ür die elektrische Oberleitung der von ihr betriebenen Straßen⸗ ahnen nicht zugelassen werden kann, zur Erlangung der Be⸗ ugnis, . diesen Zweck an den Straßenwänden der Gebäude andhaken anbringen oder auf den Grundstücken Tragemasten errichten zu dürfen, das Recht zur dauernden e⸗ schränkung des Grundeigentums verliehen.
Berlin, den 10. September 1917.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestäͤt des Königs.
Das Staatsministerium. von Breitenbach.
—
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
em hig Regierungsbaumeisterstellen sind verliehen: dem Regierungsbaumeister des Wasserbaues Groth in Han⸗ nover ., , der Weserstrombauverwaltung) und den Regierungsbaumeistern des Hochbaues Oskar Schmidt in Gumbinnen und Pfeil in Berlin (Geschäftsbereich des Polizei⸗ präsidiums in Berlin).
Dem Regierungsbaumeister Heusgen in Hannover ist die Stelle des Vorstands des Hochbauamts II daselbst und dem Regierungsbaumeister Oskar Schmidt in Gumbinnen die 4 des Vorstands des Hochbauamts in Gumbinnen über⸗ ragen.
M inisterium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der außerorbeniliche . in der juristischen Fakultät der Friedrich Wilbelms Universität in Berlin, Geheimer Admi⸗ ralitäts rat im Reichsmarineamt Dr. Köbner ist mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordent—⸗ lichen Honorarprofessor in derselben Fakultät,
der Privatdozent in der medizinischen Fakultät der Uni⸗ versität in Breslau, Piofessor Dr. Förster mit Allerhöchster Genehmiaung Seiner Majestät des Königs zum ordent lichen K in derselben Fakultät,
der außerordentliche — 34 in der philosophischen Fakultät der Universitäf in Bonn, Observator an der dortigen
ternwarte Dr. Mön nichmeyer mit Allerhoͤchster Genehmi⸗
gung Seiner Majestät des Königs zum ordentlichen Honorarprofessor in derselben Fakultät und
der Professor Dr. Bang in Darmstadt mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordent⸗ lichen Honorarprofessor in der philosophischen Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. ernannt worden.
Der Regierungs⸗ und Medizinalrat Dr. König ist der Reglerung in Arnsberg und
4 der Regierungs⸗ und Medizinalrat Dr. Elauditz der Re⸗
gierung in Aachen überwiesen worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang z⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom XX. Dezember 1914 n gi S 556) und 10. Februar 1916 , , S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ anzlers über das in Preußen befindliche Vermögen des englischen Staatsangehsrigen 96 Moore, insbesondere das in Berlin Schöneberg, Gustav Müllerstr. 33, belegene Grund⸗ stück, die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Handels⸗ richter, Dtreltor Hermann Schultze in Berlin⸗Wilmersdorf,
Rüdesheimerstraße YH. Berlin, den 8 September 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lu sens ky.
Ministerium ve Innern.
Der Kreisassistenzarzt Dr. Groß aus Ratibor ist zum Lreisarzt in Rosenberg O. Schl., der Kretgassistenzarzt Dr. Stölting aus Stade zum Kreisarzt in Adelnau, der Kreigassistenzarzt Dr, Landsberger aus Soltau zum Kreisarzt in Sögel, der Kreisassistenzarzt Dr. Lorentzen in Erkelenz zum Kreisarzt in Langenschwalbach und der Kreigassistenzarzt Dr. Mahler aus Dusseldorf zum Kreisarzt in Biedenkopf ernannt worden.
Bekanntmachung.
Dem Matetialwarenhändler Carl Gille hier ist durch Ver⸗ fügung vom 22. März d. J. der Mater ialwarenhandel in dem hau Katharinenstraße Nr. 10 hierselbst untersagt. Nachdem mehr alg 8 Monaie seit der Untersagung veiflossen sind, ist ihm die Wiederaufnahme seines Handels gestattet.
Sangerhausen, den 7. September 1917.
Die Polheiverwaltung. Knobloch.
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Bekanntmachung.
Auf Grund des g 1 der Bundestatsverordnung vom 23. September 1915, betrifft Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist unterm 8. Sepsember 1917 dem Gastwiri Friedrich Krause in GBerlin⸗Tegel, Schloßstraße 23, die Ausübung des Gast. wirtschaftshetrtebes wegen Unzuverlässigkeit der Führung dieses Betri,beg untersagt worden. — Gleichzeitig sind ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.
Berllu, den 11. September 1917.
Der Landrat des Kreises Niederbarnim. J. A.: von Burk ergroda, Regierunggrat.
4
Gekanntm achung.
Gemäß 5 1 dir Verordnung des Bundesrats zur Fernuhaltung unzuderlässiger Personen von Handel vom 23. September 1915 RGBl. 8 bos) ist dem Südfrüchtehändler Igime ociag hier, wohnhaft Krämerstraße 158, wegen übermäßiger Prelgztreiberei der Handel mit Wein, Obst und Süyfrachten sowie mit Lebensmitteln aller Art für das gesamte Reichagebiet unter sagt worden. — Die Kosten dleser Bekanntmachung hat der Betroffene zu erstatten. Hanau, den 12. September 1917.
Koͤnigliche Polljeidlrektlon. J. V.: Sch ee lhaase.
Bekanntmachung.
Auf Gründ dez 5 1 det Bekanntmachung deg GHundetrats vom 28. September 1915 und Ziffer 1 der Aussührungobestimmungen des
isters fü del und Gewerbe vom 27. Sipfember 1915 habe ,. . Frau Heintich püß, Katharina geb. Sötzen, in Lobausen sowit ihrer Tochter Anna Katharina pütz jeglichen Handel mit Gegenständen det täglichen Bedarfs, ingbesondere den Handel mit Milch, fowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem folchen Handel für den Umfang des Deutschen Neiches untersagt.
Dũsseldorf, den 11. September 1917.
Der Landiat. J. V.: Klingelhöfer.
(Jortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) — ——— — —
Aichtamlliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 15. September 1917.
Durch „Wolffs Telegraphenbüro“ werden folgende Erlasse bekanntgegeben:
Kaiserlicher Erlaß an den Generalgouverneur in Warschau.
Mein erlauchter Bundesgenoffe, Seine K. und K. Apostolische Majestäͤt und Ich baben Uns ju einem weiteren Ausbau det polnischen Staattweseng, für das Wir durch die Prollamation vom 5. Nobember 1916 den Grund gelegt haben, entschloffen. Der harte Kriegtzustand gestattet leider noch nicht, daß ein König die alte polnlsche Krone ju neuem Glanz erweckt und daß eine aus allgemelnen und unmittelbaren Wahlen heivorgegangene Vollsvertretung ibte Be⸗ ratungen zum Wohle des Landen aufnimmt. Dagegen wollen Wir schon jetzt die Staatsgewalt in der Hauptsache in die Hände einer nationalen Reglerung legen, wäbrend die Rechte und Interessen des Volkes einem neuen, erweiterten Staatgrat anvertraut werden sollen. Den Okkupationgmaächten werden in wesentlicher Ueberelnstimmung mit den Anträgen der Vertrauensmänner des Landes nur fene Befug⸗ nisse vorbehalten, die der Kriegs justand erfordert.
Ich erhoffe, daß dieser neue, auf der Bahn jur Verwirklichung eines selbfiäͤndigen Polnischen Staates getane Schritt sich in seiner welteten Autzwirkung als segengreich erweisen und dazu führen wird, daß das durch die russische Herrschaft so lange in seiner freiheitlichen Entwicklung gewaltsam jzurũckgehaltene Land durch die eigene Krast seiner Guürget und im freien, selbstgewäblten Anschluß an die in treuer Freundschaft ju ibm siehenden Mittelmichte elner frledllchen und gesegneten Zukunft entgegengeht. .
Demgemaͤh beauftrage Ich Sie, daz angeschlossene Patent, be⸗ treff ind die Staatagewalt im Königreich Polen, gemelnsam mlt dem K. und K. Oesterreichlsch⸗Ungariscken Milltärgouverneur in Lublin zu
erlaffen. . Große Hauptquartier, den 12. September 1917. ö. ĩ Wilhelm I. R. n
Melnen Generalgouvetneur in Warschau General der Infanterle von Geseler.
Grlaß der beiden Genetalgouvern eure an Sie geschäste⸗˖ führende Kommifsion des Polnischen Staatsrat;
Die Reglerungen deg Deutlchen Relchg und don Oeßrerrelch ˖ Ungarn haben die Vorschläge des Provisorlschen Staatsratg vom 3. Jult 1517 über die vorläufige Drganisation der polnischen obersten Staatgbehörden ihren Herrschern unterbreitet. Hierauf haben Ihre Majestaͤten der Deutsche Kaiser und der Kalser von Desterreich, Apostolischer König von Ungarn, uns beaufttagt, dag anruhende Patent zu erlassen, das für die vorläufigen verfass aͤngemäßtgen Gin⸗ richtungen des pol nischen Staats die Grundzüge sestlegt.
Vie verbündeten Regierungen sehen in einem Regentschafttrat ein geelgnetes Mintel, nicht nur dem volnischen Staatgwelen eine allgemein anerkannte Vertretung ju gehen, sondern auch die künftige Monarchle vorjuberelten. Denn der Regentschaftgrat gilt bis zur Berufung deg Staatgoberhaupts als oberster Vertreter des Polnischen ien und uͤht, unter dem Vorbehalte der voͤlkerrechtlichen ? tellung der Olkupatlonamächte, die Rechte des Staatgober⸗ auptes aut.
pt. ersie Aufgabe des Regentschaftgrats wird die Berufung eines Ministerprasidenten sein, den ju hestättgen die verbündeten Mächte sich vorbehalten. Der Ministerpräͤsident wird unverzüglich alle er⸗ forderlichen Schritte unternehmer, um in den , , . dle der polnischen Staatgzgewalt überlassen sind, die Organisatton der . zu verwirklichen, und die Organisatien der polnischen Staats behörden auch im n fe, durch Verhandlungen mit den Dlkuyationsbehötden zum Abschluß zu bringen.
Um den Wünschen und Interessen aller Kreise des polnischen Volkeßz eine Vertreiung zu sichein, soll der Staattrat in neuer erwelterter Gestalt und mit vermehrten Rechten wieder aufleben. Gr ist der Vorläufer des polnischen Landtags; seine Aufgabe liegt auf dem Gebiete der Gesetzgebung. Während die Verordnung vom
26. November (1. Dejembeis 1916 dem Provlsorischen. Staatgrat
nur eine beratende Stimme einräumt, soll dem Staatzrat auf dem leglglativen Gebiete eine beschließende Stimme zuftehen. Gr wird von dem Regentschaftgrat zu , ,,, einberufen. Die Rechte des Staatgratz und die Prarogatlven der Oltupationgmächte sind in dem Patente näber umschrieben.
Die verbündeten Mächte vertrauen, daß der hiermit in Verwlrk⸗ lichung des Akteg vom 5 November 1916 eingeleitete weitere Ausbau des polnischen Staates die tätige Antellnahme der breitesten Schichten der polnischen Volkltgemeinschaft faden wird; sie geben sich der Hoff aung hin, . dle über alle Ginzelbeiten der O ganisatlon noch zu führenden Verhandlungen einen raschen Verlauf nehmen und daß die weitere günstige Entwicklung der Verhältatsse den führen wird, die Reglerungsgewalt in fortschreltendem Maße in die polnischen Hande zu legen.
DVatent vom 12. September 1917, betreffend die Staatsgewalt im Königreich Polen.
Artikel I.
19) Die Oberste Staatsgewalt im Königrisch Polen wird bis zu ihrer Uebernahme durch einen Könlg oder Hegenten unter Wahrung der völkerrechtlichen Stellung der Olkupationsmächte einem Regent⸗ schafis mate übertragen.
er Regenischaftgrat besteht aus drei Mltgliedern, die von
2 O den Hor der Otkupationsmächte in ihr Amt eingesetzt werden. 3) Die Reglerungsakte des Regentschaftgrates bedürfen der Gegenzelchnung des verantwortllchen Mlnisterpraͤsidenten. Artikel II. 1) Die gesetz gebende Gewalt wird vom Regentschaftgrat unter
Mitwirkung des Staatgzrateg des Königreichs Polen nach Maßgabe
dieses Patentes und der hiernach zu erlaffenden Gesetze ausgeübt.
; 2) In allen Angelegenheiten, been Veiwaltunn, der polnischen Staamn gewalt noch nicht hersassen ist, önnen ele ggeberische Mnttäge nur mit J. der Oltuyations e in Slfaatzniat veihandelt werden. In diesen Angelegenheiten kat neben den nach Ziffer 1 be⸗
rufenen Organen des Könlgrelchz Polen bis auf w.lteres auch der Generalgcupern eur, jedoch vur nach Anbätung des Staatgrates Ver. ordnungen mit Hesttzes kraft erlafsen. Außer dim tar n der Generel. gouverneur zur Wahrung wlchtiger Krlegninteressen die unabweig ich notwendigen Anordnungen mit Gesetzeskraft erlassen sowie ihre ver bindende Kundmachung und Durchlührung auch duich Organe der polnischen Staatsgewalt virfügen. Die Verordnungen deg Genergl. gouverneurs fönnen nur auf demselben Wege, auf dem sie erlaffen sind, aufgehoben oder abgeändert werden.
3) He som ie Rerordnungen der polnischen Staanggewelt, die Rechte und Pflichten für die Bevölkerung begründen sollen, müssen dem Generalgouperneur der ikupationgmacht, in deren Ver wal unge. gebiet sie in Kraft treten sollen, vor ihrer Erlassung jur Ker ninig gebracht werden und können nur bindende Ktraft erlangen, wenn deser nicht dagegen innerhalb 14 Tagen nach Vorlage Einspruch erhebt.
Artikel III.
Der Staatgrat wird nach Maßgabe elnes besonderen Gesetzes achtet das 4 Regentschafterat mii Zustlm mung der Otlupatlonz.
r t. nutte eilt aititel Iv.
1) Die Aufgaben der Rechtsprechung und Verwaltung werden, tach sie der g fen Staatsgewalt m erlassen sind, durch polnische Gerichte und Behörden, im übrigen für die Dauer der Oktupatian durch die Organe der Sttupatlong macht ausgeübt. ;
2 Der Heneralgouverneur kann in Angelegen helter, die die Rech oder Intereffen der Okkupation macht berübren, die Uchei⸗ prüfung der Gesez und Rechtmäßigkeit von Entscheidungen und Ver⸗ fügungen der polnischen Gerichte oder Bebörden im gesetzmäßi gen Inftanzenzjuge veranlassen und bet der Schöpfung des Urteils oder der Tnischeidung in oberster Instanz die betroffenen Rechte oder Inter.
effen durch einen Vertreier geltend machen. Artikel V.
Dle völkerrechtliche Vertretung des Königreichs . und dat Recht jum Abschluß änterngtionaler Verembarungen können von der polnsschen Staat gewalt erst nach Beendigung der Oltupan ion aut.
übt werden. k autikel V.
leses Patent tritt mit der Ginsetzung des Regentschafttzrates
aft. ö von Beseler. v. Sn y tycki.
fur Handel
sitzung; vorher hielten die vereinigten Augschũ
Der Bundesrat versammelte fich heute — einer Voll und Verkehr und für Justizwesen Sitzung ab.
Der Staat sekretär des Auswärtigen Amts Or, von Kü hl⸗ mann hat gestern, wie Wolffs Telegraphenbüro , mitteilt, die argentinische Gefandischaf: gebeten, auf telegraphischem Wege dem Grafen Lug burg nach Buenos Aires die Wessung zu üäbermittein, nach Berlin zur mündlichen Bericht⸗ erstattung über den durch die Veröffentlichung seiner Tele—
ramme verursachten Zwischenfall zu kommen. Die argentinische . ist babei gebeten worden, fteies -'öleit für den Ge andten zu erwirken. .
Der Königlich Bayerische Gesanbte Graf von Lerchen⸗ feld ist nach Hun , und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Die von der amerikanischen Reglerung aufgefangenen und verõffentlichten Depeschen des Grafen Luxburg werben, so schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“, von feind⸗ licher Seite auch weiterhin zu Hetzereien gegen Deutschland und Schweden benutzt. Alle diese Bemühungen önnen indes nichts an der Talsache ändern, daß die Entente keinerlei Recht hat, entrüstet zu sein. Der Inhalt der Deyeschen gibt lediglich persönliche Ansichten und Vorschläge des Gesandten wieder, die weder durch Instruktionen der deutschen Regierung angeregt waren, noch zustimmende Weisungen an den Gefandten zur el. gehabt haben, noch endlich auf die Entschließungen der
egierung von Einfluß gewesen sind.
Die Uebermittlung der Telegramme hat sich unter
deutsche Gesanßte hatte das Recht, die guten Dlenste Schwedens in demselben Umfang in Anspruch zu nehmen, wie das auch seitens der Vereinigten Staaten von Nordamerika geschehen ist. Die völkerrechtswidrige Abschnürung Deutschlands von dem üͤberseeischen Nachrichtendienst macht die Benutzung solcher neutralen Vermittlungs wege schlechthin zu einer Selbswerständ⸗ lichkeit und kennzeichnet das in dieser Hinsicht von neutraler Seite gewährte i ßen mn nicht als einen Rechtsbruch, sondern im Gegenteil als ein korrektes Festhalten an den völkerrechtlich verbrieften Grundsättzen. Daß die s wedische Regierung von dem Inhalt der Bepeschen keinerlei Kenntnis gehabt hat, versteht sich von selbst und ist auch von der Entente i nicht bestritten worden.
Wo bleibt nun also der Grund zu der allgemeinen Entrüstung? Sie könnte sich vag höͤchstens gegen die Person des deutschen Gesandten richten. Ist aber gerade die Entente berechtigt, sich so entrüstet zu zeigen? Wer, wie England, Persönlichkeiten von der Art des aus der Casemenitragödie bekannten Herrn Findley bis zum heutigen Tage für würdig erachtet, die Interessen ihres Vaterlandes
über fremde Wortsünden zu entrüsten. Und wer Taten, wie
hat, der sollte die Methoben der deutschen Seekriegführung erstens überhaupt mit großer Zurückhaltung kritisieren und sie zweitens nach der wirklich gzübten Praxis, nicht aber nach Ratschlägen beurteilen, die nie den geringsten Einfluß auf sie gewonnen haben.
Unsere V⸗Bootkommandanten haben Instruktlonen, die in der Achtung vor den Gesetzen der Menschlichkeit bis an die äußerste Grenze des milit i. ZJulässigen gehen. Und sie handeln auch nach diesen Weisungen, wie das eine Ueberfülle von Beispielen dartun kann. Das sollte angesichts der neuesten Ententehetze ebensowenig vergeffen werden, iwie die Tatsache, daß England und niemand fonst es war, der den U⸗Voottrieg als eine von Deutschland seibst ursptünglich nicht n Votwehrmaßnahme heraufbeschworen und feine tatkräftige Durchführung erzwungen hat.
eine Bekanntmachung
Mit dem heutigen Tage ist en yt betreffend Beschlag⸗
Nr. H. II. 2658. 17. &. R. A)] nahme und Hestandserhebung von
Mahag vnihsolz, in Kraft getreten. Diese ð anntmachnnt
voller Wahrung der schwedischen Neutralität vollzogen. Der
im Auslande zu vertreten, der tate wahrlich besser, sich nicht den „Baralong“⸗Fall und King Steffen, auf dem Gewissen
ßhaum⸗ und
det einen Nachtrag zu der Belanntmachung (Nr. V. II. m. I5. K. R. A), betreffend Beschlagnahme und Bestands hebung von Nußbaumhol) und stehenden Nußbäumen, vom s, Januar 1916, von, der sie sich insofern unterscheidet, als nunmehr Nu ßbaumschnittholß in einer Mindestftärke von mm, einer Mindestlänge von 4 m und einer Mindestbreite von 16 em, somie Nußbaum blöcke, aus denen die vor— peseichneten Nußbaumschnitthölzer gefertigt werden önnen, sowie Mahagonischnittholz in den gleichen Abmessungen und Mahagoniblöcke, aus denen solches Mahagonischnitt⸗= holz gefertigt werden kann, einer Beschlag nahme und Neldepflicht unterworfen werden. Die enn. Bekannt⸗ machung bleibt hinsichtlich der stehenden Walnußbäume in Kraft.
Trotz der Beschlagnahme ist die Lieferung und Ver—⸗ arbeitung der von ihr betreffenen Gegenstände zur Herstellung pon en frohen zwecks Erfüllung von Aufträgen der Heeres verwaltung gegen vorgeschriebene Belegscheine gestattet. Ferner limen beschlagnahmte Gegenstände durch die Kriegs-Rohstoff— Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums frel⸗= gegeben werden, sofern auf Grund eines vorgeschriebenen Gut⸗ achtens feststeht, daß die betreffenden Hölzer zur Anfertigung von Gewehrschäften oder zum Gebrauch von Luftschrauben und Flygzeugen ungeeignet sind. ö
Von der Meldepflicht werden ländliche Besitzer und Gartenbesitzer nur betroffen, sofern sie beschlagnahmte Gegen⸗ sunde aus Anlaß ihres Handels. oder Gewerbebetriebes im Gewahrsam haben. Außerdem schreibt die Bekanntmachung eine Lagerbuchführung vor,
Alle Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Be⸗ lanntmachung, deren Veröffentlichung in der üblichen Weise durch Auschlag und Abdruck in den amtlichen Tageszeitungen erfolgt. Der Wortlaut der Bekanntmachung kann ferner bei den Landratsämtern, Bürgermeisteräm tern und Polizeibehörden eingesehen werden. .
Nach dem Vorgehen von Schweden hat jetzt auch, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, Hachen det 6 Ver⸗ ordnung erlassen, wonach die Einreise nach Dänemark nur mit einem . gestattet ist, der einen dänischen Sichtver⸗ merk trägt. Der Sichtvermerk wird außer von der dänischen dylomatischen Vertretung von besonders hierzu ermächtigten dinischen Konsuln in dem Lande erteilt, von dem aus die Reise nich, Dänemark angetreten wird. In Deutschland sind zur Luöstellung des Sichtvermerks die dänischen Generallonsuln in Herlin und Hamburg ermächtigt worden. Personen, die aus Dinemark ausgreisen und dorthin zurückkehren wollen, müssen sih den Paß vor der Augreise aus Dänemark von dem Chef der Staatspolizei in Kopenhagen mit einem Sichtvermerk für die Rückreise versehen lassen, sie bedürfen dann für die Rüͤck= teil keines konsularischen Sichtvermerks. Die Sichtvermerke nerden erst nach Prüfung der Dringlichkeit und Rützlichkeit der Reise erteilt. Die neuen Bestimmungen sind sofort in sraft getreten.
Kriegsnachrichten.
berlin, 14 September, Abends. (W. T. B.)
Lebhafter Artilleriekampf nur in einigen Abschnitt Nuardostfront von Verdun. ö z schnitten der
Gegenüber der englischen Front entfalteten die Denlschen in der Nacht vom 12. zum 13. September sowie am l8 eine erfolgreiche rege Patroulllentätigkeit Bei dem nächt⸗ lichen deutschen Vorstoß nördlich von Langemarck wurde das von den Engländern besetzte Waldstück gesäubert und außer nahlreichen Gefangenen ein Maschinengewehr eingebracht. Vie Engländer steigerten im Ypernbogen mehrfach die Artillerie—⸗ fätlgteit am Abend des 13. sawie am Morgen des 14. Sep— lember. Die deutsche Artillerie antwortete mit gutem Etfolge. Zahlreiche englische Anlagen wurden zerstört und ane große Anzahl von Explosionen beobachtet. Eln englischer Fesselballon wurde durch deutsches Artilleriefeuer brennend ab⸗ seschossen. Zu englischen Infanterieangriffen kam es an keiner Stelle der Front. Auch im Artois und in der Gegend von St. Quentin hatten die Deutschen in Vorfeidlämpfen überall di Oberhand. Südlich Riencourt und östlich Fricourt wurden Gefangene eingebracht.
Die Franzo sen verhalten sich weiter ruhig. Sie zeigten
wohl am Abend des 12. auf dem östlichen Maasufer in Gegend des Chaume⸗aldes Angriffgabfichten; in dem vernichtend ein⸗ sebenden deutschen Zerstörungs feuer wurden die beabsichtigten Angriffe jedoch im Kelme blutig erstickt. j Im Osten verfuchten die Russen an der Rigafront nörd⸗ äber Aa bei Engelhardshof einen Angriff, der glatt abge⸗ 326. wurde. Ebenso wurde am Zbrucz ein russisches Stoß⸗ tuppunternehmen bei Zbrzyz zurückgeschlagen.
Großes Hauptquartier, 15. September. (W. T. B.)
Westlich er Kriegs schauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
In einzelnen Abschnitten der flandrischen Front selgete sich Abends wieder die Kampftätigkeit der Artillerien. jg em. , am 114. September, Vormittags, it bei St. Julien ein englischer Teilangriff, ber im nent zum Scheitern gebracht wurde. Eine Anzahl Eng⸗ nder wurde gefangen einbehaiten.
z Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. ban Am Winterberg bei Craonne holten Stoßtrupps eines ft hen. Regiments bei einer Erkundung Gefangene aus den anzösischen Gräben. ö n der Straße Somme⸗Py — Souain brachen die nshasen zweimal ohne Feuervorbereitung gegen unsere der ung bor. Eingedrungener Feind wurde durch Gegenangriff n ereltschaften sofort geworfen; Gefangene. blieben in unserer Auf, dem Ostufer der Maas stürmten nach kurzer He hnitun Teile . lampfbewährten badischen wn. 6 zstlich des Ehau me Waldes. Der Feind leistete . derstand, der im Nahlampf gebrochen würde. Ueber Ge zranzosen wurden gefangen. Die blutigen Verluste des mers erhöhten fich noch gar D . Gegenangriffe.
Leutnant von Bülow schoß den 20. Gegner im Luft—
kampf ab. Oestlicher Kriegs sch auplaß. Bei geringer Gefechtstäligkeit blieb die Lage überall un⸗
verändert. Maze donische Front.
Keine größeren Kampfhandlungen.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Desterreichisch⸗ un garischer Bericht. Wien, 14. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Italienischer Kriegsschauplatz.
Am Nordhang des Monte San Gabriele wurden drei starke Angriffe der Italiener abgeschlagen. Sonst über keine Front besonderes zu melden.
Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 13. September. (W. T. B.) Generalstabsbericht.
Mazedonische Front: In der Gegend von Bi tolia gegen Abend lebhaftes Artilleriefeuer. In der Moglena⸗ gegend Störungsfeuer. Auf dem rechten Wardarufer einige Feuerüberfälle. An den Nordabhängen der Kruscha Planina und an der unteren Struma Patrouillengefechte mit für uns günstigem Ausgang, in deren Verlauf wir einige englische Gefangene machten. An der Struma⸗ mündung schoß Leutnant Eschwege im Luftkampf ein feind⸗ liches Flugzeug ab.
Rumänische Front: Auf Tulcea Artiller iefeuer. Bei Isaccea Gewehrschüsse.
Sofia, 14. September. (W. T. B.) Generalstabsbericht.
Mazedonische Front. Schwaches , auf der gesamten Front. Eine englische Erkundungsabteilung, die westlich des Dojran⸗Sees beim Dorfe Kreschteli vorzurücken versuchte, wurde durch unser Feuer zerstreut. Ein feindliches Schiff beschoß vom Golf von Orfano aus unsere Stellungen an der Struma⸗Münd ung. Fliegertätigkeit in veischiedenen Abschnitten der Front.
Rumänische Front. Bei Mahmudia und Tulcea Artilleriefeuer.
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 13. September (W. T. B.) Amtlicher Tagesbericht.
Auf dem linken Euphratufer griffen unsere Reiter eine feindliche Patrouille an, die von Panzerautas begleitet war. Der Feind verlor 27 Mann an Toten, 1 Unteroffizier und 2 Mann an Gefangenen. An der Diala wurden einige eng⸗ lische Kompagnien und Eskadrons, die östlich Scheriben vor⸗ gingen, durch unser . vertrieben.
Sinaifront: Am 12. September Morgens unternahmen die Engländer mit 60 Eskadrong, 21 Bataillonen und 5 Batterlen eine erneute Erkundung gegen Bir es Saba. Die Vorhuteskadrons kamen bis Twil Chebari —Abu Suheben =- Kos el Basal heran. Vom Wadi es Sidd gingen abgesessene Schützen vor. Sie gerieten in das Feuer einer unserer Batterien und sahen sich zum Rückzuge gezwungen. Um 4 Uhr Nachmittags ging auch das feindliche Gros zurück.
Konst antinopel, 14. September. (W. T. B.) Amtlicher Heeres bericht.
Dialafront. Bei Scherban und gegenüber Deli Abbas feindliche Aufklärungstätigkeit. Am 12. 9. mußte ein feindliches Flugzeug nordwestlich Kisil Rebat notlanden. Das Flugzeug verbrannte, ein Maschinengewehr wurde von uns erbeutet. Oestlich Sul eim anie wurden kleinere An⸗ griffsversuche der Russen östlich der Garanbrücke abgewiesen. Smyrna wurde wieder von feindlichen Flugzeugen cnge⸗ griffen. Zwei Personen wurden verwundet, vier Privathäuser und ein Laden zerstört.
Der Krieg zur See.
Berlin, 14. September. (W. T. B.) In der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1917 wurden im Mittelmeer mit den von unseren U⸗Booten vernichteten bewaffneten Dampfern insgesamt nicht weniger als 226 Geschütze ver⸗ senkt. Nicht eingerechnet sind in diese Zahl die Geschütze, die sich auf versenkten Kriegsschiffen befanden, sowie solche an Hord von bewaffneten Schiffen, die durch Auflaufen . Minen untergegangen sind. Unter den Geschützen befanden sich: 3 zu 12 em, je 1 zu 11,8 em, 10655 em, 9 em, 5,7 em, 5 em, 2 1h 10, cem, 5 zu 10 em, 42 zu 7.6 em, 169 unbekannten Kalibers.
Berlin, 14. September. (W. T. B.) Im Sperr⸗ gebiet ung r n enn, pee err gn . An za andelsschiffe und einige Fischer fahrzeuge 99 . 220900 B.⸗R.⸗T. durch die Tatigkeit unserer U⸗Boote vernichtet, darunter der belgische bewaffnete Dampfer „Elizabethyille“ (7.017 Tonnen) mit Oel in Fässern vom Kongo nach Falmouth, ein ,. Segler mit Kohlen nach Nantes, ein Dampfer mit Erbnüssen von Dakar nach Dünkirchen, ein unbekannter, beladener, in Siche⸗ rung fahrender Dampfer, ferner der belgische . „Jeanot“, die englischen Fischkutter „Unity“ und „Rosarny“. Fon einein der U-Boote wurde am H. September im Nacht⸗ angriff in der Nähe der englischen Ostküste ein Kriegsfahrzeug vom Aussehen des Torpedokanonenboots „Haley gn“ tor⸗ pediert. Detonation des Torpedos wurde einwandfrei beob⸗ achtet. Ein anderes U⸗Boot erzielte am 9. September im Aermelkanal einen Torpedotreffer auf einen kleinen Kreuzer der Arabie⸗Klasse. Durch eine unmittelbar auf den Treffer olgende Munitiongerplosion wurde das Achterschiff des Kreuzers icht hinter dem Großmast vollständig abgerissen; Sinken der beiden Schiffe konnte von den betreffenden U⸗Booten nicht
beobachtet werden. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Rotterdam, 14. September. (W. T. B.) Der „Maas⸗ bode“ meldet, daß der belgische Dampfer „Eburoon“ (1427 N.⸗-T.) mit einer Ladung für dat belgische Hilfskomitee
gestrandet und vermutlich verloren ist. Der spanische Segler „Dominica“ ist gesunken, der englische Segler „ Vene⸗ boõcian⸗ (181 N. T.) ist gestrandet und gilt als verloren, der i Dampfer „Teh Hsig“ (1642 Br.-T) ist ge— unken.
Parlamentarische Nachrichten.
Die nächste Sitzung des Reichstages ist auf Mitt— woch, den 26. Seplember, Nachmittags 3 Uhr, angesetzt worden. Auf der Tagesordnung stehen zunächst nur Rechnungssgchen, doch ist es dem Präfidenten vorbehalten, weitere Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen.
Kunst und Wissenschaft.
Im ‚Künstlerhauser hat man Gelegen heit, sich an G mälden Thesdor Hagens zu erfienen. Der Weimarer Meister zeigt hier schöne Proben seinetz relfen Können, Landlchasten, die der Art Thomas, Trübners und frühen guten Blldein Kalckreuths vermantt und dabei doch echter Hagen? si⸗ d.. Sie stellen zumeist unschein⸗ bare Naturauzschnitie aus dem einitmigen Hügelgelände der näͤchsten Umgebung Weimarz dar. Durch die prachtvolle, überltgene und sinn⸗ liche Maserei sind aus diesen schlichten Gegenten im Bilde herrliche Landschaften geworden. denen man die Last des Künstleis am Malen und eine Feeude an schönen Sommtiwollen, an licht üuͤbergofsenen Feldern, an blauen, durchsichtigen Schatten. und an den Sonnenstrahlen, die durch ein leichtes grünes Blätter dach herabtieseln, anmerit. Seine sehr persönliche Art der Malerei, die kräftig und jart zugleich, empfindungsvoll und dabei klug und überlegen ist, batte dem Künstler schon längst den Platz unter den hesten deutschen Malern dir Gegenwart sichern müssen, den man ibm Itzt erst langsem einräumt. Seit wenigen Jahren stzilt die Freie Stcesston mit bewußter Betonung der beabsichtigten Ehrung Slider seiner Hand in ihren Austellungen aus, wo sie freilich in ihrer stillen und vornehmen Art recht merkwürdig wüken. Man sah ort vor allem Waldbtider, die an sich gut genug nd, selne Kunst aber nicht von der, besten Selte zeigen. Auch die. Wald inneren, rie jetzt im Kinstlerhause ausgestellt sind, wirlen ein wenig platt und kulrfserbaft, können aber den schönen Eindruck der Gesamt-⸗ schau nicht beintiächtigen. — Zwei veistorbene Maler hringt man hier ebenfalls wieder einmal en vie Otffenilichkeit: Karl Buchbol und K. Bennewitz von Loefen d. J. Man kennt die feine Kunst von Buchholz zur Genüge, und es sei nur ge gt daß auch diese kleinen Bilter hler die Art des lieb newürdigen Meisters vor. zigl ch wiedergeben. Dag Gebiet der Lanrschafisdarstellung, das Buchhol; beherrschte, ist engbegrenzt, aher auf diesem tleinen Gebiete leistete er Vollkommenes. Die dünne, klare Luft eintßz Voifrühlinestageg, die das eiste sp ossende Grün der Baͤume umwogi, die Dämmerung in einem Herbst—⸗ walde bei? aufsteiendem Mond und a. dere stimmungevolle atmosphärische Ecschrinungen in der Natur hält er mit spitz und sauber rich- indem Pinsel empfindungevoll fest. Duich die Gchtheit deg Eilebnisses, aue denen die stillen und feinen Schöpfungen er⸗ wuchfen, spricht diese beschauliche und unmoderne“ Art der Maleret auch heute noch unmittelbar den Beschauet an. Dir Nag barschaft der guten Buchholjschen Gemälde wird den Hildein von Bennewitz don Loefen gefährlich. Die Naturauffaffung ist bei beiden Malern fast die gleiche, kommt man, aber von den kleineren Blldern von Buchholj zu denen Bennewitz von Loefens, so spürt man dech den r he iche Abstand. Wo uns dort feuchter Tauwind oder dte . cineg käblen Morgeng anwehte, sieht man hier nur Oel⸗ malerei.
Bei Amsler und Rutbardt stellt der Leipfiger Graphiker Grich Gruner aug, und man stebt einen Mann wie andere mehr.. ist zweifelles geschickt und begabt, aber weder sein Können noch seine Außassung sind perfönlich genug, um ihn aus der Merge glelck⸗ strebender Künstler herauszuheben. Er jet Natuistudien, Land arbüter und ein paar nette Akte. Am gelungensten sind einige phan⸗ tastevolle Illustrationen. Aber gerade die erinnern an größere Vor⸗
bilder. Dr. Tl
Wohlfahrtõpflege.
Während für die meisten Waffengattungen die Mittel jur Aug stattung füt den Winter und zu anderen Gaben durch Ovfertage und Aufrufe gemeinsom beschafft werden, haben die Fliegerir uppen auf Befehl des Kriegaministerktums fur die Beschaffung von Ltebeg⸗ gaben selbst zu sorgen. Deren Inspekiion richtet Laber an alle die herzliche Bitte, sie in ihrer Aufgabe, auch zum Weihnachtafest dieses vierten Kriegt jahres die Fliegertrupyen wieder durch Liebesgaben zu erfreuen, nach bestem Können zu unteistützen. Mit der Beschaffung von Liebes gaben soll schon jetzt begonnen werden. Jafolge der anhaltenden Preissteigerung und Kaappheit der zu beschaffenden Gegenstände uad der erheblichen Vergrößerung der Fliegertruppe gegen das Vorjahr ist der Hedarf an Mitteln außerordentlich hoch. Lehengmittel und Gegenstände, dle beichlagnahmt oder nur gegen Hejugschein zu baben sind, werden nickt beschafft, damit nicht der Heimat dringend not⸗ wendige Dinge entzogen werden. Es wird gebeten, Geldspenden an die eine gleichmäßige Verteilung der Llebegzgaben ocwäbrltistende und hesondere Wünsche der Feldformatlonen nach Möglichkeit herück⸗ sichtigene Liebesgabeinabteilung der Jaspektion der Fliegertruppan in Charlotienburg 4. (Pestschecklonto: Berlin Nr. 32 952; Bankkonto: . Bank, Depositenkasse , Charlottenburg, Saoignyplatz 6) zu richten.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Saatenstand in Dänemark.
Das Kaiserliche Generalkonfulat in Kopenhagen berichtet unterm 7. d. M.: Die am 1. d. M. stattgehahte und nunmehr ver⸗ öffentlichte Schaͤtzung dee Saatenston es in Däcemark harte nach dem Bericht des Statistischen Ants das nachstebend wiedergegebene Ergebnis, wobei die Beurteilung duich Zahlen von folgender Be⸗ deutung ausgedrückt ist: .
6 — besonderg gut. 3 — etwa unter Mittelernte. 5 — etwas über Mittelernte. 2 — mäßia, aber nicht schlecht. 4 — Miuielerme. 1 — schlocht.
Die Schätzung deg 1. d. M. ergab im Vergleich mlt dem
15. v. M. jür: die Inseln. Jütland. 15. August. 1. Sept. 15. August. 1 Sept.
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Hülsenfrüchte .. Wurzelftüchte:
Kartoffeln. Mobrtüben . Runkelrüben .. Kohlrüben .. Turnwpen . Zuckerrũben
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Stand der Welden: Nuß beute Qualltů̊t.
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