1917 / 235 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

4 ö. . 9 . . .

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6

Tarif für eingeschriebeue Briefse

(Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschã

ndungen mit Nachnahme. fts papiere, Warenproben. )

Im Vereinsverkehr wird der ein«

Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der Sendung in der bei dem J Schrift auf der Vorder- oder Rückseite deutlich niedergeschrleben sein. ere n gesti n dem m; (Spalte 6 etrag 23. e n f an . Währung in Bu ö. llateinische gezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen Postanwelsungsgebühr und der Einziehungsgebühr von 10 Pf. Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis 1 wie bei Postauftraͤgen siehe Abteilung E. Post · dem Absender durch Postanweisung übermittelt. Wegen der Ausnahme im Verkehr mit Bosnien—⸗ aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Adresse des Absenders in lateinischer Herzegowina, Oesterresch und Ungarn siehe Spalte Bemerkungen. Neistbetrag Tarif n Meistbetrag Tarif Bestimmungsland einer Ginschreib. Bemerkungen Bestimmungsland einer Einschreib⸗ Bemerkungen Nachnahme Porto gebühr Nachnahme Porto gebühr Zu Oesterreich: Deutschland (Reichspostgeb. Bavern 20 Pf. Zu Deutschland: Niederlaude . . 1480 Guld.) Der Nachnahmener⸗ und Württemberg)... . 800 Mark ö . Briefe und Post— —⸗ . eingeschrieb. karten mit Nachnahme ĩ a ; in (Nachnahmen auch auf gewöhn⸗ Nachnahme auch ,, . ,,, , win . . 480 Guld. Galizien, Dalmatien lichen Briefsendungen zulässig.) send. erhob lässig. Zugleich mit . i n . ö , , gn er. , Belgien (nur nach den bet den Post⸗ hoben. Uebermittlung ,, ; aso Guld. k ö . anftalten zu erfragenden Orten im des eingezogenen Be⸗ ; 0. . ̃ 1 1. e . 0 ö een ,,, eo me, d, ee e,, , me ae ,, a, m, F * 1 ie ewo n 1 e 0 * 1 1 1 1 1 * 1 1 1 29 . * . ie am Briefverkehr teilnehmen) ar Porto für die en m, nr Porto fũr die xo pf J ; Oesterreich nebst Liechtenstein. . 1000 Kron. ; ) 4 Bosnien Serzegowina 1000 Kron. betreffenden 7 3. betreffenden 6 Sendungen. 1. . Polen (Generalgouvernem. Warschau) S800 Mark Sendungen die gewöhnliche 65 20 Pf. Zugleich mit dein anweifungsgebühr Chile (nur bestimmte Orte). (Bis ort wird 10 Pf. yr. auf weiteres eingestellt. 530 Pesos Vorzeigegebühr Tr. Schweden... . 720 Kron.) u . n. , . hoben. liebermittlung p . . a ; / des eingezogenen Be⸗ 1000 gr. orto wir Vor Dänemark mit Faröer und Island trags erfolgt gegen Sch mme; Fr. *) zeigegebühr erhoben. (nicht auch Grönland)... 720 Kron. *) die hend sthe Post. Ue . des ein · anweisungsgebühr. Türkei (nur bestimmte Orte). 2000 Piaster . i w . Luxemburg.. So0 Mark J,, looo Kron. ö. n. anweisungs setzt worden.

) Für den Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der S

Allgemeines.

Zinsscheine usw) enthalten.

Die Wertbriefe und Wertkästchen nach dem Auslande sind zur⸗ zeit nur bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw-) einzuliesern und müssen offen vorgelegt und unter Ueberwachung der Beamten verschlossen und versiegelt werden. Briefliche Mitteilungen in Sendungen nach dem Auslande, zugelassen sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. genommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien, Herzegowina, Dänemark, Oester⸗ reich mit Liechtenstein, Ungarn) dürfen nur Wertpapiere Zahlungsmittel, die auf ausländische Währung lauten, und Zahlungsmittel, die auf deutsche Reichswährung lauten, dürfen nach dem Ausland nicht in demselben Wertbrief oder Kästchen versandt werden. Als Zahlungsmittel gelten außer Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Schecke und Wechsel. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland, die Zahlungs⸗ mittel in ausländischer Währung im Gesamtwerte von mehr als 500 enthalten, werden nur angenommen, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer Devisen⸗ stelle erworben sind, oder wenn eine Erklärung der Reichsbank zur Absendung vorgelegt wird. Die als Devisenstellen bestimmten Banken und Firmen und die bei Feststellung des Gesamtwertes anzuwendenden Umrechnungskurse sind bei den Postanstalten zu erfragen. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland (ohne Luxemburg), die auf

soweit sie überhaupt Die Wertbriefe (aus⸗

(Obligationen, Papiergeld,

KE. Briefe und Kaästchen mit Wertangabe

deutsche Reichswährung lautende Zahlungsmittel enthalten, werden nur angenommen, wenn eine Einwilligungserklärung der Reichsbank vorgelegt wird. Ohne Einwilligung der Reichsbank ist nur gestattet, an dieselbe im Ausland ansässige Person oder Firma innerhalb eines Kalendertags auf deutsche Reichswährung lautende Zahlungs⸗ mittel bis 1000 c, innerhalb eines Kalendermonats jedoch nicht mehr als insgesamt 3000 M, zu versenden. Wertbriefe nach dem Ausland mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ansässiger Schuldner haftet, oder durch die eine Beteiligung an einem im Ausland ansässigen Unternehmen verbrieft ist, einschl. der Zeugnisse über die Beteiligung an ausländischen Aktiengesellschaften, dürfen nur von der Reichsbank oder einer im Inland ansässigen Person oder Firma, die gewerbsmäßig Bankiergeschäfte betreibt, In der Türkei ist die Einfuhr von Wertpapieren (mit Ausnahme der in den verbündeten Ländern ausgestellten) sowie von fremdem Papiergeld (mit Ausnahme von deutschem, österreichischem, ungarischem und bulgarischem) bis auf dürfen Schmucksachen oder kostbare Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korre⸗ spondenz besitzende Angaben, im Umlaufe besindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Gegenstände, deren Ein⸗ führung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen werden.

abgesandt werden.

weiteres verboten.

Wert kästchen

chweiz ist der Meistbetrag der Nachnahme vorübergehend auf 100 6 bez. den Gegenwert von 100 4 festge

2

Kurze Angaben Über Inhalt und Zweck der Senbung müssen, soweit sie überhaupt zulässig sind, in deutscher Sprache abgefaßt sein. Wertangabe in der Aufschrift in Buchstaben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Ausschabungen oder Aenderungen, selbst

wenn anerkannt, nicht gestattet.

Verlangt Absender Bescheinigung über Zustellung der

Wertsendung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Rückschein“ (avis de réception) zu schreiben. Gebühr dafür 20 Pf. Bei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein 8wischenraum gelassen werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. Wert—⸗ sendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässtg. Wert b rie fe unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeschränkung, für Wert Fästchen ist das Meistgewicht auf 1 Eg festgesetzt. Paletkarten sind bei Wertkästchen nicht erforderlich. Ueber die Vorschriften hinsichtlich der e sch affenheit der Versiegelung re. der

Wertkästchen und der Zahl der

beizufügenden Zollinhalts erklärungen

erteilen die Postämter Auskunft. Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei

Wertkästchen bie Zahlung der Zollbetr ä ge durch den Absender gestattet.

erteilen die Postanstalten Auskunft.

Hierüber

ö Wertbriefe und Meistbetrag Porto für Wertkãstchen Bemerkungen Benennung der Länder der Versicherungs⸗ E Eilbestellung zulassig. Wertbrlefe Wertlastchen ebühr für Nachnahme zulaͤssig. Wertangabe e 210 L. D Einführung ausländischer Lotterielose Pf. 6 Pf. Pf. ) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern und Württemberg). unbeschraͤnkt bis 75 Kilometer nur als Pakete 5 8 ür je 300.½, 11) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Un rankierte Briefe zulssig sch ö 25 3, über 75 Kilo⸗ zulassig mindestens 10 mit 160 3 Zuschlag. Für . gegen Rückschein Frankierung zwang. meter 50 , ohne Eilbesterl gebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Ueber. Unterschied des hbringung eines Briefes mlt Wertangabe bis 800 6 einschließlich Gewichts oder von Ablieferun i , über . nach Postorten 25 9, 1a) Belgien (nur Wertkästchen nach Antwerpen zulässig) . . 20 000 S unzulãässig 80 8 nach Orten ohne 56 anstalt 60 3. N bis 800 S. (Vorzelge⸗ 2 Bosnien · Herzegowina... unbeschränkt 8 geblihr 10 . wird zugleich mit dem Port erhoben). 3) Bulgari S000 M. 2 . 20 1a) R; N bis 85o M6. Rückscheine nicht zulässig, 2 w I Gesamtgebühr mindestens 60 3. N bis 1600 Kronen. L ver⸗ 4) Dänemark mit Faröer, Grönland, Island unbeschrãnkt 80 8 boten. K nach Postorten. 5) Luxemburg. ,, S000 4K 60 8 3 L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten. 6) Niederlande J . 80 8 4) K nur nach Postorten, jedoch mit Ausschluß von Faröer, Grönland, ö 12 Brlefe Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen, ö or een ö J 1 60 15 Raͤstchen. Wertkästchen nach Grönland, JIsöland nicht zulässig. L verboten. 8) Oesterreich mit Liechtensteins—— . . . ' unbeschränkt wie für 8 5) Meistgewicht 259 g; R; N bis 8o0o K; L verboten. (Der Geldbriefverkehr nach der Bukowina, nach Galizien, Einschrelbbrief 6) E; M bis 480 Gulden. Dasmatien, Kärnten und dem Küstenland ist bis auf weiteres leichen I H nach bestimmten Drten; N bls To Kronen. Beschränkungen unterworfen. Geldhriefe nach Triest und nach einer 1. s) Gesamtgebühr mindestens 60 . H; N bis 1009 Kronen. Lverboten. Anzahl OSrte in Dalmatien, im Kistenlan de und in Tirol dürfen 9) R nach allen . mit Bestellgeld; A bis 720 Kronen. zurzeit keine schriftlichen Mitteilungen enthalten. Nähere Aus⸗ 9 E; N bis 1090 Franken. . kunft erteilen die Postanstalten.) 115 Rur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in. Wert⸗ . 8 über Saßnktz, briefen sind verboten. Wegen des vorüberg henden Einfuhr⸗ 9) Schweden . ö . unbeschränkt 512 üb. Dãnemarkt. s. von Wertpapieren und fremdem Papiergeld siehe unter 10 Schmei;; . nuunbeschränkt 80 8 Allgemeines ?. J ö . 12 Gesamtgebühr mindestens 60 3. E., nach Budapest ist die 1) Türtei: türkische Postanstalten ö. J dooo 2 140 24 ih en, bis auf weiteres ausgeschlossen. N bis 1690 Kronen. 1 unbeschränkt 8 L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.

12 ungarn.

Allgemeines. Zu er rn ng, nach dem Auslande kommt .

ein befonderes Formular (in deut cher und französischer Sprache) Gebühr für den Auszahlungsschein, b. die Gebühr für das in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für mit lateinkschen Schriftzeichen ohne. Durchstreichungen oder telegraphijche Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen Aenderungen. Anf⸗ oder Einklebungen irgendwelcher Art dürfen die Postanstalten Auskunft. Bei den in fremder Währung auf Abschnitten von Postanweisungen nach dem nichtfeindlichen Aus⸗ auszustellenden Postanweisungen werden. die Haupt⸗ land (einschl. der mit Deutschland verbündeten Länder) und nach beträge (Franken, Dollars ꝛc.) und die Teilbeträge den befetzten feindlichen Gebieten bis auf, weiteres, nicht angebracht (Ceniimen, Cents 2c jeder für sich umgerechnet und

telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: sich ergebende Bruchteile jedesmal auf volle Pfennig

werden. Für

Benennung der Länder

Meistbetrag einer Post⸗ anweisuna

C. Postanweisungen.

Gebühr (vom Absender zu entrichten)

a. die gewöhnliche Postanweisungsgebühr und erforderlichenfalls die

Die Ausstellung der Postanweisung

bat zu erfolgen in

aufwärts abgerundet Schriftliche Mitteilungen auf dem Abfchnitt der Postanweisung sind im allgemeinen zulässig; die

Ausnahmen sind

in den Bemerkungen am Schlusse angegeben.

Jeder, der 00 A und darüber auf gewöhnliche oder telegraphische Poftanweisungen nach dem Auslande einzahlt, hat bei der Postanstalt

Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die anzugeben und durch Nachweise zu belegen. wird die Annahme der Postanweisung abgelehnt.

verweigert, so

Zahlung dient, Werden diese Angaben

R Gibestellung zulässig. Bemerkungen M Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt. p Telegraphische Postanweisung zulässig.

1) Deutsch land (Reichspostgebiet, Bayern, Württemberg] ] .

2) Belgien 35 Bosnien⸗Herzegowina

4 Bulgarien... 5) Chile. (Bis auf weiteres eingestellt) 6) Costa Rica (nur San Josc). Biß

auf weiteres eingestellt.). ; 7 Vauemart mi Jsland und Faröer

800 4 800 4 1000 Kronen h00 Lepa b30 Pesog

800 Sp 720 Kronen

bis 5 S: 10 3; über H 100 6; 20 43;

über 100 200 Æ: 30 ; über 200 bis 400 : 40 ; über 400 —-600 : 50 3: über 600 M: 60 .

20 5 für je 40 M.

20 4 für je 40 6.

20 5 für je 40 . 20 5 für je 40 4.

f mindestens 20

1) Mark und Pfennig.

2) Mark und Pfennig.

35 Kronen und Heller (Umrechnungsverhältnis

bei den Postanstalten zu erfragen

4) Leva und Stotinki (Umrechnungsverhaͤltnie bei den Postanstalten zu erfragen) 5) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso

Gold 1 6 4 4). 6) Mark und Pfennig.

7) Kronen u. Oere (Umrechnungs verhältnis

bei den Postanstalten zu erfragen

).

bestell

Postanstalten Auskunft. 3) E nur nach Postorten.

Münze auch

6

bestimmten Orten.

im voraus zu entrichten. T nur nach 4) T; M nicht zulässig. Zur Ausßahlung wird neben klingender Papiergeld verwandt.

3 Nur nach bestimmten Orten. E.

Auszahlung erfolgt in der Landeswährung nach dem Tageskurs.

9 i sh 2er e jedoch nicht y Island und

„jedoch telegraphische Beförderung nur nach bestim en, von

da Weiterbeförderung durch 5 .

. F (Tarif s. unter ) T, auch nach dem Orts und Land⸗ ezirk des Aufgahepostorts. 2) Zulafsig nach allen Orten des Generalgouvernements in Belgien. Wegen der ö ö ni

dem Eiappengebiet erteilen die

. ilbestellgebühr (25 Pf.) vom Absender Postorten.

aröer.

PT nach den Faröer nur na

. Meistberrag s ; Q Benennung der Länder einer Post⸗ Gebühr Die Ausstellung der Postanweisung . . . bestellung, . . Abschnitt. . anweisung (vom Absender zu entrichten) hat zu erfolgen in i n . ö. . k 9) Geuador (nur nach Guayaquil u. Quito). Bis auf weiteres eingestelll ... 200 30 3 für je 20 4. 9) Mark und Pfennig. 9) Auszahlung in der Landes wãhrung nach dem Tageskurse. Inner⸗ . e,, . von 2. e en an denselben ; ĩ j Impfä icht mehr als 400 M eingezahlt werden. 1 Honduras, Republil. Gis auf weiteres ; ; my mg m / . ö ö w zoo 0 20 4 für je 10 . 10) Mark und Pfennig. k . k in der Landeswährung nach 1) Luxemburg doo M bis 100 0: 20 3; über 100 - 200 ½: 11) Mark und Pfennig. 11) E; T. 30 ; über 20h =* 400 6: 40 J; über . 430 100 600 υ.: o iber 00 ύ: B . 127) Niederlande Gulden 12) und 13) . 3. ö ͤ ,, 12 E; T nach bestimmten Orten. and. stolonien Indien, G . nungsverhältnis bei den Postanstalten . . . ö ö 6 en 20 5 für je 40 A. zu erfragen). 13) Nur nach bestimmten Orten. weiteres eingestelltz . . 480 Gulden 14) Rorwege n.. 720 Kronen

15) Oesterreich mit Liechtenstein. (Der Post⸗ mweisungsverkehr nach der Bukowina ist eingestellt und nach i n Dalmatien und

dem Küstenlande bis au

weiteres Beschrän⸗

kungen unterworfen. Nähere Auskunft er⸗

teilen die Kostanstalten⸗ 16) Peru. (Bis auf weiteres eingestellth

17) Polen a) Generalgouvernement Warschaun.

b) Generalgouvernement Lublin.

18 Rußland (nach allen Orten im Post⸗

gebiet des Oberbefehlshabers Ost)

Wegen der Postanweisungen nach den

Generalgouvernements Lublin s. unter 17) Polen .

Warschau und

19) Salvador. Gig? anf weiteres ein⸗

gestellitht ., . 20) Schweden w 494

21) Schweiz..

22) Siam. (Bis auf weiteres eingestellt) ,,

2) Ungarns. ,

260) Uruguay. (Bis auf weiteres ein gesttlltt

Beitritt zum Postscheckverkehr. Zum Postscheckverkehr wird Anmeldungen zum Beitritt nehmen die Post⸗ Auf dem Konto muß eine Die Höhe des Guthabens cines Kontos ist nicht beschränkt. Der Postscheckkunde erh Eingänge und Aufträge, die tagsüber auf seinem Postscheckkonto gebucht worden? sind, am nächsten Morgen einen Kontoauszug, der auch die

jedermann zugelassen. A anstalten und Postscheckämter entgegen. Stammeinlage bon 25 4 gehalten werden.

Höhe des Guthabens angibt.

Einzahlungen. Dem Postscheckkonto werden gutgeschrieben

a) die durch Zahlkarte eingezahlten

b) Heß. und Zahlungzanweifungen und die Beträge, die durch oftauftrag oder Nachnahme eingezogen worden sind, Postscheckkonto überwiesenen Beträge, Zu a. Zahlkarten bis 3000 S6 werden auf Antrag telegraphisch

c) die von einem anderen

übermittelt.

Zu bh. Der Postscheckkunde kann bei seiner Bestellpostanstalt be⸗ / J antraͤgen, daß die für ihn eingehenden Post- und Zahlungsanweisungen 3 eine Gebühr von 20 Pf. ge

seinem Postscheckkonto gutges

*

ste scheckkunden gebührenfrei zu.

Die durh irn, oder Nachnahme eingezogenen. Beträge ofstscheckkonto des Absenders oder e

Zahlkarte überwiesen, wenn der Absender eine ausgefüllte Zahlkarte ĩe Für diesen Verkehr sind Post

werden dem

eigefügt hat.

Allgemeines. 1000 Franken oder dem entspre des Bestimmungslandes zugelassen.

geben. Bie Umrechnung ist hierbei,

2 2

1000 Kronen 390 Sol de Plata

d 00 iS

1000 Kronen

00 M0

800 4 720 Kronen

1000 Frank. oder Rappen 800 16 4000 Piaster

1000 Kronen

200 Pesos

Beträge,

rieben werden.

Postaufträge sind ir enden Be

bon den fremden Postanstalten mittels Po

Beträgen zu vermeiden, nach demselben

gezogenen Beträge in die Währung aufträge jeweilig innegehalten wird.

Dieses nis ist, soweit es nicht nachstehend in der

en. Die Postanstalt fertigt über den Gefamtbetrag der für den Postscheckkunden gleichzeitig vor⸗ ,, Post⸗ und Zahlungsanweisungen täglich ei

lt die . der Post⸗ und Zahlungsanweis

n Vereinsverkehr bis zu auszufüller trage der Landeswährung Tauten die einzulösenden Wert⸗ papiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗ trag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung ö. den Papieren hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu⸗

um Unterschiede gegenüber den

6 welches von den fremden Postanstalten bei der Umwand ö . ö des Ursprungslandes der Post⸗

Umwandlungsverhält⸗ Spalte Meistbetrag“

anweisung abzuführenden iel zu bewirken, lung der ein⸗

angegeben ist, bei den Postanstalten zu erfragen. Bas Postauftragsformular (für den

Ländern ein folches mit Vordruck

Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeich

Abrechnungssormular. Beide Teile sind

Verkehr na

bis H AM: 10 3; über 5 100 „: 20 ; über 100-200 ½Æυ: 30 3; über 200 400 M : 40 33; über 400 bis 6003S: b0 g; über 600 A6: 6043.

20 3 für je 40 .

bis H M: 10 ; über H 100 „0: 20 ; über 166 bis 200 1S½: 30 3; über 30. · 400 A6. 10 ; über gos bis 600 /: 50 ; über 600 AM: 6045.

20 9 i je 40 4. 26 3 kür je 40 . 20 4 für je 40 4.

20 5 für je 40 A. 20 8 für je 40 t.

20 8 für je 40 .

ält über alle

ne Zahlkarte und ungen dem Post⸗

ines Dritten mit

aufträge, Nachnahme⸗

ch fremden in deutfcher und französischer nis der Wertpapiere und dem Vordruck entsprechend

20 3 für je 40 .

14) Kronen u. Oere ,,

bei den ö 15) Kronen un

16) Sol de Plata und Centavos (1 Sol de

Plata S 2 M 5 3.

172) Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Post⸗ ort anzugeben, von dem der Betrag ab⸗ geholt werden soll. In der Aufschrift muß stets der Name des Kreises an—

gegeben werden. 17) Kronen und Heller.

fragen.)

18) Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt ist der

Postort anzugeben, von dem der abgeholt werden soll.

19) Mark und Pfennig. 20) Kronen 1

den Postanstalten zu erfragen). 22) Mark und Pfennig.

23) Piaster u. Para (Üimrechnungsverhältnls bei den Postanstalten zu erfragen).

Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).

25) pr und Centavos (Goldgeld) Peso

24) Kronen und

old 4 M 40 9).

PHP. Postscheckverkehr.

verfügen b) dur

weisung oder S

(Sammelüberweisung)

kelegraphisch übermittelt. Zu b. Postscheckkunde

Zahlungsanweisung

kann mit einem mehrere Empfänger erteilen (Sammelschech, Schecks, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kͤassenscheckz, wird durch die Kasse des Postsch Empfänger genannt, so wir

a) r Ueberweisung auf ein anderes Postscheckkonto, Postscheck.

Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Scheckheft mit 50 Blättern kostet 0 Pf. Ueber die dur check gegebenen Aufträge erteilen die Postscheckämter auf Wunsch Einlieferunggbescheinigungen, aus denen Name und Wohn⸗ ort des Empfängers ersichtlich sind.

Zu a. Der Höchstbetrag einer Ueberweisung ist nicht begrenzt. Aufträge für mehrere Empfänger können in einer Ueberweisung zusammengefaßt werden.

eckamts bar ausgezahlt.

H. Postaufträge zur Einziehun 1 bei Postauftr gen nach Belgien ist nur der J.

auszufüllen und mut den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.) er Einschreibung, an die Postanstalt er wohnt (nach Chile an Der von der Postanstalt 3 Be⸗

Tinziehungs⸗ ostauftrags mittels nlagen sowie solche

trag wird abzügli

Im Vereinsverkehr Wertpapiere enthalten,

pflichtige enthalten. Wertpapiers

in verschlossenem Umschlag unt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldn das Postamt in Valparaiso). , ch der Postanweisungsgebühr und der ebühr (siehe folgenden Absatz . dem Absender des

ostanweisung übersandt. f mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.

Postaufträge ohne

darf eine und

Meistbetrag eines Postauftrags

talten zu erfragen). und Heller (Umrechnung verhält · nis bei den Postanstalten zu erfragen).

i, . (Umrechnungs⸗ verhältnis bei den Postanstalten zu er—

ere (ämrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). 21) Fr. und Ct. UAmrechnungsverhältnis bei

nts bar aus Ist im Scheck d die Postanstalt vom Postscheckamt durch beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu

etrag

von 150 M 100 Rubel.

Paketkarten und Nachnahmekarten mit anhängender Zahlkarte sowie laue Nachnahme-⸗Zahlkarten eingeführt.

Auszahlungen. Der Postscheckkunde kann über sein Guthaben, soweit es die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen

Ueber⸗

: Auf Antrag des Ausstellers einer ö wird der Gutschriftempfänger schriftlich

ühr oder telegraphisch gegen die Telegramm⸗ ebühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 ½6 werden auf Antrag

Der Höchstbetrag eines Postschecks ist 20 009 6. Der Scheck Auftrag zu Zahlungen an Der Betrag eines

der

Teil

dieselbe Sendung mehrere welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und die indes einzuziehende. Wertpapiere für höchstens h vers Von dem Betrag eines je den einge wird im Vereinsverkehr eine Einziehungs⸗ gebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben. Dem Absender ist gestattet, eine zweite welche der Postauftrag im F

selbe Sendung darf chiedene Zahlungs⸗ lösten

Person zu bezeichnen, an alle der Nichteinlösung weiterzugeben ist.

14 Nur nach bestimmten Orten. T; Postanweisungen nach kleinen

Postorten werden auf telegraphischem Wege, nur bis zum nächsten e ren Postort und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort

efördert.

15) E; Eilbestellgebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu ent

richten. P. M nach einer Anzahl Srte im Küstenland nicht zulässig.

172) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Verhältniff

AM nicht zulässig. 176) Auszahlung in der Kronenwährung. M nicht zulässig. nach dem Verhältnisse

18) Auszahlung in der Landeswährun von 150 M 105 Rubel. M nicht zulässig.

19 Auszahlung in Salvador nach dem Kurse 4M 1 Peso Gold. E nur nach der Hauptstadt San Salvador.

20) E nach allen Postorten mit Bestelldienst. P nach best. Orten. 2) n n

22) Nur nach bestimmten Orten. E. Auszahlung in der Landes- währung nach dem Tageskurs.

23) Nur nach bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird neben , . Münze auch Papiergeld verwandt. T nur nach bestimmten rten.

24) F, nach Budapest ist die in n bis auf weiteres aus⸗ geschlossen; Cilbestellgbühr (60 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. J. M nicht zulässig.

25) Nur nach bestimmten Orten. E.

zahlen. Zahlungsanweisungen nebst den Geldbeträgen werden im Orte⸗ bestellbezirte bis 3000 M, im Landbestellbezirke bis 890 6 ins Haus bestellt. Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die Zahlungsanweisung ausgehändigt; den Betrag hat er bei der Post⸗ anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Empfaͤnger durch besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Scheck beträge bis 3000 6 können dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durch Post⸗ anweisung oder Wertbrief erledigt. Gebühren. Die Gebühren betragen I) für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 25 S 5 Pf. darüber hinaus 10 Pf., 2) fur Ueberwéifungen in jedem Betrage 3 Pf, 3) bei Auszahlungen durch Scheck 6 56 für die ersten 100 und 1 Pf. mehr für je weitere 100 . Die Gebühren zu 1 werden zu Kasten des Empfängers, die Gebühren ju 2 und 3 zu Lasten des Auftraggebers vom Konto ab⸗

gebucht. ie Briefe an die Postscheckämter kosten bei Verwendung besonderer

von der Poftverwaltung vorgeschriebener Briefumschläge auch im Fern⸗ verkehr nur 71 Pf. Porto.

ueberweisungsverkehr mit dem Auslande. Nach Oesterreich, Ungarn, der Schweiz, Luxemburg und Belgien können Beträge über⸗ wiefen werden. Die Gebühr beträgt 20 Pf. für die ersten 400 und 5 Pf. für je weitere 100 .

g von Geldbeträgen.

im Ver⸗ eine jedoch,

auf, welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zahlung chlossen.

Meistbetrag eines Postauftrags

Benennung der Länder

Benennung i Meistbetrag ö Benennung der Länder eines Postauftragt der Länder I) Deutschland ...... doo 40 c Dänemark mit Faröer u,. 2) ö unh nach , im Island (nicht a. Grönland) eblet des Generalgouperne⸗ z . mentz in Belgien, die am Brief⸗ 6) Luxemburg · verkehr mit Deutschland teil⸗ 7) Niederlande, Niederl. nehmen) .. . ...... . 00 ndien. Niederl. Gunana. 2a) Bosnien⸗Serzegowina. 1000 Kronen Nach Niederlündisch⸗ Indien bis 3 Chile. (Bis auf weiteres ein⸗ auf weiteres eingestellt). e en], b30 . (Gold) (66 Pes. 100 4) 8) Norwegen....

Den ee un gen. 1) Wechselproteste sowie Zins⸗ und Dividen ohne Unterschied des Gewichts.

Bahlungspflichtigen bestimmt sein.

Meistgewicht 250 g. 60 6 zuläfsig. Gebühr bei Wechseln bis Sog S einschli 500 S 1 So Pf., dazu für Rücksendung des protestierte urkunde 85 Pf. (im Orts⸗ und Nachbarortsverkehr 2s Pf.) 2) Wechselproteste sowie Zinsscheine usw. zulässig. ; lässig, jedoch müssen alle Anlagen zur. gleichzeitigen Einziehung von demselben 26) Zinz⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig.

) Für den Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen,

M

enscheine usw, zulässig. Gebühr 35 Pf.

Protesterhebung durch Post bis schließlich 1 , bei Wechselrn über n Wechsels nebst Protest⸗

ehrere Auittungen usw. zu⸗

adressieren.

mittelt. Zins⸗ und Dividen

720 Kronen?) S00 6 480 Gulden?)

. 720 Kronen?)

echselproteste werden vermittelt.

zulässig.

Guyana 1099 Fl. 168 A, Niederländisch⸗Indien 100 Fl. 167 1

3) Nur nach bestimmten Orten. Postaufträge sind an das Postamt Valparaiso zu ins⸗ und Dividendenscheine zulässig.

und 6) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterielose, Schuldverschreibungen und andere w , , , . derselben Art mit den zu⸗ gehörigen Sinsscheinen ausgeschlossen. 6) e and Sividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. Indien und Gugana nur nach bestimmten Orten. 9) Zins⸗ und , usw.

Prämien⸗

Zins⸗ 7) Nach Niederländisch⸗ s) Nur nach bestimmten Orten. 10 Wechselproteste werden ver⸗ enscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 11) Lotterie⸗

Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Postaufträge vorübergehend auf 100 M. oder den Gegenwert von 100 M. festgesetzt worden.

9) Oesterr. mit Liechtenstein. Der Postauftragsverkehr nach der Bukowina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenland bis auf weiteres Be⸗ schrünkungen unterworfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten

10 Schweden ......

11) Schweiz. ...... 1000 Franken oder Rappen )*)

12) Ungarn 1000 Kronen.

lose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere ausgeschlossen. ostaufträge mit Vermerken „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ zulässig. Post⸗ aufträge mit Vermerken „Zur Schuldbetreibung! werden an eg rn. Be⸗ treibungsämter weitergegeben. Protestvermerke und der Vermerk „Zur Schuld⸗ betreibung“ sind auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu setzen. ins⸗ und Dividendenscheine usw. sind zulässig. 12) Bei Aufträgen nach Ungarn sind chstaben zu schreiben. Zins⸗ und Dividendenscheine usw.

1000 Kronen 720 Kronen?)

Namen mit lateinischen ? zulässig.