die erforderlich sind, um die vorbezeichneten Ketten abzuarbeiten, ist gestattet. Die weitere Verarbeitung beschlagnahmter Gegen⸗ stände, zur Erfüllung von Heeresaufträgen, ist gegen besonderen Belegschein erlaubt.
Sofern die Gesamtmenge der bezeichneten Gegenstände bei Meldepflichtigen mindestens 20 kg beträgt, ist monatliche Meldung bis zum 10. eines jeden Monats zu erstatten, und zwar ist bei der ersten Meldung der bei Beginn des 1. Ok— tober 1917 (Stichtag) tatsächlich vorhandene Bestand maß⸗ gebend. Außerdem ist Lagerbuchführung vorgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten der Bekanntmachung treten die erlassenen Einzelberfügungen W. S. 8.7. 17. K. R. A. und W. S. 9,7. 17. K. R. A. außer Kraft.
Der Wortlaut der Bekanntmachung ist einzusehen bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden.
Defterreich⸗ Ungarn.
Der Kaiser empfing gestern nachmittag den Prinzen Waldemar von Preußen und den Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein in besonderen Audienzen.
— Das österreichische Abgeordnetenhaus trat gestern zusammen. Der Präsident Groß ergriff nach Eröffnung der Sißung das Wort zu einer Ansprache, in der er unter lebhaftem Beffall der ruhmreichen Befreiung Ostgaliziens und der Bukowina gedachte, sowie der glänzenden Abwehr der feindlichen Uebermacht in der 11. Isonzoschlacht, wodurch dem Feinde der Weg nach Triest hoffentlich dauernd versperrt ist. Der Präsident hofft, daß durch diese Erfolge bei den Gegnern das Verständnis für die wahre Kriegslage und die Friedensbereitschaft der Mittel⸗ mächte gefördert werde und diese so dem ersehnten ehrenvollen Frieben näher gebracht werden. Der Präsident bat um die Ermächtigung, dem Kasser die ehrfurchtsvollen Glückwünsche des Hauses anläßlich der Erfolge der Armee ausdrücken zu dürfen, und gab sodann bekannt, daß er anläßlich des Ablebens der Königin von Bulgarien der bulgarischen Regierung das Beileid des Hauses ausgedrückt habe. Hierauf stellte der Ministerpräsident Dr. von Seidler die Mitalieder des Kabinetts dem Hause vor und gab dann seine program matischen Erklärungen ab. Er führte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:
Vas Kebigett strebe in selner beutigen Zusammensetzung nicht bloß die Befriedigung der augenblicklichen Ssaatebedütfnisse an, sondern wolle sich gleichseitig bemühen, dem großen Werke des wirt⸗ schaftl chen, fulturellen und polstischen Wiederaufbaues des öster⸗ rrichischen Vaterland die Wege zu eben. Das Programm rer Regierung sei in erster Linie ein sfojtal⸗ und wirtschafts— polttischet. Der Mininerpraͤsident kündigte an, daß ein Gestetzentwurf über die Soztalversicherung ebheunmöglich der verfassungtmäßigen Bebandlung; gefahrt werden soll. Als brennen?dste Frage betrachte die Regierung die Fragt der Vollsernabrung, wie überhaupt die öffentliche Versorgung mit Bedarfsgütern. Die unendlia, schwierige Losung der Vero gungssrage stelle die Beamtenschaft, deren hingen ungsvolle ind selbstlose Pflichttreue sich trefflich bewahrt habe, vor vie fach danz neue Aufgahen. Die gegenwärtige R-gierung be⸗ srebe sich, jedwecen Bürokratiemus auszuscha ten, sich mit dem Paclament. und der Bevölkerung in steser Verbindung zu balien. Den vollen Anipruch auf solche Herannehung habe sich die gesamte Bevealkerung durch mutiges Auebarren in schwerer Zrit erwonben. Nicht in Utzter Linie sei es der vfl chtwewußten Arbeite schaft zu ver anke, daß auch im Hinteilaete die Stellung gehalten weiden konnte. Di Regierung habe feiner dahin geairkt, daß der er— probie Gedanke der unauftös lichen Rerretdigungsgemeinschaft mit Ungarn auch in wutschaftlicher Hmsicht in neigendem Maße zur Geltung g lange. (3ustimmung und Heifall.) Dit Umgestaltung des Ernährune zamts in em selbständiges Ernährungeministertums sei hereits angebahnt. Zu den nächstliegenden Aktionen gehöre auch die
Wahl der Velegalionen. Der Mie isterpräsident besprach sozann eingebe⸗d die Fragen der Vorbereitungen der Kriegs- und Friedenswirschaft sowte der Wiezerherstellung des gesamten Sirtschaftslehens, woben er die Schaffung des Ministeriums für sfoziale Fürsorge und des Miutstertums für Volke gesundheit he vorbhob. Der Ministerpräsident kündigte ferner Schritte zur möglichtten Förderung der Produktion an, eine vlanmaͤßige weilt⸗ greifende Pusgestaltung der Wasserwirtschaft, um die in den Genässern der Monarchie verborgen liegenden reichen Schätze ungenutzter Kraft der Industrie, dem Gewerbe, der Land— ni tschaft, dem Bergbau, dem Gisenbahnverkehr dienstbar zu machen. Im Zusammenhang damtt soll das gesamte Glektrizitätswesen auf neue Grundlagen gestellt werden. Das Ent ziel set, daß Dester⸗ reich von einem weitverzweigten Leltunganetze ührrspanut werde, ras billt es Licht, billige Kraft liefert. Die Angelegenbeit werde sofort in Angriff genommen werden, und Orsterreich werde hiermit allen Kulturdölkern der Erde vorangehen. Der Ministerpräsident kündigte sodann Maßnahmen auf dem Gebiete der Agrarpolitik an, ferner zur Hebung des Kleingewerbetz, eine Aenderung des Bergrechts, Ausgestaltung des Staatsbahnwesens, Forisetzung der Verstaatlichung der Prtvathahnen, ing— beson' tre der im Staatgbetriebe stehenden Privatsokalbabnen, Beseitigung der Störung der Währung, Förderung des Schul wesens, Maßnahmen, um den für das Vaterland heldenmütig kämpfenden Studierenden den Atschluß ihter Studien unter günstigen Redi- gungen ju ermöglichen. Als weitere Aufgaben führte der Minister die verfassungsmaäßtge Erl digung des Ausgleichs mit Ungarn, Neur gelung der handelspolittschen Beztehungen zum Au lande, inshbesondtre zum Heutschen Reiche an.
In Besprechung des politischen Teilz des Reglerungsprogrammz erklärte de Mintster, er werde die Leitsätze für die Verfassungsänderurg, die kas Prinzip der Staatsg undsätz.' gewährleisten und die Gleich— berechtigung aller Nattonalitäten auf Geund nationaler Autonomie unter Wahrung der Staatseinheit zur vollen Durchführung bringen soll, im Verfassungtausschuß darlegen. Ueber ihten Inhalt wolle er nur sagen, daß sie von dem Grundgedanken einer für den ganzen Staat im Rahmen der Kronländer unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten zu schaffenden Kreißeinteilung ausgehe und als ein Verfahren zur Regelung der nationalen Frage wie auch eines zeitgemäßen Ausbaues der staatlichen und autonomen Verwaltung wenigstens eine Erörterungegrundlage zu schaffen trachte. Dle in Ungarn entstandene Befürchtung, daß die Bestrebungen nach nationaler Autonomte eine Rückwirkung auf das ungarische staatgrechtliche Verhältnis und den Dualismus aue— üben könnte, set bereits völlig gegenstandslocz. Die Regierung halte an dem »as staalsrechtliche Verhältnis zwischen beiden Staaten der Menaichie regelnden Staatsgrundsatz fest, wie sie anderersei auch auf diesem Standpuntte insowelt verharren müss, als die Gerechtsame des österreschischen Staate in Betracht komme, „wobei ich“, erklärte der Ministenpräsident, „ie sbeson der? an das einen integrierenden Be— standteil Oesterreichs bildende Köntgreich Dalmatien denke. (Lebhafter Beifall.. Indem ich dies fenstelle, kann ich es nicht für zulässig erklären, daß die auf dite Ordnung der inneren 6sterreichischen Verbaltnisse gerichteten Absichten der Regierung verwechselt werden mit der Tendenz einielner Aeußerungen, dir vom Standpunkt der Regierung völlig abseits liegen und für die ich demnach die Ver⸗ anlwortung nicht ücernehmen kann. Was wir bei der Verfassungs⸗« änderung anstreben, ist die innere Befesligung des Staates, der innigste Zasammenschluß all der Käfte, über die er in so reichem Maße verfügt. Nachdrücklichst weist demnach die
in Widerspruch setzen und denen sonach das Eindringen in die Gestaltung der öffentlichen Dinge unseres Vaterlandes ein far alle Mal verwebrt bleiben muß. (Lebbalter Geisall und Zwijck enrufe. Die Regierung steht, wie in jeder Hinsicht, so auch Jeger über derartigen Benrebungen, von welcher Seite sie immer kommen mögen, unerschütterlich auf dem Boden des österreichischen Siaatsgedankeng. Sie ist felsenfest davon überzeugt, daß er vor den Augen der ganzen Welt sich siegreich behaupten wird. Die Be⸗ rechigung zu' diefer Erwartung schöpst die Regierung insbesondere aus der Betrachtung der auswärtig⸗n Lage.“
In bezug auf die auswärtige Politik stellte der Minsster fest, daß ihren Grundpfeller nach wie vor die Treue gegenüber den Verbündeten bilde. . (Eebbafter Beifall.) FJenen, welche glauben, dem Friedeneg danken durch Mäkeln und Deuteln an dem Bündnis der Müttelmachte iu dienen, mag gefagt sein, daß ibr Beginnen nur die Wrkung baben mag und kann, deß bei den Feinden der schon halh erioschene Glaube an die Möglichkeit ciner Störung des Bun des verhältnisses wieder ei⸗= weckt und so die Dauer des Krieges mittelbar verlängert wird. Als erste unter den Krtegführenden haben wir im Sinne der vom Kaiser wiederholt geäußerten Grundsätze mit unseren Verbündeten dem Wunsch und der Bereitwilliakeit Ausdruck verliehen, zum Abschlusse eines vom Geisle der Versöhnlichklit getragenen Friedens zu Lelangen. (zebbhaste Zustimmung.) Dankbar und bereitwillig nahmen wir daher die sich in der gleichen Richtung bewegenden Anregungen des Peiligen Vaters auf, die einen dautrbaften und gerechten Frieden herbei⸗ zuführen bejwecken. Wir glauben, daß Vereinbarungen ernlelt werden könnten, die unter entsprechend wirtsamen Sicherheiten emne gleich- mäßige, gleichjeltige und schrutweise Perabminderung der Rüstungen auf ein ju vereinbarendes Maß ermöglichen und die zur vollen Freiheit der offenen See fübren, sodaß sich auf dieser Grundlage die obligatoꝛische Schtedsgerichtsbaikeit für inter⸗ nationale Streitfälle aufrichten ließe. Unsere Berenwilligken, auf diesen Grundlagen zu einer Verständigung mit unseren Gegnern zu gelangen, ist durchaus erust und aufrichtig, sie ist vom Bewuüßisein unserer Stärke und unserer absolut ge⸗ festigten Kriegslage gettagen. (Zaslimmung und. Beifall,) Die Pöglichk it einer solchen Verstandigung baͤngt aber davon ab, daß sich im Kriege bei unseren Fesnten die Ertenntniz dieser Sach lage durchringt. Sollten sich unsere Gegner nicht bereit zeigen, die ihnkn dargebotene Hand zu ergreifer, kann werden wir mit der auf unseren Kampferfolgen fußenden Gnischiedenheit den Verteidigunge⸗ kampf bis zum aäußersten forisetzen, um uns eine 1ubtge Fortent⸗ wicklung der Monaichie für alle Zukunst zu sichern und ibr durch den welteren Erjolg unserer Waffen die Segnungen eineß gesicherten Frieden und gegenseitigen Versteheng der heute noch feindlichen Völker zu verschaffen. (Beifall.) Ein siartes Oesterreich, in dem sich alle Völker wohl fühlen, wird die beste Gtwahr für einen dauernden Frieden sein. Schen deshalb eistieben wir die Aenderung der Veifass ang, und (chon deshalb ver⸗ urteilt dir Regierung aufs enijchiehenste die Verirrung gewisser Parteigänger, die in dem Gedanken liegt, daß das Heil Oesterreichs vom feindlichen Ausland zu erhoffen sei. (Lebhaster Beifall.) Der Ministerpraͤsident gab schließlich dem innigen Wunsch nach dem inneten Finden Autdruck, damit die geistigen Kräfte sich nicht mehr im nationalen Streite zeimürben, und damit das Vaterland auch in polltischer Beiebung aus der Schicksaleprobe des Weltkrieges nicht nur nicht geschwächt, sondern gestärkl hervorgrhe. (Lebhafter Belfall.)
Hierauf wurde die Sitzung durch einen Zwischenfall, durch das Erscheinen des früheren tschechischen Abgeordneten Burzival im Saale, unterbrochen. Während der Pause fand eine Ob— männerberatung statt, in welcher der Präsident Groß erklärte, er werde die Sitzung nicht früher aufnehmen, als Burzival den Sitzungssaal verlassen habe. Der Vertreter des tschechischen Verbandes verlangte, daß die Angelegenheit der ihrer Mandate verlustig erklärten Abgeordneten dem Immunitäts⸗ ausschuß zugewiesen werde, der innerhalb einer bestimmten Frist hierüber Bericht erstatten solle, worauf der Präsident er⸗ klärte, am Schlusse der Sitzung diesen Antrag zur Ab⸗ stimmung bringen zu lassen. Gegen 3 Uhr wurde, nachdem Burzival den Saal verlassen hatte, die Sitzung wieder auf⸗ genommen Das Haus erledigte hierauf seine Tagesordnung und lehnte die Abänderung, die das Herrenhaus an dem vom Abgeordnetenhause erledigten Justizgesetz vorgenommen hatte, ab und stellte die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses wieder her. Am Schluß der Sitzung wurde auf Vorschlag des Präsidenten beschlossen, dem Immunitätsausschuß zur Bericht⸗ erstattung über die Anträge, betreffend die Mandate jener Ab⸗ geordneten, die durch gerichtliches Urteil der Mandate verlustig geworden sind, eine 14 tägige Frist zu stellen.
— Wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, ist noch im Jahre 1914, bald nach Kriegsausbruch, zwischen Oesterreich⸗ Ungarn und Rußland ein Abkommen getroffen worden, durch das gewissen Gruppen von Zivilpersonen, die zu Kriegs⸗ beginn zurückgehalten worden waren, ö Heimkehr ge⸗ ichert wurde. Fast zweieinhalb Jahre blieb diese Vereinbarung in Kraft, bis die vormalige Kaiserlich russische Regierung sie mit einer Begründung, die auf unsere Verhältnisse nicht zutraf, kündigte. Seither war das Streben der österreichisch⸗ ungarischen Regierung unausgesetzt darauf gerichtet, den in Rußland noch zurück⸗ gehaltenen Landsleuten den Weg zur Heimkehr neuerllch zu bahnen. Nach mehrmonatigen Bemühungen ist es nun ge⸗ lungen, mit der jetzigen russischen Regierung zu einem Einverständnis zu gelangen. Nach einer soeben abge⸗ schlossenen Vereinbarung können ohne Einschränkung der Zahl die Heimreise antreten alle seit Kriegsbeginn im Lande zurückgehaltenen männlichen Personen im Alter von unter 16 und über 50 Jahren, ferner alle männlichen Personen innerhalb der, erwähnten Altersgrenze, sofern deren Ge⸗ sundheitszustand den für den Austausch von Kriegsgefangenen festgesetzten Bedingungen entspricht, endlich alle Frauen und Mädchen ohne Unterschied des Alters. Auch die Mög⸗ lichleit auf Grund von Sonderverabredungen an den Austausch von Personen zu schreiten, die nicht unter eine der vorerwähnten Kategorien fallen, ist offen gehalten. Nach dem getroffenen Uebereinkommen werden aber weiter auch jene österreichischen und ungarischen sowie russischen Staatsangehörigen, die aus den besetzten Gebieten weg⸗ geführt und verschleppt wurden (Geiseln), unter denselben Vor⸗ aussetzungen wie ihre schon seit Beginn des Krieges in Feindes⸗ land zurückgehaltenen Leidensgenossen zur Rückkehr in die Heimat zugelassen. Die österreichisch⸗ungarische Regierung wird sich zur Pflicht machen, alles, was an ihr liegt, daran zu setzen, um die Durchführung der getroffenen Vereinbarung nach Möglichkeit zu beschleunigen.
Großbritannien und Irland.
Der irische Konvent hat gestern nach Besprechung der verschiedenen Regierungsformen in den englischen Dominien unter dem Gesichtspunkt der Anwendbarkeit einer von ihnen auf Irland einstimmig beschlossen, die verschiedenen durchge- sprochenen Vorbilder an einen Hauptausschuß zu verweisen, der danach, soweit möglich, einen Entwurf ausarbeiten soll, der den von den verschiedenen Rednern in der Be⸗ sprechung geltend gemachten Gesichts punkten und Schwierig⸗
Frankreich.
Die Abgeordnetenkam mer hat vorgeslern die über die vorläufigen Haushalts zwölftel für ', Vierteljahr 1917 in Höhe von ungefähr zwölf Milli ry Franken begonnen. n Noch dem Bericht Lyoner Elätter verlangte der Abg. Brouss
mebr Sparsamkeit In allen Verwaltungen sel Versch euderung n c Verschwendung ju bekämpfen, auch müsse das neue Minineriur fü
über dle Autlandamissionen klar werden, damit man endlich 2A klärung über die Gehe imfonds bekomme. Brousse rügte es, daß 4 der letzten Verminderung der Truppenbenände um 400 000 Mar die Osfiziere um 25 000 vermebrt, worden seien, und fade n die Verschleuderung auf allen Gebieten, sowohl beim Nob t sᷣ ankauf, wie bei der Verwendung von Automobilen u. a.; er derlanel⸗ besseie Organisation der Munitionstrangporte und des an li e wesens und vermebrten Bau von Flugieugmotoren, an denen 4 mangele. Die Schuldigen müßten bestraft weiden. Der Zinan
minister Klotz ersuchte die Kammer, abzuwarten. Er werde . neue Figanzpolitik einschlagen und sie nach Eisbringung einiger neue Gesetz'entwürfe vor der Kammer darlegzn. Nie finanstelle Aufgabe decke sich mit der Aufgabe der allgemelnen Politik, er werde allcg darauf Bezügliche erörlern.
NRusßjland. Der Kommandierende der Südwestfront, General Tschere⸗ missoff ist zum Oberkommandierenden der Nordfront und zu seinem Nachfolger General Wolostschenko ernannt worden.
. — Die auf den 26. September anberaumt gewesene Sitzung der Demokratischen Versammlung ist um einen Tag versch ob en worden, damit alle Teilnehmer zur Eröffnung eintreffen können.
— Die Soldatenverbände an der Südwestfront haben sich der Petersburger Telegraphenagentur zufolge, im Einverständnis mit dem Arbeiter⸗ und Soldatenrat in Kiem geweigert, dem Untersuchungsausschuß in Sachen Kornilow seine Parteigänger, die Generale Denikin, Markom und andere, zur Verfügung zu stellen, da sie beschlossen haben sie durch ein revolutionäres Kriegsgericht aburteilen zu lassen. Die Verhandlungen des Untersuchungsahsschusses mit den Ver⸗ bänden hatten kein anderes Ergebnis als einen Aufschub von acht Tagen zur Beilegung des Streits.
— Trotz des Erlasses der Einstweiligen Regierung vo 31. Juli, betreffend Auflösung des finnischen Ian; tages, hat der Landtagspräsident den Landtag auf den 28. September einberufen mit der Begründung, daß mehrere wichtige Gesetzentwürfe über Finanz., Wittschafts⸗ und Arbeiter. fragen verabschiedet werden müßten.
Niederlande.
Der Niederländische Ueberseetrust teilt dem „Korre⸗ spondenzbüro“ zufolge mit, daß die englische Regierung sich bereit erklärt habe, schon vor der endgültigen Loͤsung der Frage der Kohlen lieferungen Holland 100 090 Tonnen Steinkohlen zu liefern, wenn Holland für deren Ueberführung sorge.
Die Entwicklung des Reichs ats des Innern und seine Teilung. .
Dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellun eines zweiten Nachtrags zum Reichs haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1917, der dem Reichstag zugegangen, ist eine Denkschrift über die Entwicklung des Reichs amts det Innern und seine Teilung beigegeben, der die folgenden An⸗ gaben entnommen seien.
. Nach dem Reglerungsentwurfe zur Verfassung des Nod deutschen Bundes war ein besonderer Bundebbehördenorganigmus nicht vorgesehen. Man glaubte damalg, daß bie dem Bundespraͤsidium obliegenden Verwaltungageschäste nur einen geringen Umlang an⸗ nehmen würden und von den xreußischen Ministerten, vielleicht auch den Bundegratzausschüfsen würden erledigt weiden können. Dem⸗ gemäß sollte der Reichskanzler auch nicht der Vorstand emttr Bundesbebörde werden, sondern, wie Fürst Bigmarck in der Reichstags sitzung vom 5. März 1878 aussühlte, „einfach das, waz man in Frankfurt in bundegtäglichen Zeiten einen Praͤsidial⸗= gesandten nannte, der seine Instwktionen von dem pieußischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu empfangen hatte und der nebenher das Präsidtum im Hundetzrate hatte. Diese Sachlage änderte sich dadurch, raß der Reichstag in der Sitzung vom 27. Man 1867 dem jweiten Satze des Aitikels 17 der Reichgveifassung die vom Abgeordneten von Bennigsen beantragie Fassung gab, nach der die Anordnungen und Verfügungen des Katsers zu ihrer Gültigleit der Gegen zeichnung des Reichskanzlers bedürfen, der radurch die Verant⸗= wortlichkeit ürernimmt. Dadurch wurde, wie Fürst Bizmard in der erwäbnten Rede ausgeführt hat, die Bedeutung des Reichkamlers plötzlich zu der eines kontrasignietenden Ministers und nach der ganzen Stellung nicht mebr eines Unterstaatssefrefärs für deut che Angelegen⸗ helten im auswärtigen preußtschen Ministertum, wie eg ur⸗ sprünglich die Minung war, sondern In der eines leit / nden Reiche⸗ inin mers beraufgeschoben '. Dle Folge bservon war, daß dem Bundel⸗ kanzler für die Giledigung seiner mininertellen Geschäfte eine Be⸗ hörde beigegeben werden mußte. Das geschah durch den Praͤsidlal= erlaß vom 12. August 1867 (Bunde GesetzbJ. S. 29), durch den Tas Bundeskanileramt „für die dem Bundeskanzler obliegende Ver⸗ waltung und Beaufsichtigung der durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes zu Ge enständen der Bundeg verwaltung gewordenen beiw. unter die Aufsicht des Bunt espraͤsidiumg gestellten Angelegenheiten sowie für die tem Bundeskaniler zustehen de Begtbettung der übrigen Bundegangelegenheiten errichtet wurde. Das Bundeskanzleramt war anfangs die einzige Bundesbehörde. eden hm aber waren zwei hn f. Ministerien zur Erledigung von Bundezangelegenheiten a4 das preußische Ministerkum der auzwärtigen Angelegenheiten, lis die e, des auswärtigen Dlenstes — . ersten Male sür das Rechnunghlahr 1879 — auf den Bun deghaugbaltgetat übernommen wurden und demgemäß mit dem 1. Januar 1870 das us wärtigz (. . ö neben dem Bundeglanzleramt alg oberste Bundesbehörde errichtet
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Pb. das preußische Marlneministerlum, in dem das Oberkommando der Marine und die Narineverwaltung bereinigt waren, bis es durch Erlaß vom 1. Januar 1872 (Reich e e dk S. 5) eine obeiste Hteichsbe hörde, die Kaiserliche Aomiralitt, wurde, unter welchem Namen jowohl das Oberlommando lg auch die Nzerwaltung fart, geführt wurde, bis am 30. Marz 1689 ei gs Ce fs. S. 4 das Oberkommando abgettennt wurde und die oberlte Marlne⸗ verwaltungebebörde den Namen Reiche m artne amt erhielt.
u den. hiernach geschaffꝛenen dre obersten. Reichsbehörden Heat auf grub des Gejetzes vom 27. Jun 1873 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 169) raz Reichs eisen bahnamt han, . ubrigen obersien Miche. bebörden = mii Ausnahme der hier außer Betracht blelhen den obersten Müitärbebörden, des HKechlungghofs sowig des erst, am 17. Mai i967 (Reichs. Gejetzri. G. 35) ing Seben gerufenen Kolonialamte. * sind Techterbebörden deg Bundegkansleramte . it dem nserböchlien Crlaff: vom 12. Mal 1851 f cd we e,
Regierung die Ideologien zurück, die sih mit dem Staate
keiten gerecht wird.
) den Namen
S. 102 Reichs kanzieramt führte. An ihrer ste hung ist daher leicht die kerle g e. Behorde Karnusteller·
Nach der Verordnung vom 18. Dejember 1867 (Bundeg⸗Gesetzbl. E. 358. umfaßte das Bundeskanzleramt eine i , . . wel weilere Abteilungen, 1) das Generalpostam und 2) die General⸗ dir ktion der Tele ravher. Aut diesen beiden Apteilungen erifland kuf Grund reg Erlafses vom 22. Dezember 1875 (Reiche. Gesetzbl. S. 379) das Reichs vost amt, das diesen Namen jedoch erst feit bem Gisasse vom 23. Februar 1380 (Reibe. Gesetzöl. S. T) jühri.
Auf Grund des Gesetz es über die Verelnigung von Elsaß und Letbimgen mit dem Deunchen Reiche vom 9. Juni 1871 enkstand in Reichskanzleramt eine dritte Abteilung für Glsaß-Lothringen. Aus shr enistand durch Erlaß vom 27. Moi 1878 (Reichz. Gesetzbl. 1875 G. 153 Tas Reichsamt für die Verwaltung der Reich s—⸗ fisen bahnen und auf Grund des Geletzes über die Verfassung und Verwaltung Elsaß⸗Lothrir gens vom 4. Jun 1879 das elsah. loihringische Lande: minssterium in Straßburg., Vorber wurde von ihr am 1. Ja— nuar 1875 die elsah⸗lothrincische Juslizverwal tung abgezweigt und aif die damals geschaffene vierte Ahttilung für die Junizangelegen⸗ beiten des Reichs übertragen. Diese Abteilung des Reichskanzleramts, pon voraherem Reichszustizamt genannt, wurde auf Grund des Gtategesetzes vom 23. Deiember 1876 (Reicht⸗Spesetzbl. S. 244) zu einer leibständigen obersten Reichs behörde.
Schließlich wurde für die bisher im Reiche kanzleramte be⸗ arbeiteten Finanjang (legenheiten des Reichs durch Erlaß vom 14. Jult 1879 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 196) das Reichsschatamt gebildet.
BVtr hiernach dem Reichskanzlleramte verbliebene Geschäftg= kreis umfaßte nach einem Immedialbericht vom 15. Delember 1879 solge de Angelegenhelten: die guf den Bundesrat, den Reichstag und bie Reichs iaggwahlen bezüglichen Geschaͤfte, die allgemeinen Ange⸗ legenhelten der Reichsbebörden und der Reicksbeamten, die Aufsicht über den Difziplinarhof und die Disziplinarkammern, die Indigenats⸗, Heimatz⸗, Niederlassungs⸗, Frelzügickeit· und Auewanderungèsachen, die Handels⸗· und Gewerbeangelegenheiten, die das Bankwesen, die Verflcherungen, die Maße und Gewichte betreffenden Geschäfte, die Aagelegenbeiten des geistigen Cigentums und der Patente, die See. und Flußschiffahrt und Flötzerel, die Medizlnal. und Beterinärpolisei, die Angelegenheiten der Presse und der Vereine, bie Müttärcr- und Marineangelegenheiten, soweit diestlben die Mitwirkung der Z vilverwaltung er ordern, insbesendere Er— satzwesen, Mobilmachung, Naturalleistungen, Transport, und Cioppenangelegenhelten, Familienunterstützung, Zivilversorgung und Lander vei me ssung, bie Anerkennung und Klassißizierung der böberen Lebrar stalien mit Being auf die Wirtsamkett ihrer Zeugnisse jür die Zul assung zum ein jährigftetwilligen Militär dienste, vie Reichs siatistit nd diejenigen Reichsangelegenbeiten, deien Bearbeitung nicht anderen B. börden durch die in betreff ihrer Resserts geiroffenen Bestimmungen siberiragen ist. ‚.
Trotz des großen Umfanges dieser Geschäfte erschien es nicht mehr angemessen, für riese Behörde die alles umfassende Beieichnung Reichskanzler amt: belmnbehalien. Des halb wurde diese Hezeichnung puich den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Dezember 1879 (Reichs⸗ Gesctzbl. S. 321) in Reichsamt des Innern“ umgewandelt.
JJ. Neben die Zentralabteilung, die von Anfang an im Reicht kanzleramt bestanden hatte und nach der Abzweigung der unter 1 ge⸗ nannten Aemter im Relchgamt des Innein allein übriggebltehen war, trat auf Grund des Kaiserlichen Erlasse vom 15. Oktober 1880 die Abteilung 11 für wirtschafiliche Angelegenhe nen. Im Frütj ihr 1894 wurde die Abiweigung einer neuen Abteilung I von der Abteilung 1 erforderlich, und seit der Verfügung vom 29. April 1900 bestehen pier Abteilungen. Hierbei ist es sodann — abgesehen von zablreichen Pzerschlebungen der Aufgabenkreise und von der Bildung von Unter, abteilungen — verblieben, bis der Krieg die Bildung der Abteilung V erforderlich machte. ;
III. Der heutige Geschästekreis des Reichsamts des Innern läßt sich ungefähr folgendermaßen umschielben:
Zum Geschäftstreis der Abteilung! gehören: die Ver⸗
faffunggangelegenheiten, die auf den Bundesrat, den Reichttag und die Reichstasgwahlen bezüglschen Geschäfte, die Staatsministerial⸗ fachen, die elsan⸗ lethringischen Angelegenheiten, die allge⸗ meinen Angelegenheiten der Relchsbebörden und Reichsbeamten, pie Haushellg⸗', Kassen« urd Rochnungssachen, die Staatk⸗ angehoörigteitg⸗,, Frehmügigkeits⸗ und Ausweisun gt sachen, das Armen⸗ wifin, rie Angelegenheiten der aus ländischen Saisgna better, der deutsd ca Rück anderer und rie Frage der inneren Kolonis nion, die aligemeinen Polizelangelegen heiten, mebesondere auf dem Gebiete des Veteins⸗ und Peesserechts, des Paß ve sens sowie des Verkehrs mit Rrast, und Luftfahrzeugen, der Veitehr mit Sprengstoffen, die Torpelteuersacher, die Angelegen beiten des Kriegs letstungaaesetzes, die Famillenunterstützungen infolge des Krieges, die sonstigen Militär Marine und Schulaugelegenheiten, foweit sie zur Zuständigkeit den IFteicks am it des Innern gehören, die Fört erung wissensche filicher und künsiler uch Uteinehmungen durch das Reich, die Jugendpflege, das Luftfahrtwesen, das Ausstellungswesen, dag Justitiariat, die Bau⸗ verwalsung, das Zentralklait für das Tensche Reich, das Handbuch fuͤr das Beutiche Rech sowie di jenigen Angelegenheiten, deren Be⸗ arbestung nicht anderen Abteilungen der Behörden übertragen ist, die Wohnungsfürforge, die durch den mobilen Zustand hervorgerufenen Geschäfte, die Fragen des Krieggn,st m des, inbejondere Piessezensur und Schutzhaft, alle zur Zuständigkeit der Zlvtlverwaltung gehörenden Angelegen deten der besetzien Gebiete, serner die Nachrichtenabteilung ür die Presse. f . Ce schů ftab er eiche der Abteilung II gebören: dad Versicherungswesen, insbesondere die Kranken⸗, Uafall⸗, In validen und Hinterbllebenenversicherung der Arbeiter und die Ver⸗ sicherung der Angestellten, dat Gewerhewesen einschließlich von Arbeiterschutz, Sonntags rube usw., die Verhältnisse des Arbeits« markt., fonstige Fragen der Sondlpolitit, insbesondere Wohl⸗ fahrtgeinrichtungen, Kriegswoblfahrtspflge usw., die Frauen- frage, die Religions⸗ und Kiichensachen, das Genossenschafts⸗ und Hypothelenbantwesen, die Prüfung der Vandfeuerwaffen,
In der Abteilung II werden hearbeit et: die See⸗ und Binnenschiffahit einschließlich der Posldampfer verbindungen und der Verwaltung eg Kaiser Wilhelm⸗Kanale, die Kriegsschäden, der Reederelen, daz Auswandernngswesen, di: Ser- und Hinnen i cherei, die Angelegenheiten des g istigen Eigentum und dis gewerblichen Hiechteschußes, daz Maß. und Gewichtswesen (Geheime Re⸗ giftiatur 111 A), die Kriecsschäden, ine besondere rie Organi⸗ sation der Hechtkommissarlate für die. Feststellung, solcher Schaden, die Schäden der Auglandsdeutschen usw. (Geheime Regĩstratur IIIA ), die Beaufsichtigunq aut ländischer Unternehmungen, die wirtschaftlichen BVergeltungsmaßnahmen, ingbesondere Zwange⸗ verwaltung und Zwangslig nid ation feindlicher Unternehmungen, die Anmeldung feindlicher Guthaben, die Anmeldung deutscher Auglanyz⸗ forderungen, Zabiun göfristen, JZablungsverbote gegen das feindliche Ausland usw. (Geheime Regist atur 111 AV), das Medizinal⸗ und Veterinaͤrwesen, insbesond ere Bevölkerung fragen, Nahungemtttel= verkehr, Tieischutz usw., 36 land. und forstwiitschaftliche Biologie
Gebeime Registratur III B). . Die eln ft, IVöbearbeitet: die Handelspolitik und die sonstigen Handelssachen, ingbesond re die Handelsverträge, die wirt⸗
schaftkichen Fragen der Landwirtschast und der Industrle, die wirt⸗
schaftiiche Seite des Zoll und Steuerwesene, die die Produktiontz. . des In⸗ . Auelandes betreffenden Angelegenheiten, das Bank. und Börsenwefen, Scheck und Münzwesen, Angelegenheiten der Reichszban s, das Kaligesetz, die allgemeine Statiistik, die Statistit deg Warenverkehrs mit dem Ausland sowie eine große Zahl kriege⸗ wirtschafisjcher Biaßnahmen, ingbesondere im Interesse der Rohstoff⸗ versorgung Und jur'wkegelung der Ein,, Aug. und Durchfuhr,
In . Abteilung V endlich werden Fragen des Verkehr mlt Dünge⸗, Futter und Nahrungsmittel a bearbeitet. z Von? den dem Reichgzamt des Innern nachgeordneten Be⸗
örden gehören
u Rbteilung 1: 1) das Bundetgzamt für dag Heimatwesen, 2 R , . behörden, 3) die Physilalisch technische Fteichzanstait, ) die Reiche schu ltommisston, 6) die Zentialdiretnon
zu Abteilung 11: 1) das Reichsversicherunggamt, Y dat Auf⸗ sichtzamt für Peivaiprisicherung, 3) die Reichs versicherungöanstalt für Angestellte, 4 dag Oberschledggericht für Ange stelltenver sicherung, 5) die Ständig: Ausstellung für Arbetiterwohlfahit;
zu Abteilung 111 A2 1) das Paten amt, 2) die Normal⸗ eichunge kommission, 3) das Schiff apermessunge amt, 4) das Kanalamt, 5) die Reichsprüfungsinspektoren, 6) die Techntsche Kommissßzon für Seeschiffabrt, 7) die Meichsbehörden für die Uniersuchung von See⸗ unfaͤllen, 8 die Reichskommissare für das Auswanderungswesen;
zu Abteilung 111 B: 1) das Gesundheitsamt, 2) der Reichs kommissar für die Typhugbekampfung im Sütwenen des Reichs, 3) die Biologische Anstalt für Land. und worstwirtschaft;
zu Abteilung 17: 1) das Statsstische Amt, 2) der Börsen—= ausschuß, 3) die Berufungskammer in Börsenehrengerichtssachen und die Berufungskommission für dat Ordnungestrafversahren wegen ver— botenen Börsenterminhandels, 4) die Verteilungsstelle und die Be⸗ rufungskommission für dte Kalitadustrle.
Von den Kriegsorganisationen, die der Aufsicht des Reichs amts des Innern unterstellt sind, gehören
zu Abteilung 1: 1) die Zivilverwaltungen bei den General⸗ goubernements in Brüssel und Warschau, 2) die Reichtzentschädune = kommssion, 3) der Reichsfommissar zur Erörterung von Gewalttätig⸗ kelten gegen deutsche Zwilversoren in Feindesland, 4) die Reichs— zentrale der Arbeitsnachweise;
zu Abteilung IIIA: 1) der Reichs kommissar für dis Liqui datlon autländischer Unternehmungen, 2) der Reichskommissar für , . Schutz echte, 3) der Treuhänder für das feindliche Ver⸗ mögen;
nicht Opfersinn,
nur ein bischen gesunder Menschenverstand!
Die Zeichnung der Kriegs⸗ anleihe ist jetzt für jeden einzelnen ein Gebot der Selbsterhaltung! wenn: ein guter Erfolg ist die Brücke zum Frieden —
ein sch lech tes Ergebnis verlängert den Krieg!
Darum zeichne!
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irn ,
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u Abteilung 17: 1 tas Relchsschiedsgericht für Kriegs wirt a ft 2) der lia n lomm ssc̃᷑ für Aus, und Einfuhrbewllligung, 3) die Reichsstelle für bürgerliche Kleidung, 4) der Kriegsausschuß für pfl an zische und kierische Oele und Fette, ö) die Zentral Einkaufs⸗ gesellschast m. . Hit sowle eine große Anzahl weiterer Zentralstellen u ggesellschaften;
. r rn . V: 1) die Zentralstelle für das Trocknung wesen, n traf y ,, 3) die Ge⸗ ellschaft für deutsches raftfutter m. b. H. ' ,, für , n, r, untersteht dem
atssekretär des Innern unmittelbar. n. ire ff man diefe Entwicklung, die dag Reichgamt des Innern in den feit 1379 verflessenen Jahrzehnten genommen hat, so 'rkennt man, daß nicht nur wie bei manchen Fachministerien durch die Zunahme der Bevölkerung, den wirtschaftlichen Fortschritt, das Anwachfen von Handel und Verkehr eine Steigtrung und Vermehrung der Geschäfte eingetreten ist, fondern daß die Entwicklung sich ebenso fehr in die Breite wie in die Tlefe dadurch erstreckt hat, daß der Reichsleitung ständig neue Aufgaben durch die Gesetzgebung im Laufe diefer Zeit jugewiesen worden sind. Je mehr das Reich auf dem Geblete der inneren Verwaltung durch. Schaffung einheit⸗ licher Rechtsnormen, wie z. B. durch die Vereinbeitlichung des Vexeine⸗ und Versammiungsrechtg, durch einbeltliche Regelung des Verkehig⸗ wefeng auf dem Geblete der Kraftwagen und der Ln tschiffahrt, durch die einheinliche Bekämpfung von Tier und Mens enseuchen,
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sicherung, durch Uebernahme der Wohnungsfürsorge für seine gerlng besoldeten Beamten und angestellten Arbꝛtter und durch die ungeheure Steigerung des auswärtigen Hmeels den Berelch seiner ver⸗ waltenden und gesetzgebenden Wirk samkeit erweiterte, um so mehr ver⸗ pielfältigten und verdichteten sich die Aufgaben des Reichsamtz des Ingern.“ Mit der Zundbhme der Reichzzeseßzebung steigerte sich die Rrbeitziass dez Reichzamtz Fes Inrern in einem Umfang, wie sie keige der übrigen obersten Reichsbebörben kannte, Die Uebersicht über die gegenwärtige Geschaäͤftzverieilung des Reicht amts des Innern, oben unter IIs, zeigt, wie die Verwaltung sich bemühte, durch Schaffung neuer Rbteiiungen und Unterabteilungen den sich immer höher tärmenben Arbeitastoff zu bewältigen. ᷣ .
Bet dirser Entwicklung ist es begreiflich, daß die Wünsche nach Teilung des Reichzamts des Innern schon zu der Zeit begannen, als Graf von Posadowetn an seiner Spitze fand., Bei der Ueberngbme des Reichsamts des Innern im Jahre 1907 bat sich Herr von Belb⸗ mann Hollweg in einer seiner ersten eden mit dieser Frage beschã tig · Sie ist dann, nachdem 1909 ein Wechsel in der Person des Saats⸗ sekretärs des Innern einartreten war, erneut bei Beratung der Haufe haltepläne der Jahre 1910 und 1912 besprochen worden. Inde ssen glaubte jeder nege Staatssekretär, sohald er di⸗ Zügel des Amis sjest in die Hand genommen hatte, durch organlsaiorische Maßnahmen innerbalb des Amts der wachsenden Schwierigkeiten Herr zu werden und hob die große Bedeutung hervor, die in der eigheltlichen Zu— sammenfassung der gesetzgeberlschen Arbeit und der Verwaltung — soweit solche dem Reiche zukomint — auf den Gebieten der inneren Verwaltung, der Sozial- und Würtschaftspolitil lag. 36
Der Krieg und die Bedürfnisse, die er auf wirtschastlichem Ge⸗ biete wachgerusen hat, haben die Frage der Teilang des Reschsamig beg Innern neu aufleben lassen und sie auch in weiteren Keelsen zut Erztterung gestellt. So hat der Große Ausschuß des Bundes der Industriellen im Dezember 1915 sich für die Tellung ausgesprochen. Der Ausschuß des Deutschen Handelgtags besckäftigte sich mit ihr ein gehend im August 1916 und faßte mit großer Mehrbeit den nach⸗ stehenden Beschluß: Der gewallige Umfang, den die vom Reich amt des Innern zu bewältigenden Arbelten infolge der Zusammenfssung der sozialpoliti chen, wirtschaftlichen und handelspontischen Aufgaben neben denen der Verfassung und Verwaltung in einem einzigen Reichzamt im Laufe der legten Jahrzebnle angenommen baben, läßt im Interesse von Haadel, Industrie und Schiffahrt eine baldige Teisung des Reichgamts dent Innern dringend ermünscht erscheinen.“ Bei der Haushaltsberatung des Jahres 1916 wuide die Frage ernent zur Sprache gebracht. Burch die im Enjiwurfe des Haushalts- plans für 1917 vorgesehene Schaffung der Stelle eines zweiten Unter⸗ staatssekretärs im Relchgzamt des Innern, die damit begründer war, daß die Geschäfte des Amtes einen derartigen Umfang angenommen batten, daß die Arbeltokraft eines Unterstaatesekrttarg zu ihrer Be⸗ wältigung nicht mehr ausreiche, ist sie alsdann Gegenstand elngebender Beratungen sowohl im Hauptauzschuß des Reichstags, als auch in feiner Bollversammlung geworden und erneut von Vertretern aller Parteien behandelt. Dabei zeigte sich in Rtichsag keine ein⸗ heitliche Auffassung, und von Vertreiern großer Pactelen wurde hervorgehohen, daß man die Frage der Zelt nach dem Kriege überlassen folle. Der Stäatssekretär des Innern selbst sprach sich gegen eine Teilupg aus; auzschlaggebend war dabei die Befürchtung, daß aug den weitet unten darzulegenden Gründen durch dle Aufteilung des jetzigen Rrichzamts des Ingern in jwet neue, un⸗ mittelbar dem Kanzler unterstellte oberste Reiche hehörden die Be⸗ lastung des Reichskanzlers ins Unerträgliche gesteigert werden würde. Nach Eitrltt des Kanzlerwechseis und in Veiblndung mit den damit jusammenhän genden Personalsragen ist alsdann innerhalb der Reicht⸗ leitung und der verbuͤndeten Regterungen die Frage erneut einer ein⸗ gehenden Prüfung unterzogen worden, deren Ergebnig die mit dem gege wärtigen Nachtrag zum Reichs haushaltsblan für 1917 vorge⸗ schiagene Tö ung ist: Lellung de Reichsamts des Innern und Be stellung eines allgemeinen Stellbertreterg des Reicht kanzlerg, der nicht gleichteitig mit der Leltung einer obenten Reichsbꝛtörde belastet in. Piese Löfung trägt dem Nmstand R chaung, daß der Unsang des Reichsanits des Innern seinem Chef auch mit Zuhilfenahme von jwel Unterstaatzsetretären nicht mehr gestattet, sich wichtiger Einzel fragen so anzunehmen, wie es ihre Bedeutung erfordert, und daneben den Blick für die großen polttischen Aufgaben auf dem Gebiete der inneren, der soßalen und der wörischaftlichen Gesetzgebung und Ver⸗ waltung freljuhalten, die insbesondere in der Zeit nach dem Krieg: der Wiederaufbau von Handel und Ind astrie und die Neubelebung unserer wirsschaftlichen Kräfte stellen werden; sie trägt auf der anderen Selte den oben angedeut-ten Bedenken Rechaung.
Die gegenwärtigen Aufgaben des Reichzamts deg Innern lassen sich in 3 große Gruppen einteilen: I) die innere Politik des Reich; im engeren Sinne, d. h. die Bearbeitung der Fragen der inneren Verwaltung auf allen Gebieten, auf denen das Fteich nach Artikel 4 der Reichgverfassung zuständig ist oder durch besondere Gesetze die Zuständigkelt erlangt bat, 2) die Soꝛialpolitik im weitesten Sinne, Dozu nicht nur die Acbetterfürsorge, sondern auch das gane Gebiet des Gewerberechig und des sonialen Versicherungswesens gehört, 3) die Wirtschaftspolitift, tnsbesondrre die Uebergangewirischaft nach dem Kriege. In Ucbereinstimmung wit den im Reichstag von den Rednern nahe jn aller Partelen heiborgebobt nen Gesichtepunkten sind auch die verbündeten Regierungen der Ansicht, daß eine Teilung pur mit der Maßgabe in Froge kommen kann, daß die Sozial. und die Wir ischests. pollkst in einein Amt vereint bleiben. Gerade im Interesse der Rrbeiterfürsorge und eines energiscken und ielbewußten. Vor gehenß auf sonalvolttischem Gebiete liegt es, daß die gefetzgeberische Atbeit von derselben Leitung ausgeht und
bes Neichz tägt. Soztalpolitik und Wirtschaftspol tit mässen die Schalen derselben Wage ausfüller, wenn der Wirtschafte körper des Felchs im Gleichgewicht, bleiben Joll. Diese Auffossang führt dazu, daß die Soil, und Wyutschaste polltit in einem neuen Reichs. wbeischaftgamte zusammenge faßt wird, während die gesamte innere Reickzverwallung, d. b. alfo die Wahrnehmung aller der Reicht⸗ leitung obliegenden Geschärte, die in den Ein zelstaaten den Miniftenien dez Inrern und des Kultus jugewiesen sind, bei dem Reichz⸗ amt des Innein rerbleibt. Hierunter fallen alle Angelegenheiten, die bigher in der J. Attellung dei Reichs amts des Janern beagrbeltet worden find, mit Ausnahme des Augstellungswesens, der Wohnungt= sürsorge und der Zentrale für Arbetgnachweise, die zum Reichswirt⸗ schaftgamte gehören, sowie ferner aus den Abteilungen I und III. die nächstehend bezeichneten Gegenstände; die Reiltgtong· und Kirchen= sachen, die Figuen frage, die Prülung der Handfererwaffen, das Aut⸗ wanderungt wesen, alle Kriegsschäde nangt legenhe ten, über die in der Geheimen Registratur III Ak Alten gesührt werden, nat Ausnahme der Schäden der Auslandsdeuischen, sowie die Gesckäfte der Unter. t tellung ILiIB mit Autznahme der land⸗ und sorsiwirtschaszlichen Biologie. . . gi anderen Ar gelegenheiten, insbesondere also alle Geschäfte her AÄbteilungen 7 und V würden, mit Autnabme des Aufgaben⸗ kreiseg des Patentamts, für den in Uebereinstimmung mit den aus der Mitte des Keickstagt mehrfach, zuletzt bei der Beratung des Haut. baltsplans für 1917 ersolgten An egungen die Ueberweisung an das Reichsjufstzamt beabsichtigt ist, zur Zustaͤndigkeit des Reiche⸗ wirtschaftsamts gehören. ö
Das känftige Reichsamt des Innern winde seine Aufgaben in zwel Abteilungen zu erledigen haben, von denen die eine der Unter⸗ siaatssekretär mit Hilfe eines Dirigenten, die andere ein Direktor zu leiten hätte. Das Reichswirtschafts amt würde zwei Hauptabteilungen, eine sozßlalpolitische und eine wirtschaftzpolitische — jede unter einem Unterstaatssekrelr —, haben, von denen die soꝛialpolitische in jwei ie en, die wirischastepolitische in drei Unterabteilungen zer⸗ allen sollen. t Ein genauer Haushaltgplan für belde Aemter läßt sich zurzeit noch nicht aufstellen; erst wenn die Trennung vollzogen und in jedem der Aemter die Arbeit aufgenommen ist, wird sich übeiseben lassen, welche An
durch die Regelung des Auswandererwesens, ferner auf dem Ge⸗
der Monument Germanias historica;
biete wirtschaftiicher Betällgung duich den Ausbau der Sontalver⸗
forderungen an höherem und mittlerem Beamtenpersonal erforderlich
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geträgLen wird, die die Verantwortung sür die Wirtschaftepolit 6
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