Verordnung
über die Verlängerung der Amts dauer der Handels kammermitglieder.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe., verordnen auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 (Gesetz⸗ samml. S. 17) und auf den Antrag Unseres Staats⸗ ministeriums, was folgt:
Die Handelskammern können durch Besch luß bestimmen, daß auf die im § 16 des Jeutzes über die Handelstammenn vom 24. Februar 1870 19. August 1897 (Sesetzsamml. S. 134 343) festgesetzte Amts⸗ dauer ihrer Muglteder das Kalenderjahr 1917 nicht anzurechnen ist.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit ibrer Verkündung in Kraft. U kun dlich unter Unserer Höchsteiger händigen Unterschrift und beige drucktem Kö iglichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 8. Oktober 1917. Siegel.) Wilhelm.
von Breitenbach. Sydow. Helfferich. von Stein. Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Drews. Schmidt. von Eisenhart-Rothe. Hergt.
— —
Dem Märkischen Elektrizitäts werk, Aktien⸗ gesellschaft in Berlin wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit bis zum 31. De⸗ zember 1918 das Recht verliehen, zum Bau einer elektrischen Fernleitung (10 000 Voltleitung) von Trattendorf im Kreise Spremberg nach Ziebingen im Kreise Weststernberg dasjenige Grundeigentum in den Kreisen Spremberg, Sorau, Cottbus (Land), Guben (Land) und Wesssternberg, das zum Ausbau der Leitungsstrecken
1) von dem Elektrizitätswerk der Niederlausitzer Kraft— werke bei Trattendorf bis zur Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Cottbus und Guben bei Horno und
2) von der Schaltstelle in der Gemarkung Bresinchen,
Landkreis Guben, bis zum Endpunkt der Leitung in der Gemarkung Ziebingen (Einführung in die vor— handene 10 006 Volileltung) erforderlich ist, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerhen oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be— schränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staat— liche Rechte an fremden Gꝛundstücken findet dies Recht keine Anwendung.
Bei der Verpflichtunge erklärung des Märkischen Elektri⸗ zitãts werkes vom 20. September 1917, ohne staatliche Ge⸗ nehmigung außerhalb seines Versorgungsgebiets Strom nicht abzugeben, soweit nicht bestehende Verträge es zur Strom— lieferung verpflichten, behält es sein Bewenden.
Berlin, den 10. Oktober 1917. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium.
von Breitenbach. Dr. Sydow. von Eisenhart-Rothe.
Dr. Drews.
Finanzministerium.
Dem Regierungsassessor Paech in Posen ist vom 1. Ok— tober 1917 ab die planmäßige Stelle eines Vorstands bei en. dortigen Stempel⸗ und Erbschaftssteueramt verliehen worden.
Ministerium der geistlichen und unterrichts— ; angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Universität in Königsbeig Dr. Grimmer, Direktor der Versuchsstation und Lehranstalt für Molkereiwesen der Land⸗ wirtschaftskammer daselbst, ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
Dem Leiter des chemischen Laboratoriums des städtischen Krankenhauses Am Urban in. Berlin Dr. med. et phil. Rona ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs, weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBlI. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für das in Deusschland befindliche Vermögen des Kommerzien— rats Adolf B. H. Goldschmidt, ingbesondere die bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. Mi. in Verwahrung befindlichen Wertpapiere und Guthaben, die
wangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Direktor luaust Du Bois von der Mitteldeutschen Creditbank in Frankfurt a. M.)
Berlin, den 9. Oktober 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: Dr. Göppert.
*
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangtz⸗ weise Verwaltung russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über den Anteil des russischen Staatsangehörigen Philipp Schereschewsky, z Zt. Landsberg a. W, an der Firma B. Schidoreky & Schereschewsiy in Eydtkuhnen die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet. (Verwalter: Spediteur Konrad Hirsch in Eydtkuhnen.)
Berlin, den g. Oktober 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: Dr. Göppert.
Auf Grynd der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung rumänischer Unternehmungen, vom 28. September 1916 (RGGBl. S. 1099) habe ich nach Zu— stimmung des Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland
Wilbelm Schlacheis in Berlin⸗Schöneberg, Schwäbische Straße 2, die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Handels⸗ richler Martin Loose in Charlottenburg, Sybelstraße 66.)
Berlin, den 9. Oktober 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: Dr. Göppert.
Die Liquidation der Beteiligung der Attiengesellschaft der Spiegelmanufakturen und chemischen Fabriken von St. Gobain, Chauny C Cirey in Paris an der Herzogenrather Spiegelglas⸗- und Spiegelfabrik Bicheroux, Lambotte & Cie., G. m. b. H. in Herzogenrath ist beendet.
Berlin, den 9. Oktober 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder der Eisenbahndirektionen: den Regierungs⸗ räten Dr. Kieckhoefer in Posen und Dr. Schucht in Berlin, den Regierungs- und Bauräten Dr.-Ing. Skutsch in Breslau und Gutbrod in Cöln sowie dem Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Kloevekorn in Hannover;
für Vorstände der Eisenbahnbetriebsmter: den Regierungs⸗ baumeistern des Eisenbahnbaufachs Verlohr in Küstrin, Klee⸗ mann in Malmedy und Arnold Steinbrink in Glatz;
für Vorstände der Eisenbahnmaschinenämter den Regierungs⸗ baumeistern des Maschinenbaufachs Hebbel in Hagen (Westf) und Gaedicke in Stralsund;
für Regierungsbaumeister: den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Schnell in Bad Oeynhausen, Do bberke in Breslau und Kalweit in Hannover sowie den Regierungs⸗ baumeistern des Maschinenbaufachs Hermann Luther in Berlin, Tetzlaff in Berlin und Schwartzkopff in Halle (Saale).
Der Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Zaelkke, bisher Abnahmebeamter in Hannover, ist der Eisenbahndirektion daselbst überwiesen.
Dem Eisenbahningenieur Wilhelm Raute in Berent ist die Stellung des Vorstands des Eisenbahnbetriebsnebenamts daselbst übertragen unter Verleihung einer der für Vorstände der Eisenbahnbetriebs nebenämter vorgesehenen Stellen.
Den Regierungsbaumeistern des Wasserbaues Pfeiffer in Husum, Plarre in Maltsch a. d. Oder (Geschäftsbereich der Oderstrombauverwaltung) und Bohrer in Burg i. Dith m. beschäftigt beim Erweiterungsbau des Kaiser-Wilhelm⸗anals) sind plänmäßige Regierungsbaumeisterstellen verliehen.
Dem Regierungsbaumeister Voigtlaender in Stadt⸗ hagen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem preußischen Staatsdienste erteilt.
Bekanntmachung.
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung des Bundegratz, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 r e nf S. 603) babe ich dem Gastwirt Peter Bauer in Dässeldorf, Kurfürstenstraße 298, die Wiederaufnahme . in mit Gegenständen des täglichen Bedarf gestaitet.
Düsseldorf, den 5. Oktober 1917. Dle Polijeiverwaltung. Der Oberburgermelster. J. V.: Dr. Lehr.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 19195 zur Fernhaltung unzuyrrlässiger Personen vom Handel (RGöHGü. S. 603) babe ich dem Bötichermeister Farl Drecoll in Berlin, Turmstr. 54, duich Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Lebene, und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin⸗Schäneberg, den 6. Oktober 1917.
Der Polijeipräͤsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundezratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Hamel RöBl. S. 603) habe ich dem Karl Werner ia Berlin N. 20 Wiiezenerstr. 30, durch Verfügung vom beutigen Tage den Hand ei mit Gegenständen des täglichen Be darfs und der Kriegt bedarfs, insbesondere mit Häuten, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 8. Oktober 1917.
Der Polljelpräsident zu Berlin. Kriegswug eramt. J. V.: Machattug.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundegratsperordnung vom 23. September 19156, betr ffend die Feinhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel R Gl. S. 603), babe ich dem: 15 Kaufmann Hans Medla, 2. Februar 1894 Lübhen geboren, ia Coitbus, Klosterstraße 33, 2) TZaufmann Gustav Ziegler, 11. Seytember 1852 Forst geboren, in Cottbus, Dresdener Straße 118, wohnhaft, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Textilien und sonstigen Gegenständen des Kriegs bedarfs wegen Unzuverlaͤffigteit' in bezug auf diesen Handelgbettieb untersagt.
Cottbus, den 5. Oktober 1917. Die Poltjeiveiwaltung. Dreifert, Oberbürgermelster.
GSekanntmachung.
Dem Schneider Jakob Rohr, geboren am 8. Dezember 1885 zu Thora (kKußland), wohnbast in Frankfurt 9. M., Allerheillgen⸗ stratze 49, wind hierturch der Hande! mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inebesondere Web., Wirk, und Strick⸗ waren aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be— retligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewertehbesrleb un tersagt.
Frankfurt a. M., den 9. Oktober 1917.
Der Polijeipräsident. J. A.: Freiheit von Schuckmann.
befindliche Vermögen des rumänischen Staatsangehörigen
Bekanntmachung. Kaufmann Joseph Mäller in Hann. Münd m. 6, ist auf Grund der Bandes ratsbetordnung, n Ferrbaltung unznverlässiger Personen vom Panel, vom 23. Ser Ember 15195 (RBl, S. Eos) der Dandel mit Gegen jnänden des Krie geb da fa — Kaschin ens len, Leder-, Wagen ferten und Schmiermitteln — untersagt worden. Hann. Münden, den 6. Oktober 1917. Die stͤdtische Pollie iverwaltung. J. V.: Dr. Thomac.
Bekanntmachung.
Dem Koblenbändler Helnrich Schwachheim in Witzen. bau sen ist auf Grund des Bundesratsbeschlufses zur gen f. unzuverlässiger Perfonen vom Handel vom 253. Sevtember 1915 ret fernere Handel mit Feuerungsmatertalien jür eigene und für fremöe Rechnung un ersagt. — Der von der Anordnung Ve. treffene hat die Kosten dieser Bekanntmachung zu tragen.
Witzenbausen, den 20. September 1917.
Der Königliche Landrat. J. A.: Dr. Wolf.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage. x 2 2 m 2 2 0 im, e.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. Oktober 1917.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel . Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute eine tzung.
Der Großherzoglich badische Gesandte Dr. Nieser ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Es ist anzunehmen, daß sich eine Anzahl von Zeichnern der 6. Kriegsanleihe, die bis jetzt noch nicht im Besitze der Benachrichtigung über die erfolgie Eintragung ihrer Zeich⸗ nungen in das Reichs schuldbuch sind, deswegen beunruhigt fühlt. Die Verzögerung in der Zusendung der Benachricht—⸗ gungen ist unvermeidlich und beruht lediglich auf der großen Menge der Eintragungsanträge, die trotz der größten An—⸗ strengung noch nicht sämtlich erledigt werden konnten. Zu irgend welcher Beunruhigung liegt sonach kein Grund vor und es wäre gänzlich verfehlt wenn Zeichner hieraus Veranlassung nehmen sollten, Zeichnungen auf die 7. Kriegsanleihe zu unterlassen.
Von allgemeiner Bedeutung für Besitzer von Kriegsanleihe ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ein Bescheid, den der taatssekretär des Reichsschatäzamts aus Anlaß eines Einzel—⸗ falles kürzlich erteilt hat. Bei Friedensschluß wird die Heeretz⸗ verwaltung voraussichtlich in der Lage sein, aus ihren Be⸗ ständen Materialien aller Art, Pferde, Fuhrwerke, Geschirre, Geräte usw. käuflich abzugeben. Um den Interessenten die Zahlung zu erleichtern, ist in Aussicht genommen, auf Wunsch der Käufer die Bezahlung durch Eingabe von Schuldo⸗ verschreibungen und Schatzanweisungen der ver— schiedenen deutschen Kriegsanleihen zuzulassen. Ob dabei die Kriegsanleihe zum Nennwert oder zum Aus gabekurs verrechnet werden wird, wird seiner Zeit zu entscheiden sein.
Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ wird mitgeteilt, daß zahlreiche Industrielle die Meldekarten über ihren Kohlenverbrauch im September und ihren Kohlenbedarf für Oktober und November noch nicht an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin eingesandt haben. Den Säumigen ist dringend zu raten, ihrer Meldepflicht nunmehr sofort nachzukommen, da, wie das genannte Telegraphenbüro hört, alle diejenigen, die die vorgeschriebenen Meldekarten nicht eingesandt haben, von der Kohlenbelieferung aus⸗ geschlossen werden sollen.
Heft 2 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung mit dem Bericht des Amts für das Jahr 1916 ist soeben erschlenen. Es ist von der Verlagsbuchhandlung J. Guttentag G. m. b. H. in Berlin W. 35, Genthiner Straße 38, zu beziehen.
Bahern.
In der vorgestrigen Abendsitzung des Finanz—⸗ aus schusses erklärte der Ministerpräsident Graf Hertling, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, das Gerücht, Deutsch. land habe mit seinen Gegnern bereits Friedens verhandlungen eingeleitet, für vollständig unzutreffend. Die Gerüchte schtenen auf feindliche Machenschaften zurückzuführen zu sein.
riegsnachrichten.
Berlin, 12. Oktober, Abends. (W. T. B.)
Die Schlacht in Flandern ist auf der Angriffsfrant Langemarck —Honnebéke noch in vollem Gange. Nördlich von Boelkapelle und südwestlich von Pas sch en daele wird in Einbruchsstellen der Engländer gekämpft.
Nach den blutigen Mißerfolgen vom 4. und 9. Yk tober, die sich durch die mehrfach wiederholten vergeblichen Teilangriffe am nächsten Tage nur noch schwerer und ver lust⸗ reicher gestalteten, hat sich am 11. Oktober fast auf der ganzen Kamyffront in Flandern der K erneul zu shößlet Stärke gesteigert. Die Hauptwucht des feindlichen Artillerie⸗ seuers richtete sich gegen unsere Siellungen am Houthoulster Walde. Auch gegen die Linie Merckem — Draaibank setzten am Abend verschiedene Trommelfeuerstöße ein. Während der Jacht nahm das Feuer dauernd an Heftigkeit zu und ging an 12. Oktober in den Morgenstunden gegen die Linie Draaibant
bis südlich Gbeluoelt in schwerstes Trommelfeuer über, worauf neue Angriffe des Feindes eingesetzt haben.
Das Gelände, in dem der Feind hier liegt, ist durch fast
ĩ an, Zerstõrungs⸗ und Trommelfeuer in schlammigen vier a und grundlosen Sumpf verwandelt und steigert die . unserer Artillerie gegen die Kampftruppen und Nach⸗ ⸗ betrlonnen des Gegners. Auch am 11. Oliober fonnle shuherortulerie wiederholt mit gutem Erfolg ihr Feuer dliche Ansammlungen, Bewegungen und Anlagen
2 starke fe re star . und bei Cherisy An der Aisnefron sonders g feindlich scheiterte
am Stellungen
—
ö!
—
In zehn Schlachten von unerhörter Heftigkeit und mit einem Munitiongaufwande, wie er biser nie gesehen wurde, hat England versucht, die Entscheidung um die U⸗Bootsbasis in Flandern zu erkämpfen. Der Gesamtgewinn sämtlicher 10 Schlachten besteht darin, daß es England gelang, die deutsche Abwehrfront in einer ungefähren Breite von 30 bis 35 km und einer Tiefe von 1 bis 6 km zurückzudrücken. Um diesen Erfolg zu erreichen, hat England die Blüte seines Heeres eingesetzt und — die Verluste vom 4. und 9. Oktober nicht eingerechnet — Hunderttausende an blutigen Verlusien erlitten, die die Opfer der Nivelleschen Blutoffensive weit hinter sich lassen. Auf dem Höhengelände hat der Engländer nur auf dem südlichen Teil in Richtung Gheluvelt — Zonnebeke Fuß fassen lünnen. Der gesamte Gewinn der zehn gewaltigen Groß⸗ ngriffe in Flandern beträgt kaum den dritten Teil des Raumgewinnes der Sommeschlacht 1916. Obwohl England m der Flandernfront fast die gesamte britische Landmacht tt unter französischer Beteiligung gegen einen Bruchteil der deutschen Armee eingesetzt hat, hat es nicht vermocht, die Initiative der deutschen Führung auch nur in geringem Maße zu beschränlen. Während der Taktik Haighs großzügige Operotionen bisher versagt geblieben sind, ermöglichte es das deutsche Verteidigungsverfahren im Westen nicht nur den anglo⸗fränkischen Angriffen erfolgreich standzuhalten, sondern zugleich gewaltlge Erfolge in Galizien und der Bukowina, bei Rina und Jakobstadt zu erringen. Wag die Prahlerei anbe⸗ trifft, daß die Engländer jeden Tag den Bewegungskrieg gegen die Armee des Kronprinzen Rupprecht in Flandern beginnen lönnten, so haben die schweren Mißerfolge der letzten Tage be⸗ wiesen, daß auch diese Großsprechereien nur Seifenblasen waren. Interessant bleibt bei der neuen Berichterstattung die Tat⸗ sache, daß England, dessen militärische Berichte bis jetzt einiger⸗ maßen der Wahrheit entsprachen, anscheinend aus Furcht vor der blutiaean Wahrheit gezwungen ist, die Kriegsstimmung des eigenen Volkes durch derartige Lügenmeldungen zu beleben. Außerdem sollen diese frei erfundenen Siegesmeldungen das Ucteil der Neutralen trüben. Dieser Täuschungsversuch wird kaum dem gänzlich urteilslosen Laien gegenüber verfangen. Die zehn Du rchbruchsversuche in Flandern sind nichts anderes alt eine ununterbrochene Reihe schwerster und blutigster englischer Mißerfol ge. (W. T. B.)
—
Großes Hauptquartier, 13. Oktober. (W. T. B.)
Westlicher Kriegs schauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Die Schlacht in Flandern lebte nach kurzer Unter⸗ brechung gestern von neuem auf.
Diesmal führten die Engländer in schmalerer, etwa 10 km breiter Front zwischen den Straßen Langem arck =- Houthoulst und Zonnebeke—-Morslede die Angriffe; ihr Einsatz an artilleristischen Kampfmitteln war besonders stark.
Nach mehrmaligem ergebnislosen Ansturm gelang es der englischen Infanterie, zwischen Bahnhof und Dorf Poel kapelle im Trichtergelände vor zu kommen. In tagsüber andauernden erbitterten Kampfen warfen unsere Truppen den Feind beider⸗ seits des Pends beek zurück.
Unsere Stellungen in und südlich von Poel⸗ kapelle wurden Vormittags und mit frischen Kräften am Abend erneut vergeblich angegriffen.
Starker Druck des Gegners richtete sich auf Passchen⸗ daele; auch hier mußten die Engländer sich mit einem schmalen Streifen unseres Vorfeldes begnügen; der Ort ist in unserem Besitz
Destlich von Zonnebeke brachen die feindlichen . zusammen; auch bei Gheluvelt scheiterte ein starker Vorsto
Im ganzen beträgt der mit schweren, blutigen Opfern vom ger. erkaufte Gewinn an 2. Einbruch⸗ stellen etwa 19 Kmᷓm Boden; überall sonst war sein Einsatz vergeblich.
Die Nacht hindurch hielt der Artilleriekampf, an; heute morgen steigerte er sich wieder zum Trommelfeuer zwischen der Lys und dem Kanal Comin es- Ypern. ach den vorliegenden Meldungen sind bisher keine neuen Angriffe erfolgt.
Heeres gruppe Deutscher Kronprinz.
3. In. , einigen Abschnitten der Aisne⸗Front war auch gestern die e ft tei lebhaft.
th Im HOsttell des Chemin-des-Dames brachen hüringische Sturmtruppen nach wirkungsvoller Feuer⸗ borbereitung in die französischen Stellungen nördlich der Mühle bon Vauclerc ein. In 400 m Breite wurden 5 einde mehrere Grabenlinien entrissen; zahl⸗ eiche Gefangene blieben in unserer Hand.
*
Destlicher Kriegsschauplatz. Von der Düna bis zur Donau keine größeren Kampf⸗
handlungen. Mazedonische Front.
Außer lebhafter Artillerietätigkeit im Cer na⸗Bogen und für die Bulgaren erfolgreichen Erkundungsgefechten am Dojran⸗See nichts Besonderes.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Desterreichisch⸗ungarischer Bericht.
Wien, 12. Oktober. (B. T. B) Amtlich wird gemeldet: Bei geringer Kampftätigkeit Lage überall unverändert. Der Chef des Generalstabes.
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 11. Oktober. (W. T. B.) Amtlicher Tagesbericht.
Kaukasusfront: Im rechten Flügelabschnitt scheiterte ein Angriff zweier russischer Kompagnien in unserem Feuer. Im Zentrum durchbrach einer unser Sturmtrupps die feinlichen Stellungen und verjagte die russischen Truppen aus ihrem Lager. Viele Waffen, Handgranaten, 80 Zelte, Schanzzeug und anderes Kriegsgerät wurde erbeutet. Am 19. Oktober machten wir einen Feuerüberfall auf die auf Mytilene be⸗ findlichen Fliegerschuppen und Beobachtungsstellen und auf die Funkerwarte. achtet werden.
An den übrigen Fronten keine besonderen Ereignisse.
fordert ein großes Geschlecht! Es gilt die Zukunft unsrer Kinder, unsres Volkes, unsres Vaterlandes! Jeder einzelne, der die T. Kriegsanleihe zeichnet, stärkt das Heer, stärkt das Reich und stärkt die Sicherheit der jetzigen und aller vorangegangenen Kriegsanleihen.
Allgemeine Wehrpflicht draußen, — allgemeine Zeichnungspflicht drinnen!
Tu' Deine pflicht!
Der Krieg zur See.
Berlin, 12. Oltober. (W. T. B) Marineluftschiffe und Seeflugzeuggeschwader der kurländischen Küsten⸗ stationen haben in den letzten Wochen trotz häufig ungünstiger Wetterlage eine Reihe von Angriffen auf militärische Anlagen der livländischen Küste sowie der Inseln des Riga-Husens ausgeführt. Mit großer Umsicht wurden mehrfach die Befestigungen auf Zerel sowie Seestreitkräfte des Gegners an der dortigen Küste trotz starker Gegenwehr mit sichtbarem Erfolge angegriffen. Auch die Verteidigung s⸗ anlagen an der Sstküste des Riga⸗Busens wurden mit mehreren 1000 kg Bomben erfolgreich belegt. Die Wirkungen der Angriffe, die uns keinen Verlust gebracht haben, werden in den Berichten der Gegner zugegeben.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Amsterdam, 12. Oktober. (W. T. B.) Dem „Rotter⸗ damschen Courant zufolge veröffentlicht Lloyds folgende Schiffe als von dem deutschen Hilfskreuzer See— adler“ versenkt: Die englischen Schiffe „Gladysroyle“ (3268 Tonnen), „Lundyisland“ (3095 Tonnen), „Horngarth“ gZö6h Tonnen), „Britisshyeoman“ (1953 Tonnen), „Pinmore“ (231 Tonnen); die französischen Schiffe Charles Gounod“ (2199 Tonnen), „Laroche Foucauld“ (2200 Tonnen), „Antonin“ (36071 Tonnen, „Duplex“ (206 Tonnen); das italienische Schiff „Buenos Ayres“ (1811 Tonnen); das kanadische Schiff „Ferce“ (364 Tonnen); die ameri⸗ kanischen Schiffe „Hj. C. Slade“ (673 Tonnen), „Johnson“ (629 Tonnen), „Manila“ ( 31 Tonnen).
Rotterdam, 12. Oktober. (W. T. B) Der „Maas⸗ bode / meldet: Der englische Segler Surprise“, 106 Netto⸗ tons, ist wrack geworden. esunken sind der französische Dampfer „Apache“, der amerikanische Segler „Cora M.“,
.
der englische Segler „Galley“, die englische Schaluppe
Die Wirksamteit der Beschießung konnte beob⸗
„Britannia“, der englische Segler „Deo Gra tias“ der Segler „Johann Car!“, der englische Dampfer „Ita sea. (1417 Bruttotons). Der englische Segler „Ja Holme? ist wrack geworden. Der englische Segler „John Knox ift ge⸗ sirandel und verloren. Vermißt wird der russische Schoner „Ernst Sophie“.
Bern, 12. Oktober. (W. T. B.) Die „Depeche de Lyon, meldet aus Paris, der französische Viermaster „Blanche sei am J9. September im Atlantischen Ozean von einem deutschen U⸗Boot angegriffen und nach längerem Feuerkampfe versenkt worden. Eine in die Munition einschlagen de Grannte habe den Kapitän und mehrere Matrosen getötet. Nur 15 Ueberlebende seien gerettet worden.
Berlin, 12. Oktiober. (W. T. B.) Im Atlantischen Ozean und in der Nordsee wurden durch unsere L ⸗ Boote wie derum 3 Dampfer und 3 Segler versen kt; darunter befanden sich der bewaffnete französische Dampfer „Lamella. sowie die französische bewaffnete Dreimasterbaꝛr „Marre Marguerite“ mit Kohlenladung und der französische Schuner „Merceau“, ferner zwei Tankdampfer, einer baoon, war bewaffnet und vom Aussehen des, „San Eduardo (6225 t). Der dritte der versenkten Segler hatte Farbholz
laden. k ö Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Kunst und Wissenschaft.
n Heldelberg fand vom H. bis 7. Oktober die ersse Jahres i , der Hefen Gelellschaft für Völkerrecht satt Ber erste Vorsitzende der Gesellschaft, Professor Dr. Nigm e yer Kiel), Fieit einen Vortrag über. Drutfchlantz Anteil an der Ent tcllang des Vdͤlkerrechts ). Profesfor Di Mendelsfohn⸗Bartholdy (Würzburg) sprach über den „Gegensatz zwischen der diutschen und der englisch n Kriegsauffaffung und dem Ve such seiner U⸗betrwindung“. Die Ge⸗ elisd aft stellte Fie folgende Pꝛreisaufgabe: . Die Praxis der Staatennachfolge bei Gebietsve ränderangen (Iotretus, Jusammen legung, Penselbständigurg) seit Beginn des !) Jahr Fundertz soll' urkundlich dargelegt, die dabei erkennbaren Gruntsätz⸗ sollen klargestellt, die Mönlichkeiten leitender völferrechl⸗ lscher Gesichtsvunkie für Gegenwart und Zukunst sollen unter acht werden.“ Fndtermin der Ablcserungasrtst ist Ker 1 Ottober 1913. Der Preis beträgt 2500 ο½. An der zahlreich besuchten, üherans anregend verlautenen Tagung naßmen Vertreter von Bet örden des Reichs, Preußeng, Badenz sowi⸗ Ventreter von Stadt und Uatoe isüät Heidelberg teil. Der hadiiche Mmister des Kultus und Unterrizets war selbst anwesend. Eiöff net wurde die Tagung durch Begrüßung worte dez zweiten Voꝛsitzenden, Professors Dr. Meurer ( zünzburg).
Wie Ritzaus Büro“ aus Kopenbagen meldet, hat daz däỹnische Unterrichts ministerium einen Ausschuß ernannt, beste hend auß dem Un veisitälgrektor, einer Anjabl Professoren und bi fannten Männern der Wiffenschaft, zwecks Untersuchung, nie Däne⸗ mark am besten für baldige Aufnabme des internationalen Verkebrs zwischen den Gelehrten der ganzen Welt Firken könne‘ Unter anderem sei keabsichtigt, die Korenhanener Universitat derartig ju vervollkommnen, daß Fie nach Kritgsschluß geeignet fei, Studenten aller kriegfübrend:n Länder aufnebmen zu konner. Die Arbeiten des Aas schusseg sollen mit großer Ftiaft ge⸗ fördert werden. Wie Dänemark alt neutraleg Land durch leine Rete Kreuztätigkeir sucht, die Wunden, die der Krieg geschlagen bat, zu heilen, so' wolle en auch auf dem neuen Geblete versuchen, zum Nutzen der Völker zu wirlen.
——
Gine Aufklärung der Gisieitfrage. Aus Röägen kommt eine fuͤr die Erdaesckichte wichtige Nachrickt, Dort bat Profettor Jaekel aus Grelfswald seine langtährigen Studien über das Saßn er Steilufer zum Äbschluß gebracht und in der Jetischrift der Deutschen Ger logischen Gesellschast die lange umstrittene Frage vach der Zahl der nordischen Vereisungen an einwandfreien Pꝛrefil n flargestellt. Es kann nun keinem Zweifel webr unterllegen, daß in Rügen vier Ver⸗ eifungen zu unterscheiden sind. Alle siad durch tvpischen Geschiebe⸗ mergtl, die eenstlae Grundmoräne der Inlandeise, ge ken nse chnet und durch Sandablagerungen getrennt, Tie auf eis freiem Laake entffsanden' find und 'sogenann te Interglanalseiten darstellen. Tie beiden ersten Eisieit'n fallen vor, die beiden letzten hinter die großen teklonischen Verm er fungen, die . coaltischen Brüche Jar sels die kas ganze Lund weit über Rügen hinaus und nach Norden schůn hinein in ein jerbacktes Schollenland zerlegen. 3m südlichen Teil des Rügener Strilufers betraͤgt die Stärke der ersten Srundm orane 2—=—4 m, der jweiten 7— 10 m, der dritten 12 — 15 m, der dieren 6—5 m. Aus diesen Maßen ergibt sich das Verbältnis der Eiszeiten juelnander, vor allem der Grad ihrer Ausdehnung in Norddentschland. Die ersfe dürfte nicht weit über Rügen nach Süden gereicht haben, die jweite war wesentlich arößer als dle erste und etwas größer als die vierte, die dritte dle größte von allen. Ihre Grenze muß lug leich die Südgrenze nordischer Geschiebe üterbaupt sein. Die den lich ausgeprägten Moränenlandschaften des nö. dlichen. Nord zeutsch and gehören der letzten, vierten Vereisung an. Damit ist ein fester Halt für die Beurteilung der Schichten der wort deutschen Tie ebene ge⸗ wonnen, zu zleigz eber auch eine volle Uebereinstimmuemg mit ken vier Zeiten ker alpinen Vergletscherung in der gleichen Zit erreicht, L uch die Stärke der beiden Veresfungen stimmt nun in beiden Serbien aut sbrrein und macht 13 nach Jaek.l wabrscheinlich, daß die Ver⸗ glitschtrung der Alpen wie auch der mittelt eutschen Gebirge nur eine klimattsche Ferr wirkung der nordischen Verelsung war, bie Jani Skandinavien, die Nordsee, einen Teil Englands, Helland, die gaate norddentsche Tief bene big nach Eberschltsien, Mähren un einen großen Teil Rußlands zeitweihe mit einem einheitlichen Elsmantel bedeckte.
Literatur.
Gesetz über die Resteuerung des Personen, und git Meeren vom 8. April 1917 nehst Ausfübrungsbest m mungen dest Bundetratg vom 5. Juli 1917, nach amtlichen NMaerialien und Grlassen der Ministerien für den praktischen Gedrauch erläutert und mit ausfübi lichem Sachregister versehen von Dr. jr. Röder. Berlin, Industrieverlag Spaeth u. Vin de. Geb. 3 16. Gemäß Kaiserlich r Ver⸗ didnung vom. 4. Juli d. J. sind die die Best eueru ng des Gürerverkehrß betreffenden Porschristen des Gesetzes vom 8. April 1917 über die Besteuerung des Per sonen. und Cüterrertehrs für den öffentlichen Eisenbahngüterverk'hr am 1. August, im übrigen am J. Oltebet d. . in Kraft getreten; als Güterverkehr git nicht der nach den Sätzen des Geväcktarisg abzufertigende Gepaͤckoerkehr. In der vorliegenden Ausgabe des Gesetzez sind lämtlichen Be⸗ stimmungen kurze Erläuterungen beigefügt, zu denen hesonders die amt⸗ liche Begründung und die bisber ergangenen Ausfübrungsvorschtiften veiwerier find. Gin vollständiger Abdruck der vom Bundesrat am 5. Jul d. J. beschlossenen Ausfuͤhrungsbestimmungen zu den die Be⸗ steuerung det öffentlichen Eisenbahnguterverke bre betreffenden Veor⸗ schriften des Gesetzes und Aenderunz en der Außführungsbestimmungen jum Relchestempekaesetze sowie der bereitg verzffentlichten Volljugs⸗ borschriften für Sachsen, Württemberg und Baden und ein Sack ⸗ verzeichnis nach der Buchstabenfolge bilden den Schluß des Buchet.
Kohlensteuergesetz vom 8. April 1917 ne st den Aue— führunagbestimmungen des Bundegrats vom 12. Jul 1917, erläutert
bon Aff for Dr. Felix Zederm ann, Mitglied der Preisprüfungs⸗
k . .
w