1917 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

. . . . (.

§51 Der nach ö

Preis Neher nahmehteig) setzt sich zusammen aus:

dem für die Rohtabake gezahlten Einkauftpreis als Grund—

preis und folgenden Zuschlägen, nämlich:

den hesonderen allgemeinen Geschäftzuntosten, der Verzinsung des Anlagzekapitals,

einer Risikoprämie,

dem Unternehmergewinne.

Erscheint der auf diese Wetse errechnete Preis mit Rüchsicht auf die Güte und Verwendbarkeit der War- zu heöch, ist er ine besondere höher als der Marktpreis im Großhandel an dem Tage, an dem der Tabak auf Grund. der Verordnung vom 10. Dttober 1916 k * 1 der e n Tabak handels. Gesellschaft

3 m. b. O. in Bremen zu überlasse if . sprechend herabzusetzen. : M Berlin, den 21. Juli 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

& C 9.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Aus führungsbestim mungen vom 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak.

Vom 21. Juli 1917.

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und § 13 der Verordnung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1145) bestimme ich:

1

§z 20 der Ausfübrungsbestimmungen vom 27. Oktober 1916 (Reicht Cesetzbl. S. 1200) zu der Verordnung über Röhtabok erhält solgende Fassang:

§ 20

Die Inlandgesellschaft kann' den Verkauf von Tabakrippen und Tabakstengeln zulassen, wenn der Preis für lufttrockene Roppen und Stengel in Ballen verpackt und gepreßt in Wagenladungen von min dest ns 5 Tonnen die nachstehenden Grenzen nicht übersteigt: Rippen und Stengel von deatschem Tabak sowte Rippen und Stengel von deutschem und auslaändischem Tabak gemischt . 15 Mart Rippen und Stengel von autländischem Tabak.? . 125

k e zum Handel mit pen von der Inlandgesellschaft zuge—= lassenen Händler können beim Verkaufe von r. ef . Rechnung hierzu einen Aufschlag bis zu einer Mark fur volle 50 Kilo— gramm machen. Für die Vermittlung des Verkaufs von Rippen von Ilgarren oder Ziaarettenberstellern uͤnmittesbar an Rauchtabak oder Schnupftabakhersteller kann dem Vermittler vom Käufer eine Makler- gebühr bis zu einer Mark für volle 56 Kilegramm gewährt werden.

II Die Bestimmung tritt mit dem 1. August 1917 in Kraft. Berlin, den 21. Juli 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

uf, Grund. der Verordnung, betreffend Liquida hritischer Unternehmungen, vom 31. Juli hf eich Cee en S 81), habe ich die Liquidation des dem Ingenieur Adolf . Lindemann gehörigen Wasserwerks Speyer angeordnet Liquidator: Stadtrat und Rentner Karl Leschmann in Speyer). Berlin, den 21. Juli 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Albert.

Verordnung

zur Durchführung der Verordnung über Gerste vom 6. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. .

Vom 21. Juli 1917.

Artikel 1 Auf Grund des S 1 der Bekanntmachung über die Er⸗ richtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) wird in teilweiser Abänderung der Bekanntmachung vom 13. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1043) als die nach 87 Abs. 12 der Verordnung über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. S00) zuständige Stelle, soweit es sich um den welteren freihändigen Erwerb von Gerste alter Ernte handelt, die Reichsgetreidestelle bestimmt. Im übrigen bleibt die Reich⸗ gerstengesellschaft m. b. H. die zuständige Stelle.

. Artikel II . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. Juli 1917.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. V.: von Braun. . Verordnung über den Wegfall der Zusatzfleischkarten. Vom 22. Juli 1917.

Auf Grund der 88 5, 6 und 15 der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. gr) wird bestimmt: .

81 .

Die Bekanntmachung über Zusatzfleischkarten vom 15. Aprll 191 (Relche⸗Gesetzbl. S. 355 wird mit der Maßgabe ö. . Kommunalverbände iit Ablauf der letzten, der Fleischzuteilung ju. grunde gelegten Woche vor dem 16. Auqust 1917, spätesteng aber mit Ende der 17. Woche leit Eintritt der Fleischperbilltgung, neben der Reichefleischlarte Zusatzfleischkarten nicht mehr ausgeben dürfen.

2 Dlese Verorrnung tritt mit tern Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Juli 1917.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. V.: von Braun.

Druckfehlerberichtigung.

Im 8 13 der Ausführungsbestimmungen zu der Ver— ordnung über den Verkehr mit Leim vom 15. Juli 1917 Reichs⸗Gesetzbl. S. 627 Nr. 172 des Reiche anzeigers) sind die Worte: „mit dem 15. August 1917“ zu ersetzen durch „mit dem 1. August 1917“.

r S 5 der Verordnung über Rohlabak vom 10. Oktober 1916 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1145) für überloffene oder enteignete Vor⸗ räte von Robtabak anderer als inländischer Herkunft zu zahlende

Bekanntmachung.

S. 307) wird bestimmt:

für Gemüse und Obst in Würzburg, Bayreuth und Speyer, Stuttgart und für die Bezirke der Oberamter in

Biberach Brackenheim Laupheim Cannstatt r erer l len Riedlingen eilbronn 2 . Ie r dura ettnang arba Waldsee Neckarsulm Oehringen Stuttgart (Amt) Gerabronn Waiblingen K ö Schorndor errenberg Backnang Rottenburg (Neckar) Besigheim Tübingen Böbingen

und Obst abgesetzt werden darf. abgeschlossenen

gesetzt werden.

Erfordern Augkunft über die Ware zu geben.

pflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

julãssi

käuflich zu liefern und auf Abruf zu verladen.

stelle festsetzt.

Mark oder mit einer dteser Strafen belegt.

in Kraft. Berlin, den 22. Juli 1917.

Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende. von Tilly.

Bekanntmachung.

weise Verwaltung französischer Unternehmungen,

1916 (GBl. S. S9) ist für die folgende Unternehmun Zwangsverwaltung angeordnet J,, ö

496. Liste.

Besondere Vüermögenswerte: Die bel der Bark von Mül— hausen in Colmar und der Mülhauser Digkontobank in Cofmar hinterlegten Wertpapiere des französischen Staatzangehörigen Paul Eugen Lefbure, Bürgermeister in Roufengerte, und die . ,, ö ,, mit de z genannten

anken zustehenden Ansprüche (3wangeverwal ter: Amtegerichtg⸗ sekretär Nabe in Kaysersberc). ; 6

Straßburg, den 20. Juli 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

„Auf. Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 28. November 1914 (RGGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

497. Liste.

Nachlaßmassen; Die Nachlaßmasse des am 9. März 1907 ver—

storhenen Rentneis Theofil Mörot in Fenssch ,, Rechtsanwalt Dr. Daudt und Notarsatzgebisfe Roeder, beide in Havingen). Dle Grundstüdke des Grblaffers, für welche nach dem Erlasse vom 10. April 1915 JA 5634 Sonder- zwangtverwaltung eingerichtet ist, werden von der hier auge⸗ ordneten Nachlaßjwangsverwaltung erfaßt; die bis erige Sonder zwangs verwaltung gelangt hierdurch zur Aufhebung.

Straßburg, den 20. Juli 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung drs Innern. J. A.: Dittmar.

stönigreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den vortragenden Rat im Ministerium für Landwirtschaft Domänen und Forsten, Geheimen Oberregierungsrat m mlt, von Hammerstein⸗Loxten zum Wirklichen Geheinten Sber—

regierungsrat und Ministerialdirektor in diesem Ministerium zu ernennen. =

1

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Baurat von Reiche, bisher Vorstand des Meliorations⸗ bauamts in Cottbus, nach Landsberg a. W. als Vorstand des dortigen Meliorationsbauamts versetzt.

Regierungsbaumeister Bartholdi in Cottbus die waltung des dortigen Meliorationsbauamts übertragen. ö

Auf Grund des F1I der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl.

§ 1. Im Königreich Bayern wird für die Bezirke der Kreisstellen im Königreich Württemberg für den Stadtdnekitonsbezitk

angeordnet, daß in der Zelt bis zum 5. August 1917 Gemüse und Obst nur mit Genehmigung der zuständigen Landesstelle für Gemüse Von dieser Beschränkung bleibt unberührt der Absatz auf Grund der von der Reichsstelle oder genehmigten Lieferungzsverträge sowie der Absatz an Verbraucher innerhalb der obenbeieichneten Ge⸗ biete, sofern nicht mehr als 10 kg an den gleichen Verbraucher ab=

Alle Besitzer von Gemüse oder Obst innerhalb der bezelchneten Bebiete haben der Geschäftsabtellung der zuständigen Landesstelle auf Sie sind ferner ver⸗ Ver Verbrauch und die Verarbeitung im eigenen Haushalte oder Betriebe bleiben

g. Die Besitzer haben die von der Anordnung betroffenen Waren auf Verlangen an die Geschäftsabteilung der zunändigen Landesstelle Für diese Waren ist ein angemessener Preis zu zahlen, der unter Berücksichtigung der Güte und Verwertbarkeit der Ware sowie der in den Normalverträgen der Reichsstelle vorgesehenen Preise abzüglich der dort den Erzeugern auf⸗ erlegten Kommissienggebühren im Streitfalle von der Geschzftz⸗ abtellung der Reichssielle festgesetzt wird. Befindet sich die Ware nicht mebr beim Erzeuger, so werden entsprechende Zuschläge gewährt, deren Höhe ebenfalls im Streitfalle die Geschäftsabteilung der Reichs-

§ 2. Wer entgegen den vorstehenden Vorschrlften Gemüfe oder Obst ohne Genebmigung absetzt oder eine eingeforderte Auskunft nicht in der gesetzten Frist erterlt oder wissentlich unrichtige oder unvollstandige Angaben macht oder der ibm obliegenden Pflicht zur pfleglichen Be— bandlung, Lieferung oder Verladung nicht nachkommt, wird mit Ge⸗ faͤngnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend

§ 3. . Diese Vorschtiften treten mit dem Tage ihrer Verkündung

Auf Grund der K die zwangs⸗ vom 26, November 1914 (RGB. S. 487) und vom 10. Februar

ist die Futter

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Handel, Plathe ift ihm d

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nch e e, , echnunge jahr au 8 A6 30 8 sestgeses nin n Bei der Rhene⸗Diemelthal⸗Eisenb Ft worden.

schuß für 1916 nicht erzielt. h se nbahn ist ein Ueber⸗

Cassel, den 17. Juli 1917.

Der Kaufmanne frau Baum gardt in

meister Karl Kämpfert, straße 154, der Han del mit Fleisch und Wurftwaren unter

sagt, well er entzegen meiner Verordnung vom 9. Wurst bergestellt hat. z nn

Vandelsbetrleb ist dadurch dargetan. Die Kosten der Veißffentlichung

Bekanntmachung. Ilmebahn ist für da

Der Königliche Eisenbahnkommlssar. J. V.: Dr. Grünberg. .

Bekanntmachung.

Dem Getreidehändler Otto Heinicke hier, Wilhelm

Wiedereröffnung des Handei d straße 15, mitteln gestattet . mit Leben s uni

sterwalde, den 19. Juli 1917. Die Polizelverwaltung. J. A.: Schumacher.

tr Bekanntmachung.

Heydekrug ist wegen

Unzuverlässigkeit durch Beschlaß der Entscheidungsstelle vim .* d. J. die Erlaubnis zum Hand ir Cen hom 6. Jin en dio dend neren mrs dan del mit Geffügel von fei

Heydekrug, den 23. Juli 1917.

Der Landrat. Dr. Fuhrmann.

Bekanntmachung.

Dem Händler Hans Lobek in Neu Rüdnktz ist ouf Grund

des rats verordnung vom 13. September 1915, beir. die Ferry.

haltung unzu verlässiger Personen vom Handel (Reichs. G 6633

n ,, nemitteln wegen Unzup .

Handelsbetrieb unter sagt ö erläsfigtett tn being auf diesen

Königsberg N. M., den 13. Jull 1917.

Der Landrat. von Keudell.

Bekanntm achung. Grund der Bekanntmachung des Bundegrats hom 23. Sep⸗

tember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom

ist der Bäckerelbetrieb des Bäckermeist⸗8 Steff i. Pomm., Poststraße Nr. 11, ge fchlofsen . er Han del mit Backware in jeglicher Form verboten

Die Kosten der Bekanntmachung hat der Beiroff ene zu tragen.

he i. Pomm., den 13. Juli 1917. Die Poltzeiverwaltung. Grawitz.

GSekanntm achung.

Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unjuverlaͤs vom Handel vom 23. September 1915 wird dem e g

Gelsentirchen, Wilhelmfsnen⸗

Selne Unzuverlässigteit in bejug auf den

Metzgermeister Kümpfert. Seine Kunden werden dem

Metzger Aldenhoven, Heßlerstraße 15, überwiesen. Ab 5. August bel Beginn der Gültigkeit der neuen Fleischkarten, steht es . frei, sich bei einem anderen Metzger eintragen zu laffen. Gelsenkirchen, den 23. Jull 1917.

Der Oberburgermeister.

J. V.: von Wedelstaedt.

Sei Vortrag

dem Gen

verliehen. Auf

Der feld hat

Groß

ve rlust e

vermißt, 1 gemeldeten

nur 86 angegeben wurde. ihrer Besatzung von 157 Offisieren und Wannschaften nicht

. Die Zah

den Besatzungen schossenen Flugzeuge zusammen, benn es ist doch nehmen, daß tötet wurden, litten. Bei Zugrundelegung desfselben Verhälinisfes zwischen

Besatzung

sprechen diesen 129 Toten etwa So länder in

stimmt fast

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juli 1917. ne Majestät der Kaiser und König ist gestern

mergen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, an der galizischen Front eingetroffen und hat sich, nachdem er den

der Oberbefehlshaber über den Gang der Unter⸗

nehmungen entgegengenommen hatte, ju den am Sereth kämpfenden Truppen begeben. Seiner Königlichen Hoheit

eralfeldmarschallprinzenLeopoldvon Bayern

und seinem Generalstabschef Obersten Hoffmann wurde das Eichenlaub zu dem Orden pour le mérite, dem Chef des Generalstabes eines Armeekorps Major Frantz dieser Orden

der Fahrt zur Südostfront traf Seine Majestät der

Kaiser in Podgorze bei Krakau mit Seiner Masestät dem Kaiser Karl zusammen.

Königlich bayerische Gesandte Graf von Lerchen— Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt

der Geheime Legationsrat Dr. oe mfg der Hehe rf. ö rat Dr. von Schoen die Geschaͤfte

Der Großherzoglich hessische Gesandte Freiherr von Biegeleben hat Berlin . 3 heit 6. der stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrgt,

erzogliche Staatsrat Dr. bie Geschaftẽ der Hier r r. Ernst Weber die Gesch

Während seiner Abwesen⸗

Einen unwiderleabaren Beweis für die Verschleierung der englischen amtlichen Angaben über Flugzeug—

bietet nach einer Mitteilung des Wolffschen Tele,

graphenbüros die englische Verlustliste, die für den Monat Mai 157 Offiziere und Mannschaften ö. eg gf Fliegerkorps als

22 als tot meldet, während bie Zahl der als verloren englischen Flugzeuge von den Engländern im Mai mit Diese 86 Flugzeuge, waren mit

rt und werden als verloren und vermißt gemeldet. der 122 Getöteten setzt sich unzweifelhaft aus der hinter den englischen Linien abge⸗ nicht anzu⸗ hinter den englischen Linien 122 Ilieger ge ohne daß die Flugzeuge dabei Schaden er⸗

wie bei den Vermißten, ent, Flugzeuge, die die 9. ihren Berichten unterschlagen haben. Niese 8a genau mit der der von den deuischen Fliegern alt

und Flugzeug,

nter der enalischen Front abgeschossen gemeldeten Flugzeuge nn die 75 betrug. Die Engländer haben im Jußs 1. nicht S6 Flugzeuge, sondern mindestens 161 verloren. Aehnlich pie die Engländer die Zahl ihrer verlorenen Flugzeuge nöglichst niedrig angeben, erhöhen sie die Zahl der angeblich abzeschossenen deutschen Flugzeuge nach Möglichkeit, indem sie jedes piedergehende oder den Kampf abbrechende deutsche Flug⸗ seug als abgeschossen buchen.

Am 2. Juli 1917 ist ein Nachtrag zu der Belannt⸗ macheng über Höchstpreise für Baum wollfpinnstoffe und Baumwollgespinste Nr. W. I. 1800/2. 165. K. R. A. in Kraft getreten, durch den einzelne Bestimmungen der alten Helanntmachung abgeändert werden. Insbesondere sind mit Jüchiicht auf die veränderten Zeitumstände die Höchstpreise füt diejenigen Baumwollgarne erhöht worden, die auf Grund tines nach dem 24. Januar 1917 ausgestellten Spinnerlaubnit— sceins , sind.

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗ ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.

Auf Grund des 8 2. Abs. h. der Eisenbahnverkehrs— ordnung ist der 8 Zl dieser Ordnung (Verpackung und Ve⸗ jeichuung des Reisegepäcks) durch das Reichseisenbahnamt mit irkung vom 15. August d. J. bis auf weiteres dahin ge⸗ ändert worden, daß jedes Gepäckstück die genaue und dauer⸗ haft befestigte Adresse des Relsenden (Name, Wohnort,

Pohnung)]) sowie den Namen der Aufgabe⸗ und Be⸗ simmungsstation tragen muß. Nicht derartig gekenn— zeichnetes Gepäck kann zurückgewiesen werden. Die Aen⸗

herung ist nötig geworden, um die immer mehr zu⸗ nehmenden Verschleppungen des Reisegepäcks im Interesse der Reisenden und der Eisenbahn zu verhuͤten. Bei der jetzt nicht zu beseitigenden schlechten Beschaffenheit des Klebesioffs für die Eisenbahnbezettelung lösen sich die Beklebezettel oft los, und es muß deshalb für eine andere Kennzeichnung der Gepãckstücke Sorge getragen werden.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der gaiser ist gestern früh von seiner Reise an die ost— galizische Front wieder in Wien eingetroffen.

Der Kaiser hat 41 Verurteilten, denen eine Unter⸗ brechung der Strafe aus einzel⸗ oder gemeinwirt⸗ schaftlichen Gründen bewilligt worden war, den Rest der Freiheitsstrafe, ferner 1441 Verurteilten die Strafe, soweit sie nicht durch Einrechnung der Untersuchungshaft verbüßt ist, oder soweit die neben der Freiheitsstrafe verhängte Geldstrafe noch nicht erlegt ist, g hn, und 111 Verurteilten eine Milderung oder Umwandlung ihrer Strafe bewilligt.

Die Blätter veröffentlichen einen Erlaß des Kaisers, wonach die Reserveoffiziere, die wegen Teilnahme an politischen Kundgebungen in Wien, Prag und Graz im Jahre 1917 im ehrenrätlichen Verfahren aus ihrer Dienststelle

entlasen worden sind, auch ö.. ö . ranz Jose 5.

Feinde im Sinne des vom Kaiser 19lh genehmigten Erlassez sofort wöedereinzustellen sind.

Polen. ö .

Der frühere Legionsbrigadier Pilsudski ist in der Nacht vom Sonnabend auf Sonntag in Warschau in Haft ge⸗ nom men worden. Der unmittelbare Anlaß zur Verhaftung war laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros der Um⸗ sland, daß Pilsudski sich beim Ueberschreiten der Grenze des Königreichs Polen eines Reiseausweises bedient hatte, welcher sich bei näherer Prüfung als gefälscht erwies.

der Sitzung des Vorläufigen Staats rats vom 18. Juli warden, wie gemeldet, die einstweiligen Vorschriften über die Einrichtung des Gerichtswesens im Königreich Polen angenommen, woraus obiger Quelle zufolge nachstehendes hervorzuheben ist:

Es wird die Einführung der früberen Organisation des polnischen

Gerichté'wesens auß der Jeit vor 1876 beabsichtigt. Es werden tätig

sein Friedenggerichte, Bejnktqerichte, Appeslotionggerichte und böchste Gericht. Als bezeichnendes Uterkmal wird die neue Gerichts-

sondern auch in den höheren Gerichten aufwelsen. gericht wird nicht gebildet, jedoch werden bei den Berlrke⸗ gerichten nach Bedarf Kammern für Handelssachen eröffnet,

deren Zusam mensetzung derjenigen des früheren Handelsgerichts ent⸗

spricht. In diefe Fammern treten von der Kaufmannschaft gewählte Handelgrichter ein. Die einstweiligen Vorschriften betreffen ferner die Besoldung der Justlzbeamten, die aug Gehalt und Teuerungs⸗ julage besteht. Desgleichen wird eine Gerschtokosten ordnung erlassen. Für Strafprozeß wle Zivilprozeß gelten Uebergangsvorschtiften bis um Inkrafttreten der rufsischen PHrozeßordnungen, deren NUeber— sczung mit den durch die Landesbedürfnisse begründeten Abände— rungen im Dꝛuck lst.

üillion Pfund täglich übertroffen. lie Ausgade! auf 450 JJ Pfund seslgesetzt, während sie sich

Bürde, die England auf sich genommen habe, sei ih, aber es könne

Verssͤndniß, daß die Sache der Verbündeten eine eln ame sel, und daß man sich darauf verlassen könne, n den Vereinigten Staaten die Mittel jum Ankauf von orräten aller ärt für die Verbüm eten zu erhalten. Vie emen Vo schüff an Lie Verbündeten und Domlniong, he figen 102.5 Mitlllonen, die an die Vominteng allein nur 146 Mil. aneh. Dte Zunahme der Anutgaben fär das Heer, fuhr Banar ker fort, sei darauf zu rückuführen, daß größere Zahlungen an Indien t Dienste geleistet seien, die mit dem Kriege jusammenhingen. Daß

solle heißen, daß England ein stärkeres Truppenaufgehot von Indien erbalten habe, als es bei Ausstellung der Voranschläge erwartet. Auch für Flugzeuge hätten die Ausgaben zugenommen, und der Umstand, daß die Verluste an der Frent geringer als im letzten Jahre gewesen selen, habe die Ausgaben sär das Heer erhöht. Bie tägliche Neitojunahme an Kriegskosten set, ab zesehen von Anleihen an die Verbündeten und Ausgaben, die in der Folge zurückerstattet worden wären, 300 009 Pfund. Ez sei offenbar, daß der Voranschlag erheblich habe überschritten werden müssen, in der Hauptsache wegen der Verbündeien. Die Gesamtsumme der Kriege⸗ kredite betrage 85292 Millionen Pfund Sterling. Kein Land, auch wenn es die größten Hilfsquellen der Welt besitze, könne mit größerem Recht agen, was er bei einer früheren Gelegenhelt gesagt habe, daß nicht Mangel an Geld dag Hindernis sein werde, den Krieg zu ge⸗ winnen, worauf alle hinarbeiteten. In der Besprechung sagte MeKenna:

Dte vom Finanzminister genannten Zahlen enthielten nicht den sehr großen Betrag, der an Zinsen far die öffentliche Schuld ausgegeben worden sekt. Man müsse vor Schluß des laufen— den Fiskaljahres mit einer täglichen Gesamt⸗ ausgabe von acht Milltonen rechnen. Dle tägliche Einnahme betrage etwa zwei Millionen. Es müßten also sechks Millionen durch Anleihe aufgebracht werden. Das bedeute eine weltere Einkommensteuer von 3 Shilling 4 Pence auf das Pfund. Wenn man dles auf die bestehende Einkommensteuer schlage, so werde die Leistung des britischen Steuerjahleis auf das ungehrture Verbältnia von 8 Shilling auf das Pfund gebracht.

Die Kreditvorlage wurde vom Hause bewilligt.

Eine Abordnung der russischen Arbeiter- und Soldatenvertreter ist gestern in London eingetroffen.

Frankreich.

Die englischen und italienischen Abordnungen zu der Tagung der Verbündeten sind gestern in Paris angekommen. Der Ministerpräsident Ribot 6a. Nachmittags mit den Ministern Sonnino, Lloyd George und Balfour eine lange Unterredung, an der die Minister Albert Thomas und Painlevs teilnahmen. Nach der Unterredung begab sich Ribot zum Präsidenten Poincaré.

Als Vertreter . werden an der Tagung der Verbündeten teilnehmen: Ribot, Painlevé, Lacaze, Léon Bourgeois, Thomas, Jonnart, Jules Cambon, General Foch und de Margerie.

Die Kammer hat mit Einmütigkeit von 479 Ab⸗ stimmenden das vom Senat schon angenommene Gesetz über die Mündel der Nation angenommen, durch das die Kriegs— waisen und Kinder der Kriegsverletzten unter die moralische und materielle Vormundschaft des Staates gestellt werden.

Ruszland.

Die sozialistischen Minister haben nach einer Meldung des „Petit Parisien“ ihren Amtsgenossen ein Ultimatum über— reicht, das die . der Republik, Maßnahmen zur Be⸗ kämpfung der Gegenrevolution und die Absetzung! der unauf⸗ richtigen Generale fordere.

In gemeinsamer Sitzung der Vollzugsausschüsse des Arbeiter- und Soldatenrates und des Bauernrates haben diese nach langer Erörterung, wie die „Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, folgende Entschließung an⸗ genommen:

In der Erkenntnis, daß die Lage an der Front und im Innern des Landes einen militärischen Zusammenbruch, einen Wendepunkt der Revolution und einen Triumph der gegen⸗ revolutionären Kräfte herbeizuführen droht, beschließen wir:

1) Das Land und die Revolution sind in Gefahr! 9 Die Vorläufige Regierung wird zur Regierung der Ret⸗ tung der Revolution ernannt.

3) Der Regierung wird unbeschränkte Vollmacht gegeben, um die Organisation und die Mannszucht im Heere wieder herzustellen, den Kampf bis an äußersten gegen die Gegenrevolution und die Gesetzlosigteit zu führen und um das ganze in der vorgestern veröffent— lichten Erklärung der Regierung niedergelegte Programm zu verwirklichen.

Die Entschließung wurde von 252 Abstimmenden einmütig angenommen. 47 Vertreter, meistens Maximalisten, enthielten sich der Stimme.

Der Beschluß über die Unabhängigkeitserklärung Finnlands ist „Politiken“ zufolge jetzt der russischen Re⸗

gierung zugestellt worden, aber nur zur Kenntnisnahme, nicht zur

öidnung die Teilnahme von Beisitzern nicht nur in Friedenggerichten, Ein Handelt⸗

Anerkennung. Rußland wünscht in Finnland eine Anleihe von drei⸗ hundert Millionen aufzunehmen. Wahrscheinlich ist Finnland bereit, 200 Millionen unter der Bedingung zu geben, daß es dafür 65 Millionen Kilogramm Getreide erhält. . , In Helsingfors fand gestern eine große polnische ö siatt, bei der der polnische . Fürst Lubo⸗ mirs ki in einer Rede das finnische Volk beglückwünschte.

Niederlande.

Nach einer Meldung der „Niederländischen Telegraphen⸗ Agentur“ vom 22. Jun ist Morgens bei Sluiskil (nahe der belgischen Grenze) wegen Benzinmangels das en glische Flugzeug D. H. 4 Rr. 7508 gelandet, das in Saint Omer in Frankreich aufgestiegen war; es war mit zmeyi Maschinengewehren bewaffnet. Die Insassen, Leutnant Knight und sein Beobachter, haben das Flugzeug verbrannt.

Schweden.

Der König hat gestern den deutschen Gesandten Freiherrn von Lucius in Privataudienz empfangen.

Norwegen.

Nach einer vom „Norwegischen Telegraphenbüro“ ver⸗ breiteten Mitteilung des Auswärtigen Amts sind die Verhand⸗ lungen mit der deutschen Regierung über die Freigabe des Damp fers „Harald Haarfag er“ num beendet. Die deutsche Regierung ist bereit, das Schiff unter folgenden Bedingungen freizugeben: Der Teil der Stückgutladung des Schiffes, der als Bannware verdächtig ist, kommt vor das Prisengericht. Lebens⸗ mittel oder andere Waren, deren Auslieferung verlangt wird, werden nach dem üblichen, von einem deutschen und einem norwegischen Kommissar festzusetzenden Preis vergütet werden. Die norwegische Regierung wird dafür sorgen, daß weitere Schadenersatzansprüche fur die Aufbringung nicht geltend ge⸗ macht werden. Nachdem die Beteiligten sich zur Annahme dieser Bedingungen bereit erklärt haben, hat die norwegische Regierung durch ihren Berliner Gesandten der deutschen Re⸗ gierung mitteilen lassen, daß sie bereit sei, auf die vor⸗ geschlagenen Bedingungen einzugehen. Hierauf hat der Ge⸗

sandie telegraphisch mitgeteilt, daß das Schiff bereits frer⸗ gegeben worden sei und in einigen Tagen abfahren werde.

Türkei. . Die Nationalfeier des Gedenktages der Wieder herstellung der Verfassung wurde vorgestern unter äußerst zahlreicher Beteiligung der Bevölkerung gefeiert. Nachmittags fand eine nationale Wallfahrt zum Grabe von Haireddin Bar⸗ barossa statt. Vor dem Gebäude der Partei für Einheit und Fortfchritt machte der Zug halt. Der Großwesir Talaat Pascha und der Abgeordnete Kemal Bei hielten Ansprachen. Abends fand beim Minister des Aeußern ein Festmahl statt, zu dem die Minister und das diplomatische Korps geladen waren. Amerika. ö Die amerikanische Regierung hat den Kongreß um Genehmigung der . von weiteren fünf Milliarden Dollar für Heer und Flotte ersucht.

Nach einer Reutermeldung aus Washington wird in Ver⸗ bindung mit der Regelung der Ozeanfrachttarife Ge plant, sämtliche Schiffe der Verbündeten heranzuziehen. Der Gesamtbetrag des neutralen Schiffsraums wird als zu klein erachtet, als daß er die Lage beeinflussen könnte. Der ver⸗ mutliche Einschluß Japans in die Verhandlungen soll damit zusammenhängen, daß wahrscheinlich japänische Schiffe weit mehr als bisher an der Schiffahrt im Atlantischen Ozean teil⸗ nehmen werden.

Das chilenische Ministerium hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, seine Entlassung gegeben.

Kriegonachrichten.

Berlin, 24. Juli, Abends. (W. T. B.)

In Flandern starker Feuerkampf.

In Ostgalizien folgen wir jzwischen Sereth und Karpathen in breiter Front dem weichenden Gegner. In den Karpathen am Susita⸗ und Putna⸗Tal tagsüber Kämpfe, die dem Feind örtliche Vorteile brachten.

——— .

In Ostgalizien drängten unsere Truppen am 23. Juli dem weichenden Feinde wie an den Vortagen unaufhaltsam nach. Der russische Rückzug nimmt immer größere Dimensionen an. Die weichenden russischen Verbände konnten sich nicht einmal länas des Sereth südlich Tarnopol zu einem ernst⸗ haften Widerstand aufraffen. Erst östlich des Sereth begannen sie sich wieder zu sammeln. An der Straße Trembowla = Nikolince, 20 kin südlich Tarnopol, wurde ein Angriff starker feindlicher Massen, der von Panzerautos unterstützt war, unter außerordentlich schweren russischen Verlusten abgewiesen. An der Straße Burkanow =- Podhajce, 15 km südlich der Eisen⸗ bahnlinie Kozowa = Tarnopol, wurde ebenfalls feindlicher Wider⸗ stand gebrochen. .

Am Nachmittage des 23. Juli haben unsere Truppen süd⸗ lich des Dnjestr bereits in breiter . die Lukwa über⸗ schritten, um am Abend die alten Stellungen an der Bystrzyea zu erreichen. Der wichtige Eisenbahnknotenpunkt Halicz wurde wieder genommen, die Bystrzyca⸗Solotwinska überschritten. In der Nacht zum 25. fiel starker Regen, dem im Laufe des Tages mehrere heftige wollenbruchartige Gewittergüsse folgten. Die Un⸗ gunst der Witterung konnte indessen die Geschwindigkeit des Vor⸗ marsches nicht aufhalten. Unsere Truppen, die im Regen auf bloßer Erde biwakiert hatten, setzten mit gleicher Frische wie an den Vor⸗ tagen den Vormarsch fort und treiben in alter Angriffsfrische den Gegner vor sich her. Die Beute an Geschützen, Maschinen⸗ gewehren, Minenwerfern, Panzerwagen, Schießbedarf und Kriegsgerät ist nicht zu übersehen. Auf dem Bahnhof Kozowa wurden etwa 15 Geschütze, im Walde südlich Litiatyn sechs Geschütze, Kaliber 28 - 30 em, und ein Eisenbahngeschütz schwersten Kalibers erbeutet. Im befreiten Gebiet fielen den siegreichen Truppen, abgesehen von ungeheuren Lagern an Lebengmitteln, die reiche Ernte und große Mengen von Vieh in die Hand.

Während die russischen Armeen im Südosten in breitesier Front zurückweichen, verbluteten sich weiterhin die in einem aussichtslosen Kampf vorgejagten russischen Didisionen südlich von Smorgon, bei Krewo, südwestlich von Dünaburg und bei Jakobstadt.

Unter der Einwirkung unserer siegreichen Operationen in Ostgalizien wurde am 253. auch die Front von den Karpathen bis zur Donau unruhig. Ein in den Karpathen südlich der Säge von Neu Itzkany nach äußerst heftigem Zerstörungz⸗ euer vorgetragener feindlicher Infanterieangriff brach in unserem Vernichtungsfeuer blutig zusammen. Nördlich der Bistriz und beiderseits La Catrinar heftiges feindliches Artilleriefeuer, das sich n Abend zu . Wucht steigerte. Ein vorbrechendes Bataillon blieb in unserem Feuer liegen. Das gleiche Schicksal erlitten feindliche Angriffsversuche südlich des Susita⸗Tales, nördlich der Oituzstraße und des Prayila. An der rumänischen Front lebhaftere feindliche Artillerietätig⸗ keit, besonders in der Dobrudscha und westlich der Donau, wo es sich von 3 Uhr bis 3, 30 Uhr Nachmittags zum Trommelfeuer steigerte. Russische Angriffe erstickten in unserem Abwehrfeuer. Bei Branistea auftauchende feindliche Kavallerie wurde durch unser Artilleriefeuer gefaßt und versprengt. Seit 5 Uhr Vor⸗ mittags des 24. Juli liegt Trommelfeuer an der Rimnicul⸗

Mündung.

Großes Hauptquartier, 25. Juli. (W. T. B.)

Westlicher Krieg sschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Die Schlachtfront in Flandern war auch gestern der Schauplatz gewaltigster Artillerie kämpfe, die bis in die Nacht dauerten.

Starke englische Erkundungsstöße wiederholten sich in mehreren Abschnitten; alle sind in unseren Trichterstellungen zu rückgeschlagen worden.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Am Winterberg bei Craonne holten sich die Franzosen durch das Fehlschlagen mehrerer starker Angriffe gegen unsere neuen Stellungen eine Schlappe. Auch der Einsatz einer

frischen Division erzielte keinen Vorteil.