vom 26 November
Bekanntmachung der Zigarettentabak⸗Einkaufsgesellschaft.
Alle diejenigen Firmen und Personen, auf deren Namen Zigarettenrohtabakin Deutschland lagert oder nach Deutschland rollend ist, werden aufgefordert, dies unverzüglich der unterzeichneten Gesellschaft anzuzeigen unter Angabe des Verkäufers und Käufers, der Mengen, der genauen Bezeichnung, des Preises und des Lagerungs⸗ bezw. Be—⸗ stimmungsorts.
Dres den⸗A., Ostra⸗Allee 6, den 24. Oktober 1917.
Zigarettentabak⸗Einkaufsagesellschaft m. b. H. C. Porzig. Dr. Schwab.
Bekanntmachung der Zigarettentabak⸗Einkaufsgesellschaft.
Alle diejenigen Firmen und Personen, die an in Deutschland lagerndem oder nach Deutschland rollendem Zigarettenrohtabak Rechte haben, ohne selber Verkäufer oder Käufer zu sein, werden auf— gefordert, dies unverzüglich der unterzeichneten Gesellschaft an⸗ zuzeigen unter Angabe der in Betracht kommenden Mengen, des Eigentümers, des Lagerungsorts und der Art des Rechts.
Dresden⸗A., Ostra⸗Allee 6, den 24. Oktober 1917.
Zigarettentabak Einkaufsgesellschaft m. b. H. ppa. Dr. Schwab.
1
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
5 90. Liste. Ländlicher Grundbesitz. Kreis Saarburg — Gemeinde Alberschweiler. 1Wohrhaus, Sarten und Wese (62,29 a) der Antoine Felix Stanislaus Wime, Rosalie Charlotie Clie geb. Gafse, in Nanev, die Erben (Verwalter: Notariate ftkretär Mangin in Lörchingen). Straßburg, den 6. Oktober 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
591. Liste.
Besondere Vermögens werte: Forderungen im Gesamtbetrage von 9927,27 „ der französischen Staalgangehörigen: 1) Sprenz, Kamill, Kaufmann in Bruföres, 2) Sprenj, August, Norgria s— tindidat in Naney, 3) Sorenz, Mathilde, Ezetrau Felix Mäuroy in Pont, à Mousson, 4) Sprenz, Merte, Ebisr u Paul Mabs in Nancy, alz Erben des am 31. Mär 1914 in Naney ver— storben n Karl August Sprenz (3 vangtverwalter: Rechtsanwalt Dr. Maurer in Saargemünd).
Straßburg, den 18. Oktober 1917.
Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. ö t.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGB. S. 487) und vom 10. Fe— bruar 1916 (RGBl. S 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
5 32. Liste.
Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse dis am 6. Mai 1910 ver— sterbenen Nikolaus Sponville in Büdingen und seiner am . „April 1916 verstorbenen Witwe, Margarete geb. Robert, in Wwüdbingen (3wangtzverwalter: Netarials ehllfe Roeder in Hayingen).
Straßburg, den 9. Oktober 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
. tt gn,
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
ñ 93. Liste.
Nachlaßmassen: Dle Nachlaßmasse des am 9. August 1895 ver⸗ storbenen Adolf Moat und feiner am 15. September 1915 ver⸗ storbenen Witwe, Eltse geb. Pomme, in Mackenheim (3Zvangt⸗ verwalter: Rechtsanwalt Cramer in Schletistadt). — Die Grund stücke der E blasser, fur welche durch Eclaßz vom 26. 11. 15 J. A. 20 523 Sonderjzwangs verwaltung eingerichtet war und für welche die L quidatton angeordnet ist, werden von den vorstehenden Nachlaßzwangsverwaltung'n nicht berührt.
Straßburg, den 9. Oktober 1917.
Ministerlum für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. ,
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, 1914 (GBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
7594. Liste.
Gesamt vermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Vermögen der Wilwe des Generalschatzmeisters Alexander Heinrich Susanne,
Anna Delphine Johanna, geb. Gelinet, in Versailles. (Zwargs⸗ yerwalt'r Bankkalfalator Hampel in Metz.)
Straßburg, den 9g. Oktober 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
zu verleihen.
Stadtverordnetenversammlung in Soest getroffenen Wahl den
Düsseldorf getroffenen Wahl den bisherigen Vorsitzenden der Einkommensteuerveranlagungskommission daselbst, Regierungs⸗ rat Buck, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Düsseldorf für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.
18965 (GS. S. 166) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Dahme-Uckroer Eisenbahn gesellschaft im Be⸗ triebsjahre 1916 einen Reinertrag nicht erbracht hat.
Heldin Allenstein erlassene Verßot des Handels mit Leder, , und Häuten wird mit dem 1. Oktober 1917 wieder auf gehoben.
straße 8, wobnbaft, ist durch vom 9. Oktober 1917, Tah. 7978 11, jeder Nahrungsg⸗
untersagt worden. — Die Kosten der Veröffentlichu Verbots hat der Betroffene zu tragen. chung dit ses
strgße 53, mohnheft, itt durch Verfügung der Poltzeiverwaltung vom
Bekanntmachung.
Verwaltung französischer Unternehmungen
Zwangsverwaltung angeordnet worden. 595. Liste. Kreis Colmar.
in Colmar.) Straßburg, den 9. Oktober 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Der Inhaberin der Roßschlächterei L. Hofmann Nachf. Frau Emerentta Auener, gib. Zünger, in Gotha, Geuber—
tieiers des Reichekanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Peisonen vem Handel und der Augssübrungf⸗ bestimmungen des Herzogl. S. Staats ministeriums vom 9. Oktober 1915 hierju der Handel mit Schlachrpferden und Pferde⸗ fleisch sowie die Herstellung und der Handel mit Waren aus Pferdefleisch wegen Unsuverlässigkeit untersagt worden. Die Untersagung wirkt für das Reich'gebiet. Gotha, den 19. Oktober 1917.
Der Stadtrat. Lie betrau.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 186 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 6092 das Gesetz, betreffend Vereinfachung der Straf⸗ rechtspflege, vom 21. Oktober 1917.
Berlin W. 9, den 24. Oktober 1917.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Nacken in Tübingen zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald zu ernennen sowie dem vortragenden Rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Geheimen Oberbaurat Böttger den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberbaurat mit dem Range der Räte erster Klasse, dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator, Rechnungsrat Schreyer im Finanzministerium, dem Geheimen Registrator, Rechnungsrat Statsmann bei der Haupt⸗ verwaltung der Staatgichulden, dem Buchhalter bei der Kontrolle der Staatspapiere, Rechnunasrat Hache, dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator, Rechnungs⸗ rat Söhnen bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden, dem Buchhalter bei der Staalsschuldentilgungskasse. Rechnungsz⸗ rat Louis, dem Oherbuchhalter bei der Seehandlung (Preußischen Staatsbank), Rechnungsrat Hahn und dem Tresorverwalter bei der Seehandlungshaupikasse Herrmann den Charakter als Geheimer Rechnungsrat, den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Finanzministerium Neumann, Wollenteit, Eisenach, Köster und Dr. Münster den Charakter als Rechnungsrat
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsmininerium infolge der von der
Bürgermeister Dr. jur ten Doornkaat-Koolm an daselbst in gleicher Amtseigenschaft auf fernere zwöif Jahre und infolze der von der Stadtverordnetenversammlung in
Bekanntmachung. Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli
Halle (Saale), den 22. Oktober 1917.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Féaux de Lacroix.
Bekanntmachung. Das unter dem 5. November 1916 gegen den Kaufmann Willy
Allenstein, den 23. September 1917. Die Stadtpolijeiverwaltung.
—
S. Zülch.
GSekanntmachung.
Dem Buchbalter Wil helm Schaacke, Barmen, Süd— Veriügung der Pol elverwaltung Handel mit
und Genußmitteln wegen Mnzuverlässigteit
Barmen, den 19. Oktober 1917.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.
—
Bekanntmachung. Den Ebeleuten Tbeodor Brückmann, Barmen, Hügel⸗
J. A.: Dittmar.
8. Ottot er 1917, Tgb. Nr. 7514 III, J der Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs weise vom 26. November 1914 (RGB. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGSGlI. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die
Besondere Vermögenswerte: Die Forderungen der franjösischen Staatsanae hörigen Frau L. Peugeol- Scheurer in Narzig an Kapital und Zinsen gegen die offene Haud'legesellschaft Scheurer & Co. in Logelbach. (Zwangtverwalter: Notar Justizrat Weber
gasse 11, ist auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Stellver⸗
tember 1915 zur Reichs ⸗Gesetzblatt S 563) und det Aus übtunge bestimmungen jn igser Verordnung vom 27. September 1915 wird Kasimir Magdziarz, wohnhaft in , . m it gucker von sofort ab wegen grober Unzuderlaffigkelt His gif
welt eretz unterfagt. — Die Kosten der Betanntmachung Bäckermeister Kasimir Maadilarz.
täglichen Bedarfs wegen Unjuverlässigkeit untersagt — Die Koften der Veröffentlichung dieses Verbots haben troffenen zu tragen.
Barmen, den 19. Oktober 1917.
Die Pelizelveiwaltung. J. V.: Köhler.
die Be⸗
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bandesratä verordnung zur Fernhalfun lässiger Personen vom Handi. vom 23. Septem ber 19h . S. 603), babe ich dem Küchenleiter Du go Kaufmann in ö Immanuelkirchstr. Nr. 16, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mii Gegenstänzen des täglichen Bedarfs weren Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt. ö Berlin⸗Schöneberg, den 22. Oktober 1917.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundeßratf verordnung zur Feinhaltung unzuvper— lässiger Personen vom Handel vom 23. Seytember 1915 (RGl S. 603) habe ich den offenen Handelsgesellschasten „Gebrüder Cramer“ und Ludwig Mitscher«“,. Weingroßbandlung in Berlin, Französischestraße 13, und dem Weing oßbänd er Richard Cram er dafelbst, durch Veifügung vom heutigen Tage den Handel sowett er in der Abgabe von Speisen und Getränken in Gast und Schankwirtschaften besteht, wegen Unzuverlässigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gestattet bleibt der Betrieb der Weiastube in Brandenburg a. H.
Berlin⸗Schöneberg, den 22. Oktober 1917.
Der Polhieipräsident zu Berlin. Kriege wucheramt. J. V.: Machatius.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung jur Fernbaltung unzu— verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGGBl. S. 603) babe ich dem Prokuristen Ernst Löffler in Berlin, Tiakebneistraße 16, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver— lässigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrieb unt ersagt.
Berlin. Schöneberg, den 22. Oktober 1917.
Der Polijeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatiut.
Bekanntmachung.
Der Brennstoff⸗Genossenschaft Danzig, E. G. m. b. H., vertreten durch ihre Voistandsmitgli-der Albert Mengel, Repiei— förster in Lelbitsch, Kr. Thorn, und Hermann Wibelitz, Landwiit in Olivo, Kreis Danziger Höhr, habe ich beute auf Grund der Be kanntmachang zur Fernbhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel
vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) den Handel mit Heiz- und Leuchtstoffen wegen Unjzuverlässigteit untersagt. Danzig, den 19. Oktober 1917.
Der Polizespräsident. J. V.: Dr. Plog, Pollizeirat.
Bekanntmachung.
Auf Grund der 5§5 1 und 2 der Verordrung dis Bundesrats vom 23. September 1915 jur Fernbaltung umuverlaässiger Personen vom Vandel (Reiche⸗Gesetzblatt S. 608) und der Aut fuhiungt⸗ bestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 19165 wird dem Kaufmann A. Fuchs, wohnhaft in Schokken, der Handel mit Zucker von sofort ab wegen grober Unzuverlässigkeit bis auf weineres unter sag t. — Die Kosten der Bekanntmachung trägt der Kaufmann A. Fuchs Schokker.
Wongrowitz, den 19. Oktober 1917.
Der Landrat. J. V.: Fiebach, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Auf Grund der 55 1 und 2 der Verordnung des Bundegrats vom 23. September 1915 jur Fernbaltung unzuverlchsiger Personen vom Handel (Reiche⸗Gesetzblatt Seite 603) und der AÄAusführunge—⸗ bestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird
mit Zucker von sofort ab wigen grober Unzuverlaͤssigkeit hs auf welteres untersagt. — Die Kosten der Bekanntmachung trägt der Kaufmann Karl v. Wlerzejewekt.
Wongrowitz, den 19. Oktober 1917. Der Landrat. J. V.: Fiebach, Krelssektetär.
Bekanntmachung.
Auf Grund der § 1 und 2 der Verordnung dis Bundesrats vom 25. September 1915 jur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs,. Gesetzblatt S. 603) und der Au gfübrungt⸗ bestimmungen zu dieser Veiordnung vom 27. September 1915 wird dem Kaufmann Marcus Chaim, wohnhaft in Wongrowitz, der Handel mit Zucker von sofort ab wegen grober Unzuverlä sigkeit bis auf weiteres untersagt. — Die Kosten der Bekanntmachung trägt der Kaufmann Marcus Chaim.
Wongrowitz, den 19. Oktober 1917.
Der Landrat. J. V.: Fiebach, Krelssekretär.
Bekanntmachung.
. Auf Grund der 5§ 1 und? der Verordnung dis Bundesrats vom 23. Seytember 1915 zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichg⸗Gesetzblatt S. 603) und der Ausfübrungsbestimmungen iu dieser Verordnung dom 27. September 1915 wird der Kaufmannsfrau Ppelagta stosmteßa, wohnhaft in Won grow, der Handel mit Zucker von fofort ab wegen gloter Ünzuverläfssigke t bis auf weitereg unter sa gt. — Die Koflen' der Bekanntmachung trägt die Kaufmannsfrau Pelagia Kosmicka.
Wongrowitz, den 19. Oktober 1917. Der Landrat. J. V.: Fie bach, Kreissekretär.
Bekanntmachung..
Auf Grund der S und 2 der Verordnung des Bundetrats vom 25. Sep, Fernbaltung unzuverläfsiger Perfonen vom Hande
dem Bäckermeister der Hande
tragt der
Wongrowitz, den 19. Oktober 1917. Der Landrat. J. V.: Fi eb ach, Kreissekretär.
——— ——
*
worden. .
dem von Wierjeje watt, wohnhaft in Wongrowitz, der Handel
Aichtamtliches.
Deutsches RMeich. Preußen. Berlin, 25. Oktober 1917.
Seine Majestät der Laiser und König hörten vorzeftern abend, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den
Vortrag des Chefs des Zivilkabinetis und gestern den General⸗ stabs vortrag.
Der Bundes rat versammelte sich heute zu einer Voll—⸗ sizung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Justiz— wesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Aus⸗ schüsse für Handel und Verkehr und für Zoll- und Steuerwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für das Rechnungswesen und für Handel und Verkehr Sitzungen.
Gegenüber den in der Presse des Auslandes erschienenen unzutreffenden, den Standpunkt unserer Feinde einseitig berück⸗ sichtigenden Darstellungen der Vernichtung eines feind⸗ lichen Geleitzuges durch deutsche Seestreitkräfte am 17. Oktober wird, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, nachstehendes ausdrücklich festgestellt:
1) Ver Verlauf des Zusammenstoßes war lurz folgender: Unsere Striestktäfte gerteten nach dem Sichten des feinzlichen Geleitzuges zirächst mit den zur misiiärischen Bedeckung beigegeben englischen Zastö ern „Mary Rose“ und „Strong Bow! in ein heftig⸗s Feuer— zefecht, das bis zur Pernichtung der Zerstöter fortgesetzt wurde. Während dieses Gefechts versuchten die unter feindlicher militärischer Bedeckung fahrenden Kandelsschiffe zu fliehen, was, wie der amtliche Bericht durch rie Funkenstation Poldhu vom 20. Oltober 1917 be— hauptet, auch dreien der Handelsschlffe geglückt sein soll. Nachdem die feindliche Bedeckung niedergekämpft war, murde daz Feuer auf die übligen Schiffe des Geleitzuges eiöffnet, um sie zu versenken.
Die Behauptung, daf auf die hesetzten Rettungstoote ven unseren Streilktäften geschessen worden sei, entspricht in keiner Weis— den Tatsachen und muß daher auf das enischiedenste al unzutreffend zurickzewiesen werden. Sie wird wi erlegt durch die Zeugen aussage des Ste iermanns des beteiligten schwedischen Vampfers . Wisbur“, die feststellt, daß auf die Rettungsboote nicht geschossen worden sei. Sle erwähnt übrigeng noch, daß ein begleitendes englisches be⸗ waffnetes Handeleschlff den Geleltzug im Stich liß, als U-⸗Boots— gefahr gemeldet wurde.
II. Was die Berechtigung unserer Seestreitkräfte zu ihrem Vorgehen anlangt, so sel folgendes nochmals ausdrücktich erklärt:
1. Die Handelsschiffe fuhten in einem feindlichen Geleit⸗ zuge, also unter militärischer Bedeckung, unter dem Schutz feind licher Geschütze. Ein neutrales Schiff, das sich einem solchen Geleit jug anschließt, stellt sich bewußt unter den Befehl einer feindlichen Streitmacht. Wer Waffenhilfe anruft, hat Waffenaygriff zu gewärtigen.
2) Der virnschtete Geleitzug wurde von unseren Streitkräften innerhalb des um England gelegten Sperrgehieta angetroffen. Unsere bei Verkündizung dieseg Sperrgebiets erlassene Ecklärung besagt, daß innerhalb seiner Grenzen jLedem Seeverkehr ohne welteres mit allen Waffen entgegengetreten werden wird. Diese Eiklärung st seit Anfang Februar 1917 allen Neuttolen bekannt, und es kann nut nochmals ausdrücklich vor den schweren Gefahren der Schiffahrt mm diesem Gebiet gewarnt werden. Wer sie auf sich nimmt, tut des fteiwillia, den mehrfach von deutscher Seite ergangenen Warnungen entgegen und hat die Folgen zu tragen.
Nachdem die Stillegung der Oel mühlen vom Kriegs⸗ ant durchgeführt ist, kann der Kriegsausschuß für Oele und Fette, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, in Zukunft die ihm zur Verfügung stehenden Oelsaaten nur noch durch eine beschränkte Anzahl ihm vom Kriegsamte bezeichneter, von der Stillegung ausgeschlossener Oelmüuhlen verarbeiten laͤssen. Die arbeitenden Werke haben nach den Beschlüssen des Stillegung ausschusses von dem Schlaglohn. den ihnen die Kriegsabrechnungsstelle der Deutschen Oelmühlen ge⸗ währt, ene Abgabe zur Entschädigung der stillaelegten Mühlen zu leisten. Sie wird von der Abrechnungsstelle ausgezahlt und für die einzelnen Mühlen nach Maßgabe der von ihr im Kalenderjahre 1913 verarbeiteten Menge Oelsaaten berechnet. Oelmühlen, denen die Genehmigung zur Lohnarbeit für Selbstversorger gegeben ist oder noch gegeben werden sollte, haben keinen AÄnspruch auf Entschädigung. Diejenigen Mühlen, die nach vorstehendem eine Entschädigung beansyruchen können, werden gebeten. ihre genauen Adressen der Kriegs—⸗ abrechnungsstelle der Deutschen Oelmühlen, Berlin W. 8, Mauerstraße z, mitzuteilen. Beizufügen, ist eine von der Orts- oder Polizeibehörde auf ihre Richtigkeit bestätigte Angabe über die im Kalenderjahre 1913 verarbeiteten Mengen Oel- saaten und die behördliche Bescheinigung, daß sie zur Lohnarbeit für die Selbstversorger nicht zugelassen sind.
Eingaben an den mit der Ausführung des Hilfs⸗ dienstgesetzes beauftragten 22. Ausschuß des Neichs⸗ tags werden vielfach persönlich an den Vorsitzenden des Aus⸗ schusses gerichtet, was, da dieser nicht in Berlin seinen Wohnsitz hat, zu unllebsamen Verzögerungen führt. Es empfiehlt sich daher, solche Eingaben stets an den
22. Ausschuß des Reichstags, Berlin XW. 7, Reichstag, zu richten.
Eine wesentliche Beschleunigung in der Erledigung solcher Eingaben würde erzielt werden können, wenn diese Eingaben dem Reichstagsausschuß in dreifacher Ausfertigung zugingen, da dann ein Exemplar dem Berichterstatter, ein weiteres der juständigen Stelle des Kriegsamts oder des Reichsamts des Innern sofort übergeben werden könnte, so daß die Angelegen⸗ heit sich in der nächsten Sitzung des Aucsschusses erledigen ließe. Bei den mit Schresbmaschine geschriebenen Cingaben wäͤrden neben der Haupteingabe zwei einseitig beschriebene Durchschläge genügen. .
Eine schätzens werte Hilfe haben die Jugendlichen im Laufe nie . 66 Kriegswirtschaft geleistet. Das war nur möglich durch eine planmäßige Erfassung ihrer, Ar⸗ 1 Sie ist, w „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, in doppelter Weise geschehen: ;
Einmal . ih ie r , Hilfe in der Landwirischaft gebraucht: zu den Bestellarbeiten im Frühjahr, der Ernte im Sommer und setz im Herbft wieder zur Winterbestellung. Hierbei konnte gn dich es geschaffen werden, weil die Jugend lichen in Arbestgkoömmandos eingeteilt und auf längere Zeit von ihrem Wohnort hinweg den landwirtschaftlichen Betrieben
schaffen.
Für diese Zwecke lamen nur die Schüler nicht durch Aus⸗ gefesselt sind. Die Freigewordene Lehr⸗ mit den
zugeführt wurden. 1 höherer Lehranstalten in Betracht, da sie übung eines Berufs an ihre Arbeitsstelle Schule konnte ihnen Ferien gewähren. Frei kräfte konnten in großer Zahl als Aufsichtführende Arbeitskommandos aufs Land ziehen.
Zur Durchführung dieser landwirtschaftlichen Hilfs⸗ arbeit wurde vom Kriegsamt im Einvernehmen mit dem Prooinzialschulkollegium eine entsprechende Organisation ge⸗ Ausführende Behörden sind die Kriegs wirtschafte⸗ ämter in den einzelnen Provinzen und besondere Kommissare, die den Schulbehörden gestellt werden. . .
Außer zu dem Hilfsdienst in der Landwirtschaft sind Jugendliche auch zu Rotstandsarbeiten am Wohnort herangezogen worden. Für diesen Zweck gilt es, schnell einen wohlgeordneten Trupp junger Leute auf einige Stunden zur Verfügung zu stellen. Hierzu eignen sich hesonders die bestehenden Abteilungen der „militärischen Vorbildung der Jugend“. Wie sie im vergangenen Winter zu Straßen⸗ räumungsarbeiten und zum Verladedienst verwendet wurden, soll auch jetzt wieder ihre Hilfe in Anspruch genommen werden, wenn z. B. dringende Entladungen von Kartoffelsendungen am Wohnorte der Jungmannen vorzunehmen sind. Anträge auf Gestellung für derartige Notstandsarbeiten sind an die Vertrauensmänner für die militärische Vorbildung der Jugend zu richten.
Kriegsnachrichten. Berlin, 24. Oktober, Abends. (W. T. B.)
In Flandern starker Feuer kampf, am Che min⸗des Dam es Kur geringe feindliche Artillerietätigkeit. Die Franzosen haben ihren Angriff nicht fortgesetzt.
Im Osten nichts von Bedeutung.
An der italienischen Front nimmt die gemeinsame Angrfffsoperation den beabsichtigten Verlauf. Bisher sind einige tausend Gefangene gemeldet.
—
Der Plan der Entente, im Westen durch wechselseitige gemeinsame Operationen unter vollem Einsatz ihres gesamten ungeheuren Kampfmaterials noch vor dem Winter einen ent⸗ scheidenden Erfolg zu erringen, ist bisher ohne Ergebnis geblieben.
Die mit kurzen Pausen sich folgenden unausgesetzten ge⸗ waltigen englisch⸗französischen Großangriffe in Flandern, denen ein strategischer Erfolg siets versagt blieb, sollten das deuische Westheer zermürben und mit seinen . an die flandrische Front fesseln. Hierdurch hoffte man, für den lang⸗ vorbereiteten französischen Angriff die Sicherheit eines ent⸗ scheidenden Erfolges zu schaffen.
Nach den vier blutigst zusammengebrochenen englischen Angriffen in Flandern im September und Oktober schien der Tag der großen englisch⸗französischen Attion ge⸗ kommen? Die Zeit drängte. Mit einem Tag Vorsprung setzte der Engländer in Flandern am 22. Oktober seinen neuen Groß⸗ angriff an, der mit einer blutigen vollkommenen Niederlage endete. Der schmale Streifen unserer zertrommelten Abwehr⸗ zone, der am Südrande des Houthoulster Waldes noch vom 22. Ottober in englischer Hand geblieben war, ist fast gänzlich durch wuchtige Gegenstöße zurückerobert. Zu den ungeheuren Blutopfern der britischen Armee sind erneut schwerste Verluste getreten und dem Angreifer außerdem beim letzten Angriff einige hundert Gefangene und eine große Anzahl Maschinen⸗
ewehre abgenommen.
] ear nach dieser vollkommenen Vereitelung englischer Hoffnungen starker Arülleriekampf, von heftigen Feuerstößen begleitet, in Flandern anhielt, brachen am Morgen des 25. Ol⸗ tober, nachdem durch sechstägiges schwerstes Feuer unsere Linien völlig zertrommelt waren, die Franzosen in einer Breite von 25 km von Vauxaillon bis zur Hochfläche nördlich von Paissy mit gewaltigen Massen zum Angriff vor. Ihte Hoffnung, infolge der vierteljährigen Kämpfe in Flandern nunmehr hier gegen eine schwächer besetzte deutsche Front ihre weitgesteckten enischeidenden Ziele erreichen zu können, wurde bitter enttäuscht. Auf der ganzen Front von Vaurxaillon his zur Hochfläche nördlich von Paissy wurde der Angriff abgeschlagen. Nur ein lokaler Erfolg war ihm beschieden. r
In den schweren Kämpfen des Vormittags zwischen der Ailetle und den Höhen von Ostel konnten die Franzosen in—⸗ folge der sofort eintretenden ungeheuren Verluste und des hartnäckigen Widerstandes nicht. vorwärts kommen. Trotz⸗ dem gaß der Entscheidung suchende Gegner seine ver⸗ zweifelten Versuche nicht auf. Nach erneuter schwerster Feuervorbereitung warf er frische starke Kräfte und zahl reiche Tankgeschwader rücksichtslos aufs neue vom Westen her auf Allemant, von Süden auf Chavignon vor. Erst diesem zweiten Angriff gelang es, unter, schwersten Verlusten in unsere Stellung einzubrechen und die genannten Dörfer zu erteichen. Während hier der Gegner einen Erfolg lokaler Bedeutnng errungen hat, scheiterten gleichzeitig wiederholte Angriffe mehrerer französischer Divisionen auf der Hochfläche beiderseits des Gehöftes La Royore restlos unter schwersten Verlusten. Desgleichen brachen am Abend nach mehrstündigem Trommelfeuer zwischen Brgye und Ailles tiefgealiederte zweimalige Massenangriffe der Franzosen im Feuer und Nahkampf blutig zusammen. Bis tief in die Nacht setzten sich Einzelkämpfe fort, Am 24. Oktober ist die Schlacht biaher nicht wieder aufgelebt. Der Heldenmut und der tapfere Widerstand unserer deutschen Westiruppen haben an diefen beiden Tagen sowohl in Flandern wie an der Aisne wiederum die Hoffnung unserer Feinde völlig zunichte gemacht.
Wie falsch die Rechnung der Engländer und Franzosen von (iner völligen Fesselung deutscher Kräfte in Flandern war,
eht auch aus der Meldung hervor, daß während dieser Groß⸗ any in Flandern und an der Aisne am Morgen des 24. Oktober im Verein mit der osterreichisch ungarischen Armee deutsche Truppen bei Flitsch, Tolmein und dem Nordteile der Hochfläche von Bainsizza die vordersten italienischen Stellungen genommen haben.
Großes Hauptquartier, 25. Oktober. (B. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In Flandern lag tagsüber stärkeres Feuer als sonst
ĩ t Fei ie einzelnen Von dort bis zur Lys belegte der Feind die a, er. Abschnitte mit Feuer wellen die sich vom Houthoulster Walde bis Passch endaele gegen Abend zu 6, ,,, Trommelfeuer verdichteten. Größere Angriffe lgten nicht. . . . n n bei St. Quentin soielten sich Vorfeld⸗ kämpfe mit uns günstigem Erfolge ab.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. . Am Oise — Aisne⸗Kanal verlief der Tag bei geringer
ätigkeit des Feindes. . 3 , schwoll schlagartig der Feusrtampf wieder an. An mehreren Stellen drangen französische Er⸗ kundungstruppen vor; sie wurden überall abgewiesen. Nachtz blieb das Feuer lebhaft. Zwischen Aisne und Maas kam es mehrfach zu Erkundungskämpfen, die örtliche Steigerung des Feuers
hervorriefen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts von Bedeutung.
Mazedonische Front. . Ja den meisten Abschnitten hat sich die Artillerietäti gkeit verstärkt. ö Italienische Front. ö Waffentreu traten gestern deutsche und osterreichisch⸗ ungarische . an Seite in den Kampf gegen n ehemaligen Verbündeten. z ᷓ * . als 30 Km Breite nach kurzer starker Feuer⸗ wirkung zum Sturm antretend dur chbrachen oft bewährte Divisionen die . ö in den en von Flitsch und To ; e . ö 1 Täler kö siarke Stellungen des Feindes wurden im ersten Stoß überrannt; trotz zäher Gegenwehr erklommen unsere Truppen die steilen Berghänge und stürmten die feind⸗ lichen Stützpunkte, welche die Höhen krönten. ‚
Schnee und Regen erschwerten das Vorwärts kommen ö dem zerrissenen Gebirgsgelände; ihre Einwirkung wurde übers überwunden. Hartnäcklger Widerstand der Italiener mußte mehrfach . . . .
ie Kampfhandlung nimmt ihren Fo ;
ö zum r 3 mehr als 10099 Gefangene, dabei Divisions- und Brigadestäbe, und reiche Beute an Geschützen und Kriegs material gemeldet.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 24. Oktober (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oest licher Kriegsschauplatz. Im Bereich unserer Truppen nichts Neues.
Italienischer Kriegsschauplaß. ö An der ganzen Südwestfront nahm die Gefechtstãtigkeit rhe u. . bei Tolmein und im Nordteile der Hoch⸗ fläche von Bainsiz za⸗Heiligengeist brach öste r reichisch⸗ ungarische und deutsche Infanterie nach mächtiger Aruͤllerievorbereltung in die italienischen Linien ein.
Albanien.
Südlich von Berat und beiderseits des De voli⸗Flusses
ü icherungstruppen mit Erfolg. . . Chef if Gg nnralfiaben
Der Krieg zur See.
Berlin, 24. Oktober. (W. T. B.) Amtlich. An der en g⸗ lischen West küste und in der Nordsee wurden durch eins unserer Unterseeboote, Kommandant Kapitänleutnant Georg, neuerdings 6 Dampfer und ein Segler mit rund 26 006 Br. R. T. versenkt. Darunter befanden sich der be⸗ waffnete englische Dampfer „Richars de Larinago (1000 Br.⸗R⸗T.), sowie vier bewaffnete englische Dampfer, deren Namen nicht festgestellt werden konnten. Der versenkte Segler hatte Koks geladen.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Kopenhagen, 24. Oktober. (W. T. B. Das dänische Ministerlum des Aeußern teilt mit: Zwei dänische Dampfer sind am 21. Oktober durch Auflaufen auf eine Mine gesunken, nämlich der Dampfer „Flynder⸗ horg“ auf der Reise von Dänemark nach England in Ballast, und der Dampfer „Anglodane“ auf der Reise don England nach Dänemark mit Kohlen. Mit. Ausnahme eines Heizers von der „Anglodane“ sind beide Besatzungen in Lerwick gelandet.
Parlamentarische Nachrichten.
Bei der Ersatzwahl eines Mitglieds des Hauses der Abgeordneten, die am 24. d. M. in dem Stadtkreise Eisleben und dem Mansfelder See⸗ und Ge⸗ birgskreise, Regierungsbezirk Merseburg, stattfand. lautelen nach einer Meldung von „W. T. B.“ sämtliche 449 abgegebenen Stimmen auf den Ritterguts besitzer, Regierungs⸗ assessor Bartels⸗Walbeck, der sich der konservativen Partei anschließen wird.
Wohlfahrtspflege.
Nach einer Meldung von . W. T. B. aus Bielefeld. haben Lie e , , Aküͤengesellschaft, anläßlich des 50 jäbrigen Be⸗ ssehent dem Arbeiterfonds die Summe von 400 099 ge un der Stadt Bielefeld einen Betrag von 50 000M iu Wohltätigkelte⸗ zwecken überwiesen.
unst und Wißfsenschaft.
In der Oltobersitzung der Anthropologischen Gesellschaft sprach Dr. Hermann ͤber daz Thema: Der Ueberlandweg nach China im Wandel der Zeiten. Die geographischen Be⸗ dingungen für diefen Weg sind keinegwegs günstig, da fahrhare Flůsse felten und für die Schiffahrt meist in wasserarm sind; andererseits bieten ste aber genügende Wassermer är die Besiedlung, so daß kleine
auf der Kampfzoene zwischen der Küste und Blankaart⸗-See.
ss en f Tiedlungen mit seßhafter 5 in den Grenzgeblelen vorkommen.