Bademäntel und tücher, Hand- und Mundtächer, Tischtücher und
decken, Wutschafts und Schearrtücher.
8 3. ö Ausgenommen von der Beschlagnabme sind Gegenstände, zu deren Herstellung ausscließlich Papiergarne verwendet sind. S 4. . Die Beschlagnahme wird sosort wirlsam.
§ 5. . Der bestimmungsgemäße Gebrauch der bezeichneten Gegenstände im eigeren Betriebe, ins besondere das gewerbe mästge Vermieten durch ber ig Festehende Wäscheverleihgeschäfte, wird dunch die Beschl ignahme
nicht bꝛrührt.
88. .
Die Besitzer der beschlagoahnten Gegenstände sind verpflicht't, diese unbeschadet der Bestimmung de; S 5y aufzubewahren, sie pfleglich zu behandeln und die zu ihrer Erhaltung erforderlichen Hauclungen
vorzunehmen.
—
§ 7. .
An den beschlagnohmten Gegenständen dürfen, unbesckadet der Bestimmung des h, Veränderungen, inabesondere Ortsvzeränderungen, nicht vorgenommen werden. Rechtsgeschäftliche Verfügungen über diefe Gegenstände und Verfögungen, die im Wege der Zwange⸗ vollstreckung oder Arrestoollzehung erfolgen, find nichtig. Der Erwerb der unter diese Beschlagnahmeanordnung fallenden Gegen
de ist verboten.
ö pl Beschlagnahme erstr-ckt sich auch auf selche im Besitze der bejeichneien Betriebe befindl'chen Gegenstände, über dte vor ihrem Inkrafttreten Verfügungen der in Absatz 1 bezeichneten Art vor—
n sind. denot g bf belle hu nas el: behält sich vor, auf Antrag Gegen—⸗
stände, die durch diese Anordnung beschlagnahmt sind, zur Veräuß rung
izugeben. ö. niehr hrt bleibt die Zulässigkeit der Ablieferung von Lum pen
an die durch die zuständige Behörde zugelassenen Lumpen sortierbetrte be und der Erwerb durch diese.
II. Meldepflicht.
S8.
Die Besitzer der unter 3 ffer J bezeichneten Gegenssände sind vern lichtet, die am J. Oktober 1917 in ibrem Besitze (Cigentum oder Gewaohrsam) , , nr der vorbejelchneten Art der Reichsbekleldungestelle anzumelden. ⸗‚
Der Year el c; unterliegen auch Rechtsgeschäfte die an den unter Ilffer J bejeichneten Gegenständen seit dem 14. Juli 1917 voi— genommen worden sind.
Die Meldepflicht erstreckt sich nicht auf ö
J. solche auf die Beherbergung oder Beförderung von Per⸗ sonen gerichtete Betrieh⸗, in denen nicht mebr ais 5 Betien zum Gebrauche für Gäste zur Verfügung stehen,
2. fo'che auf den Verkauf von Lebens oder Genußmitteln zum Verzebr an Ort und Stelle gerichtete Betriebe, in denen nicht mehr als 3 zur Familie des Unternebmers nicht ge— hörende Personen dauernd beschältigt werden. ;
Gemischte Betrlebe, d. h. solcke, die auf Beherbergung oder Beför⸗ derung und zugleich auf B. köstiaung von Personen gerichtet sind, sind in voll'm Umfang meldepflichtig, wenn nur einer dieser beiden Be fretungegründe vorliegt.
§ 9.
Die Anmeldung der beschlagnahmten Gegenstände hat nach Gattungen getrennt zu erfolgen. Sie darf nur auf den hierfür vor- eschriebenen amtlichen Meld-⸗karten erstattet werden. Dies- sind, een sie nicht biz zum 24. September 1917 von der zusländigen Hehörde den Meldepflichtigen zugesandt werden, von diesen bei der Reichsbelleidungestelle (Volkswintschafiliche Abteilung) anzufordern.
Die n . n, g n g. am 15. Ottober 1917 bei der Reiche beklesdunge stelle eingereicht werden.
. anderer Art dürsen auf den Meldela ten nicht
vermerkt werden. § 10.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden gemäß § 3 der Bundesratsverordnung vom 22. Mär 1917 über Befugnige der Reichsbekleidungsstelle mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrase bis zu 10 000 S6 oder mit einer dieser Strafen besttaft.
Berlin, den 25. August 1917.
Reichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.
Bekanntmachung,
betreffend Aenderung der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über die Verwendung von Wäsche in Gastwirtschaften vom 14. Juli 1917.
Vom 25. August 1917.
Au Grund der Bundesrats verordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:
Im § 1 der Mekanntmachung der Reichsbekleidungesstelle über die Veinendung von Wäsche in Gastwirtichaften vom 14. Juli 1917 (Relchsanjeiger Nr. 165, Mitteilungen Nr. 23 S. 86) werden folgende Absätze 3, 4 und ha angefügt: /
Tische, deren Holzplatten derart roh hergerichtet sind, daß sie von vornberein nur zur Verwendung mit einem Ueberzug aus Web-, Wirt, oder Strickwaren oder Film als Unterlage ür ra Tischtuch bestimmt waren, und die auch vor dem 25. Auaust 1917 mit einem solchen Ueberzug daueind benutzt worden sind, dürfen auch fernerhin mit einem Tischtuche auf der Unterisoge bedeckt werden.
Polierte, lackierte oder gestrichene Tischplatten sind keine Plalten im Sinne des Absatz 3. . ö.
Die nach Absatz 3 noch iulässigen Tischtücher dürfen erst nach einer jedetzmaligen Benutzungszeit von weniastens 2 Tagen ausgewechselt werden. Das Bedecken des Tischtuches oder einz'lner Teile desselben mit weiteren Tüchern ist verboten.
Berlin, den 25. August 1917. Reichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.
Bekanntmachung, betreffend Versorgung der aus dem Heere und der
Marine entlassenen Krieger mit bürgerlicher Kleidung.
Vom 25. August 1917.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:
§1.
Die Kommunalceibände bahen öffentlich bekannt zu machen, wann sie mit der vorgeschijebenen Veräußerung von Kleidungsstücken an bedürftige entlassene Krieger heginnen, die in der Befanntmachung der YMeichebeklesdunatstelle, betreffend Verwendung getragener Männer⸗ oberkleidung jur Versorgung der aus dem Heere und der Marine entlassenen Krieger mit börgerlicher Kleidung, vom 23. Jult 1917 Mitteilungen Nr. 25 der Reichsbekleidungestelle vom 26. Juli 1917,
— * Ualerstüßungg. und Für o euntern, bmen Kie d
§ 2. 2 Kommunalverband mlt der Ver⸗ Buirke gemeianüßige Wohlfahrte⸗, . , , . . Röck, Jacken, Westen, Joppen, Hosen, Wintermäntel un . in. . Fiacks und Gebröcke, on die aus dem Perie und ter Marire ernlassenen Kriegtt. nur gegen eue Bescheint⸗ gung des 1ustä digen Kemmi nalverbendes des J halts un:ntaeltlich abacben (schenten), daß der empfänger die notwendiasten Kleidunat⸗ srücke dir e nannitn Ait nicht esitzt und digit unbemutelt ist, daß er sich Kle dung sstücke zu den im Handel üblichen Preisen nicht taufen kant. Tie Kescheintgung in cuf dem in der Anlage zu der im 51 geuonnten Bekanntmachung der Meichs bekleidungsstelle vem 23. Juli 1917 eothalter en Vordiuck auszustellen. Für die unentgeltliche At= aabe soͤllt dag auf dem Verdruck aufgedruckte Erfordernis der Hingabe in: ugescheins weg. . kater die empecn enen Bescheinigungen duich deutlichen Vermerk ungültig zu machen (lochen und dergl.), die un⸗ gültien Scheine zu sammeln und am 1. jeden Monats an den Kom⸗ mundlverband abzuliefern, der sie ausgestellt bat. Der Kemmunal⸗ verband bat die un gülnigen Scheine der zunändtgen Bejngescheinaus = ferrigungsstelle zum Vermerk auf der Personalkarte zu üͤbersenden. 83 Uateroffizteren und Mannschasten des Heeres und der Marise, die wäbrend der Dauer des Krieges nur jenweilig entlassen (zurück⸗ g stell werden sind, inebesondere weil sie het Bebörten oder kracge⸗ wäirsschaftlichen Uniein-⸗hmungen nicht zu entb bien sind, loll eine Er scheln ung nach § 4 dir Bekann machung der Hieichstelleit un gs ste lle vom 23. Jult 1917 vur bei besonderer Bedürftigkeit auguestellt werder. Solchen Entlassenen soll in den Fallen künftiger endgültiger Entlassung nicht nechmalg cine Bescheinigung ausgestellt werden. Dies ist ihnen vor Ausstellung der Bescheinigung mitzuteilen.
Von dem Tage ab, an dem sorgung beginnt, dürfen in semem
Umhange mit
5 4.
n in § 2 Absatz 1 Sat 1, Abs. 2 Satz 1 getroffenen ene n, 66 aden i mit Gesängnis bis zu elnem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000, — Maik oder mit einer dieser Strafen besirast.
Berlin, den 25. August 1917. Reichsbekleidungastelle. Stadtrat Dr. Temper, · Stellvertreter des Reichs kommissars für bürgerliche Kleidung.
Betanntmachun g.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwanags⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 ,,, 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
530. Liste.
Erbantelle. Die Erbanteile der französischen Stagteangehörlgen: 1) Wilbelm, Marie Eugenie geb. Jordan, in Pais, 2 Beg, Magdalena geb. Pothier, verwiuwete Nikolaus Jordan
in Belfort, 3) Sutter, Juliut, in Paris, 4) Sutter, Taver, in Parte, 5) Spieß, Antoinette, in Parie, 6) Spieß, Julius, in Paris, 7) Jordon, Alber, Ebefrau in Varig am Nachlaß deg am 26. Aprtl 19165 verstorbenen Rentneitz
Jobann Baptist Joidan in St. Ludwig (3wanztverwalter: Retar Junlinat Boin in Hüningen). Straßburg, den 21. August 1917.
Ministerium für Elsaß Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Bickell. .
BSekanntm achung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangt⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unter⸗ nehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
5 81. Liste.
Ländlicher Grundbesitz. Kreis Saarburc. — Gemeinde Mittelbronn. sen lzuna (6, 1830 ha) der Heitz, Josef. Bäckermeister in 3 g i i f 3 . . 3 in Nancy, ju 3, Heitz, NMrargarete, und Heitz, Marte, usammen je (Verwalten: Notar Schwaitz in Pfalijburg). Straßburg, den 22. August 1917.
inisterlum für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. ,,. h Irre
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang sweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. Novemher 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
v 32. Liste. Vermögenswerte. Die bei der Bank von Elsaß und Lothringen in Metz hinterltgten Bargutbaben und Wertpapiere des fran.
z' sischen Staatgangebörigen Albert Henriet in Nanch (Zwangẽ.
veiwalter: Notar Jussijzrat Dr. Frenckel in Metz,« .
Straßburg, den 22. August 1917.
Ministerium fuͤr Elsaß Lothringen. Abteilung des Innern. JF. ä.: Bickell.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundezratgverordnung zur Fernhaltung unzuber—⸗ lässiger Personen vom Handel vom 4. Auguft 1914 habe ich dem Fleischermeister Hermann Fulst und dessen Ehefrau, geb. Spalte, in Königslutter den Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren untersagt. .
Helmstedt, den 18. August 1917. Herzogliche Kreisdirektion. Dr. Blasius.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kriegsgerichtsrat Semler, bisher in der Kriegsstelle eines vortragenden Rats im Kriegsministerium, zum Geheimen Kriegsrat und vortragenden Rat im Kriegsministerium und den Senatspräsidenten Ram dohr bei dem Kammergericht zum Präsidenten des Landgerichts in Dortmund zu ernennen, dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Caspari in
die Wahl des ordentlichen Professors in der phllosophischen alultat, Geheimen Regierungsrats Dr. Pen ck zum Reftor der riedrich Wilhelms Universitaͤt in Berlin für das Studien!
jahr 1917/18 zu bestätigen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner M aje stät des Königs hat das Staatsministerium die Wahl des big herigen Landschaftsrats, Rittergutabesitzers von Heyden⸗ Linden auf Stretense zum Generallandschafisrat der Pom— merschen Landschaft für die vorgeschriebene sechs ährige Amt. dauer bestätigt.
Ministerium der geistlichen und Unterrichtz— angelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultat der Universität in Marburg Dr. von Unwerth ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Bekanntmachung.
Das von mir unterm 15. Februar 1917 gegen die Betrieb. leiterin der Häckerei des Baͤckermelsters Hollkemper, Jda geborene Zinkgraf, in Hemelingen, Ludwigstrahe 72, erlassene Verbot dez Vandels mit Nabrüngs⸗ und Genußmitt eln wird diermüt aufgehoben. — Die Kosten der Veröffentlichung hat die Betroffene zu tragen.
Achim, den 18. August 1917.
Der Königliche Landrat. J. V.: Warnecke.
GSekanntmachung.
Der Handelsfrau Berta Neumgnn, geb. Lippenz, ber, Pinterlomse 13 a, wohnhaft, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Hrund der Verordnung des Bundegrats zur Fernhaltu -g unzuverlässiger Personen vom Handel pom 23. September 1515 der Handel mit Fischen uns sonstigen Gegenständen dez täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt worden. Köniatberg, den 26. August 1917.
Der Poltjeipraͤsident. J. V.: von Wedel, Reglerungsassessor.
Bekanntmachung.
Den Ebeleuten Kar! Stein, bier, Schwargbachstraße z, ist durch Versüqung vom 11. August d. J. jeder Handel mii Nahrungs« und Genußmitteln und mit sfonstigen Gre ragen des täglichen Bedarfs untersagt wordery. — Die Kofsten der Veröffentlichung dieses Verbots haben die B. troffenen ju tragen. ö
Barmen, den 21. August 1917.
Die Polhelverwaltung. J. V.: Wey e rtgberg, Oberreglerunggrat.
Bekanntmachung.
Dem Agenten Heinrich Brüning, bler, Manktstt. 3s habe ich 3 iner e r n r, des rag sichen Be⸗ dar fg, ingbesondere mit Naßrungz und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerjeugnissen, Hei und Leuchtstoffen, wegen Unzuberlässigtelt unter s ag t. — Dle Koflen des Verfahreng treffen Bruͤnsing. 33
Grefeld, den 20. August 1917. ;
Die Polijelveiwaltung. Der Oberbũrgermeister. J. V. Printzen.
c
Bekanntmachung.
Durch Bescheid vom 30. Junl 1917 babe ich dem Zuck. warer fabtikansen und Hän dler Sito Rad ecke, hier, Saarhi üet⸗ strake Rr. 19, den Handel mit Zuckerwaren, Lebentg; und Futtermirteln aller Art sowse Gegenständen des täglschen Bedarft und die Vermittlertätigkeit hierfür unter sagt.
Essen, den 21. Auqust 1917.
Die städtische
ollzeiverwaltung. Der Oberbuigeime .
er. J. V
ath.
Bekanntmachung.
Duich Besch'ld vom 30. Juni 1917 babe ich dem Händler . Ti, rep Jun. ie n re gan ark 66 den Handel mit Lebe ni. und Futtern tien aller i. und Begenständen des, tägktichen Bedarf sowie Vermittitertätigteit hierfür untersagt.
Essen, den 21. August 1917. 6. ön
n Die stadtische Poljeiverwaltung. Der Oberburgermelster. J. V.: Rath
GSekanntmachun e.
Durch Bescheld vom 30. Jun 1917 babe ich bem Kan] nan! Leo Daf ar Weberstraße 14, den Handel mlt , . und Futtermitteln aller At und Gegen slän den n . lichen Bedarfg orie vie Vernmtttler täisg keit hie unter sagt. . ͤ ⸗
Essen, den 21. August 1917. te.
Die stadtische Polleiverwaltung. Der Oberbůurgermeinter. J. V.: Rathb.
, ele G8 ekann hum ac un.
6 * * 146 . J ; Durch Bescheld vom 28. Junl 1917 Habe ich dem hi und Bürogehtifen Jofef Fla nh blerselbst, Ja Nr. 3, den ande l mit Seife und fonstigen Wa sfowie Leb eng. und Futtermitteln aller Art, . des täglichen Bedarfs wie auch die Vermittler hierfür un tersagt. Gffen, den 22. August 1917. . . Die stadtische Pollzeiverwaltung. Der Dberburgermeisser. Z. G: Rath.
*
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.
—
es. Deutsches Ne ich. Preusz en. Berlin, 25. August 1917. ö. e, , d, e n, ge. gestern vormittag, wie Wolffs Telegraphenbüro. men erg een e r suüghl br den Vortrag des Neicho an Dr. Michaelis entgegen. ö
a.
.
eichsanzeiger Nr. 178) vorgeschrieben ist. Der Beginn ist spätestentz auf den 1. Oktober 1917 anzuberaumen.
Cassel den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen sowie
lung, eines Botschafters, Gesandten oder diplomatischen Agenten
dese Weisungen widersprächen den zwischen der Vorläufigen
Am 18. Auaust haben Flugze ionalitã Bam. en en ihnlich. ma n, ng fg von Zieritzee, geworfen. Bekanntlich haben schon früh uml englische Flieger Zie itzee bombardier, was die englische Regierung trotz anfänglichen Leugnenz schließich rr d Beweisen gegenüber zugeben mußte. Auch bei ien d. , Verletzung der holländischen Neutralitãt kommen, wie durch Telegraphenbüro⸗ mitgeteilt wird,
in Betracht. Das unverfroren, ch Reutersche
z 6G
Polen.
Der Generalgouverneur, General von Beseler hat laut
Meldung des „Wolfffchen T n t fehl erlassen: ffschen Telegraphenbüros“ folgenden Be—
Am heutigen Tage sind zwe Jahre seit der Grü ründun
Generalgouvernements veiflossen. Zwei Jahre ehrlicher, rr ice Deuticher Arbeit in den vom Feinde befreiten Gebieten. Ez galt das durch die Schrecken des Kriege g, nicht zum mindesten aber durch die Baibaret der zurückflutenden Russen verwüstete Königreich von neuem aufzubauen, Handel und Wandel zu beleben, Landwirtschaft und Industrie wieder leistungs fähig zu machen. Wenn in der verbãltnismaßig kurzen Zeit Ruhe und Sicherhest wieder— gekehrt sind, wenn namentlich in den ausbiußhenden jänd- lichen Kreisen das Vertrauen zu der Fürsorge der deutschen Ver⸗ waltung wächst, und wenn alle Einsichtigen ju erkennen beginnen, daß die bestehenden Schwierigkeiten weniger der deuischen Verwaltung . den unvermeidlichen Folgen des serieges zuzuschtesben sind, so ist 1 ein G tgfolg. den alle Angehörigen dez Generalgouvernements, Offt: iere, Beamte und Mannschaften, ein jeder an seinem Platz, Buch ihre unermüdliche Möitarßelt errungen babe. Mehr stolzer Freude 1preche ich Ihnen deshalb meine volle Anerkennung und metnen Dank aus und gebe der Zuversscht Augdruck, na deutsche ,, ,, , . u nden Hemmnssse si⸗greich überwinden werden
Heile Deutschlands und dez Wiederersteheng Polen. a.
DOesterreich⸗Ungarn.
Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht ein Königliches
an,, b . . . mine . e abinetts Esterhazy erfolgte, die i
Kabinett Welerle eingetreten sind. kJ
Frankreich.
. Der Ausschuß der Minderheit Hartei hat dem „Progrès de Lyon“ zufolge beschlossen, am 36. August eine Tagung der nationalen Minderheit abzuhalten. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Prüfung der neuen Politik der Partei, die Frage der Paßverweigerung und die ministerielle Beteiligung an dem holländisch⸗standinavischen
Fragebogen. Rußzland.
Die Vorläufige Regierung elegraphenagentur / zufolge in ihrer Sitzung vom 20. August beschlossen, der Versammlung in Moskau keine Vollmacht zur Beschlußfassung zu erteilen. Die Versammlung ist nur ein⸗ herufen worden, um der Regierung Gelegenheit zu geben, den Volks vertretern ihre Ansichten über die vorllegenden politischen Fragen mitzuteilen. Der Ministerpräsident Kerenski wird über die Tätigkeit der Regierung im allgemeinen sowie über die militärische Lage, der Minister Aksentiewm über die innere Politik, Prokopowitsch über die wirtschaftliche Lage, Nekrasow . Finanzlage und die Finanzpolitik der Regierung be⸗
Dle Vorläufige Regierung hat ein Gesetz veröffentlicht, das eine Höchststrafe von 3 Jahren Gefängnis festsetzt für jede Beleidigung des Hauptes oder eines Mitgliedes der Regie⸗
der sozialistischen
hat der „Petersburger
der verbündeten Länder. Wenn das Verbrechen wahrend des Krieges begangen wurde, ist die Höchststrafe 3 Jahre Festungshaft.
— Der Prozeß gegen den ehemaligen Kriegsminister Such oml inoff und dessen Ehefrau, die des Hochverrats, be⸗ siehungsweise der Beihilfe dazu beschuldigt werden, ist vor die Kassationg abteilung des Senats gekommen, der zum ersten Male in, Rußland Geschworene zur Seite fiehen. Die Angeklagten fiklärten sich für nicht schuldig. Die Zahl der Zeugen üher⸗ sieigt 26, darunter der Vorsihen e der Duni Robdyianko, Niljutoff und die früheren Minister des Krieges und der Marine, Poliwanoff und Admiral Grigorowitsch. Die Ver⸗ handlung ist öffentlich.
n. Nach einer Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ hat der Zentralrat der Ukraine nach Kenntnis⸗ nahme der von der Vorläufigen Regierung dem General⸗ setretariat der Ukraine am 17. August erteilten Weisungen ng, Entschließung angenommen, in der erklärt wird,
eglerung und dem Zentralrat getroffenen Abmachungen.
Auf dem Ostufer der Maas, wo si Mittag
Zentralrates und dos Generalsekretariat mit de ⸗ arbeitung einer gesetzlichen Regelung der e ur zwischen Zentralrat und Generalsekretariat zu be⸗ — 1 und die Vorläufige Regierung mit der Frage, ob Krieg . er Frieden, und mit der Frage der Todesstrafe zu befassen. lußzrdem solle sofort mit den Vorarbeiten für die Einberufung der Perfassunggebenden Versammlung der Ukrain?
und derjenigen ganz Rußlands begonnen werden. Die Auf⸗
merksamkeit aller Nationalitäten der Ukraine soll f ,. jener Weisungen gelenkt und an die Ae let n sast? er gesamten Ukraine ein Aufruf gerichtet werden, den Kampf
für ihre Interesfen zu organis — der Utraine zu . ganisieren und sich um den Zentralrat
Türkei.
„ NMWie, Pforte hat der Ernennung des früheren Botschaft 8 in Vashington Grafen Bernstorff zum fe gn. gr f fn; in Konstantinopel ihre Zustimmung erteilt.
Griechenland.
Die Kammer begann gestern die Erörterung der politischen Lage. Die Regierungstribünen waren rftsfs zahlreiche Diplomaten wohnten der Sitzung bei. Wie „Wolffs Telegraphenbüro⸗ meldet, nahm der frühere Minister Stratos von der Opposition juerst das Wort und suchte die Verfassungs⸗ mäßigkeit der Auflöfung der venizelistischen Kammer darzutun.
Amerika.
Der amerikanische einer Meldung des „Matin“ vom Kongreß einen Kredit von UM Milliarden Francs für Requirlerung von Schiffen und 11 J sür Zahlung bereits erbauter Schiffe.
Die Republik Kuba hat, obiger Quelle zufolge am 21. August der Regierung der Vereinigten n n vter in Havanna beschlag nahmten deutschen Dampfer von insgesamt 25 000 Tonnen zur Verfügung gestellt.
Kriegsnachrichten. Berlin, 24. August, Abends. (W. T. B).
In Flandern verliefen bei St. Julien und üdli ahn ff Ypern —Menin örtliche Kämpfe für Ih . an h der . rr, die i Höhe 304 hinaus
en Franzosen unter schweren Verlusten ab ;
Vom Osten nichts Neues. n nr sh er
Die Generaloffensiwe der Entente flaute am 28. August
ö. J . n ,, . ; ö an der italienischen Front tobte d
mit der Heftigkeit der Vortage. .
In Flandern wurde die Kampftätigkeit teilweise dur schlechte Sicht und Staubwirbel beeinträchtigt. Das indir Feuer steigerte sich erst in den Nachmittags⸗ und Abendstunden zu größerer Heftigkeit und lag zeitweise mit aller Wucht auf dem Abschnitt an der Küste und auf unseren Stellungsbogen um Ypern. Der Teilvorstoß der von den Engländern dicht nördlich der Straße Ypern Menin vorgetragen wurde, brach blutig in unserem euer nieder. Drei Panzerwagen, die den Angriff unterstützen sollten, wurden in kürzester Zeit außer Gefecht gesetzt. Bewegungen feindlicher . in der Gegend von Ypern wurden mehrfach mit erkennbarem Erfolge bekämpft. Versuche des Gegners, den Kortebeck nördlich Lan emarck zu überschreiten, wurden durch unser zusammen⸗ gef tes Feuer erstickt. 7 Uhr Abends wurden bei St. Julien erkannte feindliche Bereitstellungen durch unsere Feuerwirbel zerschlagen. Durch unseren am Morgen des 24. durchgeführten erfolgreichen Vorstoß südlich der Straße Ypern == Menin wurde das Engländernest im Herenthage⸗Wald von uns gesäubert. Somit verbleibt den Engländern von den mit schweren Ver⸗ lusten . geringen örtlichen Erfolgen nichis als das kleine Nest südöstlich von St. Julien. Aus den zerschossenen 21 Panzerwagen konnten im ganzen nur 2 Offiziere und 10 Mann lebend eingebracht werden.
Auch am 23. August wurden die Kanadier wiederum ohne jede Schonung gegen unsere Stellungen im Arto is vorgeworfen. 6 Uhr vormütags verbluteten starke Teilangriffe der Kanadier gegen unsere Stellungen von nördlich Lens big zum Südwest⸗ rand der Stadt in unserem Abwehrfeuer. Einzelne Gruppen wurden unter schweren kanadischen Verlusten im Nahkampf zurückgeworfen. Kurz nach 8 Uhr Vormittags griffen die Kanadier abermals mit starken Kräften in der Gegend des Souchezbaches an. In erbitterten Nahkämpfen um unsere vorderste Linie wurde der mit großer Tapferkeit kämpfende Gegner auch diesmal blutig abgewiesen. Wir behaupteten unsere Stellungen und brachten aus den schweren Kämpfen 1 Offizier und gegen 190 Mann gefangen ein. Die Kanadier erlitten aber⸗ mals schwerste Verluste. Ein 10 Uhr Abends angesetzter starker Teilangriff auf Lens —Mericourt wurde in unserem Feuer erstickt, ein welterer 1 Uhr 20 nach schwerster Feuer⸗ welle erfolgender feindlicher Vorstoß nördlich der Scarpe wurde abgewiesen.
Die Stadt Quentin wurde abermals beschossen.
In der Champagne gingen Abends nach erheblicher Feuersteigerung mehrere stärkere feindliche Stoßtrupps gegen unsere Stellungen nördlich und nordwestlich Souain vor. Teils blieben sie in unserem Abwehrfeuer liegen, teils wurden sie im Gegenstoß geworfen. .
Auch am 23. August vermochte der Franzose seine zu— sammengeschossenen Divisionen im Raum von Verdun zu wuchtigen Angriffen nicht vorzuwerfen. Der stärkste Angriff dieses Tages, den die Franzosen gegen den Abschnitt der Höhe 304 richteten, brach in unserem Artillerle⸗ und Maschinen⸗ gewehrfeuer unter schweren französischen Verlusten zusammen. t ch das feindliche Feuer von an immer heftiger steigerte, ließ unser zusammen⸗ gefaßtes Vernichtungsfeuer feindliche Angriffe nicht zur Ent⸗ wicklung kommen. Kurz vor 6 Uhr Morgens setzte am 24. August schwerstes Feuer auf unsere Stellungen im Walde von Avocourt bis in die Gegend „Toter Mann“ ein. —⸗ An der Ostfront wurden verschiedene Vorstöße der Russen und Rumänen abgewiesen.
64
Der Zentralrat halte t Drdming in ber Ukraine für semne Pflcht, einen Aueschuß bes
es zur Begründung einer festen
Marineminister fordert nach sch
Großes Hauptquartier, 25. August. (W. T. VB.) Westlicher Kriegssch uplatz. Heeres gruppe Kronprinz Rupprecht. Im Zusammenhang mit Jefanteriegefechten entwickelten sich bei Ypern in einzelnen Abschnitten wieder lebhafte Artil leriekämpfe, die auch Nachts über anhielten. Oestlich von St. Julien stieß ein zur Säuberung eines Eagländer⸗ nestes angesetzter Vorstoß mit einem feindlichen Angriff zu⸗ sammen. Nach Zurückweifen des Gegners wurde das beab⸗ sichtigte Unternehmen von uns erfolgreich durchgeführt.
Beiderseits der Straße Ypern — Menin versuchten die Engländer erneut in unsere Siellung einzudringen; am Nord⸗ westrand des Herenthage-Waldes drückten sie unsere Linie etwas zurück; im übrigen wurden sie verlustreich . An mehreren Stellen scheiterten feindliche Erkundungsvorstöße.
Starke Abteilungen des Gegners, die in den späten Abendstunden gegen unsere Linien bei Lens vorgingen, wurden nach zähem Nahkampf in ihre Ausgangsstellung zu rück⸗ getrie ben.
. Südlich von Vendhuille entrissen wir den Eng— ländern heute früh durch überraschenden Sturm das von ihnen gehaltene Gehöft Gillemont.
Nach heftiger Artillerievorbereitung, die in St. Quentin und umliegenden Dörfern mehrfach Brände hervorrief, griffen die Franzosen gestern unsere Verteldigungsabschnitte auf der Südfront der Stadt in einer Breite von etwa 3 Rm an. In weren Kämpfen wurde der Feind auf der ganzen Linie geworfen; unsere dort fechtenden Truppen befinden sich im restlosen Besitz ihrer Stellungen.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Bei Verdun nahm die Gefechtstätigkeit beiderseits der Maas wieder zu. Westlich des Flusses stießen die Franzosen Morgens und Abends gegen unsere Stellungen am Forges⸗ . zwischen Malancourt und Béthincourt mit starken Kräften vor. Im wirksamen Feuer unserer Artillerie wurden beide Angriffe unter schweren Verlu sten abgeschlagen. Ebenso ergebnislos blieb ihr Versuch, auf dem östlichen Ufer von der Höhe 344 aus nach Norden vor⸗ zudringen.
Oestlicher Kriegsschauplat.
Längs der Düng, bei Smorgon, Luck und Tar⸗ nopol, zwischen dem Pruth und der Moldava sowie am Ojtoztal zeitweise auflebendes Artilleriefeuer. Vorstöße russischer Jagdkommandos bei Brody scheiterten.
Mazedonische Front. Nichts Besonderes.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Oesterreichisch⸗ un garischer Bericht. Wien, 24. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oest licher Kriegsschauplaz.
Heeresgruppe des Generalfeld marschalls von Mackensen. .
Keine besonderen Ereignisse.
Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph.
Bei , und nördlich der Susita griff der Feind abermals vergeblich an. In den letzten Kämpfen an der Susita und bei Otna haben sich unsere Flieger bei Führern und Truppen durch erfolgreiche Arbeit gegen einen an Zahl überlegenen Feind die größte Anerkennung erworben.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Nördlich des Dnjestr fühlten die Russen mit stärkeren Erkundungsabteilungen vor. Sonst nichts von Belang.
Italienischer Kriegs schauplaß.
Die elfte Isonzo⸗Schlacht dauert an. Nach einem ver⸗ hältnigmäßig. ruhigen Vormittage entbrannten bald nach Mittag neuerliche heftige Kämpfe. Auf der Hochfläche von Bainsizza- Heilige geist richteten die Italiener, ununter⸗ brochen Verstaͤrkungen irh end, wieder schwere Angriffe gegen unsere Linlen südlich von Vrh. Sie vermochten nirgends Erfolge zu erringen. Unsere tapferen Truppen, unter ihnen die seit Tagen im schwersten Kampfe stehenden Braven der 196. Lan dsturmdivision und des Infanterie⸗ regiments 41, behaupteten sich in allen Gräben. Mit be⸗ sonderer Wucht griff die italienische dritte Armee abermals zwischen der Wippach und dem Meere an. Nach mehr— stündigem Artilleriefeuer ging um 4 Uhr Nachmittags die feindliche Infanterie zu einheitlichem Massensturm über. Während die feindlichen Kolonnen am Nordflügel stellen— weise schon durch unsere Batterien niedergeschmettert wurden, kam es anderenorts, namentlich zwischen Costanjevica und der Küste, ; überall zu stundenlang währendem Nah⸗ kampf. Dank ihrer über jedes Lob erhabenen Tapferkeit und Ausdauer sch lu gen unsere Karstverteidiger alle an raft⸗ aufgebot vielfach überlegenen Angriffe des Gegners sieg reich zurück. In unvergleichlicher Einigleit haben Söhne aller Gaue beider Staaten der Monarchie und Bosniens Anteil an den stolzen Erfolgen. Waren es gestern die Infanterie⸗ regimenter 11, 47, 51, 62 und 63, die besonderen Nuhm ernteten, so werden morgen andere mit gleichem Opfermut an ihre Stelle teten. Das Vorfeld unserer Karsttinten ist mit ungezahlten italienischen Leichen bedeckt.
Balkan⸗Kriegsschauplatz. Nichts von Belang. ᷣ Der Chef des Generalstabes.
— —
Wien, 24. August. (W. T. B) n Aus dem Kriegs— pressequartier wird am 24. August Abenda gemeldet: * heute mittag war die Angriffstätigteit dos Feindes verhältmig— mäßig gering. .