1917 / 242 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

8 6. Liste.

Erbanteile Der Erbanteil des frarzösischen Staatsangbörlgen H iarich Viktor Emil Metzger, Presefsor in La Tiouche bei Gr noble, am Nad laß der am 27. Februar 1913 verstorbenen Witwe Eugen Hein ich Metzger, Sie fante Katharina Henriette Crb. Acbogast, in Straßburg. (Zw ngsverwalier: Exzellenz M end l U terstaat z sekr lär a. D., in Straßburg.)

Straßburg, den 3. Oktober 1917. Ministerium für Elsaß Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang s⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 809) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

S 76. Liste.

Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver mögen den französischen Staott angehörigen PVikior Kolb, Gineral 9. D. in Neutly S. Die zu dem Ge samtvermögen gehörenden Giundstücke in Markols heim, welche durch Erlaß des Herrn Reichs kan lets vom 4 August 1917 III AV 4124 unter Liquidation gestellt worden sind, werden von der vorstehend an—2— geordneten Zwangsverwaltung hiermlt ousgenommen (3wangs— dera alter: Rechtranwaslt C amer in Schleustadt).

Straßburg, den 3. Oktober 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Die auf Grund des 5 1 der Bekanntmachung vom 23. Stp—⸗ tember 1915, betr. die Fernbalturg unuycrlässiger Peisonen vom Ha del, unter dem 31. Juli 1917 verfügng Untersagung der Fort- sübrung des Holeibetricbes des furhctelbesitzns Theodor Grnst Wtegratz von bier wird wieder aufgehoben.

Krakow (Meckl.), den 6 Oktober 1917.

Der Magistat. Struck.

Bekanntmachung.

Dem Omst⸗,, Gemüse⸗ und Südnuchtbändler Maunns Kor-= nelius Jekobus Kerstens, wohnhaft bier, Zwinglistraße 115, wird auf Grund der Bundes anpererdiung vum 23 Septtmber 1816 der Handel mit Osst, Gemüse und Südfrüchten untersagt unter Auft legung di Kosien dases Verfahren.

Biemen, den 6. Oktober 1917.

Dee Polizeidirektson, Abt. 1. Steengrafe.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Aller gnädigst geruht:

dem Di eltor des Vereins Teuscher Ingenieure, Negie⸗

runsshaumeister a. D. Diedrich Meyer in BeilimHeerstraße den Charakter als Baurat zu verleihen

Seine Majestäft der König haben Allergnädigst geruht: den Schwestern Rosamary Ot ony Alexandra Ida Bertha Heim ne Siegried Edih Hedwig und Elisaberh-Charlotte Marie Emma Alexandrine Burgharda Kerntie Gruß dorf in Kiel, Stieftöchter des verstorbenen Korvettenkapitäns Günther Emanuel Emil Max Otio von Zerboni di Sposetti, den i. unter dem Namen von Zerboni di Sposetti zu ver⸗ eihen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der bisherige Obermaler der Königlichen Porzellan manufaktur Lang ist zum Malereivorsteher bei der Königlichen Porzellanmanufaktur in Berlin ernannt worden.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das st uerpflichtige Reineinkammen der Königsberg⸗-Cranzer Eisenbahngesellschaft für das Rechnungsjahr 1916 140 000 M beträgt.

Königsberg, Pr., den 8. Oktober 1917.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: von Szymonski.

Sekanntmachung.

Die Eheleute Peter Bieker, hier, Gosenburgstraße 2 wohnhaft, denen dutch Versügung vom 360. Juni d. J. jider Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und der Betrleb der Drogerie unter⸗ sagt worden ist, sind zum Handel wieder zugelassen. Vie Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung haben Eheleute Bieker zu tragen.

Barmen, den 6. Oftober 1917.

Dle Polizelveiwaliung. J. V.: Köhler.

Bekanntmachung.

Dem Witt Johann Schulz, Arnoldstraße 2 wohnbast, ist durch Verfügung der Poltzeiverwaltung vom 19. September 1917 jeder Handel mit Nabrungs, und Genußmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersggt worden. Gestattet bleibt ihm lediglich die Abgabe von Ge⸗ t änken in seiner Wirtschaft. Die Kosten der Ver— öffentlichung hat der Betroffene zu tragen.

Barmen, den 6. Oktober 1917.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bundezrate verordnung vom 23. September 1915 habe ich dem Bicker Gerrit Kip tn Nordhorn den Handel mit N brungsmit eln wegen U zuverlässigkeit untersagt. Dle Kosten dieser Bekanntmachung hat Kp zu tragen.

Bentheim, den 26. September 1917.

Der Landrat. Kriege.

Sekanntmachune.

Auf Grund der Bundegratgverordnung vom 23. Siptember 1915, betr. Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel Reiche Bes'tzbl. Seite 608), ist durch Verfügung vom beutigen Tage dem Bäcker Wslbelm Puwen dag und dessen Ebef⸗gu in Buer⸗Erle, Digmarcknraße 186, der Handel mit Backwaren und die Tärigteit als Bäcker untersagt worden. Die Bekannt⸗ machunggskosten haben die Benoffenen zu tragen.

Buer 4. W. den 8. Oktober 1917.

Die Polhjelverwaltung. Ru hr, Bürgermeister.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung deg Bundesrats vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die 'r ,, un ju verlässiger Personen vom Handel habe ich der Ehefrau des Gu sta v Eices, Etife geb. Tampenscherf, geboren am 2. September 1873 in Hilden, hier, Bismarkstraße 77 wohnbaft, die Aus ũ bung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarf und dez Kriegsbedarfs für das gesamte Reichsgebiet verboten.

Düsseldorf, den 4. Oktober 1917.

Die Poltieiverwaltung. Der Oberburgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung.

Dem Händler Karl Schul, hier, L-buser Maueistraße Nr. 12 ist auf Grund der Bun degrate verordnung vom 253. September 1915 der Handel mit Gemüse und Obst wegen Unzuverlã ssigteit untersagt worden. Frankfurt a. Oder, den b. Oktober 1917. Die Poltjelverwaltung. Dr. Trautmann.

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Bekanntmachung.

Durch rechtakräfligen Bescheid vom 15. v. M. ist der Ebefrau Au guste Brünig, geb. Strebe, Hann ever, Alte Döhrener⸗ straße 38, der Handel mit Milch auf Grund des § 1 der Rund mats verordnung vom 23. September 1915 untersagt. Die Kosten dirser Bekanntmachung trägt die Genannte. Hannover, den 4. Okiober 1917. Städt sche Polizeiverwaltung. Fink.

Sekanntmachung.

Dem Kohlen händler Paul 5öckendorf, Kiel, Langersegen 19 wird hiermit auf Grund der Verordnung des Bundesretz zur Fern⸗ baftung unzuperläsiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 wogen Unzuverlässsgkeit der Handel mit Hegenständen des täglichen Bedarfs, int besendere min Feuerungsmate⸗ rialien unter sadt mit der Maßgabe, daß derselbe sein Geschäft mit Beginn des 10. Oktober d. Je. ju schlie ßen und die Koßsten dts Verfahrens zu tragen hat.

Kiel, den 4. Oktober 1917. Städtische Polijeibehörde. Dr. Pauly.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) ——— —— 1

Nichtamtliches.

Preußen, Berlin 11 Oktober 1917.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzKina; vorher hielten die ve einigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für das Landheer und die Festungen die vereinigten Ausschüsse . das Rechnungswesen und für das Landheer und die Festungen sowie der Ausschuß für Justizwesen Sitzungen.

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphen büros“ hat der hiesige peruanische Gesantte dem Ausnäriigen Amt eine Note übergeben, worin der Abbruch der diplo⸗ matischen Beziehungen Perus zum Deutschen Reiche mitgeteilt wird. Gleichzeitig hat der Gesandte um Zustellung seiner Pässe gebeten.

Aus- und Durchfuhrverbat für Waren des 8. Abschnitts des Zolltarifs.

Durch die Bekanntmachung vom 10. Oktober 1917, be⸗ treffend das Verbot der Aus⸗ und Durchfuhr von Waren des 8. Abschnitts des Zolltarifs (Geflechte und Flechiwaren aus pflanzlichen Stoffen mit Ausnahme der Ge⸗ spinstfasern), in dieser Nummer des „Reichsanzeigers“ sind folgende Bekanntmachungen über Ausfuhr⸗ und Durchfuhr⸗ verbote ersetzt, soweit sie Waren dieses Abschnitts zum Gegen⸗ stande haben:

Nummer des Reichtzanzeigers

Bekanntmachung vom 18. Januar 1916, Ziffer L. 19 . n , 83.

Im übrigen ist zu der Bekanntmachung noch folgendes zu bemerken:

Zu Ziffer III. Die hier genannten Gegenslände sind von dem Verbot unter Ziffer 1 ausgenommen. Dagegen unterliegen auch sie jzutreffendenfalls allgemeinen Aus fuhr⸗ und Durchfuhrverboten, wie dem für Uniformstüce, Heereg— augrüstungsstücke und Teile davon, vom 24. November 1914 (. Reich- anzeiger Nr. 277), für Geräte usw. um Gebrauche bel der Kranken⸗ pflege und in Laboratorien usw., vom 1. September 1915 (. Reich⸗ anzeiger Nr. 206), für Waren, ju deren Herstellung Kupfer, Zinn, Aluminium, Blet, Antlmon, Nickel, Zink usw. verwendet worden sind, vom 22. Oktober 1915 (. Relchzanieiger' Nr. 251) und 4. Jult 1916 (. Reichganzeiger Nr. 156), für Waren in Verbindung mit Kautschuk oder Regenerat, vom 21. Juni 1916 (. Reichsan zeiger Nr. 144).

Zu Ziffer 1I7: Dem Ausfuhrverbo: folgende Waren: fuhrverboie neu unterstellt sind

Alusfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnisses

, ungefärbt, gefärbt, auch gebeizt oder run lee,,, Geflechte aus Stroh, auch gebleicht, gefärbt (Strob⸗ bänder usw.), auch bandartige Hutgeflechte, zum Zwecke der Persendung durch Zusammenschieben in eine hutähnliche Form gebracht.... Geflechle aus Bast, Baumwurzeln, KBinsen, Ginster, ., , , i g t fe ne, Schilf oder anderen pflanzlichen soffen, au = bleicht, gesütt . c .

587

Aenderung

3fuhr- und Durchfuhrverbots für Waren des . h nn. 16A des Zolltarifs (Maschinen).

Durch die Bekanntmachung vom 10. Oktober 1917, be treffend . des Verbots der Ausfuhr und Durchfuhr von! Waren des Abschnitts 18A des ö (Maschinem, un heutigen „Reichs anzeiger“ sind ins besondere folgende Waren dem Aus-und Durchfuhrverbote neu unterstellt

n: worde Ausfuhrnummern

des Statistischen Waren verzeichnissez:

ähmaschlnen, Köpfe (Oberteile) von Nähmaschinen; 1 hu en; 4 : 6 Sendungen mit einem Reln⸗ gewichte von mehr als 5 Ege. . aus Sꝰh a und

S9 a belstickmaschin en, Köpfe (Oberteil) von solchen Ma⸗ 466 , . Teile davon in Sendungen mit einem

Reingewichte von mehr als 5 Eg aus 895 b und

8hy6 b le ven Näh⸗ und Kurbelstickmaschlnen; Teile davon 46 in Sendungen mit einem Rein gewichte von mehr

a ungebrauchte Maschinen für die Vorbereitung der Ver⸗ arbeltung und für die Spinnerei von Selde . aug 899g unge brauchte Malchinen zur Vorbereitung der Gespinste für die Weberei! 2 2 aus 899 h ungebrauchte Webstüble, auch Schaft⸗ und Jacquard⸗ vorrichtungen hierfür.. , . aus 900 ungebrauchte Gardinen. Spitzen und Tüůllmaschinen . aus gol a ungebrauchte Stickmaschinen ! 23... aus 9g0l e Pumpen für Mer schen⸗ oder Tierbetrieb zur Förderung von Flüssigkriten auß 903 auß 9060

aus 897

Maschinen der Buchbinderei, Kartonnagen⸗ und Papier⸗ waren herstellung . . nicht befonders genannte Maschinen der Nr. 906 v, sowelt sie biz ber nicht verboten waren,. aus 906 v Zu bemerken ist noch, daß die gemäß der neu gefaßten Ziffer IL der Bekanntmachung vom 10. März 1917 vom Ver⸗ bote der Ausfuhr und Durchfuhr unter Ziffer ] jener Be kannt⸗ machung aus genommenen Maschinenteile dennoch zur Ausfuhr bezw. Durchfuhr verboten sind, wenn sie Kau tschuk oder Regenerat, Äsbest, Glimmer, Mikanit, Kort oder in einer Sendung mehr als 2 kg Zink, Kupfer, Zinn, Aluminium, Blei, Antimon, Nickel oder Legierungen oder Verbindungen dieser Metalle enthalten.

Das österreichisch⸗ ungarische Generallonsulat erlãßt folgende

Kundmachung an die 5sterreichischen, ungarischen und

bosnifch⸗herze gowinischen Landsturmpflichtig en;

I) Alle in ven Jabren 1897 biz 18929 g borenen öste reichischen und ungartschen Staate angehörigen beiw. bor nisch⸗h rz⸗gewin ischen LandeßzangehörsgLen werden in der Zeit vom 20 bis 27. Ottober 191 einer neuerlichen Mu sterung unterzogen werden.

gu erscheinen haben ohne Augnabme alle in den Jahren 1897, 1898Jund 1599 Geboienen, die ihren slän digen Aufentbalt in Groß Berlin, in der Provins Brandenburg, in der Provin! Sachfen beiw im Her ogtum KHraunschweig baben, und zwar in Ter Lantwebrtinspet ien, Berlin- Schöne berg, General -⸗Papefti aße.

2) Samiliche Auswelgrapiere (Reiseygß, österr. oder urger,

A beslsbach, Veimatgschrin, ein poltzellicher Anmtldeschein und jwei

behsrelsch bestärtg'te uünaufeejogene Photographien sind mitzubringen. Jeder hat seine veimais (3 digk its⸗) Gemeinde richtig eg'geben umd (iwaige ir jümliche Emir gungen in den Kant

nmblaͤtiern behulg Rich iestellung die sem F. Und K. General⸗

fonsaslase zu melden.

3) Fer Gebartejahrgang 1900 ist erst ab 1. Januar 1918 land⸗ sturn pflichtig. Die im Jabee 1865 Geborenen, die sich wäbrend tet 'Rräeges noch ni⸗mals einer Musserung unterzogen haben, so wie die 1566 erorenen, die im Jabre 1916 oder 1917 nicht nachgemustert wurden, sind zum sefortigen Erschetnen zu dteser Mu ũste⸗ rumg verrflichtet; ebenso baben alle riretenigen sosort zur Muste· rung? zu eischrinen, die den Gebuittjabrgängen 1867 bis 1896 an⸗ geböten und im Sinne der früberen Kundmachungen der neuerlichen Musterungpflicht noch nicht entsprochen baben (d. h. nicht im B sitze eines Lndturmlegltimationgblattes P R. füt die Jabrgänge 1892 bis 18965, bew. 8 P. für die Jahre änge 1867 1891 sind),

Die Rachmgler dürfen nach dem 27. Oktober 1917 nicht mihr bei dlesem K. u. ' FR. Generalkonsulate nachgemustert werden, sondern

müfsen erforderlichen falls jwangtzweise den heimatlichen

Milltärbehhrden zur Nachmusterung überwiesen werden.

Der Kohlenverband Groß Berlin erläßt nachstehende Verordnung uͤber die Aufhebung des Verbotes, Kohlen vor dem 15. Oktober 1917 zur Heizung von Räumen zu verbrauchen.

. Auf Giund der Adordnung der Landesjentralbebörden über die Grrichtung des Koblenverbandeß Groß Berlin vem 21. Augus 191 wird für das Gebiet bes Kohlenverbandzs Groß Berlin, nämlich die Stadtkrelse Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Rerlin. dschtenberg, Gerlin. Schzneberg, Berlin⸗ Wilmersdorf fowle die Landkreise Teltow und Niederbarnim, folgendes bestimmt:

§5 J. Das in 81 der Verordnung über die Ginschränk zung des Kohlenverbraucht in Groß Berlin vom 28. Srytember 1917 ange. ordnete Verbot, Kohlen vor dem 16. Oktober 1917 zur Heijung von Ftäumen zu verbrauchen, wird mit der Maßgabe aufgehoben, daß dem Roblenverband Groß Berlin der öffentisch bekannt iu gebende Zelt⸗ punkt der Wiedereinschränkung des Kohlenverbrauch jur Heljung von Raͤumen vorbehalten bleibt.

5 2. Die Verordnung tritt mit dem 9. Oktober 1917 in Kraft.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der deutsche Staatssekretär Dr. von Kühlmann istz wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern vormittag in Wien eingetroffen und Nachmittags wieder weitergereist.

Beim Ministerpräsidenten Dr. von Seidler wurden gestern nachmittag Unterhandlungen mit den Polen in Gegen⸗ wart des Finanzministers und des Eisenbahnministers som⸗ des Ministers von Twardowski fortgesetzt. Es wurden di Forderungen einer neuerlichen gründlichen Erörterung unter⸗ zogen. Bie dreistündige Beratung. wurhe noch nicht zu Efbe geführt und wird heute nach der Abendsitzung des Haus haltz⸗ ausschusses fortgesetzt werden.

Großbritannien und Irland.

Die englische Regierung hat „Tidens Tegn“ zufolge dieser Tage daz Handelsabkommen mit den nor— es en Importeuren von Kolonialwaren garn , Die Kündigungsfrisit beträgt rel Monate. Die es ist, das dritte Handelsabkommen, das von England gelündigt wird.

Frankreich.

Die Internationale Parlamentarische Versamm⸗

lung hielt nvorgestern in Paris im Senatg gebäude ihre zweite Sitzung ab und erörterte das Programm für die Londoner Jersammlung vom Mai 1918. Nach einer Meldung des Reuterschen Bürgs“ wurden als Tag ordnung für diese solgende JGegenftände angesetzt; 1) Rückversicherungen; ) Ver⸗ Klgemeinerung des Systems Taylgr; 3) Zollwesen nach dem rege und Organifierung des Kampfes gegen die deutsche Handelsspionage; H Schaffung eines internationalen Handels⸗ nnen verzeichnisses; 56) Donauschiffahrt; 6) Spezialisierung her Industrien in den verbündeten Ländern zur Vermeidung bes Wettbewerbes unter ihnen; 7) Einheitlichkeit der Gesetz⸗ gebung in bezug auf industrielles und geistiges Eigentum.

Die Abgeordneten kam mer setzte vorgestern die Be⸗ sprechung der Interpellationen wegen der Versorgung

fort. Nach den Lvoner Blättern griff der Abg. Tissier die Reglerung wegen ihrer Haltung zur Landwirtschaft an und sagte, es fehle an Maͤschinen, Arbeitern und Düngemitteln; da der U⸗Bootgkrieg bie Einfuhr von Ammonigknitraten verhindere, müsse man sie in Frankreich herstellen. Der Landwirtschafteminister David er⸗ derte, der Munltiongzminister werde der Landwirtschaft Nitrate reichlich juweisen. Mer Versorgunggminister Long erklaͤrte, Mehl beanspruche weniger Frachtraum als Getreide. Das Wichtigste sei jk, bis zur naͤchsten Ernte durchjuhalten. Die Einfuhr mache Schwierigkeiten, deshalb sei ein gemein sames Ankauf. und Frachtamt der Verbündeten gebildet worden. Man strebe danach, die wirtschaft⸗ lichen und kriegerischen Leistungen gegeneinander auszugleichen: Frankreich, das schon auf den Schlachtfeldern mehr leistete, bärsten nicht auch die größten wittschaftlichen Anstrengungen jugemutet werden. Der Abg. F err ersuchte die Regierung, die Lösung biefer Frage nicht dem Großen Haupiquartier zu überlassen, worauf der Versorgungeminister Long erwiderte, die Regierung sel derselben Ansicht und werde alles tun, sie durchzusetzen; sie 1 chne auf die Presse, um dem Lande die Notwendigkeit von Ginschtänkungen begrehssch zu machen. Der Krieg werde nur Erfolg haben, wenn das ganze Volk seine Willenskraft zusammenraffe.

Die Sozialistenversammlung in Bordeaux hat den Antrag der Mehrheit mit 1552 Stimmen angenommen. Der Antrag der Minderheit erhielt 831 Stimmen, derselbe Antrag mit einem Zusatz gegen die Kriegskredite 118 Stimmen bei õ Stimmenthaltungen.

Rußland.

Die neu gebildete Regierung veröffentlicht laut Meldung ö. „St. Petersburger Telegraphenagentur“ folgende Er⸗ ärung:

= Neue Unruhen sind im Innern unseres Landes ausgebrochen iu⸗ solge der Bewegung Kornilowtz, die, w ewohl rasch unterdrückt, selbst den Bestand der Republik durch die Umsturzbewegung bedroht, dle sie kervorruft. Der Wind der Anarchie weht durch das Land, der Druck Mh tußeren Feindes wächst, die gegenrevolutionären Elemente erheben bt Haupt in der Hoffnung, daß die Krise und die Schicksalsschläge, de das ganze Land erduldet, ihnen de Ermordung der Freiheir dez russischen Volkeg erleichtern werden. Es ist eine außer⸗ oldentlich große Verantwortung vor dem Volke, dle auf der Vorläufigen Regierung ruht, der von der Geschichte die Pflicht auferlegt ist, Rußland bis zur Verfassunggebenden Versammlung zu lenken. Die V'rantwortung wird erleichtert durch den tiefen Glauben, daß die Vertreter aller Schichten des russischen Volkes, geeint durch den ein⸗ igen Wunsch, das Vatecland zu retten und die Errungenichaften der Revolution ju wahren, ihre gemeinsame Aufgabe versteten werden, insb sondere die Renierung zu unterstütz'n, ibre Macht zu stärken und sie fest und fähig zu machen, durch schopfer sche Arbelt die Leben gfragen des Landes zu lösen und Es ohne neuen Umsturz his zur Verfassunggeben⸗ den Versammlung zu lelten, deren Einberufung nach der festen Ueber⸗ zeugung der Regierung nicht um einen Tag verschoben werden darf. Jadem sie der Per fassunggebenden Verianimlung, die die absolute Gewalt im russischen Linde hat, die endgültige Tösung all der großen Ftagen überläßt, von denen das Gedeiben des Volkes abhängt, ist die neugeblldete Vorläufige Regierung der Ansi vt, daß sie nur durch be⸗ bartliche Arbeit in dem Bestreben, die verschiedenen enischeidenden Matnabmen zu finden, die für das nationale Leben maßgebend sind, lhre Pfli bt erfallen und den grundlegenden Erfordernissen des Volkes Genüge le sten fanr.

Vurchdrungen von der Ueberjeugung, daß allein der allgemeine Friede es unferem großen Vaterlande ermöglichen wird, alle seine schöͤpferischen Kälte ju entfalten, wörd die Regierung unermüdlich eine lätig- äußzere Polltik verfolgen im Geiste der demokratischen Grund⸗ säͤtze, wie sie bon der russischen Revolution verkündet und ju nationalen emacht worden sind, und sie wird den Abschluß eines allgemeinen riedens erstteben unter Aue schl ß jeder Vergewaltigung. In vollkom⸗ menem Einvernehmen mit den Verbündeten wird die Reg erung in aller⸗ nächster Zelt an einer Versammlung der verbündeten Mächte teilnehmen, auf der sie außer ihren g wöhnlichen Abgesandten durch eine Persönlichkeit vertreten sein wird, die das hesondere Vertrauen der demokratifchen Organisationen genießt. Auf dieser Zusammen⸗ sunft werden jugleich mit der Lösung der Fragen des gemeinsamen Krleges der Verbündeten unsere Vertreier sich mit den Verbündeten auf der Grundlage der von der russischen R volutton verkündeten Frundsätze zu veiständigen suchen. Die Regierung wird alle ihre Kräfte anwenden, um die gemeinsame Sache der Verbündeten zu unterstützen, das Land zu verieldigen und energisch jeder Unternehmung jut Eroberung dez Bodeng anderer Nationen und jedem Versuch, Rußland den Willen eines anderen aufzuzwingen, entgegenzutreten, 6 wird sich bemühen, die feindlich n Truppen aus Rußland zu

n.

as die Wiederherstellung der Kampftätigkeit der Urm ee betrifft, so wird die Regierung den einzigen Weg verfolgen, ber zu befriedigenden Ergebnissen führen kann, den Weg der demo⸗ liatischen Grundfätze, wie sie der vom Krlegsminister im Namen der Regierung veiöffentlichte Tagesbefehl des QOberkomman⸗ dierenden verkündet. Die sorgsame Auswahl unserer Kom- mandostellen, deren technische Fäbigkeiten allen Anforde⸗ tungen, dez modernen Krieges, gewachsen sein müssen und, die ö der Republik Ergebenheir entgegenbringen müssen, ebenso 3 enge Zusammenarbeit der Kommandosfellen mit den Militär. und arineverbäͤnden sowohl an der Front wie im Hinterlande, werden . zuvor die Grundlage der Wiederherstellung des Heeres bilden. . Maßnahmen werden die notwendige militärische Disziplin

wied rheistellen, ohne die eine starte Armee nicht bestehen fann. Die Erklärung entwickelt weiter das milltaͤrische und e eerliche Programm der Regierung, insbesondere die Herab⸗ mn der Effelliobestände hinter, der Front durch die Entlassung zr alteren Soldaten, die nur die Armeekasse belasten und die in ren Dörfern viel nützlicher sein können, um die wirtschaftliche Det lation ju vermindern. Die Regierung wird Preise für die . des notwendigen LebengbedarfJ festsetzen, die Beiiehungen schen Arbeit und Kapltal regeln, die Verteilung der Lebensmittel . Genossenschaften fordern und die industrielle gr nn über⸗ machn und sie ergiebiger zu geftalten fuchen. Die Reglerung wird J Entn lung der Ginrichtung der AÄrbeitsbörsen und der gewerb⸗ ben Sctedögerschte beltraen und Maßnahmen zur allmaͤblichen ul schafilich n Abrüstung vorberelten, um den unvermeidlichen Still. kn der beit vorjubeugen. Wag die Agrarftrage anbelangt, ist did gern g der Ansicht, daß die Bezlehungen der Grundeigentümer ö der Bauern hinsichtlich des Besthzeß der Länderelen von bee ige rlichen Lug schüsfen geregelt werden können, die, ohne die genwaͤrtlgen Besitʒ her al tnlsse anzutasten, sich mit der Aut beutung

der Länderelen befassen können, um sie zum Ankau tauglicher zu machen.

Auf dem Gebiet der Finanzen plant die Regierung eine Eib⸗

schafts teuer, eine stufenw ise Steuer auf Gewinne, eine

Steuer far Luruewarsr, eine, desondere Steuer für Ju

mobilien, Vermehrung aller indirekten Steuern und in⸗ führung mehrerec Monopole, schließlich sirenan! Sparsam⸗ keit in allen Ausgaben des Staates. Die Regierung

wird weiter Lie Entwicklung der demokratischen Einrichtungen auf der

Grundlage örtlicher Selbst verwaltung unter der Aufsicht von Regie⸗ rungskoẽmmifsaren fortsetzen. Die Regierung wid allen Natio-

nalitäten das Recht zugesteben, auf Grundlagen, welche die Vr sassunggebende Versammlung ausacheiten wird, über ihre Zukunst zu

bestimmen, und wird sogleich eigen besonderen Rat für namtonale An⸗ gelegenbetten wählen, um deren Lösung durch die Verfassunggebende Versammlung zu eileichtern.

Wenn die Regierung sich alle diese Fragen stellt, begreift sie wohl, daß sie sie in dem kurzen Zeitraum bis zur , Versammlung nicht sämtlich wird lösen können, aber die Regierung fann nur unser der Bedingung an ihre Ausführung berantreten, daß sie auf die einhellige Mitwirkung der ganjen Nation rechnen darf. Zu diesem Zweck und namentlich, um eine enge Verbindung zwischen ter revolutionären Gewalt und den orzanisierten Kräften des Landes zu sichern, wird die Regierung die Satzungen eines Vor— läufigen Rates der russischen Republik augarbesten und sehr bald ver⸗ öffentlichen, der bis zur Verfassunggebenden Versammlung sein Amt ausäben soll und in dem alle Bevölkerungsklassen vertreten sein werden. Die Erklärung schließt mit einem Aufruf an die game Nation sich eng um die Regierung zu scharen, um mit ihr an der Verwirklichung der gegenwaärttgen Grundprobleme mitzuwirken, nämlich Verteidigung des Landes, Wiederherstellung der Ordnung und Ein⸗ berufung der Verfassunggebenden Versammlung.

Nach den St. Petersburger Abendblättern hat der Minister des Aeußern Terestschenko sein Amt als Vize⸗ präsident des Ministeriums niedergelegt, um, wie es heißt, an die Spitze der Sonderabordnung für die Versammlung der Verbündeten in Paris zu treten. An seiner Stelle ist der Minister für Handel und Industrie Konowalow zum Vizepräsidenten des Ministerrats ernannt worden.

c . . wird in dieser Gegenwart erobert. Am Großes geht's, um alles! And wenn Du den letzten Groschen dem Vater⸗ lande leihst, armselig und klein bleibt s immer noch gegenüber dem, was draußen im Feld jeder einzelne leistet. Also

fort mit törichter Aengstlichkeit, fort mit Wenn“ und „Aber“,

fort mit Klagen und Zaudern!

Rede nicht! Frage nicht! 8 eichu e!

J

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Der Regitrungsanzeiger veröffentlicht die Wahl—⸗ ordnung für Armee und Flotte für die Wahlen zur Ver fafsunggebenden Versammlung, die obiger Buelle zufolge für die Fronten fünf Wahlbezirke vor⸗ sieht, nämlich estfront, Südwestfront, rumänische Front, Kautasusfront, Nordfront, einschließlich Truppen in Finn⸗ land, ferner zwei Wahlbezirke für die russischen Truppen in Frankreich und auf der Balkan⸗Halbinsel; die Marine wird im zwei Wahlbezirke, Ostsee und Schwarzes Meer, eingeteilt. Im übrigen Rußland nehmen Militärpersonen in gleicher Weiss an den Wahlen teil, wie die anderen Bürger.

In deny Sitzung des juristischen Ausschusses bei der Vorläufigen Regierung. der der Generalgouverneur für Finn⸗ land Nekrassow * beiwohnte, wurden die durch den juristischen Austschuß des, finnischen Senats ausgearbeiteten Gesetz⸗ entwärfe ber die Form der xreyublikanischen Regierung Finnlands und der wechselseitigen Be⸗ ziehungen zwischen Rußland und Finnland besprochen.

Da (ein Regierungsdekret erwartet wird, in dem die Hauptforderungen der Eisenbahner bewilligt werden, hat der Lusführend. Wusschuß, wie „Reuter“ meldet, beschlossen, den Streik gestern zu beenden.

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Spanien. .

Der Präsident von Portugal ist in Begleitung des Ministers des Aeußern, einer Reutermeldung zufolge, vor⸗ . ig San Sebastian eingetroffen und vom König

Ilfons . dem spanischen Mmister des Aeußern empfangen worden Der Präsident und der König hatten eine lange Unterredung. ; Schweden.

Nachdem der König vorgestern früh mit den Präsidenten der bejden Kammern Ruͤcksprache genommen hatte, führte er Nachm ittags dem „Song ka Telegrambyran ! zufolge ein 6 mit Professor Eden, dem Führer der Helfen gen

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Echweiz. .

Die Notwendigkeit weiterer Kohlenersparnis zwingt zu einer Ginschränkung der Arbeit in den i . Wie „Wa ffs Velegraphenbüro“ mittellt, faßt das Vol wirtscha fa bey artement diesbezügliche Maßnahmen ins Auge, wobei zugleich eine allmähliche Neberflihrung zu normalen wirtschaftlichen Verhält⸗ nissen erleichtert werden soll. Der in dem neuen Fabrikgesetz vorgesehene Normalarbeitetag von zehn Stunden wird in. sämilichen Fabriken eingeführt. Nachtarbeit soll nur mehr in ganz seltenen Ausnahmen bewilligt werden Die Bewilligung zur Errichtung neuer Fabriken, die zur Herstellung von Kriegs⸗ material dienen, soll nur gegeben werden, wenn die Gründung

im allgemeinen Interesse erscheint.

Amerika.

Die Regierung der Republik Uruguay hat nach einer Reutermeldung das Parlament um seme Genehmigung zur Verwendung der in uruguayischen Häfen internierten deutschen Dampfer ersucht.

Afrika.

Der Sultan von Aegypten ist nach Londoner Blätter⸗ meldungen am Dienstag nachmittag gestorben. Der „Times“ zufolge wurde der Bruder des Sultans, Ahmed Fuad, zu seinem Nachfolger bestimmt.

Kriegsnachrichten. Berlin, 10. Oktober, Abends. (W. T. B.)

In Flandern wechselnd starke Feuertätigkeit, am Chaume⸗ Walde östlich der Maas für uns erfolgreiche örtliche Infanterie kämpfe.

Im Osten nichts von Bedeutung.

Unter Beteiligung französischer Divisionen haben die Engländer am 9. Sktober abermals durch Eiasatz der Masse ihres Menschenmaterials, ihrer Artillerie und Angriff maschinen die Entscheidung an der Flandernfront herbeizuführen ver⸗ sucht, die ihnen ihr prahlerischer „Sieg“ vom 4. Bktober nicht gebracht hatte. Auch die englische Behauptung, jeden Tag den Bewegungskrieg gegen die deutsche Flandernarmee beginnen zu können, ift gerade durch ihren neuen Angriff gegen die feste deutsche Stellung aufs Klarste widerlegt.

Nach tagelangem Zerstörungsfeuer setzte am 9. Oktober Morgens stärkstes Trommelfeuer ein. Gegen 7 Uhr Vor⸗ mittags brachen die tiefgegliederten dichten Massen der Engländer und Franzosen in fast 20 km. Breite zwischen Bixschote und Gheluvelt gegen unsere Linien vor. Schon in die dichten Angriffakolonnen schlug unser vernichtendes Sperr- und Abwehrfeuer und riß breite blutige Lücken in die Reihen der Angreifer, während von unzähligen Punkten autz deutsche Maschinengewehre die Sturmkolonnen nieder⸗ hämmerten. Bei ununterbrochener hefiigster Artillerie⸗ wirkung warf der Gegner rücksichtslos immer neue Reserven in den Kampf und ließ sie wiederholt ohne jede Kräfteschonung an einzelnen Stellen bis zu 6mal gegen unsere Stellungen an⸗ rennen. Den ganzen Tag über bis tief in die Nacht dauerte der erbitterte Kampf. Durch wuchüge Gegenstöße und im heißen Nahkampfe wurden die anstürmenden feindlichen Massen in der Linle Poelkapelle bis südlich von Gheluvelt restlos ab⸗ geschlagen. Bei den wiederholten vergeblichen Angriffen gegen biese 13 Kilometer breite Front erlitt der Gegner allerschwerste blutige Verluste. .

Rur zwischen Draaibank und Poelkapelle konnte die Uebermacht des anstürmenden Feindes unter gewaltigen Opfern in etwa 1500 Meter Tiefe in dem zertrommelten Trichtergelände Boden gewinnen. Hier verhinderte sofort einsetzender Gegenstoß jede Erweiterung des feindlichen Anfangstzerfolges. Erst ee in der Nacht flaute das feind⸗ liche Feuer um ein Geringes ab, blieb aber auch dann als kräftigstes Störungsfeuer auf der ganzen Kampfzone liegen. Auch dieser neue Großkampf englischer und fanzö⸗ sischer Massen endete mit einem völligen Mißerfolg und be⸗ wies wiederum, wie in den vorhergehenden neun Großkampf⸗ tagen an der Flandernfront, daß auch der stärkste Einsatz und die größte Ueberlegenheit an Menschen und Material nichts gegen die Widerstandskraft der heldenhaften deutschen Flandern⸗ armee vermögen. Allen zehn Angriffen an der Flandernfront ist jeder strategische Erfolg verfagt geblieben und die Zer⸗ mürbungatattik der Entente trifft Engländer und Franzosen schwerer am eigenen Leibe als die Deutschen. .

Am Abend desselben Tages steigerte sich auch an der Aisneftront das feindliche Feuer zu großer Stärke gegen unsere Stellungen von La Motte bis Fort Maimaison, worauf ein starker französischer Vorstoß mehrerer Kompagnien gegen unsere Linien vorbrach. Unter blutigen Verlusten wurde der Feind größtenteils im Maschinenge wehr. und Hand⸗ . an einzelnen Stellen durch Gegenstoß restlos ab⸗ ewiesen.

; In Mazedonien scheiterte nach heftiger Artillerie⸗ vorbereitung ein englischer Teilangriff gegen die bulgarischen Stellungen südlich Doiran.

Großes Hauptquartier, 11. Oktober. (WV. T. B.)

Westlich er Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Im flandrischen Küsten-Abschnitte und zwischen Blankart-⸗See und Poelkapelle steigerte sich der Ärtilleriekampf Nachmittags zu großer Stärke. Bei Draaibank griffen die Franzosen erneut an, ohne einen Erfolg zu erzielen.

Auf dem Kampffelde östlich von pern war das Feuer wechselnd stark; die Engländer griffen nicht an.

Bei einer Abends sich über Zonnebeke Zan ivoorde entwickelnden Luftschlacht, an der rund 80 Flugzeuge be⸗ teiligt waren, wurden 3 feindliche Flieger abgeschossen.

Heeres gruppe Deutscher Kronprinz.

Auf dem Ostufer der Maas entrissen nieder⸗ rheinische und westfälische Bataillone nach wirkungs— voller Feuervorbereitung den Franzosen durch kraftvollen Ansturm wichtiges Gelände im Chaume⸗Walde. Der Jeind . vier kräftige Gegenangriffe, die saͤmtlich verlustreich scheiterten. Mehr als 100 Ge—⸗ fangene und einige Maschinengewehre fielen in unsere Hand.

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