1917 / 154 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

g der en fn iger h flansch üibh ö. * irie n gf: mit Bosnien Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Ümrechnungsverhaͤltnis ist wie be g , n, 33 ten nn, 6. 6 gien , dee nn nn fee Sheite Benertengen.

, i, . Tarif ñ Meistbetrag Mei ; ; ö Bemerkungen GSestimmungsland ,. Einschreib⸗ Bemerkungen GSest im n un gland ad e me Porto r, . Nachnahme Porto gebühr . 7 . 2 uxemburg. .. 800 Ma er Nachnghmever⸗ Deutsch land (Reichs postgeb. Bayern 6 59 6. 3 2 eee Fer, k . . kiert zu⸗˖ und dem K

(MMachnahmen duch auf. getpöhn ö ö r mn. nRiederlundisch Guyana (nur be- bi auf! weiteres Be⸗ le Biere e elfe. nn,, , , nn,. Vorzeigegebühr er⸗ Poren. aher. nr. vel fe. r e , , , , k 8 , ö W Das ee 53 6 eingesteiizse)-- 60 Guld. . 3 ber g 10 f,

enera = ö ̃ zhnlt . ö j : die am Brie verkehr teünchümen;. S00 Park. Peeto für die a , Norwegen., 0 Kron.) Porto für die. 0 pf , g. / betreffend Zu Bosnien⸗ Oesterreich nebst Liechtenstein 1000 Kron. betreffenden egen ne fe g ö. ooo Kron. betrenfenden die gewöhnliche Post

VBosnien⸗Herzegowinna ... 11 Serzegowina: D Mr, Sendungen , Sendungen. ) pf Zugleich . 35 Polen ( Generalgouvernem. Warschau) . . Ungarn; = . 5 j 10 . ; 9 J *. Chile Cum bestünmte rte, (His ,, ö . 720 Kron.) Zugleich mit. dem . werteres eingestellt,, hz Pesos . ö. ö Schweden.. pale r id , 3. des eingezogenen Be⸗ Echwei g.. 000 Fr.) h . ,, ven ar , 3 p 720 Kron. ) ae , ge Fr, . Piast . . ö , . 4 .. 200 Piaster ö n die gewöhn lnich anpeisungsge . Türkei (nur bestimnte Orte) 1j. 93. e n nn.

Danische Antillen.... bo zr. ungarn. loco Kron. gebiht.

100 M bez. den Gegenwert von 100 festgesetzt worden.

) Für den Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schwein ist der Meistbetra der Nachnahme vorübergehend auf

E. Briefe und Kästchen mit Wertangabe.

; oweit sie überhaupt zulässig deutsche Reichswährung lautende Zahlungsmittel enthalten, werden nur Kurze Angaben über n, e. ö. . ß. e. e de . . ,, wenn eine Einwilligungserklärung der Reichsbank vorgelegt wird. Ohne sind, in e, e . . d, , ,. , . der Reichsbank ist nur gestattet, an dieselbe im Ausland . 3 6 , 66 gestattet. Verlangt Absender Vescheinigung über e, .

vder i deutsche Reichswährung lautende Zahlungs⸗ , . . 166 2. oder Firma e ,, ö . nicht mehr als insgesamt Wertsendung an den Eẽmpfcnger, * . ; ö. 3. * 9. . H . . ,,,, nach dem Ausldnd mit Mertpapiaren, dur denen ein (avis de n ,,, , . . ᷣ. : üs ige, „oder durch dis cine Betéclihiug an cinem, amn den einzelnen, zur d i . ,, . ,, e. einschl. der Lend nisse über die Beteiligung . ä, d. n ,. n, . . , ; i von der Heichsbank oder ciner int endungen, ,,,, ie, , , , , ,,, , , , wi . d , ,. 5 , ,,, , Werttästchen ist das n J 9 ö hg. . ö

arker ist die Hrnfahr von Häartpapis ren (nit Ausnahme im Vertel 8 , k , . soie vo . Papiergeld (nit Meistgewicht auf 1g festgesetzt. Patetkarten sind bei W stch

6 1 9 )

nahme von deutschem, 6sterrsichöschem, ungarischem and bäsolguriscsiam) Dis duis . verboten. Wertkä stchen dürfen Schmu csachen o der , Gegen stände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder vie Eigenschaft . . spondenz besitzende Angaben, im Umlaufe besindlicht Munzen, an,, . 5 . . Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Gegenstüinbe, der . führung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen we a.

es. Die Wertbriese und Wertkästchen nach dem Aus lanbe sind zur⸗ zeit 3. 9 . Po stäm tern (nicht Postagenturen usw.) einzuliefern . . offen vorgelegt und unter Ueberwachung der Beamten verschlossen un . 6 ; werden. Briefliche Mitteilungen in Sendungen nach dem Aus lande, soweit sie , . zugelassen sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. Die , ., genommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien, Herzegowina,? . ö ö. reich mit Liechtenstein, Ungarn) dürfen nur wer tp apiere , . 6 ] Zinsscheine usw) enthalten. Zahlungsmittel, die auf ausländische Währung . . n. Zahlungsmittel, die auf deutsche Reichs währung lauten, durfen nach dem Au . 4 ] . n vemselven Wertbrief oder Kästchen versandt werden. Als ö J. . außer Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch ,, e, . Wechsel. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Auslan ö. e ö,. ö. . mittel in ausländischer e ,,,, . ö ö. . angenomnien, wenn der Nachweis geführt wird, .

,, oder wenn eine Erklärung der Neichs bant , ,, . wird. Die als Devisenstellen bestimmten Banken und Firmen und die bei Fesiste . . Gesamtwertes anzuwendenden Umrechnungskürse sind bei den Beling igen ö. .

Briefe und Kästchen mit Wertaugabe nach dem Ausland (ohne Luxemburg), die

i i iege lung ze. der die Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit der Versieg J ilen die Postämter Auskunft. Im Verkehr mit ein ; . Zahlung der Zolldöbeträge durch den Absender gesiattet. Hiernber

erteilen die Postanstalten Auskunft.

1 amm mmm mm m mmm , 34 Wertbriefe und Porto für Wertkastchen Bemerkungen Meistbetrag ö. 33 E Eilbestellung zulůssig. der Länder der ĩ i. für N Nachnahme zulassig Benennung 2 , Wertbrlefe MWertkastchen . 35 . Iinführung auglandischer Loterlelose ertan ö K Dam tierte Briefe ful ssig f ; i istgewicht der Wertbrlefe 260 g. Unfrankierte Hriese zu ö bis 75 Kilometer nur als Pakete 86 8 für je 30M, 1) Me ĩ Rückschein Frankierungẽzwang. 1) Deutschlaud (Reichspostgebiet, Bayern und Wurttember) . . unbeschrankt 3 , über 75 Kilo⸗ julãssig mindestens 10 3 i rr . ö ache n n , 6 a. nen, , i bringing ches Briefcß mt Wertangabg bis os z Ein schligßßlich unt , . w . 80 8 nach Orten ohne 6h . 5 par . dd (Vorieige · tlkaste assi h;. . 20 000 4 nnn ö blhr 105 3 wird zugleich mit dem Portg 3 14) Belgien (nur Werlkästchen nach Antwerpen . V.. unbeschränkt w ö 12 8. ir g zao 4, ckscheine nicht zu ail K L ver⸗ 2 Bosnien Herzegowina a . 2 20 2 ,, en 60 3. N bis 1000 Kronen. 3 Bulgarien . 30 z. , d . 33 . H 0 . ö n z ö o) Luxemburg.. e, . . 80 8 4 . , t ,, nach Grönland) bis 720 ee, r, J j o 13 , Wert taästchen nach Grönland, Fälgnd nicht ilässig. L- verboten. d , n, 9 . en. ) Meiftgewicht 255 g; K; N' bis Soo M; L verboten. ich mit Liechtenstein... . 6 . .. . unbeschränkt wie . . . ; s R; N bis 480 n . a 8) den ,. neren, r nach det Bulowinag ist eingestellt und nach Einschreibbrief z K nach bestimmten 1. i eb, Ter f feronen, L verboten. e d, dee e bie ii . , ,, , gn , Tee erer ö orfen. Geldbriefe na KR und 2. e r rn nl. im Küstenlande und in Tirol dürfen 6 E; N 9. . Schriftliche Mittellungen in Wert . feine schriftlichen Mitteilungen enthalten. Nühere Aus⸗ ö 11 , 6 ö ,, beschränkt 68 7 . verhots von Töertpapteren und fremdem PapiergJeld siesie unter 2 * 8 2 . 8. 1 . . 1 1 * . . un E ran ö . 9. „Al eines“. 9) Schweden... uubeschrant . 80 8 19 a, . ebühr mindestens 60 3. E., nach Budapest git . J Sooo n 2 40 2 nb e bis auf ige i ae res b. . 11 Türkei: türkische Postanstalttetn . unbeschrantt i. 4 8 * verboten. Schriftliche Mitteilungen

,,,,

C. Postanmweisungen. Schriftliche Mitteilungen auf dem

; ren j i id erforderlichenfalls die aufwärts abgerundet, . * a. die ö n n, ge für das . der . . n , , . . . en Ker Voraglgbesählung von. Cilbzsteltgeld für Ausnahwen find ö. . h 3. ewöhnliche oder telegraph sche i io l we nher nach Orten ohne Postanstglt erteilen J 6 fem r nne ee , har bei der Postanstalt die Postanftalten Auskunft. Pei den in fremder Währung 39 deen Geschafts, fir das die Zahluͤng, dient,

ines. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein . . . . (in in fr und französischer 6 in Anwendung. err igen ist es mit arabischen Ziffern und mi

lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Aenderungen.

,, Bruchteile jedesmal auf volle Pfennig

, Jm glefler Art diirfen auf Ab- upt. Inhalt und Zweck ; Auf. Oder Ken kleb ufigen . . en As land auszustellenden Postanweisungen e ,. 77 . . und durch Nachwelse zu belegen. Werden diese ö. 6 . . ,, . 6 er ung len Länder) ulGnd nach den, beträge ,,. J 5 r umgerechnet und verweigert, so wird die Annahme der Postanweisung abgelehnt. (einschl. der mit Detut c suls ; ; ents ꝛe. e . . n ,,

vindli Fehiete: ; zei icht angebracit esetet indlichen Gehieten bis uf z0iteres ni gel ; ö. Jeg teleg raphische Postanweisungen ist zu entrichten:

n nng nn

ü,, f ö Die Austzstellung der Postanweisung ö * II = Gchrisflllche Meittellung auf dem Abschnitt. Benennung der Länder e n . (vom J . hat zu erfolgen la , * = Tesegrapßische Postanweis ung zulässig. ö. anweisung E (Tarif s. unter R T, auch nach dem Ortt⸗ und Land⸗

bis H 16: 10 3; über H -=- 100½: 20 3; I) Mark und Pfennig.

( irh des Au fgabepostorts

I Deutschland (Neeichspostgeblet, Bayern, 106 Yo 6: 30 A; über 2bᷣ a' ne delle Birken des Generalgouvernements in Belgien.

, 6 . ö 5 en 3 4: . . , erteilen die bo :; über ? . ; Postanstalten Auslkuun st. M n allig.

2) Belgien . .. 800 r, d G für je 49 . 3 . Ii Tm ng e d in 3) K nur nach Vostorten. di an Es Pf) vom Absender

. 9 ür je 40 S6. u entrichten. T nur nach Postorten. 3 Bosnien Herzegowiuga .. 000 Küronen 20 3 für bel den Postanstalten zu erfragen), . ver, n nicht zulässig.

ü d Stotinki (Amrechnungsverhaͤl tnis ö zu . . . Dosta nn zu erfragen). Münze auch Papiergeld verwandt. . KJ 5) ph! ö i (Goldgeld) (1 Peso 3) Nur nach bestimmten Orten. H ͤ

nge eshlgt in der Landegwährung hach dem Tages lurz. 5 . h er e en jedoch nicht nach Jhöland .

5) Chile. (Bis auf weiteres ein- ; T, jedoch kelegraphische Beförderung nur nach bestimmten Orten, von

6 d 6) 3 Ftica (nur San Jos6) (Bis au sf weiteres Cin gastèllt;

7 Dauemart utt Island und Faröer

ö Geld m 1 da 3. 20 3 für je a0 6. 6) Mart und Pfennig.

7) Kronen u. Oere Umrechnung verhůltnis bei den Postanstalten zu erfragen. )

h3o0 Pesos

800 S 720 Kronen

20 3 für je 40 t.

10 3 jur je 20 n; mindestens 20 9. bestimmten Orten.

Zurs Nussahlung wird neben klingender

da Weiterbefgrderung durch Briefpost. D nach den Faröer nur nach

Benennung der Länder

Die Aus stellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

4

1

Bemerkungen M

Mbestellung zulaffiii. ö auf dem Abschnitt. Telegraphische Postanweisung zulässig.

83) Dänische Antillen..

9) Ceuador nur nach Guavaquil u. Quito). (Bis dus αiteres eingestellt).

o) Honduras, Republik.

Bis weiteres eingestellt.

cin ff

) Luxemburg....

2) Niederlande

) Niederländ. Kolonien (Indien, Guvang Nach WMiederlândis ch-Iudiemnm His auff weiteres eingestellt)).

) Norwegen , .

) DOesterreich mit Liechtenstein. (Der Post⸗ anweisung verkehr nach der Bukowina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem gtüstenlande bis auf weiteres Beschrün⸗ kungen unterworfen. Nähere Auskunft er⸗ teilen die Postanstalten ;.

) Peru. (His au /faeiteres eingestellt)

Volen a) Generalgouvernement Warschaun.

h) Generalgouvernement Lublin... FIustland (nach allen Orten im Post⸗ gebiet des Oberbefehlshabers Dst). Wegen der Postanweisungen nach den Generalgouvernements Warschau und Lublin s. unter 17) Preen.. ... ) Salnador. (His auff Weiteres eim- gestellt). d , , J chweden 1 1 1 1 1 1 1 1 1

) Ech weĩlz ö , .

Siam. His anf s egestelliũ⸗ ( Türkei 1 1 * 1 . 06 1 6 1 1

lin gart

Uruguan. (Bis anf weite res ein-

gestellt / 1 * 1 8 1 * 1 1 1 *.

bermann zugelassen. Anmeldungen zum. stalten und Postscheckämter entgegen. tummeinlage von 25 ½ς gehalten werden.

Ihe des Guthabens angibt.

ostauftrag oder Nachna

Ermittelt.

eckkunden gebührenfrei zu.

Allg emeines.

diere auf

. Postauftragsformular (für den r

Benennung der Lander

Beitritt zum Postscheckverkehr. n Postscheckverkehr wird

eitritt nehmen die Post⸗— Auf dem Konto 3 eine vor e . Die Höhe des Guthabens es Kontos ist nicht beschränkt. Der Postscheckkunde erhält über alle ngänge und Aufträge, die tagsüber auf seinem Postscheckkonto gebucht den sind, am naͤchsten Morgen einen Kontöauszug, der auch die

Einzahlungen. Dem Postscheckkonto werden gutgeschrieben a) die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge, b) 30. und ö und die Beträge, die durch ; me eingezogen worden sind, e) die von einem anderen Postscheckkonto überwiesenen Beträge. 3u a. Zahlkarten bis 3000 SM werden auf Antrag telegraphisch

Zu h. Der Postscheckkunde kann bei seiner Bestellpostanstalt be⸗ kragen, daß die für ihn eingehenden Post⸗ und Zahlungsanweisungen eh n eine Gebühr von 20 P em Postscheckkenrto gutgeschrieben werden. Dle Postanftalt ferkigt ge

er den Gesamtbetrag der für den Postscheckkunden gleichzeitig vor⸗ genden Hest, und Zahlungsanweisungen täglich eine Zahkkarte und lt, die Abschrätte der Post⸗ und Zahlungsanweisungen dem Post—

Die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogenen Beträge den dem Postscheckkonts des Absenders oder eines Dritten mit hllarte überwiesen, wenn der Abfender eine ausgefüllte Zahlkarte ßefügt hat. Für diesen Verkehr sind Postaufträge, Nachnahme—

( Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu M Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Wert⸗ eine abweichende Währung, insbesondere die Währung Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be— pin der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung den Pgpieren hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu⸗ en. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede ö den den fremden Postanstalten mittels Postanweisung a agen zu vermeiden, nach demselben. Verhältnisse zu bewirken, ches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein⸗ genen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ i jeweilig innegehalten wird. Dieses Uᷓmwandlungswnerhält⸗ ist, foweit es nicht nachstehend in der Spalte, Meistbetrag“ gegeben ist, bei den Vostanstalten zu erfragen.

Verkehr nach fremden nein solches mit Vordruck in deutscher und französischer ache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und icchnungsformular). Beide Teile sind dem Vordruck entsprechend

Meistbetrag

Fressdenag f . einer Post⸗ 8 b ühr ; anwolfung (bom Absender zu entrichten) lob Franten 20 8 für je 40 . 200 4A 30 3 für je 20 4. d00 4 20 8 für je 40 4. S00 A his 100 M06: 20 3; über 100-200 S: . 6 . . 3 40 5 ; über 600M: über bo0 M: S0 . 180 Gulden . ö 20 8 für je 40 A. 180 Gulden 20 Kronen 1000 Kronen 20 5 für je 40 z. 390 20 8 für je 40 . Sol de Plata d0o0 S bis 5 S: 10 3; über 5 100 46: 20 ; über 100-200 ÆM : 30; über 200 - 400 n: 40 3; über 466 bis bo0νν: 0 3; über bo0 : 60 . 1000 Kronen 20 3 für je 40 M. bis 5 : i0 ; über 5 100 K: 20 G; über 166 bis 200 M: 30 3; über 00 -= 400 ½ : 40 3; über do6 bis bo0 0 : 0 g; über B00. : 60 . S00 0 00 4 ö 720 Kronen 20 g für je 40 . 1000 Frank. 20 8 für je 40 A. oder Ravpen do n,, 20 8 für je 40.4. 1000 Piaster 20 8 für je 40 M. 1000 Kronen 20 3 für je 40 4. 200 Pesoß ] 20 3 für je 40 4.

172) Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen

19) Mark und

8) Fr. und Ct. Umrechnunggverhältnis bei ð) E.

den Postanstalten zu erfragen). 9) Mark und Pfennig.

10) Mark und Pfennig. g

11) Mart und Pfennig. 11) E; T.

12) und 13) Gulden und Cents (Umrech⸗ nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

*

14) Kronen u. Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

efoͤrdert.

16) Sol de Plata und Centavos (1 Sol de Plata = Z M 5 3).

nach Orten ohne Postanstalt ist der Post⸗ ort anzugeben, von dem der Betrag ab⸗ geholt werden soll. In der Aufschrift muß stets der Name des Kreises an— den werden.

17) Kronen und Heller. (Umrechnungs⸗ ö bei den Postanstalten zu er⸗ ragen.

18) Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem der Betrag abgeholt werden soll. 21) E; T.

n,

20) Kronen und Oere mrechnunggverhäl tnis bei den Postanstalten zu erfragen).

21) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

22) Mark und Pfennig.

26) Piaster u. Para (Ülmrechnungsverhaäͤltnle bei den Postanstalten zu erfragen).

24) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).

Orten.

26) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold 4 ½ 40 9).

verfügen

weisung oder Sch

Zu a.

(Sammelüů

telegraphisch übermittelt.

a) durch Neberwelsung auf ein anderes Postscheckkonto, b) durch Postscheck. t Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Scheckheft mit 50 Blaͤttern kostet 50 Pf. Ueber die 3. Ueber⸗ Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Posts auf Wunsch Einlieferungsbescheinigungen, aus denen Raine und Wohn⸗ ort des Empfängers ersichtlich sind. Der Höchstbetrag einer Ueberweisung ist nicht begrenzt. Aufträge . mehrere Empfänger können in einer Ueberweisung erweisung) zusammengefaßt werden. Ausstellers einer ö wird der Gutschriftempfänger schriftlich

ühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 6 werden auf Antrag

Zu b. Der Höchstbetrag eines Postschecks ist 20 000 A6. Der Postscheckkunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen . Schecks, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenschecks,, wird durch die Kasse des Postscheckamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck der Empfänger genannt, so wird die Postanstalt vom Postscheckamt durch Zahlungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu

I. Postscheckverkehr. Paketlarten und Nachnahmekarten mit anhängender Zahlkarte sowie blaue Nachnahme⸗Zahlkarten eingeführt. Auszahlungen. Der Postscheckkunde kann über sein Guthaben, soweit es die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen

bestellt. anstalt abzuholen.

eckãmter

Auf Antrag des oder telegraphisch gegen die Telegramm⸗

(Sammelscheck ). Der Betrag eines

H. Posftaufträge zur Cinziehung von Geldbeträgen.

zuführenden : Im Vereinsverke

Benennung der Länder

mit Briefen als J sind unzulässig.

Postauftrgag nach

unausführbarer

Benennung der Länder

¶NMeistbetraß⸗ eines Postauftragt

17a) Auszahlung in der Landeswährun von 150 S6 100 Rubel.

9) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse. Inner⸗ e. desselben Monats dürfen von einem Absender an denselben mpfänger nicht mehr als 400 M e ,. werden. 10 Nur nach best. Orten. Auszah dem Tageskurse don Tegucigalpa.

ung in der Landeswährung nach

12) E; T nach bestimmten Orten. 13) Nur nach bestimmten Orten.

j 14) Nur nach bestimmten Orten. T; Postanweisungen nach kleinen 15) Kronen und Heller (Umrechnungtverhält . Postorten werden auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten nis bei den Postanstal ten zu erfragen). . Postort und bon da mit der Post nach dem Bestimmungsort

15) E; Eilbestellgebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu ent—⸗ richten. B. M nach einer Anzahl Srte im Küstenland nicht zuläfsig.

nach dem Verhältnisse

M nicht zulässig.

176) Auszahlung in der Kronenwährung. M nicht zulässig.

13) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Verhältnisse von 150 M 106 Rubel. . ö

M nicht zulãässig.

24) F, nach Budapest ist die E geschlossen; Eilbestellgebühr (360 P entrichten. P. A nicht zulässig.

25) Nur nach bestimmten Orten. P.

Bureau de poste à . .... .....

19) Auszahlung in Salvador nach dem Kurse 46 1 Peso Gold. E nur nach der Hauptstadt San Salvador.

20) R nach allen Postorten mit Bestelldienst. D nach best. Orten.

22) Nur nach bestimmten Orten. E. Auszahlung in der Landes- währung nach dem Tageskurz.

23) Nur nach bestimmten Orten. klingender Münze auch Papiergeld verwandt. P nur nach bestimmten

Zur Auszahlung wird neben

ilbestellung bis auf weiteres aus⸗ f) vom Absender im voraus zu

zahlen. Zahlungtanweisungen nebst den Heldbeträgen werden im Orts bestellbezirke bis 39000 4, im Landbestellbezirke bis 800 „M ins Haus Bei, höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die

Zahlungsanweisung ausgehändigt; den Betrag h

at er bei der Post-

Der Betrag eines Schecks kann dem Empfaͤnger durch besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). beträge bis 30oh0 ½ können dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durch Post⸗ anweisung oder Wertbrief erledigt.

Gebühren. Die Gebühren betragen 1) . y mit Zahlkarte bis 25 M 5 Pf., darüber hinau 3 für eberweifungen in jedem Betrage 3 Pf, 3) bei Auszahlungen durch Scheck 6Plf. für die ersten 100

Scheck⸗

und 1Pf. mehr für je weitere 106 .

Die Gebühren zu 1 werden zu Lasten des Empfängers, die Gebühren zu 2 und 3 zu Lasten des Auftraggebers vom Konto ab—

gebucht.

Lie Briefe an die Postscheckämter kosten bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorgeschriebener Briefumschläge auch im Fern⸗ verkehr nur 71/ Pf. Porto.

Ueberweismungsverkehr mit dem Auslande. Nach Oesterreich, Ungarn, der Schweiz, Luxemburg und Belgien können Beträge über⸗ wiesen werden. Die Gebühr beträgt 20 Pf. für die ersten 406 ½ und 5 Pf. für je weitere 100 6.

Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver- kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins— usw. Scheine jedoch, auf welche nur bei Vorlegung der geleistet wird, sind vom Postauftragsberkehr allgemein ausgeschlossen.

Der Postauftragsbrief ist mit der fi chr hf Einschreiben,

Obligation usw. selbst Zahlung

tra. J Name der Postanstalt), im Verkehr mit Landern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist (Chile 2c.) mit der Aufschrift Recommaudé, Valeurs à recouvrsr ü (Name der Postanstalt) zu versehen, im Vereinsperkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absendergs. Schriftliche Mitteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht

auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent— haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf dem Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch zurück- oder nachgesandt worden sind. Postaufträge, müssen frankiert werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen ,, . von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung ostaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.

Meistbetrag eines Postauftrags

Bemerkungen.

nterschied dez Gewichts. Ateistgewicht 280 8. zulässig. Gebühr 36 Wech . * 600 6 ki eie, Pf. dazu für

e bie ff. sowte ins scheine uw. zu ksst ngspflichtigen öeslimmt fein.

ö

eines Postauftrags

Wechserproteste sowte ins- und Pioidenkenscheine usw. zulässlg. Gebtlhr 35 Pf. ö eg , chließlich 1 , bei i über G ; endung des protestierten Wechsels neb 9 im Ortz- und Nachbarortzverkehr 29 Pf).

Me ssen alle Anlagen zur glei i. en ö 23 36. M riden enscheine usw. zultissig.

8) Nur nach bestimmten Yrten. 4 und 6)

st Protest⸗ 36 en ec Protest h rere Mutttungen usmw. Hu⸗

inziehung von demselben 6) Zins- und

adressteren. . und Dividendenscheine zulässig. ̃ int und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterielose, Prämten-⸗ üldverschreibungen und andere inäascheinen auzgeschlossen. ividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zul ij 7 Nach Niederlänbisch⸗ Indien und Guhanag nur nach bestimmten videndenscheine usw. 5. mittelt. Zing⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 11 Lotterie

7 Für den Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schwei ist der Meistbetrag der Postaufträge vorübergehend auf 100 M. bez. den Gegenwert von 100 M. festgesetzt worden.

Postaufträge sind an das Postamt Valparaiso zu ; mit Vermerken „Zum

schuldverschreibungen derselben Art mit den zu⸗ treibungsämter weitergegeben. e) Wechselproteste werden vermittelt. Zins-

rten. 8 Nur nach bestimmten Orten. Ramen mit latemischen

10) Wechselproteste werden ver⸗ zulässtg.

Protest

Deutschland ...... S800 4. 5) Dänische Antillen.... 1000 Franken ) Oesterr. mit Liechtenstein. Belgien (nur nach Orten im (125 Franken = 100 A) Der Postauftragsnerkehr Gebiet des Generalgouverne⸗ ; nach der Butkominn ist ein ments in Belglen, die anr Brief⸗ 6) Luxemburg.... .... S00 M0 . und nach Galizien, verkehr mit Deutfchland teil⸗ . almatien und dem ifsten · nehmen) ...... ..... S00 M 7) Niederlande, Niederl. land bis auf meiteres Be. Bosnien ˖ Ser zegotwina. 1000 Kronen Andien. Niederl. Gunana. 480 Gulden *) ,, en unterworfen. Chile. is an / weiteres ö Mack Niederländisch S Guyana 199 Fl. 168 4, ähere. Auskunft erteilen eingestellt). ...... h 30 Pes. (Gold) Iudiem his auf weiteres ren 100 Fl. die Pastanstalten ..... 2 ö (66 Pef. I00 AM) eingestellt)... ...... 167 4M 109 Schweden... ...... Dänemark mit Farder u. . = ͤ ; ; 11) Schweiz 2 0 28 Js land (nicht a. Grönland JI20 Kronen) Ss) Norwegen.... .... 720 Kronen) 12 ungarn... ......

oder

i, , und der Vermerk

betreibung sind auf die zu protestierenden 64 Anlagen zu seen. ins- und Dividendbenscheine usw. sind zuläs

chstaben zu

12)

9 z ; schreiben. Zins⸗ und Dividendenscheine usw.

1900 Kronen

720 Kronen *)

1000 Franken oder Rappen) 1000 Kronen.

lose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere ausgeschlossen. Postaufträge Sofort zum Protest! zulässig. Post⸗ aufträge mit Rermerken, Fur Schuldbetreibung“

werden an besondere Be⸗ „Sur Schuld⸗

ei Kufträgen nach Ungarn sind