1917 / 241 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Dem Milchhändler Friehrich Heinrich Jobann De lt mann in Damburg, Scheid weg 32, wird der Handel mit Molterei⸗ erzeugnissen, in⸗besondere mit Milch, auf Grund der Bekannt- machung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuvperlassiger Personen vom Handel untersalt.

Hamburg, den 4. Oktober 1917.

Der Präses der Deputalien für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strtandec.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 177 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr 6067 eine Allerhöchste Verordnung über die Inkraft— setzung der 88 3, 4 des Hausarbeitgesetzes vom 20. Dezember 1911 (Reiche⸗Gesetzbl. S 976), vom 3. Oktober 1917, und unter

Nr 6968 eine Bekannimachung zur Aenzerung der Aus— sührunge bestimmungen über den Verkehr mit Zündwaren, vom 8. Oktober 1917.

Berlin W. 9, den 9. Okiober 1917.

Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.

Königreich Pren ßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat und vor— tragenden Rat im Ministerium des Königlichen Hauses, Direktor des Königlichen Hausarchivs von Keil im Neben—⸗ amt zum Präsidenten der Hofkammer der Königlichen Familien⸗ güter zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer am König Wilhelms-Gymnasium in Breslau Dr. Sniehorta zum Gymnasialdirektor zu ernennen und dem Direktor der Königlichen Nationalgalerie in Berlin Professor Dr. phil. Justi den Charatter als Geheimer Regie—⸗ rungsrat zu verleihen.

Bekanntmachung.

Am S. d. M. nachmittag um 6 Uhr hot im Hause Glienicke die Taufe der am, 23. August d. J. geborenen Prinzessin-Tochter Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Friedrich Sigismund von Preußen durch den Pfarrer Noell aus Tschernow stattgefunden.

Die junge Prinzessin hat in der heiligen Taufe die Namen Luise Victo ia Margarete Antoinente Sigilinde Alexandra Thyra Stephanie

erhalten. Berlin, den 10. Oktober 1917.

Der Minister des Königlichen Hauses. Graf zu Eulenburg.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Gymnasialdirektor Dr Sniehotta ist die Direktion des Gymnasiums in Patschkau übertragen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die durch Verfügung vom 8. Mai d. J. für das der britischen Staatsangehörigen Witwe Mina Dunlop, geb. von der Ho ven, gehörige Hausgrundstück in Wies— baden, Mozartstraße 5, angeordnete Zwangsverwaltung ist auf gehoben.

Berlin, den 6. Oktober 1917.

Der Minister für Hondel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Die durch Verfügung vom 25. Juli 1916 für den Nachlaß des am 12. März 1915 in Charlottenburg veistorbenen russischen Staatsangehörigen Wladislaus (Wolf) Portner angeordnete Zwangsverwaltung ist aufgehoben.

Berlin, den 6. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Cewerbe. J. A.: Huber.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs— weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22 Dezembe 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reiche⸗ kanzlers über die britische Beteiligung an der Firma Blank C Co., G. m. b. H. in Barmen die Zwangs— verwaltung angeordnet (Verwalter: Richard Duisberg in Barmen, Reichsstraße 36/40).

Berlin, den 5. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für den Anteil der britischen Staatsangehörigen Frau Betty Hymann in Scheveningen an dem Nachlaß der am 8 März 1915 in Cassel verstorbenen Frau Ernestine Berger die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Bücherrevisor Albert Schminke in Casseh.

Berlin, den 6. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ fanzlers über den Nachlaß des am 17. Januar 1915 zu Oberwesel verstorbenen britischen Staatsangehörigen, Hofmalers Carl Haag die Zwangsverwaltung an⸗ geordnet (Verwalter: Barbier Heinrich Werner Herrmann in Oberwesel, Liebfrauenstraße).

Berlin, den 6. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. z Huber.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) und 10 Februar 1916 (RGöBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma . EC H. Bloch in Königsberg i. Pr. und Danzig die Zwangsverwaltung angeordnet (Ver⸗ walter: Kaufmann Louis Heymann in Königsberg i. Pr., Schönstraße 5).

Berlin, den 5. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs weise Verwaltung russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915 (RGB. S. 133) und 10. Februar 1916 . S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für die Internationale Verkehrs- und Transport⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin, Friedrichtir. 1565, die Zwangsverwaltung angeordnet Verwalter: Kursmakler Otio Knatz in Berlin-Grunewald, Douglasstraße 32).

Berlin, den 6. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

BSekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1916, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom HYanxel (RG Bl. S. 6035, babe ich dem Backer Ernst Heinze in Berlin, Braurtzbergersir. 4), durch Verfügung, vom heutigen Tage den Handel mitt Gegenständen des täglichen Bedarfs, int— z,fondere Backwaren, wegen Unzuverlässigleit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un te ragt.

Berlin⸗Schöneberg, den 4. Oktober 1917.

Der Pollzeipraͤsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatiutz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, vetreffend Fernbaltung unzuoerlaäͤssiger Personen vom Handel (RG Kl. S. 603), habe ich dem Koblenbändler Wilhelm Klemme in Stieghorst, Tandktels Bielefeld, wegen Urzuverlässigteit den dandel mit Brennstoffen untersagt.

Bielefeld, den 2. Oktober 1917.

Der Königliche Landrat.

——

Sekanntmachung.

Der Ehefrau die Karl Weber in Herne, Neustraße 24, ge⸗ boren am 9g. Junk 1873, wird auf Grund der Bekanntmachung des Bundesran vom 23. September 1915, Reichs. Gesetzbl. Seite 603, is auf weiters der Handel mit Hegenstäunden des täglichen Bedarfs untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung sind von der Frau Weber zu erstatten.

Heine, den 4. Oktober 1917.

Die Stadtpolizioerwaltuna. Der Etrste Bärgermeister. Vr. Sporleder.

Dr. Beckhaut.

GSekanntmachung.

Der Hindlerin Anna Blum, geb. Pistor, geboren am 28. Maͤrz 1868 in Frickbofen, Kreit Limburg, wohnbaft in Frank furt a. M., Alte Mainzergasse Nr. 13, wird bierdurch der Handel nit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Web⸗, Wir t⸗, Strick und Schuhwaren, sowie jegliche mittel⸗ are oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Händel ö. Unzuverlässigkeit in bejug auf diesen Gewerbebetrieb unter agt.

Frankfurt a. M., den 5. Oktober 1917.

Der Polheipräsident. J. A.: Freiherr von Schuckmann.

——

Bekanntmachung.

Der Frau Montka Uhrig, geb. Geibig, geboren am 28. Juli 1877 in Bettingen, wohnhaft in Frankfurt 9. M., Schnurgasse 16, Beschäftslokal ebenda, wird hterduich der Handel mit Gegen— ständen des täglichen Bedarfg, insbesondere Nahrungt— und Futtermitteln aller Art, ferner voben Naturerzeug⸗ nissen, Hetj⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bejug auf die en Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt . M., den 6. Oktober 1917.

Der Poltzeipräsident. von Rief.

GSekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, ketreffend die Feinbaltung unzuverläisiger Versonen vom Handel (RG Bl. S. 603), habe ich dem Kleinbändler Wilhelm Johnen n Aachen, Franzstraße Nr. 19, vurch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des iäglichen Be— darfs, insbesondere Nahrungtz- und Futtermitteln aller Art, rohen Naturerieugnissen, Hei- und Leuchistoffen, und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs sowie j⸗gliche muütelbare oder unmittelbare Beteiligung an elnem solchen Handel wegen Unsuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb bi auf weiteres untersagt.

Aachen, den 5. Oktober 1917.

Der Königliche Polizeipräsident.

von Hammacher.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Bundegratd vom 23. Sevtember 1915, betreffend, die Frrnbaltung unzuperlässiger Personen vom Handel (R BBl. S. 603), babe ich dem Kleinbhändler Peter Peter in Aachen, Casinosttaze Nr. 2a, durch Verfügung vom heutigen Toge den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inz⸗ besondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Ait, roben Naturerzeugnissen, Heis“ und Leuchtst offen, und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs sewie j'glich- mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem soschen Vandel wegen Uajm. verlässikelt in bezug auf diesen Hanudelebetrteb bis auf weiteres unter sagt.

Aachen, den 5. Oltober 1917.

Der Königliche Pollzeiprästdent: von Ham macher.

Bekanntmachung.

Der Ghefcau des Hermann Gornelfen, hler, Werther, Straße 69 wobnbaff, it durch Veriüjung der biesigen Poln,t. verwaltung jeder gandel mit Nahrangt⸗ und Gennß⸗ mittzin ' und mit fonstigen Gegenständen des täglich?'n Bedarfs wegen Unzuverlärsigkeit unte rsagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots hat die Benoffene ju tragen.

Barmen, den 4. Oltober 1917.

Die Polueiverwaltung. J. V.: Köhler.

GS ekanntmachung.

Gemäß 8 1 der Bekanntmachung deg Bundegratgs zur Fernbe. tung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sept mher 1915 (Rö Bl. S. 603) ist der Firma . Rhengnta“, Wur st; und Flerschtonfervenfabrik. G. m. b. O in Cöln- Deutz, Tempelsiraße 77, und deren Geschäftgfübrer Job ann Klein da— 141 der Handel mit Nahrungsmitteln untersag worden.

Cöin, den 3. Oktober 1917. Der Bürgermeister. J. V.: Dr. Be st.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundegrats zur Fern⸗ haltung unzuberlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 663) ist dem Kauimann H. J. Müller, Cöln- Höhenberg, Mänchener Straße 111, persönlich sowie in seiner Eigenschaft als Geschäftafübrer der Konserven fabrit Höbenberg G. m. b. H., Cöln- Höhenberg, der Handel mlt Jahbrungsmitteln aller Art untersagt worden.

Cöln, den 4. Oktober 1917.

Der Bürgermelster. J. V.: Dr. Best.

Aichtamtliches.

Deutsches Meich. Preußen. Berlin, 10. Oktober 1917.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wünscht ihren Geburtstag dem Ernst der Zeit entsprechend in aller Stille zu verleben. Es würde in ihrem Sinne sein, wenn alle, die sonst ihre Liebe und Anhänglichkeit durch Glückwünsche zum Ausdruck zu bringen pflegten, auch in diesem Jahre davon abständen. Ihre Majestät weiß daß es dessen 6. . um sie des treuen Gedenkens Unzähliger versichert zu halten.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für el. und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie des Aus⸗ schusses für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Die nordspanische Presse der letzten Wochen gibt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Ueberzeugung wieder, daß die ganze innere Beunruhigung Spaniens auf Machenschaften Frankreichs und Englands zurückzuführen sei. Man hat jetzt Beweise für die ge— wissenlose Wühlarbeit, die die Agenten der Entente auf der Halbinsel geleistet haben, und man weiß, daß selbst die diplo⸗ matischen und konsularischen Vertreter dieser Länder sich nicht aescheut haben, im Mißbrauch ihrer Exkterritorialität Ver—⸗ schwörerdienste zu tun.

Bisher hat die französische Heeresleitung immer geleuanet, daß die zahlreichen Fälle von Sabotage der französischen Kriegsgefangenen in Deutschland von den Militär⸗ behörden veranlaßt und organisiert seien. Wie „Wolffs Tele⸗ araphenbüro“ meidet, liegt jetzt die freiwillige, selbugeschriebene und unterschriebene Aussage eines Gefangenen vom September dieses Jahres vor, die die Richtigkeit der deutschen Behauptung von neuem bestätlgt. Die Aussage lautet wörtlich:

In Frankreich wurden Grundsatze bezüglich der Angriffe vom 16. April aufgestellt, unter anderem legte man um diese Zeit den Leuten, die der Zufall ju Kriegsgefangenen machen konnte, nahe, ste möchten bet den Arbeiten, die sie ausjufübren bätten, nach Maßgabe der ihnen zu Gebote stehenden Mittel Sabotage treiben und die Arbelt verwelgern. Diese durch die Kompagnieführer gemachten Mit⸗ teilungen waren durch den General verfügt worden und an Tie 18. und 24. Kompagnie des 2833. Infanteriere imentz ergangen. Di- Saho⸗ tage sollte darin bestehen, Säcke, die man auf den Babnböfen ju verladen batte, aufjuschneiden, Hafer⸗, Korn⸗, Frucht⸗, Gemüsesäcke usw. gelegentlich Fässer anzubohren, tunjum alles zu tun, was zu materieller Schäotgung beitragen könnie. Ob diese Bestimmungen auch in anderen Kompagnien bekannt gegeben wurden, kann ich nicht sagen.“

Mit dem heutigen Tage ist elne Bekanntmachung (Nr. G. 22027. 17 K. R. A.) in Kraft getreten, durch welche unter Aufhebung der bisher angeordneten Einzelbeschlagnahmen alle Weiden und Weidenstöcke (auf dem Stock und ge⸗ schnitten, Weidenschienen und Weidenrinden beschlag⸗

nahmt werden. Eine Veräußerung und Lieferung von Weiden und Weidenstöcken ist nunmehr nur noch an amtliche Aufkäufer ohne besonderen Freigabeschein somie von diesen und Großzüchtern auf Grund eines Freigabescheines, die Ver— kuußerung und Lieferung von Weldenschienen nur auf Grund eines Freigabescheines, die Veräußerung und Lieferung von Weidenrinden ohne besonderen Freigabeschein an die Rinden⸗ Einkaufs⸗Gesellschaft m., b. H., Berlin, oder deren beauftragte Aufkäufer gestattet. Bis zum 25. Ottober 1917 ist ferner die Verarbeitung der beschlagnahmten Gegenstände erlaubt; nach diesem Tage nur auf Grund einer amtlichen Verarbeltungs⸗ erlaubnis. Ausnahmen von den Anordnungen dieser Bekannt— machung sind für bestimmte Mindest mengen vorgesehen. „Unberührt durch, das Inkrafttreten dieler Bekanntmachung bleihen die durch die Bekanntmachung (Nr. G. 10232 17. K R. A) vom i. April 1917 festgesetzten Höchstpreise sowie die durch die Bekanntmachung (Nr. G 16065. 17. K. R. A) enn Mai 1917 angeordnete Meldepflicht und Lagerbuch⸗ Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bel den Lanhrats⸗ ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.

j rieasamtsstellen waren, wie „Wolffs Tele⸗

gor erf ff gi nen darüber veran flastet worden,

neo fen nun m Interesse der dringend gebotenen Kohlenersparnis 9 . wilde, den Hetrieb der Salinen einzu— n. und den Salzbedarf in entsprechend vermehrtem u aus den Steinsalzwerken zu deen. Da diese Grage

rh wirtschaftlichen Verhältnisse Deutschlands von all⸗ ür bre, über den Bereich der einzelnen Kriegsamtsstellen e e chender Bedeutung ist, wurde sie am 8. d. Mts. zum een siand ber Beratung im Reichs amt des Innern ge— acht der Vertreter des Kriegsernährungsamts, des ie amis, bes Reichs⸗Kohlenkommissars sowie der Bundes⸗ glerungen und Vertreter des Salinenwesens und der Sieinsalzindustrie teilnahmen. Es ergab sich, daß eine Ein⸗ chränkung der überall im Reich verteilten Salinen frachtlich ungünstig wirken würde, daß Siedesalz für gewisse Zwecke nur schwer oder garnicht zu entbehren ist und daß es fraglich ist, ob die Steinsalzwerke überhaupt in der Lage sein würden, ohne Gefährdung der Erzeugung an Düngesalzen einen etwaigen Ausfall an Siedesalz zu decken. Auch würde eine Ersparnis in Kohlen durch die fragliche Umstellung nach Lage der Ver⸗ hältniffe nicht erzielt werden önnen. Zwischen den maßgebenden Siellen ergab sich deshalv Einverständnis darüber, daß davon abgesehen werden soll, die Salinenbetriebe zugunsten der Stein⸗

salzwerke einzuschrãnken.

Der Kohlenverband Groß Berlin veröffentlicht folgende Bekanntmachung über die Meldepflicht klein gewerb⸗ sicher Kohlenverbraucher zwecks Vorbereitung der gohlenbezugsregelung im Gebiete des Kohlenver— bandes Groß Berlin (Stadtkreis: Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin-Läichtenberg. Berlin-Schöneberg, Berlin⸗ Löilmersdorf und die Landkreise Teltow und Niederbarnim).

§5 1. Wer im Gebiete des Koh lenverbandes Groß Berlin zu Zwecken gewerblicher Arbeit in Betrieben, deren FPurchschnittsmonatgverbrauch 200 Zentner nicht äber— steigt, Koblien verbraucht, ist veipflichtet, sich an Wochentagen n' der Zeit vom 10. bis 20. Oktober 1917 bet der für seinen G⸗werbebetrieb zuständigen Stelle zu melden.

Die zuständigen Meldestellen werden besonders bekanntgegeben. . .

Yer gleichen Meldevflicht sind ohne Rücksicht auf die Höhe des Verbrauchs solgende Betriebe unterworfen;

Bäckereien, Schlächte reien, Gastwirtschaften, Gast⸗ kböfe, Badeanstalten und ähnliche Betriebe, sowen sie dem tülicken Bedarf der in der Gem'inde wohnenden oder sich vorüber— sehend aufhalten den Bevölkerang dienen.

Soweit Kohlen nur zur Beheizung von Werkstätten, Lager⸗ rin en, Bürn⸗ oder sonst igen Arbeitsräumen verbraucht werden, in tine Meldung zu erstatten.

Kohlen im Sinne dieser Verordnung sind Steinkobhlen jeder Art, n . jeder Art, Brikette jeder Art sewie Koks jeder Art und

rait.

1 Zentner Brikette gilt 110 Ganssteine, 1 Zentner sKols gilt 1 Hektoliter ots. .

§ 2. Die gemäß § Ü meldepflichtigen Gewerbetreiben den (Be⸗ filehsinhahtr, Firmeninhaber, zeichnungs berechtigte Geschä'te⸗ führer, Bevollmächtigte u. dal.) haben sich bei den angugedenen Meldestellen persönlich zu melden. Bei Krankheit oder Avwesen⸗ helt ist der derzeitige Leiter des Betriebs melæepflichtig.

S3 Die Meldenden baben Helege mitiubringen, uz denen der Umfang der bisherigen Kohlenbezüge sowie der Umfang und die Art des Betriebes ersichtlich sino, wie 3. B.:

J. Gewerheschrine, Gewerbesteuerquitiungen oder sonstige Be⸗ lege über das Vorhandensein eines Gewerbetriebs, Krankenkassenabrechnungen und sonstige Belege über die Aniahl der beschäftigten Personen, Geschäftgbücher über den Umsatz, . Röchnungen oder Anweisungen über Robstoffbeiüge (. B. Mehlanwetsungen, Seisenautwetse u. dgl.), alle vorhandenen Kohlenrechnungen über Bezünc a. vom 1. April 1916 bia 31. Mär 1917, b. vom 1. April 1917 bis jum ö

VI. Rescheinicungen über bebördliche Aummäge und Lieferungen

e Melteunden haben ferner ihren derjeitigen Kohlenbestand an zugtbe .

; §z 4. Die Richtigkelt aller Angaben ist an Eides Statt zu ver⸗ ern.

Bayern.

In der gestrigen Sitzung des Fin anzausschusses der Abgeordneienkammer machte der Kriegsminister von Hellingrath eingehende Mitteilungen über die militärische Lage auf allen Kriegsschauplätzen und sagte laut Bericht des Wolffschen Telegraphenbüros: „Unser Feldheer bietet die volle Fewahr, daß wir die Wirkungen des N-Bootkrieges abwarten lönnen, wenn eine einige Heimat hinter ihr steht. Auch unsere Rohwnoffwirtschaft kann durchhalten, wenn auch mit Er⸗ latztoffen.ů“ Jluf eine Anfrage erklärte der Kriegsminister, daß eine Erhöhung des Wehrpflichtalters über 45 Jahre nicht beabsichtigt sei, die Rohstoffe zur Munitionserzeugung auf lange Zeit hinaus reichten und die Verluste des bayerischen heeres nicht größer als jene anderer Bundeskontingente seien.

Der Muberichterstatter Dr. Ha mmerschmidt (lib) erkäärte, lie Ausführungen deg Kriegsministerß fönnten das Verttauen des eutscden Velteg voll aufrechterbalten, mit Friedensäußerungen müsse dns deutsche Volt vorsicht ig sein. Cine enge Kühlungnahme iwischen Volkz. rlretung und Regierung sel nötia. Beim Reichs rang kam mergesetz seen die kechte der wahlberechtigten perschasten in den Vordergrund zu stelen. Die Rechte deg Königs bedurften kelner Erwelterung. Zu letzter Bemeik ng betonte der Abg. Held (Zentr.), die Königlichen

chte seien im G'gentell zu erwelt -in. Vie Papstnote werde auch im feindlichen Aus land noch Beachlung finden.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser hat an den Ministerpräsidenten Dr. von Seidler, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Handschreiben erlassen:

Leber Doktor Rliter von Seidler!

Ich genebmige die Errichtung eines Meinssteriums füt sonale Fürsorge mit dem' in der Anlage festgesetzien Wirkungskreise und srmächiige Sie, den hierauf bezüglichen Gesetzentwurf jur ver⸗ sassun as T äßlgen Behandlung im Fteichz rate elnmibringen.

Reichendu, 7. Sttober 1917. Karl m p. Seidler m. p.

Der Ministerpräsident von Seidler hatte gestern mit ben südslawischen ir nn Korosec und Laginja eine

, ung, die morgen fortgesetzt werden soll. 9 t . = Der ungarische Kultusminister Graf Albert Appony ö. in Dihe srni eine Rede, ö der er laut Meldung des 3Wolffschen Telegraphenbüros“ unter anderem sagte, daß der gemeinsame Minsfter des Aeußern und der deuische Reichs⸗

kanzler im Elnverständnis erst neulich erklärt hätten, keine Er⸗ oberungen im Auge zu haben und zu Friedensverhandlungen berelt zu sein. Velder zeige sich bei unseren Feinden noch immer nicht genug Irie ch fn und erst hieser Tage sel von beachtens werter Seite der Besitz von Siebenbürgen gefordert worden. Ungarn gebe von Siebenbürgen keine Handbreit Bodens preis.

Großbritannien und Irland.

Der Landwirtschaftsminister Prothero hat am 5. Oltober in ausführlicher Rede vor der Landwirtschaftlichen Vereinigung in Darlington über die Pflicht der Landwirte zur Ver⸗ mehrung des Ackerlan des um drei Millionen Acres und zur Lieferung von Milch und Schlachtvieh gesprochen.

Das neue Landwirischaftejahr, sagte er Blamtermelvungen zu— folge, beginnt mit lauterer und elndringlicherer Mahnung zu ge steigerter Anstrengung und erhöhter Aufopferung. Von der Bor bereitung und Bestellung der Felder und der Färerang des Viehs in den nächsten Monaten werden die inländischen Brot! nd leich, vorräte für 1518 abhängen. Unsere Natlon käurf! auf ben und Tod. Mannschafte ersatz, Nunktion, Geld und Zeit tämpten auf unserer Seite. Das ist keine Frage! Nur die Lebensmitielfrage ist zweifei⸗ bast. Vergegenwäctigt Guch, was Mangel hereutei. Hanger tut weh! Wenn ber Krieg fortdauern sollte, könnte der Hunger uns zur Unterwerfung oder zur Opferung unserer Freiheit und eines dauernden Friedens zwingen, die ein voller Sieg ung sichern würde. Nach dem Kriege könnte der Hunger uns die iu besonnener Handlungswelse notwendige Geduld und Mäßigung rauben, und die Aufgaben,“ die der Friede allenthalben mil sich bringt, boffnungslos verbitiern. Aber gleichviel, ob der Heibst 1918 uns im Kriege oder im Frieden findet, die Deckung des Vebensmittelbedar fes ift eine Tebenssrage, deren Entscheidung Niederlage oder Sieg, geordneten Fortschritt oder Revolution bedeutet, denn wir können unz für den' täglichen Unterhalt nicht länger auf fremde Märkte ver= lassen, sondern nur des Brotes und Fleisches sicher sein, das wir im Inlande hervorbringen.

ln ij ö Ill

91 ö 233 6 21 . 3 2 26 nini iiiiiisiniiiiiii Ansre Feinde wollen den Frieden nicht. Darum bleibt uns keine Wahl. Wir müssen weiter aushalten, weiter durch⸗ halten. Keiner darf jetzt müde, keiner mürbe werden, keiner auf halbem Wege stehenbleiben. Jetzt heißt es:

,, Draußen mit den Waffen, drinnen mit dem Gelde, die Jungen mit ihren Leibern, die Alten, die Frauen, die Kinder mit Hab und Gut. Alles für alle! So bereiten, so erwarten, so verdienen wir den Sieg.

Darum zeichne!

Muß land.

Die „Petersburger Telegraphen⸗Agentur“ veröffentlicht nachstehende amtliche Liste des von Kerenski auf der Grund⸗ lage des Uebereinkommens mit den demokratischen und bürger⸗ lichen Parteien neugebildeten Minist eriu m s: Sozia listische Minister sind: Kerenski, Ministerpräsident und Oberbefehlt⸗ haber; Nikitin, Inneres, Posten und Telegraphen; Maliantowitsch, Justiz; Prokopowitsch, Nahrungsmittelversorgung; Awksentiew, Tandmwirlschaft; Gwoödem (Y), Oeffentliche Arbeiten. Nicht⸗ sozialistische Minister sind: Terestschenko, Auswärtige An⸗ gelegenheiten; Konowalow, Handel und Industrie; Bernatzky, Finanzen; Salatzkin, Oeffentlicher Unterricht; Kartaschew, irn, Kischkin, Oeffentliche Unterstützung; Smirnow, Staats⸗ kontrolleur; Treliakom, Präsident des Wirtschaftsrates bei der Vorläufigen Regierung; Liwerowsky, Verkehrsminister; General Werchowsky, Krieg; Admiral Werderewsty, Marine.

Der Arbeiter- und Soldatenrat hat nach der Neuwahl seines Büros. das jetzt aus sieben Mitaliedern, nämlich vier Maximaliften, darunter Trotzk9 und Kamenew, zwei Sozialrevolutionären, darunter Tschernow, und einem minimalistischen Sozialdemokraten besteht, eine maxima⸗ listifche Entschließung angenommen, die sich gegen die Koalition der bürgerlichen Elemente wendet und der Versicherung Ausdruck gibt, daß die einzuberufende allgemeine Versammlung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte eine wirkliche revolutionäre Gewalt schaffen werde.

Der Eisenbahnerausstand nimmt, obiger Quelle zufolge, den vom Ausschuß der Ausständigen angekündigten planmäßigen Verlauf. Die Regierung beschloß angesichts des Augstandes, den Eisenbahnern die verlangte Lohnerhöhung vom J. September ab zu bewilligen, was eine jährliche Ausgabe von 730 Millionen Rubel erfordern wird. Gleichzeitig beschloß die Regierung, einen neuen Gisenbahntarif autzuarbeiten und ferner ein Geseßz über die besondere Versorgung der Eisenbahner mit

Lebeng mitteln zu erlassen. Andererseits glauben die Deihengen zu wissen, daß die Hegierung bis zur Verffentlichung er erwähnten Gesetze all? Verhandlungen mit den Ausständigen ablehnen werde und daß sie sogar bie Frage elner gerichtlichen Verfolgung des Ausschusses der Ausständigen erwogen hahe. Vorgestern erklärten die Eisenbahnhataillone der Regierung, sie seien bereit, sie zu unterstützen, um den Ausstand zu veenden. Nach den letzien Nachrichlen sind nur die Angestellten der Linien Moskaa- Petersburg in den Aue stand getreten, während die der anderen Linien nur protestierten.

Der finnische Landtag wird sich nach dem dor lauf e] Wahlergebnis, wie die „Petersburger Telegraphen Agentur mitteilt, aus 95 Sozialdemokraten, 65 Mitgliedern des bürger⸗ lichen Blocks, 22 Mitgliedern der agrarischen und 18 der schwedischen Partei zusammensetzen. Die Sozialisten erhielten insgesamt 316 922, die Bürgerlichen 213 502 Stimmen.

Niederlande.

Im September sind an der holländischen Küste nicht nicht wenlger als 414 Minen angespült worden, davon Z59 englischer, 9 deutscher, 6 französischer und 140 unbekannter aten f.

Türkei.

Der Khedive von Aegypten Ab bas Hilmi⸗ Pascha ist gestern nachmittag in Konstantinopel eingetroffen und im Dolmabagtsche⸗Palaiz vom Sultan empfangen worden.

Rumänien.

Das Blatt „Lumina“ bringt die aussehenerregende Ver⸗ öffentlichung, daß Rußland auf Drängen Frankreichs am 7. August 1915, als die Lage der Entenie nach dem Durch⸗ bruch am Dunajec und dem Vordringen der Heere der Mittel⸗ mächte bis weit nach Rußland hinein immer schwieriger wurde, Rumänien das Banat und Bulgarien Maze⸗ donten angeboten habe, wofür der Anschluß dieser beiden Staaten an die Entente gefordert wurde, Der serbische Ge⸗ sandte in Bukarest Marincoväic, ti fbekümmert infolge dieses Vorschlags der Entente, besuchte am 11. August 1915 einen der hervorragendsten rumänischen Polititer, den er als Gegner der Politik Bratianus kannte, und erklärte ihm wörtlich:

Nechoem Serbten alle Hürgschaften gegeben ro— an sint, würde jrtzt mi dem un bedingien Enver stänknie Englants Rumänien das Binal und Bulgarien gan; Mandenien is Obrida, einschließ ich ler kur, zusammen dreißgtaultn d Quad ratfflomeier, ang boten. Be⸗ treff eines Ac saangz zum Mernt, der Serben als Entichadigurg gehuhrt hätte, rreigert sich die Entente, Serblen eue Ar wett u geben, um Jialisen nicht zu veirstirnn en. Nach allen uns n Opfern werden wir arch noch Lurch Italien von Abcrianschen Meer ber⸗ zrieben werden.“

Amerika.

Nach einer Neutermeldung beabsichtigt die amerikanische Regierung, 360 Millionen Doll für den Bau von Torpedojägern auszugeben. Das Bauprogi amm soll in 18 Monaten durchgeführt sein.

Der Washingtoner Korrespondent der Associated Preß teilt mit, daß die amerikanische Regierung sich endgültig ge⸗ weigert hat, dem holländischen Possagierdampfer „Nieuw Amsterdam“ das Einladen von Bunkerkohle zu gestanen, da Holland nicht die Zusicherung gegeben hat, daß. das Schiff nach Löschung seiner für den belgischen Hilfsausschuß bestimmten Ladung nach den Vereinigten Staaten zurũckehren we de. Das Vorgehen der amerikanischen Regierung wird als Anzeichen dafür aufgefaßt, deß allen, in New York liegenden holländifchen Schiffen die Einnahme van Bunker⸗ tohle verweigert, werden wird wenn Holland nicht vestattet, daß die Schiffe Ladungen für die Vereinigten Staaten

fahren.

riegẽnachrichten.

Berlin, 9. Oktober, Abends. (W. T. B) .

In Flandern entmickelte sich aus den Frübkãmpfen Eine neue Schlacht, die zwischen Draaibank (nordöstlich von Bix⸗ schote und Gheluvelt (18 km) noch andauert. Trotz mehi⸗ maligen Ansturms beschtänkt fich der Geländegewmn des Feindes nach den bie herigen MNieldungen auf einen schmalen Streifen zwischen Diaaibank und Poelkapelle; im übrigen wurden die Angriffe abgeschlagen.

Sonst nichts von Bedeutung.

n Flandern versuchten in den frühen Morgenstunden des 9 ö. seindliche Patrouillen in Gegend Draaibank, suͤdlich Poelkapelle und bei Gheluvelt vorzudringen. Sie wurden an allen drei Stellen blulig abgewiesen. Das trotz stürmischen regnerischen Wetters starke Feuer zwischen dem Houthouhster Walde und Jandvoorde steigerte sich Nachmittags und schwoll zu außerordentlicher Stärke in Gegend Pasichendgale und südlich Möolenagarelsthoek an. Es setzte sich bis zum späten Abend in gleicher Stärke fort und ging während der Nacht zu schlag⸗ artigen Feuerüberfällen über. Von 6 Uhr Morgens ab steigerte sich das Störungsfeuer zu stärkstem Trommelfeuer auf der ganzen Hauptkampffront worauf an der Hahn Boesinghe = Staden und nördlich der Straße Menin Ypern neue englische Angriffe eingesetzt haben. Trotz üefhängender Wolken und regnerischen trüben Weiters war die beiderseitige Fliegertätigkeit lebhaft. . .

An der Arrasfront war das feindliche Artilleriefeuer in Gegend Lens, östlich Monchy und südlich Fontaine lebhaft. Auch an der Ais nefront nahm in Gegend Fort Malmaison das Artilleriefeuer zu und flaute erst mit Enbruch der Dunkel⸗ heit ab In Gegend Fort Malmaison und Juvincourt brachten inmsere Patrouillen aus erfolgreichen Unternehmungen Ge⸗ fangene zurück. . ö

n der Ostchampagne folgte kurzer starker Artillerie= ö ein flärkerer feindlicher Vorstoß westlich Tahure, der unter Einbehaltung von Gefangenen im Handaranaten⸗ kampfe restlos abgewiesen wurde. Beiderseits der Maas nahm die Artillerletätigkeit zeitweise zu. . .

In Mazedonien steigerte sich zeitweise das feindliche Artikeriefeuer gegen den Dobropolje und gegen unsere Stellungen sedlich Doiran.