nablez behrd, Nie Durchschulttasablen von A i, den mf ech! . 69. ugust bis Oktober 1917 pin per dr r zog rden, so wird der Verbrauch nach Betriebe, die besondeng krlege notwendig oder im Interesse find e enn und der öffenthichen Sicherheit dringend not⸗ e , lind; kann auf Antrag die Einschraͤnkung des Verbrauch . 2 , . ag außer Kraft gesetzt werden.
Heneb migun — ü
zerle Le i len z . dem Reld skommiffar fur die erbraucher, die vor Sn tmachun bereit Ein schra Au elektrischer Arbeit in I ei Duichführung der Be⸗
en. Verbi anhs — bei neu hbinzutretenden Ab⸗ julässigen Verbrauchs — erfolgt für die Kriegsamtzstelle (5 7), für alle mmuna! behörde (55 5, 8), in beiden 23 , (5 4j. Bet der
ommissar für d i
der regen benen Richtlinien zu hefolgen. ; , zwischen dem Vertrauensmann und der Kriegsamtsstelle bejw. der
Fommunag he hörde nicht für die Kohl herhe st ie ut audr so entichetdei der Heeichs kommiffar
i'ieinberbra brauchs elertrischer
gungzunternehmen, die in ihrer Leistung tz
§ 8. Landegientralbehsrden.
a) Die Landeszentralbebörden bestimmen, wer in E Be kanntmachung als Kommunalverband, Gemeinde, a n Kom munaglver bandes und als Geme in deve rstand anzusehen ist. b) Die Landegrentralbehörden können im Elnvernebmen mit dem eld gtommiffar für die Koblenverteilung andere Stellen als die Vorstände der Kommunalverbände oder Gemeinden mit den in dieser , den , , .. Kommunalverbände oder Ge- n jugewiesenen Aufgaben beauftragen . ö ö gen oder einzelne dieser Auf
e e Landesjentralbebörden oder dle von ihn
Stellen können einzelnen Gemeinden oder . . 6 . , . ö. in dieser Bekanntmachung einden von mehr als w ⸗ . nwohnern zugewiese nen Auf⸗ . 80
6 Aufpreis für den Mehrverbrauch. erbraucher, die von einem Strom ver sorgungtgu . trische Arbeit gegen Beiahlung erhalten, . rn, . sonderer Warnung über die zjugelassene Menge hinaus verbrauchte Kilowattstunde einen Aufpreig pon 30 Pfennigen zu zahlen.
5 10.
. ) St rafbe stimm ungen. a er trotz besonderer Warnung mehr elektri . braucht, als nach dieser elan nsr ö. n ,, oder den gemäß § 6 getroffenen Anordnungen des Vernrauenamanneg
zulä sig ist, oder wer den Vorschriften des g 2 dlsese oder den auf Grund dleser . fe rü,
M Außer der auf Grund vom a und b zugetellte 6 lõnnen Gan verbraucher noch fernere 100,0, un ur e 62 , 8 . jedoch im ganzen 7 mehr als eͤugsme — , 4 n n g n, . * nge wenn sie jur Beleuchtung arg d) Als Vorjahr gilt ständlg das Kalenderjahr 1916.
w
K
Gaswerke, in deren Abgabegebiet bereits im Vo jabre Ein schräͤnkungen des un ier Ilfftr 1 der Ausführu re m ( fallenden Gagver brauchs bestanden, können kat h erg, mn ffn
für die Kohlenverteilung beantragen, d entsprechend vermindert — 2 ragen, daß die jettge Ginschränkung
— 4 big 6 —
bleibt unverandert.
blelben unverandert.
in 3 Bestimmungen treten mit dem Tage ber Bekanntmachung
Berlin, den 2. November 1917. — Der . . Kohlenverteilung. utz.
Alle Zuschriften i . bete l . n ⸗ ir e elegenheiten, die diese Bekanntmachung Reicht tommissat für die Kohlenverte lung (teilung Gas und Waser), Berlin Sm. 11, Königgrätzer Straße 28. Drahtanschrift: Kraftlichtkohle.
Königreich Prenß en.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
(den Rentmeistern Meyer in Berlin, Wort mann in Stade, Lindemann in Geilenkirchen, Fischer in Witzenhausen, Menner in Czarnikau, Möller in Piön, Henckell in Franz⸗ burg, Hel mert in Recklinghausen, Densaw in Templin, Henschel in Wesel, Schaefer in Essen, Lange in Geln⸗ hausen und Win disch in Crosfen den Charalter als Rechnunga⸗ rat zu verleihen.
I Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium den Oberregierunggrat von Steinau⸗Steinrück in Hannover zum Stelloertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksausschusse zu Hannoyer, ab⸗ gesehen vom Vorsitze, und den Regierungsassessor Dr. Nowag in Hannover zum Stelloertreter des 2. Mitgliedes des Be⸗ zirksausschusses in Hannover auf die Dauer ihres Hauptamis am Sitze des Bezirtsausschusses ernannt.
—
Ministerium der 3 und Unterrichts⸗ angelegenheiten. /
Dem Lehrer an der Unterrichtsanstalt des Königlichen Kunflgewerbemuseums in Berlin, Maler Walter Bu sch und dem K in der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen
akultät der U alle Wittenberg Dr. GustaJ Aubin
felgen, wonn das Schwein im eigenen Hautbalt 3 Menate lang ae= re ist, andern falls ist bie Genehmigung der Provinzial ⸗Fleischhelle erforderlich.
2) Wer als Selkstversorger ein Schwein schlachtet, bat als n von jedem Schwein abzugeben, fal das Schlachtgtwicht
mehr als 60 big 70 kg
mehr als 70 biz 89 eg.
mehr als 80 kg für je 10 an Ist das Schwein früber zur Zucht benutzt worden, so sind 30, det Gewicht in Speck und Fett abiageben. 3) Von der Abgabepflicht befreit sine Hausschlochtungen in ge⸗ werblichen Betrieben, in Krankenhäusern und ähnlichen Anstalten, wenn diese als Selbstversorger anerkannt sind; desgleichen sind von der Abaaberflicht befreit diejenigen Selbstbersorger, denen nach den geltenden Vorschriften hei besonders anstrengender körperlicher Arbeit im Verwaltungswege Feinzulagen gewährt werden können oder zu deren Haut halt solche Personen gehören. 3 Abzuliefern siad Bauchspeck, Rücenspeck und Llesen (F lomen). Vie näheren Anordnungen über die Art und Zeit der Ablie feryng und ie Stellen, an die die Ablieferung frattzufinden hat, werden jür jeden Kommunalderband von dessen Leiter erlassen. Tie Kostien des Ver⸗ sandes bat der Selbsiversorger nicht ju tragen. G ö 5) Für den ganzen Besirk der Prooimjialfleischftelle beträgt der
els : für grünen Speck und Feit in unzubereltetem Zustande A 175 für geräucherten Rücken speck 527 für geräucherten Bauchspeck J . für 1 Eg 9 P und).
6) Das dem Selbstoersorger verblelbende Fleisch witd auf die leischkarten derart angerechnet, daß für dꝛe Person alg Wochen mer ge
Seiner Majeslit Ibrem allergnädlgsten Herrn erfalgten Pe⸗ rufung Eurer Griellen; an di Spine der deutschen Neichg⸗ leitung darjubrlngen. Ben den gleichea sachlichen und versön⸗ lichen Ucberzeugungen und Gefühlen keseelt wie Guere Crsellenz, biete ich, sich versichert halten zu wollen, daß auch ich im Sinne der Intentionen Seiner Majestät meines allergnädigsten Herrn nach wie vor in dem vertrauen vollen Zusammenwirken mit Eurer Exzellen; zu dem Autbaue und jur Vertlefung des altbewährten Bündnisses zwischen Oesterreich⸗Angarn und dem Deutschen Reiche, welches auch dermalen auf den italienischen Schlachtfeldern wieder zu so beirlichen Erfolgen führt, eine meiner vornehmsten und er= freulichsten Aufgaben erblicke. U Metnister des Aeußern Graf Czernin.
; Kriegsnachrichten.
Berlin, 3. November, Abends. (W. T. B.) Von keiner der Fronten sind bisher besondere Sreignisse gemeldet.
In Flandern lag am 2. November auf den Stellungen von Passchendaele bis Zandvoorde starkes Feuer, das besonders in Gegend von Passchendaele und Gheluvelt mehrfach trommel⸗ feuerartig anschwoll. Auch in Gegend Dixmuide war die Feuer⸗ tätigkeit lebhaft, hielt auch Nachts üher an und nahm am Morgen des 3. November hier wie beiderseits Houthoulster Wald und zwischen Poelkapelle und Passchendaele an Stärke
stimmungen zuwider handelt, wird mit Gefaͤngnts big zu einem Jahr niversität H
ir . Geldstrafe bis zu 10 000 M oder mit einer dieser Strafen Strafverfolgung trltt nur auf Antrag ein. Antraze⸗
b) Die dere ait ist hela der Reichs kommissar für die Kohlenvertellung oder die bon ihm mit der Aniragastellung schristlich h 2. ‚e. . 36 , 1 . Auf Grund de 1 3 , . . eborde als dem Reichstommiffar für die Koblen- r Verordnun etre verteilung auf Grund die ser 8 5 65 n. Unternehmungen, 3 , t He ide die sie erlassen hat, bei Verfebjunqen gegen seßbl. S. 227) habe ich die Liquidation folgenden franzõfischen pech § 2 diestr Bekanntmachung die striegeamtaste lle. Grundbesitzes angeordnet: ö — schten sich der Antrag gegen etnen Reicht⸗, Staatg. ober bo) des in Lembach, Mattstall und welteren Gemeinden im Krelse
Neuan schlüsse und Erweiterungen : n. Kommunalbeam ü a) Neuanschlüsse sowie Erweiterungen bestehender Anlegen dürfen begangenen . 9 e ern ge s ee fe fi , m, ene. J 3
nur, auf Grund besonderer Genehmigung ausgeführt werden. Diese Reh! — . 9. in dringenden Fällen und nur dann erteist wenden, kenn e. obtenvertei tung anttadebe echtig· 61) den in Kalhausen, Kreis Saargemund, helegenen rundbesitze , , oder Treiböt sichergestelt ist, und' wenn die S II. 9 *, und Peter de Haufen und Marie de Hausen, geb. * h . ö . ,,, es zulaͤßt. ) 9 m und Uebergang be stim mungen. 62) i e n gn , ,. ünd, bel Grundbe 86 9 a) Voꝛstehende Besti — rgemünd, belegenen Grund kann aq lle in gf. ij mmungen treten mit dem Tage lhrer Be— feride Dausen, Helarich, Ehefrau geb. M le. r n bft
r n ist I. 39. , 6. . e . 3 bei ö kleinerer auß diek'en Anichlußwert der Vertrauen mann, p) Bei besonders krieginotwendigen Betti bteilungen kann von der ener f,, . . Derlin, den 2 . 1017. er Reichskanzler.
2. 9 ,. . . ‚. ern, n, n, 9 E nver⸗ Verttauengmann. Kommt zwischen diesen Einschiaͤnkung der Verhr ch elett eine Einigung nicht zustande so entscheidet der Reiche fan e f ,, i rn n, n = ge gestattet werden, sedoch längn ꝛ ' kom missar für die stohlenverteilung. ) Die , ö naher 2. . die von ihnen , r Vorschriften öffentlich bekannt tu machen
. . ge nt, m ac u n g, etre ff en quidation britischer und franzö Unternehmungen. fran sis her
und die Ortgvoischristen nach Erlaß sogleich dem Nteich kommi betreffend Liquidation
füt die Kohlenverteilung vorzulegen. Berlin, den 2. November 1917. En, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. cher Unternehmungen, 5 hn,
zu. An den übrigen Teilen des Großkampffeldes war die zuertätigkeit bei Dunst und Nebel geringer. Feindliche tärkere Erkundungsvorstöße in vexschiedenen Stellen der Front wurden überall blutig abgewiesen.
Die in der Nacht vom 1. zum 2. November erfolgte Zu⸗ rückverlegung unserer Front vom Chemin⸗des Dames, die sich big ins einzelnste vollkommen planmäßig vollzog, ist ein erneuter Beweitz dafür, daß die deutsche Führung aus freiem Entschluß dort strategisch wertloses Gelände aufgibt, wo bessere Stellungen die Zurücknahme der vorderen Linien nötig machen und wo unnützes Blutvergießen vermieden werden soll. Diese schon oft bewährte Maßnahme schont die Truppe und gibt ihr unbedingtes Vertrauen zur Führung. Im Laufe des Vor⸗ mittags des 2. November beschoß der Feind, der die Räumung unserer Stellung nicht erkannt hatte, verschiedentlich noch unsere alten verlassenen Gräben.
An der Lothringer Front brachten nördlich vom Parroy⸗Wald eigene Stoßtrupps eine Anzahl Amerikaner und ein Maschinengewehr ein.
In Italien hat sich die Beute an Gefangenen und Ge⸗ schützen aus den Kämpfen am Tagliamento, wie gemeldet, erneut erheblich gesteigert. Die gewaltige Größe und Be⸗ deutung dieses Sieges der Verbündeten versuchen die feind⸗ lichen Funksprüche vergeblich herabzusetzen und wagen nicht, dem eigenen Volke die unerhört große italienische Niederlage einzugestehen.
erechnet werden: belt Schweinen biz 50 Kg — 700 g, bei Schweinen von mehr alt 50 - 60 Kg — 600 8, bei Schwelnen von mehr al 60 Kg — 500 g.
Die abgegebenen Mengen blelben bei der Gewichta berechnung außer Betracht.
) Fleisch zur Selbstreisorgung darf aus Haus schlachtungen, die wischen dem 1. Seytember und 31. Dezember eifolgen, nur für die Dauer eins Jahres, aut Hautschlachtungen in der übrigen Zeit böchsteng für die Zeit big zum Schlusse dez Kalenderjahren belassen
werden. . . sal at r die . e. 6. . 6 ee . Die Lignidatlen, der britischen Beteiligung der litt Euendtt ewntndeen' ehr, nnn du, md em z, , s , , e, , , ,, di,, , . ̃ z ö wid⸗ e vorste henden B Jiachf. G. m. b. H. in Varig und Memel sst beendet. Die werden ni ne eren est gie eien, fn mn g, am 10. Qltober d. J. angeordnete Zwangsverwaltung für das ju 16 060 M auf Frund von 8 6, 1 dez Gifetzeg, brtreffend Höchst. in Deutschland befindliche Vermögen folgender brilischer preise, vom 4 August 1914 in der Fasfung vom 23. Mär 18916
orbe⸗ (RGGI. S. 183) und Ait. 1 Nr. Z der Bekannimachung vom
, nnr c 4. 7 . 22. März 1917 (R Bl. S. 253) behrraft. Auch kann nt . der Danzig und Memel: ö 66 auf Ginnehung der Gegenstünde, ö dle sich die strafhare dig ö Handlung benleht, erkannt werden, ohne Unterschled, ob sie dem Täter
ehören oder nicht. ö. VII. Die Verordnung vom 5. September 1917 sowie die Ver⸗
rau Fabeln Polts, ordnung vam 4. Stibder Io nber den Handel mit Schwelnen und fan Gif Forscht, . . bejw. Nr. 26) . i düertän e Sen, stattig n Paret: he ee , hr ibäannen s. Firma Ültxander Beeby * San in Peterbotough Berlin, den 3. November 1917. , Königlich preußische Provlnzialfleischstelle.
ist auf gehoben. ; Berlin, den 30. Oktober 1917. Der Vorsi hende. Gosling, Regierungarat.
Der Minister für Handel unb Gewerbe. J. N.: Luseng ky.
—
Auf Grund ber Verordnungen, betreffend die zwangt⸗ we is e m nrg russischer Unternehmungen, vom 4 März 1915 1 . S. 133) und 10. Februar 1916 . S. So) ist nach Zustimmung des Herrn Reicht⸗ anzlers für die Erbanteile der russischen Staatsangehörige
Geschwister Aspasie und Rurik von Kotzebue an dem Nachlaß . 8er 19. i 1914 in e ne ben verstorbenen Preußen. Berlin, 5. November 1917.
Frau Elisabeth von Kotzebue, geh Arenstorff, die Zwange⸗ Seine Majestät der Kaiser und König hörten vor— verwaltung angeordnet Verwalter: Rechtsanwalt und gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den Vortrag Notar Gottfried Averdunk in Potsdam, Hoditzstraße Y. 3 Gencralstabz.
Ber lln, den 30. Oktober 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusentky.
sind und bei deren Betrieb außerdem eine
Treiboöͤl nicht möglich oder nicht notwendig
gen, gew sse Breu kohlen wer fe, gewisse mit
Rrastwerte u w.) Kan n der Fteichskom miffar
uf Antrag di Bestimmungen dieser Be⸗
oder teilweise außer straft setzen.
ä e und Beschwerden, auch in den der Ent—
ir — MHisar⸗ ö. dle . . . rtraurngmann zu richten, der mit der Kriege amtsstelle bejw. mit der ammunalbeh rde in Wilthen setzt.
Fernsprecher: Berlin, Rm Nollendorf Nr. 4253 und 4254.
—
ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Die am 28. April 1915 für die Firma B. Bonn in Wies baden angeordnete Zwangsverwaltung ist aufgehoben.
Berlin, den 30. Oltober 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. * kr gr Sefer, fn 9
Setanntmachung, betreffend Liquidation französischer
4 Willtam Mathwin, 3 4. 6.
u F. G. Mathwin, en ge athwin
§ 3. Gela stun gsausgleich.
Die für die Giasch ä kung des Verb 8 elektri uständigen Stellen sind berechtigt, . . ,
besscre ritliche Beitellung der Belsstun g bern. Der Reichs kommissar für die Kohlenverteilung. Stutz. Großes Hauptquartier, 4. November. (B. T. B).
Westlicher Kriegs schauplaßzg. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht In Flandern spielten sich bei örtlicher Feuersteigerung längs der Yer und nordöstlich von Ypern lleinere Infanterie⸗ kämpfe bei Pas schendaele ab. Wir verbesserten Durch Vor⸗ stoß unsere Linien und wiesen an mehreren Stellen englische Teilangriffe zurück. — Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. ö. Am Oise — Aigne⸗Kanal und längs des Ailette⸗ Grundes lebhafte Artillerietätigkeit und erfolgreiche Gefechte unserer Vortruppen mit französischen Aufklärungsabteilunges; Auf dem y der Maas verstärkte fich der tagsüber lebhafte Feuerkampf am Abend zwischen Samogneux und ezonvaur,. Unsere zusammengefaßte Abwehrwirkung hielt einen am Chaume⸗Wald sich vorbereitenden Angriff der Franzosen nieder.
Oe stlicher Kriegs schauplatz.
Die Lage ist unverändert. ; . An der Straße Riga — Wenden wurden russische Streif ⸗ abteilungen bei Segewold zersprengt.
Mazedonische Front.
Der seit Tagen starke Artillerietampf zwischen Vardar und Dojran⸗See dauerte gestern an; bisher sind nur eng⸗ lische Teilvorstöße erfolgt, die von den bulgarischen Sicherungen abgeschlagen wurden.
; ö. Italienische Front. ö enn des Tagliamento Artillerietätigke it wechselnder rke. — .
——
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
5 4. . Ver trau ensmänner. 2 ür die in ihrem. Bereich liegenden Selte betrieb nen St r ompersorgunggan ö . Rrieggamttastel Bertram un nn ald! 9. i, . der reter. Ie weist sedem Taͤtte kettsbsnirt zu. nur für schlosseners V je doch n
Alle Zuschriften in Angel machung bytreffen, sind ju . ai. , khelemt (Ab⸗
Reichs kom missar für die Kohlenvertellun dn ig⸗
tetlung Ele rtriität), gratz er in 23. Berlin sR. 11,
Drabtam̃chrift. Krafstlichtkoble. Gernsprecher: Berlin, Amt Nollendorf Nr. 263 und 264.
—
Bekanntmachung
über die Sicherstellung des Betrieb eg der Gasanstalten.
von privater ernennt sede m Gedarftfalle auch Stell⸗ Vertrauengmann einen abgegrenzten Vertrauen mann nicht
und die an sie ange⸗
sondern auch für die Einzelanlaaen, nicht besondere Vertrauengmänner Verbrauchgbe irt eines Snom Bereiche nehrerer Kriegs imtsstellen, für die Koblenverteilung den Ver⸗ Stellvertreter, wenn die beteiligten
j zu K iner Gintgung gelangen.
Für vom Reich, einem Bundes aat, einem Kommunal.
D oder einer Gemen de betrieben ⸗ Strom ver sorgungnun iernehmen inzelanlagen bezeichnet die Reichs staatg. oder . as Unternehmen unmftielbar unterneht, eine Vienststelle oder
NAichtamtliches. Deuntscheg Rei ch.
Berlin, den 1. November 1917
Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquières.
—
; Bekanntmachung, betreff end Liqui dation britisch er Unternehmungen.
231) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquid
britischer Unternehmu gi ig ati aß
einem Beamten al ; — ö ngen, vom 31. Juli 1916 (R 3
Vi Dien fr in ö ö . Des. Vertraue nsmannes. S S7 habe ich die Liquidation 61 im 6366 rn 1
n, . e mm üiffar fur die . der g Tuche Staatsangehsrigen Emlll. 16 . bes Hrewn Witwe, geb. Westmacztt, angeordnet (CLiqui⸗
) Bei Stromver o gungguntern : bmen, d ell staatlichem oder kommunalem, zum anderen Tel . . R . . . erlin, den 2. November 1917.
. (aemichtwirtschaf / liche Unternebmen), ist für da; V 1 Ben ellung des Veꝛtiauenzmanns augsch , . usschlaggebend, ob der Vor⸗ Im g a * ., uftrage: von Jonquisres.
nntmachun Dampf, Druckluft, 6. 66 Bl. Seite 875
Das Königliche Staatsministerium trat gestern unter dem Vn des neuen Ministerpräsidenten Grafen von Hertling zu einer Sitzung zusammen.
. In der Verordnung vem 265. Juli 1917 Aus fuübrungob / stimmun en Irttt an 6 Stelle e dd n e.
, und Gas überall der Relchstommiffar sür die Kohlen⸗
Bekanntmachung
über ben Handel mit Schweinen und die Abgabe⸗ pflicht bei Hausschlachtungen.
Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling begab sich im Laufe des Freitags, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in das Neichsamt des Innern, um die dort versammelten Stimmführenden Mitglieder des Bundesrats zu begrüßen. In kurzen Worten sprach sich der Reichskanzler über seine Be⸗ rufung auf den leitenden Posten aus und gab der Erwartung vertrauensvollen Zusammenarheitens zwischen Reichskanzler und Bundegrat Ausdruck. Am Sonnabend stattete der Reichs tanzler dem Reichstagspräsidenten Dr. Kaempf im Reichstag s⸗ ptäsidentenhaus einen längeren Besuch ab, den der Präsident später erwiderte.
sitzende des Aufsich: graig V.rtieter oder Vertreter de⸗ privaten zien r, ö Etats ben, det Ffemmune 4) In der Regel sollen die technischen Leiter der Stromversor— guncgum ter ebarn zu Vernrauensmännern ernannt werden. Soweit pte Vr trauen gmän ner und ihre Stellvertreler nicht Resche⸗, Staatg⸗ oder Kommunalb. amte sind, sind sie von der ernenrenden Stelle auf hre Dblicgenhrtten ach der Gefanntmachung des Bundes ratz vom h . . i , ju verpflichten. Dem Resche⸗ t für die Kohlenverte ; ĩ . . . ist von ker erfolgten Bestell ang e Vie Pertrauensmänner und die im Abf stellen , . , die Aufgabe ,, . it den Ktrlegtamtsstellen und den Kommunalb örden b der Durchfüh ung der auf Grund diefer . netwencigen Maßnahmen 1 sammenzuwerken, die ihnen durch Diese Bekanntmachung oder Furch die Orte— y, G 5) übertragenen Rechte und Pfl chien aus.
f) Die Vertrauengmänner üben ihre Tatigkeit ehrenamtlich aus.
Für jedes in staatlichem der kom !
aevi sorgun unt rnehn en kann der per n er e g. ne pertelang auf Antrog der Staatz. oder Kommunalb: hörde, der das Unternehmen unmittelbar untersteht, dteser den Eriaß b kö übertragen, während pie anderen 2 . eine von ihr bezeichnete Dienststell
ne Bern flichtung der Bezeichneten nach der Bekan nimachung des ann,. uta lee Ot far f f,
RS Bl. S. 393) entfaht ö . , . sowelt es fich dabei um Sache. ober
Gas versorgunggunternehmun en, di
oder kommunalem, juin n m e, h e en rr l ftr en 9. gemischtwirtschaftliche Unternehmungen), gelten als Staatz. . ommunal oder private Unternehmen, je nachdem der Varig chf
des Aussichtsrate‚ Vertreter h betelllgten privaten Karan us Staats, der Ktemmune .
Zu der Deutschen Arzneitaxe 1917 kurjem ein welterer Nachtrag, der anl. durch i nnn. erste Nachtrag außer Kraft gesetzt wird, im Verlag der Weid⸗ i, ng nn in. Berlin 3 S8. Zimmerstr. gz, Ii, r 9. ¶ . Prelse von O, 060 , für das Stick im en. Der Erste Generalquartlermeister.
Ludendorff.
—
Sekanntmachun a.
Dem Flelschermeisser Paul Richard Seifert in lauer,
umannstraße 8, ist di n betriebe . R de rau fnabre seines Fieischerei⸗
Plauen, 29. Oktober 1917. Der Rat der Stadt Plauen. Mette.
Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling hat an den österreichischꝛungarischen Minister des Aeußern Grafen Czernin, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ meldet, folgendes Telegramm gerichtet: . 6 Zur Stunde, wo ich, durch den Willen Seiner Majestät des Kaisers und Königs berusen, mein verantwortungsvolleg Amt an—⸗ trete, drängt eg mich, Gurer Exjellen; meinen aufrichtigen und innigen Wunsch jum Augdruck ju bringen, daß es mir vergönnt sein möge, auf der gleichen sicheren Grundlage gegenseitsgen herillchen Vertrauens mit Eurer Exjellen! jusammenzuwirten, auf die sich meine Amttorgänger stütßzen konnten. Wenn ich
Berlin, 4. November, Abends. (W. T. B.) Bis jetzt liegen Meldungen über größere Kämpfe von keiner Front vor.
In Flandern hielt am Morgen des 3. November in Gegend Dixmuide erneut mit Heftigkeit einsetzender Artillerie⸗ kampf tagsüber an. Zwischen Blankaartsee und dem Kanal von Hollebeke erfolgten mehrere feindliche n enn. die überall verlustreich für den Feind abgeschlagem wurden. Gegen Abend verstärkte sich das Feuer auf Passchendaele und nördlich des Ortes und hielt mit Unterbrechungen auch Nachts an. Am Morgen des 4. setzte es von neuem in größerer Stärke ein und dehnte sich nach Süden bis in Gegend Becelaere aus Eigene Geschwader belegten Dünkirchen ö. 2 westlich Nieuport ausgiebig und erfolgreich mit
omben.
Nordöstlich Soissons lebte am Nachmittag die Feuer⸗ tãtigkeit 1. Vor unserer neuen Stellung fanden an zahl⸗ reichen Stellen Kleinkämpfe der beiderseitigen vorgeschobenen Abteilungen statt, hei denen wir Gefangene einbrachten. Oestlich der Maas steigerte sich im Laufe des Tages das feindliche Feuer und lag vor allem mit starken Feuerüberfällen auf unseren Stellungen zwischen Samogneuy und Bezonvaux. Veabsichtigte feindliche Angriffe wurden in unserem Ver⸗ e, erstickt, flüchtende Franzosen wirksam von unserem euer gefa
39 Mazedonien hält die lebhafte belderseltige Fener⸗ tätigkeit im Cernabogen an. Zwischen Bardar und Dojran⸗
§ 5. . Ortgsvorschtriften. e Kommunalbe hörden, und zwar in Gemeinden ml 10 000 Ein wob nern die Grmelndevornände, im übri. en . der om munalberi ã nde, baben sobald wle möglich im Einvernehmen ö. ben Vertrauengmännern Vorschriste über die Einschraͤnkung und te iweckmaäftige Vertetlung des Verbrauchs eleftrischer Arbelt zu so erlassen, in besondere über vie Einsch änkung für ben Kleinverbrauch gene bmtaen,
— 3 — Läßt die Gelamtgazabgabe elles Werkes enk troffenen, d z ; kennen, daß bie ge⸗ HWilllnn! ö . berbr chwnkenden Maß atmen in ihre Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 193 getreu der bewährten Pelitit meineg allergnädigften Herrn
der und 191 des Reichs ⸗Gefetz batte enthalten ; n ; . ö d dschaftli Beilehungen gu der widerruflich Nummer 193 unt er J finden soll er e en, , g e ae . ee güne;
genäß 8 1 Abscz s bie ser Helnn fend gn nur a fore it , . itmmungen Nr. Slg eine Bekanntmachun über . uit meine f d bedeutsamfle Aufgabe erblicke, so weiß . ,,,, ,,
ʒ 8 zur for t . Betanntma die n X Maßsestät dem Kaiser un nig Karl an
Anordnungen in dein genden g ot fallen. eur lckten Ci r r her fh ier e ig . en Au rechte rhaltung des ö. zur de ebnen, n rng, e . e . 22 3. . rzersaßstoffen vom 1. Nonember 197 (Reichs⸗ Gesetzbi. S. r lenste Guerer Grjellenj am Augbau un ertiefung der deutich⸗ g S. 977),
Galbt sich bei einem Stromwersongantzun enehm'n infol
h 16 ( g ! 1 ge Mangels an. Grean ftoff odr Ju sonüwigen U sackn die unb - bingie Ferner bestimme ich, daß die Aus führung hestimmungen vom 1. November 1917. dͤᷣsterrelchischen Bündnigvolitik warmen Widerball gefunden haben Nummer 194 . und die in diesen Tagen voll stolzer Freude über unseren Bund die
Nitwendigkeit schleun gft Einschich kangen des Verbiauchs elektrischer zur Verordnung vom 26. Jull 1917, b . . . ? betreffend Si ö 6 ö. 41 . gen der BVertraueaomann di nach Lage deßz des Betriebes ö Gasanstalten, folgende i e r ina herrlichen Waffentaten der in unlönlscher Waffenbrüderschaft ver= ahmen anjuorenen. Dem Verbraucher hat ; ; ej 6log ein At kommen fwischen den Deutschen geh 16 tapferen Söhne 6 2 . r . und dem Großherzogtum Luxemburg wegen ver folgen. eichskanzler Graf von Her a. Gemeinschaft der Kohlensteuer, uon m nn,, einer
er tunlichst von der Duichfüh ung Feuntnis ben. = teiligten ommunaltehört en und R ieee un fe ssellen 1 . w,, e, 1 Judem ich meinen lebbafteflen Dan far das Telegranftn aut. Berlin ö ö. den 2. November 1917 h , n n,, ge n n mn n , b) Ist seit dem Vorjabre ver Heijwert des Gasez nochgewiesener⸗ J n ,, 6. 4 , ,,,
Meidugg zu machen. reche, mit welchem Guer Gxiellenz anläßlich des Anirittz Ihres . und bedeutungtvollen Amteg in so warmen Worten moßen gestiegen oder gesunken, so veimi 165 bannen g. , . ,,,, ,, n g , dee:
ler. Viescẽ * ck a Stadt⸗
Kw a) Der Absatz des gegen Entgelt abgegebenen Gas weltereg so . werden, daß die . hi . fel 6 Jabre Gas bezogen haben, jezt ven onar zu Monat oder jn anderen für die Ablesung der Gagmesser üblichen Zeiträumen ing⸗
§ 6. Kriegsumts stell'en. gesamt nicht mehr als 860 do ihres vorfähricen Bezugiz er halten.
An Ste lle der Krieggamtsstellen treten überall da, wo . nebenstellen heß ehen, die Kriegeamtgnebensiell⸗n; kein 6 Keieggamtzstellen triit an deren Stelle das Krieggministerlum.
hündeten Mächten und unserer n . vertraueng dollen Zusammenarbeit zu gedenken die Güte batten, gestatte ich mir, vor allen weine wärnsten Oli ck wünsche zu der von
der Pflege der Geztebungen jwischen den beiden eng ver⸗ M ammtunalverbandeg erforderlich. Diese Genehmigung darf nur er⸗
V