83 .
Die Vorlch iften über die Ablieferung der bergestellten Erjeug⸗ nisse an die Trockenkartoffel. Verwertungs- Gesellschaft m. b. H., die Spiritusjertrale ode die Süddeutiche Spirttuzindustrie, Kommandit⸗ 6 auf Astien, Zweigniedeilassang München, bleiben un⸗
erührt.
§ 4 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Oktober 1917.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow.
Bekanntmachung,
betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 577.
Vom 12. Oktober 1917.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über den Verkehr mit Fässern vom 6. Juni 1917 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 473) wird folgendes bestimmt:
Artikel 1
Im §5 Abs. L Zelle 15 der Bekanntmachung über die Beschloa—⸗ nahme von Faässein vom 28. Juni 1917 (Reichs -Gesetzbl. S. 577) werden die Worte:
ée] eiserne Fässer, Käbel, Bottiche und ähnliche Gebinde gestrichen. Artikel 2
Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Okltober 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
—
Bekanntmachung
über die Gewährung von Sterbegeld und Hinter⸗ bliebenenrenten bei Gesundheitsschädigung durch aromatische Nitroverbindungen.
Vom 12. Oktober 1917.
Nr Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. Auqust 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)
64
folgende Verordnung erlassen:
5§51
Wenn eine nach dem dritsen Buche der k o dnung versicherte Person bel Herstellung von Kriegsbedarf sich eine Gesundheltaschädigung rurch nitrterte Koblenwass rstoffe der cro⸗ matt chen Reihe (J. B. Dinitrobenzol, Trinitrotoluol, Trinitroanisol) zusmht und infolge ihrer Einwirkung frirkt, so sind Sterhegelꝰ und Henterbliebenenrenten unter entsprechendtr Anwendung der Volschriften der Reichsversicherun g go dnung auch dann zu gewähren, wenn der Tod nicht als Folge eines Unfalls, sondern als Folge elner allmählichen Einwirkung der gerannten Steffe anzusehen ist.
5§ 2 War der Rerstorbene in mehreren Betrieben keschäftigt, welche die im 5 1 genannten Stoffe herstellen oder verarbeiten, so hat der⸗ jenige Versicherungsträger die Kezügt festjusttzen und ju gewähren, dem dar Beirieb angebört, in welchem der Veistorbene zuletzt mit jenen Stoffen beschäftigt ioorden ist.
§8 3 Der Reickskanzler kann hesondere Vorschriften ur Ausführung ö. Velordnung, inzbesondere über die Aufbringung der Mittel erlassen.
5 4 Diese Verordnung allt rückvirkend für die seit dem 1. August 1914 eingetretenen Todesfälle. Die Frist sur Anmeldung von An— sprüben auf zurückliegenden Todesfaͤllen lauft frühestens mit dem 1. F brum 1918 ab. Ansprüche auf Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten, die seit dem 1. August 1914 rechtskräftig abgelebnt worden sind, weil die schädigende Ginwtrkung der im § 1 genannten Stoffe nicht die Folge eines Unfalls g⸗wesen ist, hat der Versicherungetréger nach den Vorschriften dteser Verordnung zu prüfen. Führt die Prüfung zu einem dem Berechtigten ünsstgeren Ergebnis oder wond ez von dem Gerechtigten verlangt, so ist ihm ein neuer Bescheid zu erteiler. 8 5 Der Rätekanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrasttretens dleser Vrordnung.
Berlin, den 12. Oktober 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
—
Bebanntmachung über den Absatz von Strandaustern.
Vom 13. Oktober 1917.
Auf Grund des 5 2 der Bekanntmachung über die Be— aufsichtigung der Fischversorgung vom 28. November 1916 (Reichtz⸗Gesetzbl. S. 1303) wird folgendes bestimmt:
§1. Der Absatz von Strandaustern (Piepaustern), die in hen im §z 2 bezeichneten Küstengebleten gewonnen werden, darf nur mit Genehmigung der nach F 2 justandigen Stelle erfolgen. Diese Vorschrift findet kein' Anwendung auf den Weiterak satz von Strandaustern, die mit der Genehmigung der zuftändigen Stelle abgesetzt sind. 82
Als zusländige Stellen im Sinne Fes § 1 werden bezeichnet für Strantaustern, rie gelandet werden in Gebiet:
1) er schleswig⸗holseinischen West⸗ die Schleawig-⸗Holsteinische lüste, der nordfriesischen I seln Kriegs⸗Schalfter⸗Gesellschaft und des Noroufers der Gibe mit m. b. H. in Hride i. Holst, Auenahme des Stadtgebietes von Hamburg und Altona
2) des Sübnferg der Elbe, im Stadt, die Muschel⸗Einkaufs⸗Ge⸗ gebie! von Hamhurg und Altond nossenschaft c. G. m. b. X. sowie an der Nordseekäste von der in Cuxhaven, Elbmündung bis Kappel (Gezi:t in,
3) von Keppel (Beiirk Stade) biz Muschelvertriebagesellschaft zur Gren der oldenburgischen „Urterweser! m. b. H. in
Aemter Jever und Varel Geestemün he,
4) von der Gienje der olcendurgischen die Fisch⸗ und Muschelver⸗ Aemter Jwer und Varel biz zur trebegeseßschaft m. b. H. holländischen Grenze „Ostfri⸗sland! in Norder.
Wr Zubweitungen ton Strenraustern, insbesondere Strand austernwurst, herstellt, darf die Zubereltungen nur mit meiner Ge— nehmigung abfetzen.
§ 4. Z imwiderhandlungen gegen dite Voꝛschiiften dirser B kannt ⸗ machung werden nach 5 6 der Bekanntmachung üher die Beaufsick⸗
bis zu zebntausend Mark oder mit einer diger Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die fich die steaf ⸗
bare Hantlang beziebt, eingezogen werden, ohne Unteischied, od sie
dem Täler gehören oder nicht.
§ 5. Dlese Bekanntmachung trütt mit dem 1. November 1917 in Kraft.
Berlin, den 13. Oktober 1917. Der Reichskommissar für Fischversorgung. von Flügge.
Beschluß, betreffend Betriebesperrung der Metzgerei des Leo Eisele in Füssen.
Die Distrkktspolijeibehörde Füssen besckließt in obiger Sache: JI. Die mit Beschluß vom 13. Juli er. verfügte polijeiliche Sperre dez Metzgereibetriebes des Leo Eisele in Füssen wird mit Wirkung vom 15. Oktober ab aufgehoben und dem Vorgenannten die Wieder aufnahme des Betriebs seiner Metzgerei von diesem Tage ab verstattet. II. Genannter bat die Kosten gegenwärtigen Verfahrens zu tiagen. III. Gebühren baben gußer Ansatz zu bleiben. — Diet in der Erwägung, daß mit 15. Ofiober seit der Verfügung der Sperrung drei Monate, die Mindestfrist einer solchen nach Bundeg— ralsberordnung, verstrichen sind, das Eisele sich setther ohne Be⸗ anstandung geführt hat und angenommen werden kann, daß die Straf⸗ maßnahme ibren Zweck erreicht hat, sonach sich mit der Mindestfrist begnügt werden kann.
Füssen, den 6. Oktober 1917. Königliches Bezirkzamt Füssen. Freiherr von Kreußer.
önigreich Pren ßen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberkriegsgerichtsrat Hottendorff vom stellver⸗ tretenden Generalkommando II. Armeekorps aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer und Oberkriegsgerichtsrat zu verleihen.
x
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Leiters des in der Entwicklung begriffenen Gymnasiums in Berlin⸗Tempelhof Professors Dr. Hobein zum Direktor dieser Anstalt durch das Staats— ministerium bestätigt worden.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Kreuznach getroffenen Wahlen den Rentner Schneider daselbst als unbesoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Kreuznach auf fernere sechs Jahre und den Stadtverordneten Wenzel daselbst als un⸗ . Beigeordneten der Stadt Kreuznach auf sechs Jahre
estätigt.
Ministerium des Königlichen Hauses.
Dem Konzertmeister in der Kapelle des Königlichen Theaters zu Wiesbaden Nowak ist auf Grund Allerhäöchster Ermächtigung Seiner ö des Königs der Titel König⸗ licher Musikdirektor verliehen worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Direktor der Königlichen Baugewerkschule in Aachen . Hartig ist der Titel Professor verliehen worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bei der Hauptverwaltung der Staataschulden sind
der Rendant der Staatsschuldentilaungskasse, Geheime Rechnungsrat Hahn zum Dirigenten der Kontrolle der Staats⸗ papiere und
der Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator, Ge⸗ heime Rechnungsrat Siebert zum Rendanten der Staats⸗ schuldentilgungskasse exnannt worden.
Ju st izm iniste rin m.
Dem Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Rusche in Stettin und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Nie⸗ mann in Goslar ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt, dem Notar, Geheimen Justizrat Stephan Fröhlich in Cöln die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte mit Ablauf des 20 Oktober 1917 erteilt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Geheimer Justizrat Wellenkamp bei dem Land⸗ gericht in Osnabrück, Justizrat Thomsen bei dem Amtsgericht in Kappeln, Dr. von Damm bei dem Landgericht II in Berlin, Carthaus bei dem Amtsgericht in Rathenow und Dr. Berg bei dem Amtsgericht in Wiesbaden.
Mit der Löschung des Justizrats Thomsen in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.
In die Liste der Rechtsonwälte sind eingetragen: der Amtsgerichtgrat a. D. Hoheisel bei dem Amtsgericht in Ilield, der Rechtsanwalt Dr. von Damm vom Landgericht II bei dem Landgericht JL in Berlin, der Rechtsanwalt Dom⸗ browsti aus Braunsberg bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Königsberg i Pr. sowie die Gerichtsassessoren: Erwin Siber bei dem Landgerichte III in Berlin, Or Bund— schuh bei dem Landgericht in Magdeburg, Dr. Herbert Goltz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln und Dr. Plan kem ann bei dem Amtsgericht in Bensberg.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G. S. S: 152) wird zur öffentlichen J bracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Hetriebsjahre 1916 bei der Zschipkau⸗Finsterwalder Sisenbahn und der Zweigbahn Sallgast — Lauch hammer auf
. 170 000 Mb festgesetzt worden ist.
Halle (Saale), den 10. Oktober 1917.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Scheringer.
ligung der Fischbersotgung vom 28. Nevember 1916 (R. ichs. Gesetzkel.
Selte 1303) mit Gefängnis big zu elnem Jahre und mit Geldstrafe
Bekanntmachung.
Auf Grund der S5 6 und? der Bundesrats ber ordnun 24. Juni 1516 über den Handel mit Leheng, und Futtern dn * zur Bekämpfung des Ketten handels en, ,, S. 581) sowse des 5 1 der Bundesraisberorbnung vom 23. September 19185 ö. Fernbaltung unzuveilässiger Personen vom Vandel Reichs. Heeg Seite 60s) habe ich der Firma Tb. Dahn & Co., Inhaber Fabr. kant Johanne Hahn in Charlottenburg, Goethestraße 6 mit Zweigniedetlassung in Schwedt die Erlaubnis zum Dande mit Leben g und Kuttermttteln aller Art und mit Gegen;
j 3 9 nänden des täglichen Bedarfs wegn Unzuverlässigfeit Hennen am Keitenbandel ent og en. Auch habe ich der gin jede Betätigung in diesem Handelsbetrieb mit dem heutigen Tige untersagt. ᷓ
Angermünde, den 5. Oktober 1917.
Der kommissarlsche Landrat. Frelherr von Erffa.
Betanntm ach ung.
Der Wirtin Gertrud Wimmers in Crefeld, Blum'n— straße 84, babe ich den Handel mit Lebensmitteln wegen Un zuverläfsigkeit unter sagi und gleichieltig die von ihr betriebene Wirtschaft mit Wirkung vom 12. Oktober 1917 geschlossen. Bie Kosten der Untersagung fallen der Gertrud Wimmeit zur Tast.
Crefeld, den 8. Oktober 1917.
Die Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.
Bekanntmachung.
Der Gemäüsehärdlerin Witwe Heinrich Langen zu Crefeld, Geldernsche Straße 37, habe ich den Handel mit Lebenzmitteln wegen Unzuverlässigketn mit Wirkung vom 12. Oltober 1917 unter s ag t. — ie Kosten der Untersagung fallen der Witwe Heinrich Langen zur Last.
Crefeld, den 8. Oktober 1917.
Die Pollieiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.
Bekanntmachung.
Der Händlerin Ehefrau dez Paul. Viehm ener, Else geb. Röhricht, in Dortmund, Mühlenstraß 22, haben wir auf Grund der Bundetratgverordnung vom 23. September 1915 betreffend die Fernbaltung uniuverlässiger Personen vom Hande (RöGBl. S. 6603), durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuvder— lässigkeit untersa gt. — Die Kosten der amtlichen Be kannt mach ing sind von der Betroffenen zu erstatten.
Dortmund, den 10. Oktober 1917. . Lebengzmittelpolelamt. J. J.: Schwarz.
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Wilhelm Lagemann in Dortmund Hohensyburgstr. 62, habin wir mit Verfügung vom beutigen Tage auf Grund der Bundetzratzverordnung vom 23. September 1916, betr. die Fernbaitung unjuverlässiger Personen vom Handel (RGBlI. S. 603), den Handel mti Lebensmitteln und Artikeln den täglichen Lebengbedarfs wegen Unzuverlaässigkeit in bejug auf dtesen , n,, untersagt. — Vie durch die Veroffentlichung . ekanntmachung verursachten Kosten sind von dem Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 10. Oktober 1917. Das Lebensmittelpoltelamt. J. A.: Schwarz.
Sekanntmachung.
Der Händlerin Eheftau des Viktor Kiehn in Bottroy, Germanianraße 78, deten Mutter, Frau Witwe Maria Ber ge⸗ mann, geb. Schumacher, deren Sch vester, Ehefrau Barbara Bergemann, beide in Bottrop, Ouerfelderstraße Nr. 69, wohn—⸗ baft, und der Schwiegermutter, der Händlerin Kiehn, Frau Witwe Luguste Kiebn, geb Grull, in Sottrop, Germanlastraße Nr. 78, ist auf Grund der Bundegratzverordn ung vom 23. Sep⸗ tember 1915 (R SHBI. S. 603) und der Aufführungtanwess ung vom 27. September 1915 der Handel mit Lebens und Futter mitteln und loastigen Gegenständen des täglichen Be darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelgbetrleb un tersagt worden. — Frau Kiehn hat die durch das Verfahren verursachten baren Aullagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der obengenannten Verordnung vorgeschriebene bffentliche Bekannt⸗ machung, zu etstatten.
Recklinghausen, den 9. Oltober 1917. Der Landrat. Bürgers.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 15. Oktober 1917.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und er n und für Handel und Verkehr hielten heute eine ung.
Der Reichskanzler Dr. Michaelis hat sich, wie „Wolff Telegraphenbüro“ meldet, gestern nachminag nach den besetzten Gebieten des Ostens begeben.
Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros “ zufolge erklärte auf dessen Anfrage der Unterstaatssekretär Freiherr von dem Bussche:
Die von dem frau jösischen Ministerpräsidenten Ribot in selner Rede in der franzksischen Kammer vom 17. d. M. aufgestellte Be= bauptung, Deutschland habe der französtschen Reglerung in die Ohren flüstern lassen, sie könne durch Vermittlung eines Politikers Ver⸗ handlungen über die Rückgabe ifa e fh iu gens eln. lLiten, entbehrt jeder Unterlage. Die Kaiserliche Regierung hat, wo immer Sondierungen über Friedengmöglichkeiten an sie heranzreen, keinen Zweifel darüber gelassen, daß deuischer Grund und Boden ntemalg den Köegenstand von Verhandlungen mit elner fremden Macht bilden könne.
Das „Reutersche Büro“ verbreitet folgende Meldung:
Der Schiffsraum, der der Regirrung zur Verfügung steht, wurde dermehrt durch eine neuerlich getroffene Cntscheidung, nach der die Regierung joicke Schiffe in' brittschen Häfen in Gebraych nehmen kann, die ganz oder vorwiegend britssches Cigentum siad, Jedoch y. unter neutraler Flagge fuhren. Nachdem die deutsche Hꝛegn enn
Prisengerichtsurteilen dabln entschieden bat, daß ungeachtet . reutralen Flagge diese Fahrzeuge als biitische behanrelt . men, ist eg zum Schutz des brltischen Kapitalg, das in hie
Schiffen arbei ei, noswendis, daß fie Tie engsische Flagge fibc— Auf Grund dieser ke r n 9 die M geren folgende
iffe beschlagnahnm t: „Sphlnr', Bellgrove“, ge eld . , Die Eigentümer werden far die Be⸗
nung ibter Echiffe enischädigt werden.
hierzu bemerkt „Wolffs Telegraphenbüro“:
Die Meldung des Nuterschen Büros“ ist eine Muster⸗ tung engtischer Heuchelei und Verdre bung. Durch MJ. Verordnung vom 20. Oktober 1915 batte die britische Regierung ae i ne 57 der Londoner Deklaration aufgehoben, wonach über . seindliche oder neutrale Nattonalität eines Handelaschiffes . glagae entscheidet, die es zu führen berechtigt ist. An telle diefes Artikels war die frühere Praxig der englischen Prisen⸗ r. wieder eingeführt worden, die auch neutrale Schiffe als ian ice bebandelte, wenn feindliches Kapttal in ihnen angelegt war. Hh diese Maßregel wurden neutrale Reedereien vergnlaht, deuische Beteiligungen abzustoßen, während das englische Bestreben, sich rale Picedereitn durch Kapftalheteiligung diensikar zu machen, mem Hinderntg begegnete, Als notwendige Vergeitungemaß— regel wurde desbalb, von deutscher Stite ine neue Bestim⸗ mung (3 ffer 11a) in die Pꝛiisenordknung aufgenommen, wonach peut ale Schiff als feindliche zu behandeln sind, wenn überwiegend seindliches Kpital an ihnen beteiligt ist. Die Reuiermeldung dreht albefaunter Welse den Spieß um und kerzichnet die Vergewalti⸗= zungen neutralen Schiff sraumes durch England als Vergeltungs⸗ naßregel gegen die neue deutsche Bestimmung. Das Mandder ist aber diesmal so plump, daß die deutliche Absicht, den gerechten Zorn fer betroffenen Neutralen auf Deutschland abzulenken, schwerlich Er⸗
solg haben wird.
Durch die Bekanntmachung vom 138. Oktober d. J. im heutigen „Reichsanzeiger“ it im Anschluß an die Betannt⸗ machung vom 2. Februar 1917, betreffend das Aus⸗ und Durchfuhrverbot für Waren des 1. Abschnitts des
olltarifs, diesem Verbote neu unterstellt: Die Ausfuhr von le nden, lebend, aus Nr. 125 des Statistischen Waren⸗
verzeichnisses. .
Der Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Berlin NW,. 7, wird, laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ während des Monats Oktober 1917 große Mengen von Knochenbrühextratt, der als Zusatz zu Suppen, Saucen und Gemüse sowohl für den Einzelwerbrauch at auch für Zwecke der Massenspeisung verwendet werden lann, dem freien Verkehr übergeben. Der Verkaufspreis des ialändischen Knochenbrühextrakts an den Verbraucher ist auf 3 — „S für das Kilo, des gemischten dänischen Extrakis auf 580 6 für das Kilo festgesetzt. Bei Abgabe in kleineren Packungen (Dosen) ist ein Äufschlag für die Verpackung mit 0 bezw. 70 8 zulässig. Die Abgabe an Interessenten zum Zwecke des Weiterverkaufs erfolgt nur während des Monats
ktober — nach den Weisungen des Kriegsausschusses für Oele und Fette — durch folgende Firmen:
Gesellschakrt für Gewinnung von Fett. und Nebenprodukten
G. m. b. H., Altong, Königftraße 215/217,
Louls Wolf, Haanoder, Aiternstiaße 2,
Paul Kasper, Braunschweig, Karl⸗Schmidtstraße 16.
Ax. Löwenberg, Mainz, .
Patentverwertungs⸗ , . m. b. O, Crimmitschau, Sachsen,
Militärfonservervenfabrlk G. m. b. H., Berlin NO. 27, Andreas
straßze 32, Helne C. Co., Halberstadt.
Die Kriegsamtsstelle in den Marken gibt über die Er⸗ veiterung des Wirkungsbereichs der Tranzport⸗ jentrale des Oberkommandos in den Marken folgendes bekannt: Der Wirkunggbereich der Trangportjentrale deß Ober kom mandas in den Marken war durch die Betanntmachung vom 15 September d. J. (bt. Fa Nr. Hl 197) genau begrenzt worden. Da jetzt jur Bebebung bon Schwierigkeiten bei der Giterb ferderung in Groß Berlin mehr vilfektäfte alg biFgher zugesichert sind, wird der Wirkungabereich der ,, derari erweitert, daß er künftig folgende Bahnhöfe umfaßt: Auh lter, Charlottenburger, Cöpenick, Frankfurter Allee, Frie⸗ denau, Goöenper, Halensee, Hamburg; Lehrter, Lichtenbera⸗Friedriche⸗˖ felde, Moabit, Neukölln, Neukoͤlln⸗Treptow, Niederschönewelde⸗Jo⸗ hannigthal, Nordbahnhof, Ostbahnhof, Pankow⸗Schönhausen, Pankow,. Verschiebebahnh of, Potsdamer, Reinickendorf, Rummelnburg bei Berlin, Schiesischer, Scköneberg, Schönebera⸗Milltärbabnhof, Schön⸗ holi. Reinickendorf, Steglitz, Stettiner, Tegel, Tempelhof. Kangier⸗ bahnbof, Wedding, Weißenset b. Berlin, Zentralviehhof, Wil mert⸗ dorf · Friedenau. h . . 34 1. ,,,. zu 6 36 n
ahnhöfen nachsuchen will, ha ausschlie an die Trang port⸗ jentrale dez Oberkommandos in den Marten, Berlin W. (Schöne⸗ berger Ufer 16) ju wenden.
Bei allen anderen Bahnhöfen im Beilrk der Krleggamtostelle in den Marken können die Gemeinden und nur in einzelnen, besenders dringlichen gtotfällen die Garnisonkommandos oder das zuständige stel vertretende Generalkommando um Hllfeleistung angerufen werden.
Vie Gem inden sind verpflichtet, den Anforderungen der Güter⸗ abfertigungen auf Stellung von Wagen und Gespannen zur Durch- führung der Güterabfuhr nachijukommen.
Die Güterabsertigüngen find insowelt als Organe der Milttär— gewalt anjust hen. ‚ .
Bie früher ergangenen diesbejüglichen Ausführunggzanwelsungen werden hierdurch aufgehoben. ;
Kriegsnachrichten.
Berlin, 13. Oktober, Abends. (B. T. B.)
In Flandern wechselnd starke Feuertätigkeit, keine Infanterie . An den übrigen Landfronten nichts von Bedeutung.
In gemeinsamer Unternehmung von Teilen des Heeres und der Flotte . wir auf der Insel Oesel (Rigaischer NMeerbusen) Fuß gefaßt.
Die nutzlose Massenopferung englischen Blutes an der Flandernfront hält an.
Der fortgesetzte Regen der letzten Tage hat das flandrische Kampfgelände völlig in einen fumpfartigen See verwandelt. Trotz der ungeheuren Schwierigkeiten, die sich hieraus für die
ngreifer ergeben, haben die Engländer ihre verzweifelten An⸗ trengungen fortgesetzt, in Flandern an irgend einer Stelle der Jampffront einen entscheidenden Erfolg zu erzielen. Durch Verringerung der Hreite ihrer Angriffsfront auf 10 Kilometer verfuchten sie, durch, massierten Einsatz i artilleristischen und infanteristischen Kräfte zwischen in Straßen Langemarck — Houthoulst und Zonnebete. Morslede einen Entscheidungsstoß zu führen, der ie⸗
doch auch dietznal an dem heldenhaften Widerstand der deuischen Flandernkämpfer zerschellte. Die Feuerveorberei⸗ tung zu dlesem Stoß übertraf bei weitem die der letzten Tage. Wieberholt brachen die mehrfachen Angriffe der englischen Infanterie zwischen Bahnhof und Dorf Poel⸗ tapelle unter schwersten blutigen Verlusten in unserem Sperr- und Abwehrfeuer zusammen. Durch rücksichtslosen Einsatz immer frischer Kräfte gelang es dem Feinde schließlich, hier im Trichtergelände in unbedeutender Tiefe vorzukommen. Die erbitterten Kämpfe dauerten bis zum Abend an. Im Verlauf dieser Kämpfe gelang es uns, einen Teil des nördlich Poelkapelle verlorenen Geländes wieder zu nehmen und erneute feindliche Angriffe in Gegend Poel— kapelle und südlich davon abzuweisen. Auch bei Paaschendaele wurde bis zum späten Abend mit größter Erbitterung ge— kämpft. Die geringen Einbuchtungen unserer Front, die der Masseneinsatz der englischen Kräfte als einzigen Gewinn erzielte, mußte der Feind wiederum mit den schwersten Blut⸗ opfern bezahlen. Außerhalb der verengerten Hauptkampf⸗ front verfuchte der Gegner ebenfalls am Morgen des 12. Oktober einen Teilangriff bei Gheluvelt, der verlustreich zusammenbrach. .
Auf dem Kampffelde blieb das Feuer auch Nachts über sehr stark. Am frühen Morgen des 13. Oktober setzte wiederum schlagartig von Merckem bis Zandvoorde stärkstes . ein, dem bisher keine neuen Infanterieangriffe olgten.
Im Artois und an der Aisnefront war tagsüber das feindliche Feuer lebhaft. Am Abend des 12. Oktober brachen nach kurzer Feuervorbereitung unsere Sturmtruppen westlich Craonne in 400 m Breite und bis zu 500 m Tiefe in die feindliche Stellung ein, fügten dem Feind schwere Verluste zu und kehrten mit zahlreichen Gefangenen zurück.
Im Osten und in Mazedonjen wurden an mehreren Stellen feindliche Patrouillen durch Feuer vertrieben.
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müssen gezeichnet werden!
Der Frieden kann nicht besser be— schleunigt werden, als Hurch einen großen Erfolg der 7. Kriegsanleihe. Drum noch einmal alle Kraft zu⸗ sammengenommen, noch einmal den Feinden gezeigt, daß unsre Alten zu Hause genau so gut zu fechten ver⸗ stehen wie unsre herrliche Jugend draußen! Auf zum Endkampf!
Alle müssen zeichnen!
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Großes Hauptquartier, 14. Oktober. (G. T. B).
Westlicher Krieg sschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Auf dem Kampffeld in Flandern sind dem Trommel⸗ feuer zwischen Lys und Deu le am gestrigen Morgen Angriffe nicht gefolgt. .
Tagsüber blieb die Feuertätigkeit an der Küste und vom Houthoulster Walde bis Gheluvelt lebhaft und war vornehmlich am Abend gesteigert.
Starke französische und englische Erkundungsahteilungen stießen an einigen Stellen gegen unsere Linien vor; sie wurden abgewiesen.
Im Artois und nördlich von St. Quentin lebte das beiderfeitige Feuer in Verbindung mit Aufklärungsgefechten vorübergehend auf. .
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Im westlichen Teil des Chemin⸗des⸗Dam es zeitweitig starker Artillertekampf an der Straße Laon — Soil sons.
Gegen die von uns nördlich der Mühle von Vauelerc genommenen Gräben führten die Franzosen gestern 5 starke Gegenangriffe, die sämtlich ergebnislos und verlust⸗
reich scheiterten.
Destlicher Kriegsschauplatz. Nach wohldurchdachter Vorbereitung hat in vorzüglichem Zusammenwirken von Armee und Marine ein gemeinsames
Unternehmen gegen die dem Nigaischen Meerbusen vorgelagerte, als i nf stark ausgebaute russische Insel Oe sel begonnen. 5
Nach umfangreichen Minenräumarbeiten in den Küsten⸗ gewässern wurden am 12. Oktober Morgens die Be f estigungen auf der Halbinsel Sworbe, bei Kiel kond an der Tagga— bucht und am Soelesund unter Feuer genommen:; nach Niederkämpfung der russischen Batterien wurden Truppen gelandet. J
Hierbei wie bei dem Geleit der Transyortflotte durch die russischen Minensperren haben die beteiligten Seestreit⸗ kräfte den frischen Unternehmungsgeist und das Können der Flotte trefflich bewährt; ohne jeden Schiffsverlust ist dieser erste Teil der Operation voll gelungen. .
Die in der Tagga-Bucht an der Nordwestküste der Insel ausgeschifften Truppen haben in frischem Draufgehen Widerstand der Russen schnell gebrochen und sind im weiteren Vordringen nach Südosten.
Zerel, an der Südspitze der Halbinsel Sworbe, und Arensburg, die Hauptstadt der Insel Oesel, brennen.
Zwischen Ostsee und Schwarzem Meer ist die Lage
unverandert. Mazedonische Front.
Bei heftigen Regengüssen nur bei Monastir und im Cerna⸗Bogen lebhafte Artillerietätigkeit.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Berlin, 14. Oktober, Abends. (W. T. B.)
Im Westen wechselnd starker Feuerkampf in Flandern und nordöstlich von Soissons.
i. Operationen auf der Insel Oesel verlaufen plan—⸗ gemäß.
An der flandrischen Front folgte dem starken Trommel⸗ feuer vom 13. Oktober nur ein feindlicher Vorstoß am Hout⸗ houlster Walde, der verlustreich zusammenbrach. Im Laufe des Tages nahm bei zeitweise aufklärendem Wetter die Artillerie⸗ tätlgkeit auf dem Hauptkampffelde zu und lag in besonderer Stärke auf unseren Stellungen von Merckem bis Mangelare sowie zeitweise auf dem Gelände östlich und südöstlich von Ypern. Gegen Abend drangen vorübergehend bei Draaibank und in Gegend Poelkapelle feindliche Großpatrouillen in unsere Stellungen ein. Sie wurden im Handgranatenkampf unter schweren Feindoerlusten wieder geworfen.
Bei lebhaftem Feuer im Artois und nördlich St. Quentin wurden feindliche Patrouillen bei Hulluch und südlich des La Bassée⸗Kanals abgewiesen.
An der Aisnefront hielt das tagsüber mehrfach zu größerer Stärke gesieigerte feindliche Artilleriefeuer on der Laffauxecke bis zum Einbruch der Dunkelheit an. Bei den fünf Gegenangriffen, die der Franzose mit starken Krästen gegen die von uns nördlich der Mühle von Vauelere ge— nommenen Gräben führte, und die restlos scheiterten, hatte der Feind schwere Verluste, während eigene Stoßtrupps in k 6 Braye und Craonne zahlreiche Gefangene einbringen onnten. 8
Trotz der fortgesetzten gewaltigen englisch französischen An⸗ griffe an der Flandernfront, in der fast die gesamte englische Armee unter Ausbietung aller Kräfte um die Entscheidung ringt, hat die deutsche Führung von neuem — sich völlige Handelsfreiheit bewahrend — im Often die Initiative ergriffen. Im Verein mit der Marine wurden auf der als Stützpunkt stark ausgebauten russischen Insel Oesel Truppen gelandet.
Die Vorbereitung zu diesem Unternehmen war mustergültig. In schwieriger, harter Arbeit gelang die Räumung des Minen⸗ seldes, und sofort, nachdem diese Arbeit beendet war, setzte am 12. 10. unser konzentriertes Feuer gegen die Befestigungen auf der Halbinsel Sworbe, hei Kiel Kond, an der Tagga⸗Bucht und am Soelesund ein. Die Wucht unseres Feuers kämpfte in kurzer Zeit die feindlichen Batterien der Befestigungsanlagen nieder. Nach vollendeler Ausbootung warfen sich unsere Landungstruppen im frischen Ansturm den feindlichen Be⸗ ,, . entgegen, brachen deren Widerstand und sind n unaufhalisamem Vordringen in südöstlicher Richtung.
Großes Hauptquartier, 15. Oktober. (W. T. B.)
Westlich er Kriegs schauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Die Kampftätigkeit der Artillerien in Flandern war wechselnd stark. An der Küste und in einzelnen Abschnitten der Front zwischen Lys und Deule wurde das Feuer zeitweilig zu kräftiger Wirkung zusammengefaßt. In den ausgedehnten Trichterfeldern kam es mehrfach zu Erkundungs⸗ efechten. ef Im Artois griffen die Engländer mit starken Kräften zwischen der Scarpe und der Straße Cambrai —- Arras in 4 kin Breite an. Auf den Flügeln scheiterte der Ansturm im Feuer; in der Mitte drang der Feind in unsere Linien. Von dort wurde er Nachts durch Gegenstöße wieder vertrieben.
Bei St. Quentin lebte das Feuer vorübergehend auf. Die Kathedrale erhielt wieder 15 Granattreffer.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Zwischen Ailette-Tal und Braye sowie im mittleren Teil des Chemin⸗des⸗-Dames spielten sich tagsüber heftige Artillerie kämpfe ab.
Auch nördlich von Reims, in der Champagne und an der Maas steigerte sich zeitweise das Feuer.
Destlicher Kriegsschauplatz.
Auf der Insel Oesel wurden schnelle Fortschritte erzielt. In ungestümem Vorwärtsdrängen warfen unsere Infanterieregimenter und Radfahrbataillone, vielfach ohne das ö der Artillerie abzuwarten, den Feind, wo er ich stellte.
ü. el. Halbinsel Sworbe wurde von Norden her ab⸗ geschnürt, während das Feuer unserer Schiffe die Landbatterien niederhielt.
Wir stehen vor dem brennenden Arensburg und sind im Vordringen im östlichen Teil der Insel, nach deren Ostküste die russischen Kräfte eilig zurückweichen, um über ben Damm, der Oesel mit der Insel Moon verbindet, zu entkommen.
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