1917 / 257 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Auf tabakäbnliche Waren, die als Eisctz für ngaretter steuer. pflichtige Erfeugnifse dienen sellen, finden zie Vorschriften des Zigareitensteuergeseres vom 3. Juni 190615. Juli 1909 sowie von Arik Il, IU' des Gesetzes über Erböbung der Tabatabgaben vom I2. Juni 1916 (Reichs ⸗Sesetzbl. S. 507) sinn g- mäße Anwendung.

§ 2. Die Verordnung tritt am 1. November 1917 in Kraft. Der Reichskanzler Festimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttreten .

Berlin, den A. Oktober 1917. Der Reiche kanzler. In Vertretung: Graf von Roedern.

Bekanntmachung über Höchstpreise für Herbstrüben (Stoppelrüben, Wasserruůüben).

Auf Grund des 8 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Sühfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt:

Der Preis für Herbstrüben (Stoppelrüben, Wasserrüben) darf beim Verkauf durch den Erzeuger 1,50 S6 je Zentner nicht übersteigen.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 27. Oktober 1917.

Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly.

Bekanntmachung.

Dag am 14. Juli d. J. gegen den hiesigen Kohlen bändler Her mann Landmann wegen Unzuverlässigkeit erlassene Verbon des Handels mit Heizstoffen wud aufgehoben.

Chemnitz, den 19. Oktober 1917.

Der Rat der Stadt Chemnttz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.

Bekanntmachung.

Dem Bärenwirt Franz Taver Wörner in Durbach wurde jeglchr Handel mit Wein, Branntwein und Obstwein untersagt.

Offenburg, den 22. Oktober 1917.

Großh. Bejiksamt. Dr. Sauter.

Bekanntmachung.

Gemaͤß Beschluß des Kreigausschusseß vom 18. Oktober 1917 ist der Metzgeimeister Ludwig Weller 1V. von Wieseck als unzu⸗ verlässige Person vom Handel mit Vteh, Fleisch und Fletsfchwaren ausgeschlossen worden.

Gießen, den 19 Oktober 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gteßen. Langermann.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Theodor Angersbach hier hahe ich den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt (B.-⸗V. v. 23. September 1815).

Braunschweig, den 24. Oktober 1917.

Herzogliche Polijeidirektion. v. d. Busch.

BSekanntmachung.

Auf Grund der 55 1 und 2 der Verordnung des Bundezrats vom 25. September 1915 jur Fernbaltung unzuverlässiger P rsonen vom Handel (RGI. S. 603) und der Ziffern 1, 2. 4. 5 und 8 der Anwessung des Kaiserlichen Ministeriums vom 11. Oktober 1915, 8 Mat 1917 jur Ausführung dieler VBzrordnung (3. u. B. P. Bl. S. 305, 385) wird dem Seifenhändler Gernhard Faller, Kager⸗ eckerbruch 15, der Handel mit Hegenständen des täglichen Bedar fz, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowle rohen Naturerzeugnissen, Hei- und Leucht- stoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs von heute ab für das ganze Gebiet des Deutschen Reichs un tersagt.

Straßburg 1. Els., den 17. Oktober 1917.

Der Polizeipräsident. von Lautz.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 189 und 190 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthalten

Nummer 189 unter

Nr. 6097 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs—⸗ bestimmungen zu der Verordnung vom 20. Oktober 1917 über Zigarettentabak, vom 24. Ottober 1917, unter

Nr. 6098 eine Bekanntmachung, betreffend Zollerleichterung für Frucht⸗ und Pflanzensäfte, vom 25. Oktober 1917, und unter

Nr. 6099 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der e zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 24. Ok⸗ ober .

Nummer 190 unter

Nr 6100 eine Verordnung über Fleischbrühwürfel und deren Ersatzmittel, vom 25. Oktober 1917, unter

Nr. 6101 eine Verordnung zur Abänderung der Verord⸗ nung über die den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe für die Ernährung der Selbstversorger und für die Saat zu belassenden Früchte vom 20 Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 636), vom 25. Oftober 1917, und unter

Nr. 6102 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über die Veranstaltung von Lichtspielen vom 3. August 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 681), vom 26. Ok— tober 1917.

Berlin W. 9, den N. Oktober 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Militärintendanturrat Taubert zum Obermilitär⸗ intendanturrat sowie die etatsmäßigen Militärintendanturassessoren Nitsch ke und Fechner zu Militärintendanturräten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Oberpfarrstelle zu Greifenberg i. P. berufenen Pfarrer Liz. Meyer, bisher an der ewangelisch lutherischen St. Johannis- und Schloßkirche in Stolp, und den in die Oberpfarr- und Ephoralstelle zu Kyritz be⸗ rufenen Pfarrer Kaetzke, bisher in Wobbermin, zu Super—⸗ intendenten zu ernennen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Präparandenanstaltsvorsteher Nothing aus Weferlingen ist zum Kreisschulinspektor in Liebenwerda ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetziamml S. 152) wird das Reineinkommen der Hessischen Staatseisenbahnunternehmung, soweit es der Be⸗ fieue rung durch die abgabeberechtigten preußischen Gemeinden im Bereiche der Oberhefsischen Eisenbahnen (Fulda, Großenlüder, Salzschlirf, Gelnhausen. Lieblos und Oderbimbach) unterliegt, für das Steuerjahr 1917 auf 37283 6 hierdurch festgestellt.

Berlin, den 26. Oktober 1917.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Offenberg.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Liz. Meyer in Greifenberg i. P. ist das Ephoralamt der Diözese Greifenberg i. P. und

dem Superintendenten Kaetzke in Kyritz das Ephoralamt der Diözese Kyritz übertragen worden.

Preußische Ausführungsanweisung zur Verordnung

über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917

in der Fassung der Bekanntmachung vom gleichen Tage (RGBl. S. 914).

A. Landeszuckeramt.

Die einheitliche Leitung der Durchführung der Zackerversorgung in Pauß n ist auch für das Betriebejahr 1917.18 Aufzabe des Lar des zuckeramtz. Das Landeszuckeramt ist besonders Vermittlunge⸗ stelle jwischen der Reichszuckerstelle und den preußischen Kommunal—⸗ derbänden im Sinne des 5 17 Absaßz 1 Satz 2.

Für die Organtsation und die Befuguisse des Landes zuckeramts bleiben die Bestimmungen der Anordnung der Landeszentralbehörden vom 31. Januar 1917 in Kraft. Die Aufsicht über das Landes zuckeramt wich vom Staatskommissar für Volksernährung geführt.

B. Zuständigkeit sbestimmungen. G 31 Satz 3 und 4.)

Kommunalverbände sind die Stadt, und Landkreise. Den Kommunalverbänden im Sinne der Verordnung und der Aussührungs— bestimmungen stehen gleich Vereinigungen von Stadt und Landkreilen zuin gemeinsamen Bezug deg Zucke s und jur Regelung des Verbrauchs. Vie Oberpräsidenten und Reglerungapraͤsidenten, für Groß Berlin der Voꝛrsitzende ker Staatlichen Verteilungsstelle, können auf Grund der Hekanntmachung üher die Errichtung von Pieiepröfungzstellen unh die Versorgungöregelung vom 25. September 1815 (RSGlI. S. 607) und der Ausführungzanwessung der Landegjentralbehörden vom 19. Juli 1916 zu der genannten Bekanntmachung derartige Ver— einigungen anordnen.

In emmigen Provinjen sind die Stadt. und Landkreise unter Leltung bihörtlicher Pröopbtnzialjuckersiellen mit taufmännischen Ab- teilungen ju einheitlichen Versorgungsgebleten jusammengeschlofsen. Diese Organisation, welche sich bewährt bat, wird allmählich auch in den übrigen Provinzen, sofern die Verhältnisse daiu irgend geeignet erschelnen sollten, durchjuführen sein. Sie bietet den Vorteil der gleichmäßigen Zuckerversorgung und der Freliügigkeit der Zuckerkarte in größeren Hezirken. Daneben entlastet sie wesentlich die Stadt und Landkresse und Gemeinden und schafft die Möglichkeit, auch den gegenwärtig vielfach autgeschalteten Großhandel in Anlehnung an Tie Friedenszustände wieder zur Mitwirkung heranzuziehen, was bei der Sachkunde deg Großhandels und den ihm zut Verfügung stehenden geschäftlichen Einrichtungen im Interesse der glaiten Abwicklung der Zuckerbersor zung erwünscht ist.

An Stelle von Probinzialjuckerstellen lönnen, fallz ein rinbeitliches Vorgehen in der Provinz untunlich erscheint, auch Bezrkgzuckerstellen in den einzelnen Beitrken eingerichtet werden.

Die Befugnisse der Kommunaglperbände und Gemeinden sind durch deren Vorstand wahrzunehmen. Wer als Vorstand des Kommunal— verbandes, als Gemeinde und als Hemeindevorstand anzusehen ist, bestimmen die Kreisordnungen und Gemeindeverfassungsgesetze. Den Gemelnden steben di⸗ Gutsberirke gleich.

Sustãndigt Behörde im Sinne des § 29 ist die Ortapolizei. behör e. Höhere Verwaltungsbehörde ist der Reglerungeprästdent, für Berlin der Oberpräsident in Potsdam.

C. Verbrauch von Zucker. 55 16-22 1. Bemessung des Verbrauchs.

Das Landeszuckeramt wird big auf weiteres zum Verbrauch der ,, Bevölkerung die bisberige monatliche Kopfmenge über⸗ weisen. Um eine angemessene und gleichmäßige Versorgung zu sichern, kann das Landeszuckeramt Höchst⸗ und Mindestgrenjen für di⸗ an die Verbraucher zu verabsolgenden Kopfwengen festsetzen. Für Säuglinge sind mindestengß 30 g und möglichst bis ju 50 g Zucker täglich aus— zugeben. Ueber etwaige Ersparnssse können die FKommungiverbände und Gemeinden unter Beachtung der vom Landeszuckeramt ergehenden . lu Interesse der Gesamtversorgung ihres Bezirks

er fügen.

Auch in der neben dem Bedarftantell für die bürgerliche Be⸗ völkerung bereit justellenden Zuckermenge zur . . gh theten, Gasthäuser, Bäckereien, Konditoreien und sonstigen Betrieben tritt einstweilen keine Aenderung eln. Den Kommunalverhänden und Gemeinden wird eine ausreichende Zuckerlieferung an diese Betriebe zur Pflicht gemacht.

2. Bejug des Zuckers.

Für den Bezug des Zuckers jum allgemelnen Verbau bisherigen Bestimmungen aufrechterhalten worden. Die . verbände können demnach den auf sie entfallenden Zucker selbst beziehen oder die Rtzuescheine an den Handel weitergeben (8 17. Abf. 3.

Möglichste Beteiliaung des Großhandels am Zuckerbejuge, des Kleinhandeltz an der örtlichen Verteilung ist dringend geboten. Die Heranniebung des Großbandels und Kleinhandels darf nicht zu einer k der Konsumvereine und ihrer Einkaufgorganisationen hren.

D. Gebühren des Landeszuckeramte. (8 26 Abf. 2)

Zur Deckang seiner Unkosten erhebt das Landezzuckeramt für die Unterberteilung des Zuckerg einen Zaschlag zu der der Reiche zucker stelle zufließenden Gebühr in Höhe von 5 Pfg. fär den Doppelzentner. Der Zuschlag kommt bei den Bezugschrinen in Anrechnung, welche das Landeszuckeramt vom Tage der Veröffentlichung dieser Anwelsung

im „Könäglich Preußischen Staatsanzeiger“ an, ausgibt. Der Zu. schlag ist jusammen mit den Hebühren der Neichtzuckerstelle an Tag Landes z ockeramt abzuführen.

E. Regelung des Verbrauchtzuckerpreises in der Ueber gonge zeit, (s 28 der Aus führnngasdestimnmungen . Reichskanzlers vom 18. Oktober 1917. RGBl. S. 924.

Jie Kommunalverbände und dle Provinzialjuckerstellen werden zur Erzielung eines einheitlichen Kleiahandel höchstpreises in der Ucbergangsteit vom alten zum neuen Betriebej ihr ermächtigt, anzu. ordnen, kaß der ihnen vom Landes zuckeramt überwiesene, zum Presse des Bet ⸗iekej abres 1916717 bä-ogene Sucker zum Preise des Betriche— jabres 1917118 für den Verbrauch ahgegeben wird. Sle aßen in diefem Fall zu hbestimmen, daß die Großhändler und Kleigbändler den ihnen erwachsenden Mehrerlös an sie ab uliefern baben. Sofein es sich nur um geringlügige Beträge handelt, kann von einer Ein, forderung des Mebrerlöses ausnabmsweise abgeseben werden. Die näheren Bessimmunzen, irsbesondere über die Verwendung der don den Groß. und Kleinhändlern abzullefernden Beträze, erläßt daz La adeszuckeramt.

F. Höchstpreise für den Kleinverkauf.

Ueber die von den Kommunalvo'rbänden sestzusetzenden Klein. bandelsböchstpreise wird das Landeg;zuckeramt nähere Bestimmungen treffen, sobald die Prersfestsetzungen des Reichs vorllegen.

G. Jakrafttreten der Ausführung sanwelsung.

Diese Ausfährungsanweisung tritt mit dem Tage ihrer Ver. zffentlichung im „Königlich Pꝛeußtschen Staatganzeiger in Kraft.

Berlin, den 27. Oktober 1917.

Der Staatskommissar für Volksernährung. J. V.: Peters.

Bekanntmachung.

Das unteim 12. Juni 1917 gegen den Kaufmann Julius Schlesm in Allenstein Königstraße Nr. 75. erlassent Verbot des Handels mit Lebensmitteln aller Art sowie die Ver- mittkung eines derartigen Handels wird mit dem 20. Oktober 1917 wieder aufgehoben.

Allenstein, den 17. Oktober 1917.

Die Sta? tpolzeiverwaltung. G. Zülch.

GSekanntmachung.

Das unterm 6. und 24. Jult 1917 gegen den Kaufmann Stanislaus Wojciechowsti in Gnesen, Warschauerstraße 9, erlassene Verbot der Ausübung des Handels gewerbes mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ingbesondere mit Nahrungtz= und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz / und Leuchistoffen und mit Gegenständen des Triegs bedarfs auch der Gin. stellung des Schankgeschäfte, wird unter Auferlegung der Kosten auf Grund' deß 5 2 h. 2 der Verordnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) hierdurch aufgehober.

Gnesen, den 24. Oktober 1917.

Die Polhlelverwaltung. Nollner.

Bekanntmachung.

Dem Mühlenbesitzer Dzrfer in Seebnitz ist, in Abänderung der Anordnung' vom 17. Oktober d. J, das Mahlen von Ge⸗ treide bis auf weiteres wieder gestat tet. Die Kosten dteser Bekanntmachung hat der Genannte zu tragen.

Läüben, Schles., 2ßz. Oktober 1917. Landrat von Lucke.

·—

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Emil Berges, hier, Auerschulstraße 4, wobn⸗ haft, ist durch Versügung der Polüeiverwaltung jeder Pandel mit Rahrungs. und Genußmitteln weden Unzuverlässigteit unterfagt worden. Dle Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots baben die Betroffenen zu tragen.

Barmen, den 23. Oktober 1917.

Die Poltzelverwaltung. J. V.: Evert busch.

Bekanntmachung. Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundestatz vem

23. September 1915 (RGB. S. 603) über die Fernhaltung unju⸗

veilässiger Personen vom Handel habe ich dem Hans Schalk, ge⸗ horen am 30. September 1379 in Offstein, Kiels Wormt, bier, Alexanderstraße 29, wohnhaft, die Ausübung eden Han dels mit Gegenständen des täglichen 3 und des Kriegg⸗ bedarf, ingbefondere mit Kahrungs und Genußmitteln, für das gesamte Reichsgebiet verboten.

Düsseldorf, den 24. Oktober 1917.

Dle Polijzelderwaltung. Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Gemäß S8 1 Abf. 1 u. 2 der Verordnung des Bundtgsrats vom 25. Septemher 1915 (RS5Bl. S. 603) über die Fernhaltung uniu⸗ verläsßgger Personen vom Handel babe ich dem Fuhrunternehmer Michael Pielen, geboren am 24. März 1365 in Amern St. Anton, hier, Amsierdamerstiaße 50, wohnhaft, die Ausübung jeden Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs un) des Kriegsbedarfä, insbesondere mit Na hrungtz⸗ und Genuß⸗ mitteln, füc das gesamte Reichsgebtet verboten.

Düsseldorf, den 24. Oktober 1917.

Die Pol izt iverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann und Reisenden Benno Jottkowitz in Glei⸗ witz, Friedbofstr. , ist der Gewerbebetrieb des Handels mit Seife und anderen Gegenständen des täglicken, Bedarfs für die Dauer des Krieges wegen bewiesener Uniuperlässigteit in beiug auf diesen Gewerbebetrieb und diesen Handel auf Grund der Bundes. ratsverordnung über die Fernbaltung unzuverlässtger Personen vom enn vom 23. Seytemter 1915 (RS BI. S. 603) untersagt

orden.

Gleiwitz, den 23. September 1917.

Die Polhzelberwaltung. J. A.: Dr. Gorn kk.

Bekanntmachuna.

Auf Grund der Bundegrateverordn ung vom 23. September 1915 babe ich dem Kaufmann Kari Linke, Slogan, wegen Un zjuverlässigkeit den Handel mit Zucker unt ersagt.

Glogau, den 24. Oktober 1917. Die Stadtpolizeiverwaltung. Dr. Soetbeer.

Bekanntmachung.

Auf Frund der Bundesrats verordnung vem 23. September 1915 Reiche⸗Gesetzbl. S. Hos) zur Fernhaltung un zuveilä 6. Personen vim Handel ist der Cbefran des Fritz Heldufer in Ftensche ih, Biemärckstraße 116, Fer Handel mit Lebensmitteln“ und cegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung hat die Bitroffene zu tragen.

Reanscheid, den 24. Oktober 1917.

Der Obeibürgermeister. J. V.: Hertwig.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats rom 23. September 1915 zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichegesetzblatt S. 603) und der Ausfübrungsbestim- mungen zu dieser Verordnung vom 27. Sextember 1915 wird dem Händler Stefan Popoweki cus Wongrowitz, wohnhaft in Wongrowitz, der Handel mit, Gegen ständen des täg, lichen Bedarfs, besonders mit Lebensmitteln, von sofort ab wegen grober Unzuverlässigkeit bis auf weiteres un ter sagt. Dle Kosien der Bekanntmachung trägt der Popowskt.

Wongtowitz, den 17. Oktober 1917.

Der Landrat. Dr. Dürr.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Oktober 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen vorgestern, wie Wolffs Telegraphenbüro meldet, den Stell— vertreter des Reichskanzlers Staataminister Dr. Helfferich, den den Minister der öffentlichen Arbeiten Dr. von Breiten bach, den Chef des Zivikabinetts von Valentini und den Minister des Königlichen Hauses Grafen zu Eulenburg zum Vortrag, ferner zur Meldung den Oberpräsidenten von der Schulen⸗ burg, sodann den Justizminister a D. Dr. von Beseler in Abschiedsaudienz, und zur Meldung die Staatssekretäre Dr. Walraff und Dr. Schwander, die Oberpräsidenten von Loebell und von Rich ter, die Unterstaatssetretäre Dr. von Mügel, von Braun, Schiffer und Delbrück und den Polizeipräsidenten von Potsdam von Zitzewitz. Seine Majestät der Kaiser hörten später die Vorträge des General⸗ stabes, des Chefs des Admiralstabes und des Chefs des Marinekabinetts. Gestern nahmen Seine Majestät der Kaiser den Vortrag des Generalstabes entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen vorgestern, wie Wolffs Telegraphenbüro meldet, den Staats⸗ sekretär des Auswärtigen Amts Dr. von Kühlm ann, den Oberpräsidenten von der Schulen burg mit Gemahlin und den Regierungspräsidenten von Massenbach mit Gemahlin.

In der am 27. Oktober 1917 unter dem Vossitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchenfel d⸗-Koefering abgehaltenen Plenarsißtung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Verordnung über tabakähnliche Waren die Zustimmung erteilt. Außerdem wurde über Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr, für das Landheer und die Festungen, fuͤr das Seewesen und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Der Königlich schwedische Gesandte Freiherr von Essen hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Daniels son die Geschäfte der Gesandtschaft.

8 30 der Eisenbahnverkehrsordnung ist durch das Reichseisenbahnamt mit Geltung vom 15. November d. J. für die Dauer des Krieges dahin geändert worden, daß das Gewicht eines Gepäckstücks 50 kg nicht üwber⸗ steigen darf. Die Maßnahme ist durch das Anwachsen schwerer Stücke, die von den weiblichen Hilfskräften nicht be⸗ wältigt werden können, nölig geworden. Für Ausnahmefälle werden im Deutschen Eisenbahn-Personen⸗ und Gepäcktarif Teil 1 Erleichterungen festgesetzt werden.

Kriegsnachrichten.

Berlin, N. Oktober, Abends. (W. T. B) In Flandern heftige Ariillerietätigkeit: am Südwestrand des Houthoulster Waldes örtliche Jnfanteriekämpfe. Vom Oise⸗Aisne⸗Kanal nichts Neues. Im Osten keine größeren Kampfhandlungen. sch i. der italienischen Front auch heute gute Fort— ritte. Die Gefangenenzahl von 60 000 ist um einige weitere Tausende gestiegen, die Zahl der erbeuteten Geschütze hat sich auf mehr als 500 erhöht.

In Flandern hat der Helden mut deutscher Truppen am 26. Sktober der vielfachen Ueberlegenheit englisch⸗franzõsischer Massen, die eine Schlachientscheidung suchten, eine außerordent⸗ lich schwere blutige Niederlage bereitet und einen großen Sieg errungen.

Rach den Kämpfen des 22. Oktober bereitete dauernd starkes Feuer, das sich aus tausend Geschützen wiederholt zu heftigsten' Feuerstößen fteigerte. die große Schlacht vor. In den Morgenftunden des 26. Oktober setzte unter gewaltigem Munitloneinsatz stärkstes Trommelfeuer ein, das auch während der , n. unausgesetzt anhielt. Gegen , unferer Stellungen trat der Gegrer zum An⸗ griff an.

Westlich des Houthoulsterwaldes hrachen dichte Angriffs⸗ kolonnen mit starken Reserven vor. Trotz des vernichtenden deutschen Abwehrfeuers gelang es hier unter schweren Per—⸗ lusten dem Angreifer, im ersten Ansturm. das Gehöft Bulte⸗ hoeb zu erreichen. Kurz darauf traf ihn jedoch ein machtvoller

Gegenstoß, der ihn unter erneut schwersten Verlusten in das Trichter feld zurückwarf, ;

Zwischen Bahn Boesinghe —-Staden und Bahn Ypern Roulers setzte der Feind seine Hauptmassen an. Die ersten Angriffe des Feindes wurden hlutig abgewiesen und unsere Stellung behauptet. Um 11 Uhr Vormittags erfolgte mit frischen Kräften ein zweiter starker Angriff beiderseits Pas⸗ schendaele, der ebenso verlustreich scheiterte. Bald darauf bereitete gewaltiges Trommelfeuer einen dritten Angriff vor, der kurz nach 2 Uhr Nachmittags gegen denselben Ab⸗ schnitt vorbrach. Hier setzte der Gegner erneut rücksichislos dichte Massen ein, die von dem Sperrfeuer unserer Artillerie und Maschinengewehre niederkartätscht wurden. Gegen 6 Uhr Abends wiederholte der Gegner nördlich Passchendaele die nutzlose Massenopferung seiner Truppen. Erfolgreiche Gegen— stöße warfen ihn hier bis auf eine geringe Einbuchtung, die in unseren Linien verblieb, völlig zurück. Bei den erhitterten Kämpfen und schon vorher beim Heranführen seiner Reseroen . Angreifer ungeheuere Verluste auf diesem Abschnitt

litten.

Weiter suͤdlich rannten mehrere englische Divisionen gegen unsere Front von Becelaere bis südlich von Gheluvelt an. Auch hier brach im ersten Annurm der Gegner vorübergehend in den Park von Paezelhoek und in Gheluvelt ein. Nach kurzer Zeit trieben deutsche Gegenstöße aus Dorf und Park die Ein— gedrungenen wieder hinaus. Am Abend des Tages war die gewaltige Schlacht zu Gunsten der deutschen Waffen enischieden. Unter dem Eindruck seiner schweren Niederlage wiederholte der Feind Nachts seine Angriffe nicht. Die feindlichen Verluste übertrafen bei der Stärke des Einsatzes, bei den vielfach wiederholten Stürmen durch das schlammige Trichterfeld, infolge unseres gutliegenden zusammengefaßten Abwehrfeuertz weit die Verluste der letzten Kämpfe. 300 Gefangene wurden einbehalten.

Auch auf den nicht angegriffenen Fronten des Groß— kampffeldes lag den ganzen Tag über sehr starkes feindliches Feuer. Die weit rückwärtsliegenden belgischen Städte und Ortschaften erhielten vielfach Feuer schwerer und schwerster Kaliber. Das Ergebnis des 26. Oktober ist eine verlorene Schlacht für England.

Auf dem zweiten Hauptkriegsschauplatz in Italien haben die deutschen Truppen im Verein mit den tapferen österreichisch ungarischen Bundesgenossen neuen Ruhm geerntet. Außer der bisherigen Beute von 60 000 Gefangenen und 450 Geschützen und imübersehbarem Kriegsgerät, das noch in den Gebirgzschluchten und Tälern steckt, hatte der Feind schwerste blutige Verluste. In wenigen Tagen hat Cadorna fast den ganzen Gewinn eines zweieinhalbjährigen Krieges wieder eingebüßt. Seine zweite Armee ist geschlagen, und nach Ueberwindung vielfach zähen seindlichen Widerstandes dringen die Verbündeten unaufhaltsam vorwärts.

Berlin, 27. Oktober. (W. T. B.) In der Nacht vom 24 25. Oktober griffen mehrere feindliche Geschwader das lothringisch-luxemburgische und das Saar— Industriegebiet mit Bomben an. In Esch in Luxem⸗ burg wurden 5 Personen getötet, 4 verwundet; in Saarbrücken ist J Toter, 6 Verwundete zu beklagen. Militärischer Schaden wurde nicht verursacht. Der sonstige Sachschaden ist unbedeu⸗ tend. 4 Flugzeuge wurden durch die Abwehrmittel unseres Heimatlufischutzes abgeschossen oder zur Landung gezwungen, darunter 1 Handley⸗Page⸗Großflugzeug. Die Insassen waren bis auf einen Amerikaner sämtlich Engländer.

Großes Hauptquartier, 28. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegs schauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

In Flandern war die Feuertätigkeit längs der Yser⸗ Niederung wiederum stärker als früher, insbesondere bei Dir mude.

Zwischen Blankaart-See und der Straße Men in Ypern schwoll der Artillerietampf zeitweilig zu großer Heftig⸗ keit an. Morgens griff der Feind an der flachen Einbruchs⸗ stelle südwestlich des Houthsulster Waldes erneut an, ohne größere Vorteile als am Vortage zu erzielen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Am Oise Aisne⸗-Kanal verstärkte sich die Feuertätig— keit bei Brancourt und Anizy⸗le⸗-Chateau. Nachmittags stießen st arke französische Kräfte fiefgegliedert am Chemin⸗ bes⸗Dam es östlich von Filain und nordwestlich von Braye gegen unsere Linien vor; sie wurden überall blutig ab⸗ gewiesen. .

Bei Souain, Tahure und Le Mesnil in der Cham⸗ pagne führten unsere Stoßtrupps erfolgreiche Unternehmungen du

rch.

Auf dem östlichen Maas⸗-Ufer unterhielten die Fran⸗ zosen starkes Feuer auf die von uns im Chaume-Walde kürzlich gewonnenen Gräben.

Auf dem Oestlichen Kriegsschauplatz

und an der Mazedonischen Front

keine größeren Kampfhandlungen.

Italienische Front.

Die schnelle Weiterführung des gemeinsamen Angriffs am Isonzo hrachte auch gestern volle Erfolge.

Italienische Kräfte, die unseren Divisionen den Austritt aus dem Gebirge zu verwehren suchten, wurden in kraftoollem Stoß zurückgeworfen. .

Abende drangen deutsche Truppen in das brennende Cividale, die erste Stadt in der Ebene, ein. ö

Die Front der Italiener bis zum Adriatischen Meere ist ins . auf der ganzen Linie ind unsere Korps im Nachdrängen.

. rn den Isonzo⸗Schlachten vielumkämpfte Stadt, ist heute früh von österreichisch‘ungarischen Divi⸗ stonen genommen worden!

Die Zahl der Gefangenen ist auf mehr als 80 000 gestiegen, die Zahl der Geschütze hat sich auf mehr als 600

erhöht. . Der Erste Generalquartiermeister. . Ludendorff.

Berlin, 28. Oktober. Abends. (W. T. B.)

In Flandern lebhafte Feuertätigkeit bei Dirxmude und am Houthoulster Walde.

Am Sise -AUisne⸗Kanal bei Filain örtliche Kämpfe.

Im Osten nichts Wesentliches.

Die italienische 2. und 3. Armee sind im Rück⸗ zuge nach Westen. ;

Unsere Verfolgung ist vom Gebirge bis zum Meer in schnellem Fortschreiten.

An schefangenen sind bis jetzt 100000, an Ge⸗ schützen über 700 gezählt.

In Italien schreiten die Verbündeten von Erfolg zu Er⸗ folg. In unerhörten Kampf- und Marschleistungen haben die deuisch⸗Ssterreichisch ungarischen Truppen das schwierige Ge⸗ birge überschritten und die Ebene erreicht. Cividale wurde am 27. Oftober, Abend, von deutschen Truppen, Görz am selben Abend von öfterreichisch ungarischen Truppen erobert. In wenigen Tagen ist die Gefangenenzahl auf mehr als 80 009 Mann gefiegen und über 600 Geschütze sind erbeutet. Was sonst an Kriegs⸗ material und Beute noch in dem zerklüfteten Berggelände steckt, läßt sich nicht annähernd übersthen. Bei dem schnellen sieg⸗ reichen Vordringen bleibt keine Zeit zur Zählnng und Bergung. In wenigen Tagen hat Cadorna nicht nur den Gewinn eines A zjährigen Krieges eingebüßt, in dem er allein bis zum J. Juli dieses Jahres 1 600 000 Mann liegen ließ, und der Italien bis jetzt 23 Milliarden gekostet hat, sondern auch ua Strecken italienischen Gebietes dem Feinde überlassen müssen.

Vor diesen einzig dastehenden Erfolgen werden für immer die Lügen der Entente über den gesunkenen Kampfwert deutscher und österreichisch-ungarischer Truppen verstummen müssen. Entsprechend dem guten Fortgang ist die Stimmung der Truppen kampfesfroh und siegeszuversichtlich. .

In Flandern wurden an der Küste mehrere, feindliche Monitore und Zerstörer von unseren leichten Seestreilkräften und Seefliegern vertrieben. Auf zwei der Zeistörer wurden Treffer beobachtet. Auf dem Großkampffelde folgte nach Vor⸗ mittags einsetzendem starken Feuer ein feindlicher Angriff westlich des Houthoulster Waldes. Starker Masseneinsaßz ließ Franzosen und Engländer nur einen unbedeutenden Streifen Bodens in dem schlammigen Trichterfelde östlich Merckem ge⸗ winnen. Auch dieser Angriff erhöhte wiederum die unnützen Blutopfer unserer westlichen Gegner. Das feindliche Feuer blieb auch tagsüber lebhaft und steigerte sich zeitweise am Nachmittag zum Trommelfeuer. Es dehnte sich in großer Stärke auch nördlich des Großkampffeldes besonders beiderseits Dixmuiden aus. Wiederholt wurden rückwärtige belgische Ort⸗ schaften planmäßig beschossen.

An der Aisnefront wurden nördlich Braye 8 Uhr Vor⸗ mittags mehrere feindliche vorstoßende Kompagnien abgeschlagen und beim Nachstoß Gefangene eingebracht. .

Nachmittags und Abends setzten nach starker Artillerie und Minenvorbereituyg tiefgegliederte französische Angriffe ein, die unter blutigen Feindverlusten scheiterten. Zahlreiche Ge⸗ fangene, 3 Maschinen⸗ und Schnelladegewehre blieben in unserer Hand.

Großes Hauptguartier, 29. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplax. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Dunst und Nebel schränkten in Flandern die Kampf⸗ tätigkeit ein.

Trotzdem war längs der Hser das Feuer lebhaft; es erreichte besonders bei Dixmuide Nachts große Heftigkeit. Vorstöße feindlicher Abteilungen nördlich der Stadt scheiterten.

Zwischen dem Houthoulster Walde und der Lys be⸗ legte der Gegner unsere Kampfzone mit einzelnen starken Feuerwellen. Englische Infanterie, hinter Trommelfeuer von Nauchgrangten vorgehend, griff nördlich der Bahn Boesinghe —-Staden an; in unserer Abwehrwirkung brachen die Sturmwellen zusammen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Am Chemin-des⸗-Dames stürmten starte franzö⸗ sische Kräfte nach heftiger Artillerievorbereitung zweimal bei Braye an. Von unserem Feuer, an einzelnen Stellen durch Gegenstoß unserer Grabenbesatzung gesaßt, mußte der Feind zurückweichen; er hatte schwere Verluste und ließ Gefangene in unserer Hand.

Bei den anderen Armeen nur stellenweise auflebende Gefechtstätigkeit.

Seit dem 22. Oktober verloren die Gegner durch Luft⸗ . und Abwehrfeuer 48 Flugzeuge, davon 3 im Heimat⸗ gebiet. ;

Leutnant Müller schoß den 30. und 31., Leutnant von Bülow den 22. und 23. feindlichen Flieger ab.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Keine Ereignisse von Bedeutung.

Mazedonische Front.

Im Becken von Monastir, im Cerna⸗Bogen und vom'Vardar bis zum Dojran-See bekämpften sich die Artillerien lebhaft. .

Italienische Front.

Der durch die Erfolge beflügelte Angriffsgeist der deut⸗ schen und österreichisch-ungarischen Dinisionen der Armee des Generaltz der Infanterie Otto von Below hat die ganze . Isonzo-Front zum Zusammensturz ge⸗ bracht..

Die geschlagene 2. italienische Armee ist im Zurück— fluten gegen den Tagliamento.

Die 3. italienische Armee hat sich dem Angriff auf ihre Stellungen von der Wippach bis zum Meer nur kurze Zeit gestellt; sie ist in eiligem Rückzug längs der adriatischen Küste.

Auch nördlich des breiten Durchbruchs ist die italienische Front in Kärnten bis zum Ploecken-Paß ins Wanken gekommen.

Feindliche Nachhuten versuchten bisher vergeblich, das ungestüme Vorwärtsdrängen der verbündeten Armeen zu hemmen.

Deutsche und österreichisch ungarische Truppen stehen vor Udine, dem bisherigen Großen Hauptquartier der Italiener.

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