Land⸗ und Forftwmirtschaft.
ncker den Sagtenstank in Rertwegen Enke walt l21 llezcn felgende amtlichen Nachrichten bor
Die erste Hälfte des Winters war un gröfttin Keil des Landes durchgänglz milte. Nach Weihnachten dagegen herrschte überall eine aaßerge võ hnlich strenge Kälte.
Die Schneemenge entsptach im Säden ungefähr der eines Dulchscknittslahreg; in den Gebirgsgegenden und insbesondere im nördlichst⸗ Neræegen war sie bedeutend größer als gewöhalich.
Die Schwierigtelten in ker Zafuhr von Kraftfutter la Verbin dung mit dem sotten Eintreten des gtähjabis batten zur Folge, daß die Tutterbestände selbst da nicht asteickt'n, wo man sonst in der Regel aut auskommt (6. B. in mehreren Tältrn dez Osiens und in vieren Fijerddörfern des Westent ; in den Lande teilen, wo die Heu⸗ ernte im Vorlahre gering war, machte sich der Fattermanzel stark tählbart. Am schlechtzsten waren in dieser Bezlehung die drei nötd—⸗ licksttn Aem:er gestellt, wo Futternot hecrschte. In den Bezirken der ostnormgischen Ebene waren die BGestände durchweg ausreichend.
Die Portäte an Kartoffeln waren in den meisten Bezirken des Osteas ziemlich kando, tells auc im Süden; im übrigen reichten die Bestände einigerraaßen Riß. Aus den Diontbeimbeiltken und Nordnorwegen wilid Urberschuß an Kartoffein gemeldet. — Die Vorräte an Korn waren ün größten Teil des Landes knapp. Dazu trug auch der Unstand Fei, dag man in großerem Umfange als gewöhnllch auf Kraftsutter heirischer Ernte angewlesen wär und daß wegen der Vergrößerung der Vrodutt!oyn die Nach⸗ frage nach Saatkorn größer gewesen ist. In den Beihken der ostnorwegischen Ebenen und in eirzelnen Bezirken des Südens sowie in den Dronrbetmbeztrken haben die Vorräie indes einigermaßen gereicht — Das Wetter war im Often und Süden bis gegen Mitte Mat trocken und kalt, im Westen urd in den Dronthelm. hezizken rauh und kalt mit Schneefällen bis gegen den 20. Mat. Später trat in diesen Landesteilen warme, daß Wachktam fördernde Witterung ein, im Teil bei ungewöhnlich boher Temperatur, namentllch im Often. Im Norden hielt di: kaite Witterung bis gegen Eade dez; Monats an; zetzt ist auch dort wärmeres Wetter ein. getreten. — Mit den Frübjahrs feldarbeiten konnte überall erst viel später als genöhnlich begonnen werden. Die Ber— spätrng beträgt im Westen und in den Deonthelmbeztrden etwa 3 Wochen, im Bt und Süden etwa 11 Tage. Die Arbeiten wurden indes durch das beste Wetter begünstigt, und der Boden war leicht zu bearbeiten. In vielen Gegenden, namentlich im Süden, geht daher die Frühjahrefeldbeftellung trotz der Verspätung ibrem 6er entgegen. In den drei nördlichsten Remsern sind dagegen die Felder zum greßen Leil noch mit Scree bededt und nur audnahmsweise ist mit den Feidarbeiten begonn 'n workea. — Die Wintersaat fteht verschicden gut, bat den Wintet eber im großen und ganztn gut über⸗ standen. Nur aus emigen Bejhken des Südens und aus den Dront— helmmbezlrken whd von Schäden burch Kälte und Eisbrand berichtet. — Tie Wiesen haben den Winter auch durchweg gut überstanden, nur sind sie infolge des späsen Eintteteng des Frühjahrs etwas zurückgeblieben. Ver Regin der letzten Tage kat ihnen indes gut getan, und die Autesichten sind jetzt die besten. — Dis Weiden sind ebenfalls wegin der späten Schnecschmelze und der starken Kälte sehr zarückzeblte den, haben sich aber angesichis der günstigen Witerung der letzten Zeit gat erholt. Scwohl hie Tal- als die Gebrgswelden (die zum Teil noch schneebebeckt sind) werden erst später als geröhnlich in Gebrauch genommen werden können. — Vie Früblahrkarbtitftn in den Gärten sind durch gutes Wetter begünsiigt worden, und das verspätete Gintrefftn bes Frühjahrs bat keine mesentlichen Folgen gebabt. Zwar war die Trockenheit des Bodens dem Pflanzen von Kohl usw. hinderlich, dict hat sich indes nach dem Regen bedeutend gebessert. — Dle Obst— blüte scheint in den Bezirken, wo Obstzucht eine Rolle spielt, sehr reich zu werden; infolge des späten Frübjahrs hat die Blüte aber eben eift kegonnen, und es ist daher noch zu früh, über dle Aussichten für die Obfiernt- ein Ürteil abzugezen. (Bericht des Katserlichen Generalkonsulg in Kristianig vom 12. Juni 1517.)
Theater und Masit.
In der Volksbühne (Theater am Bülewplatz) und im Lessiggthegter beginnen von heute (Sonnabend) ab die Vorftellungen erst um 7. Uhr.
In Reuen Opperettenhsus wird Leo Ascheig Operette Der Soldat der Marie“, die bleKer an etwa 150 Bühnen auß— geiübrt worden ist, in der nächsten Woche zum 300. Male wiöederkaolt.
Künstlerische Tanzabende im Theater in der König grätzer Straße. Die Sommerferlen des Theaters in der Köasg= grätzer Straße werden in dielem Jahre nur von dem 2. bis 13. Juit dauern. An 14. Juli beginnt ein Gastspiel des Tänierpaares Lo Hesse und Hang-Joachkim von Seewiß. Belde Künftler erscheiren damit jum eiften Male vor der Berliner Oeffentllchkeit, nachdem sie schon ia München und in Stuttgart mit ihren eigenartigen Darblrtungen die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt haben.
Mannigfaltiges.
Ir W
0 mn, Operette in
ö ö Die Käüötlgliche Schauspiele. Overn—
Vonneirntag angesetzt. ; angekündigt, der Forredeeberlcrtzant Kaßl uHer dir an Ahenteuern reiche erste Kriege fahrt der, Möme“ einen Lichtbilberhortrag balien. Am Sonnabend wird Prosesser Lr. Y. Shwatn aber die Grichei⸗ nungen auf der Soahe. unter Vorührung zahlreich: Himmels-« prolograrbien spreden. Außerdem findet an Sonntag, Nachmittags, eine Wiederholung des Vortrag Im Boot gegen den Feind“ zu kleinen Preisen statt.
Singen, 22. Junl. (TB. T. B.) Gestern sind 3M russische Staatsangehbsrige hier eingetroffen, die bisher in der Schwein m Bertannung gelebt baben und jetzt wieder nach Rußland zurückkehren därzen.
Genua, 22. Juni. [W. T. B.) Laut „Journal de Gen äche“ verbrannten i Hafen von Genua fünf italtenische Dampfer. Die Ursache des Uagläcks ist unbetannt. Das glatt schrelbt, der Vorfall erinnere an die Zerstörung von Kriegsschiffen im Vorjahre. .
Madtld, 22. Juni. (W. T. B. Der Mitte Juni in Coruna aus Savanna eingetcoffene franjöstsche Dampfer ene zuela“ der Compagnie Gensrale Transatlantique brachte nur acht Fabr⸗ gäste mit. JZweihundert waren angemeldet, aber 192 weigerten . in letzter Stunde mitzufahten aus Furcht vor Unter seebootgefahr. Wahrend der legten fünf Nächte mußlen Besatzung und Fahrgaͤste angtkleidet neben den Rettungsbooten schlasen.
Nr. 51 des . Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ zegeben im Ministertum der öffentlichen Arbetlen, vom 23. Jani 1917 at folgenden Inhalt: Amtliches: Dienftnachtichten. — Nichtamt⸗ Iichez: Kirchenerweiterungen. — Cic⸗ und Wasserstandverhältniffe der
norddetusschen Ströme im Winter und Frübjabr 1917. — Kachelofen- heijnng. — Bermischtes: Ginwirkung des Krieges auf die technischen Zeltschriften. Vas bürgerliche Wohnhaus in Cottbus.
Sandel und Gewerbe.
— Ueber elne jwelfelhafte ausländische Firma in Smyrna (TZormissionä:) sind den Aeltesten der Kaufmanrschaft von Beilin Mttellungen zugegangen. Vertrauenswürdigen Beteiligten wird in: Verkehrsbureau ber Korporation, Neue Friedrichsizathße 5! !, an den Werktagen jzwischen 9 und 3 Uhr mündlich oder schrifilich nähere Auskunft gegeben. 2
London, 21. Juni. (B. T. B.) Ban kautsweig der Bank von England. Gesamteeserve 36 5h 000 (gegen die Vorwoche Zun. 1216 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 338 840 000 (Zun. 61 00060) Vfd. Sterl.,, Barvorrat ß 635 000 (Zun. 1278 000) Pfd. Sterl. Wechselbestand 106 888 000 Cabn. 7 236 00) Pfo. Ster, Guthaben der Hrivaten 119 497 000 (Ahn. 6 398 009) Pfd. Sterl.,, Guthaben des Staates 50 143 000 (Zun. 259 000) Pfd. Steil, Noten⸗ reserbe 33 794 900 (3un. 1 139 000) Pf. Sterl., Regierungesicher⸗ helten 45 230 000 (Zun. 22 0090) Dft. Sterl. Prozentverhäitnis der Reserven zu den Passiven 21,37 gegen 19,94 jn der Vorwoche. Cleacinghouseumsatz 388 Milllonen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 112 Milltonen.
Börse in Berlin (Nrttlerungen des Börsemorstandes)
von: 23. Juni für Geld Britt Geld Brle 60 16. Mn 69 1ollat — — — 100 Gulden 4 275 5 275 190 Ronen : 190 133 190 190 Kronen 1897 199 . ] 10) Kronen 1841 193 194 Schweiz 1099 Franken 1517 1313 1315 Wien
Hudapest 100 Kronen ł 64,30 64.20 6430 Bulgarien 100 Leva 8 815 0h 814
Ronstanti/ 100 Piafter 0, 60 20,70 2, 60 20,70
nopel Madrid und Barcelona 100 Pesetaz 125] 126 1201 26]
Der heutlge Wertvapleimarkt zeigte im allgemeinen elne etwas schwächere Haltung, die zum großen Teil auf Verkäufe zurück zuführen war. Besonders wurden hierdurch die in den letzten Togen besonderg bezünstigten Overschlesischen Werte mitgenommen. Dagegen waren Rheinische⸗Westjälisch: Werte fefter. Der Schluß war ruhig.
dom 22. Jun!
New Jork olland anemark
Schwedꝛn
Norwegen
Am Dirslgag und Freitag wird, wie bereits
Kurtz ßerichte von auswätrtigeg Fondiml'rkien
Wien, 22. Jimi. (B. C. MA) Aa der Görse her schte a: zehckts der gamlitt Lat bert stebenden mweilagigen Unteih rehm * mnfolge dez Rückttitzs des Kab laettg allg- meine Jarüchaituhng, so ö der Berkehr eng Kezrenit blied. Die Stimmung war in Ter unf schwächer, im Schranken getellt, obne daß es zu einer lebkar teren g ezung gekommen wäre. Unie: dem Drucke von Gntlastunggderfiinfen sch wachten fich namentlich Staarseisenbehnwerte Tano en abe ! Schiff ahrte⸗. Petroleum und Btauerelaktien ab. Dagegen warst ungarsche Koblen⸗, böhmische Eisenbahn⸗ , Waggonfahrlkg. Tenn und Ptetallaktien zu höheren Kursen gefragt. Der Ausagemarft i. har tte in unverändert guter Haltang. 3 LB. T. B.) L cn Gagkische Konf 54 t, 5 oυο Argentinter von 1388 — 4 00 Bra silianer ki gr n n, A 00 Jazaner von 18595 4 3 60 Dortuglesen — 8 ο auff ron 1506 75, 4 oυφQο! Russen von 1999 — — Baltimore m Ohio —, Canadian Pacifie —— Erie — National Rai o Merko —, Yennst loania , Sgathern Paelfle —— ÜUnion
acisie —— United States Stetl Co: poration 133, Anaconda Topper — Nio Tinto 6e, Ghartrred 12/5, De Beers def. ia,
Goldfield Idas, Nandmines 33, 5 *½0 KRriegganleibe 942, 31 o Krlegkanleihe st, Wechsel auf
Vꝛipat il oꝝnt 97 Silber 395. — Amfterdam 3 Monate 11675, Wechsel auf Amsterdam kurz 113 Wech el auf Parig kurz 27 ,
Wechsel auf Paris 3 Monate 27,90, 25 Wechsel auf Petersburg kurz 201 — 292. 1
Am sterdam, 22. Juni. (8. T. B.) Ruhig, Amerikaner seỹ. Dechsel auf Berlin 33,10, Bechsel auf Wien 2170, Wechsel auf SZrveiz 49, 60, Wecklel auf Kopendagen 70 35, Wegzsel auf Stos. bolm 73,95, Wechsel auf New York 2142, 862, Wechsel auf Lordon 156, Wechsel auf Parig *,20. 50,9 Nieder lãndische Staatganleib⸗ 10 ift, Vl. 3 6 Riederlznd. W. Sc. 71, Königl. Nie derlhn. Petroleum 55s, Hollgnd. Amerita- Tinte 3379, Niederländ. Jadisch Dandelzband 2595, Atchison, Topeka u. Santa F 161, Ro Island *,, Southern Pachfie — Seon ihern Railway —, Union e 1353, Anaconda II 16, Umntted Si: ats Steel Forp. 1233, iran jösisch⸗Kuglische Anleihe — Hamßburg⸗Amerika Linie —.
New HYork, 21. Imni. (Schluß. (W. T. B.) Die Böͤrse verkehrte bei wesentl ich eingeschtänktetn Geschäft zunächst zu be— baupteten Kursen. Im weiteren Verlaufe wurde jedoch die enden; unregelmäßtg. Nachmittags rat unter Führung von Industrie⸗ papieren eine allgeineine Befesiigung der 5 eln, wohel von allen Seiten Käufe rorgenomneen wurden. Führende Etsenbabnwerte stellten sich schlleßlich un 14 Dollar höher, während Industrie. anteile bis 23 Dollat im Kurse gewannen. Bei Schluß der Börse war die Oaltmmg fest. Umgesetzt wurden hM O09 Akt jen. Tenden für Geld: Sehr fest. Geld auf 24 Stunden Vurchschytttsrate O, Geld auf 2 Stunden letztes Daälehen J, Wechsel auf London (60 Tagr) 43720), Cable Transfers 1,'7tz, 45, Wechsel auf Paris euf Sicht 5775, Wechsel auf Berlin auf Sicht ——, Silber Bullion 18. 3 0 Northern Paciße Bogds —, 4 000 Verein. Staat. Bonds 1529 — Atchison Topetla v. Santa Fé 1005, Yalttmore and Ohio 728, Canadlan Peifie 160, Ghesepeake u. Ohio Hot, Go:cego, Milwaukee u. St. Piul 743. Denrer u. Rio Grande 6 Illinols E⸗ntral 103, Louigville u. Nashville 124, New hori Fentrel og, Norfolk. u. Wesiern 124. Pennsplvanla Hei, Reading 5, Southe.n Pacifie 83, Union Pacific 1364, Argconda a . s2f, Un td Statey Steel Coiporation 1275, do. pref. II7. . ö
London, 21. Juni.
Eurtberlchte von auswärtigen Waren märkten.
London, 21. April. (W. T. B.) Kupfer prompt 130.
Liverpool, 21. Juni. (R. T. B.) Baumwalle. Umnsa 8000 Ballen, Einfuhr — Ballen, davon — Ballen amert⸗ kanischi Baumwolle.
Terminmarkt geschlossen.
Bradford, 21. Juni. unverändert.
Anmfterdam, 22, Jum.
(LB. T. B.) Wollmarkt. Wolle far *r e (W. T. S.) Santos ⸗Kaffe⸗ r Unt 938. ;
Amsterdam, 22. Juni. (W. T. B.) Rü böl loko 110. — Leinöl loko 683, für Jul 67], für Auguft 683, für Stp— lemker 692.
New Jork, 21. Juni. (W. T. B.) (Schluß.) Saurnwolle loło ldd ling 20, do. für Jun 25,25, do. für Jull 25,32, do. für Aug:mst Jö, ez, Nerd Orleans do. loko imiddling 25,55, Petroleum reftued (in Gases) 12,75, do. Stand. white in New Jork 1026, do. in Tak 550, do. Gredlt Balanceg at Dil Gity 3, 10, Schmal xrime Western 21,923, do. Rohe & Brothers 2269 Zucker r en, 5.96, Weißen Roter Winter — — eh Spriag· Wheat elears (neu) It, O. - 11,50, Gtreideeact na zibervo'nl nom., Kaffte Rio Ir. 7 loro 10, d9. für Jul 7,0, do. füt e plemher 7,76, do. für Dezember 7,87, Zinn 63,50 — b4, 650.
(Fertfetzung des Amtlichen und Nichlamtlichen ln der Ersten Veilage.) .
n= . .
tolle . drel Akten von Rudolf Bernguer und Rudolph Schanzer. Mufltk
lottenhurg, Bizmarck⸗ Straße 34 37. Dtrektion: Georg Hartmann.) Sanntag, Nachmittags 23 Uhr: Zu ermäßigten
soumte r.
Straße.
Theater in der Königgrüätzer
Sonntag, Arthur Schuitzler⸗Abenb: Literatur.
gamilientachrichten. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Arthur
Abends 8 Uhr:
haus und Schauspielhaus geschlossen.
Dentsches Theater. Sonntag. Abends s Uhr: Familie Schim ek.
Montog und felzende Tage: Familie Echiret.
Kammershiele.
Sonntag, Abends 7 Uhr: Tänzerin.
Montag usd folgende Tänzerin.
Volksbühne. (Theater am Bülowplatz. ) (Uatergrundbahn Schönhauser Tor.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: kleinen Vreisen: Das Ronzert. — Afenids 7 Uhr: Die Königin der Luft.
Montag und folgente Tage: Die stõnigin der Luft.
Die
Tage: Die
Dentscht s süünstlertheater. (Nürn⸗ bergerstr. 0 71, gegenüber dem Zoolegischen GVarten.) Sonntag, Abends 75 Uhr: Der Vrobeypseil, Lustsriel in vier Aktea von Cskar Blumenthal.
faientea big Mittwoch: Ver Probe⸗ pf ; ,. Zum ersten Male: Klub⸗ eule.
Freltag und Sonnabend: Klub leute.
von Walter Kollo. Montag und folgende Tage: tolle RKsnites.
Die
C omädienhans. Sonntag, Abends 3 Uzr; Wie fene ich meinen Mann? Ein feöhliches eheliches Kampfspien in drel Akten von Hans Sturm.
Montag und folgende Tage: Wie feßlle ich meinen Mann?
Lessingthegter. Sonntag, Nachmitt. 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Armut. — Abends 71 Uhr: Nisbe. Orerette in drei Aufzügen von Oskar Blumenthal. Mustik von Oscar S:rauß.
Montag und folgende Tage: Niobe.
Schillerthenter. O. (Wallner- theater.) Sonntag, Abends 75 Uhr:; Alt ⸗ Heidelberg. Schaufpiel in fünf Akten von Wilhelm Meyer⸗Förster.
Montag, Mittwoch und Freltag: Nobert und Bertram.
Dlenstag, Donnerstag und Sonnabend: sammtrmusit.
Charlottenburg. Sonntag, Abends z Ubr: Kammermusiz. Lutspil in drei Akten von rr Ilge n stein.
Montan, cittwoch und Freitag: Kammermusit.
Dienstag u. Sonnabend: Traumuluns.
Donnerstag: Der Bibliothekar.
Preisen: Boccaccin. — Abends 63 Uhr: Parstfal. Ein Bähnenweihfeftspiel in drei Aufzügen von Richard Wagner. (Gastspiel: Kammersangerkn Helena Fort.)
Montag: Jugend.
Dienstag und Donnerstag: Nanonu.
Mittwoch, Tannhäufer und der Sãnaerkrieg auf bart burg.
Freitag: Bocenreio.
Sonndhbend: Der Pastillon von Zoniumea: i.
Komische Oper. (An der Weiden. dammer Brücke.) Sonntag, Abends 8 Ubr: Die . Deiner Majestät. Deutsches Singspiel in drei Atten von Rudolf ,. und Leo Walther Steln. Ge⸗ angsterte von Rudolf Preßber. Musik von Gilbert.
Montag und folgende Tage: Die Dofe Seiner Majestät.
— —
Theater am Nollendorfplatz. Sonntag, Nachmittags 3) Uhr: Immer feste drass! — Abends 7 Uhr. Die Gulaschkanone. Volksstück mit Gesang und Tanz in drei Akten von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.
Montag und folgende Tage: Die Gulaschanone.
Diengtag, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittags 31 Uhr: Die Grille.
— Denksteine. — Tie Frage an vas Schicksal. — Abschicdssouver.
Montag und folgende Tage: Arthur Schnitzler ⸗ Abend.
Theater des Westens, (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonn ag, Nachmttt. 39 Uhr: Zu kleiarn Preisen: Hasenmanuns Töchter. Abends be Uuhr: Stolze Ttzea. Operette in drei Atten von Georg Okonkowski. Musik don Max Gabriel.
Montag und folgende Tage: Stolze Thea.
Custspie lhaus. (Friedrichstraße 296) Sonntag, Nachmittags 36 Uhr;: Zu er— mäßigten Preisen: Unicre Ftätc. — Abends 71 Uhr: Die blonden WMäpels vom Lindenhof. Schwank in 3 Akten von Georg Okonkowsli.
Montag und folgende Tage: Die blonden Mädels vom Lindenhof.
Thaliath enter. (Dresdenerstr. 72 79 Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Zu er—˖ mäßigten Preeisen; Die zärtlichen Ver⸗ wandten. — Abendz 7 Uhr: Sonua—⸗ wend jauber. Ein Sin gsviel aus alter 3 in drel Akten. Text und Musik von Rudolf Kaiser.
Montag und folgende Tage: Sonn
von Löesch⸗Lorzn ndoꝛf (Lorsendorf. Kr. Namslau). — Oin. , ,, Hrün elsen (Breslauß. — Sine Tochter: Albrecht von Bonin (Landsberg). Geflorben: Hr. Generalleutnant 1. D. Gustad von Dreising (Wiesbaren]f.= Hr. Masor 9. D. Heinrich von Sirauch Stoly i. Pomw.). — Hr. Geheimer Negtlerun ge und Forftrat Franz Joachim von Wordike (Gad Wülldungen). — Fe. Frieda ven Veltheim, geb. von Ratte (Kloster Neuendors).! — EItl. Ida bon Sch dafeldt (Müũhlhausen i. Th).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteber der Geschãftestelß Rechnungsrat MRengering in Berlin. Verlag der Geschäftstelle (Mengerkn g in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdrugerei it Berlagtanftalt Berlin, Wilhelmstraße 8. Vier Beilagen
sowie bie IS. u. E517. Ausgabe
wendzauber.
der Deꝛtschen Verlustllften ˖·
Erste Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Stgatsanzeiger. 1817.
Berlin, Sonnabend, den 23. Juni
Amtliches. Deutsche s Reich.
Reichsgetreide ordnung für die Ernte 1917. Vom 21. Juni 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Reichsgetreideordaung für die Ernte 1917 Uebersicht über die Abschnitte J. Beschlagnabme. (55 1—12) I. Reichsgetreldestell'e. (58 13—19) III. Bewirtschaftung der Vottäte. (565 20 - 41) 1. Aufgaben der Koemmunalverbände im §5 20 - 30) 2. Selbstwirtschaftende Kommunalverbände. (55 31 —35) 3. Aufgaben der Gemeinden. (35 36— 41)
Entelgnung. (88 42 - 47)
„Veraribeitung der Früchte urd Verkehr mit den daraus her
gestellten Eczeugnissen. (S5 48 — 55)
J. Verbrauchs regelung. (35 56 — 68) J. Allgemeine Vorschriften. (55 56 — 61) 2. Besondere Vorschtisten fur Selbsversorger. und 63)
3. Durchführung der Veibranchsreagelung. vII. Ausfübrungsvorschriften. (565 69 —72) VIII. U-bergangsborschciften. (z 73 - 7 — JX. Schluß⸗ und Strafvorschrtften. (565 78 - 82)
EI. Beschlaguahme.
allgemeinen
(88 62
22
S5 66 - 68)
81
Folgende im Reiche angebauten Früchte, allein oder mit anderen Ftächten gemengt, werden mit der Trennung vom Boden für den nr nnn, beschlagnahmt, in dessen Bezirk sie gewachsen sind:
Roggen,
Wellen, Speli (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn,
Gerfte,
Vafer,
Erbsen, einschli⸗ßlich Futtererbsen aller Art (Pelusch ken), Bohnen, einschließlich Ackerbohnen,
Linsen,
Wicken,
Buchwelzen,
Hirse.
Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf den Halm und die aus den hischlagi ahmten Früchten hergeßellten Erzeugnisse, wie Mehl, Schrot, Gtteß, Graupen, Grütze, Flecker, Malj. Mit dem Aue⸗ dreschen wirt das Stroh, mu dem Ausmahlen die Rlete von der Be schläͤnnahme nach die ser Verordnung frei; für die Kleie gilt 8 55.
Von der Beschlagnohme ausgeschlefsen sind als frisches Gemüse geerntete Erbsen und Bobnen, einschließlich Peluschken und Acker— dohren. Für Grünkern gilt 5 9.
9 Im Sinne dieser Verorbnung gelten als Früchte: alle Früchte der im 5 1 Abs. 1 Arten, J Getreide: Roggen, Weljen, Spelz (Dialel, Fesen), Emer, Einkorn, Gerste und Hafer, . Brolgetreide: Rogger, Weizen, Spell (Dinkel, Fesen), Gmer und Elnkorn, auch in Mischung mit Gerste, Hülsenfrüchte: Erbsen, einschließlich Peluschken, Bohnen, einschließlich Ackerbohnen, Linsen und Wicken.
bezeichneten
An den beschlagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen nur mit Justimmung des Kommunaldeibandes, für den sie beschlagnahmt sind, vorgenommen werden, soweit sich nicht aus den 55 4 bis 10, 28 etwag anderes ergibt. Dag gleich! gilt von rechtsaeschäftlichen Her⸗ sügangen über fie und von Rechtegeschäften, durch die eine Ver pfchtung zu solchen Verfügungen begründet wird, sowie von Ver— , . tie im Wege der Zangzoollstreckung oxer Arrestvoll ziehung erfolgen.
Werden beschlagnahmte Vorräte mit Zustimmung des Kommunal⸗
verbandes in den Benitk eines anderen Kommunalverbandes gebracht, so tritt dieser mit der Ankunst der Vorräte in seinem Bentike hin⸗ sichtlich der Rechte und Pflchten aus der Beschlagnahme an die Stelle dez bizberigen Kommunalverbandeg. Der Versender und der Emxp⸗ änget bahen die Ortsän derung binnen drei Tagen unter Angabe der Art und Menge belden Kommunalverbänten anzuzeigen. Die Frist beginnt für den Verfender mit der Absendung, für den Empfänger mit der Ankunft der Voriäte. Werden beschlagnahmte Vorräte widerrechtlich in den Benlrk eite andrren Kom munalberbandes gebracht, so hat dieser die Rechte und Pflichten des Kommunalverbandes, für den die Vorräte beschlag⸗ ahmt sind, für den berechtigten Kommunalverband auszuüben. Er hat der Reichsgetreidestelle Mitteilung über Art und, Menge son ie Herkunft der Vorräte zu machen und mit den Vorräten nach ihren Weisur gen zu berfahren.
§5 4
Der Unternehmer eines landibirischaftlichen Betrtebg hat dle zur Ernte erforderlichen Arbeiten vorzunebmen. ;
Der Besitzer beschlaanahmter Vociate ist berechtigt und ver— pflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der Vorräte erforderlichen dandlungen vorzunehmen. ;
Der Besstzer ist berechtigt und auf Verlangen der zuständigen Dehörde verpflichtet, auszudreschen sowie hei Gemenge Körner- Und Dülsenftüchte von einander ju trennen. Die Reichsgaetreldestelle und tie Landesjentraibebörden orer die von ibnen bestimmten Stellen können Über Zeit, Art und Ort ds Ausdreschens sowie über Anzeige und Feststellung des Druschergebnisses Anordnungen treffen.
Der Besitzer beschlagnahmter Vorräte ist berechtigt und auf. Ven langen der juständigen Behörde verpflichtet, die Vorräte, sobald sie äahredroschen sind, dem Kommunalverbande, zu dessen Gunften ste beschlagnahmt sind, jederieit zur Verfügung zu fielen. . Der om mu yaiverhand hat dafür zu sotgen, daß die Vorräte gemäß den Dol chrhften dleser Vetordnung innerhalb weiter Wechen abge nommen
enden.
Alg Besitzer im Sinne dieser Rerordnung allt auch der mit der Vemwaltung ö Vorrste für den Eigenlümer betraute Inhaker des Gewahꝛsamz.
82 .
Nimmt der Unternebmer eines landwirtschaftlichen Betriebs oder zer Besitzör von Vorräten eine der ihm nach 5 4 obliegenden Hand- ungen nicht richtjettig vor, so kann die juftändi;s Hehörde die er. sölderlichen Arkeiten auf feine Kosten durch elnen Duitten voruebmen läen. Der Reipflichtele hat die Vornahme auf seinem, Chnund und 3a en sowie in seinen Wirischaflötäumen und mit den Mitteln seincs Betri: bz zu gestatten.
Auf Verlangen der Neichsgetreidestelle, der Tan dezzentralbihörde oder des Kommunalverbandes ist dte Gemeinde zur Vornahme der Arbeiten auf Kosten des Säumigen verpflichtet.
86
Innerhalb desselben landwöirtschaftlichen Betrieks dürsen tãum -
liche Veränderungen mit beschlaaͤnahmien Vorräten vorgenommen werden. Werden dabei Vorräte in eine andere Gemeinde gebracht, so bat der Btsitzer Tie Orttänderung binnen drei Tagen beiden Ge⸗ meinden anzujelgen. Diese Verpflichtung entfällt, soweit die Vorräte in die Wirtschaftskarten (6 25) für die Gemelnde aufgenommen sind, in die sie gebracht werden. Werden Vorräte ig einen anderen Kom⸗ munalverband gebracht, jo ist die O tésänderung binnen drei Tagen auch beiden Kommunal verbänden anz neigin. Mit der Ankunft der Vrriäte in dem Bezirke des anderen Kommunglverbandez tritt dieser hinsichtlich der Rechte und Pflichien aus der Beschlagnahme an die Stell? des bisherigen Kommunalverbandes. (
Trotz der Beschlaanahme dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe auz ihren selbstaehauten Früchten die vom Bundesrare fest⸗ gesetzten Mengen zur Ernährang der Selhstversorger, zur Fütterung des im Betriebe gebaltenen Vi hes und zur Bestellung der zum He— triebe gehörenden Grundstück verwenden.
Als Selbstversorger gelten, vorbebaltlich einer anderen Be— stimmung nach 5 62, der Ugiernehmer des landwirtschaftlichen Bettit bs, die Angehörigen semer Wirtschaft einschließlich des Gesindts sowie Naßfuralberechtigte, insbesoadere Altenteiler und Arbeiter, sowest si⸗ kraft ihrer Bertchtigung oder altz Lohn Früchte der in Frage kommen— den Art oder darautz hergestellte Erteugnisse ju heanspruchen haben. Inhaber von Zebntrechten oser ähnlichen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage beruhenden Rechten gelten nicht als Selbstversorger.
8 9
Der Reicht kanzler erlößt die Gestimmungen über den Verkehr mit Saatgut. Das nach Maßgabe dieser Bestimmungen erworbene Saatgut kann wetz der Beschlagnahme in den vom Reichskanzler oder der hon ibm besttimten Stelle feftgesetzten Mengen zur Be— ftellung verwendet werden. ö.
Trotz der Bischlagnahme dürfen Unternebmer landmirtschaftlicher Betilebe, vorbehaltlich näberer Bestim mungen nach 5 67 Abs. 2, aus iheem selbftgtbautnn grünen Dinkel und Spelz Grunkern berstellen. Die Beschlaanabme eistreckt sich auf den Grüntern. Hiervon dürfen sie zur Ernäbrung der Selbstveisorger auf den Kopf inggesamt bis iu drei Kilogramm verwenden.
Die Unternehmer haben die hergestellten Mengen unverzüglich, spätefteng big zum 15. August 1917, dem Kommunalverband an⸗ zuzeigen. In der Anzeige sind die Aniahl der Selbstversorget und die fär diefe nach Abf. J Satz 3 beanspeuchten Mengen anzugeben.
5 19
Trotz der Beschlagnahme dürfen Untern hmer landwirtschaftlicher Betriebe selbstgebautes Gemenge (Uichfrucht, Mengkorr), mit Aus—⸗ nabme von Mischungen, die nur aus Brotgetreide bestehrn, vor der Reife alt Grünfutter un eigenen Betiitbe vawender.
5 11
Die RBeschlagnabme endet mit dem frelbändigen Eigentum terwerbe durch die Reicht geieidestelle oder den Kommunalverband, für ren die Vorräte beschlagnahm t sind, mit der Kuteisnung der Berfallerk⸗ärung (5 70), einer nach 57 bis 109 jugelassenen oder einer von dem Kom— munalverbande genehmtiten Verwendung.
Wer im Auftiag der Reichs zetreidestelle, eins Kommuralver⸗ bandes oder einer Gemelnde Früchte? oder daraus hergestellte Grieug⸗ nisse ju erwerben, aufjubewahren, iu bearbeiten, zu befördern oder u verteilen hat, darf nur folche Fchtsgeschäfte über die Vorräte ab— schltsßen und nur jolche Verfügungen über sie treffen, die von seinem Auftraggeber zugelassen sind. Vieg gilt auch, sowcit der Beauftragte Eigentümer der Vorräte ist. .
812
Ueber Stꝛeitigkelter, die sih aus der Anwendung der 85 1 bi611
ergeben, entschridet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.
LI. Reichs getreioe stelle. 513
Dle Reichegetreidestelle bestcht aus einer Verwaltungsahteilung
und einer Geschäfiscbteilung. Die Aussicht fährt der Reichskanzler. § 14
Die Verwaltungsahteilung ist eine Behörde und besteht aus einem Direktortum und einem Kuratorium.
Daz Direktortum besteht aus einem Vorsitzenden, einem oder mehreren siellvertretenden Vorsitzenden, aus ständigen und nlchtständigen Mitgliedern. Der Reicht kanzler ernennt den Vorsitzenden, die stell⸗ vertretenden Vorsitzenden und die Mitglitder, und zwar unter den ftändigen Mitgliedern einen Landwirt. ͤ
Paß Kuraiolium besteht aus sechiehn Bevollmächtigten zum Bundezraf, und zwar avßer dem Vorsitzenden des Direktoriums als Vorsitzendem aus vier Köntglich Preußtschen, jwel Königlich Baveri⸗ schen, einem Königlich Sächsischen, einem Königlich Württembergischen, einem Großherzoglich Badiichen, elnem Großberjoglich Hessischen, einem Großherzoglich Mecklenburg Schweriuschen, einem Groß⸗ herzoglich Sächsischen, einem Herjoglich Anhaltischen, einem Hanseati—= schen uad einem Elsaß-Lothrinzischen Bevollmächtigten. Außerdem gebören ihm je ein Vertreter des Deutschen Lan owirischaftsratz, des Deutschen Handelstaga und des Deutschen Städtetags, ferner je jwei Vertreter der Landwirtschaft, von Handel und Industrie und der Verhraucher an; der Reichskanzler ernennt diese Vertreter und den Stellvertreter des Vorsitzen den
Der Reichslanzler eiläßt die näheren Bestimmungen.
8 15
Die Geschäftsabteilung ist eine Gesellschaft mlt beschränkter
aftung. . ö Gesellschaft hat einen Aufsichtarat; er besteht aus dem Vor sitzenden des Direktoriums der Verwaltungtabteilung alt Vorsitzen dem und vierundzwanzig ordentlichen Mitgliedern, von denen sieben auf Reich und Bundegstaalen, sieben auf die Landwirtschaft, drei auf die großgewerblichen Unternehmungen und sieben anf die Siädte entfallen.
se siehen Vertreter der Slädte und die drei Ventreter der groß— gewerblichen Unternebmungen werden von den eutsprechenden Grupyen ber Gesellschafter bejeichnet. Die übrigen Mitglieder ernennt der Neichskanler. ; ö.
Der Aussichtsrat bestellt die Geschäfteführer, darunter einen Landwirt; die Bestellung bedarf der Bestättgung des Reichskanzlers. 516
Die Relchsgetreidestelle bat die Aufgabe, mit Hilfe der Kom- munalverbände für die Verteilung und jzweckmäßige Verwendung der vorbandenen Vorräte für die Zit bls zum 15. Sptember 1918 zu sorgen. Dabei hat die Veirwaltüngsabtellurg die Verwaltungtange— legenbeiten einschließlich der stattstischen Aufgaben zu erledigen, die Geschästzabtellung nach den grundsäßlichen Anweisungen der Ver- waltungeabteilung (8 17) die ihr obliegenden geschäfilichen Aufgaben durchzusühren. 33
1
Das Direklorlum der Verwaitungtzabtellung hat mit Zustimmung des Kuratorlumz insbesondere festzusetzen.
a) welche Mehlmenge täglich auf den Kopf der versorgungs⸗ berechtigten Bevölkerung verbraucht werden darf; b) welche Rücklage aufzusammeln ift: ᷣ ch ob und in welchem Umfang Betrieben, die Früchte oder daraus hergestellt⸗ Erzeugnisse verarbenen, solche zu liefern sind. Als Betritbe in diesem Sinne gelten nicht Mehl⸗ mühlen, Bäckereien und Konditoreien (5 57), serner Brauereien und Mäljereien: ; wieviel Brotgetreide oder Mehl jedem Kommunaglvabande sür seine Zwvllbevölkerung einschließlich der Selbstversorger sowie an Saatgut von Brotgeir ide für die Herhst⸗ und Frübjahrsbestellung zusteht (Bedarfeanteil)!; der Vedarfa⸗ anteil kann auch vorläufig festaesetzt werden; welche und wieplel Früchte aus ren ei zelnen Rommunal—⸗ verbänden abzuliefern sind und innerbalb welcher Füiisten. Die festgesetzten Mengen gelten nur ais Mindestmengen; ob, in welchen Höchftmengen und unter welchen Voraus— seßungen die Relchsgetreidestelle oder KRoemmunalvnerhände Brotgetreide, insbesondere Hinterkorn, zu Futterzwecken der⸗ schroten lassen odr zur Verfütterung freigeben dürfen; ) bis zu welchem Mimdestsatze Getretpe, das zur menschlichen Ernäbrung bestimmt ist, auszumahlen ist: q u) in welcher Weise das nicht mahlsähige Brotgetreide ver⸗ wendet werden soell. ö . Die Festsetzungen zu a und e bedürfen der Genehmigung des. Reichs ⸗ kanzler? Pere Reichzkammler erläßt auch die Vorschriften über die Feststellung der Ablieferungspflicht (e). .
Das Direktorium kann Bestimmungen über die Aufbe vah ung der Vorräte erlassen. .
Daz Direklortum kann für bestimmte Mäblen, die zum Aut— mahlen des Getreides bis ju den nach Abs. 1g festgesetzten Mindest⸗ sätzen außerstande sird, aus besonderen Gründen eise geringerz At mählu ag zulafs⸗'n. Das Tirektorium kann auch fär bestimmte Mühlen oder jür Mübten bestimmter Beztrke die Herstellung bestimmter Aus⸗ jugsmehl: beim Mahlen zulassen oder voischretben.
5 18
Dat Direktorium stellt auf Grund der Feststellungen nach § 17 Abs. Le die Geundsätze für die Zulassung der Betriebe zur Ver⸗ arbeitung ber Früchte und der daraus hergestell ten Ecieugnisse und für ihre Belieferung auf. Dag Virektortum tfann Vorscheiften für die Herstellung und den Vertrieb der Erieugnisse sowie für die Ueberwachung der Betriebe erlassen, auch Preise für die erzeugten Waren festietzin.
Di n, haben der Reichs zetceldestelle auf Er⸗ fordern Auskunft über ihre Betriebev. rhältnifse zu erteilen.
510 . . Dle Geschäftsabteilung bat alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben eiforderlich'n Rechtegeschäfte vorzunehmen; sie hat ins be sondere:
a) für den Grweib sowie die rechtzeitize Abaabme, Beiahlung und Untecbringung der an sie abzultesernden Früchte zu sorgen;
b) 1 den Heeres verwaltungen und der Marineverwaltung bean pruchten Trüchte und daraus bergest ten E zeugnisse, insbefondere Mebl, durch Vermittlung der Zentralstellen zur Beschaffung der Verpflegung rechtzeitig zu liefern; den Kommungtverbänden des erforderliche Mehl rechneitig zu liefern; den Kommunalverbänden die ibnen ven der Reich: futter mittelstelle zugewiesenen Mengen an Geiste und Hafer und die ihnen justehenden Mengen an sonstigen Früchten recht- zeitig zu liefern; .
e) für die ordnungsmäßtge Verwaltung ihrer Bestände ju
sorgen; 5) den Betrieben (3 17 Abs. 1e) dle festgesetzten Mengen zu liefern. II. Bewirtschaftung der Vorräte.
1. Aufgaben der Kom munalverbände im allgemeinen. 20
Die Communalverbände haben der Reichegetreidestelle auf Grund der Ernteflächenerhebung nach der Verordnung vom 20. Mai 1917 (Reich- Hesetzbl. S. 413) und der Erntevorschätzung bis zu dem von ihr bestimmten Zeitpunkt anzugeben, wie groß die Eenteerträge ihres Bezirks ia den einjelnen Fruchtarten zu schätzen sind. Sie haben ferner nach einem von der Meichsgetreidestelle festgestellten Vordruck die Zahl der Selbstoersorcer (57 Ab. 2, 62) und der versorgungẽ⸗ berechtigten Bevölkerung sowie die Zabl der in dem Vordruck be— jeichneten Tiere mitzuteilen und die ihnen nach 8 9 zugehenden An⸗ zeigen der Grünkernhersteller der Reichsgetreidestelle weiterzugeben.
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Jeder Kommunalverband hat dafür zu sorgen, daß die in seinem Bezlrk angebauten Früchte jweckentsprechend geerntet und ausgedroschen werden; er hat ferner, unbeschadet des ihm nach 25 Abs. 1 Setz 3 justehenden Rechts, dafür zu sorgen, daß die beschlagnahmten Vor— räte jweckentsprechend aufbewahrt und ordnungsmäßig behandelt werden.
Der Komm unalverhand kann zu diesem Zwecke die im Bezirke vorhandenen landwirtschaftlichen Maschtner, Geräse und Betrtebs— mittel aller Art in Anspruch nehmen; er kann ferner in seinem Be—⸗ rk und mit Genehmigung der Landeszentralbebörde auch außerhalb feines Bezirks Lagerräume für die Lagerung der Frächte und der daraus hergestellten Erzeugnisse in Aaspruch nehmen, soweit diese richt bereits von der Reichagetreidestelle in Anspruch genommen worden sind. Die Vergütung setzt die höhere Verwaltungsbehörde im Steeit- fall endgültig fest. 5
Aus dem Bezirk eines Kommunalverbandes dürfen Früchte, die ihm gehören oder für ihn beschlagnahmt sind, vorbebaltlich des 5 6, nur mit Genehmigung der Reichsgereisdestelle entfernt werden. Dieser Genehmigung bedarf es nicht, wenn die Früchte zum Zwecke der Ttocknung oder Verarbeitung vorübergebead aug dem Kommunal- verband entfernt oder wenn sie an dle Reichggetreidestelle oder zu Saatjwecken nach den gemäß 8 vom Reichskanzler erlassenen Be—⸗ stimmungen geliefert werden. Bei Brofgetreide wird im letzteren Falle die geli'terte Menge dem empfangenden Kommunalverband auf selnen Bedarfsanteil (5 17 Ab5i. 14) angerechnet. Hat der Kommunal- verband nach § 17 Abf. 16 Früchte abzuliefern, so erhöht sich die abzultefernde Menge entsprechend.
Der Kommunalverband darf Früchte oder daraus hergestellte Er⸗ zeugnisse an die in § 17 Abs. L 6 beieichneten Betriebe nur mit Ge⸗ nehmigung der Reichsgetreidestelle liefern.
5 23
Jeder Kommunalverband haftet dafür, daß alle für ibn beschlag⸗ nabinten Früchte der Reichagetreidestelle zur Verfügung gestellt werden, soweit sie uicht den Unternehmern landwirtschaftlicher Be⸗ triebe nach 58 7, 8, 9, 43 zu belassen sind oder von selbstliefernden Kommunalverbänden zur Versorgung ihrer Bevölkerung zurück⸗ hehallen werden dürfen (6 32). Vie äber die festgesezten Mengen (S 17 Ab. Le) binaus verfügbaren Mengen find stets sobald wie möglich abzuliefern. Der Kommunalverband kann verlangen, daß die Reiche getreldestelle jede ihr zur Verfügung gestellte Menge binnen jwel Wochen abnimmt.