2 . 6 auf r anden
; ⸗ ĩ ⸗ Bedarf an dirsen Bezugesch:lnzordrucken AI, Bl ist auf dem den Communalverbãn
; . ; Ih. B. Oberkleidung für Knaben von 2 II. Unterkleiduns für Mädchen hon 2 2. dah dieser Deltzad au ß sr den g 6er , r . 137 * . 166 . De e ae! 1 ät; bei Lee Rtichsbektidungt stelle Dru iachenvars altung,
Im folgenden sind dic zurzuit für Ausstattungen, Säugiinga,. Wöchnsrinnen, Hiu— 14 Jahren: 141 JSabren: n 2 bl . ann, angegebenen keine Stoffe, auc nickt seicht aug zerlegten ghrauchten Stücker, gleczzeit g. z Geerd m, eng, Ft, dn, ne,, Ristchänatn , icht an Term dergesch: iebentn Be Rh
dezaungen, Krankheiten und Todestsli geltenden Bestimmungen zusdmraeogefasst. Iu jed Werfla ann . 85 alt, aus denen Gebrauchsgegenstände der beantragtzn Art herge telt werten löanen, Berlin W. bo, Nöru berger gas, , in bestellen, Deste kungen, die aicht auf de 6e!
Teile eines Antrages zu . und 5 ct dis unror . . ger m, ne, k ö oder N. qtsad ' inn ae te., . Gh 8 a , fer den auf : Küste vos n ten sk. Zs dl und Ge gen st n drk k 3
z ; ; . = z JJ 244 . . achthemden oder Nachtfacken ingge samst 3 Sl — über ? heantragten ö ö J m
. 9 w 4 . Deintleider oder Hrmdhosen . ; zi , , nr, ö. . Hern . 5 ct — ug em g, f e. 8 4 ter Bekanntmachung zr Reich abet eidun aste . ,,, , z ,, . ; . e , . — . 7; ibehe 7 ; eicha⸗ 3 . nst . ö. 9g17 (Reichsanzeiger Nr. 49) Fleibt nur für die noch aufzubrauchenden Bezugsschein vordru
ö. . J hei, Srändung sines Hanshelts ist kleidung, Käsche uad Sinzltöeften.- . ? . . ö e, d ge, nr, dener de. . ö gr ren , ,, . unter M) dieses 8 4 3. fa 3 1 letzter Abfatz borerwähnter Beranntmachung
Schuhwerk nur im Umfange der Bestandsliste unter Anrechnung vorhandener Stücke Einzelbosen . Unterja eke. . J unter 15 Genannten 33 . 3 51 . . unwahb re oder un voll auf einen Monat festgesegte Gältzgkeitadauer der Beuge scheime AI ua) BI auf iwei Monate, pom
. — 1 . Lene ber Aut sertig'nsn ab gerechnet, berlän gert. Pär widersrechend. Aufl tuck auf, ben Vezn ge eintu
u bewilligen (s. vorigen Satz). 2 ö 2 5 Für einen Teil der Säuglings- Leibwäsche und Pekleidung (Begrifl siehe Mit- , ,,,, KJ ; 2 d Rů wi . ͤ p ssitigteits t e Gewerbete: benden F 6 35 , w ; z 353 Jö ů ö w K en auf viesem Fragebogen (Vorder- und. Rücseite) wie Ar und Bl steht der Belieferung innerhalb der verlängerlen Güältigteitsseist urch die Sewerbzt-rib- teilungen Nr. 5 8. 16 Ziff. 40, Sowie für Süuglings-Bettwäsche enthält, die Bestands- hierzu: Sbürzen . Strümpfe k 9 ,, ,. für . Setugsscheinausstellung juständigen Stellen nicht , b l z h e sa . k daß ich verpflichtet bin, die iu meinem Bestande a) wenn der Narne des Antragsiekl-⸗ie nicht anzsgeben ist, . . ben, sondern in Ziffern ausgeschrieben sind,
iets enen nähen es, Kili dt het tär sie eren Ziffer ?. WBhhterbant cue ...... c J. Kleidung für Kinder von 1— 2 ahr nants bis ju fechs Monaten oder Seldstrafe bis zu 18000 Me. 5 n: bb rtr. Tierdükg. Wäsche und Schub werk im Falle einer hãu s lichen b wenn Zahlen bei dem Gegenstand nicht in Buchstaben, so
Dle Gewerhetreibenben dürfen Bezugzsckeinẽ Al! und Bl nicht annehmen,
. Für besondere Wäsche und Kleidung von WSöchnerinnen enthält die Bestandsliste Tasbentũcher ö Sli ö ej wenn sis für mehr als eine Persoa ausgestellt sind,
keins Angaben; es gilt daher für sie deren Jitrer 7. Es soll möglichst darauf hin- C. U klei 5ü d n, t daher für sie deren Litler ?. rg lichst. darauf. Anterkleidung füt Männer: Her den.. . k 53 ö vorhandene Stücke für diesen Zweck umzuarbeiten; die hierzüu Oberhemden (Tagheme) lag ze amt Nachibosen oder Röckchen inggesamt erforderlichen geringeren Stoflmengen können ohne weiteres bewilligt werden. Unterhemden der U * ins Note rhönchen ⸗ ü ie 8 t gel nnen ol illigt * ꝛ den oder Unterjacken ins- , . 6. 1 ñ 1 HDi, Bewilligung Besonderer onfirmanden- oder S om munikanten- w Kittel (Kleider, Jacken oder Blusen) achprüfung des Bedarfs le derzeit vorjzuzeiger 3 Tenn e , Tn, di d, ge fenen. , , . nur zum . der Einsegnung und über den nach der Bestandsliste kJ in ge samt J (Ort, Dtumj den — — 191—— ej wenn ter Ausfertigungzdermer? nicht mit Stempel sowle Ort und Datum (soweit diese nicht . aubten Bestand an Gehbrauchskleidung hinaus ist unzulässig. Die Antragstellen M , Unterrödchen ö ö ö . ‚. ö deumlich aus dem Stempel mltersichtlich) der gat fertigenden Bebzrde und Unterschrift des mit k übrigen ö. K 5 , . der Anregung in Mitteilungen Nr. 32 Strümpfe è . ö . Wohnurg: R der Augfertigung beauftzagten Becmten beim. Angestellten oder mit dessen Naterschrift⸗Siempel S. zu unterrichten. Siche auch oben Absatz 1 Satz 2. ö j 57 ürzen ͤ ĩ ihn Han chr ue, Jtammens ceichen S zaum bersebrz, fit ei ( 3 . . ⸗ ö . Unterkleider für Knaben von z . . e m 36st p h S . nebst seinem von ihm handschtistlich beig⸗rügten Namens zeichen Sigaum) verseben tt. ö 53 6. Faun beiten, is inen béesohders Stterken Verbrauch von Leib; . ö . Vor der Unterschrist sind aul der Rü eite zunächst die vorbantenen Stücke, ö. 26 ) w 3. Kaufe ihrn die Angaben der den Gegen iagd irgend wis gend at siad, ag sel denn, daß . K Haus fäsche für den Kranken zur Folge haben, kann auf Grund ärztlicher Herden 8 JJ. Singlingsbekleidung un d- wäsche bescheinigungen und Denn sfcemme gemäß obiger Versicherung amugeben! fär elge größere eine geringere Menge oder an Stelle in Ziffern geichriebeger Angabe die gleiche 2 2 2 1s s J mfang es übe z Rah 7 2 - i1ste 11 8 * . . ö ; ; ö . J . ͤ . 380 S 5 af , , e, nn,, (bei Jer Geburt des ersten Kindes; p' / , Angabe in FBuchstaben unter Beidrack deg Sie dels der ausfertigen ven Stelle geändert tit, Somg b(che Wäsche bewilligt werden. Siehe auch oben Absatz 1 Satz 2. geen mt.,. / ; 6 . Eigenhändige Unterschrijt: g) wenn durch sonstig? Veränderungen der Verdacht einer Uebertragung oder einer m iÿzbꝛãnchlich:n p wee /// /// Hen e n gl de, für enz ,
; 2 36. . achfolgenden Kindern ist der Bei Anträgen auf Bewilligung von Fr (EIGidung ist höchstsns eine vollständige l — . n, n. . er noch y J gen auf Bewilligung von Prauerkleidung ist höchstens eine vollständige Nactheosen oder Hemden insgesamt ꝛ handene gehrauchsfähigs Bestand an der. ö p) 69 ; n ültigtettz des güscheins abaelaufen ist ) wenn die zweimonatige Gülttgkeitäsdauzr des Brzugtschrin laufen il.
Trauerkleidung zu bewilligen und im üphrigen auf das Anshilfzmittel des Färbens 1 . 3 ge . ö . 8 1 ; ltsmitt Unterhosen artiger Bekleidung und Wäsche bes vorhandener Kleider aufmerksam zu machen. Vor einer Bewilligang haben die ,, i ckKSoS5ahti ö sonder z ö : KJ . J J ö ö. . für Frauen 2 Gekanntmach ung der Reichs bekleidungsstelle 3ur* Arndernng der Cistt Die nach § 13 der Bunderraisperordnung ö Jan! / 23. Deiember 1916 zustãndigen Geo eden S. zu unterrichte f bes3. 6 gaucrkleidung z rzicht 1M 81 J * 14 . 6emMachen J 3 ö. 5 5§8 1 D 2xTdnum Do 10. 259. en . ; ⸗ ., be ne,, d Ber ltage ile der) n,, kit der Stoff. Hzächst maße vom 27. März 1917. haben die Hewerdetreibenden wegen Beachtung des in 8 * vorltegender Bekaartmachung enttaltenin Vei⸗ = ö . J . nicht mehr erteilt werden. Für , ö . (waschbare) J... 3 Vom 13. Ollober 1917. botes zu überro achen. 86 nkIeidung (auch rituale), einschliesslich Schuhe dürfen Bezugsscheine nur intel Kietderruck (Tagroc. ... inn mie 1235 ö . 3 ö; . 39 : ; ; ; stesso illi auf Gewebe aus reinem Papiergarn . werden. Lie J sind vor einer ünzel-Eliisen — b Unterlagen —— ö. Auf Gʒund deg 2 der Bun edrats ver or hn ang J ,,, Den Gęewerbetz benden it verbo en, finen anz r alt ö. , Bewilligung von der Anregung in Mitteilungen Nr. 195 8. 4 zu unterrichten. R . . . Hinschlagetü cher (Wiekoltücher) . 22. . ., e e Gelege, e, del . e , in ge, fr, und Akanbe von . fi den , . a , B. ist unzulässig die Abgabe von Stoffe e 3 II. inter- Kinzeliackett inegesam“ siche auch Neus Richtlinien II den Betanntma ungen der 2 id 6 2 D* 8 Wmf stick: n vor 27. Mär. dewilligten sertigen ückes oder umgete . ⸗. . Rei * bekleldun u ste . zu,. b. FR nns . JJ Umschlagetuch. ; k z v . Sioffen und über den Stoffverbrauch bel Anfertigung von Kleidungè⸗ un aschest ĩck'n vom 27. d . . ' . scki ine K. ** . . . . n, hn denen . e, ,. Vorę en, Reck oder - Jacke insgesamt . soI7 in Rr. 79 dei Reichs anjelgerg vom 2. April 1917, berichtigt durch Bekanntmachung der Reicht Die Ausfertigungsstellen haben Bezugsschein vordꝛucke jurügzuwelsen, auf deren urchftreichun gen, , , . k. Schuhwaren: betletdungöttellk, vom 26. Juni iss7 — Rteichsanielger Nr. 51 — geandert, wie folgt: . , . , , widriges Verfahren der beireffenden Behzrben dat nnd bird ber votgesetzten Pienst— In echandichuhe , Jö, Die Abteilungen: admin h hct au denen d, bg, en ng, ne, ndl er an ifm . nn,, . gesetz J P ö ,,, J E. OQberlleidung sür Trauen“, J auf den Beꝛugbscheinen abgedruckten Bestimmungen ausgefüllt sind. 2. Auch sind der Reschaherseidungesselle Fälle bekannt zeworben, in denen offensichtlich das perfön⸗ ,, Gesellschafiskleider sin , ,, . 9 59 6r FE. Obert᷑leidung für Nãdchen und Badfisch, a) Mädchenkletzer', ; 85. di Bekanntmachung we: ben auf liche An en unde die Letlale Stellung bes Antragstellers für die Austellung von Bezugsschtinen in erheb⸗ y ,. ö ö ö 7 ö 3 ö. . ehnke ohha 0G. Unterkleidung für Frauen“, Zuwiderhandlung gegen 5 2 Ahsatz 1 Saz 2, 8 1 und 8 ö. icser f ge , e ner m gn n.; lichem Meoße zlßbrauckt worden ist. Es wird dabei vergessen, daß, wer mehr, als au Wäsche, Kleidung , . 8 h . ö 8 ng 251 sowte die Aufsiellung. ; . : . Bede Grund won 8 3 Abietz 1 cf: i der Hundegratsherozpaung üdgr Bifaggifß : Dunn n, und Schubwerk unhedingt erforderlich ist, aus den zusammenfttzrumhfenden Vorräten entnimmt, geen dle , glder halbhnollonerm Stotz übrig andslen oder Turn, oder Tennis- — „p) für Backstsche' in der Abteilung . H. Uäterkleldung sür Mädchen und Back zom 72. Mtärr 1517 Kiesche. Hefetzbl. S. V7) bestraft. Bei Zuwlderhandlungen gen 82 h wichtigiten Juterefsen des Vater landes birsteßt und dazu beiträgt, daß die verantwortlichen Bebzrden noch i . Sind auf Winter- . schuhe, insgesamt.... 1, erhalten bie nachstehend wiedergegebene Fassung: Saßz 2 ist daneben die Cinniehurg der Bezugsscheine zu erwarter. streagere Vorschristen fär die Erteilung voa Bezugsscheinen erlaffen oder sonstige einschneldende Maßnahmen , , , , oder Winter-Einzel- ola-Fantinen CPantoffe) .... 1 VB. Osertleidung fir Frauen. § 9.5. ts anzurechnen. ; — Dlese Bekanntmachung tritt am 13. Oltober 1917 in Krast.
in Etwägung zien mässen. j . F. Sherkleidung für Mädchen von 2 bis L. Vettzwäsche (regnet auf jetg. Derson M . ber 10 Immor wieder ist die Reiehsbeklei . . x orb 4 Stad 14 Jahren: Dausstandes, 1. B. bel einem vier ispftgen Haun. i lens . Kleider ⸗˖ Mantel Regen, Dell Nor gen Me gen. FJ i mor wieder ist die Reichsbekleidungsstelle von den Kommunal verbänden und Städten, wichsen; gen Hau Fi end FJacken ⸗ lr Bluse Mantel] jacke ⸗ Reichs bekleidung ste le.
dis ihrs Bekleidungsstellen gut eingerichtet und mit dam notzrendi e te u- 1 Stück stande 8 Kissenbezüge): fleid rock mantel mantel rock ! ? t oingorich J ; t gen besoldeten und shren * ( . K U 23 ö. e . i . ⸗ 3 ; amtlichen Sonderpersonal versehen Ruben, mit vollem Recht darsuf hingewiesen worden, dnss Sonni getiei⸗ VJ Kissenbezüge --.... 2 gtüct Nanteltlein 1 Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichs kommissar für bürgerliche Fleidung. Einzelkleider Roct J Brttüchtr. ..... . Slo breste i — j 0
diejenigen Städte und Kommunulverbände, die bisher ohne Sondereinriehtungen die Arbeiten . ö ö. ; aer Eeaugsscheinstellen nobenamtlich dureh ohnehin unter den gegenwärtigen Verhältnissen , = Vet bezüge . , 59 Stark belastetes Personal miterledigen lassen, ihrs Bevölker ung durch die Unmöglichkeit Winter. Mantel oder Um zaug odor Woll oder Steppdecke infge samt 1 33 Eonguer Handhaung der Anordnungen der Reichsbekleidungsstelss vor denen snderer Bezirke inter s Rinzeliackstt. ins gesamt ö begünstigen und dadurch KommunglverbKände mit gut eingerichteten Bekleidungssteèllen von nm erkuns wie 3 unter E.) . M. Haus- und Küchen wä sche ö. of den für deren Bevölkerung erforderlichen Bedarfsgegenständen entblössen. . ierzu: Schürzen . ö jed Person zes Hausstandes, z. B. bei (len ö J k 2 dass, sob'ange nicht solche Städte und Beirke ihrs Einrichtungen , b v erkopfigen Hausstande 12 Handtücher): Ver essert, haben, auch allgemeine strengere Massnahmen nur geringe Wirkungen häben Achentucher — h i . f ; in, w , . . ö ndtãcher⸗ e Werden und die Penachteiligung und Beünrahigung der Bevölkerüng ihrer eigenen Bezirks G. Unter kleidung für Frauen: K , nur zu orhöhen Geeignet seien. Die Vervollständigang der Einrichtungen in solehen Städten Taghemden ö Küchen t andrücher oder Geschieriucher und Lande Szirken werde ein wosentliches Streckungsergebdnis zeitigen und die Notwendigkeit Nachthemden oder Nachtjacken insgesamt jnegesamt ⸗ ö ; . , Der el rennt . Richtlinien und Bestzandsliste für die Allgemoin— Beinkleiher oder Hendholen ine gefamt Wischtũcher (Stau Seifen⸗ oder eit wesentlich hinausschieben, wenn nicht, ganz verliäten. Int srlei Jer at ert he r s 6. ö. ( z — it ganz verliüten Untsrleibchen oder VUatértæillon Scher ertũchtr) inzgesamtitds .. 3, 3 . r 246 ' ö. 13 57 e i917] laffen und seine Gatti * . — 9 69 2 j fisch⸗ Augstellung des Bejugaschemeg O. G I noch bie 1. Node mber. nn,, ; ,, h aller. Umfange nech big Ende 1917 auftecht erbalten it,
J JJ . J , ü,, nehmen treten. ; J z z . r Reicht⸗Gesetzhl. S. . - .
: Die in Jiffer III der bisherigen . angeordnete Leberpräfung der Geschäfts- ere e fl en , e, ihn gil pier en r ,, 85 . 83 ö . 9 3. 9 ö ö 9 1 ö. . nn . 1. Jahr ö , , ,,, ,,, , , . ö Luer. . , , D n n ü ö . D ö s wird ern eu larum ersucht, dio Pr fung hen aten 46 w h urg der bänder as Bekanntmachungen der Reichsbekleidungzstell? vom 23. Juni und 13. Oltober Stoff breite: Mett ö h 3 Absatz 1 der G ,, jeder Weise dureh sachentsprechends Auskünfte zn Ünrerstätzoen. Das Prüsungsergebnis wird 1917 (Reichaanmeiger Nr. I51 und Nr. 244) die streng zu beachten sind. ; , r , , m . 3 5 Gun n ö. 8 5 3 Abs. 2 ebenda wird hinter 5 7, eingefügt; . De⸗
in der bishsrigen Weise sowohl den übergeordneten Beéhörden durch LUobersendun ü ö. . ) 1 T 9 1 0 ö 1 9. 3 13861 g 61Iin 6s * — . Auszuges der Prüfungsniedersechrift als auch den Bezugsscheinstellan dureh Veröffentlichung Anlage RI. Reich berleidungsstelle , rr ne n i, ne eh. i de sllärg den Rennen; . 1 e 1 1 . , , . 3
in don Mitteilung bek t. gemach Verden. j eie — i t tan. . q ö w 8 ,, , 4 , 2 , , he, n, , ; ,, . , . ane. , 1. und Waschesi ne. Un tor men ur meidung soleher VUängsl' veranlassen wird. . (Bor Autfüllung iu lesen und gengu zu beachten) 5 5 e,. . 3 Dezember 19165 ¶Mirteslsungen der Reiche bi fleidungsste le Rr. 2 S. 18) Piege Nenn Richtlinien IJ. Fassvr J. . X Männer nnd Knaben-Obersleidung Wird ein vollständiger Anzug oder Stoff dan ,, ö Pi fegt ducch AM und B16 gegen. Abgabebꝛsqch elaizung (6, OJ noch bto . 1 h . ö assnng treten sosort in Ert ft. ö verlangt, so ist der Bestand der betieffenden Person an voltäändigen Anzügen und außerdem an Lellftücen 3 Nzrember 9m7) oꝛer , . , . . . , ö der Reichs bekleidungsstelle für Erteilung eines An zugeo an ageben, aiso auch di: Zahl der Einzeljacken,.-Westen und „Hosen. 362. in die Stelle der ia den unter Ziffer 12 und h kbeieichneten S§ 3 und 7 aufgeführten Abgabe⸗ n . . 9. . . e. l 1. i nm Nr. 9M aufgehohen. Werden Teilstüc. iges Anzuges (3. B. Hosen) oder Stoff dazu verlangt, so ist der Bestand der 126 146 1.653 — 3. 16 2.202. 30 2.50 2. kescheinigung füt Ste kleidung itt die dieser Bekanntmachung als Muster beigt fügte Abgabe ger, Kar eh' ö erner ö geho T Jie 32 tis 6 und 8, 8 der Ausführungsbeks nnt machung betreffenden Per son an Stücken der beantragten oder gleichverwendbaren (Anmerkung*) Act (41. B. Dosem ; . — heschei . für Sber und ÜUgterkleidung, Mägner, Plättwaäscke, Bett-, Hauk, und Tischwãsche . 3 . . ö 9, . Uns 13446 Eundtratsverordnhung vom, 10. Juni Ii und außerdem aun vohstäÿnzigen, Lytüsen gnzugeben, &. Urtertieidung für Frauen, — 2 n, hn! 1505. Der erte Bedarf an Vordrucken diefer neuen Abgabebeschein igung . ö. . . ö ob. 3 ö Strick waren für die bürgzsrliche Be- std ll (Granen, und M Ez chen · Dtenkl eidung. Wird ein Kleid oder Stoff dazu verlangt, so delbch = Krtsier⸗ 9a ben Kommünalverbaͤnden ohre Bestzllurg. rnentgeltlich zu. Der, weitere Bedarf wird . Reicht anzeiger Nr. 268). ; er Bestand der bet effen e, Person an vollstaͤndigen Kleidern und außerdem aun Teilstäcken einer Oher—= Stoffdrelte: Hemd ⸗ Unter⸗ Unter · Anstands · Lelbchen · J ad bensalls unentgeltlich geltefert und ist auf dem gleichzeitg dan Tor munalverbanden zug benden kJ aer, , , . ö er ö R n 1 . St stand ie, , ö. . ̃ Fer iscbern Rr. 465 bel der Reichsdbetteldungsstelle, , Berlin ,. oa: g erden Leilliücke eins Kleides (j. B. eine Blusr) oder Stoff dazu verlangt, ist der Bestan '? z 5 e ö ö l itsen Bestellscheln eingehen . Reichs belleidungs stelluec. der ketreffenden Persen an Teilstücken der beantragten . ,, . * 1 (. E. e orm nn,, . , . ; , , ,, ö q ah . Bestellurgen, die ntct auf dtsen Bestellsc 3 Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichs kommissar für bürgerliche Kleldung. k . . ö e,, an ; . egi ber 80 2 00 gm] 2. ; 23606 096 250 170 350.2 ? 3 ꝛ ; teren n, ,. ö. § 2. chi be, Tas ketẽch ; ö ert beantragt, so er gesamte Bestand der betreffend on an Schub⸗ 9 6 ũĩ . cke (au⸗ ĩ ürien, Handschuhe, Tasentücher gin lagt H. Beftandsliste II. Sassung. werk abe: Ar ane cn. ᷓ ö reff tune g Tod Tem Dr doo = , J e g e e f . . . 966 . 6 sertige oder nah nderungen sind in lateinischer Schrift gedruckt! . Wrecn jonstige Gebrauchzgegensiände oder Stoff dazu verlangt, so ist der Bestan 130 . 170 — 9 . fn ; . j r ; . j ͤ Stück, ö ü Notwendigkeit der Anschaffung erteilt werden, wenn Kend ind in lateinisch 9 ö bet! Bren son stige eb taus siän de oder Stoff daz gt, so ist der Hestand . 241709 . 23 . 1 1.55 e nr g , . Stück, tons en ohng Prü ung der s r. L Dise Bestandeltte allt für elne Peison, zu J. und. M für jede Persou des Hausstand Tebärreffg zen Ter ge an Cie nfländel bes bes ütaclzn oder gieichtenw-nöbaten Läncherkung . Rrü a. I0 . 2620. 12. J ⸗ oh eln. gr durch Harlegung einer Apgabebescheinsgeng eins der von der Reichsbeklzidunrsselle zu eber diesen Berand bingus follen in der Reg n dine Wezu, sschein:- Crsg!stellt werken? . k udien äscke Et derbi send des ganzen Hauskdlscha! Db) ür Gadkfische. eth menben Annahme flelltn nac weilt, daß er diefer die im Abtlaß 2 für die eirt:-Fen, Gattungen bon 2. Fin Personen über 14 Jahre (elten die Grundfäze für Erwechf Als Bestand Men ständen der han ragten Ut, elnschlicklich der eigenen Auestattung einzelner Hausstandgangehörtzer, ̃ — ; Jebrauchsgegenfsänden beieichnete Anzabl nach Verwendungazweck gleichar iger, v. och gehkaucht fähiger Stücke besuc ae td; Fenz . ze für Crmechsene, s Hestand gelten alle und außerdem die Zahl der Haus standsan geb. en anzugeben. ö Nacht Unter. Aasianda. Teibchen Unt r Frisier in g ne iich uber! Lat i ee e en 3 6 g n ., , ö. 9 eg ö . i. ö en tif i. . ö 81 . . LV. sind auch vorbandene Htoffe anzugeben Stoffbrelte: 9 3 ö. . . rock roc iaille jack⸗ ,,, . gebr. ählsen⸗ et Kin ⸗ , n og li⸗ ir w ünseht. zei e ner Annahmestelle für gebrauchte Es sind auch die ve meiatlich nicht mehr geb fäb . 3066 Stoffe ar⸗ s . ö gene, ö dung, Wüsche oder Schuhwaren (X. 5 964 z ü nn, e ? mehr gebrau vafäbigen vordandenen Stücke und Stoff. . ö . ge f ö. ,, 9 . 9 ,. ¶ᷣ . z 8 8a, S. 8 ff.) entgeltlich oder unentgeltlich zugeben. Bei solchen st es wönlich und e wünscht, fie bei einer Ännahméstelle für gebrauchte Kli⸗ e 7 , 2 27 170 350 0902 1. hei 53 36 . Enrtscheidurg der Anngahmestelle noch so grt erbasten ist, daß sie obne S I2) jn ver kansen. irn ö,, . ö. . abzugeben, sie ju anderen Gebrauchigegenständen ju verarbeiten oder der . D T ö 355 2 ö J — 939 230 er cblie⸗ Instendsttzunggarhelten an Erarchkarkeit einem neuen Stücke fast gleichnteht, 3. Bor 2 der St ff s Iich 1 J * x hr. 47 3 2 ; . . er J ö en *. Cm . ' . ö * — . 6 z 5 . ., . . , , . aus zerlegten arbrauchten Stücken, sind wie Gegenslände, Ill. Auch bezugsscheinfreie Gegenstände und Stoffe sind aufzuführen. — 2.25 3.25 1.570 1.70 2650 0.80 1.5 b) k Stücke ä. Zwesgn Sor zer. und Whnicnfachen sst, abgeseken von den ihn dieser Liste unter A, B, E und P ,,, 3 . . 9. 3. , n, n der Hestgnpt lite re , , 1 . agb dem ih 636 zh zz 123 1. 170 2— Q hv! 0 . = 2. bei Unterkleidung, gun e g ain ache. Beil,, Haus und Tisckwäasche gcgen Abgabe von 9 i j 7 3 ? ö. * ; . ; J s 4 ö 4 ö 8 * 21. . . 2 ] * * ö. 2 2 . ö ö . — 2 5 — 44 * M . J . ö. a . en men ,,, ,, , beik ren cen nh rr r ier ,. . ö ku deer in . . 9 . tell ö Kö . An ,, oder nach Maß anzuferligenden Stückes ist auf Verlaugen Stoff ju seiner der St ) ht i mn. gor ᷣ ö 1. Neue Richt- scheider. . ichs be kleidun gõs . ; ö linisn Il. Fassung ziffer 4. Mi ar über lei 9 ‚ Reichs bekleidunge stelle n heistell k , . ö . 69. 6. odo n . kleidingsstiicke sind ; VIII. Die von den Betriebtunternebmwern den in der Kriegs wirtschaft tätigen Personen zu Eigentum Geheimer Rat Dr gen rr, Reichs kommissar für bürgerliche Kleidung. ; dare , 6 , . Gegenstände und auf Kleidung, die nicht als Gebrauchzlleidung dienen kann, . . ö ., , J ,, e nn, . ö überlasse ne hesonderꝛ Herusgkleid arg ift anf den Bestand mitanzur chnen. ö J Grfen i n m , . den Annahmestelle⸗ nicht erteilt kid Inktastteeten dieser 8 überlassene hesondere Be ufäkejd; f auf de ö : ? z ; ach Abse fen für dieselbe zu vecsorgende Person von Inkrafttreten dieser Be⸗ ö bee e le. ö e n, i ff. l. Ziffor 5 We n ner . gSrlianntmachnn der Reichs bekleidungsste lle tber nene geings scheinvordrntke ( I. . Fannt w . . . bis ö Gegen ständen derselben Art. Dahei Riehti ale n' 8 éines Haushalts vergl. Ziffor 1b, 1 der Nouen 1. Laß in dem Beslande ; Vom 13. Oliober 1917 end rel, Roc 66 Jade), die einielne . und 69 h 2 ö. Teile eines voll⸗ J. Ausser Bezugssehsinen gegen Abgabebescheinigung dürsen Bezugsscheine auf in ö . . ständigen Anztges, die einjeine Bluse und der einzelne Kleiderreck als Teile eines Kleides. der Bostandsliste nicht, gurgeführts Geraucksgegsonständq d, Soweit nicht, dis a) meiner Person, Auf Grund des 82 der Bundesrats verordnung über Befugnisse der Reichs belleidungsstelle 3. ; . bi. S. 257) fowie von 8 12 Abs 2 der Bundesratg⸗ Zu den nach 8 2 zu ertellenden Beingsscheinen. sind, die Beingescheln.⸗ Vordrucke Al, n Beiirken,
Abgabe von Bezugsseheinen überhaupt verboten ist, nur insoweit erteilt werden. als die An- ã sehaffung dringendst notwendig erscheint. . ö. . nom r. März 191 Reichs ⸗ Ses⸗ i trick⸗ und Schuhwaren vom f n neben der Ausferiigungtstelle bestehen, Bl zu verwenden. Bei Verwendung Verkehrs mit Web⸗, Wirk, Strick chuh wo kesondere Prüfungestelle f nne heli lan unteren Abschnißte zn streichen.
5 n 8. Bezugsscheine, ausser solchen gegen Abgabod scheinigung, dürf ie! b) bee , eee ed , . e . verordnung über die Regelung des * ö ; ( . 16 J d artoilt werden für Pis'sahR ws ohs ö es s lich , , w ⸗ : 10. Juni / as. Dezember 1916 Reichs Gesezbl. J ö 8 k b ge m , gr nne U ist der linke untere Abschnitt unautgefüllt zu lossen und
A. Oberkleidung für Männer: Taschentũ cer 6 Stũck . , — K sel ⸗ Ir r ju durchstreicken. d der k. . j = ; treten neue Vordrucke AL und BM, ⸗ ö ; . ö. JJ ] Stüd 2 und Umlege- . 9 6 i, nn ,,. für dat der Beirgsschein beanttagt wid, blä die in r , ,, 4 ,, dener 9. eden . Her tel r on 36 ben rn e d Sonn tagganz ug; —— . 7 tis ,,,, des Alter g ̃ ĩ ũ ; n Voreinsendung von 30 8) abgedrudt sind Si nue feritgungsstell Azlteferung det BeꝛrgeschelntKz abjunehmen und zu Winter-U-berzieher oder ⸗Unhang' ins⸗ Manschetten (Stul 3 Paar e) (bet Bern wäsche, Hau z, und Küchen ; Reichs berleidungafiell, Berlin W. So, Nürnberger Patz 1. geg ; Sie ist von der Aus fertigungèstelle gegen An ö r- Unhang in ,,, ö . Zen asche) ; in siad wur inne halb jwcler Monate, vont Tage der Ausfertigung ernlchts
kaes bezw. des v ĩ Hamaß . ö. zen Cie Die Bezugescheine A II und B ⸗ g ; 6. J on mir vertretenen Hausstandeg, dem * Personen angebören C ab zugascheine . ö üAiste mi Vermnik Gegen Abgabebeschelnl⸗ 8 ö 8 g8ti de e. erechnet, . Die Abaahe des Bezugtscktines ist in de: Masonalliste mit dem Vermerg Gegen Abgabebe n, . Doren ö. ,, luck ⸗ tin gung tler 2 des Namert, auf den die Abgadebescheinigung lautete, einzutragen.
Zahl ist anzugeber),
gesa Anmerkung: i) Gehrockanzüge sind als Sonn- nur die auf der Rü cseite von mir n sind⸗ 1 ? sißraucken. Ihr Neu⸗ bejw. Nachdruck ist verboten. , . in, n, ee * 26 . . if ö Hen nnn. . a n, Sguwiderhandlungen gegen die Anordnung ke z 3bs. Z und gegen 5 5 Abs. 4 werden vech dier ni. rufe ch zen, is s il. ndgs Ce beende, slennmmcbusg sr, gz aß wödet gf mäss, Wundehtatztztteebug übe? die Besuaniffe ver Relchabcieidumgafietie dr
je naeh der Verwendung durch den Am Anmerkung: 3. B. bet be ⸗ / ; ü bel Ertellu ver tragsteller. Nieht anzurJzehnen sind vor. breantragiem Wiat it auc änttegtem Winterübersieber auch Wintermantel, Minterumbang:; Ren enn, gegen Abgabe beschelatzun g. , de g 'n. bei Aöͤgabe gebrauchter Kleidung und, Edäsche W imterhandschuhe handene Fracks und Smokings. ban r nn, Gef et i rn e rf, von Jaclenkleidern (Kostumen) . nieren are , 5 , n nn n i. w den i n, n,, ohne Seftellung zu. 22. Maͤrz 1917 bestraft.
1 * 14 1 1 1 14 1 8
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Sekanntmachung der Reichsbekleldungsstelle üher die Erteilung von Bezugs 3 scheinen bei Abgabe gebrauchter Kleidung und Wäsche.
65 Vom 13. Oltober 1917. *
ö. — ñ iss ᷣ idungs stelle 25 d des 8 2 der Bundetzrats verordnung über Befugnisse der Reichs belleiding
3 20 vom uh e nh (Reicht⸗Gesetzbl. S. 257), verbunden mit S5 11 und 19 der Bundes tata⸗ 5 verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk, Strick- und Schuhwaren vom 18 10. Juni / 3. Dezember 1916 Neichs Gesetzbl. S. 1420), wird folgendes bestimmt:
3 3 81. ö 140 1. Es werden aufgeboben, und jwar mit en n g Wirkung, soweit nicht nach g 5 elne beschränkt⸗
Dis id SSG. S A X
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D282 S8SGa83 E S D S
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3.50 4. 20 4.60 5. 3.10 3. 80 4.104. 2.75 3. 40 3 50 4. 2. 40 2.890 3.203. 2.— 2.00 2.70 3.
L80220 23026
60 I 80 2. 240
1.0 701.352. 3022.45 1.10 1. Hh i. 3 2.302 45 1.301 56 1.1923. 10 226
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