fär den Maschinenbau, Charlottenburg 2, Hardenbergslraße 3, erteilt wird, und zwar duich einen Bezugeschein, der den Stempel des Be. auftragten trägt.
Anträge auf Erteilung der Einwilligung sind von den Herstellein von Fabrtfattongeinrichlungen und Betriebsanlagen an die Metall- Be atunge und Verteilungtstelle far den Maschintnbau, Charlouer— burg 2, Harden bergstraße 3, auf den von die er Stelle zu beziehenden amtlichen Vordrucken und in Alschrift an die ötlich juständige Krleg'amtsstelle zu richten.
An die Stelle des Bezugescheins tritt für die Ausfahr eine Ausfuhrbewilltaung des Reickskommissais für Aus« und Emfubr— bewill gang, Berlin, oder eine vorläufige Bescheintgung des Königlich Preuß schen Kriege ministeriums, Sriensamf, Abteilung für En und Aue fuhr, Berlin W., Potedamer Straße 1216, daß die Aus uhr vor— aussichtlich genehmigt wird.
Der Einwill gung bedarf es nicht fär die Instandhaltung und Ausbesserung vorbandener Fabrikattenzeinrichtungen und Beniebe—— anlagen (rsatzteile, Reierveteile für eigene und fremde Betriebe) *) und für emen monatlichen Verbrauch ven nicht mihr als 200 Eg der beschlagnahmten Gegenstände insgesamt zur Heistellung von neuen Fabrtkationseinrichtungen und Betriebsanlagtn.
§ 8.
Meldepflichtige Personen, Meldevorschriften.
Unsernebmungen, die Jewerbemäßig oder für den eigenen Bedarf Fobritafionseturichtungen oder Betrieb sanlogen beistellen, haben ibre Besltände an den beschlaanabmten Gegenßänden nur cuf besonderes Ersordern anzumel en. Die Meldungen sind au den Beauftragten des Kriege mtaistertums bei det Metall. Beratungé⸗ und Verneilungs⸗ stelle für den Maschmenbau, Charlottenburg 2, Hardenberr straße 3, auf dessen Erfordern zu richten.
§ 9. Auskunfterteilung.
Peauflragten der Militär und Poltztihehörden ist die Prüfung des Lagerbuches, der Geschäftsbriefe und Geschäftebücher sowie die Besichtigung und Uatersuch na der Benriebseinischtungen und Räume zu genasien, in denen meldepflichtige Gegensände erzeugt, gelagert oder falgehalten werden oper in denen solche Gegenstände zu ver— muten sind.
8 10.
Anfragen. Anfragen sind: ; I) sowest sie die auf Bauwerke bezüglichen Anorbnungen betreffen,
an die zuständige Krieg samtsstelle,
2) soweit sie de auf Fabrikalionseinrichtungen und Betrtebe⸗ anlagen bezürlichen Anordnungen h neffen, an den Beauftragten des Keie gsmin sierfumg bet der Netall-⸗Heratungs« und Verteil nesstelle für den Maschinenbau, Charlottenburg 2, Hardenbtrgsmaße 3, za richten. ö
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 18. Oktober 1917 in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung Nr. F XOR / 5. 17 KRA. vom 7. Juni 1917 außer Kraft gesetzt.
Berlin, den 10. Ottober 1917. Kriegsministerium.
Kriegsamt. Kéiegs⸗Rohstoff-Abteilung. do eth.
) Als Instandhaltung und Ausbesserung im Sinne, dieser Bekannt— machung gilt der Egatz abgenutzter Teile duch neue Teile gleicher Aus= fühcung in der Weise, daß nach Einfügen der neuen Teile wieder der geb auch fertige Zustand des Gesamtgegenstandes erzielt wird. Reserveteile sind Tile vo handener Maschinen, Geräte und Apparate, die besonderer Abnuhßhung oder Bruchgefahr unteiworfen sind und die deshalb in einem dem Bedürfnis und der Uebung des Gewerbezweiges entsprechenden Um⸗ fange bereitgehalten werden müssen.
Nachtrag
zum Verzeichnis der zur Annahme beschlagnahmter Torffasern berechtigten Torfwerke. .
Als Sammelstelle zur Annahme beschlagnahmter, noch nicht aufbereiteter Torffasern gemäß 3 4 der Betanntmachung Nr. W. L 4100/1. 17. KRA. , betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Torffasern (Blatischriden von Eriophorum) vom 14. April 1917 ist von der Kriegs⸗Rohstoff⸗Ableilung ferner nachstehend benanntes Torfwerk zugelassen worden:
Torfbausteinwerk Schöninghsdorf, Schöninghsdorf, Kreis Meppen. Berlin, den 10. Oktober 1917.
Kriegsministerium.
Kriegs amt. Kriegs⸗-Rohstoff⸗-Abteilung. Koeth.
Bekanntmachung.
In der Bekanntmachung vom 15. September 1917, be⸗ treffend Zwangsverwaltung über die Hamburger Zweignieder— lassung der Firma J. J. Tschurin u. Co. in Moskau, muß es nicht heißen „unter zwangsweise Verwaltung des Kauf— manns Eduard Soltau in Firma Eduard Soltau u. Meincke, Hamburg“, sondern „unter zwangsweise Verwal⸗ tung des Kaufmanns Eduard Soltau, Ham burg, Lübecker straße 51“.
Hamburg, den 10. Oktober 1917. Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Bekanntmachung.
Die auf Grund der Bundesratsverordnung vom 31. Juli 1916 durch Anordnung des Reichskanzlers vom 13. November 1916 eröffnete Liquidation der Firma A. Stirling u. Sohn in Hamburg ist beendet.
Hamburg, den 8. Okiober 1917.
Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
—
Bekanntmachung.
Die auf Grund der Bundesrats verordnung vom 31. Juli 1916 durch, Agordnung des Reichskanzlers vom 9. Februar d. J. cröffnete Liguidation des inländischen Vermögens der Firma The German Bottle Seal Company Ltd, in London, ist heendet.
Hamburg, den 8. Oktober 1917.
Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmung en vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10 Februar 1916 (RGGl. S. 89) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
5 77. Liste.
Nachlaßmassen: Dle Nachlaßmasse der am 8. Juli 1917 ver stotbenen Witwe Ludwig Beotcam, Marie Magdaleng geb. Haffch, in Straßburg (Zwangzverwalter: Exzellenz Mandel, Unterftaatzsetretär a. D. in Straßburg).
Straßburg, den 3. Oktober 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abtellung des Innern. J. A.: Dittmar.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Ver⸗ mögens landes flüchtiger Perso nen, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
5 78. Liste.
Gesamt vermögen: Das gtsamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen des durch C litz vom 11. Ottober 1915 ausge bürgerten früberen Landrichters Alfred Weil aus Metz (3wange verwalter: Bürgermeister Dr. Foret in Metz.
Straßburg, den 4. Oktober 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. Ji. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verorbnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Ver⸗ mögens von landesflüchtigen Personen, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 609) ist für die folgende Unternehmung die Zwangs verwaltung angeordnet worden.
5 79. Liste.
Kreis Metz Land.
Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Vermögen des Lander flüchtigen Adolf Pierson in Freltzurg in der Schwemn, ausge bürgert durch Beschluß vom 7. Juni 1916 (3wangeverwalter: Gerjchts voll icher Reut'r in Metz).
Straßburg, den 4. Oktober 1917.
Ministerium für Elsaß- Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Regierungsrat in Aurich, Mücke, zum Geheimen Finanzrat und Mitglied der Hauptverwaltung der Staalsschulden in Berlin zu ernennen.
Ministerium des Innern.
.Der Arzt Dr. Scheibe aus Ueckermünde ist zum Kreisarzt in Lauenburg i. Pomm. ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang s⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 28 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlertz über das in Deutschland befindliche Ver— mögen der Eheleute Rentner Armand und Bertha Hahn in Neuilly sur Seine und deren Kinder
Armand Hahn, Bankbeamter in Rouen, Paul Hahn,
Leutnant in Roanne, Charles Hahn, Gesellschaftsbeamter in, Neuilly, Marthe geb. Hahn, Ehesrau des Berg⸗ indenieurss Edouard Drouet in Lisvin, Rose geb. Hahn, Ehefrau des Bankbeamten Paul Michel in St. Germain en Laye, und Fernand Hahn, Gesellschaftsbeamter in Neuilly sur Seine, die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Rentner Leo Hirsch in Cöln, Stadtwaldgürtel 45.) Berlin, den 8. Oktober 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.
; Errichtung surkunde. Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geisllichen und Unterrschtiangelegenheit„n und des Evangelischen Oberkirchenratz sowte
nach Anhörung der Hetelliaten wird durch die unterzeichneten Be⸗ hörben hterduich folgendes festgesetzt: ö ö
1. In der evangelischen' Kirchengemeinde Berlin Wilmers dorf, Dießzese Kölln-Land f, wird ei Dfarrstelle errschtet. . ö
§ 2. Diese Uckunde tritt am 1. Dezember 1917 in Kraft. Berlin, den 14. September 1917. Potsdam, den 25. September 1917. . . (L. S.)
Köntaliches Konststorium Königliche mneglerung
der Previn; Brandenburg, Abteilung für Kirchen- und Ahteilung KHerlin. Schulwesen. Steinhausen. von Bardeleben.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1815, beirsffend die, Keinhaltung unzud rlässtger Peisonen vom Handel (käch Bl. S. 603), habe ich dem Hotelbesitzer Siegmund Link in Berlin, osertbaler Straße 49, durch Reifügung vom beungen Tage den Handel mit Textilien und Textilersatzstoffen wegen Unzuverlässtakeit in bezug auf diesen Handels peirieb untersagt.
Berlin⸗Schö ge berg, den 8. Oktober 1917.
Der Poltzeipräsident zu Berlin. Kriege wucheramt. J. V.: M achatiu s.
Bekanntmachung.
Den Ebeleuten Metzgermelster Franz Schmidt in Mengede habe ich auf irund der Bun des rats per oꝛ dnung von 23. September 1915 (RGB. S. G03) den Handel, mit Lebeng— mitteln und sonstigen Gegen nanden des täglichen Be— dar fs wegen Uajuderlassigkeit bis auf weiteres unterfagt.
Dortmund, den 3. Oktober 1917.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
—
Bekanntmachung.
en Ebeleuten Bäckerm eister einrich Tigges . Bisman kßraße 1066, habe ich ay Grund der Bunt czrai Verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 6 den Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegeuständen dez täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weitere untersagt.
Dortmund, den 5. Oltober 1917. Der Landtat. J. V.: Dr. Burchard.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundetzratt verordnung vom 23. Stytember 1916, betreffend die Fern baltung unzuverlässiger Personen vom Handel wird der Ehrfrau Elisabeih Kuisch, geb. Wirtz, und der Verköuferin Theodore Heiligers, hier, Keeuzstroße 5, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfg, inke— besondere init Schuben, unter sagt, weil Frau Kuisch urch ihre Nerkfuferin ein Paar Märchen schnürstiefel Nr. 37 zum Preist von 38,75 S verkauft und auf Befragen erklänt bat, raß ihr Mann die Stlefel vor langer Zeit unter der Hand gekauft und ste den Einkaulsprels nicht angeben könne. Die Stiefel rühren allem Ayschein nach aus einem alten HBestande her und siad zurück. halten, um sie j'tzt iu einem hohen Preise ve“ kaufen zu konnen. Obschon sich im Schaufenster ein Plakat mit der Aufschrijt: Damensttesel Nr. 36 dit 40 aug erkauft. befand, wurden bet einer Beschlagnahme noch 10 Paar Damenstiefel in den vor⸗ genannten Nummern vorgefunden, so daß auch dieserhalb die An. nahme begründet ist, daß Schuhwaren zurückgehalten sind, um späterhin höbere Verkaufspreise erzielen ju tönnen. Schiteßlich bat die Veikäuferin Heilfgers auch ein Paar Heirenstiefel für b0 M verkauft, welche Frau für 45 S6 überlassen sind. Auch hier liegt die begründete Ver— mutung vor, daß es sich ebenfalls um Stiefel handelt, dle zur böheren Preigerzielung zurückzehalten sind. Die Unzuverlässigtest in bezug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. — Die Kosten . Be⸗ lanntmachung tragen die Frau Kuisch u nd die Verkäuferin Heiligerg alg Gesamischuldner.
Gelsenkirchen, den 9. Oktober 1917.
Der Oberbuürgermelster. J. V.: von Wedelstaedt.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 12. Oktober 1917.
In der am 11. Oltober unter dem Vorsitz des Staalt⸗ ministers, Staate sekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über Verjährung der Beitrags⸗ rückstände in der Angestelltenversicherung die Zustimmung er⸗ teilt. Zur Annahme gelangten ferner eine Aenderung der Ver⸗ ordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk Strick: und Schuhwaren vom 10. Juni / 23. Dezember 1916 und eine Ergänzung der Verordnung über die Festsetzung von Pachtpreisen für Kleingärten vom 4. April 1916. Demnächst wurde über Eingaben Beschluß gefaßt.
Der hiesige Geschäftsträger der Reyublik Uruguay hat dem Auswärtigen Amte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ein Dekret seiner Regierung mitgeteilt, in dem die Beziehungen zum Deutschen Reiche ohne Angabe von Gründen als abgebrachen erklärt werden. Zugleich hat er um Aushändigung seiner Pässe gebeten.
Die im Gebrauch befindlichen Metallfreigabescheine sowohl für Inlands⸗ wie für Ausfuhrzwecke enthalten die Bestimmung, daß bei Inanspruchnahme von Unterlieferern, diesen pol izei⸗ lich beglaubigte Abschriften der Freigabescheine erteilt werden müssen. In Fällen, in denen zur Ausführung eines Auftrages eine größere Zahl von Unterlieferern herangezogen werden mußte, hat die Änfertiaung von Abschriften für alle diese Unterlleferer und die polizeiliche Beglaubigung derselben sowohl für die beteiligten Firmen als auch für die polizeilichen Organe eine nicht unbeträchtliche Schreibarbeit und Mühewaltung mit sich gebracht. Um hierin eine Erleichterung zu schaffen, hat die Kriegs ⸗Rohstoff⸗ Abteilung, wie „Wolffs Telegraphenhüro“ mitteilt, gedruckte Abschriften von Freigabescheinen eingeführt. Diese Abschriften stimmen in dem gedruckten Text mit den Freigabescheinen überein und sind für die polizeiliche Beglaubigung nur durch Uebertragung des ungedruckten Textes aus der Urschrift zu ergänzen. Wenngleich die polizeiliche Be⸗ glaubigung sich nach wie vor auf, den gesamten Inhalt des kö erstrecken muß, so ist doch für die polizeilichen Stellen eine wesentliche Vereinfachung darin begründet, daß der Druck die wörtliche Uebereinstimmung der Abschrift mit dem gedruckten Teil des Freigabescheins gewährleistet.
Derartige Vordrucke zu Abschristen von Freigabescheinen
können bel denjenigen Stellen angefordert werden, von denen die Freigabescheine ausge fertigi find. Es empfiehlt sich, sofern die Zahl der in Betracht kommenden Unter⸗ lieferer von vornherein wenigstens annähernd feststeht, gleich bei der Stellung des Freigabeantrags die Beifügung der erforderlichen Anzahl von Abschriftsvordrucken nachzu⸗ suchen. Für die bei der Kriegs⸗-Rohstoff-Äbtellung unmitel bar ausgestellten Freigabescheine gibt die Vordruckoer⸗ waltung der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung, Berlin 8Ww. 18, (Verl. Hedemannstraße 10) Vordrucke zu Abschriften ab, Da Metallfreigabescheine verschiedenartiger Fassung im Gebrauch sind, muß der Stellung des Antrags auf Ueberlassung vou Abschrifte stücken die Vorbrucknummer' des Originalfreiabgabe⸗ scheines genau bezeichnet werden. Für Freigabescheine ver,
alieter Fassung, die noch vereinzelt im Umlauf sind, werden
Abschriftevardrucke nicht herausgegeben. In diesen wenigen Fällen müssen sich die n. auch ferner der Mühe einer vollständigen Abschriftsanferkigung unterziehen.
ihr angeblich von einer unbekannten
Württemberg.
Selne Köntgliche Hoheit der Herzog Philipp I tte nber das älteste Mitglied des Königlichen h se⸗ ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ melget, nach a m Leiden gestern mitlag in seinem 79. Lebensjahre
gestorben.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der Kalser Karl hegab sich am Montag mit Gefolge, darunter der Chef des Generalstabes Freiherr Arz und der deutsche Militärbevollmächtigte Generalmajor von Cramon, über Lemberg nach Wolhynien, um zum erstenmal seit seinem Regierungsantritt die höheren Kommandos und die Truppen der Heeresgruppe Linsingen zu besuchen. Der Kaiser hielt sich längere Zeit in Solal, Wladimir Walhynst, Turyjsk und Kowel auf, wo er die Meldungen der höheren Komman⸗ zanten und die Vorstellung von Truppenabordnungen entgegen— nahm, die an die Bahn gekommen waren, um dem Kaiser zu huldigen. Der Heereskommandant, Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold von Bayern hatte seinen General⸗ sabschef Obersten Hoffmann entsandt. Der Heeresgruppen⸗ sommandant von Lin singen, die Armee⸗ und Armeegruppen⸗ kommandanten Generalobersten Freiherr von Kirchbach und Freiherr von Hauer, General der Infanterie von Falken⸗ hayn, General der Kavallerie von Bernhardi und General der Artillerie von Kirchbach hatten sich gleichfalls an den einzelnen Stationen eingefunden, um sich beim Kaiser zu melden. Am Dienstag nachmittag trat der Monarch von Kowel aus die Rückreise nach Wien an.
— Das österreichische Abgeordnetenhaus erledigte gestern Ausschußberichte und nahm die Anträge des Preßaus⸗ schusses, betreffend Aufhebung der politischen Zen sur, nach kurzer Besprechung an, in der sämtliche Redner sür die Wiedereinführung der vollständigen Preßfreiheit ein— traten. Im Laufe der Erörterung hob der Minister des Innern Graf Toggenburg die außerordentlichen Dienste hervor, welche die loyale Presse Oesterreichs in diesen schweren Zeiten dem Staate geleistet hat, und sagte laut Bericht des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“:
Die Regierung möchte je eher je liber auf die Zensur ver ichten, doch könne mit Rücksicht auf die Feinde, die mit größer Aufmercksamkeit unser öffentliches Lebea verfolgen, wohl noch schwer derseit auf die Krieggzensur verzichtet werden, die ührigens auch in den anderen Staaten bestehe. Vie Klagen über die Handhabung der gensur seten vielfach herechtigt. Um dir sen Klagen Rechnung zu loorn und Ordnung in die Zensurverhältnisse zu bringen, brabsichtige Re Regierung elne Neuregelung der Zenlur dahin gehend, daß nur das, nah mit den Interessen der Kr egführung in mitte lbarem oder un— nlttelbarem Zusammentang steht, der Zensur durch polttische oder Holijeib- hörden unteiltegen soh, gegen deten Erkenninis der Rechtsweg ofnsteht. Fragen rein politischer Natur oder solche, die die Krieg⸗ sährung überbaupr nicht berühren, sollen der Zensur nicht unterliegen.
In schriftlicher Beantwortung der Anfrage des Süd— slawen Korosec und Genossen, betreffend die verfassungs— soen Zustände in Bosnien und der Herzegowina, er— klärte der Ministerpräsident Dr. von Seidler obiger Quelle zufolge, daß die Wünsche der Interpellanten nach Wieder— herstellung des verfassungsmäßigen Lebens dort sich mit den Bestrehungen des gemeinsamen Finanzministers deckten. Da . Bosnien und die Herzegowina größtenteils Kriegsgebiet eien, die Mehrzahl der Wähler an der Front stehe und die schwach besetzten Verwaltungsbehörden bei dem Kriegszustand mit vermehrten Aufgaben überbürdet seien, könne nicht ohne weiteres mit Neuwahlen vorgegangen werden.
— Im Einlaufe des Abgeordnetenhauses findet sich ein Gesetzentwurf, durch den das Gesetz, betreffend die Be⸗ steuerung des Umsatzes von Effekten, abgeändert wird.
Wie Wolffs Telegrtapbenbü6to“ meldet, soll danach die Kie⸗ eurung nicht mehr nach dim Nenr weit der umgesetzten Eff ken, sondern nech them Geldumsatz oder Kurswert erfolgen. Als Steuer⸗ elnbelt hat der Ketrag von 1600 Kronen des Geldumsatzes zu dieren und beträgt bei Geschäften mit Divtregdenpapieren und Prämien schuldverschreib ingen mit Ausnahme der Tltres der östenreichtichen Staateprämienanleihen 40 Heller, bei Geschäften mit ögerreichsschen Siaatsschuldverschrelhungen einichließlich der von dem österreichlschen Staate zur Selbstzahlung übernommenen Schuldpersch reibungen (mit Aut⸗ nahme der Schuiypverschteibungen der österreichtschen Krirgtzanltihen) Heller für 1000 Kronen. Für Prämlengeschäfte ist das Devp lie des in den vorstehenden Bestimmungen vorgesebenen Steuerbetrags ju eatrichten. Das neue Gisetz soll eine jiörliche Mehrelnnahme ven iund sechs Millionen Kronen bringen. Im Art. 4 wird bestimmt, daß bie Meglexung ermächtigt ist, fuͤr die Zeit bis ur Win drreröff gung der inländischen Bzisen anzuordnen, daß nach Maßgahe durch Ver⸗ ordnung zu treffender näherer Bestimmongen dle Umsaͤtze, die in dem bon der Regierung zugelassenen b'schrä, kten Privaiverkebr aa einer inländischen Börse startfinden, hinsich lich der Anwendung der He⸗ stimmungen über die Gffettenumfatzsteuer alg Börsengeschäfte zu be⸗ handeln sind. Das Gesetz tritt am 1. Dezember d. J. in Kraft.
. = Die deutsche radikale Partei hat in ihrer beutigen Sitzung beschlossen, aus dem deutschen Nationalverband
aus zut reten. . Frankreich.
In der Abgeordnetenkammer setzte der Minister für Lebens mittelversorgung Long in seiner Beantwortung der ver— schiedenen Interpellationen über die Lerpflegung s fragen autzeinander, was er getan habe, um den für die Versorgung des Landes notwendigen Schiffsraum zu vergrößern. Er sagte laut Meldung der „Agence Havas“: ᷣ
Auf Grund der K-qenwärtig Frankreich zur Verfüg ing stehenden Mengen würde die Brotratton sedis Franzosen 150 =- 200 Gramm betragen. Ich habe Maßnahmen ergriffen, um sie auf 259 zu bringen, perde mich ader mit einer solchen Rattonterung nicht begnügen, sondern allen tun, um die Lage ju verbt ssern, sosange die Buntes girossen nicht dem gleichen Veipflegungt. und Elnschtänkungömaßstab unterworfen sind. Eg finden ire n nn nnen statt, um alle Beför⸗ grun ge⸗ und Verkebrgmittel zu vereinigen, und vor, gllen anderen a linien Englend, Frankreich und Italien das tägliche Brot ju
chen. An den S6 Millionen Zentnern Verbrauch fehlen noch
20 Millionen.
ö Die Kammer nahm schließlich durch Handaufheben eine agesordnung an, die das Vertrauen ausspricht.
Nußland.
1 Der Ministerpräsident Kerenski und die Minister des euhern, dez Krieges und der Marine haben sich ins Haupt⸗ juartier begeben. Wie die Petersburger Blätter melden, ver⸗ olgt die Reife der Minister einen wichtigen Zweck, nämlich enderungen in der Heeresleitung und eine Umbildung des zauptquartiers, das beträchtlich verkleinert werden wird, um
es beweglicher zu machen.
Die 120 Sitze im Vorparlament, die den nicht— sozialistischen Gruppen zustehen, erteilen sich nach Ylätter⸗ meldungen folgendermaßen: Kadetten 64, Partei für Handel und Inustrle 31. Ausschuß Moskauer Politiker 15, Grund— besitzer 7. Das Vorparlament wird seine Sitzungen erst auf— nehmen, nachdem diese 120 Mitglieder gewählt sind.
— Nach vorläufigen Angaben werden die Ender gebnisse der Landtagswahl in Finnland folgende sein: Sozial— demokraten 95 Sitze, Bürgerlicher Block 61, Agrarpartei 26, Schwedische Parter 17 Sitze und 1 Lappe.
Italien.
Das Amtsblatt enthält ein Dekret, wonach der seitherige Unterstaatssekretär des Munitionswesens General Alfieri zum Leiter des dem Ministerlum des Innern angegliederten Unter— staatssekretariats für Verproviantierungs- und Verbrauchs— wesen ernannt wird. Niederlande.
Das Ministerium des Auswärtigen teilt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit, vom holländischen Gesandten in Washington werde berichtet, daß die amerikanische Regierung amtlich bekannt gegeben hat, doß Schiffen, die nach einem an VDeutschland grenzenden neutralen Lande fahren, keine Bunker⸗ kohle geliefert werden kann. Infolgedessen merden nieder⸗ ländische Schiffe, die aus Indien und Südamerika kommen, in keinem Hafen der Vereinigten Staaten bunkern können, außer wenn die amerikanische Auefuhrbehörde die Bewilligung erteilt, daß die Ladung dieser Schiffe nach Holland verfrachtet werde. Da auch in Südamerika keine Bunkerkohlen zu haben sind, so ist augenblicklich die Schiffahrt zwischen den Kolonien und dem Mutterlande unmöglich. Der holländische Gesandte und der holländische Ausschuß in Amerika unterhandeln mit der Regierung der Vereinigten Staaten über ein Abkommen für die Schiffahrt und die Ausfuhr von Waren nach Holland. Es ist ihnen aber bisher nicht gelungen, zu einer Einigung mit der amerikanischen Regierung zu gelangen.
Wie viele Schneeflocken Lawinen ergeben, wie viele kleine Ameisen die Teile zu einem großen Bau zu⸗ sammenschleppen, so müssen bei der T. Kriegsanleihe aus ungezählten kleinen Zeichnungen die Milliarden erwachsen, die das Vaterland braucht, um den Trotz der Feinde endgültig zu brechen.
Darum zeichne!
Bulgarien.
Gestern nachmittag traf der Deutsche Kaiser in Be⸗ gleitung des Prinzen August Wilhelm von. Preußen und des Staatssekretärs des Aeußern Dr. von Kühlmann in Sofia ein. Zum Empfange des Kaisers hatten, sich auf dem Bahnhose, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, der König Ferdinand, der Kronprinz Boris und der Prinz Kyrill. die Minister, an ihrer Spitze der Ministerpräsident Rados lawom, sowie auch die ehe⸗ maligen Minister, die Mitglieder des diplomatischen Korps, das Büro der Sobranje, Abgeordnete, die Generale der Gar⸗ nison und die hohen Würdenträger eingefunden. Nach herz⸗ licher Begrüßung und nach dem Vorbeimarsch der auf dem 6 aufgestellten Ehrenkompagnie bestiegen die beiden Monarchen den Galawagen und fuhren durch die prächtig ge⸗ schmückten Straßen, in denen Soldaten und die Schüler der städtischen Schulen Reihen bildeten, nach dem Palais. hnen folgten der Prinz August Wilhelm mit dem Prinzen Boris und die übrigen Persönlichkeiten. Vor dem zu Ehren des hohen Gastes errichteten Triumphbogen reichte der Bürgermeister dem Kaiser nach Landesbrauch Salz und Brot dar und hielt eine kurze Ansprache, in der er sagte, daß dies ein Pfand der Verbrüderung sei, das ihm die Herzen der Bulgaren öffne. Der Kaiser dankte herzlich, worauf auch der Präsident der deutschen Kolonie und der Direltor der deutschen Schule den Monarchen willkommen hießen. Dann setzte sich der Zug unter dem stürmischen Beifall der Menge wieder in Bewegung. Abends fand im Schloß ein großes Festmahl statt.
Schweden. . Der König hat nach einer Meldung des Wolffschen Telegtaphenbüros“ mit der Kabinettsbildung den Landes⸗ haupimann Widen, Präsidenten der Zwelten Kammer, beau⸗ tragt, der seiner politischen Anschauung nach den gemäßigten Liberalen angehört.
Kriegsnachrichten. Berlin, 11. Oktober, Abends. (W. T. B.) Keine größeren Kampfhandlungen.
Das Kampffeld in Flandern, das in den wieder— holten Gewaltangriffen der Engländer viele Hunderttou ende vergeblich gegen die deutsche Front anrennen sah, lag nach dem (letzten Großkampstag am 9. Oktober dauernd unter lebhaftem Attilseriefeuer, das sich vom Nach⸗ mittage des 10. ab an der Küste und zwischen Blan⸗ koartsee und Poelkapelle zu großer Stärke steigerte. Gegen 6 Uhr Abendtz ging das starke Zerstörungsfeuer in Gegend Dradibank und nördlich des Houthoöulsier Waldes in Trommelfeuer über und dehnte sich bis in Gegend Poelkapelle
autz. Unter gleichzeinger Einneblung unserer dortigen Stel⸗
lungen erfolgte ein starker erneuter französischer Angriff beiderseits Draaibank und zugleich der Vorstoß einer feind ichen Großpatrouille an der Bahn Boestnghe= Staden. Unter starken blutigen Verlusten wurden die Angriffe restlos abge⸗ wiesen, während unsere Stoßtrupps ein südlich der Bahn Ypern = Roulers vom 9. Oktober verbliebenes Engländernest srötz stärkster feindlicher Artilleriegegenwirkung zum größten Teil säuberten.
Im Artois und in der Gegend von St. Quentin und aa der Aisnefront steigerte sich zeitweise die Feuertänigkeit, die besonders in Gegend Fort Malmaison und am Chemin ⸗des⸗ Tames größere Stärke annahm und erst Nachts abflaute,
Auf dem Ostufer der Maas drangen wir bei Tages⸗ anbruch in 700 Meter Breite und 500 Meter Tiefe in die französischen Stellungen im Chaumewalde ein und hielten die neugewonnenen Gräben gegen mehrfach wiederholte starke Gegenangriffe des Feindes. Bisher wurden 8 Offiziere, 115 Mann und 2 Maschinengewehre eingebracht. Die blutigen Verlaste des Feindes sind schwer. Infolge dieser Unternehmung blieb das Feuer tagsüber und während der Nacht lebhafter und griff auch zeitweilig auf die benachbarten Abschnitte über. Gegen 8 Uhr Abends gelang es uns auch am Nordhang der Höhe 344, ein weiteres feindliches Grabenstück zu nehmen und Gefangene einzubringen. —
Im Osten bis zum Karpathenberglande war die Feuer⸗ tätigkeit an einzelnen Stellen vorübergehend lebhaft. .
Am unteren Sereth hielt tageüber rege beiderseitige Artillertetäligkeit bis zum späten Abend an. Westlich TulCeg wurde bei Parches eine in der Morgendämmerung des 10. Ok⸗ tober über bie Donau gesetzte feindliche Abteilung durch Feuer vertrieben. ;
Ja Mazedonien steigerte sich zwischen Ohrida⸗ und Prespasee an verschiedenen Stellen die feindliche Feuertqiiglzit. Am Dobropolje und südwestlich Dojran wurden feindliche Pa⸗ frouilsen abgewiesen, während deuische und bulgarische Stoß⸗ trupps westlich Makovo und Koruna Gefangene aus den feind⸗ lichen Stellungen einbrachten.
Großes Hauptquartier, 12 Oktober. (B. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplas. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Gestern beschränkte sich die Artillerietätigkeit in Flandern auf starken Feuerkampf im Küstenabschnitt und am . Walde. Während der Nacht lag starkes Wirkangsfeuer auf dem Kampfgelände von der Lys bis zur Straße Menin — Ypern; es steigerte sich heute früh schlag⸗ artig zum Trommelfeuer. .
In breiten Abschnitten haben dann neue feindliche An⸗ griffe eingesetzt.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Nordöstlich von Soissons und östlich der Maas schwoll die Kampflätigkeit der Artillerien zu großer Heftigkeit an. Bei Vauxaillon stießen starke franzssische Er⸗ kundun gattrupps vor; sie wurden abgewiesen. Oesilich von Samogneux kam es zu örtlichen Grabenkämpfeun am DOsthang der Höhe 344.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Nordöstlich von Riga und am Zbrucz war die Gefechts⸗ tätigkeit lebhafter als in den Vorlagen. Bei Zusammen⸗ stößen von Streifabteilungen fielen zahlreiche Gefangene in
unsere Hand. Mazedonische Front.
Im Becken von Monastix und im Cernabogen be⸗ kämpften sich die beiderseitigen Batterien zeitweilig stark. Am rechien Vardar⸗-Ufer sche' terte der Angriff einer englischen Kompagnie vor den bulgarischen Linien.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Desterrelchisch⸗ungarischer Bericht.
Wien, 11. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Auf keinem Kriegsschauplatz größere Kampfhandlungen. Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 11. Oltober. (W. T. B.) Generalstabsbericht.
Mazedonische Front: An mehreren Punkten der Front Arüllerietätigkeit, die besonders im Cernabogen ein wenig lebhafter war. Starke feindliche Eikundungsabhteilungen, die füdlich der Dobropolje und westlich des Dojran⸗ fees sich unseren Stellungen zu nähern versuchten, wurden durch Feuer verjagt. Deutsche und bulgarische Sturmtrupps drangen bei Makovo und Liumnttza in die feindlichen
Stellungen und kehrten mit italienischen und griechischen Ge⸗ fangenen zurück.