vertreter eines anderen Landes sich dagegen erklärt, da ihnen der Gedanke, Venizelos als Präsident zu sehen, nicht be⸗ hagte. Man wählte daher einen Mittelweg und beschloß, einer Rückkehr Venizelos als Ministerpräsident nichts in den Weg
zu legen. Schweiz.
Die „Griechische Vereinigung in der Schweiz“ in Genf und ihre Abteilungen in Zürich, Lausanne, Neuschatel und Bern haben laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen— bureau“ nachstehenden Einspruch gegen die Entthronung des Königs Konstantin veröffentlicht:
Die drei Ententemaͤchte Frantreich, England und Rußland haben sich Rechte angemaßt, die sich aus keinem Vertrage herleiten lassen und mit den Grundlagen der griechlschen Verfassung in Widei⸗= spruch steben. Sie haben nach ihnem eigenen Geständnis das griechische Volk mit List entwaffuei und sind, nachdem sie es zu sedem Widerstande unlahig gemacht haben, unter Verleug⸗ nung ihrer Verpflichtungen und unter ehrloser Mißachtung ibrer eigenen Unteischriften mit Waffengewalt zur Besetzung des Landes geschrltten. Sie haben die Rechte der Souveränltät und die Freiheit eines dem Wesen nach unabbängigen Landes abgeschafft, indem sie es schlechthin in elnen Schutzstaat umwandelten, sie haben einen integrierenden Teil unseres Vaterlandes preisgegeben, un das zustimmende Schweigen Italiens zu erkaufen, sie baben mit brutaler Gewalt sein verehrtes Oberhaupt, Seine Masestät den König Ftonstantin, gejwungen, gegen den offen kundigen Willen seines Volkes sein Land jzu versassen. Wir können tie Empörung nicht jzurückbalten, die ung beföllt angesichtg dieses tuch= losen Stgattsireiches gegen die durch das Blut unserer Väter uns vererbte Frelheit und ar gesichis der teuflischen Pläne, mit welchen man dag griechlsche Volt g-waltsam in diesen mörderischen Krieg stößt. Wir erheben mit aller Entschtedenbeit dagegen vor der zivlli= sieiten Welt Ginspruch, wenn eß noch eine solche gibt, und beschwören sie, mit ung ihre Stimme ju erheben, auf a, dem griechischen
6 f
Volke seine Freibelt und sein unberäußerlicheg Recht wiedergibt, selbst sein Geschick nach seinem esgenen 3. . in, .
Luxemburg.
Nach einer Meldung des Wolffschen Telegraphenbureaug“ ist gestern, nachdem der Universitätsprofessor Calmes die Be— rufung als Finanzminister nachträglich abgelehnt hatte, , . Ministe rium gebildet worben: Präfidentschaft,
eußeres, Finanzen und Kültus übernimmt der bisherige Generaldirektor der Finanzen Kauffmann; Justiz und öffent⸗ lichen Unterricht der bisherige Generaldireklor des Innern Mou trier; Oeffentliche Arbeiten der bisherige Generaldirektor dieses Departements Lefort; Ackerbau und Lebens mittel⸗ versorgung Faber, Ingenieur und Vizepräsident der Kammer; Inneres, Handel und Industrie Kommissar Kohn.
Amerika. Der amerikanische Marinesekretär Daniels hat dem
Auffassung gelangt, daß der Ort der Aufbringungen innerhalb der
„Reuterschen Bureau“ zufolge eine Verordnung erlassen, wonach
je Kahl en⸗ Oel⸗ und Stahlerzeuger die für die Flotte nrsor derlichen Mengen zu Preisen zu liefern haben, die vom Frsfidenten Wilson gemäß dem von der Bundeghandele kom—
nion aufgestellten Tarif festgesetzt worden sind.
A sien. Einer „Reutermeldung“ aus Peking vom 14. Juni zufolge s Tschanghs un dort eingetroffen.
—
Kriegsnachrichten.
Berlin, 18. Juni, Abends. (W. T. B.) Keine größeren Kampfhandlungen.
Während die Franzosen ihren unblutigen Siegeszug durch Griechenland fortsetzen, hahen die Englaͤnder am 16, sich är Räumung des linken Struma⸗Ufers entschließen nüssen. Damit fällt das in den Wintermonaten so heiß um⸗ lmpfte Gelände östlich der Strumg wieder in die Hände der Mittelmächte. Lediglich die Flußübergänge werden von den ängländern noch durch Brückenköpfe gehalten. Flammende Dörfer und gesprengte Minaretts zeichnen den Weg des englischen Rückzuges. Nichts kann besser die ganze Heuchelei der Engländer und Franzosen anläßlich der deutschen Zer— stärung im Westen kennzeichnen, als daß diese sich bei der ersten Gelegenheit der gleichen militärischen Maßregel bedienen. Inwieweit die englischen Zerstörungen militärisch begründet waren, soll nicht untersucht werden. Immerhin berührt es eigenartig, daß die Engländer auf ihrem eiligen Rückzuge keine Jeit hatten, die Drahthindernisse und die Telephonanlagen in den verlassenen Stellungen zu zerstören, wohl aber Ortschaften non verhältnis mäßig geringem militärischen Wert in Brand
iu stecken.
Großes Hauptquartier, 19. Juni. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
An der Flandern⸗- und Arras⸗Front ist die Lage verändert. In wechselnder Stärke dauert der Artilleriekampf m; gestern war er besonders zwischen Boesinghe und Fréö⸗ linghien lebhaft.
Oestlich von Monchy warfen unsere Sturmtrupps die Engländer aus einigen Gräben, die bei den Kämpfen am 14. 6. noch in Feindes hand geblieben waren.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Von neuem versuchten die Franzosen bei Einbruch der Dunkelheit die ihnen kürzlich entrissenen Gräben nordwestlich des Gehöftes Hurtebise zurückzugewinnen; ihr zweimaliger Anlauf wurde zurückgeschlagen.
In der Champagne drang der Feind gestern morgen nach starkem Feuer in einen vorspringenden Teil unserer Stellung südwestlich des Hochberges. Ein Abends unter⸗ nommener Vorstoß zur Erweiterung seines Besitzes schlug ver⸗ lustreich fehl.
Heeresgruppe Herzog Albrecht. Alchts Neues.
Vom östlichen Kriegsschauplatz
mazedonischen Front sind größere Kampfhandlungen nicht gemeldet.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
und von der
Desterreichisch⸗ un garischer Bericht. Wien, 18. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Destlicher und südöstlicher Kriegsschauplaß. Nichts Neues.
Italienischer Kriegsschauplatz.
3 Rombon-Abschnitt warfen Abteilungen des bos⸗ nisch-herzegowinischen Infanterieregiments Nr. 4 den Feind aus einem Stützpunkt, nahmen ihm einen Offizier und 28 Mann an Gefangenen ab und behaupteten sich gegen mehrere Angriffe in der eroberten Stellung. Sonst nichts von Belang.
Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht. sgi 18. Juni. (W. T. A) Generalstabsbericht vom unt.
Mazedonische Front: Zwischen dem Wardar und dem Dojransee versuchten englische Erkundungsabteilungen in der Nacht gegen unsere vorgeschobenen Posten bei der Srt⸗ schaft Kerfch tel vorzustoßen, wurden aber durch unser Feuer surückgeschlagen. Am Fuße der Bjelassitza haben sich die vorderften Abteilungen der Engländer, die sich n einer Stellung längs des Butkowoflusses be⸗ fanden, füdlich vom Kamme des Krufcha⸗Gebirges zurückgezogen. An der unteren Struma haben wir in der Ebene zwischen Butkowo und Tachinos-See die Ortschaften Ischawdar Mahle, Nevo len, Heniköß und Yeni
ahle besetzt. Die Engländer halten nur noch mit einigen gompagnien die Brückenköpfe an der Struma. An der übrigen ront schwaches Artilleriefeuer. Durch Artilleriefeuer brachten mir ein feindliches Flugzeug zum Absturz, das in der Struma⸗ niederung nördlich der . niederfiel. umänische Front: Gewehrfeuer bei Mahm od ia und Isaccea, bei Tulcea schwaches Artilleriefeuer.
Türkischer Bericht.
9 1 1 — n, 18. Juni. (W. T. B.)
An allen Fronten keine Aenderung.
Amtlicher
durch die Nattonalstiftung, auch
Der Krieg zur See.
Berlin, 17. Juni. (W. T. B. Im englischen Kanal wurden durch unsere U⸗Boote fünf große englische Dampfer, von denen drei bewaffnet und einer anscheinend ein Tankdampfer war, ferner fünf Segler und acht Fischer⸗ fahrzeuge versenkt. Darunter befanden sich der englische Dreimastschuner „Phan tom“, der englische Gaffelschuner „Alfred“ (früher deutsch) mit Kohlen von Neweastle nach Caen, der englische Motorschuner „Marjorie“ und ein unbekannter englischer Schuner mit Kohlenladung, sowie die englischen Fischerfahrzeuge „Ocean Pride“ „Onwaxrd“, „Torbay Laß“, „Cariad“ und die französischen Fisch⸗ kutter, Eugenie Mathilde“, „Fran ois Georgette“, „H. 1065“ und „Madeleine“.
Der Chef des Admiralstabs der Marine.
Rotterdam, 18. Juni. (W. T. B.) Die Blätter melden, daß das niederländische Segelschiff, Albertine Beatrice“, das am 4. Februar mit 80600 Ballen Tabak von Soerabaja nach Rotter ausfuhr, am Freitag ver⸗ . worden sei. Die n wurde in Vlymonth ge⸗ andet.
Bern, 18. Juni. (W. T. B) Der „Progrés de Lyon“ meldet aus New York, daß das amerikanische Petroleum⸗ s ef „Moreni“ nach heftigem Gefecht auf sieben Kilometer Entfernung versenkt worden ist.
Madrid, 18. Juni. (Meld. d. Wiener „K. K. Telegr.⸗ Korresp⸗Bureaus“) Dem „Imparcial“ zufolge hat ein ⸗Boot in der Nähe von Kap Spartel den englischen Transport— dampfer „A. G. 240“ (8000 T.) mit Truppen und Kriegs⸗ material für Saloniki versenkt. Der Dampfer wurde von vier U-Bootsjägern begleitet, von denen zwei gleich⸗ falls untergegangen sind, zwei mit schweren Beschädigungen davonkamen. In der Nähe der Ebromündung sind die bewaff⸗ neten italie nischen Dampfer „Fert“ (6567 Br. R. T.) und „Sirte“ (1998 Br⸗R. T.) mit 9000 Tonnen Benzin, Eisen und Kohle von New Orleans nach Genua unterwegs versenkt worden. Acht Seemeilen von Huelva entfernt versenkte ein U-Boot den norwegischen Dampfer „Simla“ 6800 T)) mit einer Kohlenladung von Liverpool nach Gibraltar. — In der Nähe von Alicante kam es zwischen einem U⸗Boot und einem Geleitzug von 10 Dampfern zu einem heftigen Kampf. Nähere Einzelheiten fehlen.
Berlin, 19. Juni. (W. T. B.) Neue U-⸗Boots⸗ erfolge im Atlantischen Ozean: 24000 Brutto⸗ Register-Tonnen. Unter den versenkten Schiffen befanden sich u. a. drei große bewaffnete englische Dampfer, von denen zwei durch Zerstörer gesichert waren, und der englische Dampfer „Amor“ (3173 Tonnen) mit 5000 Tonnen Getreide.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
London, 19. Juni. (Reuter. Amtlich wird mitgeteilt: Ein feindliches Unterseeboot hat am 2. Juni den britischen Transport dampfer „Cameronia“ (6861 Br.⸗R.⸗T., der eine geringe Zahl Truppen an Bord hatte, im östlichen Mittel⸗ meer versenkt. 52 Mann der Truppen und 11 Mann von der Besatzung, darunter der Kapitän, werden vermißt.
Wohlfahrtspflege.
Der Reichzausschuß der Kriegsbeschädigten fürsorge berichtet: Gine lehrreiche Siatistik ist kürzlich in der Rheinprovinz aufgenommen worden, nämlich über die Höhe der Rentenbeträge bei den völlig erwerbzsunfähigen Kriegsbeschädigten mit Familie. Daz Ergebnis war, daß auf jede Famille eineg Kriegt⸗ beschädigten ein Monarsbenag von 67,80 M und auf jedes Familien mitglied ein Monatzbetrag von 15,70 M entfiel. Daß bet diesen Betragen heute und auch wohl nach dem Kriege in vielen Famillen von ,, wenn sie keine anderen Ginkommengquellen haben, bittere Not heirschen muß, ist selbstverständlich. Hier muß jzunächst eine Erhöhung der Rente statifinden. Wann und in welchem Umfange diese erfolgen kann, steht aber noch in keiner Weise fest, und auch wenn sie erfolgt, werden stets noch große Härten des Einzelfalles zu lindern übrig bleiben. Hier gilt es für das ganze Volk, eine Bankegschuld abiutragen. Es ist deshalh sehr zu be⸗ grüßen, daß demnächst, in ahnlicher Weise wie für die Hinterbliebenen für die Familien der Krlegs⸗ beschädiaten duich eine allgemeine Sammlung Abhilfe geschaffen werden soll.
Neßer die Wohnungsfürsorge in Schwerin i. M. ver⸗ zffentl cht Stadtbaurat Rohde bedeutsame Darlegungen im 15. Jahr⸗ gang der „Zeitschrift für Wohnungswesen“. Das Vorgehen det Schweriner Magistrats ähnelt sehr den für Großberlin vorgeschlagenen . Wie bier, so handelt es sich auch dort vorwiegend um die Vermehrung der Kleinwohnungen von zwei und drei Zimmern, deren Hau durch die Privatunternehmungen wegen der Ungunst der Geldverhältnisse in ausreichendem Maße nicht zu erwarten ist. Es soll eine Baugesellschaft m. b. H. unter vorwiegender Geld⸗ betelllgung der Stadt ins Leben gerufen werden. Die Gemein nützigkeit soll durch die Beschränkung des Gewinnanteils auf 5 v. H. gesichert, die Tätigkeit durch unkündbare Tilgunge darlehen an ersser Stelle in Höhe ven 75 v. H. der Barkosten sowie durch Stundung der Erschließungskosten auf Grund elner tilgungspflicht igen Gintragung an zweiter Stelle gefördert werden. Der Boden selbst soll im Erb⸗ baurecht fr . werden, anscheinend unter späterem Rückfall des fertigen Baulandes an die Stadt, was indes für die Erbbauberechtigten, die die Erschließungs⸗ oder Anliegerkosten getilgt baben, wenig günstig wäre. Wenn auch vorwiegend der Flachbau in offener Bauweise für Gin. und Zweifamlllenhäuser gepflegt werten soll, wobei auf er. gestellte Erbauer gerechnet wird, denen wektere Darleben bewi st werden sollen, so ist doch auch der Geschoßbau mit nicht mehr als sechs Kleinwohnungen in einem Hause aus wirtschaftlichem Grunde in Aussicht genommen. Dle Vergünstigungen sollen sowohl dem soliden Unternehmertum als jedem Privaten gewährt werden, wodurch man die Wohnungsfürsorge auf hieite Grundlage zu stellen bofft. Das Vorgehen des Schweriner Magistratg verdient Anerkennung und
Nachfolge. Kunst nud Wifsenschaft.
In der Junlsitzung der Anthropologischen Gesellschaft berichtete Dr. Richatrd Thurnwald über selne im Auftrage deg Kolonialamta unternomwene letzte Forschungsreise nach Neu⸗ Guinea 1912—1915, von der er nach großen Fährlichkeiten erst vor kurzer Zeit über Amerika in die Heimat zurückgekehrt 6. Ver graßte Eril der auf der Relse gesammelten Gegenstände befindet sich lets och in Neu-Guinea in einer Missionsstatlon, teils in Australlen, in Java und in San⸗Franzieko. Der Vortragende konnte veßhalh seine Varlegungen nur durch von ihm aufgenommene Lichtbilder erläutern. Die erften Forschungen wurden im Quell—⸗ gebiet des Kaiserin⸗Augustaflusses und im Gebiet seiner Nebenflüss' aue geführt, ethnographische Sammlungen wurden an
gelegt und die Eingeborenen in p'ychologischer und mundartlicher Pinsicht unterfucht. Die ju diesem Zwege errichtete Station ü kei Beginn det Krleges von den Gagländern erftönt worden. Die Lagunen des Mündungtgebtetz deg Augunaflasses sind mit Manarobebeständen besetzr, die zur Hochwasserzeit tief im Wasser stehen, nur auf Sumpfpsaden kann man bisweilen vorwärte/ kommen. In den Tälern der Nebenflüsse bereltet deren starkes Gefälle die mannigfachften Hindernisse beim LBor⸗ pbringen, da selbst daz Fahren mit Kanus erschwert wrd. Wo sich das Alang.Alanggraz ausdebnt, gibt es keinen Wald, doꝛt haben wir die Formen der Prärie. Sonst in der Hoden meist feucht und fruchtbar, am Oberlauf. des Auqustaflusscs edenso wie am Unterlauf, und nur die. Mitte des Flußgebiets stellt sich eben als Prärie dar, die oltmals von den Menschen der Rodung wegen in Brand gesetzt wird. Der fruchtbare Boden frägt Jamg, Taro, Sago, Zucker, Tabak. Bisweilen ist aber auch die Jagd auf Benteitlere und anderes Wild, der Grund, weäbal h die Prärie angezündet wird. Neben den Landschafistypen führte der Vor⸗ tragende uch die Typen der Eingeborenen vor, die sich gegen die ent. setzllhe Moequitovlage dutch Einreihen des Körpers mit Kolosnußöl schltzen und Opossumselle sowle Muscheln als Schmuck tragen. Der wilde Broffruchtbaum findet sich überall, und der Kern der Früchte dient zur Nahrung. Im Präriegebiet trifft man viel wergartig ge⸗ wach ne Leute, die aber auch auf den Neu⸗Guineg vorgelagerten Inseln keine Seltenheit sind, ebenso wie im Quell zebiet des Augu sta⸗ flufsez, während im Oberlaufe des Flusfeß dem Wachse nach . Berzskerung' gemischt ist. Auch traf Dr. Thu rnwald ein Art don Albinos nit beiler Hamfache und braunem Hair an bie aher sonst den papuanischen allgemeinen Typus trugen. Die Säuser ber Siedelungen sind je nach dem Gebiet im Unterlauf und a, der Prärse verschieden; in der Prärie findet man Häuser, deren Dacher sast biz zum Boden hinabreichen, während im Unterlguf⸗ des Fluffes duichauz Pfahlbauten eirlchtet werden. In den Fest⸗ und Geißer⸗ häasern, in denen die Jünglingsweiben zum Teil vorgenommen werden und die sebr geräumig gebaut sid, finden sich Sago bast⸗ malertien in weiß, schwarz, rot und gelb, die auch auf Federschil den mit ibten zum Teil nierischen Motiven wiedertehrer. ft ist das Dpossum oder ein Beuteltier dargestellt. Im Jnnein dieser Geister⸗ häuser bewahrt man diefe Federschlde als Heiligtümer auf, die dann eben bei ren Jünglingswelhen eine Rolle spielen. Diese Feste bieten Gelegenheit zu großen Schmauserelen, bei denen der Jams reich⸗ ich genossen wird. Am oberen Augustaflusse finden ; wir Häuser, die so geräumig angelegt sind, daß 40 bls 69 Per sonen in ibnen leben können, jede Familie bat dort eine eigene Feuerstelle; während im Dyellgeblet die weisten Häuser klein und auf ein Meter bohen Pfählen errichtet sind. Die Leute im Quellgebiet sind arm; Jam, Zucker, Tabak, Hunde, Schweine bilden ihre pflanz⸗ liche und tlerische Rahrung, sie besitzen gestrickee Netz beutel, kennen aber zemmerlei Kunftübun g, die im VMäittellauf des Augastafluses stark entwickelt ist. Alz Waffen baben die Leute am Augungfluß den Wurspfell, den Bogen und sehr große Schilde. Sie sind sehr musi⸗ falssch, haben große Trommeln und heilige Blasruhre aus Bambus, die sie in den Geisterhäusein sorgfältig aufoewahren und die von den Frauen nicht gesehen werden dürfen. Sie meinen, aus ihnen lönten die Stimmen der Geister.
Nach dem Verwaltungabericht der Berliner Universätäts⸗ bibllorbek im Jahre 1516 ist die Zabl der abgegebenen Bestell—⸗ ettel von 60 404 im Vorjahre auf 59 ig und die Zahl der verab, elrten Bücher von 44 319 auf 43 017 zurückgegangen. Der desesaal wurde von 22 6952 Personen gegen 27 549 im Jahre 1915 besucht; die Zabl der hier benur ten DBrudschetflen einschließ lich ec aus der sogenannten Handbihlie thek belief sich auf 5991 (499) Bände. Vie Benutzung der Leihstelle bat in Vergleich zum H erigen Jahre jugensmmen: dle Zahl der Entleihtr bai sich von 300 auf 1094, die der veillehenen Bände ven 43 938 auf 46 266 9 böht.. In dag Zugangtperzelchnis wurden 11401 (1912: 18362) biblso⸗ graphische Bände esngetragen, von diesen entfielen auf Unive sitäts- schriften 2873 (3325) und auf Schulschriften 5 (1416) Bände. Als Geschenke gingen 406 Bände, 11 Universitäteschriften und ö Schul⸗ schriflen ein, durch ken von der Biblfoibek vermitzelten Schriften⸗ austausch der hitsigen Universität mit anderen Universkääten und. Unterrschtganstalten 2862 Untversitäteschristen, 19 Bände anherer Werke und 226 Zeirschriften, ferner als Pflichtexemplare 3437 und durch Kauf 4435 Bände. Von den käuflich erworbenen Werken, wofür 38 602 M augsgegehen wurden, seien genannt; 258 Bände der Codices Graeci et Latini, die Zeitschrist Bibliotheca Bo- tanica, von ker die meisten Baͤnde bisher fehlten, Bodo von Hoöfstede de Grot, das Beschreibende Verzelchnis der Gemalde Remkhrandtg Bd. 1– 83, die Manische Taschenausaabe der öster reichischen Hesetze und von Leonardo da Vinct die Quadernt d Agatomia Vol. 5, 6; außerdem siagd aus einem vom Mintsterium Der gelst lichen und Unterrichtzangelegenbeiten für vtesen Zweck zur Verfügung ge— stellten außerordentlichen Fonds von 9000 S Erwerbungen von welt wirtschaftlicher Wteratur in größerem Maßstghbe erfolgt. Der Bestand der Bibliothek betrug am 31. März 1917 299 560 (291 037) Buch. binderbände, 259 378 (266 8656) Unioersttätsschriflen und 50 238 (50 233) Schulschrlfien.
Literatur.
Krieg sbuch. Die Kriegsgesetze mit der amtlichen Be gründung und der gesam fen Rechtsprechung und Rechts lehre. Fon Dr. Georg Güthe F, Geh. Zustizrat und vortr. Rat im Justijministerium, und Dr. Franz Schlegelberg er, Kammergerschtzrat. Dritter und vterter Gand. (Sonderhände det Jahrbuchs beg deutschen Rechtz.) XL VII, 1066 und LI, 933 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geb. 26 bew. 24 46. — Werden in dem Jahrbuch des deuischen Rechta“, dessen neuester Jabr⸗ gang in Nr. 139 des Reichs. und Staatsanzeiger! bespyocken wurde, dle Kriegawirkungen des Friedengrechig mitebandelt, so findet man darin keine Berichte über die Kriegagesetze (auch des bürgerlichen Rechte). Diese sind cin Teil des Eriegsrechig im engeren Sinne und, in die unter dem Titel ‚Krirgebuch“ erschienenen Ergänzungsbäunde ver- wiesen. Hier ist das für Deutschland neu geschaffene Kriegt, recht zusammenfass nd und übeisichtlich dargessellt, sowelt es sich bandelt um 1) das Senderreckt der Kriegeteilnebmer, 2) die Geltend— machung von Ansprüchen während der Kriegäieit, 3) Handelssachen und gewerbliche Cigentum, 4) Finanz aesetze, 5) Beschaffung und Ver⸗ wertung der Robftoffe, Nabrungs. und Furtermlttel, Höchst⸗ und Gruntpreise, 6) Beschaffung und Verseilung der Arbeitskräfte, Arbeiterschutz, Kriegswohllahrispflige, Krlegsschä enersatz, Wiederauf⸗ bau Ostpreußeng, 7) Vergeltungsmaßregeln, 8) Heeresversorgung, 9) Verkebrebeschränkungen und Maßnahmen der öffentlichen Betrtebe⸗ verwaltungen, 10) Eatjastung der Gerichte, Aenderung der Kostengesetze, Angelegenbeiten der Rechttanwalischaft, Gnadenerweise aug Anlaß des Krlegeß, 11) Wtederberstellung varnichteter Standesregister, Grundbücher und Grundbachblätter sowte Verordnungen verschiedenen Inhalta und 12) den vaterländischen Hilfsdienst. Berichtete der erste Band über dag für Deutschland bis Mitte Jult 1913 neu geschaffene Kriegsrecht und führte der jweite in engem Anichluß an die im eisten gewäblt. Gliederung des Stoffes die Bearbeitung des Krimggrechts bis Ende Fehruar 1916 fort, so umfaßt der jetzt vorliegende dritte Band die Zeit von Ende Februar bis Anfang Deisember 1916 für Rechtslehre und Rechtsprechung und bis Anfang Januar 1917 für die Gesetzgebung. Ebenso wie in den beiden frtüberen Bänden ist hier wieder mit großem Fleiß das gewaltige, sehr zerstreute Material an Reichs zesetzen, »vtrortknungen und wesertlichen vreuß schen Ars—⸗ übrungsbestimmungen übersichllich jusammengestr t, Rechtsprechung und Rechtslebre lucknloß jusammen getragen und damit der Er— läuterungsstoff der ersten Bände auf die Höhe der Gegenwart gesiellt. Zu den Gesetzen und Verordnungen des Jahres 1916 werden außerdem
noch die ihr Verständnls erlelchternden amtlichen Matertallen mehr