1917 / 162 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Hierdurch wird bestimmt, daß bei den Tech nischen Hoch— schulsn in Berlin, Hannover, Aachen, Danzig und peer im Wintersemester 1917,18 die Vorträge! und Uebungen am 1. Oktober 1817 beginnen und am 3. Februar 1918 endigen.

Die Weihnachtsferien werden auf die Zeit vom 22. De⸗ zember 1917 bis zum 2. Januar 1918 einschließlich festgesetzt.

Berlin, den 9. Juli 1917.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium. von Trott zu Solz.

Ministerium der geistlichen und Uunterrichts—⸗ angelegenheiten.

In Abänderung der Bestimmungen in den 88 2 und 8 der Vorschriften für die Studierenden der Technischen Hoch— schulen bestimme ich, daß für das Wintersemester 1917 18 die Meldung zur Aufnahme innerhalb der Zeit vom 17. Sep— tember bis 6. Oktober 1917 und die Annahme von Vortragen und Uebungen innerhalb der Zeit vom 17. September bis 13. Oftober 1917 zu erfolgen hal.

Berlin, den 9. Juli 1917.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.

. Der bisherige Privatdozent Dr. Paul Horrmann in Kiel ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Kiel ernannt worden.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universüät in Könige berg i. Pr. Dr. Borchardt, dem Privat⸗ dozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Kiel Dr. Birk, dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Königsberg i Pr. Dr. Hoffmann und dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Bonn Dr. Os wald Müller ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Baurat Wedding vom Salzwerk in Bleicherode ist an die Bergwerksdirektion in Saarbrücken versetzt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Der Kreistierarzt, Veterinärrat Müller in Horka ist in die Kieistierarztstelle in Görlitz versetzt worden.

Ministerium des Innern.

Der Oberregierungsrat Weber ist dem Oberpräsidenten der Provinz Westfalen zugeteilt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verlosung der Prioritäts obligationen III. Serie, III. Serie Lit. B und III. Serie Lit. O 1. und. 2. Emission ber Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft sind die in der besonderen Beilage zur heutigen Ausgabe des 8 g. und Staatsanzeigers“ verzeichneten Nummern gezogen worden. Sie werden den Besitzern zum 1. Januar 1918 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern ver—⸗ schriebenen Kapitalbetrãge

vom 2. Januar 1918 ab

gegen Quitfung und Rückgabe der Obligationen bei ber Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse in Berlin W 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Dabei sind

a. mit den Obligationen III. Serie die Zinsscheine

Reihe VII Nr. 3 bis 20, b. mit den Obligationen III. Serie Lit. B die Zinsscheme Reihe VI Nr. 12 bis 20.

c. mit den Obligationen III. Serie Lit. G 1. unb 2. Emisfion die Zinsscheine Reihe V. Ny. 15 bis 20 mnebst Erneuerungsscheinen für die nächsten Zinsscheinreihe unentgeltlich mitabzuliefern. ö

Die Staaitsschuldentisgunggkasse ist werktäglich von 9 Uhr

Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet. .

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierung haupltkassen

und in Frankfurt a M. bei der Kreiskasse J; die Wertpapiere können schon vom 1. Dezember 1917 ab einer dieser Kassen eingereicht werden, die sie der Staatsschuldentilgungskasse zur P üfung vorzulegen und nach erfolgter Fesistellung die Aus— zahlung vom 2 Januar 1918 ab zu bewirken hat.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem Ablauf des 31. De— zember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obli— gationen auf.

Zugleich werden die bereite früher ausgelosten, auf der Beilage verzeichneten, nech rückständigen Obligationen wieder— holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat. und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessenungeochtet nicht spätestens binnen Jahres frist, nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden.

Vordrucke zu den Quittun gen werden von sämtlichen oben⸗ genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt. ;

Berlin, den 2. Juli 1917.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Der Inbaberin der bisigen Flima Wesche C Co.,, der Frau O la Wesche, geb. Peters, oke ich auf Grund der 5 2 Abspotz ? der Bundesratsbekanntmac und vom 23. September 1915 RGGBl. S. 603 die Wiederaufnahme des duich meine Verfügurg vom 3. April 1916 1 1855 untersagten Handels mit Robprodukten, Metallen, Gummi und gebrauchten Säcken gestattet.

Magdeburg, den 7. Jull 1917.

zu. Hohenlohe ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft⸗ wieder übernommen?. ö. .

GSekanntm achung. Auf Grund der Bundesralgverordnung vom 23. September 1915, betreffend be Fernhallung unzuverlassiger Versoneg vam Handel (RSBl. S. 6oz), babe ich dem Proturisten rn st Roth stein und deffen Eßbesrau, Oedwig Rothstein, geb. Lewin, Charlottenburg, Sybelstr. 57/36 wohnhaft, beide als Inhaber bezw. Vertreter der Ftrmna Rodenbeck, durch Verlügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarf, lazbesondere mit Leben und Futtermitteln, wegen Unzuverlafsigkeit in bejug auf diesen Handelsbenrtieb un tersagt. Berlin Schöneberg, den 4. Juli 1917. Der Polijeipräsident zu Berlin. Kriege wacheramt. J. V.: Machatius.

Sekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsderordaung vom 23. Sptember 1915, betr. die Fern baltung unzuverlässiger Personen vom vandel (RGBl. S. 605), habe ich dem faufmann J. G. Retfen in Berlin, Vtendelssohnstr. 15, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbe⸗ sondere mit Textilien und Textilersatzstof fen, wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bejug auf dit sen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin. Schöneberg, den 6. Juli 1917. Der Polizeipräͤsident zu Berlin. Kriegtzwucheramt. J. V.: Machatius.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratesverordnung vem 23. Septemher 19815 jur Fernhaltung unuverlässiger Pnrsonen vom Handel (RSBl. S. 605), babe ich der Obst- und Gemüstbändlerin Frau Wanda Weihnacht, geb. Stickler, in Cbarlottenburg durch Ver⸗ fügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen der täglichen Bedars, insbe ondete mit Obst und Gemüse, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelebetrieb un tersagt.

Berlin⸗ Schöneberg, den 9. Jult 1917. Der Poltiespräsizent zu Berlin. Krlegtzwucheramt. J. V.: Dr. Falck.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegsrateverordnuna, betr. Fernbaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (RGGBl. S. 503) habe ich 1) der Firma F. Beermann, Beestow, Breit straßt, 2) dem Kaufmann Hermann Beermann und 3) der Frau Rosa Geermann, ebenda, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs bedarfg, inabesondere mit Web⸗, Wirk- und Strickwaren, wegen Unzuperlässigkeit in bejug auf diesen Handelszweig bis auf weiteres untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung werden den Genannten auferlegt.

Beeskow, den 2. Juli 1917. Der Landtat. Wiskott.

Sekanntmachun g.

Den Cheleuten Metzgermeister Fritz Mabr, geboren 17. Zugust 1857 in Niederrad, und der Katharina geb. Dürr stein, geboren am 15. Januar 1895 in Nitderrad., wobnhaft in Frankfurt a. M., ste lslerbacherstraße Nr. 23, Gesckäfttlekal eben a, nid hierdurch der

andel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ing⸗ esondere Nahrung, und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerjtugnissen, Hei⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmitteldare Beteiligung an einem solchen Dandel wegen Unzuberlässigkeit in bejug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 7. Jull 1917.

Der Yolhelprästdent. J. V.: von Klen ck.

Aichtamtliches.

Feutsches dt e i ch.

Preußen. BGerlin, 11. Juli 1917.

Im Anschluß an den vorgestrigen Kronrat erörterte Seine Majestät der Kaiser und König gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in mehrstündiger Beratung bie schwebenden Fragen und deren Lösung mit dem Reichs- kanzler. Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers trifft heute Seine Kasserliche und Königliche Hoheit der Krony ränz zur Besprechung der von Seiner Majestät in Aussicht genommenen Entscheidungen hier ein.

. Gestern vormittag hörte Seine, Majestät der Kaiser ferner die Vorträge des Ministers des Innern von Loehell und des Ig ge. ivilkabinetts von Valentini sowie die militärischen

orträge. . .

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Holl weg empfing gestern im Laufe des Nachmittags verschiedene Parteiführer.

. Des Königliche Staatsmintstertum trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bun des rats für Zoll—⸗ und Steuerwesen und. für Handel und Verkehr sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justiz⸗ wesen hielten heute Sitzungen.

Der K. und ö Oesterreichisch⸗Ungarische Botschafter Prinz

Der französische amtliche Bericht vom 7. Juli Abends veröffentlicht die Einzelheiten über die in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli auf offene deutsche Städte ver— suchten Angriffe. Die Flüge werden als Vergeltungtz⸗ maßregel für deuische Bombenangriffe auf angeblich offene französische Städte hingestellt. Diese Behauptung darf nicht unwidersprochen bleiben. Die deutschen Flieger haben niemals offene Städte mit Bomben belegt. Jede gegenteilige Be— hauytung ist eine Lüge. Wo deutsche Flugzeuge gegen fran— zösische Städte angesetzt wurden, dienten diese Stäbte feind— lichen Truppenmassen zur Unierkunft, und etz befanden sich in ihnen wichtige Lager von Munition, Lebentzmitteln und

im Operationsgebiet liegen und, wie Chalons, 6

oder Amiens, vom Gegner zu Stayelhauptorten alete e, Ranges ausgebaut werden, müssen es sich gefallen lassen daß sie angegriffen werden. Wenn die fränzösische oder englische Reglerung ihre wichtigsten Munitionsniederlagen mitten in großen bevölkerten Stadten anlegt, dann trifft f. nicht uns die Schuld, wenn beim Angriff auf ihre Fabriten und Magazine auch friedliche Bürger in Gefahr geraten. Die Zivilbevölkerung als Schu militärischer Anlagen zu mißbrauchen it ein Verbrechen. Unsere Führung aber würde sich einer schreren Pflichtverletzung schuldig machen, wenn sie den Angriff auf eine Stadt, die dem Feinde einen Hauptstützpunkt bildet, des halb unter= lassen wollte, weil bei dem Angriff auch unbeteiligte Zuschauer in Gefahr geraten können. Zuschauer gehören nicht auf daz Schlachtfeld und nicht in das Kriegsgebiet. Wer trotzdem dort bleibt, darf sich nichl beklagen, wenn er getroffen wird Mãoge die französische Regierung die Bevölkerung aus dem FKriegz⸗ gebiet entfernen oder ihre dem Nachschub und der Versorgung 2. Front dienenden Anlagen außerhalb der Orischaften anlegen.

Nach einer Meldung in der „Times“ hat der amerilanische Kriegsstaatssekretär Pater erklärt, daß nach seinen Erkundz gungen etwa 7 Millionen Mann an der Westfront gegen die Deutschen kämpfen, und daß hierbei der Nachschub von wenigen ameritanischen Truppen, wenn auch moralisch bedeutungsvoll so doch praktisch ohne großen Wert sei. Dagegen könnte ein Hilfe in Form von mehreren tausend Fliegern mit Flugzeugen den Unterschied zwischen Sieg und Niederlage bedeuten. Amerika müsse dazu helfen, daß die Verbündeten und nicht die Deutschen sich die dauernde Lufther schaft innerhalb eines Jahres sichern. Amerika sei, wenn es sich hinreichend anstrenge, in der Lage, genügend Leute und Maschinen hinüber zu senden, die von größter Wichtig⸗ keit sein würden; amerikanische Flieger und Flugzeuge könnten das Kriegsglück auf ihre Seite wenden.

Hiermit hat der ameritanische Kriegs minister, so bemerkt das „Wolffsche Telegraphenbüro“, ein unfreiwilliges und daher ehrliches Eingeständnis gemacht, nämlich daß sowohl den Eng⸗ ländern und Franzosen, wie auch den Amerikanern in Wirklich⸗ lichkeit die siets behauptete Luftüberlegenheit gar nicht so ge⸗ heuer vorkommt; denn was der Amerikaner hier laut erzählt, ist nichts anderes, als die heimlichen, aber desto dringenderen Hilferufe unserer westlichen Feinde, die nach ihrer Behauptung

längst „den Himmel von deutschen Fliegern rein gefegt“ haben

Nach amtlichen Nachrichten aus Brasilien ist bisher über das Schicksal der Deutschen in Brasilien nichts Nachteiliges bekannt geworden. Die brasilianische Regierung hat wiederholt versichert, daß die Deutschen den vollen Schutz der Gesetze ge—⸗ nießen sollen.

Der Geschäftsbericht des Reichsversicherungs— amts für das Ighr 1916 ist dem Neichstage zugegangen. Der Bericht ist in Nr. Z der Amtlichen Nachrichten des Reiche⸗ ff c rn ösamts (Verlag von Behrend u. Co., Berlin) ver⸗

icht. .

Oe sterreich⸗ Ungarn.

Dat oöͤsterreichische Abgeordnetenhaus verhandelte . über das kriegs wirtschaftliche Ermächtigungs— gese tz.

Nachdem der Berichterslaster Dr. Freiß ler die Verhan? lun eingeleitet hatte, ergriff der Ministerpräsident Dr. von ern, des Woꝛt und fübrte laut Bericht des Welffschen Tel gravher⸗ hüros aus, die Renierung stimme mit ber Auffasfung drs Üusschuffeg überein daß neue frlegswirtschaftliche Verordnungen auf Grund einer §z 14.Verordnung nicht mehr erl ssen werden sollten. (Lebhafte Zu⸗ stimmung. Ebenso habe rie Regierung nichtg dagegen einzuwenden, daß die a f Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 160. Ottober 191i bereits erlaͤssenea sowie die kunstin a if Grund des Er mãchtigung⸗ gese tze iu erlassenden Verordnungen bem Reichsrat bormmlegen und auf in Verlangen außer Wüklamkest zu fetzen seien. Erblͤcke doch die Regierung in der parlamentarlschen Ueberwachung weit weniger elne Fessel, als eine fruchthitngende Unterstützung der Verwastungelätigfeit und eine moralische Stütze auch gegenuber der Bevölkerung. Die Regierung würde eg demhoch mit Genugtuung begrüßen, wenn das Haus den in Beratung ne henden Gesttzeniwurf zum Beschluß erheben würke, wodurch ste in die Lage kame, lünftsg krteg. und übergangtwtrtschaftliche Verfügungen auf dem Boden einer esetzlichen Gimächtigung treffen zu fönnen. (el hatter Beifall.) Der Leiter des Ackerbauminisieriumz Sektionschef Dr. von Ertl hob die bwwundernzwerten Leistungen der Landwirte berdor,

fia en. Die Entlastung der Grundbücher sei viesfech nicht die Frucht, vie am Baume reife, sondern vem Kapltial i bes e Bei der Zwangebewirischaftung müsse man alle Härten abschleisen. Die histe. Vert raucheipolittt sei die Förderung der Gizeufurg. Dir ö . , a deg Verständnifsetz der land⸗

tlichen Verwaltung sür alle ihre r ünsche vollkommen sicher sein. Erbe fe Beifall.) k Das Abgeordnetenhaus nahm das Ermächtigungs— gesetz in zweiter und dritter Lesung an. Auch ein Zusatzantrag des polnischen Soztaldemokraten Moraszewiski wurde angenommen, nach dem Verordnungen allgemeiner Art nach Einholung der Meinungsäußerung eines vom AÄbgeordneten⸗ hause zu wählenden Ausschusses zu erlassen sind. Im Einlaufe des Abgeordnetenhauses befindet sich eine Interpellation tschechischer Abgeordneter, betr. die Ausfuhr von Lebensmitteln und Vieh in das Deutsche Reich.

Der Ju stiz ausschuß des Ahgeordneienhauses erklärte

nach längerer Exör terung den ( Beschluß über die Zulassung⸗

der Frauen zum Geschworenenamte mit? II gegen 8 Stimmen wieder für ungültig.

Die Ehristlich⸗Soziale Vereinigung deutscher Abgeordneter billigte in ihrer gestrigen ö einmütig den Bericht des Obmanns Hauser und des Obmannstell⸗ vertreters Fink über deren Beratung mit dem Minister⸗ präsidenten Dr. Ritter von Seidler, in der sie von der Ein⸗ setzung des sogenannten Staatsrais dringend abgeraten und geltend gemacht hatten, daß die Verfassung sänderung Sache des Parlaments sei. Die Vereinigung gab der Meinung Ausdruck, daß die so dringend notwendige Aenderung nur in k Formen möglich sei.

7. Durch einen Erlaß des ungarischen Justiz⸗ ministe rs werben die bisherigen ee fi Genc fie,

Der Poltzeipräßdent. von Alten.

Heeresbedarf aller Art. Unsere Angriffe richten sich grund— sätzlich nur gegen diese militärischen Ziele. Ortschaften, die

wesenlich gem il bert. Der Minsster winnscht obiger Guelle sufolge, daß nur diejenigen Schranken die Freiheit der Fresse

die tretz aller Schwiertgkelten durch die Früchte ihrer Arbelt ka pirtschaffliche Ausharren ermßzglichten, und gedachte . braven Land⸗

durch die Interessen der Kriegführung einschließlich

artigen Politik, Kriegs)ielerörferungen und Volta

er . unbedingt geboten sind. Innerhalb dieser Schranken

. Mitteilungén und Artikeln, die Fragen der inneren

7 9 behandeln, namentlich auch Verfügungen der Regierung ali wehralle Freiheit gewährleistet.

Großbritannien und Irland.

terhaus hielt vorgestern eine geheime Sitzun

Dre nn ar Verteidigungsmittel gegen f iffe ab. Dor Beginn der Sitzung erklärte der

ange nin ster Lloyd George, er beabfichtige, emnige Tai . und Zahlen anzuführen, die zu geben gefährlich und chen ne t sein würde, wenn nicht die Mitglieder des Hauses . gäben, daß sie nicht später der Oeffentlichkeit 4 Heilt würden. Er könnte guch öffentlich eine Erklärung m . aber diese würde unvollständig sein. In der geheimen bg e, erllarte Lloyd George sodann laut amtlicher Meldung: Eiß s ist unn öglich, sich Toll ftändig vor Lnftangrfff n. zu sichern. ont überfliegen unsere Flugzeuge täglich die Leutschen rinten

e, hen, wo die deutschen Lustnreltkäfte und Flieger bwehr⸗

n und Haupiquarriere hinter ihnen. Allet, was wir fun

6e n, ff, den Beunchen ihre Besuche so teuet zu steben don men iu e, la fie nicht lohnen, wabrend die eiste Giwägung, der un! sein muß, darauf ju se hen, daß die Aimee in gad tic? algend mit Flugieugen auggerůstet ist.

Der ausführende Ausschuß der Arbeiterpartei pat obiger Quelle zufolge seine Vertreter bei der bꝛitischen Abteilung des Internationalen Sozialistischen Büros angewiesen, ir die Einberufung einer sozialistischen Tagung der verbündeten

Staaten zu stimmen.

eulseren,

Rußland.

Der ukrainische Zentralrat in Kiew hat dem „Neuen Biener Tageblatt“ zufolge eine selbständige uktrginische Republik verkündet und sich als uktrainische Regierung ingeseßt. Vorläufig wurde je ein ukrainischer Reichsverweser ir' Krieg, Marine, Justiz ünd Finanz und ein Minister des lleußern ernannt. In einer Kundgebung an die Bevölkẽrung mnrd mitgeteilt, daß Steuern von nun an nur für die neue ötrainische Regierung einzunehmen sind.

Epanien.

Der Minister des Innern hat den Provinzaouverneuren ben Wortlaut der Regierung santwort auf die Wünsche der statalonier übermittelt. Dem „Temps“ gufolge haben die Liberalkonservatioen der verschiedensten Provinzen Spaniens n einem Telegramm an den Ministerpräsidenten Dato ihre Mißbilligung gegenüber der Haltung der katalonischen Abge— hidneten ausgesprochen und Einspruch gegen die Versuche er— haben, die Machtmittel der Regierung zu schwächen und herab—

sisetzen. ö Belgien.

Der Generalgouverneur, Generaloberst Freiherr von Fallen hausen gibt laut Meldung des „Wolffschen Tele— sraphenbüros“ bekannt, daß durch Alerhõchs⸗⸗ Kabinetts order gr Großherzog ich badische Oberamtmann Schaible zum Perwaltungschef für das flämische Verwaltunasgeblet mit dem Etz in Brüssel, der Königlich preußische Landrat Hantel! um Verwaltungschef für das wallonische Verwoltungggebiet mnit dem Sitz in Namur und der Königlich preußische Geheime Dberfinanzrat Pochh ammer pan Leiter der Finanzabteilung bein Generalgoͤuverneur in Belgien mit dem Sitz in Brüssel mant worden sind.

Von nun an sind dle bisher von dem Verwaltungschef bel dem Generalgouverneur in Belgien wahrgenommenen Ge⸗ sciste auf die oben genannten Behörden sowie auf die Ab⸗ kiung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur mn Belgien übergegangen. Leiter der Abteilung für engl und, Gewerbe ist der Königlich württembergische Ministerial⸗= dieltor Dr. von Köhler in Brüssel.

Griechenland.

Rach einer Havas meldung ist der frühere Präfekt von Saloniki, Argyropulos, mit ausgedehnten Vollmachten zum HFeneralgouperneur von Mazedonien und Johann Kun⸗ puriotis, ein Bruber des Ädmirals, zum Gesandten beim serbischn Hof ernannt worden.

Das „Reutersche Büro“ meldet, daß bie verbündeten Truppen im Begriff seien, das griechische Gebiet zu räumen, das ze itweise als Vorsichtsmaßregel besetzt worben war.

Mmeriła.

Der Präsident Wilson gibt nach elner Neutermeldung belannt, daß vom 5. August an bie Nationalgarde des ganzen Landes in die amerikanische Armee eingereiht und zum aktwen Dienst aufgerufen wird. J

Es ist ferner angeordnet worden, die Regierun gtzüher⸗ dachung über die amerikanische Ausfuhr am 15, Juli n Wirksamkeit zu setzen, jusammen mit der vor einigen Tagen veröffentlichten Erklärung Wilsons, die verlangt, daß die Verschiffung der wichtigsten Ausfuhrgegenstände besonderetr Bewilligung bedürfen soll. In der Erklärung, die zen Erlaß begleitel, fagt ber Präsident, daß die Politik der Ne⸗= gierung zunächst die amerikanischen Bedürfnisse in Betracht siehen müsse, dann soweit als möglich die Bedürfnisse der Ver⸗ bündeten und schließlich die Versorgung der Neutralen, soweit se sich durchführen lasse. Es wird klargemacht, daß alle Anstrengungen gemacht werden sollen, um zu verhindern, daß

gren zu den Mittelmächten gelangen. Die unter Aufsicht . Waren sind Kohle, Koks, Brennöle, Petroleum, Gasolin e

Jein. Mehl / Futter Fleisch und Fett; ferne y Rohe fen. Stahlbarren, Hatten und BVautelle fir Ta ff, Altelsen, Alistahl, Mangan⸗

16 Düngemittel, Waffen, Munition und Sprengstoffe. Die l irung des Präsidenten fährt nach Heranziehung des Ge⸗— ker das die Regierung ermächtigt, fo vorzugehen und nach er vorgenannten Liste ber unter Aufsicht geh ten Waren fort, 9 die Bestimmungen vom 15. Juli g ö. jedes Land der pfl und die von ihm abhängenden Teile Gultigkeit haben 1 ndr , n von ö bis Venezuela aufgezählt Weiter heißt es: zun bie den ang Cel zhnächf. und bauptstchtich lgä Aug die Se . des Lebengmitielmarkteg, wie er sich im eigenen Lande fe gebrach at oder wahrschejnjich büüden wird, brwor die neue Gente in= h t ist, zu beffern. Richt nur bie Bewahrung unferer wichtiaften für rungemute! und F atervorräte gi eine Angelegenbeit, die hier bolt boch icht u n e er ü gen gen esfenen Porrorg pon RMRetffoffen n für die Anofhrun laneg militärsscher RKüstungen und Marlnebauten und für

dichtete jusamm r gejogen sind, und werfen Bomben auf

geplant vollzogen worden.

ßlich des für Bunker verwendeten; von Nahrungsmitteln.

die Fortführung unseret notwendigen einheimischen Lebenz , lich, und ez sellen daber alle unsere notwendigen Rorrase sicherqesieht werden. Ez ist çffenbar Pflicht der ercuigten Siaalea, bei der Freigabe unserer Merrerzeugung ber den eigenen Bedarf pinguz zunächst die Bedürsnisse aller Nationen za. berück= sichti en, die am Kriege gegen die Miit Imaͤchte teilnehmen. Was die Neutr alen anbetrifft, müffen wir indessen auch unjere Pflicht er— kennen. Die Regierung wänscht sie nicht ju bebindern, sondern wünicht im Gegenteil fie mit allen gerechten und billigen Mitteln n lbrer schwierigen Aurgabe ju unterstützen und von unserem vor. handenen Un berfluß ih e Vorräte ju ergänzen und drmgendem Mangel abmhelfen. Wenn die Regierung die Fehlbeiräge an ke benmfttein

in Getracht jiebt und dem drückenden Mangel aphilft, so erfüllt sie nur ite tlare Pflich', wenn Fe sich deffen versichert, daß die Neu— tralen mit ihren eigenen Vorräten sparfam umgehen, so h unsere

Waren weder unmitielbar noch mitlelbat damn dienen, den Feind ju

dersorgen.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 10. Juli, Abends. (W. T. B.) Im Westen und Osten keine besanderen Ereignisse.

Die deutsche Artillerle beantwortete am 9. Juli in Flandern wirksam das verstärkte feindliche Feuer und führte mit erkennbarer Wirkung mehrfach . gegen feindliche Artillerie⸗ und Infanteriestellungen durch. Bel ber He c bung von Zielen in Armentières gerieten Fabriken in

rand.

An der Arrasfront griff am Vormittage des 9. Juli eine starke feindliche Erkundungtabteilung nach halbstündigem heftigem Feuerüberfall unsere Gräben östlich Loos und unsere Vorposten nördlich des Souchezbaches an, mußte sich jedoch in . Feuer unter Verlusten zurückziehen. Nördlich Aubert und an der Bahn Arras Douai wurden gegen Morgen feindliche Patroulllen abgewiesen, ebenso eine starke Erkundungs⸗ abteilung, die in der Nacht vom 9. zum 10. Juli nördlich Fresnoy vorstoßen wollte.

Im Raume von St. Quentin an verschledenen Stellen starke Feuertätigkeit.

Während an der Aisnefront am 9. Juli im allgemeinen Ruhe herrschte und die Franzosen nur suüdlich Cerny seit dem frühen Morgen hestig seuerten, verstärtte sich in der Nacht um 10. Juli die feindliche Artillerietätigkeit auf der ganzen t beiderseits Cerny. Ein 9 Uhr Abends gegen unsere Stellungen östlich Cerny vorbrechender französischer Angriff scheiterte völlig. Ebenso ein Vorstoß, den die Franzosen 11 Uhr 30 Abends gegen unsere Stellungen südlich Courtecon unternahmen. In der Nacht zum 10. 2 Uhr 20 Morgens wurde eine starke feindliche Patrouille in der Gegend der Mannejean Ferme abgewiesen.

n der Westchampagne bei regnerischem Wetier tags⸗ über schwache Gefechtstätigkeit. Erst gegen Abend und in der Nacht lebte das Artilleriefeuer nördlich Reims auf und wurde besonders östlich Reims und in der Gegend von Prosnes ziemlich lebhaft. Ein Handstreich nahe der Straße St Hilaire und St. Souplet, von dem der Eiffelturm spricht, ist nicht

eifolgt.

In ber Ostfront lebte bie felndliche Gefechtstätigkelt an verschiedenen Abschnitten auf. In der Gegend von Brzezany und Zborow ermattete das feindliche Feuer, während unsere Batterien wirtsame Beschießungen durchführten. In Kozowa wurden starke Explosionen mit zerstörender Wirkung beobachtet. Im Gebirge war die Artillerietätigkeit mäßig. An mehreren Stellen wurden feindliche Patrouillen abgewiesen.

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Großes Hauptquartier, 11. Juli. (W. T. B.)

Westlicher Krieg sschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Im Dünenabschnitt bes Marinekorps stürmten geñtern Teile der kampfbewährten Marineinfanterie nach plan⸗ mäßiger, wirkungsvoller Feuervorbereitung die von den Franzosen stark ausgebauten, seit kurzem von Enaländern bernommenen Verteidigungsanlagen zwischen der Küste und Lom bartzyde.

Der Fend wurde über die Hser zurückgeworfen.

Ueber 1250 Gefangene, dabei 27 Offiziere, sind eingebracht worden; die englischen Verluste in dem siark beschossenen Gelände zwischen Meer und Fluß sind sehr hoch, die Beute steht noch nicht fest.

Wieder trugen unsere Flleger in tatkräftigster Weise tromñz heftigen Sturms zu dem vollen Erfolge des Tages wesentlich bei. ö

Bei ben anderen Armeen der West front hielt sich infolge re gnerischen Wetters dle Gefechtstätigkeit in geringen Grenzen. Einige Erkundungsunterneh mungen ron . rheinischen und Gardetruppen bei Reims, östlich ber Argonnen und zwischen Mfaas und Mosel zeitigien qute Ergebnisse.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Zwischen Ostsee und Schwarzem Meer keine größeren

Kampfhandlungen. ; ) * e ech, südlich des Dujestr sind bisher wie

Mazedonische Front. Bulgarische Streifabteilungen rleben östlich des Dejran⸗ Seeg einen englischen Posten duf. In der Stirn 8 bene schoß die englische Artssterle mehrere Ortschaften in Brand.. Der Ersie Generalquartiermelsir. Ludendorff.

Desterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 16. Jull (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Bei der Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph regere Erlundungs⸗ und . 3

Bei Stani ⸗( au entbrannten gestern früh, erne Kůmpfe.

feindlichen Massen hinter den unteren Lukowica⸗Bach ar,, der Gegner drängte die Nacht über nicht nach.

Nördlich des Dnjestr verhielten sich die Russen ziemlich ruhig. Unsere Sturmtrupps arbeiteten mit Erfolg. Zwischen der galizischen Grenze und der Ostsee lebte vielfach das Geschützfeuer auf.

Italienischer und Südöftlicher Kriegsschauplaßtz.

Unverändert. Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht. Sofia, 10. Jull. (W. T. B.) Amtlicher Bericht. Mazedonische Front. Ziemlich lebhaftes Geschützfeuet an der Tschervenag Stena, auf dem Dobropolje und südlich von Dojran. An der unteren Struma zersireuten unsere vorgeschobenen Posten bei den Dörfern Ormanli, Osman Kamila und Sni Mahle durch Feuer englische Erkundungs— abteilungen. An der übrigen Front schwache Kampftätigkeit. Auf dem rechten Wardarufer wurde ein feindliches Flugzeug gezwungen, nach einem Luftkampf zu landen.

Rumänische Front. Oesilich von Tul cea Infanterie⸗ feuer und mäßiges Geschützfeuer bei Som ova. Westlich von Isaccea versuchten feindliche Erkundungsabteilungen von Schiffen aus an das Ufer zu gelangen. Sie wurden aber durch unser Feuer verjagt.

Der Krieg zur See.

Berlin, 10. Juli. (W. T. B) Neue U⸗Boots⸗ erfolge auf dem nördlichen Kriegsschauplatze 24 500 B.⸗R. -T. Unter den versenkten Schiffen befanden sich die englischen Dampfer „Elele“ (6557 Tonnen) mit Munition und Weizen von Boston nach Liverpool, „Eng lish Monarch“ (4947 Tonnen) mit 8000 t Kohlen von Glasgow nach Livorno.

Fliegerangriffe auf rufsische Stützpunkte in der östlichen Ostsee. In den letzten Tagen sind von unseren Flugzeuggeschwadern der nordkurländischen Küste die Hatterien, Kasernen und Hafenanlagen bei rr und Arensburg auf der Insel Oesel erfolg⸗ reich und wiederholt mit Bomben belegt worden, wobei Tteffer und langandauernde Brände beobachtet wurden. Trotz heftiger Beschießung durch feindliche Batterien sind unsere Flugzeuge von allen Unternehmungen unversehrt zurück⸗

gekehrt. Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Paris, 10. Juli. (Havasmeldung.) Der Dampfer der ,, . Maritimes „Caledonien“ (4130 To.) ist am 30. Jun im östlichen Mittelmeer infolge der Explosion einer Mine oder eines Torpedos gesunken. Er hatte 431 Personen an Bord, von denen IS0 gerettet sind.

NYmuiden, 10. Juli. (Meldung der Niederländischen e n, , Die höolländischen Fischerfahr⸗ zeuge „Handel en Visscheris⸗ und „Piet Hein“ sind von elnem deutschen U-Boot versenkt worden.

Rotterdam, 10. Jull. (W. T. B.) Nach dem „Maach bode“ nerden folgende Schiffe vermißt: „Princeß“, am 22. März von Hull nach Guernsey abgereist; „Walter Ulrich“, am 22. März von Falmouth nach Caen abgereist; der amerilanische Schoner Gypsum Empreß“, am 17. Mai auf dem Meere von der Mannschaft verlassen; Mabroufa“, am 20. Mai bei Talousa gestrandet; „Stalheim“, am 1. Juli gesunken, die Bemannung in Lerwick gelandet; Lord Roberts“ (4166 Br. Tonnen), „South Wales“ (3668 Br.⸗Tonnen), „Cestrian“ (8912 Br⸗Tonnen), „Ruperra“ (4232 Br. Tonnen), „Birdoswald“ (4013 Br. Tonnen), „Tong ng; (2184 Br. Tonnen), Asalia“ (2348 Br. Tonnen), „Orleans“ (2853 Br. Tonnen), „Craonne“ (( 1264 Vr Tonnen) „Diasse“, „Lizzie Ellen“ (114Br.⸗Tonnen) und, Gauntlet“ G68 Br⸗Tonnen) gesunken.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines Gesetzes über die Wiederherstellung der deutschen Handelsflotte nebst Begründung zugegangen:

8 1. Der Reichskanzler wird ermächtiat, zur Wiederherst - ung der deutschen Dandeleflotte den Eigentümern deutscher Kauffahrtel= schiffe (6 1 det Geietzes, betreffend as Flaggenrecht der Kauffahrtei, schiffe, vom 22. Jun 1859 Neichs⸗Gesetz ll. S. 319 ) auf Antrag Beihllfen zu gewähren?

1. für die Ersatzbeschaffung von Schiff und Inventar, wenn das Schiff vach dem 31. Jult 1914 durch Maßnahmen feindlicher Regierungen orer durch kring rische Ereignisse verloren gegangen oder erbeblich beschädiat worden ist;

zur Dedung der Aufwendungen für Instandhaltung de

Schlffen, für Hafengelder sowie für Heuer und Unterhalt der Schiffibesatzung, die dadurch notwendig geworden sind, daß das Schiff insolge des Krieg⸗s in deutschen Schutz⸗ gedieten oder in außerdeutschen Ländern festgzehalten orer an der Fortsetzung seiner Reise gehindert worden ist.

Eine erbebliche Beschädigung im Sinne des Rbs. 1 Nr. 1 6st regelmäßeig anzunehmen, wenn die zur Wir derbeistellung des Schiffes ersorderlichen Kosten Lie Hälfte des Fri'denswerns errrichen.

2. Deuischen Schissebelatzungen der im 5 1 Abꝭ. 1 bezeichneten Schiffe können im Falle des Verlustes ibrer Habe für deren Wien er⸗ beschaffung gleichfall Be bilfen gewährt werden. = F. 3. Dse Beihilten And aut die Entschädiaungen jur Anrechnung zu brtngen, die dem Schlffeesgntümer ups bag Schiff besotzungen nach

werden.

§ 4. Für die G-waͤhrurg der Beihilfen gelten die in der An- lage * zusammengestellten Gtundst tz; die Gewährung erfolgt auf Grund von Vorschlägen des gemäß § 8 gebildeten Reiche ausschufses. Durch die Festsetzurg der Beihilfen wird ein Rechiganspruch nicht

begrüůndet.

arzt anlprüche uf Ersag der in den sg 1. 2 bezeichneten Schäden, die auf Grund eines Versicherunggverhaälinisses, auf Grund des 8 655 des Handeltgesetzbuchs oder aus einem anteren Rechte g unde dem Geschädigten justehen, gehen bis zur Höhe der gewährten Hei⸗ hilfen auf das Reich über. AÄnsprüche auf Entschädigungen oder Ver gütungen, die für eln von einem fremden Staate beschlagnahmtes und jurückgehaltenes oder angefordertes Schiff gejablt werden, geben in⸗ foweit auf dag Reich über, als dem Gigentümer wegen dezselben

Gachsfes Beldufen auf Grund des 6 1J gewährt worden sind.

6 heigfe e verbünhelen Truppen schlugen mehrere ke , ab, wurden jedoch Abenbs vor dem zunehmenden Druck der

Die Aalage ist hier nicht allt abꝛedruckt.

dem in Autzsicht genommenen Reebereieitschädigungegesetz ewa g'währt

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