1917 / 264 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

gusemnmensegung Clas fac damkhe neschäftlich. Behandlung und clae Intere ssen vor⸗ ann ve Jandet entralbebbrde oder die von

leicha tige Ber ücksichtle un ärgt. Jm Bedansgfall ö. r, Bebörde die Zusammer sehun, der Schledzstelle vor T n.

aller wid orstreiten den

in ortsuübl cher Weise bekannt zu machen (5 I.

Die Stieitigkeiten ist, sind von dreie rl Ant:

Durch die Anordnungen der Behörde ist festgelegt, wieviel Loblen oder Koks der Hausbesiß r während des Wmitig veibranchen daf; wöglicherwelse n ird durch die Kohlenvertetlungsstellen schon genau ⸗r bestimmt, wie di se freigegeben Menge auf einielne Abschnitte der kalten Jahreszelt zu verteilen in, oder elne andere beftimmte Soweit dies micht geschlebt, kann nach 5 2 Nr. 1 die Schiedesstelle weiter regelnoö i n rn Sie

tenn⸗ steff in el em Monat oder in jerem einielnen Mongt des Winterg, wieviel in der Woche oder an einem Tage verbraucht werden darf, wie viele und unter Umstanden auch welche Räume einer Mirt⸗ Cin t werden dürfen und welche nicht, ob eln ielne

Räume stündig oder nur an gewissen Tagen oder ju behimmten Stunden erwärmt sein müssen, wie hoch die Erwärmung in den ver⸗ . Räumen sein muß oder darf, wi vlel von dem Heiworrat

Verbal ung dorschrift gegeben.

lan! beispie laweise bestimmen, wieviel von dem zugeteilten

wobnung

Lieferung zu verteilen ist, u. dal mebr.

behördlichen Anordnungen halten 66. ordnungen die Grundlage für ihre

Vermitt'r an greifbaren Berräien tatsaͤ Gerensiand der don der Schledestelle vorzunehmenden Unervertei sondern waz dem

. gen.

Obrigkeit nicht gebinde t ist.

Dinter der vollen Vertragspfl cht weiden die von der Behörde und der Schiedestelle festgeseßien Leistur gen jurückoleiben. Der Mi ter hat der bald kraft Gesetzes einen Anspräach aut Kärzung ! f 5 537 orer auf g 323 des Bürgerlichen Gesetzb chs stütz in. In be -den Fällen wäre der Mi t⸗ in dem Ber⸗ kältnig herabes tzen, in dem der Wert der Mleträume mit dem A spruch auf u d ge fi. hein und Warn e , ß .

2. elnins⸗ ju dem Werte bei Gi schränkung der Nebenlelstungen gestanden H ben e Aawend ng bereits wet auteinanderge bende Aeußerungen in der O'ffentlichteit

bös M et,iaseg, mag man ihn gu

ug in entspreche der Anwendung den J 472

geit der Vertrags schiusses der lepten „estse pur g des Mlen

rürde. Vieie Gerechnun garf, über deren vraktisch

lart geworden find, bunt eine Fülle von Schwirigteiten, die iu lanawiertaen Sirt uilgkeiten und zu erbeblichen Verschieden he ten und Unkillinkeiten in der Handbabung führen fgaren. Auch hier soll dabe (6 2 Ni. 2) rte Schiedgselle dai Maß b. siimmen, in dem der Miter sein n Minderungsanspruch gellend machen kann, wenn der

Vemieter seine Jslichten in dem durch Hebörte und Echiedosielle

begrenzten Um fang ort nungt mäßig err üllt. Entsprtche nd gilt, softin ür rie O ung und Warmmr asse versorgung veyen dem Mieinng eine eiond re Vergütung außbedungen worden sst, für den Anspruch auf PMend rung dieser Vergütung.. Unter besrndtren Umständen wird die Gatsckei ung auch dahin geben ö. nen, deß der Anspruch auf Herab-⸗ seßyen, des Mi⸗rzinses nicht altend zu machen Ci. CEadlich oll (5 2 Ni. 9 die Schiedestelle entscheiden, oh die durch die Zetiummsande verurfachte Herabseyurg der Mietleistun. en nach Lage des Gtr lfalls wig tig genug ist, um dem Mieter die Aus⸗ übung dig Rech 8 zer frinlosen Cäaͤndteung nicht zu verschränker, oder eb ibm ohne U billiakeit ju emunt wenden kagn, den Mietvertrag mit den bon keinem er Geieill, ten zu vert. etenden Leistung?“ beichränkungen weiter ausz halten.

Zar Anrufung der Schiedz stehe ift zider Vertragtteil berechtz at. Dle Un schridang ergebt vann ür den einjeinen Fall Da eben zann etz angejetgt sein, daß die Sch edo stelle über Fragen von grund- üß icher Bedeutung, j. G. üder die Verteilung der znuennsioffe aui bestimmie Zeiräume oder über dle Grenien der M nderungstech z, allgemeine 2nordnungen erläßt. Der 82 Abs. 2 sieht in dieser Hinsictt die an gt Ermächtigung vor. Das Recht, i. Entsche dung im einzelnen Falle aniurusen, wird den Beielngten durch eine allge⸗ meine Anordnung nicht genommen.

Orte Schiedse n lle irifft ihre Ent cheldung unter frrier B růchsichtiaung aller Urstande nach billigem Grmessen. Von erb bliche: Bereutang ist papri drr Giuflaß, t en die Uebernabme zer Heiunge pfl chi aut de Bemessun g betz M etiinset gebaut bat. Außerdem sind in Betracht zu wehrn ben“ sptelewase die Gioße und ler Preig der Weh unn, te 3b! und bie Ve we durg ter Räume, die Zahl, der Beruf und die Gesungdbeitt⸗ re baltnisse der Benurer, fe ner die Lage und die Bes waffe heit dei Oauses; in besondertn allen können auch die Vermögeng⸗ unnd Gir kammengoerhältnisse der Beteingten herangezogen werden. Die EGntscheidungen der Schi dssielle si d unansecht ar (8 3 Abs. D. Treten in den der Enisckeidun zugrunde U genden tatsächlichen Ver. bolt i n Aenderungen ein, insbesendere durch neue And daungen der zustän tigen Be hörde, sei et, daß sie wener? Mergen von HDeustoffen jur Verwendung freigibt oder weitere Gi, schrän⸗ tungen anordnet, seien sie an erer Art, so konnen die . . die Entscheidurg der Schiedtstelle von neuem anrufen

Die Bestimmungen der Schtedestelle, mögen fir für den einzelnen

all oder alg agem ine Anordnungen ergeben, gelten als vereinbarte Bestimmungen des Miewertrags (5 4 Satz 1). Sie kiaden also die Parteten wie der Vrtraa selbst, defsen Vereinba ungen, sowelt sie durch die Eatschetdung niæat berührt werden, underândert weiter in Kraft bleiben. Kbenso bilden sie die Grundlage für die gerichtlichen Ent chel⸗ dungen (Urteile und . Ver ungen), die über die bon Gestim⸗ mäangen der Schier gstelle betroffenen Ansprüche eige ben,. Weitergehrnde An- sprüche des Mieters aus Anleß der von der Behörde angeordneten oder von der Schiersste lle bestimmten Beschränkungen der Vertrage⸗ vfl chten sind ang ichlofsen (3 4 Satz 2). Dies gilt vor allem von watergebenden Ersüllunge⸗ und von Schadensersatz und Minderungs⸗ ansprüchen des Mieters, aber auch von seinem außerordentlichen Kündigunggiech'e. Auch wenn der Mieter behaupiet, deß die angeordneten Einsch ntungen der Heijung mit einer erhebliche Ge⸗ fäbroung der Gesauntheit verbunden feilen, kann das Kändigungerecht aus §g 544 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von der Sciedonelle nach §2? N. 3 ausgeschgssen werden. Dagegen bieiben alle Ansprüche un berührt, die der Mieter dara„s herleiten kann, daß der Vermieter auch die h rabaes / tzien Vertraaspfl chten nicht erfäkt. Als Bestand⸗ teile des Mirtvernags können die Bestimmungen der Schiedsstelle, nach em sie eraange. sind, wie jede andere Vertragabestimmung von den Purteien durch Urbereln kommen abgeändert werden. Im voraus getroffene Vereinbarungen, daß eine Enischeidung der Schledsstelle far pie ,. nicht oder nur beschränkt verbindlich sein soll, ist dagegen durch die Vorschrift des 8 8 ausgesch ofsen.

Duich die Möglichkeit, die Schiedsstelle anzurufen, sind die Parteien nicht gehmeert, sich mit ih en Ausprüchen sofort an das Gericht zu wenden. Da indessen die Bestinmungen der Schlerastelle erst die endgülntgen Unterlagen für die Entscheidung det Gerich s schaffen, siebt der 8 h, um widersprechende Gnischedungen ju verhüten, vor, daß auf Antrag einer Partei rie gerichtliche Verhandlung auszu⸗ setzen ist, biz dte Sckiedastelle entschleden hat. Ein ohne vorberige rufung der Scheedestelle ergangrneg Urtell oder eine gerichtliche einstwe lige Verfügung kann auch nach Eintritt der eto len r wie durch Pa triverelnbarung, so auch durch die Bestimmung er Schtedg.« stelle , gallen wersh ta

e g un entbalten Verfahren vorschrlften. Mehrere Anträge, welch: Mieträ im desstlben Hauses, allo rie Benutzung dere lben Helinngt od t Wasserversoraungsanlage und die Verwendung des seib 0 Heuvo rats betreffsn, tinnen zu gemeinfamer Berhandlung un Gatscheidung verbunden werden (5 6). Das Ber tahren ist ge bihrensret; die Ochledsstelle entscheidet, wer die baten Autlazen des

Die EGtrichtung der Schier zsselle oder die Ueb rtiagung ihrer Befugniss. auf eine andere Snrlle ist von der Genn indebeborde

n deren Gutscheidung die Schledestelle besugt

ar die Versergung mit warmem Waßsser zu verwenden und wie de ssen elbstverständlich ist, daß die Sch edestelle fich bei ihren Be immun gei innerhalb der Grenzen der Ander eitg binden diese An⸗ Nicht was der lich jur Hand bat, ist

kung, r Vermi⸗ter zu verbrauchen gestattet und was er with an vertraglichen Pflichten zu erfüllen du. ch daz Gingreifen der

Versabreugz i tragen Eaät. Ju ihrlgan lit ie gelung Mas Ter- fahrer g dem Yelchdtan -t ghertragtn.

Vie Änwendung deg Eniwnrsg kann durch Verenbarung er Parteien n cht enge schloßen weren ( 9). Ueber die mafertell⸗ rech siche Ceagweste dar Vorschrift ist Haren geiprachen; auch eine Anrede, daß die Parteien auf vie Anrufung der Schtedsstelle ver nicht n, ist ur win lsam.

Die Verordnung soll mit ibrer Fee r. in Kraft treten (65 8 Abs. I). Za riesem Jeitpunkt wird die teilwelse Nichterfüllung der Vertraggpfl chen der Vermieter in jahlielchen Fällen bereit vor- fegen. Der 8 5 Abs. Z ordnet deshalb an, daß die Schledostelle die im J 2 vorg ] henen Bestimm ungen mit rückwlrkender Kraft vam 1J. Sttober I9l7 an treffen kann; sie kann also die vom Vermueter nach seinem Ermessen vorgenommenen Lelstun. geinschränkungen alt berechtigt anerkennen und die entsprechenden . daraus jieben; damst Heeten dann auch hinsichtlich der vor dem Inktasttieten der Verordnung enistandenen üänsprüche die Wh kangen den 5 4 Satz? ein, fowelt deffen Voraugseßung, rämlsch die Bertraggerfüllung, des Vermielerg in dem bebö dlich zugelaffenen und gebilligten Umfang, gegeben ist. Der 8 9 Abs. 3 enthält eine Uebergangt vomschrift für die Keim Inkrefttrcien der Verore nung bereltg rechtihängigen Falle.

Durch die Bekanntmachung (Nr. E. 452 / 10. 17 K. R. A), etreffend Erzeugung des Kriegsmaterials durch Eisen⸗ und Stahlwerke, ist den Eisen⸗ und Stahlwerken zur Pflicht gemacht, Aufträʒge, deren Ausführung von der Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung des Königlich preußlschen Kriegsministeriums Berlin oder einer von dieser bezeichneten Stelle als im kriegswirt⸗ schaftlichen Interesse notwendig gefordert wird, unver glich auszuführen. Kann ein Werk den Auftrag nur aus ühren unter Zurücksetzung anderer Aufträge auf Kriegs material, 4 enischeidet auf eine dem Werl obliegende unverzügliche Benach⸗ richtigung die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung oder eine von dieser . 6 Stelle über Reihenfolge der Ausführung der ufträge. Isf ein Werk der Ansicht, daß betriebgtechnische Hinder⸗ nisse der Ausführung des Auftrages entgegenstehen, so kann es innerhalb einer Woche die Entscheldung der beim Deutschen Stahlbund in Düssel dorf zu bildenden Entscheldungs kommission anrufen. Alles Nähere ergibt sich aus der Bekanntmachun selbst, die bei den Landratsämtern, Bürgermeisterümtern u Polizeibehorden eingesehen werden kann.

Die bisher von der Krlegs-Rohstoff Abteilung. O. aus⸗ gefertigten Freigabeschelne über Freigabe von Korkholz, Korkab fällen und den daraus hergestellten Halb⸗ und , n, ffn werden, wie durch „Wolffs Telearaphen⸗ üro“ mitgeteilt wird., vom 1. November 1917 ab durch die Geschäftsstelle der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung für Kork⸗ abrechnung und (Freigabe, Berlin W. 50 (Nürnbergerplatz I),

Sektion Q, weitergegeben. Nach wie vor erhalten die e abescheimne erst durch Stempel und Unterschrift der Krlegg⸗ NRohnoff⸗Abteilung Gultigkeit

Alle die Frelgabe von Kork betreffenden Gesuche und Zu⸗ schriften sind ab 1. November 1917 an die obengenannte „Geschäfts sielle der KWrie gs⸗Robstoßf⸗ Abteilung für Kork-Abrechnung und Freigabe“, Berln W. 50 (Nürnbergerplaß 1), zu richten.

Nach 8 1U1 der am 25. September 1917 erlafsenen HYe⸗ kanntmachung (Ur Q. 1/6 17 KRal), bet effend Heschlag⸗ nahme und Bestandzerhebung von Korkholz, Kork⸗ ab fällen und den daraus hergestellten Halb- und Fertigkeits⸗ erzeugnissen waren die am 2. September 1917 vorhanden age⸗ wesenen Vorräte am 15. Oktober d. J. der Kriegawirtschafts⸗ Aktiengesellschaft, Berlin W. 50 (Nüurnbergerpiatz 1), porto⸗ frei mit der Aufschrift: „Bestandserhebung von Rortholz., zu melden. Diejenigen Firmen, welche die vorgeschriehenen Mel⸗ dungen bisher noch nicht bewirkt haben, haben zur Vermeidung von Weiterungen die vorgeschriebene Meldung sofort nachzu⸗ holen. Die Meldung hat auf dem amilichen Meldeschein k erfolgen, der von der bezeichneten Kriegswirtschafts⸗Aktiengesell⸗ a. ö W. 50 (Nürnbergerplatz ), schriftlich anzu⸗ ordern ist.

ö Im 8 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung Nr. W. JI. 177055. 17. K. .J. A. sind Ausnahmen von der Beschlag⸗ nahme bestimmt zugunsten folgender nach dem 14. August 1915 aus dem Reichsausland eingesührten Gegenstände: a. ungesärbte und gefärbie reine Schafwolle, Famelhaare, Mohaͤr, Alpaka, Ftaschmir, ungewaschen, rückengewaschen, fabrikmaßig gewaschen, larhonssi it, auch in Mischungen unterelnander oder mil anderen rn nn, t .

ungefärbte und gefärbte Spinnstoffe aus reiner Schafwolle, Famelbaar, Moblr, Alpaka, Faschmir, also Kammjug, Se rl Abgänge und Abfälle jeder Art dieser Spirnsoffe aus Wäscheret Käammerel, Kammgarn. und Streichspinneret, Weberel, Strickere oder sonstigen Zwelgen der Vera beitung, auch in Mischungen unter⸗ einander oder mit anderen Spinnstoffen.

Durch einen am heutigen Tage in Kraft tretenden Nach⸗ trag zu der Bekanntmachung Nr. W. J. 1770/5. 17. K. R. A. kommen diese Ausnahmen in. Wegfall.

Der nähere Wortlaut dieser Nachtragsbekanntm achung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei⸗ behörden einzusehen.

Im 8 6 der Bekanntmachung Nr. W. T. 2000/2. 17. K. R. A. vom 1. April 1917 sind Ausnahmen von der Be⸗ schlagnahme bestimmt zugunsten von Kunstwollen und Kunst⸗ wollmischungen, die nach dem 1. Mai 1916 aus dem Reichs⸗ ausland eingeführt oder aus nach diesem Termin eingeführten Garn⸗ und Zwirnabfällen, Lumpen⸗ und Stoffabfällen hergestellt worden sind; ferner für Kunstbaumwollen, die nach dem 1 Januar 1916 aus dem Reichsaugland eingeführt oder aus nach diesem Termin eingeführten Garn⸗ und Zwirnabfällen hergestellt worden sind.

Durch einen am heutigen Tage in Kraft tretenden Nach⸗ trag zu der Bekanntmachung Nr. W. IV. 2000/2. 17. R. R. A. kommen diese Ausnahmen in Weafgll. Eine Veräußerung, Lieferung und Verarbeitung dieser Gegenstände ist nur noch ö timmung der Kilegs⸗Rohstoff⸗Abteilung in Berlin Der Nachtrag der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗ äamtern, Bürgermeisterämtern und Pollzelbeharden einzusehen.

vorbereitei und alsdann an die Kries s⸗Rohstoff⸗Abteilung,

vie siebente dᷣsterreichische

aut

Jm g 6b ber ekanntm achn ng Nr. M. N. Sog /d. Is. . 65 A. vom 16 Mai 1515 find Auanahmen von der Be schlaanczme bestimmt zugunsten solcher Lumpen unb, neuen Etoffabfälle, die aus dem Auslande eingeführt worden sind Durch einen am heutigen Tage in Krast tretenden Nachtrag zu der dre, e, , W. IV. 90/4. 16. K. R. A. kommt diese Ausnahme in Wegfall. Veräußerung. Lieferung und Verarbeitung der bis dabin von der Beschlagnahme aus- genommenen Lumpen und Stoffabfälle wird dann nur noch mit Zustimmung der Kriegs⸗Rohsioff⸗Abteilung des Königlich preußischen Kriegsministeriüms zulässig sein.

Der Nachtrag der Bekanntmachung ist bei den Landratt⸗ äamtern, Bürgermeisteràmtern und Polizeibehörden einzusehen.

Die Reichs bekleidungsstel le macht durch „Wolff Telegraphenbüron nochmals darauf aufmerksam, daß die bls⸗ herigen Äbgabebescheinigungen, die gegen Abgabe eines alten Kleidungestückes zur Erlangung einetz Bezugscheins Ol mit Preisgrenzen ausgegeben wurden, mit dem 15. November d. J. ihre Gültigkeit verlieren. Der ,,. O selbst wird von da ab' nicht mehr erteilt. Dle bis zum 165. No⸗ vember d. J. ausgefertigten Bezugsscheine C1 gelten noch bit Ende dieses Jahretz. Seit kurzem werden nach den neuen Bestimmungen nur noch veränderte Abgabebescheinigungen nach Abgabe einer entsprechenden Anzahl don Altbelleidungestücken zur Erlangung eines ee, n. A2, B2 ohne , ausgestellt. Abgabebeschelnigungen für Sch e . ausgefertigten Bezugescheine bleiben unverandert und ohne Zeitbegrenzung giltig.

Wie der Verband zur Wahrung deuischer Interessen in Rumaͤnien C. V., Berlin C2 (Bukarefter Verbandestelle ‚Ver⸗ mögenzzschutzstelle in Rumänlen, Deutsche Abtellung“), durch

„Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, werben Gutscheine von

Feldrequisitlon en, die von deutschen und österreichisch⸗ ungarischen Truppen bel deutschen und österreichisch⸗ vngarischen Staats angehorigen in Rumänien vorgenommen wurden, nunmehr eing el st. Interessenten wollen daher ihre An⸗= sprüche zur rechtzeitigen Wahrung umgehend dem Verband bekanntgeben.

Gahern.

Am 2. und 3. November fanden im Siaaisministertum des Innern unter Vorsitz des Staatsministers von Brett⸗ reich wichtige Verhanßlungen über die Aus nützung der bayerischen Wasserkrafte statt. Wie die „Korrespondem

Hoffmann“ meldet handelt es sich darum, verschledene Bewerber uͤm die Wasserkräfte des oberen Inn und der Isar von München

bis Moosburg zu einem , Vorgehen zusammen⸗ zuschließen. Dieser Zweck ist unter der besonderen Mitwirkung der bahyerischen Wassertraftarbeitsg⸗meinschaft erreicht worden. Für den Ausbau des oberen Inn haben sich die dieser Gemein⸗ schaf angehörigen baverischen Banken (BGayerische Hypothek n=

und Wechselbant, Bayerische Vereinsbank. Bayerische Handelt⸗

Aktiengesellschaft vorm Schuckert u. Co. Nin nber ), ferner die Direction der Disconto⸗Gesellschaft und das Bankhaus . mann, Bleiptreu u. Co. in Berlin sowie die Metallbank und Metallurgische Gesellschaft und die Chemische Fabrit Griesheim⸗ Ciektron in Frankfurt a. M., dann für den Ausbau der mittleren sar die obengenannten Mitglieder der bayerischen Wasser⸗ laftarbeits gemeinschaft, die beiden obengenannten Berliner Banken, ferner die Bayerischen Geschützwerke Fried. Krupp, Kommanbitgesellschaft in München und Fried. Krupp Aktien- gesellschaft, Essen, zusammengeschlossen. Außerdem ist bei dem Ausbau der Isar auch die Stadtgemeinde München beteiligt. Der Staatsminister des Innern hat den Beteiligten weit⸗ gehendes Entgegenkommen zugesagt. Ueber den weiteren Fortgang der Verhandlungen, die einen wesentlichen Forischritt auf dem Wege zum Aushau der . Großwasser kräfte . . wird im geeigneten Zeitpunkt näheres mitgetellt werden.

bank und . Digconto⸗ und Wochselbank und die

Bremen. Der Bürgermeister Dr. Bar khausen ist, wie „Wolfft . meldet, gestern abend im J0. Lebengzjahre ge⸗ orben.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser hat an den österreichischen Finanzminister von Wim mer, wie „Wolffs Telegraphenbuͤro“ meldet, folgendes Telegramm gerichtet:

. haben unsere heldenbaften Armeen mit Gotte⸗ it Beistande den Angriff weit in Italsent Lande getragen. Der begelsterte Ruf, mit dem melne Braven die feindlichen Stellungen stürmen, möge daheim einen starken Widerhall finden in einem großen Grfoĩg⸗ der siebenten Keie gtzanleihe. We hier, tue guch dort feder seine Pflicht. Ich zeichne zwölf Millionen auf

tegtanleihe. Karl m. p.

Vorgestern nahm der Kaiser die üblichen Vorträge ent⸗ gegen und empfing sodann in besonderen Audienzen unter anderen den Minister des Aeußern Grafen Czernin und den bulgarischen Militärbevollmächtlgten Obersten Tantil ow. Am Abend reiste der Kaiser an die Front ab.

uh land.

. Wie bie Abenbblätter melben, mißbilligen die Mit⸗ glieder ber PVorläufigen Regierung die Tätigkeit des Kriegsministers Werchowski, insbesondere seine An⸗ sichten auf dem Gebiete der auswärtigen Politik, die öfters seinen internationalistischen Charakter enthüllt hätten. Es erhob sich daher eine Meinungsverschiedenhelt zwischen dem Kabinett und dem Kriegsminister, der schließlich Gesundheitsrücksichten cinen vierzehntagigen Urlaub verlangt und alsbald seine Amtgbefugnisse dem Unterstaatg—⸗ sekretãr des Krieges Manikowski überiragen hat.

Der Arheiter⸗ und Soldatenrat von St. Petertz⸗ burg hatte kurzlich, wie die, Petersburger Telegraphenagentur! meldet einen revolutionären militärischen Ausschuß zur ö einer engen Fühlung mit den Truppen der Haupt⸗ ladt ernannt. Gestern richtete der Vorsißende des Arbeiter⸗ und Soldatenrats Troßky einen Aufruf an die Garnison von St. Petersburg, worin er ste auffordert, nur bie von dem genannten Ansschuß gebilligten und gegeichneten militärischen Befehle aunnufahren. Gleichtenig ernannte der Autzschuß Spenial⸗

zufolge. um die Erklärung des

uhwaren und dle

licher rege zusammenste benden Völlern

kommtffate än anssanbte fie an alle wichtigeren Punkte der J g Palln Bühßer die stentlige Naterfte ang läzut walffg che flltähen

andlungen des Arbeiter und Soldatenrats als den ersten ersuch der Maximalisten an, fich der Herrschaft zu bemächtigen. Man glaubt zu wissen, daß die Regierung entschlossen sei, diesem Versuch kräftig Einhalt a tun und ihm ein für alle

63 adt und ihrer Umgebung. Dle Abenddlätter 3 diese

Male ein Ende zu machen.

Der Kongreß von örtlichen militärischen Ver⸗ tretern in Nowotscherkast hat seine Arbeiten beendet und eine Entschließung angenommen, in der es der „Petert⸗ burger Telegraphenagentur“ zufolge heißt, daß die Fortsetzung des Krieges nicht die innere Krise lösen und die unheilvolle Lage der Nation nicht bessern könne. Gleichzeitig behindere sie die Zusammenberufung der verfassunggebenden Versammlung. Die Regierung solle es daher als eine dringende Aufgabe be⸗ trachten, den Krieg zu beenden, und Gesetze erlassen, die die republilanische Staattzordnung befestigen.

= Dle Verhandlungen über die künftigen russ isch⸗ finnischen Beziehungen zwischen dem Generalgouverneur und den Parteifuͤhrern, drehen sic augenblicklich, obiger Quelle ertreters der landwirtschaft⸗

lichen Partel, die sich von den anderen bürgerlichen Parteien etrennt hat und Anerkennung des Aktes vom 31. Juli durch ie Einstweilige Regierung verlangt. Der Generalgouverneur at jedoch erklärt, daß dieser Alt nicht anerkannt werden könne, a er der Prüfung durch die Regierung nicht rechtzeitig unter- worfen worden sei; somit würde seine Genehmigung oder An⸗ erkennung den Staats grundsãtzen zuwider laufen. Der General⸗ . hat die ine ührer aufgefordert, einen Weg zu

suchen, der den Gesetzen nicht widerspricht.

Italien. ä

Der Ministerrat bestätigte am Sanntag die Ernennung bet Abgeordneten Silvio Cregvi zum Unterstaatasekretar mit , als Generallommissar für Verproulantlerung und

eng mittel. Türkei.

Der Sultan hat an den Deutschen Kaiser laut Mel⸗ bung ber „Agentur Milli / folgende . gerichtet: Ich buhe Gum Möajestäl, die waärmslen Glfckwänsche ju den , , Stegen entgegennehmen gu wollen, welche Ihre tapferen rmern soeben zusammen mit den österreichtsch ungarischen Armeen fiber die italienssche Armer dapongetragen haben. Gber so lege ich Wert darauf, Guer Majestät die tiesfie Bewunderung gutzudrücen sär die beldenhaite Verteidigung, welche Ihre glorreichen Ammeen mit sovsel Tapferkeit den erbitterten feindlichen Angriffen an der Wenn ftont enigegensetzen. Ich bitte den Allmächtigen, unsete Mmeen bald mit eln endaguütigen Triumph zu kihnen.

Kaiser Wilhelm antwortete:

Guer Majestat bute ich aufrichtigen berzlichen Dark entgegen, unebmen fsit den bunden freundlichen riusß, den Gure Maßsestät aus 7 laß den Sieges der dentschen und bsterreichtsqh ungarischen Truppen über die liallenischen Armeen an wich zu richten die Güte barten. Befonders übrt eg mich, daß Gure Majestät neden den berr⸗ ien Waffentaten am Isorzo auch der 1ubmrelchen Ver⸗ tesdiqung der Westfront in so ebrenpollen Worten geder ken. Dem Lllmãchtigen 9 es gefallen, dal das Heltentum der ver⸗

bündeten Truppen in neuf und. Abwehr unseren in unverbꝛ üch⸗ e zus a ; : 0 ven Frieden bringt, ien dan Jlel ihren gerochien Kampfes ist. .

Mmeriła.

Im Zusammenhang mit der Meldung, daß in end an eine Beratung über die rumänische Lage mutter en hat, wird nach einer Reutermeldung bekanntgegeben, daß die Ver⸗ einigten Staaten Rum änken durch Vermittlung Nußlands brei Millionen Dollar vorstrecken.

Gtatistik und Boltgmirtschaft.

Ote Bevölkerung Schweden G6nde 1915.

In der Zeltschrift des AB iglich preußlschen Statisttichen Lan der- ami . Jabrgang, IV. Heft) werden die Hauptergebnisse der letzlen schwerischen Voltriblunn mitgetellt. Danach bat am chlufse des Jabres 155 die Bevölkerung Schweden 5712740 Seelen betragen, gegen 5 baz 203 im Jahre 1910. Der Bev kerun gg zuwacht bejw. ber Gebärtenüberschuß benffferte sich im Jahre 1916 auf nur 33 133 Seelen oder OQas vH der Bevol kerung. 64 n, , war der ge⸗ ringfle selt dem Jahre 1903, und schwedische eröffentlichungen er⸗ gehen sich in trüben Beirachtungen üben di⸗ Abnahme an Geburten, beren im Jahre 1915 nur 22 auf das Tausend der Bevblterung ge⸗

äblt wurden. Al gemeln wird über dle ,., des Zweiklnder⸗ yöstems berichtet, dem diese Abnabme zuzuschteiben ist.

Uebrigeng ist die St blichteit des Jabres 1915 ebenfalls erheblich ungunffiger grweser als die d: Vorjahres 1914, in dem dle Ster be⸗ f ungewöhnlich gänfilc war. Von mer izmischer Selte ist bekannt⸗ er, daß im Fahre 1515 die Jefluenza große Opfer ge⸗

abe.

ordert ö um Fell mag an der gerlngen Gehurtenzahl der . mit schuld fein, insofein die Zahl der Gheschließun gen, wabrschelnli aus Scheu hot Familiengründung wegen vermetntich unsicherer Zu⸗ tunft, abgenommen hat.

stunst und Wifsenschaft.

In der unter dem Voisitz- des Generglgouvgrneurg Kon Beseler abgehaltenen Novem * . der Gesellschaft für Erdkunde sprach Dr. G. underlich über JLandes⸗ Ffunditche Ferschungen in Polen. Der Vortragende gab jm ersten Teile seiner AÄugfüruͤngen elne Uebersicht über Ent siehung und Wirksamkelt der guf Antegung des Generalgonvęr- neurg von Beseler gebildeten „Lande gkun diichen Kommissign beim Generalgoupernement Warschau⸗?̃. Viese Kommission hat den Zweck, fo rasch ais möglich, eine wisfenschaftlich: Bearbeitung und Beforschung Polens durchzuführen und die Kenntnis der zurzeit mili⸗ tãrisch e n,, Gebiete im Interesse der deutschen Bebörden, der wissen schaftlichen Welt und des größerer, an Land und Leuten inter efflerten Pußlitums ju beiehen und mn dertlefer. Die Er. gebniff⸗ ihrer bigherigen Studien bat : die Rommlssion in dem unlängst unter der 8566 des Vortragenden er⸗ schienenen Handbuch von Polen, zu dem Selne Ex ellen hon Haefel selbst ein Gelelttrort geschtieben vat, den öffentiich (Gerlsn . V. Reimer, 1Ji7. Wie ngtwendig gerade gegenwärtig solch eln vert war, dabon wird man sich in der Heimat in welteren Rrelsen faum die rechte Vorftellung machen: der Krieg brtnat nicht nur Hich ne militarische Anforderungen mit fich, er stellt auch unsere Behörden im beseßten Hijen dor die nmsassendsten voln chen und VeiwaltungtaufJaben, die ein Kulturvolt von vornherein dazu nötigen, sich cine achaue Krernmtnig bee Landeg und seiner inwobnen zu versche fen. Daz Vandbuch von Polen - ist damit zugleich die erste ann gtzarnd vollstandige allgemelne Landeskunde von Polen geworden; dean tren alert vonmngiigen Ganmelftudian und Vorn beiten bat Die poinische dtincatur iht Gleichez r sjamelsern. Freilic wind 2 um ju eiae opßjckiven Rrtzil zju gelangen, nicht vergessen durfen, da

ein selbsändiges Glied in der Staatenge

At vasegt ar. Die KRKomxission ist Genriff, aig ern, Him dandbuch ars Qamwmlung van Schrlften nnter dern Tiiel' Belträge zur polnischen Lander inden“ Feraugzugeben, von denen die erste, ein für welter Krelle berechneter Geg- grayhischer Buͤderatlag', soe ßen erschlenen ift (Dea Verlag, I9177. Namentlich ist auch beabsichtigt, in die sen Schriften die bei den einzelnen Zweigen der deutschen Verwaltung geleistten Arbelten aller Art, soweit sie landes kundltche Intern ssen berühren, alt Denkmal der deutschen Tätlgkeit in Polen der Oeffentlichkeit jzugäng⸗ lich zu machen. Besonderg wertvoll ind endlich die Bemühungen der Kemmission, die käanftlge Organisation der rolnischm landes⸗ kundlichen Forschungen zu fördern. Die Kommisston unter⸗ breltets durch Vermittlung des Generalgenvernementft dem polnischen Kultusministerium di. Anregung zur Girichtung eines gandezamteß nach Art des bel uns in Württemberg bereitg gut bewährten Statistischen Lande amt, dessen verschiedenen Seltionen künftig die Durchführung der gesamten landetkundlichen Arbelten in Polen obliegen soll. Im jwelten Teile seiner Autfübrungen bot der Vortragende an der Hand einiger ausgewäblter typiscker Licht- bilder eine Uebersicht über die einzelnen Landichaften Polenz. Polen siellt sich als eine Mulde mischen zwel Höbenzüsnrn dar. Im Suben haben wir eln bis zu 500 Meter aufsteigendes Hügelland, dat sich nach Norden 1 net und on de ssen Nordrand der baliische Höhen⸗ rücken sich binzlebt. Biescs Gebiet ist in stiner Gestaltung Das Ergebnig der Wirkungen des Inlandelses, de ehemals bis jur füdpolnischen Mittelgebirgischwelle reichte. Nach dem Rüdk⸗ juge des Gisez haben die Flüsse das. Land zerschnüten, in Südvolen sinden sich indessen Bildungen, denen ein voreigzeit⸗ licher Charakter behumessen ist. Wir scheiden im allgemeinen drei Schwellen im Relief det Landeg. In Nordpolen haben wir die Gndmoranejüge, bel Loma die Stauleen, im unteren Weichselgebiet das Zeugnis dafür, 8 auch die Glaschmelzwasser am Aufban deg Landen mitgearbeitet haben. Die Fiüsse selbst baben beute Tief landscharakter, die Dllfuvialvletten sind das Sledlungtgebiet, i'r den Ackerbau bie fruchtbarsten Böden, da die Niederungen infolge der Ueberschwemmungen nicht so vortellbaft sind. Doch werden auch sie am Narew bebaut. Der Verkehr an den Flußldäufen ift der Grund für die Gntstehung der nordpolniichen Klelnstädte az wesen, die, an Narem und Weichsel gelegen, big nach Preußen bin ihre Verbsudungen baten. Ble sind nach den tschem Kolonlaischeng mit vierselttgem Markte in der Mlite erbaut, er tftammen, wie Lailengk u. a., dem 13 und 14. Jahrhundert und welsen Jiegel⸗ und Holjbauten mit jumeist nur einem Stockweikt auf. Mie Stadtbedölkerung bilden zumelst nur die Juden, waäbrend die Landbevölkerung von Nord polen die Masuten sind. Im Gouvernement Suwasts baben wir Litauer und Weißrussen. Im unteren Weichseltale befindet sich bei Warschau und det Wloelawek je ein Stausec. Plock jeigt den Typug der Städte bieses Gebiets am autqeprägtesten, dle fehr eintönig find. Warschau bat die Entwicklung aller anderen Siãdie Polenz gebßemmt. Etwa 500 Khne beleben ble Weichsel und den einzigen Kanal, den Auqustowall⸗ Kanal. Der Osten det Landeg, um Brest⸗ Litowzk etwa, ist Filter alz der Westen und Norden; im Westen haben wir eine um 3 Wochen verlängerte Vegetatlongperiode gegen- über der des Oteng. In Mittelpolen spielen die Deut schen eine wichtige Rolle untrr den Ansiter lern, deren Gildungestand i f nn und vie erst seit 1369 zum Grunderwerb berechtigt sind. Die billlen rufsischen eingeführten Aderbauerzeuanifss haben die. Landwirischaft zuräckgeßallen, und die Sachsengängerel! ist eine der daraus ent, standenen Folgen. Von FLodi, der ebemaligen Fabrilstabt, wie von dem doo 000 Ginwobner zäblenben Banschan fonnte Dr. Runder lich vielfach Gilver vorführen. Die sächsische Prriobs bat Warschausß Bauch. rokter 0 stark deeir flußt. Im sten am Gig find die Giedlungen nod vrimitlver al in, den andẽ ren Gegenden dez andeß.,. Im Süden bildet Lublin dag Verkehrnentrum, Kaftmirtl, la Mutelalter ehst elne bedeutende Handelt fiadt, ft turũckgegangen, auch Gholm bat nur eringe Bedeutung. Jensest der Weiche Paben wir on Krelde⸗ e h Dei Vortragende syrach am n, . seiner Dar leaun gen den Wunsch aut, en möge auch in Veutichland e schluß lan degztundlicker Drganlsationen gelingen.

Mit feinem Danke an den Vortragenden verband der General⸗ gouverneur von GBeseler den Augdruck der Hoffnung, es möge der deutschen Arbeit vergönnt seln, damn e n daß auz Polen wieder

ellschaft Guropas gemacht wird. Die mehr als 100 jährige russisch⸗ ich mcg dat das Land in geistiger, nationaler und selbst ia wirtsckaftlicher Entwicklung jurück⸗ gebalten, die posenschen Bauern würden fich heute weigern, hren Wohnsiz in Preußen etwa aufrugeben und ibn mit einer Diediung in Kongreßpolen zu vertauscken. Die Ströme deg Landes Kind arg be ao n fer; etkz dürfte nach von Beseler möglich sein, ein Berkehranetz in Polen ju schaffen, dag dem Lande zum Segen ge⸗ reichen und fein Flußsystem an dag deutsche anschlleßen könnte. Nellorationen dürflen die Landwirtschaft dann heben, eine vernünftige Auftorstung die Waldbeß nde und demgemäß dat Klima und dam t auch die & siedlung verbessern. .

Zum Vorßtzenden der Gesellschaft wurde für 1018 Geheimrat, Profseffor Hellmann gewaͤhlt.

n engerer Zu sammen⸗

——

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Mbsperrung b⸗ maß regeln.

Nächweisung

über den Stand von Viebhseuchen im Deutsqen Reiche am 31. Oktober 1917.

. ten der beamteten Tierärite jusemmengestellt im ö derlc g er e Gesundheitgamte.)

d sind die Namen dersenigen Kreise (Ant. 16. Bentrke) . . Rotz, Maul und Klauenseuche, 2 dei

tz Rindvlehz, Podenseuche ber * f Beschalseuche der Pferde oder Schweinepest am Berichtstage berrschten. Die ,, n,, und Geböfte umfassen alle wegen

d S älle oder auch nur wegen Seuchenverdachts ge⸗ en , g , smnen die Seuche nach den geltenden Se rg. aoch richt für erloschen erklůrt werden konnte.

Rotz.

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