1917 / 155 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

des Ritterkreuzes erster Klasse des Könla lich

Schwe dischen Wasaordens, der Verdienstmedaille

achter Größe in Silber des Sch wedischen Roten Kreuzes und

. n . Zivilverdienstordens:

abrikbesitzer und Lotierieeinne ;

* H hm e erieeinnehmer, Bankier Eckelberg

des Komm andeurkreuges zweiter Klasse des König— lich Norwegischen Ordens vom , Olaf: ;

dem Kommerzienrat Röchling in Völklingen;

. k erster Klasse desselben Ordens:

em rektor beim Stahlwerksverb

26 Wenös nh erksverband Aktiengesellschaft

de s Offizierkreuzes des Königlich Bulgarischen Zivilverdienstordens:

dem Generaldirektor der Projeltions⸗Aktiengesellschaft Union in

Berlin, Kaufmann Davids on in Berlin⸗Schöneberg; des Komturkreuzes des Päpstlichen Ordens des Heiligen Gregorius des Großen: dem Kaufmann Hauth in Düsseldorf sowie

des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Fabrikbesitzer Beckmann in Bocholt i. W.

Dentsches Reich.

Der Oberwerftverwaltungssekretär, charakterisierte Geheime erpedierende Sekretär Kretschmann ist zum Geheimen Ppedierenden Sekretär, der Registraturassistent, charakterisierte Geheime Registrgtor Fiebig und der Geheime Registratur⸗ assintent Erpel sind zu Geheimen Registratoren im Reichs- marineamt ernannt worden. ;

. Bekanntmachung über Beschränkungen des Großhandels mit Obst.

Der Handel mit Obst ist mit Zustimmung der Reichsstelle ür Gemüse und Obst im Königreich Bayern, im Känigreich Württemberg, im Großherzogtum Baden und im Großherzog⸗ tum Hessen dahin eingeschränkt, daß die Ausfuhr nur durch Vermittlung der in diesen Bundes fiaaten bestehenden Landes⸗ stellen für Gemüse und Obst statifinden darf.

Jeder Händler muß daher, um Obst aus einem der ge⸗ nannten Bundegsstgaten ausführen zu können, bei der zuständigen Landesstelle die Genehmigung hierzu erwirken.

Berlin, den 29. Juni 1917.

Reichs stelle für Gemuüse und Obst. Der Vorsitzende: von

Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter—⸗ nehmungen.

Auf. Grund der Verordnung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (GReiche⸗ Besetzbl, S. T7) habe ich die Liquidation der Firma Paths freres Co. G. m. b. H. in Berlin, Friedrichstr. 235, ange⸗ ordnet. (Liquidator; Stadtverordneter Otto Mosgau in Char⸗ lottenburg, Fasanenstr. 26.)

Berlin, den 29. Juni 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquisres.

Sekanntm achung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 hi S. 487) und vom I0. Februar 1916 RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die

wangsverwaltung angeordnet worden.

487. Liste.

Nachlaßmassen: Tie Nachlaßmasse des am 12. Juni 1914 ver= horbenen Marie Emil Sturel in Mont euil sous bois (3wangg⸗« verwalter: Burgermenster Vr. Foret in Metz).

Straßburg, den 25. Juni 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang sweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom B. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar

des Offizierkreuzes des Königlich

kölla, Dipl.Ing. Han kel in Idstein, Regierungsbaumeister

Bekanntmachung. Ver Milchbändler Geerg Wilhelm Him ich DBettmering in

Oam burg, Anckelmannströße 8, welchem durch Heschluß der De. putatlon fur Handel, Schiffahrt und Gewerbe vom 5. Dezember 1916 wegen Unzuverlässigkeit der fernere Handel mit Milch und anderen Gegennänden des täglichen Bedarfs untersagt . wiid auf seinen Anttag zu diesem Handel wieder zuge⸗ assen. Hamburg, den 26. Juni 1917.

Die Deputation für Handel, Schlffahrt und Gewerbe. Justut Stran det.

Grund der lãssiger Handel mit des täglichen worden. .

K⸗önigeberg,

g. Königreich Pren ßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrat von Hassell in Mansfeld zum Ober⸗ prãsidialrat zu ernennen.

Schöneberg,

Das der Badischen Anilin⸗ und Sodafabrik zu Ludwigshafen (Rhein) unterm 28. Juli 1916 verliehene Recht zur Entziehung oder dauernden , von Grundeigentum für den Bau einer Ammoniakfabri nebst Ammonsulfatfabrik und deren Zubehörungen, insbesondere auch von Schienenanschlüssen an die Bahnhöfe Corbetha und Merse burg, Fabrikgleisen und eines Rangier⸗ und Uebergabe⸗ bahnhofs, wird hiermit auf dasjenige Grundeigentum aug⸗ gedehnt, das zur Herstellung der der genannten Unternehmerin genehmigten Anschlußbahn von der Grube Elise II bei Mücheln über Kötzschen und die Fabriken (die sogenannten Leunawer le)h nach dem Staatsbahnhof Corbetha und für die hiermit zusammenhängenden Aenderungen, Erweiterungen und Ergänzund en der bezeichneten Schienenanschlüsse und andern Gleisanlagen erforderlich ist.

Berlin, den 17. Juni 1917. . Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestat des Königs.

Das Staats ministerlum. von Breitenbach. Dr. Sydow.

Der

Mar ie Schla flügel und m

erwiesen bat.

mit Gegen st

von Loebell. Nahrungs⸗

Ministerinm für Handel und Gewerbe.

Zu Baugewerkschuloberlehrern sind ernannt worden: die Lehrer Regierungsbaumesster Dipl-Ing, Christ und Re⸗ gierungsbaumeister Sieinmetz in Görlitz, Regierungs⸗ baumeister a. D. Dipl.Ing. Triloff in Stettin, Bau⸗ pratktikant Appenzeller und , Prange in Katto⸗ witz, Reaierungsbaumeister a. D. Dipl.Ing. Sie cke in Neu⸗

unter sagt.

Durch Bes Er ich . ck si

Bierbaum in Barmen, ̃ Opitz in Posen, Regierungs baumeister a. D.

Wibbelmann in Thorn, Regierungsbaumeister Dipl.⸗ ietlow in Dt. Krone, 3 Schneemann in Cöln, ipl.-Ing. Jäger in Höxter, Regierungsbaumeister Dipl.“

36. Lemp in Magdeburg und Dr.Ing. Richter in ildes heim. 1

Dipl. Ing. und Augu ft g. Lebens⸗ und mittlert ati g

Essen, den

Regierungsbaumeister 3

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Auf Grund der Bundesratgyerordnung vom 23.

betreffend Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom S. 6 babe ich 3. i n n, g m,, Sievers, in Berlin⸗

durch Verfũgung vom ö ftänden des Kriegs bedarf wegen Unzuverlässigkelt in dejug auf

dlefen Handelsbetrleb untersagt. Berlin, den 283. Juni 1917.

Der Oberbürgermelster. J

BSekanntmachung.

Dem Kaufmann Wilbelm Böhm, Inbaber der Firma Königgberger 36. .

kblerselbst, Unierrollberg 17, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Verordnung des Bundesratz zur Fernha'tung unzuver⸗ Personen vom Handel vom 23. September 1915 der

raartne GSpejtal- Daus Hollando“,

Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen Bedarfs und des Kriegs bedarfs untersagt

den 20. Juni 1917. Der Polhzelprasident. von Wehr

c

Bekanntmachung. pt ember 1915, andel (RGB.

Motzstraße 8, wohnhaft, z. Zt. in Untersuchungshaft, ! keel Tage . Sandel mit Gegen

Polhelpiaͤsident. J. V.: Dr. Lehmann.

Sekanntm achun g.

Duich Te inf vom 20. Jun 1917 haben wir der Frau

m bt bier, Mrarnnlplan 5, den Handel mit Ge- it Fleischwaren untersagt, well fle sich durch

Ueberschreitung der Oöchstprelse für Schinken und übermäßige Preig neigerung fur Geflägel sowie durch Verkauf von S 4 flügel ohne Fleischmarke la be ug auf diesen Handel als unzuver!ässig

chinken und Ge⸗

Halberstadt, den 27. Juni 1917.

Der Maglstrat. J. V.: P. Kühne.

GSeranntmachunn g.

Der Händlerln Katharine Dietsch, geboren am 11. * 1876 in Marttaschendorf in Bavern, wohnhast in Frankfurt a. M. Molttegllee 59, Geschafts lokal ebenda, wird hierdurch der

ande ingbesondere

änden des täglichen en ,, a

und Futtermitteln aller Art,

Raturerzeugnisfsen, Heiz und Leuchtstoffen sowie segliche a ,. unmittelbare Betetligung an einem solchen wegen Unzuverlassigkeit in

an del

bejug auf diesen Gewerbebetrleb

Frantfurt a. M., den 29. Juni 1917. Der Pollzeiprãsident.

J. V.: von Klen c.

GSekanntmachun g.

cheid vom 19. Mal 1917 habe ich den Kaufleuten edt bier, Huttrapstraße 64, Joh ann es Kornfeld

hier, Belfortfiraß . 306, Fakob Tag er bier, Beriha Kruppftraße ?,

Sandel mit

ünch bier, Annastraße 2, den 6 g

Futtermitteln aller Art, wie au keit hierfür, u nter sagt. 28. Junl 1917.

Die stãdti oltzeiverwaltung. ö,, A.: Dr. Meyer.

Sekanntm achun g.

Durch Bescheid vom 30. Mal 1917 habe ich wem Rräler und

Der Oberbibliothekar an der Königlichen Bibliothek in . Ludwig Vielbaber hierselbst, Steelerstraße Nr. J.

Berlin Dr. Walter Meyer ist in gleicher Eigenschaft an die ande! mit

Königliche und Universitatsbibliothek in Königsberg,

ber Bibliothekar Dr. Heinrich Kau in Greifswald in gleicher Eigenschaft an die Universitätsbibliothek in Marburg versetzt worden. w

Mit dem Großherzoglich Sächsischen Staats⸗

Lebeng, und Futtermitteln allwar

Gegen ständen des täglichen Bedarfs, wie auch die Ver m ittlertätigkeit hlerfür untersagt. Essen, den 28. Jun 1917.

Die ftartische n, ,, ger eye r.

Der Oberbürgermelster. J. A.: Dr.

ministerium zu Weimar habe ich ein Uebere inkommen wegen gegenseitiger Anerkennung der Befähigungs⸗ zeugnisse für Kindergärtnerinnen getroffen. Das Uebereinkommen erstreckt sich auf die Zeugnisse, die auf Grund der staatlichen Bestimmungen über die Prüfung der Kinder⸗ gärtnerinnen im Großherzogtum Sachsen an der staatlich an⸗ v erkannten Kindergärtnerinnenbildungsanstalt des Fräulein Agnes Krüger in Weimar und die im Königreich Preußen an Ober⸗ lyzeen (Frauenschulen) oder an staatlich anerkannten Kinder⸗ gärtnerinnenseminaren auf Grund der Prüfungsordnung vom 16. August 1911 erworben sind.

Vorstehendes wird zur Beachtung mitgeteilt.

Berlin, den 27. Juni 1917.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.

An die Königlichen Provinzialschulkollegien und die Königlichen Regierungen.

gessen werden. Kreuzes die zuständigen Vorgesetzten bei den der in Gefangenschaft geratenen Offiziere und Mannschasten aktenmäßlg festlegen, wer von diesen Kriegsgefangenen für Ver⸗ dienste vor der Gefangennahme einer Verleihung des Eisernen Kreuzes 1, oder 2. Klasse würdig erschienen ist. Auf Grund dieser Aufzeichnungen soll bald nach Rückkehr aus der Gefangenschaft der

Aichtamtliches. Dentsches Reich. reuß en. Berlin, 3. Juli 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie „Wolffsz Telegraphenbüro“ . bestimmt, daß die Ver⸗ dienste der unverschuldet in Offiziere und Mannschaften bei der langen Dauer des Krieges und dem öfteren Wechsel der Vorgesetzten nicht ver⸗ Daher sollen für die Verleihung des Eisernen

efangenschaft geratenen

ersonalpapieren

Verleihung nähergetreten werden,

sollten Besprechungen mit dem K. u. K. Minister d s Aus⸗ wärt gen und dem deutschen Botschafter in . 3

——

Nach Melbungen qus Amsterbam haben Telegramm

Nußland in Amerika eine derartige rf . 9 die enalische Regierung ben gn, hat, in Rußland einen be= sonderen Pressedlenst fr die Verbündeten und Amerita einzu⸗ richten. Die Nachrichten des Arbeiter⸗ und Sorldate n⸗ rates sollen in Amerika nicht mehr veröffentlicht werden. Wie Wolffs Telegraphenbürss, hierzu! bemer t, scheint die Freiheit der Presse damit in den Vereinigten Staaten aufgehoben zu sein und der Einspruch verschledener . n nd. u n, m, n gegenüber den

den, die sich in Amerlka mehr herausbilden, ergebnislos bleiben.

Gegen die Bundesratsverordnung vom 15. Februar 1917 die den Verkehr mit Knochen, ö Kinochen⸗ fetten und anderen fetthaltigen Stoffen regelt, wird lelder . i tn rf, en. Der Krie gsauss u für Oele erlassenen If e fcb er nochmals zu wiederholen und darauf hinzuwelsen, daß, wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt, mil Gefängnig bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 500 S bestraft wird. Neben der Strafe kann ai e gm der Stoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwi erhandlung bezieht. ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Die Bundesrats verordnung vom 15. Februar 1917 bestimmt im , ö kochen dürfen nicht verbrannt, vergraben oder auf andere Welse vernichtet, noch zu Düngt oder Futterzwecken 1 . 1 sind vielmehr getrennt von anderen Äpfgllen aufzubewahren. Vie Verfsttexung an Hunde und an Geflügel sn der eigenen Wirtschaft bleibt gestattet. owelt die Knochen der Verarbellung nicht schon auf andere Welse, ingbeson dere durch Abgabe an Händser oder 8 lugeführt werden, sind sie an die von der zuständi jen Be— y neten Stellen zu den von ihr festgesetzten Bedingungen Dein Kriegsaußschuß für pflanzliche und tlerische Oele und Fette ee r, Berlin sind anzumelden und auf ern en, 1) Oele und Fette sowie Oele und Fettsauren jeder Art, die au Knochen dunch technische n n ,,, sind; J 2) alle dinch Feitabscheider oder auf anbere Weise gewonnenen Spülwafserfette und Klärlchlammfette; 3) ahe in Abdecken elen, Tadaver ve werrungganstalten usw. ar. fallenden Oele, Fette. Oel und Feitszuren; H ale nit Wasser, Dampf oder Eösungzmitteln gewonnenen elc, Fette, Del. und Fetisguren; 5 Wollfeit und Tran; 6 n . Preffung gewonnenen Dele und Fette, Del. und men 7) gie t, ö. oder fettsaäure haltige oder trankaltige Klär. und 8d) alle verdorbenen oder sonst . die menschliche Ernahrung nicht e egen, n, fia, sf n ie j. lten Konserven, e, sowie sonsiige Fielsch, und Fett. waren, die in geweiblichen oder Hals li friihen k Das Interesse des beutschen Volkes fordert die genaue Beachtung aller dieser Bestimmungen. Mannigfache weer, dagegen sind bisher vorgekommen. Eg kann deshalb nicht genug darauf hingemiesen werden, daß ihre Nichtbeachtung künftsghin die unnachsichtliche Anwendung der Strafbesiimmungen zur Folge haben wirb.

. ee weng irn er Aug fuhr⸗ und Durchfuhrverbote für Waren der Abschnitte 176 66 des .

Durch die Belanntmachung vom 30. Juni 1917, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waren der Abschnitte 78 bis H des Zolltarif, im heutigen „Reichs anzeiger“ sind insbefon dere folgende GBerannt⸗ machungen über Aus⸗ und Durchfuhrverbote ersetzt, soweit sie Waren dieser Abschnitte zum Gegenslande haben:

̃ Nummer des Reick ganzeigers 2 Bekanntmachungen vom 31. Jull 1914 ... 178 Bekanntmachung vom 1. August 1914 ... Sonderausgabe 20. ö 191, 196 . , . 204 Seytember 1911... Sonderauggabe 4. ö. 1914 ... 217 ö 19114. ö 1914

A. 1914 Oktober 1914 November

, 191 . 24. . 1914 ... 31. Dezember 1914 ö 13. Januar 1915 ... 1. Februar 1915 ...

t sich deshalb gezwungen, die vom Reichskanzler

nücke, Heeresausrüstungenücke und Ceile 16. n, , ; . ö we. te 6. zum Gebrauch bei T Krantenpflege und in den Laboratorten usw., vom 1.

,. . , e.

Zu Ziffer V. Tem Augfuhrverbote veu uhferstellt sind durch die Bekanntmachung unter ande ren folgende Waren:

Manometer aus Nr. S9 a, fn

Schreibmaschlnen der Nr. 891 f,

Drähte aug anderen unedlen Metallen als Kupfer, Alumintum und deren Legierungen, blank, 32 umwickelt, umsponnen oder umflochten, in Sendungen bis zu einem Gewichte von 2 kg oder mit einem Gehalt an solchen Metallen usw. bis zu einem Gewichte von 2 kg, aus Nr. Ss0a und anderen Nummern dig Statistlschen Waren vꝛrzeichniffesz.

Die Kriegsamtgstelle in den Marken teilt mit, daß au Grund des § 2 en e der Bekanntmachung des Dun lemmandos üher die Regelung des Verbrauchesz eleltrischer Arbeit vom 16. Juni d. J. die Entnahme von Strom . Getreidedrusch ohne Einschränkung gel assen

1d.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der König von Sachsen ist gestern früh in Wien ein⸗ getroffen und auf dem Bahnhof vom Erzherzog Max smpfangen worden. Mit diesem begab sich der Känig in das Augartenpalais.

Im Justizausschuß des österreichischen Ab— geordnetenhauses teilte der Ministerpräsident Br. Ritter von Seidler mit, daß der Kai ser foigendes Handfchreiben an ihn gerichtet habe:

Lieber Ritter von Seidler!

Es ist meln unerschütterlichr Wille, die durch eine göttliche Vorlehung mir anvertrauten Jtechte und Pflichten in der Weise guszuüben, daß ich die Grundlage schaffe fur eine gedelhliche und segengreiche Entwicklung aller meiner Vziker. Die Politit detz Vafseg und der Vengeltung, die durch unklare Verhäinn ssse genährz, den Welitrieg auelöste, wid nach defsen Beendigung unter allen Umständen und überall erset werden müßsen durch eine Politik der Versöhnlichlelt. Dieser Geist muß auch im Innern deß Staates porwalten. Eg gilt, mit Mut und Elnsicht und in wechselfestigem En gegenkommen Völkerwünsche zu bestiedigen. In die sem Zeichen der Eisöhnlichkeit will ich mit Gotiez mächtigem Beistand meine Regentenpflichten üben und will als Erster den Weg der Rachsicht betreten, über alle jene bedauernzwerten politischen Verirrungen, die sich vor und während des Krieges ereigneten, und die' zu , Verfolgungen führten, den Schleier des Ver.

ns vrelten. .

Ich erlasse den Personen, die yon elnem Zivil, oder Militär⸗ n wegen einer der folgenden im Zivilve hältnis begangenen

trafbaren Handlungen verurtellt worden find, die verbäagte StꝗLafe: Hochverrat, Masestätsbeleidigung, Beleidigung der Mitglieder des Kasserlichen Hauses, Störung der öffentlichen Ruhe, Ausstand, Auf⸗ tuhr, gewaltsametz Handein gegen eine von der Regterung zur Ver⸗ nden öffentlicher Angelegenheiten berufene Versammlung, gegen ein Gericht oder eine andere öffentliche Behörde, ferner sirafbare Danblungen nach Artikel 1, 11 und 1X des Gefsetzegs vom 17. Dezember 1863, Reichggesetzblatt 8 vom Jahre 1853, Vor⸗ schubleistung zu einem dir angeführten Verbrechen. Richt nur wegen einer der bezeichneten strafbaren Handlungen will ich die Strafe nachsehen, wenn die anderen straͤsbaren Handlungen ent. werder verbältnigmäßlg geringfügig sind oder elnen vorwtegend politischen Charakter haben. Ist das Strafverfahren noch nicht rechtekraftig beendet, so verfüge ich die Ginstellurg und Ab—= brechung des Verfahreng, wenn es nur wegen der eingang beietchneten strafbaren Handlungen eingeleitet ist. Von dieser Gnade ollen jedoch alle Peifonen ein, die sich der Verfolgung durch Flucht in das Ausland entzegen aben, jum Feinde übergegangen oder nach Ausbruch des Krieges nicht in die Monarchle zurück ekehrt sind. Zuglelch mit der Strafe erlasse ich die kraft gesetzlicher Vorschtiften olg Folge der Ver⸗ urteilung eingetretene Unjadigteit bessimmte Rechte, Stellungen und Befugnlsse zu erlangen sowie den Veilust des Wahlrechis und der Wahlbarkelt in öffentliche Köryerschaften.

Ich eiwarte mit Zuversscht, daß alle melne Völker, dem Bei⸗ spiele folgend, das ini besondere die Deutschen und ihre Vertreter burch ihre maßvolle, die Staateinteressen fördernde Haltung auch bei den jüngsten parlamentarischen Verhandlungen mi melner leb— baften Befriedigung gegeben haben, sich in gemein samer Aibeit zur Lösung aller jener girßen Aufgaben zusammenfinden, die zur Heilung der Wunden, die der Krieg deschlagen hat, und zur Neuordnung der Dinge an der Schwelle einer neuen Zelt an uns herantreten.

Für die dank der unerschüsterlschen Haltung meiner tapferen braven Soldaten gluͤcklich erfolgte Abwehr des lepten Angriffs an der Sürwestsfront meines Heeres alaube ich meine Dan kezschuld an die allgütige Vorsehung und an mene Truppen nicht besser abstatten zu können, alt durch diesen Gnadenakt. Ich wähle hierzu den heutigen Tag, an welchem mein iannigst geliebter ältester, durch Gottes Gnade mir geschenkter Sohn die Feier seincs heiligen Namengpatrong begeht. So führt die Hand eines Kindes, welcht sz berufen ist, dereinst die Geschlcke meiner Völker zu leiten, Veitrit⸗ ins Vaterland zurück.

Laxenburg, am 2. 7. 1917.

Karl m. p. Seidler m. p.

m Namen des Justizausschusses sprach der Obmann Wald!. den tiefsten . . * e hcen Gnaden⸗

Reqeneraf, vom 21. Juni 1916 (Reich: anzelger Nt. 144), für Uniform abvon, vom 24. November

für die Sprachen ve

ausgenommen

e ee le , ne . r , . nagentur zufolge. wird in der eßung ertlärz, . ag nur vor bie e fe geen. . gehöre, daß aber inzwischen die Regierung vorldufige Gesetz etlassen soll, die dag Necht aller ö. bewohnenden Völker aner kennen, über ihre politische Zukunft bestimmen und ste nach ihrem Wunsche . und die gleiches Recht nden, wobel aber der russischen Sprache die amtliche Stelle vorbehalten wird.

Belgien.

Nach einer Mittelung des Wolffschen Telegraphenbüros“ mehren sich täglich die Anzeichen dafür, daß die Amts⸗ nie derle gungen, die von einem Tell der belgischen Ministerlalbeamten wegen der Verwaltungstrennung er⸗ klärt murden, durchaus nicht in allen Fällen die Folge einer freiwilligen Entscheidung sind. Vielmehr scheinen gewisse ehr⸗ geizige k die sich selbst vorsichtig im Hinter⸗ grunde halten, von sicherem Versteck aus andere vorzuschicken. Es liegt ihnen nichts daran, daß nur die Familien der Be⸗ amten uͤnd die belgische Bevölkerung den Schaden eines solchen Vorgehens tragen. Selbstverständlich wird die Durch⸗ sührung der Verwaltungstrennung durch diese belgischen Quertreibereien weder unterbrochen noch verhindert werden. Die deutsche Verwaltung hat ihre Maßnahmen getroffen. Auch wird der Generalgouverneur, wo immer es notwendig ö mit strengen Mitteln gegen offenkundigen Widerstand einschreiten.

Norwegen.

Die in Christiania tagende neunte nordische inter⸗ parlamentarische Versamm lung hat in ihrer gestrigen Schlußsitzung eine Entschließung angenommen, in der die Hoffnung auf engste Zusammenarbeit der neutralen Staaten während und nach dem Weltkriege ausgesprochen, sowie die Er⸗ öffnung vorbereitender Erörterungen über die Stellungnahme zur Errichtung einer internationalen Rechtsordnung zwecks Vor⸗ beugung von Kriegen und Sicherung dauernden Friedens an⸗ empfohlen wird. Diese Entschließung soll den Reglerungen der drei nordischen Reiche bekannt gegeben werden. Außerdem forderte die Versammlung dazu auf, nötigenfalls eine außer⸗ ordentliche Abgeordnetenversammlung zur fortgesetzten Be⸗ handlung dleser Fragen einzuberufen.

Griechenland.

Die Vorläufige Regierung hat sich nach einer Havat⸗ meldung zur rechtmäßigen Regierung des geeinten Griechen⸗ land umgewandelt. Es sind Maßregeln für ihre Rückkehr nach Athen getroffen worden. J

Der General Papulos, Kommandant des 5. Korps im Peloponnes, hat um seine Entlassung aus dem aktiven

Dienst nachgesucht. Amerika.

Der Präsident Wilson hat dem „Algemeen Handelsblad zufolge 8; festgehaltene deutsche Schiffe, die fast alle durch die Besatzungen beschädigt waren, dem Federal⸗Shipping⸗Board überwiesen. Die anderen Schiffe sind bereits früher von der Flotte beschlagnahmt worden und werden als Hilfskreuzer ver⸗ wendet werden. .

Der Präsident der Argentinischen Republik hat an den Kongreß eine Botschaft gerichtet, die der „Agence

avas“ uufelsge besagt, trotz des europäischen Krieges stehe

rgentinien in freundschaftlichen Beziehungen zu allen Ländern, und die Regierung sei entschlossen, sie in vollkommener Herz ichte aufrecht zu erhalten. Der Präsident erklärt, die Völker Amerikas dürften . getrennt von einander bleiben, sondern müßten sich ver⸗ einigen, um zu einer gemeinsamen Auffassung zu gelangen. Dieser Gedanke habe eine günstige Auffassung gefunden, und 15 Nationen hätten ihn bereits angenommen. Die Regierung beabsichtige, weitere Schiedsgerichtsverträge abzuschließen.

A sten.

Das „Reutersche Büro“ meldet aus Schanghai, daß der nge Kaiser Hsuan⸗Tung seine Thronbesteigung ver⸗ ündet habe. Derselben Quelle zufolge hat der General Tschang-Schun, der Führer der Militärpartei, am 1. Juli den Präsidenten aufgesucht und dessen Rücktritt verlangt, wobei er ihm mitteilte, daß der Mandschukaiser Hsuan⸗Tung den Thron wieder bestiegen habe.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 2. Juli, Abends. (B. T. B.) Im Westen nichts Neues. Im Osten sind bei Konjuchy russische Angriffe zu⸗ ,, . und weiter nördlich neue Kämpfe ent— rannt. 4

1816 (RGwl. S. 80) ist für die folgenden Unternehmungen die Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen Zwangsverwaltung angeordnet worden. und Forst en. .

sofern nicht die Umstände bei der Gefangennahme dem emm⸗ 2 Bekanntmachungen vem 12. Febr. 1915 Aas s. viste. Zu Oberförstern, zunächst ohne Uebertragung eines Revlers, wen,. diz 6 i n e. 9 4 ,, . Gelanntmachuyg dom ö. Maͤr: ,.

; f . lu verfahren. e Ermittlungen si e = ö 5. Nachlaßmassen: Die Nachlaßmaffe des am 12. September 1913 sind ernannt worden die . Clostermann in 2 , ö. . )

ö . . ,,, . den Sr. Bei dem fortdauernden schweren Ariillerielampf in Wie das „K. K. Telegrayhen. Korresponden jbüro6 mitteilt, 1 ö n, , . mg anderem he englische machte der Erlaß nicht bloß auf die . Abgeordneten besten err. 9. chr n ö. i . ; Ypern , . euer Eindruck, auch die Deutschen stehen unter dem Eindruck , w, an, bann . s 23. nen fh. 3 . * mn des ihnen in dem Handschreihen gezollten Lobes, da der Kaiser wul hen alli 9 li . kngh 5 ö . t egen erklärt, er erwarte Zuversicht, . alle Volter dem Beispiele br en 66 die gik . ö. a * 14 ö. 3m 23. Hejember 19515 folgen, daß insbesondere die Deutschen und ihre Vertreter 4 ire 3 9 1 , sort⸗ F 1315. durch ihre maßvolle, die Staatsinteressen fördernde Haltung 6 . bad n n fn n n fn, . 1916 auch bei den jüngsten parlamentarischen Verhandlungen gegeben Am Morgen der . Jull , um h lihr 15 cen e Geng⸗

verstorbe ter Augustin Serot in Nancy. Zwangs ver walter in Schwarza, Keßler in Sterbfri 1815. w . , , d 21. 9 4 angeordnete Sonder⸗ . Se er 1915 , . 4 ; Der Forstkassenrendant Jericho in Halle a. S. ist nach . . Auslande für erworbene Verdienfie das Elserne Oppeln versetzt worden. reude und Vank⸗ Der Förster Acker in Deuselbach ist zum Revierförster erdlenste der noch in Salm (Trier) ernannt worden.

22. Ottober 1915

zwangsverwaltung über die Wobnhäuser det Erblafseiß in Metz. 17. Nopember 1915

Straßburg, den 25. Juni 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.

Kreuz verliehen werden dürfe, wird es mit barkeit aufgenommen werden, daß auch die

J. A.: Dittmar.

BSekanntm achung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang sweise Verwaltung französischer Unternehmungen, 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916

RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die wangs verwaltung angeordnet worden.

48D. Liste.

Erbanteile: Der Erbantell der franjsösischen Staatgangehörigen Ehefrau Artur Crochet, Lune geb. Spitz, in Epinal am Nachlaß dez am 26. September 1916 verstorbenen Janaz Spitz in Ros heim (Zwanggzverwalter: Gerichigvolliieher Müller in Oberehnheim).

Straßburg, den 26. Juni 1917.

Ministerium fur ange g r rg, mhtrulung des Innern.

vom

werden sollen. Finanzministerium. Der Regierungshauptkassenoberbuchhalter Will in Minden

ist zum Landrentmeister und Rendanten der Regierungshaupt⸗ kasse in Königsberg ernannt worden.

Sitzung.

Das einer Sitzung

Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbanh.

Bei der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbanh wurden die Diätare Thonüs und Andreae zu Seehand⸗ lung kassensekretären ernannt. .

Min isterium des Innern.

Der Oberpräsidialrat von Hassell ist dem Oberpruafidtum der Provinz Ostpreußen zugetelt worden. 5

General der

üro“ gerer

1 kn

in Gefangenschaft befindlichen Heeresangehörigen nicht vergessen

Der Bundegsrat versammelte sich heute zu einer Voll. sitzung, vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel . und Verkehr, für das Seewesen und für Justizwesen eine

nigliche Staatsm inisterium trat gestern hn

zusammen.

Der Generalfeldmarschall von Hindenburg und der

fanterie Ludendorff, die gestern vormittag

im Standorte des K. u. K. 3 Sauptquartiers eingetroffen find zur Beratung ber die nehmungen der

jetzigen und zukanftigen Unter⸗ . 2 ö. 5 Helhel, von Sen er Apo sto li sqan R za nilung

Aubsenz empfangen werden. m

ii .. isi .. 3 1516. Hö. Oliober 1965.

Im übrigen ist zu der Bekanntmachung noch folgendes zu bemerken: y . Zu Ziffer J. E wird besonders darauf aufmerlsam gemacht,

daß anter ken Waren der Nummer 869 f des Statistischen Waren

verzeichnisseß auch Cer, Cereisen und Cerzink für die Augfubr und

Durchfuhr verbolen sind, und daß dieseg Verbot sich auf alle unter

den Bezeschnungen Auersteine, y, ,, Cersteine, Jünt⸗

leine, Feuerfteine, . Jan dmeiali, Germelali, Auermelali, Srsgmg].

ier fan Germischmetall ! usw. bekannte ceimetallhaltige Er eugnisse e 41

ankungen von dem Verbot , 1a ien 7 sie uhr⸗

8 nuter Iiffer 17 aufgeführten unter Ziffer 1 augen om men. tutreffenbenfall aligemelnen Augfnpt⸗ verboten, wie dem far Waren in Ver

u . III. Die hler genannten Gegenflände sind mit den

und Durch

haben, und sich in gemeinsamer Arbeit zusammenfinden. Man verspricht sich von dem Gnadenerlaß den besten Einfluß auf den weiteren Verlauf der parlamentarischen Sitzung. Der Gnadenerlaß betrifft nur die darin angeführten politischen Verbrechen, während, soweit es sich um ein Zusammen⸗ treffen dieser mit anderen im Erlasse nicht angeführten Ver⸗ brechen handelt, der Kaiser sich die Entscheidung vorbehält, indem er erklärt, in diesem Falle die Strafe nachsehen zu wollen, wenn die anderen strafbaren Handlungen entweder ver⸗ hälinismäßig geringfügig sind oder vorwiegend politischen Charakter haben. Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht bie Enthebung des bisherigen Banug von Kroatien Baron Skerlecz und die

zu seinem Nachfolger. Nu sland. Die Versammlung der Arbeiter⸗ und Soldaten⸗

Tagen verlorenen Stellungen die

Ernennung des ehemaligen Obergespans Anton Mihailovies

wieder

ung mit Kautshul ober Jräte ganz Rußlands hat eine Entschließung über bie russische

länder mit 2 Divisionen zwischen der Straße Gethune Len und dem Souchezbache an. Vorteile, die die Engländer zwischen der Vorstadt Lens und dem Souchezbache anfänglich errangen, wurden ihnen durch den schwungvollen Gegenstoß eines oberschlesischen Regiments wieder entrissen.

An der Aitznefront erhöhten die mehrfachen französischen Gegenangriffe gegen die Gesamtheit der hier in den letzten ranzösischen Verluste er⸗ heblich. Vom 28. bis 30. Juni wurden S868 Mann, darunter 165 Offiziere, setengen, 12 Maschinengewehre, 7 Schnellade⸗ gewehre, 6 Minenwerfer, 3 Grabenlanonen sowie ungezählte Minenmunition und zahlreiches Material erbeuket.

An der Hst front hatte zweitägiges schwerstes Trommel⸗ euer die Stellungen von Brzegann big zum Pnsestr in ein 2 nach westlichem Muster verwandelt. In immer

sch genahrten Wellen fiürmten die Russen big zum i Abenb vergeblich an. Die gesamten Stellungen blieben n Hand der Verbündeten oder würhen im kühnen Gegenstoß