1917 / 236 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

I. Patete ohne angegebenen

Aa. Das Porto beträgt für Pakete auf Entfernungen lin

geographischen Meilen):

bis zum Gewichte] bis 10 10 - 20 20 - 50 50 - 100 190 - 150 ber 150 Zent 4 Zone 5

von einschließlich Zone 1 Zone 2 Zone 3 3 f. b0 kg für je 1 R

mehr J

5 5. 10 ꝓ5. 20 Pf. 30 Sf.

J. für Pakete bis 5 g a) auf Entfernungen innerhalb der Zone 1 pP) auf alle weiteren Entfernungen.

II. für Pakete über 5 Eg . a) auf Entfernungen innerhalb der Zone b) auf alle weiteren Entfernungen

Für nicht frei gemachte Pakete bis 5 kg einschließlich wird ortopflichtige Dienst⸗

Für die als Sperrgut zu behandelnden Pakete wird das

gFreigemachte Pakete im Gewichte bi langen und, falls dies abgelehnt wird. die Annahme des Pakets verweigern ˖ Zu jedem Pakct , n. vom Absender besondere Begieit⸗ zaltserklärungen usw.) ausgestellt werden.

Auf⸗ oder Einklebungen irgendwelcher Art dürfen auf den At ; weiteres nicht angebracht

werden. Das Verbot gilt auch für den Verkehr nach den mit Ländern und nach den besetzten feindlichen

ein Portozuschlag von 10 Pf. erhoben. sendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht.

Allgemeines. Den Paketen durfen zurzelt allgemein Briefe oder briefliche Mitteilungen nicht beigefügt werden; auch dürfen sie außer einer Rechnung (Faktura) keine anderen Geschäfts- Wegen der in Fellen dringendsten Bedürfnisses i : Postanstalten Auskunft.

Jeder Paketkarte . für das Ausland sowie ehrsstatistik bestimmtes Doppel auf grünem Papier

vapiere enthalten. zugelassenen Ausnahmen erteilen die

ein für die Warenverk

in deutscher Sprache beizufügen.

Außerdem ist zurzeit noch ein zweites Do

„Ansfuhrert lärung

/ (än Zwecke der deutschen Zollabfertigung) geändert werden. Die Waren sind in handelsüblicher Weise so genau zu . bezeichnen, daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Ausfuhrverbote

fallen. In der Spalte „Bemertung eu“ hat der Absen

Enthält außzer der Faktura keine schriftlichen füt tellungen.

Die Ausfuhrertlärungen s

26 Ff. S Y. S Pf. 5 pf. bo Pf. S0 Pf. 10 Pf. Hierzu treten als Reiché abgabe folgende Zuschläge:

Pf. 1

10. 20

r r f In der unten angegebenen 9 der erforderlichen Inhaltserklärungen ist das Doppel mit einhegriffen. . ij pel der Inhalts- erklärung auf grünem Papier heizufügen, Für Pakete nach Luxem ñ burg sind künftig zwei grüne Zollinhaltserklzrungen erforderlich) Die Ueberschrift der beiden grünen Inhaltserklärungen muß in:

; ind vom Absender selbst. bei juristischen Perionen don dem gesetzmäßigen Vertreter (bei Handelsfirmen von dem Inhaher oder einem der ins Handelsregister cingetragenen Bevoll⸗ mächtigten) durch Namensunterschrift verantwortlich ziehen; ein etwa vorhandener Firmenstempel ist beizudruůcken. Die Post⸗·

F. Patetsendungen.

Porto (nicht aber der;

einer Ausdehnung 11 Zone 6

do Pf. eine besonders

ere Zigarrenkisten in großen Bunden,

Hähñe, Breile und Länge I. n ä berachreiten ! eniger Cicgen. Jedoch gelten Pakete bis 1056 em Länge,

= dann als Sperrgut, wenn sie lebende Tiere enthalten.

pavicre (Paketkarten, Zollin schnitten der Paketkarten bis auf Deutschland verbündeten Gebieten.

Die Vorausbezah

aAnzu

t g zu erklären:

u voll⸗

anstalten können über die Persönlichkeir des Auflieferers einen Ausweiß ver genommen,

Be stim nmungsland

Gewichte von

Der beizu DU⸗

Körbe

mit

deren Breite

und Dicke zusammengenommen nicht mehr als 40 em beträgt, nur

Pakete mit

In cklärungen

lebenden Hummern, Austern, Muscheln, Krebsen u. dgl. Schaltieren fowie mit lebenden Blutegeln sind nur dann als sperrig zu tarieren, wenn der Inhalt auf der Paketkarte oder auf der Sendung zelhst als lebende Tiere angegeben ist, oder die Sendungen nach der Art ihrer

s 8 b3. ̈ KR C Postparere -) nach d

enden

Wert und Pakete mit Wertangabe nach Orten innerhalb des Deutschen Neichspostgebietd sowie nach

ortozuschlag und die Versicherungsgebühr) um die Hälfte erhoht. Alls Sperrgut gelten alle Pakete, die g in irgend m überschreiten oder B. in einer Ausdehnung 1m, in einer anderen 1sa m überschreiten und dabei weniger als 10 Kg wiegen oder e. sich ihrer Beschaffenheit nach nicht bequeul mit anderen Gegenständen verladen lassen, daher bei der Verladung einen unver⸗ hältnismäßig greßen Raum in Anspruch nehmen, oder die überhaupt sorgsame Behandlung erfordern, z. B. Ding, und Gesträuchen, Käfige, leer oder mit lebenden Tieren, e h den, Hutschachteln oder Kartons in Holzgestellen, Möbel, Korbgeslechte Blumentische, Kinderwagen usw.) Epinnrader, Fahrräder und dergleichen, d. in ihren Gesamrahmessungen und dabei Eg oder

Gaern und Warttemberg.

2 eine besondere Behandlung während der Postbeförderung erfordern. Die Paketsendungen sind tunlichst frei zu machen.

B. Für Pakete mit Wertangabe wird erhoben: 1) das für Pakete ohne Wertangabe zu entrichtende Porto (siehe unter A), ) Versicherungsgebühr leichmäßi 3 6 je 300 4 oder einen Teil von 300 , . jedoch 10 Pf., ohne Unterschied der Entfernung. . ; .

G. Die Linschrelbung bei Privatpaketen ist bis auf weiteres ausgeschlossen.

P. Für Nachnahmepakete (X. zulässig bis 800 6) wird außer dem Porto erhoben: I) 16 Pf. Vorzeigegebühr, 2) im Falle der Ein⸗ löfung die Postanweifungsgebühr für Uebersendung des eingezogenen Nachnabmebetrags. 6 j .

F. Dringende Pakete mu ssen freigemacht sein. Beson⸗ dere Gehühr gußer Porto und etwaigem Eilbestellgelde 1 . .

F. Die Versen dung mehrerer Pakete mit einer Paketkarte ist bis auf weiteres nicht gestattet. . G. Es enpfiehlt sich, in die Pakete obenauf ein Doppel der Auf⸗ schrift zu legen.

em Auslande.

Devisenstelle erworben sind, oder wenn eine Erklärung der Reichsbank zur Absendung vorgelegt wird. Die als Devisenstellen bestimmten Banken und Firmen und die bel Feststellung des Gesamtwertes anzu⸗ wendenden Umrechnungskurse sind bei den pe lem tire zu erfragen. Pakete mit Wertangabe nach dem Ausland (ohne Luxemburg), die auf. deutsche Reichs währung lautende Zahlungsmittel enthalten, werden nur angenornmen, wenn eine Einwilligungserklärung der Reichsbank vorgelegt wird. Obne Eiwmwilligung der Reichsbank ist nur gestattet, an diefelbe un Äusiand ansässige Persen oder, Firma innerkalb eines Kalendertags auf dertsche Reichswährung lautende Zahlungsmittel bis 1000 , innerhalb eines Kalendermonats jedoch nicht mehr als insgesamt 3000 4, zu versenden. Wertpakete nach dem Ausland mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ansaissiger Schuldner aftct oder durch die eine Beteiligung an einem iu Tusland anfässigen Unternehmen verbrieft ist, einschl; der Zen gn sse über die Beteiligung an ausländischen Aktienge ellschaften. dürfen nur von der Reichsbank oder einer im Inland ansissigen Person oder Firma, die gewerbsmäßig Bankiergeschäfte etreiht, 3 gesandt werden. Ucber bestehende Beschrankungen bezüglich Ausdehnung 96. nach einzelnen Ländern erteilen die

Volt frachtstẽcke nach dem Aus.

J für . Pot pakete

d im Veikehr mit welchen Ländern die Zahlung

sender (im Verkehr mit einigen andern

Semer kungen IV = Wertangabe zulässig. N Nachnahme zulaͤssig· EB Eilbestellung zulässig.]

1) Belgien (nur nach bestimmten Orten im Gebiet des General⸗

gonvernements in Belgien; . 2) Bosnien Herzegowina a) über Desterreich. . b) über Oesterreich und

3) Bulgarien .

4 Dänemark mit Grönland. 6) Luxcmhurg. 6) Niederlande ) /) 3 Norwegen über Dänemark oder Schweden. 3) Oesterreich mit Liechtenstein) ..

33 Polen ( Generaljmwernements ITars 9) Schweden.. ; 13 Schweiz KJ 12) Ungarn 7)

* . 1 1 1

) Der Paketverkehr nach der Butowina, nach Dalmatien, dem Küstenlande, Galizien und na

lüngam

cli znd Lublin,

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R Rr , , , ,

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1 . .

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schrän lungen. unterworfen, worüber die Postanftalten nähere Angkunst erteilen. . Für Pakete nach Luxemburg sind zuei Rüne Zollinbaltsertlärungen (siehe Vorbemerkungen; Allgemelnes) erforderlich. 5 1 ;

f Der Paletverkehr ist bis auf weiteres

1) Die Länge eines Taxwerts in offener Sprache ist auf 15 Buchstaben oder auf Mindesibetrag für ein gewöhnliches Telegrannn; im Stadtverkehr 40 R., im übrigen Inlandsvertezr und nach Luremhurg, Oesterreich, Polen und Rußland 6 Pi, nach Voß nien Herzegowina und Ungarn 10 f., nach deur übrigen Ausiande 5 Pf. Durch 3 nicht teilbare Pfennigbeträge der Telegrammqgebübr sind auf solche zu Die Worttaxen gelten für den billigften oder für den gebräuchlichsten Weg,

5 Ziffern jestgesetzt.

erhh hen. für andere Wege sind sie bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

*. Intervunttionszeichen, Bindestriche veutschen BerLkehr, einzein angewandt, kostenfrei mirbefördert.

Zahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer.

h Für dringende Telegramme wird die dreifache Gebühr eimes gewöhnlichen

Telegramm, die Keicht abgade jedoch nur einfach erhoben.

Ueber die veschränkungen im Telegrammverkehr mit dem nicht⸗

seindlichen Ausland geben hängten Bekanntmachungen Auskunft.

I) Im Berkehr innerhalb Deutschlands, sowie nach Bosnien⸗Herzegowina, vorauszubezahlende Antwortz⸗ Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Anrwort verlangt. so ist —RPD- zu setzen.

Defterreich und Ungarn wird für das

telegram:n —RP-— die

die Gebühr für eine

erhoben. 5) Für telegraphische Empfangsanzeige

Guropuischer Vorschriftenbereich:

und Apostrophe werden im inneren Im Auslands⸗ verkehr werden sie nar auf Verlangen des Absenders mittelegraphiert und dann auch tariert. Punkte, Kommas, Doppelpuntte, Bindestriche imd Bruchstriche, zur Bildung von

vie bei den Berkehrsansßalten ausge⸗

Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. —Kh 20 oder —hPbDPXC—. Im TVertehr mit dem übrigen Ausland ist die 3 al der für das Antworttele gramm voraus⸗ bezaßlten Boörter in jedem Fall anzu geben, z. B. EP G- = oder -RPDI0-.

5) Für die Vergleichung eines Telegramms C= wird ein Viertel der Gebühr ohne die Reichsabgabe für ein gewöhnliches Telegramm von ggleicher Wortzahl

= PC-— ist die Gebühr gleich der

Jeschrémtungen unterwerfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

G. Telegramme.

Gebühr auf das Treifgche.

7) Bel der Aufgabe eines Gebühr zu entrichten; „Rachgesan dt von“ (liexpsdis de) zu bezeichnen. 18nnen.

GP- sind zulässig.

Telegramme.

Soll um postlagernde Telegramme handelt, mit dem Vermerke (i PR- zu

Angabe PR enthält, 20 oder 40 Pf.

Guropãâischer Vorschriftenbereich:

de d& do to do

do * dẽ do do do de & l

Einschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands WV Pf. zu entrichten. gramnie, die durch die Post nach cinem anderen als dem telegraphischen Beslimmungs⸗ lande weiterzubefördern sind, beträgt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, je nachdem vie oldresse vie Angabe „Rost“ (Weitersendung als gewöhnlicher Brief) oder die

J 1

ch Tirsl ist bis auf weiteres Be⸗

eines gewöhnliczem Telegrampnis von 5 Wörtern für denselben Nt und denselben Weg; für dringende tele graphische Empfangsanzeige —bCD-— erhöht sich diese Für briefkiche & nüpf ang sanzeige 1 Cb -— sind im Verkehr mit dem Auslande W Pf. im voraus zu entrichten. Für briefliche Empfangs⸗ anzeigen des inneren deutschen Verkehrs wird eine besondere Gebühr nicht erhoben. auf Berlaugen des Absenders nachzu⸗ endenden Telegraimins 8 ist nur die auf die erfte Beförderungsstrecke entfallende ; vie Nachsendungs gebühren werden vom Empfänger erhoben. Telegramme, die auf Verlangen des Empf enger nachgesandt werden, smd mit

t Der Antragsteller ist zur Nach⸗ zahlung der Gebühren verpsflicktet, wenn fie am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden

Telegramme mit der Bezeichnung stelegraphenlagernd IR oder „postlagernd“ Die mit bei Bernierte Tages“ (Jour) versehenen Telegramme. werben nicht während der Nacht (in Deurschland nicht von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens) bestegt; eine Verpflichtung, die währen) der Nacht ausgenommenen Telegramme sofort zu bestellen, bestehr nur insoweit, als sie den Vermerk „Nachts“ (nit) tragen oder die AnkunfiZanstalt zu erkennen vermag, daß fie wirklich dringlicher Natur sind. die von der Beftimmungstelegraphenanftalt als eingeschriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem Vermerke PR- oder, sofern es sich zugleich

versehen; für die

6

.

*

Für Tele⸗

9) Innerhalb Deutschlands kann die Vergüiung für Wei ter beförderung durch Cilboten P ohne Rüchicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Tele⸗ gramm durch den Abfender vorausbezalt werden. Dieselbe Gebuhr hat der

= fran zöstsch, h. holländisch, o. oder; d. h. es ist dem Absender

In der Spalte „Sprache dedeutet:; d. deutsch, (c. , . freigestellt, ob er die eine oder die andere Sprache anwenden will.

Y Schriftliche Mitteilungen auf den Patetkarten find unzulässig; R bis 600 ö.

2) W unbegrenzt.

z. Wäbis Sor 6. Scheiftliche Mitteilungen auf den Palettarten sind unzulãssta.

) W unbegrenzt; R dis so 46. ausgenoinmen, nach Grönlaud. Nur nach Dänemarl selbst: dringende Patete zulässig; E nach Postorten. .

s) Für den Grenzverkehr (1. Zone) nur 465 f. W unbegrenzt; R bis 8606 . E. Dringende Palcte und Cinschreibpalete zulässig. Ginschrelbgeblhr 2d ỹ.

8) W bis so 46; N dis g00 d6é; E.

W unbegrenzt; N bis soo Æ; E nach best. Drten.

s W unbegrenzt init Autnahme der srtlichen Besch ränkungen; N big 800 6; R, autgenommen nach der Bukowina. Dringende Parete, die in keiner Richtung mehr als Ho om neten, zulässig, ausgenommen nach der Bukowina, Dal maꝛien und den österreichischen Inse ln im Adriatischen Meere. Rach einer Anzahl Orte in Talmagtten. in a üstenlande und Tirol sind schriftliche Mitteilungen auf den Patettarten unzulässig.

ga) Schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten sind unzulässig. ki6 500 M unr

Jae dem Ganter Ac οαεπν arschaz, Die Patete sind im eneralgouvernemem

6 von der ,,, eine Gebühr von 10 Pf. aut rund von Benachrichtigungsschreiben abzuholen.

O) N unbegrenzt; N bis Soc s; dringende Palete zulässig; EB nur nach Postorten mit Besteldienst. ;

10) z unbegrenzt; T bis eog ds; E. ö ö

11 Nur nach best. Drten; W. bis 00 46 X bis, oo , Schriftllche Muteil ungen auf den Valeünarten find unzulässig. Bis au/ vcitercs, dar / ern Abs der ih Lochstenz Fakste einliaforn. j

12) W eh n dis geb t. dringende Patete nicht zulclsig. Schristliche Reittetlungen unzulassig.

Adbsender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die Eilbejstellung des Ant wortaz⸗ telegramms vorauszubezablen —R?ꝛ I Wird der Eilbotenlohn . für das Ur sprungs: elegramm als auch für das Ant wortstelegramm vorausbezahlt, so hat der Ver⸗ mert XB RF zu lauten. Hat ver ÄAbsender nichts voraus bezahlt, so werden bie wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger oder, falls dieser nicht zu er⸗ mitteln ist ober die Zahlung verweigert, nachträglich vom Absender eingezogen. Vie Koften Kir die Adeiterbejörderung der Telegramme durch Eilboten im Au gland? hat in der Negel der Empfänger zu tragen,. Solche Telegramme sind mit dem Bermerl Exprôs- zu versehen. uni der Aösender die Höhe des Voienlohnes und will er ihn vorausbezahlen. so lautet der Vermerk Ee, wobei die erhobene Gebsihr *) n Franken (zu Sb Pf.) ausgedrückt wird. Ist der Beitrag des Sotenlohnes dem Adsendtr Richt bekannt und will er n trozdem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Botenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder sür bie telegraphische Meldung den Botenlohnes * PT-— die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern für venselben Org und venfelben Weg, oder für die briefliche Meldung D rrb-= 2 Pf zu zahlen. Ke Telegrammen noch solchen Ländern, welche die Beförderung kosten einheit tich festgese nt und bekanntgegeben haben (vergleiche den Tarif, werden diese Koften unbedingt von Aösender erhotzen. In biesem Falle erhält vas Telegramm vor der Avresse den Vermerk XL. -

10 Das zu vervielfältigen de Telegramm TM -— wird., alle Adressen in die Wortzahl eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxiert. Neben der Worigebnhr werben für jede einzelne Servielsälllgung sür je 100 Wörter oder einen Teil davon 49 Pf. erhoben Für dringende Telegramme erhöht fich dieser Betrag auf O Pf.

115 Die Vermerke bH-—, RT 6, TC, Tages usw. jählen als je 1 Wort und sind vor der Adresse niederzuschreiben. 2

19 Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 160 f. ertelit

13 Für jedes Telegramm, das einem Tele gram md est eller oder Landdortef⸗ . zur Beförderung an die Telegraphenanstalt mitgegeben wird, werden 10 Pi erhoben. 5

Guropãischer Vorschriftenbereich:

Deutschland . Stadttelegramme c Zu der Worttaxe wird eine Reichzabgabe von 2 Pf. Fon jedem Wort, mindestens j0 Pf. von jedem Telegramme erhoben. Bei Berechnung der Reich ẽ⸗ abgabe sich ergebende, die Mindestgeblhr von 10 * iüberstcigende Beträge sind, wenn sie auf 2 und 6 endigen, nach unten, wenn sie auf 4 und 3 endigen, nach' oben auf die nächste durch 5 teilbare Zahl abzurunden.

Belgien (nur nach Brüssel, Lüttich und Verviers und deren Vor- und Nachbargrten sowie nach Antwerren, Salle (Belgien). Hasselt, Huy, Löwen, Mecheln, Namur, Tienen, Sint⸗Truiden. Tongern und Welken⸗ raedt. Rur offene deutsche Sprache zulässig) .

Bosnien⸗Herzegowin a (über Verkehrteheschränkungen erteilen die Telegraphenanstalten Auskunft). ;

Bulgarien * 2 * 1 1 2 1 1 * 2 0 1 1 1 8

Dänemark (ür P- v. Abs. 75 )

Griechenland (Verkehr bis auf weiteres eingestellt) .

Luxemburg (nur offene deutsche Sprache zulässig) .

) Ginschließlich der Reichsabgabe. die 2 Pf. von jedem

Telegrammqgeblhr s. unter 1) der Vöorbemerkungen.

Niederlaude (für E- v. Abs. o s)... Norwegen..

Oesterreich mit Lechtenstein (ber Verkehréheschrän. kungen erteilen die Telegraphenanstalten Auskunft)

Polen, Gebiet des Generalgoupernements Warschgu (nur nach Alexandrow, Bendzin, Brze⸗ ziny, Ciechanow, Ciechocinek, Czenstochau, Gal wolln, Goinhin, Gostynin, Grajemo, Grodzisk, Grojee, Falisch, Kolno Kolo, Konin, Kutno, Lenczhea, Lirno, Lodz, Lomza, Lowicz, Lukow, Makow, Mazowieck, Mins ' Mazowiecki, Mlawa, Nasielsk, Ostrolenka, Ostrow ( Goup. Lomza), Oagrkoꝛo, Pabianice Peisern Pysory), Plock, Plonsk, Przäsnvsz, Pultusk, Nadz ymin Rawa, Rozan. Hꝛypin, Siedlee, Sieradz, Sierpc, Sfierniewice, Slupca, Sochaczew, Soko⸗ low, Sosnowice, Sÿezuchyn, Tluszecz, Tomaszow (Kr. Brzeziny), Turek, Warschau, Wengi ow, Wielun, Wloclawek, Wyszkow, Wytzogrod, Zambrowo,

Zawiercie, Zdunska Wola, Zgierz, Zyrardow. Nur

offene deutsche Sprache zulässigg e.

75 Zu der Worttaxe wird eine Reichzabgabe von

10 15

19

1

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Wort, mindestens 10 Pf. von jedem Telegramm beträgt. Wegen der Abrundung der Reichsabgabe s. unter Deutschland, wegen der

2 Pf. von jedem Wort, mindestens 10 Pf. von jedem Telegramm erhoben. win,, Postgebiet des Oberbefehlshabers st. fnur nach. Augussow Baugtk, Bialowies, Bialystok, Bielsk, Bro towlea Wielka, Dombrowo, Goldingen, Grodno,. Hasenpoth, Janom Kalwarja, Knyszyn, Kowno, Liban, Lida. Lunno, Marigmpol, Mitau, Sfita, Ponieiez, fe , Feu ss. Frot⸗ tingen, Schaulen, Sein, Slemlatycze, Skaudwile, Sokolka. Sumal kl Swighoch Talssen, Telsze, Tuckum, Wilkewischki, Wilna, Windau, Wladislawow, Wol⸗ . kowygk. Itur offene deutsche Sprache zulässig?. . 15 Zu der Worttaxe wird eine Reichsabgabe von 2 Pf. von sedem Wort, mind. 10 Pf. von jedem Telegr. erboben. Schweden 1 1 9 9 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 15 J 10 Spitz bergen.. ö 15 Türkei, europäische und asiatische, sowie Medina Modins in H az) 1 1 * 1 J 1 1 5 1 Ungarn (äͤber Verfehrsbeschränkungen erteilen die elegraphenanstalten Auskunft).

O0 87 Abrundung de

Verlag der Königlichen Geschäftsstelle des Deutschen Reich ameigers und Kal. Preuß. Vale ger (J.

D ere, Fend de Fonden en r drnrer s md Ferm ü fen, enim S 7s. mem m. m

Deutscher Reichsanzeiger

Koniglich Preußiischer

Arr Arzugsprei? beträgt vierteljahrlich 6 M 20 RKf. Alle Nostanstalten uchmen Kestellung an; suür Kerlin außer den Nostanstalten und Zritungauertrlehen für Kelhstabholer nuch dir Königliche Geschästsstellt 8 . 18, Wilhelmstr. 82.

Einzelne Anmmern hosten 25 KRs.

Inhalt des amtlichen Teiles: Oꝛdensverlelhungen ꝛe. Dentsches Reich.

Pelanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft, Heiß⸗ und Leitunggwasser.

Belanntmachung, betreffend Aufhebung der Ernennungen von Beamten des Reichs kommissariats für . und Gas.

Belannimachung des Reichs kommissars für Faß ewirtschaftung über Ausnahmebewilligung in den Weinbaugebieten.

Belanntmachung, betreffend Zwangsverwaltungen.

Sandelsverhole.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 172 und Us des Reichs⸗ Gesetzblatts.

Rönigreich Preußen.

Ernenmmgen, GCharakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalneränderungen.

Mittellung über die Einberufung des Provinziallandtags der Provinz Pommern.

Verordnung, betreffend die Zulaßsung zum wissenschaftlichen Archivdienst bei den Königlichen Staatsarchive.

Belanntmachung, betreffend das Schiedsgericht bei der Schuh⸗ waren⸗Herstellungs⸗ und Betriebsgesellschaft Berlin.

Bekanntmachung, betreffend den del mit Schweinen.

e, . betreffend die Felir Mendelssohn⸗Bartholdy⸗

iftung. .

Sandelsverbotte.

Anzeige, betreffend Ausgabe Geseßsammlung.

der Nummer 265 der Preußischen

Amtliches. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich tür kischen General und Marineminister Diem al Pascha, dem Könialich bayerischen Generalleutnant Rauchenderger und dem Königlich bayerischen Ohersten z. D. Freiherrn Kreß von Kreßenstein den Orden ponr le morite, dem Kaiserlich türkischen Kapitänleutnant Wahid Bey die Schwerter zum Roten Adlerorden dritter Klasse am statuten⸗ mäßigen Banbe, dem Ersten Vorsitzenden des Hamburger Tonklünstler⸗ vereins, Profeffor Kopecky in Hamburg, den Roten Adler⸗ orden vierter Klasse, dem Kaiserlich türkischen Hauptmann Massar Bey, den Kasserlich kärkischen Kapitänleutnants Nussret Pen und Sahib Bey den Königlichen Kronenorden dritter Klasse mit Schwertern am stotutennräßigen Bande, dem Schriftsteller Dr. Stie ve autz München, zurzeit in Stockhosm, und dem Kaiserlich türkischen Konsulate sekretär Abdi Bey den Königlichen Kronenorden vierter Klasse sowie dem Lektor am Seminar für orjentalische Sprachen in Berlin Mohamed Ben Arbi das Verdlenstkreuz in Silber zu verleihen.

Seine Majestät der König hoben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubnis zur Anlegung ih ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und war: des Königlich Sächsischen Krieg sverdienstkreuzes: dem Hoteldirektor Kretsch mar in Berlin; des Königlich Sächsischen Ehrenkreuzes für freiwillige Woßl fährtspfiege mit dem Bande für Tätigkeit im Kriege: dem Wirtschafte direklor der Gesellschaft Harmonia, Hoflieferanten Heyne in Leipzig: des Königlich Wärttembergischen Wilhelmskreuzes: dem Kriminalschutzmann Scholz in Berlin; des Großherzoglich Hessischen Ehrenzeichens „Für Kriegsfürsor ge“: der Lusse Fabricius in Hirschhorn a. Neckar; des Großherzog! Oldenburgischen Frie drich Au gu st⸗ 9 er nr Klasse am rot⸗blauen Bande; dem Regierungsrat, Königlich Württembergischen Kammerherrn

Dr. Grafen Adelmann von Adeimannsfelden in Koblenz;

der Herzoglich Sach sen-Altenburgischen Herzog Ern st⸗

fm rer l. he ih ht 1914 und des Herzoglich

Anhaltischen Friedrich⸗ ö am grün⸗weißen

ande:

dem Oberregierungsrat a. D. Knicken berg in Magdeburg:

des Eh ren kreuzes ö burg⸗Lippischen Haus orden ß:

dem e ler n arri h enten a. D., Wirklichen Geheimen Ober⸗ reglerungoräi Dr. von Gotrie s in Ulenburg;

erster Klasse des Fürstlich Sch aum⸗

Berlin,

, /

sämt

dem Oberregierungsrat Sp dem Oberbürgermeister Kühnast, Bel j ard und der verwitweten Frau B ich in Graudenz;

der Frau Hauptmann Tilt witweten Frau Fabrikbesi Fabrilbesißer 3weiffel, beide in Cöln, sowie

des gien en, des Königlich Bulgarischen

dem Reichstaga abgeordneten Erzber ger in Charlottenburg.

und

* p

Anjeigenprels für den Raum riuer h gespaltenen Cinh eita-

zeile 0 Pf., einer 3 gespaltenen Einheitazeilt 50 Pf.

die Abnioliche Geschãftsstelle des Reichs · n. Staatz anzeiger⸗

* Anzeigen nimmt au: Berlin 8W. 18, Wilhelmftraze Nr.: 2. J

Donnersta

des Fürstlich Lippischen Kriegsverdienstkreuzes

am weißen Bande:

dem Geheimen Reglerungsrat Dr. jur. Seidel in Berlin⸗ Friedenau;

ferner: der silbernen Medaille des Großherrlich Türkischen

Roten Halbmonds:

derselben Medaille in Bronze:

ation al⸗-Fivilverdienstordens:

ringorum in Wiesbaden und dem Kommerzienrat ürgermeister Polski,

mann in Koblenz und der ver— tzer Dr. Weiler und der Frau

über Ele

der im S 1

rufen.

Stellen alt

beigegeben.

ihr Awt als Der G

kommissars.

Soweit Beamten un

Berlin

und Gas sowie Dampf vam 21. Juli 181 i

Die Aus ãbun

der Verordnung ü eiß und Leitungswasser oblenverteslung übertragen.

Ter Reicherkommissar ist ermächtigt, sür hinderung Stellvertreter zu hestellen und diese mit der keieichneten Befugnifse zu betrauen. Er bat die zur Be⸗ arkeitung der laufenden ECeschaͤfte erforderlichen Aibeitekräste zu be⸗

Der Reickt kommissar ka

verpflichtenden Reiche. zur gewifsenhaften Eifũ Am tber schwiegenhelt, zu very fl chten.

§ 6

Wer einer von dem Rt lchskomm; eingerichteten örtlichen Stelle auf Grund des 1 der Verordnung trlasse nen Bestimmurg juwider bandelt oder wer die ersorderien Auskünjte nickt röchtiettig erteilt ozer wer wissentlich unrichtige oder unvollständloe An Gefängnis bis zu einem Mart oder mu einer dieser Strafen bestraft.

Die Belonntmachung ů für Clekirijnät und Ges vom jrüt außer Kraft. Glertrunät und Gas und die ron im in Autsfübrung der vorslehend

über Eicririzltät und Gas ufw.

Die Ernennungen des P kommissar für Elektrizität und Dettmar, des Direktors Lempe Die trich zu vom 24. August 1917 Reichsanzeiger Nr. 202 hiermit aufgehoben.

*

Dentsches Reich. Bekanntmachung

trizität und Heiß⸗ und Leitun gswasser.

Vom 3. Oktober 1917.

Auf Grund des 81 der Belanntmachung üher Elettrizität Heiß und Leitungswasser

Di uckluft, eichs· Gesetzbl. S. 543) bestimme ich:

der Oefuenif

9

Bie Mitalieder werden vom Reichekar iler berufen. Sie veisehen

Ehr namt. eirat

Den Voꝛsitz im Beirat führt der Reichskommissar.

8§8 5 . die Stellvertreter bes Reicht lommissarg, die übrigen Amtsverschwie genheit sind sie lung ihrer Obliegenheiten, insbesondere zur

d Hilfekräfte nicht in einem zur oder Stc alder stverhältnisse stepen,

Die Anoronungen,

5 8 Cie Best'mmurgen treten mit dem Tage der Verkũndung in Kraft. Berlin, den 3. Ottober 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helffe rich.

Bekanntm achung.

seinen Stellvertretern

den 2. Oltober 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. . Dr. Helfferich.

e

Gas sowie Dampf, Druckluft,

1

tie kem Reichskanzler auf Srund er Ciesirtstät und Ecs sewir Dampf, Diuclluft, justehen, wird dem Reiche tommissar für die

den Fall seiner Be—⸗ Wahrnehmung

§83 . nn' zu seiner Unterstũützung örtůiche sejne Organe einrichten und mit der Wahrnehmung der im Sz 1 bejeichneten Befugr isse betrauen.

8 4 Dem Reichskommissar wird ein Beirat für Elektritãt und Gas

ist in grundsätzlicken Fragen zu hören. Mie Ge⸗ schäftgordnung erläßt Jer Reichskagiler auf Voischlog des Reiche⸗

sser oder von einer ven ihm

aben macht, wird mit Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend

384 ber 3 Bestellung elres Relchslemml far s 50. August 1917 (Reichs Ges bl. S. 745) die der Reicht kommissar fur eir gerichteten öitlichen Stellen genannten Bekannt machung erlassen haben, bleiben bis zu lyter Aenderung oder Aufhebung in Kraft.

rosessors Kübler zum Reichs⸗ Gas sowie des Generalsekretärs lius und des Direktors (vergl. Belanntmachung werden

*

E8RX.

Bekanntmachung

des Reichskommissars für Faßbewirtschaftung über Ausnahmebewilligung in den Weinbaugebieten.

Im Wege der Ausnahmebewilligung wird gemãß 8 8 der Bekanntmachung des Bundesrats über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 Reichs⸗-Gesetzbl. S. 577) angeordnet:

Bie jum 185. November 1917 ist in den unten aufgeführten Be⸗ Arlen des Deutschen Reiches der Verkauf von beschlagnahmten Fäßern, Käbeln, Botiichen und ähnlichen Gebinden, die zur Auf⸗ nahme von Erteugnissen des Weinbaus geeignet und benötigt find, unmitteibar an Weinhautreihende und Weinhändler, die in diefen Bezirken ihre gewerbliche Hauptniederlafsung baden, all gemein zugelassen.

Von ehem Verkauf hat der Verlärfer spätestens am Tage nach dem Faufabschluß und er Kkufer spätestens am Tage nach Empfang der Fässer unter Angabe des Tages des Kaufabschlusses, der Namen und Adressen des Verkäufers und des Käufers sowie der Anzahl, der Größe und des Pieises der Fässer der Kriegewirtschafts. Aktiengesell⸗ schast Geschäftzabteilung der Feichsberleldungsst lle, Abteilung Fässer, Berlin W. Fo, Jürnberaer Plaz 1, schrisilich Mitteilung zu machen.

Berlin, den 1. Oktober 1917.

Der Reichskommissar für Faßbewirtschaftung. Geheimer Rat Dr. Beutler.

1) Preußen: Regierungsbezick Wiesbaden:

die Kreise Frankfut Stadt und Land, St. Goartbausen, Höchst, C mturg, Dl erlabnkreie, Obertaunut, Rheingau, Unter lahnireis Wiezdaden Stadt und Land.

Reglerur gsbezhk Koblenz:

die Kreise Adenau, Ahrweller, St. Goar, Keoblem Stadt und Land, Cochem, Kreujnach, Mayen, Metsen heim, Neuwied, Simmern, Zeh.

Regierungsbezirk Cöln: die Käeise Bonn Stabt und Land, Rheinbach, Slegkrels.

Regierungtbenk Trier:

die Krelse Berneostel, Bitburg, Merzig, Saarbrücken, Saarburg, Saarlonis, Trler Stadt und Land, St. Wendel, Wittuch.

27) Bayern: der Canze Rerlerungsbe ick der Pfalz, ker Regierungebirurk Unterfranken, einschl., des Sächsischen Coburę⸗ & oiheischen Amtggerichtsbezirs Königsberg, die Sberfränkescken Bertrt: Bamberg Stadt, Bamberg Land Lund II und Staffelsteln. . 3) Württemberg:

das ganze Könsgreich. . ; ) Baden:

5) Hessen: die Provinzen Starkenburg und Rheinhessen. 6) Elsaß Lothringen: des gar ze Relchsland.

das ganje Großherzogtum.

Auf Grund der Verordnungen über die zwangsweise Ver⸗ wallung französischer, hritischer, russischer und rumãänischer Unternehmungen vom 26 November und 22. Dezember 1914 6 Seite 187 und 556), vom 4. März 1915 Reichs gefeßblatt Seite 13) und vom 28. September 1916 Gieichs gefetzblatt Seite 1099) wurden in Zwangsverwaltung

genommen: die Geschästebeteiligung der britischen Firma Salomon Stern Kid. London, an der Firma Pi. Lorenz Tritotagenfabrit in Schbnau be: Cremniz (Verwalter: Bankdirektor a. D. Sitar Tetzner in Chemnitz, Beyerstr. 32; lie Wtiienanteile der Firmen: Kleinwort Sons Cie., London, König Brotberg, London, Frublinz C Goschen, Foy don, Baerlein C Cie,, Manchester, an der Cbem nitzer Attien- Spinnerei in Chemnitz (Verwalter: Bank⸗ dir'ktor a. D. Os kar Tetzner in Chemntz, Beyerstr. 32); die 27 der Fuma Kleinwort Song C Co., London, gehörigen Attlen der Firma Carl Dürfeld, Attiengesellschaft in hemnitz Ver walter: Bankoitcktor a. D. Oskar Tetz ner in Chemnitz, Beymrstraße 32); die ven Georg von Struve i Mittweipa, Albertstraße 6, bei der Spar und Kreditbank Mittweida hinterlegten a. 16 000 Aitten der Glertrizitäts- Artienoesellschaft, vormals Hermann 0 in Chemnitz, bh. 5000 46 Aktien der Mtltweldaer ranttwerke, Aktlengesellichaft in Mittweida, C. 19 909 Fitlen der BSaummollspianerei Mittweide, Atttengesellschaft in Mütweida, d4. 3000 6 Aktien der Leipziger Wolltammerei, Aktien gefelischaft in TWäpitg, 6. 3000 M Attien der Spar, End Kreditbank, Mit twelda, Aktien gesellichast in Mittweida (Ver walter: Bankdirektor a. D. Oskar Tetzner in Chemnttz, Beyerstr. 32); dle Geschäflgbeielligung des britischen Slaatsange hörigen Edward Speyer, Räidgehuist, Shenley, Mert, an der Geweikschajt Kaisergrube m Gersdorf (Berk Chemnitz! (BPer= walter? Borkdireltor a. D. O kar Tetzner in Chemnitz, Beyerstr. 32); . von Georg von Struwe in Mittweida, Albertsir. 6. bei der Spar, und Kreditbant Mitiweida binterleg en . S000 M Riilen der Elektrintäts⸗Akrten⸗Hesellsch ft vormals Germ ann Böge in Chemnitz, b. 3099 M. Attien der Draht und Keatzenstoffwerke Mutweida (Verwalter; Bay direkter a. D. Ditar Tetzner in Chemnißz, Beverstraße 382);

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