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§ 2 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkändun birsichtlich der Strafbestimmungen jedoch erst mi dem 20. —— 1917 in Kraft. Berlin, den 10. November 1917.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Schwander.
Bekanntmachung
über die Kraftloserklärung von Aktien bei der Liquidation feindlichen Vermögens.
Vom 15. November 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§51
Ist auf Grund der Bekauntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1913 (Reichs Gesetzbl. S S7) über eine Atijengesellschast oder Kommanditgefellschajt auf Aktien, die Inbaheraktien ausgegeben hat, oder über die Beteiligung an einer solchen Gesellschaft die Liquidation angeordnet, so kann der Reichskanzler hbestimmen, daß nach Ablauf einer von ihm zu be— stimmenden Fiist sämtliche Inhaberaktien der Gesellschaft oder ein Teil von ihnen durch den Tiquidator für kraftlos erklärt werden können und von der Gesellschaft neue Aktienurkunden ausgestellt werden.
§52 Die für den Sltz der Gesellschaft zuständige Landes entralbebörde oder die von ihr bestimmte Stelle bat durch offent iche Bekannt- machung die Inhaber der Aktien aufzufordern, bebusg Wahrung ibrer Rechte vor Ablauf der Frist diese Rechte schriftlich nach Maßgabe Rr Vorschriften des Abs. 2 anzumelden. Bie Stelle, bei der die Anmeldung zu erfolgen hat, ist in der Bekanntmachung anzugeben. Die Anmeldung muß die Angabe enthalten, welchem Siaagte der Inbaber der Attie angebört und wann der Inhaber die Aktie er⸗ worben hat. Hat der Inhaber die Aktie nach dem 31. Juli 1914 erworben, so ist außerdem anzugeben, wer die Vorbesitzer der Attie seit dem J. August 1914 gewesen sind und welchem Staate sie ange⸗ bören. Der Zeitponkt des Erwerbes, die Staatsangehörigteit des Inhabers und im Falle eines nach dem 31. Jult 1914 erfolgten Er—⸗ werbes auch die Siaansgangehörigleit der Vorbesitzer sind auf Ver— langen nachiuweisen. Es kann gefordert werten, daß der Nachweis der Staatgangehörigkeit durch öffentliche Urkunden geführt wird.
53
Gehören der Inhaber der Attie und im Falle eines nach dem 31. Juli 1914 erfolgten Erwerbes die Vorbesitzer zu denjenigen Peisonen, auf welche die Vorschriften über zwangswelse Verwaltung oder Liůzuidatlon feindlicher Unternehmungen keine Anwendung finden, so ist dem Inhaber der Aktie nach ihrer Krastloserklärung gegen Einreichung der alten Aktie die neue Aktie ausjuhändigen. ÜUeber das Vorliegen dieser Voraussetzungen entscheidet die Landeszentral= behörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Ob bei Akttenrechten, bei denen die Voraugsetzungen nicht vorliegen, eine Aushändizung der neuen Aktienurkunde an den Inhaber der alten Aktie fiattzufinden bat, oder wie sonst mit solchen Aktienr'chten zu verfabren ist, ent= scheidet die Landeszentralbehörde oder die von ibr bessimmte Stelle nach Maßgabe der bestehenden Vergeltungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.
An Stelle der Ausgabe neuer Aktien kann mit Genehmigung der Landeszentralbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle eine Ab— stempelung der alten Attien erfolgen.
§8 4
Dle Vorschrift deg § 3 Abs. H der Verordnung vom z1. Juli 1916 bleibt unberührt. Die Vorschrift des f II der genannten Ver⸗ ↄttnung über die Uebertragung der Befugnisse des Relchatanzlers auf einen Reichgkoramiss ar findet auch in Ansehung der Befugnit Anwendung, die dem Reichzkanzler durch die gegenwärtige Verord⸗ nung zugewiesen ist.
§ 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt, wann sie außer Kraft tritt. . i
Berlin, den 15. November 1917.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Schwander.
Bekanntmachung.
Die Liquidation der Beteiligung des britischen Staats— angehörigen Henry Dexter an der offenen Handelsgesellschaft Dexter und Birkmann in Nürnberg ist beendet.
München, den 10. November 1917.
Königlich Bayerisches Staatsministertum des Königlichen Hauses und des Aeußern. J. A.: von Meinel, K. Staatsrat.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs—⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
616. Liste. Ländlicher Grundbesitz.
K . — Gemeinden Alben und Mud.
H9 ha Aecker und Wiesen der Bogenej, Marla, Rentnerin i Magny (Verwalter: Notar Hübsch in Wallersberg). ö
dr ꝛb hn Acker und Wiesen der: 1 Bogenez, Wearia, Rentnerin in Magnv, 2) Robinet, Joses Edmund, Kontrolleur der direlten Steuern, Witwe, geborene Tardel, Rentnerin ln Nancy, 3) Tardel, Zelle, ohne Gewerbe in Ajncourt, 4) Willemin, Kart Vlktor Josef Glashüttendirektor, Witwe, Felltie geborene Tardel, in Ajoncourt (Verwalter: derselbe).
⸗ Gemeinden Dam und Mud.
2.21 ha Aecker, Wald und Wiesen des Robinet, Josef Edmund
Kontrolleur der direkten Steuern, Witwe, Julie r . Nanch, Willemin, Karl Josef Viktor, Glashüttendirektar, Witwe, Felizie geb. Tardel, in Ajoncourt; Tardel Zelin in Gütergemeinschaft in Ajoncourt (Verwalter: derselbe).
Straßburg, den 11. November 1917. Ministerium für Elsaß⸗»Lothringen. Abteilung des Innern. 8 n
Bekanntmachung.
Der Ehefrau des Friedrich Buxbaum von Nieder Ingelbeim ist der Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln aller Art, sowie mit Nahrunasersatz⸗ mitteln und Waschmitteln auf Grund des 1 der Bandes. ratsverordnung vom 23. Septemher 1915 durch Beschluß dez Krels—⸗ ausschusses vom 23. Oktober 1917 untersagt worden.
Bingen, den s. November 1917.
Großherzogliches Kreitamt Bingen.
— —
Dr. Steeg.
GSeschluß.
Dem Kaufmann Oskar Krüger, geboren am 15. Mätj 18851 in Hamburg, wohnhaft in Hamburg, Exvendorferweg 44, ptr., wird der Handel mit Nahrungsmitteln und allen anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie des Kriegs bedarfs auf Grund der Bundesrateverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt.
Hamburg, den 13. November 1917.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.
Bekanntmachung.
Dem Milchhändler Wilhelm Hentschel und seiner Ehefrau, Marie Laife geborenen Müller, wohnhaft Bremen, Zieten⸗ straße Nr. 61, ist gemäß der Verordnung deg Bundesrats vom 23. September 1915 der Handel mit Milch für die Dauer von drei Monaten, vom Tage der Behändigung dieses Bescheldes an ge— rechnet, un tersagt unter Auferlegung der Ftosten dieses Verfahrens.
Bremen, den 14. November 1917.
Die Polizeidirektion. Abteilung J. Steeng rafe.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom;
30. Juli 1883 (GS. S. 195) den Regierungsrat Mirow in
Stralsund zum Mitglied des Bezirksausschusses in Stralsund
und zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Vorsitze
dieser Behörde mit dem Titel Verwaltungsgerichtsdirektor auf Lebenszeit zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungsrat Freiherrn von Erffa in Anger⸗ münde zum Landrat zu ernennen.
—
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers an dem Gym⸗ nasium in Brühl, Professors Oberle zum Direktor dieser Anstalt durch das Staatsministerium bestätigt worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent Professor Dr. Paul Karge in Breslau ist zum außerordentlichen Professor in der katholisch⸗theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms⸗ Universität in Münster ernannt worden.
Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗-Universität in Berlin Dr. Reichenheim und den ständigen Mitarbeitern des Könialichen Material⸗ prüfungsamtz in Berlin-Dahlem Deiß und Dr. Schürmann ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Ministerium des Innern.
Dem Landrat Freiherrn von Erffa ist das Landratsamt im Kreise Angermünde übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Förster von Willig in Seebruch (Marienwerder) ist der Titel Hegemeister verliehen worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden ist der Ge— heime Kanzleisekretär Georg Neumann zum Geheimen Kanzleivorsteher ernannt worden.
Preußische Ausführungsanweisung
zur Bekanntmachung über die Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3. . 1917 (Reichsgesetzbl. S. 1005) und zu den hierzu ergangenen Anordnungen derReichsstelle für Speise— fette vom 8. November 1917 (Reichsanzeiger 266).
. Auf Grund des 5 15 der Bekanntmachung über die Be⸗ wirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3. November 1917 (RGBl. S. 1005) wird folgende Aus⸗ führungsanweisung erlassen:
.
Döhere Verwaltunggbebörde ist der Regierungspräsident, für die , an, , 1 , , , ; unalverbände der Vorsitzende taat 9 3. . ö tzen er Staatlichen Vertellungsstelle
ommunalverbände im Sinne d Stadt und Landkreise. n, n, .
Wer als Gemeinde anzusehen ist, bestimmen die Gemelndever—⸗ fassungsgesetze und die Kreigordnungen. Die Gutsbesnke werden den Gemeinden aleichgestellt. Die den Kommunalverbaͤnden und Ge— . übertragenen Anordnungen könagen dutch deren Vorstände folgen.
Vertellunssstelle im Sinne der Bekanntmachung sind die auf Grund des 519 der Bekanntmachung über Speisefetie vom 20.
1916 (RGSBlI. S. 755) 3 Gren es ,,
II.
Die den Landeszentralbehörden in den 3 Abs. 3 und 4 Abs. 2, 9 und 13 der Verordnung vom . 1917 ö. in den Anordnungen der Reichsstelle für Speifefette vom 8. November 1917 ju 5 10 der Verordnung vom 3. No—⸗ vember 1917 vorbehaltenen Befugnisse werden den Ober. präsidenten — für Berlin dem Vorsitzenden der Staatsichen Veitellungeselle für Groß Berlin — mit der Maßgabe übersragen, daß 6 i n, , fire n. mit Zustimmung
reußischen Staatekommissars für Volkgernäͤhrun ö gierungspräsidenten zu übertragen. .
III.
Zuständig zur Entscheidung von Beschwerden über Anordnun
der Kommunaloerkände sowie der Beiirks und Fro ier af n gen stellen ist der Oberpräsident, über Anordnungen der Fertstelle Gro Nerlin der Vorsitzende der Staatlichen Verteilunggsfelle für ö Berlin. Die Oberpräsiden ten können die Entschesdung über Beschwerden gegen Maßnahmen der Kommunalverbände auf die Htealerungẽ. präsidenten mit Zustimmung Tes Preußischen Staate kommissarg für Voltaernährung Übertragen. Sie eatscheiren alsdann auf welter
Die eberste Aufsicht steht dem Preußischen Staatskommlssar für Volksernährung zu.
Berlin, den 18. November 1917.
Der Preußische Staats kommissar für Volksernährung. von Waldow.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend die zwan g6⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914 — Reichs⸗Gesetzbl, S. 487 — sind die im Kreise Saarlouis gelegenen, in der Gemeinde Niedalt⸗ dorf unter Artikel 442 und 504 der Grundsteuermutterrolle eingetragenen 1,7599 ha großen Ackergrundstücke der fran⸗ zoöͤsifschen Staatsangehörigen, des Kaufmanns Franz Mathis und seiner Ehefrau, Pauline geborenen Gugenheim, zwangsg— weise unter Verwaltung gestellt. Zum Verwalter ist der . Notar, Justizrat Schüttel in Busendorf i. Lothr. estellt.
Berlin, den 13. November 1917.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Wesener.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal— abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs jahre 1916/1917 bei der Stendal-Tangermünder Eisenbahn auf 4 200 6 festgestellt worden ist.
Magdeburg, den 15. November 1917.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.
—
Bekanntmachung.
Gemäß 846 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz Sammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenninis gebracht, daß aus dem Betriebe der Me ppen⸗-Haselünner Eisenbahn im Betriebsjahre 1916,17 ein kommunalsteuer⸗ pflichtiger Reinertrag nicht erzielt worden ist.
Münster (Westf.), den 15. November 1917.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.
Bekanntmachung.
Der Witwe des August Stumpf, Hermannstraße 16 hier wobnhaft, ist durch Verfügung vom 26. Oktober 1917 jeder ö mit Nahrungs« und Genußmitteln und mit onstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. — Die Kosten der Vrr⸗ öffentlichung des Verbots hat die Betroffene zu tragen.
Barmen, den 8. November 1917.
Die Poltjeiverwaltung. J. V.: Köhler.
GSekanntm achung.
Auf Grund der Bundegrafgverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung nicht zuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), ist dem Kaufmann Jördens in Munsterlager hiesigen Kreises durch Verfügung vom heutigen Tage wegen Un— zuverlässigkeit der Handel mit Obst und Gemüse untersagt worden.
Soltau, den 7. November 1917.
Der Landrat. Dr. von Rappard.
Bekanntmachung.
Auf Grund der S5 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats hom 23. Stptember 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603) und der Augfübrun(sbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird dem Milchhändler Johann Lunkenheimer, wohnhaft in Sterkrade, Holtenstr. 84, der Handel mit Uilch vom 15. d. M. ab für das Geblet dez Deutschen Reiches untersagt. — Die durch dag Strafverfahren entstandenen baren Auslagen, ingbesondere auch die Bekanntmachungt⸗ kosten fallen dem Betroffenen zur Last.
Sterkrade, den 12. Oktober 1917.
Die Polijeiverwaltung. J. V.: Der Belgeordnete: Dr. Hauser.
Bekanntmachung.
Dem Handelsmann Otto Holz und dessen Ehefrau Wil helmine, geb. Bergmann, ist die Ausübung des Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Urzwer⸗ lässigkeit unt ersagt worden. — Sle haben die Kosten der Vir⸗ öffentlichung zu tragen.
Wittenberge, den 14. November 1917.
Die Polteiverwaltung. Bocksch.
r — — — 4 —
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Prensßen. Berlin, 19. November 1917.
. Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling ist heute vor⸗ mittag hier eingetroffen.
Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen sowie die vereinigten Ausschüsse für 36 und Steuer⸗ wesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
. der Reichsentschädigungskom⸗ mission weist durch „Wolffs Telegraphenbüro“ nochmals
Der Präsident
darauf hin, daß die Frist für die Anmeldung von Forde⸗ rungen gegen die in Riga wohnenden Schuldner am 30, November 1917 abläuft und daß spätere Anmeldungen nicht mehr berücsichtigt werden. Der Präsident der Reichsentschädigungs kommission hat ferner folgende amtliche Mitteilung ergehen lassen:
Nachtem auch die Infeln Oefel, Degs und Moon ron den
Beschwerde. Vie Entscheldungen der Oberpraͤsidenten find endgülitg.
deutschen Truppen besetzt worden sind, können Forderungen genen
t webrbaste Schuldr er in gleicher Weise, wie es bis zum 30. No— do j9l7 sür Riga und für die übrigen besetzten Gebiete big jum
I7 zulässig gewesen ist, bei der Reichsen tschädigungs⸗ on in Berlia W. 10, NR ktorlastraße 4, zur Anmeldung ge⸗ Die Anmeltungen müssen bis zum 31. Jauuar 1918 ein-
36 spater eingehende Anmeidungen können nicht berücichtigt
Die Kommission zur Nachprüfung der Verträge iber Kriegslieferungen setzte am 16. d. M. ihre Feratungen unter dem Vorsitz des Ministerialdirektors im Jeichsamt des Innern Dr. Lewald fort. Wie „Wolffs Lelegraphenbüro / berichtet, wurde nach Beantwortung einiger yon Mitgliedern der Kommission vorgebrachten Einzelfälle urch einen Vertreter des Reichsamis des Innern das geryflegungswesen in der Marine eingehend besprochen. Die von der Marineverwaltung auf diesem Gebiete Ittoffenen Einrichtungen wurden von. verschiedenen der Fommission angehörenden Mitgliedern des Reichstags als vorbildlich bezeichnet. Von einem Mitgliede wurde noch der bunsch ausgesprochen, daß die süddeutschen Staaten, wenn nönlich, noch mehr als bisher an den Lieferungen beteiligt würden, und, um ihren Wettbewerb zu ermöglichen, der Enpägung anheimgestellt, ob nicht die Lieferungen all— gemein ausschließlich der Frachtkosten vergeben werden linen. Die weiter von Vertretern des Reichs marine⸗ amt gemachten Mitteilungen über die auf dem Gebiete des Gesundheitswesens erfolgten Beschaffungen sowie über die Lieferung der Admiralttätskarten und Seehandbücher gahen u besonderen Erörterungen keinen Anlaß. Es wurde für irwünscht erachtet, daß die Marineverwaltung auf dem Wege, sich hinsichtlich der Beschaffung der Admiralitätskarten vom siusland unabhängig zu machen, weiter fortschreiten möge. Zei der sich anschließenden Besprechung über die Lieferung nautischr Instrumente wurde darauf hingewiesen, daß die auf diesem Gebiete gemachten Erfindungen dauernd ver— folgt und auch angemessen vergütet werden müßten, wenn aich eine Uebervorteilung des Reichs selbstoersiändlich zu vermeiden sei. Einen weiteren Punkt der Beratung hildete der Ankauf der Kohlen für die Marineverwaltung. Dabei wurde lch auf die Frage der Erhöhung der Kohlenpreise allgemein eingegangen. Nachdem endlich noch von verschiedenen Ver⸗ retern der Marineverwaltung Auskunst über die Beschaffung der Oele, Metalle und Kabel gegeben und die Art der Oel⸗ liefeungen des näheren erörtert worden war, wurde die Sitzung uf Sonnabend vertagt.
Bayern.
Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, begleitet von dem Ge— heimen Legationgrat Freiherrn von Stengel und dem Legations⸗ sekttär von Prittwitz, gestern abend Müchen verlassen. Seine Majestät der König hatte den Oberstzeremonien⸗ meister Grafen Moy an den Bahnhof entsandt und durch ihn dem Grafen Hertling Abschiedsgrüße übermitteln lassen. Zur Verabschiedung hatten sich ferner die in München beglaubigten Gesandten mit ihren Legationssekretären, der Ministerpräsident ben Dandl mit sämtlichen Staatsministern, Staatsrat von Loesl und eine Anzahl dem Reichskanzler nahestehender Per— sonen eingefunden.
Oe sterreich⸗ Ungarn. Graf Stefan Tisza hat für die nächste Sitzung des unga⸗ ishen Abgeordnetenhauses eine dringliche Interpellation, betreffend die polnische Frage, angemeldet.
Großbritannien und Irlaud.
Die Regierung hat eine von den Sinnfeinern de Valera ud Griffiths angekündigte Versammlung in Waterford, dem Hauptort des Wahlkreises des Nationalisten Redmond, berboten. Der Versuch der Anhänger Redmond, den Zug der Sinnfeiner anzugreifen, wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, durch ein slarkes mit Maschinengewehren ausgerüstetes Nilitäraufgebot verhindert. Die Sinnfeiner hielten außerhalb der Stadtgrenzen eine Versamm lung ab, wobei de Valera piederum betonte, das Ziel der Sinnfeiner sei die Ungh⸗ hängigkeit Irlands, und bedeutungsvoll hinzufügie, für die irische Freiheit werde heute an der italienischen Front ebenso gelämpft wie daheim.
Frankreich. Laut Meldung der „Agence Havas“ sind der Vizegouverneur
der Bank von Frankreich Charles Regent zum Unterstaats— sekretär der Finanzen, der Abgeordnete Abramy zum Unter⸗
spaatssekretär für Mannschaftsbestände und Pensionen beim
Kriegs ministerium, Ig n ace zum Unterstaats selretar für Militär⸗ gerichtsbarkeit und Pensionen, Go dart zum Unterstaatssekretär sir den Gesundheitsdienst, Du mesnil zum Unterstaattz sekretãr für Flugwesen und Lem ery zum Unterstaatssekretär für Handeltz⸗ schiffahrt ernannt worden.
Der konservative Abgeordnete Bau dry d' Asson wird die neue Regierung über ihre allgemeine Politik, der geeinigt⸗ sozalistische Abgeordnete Mayeras über die Führung und die
Ziele des Krieges interpellieren.
tußland. . Aus dem Innern Rußlands la— . hährichten vor, da. infolge des finnischen allgemeinen Ausstand, die Eisenbahnverbindung mit St. Petersburg unterbrochen ist, bagegen sind zahlreiche Gerüchte ver⸗ breitet. Die neueste Meldung aus Haparanda besagt der linge Tidende“ zufolge, daß Kerenski von einem tttischen Heer von 30 600 Mann von neuem ge—⸗ lagen worden sei und hierauf die Flucht ergriffen habe. Er soll nun versuchen, mit Koörnilom und Kaledin in Per⸗ bindung zu kommen. Die Bolschewill entdeckten einen Tele⸗ grammwechsel zwischen Kornilow und Kaledin, aus dem herver⸗ geht. daß beide Kosakengenerale darüber einig sind, daß sie vorläufig mit Kerengki zusammenhalten müssen. Später werde man noch immer mit ihm Abrechnung halten können. Laut „Dagens Nyheter“ erzählen aus Rußland in Stock= kan eintreffende Schweden, daß in St. Petersburg in den ten Tagen viel Glut geflossen sei; besonders die Kadetten 2 zu Tausenden ermordet worden. Nach der Zeitung göowaje Schisn“ hat die Vereinigung der Eisenbahner ver— 9 ßwischen den kämpfenden Parteien zu vermitteln. Das ö att bestätigt die frühere Nachricht, 4 der General Kaledin lf lenhkeyir fe des . befetzt habe und dadurch nen Druck auf den gefamten Elsenbahnverlehr auzzübe.
lagen vorgestern keine
Das „Reutersche Büro“ meldet, daß beim Aufstand in Moskau viel Blut geflossen sei. Die Zahl der Toten werde auf 2000 geschätzf. Der öffentliche Wohlfahrtsausschuß sei aufgelöst worden. Die Maximalisten verlangen als Be⸗ bingung' für ihren Eintritt in ein sozialistisches Koalitions— kabinett u. a. die Kontrolle über die Truppen von St. Peter— burg und Moskau und über die Arbeiter von ganz Rußland. Der Eisenbahnerverband hat Sonnabendmitternacht den allgemeinen Ausstand angekündigt, wenn bis dahin die beiden Parteien sich nicht geeinigt haben sollten. Für die Dauer der Unterhandlungen weigerten sich die Eisenbahner, Truppen und Munition für beide Teile zu befördern. Die Extremisten unter⸗ stützen diese Auffassung der Eisenbahner.
— Von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Meldungen aus Finnland zufolge ist dort der Bürgerkrieg in vollem Gange. Die Sozialisten gewannen mit Hilfe russischer Ma—⸗ trosen in Helsingfors die Oberhand; seitdem aber bemächtigten sich mehrere tausend Mann Bürgerwehr des Polizei amts, um ein Pogrom zu verhüten. Sonst scheinen die Streikenden überall in Finnland die Macht an sich gerissen zu haben. Telegramme werden nicht befördert, es verkehren nur noch Eisenbahnzüge, die Arbeiter befördern. Reisende, die sich durch Finnland nach Rußland begeben wollten, sind unverrichteter Sache nach Haparanda zurückgekehrt. Als Vorsteher des Telegraphenamts in Torneg ist ein finnischer Soldat angestellt worden, der nur sinnisch spricht. Das ganze Offizierkorps in Tornea ist abgesetzt worden. Streikende und Soldaten beherrschen die Stadt. Das „Svenska Telegrambyran“ meldet, daß Finnland nun⸗ mehr ganz und gar unter der Aufsicht der Sozialisten stehe, deren Bevollmächtigte alle zentralen und öffentlichen Ein— richtungen im ganzen Lande in die Hand nehmen.
Niederlande.
Der Minister für auswärtige Angelegenheiten hat dem „Haager Korrespondenzbüro“ zufolge der Zweiten Kammer mit⸗ geteilt, daß die vorläufige russische Regierung in einer Mitteilung des Ministers des Aeußern Terestschenko an den niederländischen Gesandten in St. Petersburg den Handels⸗ vertrag mit Holland vom September 1846 für den 11. Oltober d. J. gekündigt hat und daß der Vertrag am 12. November außer Kraft getreten ist.
Amerika.
Nach einer Meldung der „Central News“ ist die Re⸗ gierung der Vereinigten Staaten von Amexika bisher noch nicht eingeladen worden, Vertreter zum allgemeinen Kriegsrat der Verbündeten zu senden. Sie zieht in Er— wägung, ob sie selbst ihre Teilnahme an der Beratung be— antragen soll.
— Dos amerikanische Kabinett hat, wie „Reuter“ meldet, die neuen Maßregeln gegen feindliche Aus⸗ länder angenommen, die sich wahrscheinlich in Register werden einschreiben müssen.
. Asien.
Einer Depesche des Reuterschen Büros aus Tokio zufolge wird amtlich gemeldet, Japan sehe sich genötigt, die Ver⸗ handlungen über ein Abkommen mit den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika, wonach Japan eine Viertel Million Tonnen Schiffsraum gegen Lieferung von 175 000 Tonnen Stahl stellen sollte, abzubrechen. Japan sei nicht imstande, die amerikanischen Forderungen be⸗ züglich der Altersgrenze der Schiffe und des Preises anzu— nehmen.
— Der japanische Finanzminister hat in Osaka eine Rede gehalten, in der er dem „Reuterschen Büro“ zufolge agte: saa Es sei durchauß un möglich, japanische Truppen nach Europa zu fenden. Die Verbündeten würdigten diese Schwierig⸗ keiten und hätten niemals darauf gedrängt. Die Japaner hätten ibre Bereit will gkeit, der Sache der Verhündeien zu dienen, bewielen durch
Bereitstellung der Marine und durch Unterstützung im Schiffbau und in der Induftrie undlmit Geldmitteln. Die den Her hündeten unmittelhar
oder mittelbar gelelstete finanztelle Hilfe belaufe sich gegenwärtig auf eine Milliarde Pfund Sterling.
Afrika.
Einer vom „Reuterschen Büro“ verbreiteten amtlichen Meldung zufolge haben sich zahlreiche Eingeborenenhäuptlinge in Portu giesisch⸗Ostafrika unterworfen. Der Aufstand in der Zumbo⸗Gegend wird jetzt für beendet gehalten.
Kriegsnachrichten.
Zu dem ungeheuren Geländegewinn von über 43 550 km, die die Verbündeten in vier kurzen Monaten von Mitte Juli bis Mitte November erobert haben, treten noch die ge⸗ waltigen Zahlen an Gefangenen und Geschützen, die allein die größeren Operationen dieser Zeitspanne einbrachten. Vom 19. Jull bis Mitte November wurden rund 390500 Gefangene gemacht und mehr als 3233 Geschüße er⸗ obert. Nicht mitgerechnet sind hierbei die größeren und kleineren Zahlen an Gefangenen, die in den dauernden Kämpfen an allen Fronten fast täglich einkommen. Das während dieser Zeit außerdem erbeutete Material an Maschinengewehren, Minenwerfern und sonstigem Kriegsgerät ist bisher nicht an— nähernd zu übersehen. Die blutigen Verluste der Eng⸗ länder, Franzofen, Italiener und Russen während diefer Monate sind entsprechend hoch. Vor allem haben die Kanadier und Engländer während ihrer 14 Schlachten um die Ü⸗Bootbasis in Flandern unerhört blutige Berluste erlitten, die sich durch die fast täglichen ergebnislosen Teilangriffe noch erhöhen.
Berlin, 17. November, Abends. (W. T. B.) Von keiner Front sind bisher besondere Ereignisse ge— meldet.
In Flandern wurden am 16. bei dem erfolgreichen Unternehmen an der Chaussee Dixmuide = Bixschoote außer den 63 gefangenen Belgiern zwei Maschinengewehre erbeutet.
Das in den frühen Morgenstunden des 16. November auf unseren Stellungen in Gegend Passchendaele liegende starke feindliche Feuer steigerte sich gegen 8 Uhr Vormittags zu heftigstem Trommelfeuer. Unsere Artillerie nahm sofort als stark besetzt erkannte feindliche Gräben unter wirksamstes Ver⸗
beabsichtigte Angriffe unterblieben. Vom Blankaartsee bis Vecelaere unterhielt der Feind Nachmittags lebhaftes Feuer, das sich nach verschiedenen heftigen Feuerüberfällen in Gegend von Passchendaele erneut zum Trommelkeuer steigerte. Angriffs⸗ versuche der Engländer wurden wiederum durch unser Feuer in ihrer ersten Emwicklung erstickt. Die in dem schlammigen Trichterfeld und Wassergräben dicht massierten Engländer er⸗ litten hierbei starke Verluste. 3
Auf der Front zwischen Bahn Hpern == Staden und Ypern — Roulers nahm vom Nachmutag bis zum Abend das Feuer zu und lag, kurze Zeit als Trommelfeuer auf unseren Stellungen nördlich Passchendgele, ohne daß die feind⸗ liche Jafanterie angriff. Auch Nachts hielt. trästiges Störungsfeuer gegen diesen Abschnitt und weiter südlich bis Becelaere an. Dem heftigen Minenfeuer, das am Morgen des 16. No⸗ vember auf unferen Stellungen bei St. Quentin lag, ist kein Angriff gefolgt. Das siarke Artillerie und Minenfeuer hielt jedoch hier mit kurzen Unterbrechungen den ganzen Tag üher an. Nach kurzem Abflauen in der Nacht hat es am 17. November in den frühen Morgenstunden mit großer Stärke wieder eingesetzt. Auch in Gegend Bullecourt, Havrincourt, Vendhuille und Guillemont⸗Ferme war die Feuer⸗ tätigkeit gesteigert. gz nch nh, Soissons lag auf unseren Stellungen bei Neupllle lebhafteres Feuer. Patrouillengefechte brachten uns hier Gefangene ein, während beiderseits Reims mehrfache Patrouillenvorstöße des Gegners namentlich am Hochberge unter Einbehaltung von Gefangenen blutig abgewiesen wurden. In Italien machen nach wie vor trotz ungünstiger Witterung die Verbündeten weitere Fortschritte. Desterreichisch⸗ ungarische Truppen haben nach erhitterten Kämpfen die steilen Höhen des Monte Prassolan und Monte Peurna erobert und uͤber 800 Gefangene eingebracht.
—
Großes Hauptquartier, 18. November. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplasz. .
In Flandern blieb der Artilleriekampf in mäßigen Grenzen.
Im Artois und nördlich von St. Quentin wurden in erfolgreichen Erkundungsgefechien mehr als 40 Engländer ein⸗ gebracht und mehrere Maschinengewehre erbeutet.
Starker, seit zwei Tagen gesteigerter Feuerwirkung gegen die Südfront von St. Quentin folgte ein französischer Vor⸗ stoß. Der Feind wurde im Nahkampf zurückgeworfen und büßte Gefangene ein.
Destlicher Kriegsschauplatz. Nichts Besonderes.
Mazedonische Front. Nördlich vom Dojran-See wiesen bulgarische Feldwachen den Angriff einetz englischen Bataillons ab.
Italienische Front. .
Nordöstlich von Asia go verbluteten sich starke italienische Kräfte in erfolglosen Angriffen gegen die ihnen entrissenen Höhen. ö. Zwischen Brenta und Piave warfen unse re Truppen den Feind aus mehreren Stellungen.
Un der unteren Pia ve zeitweilig verstärkter Feuerkampf.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Berl in, 18. November, Abends. (W. T. B.) An der West- und Ostfront keine größeren Kampf⸗ handlungen. . Zwischen Brenta und Piave wurde der Italiener erneut aus starken Gebirgsstellungen geworfen.
In Flandern wurden wir am Morgen des 17, November bei Passchendaele und östlich Myern zeitweise lebhafter be⸗ schossen. Nachmittags lag auf unseren Linien in Gegend von Houthoulster Wald bis nördlich Passchendaele somie auf den Vorstellungen teilweise lebhafter planmäßiger Beschuß.f
Das regnerische Wetter hat die Stellungen der Engländer in dem flandrischen Sumpf weiterhin verschlechtert und auch ihr Hintergelände in einen tiefen Morast verwandelt.
Im ÄWrtois lebte an verschiedenen Stellen das Feuer auf. In mehrfachen Patrouillengefechten brachten wir Gefangene ein. Nördlich St. Quentin drangen eigene Stoßtrupps bei der Gillemont⸗Ferme in die feindlichen Stellungen ein, sprengten Unterstände und Minenwerfer, fügten dem Gegner starke blutige Verluste zu und brachten mehr als 40 Gefangene und einige Maschinengewehre zurück. .
Südlich St Quentin ist dem mehrtägigen starken Artillerie- und Minenfeuer 6 Uhr Vormittags nach starker Feuersteigerung der erwartete feindliche Vorstoß gefolgt. Die Franzosen wurden im Gegenstoß unter schweren Verlusten blutig abgewiesen und ließen Gefangene in unserer Hand.
Nordöstlich Soissons wurde Abends und Nachts das Feuer zeitweise lebhafter. Der Franzose richtete mehrere Feuerüberfälle auf unsere Stellungen zwischen Oise und Chevrignh.
Oestlich der Maas steigerte sich am Morgen und am Abend das Feuer und hielt mit besonderer Stärke in Gegend Samogneux und Beaumont auch Nachts an.
In Mazedonien fügten bulgarische Feldwachen nördlich vom Doiransee einem angreifenden englischen Bataillon eine blutige Niederlage zu.
Während in Ita lien zwischen Brenta und Piave unsere Truppen den Feind aus mehreren Stellungen zurückwarfen, scheiterten starke italienische Angriffe nordöstlich Asiago unter schwersten blutigen Verlusten.
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Im Oktober haben unsere Gegner durch die Tätigkeit unserer Kampfmittel auf allen Fronten im ganzen 244 Flug⸗ zeuge und 9 Ballone verloren Wir haben demgegen⸗ über 67 Flugzeuge und 1 Ballon eingebüßt. Davon sind 39 Flugzeuge jenseits der Linien verblieben, während die anderen 28 über unserem Gebiet verloren gingen. Auf die Westfront allein entfallen von den 44 außer Gefecht gesetzten feindlichen Flugzeugen 201, von den 67 deutschen: 53. An der italienischen Front haben wir Zh feindliche Flugzeuge ab⸗ geschossen und 9 eigene eingebüßt. Im einzelnen seßt sich dia Summe der feindlichen Verluste folgendermaßen zusammen:
I üüchtungs feuer, worauf die feindliche Feuertätigkeit nachließ und
2M Flugzeuge wurden im Luftkampf, 22 durch Flugabwehr⸗