1917 / 262 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

2 Die Beß im mungen treten 19 dem 5. November 1917 in Kraft. Berlin, den 1. November 1917.

Der Reiche kanzler. In Vertretung: Dr. Schwander.

Bekanntmachung,

betreffend Ausführunashestimmungen zur Bekannt⸗ machung über den Verkehr mit Harzersatzuioffen vom 1. November 1917. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 977.)

Vom 1. November 1917.

Auf Grund des 8 3 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Harz vom 7 September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1002) in Verbindung mit 81 der Bekanntmachung üer den Verkehr mit Harzersatzstoffen vom 1. November 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. M7) wird bestimmt:

81

Wer mit Beginn des 10 November 1917 Hariersatzstoffe im Sinne dez § 1 dr Bekanntmachung über den Verkebr mit Parzersatz⸗ stoffen vom 1. November 1917 (Reichs. Gesetzbl. S. 977) im Gewahrsam hen, ist verpflichtet, die Bestäude getrennt nach E dentuüͤmer, Arien und Sorten in band lsüblicher Bezeichnung unter Angabe der Menge, keß Eigeniümers und kes Lagerungtorts und unter Beifügung ver⸗ siegelt!⸗ Proben dem Kriegeanschnsse für pflarzliche und tierische Oele und Fett⸗, (GH. m. b. O., S kon Sch lack, in Berlin bis zum 25. No⸗ vember 1917 durch ei geich iebenen Brief anzuieigen.

Mengen, die sich mit Beginn des 10. November 1917 unterwegs bestnden, si d von dem Empfänger anzuzeigen.

Wer St ffe der im Abr. 1 bej chneten Art i j oder ohne Genehmteung des (rtegsaussch sses für Orle und Feite in Berlin erwirbt, hat dem Kriegsaussch sse die im Vormonat erjeugten oder erworbenen Mengen bit zum 16. jedes Monats durch eingeschtiebenen Brief anzuzeigen, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen sind.

. 52

Der Krieggautschuß hat sich innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Anzeige zu eiklären, ab er die Ware übernehmen will. Geht inner⸗ halb hieser Frist eine Erklarung nicht ein, oder erklärt der Kriegt« ausschuß, daß er die Ware nicht übernehmen will, so erlischt die Liefrungti fl cht. Gitläit der Krieggaussch ß, die angemeldete Ware übern ebmen zu wollen, so ist sie auf sein Verlangen unverzüglich an die von ihm angegebene Adresse zu verladen.

Das Eigentum geht auf den Krie za gichuß in dem Zeltvunkt üb r, in welche g die U bernabmeerkiärung dem Eigentümer oder dem Inhaher des Gewabrsams zugeht.

Vom FKrtegeauschuß übernommene Bestände sind selteng der Gewuhr ambalter mit der Sorgral eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln und in handelt üblicher Wetse zu versichern.

8§835

Wer aus dem Tugland Sioffe der im § 1 Abs. 1 bezeichneten Art einführt, ist verpfll vtet, den Cindang der Ware im Inland dem Krieggautichufse für pfleniliche und tirrische Dele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, unter Angabe der Menge, der Aiten und Sorten, des Einkaufepreises und des Aufbewabungsortg unverjüglich anju⸗ jei en. Die Anzeige hat durch emgschri benen Brief z ersolgen.

Als Cinsübren der im Sinne di ler Verordnung gilt, wer nach Gi gang der Ware im Inlad zur Verfügung über sie für eigene oder femde Rechnung berechtigt ist. Befindet sich der Verfügung. berechtigte nicht im Inland, so tritt an seine Sielle der Empfänger.

§5 4 Wer aut dem Lugland Stoffe der im 8 1 Abt. 1 be jeichneten Ut ei fübrt, bat sie an den Krtegea sichuß ju ie fern. Er hat sie big zur Aenahme mit der Sor falt eines or de tlichen Kaufmann zu

beba, deln, in banrelgübliche, Welst zu ve sich⸗rn ind auf Kbtuf ju

verladen. Er hat sie auf Bertangen des Keiegtausschusseß an einem von die sem zu bestimmenden Orte zur Besichtigung zu stellen oder Proben ,

Der Krieg ga . hat sich unverzüglich nach Empfang der Anzeige oder nach der Besichtigung oder nach Empfang der Proben zu erklären, ob er die Sieffe übern⸗bmen will.

Das Eigentum gebt auf der Kit ntzautzschuß über mit dem Jeit⸗ 36 in welchem die Uehernahm erklärung dem Einführenden oder em Inhaber deg Gewähr lams zuseht.

§ 5

Der Krlegsausschuß setzt für die von ihm übernommenen Stoffe den N be nahmeviets eest.

Ist dr Verpflichtete mit dem von dem Kriegtzausschuß an⸗ , . eise nicht ei rernanden, so setzt die böbere Vermaltun En. ebörde, die für den Ort juständig ist, von dem aus die Li feirng ertelgen soll, den Preis endgültig fest. Die bäh⸗re Ver waltungs—⸗ bebörde bestimmt darüber, wer die baren Auglagen des Verfahren lu ragen kat. Der Verpflichtete hat ohne Rücksicht auf die end⸗ pal, Fesistellung des . ju liefern, her Kriegzautzschußz vor⸗ efig den von ihm fesngesetzten Preig zu zahlen.

86 Dle Zahlung erfolgt spät siens 16 Tage nach Abnahme der Ware. Für strelige Restbeträge beginnt die Frin mit dem Tage, an deim die Enischeidung der hoher Verwaltungabehörde dem Kriege⸗ aus schu sse zugeht.

5.7

Die im z 1 Übs. 4 aufgeführten Stoffe dürfen nur mit Zu stlmmung des Krieggautschusseß verarbeitet werden. Dag Verbot der Verarbestung schließt das der stoff ichen Veränderung ein.

Dies (ilt nicht für die Nerarb itung, die zur Erfüllung eines un= mittelbaren Auftrags einer Heeres., oder Mari ebe hörde notwendig ist, sofern mit der Verarbeitung brreits vor dem Jnkrafttreten dieser Bekanntmachung begonnen war. Von solch'n Verarbeinungen ist je doch dem ö unverzüglich Mltieilung zu machen.

5§5 8 Mit Gefängnig biz zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Maik wird bestraft:

1. wer die im 1, 3 und 57 Abs. 2 vorgeschriehenen An⸗ 1etgen nichr rächt'eitig erstattet oder wer wisfentlich falsche oder unvollständige Angaben wacht,

2 wer den Vorschtiften des 5 2 Abs. 1 Satz 2, dis 8 4 Abs. 1 oder des 57 Abs. 1 zuwiderhandelt.

Neben der Stiafe kann auf Ginziehung der Stoffe erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschted, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

588 . Die Bessimmungen treten mit dem 5. November 1917 in Kraft. Berlin, den 1. November 1917.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Schwander.

Setanntm achung.

Als Radbauarten, bei deren Verwendung gemäß m 1 der Bekanntmachung, betreffend die Regelung des erkehrg mit Kraftfahrzeugen, vom 18. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1408) für Personenkrafifahrzeuge Be⸗ freiung von der Vorsch ift der elastüchen Bereifung gewährt werden darf, sind außer den in den Rekanntmachun en vom 24 April, 22 Mai, 28. Juli und 23 August 1917 (Reichs⸗⸗ anzeiger Nr. 99, 122, 180 und 203) aufgeführten Radbauarten ferner diejenigen folgenden Firmen bis auf westeres zuge⸗ lassen worden.

jahlenden Preise nicht fordern.

b—

F rma, die das Rad baut oder vertreibt

Beschrelbung des Nades

Oe kar Fiesel u. Co, Mürchen 9, Enlen⸗ bachstr. 29.

Die höljerne Radfelge wird gegen einen äul eren elastischen Laufn ing durch radial angeordnete Syn alfedern allseitig elastisch abgestützt. Ver Laufring besteht aus sptralfoöͤrmig aufgewick'lten Kamelhaar⸗ . außen mit Ledergleitschutz ver⸗ eben.

Die Radfelge wird gegen elnen äußeren starren Stahllauffran mit eingelegten Drahtsellen duich radläl angeordnete Schraubenfedein alleinig elassisch ab⸗ ge stũtzt. Die durch gan! bol jen gegen seitliches Ausblegen ,,. Federn lagern auf einer mebrfach ge⸗ teilten eisernen Unterfelge, die über der Grundfelge angebracht und mit dieser durch Schrauben und eine äußere seit⸗ liche Schelbe verbunden ist.

Die Radbauarnt unterschridet sich von der in der Bekanntmachung vom 24. April 1917 unter Nr. Hh aufgeführten nur da⸗ durch, daß an Stelle der Bandstabl⸗ ringfedern paarweise angqtordnete Schraubenfedern Verwendung sinden.

Eine Innen felge, bestehend aus elnem breit n flachen Elsenrelfen, der auf die Holifelge des alten Rades aufgezogen ist, wird gegen die Außenfelge durch mehrere starke Federn von Ellipsenform, die aug Bandfederstahl in mehreren Lagen überelnant er fr werden, al seltig elastisch abgeslüßt. Die Außen⸗ felge ist an ihrer Lauffläche mit einem Ledergleitschuß mit weicher Unterlage versehen.

Berlin, den 31. Oktober 1917.

Der R oichskanzler. Im Auftrage: Dam mann.

Geora Gerber, Ger⸗ Im 80. 33, Schle⸗ sische Straße 36.

Slemeng u. Halte ke, Akt. ⸗Ges., Weiner⸗ werf, Siemens stadt bei Berlin.

Fischer u. Genossen G. m. b. H., Muüͤn⸗ chen, Lindwurm straße 71.

Bekanntmachung über Druckpapierpreise. Vom 29. Oktober 1917.

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Reichsstelle für Druckpapier, vom 12. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 126) wird folgendes bestimmi:

Maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier, das für den Druck von Tageszeitungen bestimmt ist, darf, soweit Lieferun in der Zeit vom 1. November 1917 bis zum 31. März 191 erfolgt, nur zu folgenden Preisen abgesetzt werden:

§5 1. Jeder Empfänger hat den Preis ju jablen, den er fur die letzte vor dem 1. Juli 1915 gemachte Lieferung an den damaligen Lieferer zu zahlen hatte, zuzüglich eines Aufschlages a. fur Rollenpapier von Mirk 2775, b für Formaipapter von Mark zi, für einhungert Kilogiamm.

In dem uischlage ist die vom 1. August 1917 ab zu entrichtende

Kohlen und Frachtsteuer elnbegriffen. . 2

Vle Lleferung hat im übt 1. bedingungen zu erfolgen, die 6 hahen. E⸗ hat jedoch 1. in den Fällen, in denen Lieferung frel Haug des Gmpfangers erfolgt, der Emplaͤnger dem Lieferer den Unterschled t ,. dem

jweiten Vleriellahr 1916 gegolten

n lch, der un jwellen Viertelsahr 1915 von dem Lieferer zu beiablen war, und demsenigen, den er zür Lieferungen in der Zrit d. ö November 1917 biz jum 21. März 195189 bejahlen muß, zu erstatten;

der Gmpfänger ist jedoch berechtlat, die Ahfuhr des Drudp piers selbst vornehmen zu lassen. Ja diesem Falle hat der , . Empiängtr den Rollgel saß, der im zweiten Viertelsahr 1915 zu be⸗ zahl n war, zu vergüten;

2. in den Fällen, in denen Lieferung auf dem Wasserwege ver= tinbart war, der Empfänger dem Lieferer den U tem chied jwischen dem für Wasserverlendung im weiten Pierteljahr 19165 geltenden und dem für Wasserven sendung in der Zrit vom 1. November 1917 bit zum 31. März 1918 zu bejahlenden Frachtsatz zu erstatten.

8 3. Erfolgt die Lieferung vom Lager eines Paplerbändlerg, so Tann der Handler auf den au Grund des g 1 zu jahlenden Betrag einen weiteren Aufschlag von 10 vom Hundert berechnen.

5 4.

Bel allen Lic ferungen von Or ckpapler vom Lager eines ler⸗ hündlers bat der Händler guf den Rechnungtbetrag ern ch 63 Verpackung und eiwalger Zuschläge nach 5 2 Absatz 2) einen Rabatt von 2 vom Hundert zu gewähren, wenn die Bezahlung der Rechnung durch den Perltger biß zum dreißlgsten Tage nach Eingang der dec g r er an, den Hundt

rd die Rechnung an den ndler bit zum sechzigsten T n, . kann der Händler die Bejahlung . . ki 1 . ngen.

Erfolgt die Bejahlung nach dem sechiigsten Tage, so ist d Händler Eren is auf den Rechnungsbeti ag ein elch e . . etwaiger Zuschläge nach 52 Absatz ) 2 vom Hundert

e 8

Weitere als die in den F5 1 big 4 zugelassenen Aufschläge

Lieferngen vom Lager darf der Handler . die 236 aj .

ö §5 5.

Hatte die Lieferung vertragsmäßig vor dem 1. Ne vember 1917 ju erfolgen, so gelten die Hestimmungen dieser Bekanntmachung nur in loweit, als die Krlegswirtschatisstelle für das Deutsche Jeitunge— gew rbe in Brlin beschemnigt, daß die Leferung bis jum 31 Oltober , ö. . ,, . an tmn n der

zekanntmachung der Re Ae für Druckoapter vom 31. Mat 1917 (. Deutscher k Nr. 127). ö.

Berlin, den 29. Oktober 1917. . Reichsstelle für Druckpapier. he, Geheimer Regierunggrat.

2 h 2 Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Präsidenten der Eisenbahndirektion in Frankfurt Main) Reuleaux den Charakter als Wirklicher ö Oberregierungsrat mit dem Range der Räte erster Kaffe und

dem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachg Ga⸗ lewski in . (Main) den Charakter als Baurat mit dem persönllchen Range der Räte vierter Klasse zu ver⸗

leihen sowie

zu den gahlungi und gieferunge⸗

die ener, , ffn, . des Eisenbahnbaufachs Kleeve⸗ korn in Hannover, Hilleke in Bromberg, Lucht in Mainz, Johannes Seiffert in Erfurt, Verlohr in Küstrin, Lode⸗ mann in Deutsch Eylau und Süß in Kreuznach sowie die Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Fresenius in Düsseldorf, Ruthemeyer in Görlitz, Israel in Wittenberge, Rutkowski in Stargard (Bomm. ), Gaedke in Wittenberge, Mörchen und DraIng. Spiro in Trier, Schmelzer in Berlin und Jaesch ke in Bromberg zu Regierungs⸗ und Bau⸗ räten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungssekretären Brock in Köslin und an in Wiesbaden aus Anlaß ihres Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Rechnungffat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist dem Geheimen Baurat Gronewaldt, Vor⸗ stand des Eisenbahn⸗Werkstättenamts a in Leinhausen, die , . Entlassung aus dem Staats dlenste mit Ruhegehalt erteilt.

Fin anzministerium.

Der Steuersekretär Löhrke in Naugard ist zum Rent⸗ meister bei der Kreiskasse in Demmin ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗ und Baurat Kunth, Mitglied der Eisen⸗ bahndire tion in Stettin, ist mit der Wahrnehmung der Ge⸗ schäfte eines Referenten bei den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten beauftragt.

Der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Metz, , in Glogau, ist zum Eisenbahnbetriebs amt 3 nach Cottbus versetzt.

Setkannt machung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgaben 2 . vom 14. Juli 1893 (GS. S 157) wird hiermit zur ö . enntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben

der Gernrode⸗Harzgeroder Eisenbahn bezüglich ihrer in ö belegenen Strecke auf 21 S 95 8 festgestellt worden ist.

Magdeburg, den 31. Oktober 1917. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.

BSetanntmachunung. In Gemäßheit des 8 46 des Kommunalabgabengesetzes

Kenntnis gebracht, daß das im laufenden Jahre kommunal⸗ abgabepflichtige Reineinkommen der Freien Grunder Eisen⸗

worden ist. V ö Frankfurt (Main), dei. 30. Oltober 1917. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Reuleaux.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)

Aichtamtliches.

Dentsches Reich. . Brennen. Berlin, 3. November 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den Vortrag

von Hindenburg. 26

.

Seine 1 den König von Bayern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Telegramm gerichtet.

An S elle des guf seinen Wunsch zurücktretenden Reichskanzlers und Praäͤside ten Meines Staatgmintstertums Dr. Michaeli be⸗ absichttge Ich, in die freiwerdenden Aemter den Vorsitzenden in Deinem Mintsterrat Dr. Grafen von Hertling zu berufen. Ich weiß, welches Opfer et für Dich bedeutet, diesen erfahrenen und erptobten Staatamann und trtuen Diener zu entbehren. Wenn

dies ia der Zaversicht, daß Du die Notwendigteiten des Meichs allen anderen Etwägungen voranstellen und Mesnem Wunsche ent⸗ sprechen wirst. Wilhelm.

Seine Majestät der König von Bayern hat mit nan, Depesche geantwortet: ̃ 4. . Zoehen erhalte Ich Delne telegraphische Mittellung, daß Du

den, Grafen Hertling auf die Stelle des Reichskanglerg und Präsidenten Deinen Staatgministertumz berufen willst. So schwer es Mir fällt, auf die bewährte Kraft des Grafen Hertling für die haverische Regierung verzichten zu müssen, kann Ich doch der von Dir g troffenen Wahl nur aug vollem Herzen jzustimmen. Unter er fen eigener Interessen enispr⸗che Ich daher gerne Dein em unsche nach Freigabe deg Gralen Heriling aug dem bayeꝛrischen Dienste. Möge der neue Kanzler, der sein Ami unter bem mächtigen Eindruck der Sieges nachrichten aus dem Süden antrüt, . geesg . , . ö . en , . zuführen, und damit au en Einzelftaaten elne kraftvolle

Entwicklung und elne gesichert⸗ Jukunft gewèahrleistet. t

Ludwig.

Seine Majestät der Kaiser hat obiger Quelle zufolge auf die Depesche des Präͤsidenten bes Reichtztags Dr. . felten 6 g . ange herzlich für die Glückwünsche, dle Sie t

Namen des Reichstag zu dem ad n e a e . haben, den unsere tapferen Truppen Schulter an Schulter mit den Armeen deß engverbünd ten S. st erreich, Ungarn [n glänzen dem Siegrgzuge erfochten haben. Bewundernd und dand bar stehen wir ver dem Opfermut, der Augdauer und der olleg kͤberwindenden Tapterkest unleter Brüder im Felde, die nicht

kur die Heimat mit ibrer Gaust vor einer Weit v ind schützen, sondern in kühnem Wagemut in Nord a rn ige e.

einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebssahre 191617 bei

vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen

bahn aus dem Betriebsjahre 1916 auf 93 500 M festgestellt

des früh morgens hier eingetroffenen Generalfeldmarschalls

Seine Majestät der Kaiser und Känig hat gu

Ich gleichwohl die Bltte an Dich richte, ihn freizugeben, so tue Ich

dabei dle

a-wobnten Waffen in daß Land det Feindes tragen. Möchten sie ein leuchtendes Beisplel sein füc alle in der Helwat und eme ernste Mahnung, nicht zurückjuftehen an glühender Vaterlandliebe und alles tragendem Opfersinn. Möchte das Volk daheim und seine Vertretung den Brüdern im Felde seinen Dank darbringen duich gleichen Opfermut und jene fest: innere Einigkeit und Geschlossen⸗ heit, die den Kämpfern draußen den schönsten Lahn, den Feinden aber die G⸗wißhelt bringt, d⸗ß Deuischlandz Krart auf kelne Weise zu brechen ist. Dann wird uns Gott den endgültigen Sieg schenken und unser tezeres Vaterland durch Tampf und Net jum ehrenvollen Frieden fuhren. Wil helm JI. R.

Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat auf die Depesche des Prasidenten des Reichstags Dr. Kaempf laut Mel⸗ , . „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Antwort gesandt:

Eurer Exnllenz spreche ich für die Worte der Becrüßung, die Sie aus Änlaß des Segez in Itallen an mich zu richten die Güte hatten, meinen verbindlichsten Dank aug. Während im Westen unsere herrlichen Truppen seit Monaten obne Unterlaß heldenhaft und unerschüttert den gewaltigsten und aleichzenig eni— sagunge vollsten aller Kämpfe gegen den verjweiselten Arsturm der Franjosen und Engländer führen, haben am Isonjo im Perein mit den verbündeten Desterreichern und Ungarn deuische Dipisionen, byneidet von allen ihren Kameraden, in une stüem Vorwärtedrängen den Zusammenhruch des itallenischen Heeres herbeigeführt. Wahrlich, das deutsche Volk muß stol sein auf seine Sohne und daif getrost sein Geschlck und sein Gut ihren starken Herjen und Armen anvertrauen! Das Heer ẃöd seine Schuldiatelt tun und dem deutschen Volke und Vaterlande die Grundlage erkämpfen für einen 6 Dauer verheißenden Frieden. Aber es rechnet darauf, daß kaz deut che Voll eing wie in Mann hinter ihm steht: zäh und zuvpensichlich, friedfertig, aber si'geswillig, seines Rechts und seiner Kraft bewußt. Vorwättg für Kalser und Reich! Generalfeltmarschall v. Hin denburg.

In der am 2. November unter dem Vorsitz des. Stellver⸗ treters des Reichskanzlers, Staatsministers Dr. Helfferich abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde eine Abänderung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1916, be⸗ neffend HBestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, die Zustimmung erteilt. Zur An⸗ nahme gelangten ferner der Entwurf einer Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Brauereibetrieben, der Entwurf einer Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Zeitungs⸗ druckpapier, der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mann⸗ schaften, der Entwurf einer Bekanntmachung über die staat⸗ liche Genehmigung zur Errichtung von Aktiengesellschaften und der Entwurf einer Bekanntmachung über Sammelheizungs⸗ und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen. Dem⸗ nächst wurde über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Zu der im amtlichen Teile der heutigen Nummer des

Relchsanzeigers veröffentlichten Bundesratsverordnung vom 2. November 1917, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, wird durch „W. T. B.“ folgendes ausgeführt: Nach § 5 des Gesetzeß vom 28. Februar 1885 betrug die Unter⸗ sützung der Ehefrauen 6 M im Sommer, 9 M im Winter, 4 für Familienangebö ige. Schon bei Kriegaausbruch stellte sich die Unmlänglichkeit dieser Sätze heraus; des balb wurde duich Gesetz vom . August 1914 die Unterstützung auf , 12 und 6 erhöbt. Nachdem unter dem J. November 1915 eine weitere Steigerung erfolgt war, wurden durch Bundegzratgverordnurg vom 3. Dejember 1916 die Sätze auf 20 M für die Ehefrau, auf 10 M für die An⸗ gehörigen erhöht. Dieg sollte nur für den Wmter gelten; da sich jedoch eine Verminderung als unmöglich berautstellte, wurden die Sätze auch für den lttzten Sommer heidehalten.

Die hleherige Summe der Reichs triegsunterstützung an Mindest⸗ sätzen, die pon den & meinden vorauszujablen und deren spätere Ei ftattung durch das Reich vorgesehen ist, beläuft sich gegenwärtig auf rund 18) Millonen Mark monatlich. Nebenher habrn die Kem— munalver bände die Verpflichtung, diese Reichgunterstützung so zu er⸗ gänzen, wie es der Bedürmtigteit der Famllie entspeicht. Die hierfür don den Lieferungsverbänden aufgewendtten Summen sind außer⸗ ordentlich erh b ich. Damit die Gemeindeverbände di⸗ ser Verpflichtung gerecht werden können, erhalten sie Zuschüsse aus dem Wohlfahrts— fonds beim Reichsschitzamt, der im Laufe der Zelt von monatlich 10 auf 3135 Milllonen Mart erböbt worden ist.

Ber Reichstag hat nun in selner litzten Tagung folgende Ent⸗ schießung angenommen:

„Die verbündeten Regletungen zu ersuchen, das Gesetz, be⸗ treffend die Unterstützung von Fam lien usw. von 1888/1914 dahin zu ändern, daß die Ünterstützungssätze im 5 5 unter von 20 auf 30 S, unter b von 10 auf 15 eihöht werden“.

Auch die Reichsleitung hat demgegenüber angesichts der wirt⸗ schaftlichen Lage durchauz anerkannt, daß eine Erböhung der Familien uaterstützung vom 1. November 1917 ab allgemein einzutreten habe. Venngch ist es für richtig erachtet worden, von einer allgememmen gleichmäßigen Echöbung der Mindenssätze ab juseher. Vie wirt⸗ schastlichen Berhaͤltnisse in den Lieferunggoe bänden liegen außerordent⸗ lich verschieden; fär die meisten ländlichen Bezirfe ist eine Erhöhung der bisherigen Sätze nicht in demselben Maße notwendig wie für die größeren Städte. Eine schematlsche Erhöhung der Mintestsätze hätte daher das Rich zum Teil unnötig in Anspruch genommen; außer dem wa ren die Lteferungsverbände gejwungen gewes'en, ihrerseitz die ge⸗ samten Mindestfätze vorjuschießen, was für sie elne außerordentlich starke Belastung bedeutet härte. 4

hat der Bundesrat

Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, folgende Verordnung erlassen: Die Lleferungaverbände stnd verpfllcktet, aug ibren Mitteln eine GErböhung der bi jum 1. Oktober 1917 geiahlten Famtlten⸗ unterstützu gen eintreten zu lassen, bie spätestens vom 1. Noven ber 1917 an zu gewäbren und deren Betrag e nach den örtlichen Ber⸗ hältnissen zu bemessen ist. Big zum Bettage von 5 Mark für jeren Unterstftzten werden die seit dem 1. Nobember 1817 ge— währten Erböhungen der Unterstützungen vom Reich erstattef, und zwar zur Hälfte allmonailich, zur Hälfte jusammen mit der Er⸗ siattung der gesetzlichen Mindestbeträge“.

In allen Lieserungéberbänden auch solchen, die ble her kelnen Zuschaß zu den Mindestlätzen aus elgenen Mitteln gewäbrt haben und für alle Unterstützungs berechtigten trltt alfo am 1. Nobemher 1917 an eine Erhöhung der bisherigen Unterstützung an sich cn. Den Lleferungzberbänden stebt aber die Gnischeldung darüber iu, in heil Höhe dieß zu geschehen bat; sie können

Jahl der Kinder, die Arbeitgmöglichkeit und andere Gesichtsrnnlte berücksichtigen. Den Veferungever⸗ bänden wird die gesteigerte Inanspruchnahme dadurch erleig iert, daß die erböbten Unterstůtzungen biz zu 5 6 monatlich vom Reich eistattet werden, und zwar zu einer Hälfte allmonatlich, zur anderen mit der Erstattung der Mindeslbeträge. So veit die Lieserungsverbä de Unterstützungen über den Satz von 3 M hinguz ge pohren, erbalten si ju den ihnen dadurch erwächfenden Ausgaben Zuschüffe aus dem Woblfabrtgfondg des Weiches in gleicher Weife, wie zu den sonstigen nen ihnen den Unterstützunghberechtigien gewährten guschüffen ju den Ni desisaͤtzen.

.

Die Frist zur Einsendung der mit der Bekanntmachung über Papier, Karton und Pappe vom 20. September 1917 an⸗ geordneten Anzeigen über Bestand und Verbrauch von Papier, Karton und Pappe, von der, wie erneut betont werden soll, jeder, der im letzten Jahre mehr als 1000 Kilogramm verwendet hat, betroffen wird, war am 22. Oktober 1917 abgelaufen. Denen, die die Anzeigen noch nicht ersiattet haben, kann nur empfohlen werden, sie schnellstens nachzuholen und der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe in Berlin (Breite Straße 8/9) sofort entsprechende Mitteilung zu machen, damit von einer Strafanzeige abgesehen wird. Wer trotz der erneuten Mahnung die einmaligen und monatlichen Anzeigen nicht erstattet, hat nicht nur strenge Bestrafung zu erwarten, sondern muß auch unbedingt damit rechnen, bei einer Zuteilung später kein Papler mehr zu erhalten, womit unter Umständen die völlige Lahmlegung seines Geschäftsbetriebes verbunden sein kann. Nicht nur Papierverarbeiter, sondern alle Ver⸗ braucher von Papier (Warenhäuser, Verkaufsgeschäfte usw) sind meldepflichtig?! Beamte der Kriegswirtschaftsstelle nehmen überall genaue Prüfungen vor.

Bayern.

Zwischen Seiner Majestät dem König und dem Reichskanzler Dr. Grafen von Hertling hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgender Tekegrammwechsel statigefunden:

Steiner Majestät bem König von Bayern Möãnchen.

Euerer Maj stät beehre ich mich alleruntertänigst ju melden, daß ich mich soeten zu der mir von Seiner Majestät dem Deut schen Kaiser und Köntg von Preußen angetragenen Uebernahme der Stelle des Reschzkanzlers und des Preußtlchen Ministerpräsidenten entsprechend der mir von Euer Majeslät Allerhöchst erteilten Ei⸗ maͤchtigung berelt erklaͤrt hahe. Tiefbewegten Herzens muß ich in diestr für mich so bedeutungsvollen Siunde das hohe Amt, auf daz mich das Vertrauen weiland Seiner König⸗ lichen Heheit des Prinzregenten Luitpold von Bayern berufen hät und dag mit allen meinen Kiästen zum Besten des geliebten Bavernlandes zu fübren meine Freude und mein Stolz war, in die Hände Euer Mej stät zurücklegen. s r bute ich bel diesem Anlasse meinen tiefgefühl ten Vant für alle mir in überteichem Maße bewiesene Huld und Enade iu Küßen legen zu dürfen. Möge der Allmächtige Gott Eure Ftönigliche Majestät mit einer langen, glückbringenden Regierung zum Wohle des Valer⸗= i., segnen und das Köntgliche Haus in seinen gnädigen Schu nehmen. ö Carer Königlichen Mojestät alleruntertänigst treugehorsamster

Dr. Graf von Hertling.

Seiner Exzellenz Relchekanjler Dr. Grafen von berni Selne Maßestät der Kaiser hat mir gestern abend telegraphisch mitgetellt, daß er sich entschloffen hat, Eure Exzellent auf die Stelle bes Reichs kamlerg zu berufen. Gure Exjellenz wissen, wie schwer es mir fällt, mich gerade in dieser Zeit von Ihnen trennen zu müssen. Wenn ich mich aleichmohl mit Ihrem Rücktritt qus dem Amte des bayerischen Staatgministers des Königlichen Hauses urd des A ußeren elnverstanden eitläre, so geschlebt eg, weil ich mit Seiner Majestät dem Kaiser darin überein- stimme, daß Ihre Berufung auf den Posten des Ka ulerz den Interessen des Reichtg dient, denen gegenüber ich meln eigenes Interesse jurücstellen muß. Meine ianigen Wünsche begleiten Sie in Ihr neueg, hohes Amt. Gott gebe Ihnen die Kraft, die schwere Bñrde zu tragen, und das Steuer, das Si⸗ erereisen, mit sicherer and iu führen, zum Wohle det Reiches und der Bundesstaaten. 13 äußere Zelchen meines warm empfundenen, von Herjen kommenden Daakes für hervorragende Dienste, die Sie Meinem höchstseligen Herrn Vater, Mir und Meinem lieben Bayernlande in fast sechtiähriger Amtsführung geletstet, verleibe ich Ihnen

Meinen Hau⸗Ritter Orden vom Helligen Hubertäs. Ludwig.

Seine Majestät der König hat bis zur Wieder⸗ besetzung des durch die Berufung des Grafen von Hertling auf den Reichs kanzlerposten freigewordenen Amtes des Staatsministers des Königlichen Hauses und des Aeußern der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge den Staatsminister von Thelemann mit dem Vorsitz im Ministerrat und den Staatsrat von Loeßl mit der Führung der Geschäfte des Staatsministeriums des König—⸗ lichen Hauses und des Aeußern betraut.

Kriegsnachrichten. Berlin, 2. November, Abends. (W. T. B.)

In Flandern lebhafte Feuertätigkeit an der Yser.

Unbemerkt und ungestört vom Feinde, haben wir in letzter Nacht unsere Linien von der Bergfroͤnt des Chemin⸗ des-Dames planmäßig verlegt. .

In der Nacht zum 1. Nooember haben unsere Flieger , und englische Küstenplätze erfolgreich ange⸗

riffen.

; Fa Osten nichts Besonderes.

Äus Italien bisher nichts Neues.

Am Tagliamento wurde der Rest der auf dem Ost⸗ ufer zwischen dem Fella⸗Tal und dem Adriatischen Meere noch haltenden italienischen Brigaden gefangen oder über den Fluß geworfen. Die schweren blutigen Verluste der Italiener auf bem eiligen Rückzuge bestätigen sich. Vergebens versuchen feindliche Funksprüche die gewaltige Größe der Niederlage in Italien, die die gesamte Entente getroffen hat, zu verkleinern. Zahlen und Tatsachen sagen mehr als Worte.

In Flandern hielt starke Feuertätigkeit besonders bei Dirmuide, bei Hollebeke und Passchendaele den Tag über an und blieb auch in der Nacht sehr lebhaft. Zeitweise erreichte sie zwischen Poellapelle und Passchendaele große Heftigkeit.

An der Aisnefront lebte das feindliche Feuer am Nach⸗ mittage bedeutend auf. Es erreichte gegen Abend von nördlich Braye bis Hurtebise große Stärke. Nach fünfstündiger AÄrtillerievorbereitung und stärkstem Trommelfeuer brach der Feind mit starken Kräften zum Angriff vor, der in unserem zusammengefaßten ¶Artlllerie, Infanterie⸗ und Maschinen⸗ gewehrfeuer unter hohen Feindverlusten blutig zusammenhrach. Uüänsere Stellungen wurden restlos gehalten. Auch während der Nacht hielt das Feuer auf der ganzen Front an und ließ erst am Morgen des 2. November bei nebligem Wetter nach.

Destlich der Maag steigerte sich das lebhafte feindliche Sizrungs feuer am Nachmittage stellenweise bedeutend und hielt bis zur Dunkelheit an. Nach kräftiger Feuervorbereitung

Eurer Königlichen Majestät

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stießen westlich des Chaume⸗Waldes starke feindliche Patrouillen vor. Sie wurden blutig abgewiesen. . . . ü. In Mazedonien erlitt nordwestlich Biteli ein 1 stärkeren Krästen unternommener feindlicher Angriff dasselbe

Schichsal.

Mit dem Vordringen der verbündeten Truppen in die Ebene Venetiens . der Eroberung eines Teils der italienischen Landschaft Friaul find, wie so oft schon in . Weltkriege, wirtschaftlich wichtige Gebiete in die 2 =. Mittelmächte gefallen. Venetien ist ebenso wie Friaul ein 2 wirischaftlich sehr fruchtbares Gebiet. Bei der Lebensmittelnot, die augenblicklich in Italien herrscht, ist der Wegfall eine seden Guantums landwirtschaftlicher Produtte doppelt . zu ertragen. Besonders peinlich für die italienische de e politik ist die Tatsache, daß die Industriezentren der Lombar s leilweise mit den Agrarprodutten Venetiens und Friauls gespeist werden. Hierzu kommt, daß mit Udine ein außerordentlich wichtiger Verkehrspunkt verloren gegangen ist.‘ Damit hat die Lebensgmittelbersorgung Italiens eine neue erhebliche Erschwerung erfahren. Wir Härten, . von einem Vormarsch der Truppen an der Küste. ö * Küste liegt die Hauptstadt Venetiens, Venedig. . Stadt, die nicht ungefaͤhrdet erscheint, ist belonders i, de des Krieges zu einer großen Industriestadt ausge ö. worden. Die Kriegsindustrie Venedigs, das vor dem Kriege in der Hauptsache von Fremden⸗ und Luxusindustrie lebte, . heute recht bedeutend. Jedenfalls dringt der Vormarsch er Ver bundeten ins Mhuskelfleisch und Nervensystem des wirtschaft⸗ lichen Italiens ein. Dieses Nervensystem verdichtet sich nach der Lombardei zum Nervenzentrum des modernen Italiens, denn dort liegt die Hauptindustrie, die Basfis seines vor dem Kriege soeben wieder im Aufschwunge begriffenen n, den die italienische Regierung freventlich aufs Spiel geset hat. (W. T. B)

Berlin, 3. November. (W. T. B.) Eines unserer Bomben geschwader hat in der Nacht vom 31. Oktober zum J. November die militärischen Ziele im Herzen Lon⸗ dons und in den Hafenstädten Gravesend, Chatham, Ramsg ate, Marg ate und Dover kräftig und wirkun gs⸗ voll 'mit Bomben angegriffen. In London, Chatham und Ramsgate brachen große Brande aus. Andere Bomben geschwader griffen Festung und Werftanlagen von Dün⸗ kürch en sowie militärische Ziele hinter der flan drischen Front an und verursachten zahlreiche Explosionen und Brände.

Ulle unsere Flugzeuge sind zurückgekehrt.

Großes Hauptquartier, 3. November. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplaß. ö Regen und Nebel schränlten die Gefechtstätigkeit bei allen Armeen ein. . In Flandern unterhielt der Feind starkes Feuer auf die Stadt Dilxmuide und ihre Anschlußlinien. . . In der Nacht vom 1. zum 2. November hoben e. die schon langere Zeit beabsichtigte Verlegung unserer Linien vom Chemin⸗-des⸗Dames ohne Störung zu Ende geführt. der bis gestern mittag noch lebhaftes Feuer auf die von ung aufgegebenen Stellungen unterhielt. Am Rhein⸗Muärne⸗anal ; . nordamerikanische Soldaten gefangen ein⸗ gebracht.

Unsere Flieger haben in der Nacht vom 1. zum 2. No⸗ vember Lanbon, Chatham, Gravesend, Ramsgate, Margate und Dünkirchen mit Bomben angegriffen.

Starke Brände ließen auf gute Wirkung schließen.

In den letzten Tagen vermehrten von unseren Kampf⸗ fliegern die gh ihrer ö Leutnant Müller auf 32, Vizefeldwebel Buckler auf 23, Leutnant Böhme auf 21, Leumant Bongartz auf 20.

Oestlicher Kriegsschauplatz. . Bei Dünaburg, Smorgon, Barangwitschi und am unteren Zbrucz lebte die Feuertätigkeit auf.

An der Mazedonischen Front schwoll der Artilleriekampf östlich des Var dar zu erheblicher

Stärke an. Italienische Front.

Keine größeren Kampfhandlungen. Bis jetzt sind über 200000 Gefangene und mehr als 1869 Geschütze gezählt worden! Die Beute an Maschinengewehren, Minen⸗ werfern, Kraftwagen, Bagagen und sonstigem Heeresgerät hat sich noch nicht annähernd feststellen lassen.

Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff.

Desterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 2. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Am unteren und mittleren Tagliamento sind wir in Fühlung mit dem Feinde. Italienische Truppen, die sich noch östlich des Flusses zu halten suchten, wurden age⸗ worfen oder aufgerieben, wobei erneut mehrere tausend Gefangene in der Hand der Verbündeten blieben.

Im Fellagebiete und im Bereiche des oberen Tagliamento nimmt das Vorgehen unserer Armeen den beabsichtigten Verlauf. An mehreren Stellen mußte feindlicher Widerstand gebrochen werden.

Auf den anderen Kriegsschauplätzen keine Er⸗ eignisse von Belang. Der Chef des Generalstabes.

Türkischer Bericht.

Kon stantinopel, 1. November. (W. T. B.) Amtlicher Tagesbericht.

Schwarzes Meer: Zwei russische Zerstörer, die in der Nähe von Midia kreuzten, entfernten sich beim Herannahen unserer Wasserflugzeuge schleunigst nach Norden. ; Sinaifront: Im Gazaabschnitt wurden 15 Inder gefangen genommen. Feindliche Monitore beschessen zeitweilig die Stadt Gaza.

An den übrigen Fronten keine besonderen Ereigniffe.

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Alle Bewegungen blieben dem Feinde verborgen,

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