1* . 6 . 54 .
das im Käaniereiche Sachsen befindliche Vermögen des Tepezierer— meisters Eli Saslawski in Oberpoprir, Graupzer— weg 28F (Verralter: Gemeindeporstand August Proße in Oberroy itz bi Pillaitz (Eibe);
die Firma Hirsch Gorodeertt in Leiviig, Jebannieplatz 13 y, Böcherttvior Otto Andrä in Leipzig, Alberi— raße 56);
das gesamte iin Inlande befiadliche Vermögen der russischen Staatẽ—, angehörigen Lisa ert ind, geborene Beilin, in Leiwng, Funkenburgstraße 25 (Nerwalter: Direktor Wilhelm Knoche in Leipzig, Neumarkt 38);
das Partiewarergeschäst Bertu Goldmann in Leirzia, Keil⸗ straße 31II (Verwalter: Din ktoxr Wilhelm Knoche in Leipzig, Neumarkt 38);
die Attienbeteiligung des rumänischen Staatsangebörlgen Otto Prager in Leipzig an der Fitma Rauchwanen Zurichteren und Färberei, Aktiengesellschaft, vormals Louis Walter's Nach⸗ folger in Marktranstädt im Nennwert von 25 000 Æ (Ver⸗ walter: Rechtsanwalt Dr. Curt Sevfert in Lelpzig, Grimmaische Straße Nr. 27);
die folgenden im Besttz feindlicher Staatsangthöriger bi findlichen Aktien der Famz Träntner C Wurtex Nachfolger, Aknengesellschast in Leirzig Lindenau: 30 Stück Aktien des C. M. Davenport, Dober, 15 Stück Attien des GE. P. Davenport, London, 15 Stück Aktien des John Boyd, Glasgow, 15 Stück Akten des F. 4. Boyd, Glasgow, 45 Stück Akten der Geschwister Grandy, Dünkirchen, 20 Stück Attien des August. P. Rebder, Hambara, 176 Stück Attien des Fames Davenport, Berlin (Ver⸗ walter: Rechtüanwalt Sr. Rudolph Steckner in Leipntg, Markgrafenstr. 6);
die Geschafisbeienigung von 150 Aktiea des G. Wichmann in Firma Georg Mann & Co, London, an der Firma Leipziger Schnellpressenfabrik Atttengesellschaft vormals Schmiers Werner K Stein in Leipnig (Ver⸗ walter: Rechtaanwalt Dr. Curt Seyferth in Leipzig, Grlmmaische Straße 27);
die 7 c rad Komu,erzientat Eugenie Adam owna Siegel in Petersburg, zurzeit in München gebörigen Aktien über je 3006 M der Teutonia Versicherungs Aitiengesell;. schaft in Leipiig (Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Curt Sevferth in Leipzta, Griunmaische Straße 27);
die in brötischem Besitz befindlichen Aktienanteile der Miß Mary Heaton, Lady Dun can und Mrz. Loutsa Mary Gray an der Fiuma Duncan's Leinen Industrte⸗Aktien⸗ geselischaft in Großschweidnitz (mts hauptmannschaft Löbau) (V rwalter: Fabrilbesitzer Adolf Zücker, in Firma George Elster in Zimau).
Wieder aufgehoben wurde die Zwangsverwaltung:
der Firma L. Schlegel & Co., G. m. b. H., Kunstlederwaren? fabilk in Dregden;
deg bei dem Hauptzollamte Dresden L befindlichen Warenlager der Firma Charles Heidsieck Ce in Reims;
der im Königreich Sacksen befindlichen Vermögengwerte des Kauf⸗ manns Moritz Abramovitz in Dresden;
der bei dem Hauptlollamte Dresden J befindlichen Warenlager der Firmen: Date & Goke, London, Holland & Sherry, London, Porter C Co, Pants;
des bei der Firma C. G. Lenisch in Leipzig verwahrten Waren—⸗ lagers der Firma S. Gelbftsch, Warschau;
der Schbwarenbandlun Gebr. Lapschitz in Leipzig sewie des Grundstücks des Merris Lipschitz in Leipiig;
dis im Köntgreiche Sachsen besindiichen Vermögens, insbesondere des bei der Firma Schmaltz C Weinert in Leipun ver— wabrte Warerlagers der Firma Blarspiel, Stamp K Heacock in London;
des . warengeschasts Jiek Kalmanowic! in Leipng;
der Hi der Fuma' Gerhard G Dey in Läpfig *findlichen Warenlager der Fimen: Emanuel Sttradstt, Lotz, und ECzeslaw von Laube, Warschau.
Ein Wechsel in der Person des Zwangsver— walters trat ein: =
bei dem Elblagerhaug-Attiengesellchaft in Dresden, Könia Albert. Hafen und Le piiger Straße 15 lagernden Guter rumsniscker Staatsancebörsger (an St-lle des Conrad Auzust Richter in Dreeden der Duekter Carl Morawretz in Blastwitz bei Dresden, Schulnraße 3);
bei den Anteil dez A reham Lemtowiez in, Plauen 1. V. am Grundftücke Blatt 1824 detz Gaundtuchs fur Oelanitz 1. V. (an St, des Fabrikanten J. Paul Meyer in Plauen z. V. der Fabrikant Johanne? Neupert in Fuma Müller & Neupert in Plauen t. V., Schildstraße 28);
beit den Firmen: Salomon Bender ky in Plauen J. V., Kaiser⸗ straße 5?, Bronowskt C Flatto in Blauen i. V. Geibel⸗ straß- 2, Dessau & Feferkorn ig Plauen 1. V., KLailer⸗ straße 91 (an Stelle des Kaufmanns Otto Rambach in
lauen i. V. der Rentner Hugo Her; in Plauen i. V., reite Straße 32).
bei den „trmen: L,o Steckt Couls Stetzlih in Plauen i. V., Karolastaße 131, David Fischel Silbeistein in Plauen . V, Schlllerftraße 39, Abrabam Gelb lum in Plauen i. B., Forsistraße 33, Schulem Kucsiynsti in Plauen i. V., Forst⸗ straße 9l, Tucham Schifflinger in Plauen i. V., Forst⸗ straße 106 (an Stelle deß Kaufmanns Otto Rambach in Plauen l. V. der Bücherrevisor Richard Gentz sch in Plauen 1. V., Blücher straße 17).
Dresden, den 29. September 1917.
Ministerium des Innern. Graf Vitzthum von Eckstädt.
Bekanntmachung.
Dem Gerber Jakob Ehrenspeck in Steinwenden wird auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der Ausführunge⸗ bestimmungen hierzu vom 9. Vtlober 1915 der Handel mit Gerb. stoffen, Häuten und Leder untersagt.
Homburg (Pfalm), den 21. September 1917.
Königliches Bezirksamt. J. V.: Müller.
Bekanntmachung.
Des Wilhelm Hättt Ehefrau, Eli se geb, Ochs, Händ⸗ lerin in Üürloffen, wurde der Handel mit Lebensmitteln irgendwelcher Art untersagt.
Offenburg, den 25. September 1917.
Großherzogliches Bezirksamt. Steiner.
Bekanntmachung.
Der Firma Anna Wolf in Heidelberg wurde mit rechts⸗ kräftiger Verfügung vom 24 August 1917 gemaͤß F§§5 3 und 7 der Bundesrassberorduung vom 24. Juni 1916 über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und jur Bekaͤmpfung des Kettenbandels di. G nehmigung zum Eigenbandel mit Obst und Gem se aus wöintsch isilichen Ercagangen versagt.
Heidelberg, den 25. September 1917.
Großherjogliches Beritksamt. Dr. Casten holz.
Bekanntmachung.
Der Firma Eva Greiner in Heidelberg wurde mit rechte⸗ kraͤstlg -r Verfügung dom 24. August 10617 gemäß Sz 3 und 7 der Bundesrats verordnung vom 24. Juri 1916 über den Handel mit Lbeng. und Futtermitteln und jar B kämpfung des Retienbantel⸗ di Genebmigung zum Cigenbandel mit Sbst und Hemüse auz wirischafilichen Erwägungen versagt.
Heidelberg, den 25. September 1917.
Großherzoglich es Benrkgamt. Dr. Castenh oli.
Bekanntmachung.
Der Firma Elise Fertig in Heidelberg wurde mit rechtz. kräftiger Verfüßung vom 24. August 1917 gimãß S5 3 und 7 der Bundes rats verordnung vom 24. Juni 1916 über den Handel mit Lebens, und Futtermitteln und zur Belämplsung des Retten handels bie Gencmnizung zum Gizenhandel mit Sbst und Gemüse auz wirtschaftlichen Erwägungen versagt.
Heidelberg, den 28. Sex tember 1917.
Greßherzogliches Brylrtszamt. Dr. Casten holz.
Bekanntmachung.
Der Firma Ludwig Kübner in Heidelberg purte mit rechte. kräftiger Verfügung vom 24. August 1917 gemäß S§ 3 und 7 der Bunder rate vero dnung vom 24. Jun 1916 über den Handel mit Lebens. und Futtermitteln und zur Bekampfung des Kettenhandels die Genehmigung zum Eigenhandel mit Obst und Gemüse aug wirtschaftlichen Etwägungen versagt.
Heidelberg, den 26. Septembtr 1917. Gꝛoßherzogliches Bezirksamt. Dr. Casten bolz.
Bekanntmachung.
Der Firma Lutse Lehnert in Heidelberg wurde mit rechtskräftiger Verfügung vom 24. August 1917 gemäß S§ 3 und J ber Bundegratsverorknung vom 24. Zuni 1916 über den Handel mit debeng, und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels die G-n-bmig ung jum Eigenbandel mit Obst und Gemuse aus wirtschaftlichen Erwägungen versagt.
Feldelberg, den 25. September 1917.
Greoßherjogliches Beilrkzamt. Dr. Castenhol.z.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 172 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Rr. 6557 eine Bekanntmachung zur Abänderung der Aus⸗ führungshestimmungen vom 21, September 1916 zur Ver⸗ ordnung über Trester und Traubenkerne vom 3. August 1916 KReichs⸗Gesetzbl. S. 8s87), vom 25. September 1917, unter
Nr. 558 eine Betanntmachung, betreffend Liquidation russischer Unternehmungen, vom 22. September 1917 und unter
Nr. 6659 eine Bekanntmachung über den Vordruck der , für die Angestelltenversicherung, vom 28. Sep⸗ tember 1917.
Berlin W. 9, den 2. Oktober 1917. Kalserliches Postzeitungs amt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 173 des „Reich s⸗Gesetzblatigs“ enthält unter Rr. 6060 eine Bekanntmachung über Elektrizität und Gas
sowie Dampf. Druckluft, Heiß⸗ und Leitungswasser, vom
3. Oktober 1917. Berlin W. 9, den 3. Oktober 1917. gKaiserliches Postzeitungsamt Krüer.
21
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landrat, Geheimen Regierungsrat Freiherrn von Salmuth in Liegnitz zum Poligzeipräsidenten in Lichtenberg zu ernennen und dem Direktor der Hannoverschen Maschinenbauanstalt, Regierungsbaumeister a. D. Metzeltin in Hannover den Charakter als Baurat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem ersten Sekretär und Bürovorsteher bei dem König⸗ uche Heroldsamt Male den Charakter als Hofrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin, Geheimen Re⸗ gierungsrat Dr. Franz Eilhard Schulze die Große Goldene Medaille für Wissenschaft zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Provinziallandtag der Provinz Pommern zum 14. November d. J. nach der Stadt Stettin zu berufen.
Staatsministerium.
Verordnung, betreffend die Zulassung zum wissenschaft⸗ lichen Archivdienst bei den Königlichen Staatsarchiven.
8 1. Die Fähigkeit zur Anstellung im wissenschaftlichen Archivdienst wird durch einen zweijährigen freiwilligen Vor⸗ bereitungsdienst bei den Königlichen Staatsarchiven und nach erfolgreicher Ablegung der archivalischen Fachprüfung erlangt.
. S 2.. Für die Zulassung zum freiwilligen Vorbereitungs⸗ dienst sind erforderlich:
1. die Zeugnisse über das Universitätsstudium, durch welche der Nachweis erbracht wird, daß der Bewerber dem spystematischen Studium der Geschichte obgelegen und außerdem an den für den Archivar unentbehrlichen Vorlesungen und Übungen in Paläographie, Urkundenlehre, Chronologie, historischer Geogra⸗ phie, in Germanistik und Rechtsgeschichte teilgenommen hat, der Nachweis, daß der Bewerber die 8 für das Lehr⸗ amt an höheren Schulen und zwar in Geschichte für die oberen Klassen, in Deutsch und len f (oder Französisch) für die mittleren Klassen mit gutem Erfolge bestanden oder an einer deutschen Universität den ,. enen Habilitations⸗ leistungen für das Fach der mittleren und neueren Geschich te genügt hat, .
D
3. der Nachweis, daß der Bewerber bei einer deutschen Universität auf Grund einer gedruckten, dem Gesuch e . *
tation uber ein geschichtli Thema und münd icher Prüfung zum Doktor der? hilosophie promoviert worden ist,
4. tine amtsärztliche Gesundheitsbescheinigung, ᷣ l
3. der Nachweis, daß dem Bewerber diejenigen Mittel gesichert
sind, die für seinen standes gemäßen Unterhalt während der
nächsten Jahre erforderlich erscheinen. u .
§8 3. Das e eh um Zulassung zum freiwilligen Vor⸗ bereitungsdienst ist an den Generaldirektor der Staatsarchive zu richten. Dem Gesuch sind außer den nach S 2 erforderlichen Nachweisen beizufügen: .
6. ein zigenhändig geschriebener Lebenslauf,
ein Zeugnis Über die Militärverhältnisse, .
8. Zeugnisse über eine etwaige frühere wissenschaftliche Beschäfti⸗
gung oder Berufstätigkeit. ;
4. Die Gesuche sind bis zum 15. Februar bezw. 15. August einzureichen. Die Einstellung der Anwärter er⸗ folgt zum 1. April und 1. Oktober. ; .
5. Während des ersten Jahres wird der Anwärter dem Gehelmen Staatsarchiv in Berlin zur Dienstleistung über⸗ wiesen. Auch ist er verpflichtet, an den . in Verbindung mit! der Unterrichtsver waltung eingerichteten Fortbildungs lehrgängen regelmäßig teilzunehmen, nach deren Abschluß er in der Regel einem Staatsarchio in der Provinz zur weiteren Dienstleistung überwiesen werden soll. J
Falls sich herausstellt, daß der Anwärter sich für den Archivdienst nicht eignet, ist von dem ges äftsführenden Leiter des Geheimen Staatsarchivs oder, dem Direktor des Staats⸗ archivs, bei dem er beschäftigt ist, möglichst frühzeitig dem Generaldirektor der Staattzarchiwe zu berichten und seine Ent⸗ lassung zu beantragen. . .
8 6. Die archivalische ,, erfolgt bei der von mir kn Berlin eingesetzten Prüfungskommission, welche aus dem Generaldirektor der Staatsarchive als Vorsitzenden, vier ordentlichen Mitgliedern für die gen,, und zwei außer⸗ ordentlichen Mitgliedern, denen die. akultative Prüfung in Polnisch und in deutscher gun te r, obliegt, teils Archi⸗ varen, teils Universitätslehrern, esteht. Sie werden von der Archivverwaltung, die Universitätslehrer im Einvernehmen mit der Unterrichtsverwaltung, auf drei Jahre ernannt. Scheidet ein Mitglied der Kommission während dieser Zeit aus, so wird ein Ersatz für die Restzeit bestellt.
7. Die Meldung zur . it an den Vorsitzenden der Kommission zu richten. Beizufügen ind die in 88 2 und 3 verlangten Schriftstücke, ferner die n se über die erfolg⸗ reiche Ablegung des zweijährigen freimilligen Vorbereitungs- dienstes und sechzig Mark Prüfun Sgebühren, bezw. je fünfzehn Mark mehr für die fakultativen Prüfungen in Polnisch und in deutscher Kunstgeschichte. . .
3 8. Der Vorsitzende entscheidet über die Zulassung des Bewerbers zur Prüfung, setzt die Prüfungstage an und leiten die Prüfungen. . , ö
39. Die Prüfung ist eine schriftliche und eine mündliche.
m der schriftlichen Prüfung hat der Bemerber in Klausur zwei mittelalterliche Urkunden, eine lateinische und eine deutsche, und zwei Aktenstücke aus der neueren eit, eines in deutscher und eines in französischer Sprache, a zuschreiben und zu bearbeiten. .
3 10. Die mündliche Prüfung erfolgt in dauernder An⸗ wesenheit von mindestens zwei Mitgliedern der Kommission und soll in 2. Linie ergeben, ob der Prüfling sich die für
den wissenschaftlichen Archiodienst erforderlichen en g. in
den historischen Hilfswissenschaften, in der Archivwissenschaft und in der Rechtswissenschast erworben hat. .
11. In den historischen Hilfswissen⸗ schaften wird verlangt: .
Uin der Palog' phie Vertrautheit mit der Entwickelung der Schrift, sichere rl fle im Lesen. und in der Zeit— bestimmung bon Schriftftücken aus dem 10. bis 18 Jahrhundert, und Kenntnis der Systematik und Praxis der Kürzungen;
2. in der Urkunde ned re gründliche Kenntnis der Lehle on den Kasser- und Papsturkunden des Mittelaltezs, sowie der Lehre von den n n,, bung in den Methoden der Prüfung und Bearbeitung dieser Schriftstücke, Vertrautheit mit dem Kanzleiwesen sowohl des Mittelalters wie der neueren . .
3. n ber Gh ronologie Kenntnis des mittelalterlichen Ka lenderwesens und der Kalenderreform und Sicherheit in der Handhabung der chronologischen Tabellen; .
4. n der Genealogie, Heraldät und ö Kenntnis der Grundzüge dieser Wissenschaften und der Int⸗ wickelung der Wappen und Siegel und Übung in der Hand⸗ habung der literarifchen Hilfsmittel; .
5. n der' h ft ori fchen Geographie Vertrautheit mit der Geschichte der deutschen Territorien, der weltlichen wie der eistlichen, vornehmlich derjenigen, aus denen der preußische Staat emwachsen ist und deren archivalische Bestände sich jetzt in den Staatgarchiven befinden.
Bei der Prüfung in der Urkundenlehre sind Urkunden ver⸗ schiedener Zeik und verschiedener Herkunft vorzulegen an denen der Prüfling in Ergänzung der schriftlichen Prüfung aus⸗ reichende Kenntnisse der lateinischen Urkundensprache und der älteren und neueren hoch- und niederdeutschen Sprache nach— zuweisen hat.
8 12. In der Archivkunde soll der Prüfling zeigen, daß er die Geschichte des abendländischen Archivwesens und der wichtigsten auständischen Archive und die Organisation und Bestände der deutschen Archive kennt. Es ist zugleich fest⸗ zustellen, ob er genügende Kenntnisse des alten und neuen Be⸗ hördenwesens 366 deren Archivalien sich jetzt in den Staats⸗ K Rech s haf ö
In der Rechtswissenscha ft hat die Prüfung
e if , . der Rechtswissenschaft, owie der 3. den Archivar unent! ehrlichen Kenntnisse in der deutschen Rechtsgeschichte, im deutschen und preußischen Staats ⸗ und Verwaltungsrecht und im Kirchenrecht zu erstrecken.
5 14. Auf Wunsch des Bewerbers kann eine besondere Prüfung in der polnischen Sprache stattfinden, deren Beherrschung für den Archivar in den östlichen Provinzen des Staates erwünscht ist. Ueberhaupt kann den Bewerbern im Interesse ihrer ,, Anstellung und Beförderung 5 dringend genug empfohlen werden, 3 ausreichende Kenntnisse
in einer der Sprachen zu verschaffen, deren Gebiete an das
preußische Staatsgebiet angrenzen, nämlich des Holländischen oder des Dänischen oder des Schwedischen, des Russischen oder des Czechischen. Auch in der deutschen Kun stgeschichtze kann auf Wunsch des Bewerbers eine besondere Prüfung stattfinden. 515. Das Zeitmaß der mündlichen Prüfung ist für jeden Prüfling in den historischen Hilfswissenschaften auf 2 Stunden, in Der rchiwkunde auf 1 Stunde, in der Rechtswi enschaft auf 1 Stunde festgesetzt. Für die Ergänzungsprüfung in Polnisch und in deutscher Kunstgeschichte ist je 1 nn, vor ges ehen. .
5 16. Nach beendeter Prüfung gibt der Prüfende sein be— gründebes Urteil ab, Auf Grund des Protokolls werden die einzelnen Teils des deu gn ft festgestellt.
Ucher das Gesamtergebnis der Prüfung, ob sie „genügend“ ger „gut“ oder „mit Auszeichnung“ bestanden oder ob sie nicht hestanden ist, wird dur Stimmenmehrheit der ordentlichen Mitglieder der mr f . ommission entschieden. Bei Stimmen⸗ gleichheit gibt der 0 itzende den Ausschlag.
5 17. Bei nicht genügendem Ausfall, aber nur wenn be— gründete Aussicht besteht, daß eine zweite Prüfung ein besseres Ergebnis erwarten läßt, kann die , nach Ablauf eines . wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist nicht statthaft. ; ö. ih 18. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis des Vorsitzenden der Prüfungs— fommission. Einen Anspruch auf Verwendung im Staats— archivdienst gewährt das , ., indessen nicht.
Da bei dem , tnismäßig geringen Ersatzbedürfnis der Staatsarchivverwaltung nur eine beschränkte Anzahl von Bewerbern zum Archivdienst selbst zugelassen werden kann, behält sich die Staatsarchivverwaltung vor, . diejenigen auszuwählen, die sowohl durch tüchtige Leistungen während ihres freiwilligen Vorbereitungsdienstes wie durch die mit gutem rf abgelegte Fachprüfung die sichere Gewähr für eine ersprießliche Erfüllung ihrer späteren Amtsobliegenheiten, sowohl in bezug auf die Verwaltung der Archive wie in bezug auf wissenschaftliche Leistungen, bieten.
Die zum Staatsarchivdienst Zugelassenen haben den Dienst bei einem der Staatsarchive als Archivhilfsarbeiter zunãchst unentgeltlich bis zu ihrer Ernennung zu Archiv— affistenten fortzusetzen.
3 19. Auf Antrag des Generaldirektors der Staats— archive behalte ich mir vor, in besonderen Fällen zu genehmigen daß der freiwillige Vorbereitungsdienst auf ein Jahr verkůrzi werde. Auch ist der Generaldirektor der Staatsarchive befugt, Ausnahmen von den im 8 2 festgesetzten Erfordernissen und von ,, einzelnen Bestimmungen der Prüfungsordnung zu gestatten. ; ;
8 2. Die bisherigen Bestimmungen über die Vorbildung und die Prüfung der Archivaßpiranten vom 3. Mai 1906 be— halten Geltung bis zum 1. Oktober 1918. Von da ab treten die Bestimmungen der gegenwärtigen Verordnung in Kraft.
Berlin, den 28. August 1917.
Der Vizepräsident des Staatsministeriums. von Breitenbach.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der bisherige Rektor van Aaken aus Geilenkirchen⸗ Hünshoven ist zum Kressschulinspektor in Heinsberg,
der bisherige Seminarlehrer Krause aus Ziegenhals zum Kreisschulinspektor in Grotikau ernannt worden.
Dem Bibliothekar an der Landesbibliothek in Fulda, Ober⸗ bibliothekar Dr. phil. Scherer ist das Prädikat Professor bei⸗ gelegt worden.
Schiedsgericht bei der Schuh waren⸗-Herstellungs- und Vertriebs—⸗ Gesellschaft Berlin.
Gemäß Artikel 3 8 5 der Bekanntmachung über dle Errichtung von Herstellungs⸗ und Vertriebsgesellschaften in der 6 vom 17. März 1917 hat der Herr Minister für Handel und Gewerbe die Mitalieder des bei der Schuhwaren⸗ Herstellungs⸗ und Vertriebs⸗Gesellschaft Berlin zu bildenden Schiedsgerichts ernannt:
Vorsitzender:
Syndikus der Hanbels kammer Herr Rechtsanwalt Dr. Oscar
Meyer, Berlin W. 15, Knesebeckstraße 45/446;
Stellvertretende Vorsitzende: den . August Ley ser, Charlottenburg 2, Berliner⸗ raße ; Herr Rechtsanwalt Dr. Kikath, Berlin W. 50, Kursürsten⸗ damm 23. Der Antrag auf schiedsgerichtliche Entscheidung ist schrift⸗ lich an den Herin Vorsitzenden zu richten. Berlin, den 3. Oktober 1917.
Schuhwaren⸗Herstellungs⸗ und Vertriebs⸗Cesellschaft Berlin. Leo Bor inski, Vorsitzender.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung über die Schlachtviehr und i rein für Schweine und Rinder vom 5. April 1917 Rööl. S. 315 ff sowie auf Grund der S5 1 und 4 der Saßung des Brandenburg⸗Berliner Viehhandels verbandes vom . Dezember Jol (Reg. Amtsblatt Potsdam 1916 S. 690 ff) wird fuͤr den Bezirk der Provinz Brandenburg und den Stadt⸗ bezirk Berlin folgendes angeordnet: 1. Vom heutigtn Tage ab sind samtliche Schweine (auch ale den Kreigorganisationen in den Land, und Stadtkreisen zur blleferurg an den Braydenbung⸗Berliner Blehhandelt verband an- ,, Alle anderen Verkäufe von Schweinen (Ferkeln) sind . n. Bel Verkauf von Ferkeln im ichte bis zu 30 Pfund darf der . n S 1,60 2 Pfund Lebendgewicht aus⸗ schlteßlich Probision, Fracht und Svesen nicht überschritten werden. Für sämtliche Schweine über 15 kg 30. Pfund) Lehendgewicht lön nen his jum 30. November d. J. ein f hllchlich für 50 kg Lebend⸗ gewicht 75 S, aueschlteßlich Provision, Fracht und Spesen — ein⸗ hettlich im Verbank sbejirk — gejahlt werden.
II. Der An, und Verkauf von Schweinen zur Mast.
lst nur durch den Lelter dez Kommunalveibandegz und mit dessen Ge= nehmiqung jusffia. Höchftpreise für diese Verläufe besteben nicht. . gleiche gilt für den Ar. und Verkauf von Schwelnen zur Zucht m Gewicht bis zu 200 Pfund. Zuchtsauen und Zuchteber im Lebend⸗ eln äber 2 Zentner find sedech dem Vledhandelgverband an—
II. Für die Ausfuhr von Schweinen und Ferkeln (lebend und geschlachtet aus dem Bentrk der Provinz Brandenburg und dem Stadtbezirf Berlin ist in jedem Falle unsere vorherige Ge⸗ nehm gung ersorder ich.
IV. Zuwiderbandlungen gigen die voistehenden Bestimmungen , mit Gesängnigstrafe bis iu 1 Jahre oder Geldssrafe bis zu e 4 auf Grund von 5 6, 1 des Gcetzeg, hetr. Röchstyreise vom
Auguft id in der Fassung vom 25. Mär 1516 (RG BI. S. 184)
— —
.
und Art. 1 Nr. 2 det Bekanntmachung vom 22. Mä 1917
8 S. 253), Festrast. Auch kann neben der Strafe auf En⸗ ng der Gezenstände, auf die sich rie strosbare Handlung beziebm, erkannt werden, ohne Uaterschled, ob fie dem Täter gehören oder nicht. d Die Veroidnung vom H. bejw. 22. September d. J. über 3 n. min Schweinen und Schweinepreisen — Reiche anzeiger 8. 12 bezw. 226 — wird hiermit aufgehoben mit Augnahme der
estimmung, doß das Fleisch von Firkeln big zu Zo Pfund fleisch⸗
markenfrei it und die Schi ct beschau.· . e Schlachtung dieser Tlere dem Fleisch beschau
Berlin, den 4. Oktober 1917.
Brandenburg⸗Berliner Viehhandele verband. Der Vorsizende. Gosling, Regierungsrat.
Bekanntmachung, betreffend die Feli Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Stiftung.
Das dies jährlge Felix Mendelssobn, Barthold. Staatestipen dium für ausübende Tont unst ler in Höhe von 1500 M ist dem eher. moligen Sud leren hen der Köni lichen akadem üchen Hochschule für Musik in Berlin, Pianlsten und Komponisten Wilhelm Kempff, . worden.
as Staatsstipendium für Komvonisten in Höhe von ob „it ist diesmal gleichmäßig geteilt worden und dem vorerwähnten Wilhelm Kempf und dem ebemaligen Stutierenden der König lichen akademiscken Hochchule sür Musik in. Benlin und de zeinigen Studseren den der Könjalich n akade mischen Meisterschule für musikalische Komposttionen des Prostssors Vr. Georg Schumann, Komponisten Karl Westermeyer, verliehen worden.
Ferner wurden 4 augübtnde Tonkünstler und Tonkünsilerinnen und J Komwonist mit Zuwendungen in Höhe don 1200 M bedacht.
Di- Unterstützten sind: Violonceb it Rudolf Oindemith, Studierender des Di. Hochs Kon serdatorinm in Frankfurt a. M., Violorcellistin Therese Trau, Stuvterende der Königlichen afadt⸗ mischen Hechschuüle für Mustk in Berlin, Sängerin Vora Köcher, ehemalltẽ Stadierende des Königlichin Konserratorkums für Musit und Tbealer in Dresden, Pianißin Johann Löhr, Studiere nde des Königlichen Konservaio“„ tums für Musik in Stuttgart, und Kam. ponist Emil Pe cterg, Studierender der Königlichen akademischen Hochschule für Musik in Berlin. .
Lobende Grwähnungen verdienen die Lelstur gen kes Biolinisten Moritz van den Berg, Studierenden des Konservatoriumg der Mustk in Cöln, Sängerin Käthe Kramm, ehemaligen Studierenden des Düfseldorfer Konservatoriums der Mustk, Pianisten Haral dur Sigurdzson, Studierenden des Königlichen Konservatorsums für Mufik urd Theater in Dresden, Zembalistin Anna Pincus, Pianifsen Richard Wilen aki und Fomponisten Erich Buder, Studierenden der Köntglichen akademischen Hochschule für Musit in Berlin, Komponisten Jo sepd Su der, ehemaligen Studierenden der Königlichen Akademie der Tonkunst in Munchen.
Charlottenburg, Fasanenstr. 1, den 30. September 1917. Der Votsttzende. Dr. Kretzschmar.
Bekanntmachung.
Dem Schuhwaren händler Robert Schulte-Fischedick und dessen Mutter, der Frau Wiiwe Wilbelm Schult e-Fischedick, beide in Botttoy, Hansastraße 1, wobnhaft, ist auf Grund der Bundezralgverordnung vom 23. September 1915 (RGBlI. S. 603) und der Autfübrungtanweisung vom 27. September 1915 der Handel mit Schubwaren aller Ari wegen Unuver ässtgteit in beiug auf diesen Haudelsbenieb untersagt worden. — Niohert , , hat die durch tas Verfahren verursachten baren Lus lagen, ingbesondere die Gebübten für die im 5 1 der obengenannten Veiordnung vor⸗ geschrieb ne öffentliche Bekanntmachung, in erstatten.
Recllinghausen, den 30. September 1917. Der Landrat. Bürgert.
Bekanntmachung.
Der Geschäftsinbaberin Irma Schönfeld in Wiesbaden, Marktstrafe 25, wohnhaft, ist auf Grund der Verordnung des Bundet⸗ rats vom 23. Sptember 1915 über die Fernhaltung un zuverlãssiger Personen vom Handel vom 1. Oktober 1917 ab der Handel mit Hegenstaͤnden des täglichen Bedarfs untersagt worden.
Wienbaden, den 22. September 1917.
Der ssellvertretende Poltzeldtrektor., von Heim burg.
Bekanntmachung.
Durch Bescheid vom 1. Angust 1917 hobe ich dem Kaufmann Gu stav Kämpfer hierselbst, Gerlingstraße 45, den Handel mit Lebeng, und Futtermitteln aller Art und Gegzenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hier für unter sagt.
Essen, den 25. September 1917.
Städttsche Polue iverwaltung. Der Sberkürgermeister. J. V.: Rath.
GSekanntmachung.
Durch Bescheld vom 12. Angust 1917 babe ich der Ebefrau det etnrich Schäfer hierselbst, Mechtil dis tr. 9, Ten Sandel mit eben. und Futtermttieln aller Ait, Seife und fett⸗—
haltigen Waschmttteln und Gegenstänvben des täglich en Bedarfz sowie die Vermittlertätigtett hierfür untersagt.
Essen, den 25. September 1917.
Stãdtische Polijelverwaltung. Der Sberbürgermeister. J. V.: Rath.
Bekanntmachung.
Durch Besckeid vom 31. Juli 1917 habe ich dem Kaufmann Josef Tag er hierselbst, Augustasti 20, den Handel mit Leb eng. and Futtermitteln, aller Art unp Gegenständen des . sowle die Vermittlertätigteit hierfũr untersagt. .
53 Gescheid vom 31. Juli 1917 habe ich dem Akquisiteur Johann Sabeñ hierselbst, Bornsir, 15, den Handel mit Lebeng⸗ nd Futtermitteln aller Art, Seife, und sonstigen Wasch⸗ mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür unter sagt.
Essen, den 25. Sertember 1917.
Staͤdtische Pollieiverwaltung. Der Ober bürgermeister. J. V.: Rath.
Die von heute ab zur. Aus gabe gelangende Nummer 25 der Freußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 607 eine Verordnung, hetre end die Verlängerung der Amts dauer der Beisitzer des Oberschtedsgerichts in Knapp⸗ ba engel gen hell zu Berlin und des 6 aftg⸗Schiebz⸗ gerichts ju Breslau, vom 27. September 1917, unter
Nr. 11 608 einen Erlaß des Staotsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Eateignungsverfahrens bei dem Augbau deg CGlbingflusses durch die Siadtgemeinde Elbing, vom WV. September 1917 und unter ; s.
Nr. 11 665 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens hel Der Erweiterung der Abraumhalde des den Anhastischen Kohlan—⸗ werken in Halle a. S. gehörigen Braunkohlenbergwerks Elisabeth bei Mücheln im Kreise Querfurt, vom 21. Sep⸗ tember 1917.
Berlin W. 9, den 2. Oktober 1917.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer. a 0 222 2 , i -, -,
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. Oltober 1917.
Der Bundegrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Rechnunge⸗ wesen und für Handel und Verkehr eine Sitzung.
Der Generalfeldmarschall von Hindenburg peröffentlicht durch „Wolffs Telegraphenbüro“ folgendes Dankschreiben: Grohes Haupiquartter, 3. Oktober. Mir Seiner Yeaje tat, meinem Alletanäotgsten Kaiser, König und Perin, dbaben weite Kreeise des deuischen Volks Antetl genommen an meinem 70 lãhrigen Geburtztagt. Ver Tag ist dadurch jüc mich iu einem Fenmang ge worden, d ssen herrliche Eindrücke his an mein Kehengende sest in meinem Herzen baften werden. Meinen tiefempfundenen Dank kaan ich nur auf diesem Wege aussprechen. —
Vurch all rie unzejäblten Beweise fe eundlicher Anteilnabme ziebt sich gemeinsam der Ausdruck des Vertrauen? daß ich, wie b sher, mein ganzes Penten und Handeln als treuer Diener meines Faiserlichen unv Köagtglichen Yerrn für das Wohl des Vaterlandes einsetzen werde. Diesem allseitigen Vertrauen eninehme lch die Berechtigung ju einer Bute: .
Kir baben in übermächtigen Ansurm unserer Gegner mit Gottes Hisfe duich deutsche Kraft widerstanden, weil wir einig waren, wel jeder freudig alles tat. So muß es bleiben bis zum letzten Nun danket alle Goit!“ auf blutiger Walstait! Sorget nicht, waz nach dem Kriege werden soll! Vas bringt nur Mißmut in unsere Reihen und flärkt die Hoffnungen unserer Feinde. Ve⸗ traut, daß Deutschland erreichen wird, was es braucht, um für alle Atit gesichert dazustehen; vertraut, daß der deutschen ich: Taft und Licht gesckaffen werden wird zu freier Gatfaltung!
Vie Muskeln gestrafft, die Nerpen gespannt, da! Auge gerade⸗ aus! Wir sehen das Ziel vor uns: Ein Teutschland hoch in Ehren, fiet und groß!
Gott wind auch welter mit un sein!
Generalfeldmarschall von Hindenburg.
Zufolge einer amtlichen Mitteilung der spanischen Ne⸗ gierung hat die Regierung der Republik Costarica die diplomatischen Beziebungen zum Deutschen Reiche
abgebrochen. Wegen Uebernahme des Schutzes der deutschen
Interessen durch eine neutrale Macht ist das Erforderliche in die Wege geleitet.
Kriegsnachrichten.
Ber lin, 3. Oktober, Abends. (W. T. B).
Im Westen bei wechselnder Feuertätigkeit keine größeren Kampfhandlungen. Im Osten nichts von Bedeutung.
Der starke Feuerkampf in Flandern dauerte auch am 2. Oftober an der Küste sowie zwischen Langemarck und Zand⸗ voorde Tag und Nacht über an. und steigerte sich mehrfach zu stärkstem Trommelfeuer, ohne daß bisher feindliche Infaaterie⸗ angriffe erfolgten. Wiederholt wurde eine größere Anzahl belgischer Ortschaften weit hinter unserer Front ohne jeden militärischen Grund unter planmäßiges feindliches Zerstörungt⸗ feuer genommen. Unsere Artillerie setzte die Bekämpfung feindlicher Anlagen wirksam sort. An der Straße Yoern= Menin gesichtete feindliche Tanks wurden unter
euer genommen.
Gegen unsere neu gewonnene Linie nordwestlich Gheluvelt hatte der Feind im Laufe des 1. Oftober sechs starke Gegen⸗ angriffe angesetzt, die sämtlich in unserem Feuer und im Nah⸗ kampfe gescheitert waren. Auch am Vormittage des 2. Oktober fetzte er seine Gegenangriffe fort, die ebenfalls sämtlich abge⸗ wiesen worden. Nach übereinstimmenden Meldungen hat der Gegner hierbei außerordentlich starke Verluste erlitten.
An der Arrasfront und in Gegend St. Quentin war auch am 2. Oktober die Artillerietätigkeit vorübergehend ge⸗ steigert. In der Stadt entstanden mehrfach Brände. Auch am Chemin des Dames wurde im Laufe des Nachmittags die Feuer⸗ tätigkeit lebhafter. Während nördlich Prunay einige Stoßtrupps Gefangene einbrachten, wurde am Keilberg vorstoßender Feind abgewiesen. Oestlich der Maas rannte der Gegner achtmal teil⸗ wesse nach vorhergehendem starken Trommelfeler in breiten starken Gegenangriffen gegen die von uns genommenen Gräben am Nord⸗ hange der Höhe 344 an. Er wurde , unter besonders großen Feindverlusten abgewiesen. eitere hohe Verluste er⸗ litt der Franzose dadurch, daß seine Bereitstell ungen zu diesen Gegenanariffen frühzeitig erkannt und unter zusammengefaßtes Vernichtungsfeuer genommen wurden. Auch nächtliche An⸗ griffe gegen unsere neugewonnene Linie hatten keinen Erfolg und steigerten nur die feindlichen Verluste. Außer den 150 Gefangenen, die zwei Divisionen angehörten, wurde eine Anzahl Maschinengewehre erbeutet. Das Artilleriefeuer auf diefem Kampffelde blieb dauernd stark.
An den übrigen Fronten keine besonderen Ereignisse.
Berlin, 3. Oltober. (W. T. B.. In 24 Stunden 6o 006 Kilogramm Bomben auf feindliche Ziele. Ganz Dün⸗ kirchen in Flam men. Unsere Bombengeschwader haben in den letzten Tagen und vor allem während der Nacht- und Tagesstunden des 1. Oktober Außerordentliches geleistet, Ihre Angriffe galten, wie gewöhnlich, den militärischen Anlagen und Truppenunterkünften hinter den Hauptkampffronten.· Die feindlichen Flughäfen bei Verdun, die schon vor drei Tagen
mit solchem Erfolge heimgesucht wurden, daß auf drei
ö k