1912 (Relchs⸗Gesetzöl. S. 378) vorgesehenen Satze nur dann Anspruch, wenn sie sich verpflichtet, weder mebt als die dem in Betracht kom menden Satz- enisprechende Alkob lmenge unter Einrechnung des übertragenen Teils thres Durchich itte brandes selbst herzunellen, noch den über die vorgesebene Grenze etwa hinausgehenden Teil ihres Durchichnittebrandes an etve andere Bronnerei abzugeben.
Brennereien, die ihren eigenen Durchschnutsbrand ganz oder teil⸗ weise auf etne andere Brennerei übertragen haben, dürfen fremden Durchschnitte brand nicht erwerben.
Die näheren Anordnungen über das Verfabren bei der Uber⸗ tragung des Durchichnitisbraudes und über die Buchführung trifft der Reichskanzler. j . c. Die Zeit der erstmaligen Festsitzung eine Durchscknittsbrandes für die nach dem 30. September 1907 neu enttandenen und betriebe fähig bergerichkteren Jandwirtschafilichen Brenner ien und Obst— brennereien nach den Vorschiiften der 58 13 und 14 des Gesetzes vom 14. Juni 1912 wird um ein Jahr hinausgeschoben.
Il. Kontingent. a. Das Kontingent der Brennereien im Königreiche Bavern (einw schließllch Jufeholz und Mittelberg), im Königreiche Wütit⸗mberg und im Greßhersogtume Baden und die sonst zu einem ermäßigten Verbrauchtabgabenffatze berstellbare Atkobolmenge wird für die einzelne Brennerei im Beniebtjahr 1917,18 auf 19 Hundertteile derjenigen Alkobolmenge sestgesetzt, dte der Brennerei für das Betetebsjahr 1914,15 auf Grund der Vorschrift in Nr. ? unter à oder b der Be— kanntmachung vom 15. Okiober 1914 (Reichs⸗-Gesetzhl. S. 433) ju— gewiesen worden war. Die in dieser Weise herabgesetzte Altohol⸗ menge ist für die einz lne Brennerei auf nicht weniger als 10 Hetto⸗ liter zu bemessen.
b. Die im § 29 des Branntweinsteuergesetzes vorgesebene erst⸗ ma ige Neufestsetzzung der Koatingente wird um ein Jahr hinaas— geschoben.
III. Be fondere Vorschriften. z
a. Für dag Betriebsjahr 191718 werden die im § 10 des Branntweinsteuergesetzes bejeikneten Brennereirn von deu ibnen dort auferlegten Beschtänkungen hinsichtlich der Verwertung der Rückstände von der Branntwetnerzeugung und des Düngers sowie binsichilich der Herkunft der zur Verarbeitung kommenden Roh— stoffe befreit.
b. Im Betriebejchr 1917118: dürfen landwirtschaftliche
Brennerelen einschließlich der im § 13 letzter Satz des Branntwein steuerges⸗tzts näher beseichntten Hefebrennerelen, jJweit ihnen Zucker oder Melasse von zuständiger Stelle zur Verfügung genellt werden, diese Stoffe verarbeiten, ohne dadurch ihre Eigenschaft als landwirtschasiliche Brennerei zu voerlieren. Der Reichekanzler ann die Verarbettung auch anderer sonst von der Verwendung in Uindwirtschaftlichen Brennereien ausgeschlossener Stoffe mit der gleichen Vergünstigung zulassen. c. Im Bettiebejahr 1917/18 wird für Zucker, der als Zumaisch⸗ sioff zu mehligen Stoffen oder Räßenstoffen (Melasse, Ruben oder mübensaft) verwendet wird, die Zuckersteuer auf 2 Maik für 100 Rilo— gramm ermäßigt. Der Reinerfrag der ermäßtgien Zöckersteuer ist der tnnahme an Benlebtauflage (5 42ff. des Brannütweinsttuer⸗ gesetzes) zuzuführen.
Der Reichskanzler erläßt die Bestlmmungen über die Ablassung von Zaͤcker jur Branntweinbereitung unter Ermäßigung der Zuckersteuer.
d. Landwirtschaftllche Brennereten, die im Laufe des Betriebs j'brs 1917318 Kartoffeln oder Mais verarbelten und in der Zeit vom 16. Juni bis einschiießlich 15. September Branntwein herftelben oder den Betrieh in der Zeit vom 16. September his einschließlich 15. Juni länger als 87 Monate aufrechterhalten, werden von der im § 45 unter 2 und in § 46 des Branntwein steuergesetzez vor⸗ gesehenen Erböhung der Beteiebsauflage befreit. Vie gleiche Be⸗
sreiung ift nachträglich auh Brennecelen Fer tezeichneten Art zu ge wäbren, die ihten Betrieb im Jahre 1916117 in der angegebenen Weise erweitert haben.
s. Brennereien, die im Betrierefahr 1917s18 ben Betrieb in der im § 35 des Gelees vom 15. Juli 1909 oder in 5§ 11 des Gesetzes vam 14. Juni 1912 vorgeseheren Weise ändein oder einen nach dem 30. September 1914 in der angegebenen Weise geänderten Betrieb beibebalten, erleiden die dort vorgesehenen Nachteile nicht, wenn si— nach dem 350. September 1918 oder zu einem anderen vom Reiche« kanzler näber zu berimmenben Zeitpunkt den Benteb wieder so führen, wie er im letzten Jahre vor dem 1. Ottober 1914 statt— gefunden hat.
f. Im Betri⸗ksjihr 1817,18 ist die im 5 43 Nr. 4 und 5. und im 5 47 des Branntweinsteuergesetzes vorgesebene Fesondere Betriebs aufl ge nur in den Monaten zu erheden, in denen die Brennerei Me asse allein oder gemischt mit anderen Stoffen verarbeitet.
g. Brennereien, de im litzan Jahre ihres Betriebs vor dem 1. Oktober 1914 autschließ ich Roggen, Weisen, Buchwe zen, Hafer oer Gerste v rarheltet haben und damals Anspruch auf die im 5 5 Ahs. 1 Ziff. 2 des Gesitzegz vom 14 Juni 1912 und im § 45 3iff. 2 des Gesetzeß vom 15. Jult 1509 voigesehenen Ermäßtgungen der Verbraucheabgahe und der Betriebzauflage hatten oner bei Ein haltung der dort vorgelehenen Erteugungsgrenzen diesen Anspruch ge— babt hätten, hehalten ihn im Betriebsjahr 1917/18 auch dann, wenn sie anstart Roggen, Wenzen, Buchwtizen, Haser oder Geiste andere mehlige Stoff oder Rubenstoffe (Ytelass'. Rüben oder Rübeasaft) verarbeiten, sich aber innerhalb der vorgeichrtebenen Erjeugungsgrenzen halten; gewertliche Brennereien der im 5 5 bs. 1“ Ziff. 2 des Gesetzeg vom 14. Juni 1912 bezeichneten Art behalten die dort vor— gesebenen Vergünstigzungen nur dann, wenn sie nicht Hefe erzeugen.
h. Bis auf weiteres sind alle Abfindungsbrenneteien, soneit sie nicht auf Grund der Vorsch ift im § 9 der Bekannimachang über den Varkehr mit Branntwein aus Klein- und Odbstbrenrereien vom 24. Februagt 1917 (Reichs, Gesetz' l. S. 179) von der Ablieferung des erz ugten Branntweins be reit sind, auf die Mindestmenge des zur Aobfertigung voriufüßrenden Branntwelngz abfinden. Die Dlreknivbe hörde trifft die näheren Gestimmungen und kann zulassen, daß die herz estellte Akobolmenge in anrerer Weise, als im § 323 Ahs. 2 der Brenneteierdnung (34 tralbl. füt das Deutiche Meich sür 1909 S. 969, für 1912 S. 603) vorgesehen, festgestellt wird.
i. Besitzer von sribsterz ugtem Obst, Win orer von selbhst— gäwonnenen Trestern sowie von Beeten und Wurieln dürfen diese Stoffe, soweit deren Berwendung zur Branntweinbereitung gestattet ist, bis auf weßteres auch in Verschlußhrnnertien unter eigener Ar— meldung verarbeiten. Soweit es nach Meuge und Art der Steffe, nach den Einrichtungen Jer Brenneret used den verfünbaren Beamten trästen möglich ist, hat der Ähtrieb unter den auf die Verschließung der Brenneret gerichteten Aufsichtsmaßaahmen, sonst unter Abfigdung stattzufiaden. Die Virektivbehorde kann far die amtliche Ahnabme des in dieser Weife gewonnenen Branntweins Erleichterungen zulassen.
kR. Nach räherer B stimmung des Reichskanzleis kann in be— sonderen Verfahren hirgestellter Branntwein bis auf weiteres auch dann zur steuerfr'ten V wendung oder jur Ausiuhr zugelassen werden, wenn sein Gehalt an Nebenerseugnissen der Gärung und des Ab— hrenneng über die im 51 Abs. 5 und 8§ h9 Abs. 1 der Branniwein⸗ steuerbefttiungsorbnung (3entialbl. fir das Deutsche Reich für 1909 S. 1091, fär 1912 S. 636) vorgefehene (Grenze von 1 vom Hundert aber nicht über 2 vom Hundert hinausgeht. z
l. Ver eichekan ler kann anordnen, daß die Beanntweinstatistik für die Bettiebe fahre 1916/17 und 1917/18 abweichend von den zurzeit bestehenden Restimmungen (3 ntralbl. für das Deutsche Reich für 1910 S. 54, für 1913 S. 578), insonderheit in vereinfachter Form aufgestellt wid.
m. Die Nerordnung über weltere Regelung des Branntwein verkehrs vom 145. Deze nber 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 829) mit der durch den § 23 der Verorknung über Neg'lüng det Verkehrs mit
8
geführten Aenderung gilt über das Betrirbsahr 1916,17 hinaus so lange, bis der Reichskanzler sie arßer Wüksamkemit fetzt, längstene j'doch bis zu dem Zeitrurkt, zu dem die genannte Verordnung vom 15. April 1916 außer Kraft trütt.
IV. BSetrtebsauflagevergütungen.
Die aug den Einnahmen an Betriebgauflage zu gexährenden Vergütungen werden mit Wirkung vom 22. Oktober 1917 ab bis auf weneres wie fol t festgesetzt:
a. für vollständig vergällten Branntwein und für Branntwein, er diesem glelchzustelen ist s. . 0,24 Markt b. für unvollständig vergällten Branntwein, der verwendet wird a) zur Herstellung von Essig, essigsauren Silgen (Bltizucker usw.), Zell born (Zelluloid), Kunstseide und Kunstleder hein mit Zellhorn oder ahnlichen Sioffen überstrjchenes Ger ehe) sowte von Teer⸗ farbstoffen und ihren organiscken Vor⸗ W 6) zu anderen Zwecken auf.. C. bei der Ausfuhr a) für Branntweln aus Steinobst oder Beeren und Leköre, wenn die Ausfuhr in Flaschen bts zu einem Liter oder in Fässern oder Korbflaschen bls zu 100 Liter Raumgehalt e, folgt (5 48 unter b und C der Branntweinsteuer⸗Be⸗ frelungserdnun), auff ... für rohen und gereinigten Branntwein sowie für Branntwesn und Brannt— weinerzeugnisse an deier Art als unter 2 angegeben (8 48 unter a, d, eò und f der Branutweinsteuer⸗Befreiunge⸗ ö o, ann d. für Branntwein, der unter amtlicher Ueber⸗ wachung durch Verdunstung oder sonst durch natürliche Einflüsse verlorengeht (3 36 der Branntwein Be mleitscheinordnung, S 32 Abs. 3 der Branntwein⸗-Lagerordnung, 5 27 Abs. 3 ; der Hranntwein Meinigungsordnung), auf. für das Liter Alkohol. ]
V. Essig säureverbrauchsabgabe.
Von einem vom Reichskanzler zu bestimmenden Zeltvunkt ab wird bls auf weiteres der im § 110 des Branntweinsteuergesetzes beieich= neten Esstasäure alle im Jaland ia anderer Weise als durch Gärung gewonnene Essinsaure glelchgestellt. Der Reichzkanzler erläßt die näheren Bestimmungen.
VI. Inkrafttreten. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1917 in Kraft, soweit nicht vorstehend etwas anderes bestimmt ist. Berlin, den 18. Oktober 1917.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Roedern.
0, 13
Ver ordnun g über Höchstpreise für Grieß, Graupen und Grütze. Vom 16. Oktober 1917.
Auf Grund der Verordnung über Kriegs maßnahmen
2 zur Sicherung der Volkzernährung vom n
Is Vugust I Reicht Gesegbl. S. 401) mind . (Reichs Gesetz 6. S. S235 wird verordnet:
81 9 ,, 1 n , n und erstngrütz? an Kleinhändler ürfen folgende Preise für 100 Kilogramm nicht überschritten werden: ; . bet Grieß ; 54 6, bei Gerstengraup'n (Rollgerstt) und Gerstengtütze 61 .. Ne Fieferung ju die sen Pretsen hat frachtfrei Siatton (Bahn oder Schiff) des Empfängers ju erfolgen.
8
Beim Veikauf an Verbraucher (Fleinhandel) dürfen folgende Peeise fur en Chir nicht überscheitten werden: ) n ;
hei ie ; . 32 6,
br Gerstengrauprn (Rollgerste) und Geistengrüͤtze 36 ö.
Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchtelle elnes Pfennigt
auf ganze Pfennige nach oben abgerundet , hn
53 Vle Peeife sind Höchstprelse im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. Auzsust 1914 in der 1, e, , nn. machung vom 17. Dezember 1914 (Reiche Gesetzoi. S. 516) in Ver— bildung mit den Branntmach engen vom 21. Januar 1915 (Reiche⸗ Gesetz J. S. 25), 23. Mätz 1916 (Reichs Hesetzbl. S. 183) und 22. März 1917 (Reiche Gesetzbl. S. 253).
§5 4 Der Staatssekretär dis (eriegsernährungsamts kann Augna von den Voischrtsten dieser Verordnung , .
5 5 Die Perordnung über Höchsthreise für Gerstengraupen (Ro und ,, k 1916 . 97. , n nrg, eigen Höchstpreis für Welzengtieß vom 2. November 1916 = Gesetzbi. S. 1010, 1241) werden aufgehoden. .
§8 6 Diese Verordnung tritt mit dem 20. Oltober 1917 in Kraft. Berlin, den 16. Oktober 1917.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow.
Auf Grund des 5 10 der Bekanntmachung Nr. L. Soo. 17 K. R A., betreff'nd Beschlagnahme, re r , ö wendung und Meldepflicht von rohen Kanin⸗, Hasen—⸗ und Katzenfellen und aus ihnen hergestellten Leder, dom 1. Juli 1917 hat die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abᷓteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums (Lederzuweisungsamt) eine Aus, nahme von den Anordnungen dieser Bekanntmachung dahin zu⸗ gelassen, daß Wildprethändler über die in ihrem Betrieb ge⸗ wonnenen, beschlagnahmten Felle gemäß 8§ 4 Buchstabe a — 4 der. . a n. . ohne sie vorher gemäß sz 5 Ziffer 1 und 2 der Bekanntmachung reini
. chung reinigen, spannen und
Berlin, den 8. Oktober 1917. Kriegsministerium.
Kriegsamt. Kriegtz⸗Nohstoff⸗Abteilung. Koeth.
—
Beanntwein vam 15. April 1916 (Reichs- Hesegbl. S. 279) herbei⸗
Bekanntmachung.
Auf Grund der Helanntmachung des Reichskanzlers übe Elektrizität und Gas usw. vom 3. Oktober 1917 R6G BI. S. 83 sind bei dem Reichs kommissar für die Kohlenverteilung folgend vier Abteilungen für die Bearbeitung der Ern trizität, Gas, Dampf, Druckluft, eiß⸗ und Leitungswasser betreffenden n,. ein⸗ gerichtet worden: ;
1) Allgemeine Abteilung, Leiter: Bergrat Ziekursch,
2) Abteilung für Elektrizität,
Leiter: Generalsekretär De ttmar, 3) Abteilung für Gas und Wasser,
Leiter: Direktor Lempelius,
4) Abteilung für Heizung, Leiter: Direktor Dieterich.
Die Leiter der Abteilungen sind für den Bereich der i übertragenen Geschäfte meine Stellvertreter. ch der ihnen
Der Sitz der Abteilungen ist:
Berlin SW. 11, Königgrätzer Straße 28.
Zuschristen, welche die obengenannten Angelegenheiten he— treffen, sind zu richten an den ö dieichs e n 3, , Allgemeine Abteilung für Elektrizität s Abteilung Cleltrizitaͤt . (Abteilung Gas und Wasser) (Abteilung Heizung)
Berlin 8SW. 11, Königgrätzer Straße 28.
Berlin, den 18. Oktober 1917.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.
oder: oder: oder:
*
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter 3. Nr. 6076 eine Verordnung über Häöchstpreise ö , ö , , mne. r. 6077 eine Bekanntmachung über Aetzalkalien und S vom 16. Oktober 1917, unter j . 5 Nr. 6078 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungt⸗ bestimmungen zu der Verordnung über Aetzalkalien und Soda vom 16. Oktober 1917, vom 17. Oftober 1917, und unter Nr. 6079 eine Ausführungsbestimmung zu der Ver— ordnung des Bundesrats über die Beurkundung von Geburtz⸗ und Sterbefällen Deutscher im Ausland vom 18. Januar 1917 (Reichs Gesetzbl. S. 55), vom 15. Oktober 1917.
Berlin W. 9, den 18. Oktober 1917. Raiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
von Grieß,
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Professor am Aagkanischen Gymnasium in Berlin Dr. Pos ke, dem Professor am Elisabethgymnasium in Breslau
orthm ann und dem Gymnasialdirektor Dr. May in Glaz den Charakter als Geheimer Studienrat, dem Kreisschulinspektor, Professor mit dem Rang der Räte vierter Klasse Dr. Beckmann in Altenkirchen den Charakter als Schulrat sowie den Kreisschulinspektoren Ba ginski in Aumund, Ebers— bach in Samotschin, Dr. Hobohm in Quedlinburg, Hütten— rauch in Neukölln, Dr. Matthieu in Crefeld, Rotermund in Hemelingen, Rudolph in Stuhm, Sack in Brieg, Dr. Sondermann in Neuß, Dr. Stork in Düsseldorf, Dr. Weltz mann in Gelsenkirchen und Werner in Neukölln den Charakter als Schulrat mit dem Range der Räte vierter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Studienfondsrentmeister Schmock in Münster sowie dem Stiftungsrentmeister Wallbrecht in Erfurt und dem Stiftsrentmeister Arning in Neuzelle, Kreis Guben, den Charakter als Domänenrat zu verleihen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der bisherige Rektor r Coprian aus Berlin ist zum Kreisschulinspektor in Wollstein ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Hilfslehrer Otto Lange ist zum planmäßlgen kunst⸗ gewerblichen Lehrer an der Königlichen Handwerker⸗ und Kunstgewerbeschule in Bromberg ernannt worden.
Aus der Jüngken-Stiftung sind an Studlerenbe, in sbe⸗ ondere Söbne von Universitätsprofessoren und von hi heren Staatsbeamten, während ibrer Rerliner Siudien zeit und auch über ihre Studtenjelt hinaus Unterstützungen von jährlich goh bis 1800 S6 zu vergeben.
Bewerbungen um die für dag Jahr 1. April 191819 zu ver, gebenden Unterjtũtzungen find schriftisch an den Unterzeichneien biz jum 29. Dezember d. J. elnzurt ichen.
Berlin, den 16. Oktober 1917.
Der Rektor der Uni ersitt. Pen ck.
Aichtaurtliches. Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. Oktober 1917.
Ihre Majestät die Kaiserin und Köni suchte gestern, am Geburtstage weiland Sein er Maj Kaisers Friedrich, das Mausoleum bei der Fröe
y. tsdam und lehte dqfelbst am Sarkophage einen
in be⸗
impel, dem Direktor des Gymnasiums in Schweidnitz Dr.
In der am 18. Oktober unter dem Vorsitz des Stagte— s Staatssekretärs des Junern Dr. Helfferich abge⸗ zlenarsitzung bes Bundesrats wurde dem Em⸗ Verordnung über Kleie aus Getreide die Zu⸗ immung erteill. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Bekanntmachung über die Vornahme ener Vollszählung, am 5. Dezember 1917, der Entwurf von Vorschriften über das Arbeiten und den Verkehr nit den Erregern menschlicher und tierischer Krank— heilen sowie über deren Versendung, der Entwurf einer Be—⸗ anntmachung über Beitragserstattung nach 5 398 des Ver⸗ cherungsgesetzes für Angestellte und der Entwurf einer. Be⸗ fanntmachung über die Regelung der wirtschaftlichen Betriebs⸗ verhältnisse der Branntweinbrennereien und der Betriebs auf⸗ sagevergütungen für das Betriebsjahr 191718 und über Essig⸗ saüreverbrauchs abgabe. Demnächst wurde über verschiedene
Anträge und Eingaben Beschluß gefaßt.
minisiers haltenen
Mit dem heutigen Tage ist an Stelle der früheren Be⸗ anntmachung (Nr. Ch. II. 100914. 16. K. R. A), betreffend Verbot der Extraktion von Gerbrinden, eine Bekanntmachung Nr. IL. 15008. 17. K. R. A), betreffend Beschlagnahme, Leräußerung, Verwendung und Meldepflicht von
flanzlichen Gerbstoffauszügen und künstlichen Herbmitteln, in Kraft getreten. Die Bekanntmachung be— trifft die Auszüge aus pflanzlichen Gerbstoffen jeder Art sowie die künstlichen Gerbmittel. Als künstliche Gerbmittel werden alle nicht rein pflanzlichen und rein tierischen Gerbmittel, ins⸗ besondere Sulfiszelluloseablauge, Neradol und dergleichen, an— esehen. e wie Bekanntmachung ordnet die Beschlagnahme sowie eine Pflicht zur Auskunfterteilung über die betroffenen Gegenstände an. Trotz der Beschlagnahme bleibt die Veräußerung, Lieferung und Verwendung bestimmter Gerbstoffe in einer näher geregelten Weise unbeschadet der sonst bestehenden Hestimmungen und besonderer Anordnung der Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums gestattet.
Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗ ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
Bayern.
Der Fingnzausschuß der Kammer der Abgeord— neten beschäftigte sich gestern mit den sozialdemokratischen Verfassungsanträgen, betreffend Aufhebung der Kammer der Reichtzräle, Aenderung des Landtagswahlrechts, Ausbau her Gesetzesinitiatiwe des Landtags, Einführung des einjährigen Staatsvoranschlages, Beseitigung aller Standesvorrechte der Standesherren, Abschaffung des Adels, Aufhebung der Vor⸗ rechte des Königs, Trennung von Kirche und Staat usw. Der Abgeordnete Dr. Süßheim (Soz.) begründete eingehend die Anträge und ersuchte, ihnen stattzugeben. Der Ministerpräsident Graf Hertling gab auf die Anträge, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, folgende Erklärung ab:
Vie Staatzategterung hat es sich steis angelegen sein lassen und beirachtet es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, die Gesetzge bung und die Vermaltung den berechtigten Anfordetungen der Zeit anjupassen. Unter diesem Gesichtsvunkte ist auch, wie bereils in der Kammer per Reicheräte angekündigt, ein Gesetzentwarf in Vorbereitung, der die eeitormäße Ausgestaltung und Zasamwensetzung der Kammer der Reichsraͤte anbahnen soll, der Gesrtzentwurf wird in möglichster Bälde dem Landtage zugeben. Jeder Antrag und jede Anregung, die auf einen den Keitverbältnissen und Zeübedürfnissen Rechnung trogenden otganischen Actbau des Verfassungslbens und der Gesetzgebun] ge— richtet sind, werden von der Staatzgreglerueg j derzeit einer elngeher—⸗ den Würdigung und ernsten Prüfung umerzegen. Die sozialdemc« fralischen Ant!iäze jedoch, die der Kammer der Abageordreten vor⸗ liegen, zielen nach verschietenen Richtungen auf ine völltge Um⸗— gestaltung der geschichilich gewordenen und bewährten Grundlagen des baverischen Staates ab. Die Staatsrtglerung taun daher in diesen Anträgen, soweit sie ein zusammengebörtges Ganzes darst'llen, fin den Staatsinteressin dienendes Mitiel für den jeit—⸗ gemäßen Ausbau der bayerischen Versassungsgesetzgebung erblicken und kaher, ohne in näh re Grötterungen einzutreten, an dleser Sirlle nur ihren grundsätzllch ablehnenden Star dpuntt betontn. Einlelne Ar⸗ regungen und Wünsche, dle sich im Rahmen dir bestehenden Ver— fassung kewegen, werden dagegen, wenn sie bet verschledenen Ressorts vorgebracht werden, seiteng der Staaiscegierung entsprechend sachliche Würdigung finden. ;
Die Abgeordneten Giehrl (Zentr), Dr. Ham merschmidt (Eib.) und Speck (Zentr.) gaben Erklärungen ab, die sich im allgemeinen der des Minssterpräsidenten anschlossen, u. a. sprachen sie sich für die Beibehaltung und Erweiterung der
Ersten Kammer aus.
Großbritannien und Irland.
Im Unter haus standen gestern verschiedene Anfragen auf der Tagesordnung.
Laut Bericht bes . W. T. H. e kätte Lord Cecil auf eine Fage, die deutliche und krastrolle Antwort Wilsons auf vie Note beg Papstez sei nicht daz Ergebnis einer Verständigung mit den Verbündeten gewesen. Trevelyan frage, ob die Regierung Wilsont Antwort als ihre eigene Antwort auf die Note des Mapstes amtlich anerkannt habe. Cecil animwortetese verntinend. Weiter fragte Trevelyan, ob die Regierung beabsichtige, eine Antwort zu geben, worauf Cecil um schrifiliche Einreichung der Frage ersuchte.
Auf eine ant ere Frage mente Carell, eine Zusammenkunst der Verbundeten zur Festlegung ihrer Kriegtztele werde gꝛmäß dem r. unsche Ter rüssischen Regterung abgehalten werden, weitere Aeußerungen darüber selen gegenwärtig weder möglich noch erwünscht.
Ein Mitglied fragte, ob im Inieresse der Religion im allge4 meinen die Regierung im Ginpernehmen mit den Verbündeten Schritte ugternehmen weide, um alle Verhandlungen über Friezens⸗ he dtagungen zu mißbtlligen, die vom Vatikan oder duich seine Vermittlung geführt würden. Lorb Cecil erwiderte, daß keine der⸗ aitigen Verhandlungen ffattgefunden hätten. Das Mitglied fragte dann, ob die Regierung bemerkt babe, daß während der Parlaments- arten beunruhigende Gerüchte in Umlauf gewesen selen, daß Verhand= lungen dieser Art stattfänden. Cecil erwiderte, er jreue sich, diese Gelegenheit zu haben, alle derartigen Irrtümer zu zerstreuen.
— Der Ausschuß der Arbeiterpartei, der anläßlich der bevorstehenden Wahländerung einen Entwurf für die Um⸗ gestaltung der Partei ausgearbeitet hat, hat jetzt seine Ar⸗ heiten beendet. Der Bericht wird in den nächsten Tagen ver⸗ öffentlicht werden. Der Uusschuß beantragt in erster Linie, den örtlichen Partelorganisationen größere Befugnisse ein⸗
zurãumen.
Frankreich. 9 Nach einer Meldung des „Journal des Debats“ ist der Auftrag Tarbteuö als Sberiommissars in den
Vereinigten Staaten von Amerika, der am 15. Oktober
abgelaufen worden.
— Auf Ersuchen der Regierung hat die Kammer die Interpellation Ribeyra über die allgemeine Politit der Regierung mit 337 gegen 214 Stimmen auf heute verschoben.
—ͤ Rußland. Der Ministerpräsident Kerenski ist vorgestern aus dem
wäre, auf weitere sechs Monate verlängert 93
Großen Hauptquarner nach St. Petersburg zurückgekehrt und des Landes
Regierung ernennt den ziele. revolutionären Sozialisten Maslow, Vizepräsidenten des großen , . schen
hat einem Ministerrat beigewohat. — Ein Ukas der Vorläufigen Regierung
Landwirtschaftlichen Ausschusses, zum Ackerbauminister. Dieses war der einzige Posten, der in der wiederhergestellten Regierung noch unbesetzt war.
— Der Hauptvollzugsausschuß des Arbeiter- und Soldatenrats hat der „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ zufolge einen Beschluß angenommen, der betont, daß die Epidemie der Unordnung und der Unruhen, bie in letzter Zeit fast das ganze Land ergriffen hat, den Staat unretibar zur Anarchie und Auflösung treibt, und erklärt, daß die revolutionären Arbeiter, Bauern und Soldaten die große Ge⸗ fahr dieser Pogrome für die Sache der Freiheit einsehen und alle Anstrengungen darauf richten müßten, sie zu bekämpfen. Der Beschluß fordert den Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ rat der einzelnen Bezirke auf, ohne Gnade, selbst unter Zu— hilfenahme der Armee, alle Versuche, Unruhen anzustiften, zu . und empfiehlt, hierzu besondere Ausschüsse zu
ilden.
— Wie die „Nowoje Wremja“ meldet, hat am 16. d. M. die Räumung Revals aus Anlaß der durch die deutsche Landung für die Stadt geschaffenen bedrohlichen Lage be⸗ gonnen. Der größte Teil der Einwohner verläßt die Stadt und begibt sich nach den inneren Provinzen Rußlands.
— In Beßarabien sind der „Times“ zufolge ernste Unruhen ausgebrochen. Eine Anzahl von Pogromen fanden in den Landbezirken statt sowie ernste Ruhestörungen in ver— schiedenen Städten infolge Mangels an Lebensmitteln.
Italien.
In der Sitzung der Kammer am 16. Oktober behandelte der Sozialist Enrico Ferri die Kriegshaltung des italienischen Volkes und führte laut Bericht des „Wolff— schen Telegraphenbüros“ dabei aus, daß das dritte Kriegsjahr kein entscheidendes militärisches Uebergewicht ergeben habe und die Fortdauer des Krieges Europa in die Barbarei zurück⸗ versetze. Ferri forderte die Regierung auf, unverzüglich im Rat der Verbündeten eine gemeinsame Aktion vor⸗ zuschlagen, die unter Ausschluß eines Sonderfriedens Friedentzverhandlungen möglich mache auf der Grundlage der Forderungen der Völker nach gegenseitigen tesritorialen Zu— geständnissen, gerechter Ersetzung der Kriegsschäden, Vor⸗ bereitung und Büraschaft gegenseitiger Abrüstung, Abschaffung der Militärdienstpflicht, Einsetzung internationaler Schieds⸗ gerichte, Zusicherung des freien Handels und der freien Schiffahrt, Ratifizierung der Abkommen durch die Parlamente, Ausschließung von Wirtschaftskriegen nach dem militärischen, um Europa auf die Rechtsgrundlage einer demokratischen Entwicklung zu führen.
Epanien.
Der König hat nach einer Havasmeldung den Erlaß über Wiederherstelilung der konstitutionellen Garantien
unterzeichnet. Niederlande.
Das Haager „Korrespondenz⸗Büro“ teilt mit, daß die
deutsche Regierung das Kohlenlieferungsabkommen angenommen hat.
— Die Zweite Kammer hat obiger Quelle zufolge eine Gesetzesvorsage angenommen, in der die Abschaffung der niederländischen Kapitulatio nen in der französischen Zone von Marokko anerkannt wird. Der Minister für aus⸗ wärtige Angelegenheiten hat mitgeteilt, daß kein niederländisches Handelshaus mit Beziehungen in Marokko auf die französische schwarze Liste gesetzt werden wird, ehe die niederländische Regierung die gegen das Handelshaus erhobenen Beschwerden als begründet anerkannt hat.
Dänemark.
Die in Kopenhagen tagende skandinavische Seemanns⸗ versammlung hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, einstimmig beschlossen, die Beschlüsse der Londoner Beratung gutzuheißen, nämlich daß vor Ende 1917 dort eine internationale Seemannsversammlung abgehalten werden soll, zu der Deutsche und Oesterreicher keinen Zutritt haben. Ferner wurde be⸗— schlossen, daß, falls in Deuischland und Oesterreich später selb— ständige Seemannsorganisationen gebildet werden sollten, diese aufgenommen werden könnten, wenn darum ersucht würde.
Türkei.
Am Dienstag abend schiffte sich der Deutsche Kaiser, wie die „Agentur Milli“ meldet, nach dem Essen an Bord der Kaiserjacht „Erthogrul“, von Kriegsschiffen begleitet, nach den Dardanellen ein. Enver Pascha, Essad Pascha, Nadjt Bei, Ismail Hakki Bei, General von Lossow sowie das ganze Ge⸗
folge begleiteten den Kaiser.
Griechenland.
Der Ab geordnetenkamm er ist der Bericht des Autz⸗ schusses, der die Erhebungen über das Kabinett Skuludis angestellt hat, wie die „Agence Havas“ meldet, mit folgenden Feststellungen vorgelegt worden:
Das Kabineit Skuludis hat die Gewalt ohne das Vertrauen det Volkez übernommen. Ez hat am 31. Mat den Erlaß über die Auflösung der Kammer gegengezeichnet, um die Ver⸗ fassung ju beseitigen und, die persönliche Politit des Königs zur Ausführung ju bringen. Es hat den Verlust elner Million durch eine ungesetzliche Steuer verursacht und iwei geheime Anleihen mlt Deutschland abgeschlofsen, obne die Kammer davon in Kenntuis zu setzen. Es hat das Vorrecht der Nationalbank um 25 Jahre verlängeit und Eigentum an Mobammedaner in Mairdonlen zurückgegeben, trotz der Verfügungen des Gesetz s über die Veigeltungsͥmäßnahmen für die in der Lürkei beschlagnahmten griechiichen Güter. Es hat den Vertrag mit Serbien verletzt und die öffentliche Meinung geknebelt, indem es Söhldnertruppg be⸗
nutzte und Angriffe auf Bürger und Ülberale Zettungen organisie te. Es hat ohne Grund neun Monate lang die Mobilmachung in die
Gerichtshof zu stellen.
Länge gezogen und so elne Auflösung der Manneszucht im Heere be— wirkt. Eg hat auf alle Weise dle deutsche Werbelättakeit beschützt und dea Balgaren daz Fort Rapel, Stäbte in Majedonten, ein
Armeekorps und Material im Werte ven Millionen ausgeliefert. Der
Bericht spricht sich daher da ür aus, die Mlulster vor den obersten
Bulgarien. In der worgestrigen Sitzung der Sohranje verlas der Präsident drei von den Vertretern der Oppositionsparteien
unterbreitete Interpellationen, in denen der Ministerpräsident
aufgefordert wird, sich über die Frage der Verpflegung und der Armer, über die Kriegs⸗ Bulgariens im Zusammenhange mit den Friedeng⸗ weiter über die Aufhebung der politi⸗ Zensur auszusprechen. Ferner wurden von den marxistischen Sozialisten drei Interpellationen gleichen Inhalts eingebracht. Der Ministerpräsident Radoslawow ergriff so⸗ gleich das Wort und erklärte laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die Interpellationen für überflüssig, da die Regierung selbst entschlossen sei, die Besprechung über die darin aufgeworfenen Fragen zu eröffnen, in erster Linie über die Frage der Lebens mittelversorgung. Er versprach, in der nächsten Woche Antwort zu erteilen, und ersuchte die Sobranje, eine Sitzung auf Montag anzusetzen. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Amerika.
Nach Reutermelbungen befindet sich die von den brilischen Behörden in Halifax beschlagnahmte Post der schwedischen Regierung an ihren Gesanbten in Washington in der dortigen britischen Botschaft. Die amerikanische Regierung hat sich in die Angelegenheit nicht eingemischt. Der englische Botschafter verlangt, daß die Säcke in Gegenwart britischer Beamter ge⸗ öffnet und untersucht werden sollen.
— Die „Central News“ melden aus Washington, daß die niederländische Regierung den Vereinigten Staaten vorgeschlagen haben soll. 400 000 Tonnen niederländischen Schiffsraums außerhalb der Kriegszone zu verwenden unter der Bedingung, daß die Vereinigten Staaten bestimmte Roh⸗ stoffe an die Niederlande liefern. Die betreffenden Schiffe be⸗ finden sich in amerikanischen Häfen.
ziele
Kriegsnachrichten.
Berlin, 18. Oktober, Abends. (W. T. B.)
In Flandern geringerer, nordöstlich von Soissons sehr starker Artilleriekamof.
Die zwischen Oesel und Festland gelegene Insel Moon wurde von Land- und Seestreitkräften durch Angriff genommen.
In Flandern hielt am 17. Oktober auf dem Groß⸗ kampffelde das starke feindliche Feuer den ganzen Tag über an und steigerte sich am Abend mehrfach zu großer Heftigkeit. Erkannte Bewegungen und starke Besetzung des feindlichen Trichtergeländes namentlich in Gegend Passchendaele und Gheluvelt wurden unter zusammengefaßtes Vernichtungs feuer genommen. DOestlich Draaibank brachen nach kurzem Trommel⸗ feuer am 17. Oktober Nachmittags feindliche Großpatroumllen gegen unsere Linien vor, die restios unter blutigen Ver⸗ lusten abgewiesen wurden. Am frühen Morgen des 18. er⸗ folgten starke Feuerüberfälle in Gegend nördlich Poeltapelle, denen Angriffe bisher nicht gefolgt sind. Das trübe regne⸗ rische Wetter hält an.
An der Arrasfront wurden bei lebhafter Artillerie⸗ lätigkeit an mehreren Stellen fünf slärkere feindliche Patrouillen⸗ vorstöße abgewiesen.
An der Aisnefront ist seit dem 17. Oktober 8 Uhr 15 Vormittags nach tagelanger lebhafter Artillerietätigkeit die Artillerieschlacht in Gegend von Vauxaillon bis Roysre⸗ Ferme voll entbrannt. Unsere Stellungen besonders beider⸗ seits des ehemaligen Forts Malmaison lagen unter besonders starkem Zerstörungsfeuer, das von Mittags ab auch tief in das Hintergelände schlug. Im weiteren Verlaufe des Tages dehnte sich die beiderseitige Artillerietätigkeit nach Norden bis in Gegend St. Gobain und nach Osten bis östlich Craonne aus. Auch nach Einbruch der Dunkelheit hielt das Artilleriefeuer von Vauxnaillon bis Fraye in großer Stärke an. Bei klarer Sicht war die Ballon⸗ und Fliegertätigkeit sehr rege. Am 18. Morgens hat Regen eingesetzt.
Gegen unsere Stellungen in den Westargonnen vor⸗ gehende feindliche Patrouillen wurden durch Feuer vertrieben. Desgleichen wurden Patrouillenvorstöße beiderseits des Avo— court Waldes verlustreich abgewiesen.
Bei dem erfolgreichen Vorstoß östlich der Maas bei Höhe 344 hatte der Feind außer der Einbuße an Ge⸗ fangenen schwere blutige Verluste. Im weiteren Verlaufe des Tages nahm unsere Artillerie mehrfach in den dortigen Gräben erkannte feindliche Bereitstellungen unter wirksames Vernichtungsfeuer und verhinderte beabsichtigte Gegenangriffe. Nach erneuter erheblicher Feuersteigerung stieß der Gegner 9 Uhr Abends an der Höhe 344 gegen unsere Stellungen vor, wurde jedoch durch unser Abwehrfeuer, an einzelnen Stellen durch Gegenstoß, blutig abgewiesen. Unsere Bombengeschwader griffen in der Nacht vom 16. zum 17. Oktober wiederholt die Festung Nancy mit Erfolg an. An mehreren Stellen wurden lang anhaltende Brände beobachtet. —
Im Osten hat sich auf der Insel Oesel die Beute, wie bereils gemeldet, erheblich gesteigert. 10 000 Gefangene von 2 russischen Divisionen und 59 Geschütze, dabei unversehrte schwere Küsten⸗ und einige Feldbatterlen, sind eingebracht und zahlreiches Waffen⸗ und Kriegsgerät erbeutet. An der Land⸗ front lebte das Feuer nördlich des Dryswjaty-Sees, bei Smorgon, im Lucker Bogen und bei Tarnopol sowie namenilich am Oberen Sereth zeitweise auf. Ein an der Straße Nowo⸗ Alexandrowsk —-Dünaburg angesetztes russisches Stoßtrupp⸗ unternehmen wurde durch unsere Feuer glatt abgewiesen.
Großes Hauptquartier, 19. Oktober. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Die artilleristische Kampftätigkeit in Flandern erreichte gestern wieder an der Küste sowle zwischen Yser und Lys große Stärke. Besonders heftig war das Feuer am KHout⸗ houlster Walde, bei Pas schendaele und zwischen Gh el u⸗
velt und Zendvoorde.