) über Art und Umfang. der Herstellung von Milcherzeugnissen
owie über die Milchlieferungen an Betriebe, in denen solche
rzeugnisse hergestellt werden, und über . des
gan, und des Verbrauchs solcher Erzeugnisse sowie über
die Milchlieferung an Margarinefahriken und andere Betriebe,
die zur Herstell ung ihrer Erzeugnisse Milch benötigen. ;
Die Verxkeilungsstellen, Kommunalverbände und Gemeinen sowie
die nach S 9 Lebilketen Verbände haben, soweit ihnen die Regelung
des Milchverkehrs übertragen ist, der Reichsstelle auf Verlangen Aus=
kunft zu erteilen und ihren Weisungen Folge 9 leisten. Die Reichs⸗ stelle ist befugt, mit ihnen unmittelbar zu verkehren.
§ 12 . . .
Kuhhalter sowie Unternehmer oder Leiter von Betrieben, die Milch gewerblich verwerten oder verarbeiten, haben .
a) den Anordnungen der Reichsstelle, der Verteilungsstellen und der Kommunglverbände zu entsprechen; dies. gilt auch hin⸗ sichtlich der Art und Herstellung der Verarbeitung sowie der zur Hsranschaffung von Milch erforderlichen Maßnahmen;
b) zum Zwecke des Nachweises der Erfüllung der ihnen obliegen⸗ den Verpflichtungen der Reichsstelle, der Verteilungsstelle und dem Kommunalverband auf. Verlangen Auskunft zu geben, deren Beauftragten Cinsicht in die Geschäftsaufzeich= nungen zu gewähren und die Besichtigung der Geschäf ts äume
uuund der Vorräte zu gestatten. kö
Die Beauftragten sind verpflichtet, über die Einxichtungen und Beschäftsverhältnisse, die hierbei zu ihrer Kenntnis kommen, Ver⸗ schwiegenheit zu beobachten 81
Die Kommunalverbände können mit Zustimmung der Landes zentralbehörden bestimmen, daß Ziegen⸗ und Schafhalker nebst ihren Haushalts. und Wirtschaftsangehörigen von der ihnen nach Maßgabe Reser Verordnung oder der auf Grund dieser Verordnung erlassenen Anordnungen zustehenden Befugnis. Vollmilch oder Magermilch zu beziehen, ganz oder teilweise auͤsgeschlossen werden, und Höchstpreise belm Verkaufe von Ziegen⸗ oder Schafmilch durch den Erzeuger sowie im Groß⸗ und Kleinhandel festsetzen. ö ;.
Die fleihe Befugnis steht den Landeszentralbehörden für alle Fommungsperbände ihres Bezirkes zu. J
Dee Reichsstelle kann weitere Bestimmungen über den Verkehr mit Ziegen. und Schafmilch treffen. Sie kann diese Befugnis auf die Landeszentralbehörden übertragen.
S 44 . Gei der Durchführung dieser Verordnung haben die Verteilungs . stellen, Kommunalverbände und Gemeinden mitzuwirken. § 15 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus- ührung dieser Verordnung. Sie können bestimmen, daß die den ommunalverbänden und Gemeinden übertragenen Anordnungen durch deren Verstände erfolgen. . : tungs behörde, zuständige Behörde, Kommunalverhand und Gemeinde anzusehen ist. Sie können die ihnen zustehenden Befugnisse ganz oder zum Teil auf andere Stellen übertragen.
VII. Strafvorschriften.
— 8 16 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafg bis zu tahntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer den Vorschriften im S 10 zuwiderhandelt, 3. wer den auf Grund der S§ 3, 6, 7, g, 11 bis 13, 16 getroffe⸗ nen Bestimmungen oder Anordnungen zuwiderhandelt. Der Versuch ist strafbar. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, o fir dem Täter gehören oder nicht.
VIII. Ue bergangsvorschriften
ben Verkehr mit Milch vom 3. Sktober 1916 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1100) tritt außer Kraft.
Die auf Grund der Bekanntmachung vom 3. Oktober 1916 er- lassenen Bestimmungen bleiben, soweit sie nicht durch die Vorschriften dieser Verordnung ö sind, so lange in Kraft, bis sie durch die auf Grund dieser Verordnung zu erlassenden neuen Bestimmungen ersetzt werden. inn e ed . gegen sie werden mit Gefängnis biz ju einem Jahre und mit Gesdstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
§17 Die ö über die Bewirtschaftung von Milch und
§818 ö Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 3. November 1917.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldo w.
Bekanntmachung,
vetrefsend r,, der Bekanntmachun über Zigarettentabak vom 20. Oktober 1917.
Vom 6. November 1917.
Der Bundesrat hat . Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu r n n, Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 3257) folgende Verordnung .
Artikel 1 Die . über Zigarettentabak vom 20. Oktober 1917 ge, , n. S. O49) erhält im S 10 als Absatz 4 folgenden Zusatz; t kann Vorschriften über die Durchfuhr von Zigarettentabak
erlassen. Artikel II Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, 6. November 1917.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Schwander.
gekannt m ach un g.
Arf Grund deß § 1 Als. 1 der Bund gzratsverordnung über die F roabal ung uniuvr lässiger Versonen vom Har del vom 23. Sep⸗ tlembe 1915 (RöBi. S. 603) und des 5 15 Ats. 1 der Bunreg⸗ ratz rordn ng über die Rg lung des Veik big mi Weh⸗, Wi k., Gnick., ud Schuhwaren vom 10. Junt 23. Dezember 1916 RGI. S. 1420) ist dm Karl Zwißler, Inbaber der ira Goit ieb Beck in Reutlingen, Bollmerkst'aße 2, der Handel mit Schuhwaren we. en Unzuveilg si, kin in bezug auf den Hande sbeir eb untersaat und der Schu hhandels⸗ beirieb geschlessen wäanden, weil sich der Inbaber in Befolgung der Pfl chien, ie ihm durch die oten gaannte Bundetratgverordnung vom 10. Juni / 23. D zjem ber 1916 und die zu ih ei Aut führung er⸗ laffenen Restimmungen auferlegt sind, uniuderlässig gezeiet hat. Reutlingen, den 3. November 1917.
Rö natglickes Overamt. Dberamimann Nägele.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 198 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6122 eine Verordnung über die Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch, vom 3. November 1917,
und unter
Sie bestimmen, wer als höhere Vemal. J
tragen.
Nr. 6123 eine Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung über Hierne r rt en t vom 20. Oktober 1917, vom 6. November 19177.
Berlin W. 9, den 8 November 1917.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
a ôuiareiqh Preunthe n.
Seine Majestät der König haben Allergnädiast geruht:
dem Reaierungehauptkassenkassierer Koch in Erfurt, den Regierungssekretären Liersch in Erfurt, Busse in Maade⸗ burg, Tepohl in Potsdam, Krüger in Oppeln, Wen g— hoffer in Gumbinnen, Banielsen in Schleswig, von Sendlitz in Frankfurt a O, Cruse in Münster, Deh!ke in Posen. Benthin in Schleswig, dem expedierenden Sekretär und Kalkulator bei der Ministerial⸗, Militär⸗ und Bau⸗ kommission Schmidt in Berlin, den Ren ierunge haupitkassen⸗ buchhaltern Arning in Minden, Röhr in Magdeburg, dem expedierenden Sekretär bei der Mmisterial⸗Militär⸗ und Bau⸗ kommission Piske in Berlin, den Regierungssekretären Werner in Minden, Schade in Hildesheim, Breßer in Düsseldorf, dem Regierungssekretär bei der Ministerial⸗ Miinär⸗ und Baukommission Hoffmann in Berlin, den Regierungssetretãren Schmidt in Lüneburg. Lin ke in Hannover, Heyfelder in Lünehura, dem Regierungehauptkassenbuchhalter Buchmüller in Frankfurt a. O., dem Regierungssekretär Söhle in Schleswig, dem Regierungehaupfkassentassierer Battenfeld in Wiesbaden, den Re ierungesekretären Krug in Casse, Leiß ring in Wiesbaden, Heller in Marienwerder, dem Regierungshaupttassenbuchhalter Hoppe in Hildesheim, dem Regierungesetretär Heinrich in Potsdam, dem Regie⸗ rundshauptkassenbuchhalter Gloge in Potedam, den Regie⸗ rungssekretären Dan ie lo wski in Liegniß, Lens ki in Marien⸗ werder, Döring in Posen. Wenzel in Minden, dem Regierungs⸗ haupikassenbuchhalter Jyckowski in Hannover, den Re ierungs⸗ sekretaren Hildebranot in Köslin, Bau ermeist er in Hannover, Wohlfahrt in Bromberg, Greipel in Posen, Schoppan in Liegnitz Hartmann in Cassel Kůnoop in Cöln. Krämer in Arnsberg, Straßburger in Arnsberg, dem Regierungs⸗ hauptkassenbuchhalter Rischer in Breslau, den Regierungs⸗ sekr iären Hannemann ia Bromberg, Schultz in Stettin, Fietzek in Oppeln, Marx in Liegnitz, Kuthe in Breslau, Scharrenbrolch in Coln, Burtert in Oppeln und Hoppe in Düsseldorf den Chacatter als Rechnungsrat zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtiaung Seiner Majestät des Königs hat das Staate ministerium infolge der von den stäotischen Kollegien in Geestemünde getroffenen Wahl den Stadisyndikuß Dr. Delius aus Bremerhaven als Bürger⸗ meister der Stadt Geestemünde bestätigt. .
Ju st iz m in iste rin m.
Der Zandaerichts präsident. Geheime Obersustizrat Kirch ner in Tilsit ist an das Landgericht in Danzig versetzt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Forst kassenrendantenstelle für die Oberförsterelen Sieber, Lonau und Herzyerg mit dem Amiesitz in Herzberg am Har) ist zum 1. Februar 1918 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 1. Dezember 1917 eingehen.
Ministerium der offentlichen Arbeiten.
Es sind verliehen planmäßige Stellen:
für Vorstände der Eisenbahnwerkstättenämter dem Re⸗ gierungebaumeister des Maschinenbaufachß Wischmann in Witten und .
für Regierungsbaumeister dem Regierunatbaumeister des Eisenbaufachs Ranafier in Renburg (Weser) und dem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufacha Happel in Bromberg.
Dem Reglerungsbaumelster des Maschinenbaufachs Köttgen, bisher Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts Cöln, ist die Verwaltung des Eisenbahnmaschinenamts Cöln⸗Deutz und dem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufochs Doren⸗ berg, bisher Vorstand des Eisenbahnmasch nenamts Cöln⸗ Deutz, die Verwaliung des Esenbahnmaschinenamts Cöln über⸗
Bekanntmachung.
Der Händlerin Gertrud Wanders, Barmen, Wesskotter Straße 85 wobnbaft, ut durch Veriügung vom 24. Sttcber 196 leder Handel mit Nabrungi⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuberlä⸗sigk'it untersagt worden. — Die Kosten der Ver⸗ offentlichung dieses Verb tz bat die Betroffene zu tragen.
Barmen, den 6. November 1917.
Die Pollzewerwaltung. J. V.: Köhler.
8ekanntm ach una.
Auf Grund der Bundegratsverordr ung vom 23. September 1915, betreffend Fern baltung unzuverlässiger Pier sonen vom Handel (RGGl. S. 603) hate ich dem Händler Nachmann Tsserles hierselbst, Metzernraße 8, durch Verfügung vom heutigen Tige den Handel mit Meiallen sovie mit allen Gegenständen des Kriegs« bedarfg und des tä lichen Bedarfs wegen Unzuveilaͤssigkeit in bezug auf diefen Handelgbenieb unter sagt.
Berlin, den 27. Oktober 1917. Der Polizelp àsident. J. V.: von Rönne.
Aichtamtliches.
Deuntsches Mei ch. Preußen. Berlin, 9. November 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern, wie „Wolffe Telegn aphenbüro“ meldet, den Vortrag des Generalstabs und empfingen den Reichskanzler Dr. Grafen von Hertling.
In der am 8. November unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrates Or. Grafen von Lerchen⸗ feld⸗Koefer ing abgehaltenen Vollsitzuna des Bun de s⸗ ratz wurde dem Entwurf einer Verordnung über Vor⸗ nahme einer Vieh üählung am 1. Dezember 1917 die Zußnimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwuif einer erordnung über Aenderung der Bekannimachung, betreffend Verbot von Mineilungen über Preise von Wertpapieren usw., vom 25 Februar 1915 und der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend Ausdehnung der Verordnung über die Bewilligung von Zahlungsfrisien an Kriegsteilnehmer vom 8. Juni 1916 auf Kriegsteilnehmer ver= bündeter Staaten. Demnächst wurde über die Gewährung von Reichebeihilfen zur Unterstützung der Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände auf dem Gebiete der Kriegswohlfahrtspflege
und uber Eingaben Beschluß gefaßt.
4
Die für den Bereich der preußischen Heeres verwaltung auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand bestehenden Verordnungen der Militärbesehlshaber über Ve⸗ schränkungen des Pferde handels werden, wie W. T. B. mitteilt, mit dem 11. November außer Kraft gese zt werden.
Diese Maßnahme läßt erwarten, daß durch die Betätigung des freien Handels der notwendige Ausgleich zwischen pserde⸗ reicheren und pferdeär meren Bezirken geschaffen wird. Tie da⸗ durch zu erzielende gleichmäßigere Verteilung der vorhandenen Pferdebestände über das ganze Land soll den flißenden Fort⸗ gang unseres allgemeinen Kriegawirtschafta lebens fördern.
Ueber Maßnahmen zur Behebung der Wohnung s⸗ not nach dem Kriege haben die Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten und des Innern an den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg und des Stavtkreises Berlin sowie sämtliche Rmgierungspräsidenten einen Runderlaß gerichtet, in dem folgendes ausgeführt wird:
Nach dem Ergebäai der statleischen Ermittlungen und den ,, die in emzelnen größeren Stadtgemeinden und
ndunriegegenden getroffen sind, kann rie Befürchtung eines be⸗ senklichen Mangel6 an mütleren, besonders aber an tleinen Waebnun. en bel Friedens schluß nicht möbr von der Hand ge wsen werden. Wenn auch die M litärbehörden zugesast katen, bei der Genaltung und dem Forischreiten der Gtlassu gen die ser Befürchtung Rechnung ju tragen, jo daß im all, emeinen mit einer Rüädkehr der zur E tlassung Gelangenden an ihren Wohn⸗ ort vor der Mobiülmach ng geiechnet we den daif, so eischeint doch unabhängig von et watgen Verwaliungs⸗ und gesetz⸗ gt berischen Hi gg bm n mit wert ren 38 elen die ore Inangriff⸗ nohme von Vo k-hrungen erforderlich, die geeignet sind, einem W hnungz mangel und seinen racht iligen Folgen für die aus dem seriege Heimkedrenden nachdrücklichst zu begeg en, um den Ein⸗ tiitt von Z ständen zu verhindern, wie ste sich noch dem Kriege von 1870/71 in einzelnen giößerrn Stä ten gejeigt haber. Die Statistit des Kaijserlichen Statinischen Mangel an den vor ebml ch in ditlich sehr verschie den ist, raß ind striell und nach, der Bepdolkerun godichtigkeit gleichgearteié Gektiete eine auffallende Verichleren elt in dem Umjang der leeisiehnden Wohnungen au fwesen. Ga folgt hterauß, deß neben den allgemeinen Ür⸗ sachen der geringen Bautaätni fit a den l'ß en Jahren vor dem Kernge und dez mier kiffer den KGausroff. und Bauarbeier⸗ mangelg noch andere, in den ditlichen Verhaälinissen begründete Tat⸗ sachen den Wohnung mangel kewuten müssen. Ga folgi hiergus aber
werter, daß um mtt ielbare, aur B kaͤmpfung di ses Mangel ab i lende
Cin lffe der Zentral, oder P oon ztalbehörden allein untunlich sind, daß velmehr auf eine inten sihe Mitarbeit der örtlichen Kommunal⸗ dehö den gerechnet werden maß, zumal da diese v image ihrer ein⸗ a- henden Kerntinit der Verbälmisse ibreg Verwaltun sbemkg am beften jur E greifung der notwendigen Abwebrmaßnabmen befäbtat sind . et sich auch in erster Reihe um eine Gemeindeangelegenheit handelt.
. Bestimmte Vorschriften, in welcher Richtung diese Maß⸗ nahmen sich ju bewegen haben würden, le ssen sich wegen der Ver⸗ sbie denbeit der Gerüif ifse und der zur Ve sügung stehenden Uaierkunftamöglichkeiten nicht geben; nur allgemt ine Richt- linen fönnen gezogen werden. Es wird zunächst darauf ankommen, fenzunellen, mit welchem Raumbebürfulß in dem Gemeindeh e nnrt nach Friedensschluß gerechnet werden muß, um die aus dem Felde Heimtehrenden, und jwar die Verhetraieten wie die Ledigen, auf⸗ nebn en ju können. Za diesem Jwecke bedarf es neben der Zest. stellung der leerstebenden Wohn ingen der Erörterung, wieviel Pauthaltungevorstände sich im Felbe best, den, od ihre Familien die Wohnung aufrechterhalten baben, wievtel Kriegsheiraten geschlossen sind, wir viel gleicht itig einen Hautssand in tigener Wohnung oegründet baben, mit we viel Neugründungen von Hautha tungen altbald wach Kriegesckluß zu rechnen uf, wie vt dige aut dem Felde eiwartet werden müssen, inw eweit diese Unterkunst in bestehenden Haushalten steden werden oder auf ander weite Unterkunit r chnen müssen. Zu herüclsich igen ird ferner der sebr e hebliche Abgang sewobl der Verhetrateten alg auch der Ledigen durch Tod im FRriege seln. Endlich muß die oriliche Lage der Industrie vor dem Kriege, ihre Gestaltung während detz Kileges und ibr mutmaßlicher Ab au oder Autbau un⸗ mitt ⸗ lbar nach dem Kriege in Besebung auf die Ab oder Zunahme der ai beitenden Bevölkerung in zl. nn dg gestellt werden. m di s⸗ Feststellungen oder Sckäkungen vorjunrhmen, wird es Zeit und Arbeit beansprychender Erb ⸗ ban en nicht bedarfen, da die Kemmunen im wesent ia ea bereit aus Veranlass ing der Vurchsührung der Volks⸗ ernährun! sich im Gesitz der Zablen b ftaden.
Ergibt sich aug diesen Erörterungen, d-ß die vorhandenen Leer⸗ wohnungen für den G ⸗darf an Kleinwob jungen nicht augreichen, so mird dag Augenmerk in erster Linie auf die Zerlegung größerer Wohn ungen zu richten sein. Bel der großen Jabhl leerst hender größerer und ef Wobnungen wird angesich 6 der Steigerung dei Itnte durch Vermietung alg Kleinwohnungen eine . Verhandlung mit den Haugzbesitzern tiotz der be⸗ chseten stärkeren Abnutzung det Hauses wohl um Ilele führen. Sollte zur Beseitigung etnes Notstandes vorübergehend gelegentlich die sonst unzuläͤssize nn von Dach, und Keller⸗ wohnungen zugelafsen werden, so sist unbedingt darauf zu halten, aß mit der Bebebung des Notstandes auch die Dach. und Kellerwohnun gen wleder beseitigt werden. Des weiteren wären oͤffentliche Gebcude — Schulen — für die Aufnahme von Familien sowie Tirnhallen und La eiräume für die Aufnahme von Ledigen auezuwählen und ihre etwa notwendige Gimrtichtung, sowent möglich, vor jubereiten, auch die Beschoffung ven Baracken ware sicher⸗ justellen. Hleibei sei bemerft, daß auf ine Ber auüstellung von Baracken und Gefangenenlagern durch die Militärperwaltung nicht gerechnet werden fann, da dieselben auch nach dem
tedengschluß junächst noch militärischen Zwecken dienen müssen.
ie Gemetcden werden aber vor allem es sich angelrgen sein lafsen müff⸗n, einem loforfjgen Elnfetzen der Ba ntättgt, st n ch ö dengschluß durch Firtlastel ung beahsicht'gter Bebeuunetzuläne und Durchfuhrung der Nerfahsen noch wätzrend des Krlegeg die Wege ju ebnen. Die G mirden müssen ferner jwecmäßig die für die e, ,. der oben erwähnten baulichen Jtag dul wie auch ür die Bautatigleit lichen austoffe üÜberschläglich zu
ermitteln suchen und
An teß erg bt, daß der Getracht kon menden Klein wi hnun en
in der ersten Zeit erforder⸗
ö
*.
mit den Kriegzamtgkellen wegen gZuwelsung dieser Bau⸗ stoffe noch Kriegsende fich schon Htzt ins Benehinen setzen. Schließ- jich wird rechtzrinig ein genauer Wobnungenachweig ein urschten sein, der sphtestens Bi Räckehr der ersten Kaieger in Win rsamkeit träten, mit An⸗ und Idejwang versehen seln und so steiz einen Ueber⸗
blick über die Jahbl der Wobnungen feder rt gestatten müßte,
geel netenfa ls auch mehrere benachbarte Gemelnden umfassen fönnte.
Ver Oberprästdert der Propvenz Brandenburg und des Stant. trelses Berlin und sänitliche Reglerungsprasidenten werden ersucht, biergoch umgehend die Stadt. und Lar dar meinden mit entrechender Weisung ju verseben und ibven die sosort ge Inangriffnabme vor. beugender Maßnahmen im Sinne yorstehender Ausführungen gegen eine nach Friedenbschluß drobende Wobnungs not zur ernsien pflicht zu mechen, sich auch von Kemmunalnufsichts wegen von dem Fo nschreiten dieser Maß abmen ju überzeugen. Dabei ledoch darauf Bedacht ju nehmen, daß die Nachprüfung der gemeiadlichen Anordnungen nicht ju einer Helastung der Kommunen mit Herichten und zeitraubenden Zusam men. stellun en führt. Ez darf eiwarter werden, daß die Gemeinden sich dieler Aufgabe mit besonderrm Ecf r und besonderer Gewisse n. bafttakeit unterjleben werden, da eg fich neben dem allgemesnen und sontalen vornehmlich auch um ein kommunalez Interesse handelt.
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel setzt mit Rücklicht . die Bekanntmachung des Herrn Reichskommissars für die Kohlenverteilung über die Ein⸗ schrän kung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 2. November 1917 seine Verordnung vom 16. Juni 1917 (Sect. O. Nr. 1865 752) außer Kraft. R
Da die n, n, Untertanen, die ohne die Ge⸗ nehmigung der Kaiserlich osmantschen Regierung in and ere als militärische Dienste eines fremden Staates treten, gemäß Gesetz vom 3. April 1333 (1917) aus dem Dsmanischen Staatsverbande J werden können, wird vom hiesigen Kaiserlich türkischen Generalkonsulat ur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die im Auslande ansässigen Osmanen, die in fremde außermilitä⸗ rische Staats dienste treten wollen, sich unverzüglich bei dem Generalkonsulat in Berlin melden und eine Erklärung abgeben müssen. wobei gleichzeitig drei Photographien kleinen Formats ohne Karion ann sind. Diejenlgen Osmanen, die vor dem 3. April 1333 (1917) aus eigenem Antrieh in fremde außermilitärische Staatsdienste getreten sind, müssen jh ohne Verzug, spätestens innerhalb von 14 Tagen von heute an ge⸗ . bel dem Generalkonsulat melden und dies zur Kenntnis ngen.
Nenß.
Seine Gochfär silich- Durchlaucht . ens her.. Ter f rf Fr .
Bremen.
Anläßlich des Ablebens des Bürgermelstern Dr. Bark⸗ lt ging dem Senat von Seiner Majestät dem Faiser und König, wie „W. T. B.“ meldet, nachstehendes in,, lu: .
em Senat der freim Hansestadt Bremen spreche an⸗ läßlich des schweren Verlustes, 6 der Genat 6 . iden seineg verotenten und auch von Mir hochgeschap en
de e el nr. Dr. Barkthansen erlitten hat, Meta hernilches Bel.
ed autz. Wilhelm JI. R.
Auch 6 der König von Bayern und oheit der Prin; Heinrich von
Stine Königliche Preuß en sandten Belleidgtelegramme.
Oesterreich⸗Uugarn.
Oer Kaiser hat an den Sultan ein Telegramm ge⸗
richtet, worin er dafür dankt, daß er den Prinzen Oaman Fuad bestimmt habe, ihm den verliehenen höchsten tärkischen Orden als Zeichen der kostbaren Freundschaft und Waffen⸗ hiüderschaft zu überreichen.
Gz war mir, fuhr der Kaller laut Meldung beg W. C. B.“
sort, besonderg angen bm, den Prin jen in Meinem Hauhigquariler ju myfangen und ihm G-legenhest bleten ju koͤnnen, den Kämpfen der tapferen Truppen zu folgen, die mit h sonderen Erfolgen für unsere große und gerechte Sache streiten. Ich bewahre das beste Andenken an diesen angenehmen Gesuch und würde Mich überaus glücklich schätzen, sobald ei Mir die Umstände grstatten, versoͤnlich Meinen r m Dank Gurer Malestat in Ihrer Haupistadt wiederholen ju
Der Sultan erwiderte mit folgender Depesche:
24 mar über den gnädigen Gmpfang sehr gerührt, den Eure Malen 1 Pteinem Neffen ju breiten geruht haben. Ich darke Ibnen auftichtig für die frundschaft lichen rte die Sie ag Mich n. haben, sowie für den Wunsch, den Ste augjulvrechen die
äte harten, nach Konltantinepel ju lommen. Ich wäre überaug y. Gure Masstät in Meiner hnen mündlich den Augdruck der herslichen Freundschaft in wiedei⸗ holen, die ich für Sie hege. am Herjen, Melne wäsmsten Giückwünlche ju der Reihe von . ju erneuern, die Ihre tapferen Heere welter über den Feind — Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein Kaiserliches andschreiben an den Minister des Aeußern und die beiden ; inisterpräsidenten, durch das die Delegationen auf den 3. Dezember nach Wien einberufen werden.
— Der Minister des Aeußern Graf Czernin ist gestern morgen aus Berlin wieder in Wien eingetroffen.
Großbritannien und Irlaub.
Am Mittwoch abend ist die amertkanische Kom-
mis tg in London angekommen, an deren Spiße der Oberst e steht, der den Titel eines außerordentlichen Bot⸗
ou ö hat. . Fraukreich.
In der Kamm er verlag der RPräsident Deschanel Eiben eine Adresse, in der es laut Bericht des „Wolffschen dle aphen büros heißt, daß bie Kammer den Eintritt
rastiieng in den Krieg begrüßt und dem Volle, dem ei den en der Regierung und der Volksvertretung Brasiliens bes Gefühl der Hrüderlichkeit, Solidarität und EGiFennthichteit * franzoösischen Volkes zum Aug druck genf, Nach Reden e ne unb Ga rtho us, die sich fr bie Adresse aus⸗ ö. n 7 . a gn 6 . 6 9 . leich 49 rde au a ons bie e
Adresse elnfiinmmig angenommen, z ;
uptstadt zu empfangen und Bel dir ser Gelegenheit liegt eg Mir
der Rache oder der polltischen Vergeltung sei.
e d , ö — ? ** ö
NRusßjland.
Das Vorparlament hat vorgeßtern nacht in Beant⸗ wertung der Vertrauengfrage, die der Minifterpräsident Kerens ki e m, seiner Rede über daz Vorgehen des Heeres der Maximalisten stellte, mit 133 gegen 1079 Stimmen bei 26 Stimmenthaltun gen eine en, ,, . angenommen, in der laut Meldung der „Petersburger Telegraphenagemur“ die sofortige Bildung eines öffentlichen e, n, e eg ge⸗ fordert und ferner zur Vermeidung des Bürgerkrieges verlangt wird, den Agrarausschüssen Land zu übergeben und die russische Diplomatie zu entscheidenden Schritten zu veranlassen, damit die Verbündeten sich über die 1 aut sprechen und Friedenzunterhandlungen elnlelten.
Im Laufe der Nacht und vorgestern früh verschärfte sich der Streitfall zwischen der Regierung und dem Ar⸗ beiter⸗ und Sol datenrat noch weiter. Das Reuiersche Büro erhielt eine Depesche der oben genannten amtlichen „Telegraphen⸗Agentur“, die in den Händen der Moximalisten ist, in der es heißt, daß die Maximaüsten die Stadt in ihrer Gewalt haben und die Minister verhafteten. Der Leiter der Bewegung Lenin verlangte sofortigen Waffenstillstand und Frieden.
Die durch die letzten Ereignisse geschaffene Lage wird, wie „Wolffs Telegraphendüro“ meldet, deutlich durch folgenden Aufruf des St. Petersburger Arbeiter- und Sol⸗ datenrates gekennzeichnet:
1) An alle Armeeautschässe der operierenden Armee und an alle Räte der Sol datenabgeordneten!
Die Peteraburger Garnison und das Proletarlat haben die Re⸗ gierung Kerentkit, die sich gigen die Revolltlon und gegen das Volt aufgelehnt han, gestürjt. Ber Umstun; geschah ohne Blutvergießen. Der Arbeiter., und Soldatenrat hat den Umslurz feterlich Fegrüßt und big zur Einsttzung elner Reaterung der Räte rie Macht dig Kriegs Redolutlontzausschusseh ancikannt. Die Soldaten werden auf⸗ . rag Benehmen der Kommandobehörden ju überwachen; Dsfiziere, welche sich nicht offen und direkt der Revolution ange⸗ schlossen haben, mussen als Feinde verhaftet werden.
programm: a. Sofortger Vorschlag eines dem kratischen Filedeng. b. Uebe gabe dez Bodens der Gaundbesttzer an die Bauern. C. Neberaabe der Macht an die Räte und sefortige Einberufung der verfassunggebenden Ver sammlung.
Hie Absendung unzuverlässiger Truppenteile aug der Front ist unjulässig. Die Absendung ist gegebenenfalls mit schonungt loser Gewalt zu verhindern. Gine Verhemmlichung dteseß Be b z vor den Soldaten würde dem schweisten Verbrechen gegen die Revolution gleichen und mit aller Strenge der revolutsondren Gesetze geahndet werden.
Soldaten! Für den Frieden! Für Brot! Für Land! Für die Vollh macht!
2) An alle Kompagnie und Gerichttaut schüsse!
Der allrussische Kongreß bat belckloffen: Die von Kerentki wieder eing: führte Toreistrafe an der Font ist aufzjuheken. Alle repolutionaren Soldaten und Offi tere, die sih wegen politischer Ver⸗ eben in Haft befinden, sind sofort zu befrelen. Lie früderen Mimnister Konovalow (Minister für Handel und Industzje), Kischlin . für öffentliche Kürsorge), Teresnschenko (Minisier des eußern), Maljantow z tsch (Justumuister),
Innern, deg Post.! und Telegrapyhenweseng) usw. stund vom evo⸗ lutionätren Ausschuß verhaftet worten.
Kerengki ist geflohen. Ez ergebt an alle Armeerrganisationen der Befehl, Maßn« hmen für die sofortige Berhaftung Ketenäakig zu treffen und ihn nech St. Petersburg einjuliefern. Jede Kerengk. ju⸗ teil gewoidene Hilfe wird als schwereg Gtaatstwerbrecken bestraft.
3) An alle Gisenbabnangestelten! In St. Petersburg het die Arbeiter und Soldatenrevolution
gesiegt. Wer Verkehrgminißter ist unter der Jab der anderen ven⸗
haftelen Minister. Der allrussische Kongreß der Arbeiter. urd Soldatenabgqeordneten drückt die ,. aug, daß die Gijerbabn⸗ arbelter und beamten , zur Aufrechterhaltung der vollen Ordnung auf den Gisenbabnen treffen werden. Der Verkehr darf nicht für eine Minute eingestellt werden. Gihöhte ufmerlsamkeit nun auf die ungehlnderte Zufuhr von Proviant an die Städte und an die Front gelenkt werden. Dle revolutlortre Macht der Räte nimmt die Sorge jur Verbefseruntz der materiellen Lage der Glsen. hadner auf sich. In das Verkehreminssterlum werden Vertreter der
Gisenbahnen berufen werden. Der allrussische Kongreß der Rate.
4. An alle Armeedivistontzausschüfse!
Heute whd der Kongreß der Räte eröffnei. Tie Armecaut schüsse lehnten eß ab, Vertreter jweckt ö rt g, des Willeng der Armee zu entsenden. Wir schlagen Guch vor, Abgeordnete aus Gurer Minte unverzüglich zu entsenden. Vie Teilnahme an der Löͤsung der Frage
ber dag Log der Revolution abzulehnen, ißt eine Sünde, die die eschichte nicht verzeiben witd. Wäblt je einen Abgto dneten auf 25 000 Mann und senoet ihn zum Kongreß. . Der St. Peterzburger Achelter⸗ und Seldatenrat.
An dem n,, der Arbeiter- und Soldatenräte aus ganz Rußland, der vorgestern abend eröffnet wurde, nehmen 560 Abgesandte teil. Der vorläufige Vorsitzende schlug vor, ein Büro zu wählen, in das 14 Maxi⸗ malisten, darunter Lenin, Zinowiew und Trotzky, und sieben revolutionäre Sozialisten gewählt wurden. Der Kongreß billigte 6 folgende Tagesordnung: 1) , . der Macht, 2) Frieden und Krieg, 3) Verfassunggebende Versammlung, und richtete einen Aufruf an alle russischen Armeen, in dem er sie auffordert, vorläufige revolutionäre Ausschüsse zu schaffen und diese verantwortlich für die Aufrechterhaltung der revolutionären Ordnung und der Festigkeit an der Front zu machen. Die Befehlshaber muüͤssen den Befehlen des Autz⸗ schuses Folge leisten. Die Kommissare der Reglerung werden abgesetzt und solche des Kangresses der Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ räte reisen an die Front.
In der Sitzung des Hauptkongresses erklärte der Vor⸗ sitzende bes St. Petersburger Arbeiter⸗ und Soldatenrates Trohky, daß die Verhaftung der ehemaligen n n en a
e sozialisti⸗ schen Minister sowle die ganze Regierung würden wegen Teil⸗ nahme an der Verschwörung Kornilowg vor Gericht gestellt. Der revolutionäre militärische Ausschuß hätte indessen mit Rücksicht auf die politischen Parteien, denen die sozialistischen Minister angehörten, beschlossen, über sie die Haushaft zu verhuüngen.
— Der amtliche Gesandte des finnischen Senats Professor Dr. Georg von Wendt, ber sich augenblicklich in Kopenhagen aufhält, hat nach einer Meldung des „Ritzauschen Büros“ folgendes Telegramm an den Pruͤsidenten Wilson, den Premierminister Lloyd George und den früheren Premier⸗ minister As quith .
Der Kußerste Noizustand, in dem meln Land sich besindet, er⸗ muttat mich, mich unmhitelbar an Sie ju wenden und Ihre Auf⸗ merlsamkett darauf zu lenken, daß ung gugenblickliche Hilfe nottut.
inn lande Notiustand ist vollstundig ohnegleihen. Nach
er ganz auslergewhbulich mißall ckten CGrute, alser Leben mittel
1èᷓ eniblöst und unt selbst übeilassen in verjwelfelter Hoffnungt⸗
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losigkeit in unserem kalten abgelegenen Lande, mit elner Sungerknot im lommenden Winter vor Augen, rufen wir um Pilf⸗ und nur um Ihre Hilfe. Falls die Lebensmittel von din Bereinigten
. 22 oder anderen Hilft quellen nicht eintreffen, seben wir dein auger gegenüber. Gott gebe, daß hre if nulcht zu spät kamrat.
. Italien. .
Am Montagnachmittag trafen der englische Premier⸗ minister Lloyd George in . der Generale Smuth und Wilsfon und der französische Ministerpräsident Painlen= in Begleitung des Mitglieds des Kriegskomitees Frantlin Bouillon in Rapallo ein und wurden vom Ministerpräs⸗ denten Orlando, dem Minister des Aeußern Sonnino und den Generalen Robertson und Foch, die sich bereits in Italien befanden, empfangen. Wie die „Agenzia Stefani“ meldet, fanden Besprechungen statt, an denen auch der ltalienische Kriegsminister General Alfieri, der Unterstabs⸗ chef der italienischen Heeresleitung, General Porro und der französische Boischafter Barrre teilnahmen. Die am 6. und 7. abgehaltenen Besprechungen prüften die Maßnahmen, die mit Hinsicht auf die gegenwärtige Lage zu treffen sind. Ferner wurde beschlossen, einen Interalliierten Obersten Politischen Rat für die gesamte Westfront zu schaffen, dem ein ständiger milltärischer Zentralausschuß zur Seite stehen soll. Zu Teilnehmern an diesem militärischen Aus⸗ schuß wurden General Foch für Frankreich, General Wilson für England und General Cadorng für Italien er⸗ nannt. Am Mittwochabend verließen die Minister Rapallo.
— Um den General Cadorna im italienischen Ober⸗ kommando zu ersetzen, ernennt ein Königlicher Erlaß zum Ehef des Generalstabs der Armee den General Diaz und zu Unter⸗ chefs die Generale Badoglio und Giardino.
Niederlande.
Ein Amsterdamer Blatt meldet auß dem Haag, daß die holländische Regierung dem englischen Ministerium des Autz⸗ wärtigen durch den holländischen Gesandten in London eine neue Note über die Sand⸗ und Kiesfrage hat zu⸗ kommen lassen, worin Holland nochmals darauf verwies, daß die holländische Regierung nur die Durchführung einer he⸗ schräntten Menge Sand und Kies gestattet und dieses Quantum später auf Wunsch Deutschlands vergrößert habe.
Schweiz.
In der Schweiz tagt gegenwärtig eine litauische Ver⸗ sammlung, die von den Beyollmächtigten des litauischen Landegrats in Wilna und den litauischen Autlandsergani⸗ sationen der Schweiz, Rußlands und Amerikas beschickt worden ist. Den Voisitz führt Smetong, der Präsident des litaulschen Landesrats, der mit verschiedenen anderen Mit⸗ gliedern des Landetzrats kürzlich aus Wilna in der Schweiz eingetroffen ist. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ hört, besteht zwischen den verschiedenen auf der Versammlung vertretenen Parteien völlige Einigkeit. er litauische Landes⸗ rat (Taribaj ist als oberste Instanz des gesamten litauischen Volkes und aller seiner Organisationen von der Versammlung anerkannt und ein ausführliches Programm für seine Zu⸗ ständigkelt ausgearbeitet worden. Die Versammlung ist der Ansicht, daß der Landesrat in erster Linie eine energische praktische Tätigkeit im Lande beginnen müsse, die dazu dienen soll, die Lage bes Volkes zu verbessern und seine Entwicklung ju fördern. Dadurch würde der Landesrat gleichzeltig nach innen und außen seine Autorität vergrößern, auf die gestützt, er die Verfassungs fragen lösen würde, die die Grrichtung eines künftigen litauischen Staates voraus seßten.
Tüůrkei.
Der Senat hat an den deutschen Bundesrat semie an das öster reich ische n, , und das ungarische Magnatenh aus Glückwunschdepeschen aus Anlaß der glänzenden Siege der verbündeten Heere in Italien gesandt, in denen er den Wunsch ausdrückt, daß die verbündeten Heere stets von 6 Triumphen gekrönt sein mögen bis zum siegreichen Ausgang des gegenwärtigen Krieges.
riegsnachrichten.
Berlin, 8. November. Abends. (W. T. B.) In Flandern verstärkte Artlllerletätigkeit bei Dix muide uud . . n Italien vorwärtsschreitende Kämpfe im Gebirge und in der Ebene.
Unaufhaltsam nimmt der Siegeslauf der Verbündeten in Italien seinen Fortgang. Während im Gebirge die Italiener eine Stellung nach der andern räumen, die in jahrelanger Arbeit zu fast uneinnehmbaren Stützpunkten ausgebaut waren, ist in der Ebene nach Ueberwindung des Tagliamento auch der Uebergang über den Livenza⸗Abschnitt im Kampf erzwungen, und unsere siegreichen Truppen setzen dort westwärts ihren Vormarsch fort. Hier wie dort haben die Italiener bei den dauernden Kämpfen weilerhin Gefangene und Geschütze verloren und die gewaltige Siegesbeute hat i innerhalb von 14 Tagen auf über eine Viertelmilllon an Gefangenen und auf mehr als 2609. Geschütze gesteigert. Die Leistungen der verbündeten Divisionen in dauernden Kämpfen und anstrengenden Märschen
sind über jedes Lob erhoben.
n Flandern hat nach dem blutigen Zusammenbruch des feindlichen Ansturms am 6. November der Feind bisher seine Angriffe nicht wiederholt. Der Artillerielampf dauert edoch an und erreichte bei Passchendaele große Heftigkeit. uch auf der übrigen Front war längs der Yser von Nieuport⸗ Kanal big jum Blankaartsee und besonders in Gegend Dixmuide die Artillerietätigkeit gesteigert. Vorstoßende feindliche Pa⸗ trouillen wurden im Nahkampf geworfen.
Wiederum hat der Feind weit hinter der Front gaegene . belgische Orischaften durch Bombenabwürfe heim⸗ gesucht.
m Axrtois wurden bei Armentisres eine feindliche Großpatrouille und an mehreren anderen Stellen schwäͤchere Patrouillen blutig abgewiesen, während eigene Stoßtrupps in Gegend St. Quentin bei vier verschiedenen Unternehmungen Gefangene einbrachten.
„Nordäöstlich Saissong wurde die tagsüber zeitweise leb⸗ 6 Feuertaͤtigkelt beiderselts Courteesn geqea Abend staärker. uch hier wurden weit im Hintergelinde iegende Drischaften
durch den Feind beschossen.