1917 / 166 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Ner Seyugaprris beträgt vierteljährtich 6 30 Pf. Alle Nostanstalten nehmen Gestellung au; fusr Gerlin außer den Nostanstalten und Zeitungnnertriehen sur Kelbstahholer auch die Königliche Geschãstastele 8. 48, Wilhelmstr. 82.

Einzelne Anmmern kosten 8 Rs.

168. 2

ente nachmittag ift eine Sonderausgabe des Reichs⸗ und Staats anzeigers“ (Nr. 165 8. Bl.) erschienen. Sie enthält eine Bekanntmachung über die Genehmigung des abschiedogesuches des Reichskanzlers und Minister⸗ präsidenten und die Eruennung seines Nachfolgers sowie ein Allerhöchstes Handschreiben an den bis⸗ herigen Reichskanzler.

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Snhalt des amtlichen Teiles: hrdens verleihungen 2c.

Deutsches Reich.

SBSelanntmachung der Reiche bekleidungsstelle uber die Verwendung von Wäsche in Gastwirtschaften.

. beireffend ein privates Versicherungsunter⸗ nehmen.

Königreich Preuszen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standes erhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend die Auslosung von Prioritäts⸗ obligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft.

Bekanntmachung der nach Vorschrist des Geseges vom 16. April

1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗ herrlichen Grlasse, Urkunden usw.

Grste Beilage:

Bekanntmachung der in der Woche vom 1. bls 7. Jull d. J. f rn , n,, genehmigten öffentlichen Samm⸗ ungen und Vertriebe von Gegenständen sowie abgelaufenen Grlaubniserteilungen.

dem Geheimen Sanitätsrat Dr. Schwerin in Nikolassee, Kreis Teltow, dem Pfarrer Sa sse in Rathstock, Kreis Lebus, und dem Bürgermeister a. D. Biesenbach in Rheinbreitboch, Kreis Neuwied, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Amtsgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Spangen

berg in Allendorf a. d. W. den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor Keßler in Spiesen, Kreis Ottweiler, dem Reltor a. D. Loewentraut in Teistungen, Kreis Worbis, dem Hauptlehrer Cytronows ki in Groß Stein, Krels Groß Strehlitz, dem Stadtsparkassengegenbuchführer a. D. von Kempen in Eschweiler, Landkreis Aachen, den Prokuristen Essing in Menden, Landkreis Iserlohn, und von der Ahe in Düren den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer a. D. Utsch in Urmitz Bahnhof, Landkreis Koblenz, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

bem Vollziehungsbeamten a. D. Die hl in Kirchhain das Verdienstkreuz in Siber,

dem Walzmeister Lüttge in Ilsenburg, Kreis Grafschaft

Vernigerode, dem Werimeister Sertel in Celle und dem Hasernenwärier a. S. Weckauf in Langenheim, Landlreis Metz, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie

dem Futtermeister Ziegem eyer in Haarstorf, Kreis lielzn, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Masestat der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich württembergischen Generalmajor von

Trieb ig den Koten Adierorden zweiter Klasfe min Schwer⸗ tern sewie em Königlich sächsischen, Oberstleutnant von Metz sch, den Königlich ie eile i ch ase an Wer pert und iter von Kohlmüller, dem Königlüch neh ier Haupt mann Vogl, dem Königli hon and denn Königlich sächsischen, Oberseninant inen müller 1 96 der Ritter bes Königlichen Haugordens von Hohen⸗ üollern mit Schwertern zu verleihen.

ö. Maßjestat der König haben Allergnäͤdigsi geruht: du n n fn Kaiserlich turlischen Offizieren folgende den Roten Adlexorden vierter Klasse mit Schwertern den Ma 8 a rn er rn, 3 m id Sey und

oren Ha e ewki Bey, Sa ey un , 26 und bern ha n nm, Sjevber ey, Ham id ey und Gaid Bey;

den Käönig lichen Krone norden geit gight⸗ mit 1m d chwerte rn am statutenmäßigen Hanbe:

bersten Fait Bey;

ordentliche Verunreinigung

bayerischen Ober leumant Peri g⸗

Anzeigenprein sur den Naum elner gespaltenen Einhenn. xilue 0 Bf., einer 3 gespaltenen Einheitnzeil 8O MI.

Anzeigen nimmt an:

die Auninaliche Geschastastelle des Reichs · n. Htaatnanzei gern

Berlin 8W. 48. Wilhelmstraße Nr. 32.

den Königlichen Kronenorden dritter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande:

den Oberstleutnants Hussein Husni Bey und Edib Bey

sowie den Königlichen Kronenorden vierter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande: dem Oberleuinant Sabri Effendi.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

dem Staatssekretür des Reichs kolonialamts, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Solf die Erlaubnis zur Anlegung des von Seiner Majestät dem König der Bulgaren ihm verliehenen

St. Alexanderordens erster Klasse zu erteilen.

Dent sches Reich.

; Betannt machung der Reichsbekleidungsstelle über die Verwendung von Wäsche in Gastwirtschaften.

Vom 14. Jull 1917. Auf Grund der Bundesratsverorbnung über Hefugnisse der

, ,. vom 22. März 19817 (Reichs gesetzbl.

S. 257) wird folgendes bestimmt: 51

In allen Gewenbebetrlcben ab gemelnngtjgen bffentüchen B. trieben, in denen Lerene⸗ und Genusm ttel i e er 26 zum

Ver hr an Oit and Stele verahfosgt weden, ist dir Darrrichung von Mundtüchern aus Web⸗, Wirk und Strickwaren verboten.

In solcken Betrieben dürfen serner vom 1. Ohioder 16517 ab

waschdare ober abwaschdare Web⸗, Wirk und Strickwaren (Tisch. zeuge) zuin Bedecken der Tische, auf denen Speisen oder Getränte verabfolgt werdin, den Säften von Gewerbetteibenden nicht mehr zur

J Benutzung überlafsea werden. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

In Gewerbebetrleben, in denen Fremde zur Geherbergung auf⸗

genommen werden, karf jedem im Getriebe diesez Gewerbes aufge⸗ nommenen Gast nicht mehr als ein frisches Handtuch für jeden Kalendertag zur Benutzung verabtelcht weider. Für die Benutzung eineß Badeg beg Gewerbebelrlebes du sen jedem Gast auf die Dauer eines Kalenderteges fernet 2 Handtücher oder an Stelle des jwellen Handtuchz ein Badetuch eder Frotttertuch überlassen wer en.

53

Dle im Gewerbebetrlebe einem zur 3 aufgenommenen Gaste übꝛrlassene Bettwäsche darf erst nach Gee ndlgung seines Auf⸗ enthalteg oder bel längerem alJ 7tägicem Aufenthalt erst nach elner . Benutzung dauer von wenigstens7 Tagen aus gewechselt werden. . Werden aus besonderem Anlasse ingbesondere infolge einer Er⸗ kraakung des Gasteg einzelne Stücke der Beitwäsche durch außer⸗ uabenutzbar, so durfen diese Stücke vor- zeitig ausgewechselt werden.

4 Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, zu deren Herstellung ausschließlich Papiergarne verwendet sind, werden hon den Vorschriften der Fzz 1,2 und 3 nicht betroffen.

5 Dle Bestimmungen der S5 don 3 über Hand. und Badetücher sowle Beitwasche finden auf die Beherbergung don Kranken in öffent- lichen und privaten Krankenanstalten keine Anwendung. .

856 Wenigsiens ein Abdruck dieser Bekanntmachung mt leicht leser⸗ licher Schefft ist in . von den Vorschriften der S5 1 bit 3 be⸗ troffenen Gewerbebetriebe in einer Größe von mindeflen 30 R 0 om an einer in die Augen fallenden, sedem Gaste unbehlndert zugäng⸗ lichen Stelle anzubringen. ö 4

Wer den Bestimmungen der So 1, 2, 3 und 6 zuwiderhandelt, wird auf Grund der Vorschrift des 3 3 der Bundesrats verordnung über Befugnisse der Reichszbekleidungs nelle vom 22. März 1917 mi Gefängnis bis zu einm Jahr und mst Gelbstrafe big zu jehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen besiraft.

Neben diesen Strafen kann auf die in 5 3 der Bundesratg« beroednung über Befugnifse der Relchsbelleidungeslelle bejelchneten Ne benstrafen erkannt werden.

8 Die Selanmtmachung tilt * 20. Juli 1917 in Kraft. Berlin, den 14. Juli 1917. Reichs belleidunggstelle.

Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichs kommissar für bürgerliche Kleidung.

l GSekanntmachung. Der auf Grund des 3 86 Abs. 2 Nr. 3 bes Reichsgesetzes

über die privaten , , , mungen vom 12. Mai

1901 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 139) bestellte Hauptbevollmächtigte der Fidelity &. Deposit . of rer H. ö. ir⸗ ignner in Berlin, Jhat den! Kgiserlichen i ich en fur Privatversicherung i erklärt, daß die Gesellschaft darauf verzichtet, bie ihr bioher jzustehende Befugnis zum

1917.

schäftebetrieb im Deutschen Reich (Kautions⸗ und Ver⸗ untreuungsversicherung] ausguüben, und daß sie sich in ihrem deutschen , darauf beschränktt, die laufenden Versicherungen abzuwickeln. Berlin, den 11. Juli 1917. Das Kaiserliche iert, für Privatversicherung. Jaup.

Königreich HSrenßßze n.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die vortragenden Raͤte im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Baurat Schultze zum Geheimen Ober⸗

baurat und den Geheimen Regierungsrat Grunow zum Geheimen

Oberregierungsrat zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Seminardireklor Schulz in Cottbus zum Reglerungs⸗ und Schulrat zu ernennen. ö

Ju st im in iste rium.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Schwabe bei dem Landgericht in Hannover, Born bei dem Landgericht Il in Berlin und Mohn bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg.

Rit der Löschung des Juslizrats Schwabe in der Rechts⸗ anwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der frühere Rechts anwalt, Gehrime Justizrat August Schneider bei dem Amtsgericht in Tiebbin, der Rechts anwait Dr. Doß

aus Arnswalde bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in

Schweidnitz, der Gerichts assessor Dr. Clemens Becker bei dem Amtsgericht in Bad Oeynhausen und der Gerichtsassessor

Klöpper bei dem Amtsgericht in Briesen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: der Baurat Harenberg von . als Vorstand des Hochbauamts in Hameln, der ö . baumeister Lücking von Cöln nach Königsberg i. Pr, der Regierungsbaumeister Grün von Merseburg nach Wieabaden, der Rerierungsbaumeister Leyendecker von Stuhm als Vor⸗ stand des Hochbauamts in Kreuznach und der Regierunge bau⸗ meister Jan der von Bad Nenndorf als Vorstand des Hoch⸗

bauamts in Schubin, Regierungsbezirk Bromberg. Der Geheime Baurat Wichgraf in Potsdam ist in den

Ruhestand getreten.

Dem Regierungsbaumeister Dr.-Ing. Geßner in Potsdam ist die Stelle des Vorstands des Hochbauamts daselbst übertragen.

Den Regierungsbaumelstern des Hochbaues Witt in Marburg und Lübbert in Lichtenberg (Bereich des Polizei⸗

räsidiums in Berlin) sind planmäßige Regierungsbaumeister⸗ un verliehen. ;

Ministerium der eln und Unterrichts⸗

angelegenheiten.

Dem Prosektor am Pathologischen Institut, Prlvatdozenten in der medizinischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in . Dr. Ceelen ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der ordentliche Professor Dr. Mitscherlich in Greifs⸗ wald ist in gleicher Eigenschaft in die Rechts⸗ und Staatg⸗ e, nnen. Fakultat der Universitãt in Breglau versetzt worden.

Der Regierungs⸗ und Schulrat Schulz ist der Regierun in n . 6 überwiesen 66 ö. .

Ministerium für Landwuirtschaft, Do m an en und Forst en.

Dem Regierungsrat Dr. Stübben in Posen ist eine

err Regierungsratstelle bei der Ansiedlungs kommission

r Westpreußen und Posen verliehen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗

wirkten Verlosung der Priorität obligationen

III. Serie,

III. Serie Lit. B und ber Ber ige *g. häte rf. nschakt seu

r Bergisch⸗Mär en enbahngese a

bie in der besonderen Beilage zur , h Aus gabe des . und Staats anzeiger / verzeichneten mern gezogen worden.