1917 / 167 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

1. Bei freik nd zem Ankauf dach den Lleferungsverband oder die Gemtinde darf die Vereüsung fär die Toane nicht ub rsteigen: a) det. Deu von Tlecarten (vazerne, Gspa seite, Moitlee, Helbklee, Weißkle- usw) don usr estens minlerer Art und Güt 180 Maik, b) bei Wie ser, und Feldhtu (Gemisch von Süß⸗ g'äsern, Kleearten und Futte kräutern) von mindestens mittlerer Art und Gůte ... 160 . Für gepreßtes Hu erköht sich der Preis um ? Mark für die Tonne. gr Ware von minderer Art und Güte ist ein entsprechend niedrsgerer Preis zu jablen. 2. Im Falle verspäleter Lieferung oder jwangg weise harbel⸗ a fübrter Leistung sind die nach Nr. 1 zu berechnenden Vergütungen um j. 19 Mark für die Tonne herabzusetzen. 3. Dir in Nr. 1 und 2 bezeichneten Hächfpreise schließen die Koften der Beförderung bis zur nächsten Verladestelle sowie die Kosten des Einladeng daselbst ein.

4. Der Lieferungs verband oder die Gemeinde erhält für Ver⸗

mittlung und sonnige Unkosten eine VBergätung, die 3 M für die Tonne nicht übersteigen darf.

Bei Weigerung oder Säumnis dez Lieferungeverbandes eder der Gemeinde in die von der Landeszenralbehöide benimmte Behörde berechtigt, die Leistung zwangswelse herbei; mühen.

5 5

Beim Perkaufe dea nicht nach §§ 1, 2 abzullefernden Heues durch den Erieuger durfen die im 8 4 Abf. J Nr. J bestinmten Preise nicht überschritten werden.

Tie Preise gelten für Barjoblung bei Empfang. Wird der Prels gestundet, fo dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahrezzinsen über Reichs bankdiskont bia f gen werden. Die Preise schließen die . ein, Ve der Verkäuter veitraglich übernommen bat. Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Koften der Beförderung bie zur Verladenelle des Orten, von dem die Ware mit der Babn . zu Wasser ver sandt wird, sowie die Kosten des Cinladens daselbst u tragen. a Umsetz durch den Handel dürfen den Prelsen inegesamt en

für dle Tonne lose verladenes Heu. . 8 Mark, . gebundenes oder gepreßtes Heu 5 zugeschlagen werden. Dieser Zuschlag umfaßt Kommissiont., Ver⸗ mittlun ge. und ähnlicke Gebühren fowie alle Arten von Aufwendungen, nicht aber die Auslagen für die Fracht einschließ lich der durch Zu— lammenstellung kleinerer Lieferungen zu Sammellagungen nachweiglich entstandenen Vorfrachtkosten.

§ 6 Die Preise im 85 gelten nscht für den Kleinverkauf. Als Klein- verkauf gilt der Absatz unmittelbar an den Verbraucher in Mengen pen nicht mebr als täglich inggefamt 10 Deppeizeniner, wenn zur Bez örd erung des Jeuts bis zum Verbrauchs ort wer er die Eisent ahn noch der Wasserweg benutzt wird.

857

Der Piaͤsident des Kriegge inährungtzawt erläßt die Bestimmungen Wr Ausfüdrung dleser Verordnung. Er regelt ingbtsondere die vor⸗ läufige Verteilung der bis jur Ermltielung des diesjährigen Ernte⸗ . abzuliefernden Mengen auf rie Gundegstaaten und Gifaß—

ngen.

Er kann von den Vorschriften dieser Verordnung Augnahmen zu⸗ lassea und ancere Preise feftsetzen.

§5 8

Dle Landes entralbehorden treffen die erforderlichen Anordnungen über die Ausbewabrung der zu liefernden Mengen; sie können die auf sie entfallenden Teilmengen im Wege der sreltän digen Ankauf, auf. bringen; ferner können si⸗ fär ihr Gebiet oder Tefse hre Gebiet! weltere Bestimmungen über die Re elung dea Verrehrs mst Heu treffen, niedrigere Höchstpreise fesssetzen und für den Kieinverkauf die Bꝛrstimmung im S 6 einschränken oder außer Traft seyer.

Beschraͤnkungen des Verkehrs wit Peu find mu biz jur Eicher stellung der in 1 bis 3 bessimmien engen zulässig; sie verlieren spätesteng mit dem 1. Februar 19 is ihre Gůuitigkeit.

8 9

Die in dieser Verordnung dder auf Grund diesker Verordnung festgesetzten Preise sind afipreife im Sinne den Gesetzes, betreff end Höchstvreise, vom 4. August 1814 in der Fassung der Betanntmachung vom 17. Dejember 1914 (Neicht⸗Vesetzbl. S. 5i3) in Verbindung mit den Bekanntmach ngen hom 21. Januar 1915 H S. 25), vom 23. S⸗pinmber 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 603) und vom 23. Maͤrm 1916 (Reichs. Gesenbl. S. 183).

10 Wer den auf Grund des 8 8 eilassenen Anordnungen zuwider⸗ handelt, wiid mit Gesöngnis bis ju einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu jehntausend Mert oder mit einer dieser Strafen bestraft. n Ern ö auf n . . erfannt 3 e strafbare Vandlung bezieht, ohne Unterschied, o dem Täter gehören oder nicht. ] 1 ö

§ 11 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Veikündung in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1917. Der Stellvertreter des Reichs lanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über den Fang von Krammetsvögeln.

Vom 12. Juli 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

51

Die Landetszentralbebsrden oder die von ihnen bestimmten Be= hörden können die Ausübung des Dobnenstiegt mittels bochbäangender Dohnen für die Zeit vom 1. Oktober blß jum 31. Dejember 19517 einschließlich gestatten.

Die Landesientralbehörden oder die von ibnen bestimmten . können die Att der Augübung des Dohnenfllegs näher regeln.

5 2 Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfiig Mark oder mit Haft wird bestraft, wer den nach 5 1 Abs. 2 erlafsenen Bestimmungen zu⸗ wider handelt. ü

83 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in , e, Der Reichtkanzmler bestimmt den Zeltpunkt des Außerkraft⸗ treten. Berlin, den 12. Juli 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung

jzur Ergänzung der Verordnung, betreffend Liqui⸗ dation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 871).

Vom 12. Juli 1917.

Der Vnndee rat Brund deu 3 n den Ges ner d . ö oe rn;

327

Maßnahmen usw. vom 4 August 1914 (Reichs Gesetzbl. S. fol zende Verordnung erlassen: Artikel 1

Dem § 3 der Verordnung, beireffend Liquidation britischer Unter- nehmungen, vom 31. Jult 1916 (Reichs⸗Hesetzbl. S. 871) wird der

lgende Abs. 6G hinzugefügt: 2 . i e iniler kann den Liquidator von Be— schränkungen befreien, die fär die Veräußerung des der Liquidation unterstebenden Vermögens gelten. Er kann den Liquidator ermächtigen, bel der Veräußerung des Ven⸗ mögens die Haftung des Erwerbers für die Verbindlich keiten des bisbertgen Inhbaberg durch Vereinbarung mit dem Erwerber in einer von den allgemelnen Vorschriften abwꝛ ichenden Weise zu regeln. Artikel 2 Dlese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Sekanntmachung

über zwangsweise Verwaltung und Liquidation des ö Vermögens landesflüchtig er Personen.

Vom 12. Juli 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Vorschriften der Verordnungen über die zwangsweise Ver⸗ waltung frantiösischer Unternehmungen vom 26. November 1914, 24. Junt 1915, 10. Februar und 24. August 1916 (Reichs⸗Gesetzdl. 1514 S. 487, 1915 S. 351, 1916 S. 89, 961) sowie der Verord⸗ nungen über die Liquidation britisch'r Unternehmungen vom 31. Zult 1915, 18. Januar und 12. Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. 1916 S. 871, 1917 S. 65, z03) werden auf das Vermögen solcher Personen für anwendbar erk ärt, die auf Srund des 5 27 Abs. 1 des Reichg⸗ und Staal gzangehoͤrigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (Reiche Gesetzbl. S. 83) der deutschen Staatgangehoörigkeit verlustig erklärt worden sind.

Artikel 2. Dlese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

st õnigreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichtsrat a. D. Riecke in Halle a. S. den Charakter als Geheimer Justizrat und dem Regierungssekretär Schiebel in Stettin aus Anlaß seines Uebertrüits in den Ruhestand den Charakter als Rech—⸗ nungsrat zu verleihen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund des 8 4 der Verordnung, betreffend wirt⸗ ir . Vergeltungs maßregeln gegen Italien vom 24. November 1916 (RGBl. S. 1289), ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen des italienischen Staatsangebörigen L. Velucci, früher in Crefeld, Fischelnerstr. 4, wo 6. die Zwangs⸗ . angegrdnet (Verwalter: Versteigerer Heinrich Koenen in Crefeld, Nordwall 68).

Berlin, den 12. Juli 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Fräulein Dr. phil. Charlotte Engel⸗Reimers in Charlottenburg ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

. Kriegs ministerium.

Au snahmebewilligungen

von den Bekanntmachungen W. M. 1000/11. 15. R RA.

vom 1. Februar 1916, betreffend Beschlagnahme

und Bestandgerhebung von Web-, Wirk- und Strick⸗

waren und W. M. 1500/12. 15. KRA. vom 1. .

bruar 1916, betreffend Beschlagnahme und e⸗

standserhehung von Betleidungs ausrü stungsstücken für Heer, Marine und Feldpost.

Gegenstände, die aus von der Reichsbekleidungsstelle zu⸗ gewiesenen Stoffen hergestellt sind und unter die Bekannt⸗ machungen W. M. 1000s6 16 KRA. oder W. M. I3600,18. 15 KRA. fallen, werden hlermit freigegeben.

Berlin, den 14. Juli 1917.

Kriegs minlsterium. Kriegs amt. J. A.: Koeth.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 58 12 und 15 Absatz 3 der Bekannt⸗ machung über die Errichtung von Preigprüfungsstellen und die Versoraungsregelung vom 25. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 607] in der Fassung der Bekanntmachungen vom 4. vember 1915 und vom 6. Juni 1916 (Reichs Gesetzbl. 15 S. 728 und 1916. S. 673) in Verbindung mit der preußischen Ausfährungganweisung vom 1. März 1917 (M. d. J. Vb 367 zur Bekanntmachung über die Gründung einer Reichsstelle für BSemüse und Qbst vom 18 Mai 1916 (Reichs -Gesetzbl. S. 391) wird für den Bezirk der Landkreise Teltow und Nie der barnim bestimmt:

; §1.

Die Pächter von Länderelen, die im Eigentum eineg Stadt. oder Landkrellen stehen, sind gehalten, wenn der derpachtende Stadt. oder Landkreis es fordert, nach ihrer Wahl die gesamten gewonnenen und jur Veräußerung bestimmten Erjeugnifse an Gemüsẽ und Obst ent⸗ weder an der Erzeugungestätte an einen ihnen zu benen nenden Händler lum Erijeugerhfchstyreliß oder auf einem Markte oder in einer P

alle innerhalb des Gebieteg des verpachtenden Gtadt⸗ reiseg an Kleinbändler zum Groflhandelsb , , oder dort un. mitielbar an Ver jut Kleinhandelhichftprelse ju verlaufen.

2

Die Start oder Lardkreise, weiche von diesen Rechten Gebrauch machen wonen, müffen unter Darlegung der in Aussigr VLigßnaburen order dern Landesam är Gemüse ung Obst Mu telung machen. Dieses kann die Durchführung der beabsichti ten Maßnahmen ganz oder teilwetse untersagen, namentlich dann, wem die Gefaßr bestebt, daß die Versorgung anderer Bentrke in unh. läfsiger Weise beeinträchtigt werden könnte.

§ 3. Dag Landegamt für Gemüse und Obst kann Ausnahmen für be. stimmte Ländereien gewähren, auch die im S1 bereichneten Befugnisf⸗ kreisangehörigen Gemeinden für lbre Ländereien übertragen. .

§ 4. Zuwiderbandlungen gegen die Vorschrlften des 8 1 werden Gefängnis bis ju sechs Monaten oder mit Geldftrafe big zu e. tausendfünfhundert Mart belegt.

86. Viese Bekanntmachung trltt mit dem Tage khrer Verkändum in Kraft.

Berlin, den 14. Juli 1917.

Preußisches Landesamt für Gemüse und Obst. von Tilly.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Fran Schmidt in Graudenz ist der . mit Gerreide, Mehl und sonstigen Leben. und juttermttteln auf Grund der Bekanntmachung des Reschz. kanzlerß vom 23. September 1915 untersagt worden.

Graudenz, den 10. Juli 1917.

Die Polizeiverwaltunz.

Kühnast.

Bekanntmachnng.

Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Oandel (RB. S. S603), pabe ich dem HBäckermeister Karl Stargardt in Berlin, Brandenburgstt. Nr. 67, durch Versüÿgung vom heutigen Tage den Han del mit Gegenständen des täglichen GSedarfö, nsbesondere mit Backwaren, wegen Unzup:rlässigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Berlin Schöneberg, den 10. Jull 1917.

Der Poltjeipräsitent zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Fa lck.

Bekanntmachung.

1915, betreffend Fernhaltung , . Personen vom Handel (RGBl. S. 603), in Verbindung mit Itffer 1“ der utführungtz. destimmungen dis Minitterz für Handel und Fewerde vom . Scp. tember 1915 kabe ich dem Gescäftefübrer der Firma ÜÄhrenftein, dem Kaufmann Faul Zastera in Neu Tempel˖hbof, Schulen burgring 21, duich Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des 6 . Bedarft und des Kriegt bedarft, insbesondere mit Schuhwaren, sowie jede mlitelbar⸗ oder unmittelbare Beteiligung an esnem solchen Handel wegen Unmn. verlässigkeit in bejug auf diesen Handel betrieb für die Dauer za Kriegeß untersag t. Glne Uebertretung dieset Verbotz sst siasba. Ebenso machen sich Personen smasbar, die entgegen diesem Veibuat mn Zastera in Geschästtverbindung treten.

Berlin, den 12. Juli 1917. Der Landrat des Kreiseg Teltow. von Achenbach.

Aichtamtlich es.

Dentsche c Ne ich.

Preußen. Berlin, 16. Juli 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten vor— estern vormittag, wie „Wolffs Telegraphenbür g“ meldet, dies orträge des Chefs des Ziwilkabinetts von Valentini, des

Beneralfeldmarschalls von Hindenburg und des Generale Ludendorff. Gestern vormittag empfing Seine Majestät den bisherigen Reichskanzler Dr. von Beihmann Hollweg in Ab schieds audienz, der danach auch von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin empfangen wurde.

Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist in der Nacht zum Sonnabend nach dem wesp⸗ lichen Kriegsschauplatz abgeresst.

Der Reichskanzler Dr. Michaelis stattete am Freitag dem hayerischen Staatsminister Grafen von Hertling in der bayerischen Gesandschaft einen Besuch ab und hatte dort eine längere Gesprechuug mit ihm.

Die vereinigten Ausschüsse des Bun des rat s für Handel and Verkehr und fuͤr Justizwesen hielten heute eine Sihung.

In Fortsetzung der am Freitag im Generalstab statt— gehabten lnterhalt ng zwischen dem Generalfeldmarschall von Hindenburg, dem General Ludendorff und den Führer der Reichstagsfraktionen fand vorgestern, wie die, Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, auf Veranlassung und in Gegen⸗ wart des Reichskanzlers Dr. Michaeli eine ang Aut⸗ sprgche mit den Vertretern des Zentrums, der Fort-; schrättlichen Volts partei und der Sozialdemokraten bel dem Staatssekretär des Innern Or. Helfferich statt. Befien erschienen die Vertreter der Konservativen, der Natlong!⸗= liberalen und der Deu tfchen Fraktion beim Staats sekretär des Innern zu einer, Besprechung in Gegenwart des Reicht= kanzlers, an der auch der Generalfeldmarschall von Hinden⸗ burg und der General Ludendorff teilnahmen.

Nach einem Rotterdamer Telegramm besagt eine Keuter= meldung, die holländische Regierung sei unterrichtet netzen daß die englischen Maßnahmen? der Ausdehnung dez Sperrgebiet (wodurch bekanntlich die holländische fahrt se qut wie ganz vom Weltverkehr abgeschnitten

nuaschlieslich darch mijn trische zfächichten gebeten fein mo

Auf Grund der Bundetrattverordnung vom 23. Geytenber

nichl genen J. neldun böenig wied das holländische Volk daran erinnert, daß ui den englischen und den deutschen Maßnahmen mur Ser kein? e chte beste he. Deutschland verbiete der neujralen Sch ffahꝛt * Henußzung tes Meeres und verletze olle Löölkerrechte, rem es ie den Terl der im Ojean fahrenden Schiffe versenke. Englard . ir cch pflichtgemãß betannt, e einige wem ässer gefährlich sind. h mite daber erklaͤrlich, wenn Holland hei Dent chland gegen dessen mnrechtmã iges Vorgehen Einspruch erhebt, anstamt bei Engkand.

dien l „Wolffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite erklärt: , ö Set e! England „pflichtgemäß bekanntgegeben hat,, daß einige

Gewaäͤßser gefäbrlich sind, 10 hat die deuische Regierung ebenso rflicht anäß am 31. Januar 1917 erklärt, daß etnige Gewaͤsser, nämlich e enger, welche die Küsten ker in Betrecht kommenden Grieni?? aalen bespslen, gefährlich und daher zu meiden sind. Wo in diesem alle die Küstengewässer aufhören und wo der Ozean beginyt, ist ne Frage, die lediglich durch militärische Intereffen enischteden veiden kann. Die englischen und deutschen Speirgebietz. alsitungen sind also hinsichtlich ihres militärischen Zweckes nicht nur einander aͤhnlich, jondein gleich. Aber der große Unter- schid besteßt zwischen beiden freilich, daß deutscherseltz ausschließlich der Seeverkehr jwischen den Neutral: und un serem Gegner unter. hunden, dagegen derjenige zwischen den einielnen Neuttalen unter. nander frelgelassen wird, während englischerseits die Absperrung der teutialen gegeneinander eben o rũcksichtzlos durchgeführt wird, wic die- senge des Gegners. Auf diesen welt nilichen Unterschied kann nicht aut. drücklich genug immer wieder hingewiesen werden, ebenso wäie darauf, diz der Begriff deg Sperrgebieig in diesem Krirge bon England.

ausgeht und im Nobember 1914 jum erften Male angewandt

worden ist. An welche Adresse . die holländische Beschwerde zu uichlen ist, darf dem gesunden Urtell der Neutralen selbst überlassen w:rden.

Durch das „Reutersche Büro“ mird eine Nachricht der „Times“ verbreitet, wonach die diplo matischen' Be— ziehungen zwischen Argentinien und Deutschland abgebrochen worden seien. Diese Nachricht entfpricht, vie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, nicht den Tat— sachen. Auf eine von Argentinien an die deutsche Regierun gerichtete Note wegen Schiffsversenkung ist eine Antwort . nicht erfolgt; es ist indessen zu hoffen, daß die Angelegenheit elne freundschaftliche Regelung finden wird.

Die in der Bekanntmachung (Nr. 90903, 17 R. III h, ber. Beschlagnahme und Hestandserhebung für elektrische Maschinen, Transformatoren und Appa— rate, vom 15. Juni 1917 im 8 5 vorgesehenen Ausnahme—⸗ betimmungen sind, wie „W. T. B. mitteilt, vielfach miß⸗ berstanden worden. Betriebe, die für die Kriegführung oder Hollsversorgung unmittelbar oder mittelbar Bedeutung haben, brauchen nur die nicht dauernd benutzten eleltrischen Naschinen usw. zu melden.

Wenn nach Art des Betriebes die Maschinen nur in ge⸗ nisen Zeiträumen regelmäßig benutzt werden (wie 3. B. in guckerfabriken, in der Landwirsschaft, in Bergwerken und dergl.) so gelten sie als „dauernd benutzt“ und fallen unter die Augtz⸗ ahmen des § 5 a. a. O.

Auf Grund des 5 17 des Hilfsdiensigesetzes hat das Kriegs amt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, im Gin— zernehmen mit dem Staatssekretär des Innein und nach rundsätzlicher Zustimmung des Staatssekretärs des Reichs⸗ schazamts die Vornahme einer gewerblichen Betrieb s⸗ sählung angeordnet. Die Zählung soll den Stand des dentchen Gewerbes um die Zeit vom 15. August 1917, in 2 Punkten verglichen mit dem Stand vor Kriegzausbruch, eifassen.

Leitung und Aufbereitung sollen der Statistischen Abteilung des dem Kriegsamt unterstehenden wissenschaftlichen Aus⸗ schsses des Kriegsministerlums, die Verteilung und Wieder— tinammlung der Erhebungs vordrucke den Landräten (Ober⸗ 1mtmännern, Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte,

l hauptleuten usw.) sowie den Gemeinde⸗(Guts⸗) Vorstehern iegen.

Württemberg.

Der Ministerpräsident Dr. von Weizsäcker ist von einem

n. Aufenthalt in Berlin gestern in Stuttgart wieder ein⸗ tossen.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnachrichten.

Berlin, 14. Juli, Abends. (B. T. B.)

Im Westen tagsüber lebhafter Feuerkampf in der we st— lichen Champagnk. Im Osten bei Regen geringe Gefechtatäͤtigkeit. Auch

ia de Dnßestr nur russische Teilangriffe, die abgewiesen

z In Flandern nahm das feindliche Artilleriefeuer am ich Juli auf der ganzen Front gegen Pittag zu und fieigerte h gegen Abend Und lin ber Nacht. Befonders heftig war das Iiudlih Feuer in der Gegend von Lombartzyde, Dixmuide, ger ngrt und Wytschaete. Die deutschen Batterien antworteten af greich In Nieuport wurden zwei große Explosionen beob⸗ iht Zwei feindliche Beobachtungaballone wurden zum s ergehen gezwungen. Von 7 Uhr Abends ab lag gu tres feindliches Feuer, das fich mehrfach zum Trommelfeuer ba gerte, auf unieren neuen Stellungen von der Küste bis Lom⸗ uur thde Elf Uhr abends brachen englische Sturmkolonnen fe Lanbarizyde vor, der Angriff blieb jedoch unter erheblichen ti ichen Verlusten in unserem Sperrfener liegen. Das n uin einsetzende starke feindliche Vergeltungsfeuer wurde unh energisch erwidert. Die eingebrachte Beute bei dem 40 jf unserer Marineinfanterie an der Küste hat sich auf aschinengewehre erhöht.

ndern Fliegertätigteit war in Flandern dauernd außer⸗ gesc ich rege. Ein aus 9 Flugzeugen bestehendes feindiches Nur wader wurde von einer a. Jagdstaffeln vernichtet. ju . feindliche Flugzeuge vermochten die feindlichen Linien rechen, sin d Che anscheinend abge J,. Sechs Flug⸗

„iht gegen die holländischen Inleressen richteten. Die Reuler-

2 7* 4. 6 feindlicher Fliegerangriff hlieh erfolglos.

indliche Ehenso die Angriffe, die in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli auf Orischafien, Bahnhöfe und Flugplätze hinter unserer Front statifanden. In der gleichen Munitionslager bei Steewerk und Beveren mit Bomben.

Munitionslager am Bahnhofe Veveren brach Brand aus. . Auch an der übrigen Wesifront war neben den gemeldeten Kampfhandlungen die Fliegertätigkeit sehr lebhaft. Unsere Flugzeuge bombardierten feindliche Lager westlich Arras und griffen in der Nacht vom 13. zum 14. abermals feindliche Batterlen und Scheinwerfer mil Bomhen und Maschinen— gewehren an. Ferner bombardierten unsere Nachtgeschwader die Industrieanlagen von Dombas le, Neupe == Maison, Pompey und Dieulouard. Feindliche Bombenabwürfe im Suippetal auf Eisenbahnen und Ortschaften hinter unserer Front auch in der Gegend von Metz verursachten nur stellenweise geringen Sachschaden. Von der Ostfront ist ergänzend zu melden, daß ein 1 Uhr Mittags gegen unsere Stellungen beiderseits Nowica matt vorgetragener russischer Angriff in unserem Feuer erstickte. Das im Raume von Brzezany zeilweise starke Feuer flaute in den Abendstunden wieder ab. Im Ludowagebier beiderselts des Oitoz und des Stanictales lebhafteres feindliches Störungs⸗ feuer und vereinzelte Patrouillentätigkeit. An der Donau hei Prislava und Tulcea schwaches Postenfeuer. In Mazedonien nur stellenweise lebhafteres Feuer. Am Vardar endete ein Patrouillengefecht für uns erfolgreich.

ein großer

Großes Hauptquartier, 15. Juli. (W. T. B) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht

In Flandern erreichte der Artilleriekam pf an der Küste sowie zwischen Boesinghe und Wytschaete große Heftigkeit; er dauerte bei Mpern auch Nachts an.

Bei Lens und auf beiden Scarpe⸗Ufern war zeltweilig hag Feuer stark. Englische Kompagnien, die bei Gravelle'

östlich von Crosilles und bei Bulle court vorstießen, wurden durch Gegenstoß zurückgeworfen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz

Am Chemin⸗des⸗Dames wurden dem Fein de durch Angriff wichtige Stellungen südöstlich von Courtecon entrissen Nach zusammengefaßter Wirkung von Artillerie und Minenwerfern stürmten Teile des Infanterleregiments Ge⸗ neralfeldmarschall von Hindenburg und anderer ostpreußischer Regimenter sowie des Sturmbataillons 7 die französische Stellung in 1500 m Breite und 300 m Tiefe. Der Gegner leistete erbitterten Widerstand, sol daß es zu hartnäckigen Nahtämpfen kam. Die Sturmziele murden überall erreicht und gegen drei starke Gegenangriffe gehalten. Die blutigen Verluste der Franzosen sind sch wer; bisher sind über 350 Gefangene eingebracht worden. Die beträchtliche Beute ist noch nicht gezählt.

In der West⸗ Champagne hat nach viertägigem schwersten Feuer gestern 9 Uhr Abends der französische Angriff gegen unsere Stellungen von südlich Nau roy bis südösilich von Moronvilliers eingesetzt. Der Ansturm der starken feind— lichen Kräfte wurde dank der tapferen Haltung unserer In— fanterie und der gesteigerten Abwehr⸗ und Gegenwirtung der Artillerie im wesentlichen abgeschlagen. Am Hoch— Berg und Poehl⸗Berg entstanden nach Abweisen des ersten Ansturms durch erneuten Angriff des Gegners örtliche Ein— bruchstellen, an denen am i en nal, gekämpft wurde.

Auch auf dem linken Maas-⸗Ufer griffen die Franzosen nach Trommelfeuer an der Höhe 304 an. An keiner Stelle gelang es dem Feinde, unsere Gräben zu erreichen; seine Sturmwellen brachen in unserem Vernichtungs- und Sperrfeuer zusammen.

Im Grunde von Vacheraupille am Ostufer der Maas hielt unsere Artilleriewirkung einen sich vorbereitenden An— griff nieder.

Heeresgruppe Herzog Albrecht. Keine größeren Kampfhandlungen.

Destlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls

Prinz Leopold von Bayern. Trotz ungünstiger Witterung war die Gefechtstätigkeit an der Düng und bei Smorgon lebhaft. In Ostgalizien erreichte das Feuer nur in begrenzten Abschnitten größere Strke. Südlich des Dnjestr griffen die Russen oberhalb von Kalusz an mehreren Stellen an; sie wurden überall abge⸗ wie en.

An der Front des Generalobersten Erzherzog Joseph und bei der Heeresgruppe bes Generalfeldmarschalls von Mackensen

ist mehrfach eine Steigerung des Feuers merkbar. Mazedonische Front.

Die Lage ist unverändert. ö Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 15. Juli, Abends. (W. T. B)

Im Westen sind morgens feindliche Angriffe bei Lom⸗ bartzyde und sadlich von Courtecon gescheitert., in der Champagne kleine Grabenstücke in der Hand der Franzosen

blieben.

ö Im Osten bei Regenwetter nichts Wesentliches.

Die deutsche Artillerie setzte am 14. Juli in Erwiderung des starken feindlichen Feuers in Fland ern die Bekämpfung der Batterien und sonstigen Anlagen des Gegners kräftig fort. In einem feindlichen Munitionglager südlich Armentieres wurden durch unser Feuer mehrfach Explosionen und Brände hervorgerufen. Die Beobachter eines feindlichen Fesselballons wurden duich Artilleriefeuer zum Abspringen gezwungen. Bei Lombartzyde und nördlich Armentieres wurben feindliche Patroulllen abgemiesen. den en Morgenstunden des

kt, wurden gbgeschofsen id end gut Kandung gezwungen. n a uhr dh re wer g, nnn ags e Brugge gerichteter

Nacht bewarsen unsere Flieger feindliche

Im

883

ddinkerke, Bray. Dunes und Nüuport, ferner Bailleul und Tager bei Viameringhe und Nieppe. In Bahnhnf von Hazebrouck warden 5. große Explosionen hervorgerufen.

i

Ver erfolgreiche Vorstoß süböstlich Courtecon, durch den den Franzosen abermals ein Teil jener durch ungeheure fran sösische Blutopfer errungenen geringen Geländegewinne entrissen wurde, wurde am Abend des 14 bei trübem Wetter ausgeführt. Die Franzosen hatten anscheinend mit einem Angriff gerechnet und siarke Infanterie nahe heran gezogen. Daraus lassen sich die gemeldeten äußerst erbitterten Nah⸗ kämpfe erklären. Zu dem Erfolge trug auch das sorgfältig vorbereitete und genau liegende Ablenkung und Unter⸗ stützunge feuer der Nachbardivisionen bei. Die schweren feind—⸗ lichen Verluste bei diesem Angriff bestätigen sich ebenso wie jene bei dem im Feuer und Nahkämpfen zusammengebrochenen sranzösischen Ansturm gegen die Linie Luginsland, Corniller, Hoch- und Pöhlberg. .

Dem gescheiterten französischen Angriff im Abschnitt der Höhe 304 ging starke feindliche Feuervorbereitung mittlerer und schwerer Kaliber sowie von Minen voraus, das sich be— sonders von 11 Uhr Vormittags an mehr und mehr steigerte. Durch unser Feuer niedergehalten, ermattete die feindliche Artillerietätigkeit gegen 4 Uhr Nachmitiags, um am Ahend bis zum Toten Mann einschließlich wiederum größte Heftig— keit anzunehmen. Die 8 Uhr 30 gegen den Abschnitt Höhe 304 vorgehenden franzsösischen Sturmwellen wurden in unserem Vernichtung, und Sperrfeuer zusammengeschossen und verjagt, sodaß sie nirgends an unsere Stellungen heranzu⸗ kommen vermochten. Mit Einbruch der Nacht flaute das Feuer ab und ging in Beunruhigungsfeuer von wechselnder Stärke über. Einer unserer Schleichtrupps holte in der Nacht vom 14. zum 15. am Westhange des Toten Mannes ein Schnelladegewehr aus der feindlichen Stellung. .

In Reims wurden bekanntgewordene Truppenquartiere und zahlreiche durch Fliegeraufnahmen festgenellte Batterien unter Feuer genommen. In der Nacht vom 13. zum 14. Jali belegten unsere Flieger die Industrieanlagen von Frouard aus⸗ giedi mit Bomben, wobei verschiedene Feuersbrünste beobachtet wurden. 1 ; An der russischen Front wurde die Gefechtstätigkeit durch den anhaltenden Landregen beeinflußt. Russische An⸗ griffe gegen die Lopotahöhe und bei Jasin, 10 km westlich Komacz, wurden abgewiesen, ebenso ein weiterer Angriff beider⸗ seits der Straße südlich Loziany. Am 14 Juli Abends wurde der südwestlich Landeskreuz in unsere Stellungen eingedrungene Feind im Gegenstoß wieder geworfen. Der Dnjestr führt Hochwasser, auch die Narajowka ist im Steigen.

In Rumänien bei. Prislaa und Tulcea Posten—⸗ geplänkel. Unsere Artillerie bekämpfte erfolgreich feindliche Batterien und störte den Zugverkehr bei Bahnhof Hamu Conache und Bahnhof Marascsti. Westlich Piscul wurde ein feindlicher Beobachtungsballon durch einen unserer Flieger brennend zum Absturz gebracht. In den frühen Morgenstunden des 15. wurde eine unserer bei Dumavata stehende Postierung von emer feindlichen Infanterleabteilung mit Maschinen gewehren überfallen. Dumavata wurde durch Gegenstoß wieder ge⸗ nommen.

Großes Hauptquartier, 16. Jull. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeres gruppe Kronprinz Rupprecht.

Gestern morgen versuchten die Engländer in dreimaligem Angriff, die bei Lom bartzyde verlorenen Stellungen zurück⸗ zugewinnen; stets wurden sie verlustreich abgeschlagen.

Das tagzüber mäßige Feuer schwoll abends sowohl an der Küste wie von der Yser bis zur Lys zum starken Artilleriekampf an, der auch nachts lebhaft blieb.

Vom La Bassse⸗Kanal bis auf das Südufer der Scarpe war in den letzten Tagesstunden die Feuertätigkeit gesteigert.

Nordwestlich von Lens und bei Fresnoy wurden starke englische Erkundungsabteilungen zurückgeworfen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

In heftigen, aber vergeblichen Angriffen bemühten sich die ranzosen, die von uns südlich von Courte con gewonnenen tellungen zurückzuerobern. Hier wie bei gescheiterten Angriffen

südlich des Gehöftes La Bovelle hatten sie schwere Ver⸗ luste. Auch nordöstlich von Sillery im Vesle⸗Tal schlug ein Vorstoß des Feindes fehl. . In der West-Champagne waren einige unserer vorderen Gräben bei Abschluß der nächtlichen Kämpfe in Feindeshand geblieben. Während am Hochberg die am bend wieder zurückgewonnenen Gräben nicht, dauernd be⸗ hauptet wurden, ist am Pöhlberg nach erbittertem Nah⸗ kampf unsere alte Linie wieder erreicht. Eine größere Zahl von Gefangenen und einige Maschinengewehre sind von beiden Gefechtsfeldern eingebracht worden.

Mit kurzer Unterbrechung während der Nacht dauert leb⸗

hafter Feuerkampf auf dem west lichen Maasufer an.

Heeresgruppe Herzog Albrecht. Rege Artillerietätigkeit zwischen Maas und Mosel, wa am 14. Juli eine Erkundung bei Remenauville durch Ein— bringen zahlreicher Gefangener guten Erfolg hatte.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Zwischen Ostsee und Karpathen lebhafte Gefechts⸗ tätigkeit nur bei Riga und südlich von Dünaburg. n den Waldkarpathen wurden mehrfach Streifabteilungen vertrieben. In der rumänischen Ebene nahm Abends in einzelnen Abschnitten das Feuer zu. Im Donau-⸗Delta wiesen bulgarische Sicherungen vor⸗ gestern einen russischen Ueberfall durch Gegenstoß zurück.

Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert.

Der Erste Generalquartlermeister. Ludendorff.

russische

Desterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 14. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Destlicher Kriegsschauplatz.

14. Juli bombarbierten mnsere Flieger bie Sahnhöfe Hazebrouck,

Siüldlich von Kalusz war es gestern zu mehrfachen Kämpfen gelommen. Die deff elöür· ist unverändert. Närd⸗ lich njestr trat an mehreren Stellen der gal iz ischen