1917 / 277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

10. Für Steinkohle“) des Deisters und seiner Umgebung (Obern— Kirchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.): Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengtuben des Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister⸗ § 7. Art der Meldung. A: Die Meldungen, die mit Namensunterschrift (Firmenunter⸗ schrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf den amtlichen, für Dezember bestimmten Meldekarten mit grü TD 5. z . 6 6e * Druck erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zust

11 j ö . . Ortskohlenstelle, beim Fehlen eir i der zuständigen Kriegs⸗

Stück erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger müssen für jeden Betrieb die Meldung

3. Die Meldekarten enthalte

gruppen. Jeder Meldepflichtige ha Verbrauchengnuppe durch Durchkneuz Meldepflichtiger nach der Art seines ger reren Verbrauchergruppen gehört, ist maß 1d, zu brauchergruppe der wesentlichste Teil s vom Reichskohlenkommissar eine Verbrauchergruppe angewiesen wor— den, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Ver— brauchergruppen zu durchkreuzen.

verschiedenen Orten, so

, welcher Ver⸗

ebes gehört. Ist ihm

Meldung im Falle de

. . r Annahmeverweigerung der Meldekarten

durch Lieferer . e zur Annahme seiner Melde berei Idekarte

Kohlenverteilung in Berlin einzusenden, und zwar mit einem beson—

N mei pf Kron Ho 34. o ö 15 6. * 8 J eren Begleitschreiben, in dem anzugeben ist, aus welchem Grunde Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

S 9.

Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.

J. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat sie ohne Verzug seinem eigenen Loferer weiterzugeben, bis sie zu dem Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk Geche, Koksanstalt, Brikettfabrik] oder, wenn es einem Dritten (Verkaufs— kartell oder Handel sfirma) den Alleinvertnieb seinar Produktion über- lassen hat, dieser Dustte.

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf— geführten Brennstoffe von mehremen Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftllich Meldekarte weß ter, sonkbdern verteilt deren In- halt auf sopiel neue Meldekarten, wie Vonlieferey in Fuage kommen. Die neuen Meldekarten hat ar an die einzelnen Vorliefe rer wei terzu⸗ eben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zu—= . nicht mehr ergeben, alls die der urschniftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat: e

2) die auf diese Karte entfallende Menge,

b), die auf die anderen Karten vertellten Restmengen der ur— schriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem be— ggenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilen den Firma zu, versehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum 1. April 1918 sorgfältig aufzubewahren.

3. Jeder Lieferer (Hänzler), der von einem im Auslande wohnen⸗ den Lieferer bähmische Kohlen bezieht; hat die betreffenden Melde= arten nicht an dem ausländischen Liefener, sondern, falls es sich um Mesdekarten hamdelt, die von im Königreich Bayern gelegenen Be— trieben herrühren, an die Amtliche Verteilungestelle München G 65, andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (8 6) zu senden. Due Karten für solche ausländischen Lieferungen sind mit der Aufschrift Auslandskohle“ zu versehen. z

10.

Unzulässigkeit von Doppel meldungen.

Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten. § 11.

Wirkung unterlassener Meldung.

. Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt, oder falsche oder unvollständige Angaben macht, hat, neben der Bestrafung gemäß § 13 zu gewärtigen, daß ihn der Reichskommissar für die Kohlenverteilung oder die Amtliche Ver⸗ teilungsstelle von der Belieferung ausschließt. .

§ 12. ; Anfragen und Anträge. Anfragen und . die diese Bekanntmachung betreffen, sind

an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.

§ 13. Strafen.

. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden nach der eingangs erwähnten Bestimmung des 8 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld— strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Neben der Strafe, kann auf Einziehung der Brennstoffe er— kannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unter— schied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

§ 14. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 1917 in Kraft. Berlin, 20. November 1917.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.

6 Vn

Absatz von Dörrgemüse.

Auf Grund von 82 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom 5. August 1916 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 914) wird mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichs— kanzlers folgendes bestimmt: ;

1.

1 Anstelle der im . der Retanntmachung der Kriegsgesellichaft über den Absatz von ötrgemüse vom 1. Februar 1917 (Reich- anzeiger Nr. 32) Jestgesetzten Absatzpreise duͤrfen die Hersteller von Dörrgemüse beim Absatz solgende Preise nicht überschreiten:

I) für Steckrüben“. . für 100 kg netto 190, , . 100 k . 360, Wirsingkohl . 100 395,

Weißkobl . . . 100 310, Grünfohl .. 100 354, Rotkobl ... 100 340, Spinat. . . . 100 610, Mwiebein... 160 kg.. 5265. Mischgemüse in der Zusammensetz ung von: a. 55 oso Steckrüben b. 350, St ckrüben 20 609 Karotten 30 Kasotten 10060 Wen kobl 20 Y0 Wei tohl 10 9. xqoPirsing 109 Wasing

2) Die Herstellung von Mischgemüse ohne Beimischung von Suppengtüůn ist unzulässiig.

3) Die Preise gelten für sorgfältig und sauber geputzte Ware, blanchiert oder nicht blanchiert, underpackt ab Herstellunggzort.

4) Für die Verpackung in Kisten ist ein Aufschlag bis zu 20, Æ, in Jute, oder Papiergewebesäcken bis zu 15, , in Kreppsäcken und vierfach geklebten Papiersäcken big ju 10, 4 für je 100 kg zulässig. ö

5) Für Gemüsemeble und Gemüsepulver darf für Nachtrocknung und Vermablung ein Zuschlag von 60, für 100 kg zu den in § L festgesetzten Absatzpreisen berechnet werden.

Gemüsemehle oder Gemüsepulver aus minderwertigem Dörr gemüse oder aus minderwertigen Abfällen von Dörrgemüse dürfen nicht bergestelli werden.

6) Soweit nach den näberen Bestimmungen der Landegzentral- bebörden die weitere Verteilung des Dörrgemüses seitens der in §5 1 Abs. 2 der Bekanntmachung der Kriegagesellschaft vom 1. Februar 1917 (Reichaanzetger Nr. 32) bezeichneien Stellen dem Groß und Kleinbhandel überlassen wird, dürfen im Großbandel höchstens 740 /o, im Kleinbandel böchstens weltere 20 ju den in § festgesetzten Pceisen hinzugeschlagen werden.

2.

Die Bestimmungen der 1 und 3 der Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft über den Absatz von Dörrzemüse vom 1. Februar 16917 (Reichs anzeiger Nr. 32) sowie der Schledagerichtsordnung für Streitigkeiten aus der Lieferung von Dörrgemüse bleiben unberührt.

§ 3. Auf die Strasbestlmmungen der vorgenannten Verordnung vom 5. August 1916 wird ausdrücklich hingewiesen.

Berlin, den 22. November 1917. Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Koppel.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidationen feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13 September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens des Altertumshändlers Léon Vensrand Bieillemand in Brüssel angeordnet. Zum Liquidator ist Herr J. Welker in Brüssel ernannt worden. Nähere Aus⸗ kunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 15. November 1917.

Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. Dr. von Köhler.

st önigreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Militärintendanten, Geheimen Kriegsrat Diepen⸗ brock zum Wirklichen Geheimen Kriegsrat und

den Superintendenturverweser, Pfarrer und Herzoglich württembergischen Hofprediger Such ner in Carlsruhe D. S. zum Superintendenten zu ernennen.

Der Kursächsischen Braunkohlen-Gas- und Kraft⸗ G. m. b. H in Berlin wird auf Grund des Gesetzes vom II. Juni 1874 (GS. S. 221) hiermit das Recht verliehen, die in der Gemarkung Lützkendorf Kartenblatt 3 Parzelle 449. 129 usw. (Grundbuch von Lützkendorf Bd. 4 Blatt 71) und in der Ge⸗ markung . Kartenblatt 3 Parzelle 89 (Grundbuch von Lützkendorf Bd. 4 Blatt 71), Kreis Querfurt, Regierungsbezirk Merseburg, belegenen Grundstücke, die zur Vergrößerung ihrer Fabrik in Lützkendorf bei Merseburg erforderlich sind, im Wege der Enteignung zu erwerhen oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 11. November 1917.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staats ministerium.

von Breitenbach. Sydow. Dr. Drews.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Suchner in Carlsruhe O. S. ist das Ephoralamt der Diözese Oppeln übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung S. 152) wird zur öffentlichen Kennmnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag der Teutoburger Wald⸗ Eisenbahn aus dem Betriebsjahre 1916,17 55 526 M6 betrug.

Münster (Westf.), den 16. November 1917.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.

* Bekanntmachung.

e m n,, n. 5 den Königlichen Kehre⸗ r aren Lislsa und 1918 am 195. Mär 19s statt. ,, . , . e , sich 3 Wochen vorher bei den be— den Herren Seminardtrektoren ide Schrift j , ö. n ju melden und folgende Schrift 1M ein Zeugnis über sittliche Unbescholtenbeit,

2 ein Zeugnis über den bisher erhaltenen Unterrichi,

3) einen Gehurts. und Taußfschein,

4) ein amtsätztliches Gesundhettszengnis,

2NMelnen Impß und Wiedertmpfschein,

6) einen selbständig abgefaßten Lebenslauf. Zur Aufnahme ist das zurückgelegte sechjehnte Lebensjahr er— forderlich. In der Prüfung sind im allgemeinen die in den Reglerunggzamte. blättern und im amtlichen Schulblatt der Prooim Posen für 1905 und 1806 näher beieichneten Kenntnlsse und Fertigkeiten nachzuweisen. Posen, den 12. November 1917.

Provinnalschulkollegtum. Kummerow.

5 oso Suppengrün o/ Suppengrün

Bekanntuachun g.

Dem Wirt und Metzger Albert Firm bach, geboren 10. Mat 1868 in Homburg b. d. H., wobnhaft in ple rere m Homburger landstraße Nr. 76, Geschäftslokal ebenda, wird bierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarf insbesonderr Nahrung. und Futtermttrein aller Ari, dom 20. November d. J. ab wieder gestattet.

Frankfurt a. M., den 16. November 1917.

Der Pollzeiprãsident. J. V.: von Klenck.

S ekanntmachun a.

Dem Müblenbesitz't Ernst Röhrich in Schwarzau (Kren Lüben) ist unter Aufhebung melner Anordnung vom 11. d. M. das Mahlen des Getreides usw. bis auf weiteres wieder ge⸗ stattet. Die Kosten für diese Bekanntmachuvg hat der Genannte zu tragen.

Lüben i. Schl., den 17. November 1917.

Der Keiegtzlandrat. von Lucke.

Sekanntmachung.

Auf Grund der Bundesraté verordnung vom 23. Seyt⸗mber 1915 zur Fernhaältung unzuverlässiger PVeisonen vom Handel (RYGl. S. 663) habe ich dem Kaufmann Arnold Goldstein, Geschästz. führer der Faba, Fabrit allgemeiner Bedarfsartikel G. m. b. H. in Charlottenburg, Rankestraße 24, sowle dieser Firma durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Schuh-; waren jeder Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handele— betrieb un tersagt.

Berlin ⸗Schöneberg, den 14. November 1917.

Der r herd dent zu Berlin. Kriegzwucheramt. J. V.: Machatiuz.

Sekanntmachun a.

Wegen dargetaner Unzuverlässigkeit im Handelzbetriebe ist der Verkäuferin Klara Schmierek in Kattowitz, A gust Schneider. straße 20, die Betätigung im Handel mit Gegenständen dez täglichen Bedarfz und Gegenständen des Kriegsbedarft untersagt worden.

Kattowitz, den 16. November 1917. 9.

Der Poltzjeidirektor. Schwen dy.

Bekanntmachung.

Wegen dargetaner Unzuverlässigkeit im Hanzelsbetriebe ist dem Kaufmann Max Guttfeld in Kattowitz, Grundmannstraße 18, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfz und Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt worden.

Kattowitz, den 16. November 1917.

Der Poltjeldirektor. Schwen dy.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann August Wölffer lin Sonnewalde wird der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarft, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowle rohen Naturerzeugnissen, Heiz und Leuchtstoffen und Gegenständen des FKriegsbedarfes, im eigenen Namen sowie als Stellvertreter eines anderen wegen Unzuverläͤssigkeit, begangen durch Verfüttern von Zucker, der ibm jur Verteilung an Bezugt⸗ berechtigte über wiesen war, an seine Bienen, nach § 1ff. der Bekannt- mach ing des Stellvertreters des Reichtkanzlert vom 23. September 1915 untersagt.

Luckau, den 8. November 1917.

Der Königliche Landrat. Frhr. von Manteuffel.

Aichtamtliches.

Deu tsches Reich.

Prenß en. Berlin, 22. November 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König, Aller— höchstwelcher am Montag hier eingetroffen ist, empfing, wie Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nachmittags den Reicht— anzler Dr. Grafen von Hertling, die Staatsminister Dr. Friedberg, Dr. von Breitenbach, Dr. Drews und den Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. von Kühl⸗ mann zum Vortrag und hörte ferner vorgestern und gestern den Vortrag des Generalstabes.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und . Zoll- und Steuerwesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für das Landheer und die Festungen, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Justizwesen Sitzungen.

Ergänzung zur deutschen Sperrgebietserklärung vom 31. Januar 1917.

1

In Ergänzung der Sperrgebietserklärung vom 31. Janugr 1917 wird, wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mügetell wird, vom 22. November 1917 ab das Sperrgebiet inner⸗ halb der nachstehend angegebenen Grenzen erweitert: t

l) Sperrgebiete um England: Die Grenze des Sperr gebiets um England und Frankreich verlauft vom Endpunkte der belgisch · holländischen Landgrenze über den Punkt 51 Grad ö Min. Nord 2 Grad ö Min. Ost

. * 3 *. 2 1

28 22

40 25

40 40

45 40

10 0

9 0

* 0 * * 50 * .

weiter von dort auf dem Längengrade 4 Grad 50 Min. Ost enllang bis zu elnem Punkte in 10 8m Abftand von Utstre Leuchtturm 6 Dann auf einem Kreise in 19 sin Abstand westlich um den genannte

Leuchtturm herum bis zum Schnittpunkte der Berbindungsllute Utsite Leuchtturm mit dem Panke

62 Grad 0 Min. Nord O Grad 0 Min. Ostlänge

d gr Grad 0 Min. Nord 5 Grad 0 Min. West eigen punkt 3 sm südlich der Südspitze der Faroer, von

bett iber 6e Grad 0 Min. Nord 10 Grad 0 Min. West nach 61 . 0 9. 2 15 2 0 1 p 3 57 * * * z . 47 * 0 * 1 ö *. 5 43 * 0 * * 15 * 0 ö. ann auf dem Bieltengrtade 43 Grad Nord entlang bis zu einem puntt in 20 sm Abstand von der spantschen Küste und in 20 sm Ibstand entlang der spanischen Nordtüste bis zur französisch⸗spanischen Grenje.· ; 2 Neues Sperrgebiet um den feindlichen Stützpunkt den Ajoren: Die Grenze verläuft über folgende Punkte: Von 39 Giad 9 Min. Nord 7 Grad 0 Min. West K.

34 h 37 37 26 . 26 rach dem Ausgangspuntt jurück. 3) Sperrgebiet im Mittelmeer. Der im Mittelmeer hleher freigelessene Kanal wird in das Sperrgebiet eingeschlossen.

II.

Sicherheit gegen Anwendung des für das Sperrgebiet angeordneten militärischen Versahrens in den nachfolgend näher bezeichneten, bisher zum Sperrgebiet gehörenden Ge⸗ bietsteilen kann erst vom 1. Januar 1918 ab gewaͤhrleistet

werden: 1) Gebiet zwischen: Punkt 5z Grad 40 Min. Notd 4 Grad O Min. Ost K 4 . 3 . J . * 56 *. 16 * 2 4 2 0 * * 27) Geblet jwischen: dem Endpunkt der belgisch bolländischen

ne Luder zt l Grad 35 Min. Nord 2 Grad. b. Min. On

und dem Schnittpuntt der Verbindungglinie zwischen dem zuletzt ge⸗ rannten Punkte und dem

Punkt 5? Grad 2 Min. Neid 3 Grad 52 Min. Ost lt der bisher gültigen östlichen Sperrgebteisgrenze vor der hollän

schen Küste. rischen Küs II.

Neutrale Schiffe und Schiffe der belgischen Unterstützungs⸗ kommission, die zurzeit der Veröffentlichung dieser Erklärung in Häfen innerhalb des neuen Sperrgebietsteiles um die Azoren und in griechischen Häfen liegen, können diese Gebiete noch pverlassen, ohne daß das für das Sperrgebiet angeordnete militärische Verfahren Anwendung findet, wenn sie bis 29. November auslaufen und den kürzesten Weg in freies Gebiet nehmen. ö.

Es ist Vorsorge ö. daß gegen neutrale Schiffe und Schiffe der belgischen Unterstützungskommission innerhalb völlig ausreichender Schonfristen das für das Sperrgebiet angeordnete militärische Verfahren keine Anwendung findet, wenn sie in die neuerklärten Sperrgebietsieile geraten, ohne daß sie Kennmis der vorliegenden Erweiterungen haben oder haben erhalten lönnen.

Es wird dringend geraten, die neutrale Schiffahrt mit allen verfügbaren Mitteln zu warnen und umzuleiten.

Denkschrift.

Die Vergewaltigungen der Neutralen Europas durch unsere Feinde haben sich in verschärfter Form sortgesetzt.

Nicht genug damit, daß die feindlichen Regierungen seit einiger Zeit neutrale Schiffe, deren sie in ihren Häfen ober auf hoher See habhaft werden konnten, weggenommen haben, um die durch die Tätigkeit unserer U⸗Boote bedrohlich ge⸗ lichteten Bestände ihrer Handeltzflotten aufzufüllen und um ihre eigene Flagge zu entlasten, versuchen sie jetzt durch Anwendung zahlreicher Druckmittel, besonders aber durch Verschärfung der Hhungerblockade gegen die neutralen Länder den vor ihrem ge— waltfamen Zugriff bisher in die eigenen schützenden Häfen ge⸗ retteten und dort aufgelegten neutralen Schiffsraum herauszu⸗ pressen und in ihre Dienste zu zwingen.

Unser a, n auf dem Meere richtet sich gegen die Zufuhren über See nach feindlichen Ländern und da— mit gegen den feindlichen und in feindlichem IJateresse fahrenden Schiffsraum. Da dieser Schiffsraum durch Gewalt⸗ maßregeln ergänzt wird, so sieht sich die . Regierung im Kampfe gegen die rücksichtslose, über alle Rechte, he— sonders die der kleineren Nationen, hinwegschreitende Gewalt⸗ herrschafft Englands genötigt, das Operationsfeld ihrer Unterseeboote zu vergrößern. Die Erweiterung erstreckt sich in der Hauptsache auf? eine Ausdehnung des um England ge⸗ legten Sperrgebietsgürtels nach Westen, um den für Eng⸗ land zunehmend wichtiger werdenden Verkehr aus dieser Rich⸗ tung zu treffen und auf ein neues Sperrgebiet um die Azoren, die zu einem wirtschaftlich und militärisch wichtigen feindlichen Stützpunkt des atlantischen Seeverkehrs geworden sind; außer⸗ dem auf die Schließung des bisher im Mittelmeer freigelassenen Kanals nach Griechenland, da dieser von der venizelistischen

auf

Regierung nicht sowohl zur Versorgung der griechischen Be⸗

völlerung mit Lebensmitteln als vielmehr zur Beförderung von Waffen und Muninon verwandt worden ist.

Da die gesundheitlichen Verhältnisse für die in den a r i⸗ kanischen Besitzungen Portugals, insbesondere in Lou— rengo Marques, gefangen gehaltenen Deutschen infolge des heißen Klimas fehr ungünslig sind, hat die deutsche Regierung, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ meldet, bei der portugiesischen Regierung! berelis seit längerer Zeit uf Räumung der Internierungslager in Afrika und jur Ueberführung der Lagerinsassen nach einem klimatisch einwandfreien Unterbringungsort ge—⸗ un fn. Die Bemühungen der die deutschen Insleressen in Portugal wahrnehmenden spanischen., Gesandt chaft in Risabon sind babe auf das wirtungsvollste durch Seine

ajestät den Köznig von Spanten unsterstützt worden, der auch bel dieser Gelegenheit wieder sein ho herziges Be⸗ streben, zur Linderung der Leiden des Krieges nach Kräften eizutragen, betätigt hat. Dank dieser Bemühungen ist es ge⸗ lungen, von der portugiesischen Regierung die Zusicherung zu erlangen, daß die sämtlichen deutschen Internierten demnãchst von Afrika nach den Azoren verbracht werden würhen. Selne Maßsestät der Kaiser hat den deutschen Botschafter in Madrid beauftragt, dem Könige seinen persönlichen Dank

für das erfolggekrönte menschenfreundliche Wirken zum Aus⸗ druck zu bringen. Ueber den Zeitpunkt der Ueberführung sowie über den neuen Unterbringungsort auf den Azoren liegt noch keine Mitteilung vor.

Kriegsnachrichten. Berlin, 20. November, Abends. (W. T B.) ö 6 Feuertätigkeit bei Poelkapelle und Pas schen—⸗ agele.

Im Gebiet zwischen den von Bapaume und Peronne auf Camhrai führenden Straßen hat der Engländer mit starken Kräften angegriffen und Gelände gewonnen. Unsere Gegenmaßnahmen sind in vollem Fluß.

Im Osten keine größeren Kampfhandlungen.

Aus Italien nichts Neues.

In Flandern ist das schon in den Vortagen lebhafte Feuer seit dem 19. November in stärksten Artilleriekampf über⸗ gegangen. Die Hauptwucht des feindlichen Feuers richlet sich gegen den Fronabschnitt zwischen Bahn Ypern Staden und Becelgere, mit besonderem Nachdruck auf unseren Stellungen beiderseits Passchendaele. Vermehrter Einsatz schwerer Batterien, die planmäßig unsere Stellungen beschossen, wurde festgestellt. Auch Nachts über und am Morgen des 20. November feuerte der Feind in unverminderter Stärke auf die genannten Abschnitte.

Im Artois hielt gleichfalls tagsüber beiderseits der Bahn Douai Arras lebhaftes Feuer bis zum Abend an. Starke feindliche Patrouillen wurden unter schweren Feindver⸗ lusten mehrfach abgewiesen.

Der Artilleriekampf nördlich St. Quentin, vor allem bei Cherisy, Bullecourt und Quséant, ist heftiger geworden. Seit 20. November, 7 Uhr Vormittags, liegt schweres Feuer auf der nördlichen Quentinfront. Trotz schlechter Sicht hat im Artois und beiderseits St. Quentin die Fliegertätigkteit zugenommen.

Nordöstlich Soissons zwischen Oise und Chevrigny hat sich die feindliche Artillerietätigkeit verstärkt.

Oestlich der Maas versuchten die Franzosen mit mehreren Kompagnien nördlich Cauri6res-Wald in unsere Stellungen einzubrechen. Der Angriff scheiterte restlos unter schwersten Verlusten sür den Feind, der außerdem Gefangene in unserer Hand ließ. Am Abend wurden wiederholt neue feindliche Be⸗ reitstellungen zum Angriff erkannt. In die dicht aufgefüllten Gräben schlug vernichtend das Feuer unserer Batterien und hielt e i den Feind in seiner HBereitstellung nieder. Das gutliegende Artilleriefeuer brachte dem Feind schwerste Verluste, Während hier sämtliche französische Angriffsabsichten blutigst scheiterten, brachen unsere Stoßtrupps in die feindlichen Stellungen ein und brachten eine größere Anzahl Gefangene und mehrere Maschinengewehre zurück.

In Mazedonien wurden westlich Monastir wiederum starke feindliche Patrouillen abgewiesen. Hier sowie im Cerna⸗ bogen lebte das Artilleriefeuer auf. Bulgarlsche Stoßtrupps drangen westlich des Vardar in die feindlichen Gräben und brachten Gefangene zurück.

Die Italiener versuchten vergeblich mit stark massierten Kräften die von uns eroberten Stellungen am Nordhange des Monte Tomba wiederzugewinnen. In die dichten Kolonnen des Angreifers schlug vernichtend unser wohlgezieltes Attillerie⸗ feuer, während die Maschinengewehre eine Angriffswelle nach der anderen niedermähten. Unter allerschwersten Verlusten wurde der Feind in seine Ausgangsstellung zurückgeworfen, nachdem er Tausende vergeblich geopfert hatte.

0

Großes Hauptquartier, 21. November. (W. T. B.)

Westlicher Krieg sschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

In Flandern lebte das Feuer von Mittag an bei Dix⸗ muide und vom Houthoulster Walde bis Becelaere auf. Zwischen Poeltapelle und Passchendaele nahm es auch gestern wieder große Heftigkeit an.

Gesteigerter Feuerwirkung an mehreren Stellen im Artois folgten feindliche Erkundungsvorstöße, die abgewiesen wurden.

Zwischen Arras und St., Quentin leitete starker

Artillerielampf englische Angriffe ein, deren Hauytstoß zwischen den von Bapaume und Peronne auf Cambrai führenden Straßen angesetzt war. Während dieser den Durch⸗ bruch unserer Stellungen in Richtung auf Cambrai erstrebte, hatten die nördlich und südlich vom Haupttampffelde bei Riencourt und Vendhuille geführten Nebenangriffe örtlich begrenzte Ziele Zwischen Fontaine les Croisilles und Riencourt , der Gegner nicht über unsere vorderste inie hinaus vordringen. ö 26 dem Hauyptangriffsfelde gelang es dem Feinde unter dem Schutze zahlreicher Panzerkraftwagen Gelände zu gewinnen. Unsere Reserven fingen den Stoß in rückwärtigen Stellungen auf.

Die in der Kampfzone gelegenen Orischaften, unter ihnen Graincourt und Marcoing, blieben dem Feinde, Teile des in der Stellung eingebauten Materials gingen verloren. .

Südlich von Vendhuille brach der Angriff einer englischen Brigade verlustreich zusammen,

Bel und südlich von St Quentin war der Artillerie⸗ und Minenwerferkampf zeitweilig gesteigert. Ein am Abend nördlich ö . erfolgender Vorstoß der

ranzosen wurde abgewiesen 3 . scharfe . in den Kampfabschnitten hielt bis Mitternacht an und ließ dann nach. Heute früh hat es bei Riencourt erneut in großer Stärke begonnen.

Heeres gruppe Deutscher Kronprinz.

Erhöhte Gefechtatätigkeit nordwestlich von Pinon und östlich von Craonne.

Auf dem östlichen Maagsufer lebte das Feuer nach

Abwehr eines französischen Vorstoßes in den Morgenstunden am Chaume⸗Walde tagsüber nicht mehr auf.

Destlicher Kriegsschauplatz.

Mazedonische Front keine größeren Kampfhandlungen.

und

Italienische Front. Die Lage ist unverändert. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 21. November, Abends. (W. T. B.)

Auf dem Schlachtfelde südwestlich von Cambrai hat der Engländer seit Mittag erneut mit starken Kräften an⸗— gegriffen. Die Kämpfe sind noch im Gange.

Am Nachmittage setzten starke franzssische Vorstöße auf der Front von Craonne bis Berry-au⸗Bac ein.

Im Osten nichts Besonderes.

Aus Italien nichts Neues.

In Flandern folgte dem heftigen Feuer in der Nacht vom 19. zum 20. November am Morgen des 20. November in Gegend Passchendaele und nördlich einstündiges Trommel⸗— feuer, ohne daß sich Infanterieangriffe anschlossen. Gleichzeitig lag auf den anschließenden Frontteilen nördlich bis Blankaart⸗ see, südlich bitz Straße Mpern— Menin starkes feindliches Feuer. Nis Mittag flaute sodann das Feuer ab und setzte erst vom Nachmittage an in großer Stärke abermals gegen unsere Stellungen bei Dixmuide und vom Houthoulster Walde bis Becelaere wieder ein. Die Hauptwucht des Feuers lag auf unseren Gräben zwischen Poelkapelle und Passchendaele.

Im Artois gingen nach starker Artillerievorbereitung gegen unsere Stellungen östlich und füdöstlich Monchy feind⸗ liche stärkere Abteilungen vor, die überall unter schwersten Verlusten abgewiesen wurden. Das gleiche Schicksal hatten feindliche Patrouillen, die beiderseits des La Bassée⸗-Kanals und nördlich Lens vorfühlten. Während der Nacht blieb das Feuer lebhaft und hat am 21. Nodember in den Morgen⸗ stunden mit starken Feuerüberfällen wieder eingesetzt.

Im Zusammenhang mit feindlichen Teilangriffen in Gegend Monchy ging der Feind um 7 Uhr Vormittags am 20. November mit starken Kräften gegen unsere Stellungen von Fontaine⸗les⸗Croisilles bis Riencourt zum Angriff vor. Er wurde im allgemeinen unter schwersten Verlusten abge⸗ wiesen. Nur an einigen Stellen gelang es ihm, unseren ersten Graben zu besetzen. Gleichzeitig brach auf der Front von nördlich Havrincourt bis Banteux ein gewaltiger, siark massierter und tiefgegliederter englischer Angriff gegen unsere Stellungen vor. Unter zahlreicher Verwendung von Tanks und unter außerordentlich starkem Masseneinsatz von Menschen und Material versuchte der Feind hier in Richtung Cambrai durchzubrechen. Die ersten Angriffskolonnen des Feindes schlug unser Abwehrfeuer nieder. Die schweren blutigen Verluste ersetzte der Engländer durch rücksichtsloses Auffüllen und Nachschieben außerordentlich starker und tief⸗ gegliederter Reserven, die uns in eine rückwärtige Stellung zurückdrängten, wo unsere Reserven den englischen , auffingen. Den geringen Anfangsgewinn konnte der Fein nicht erweitern und mußte ihn mit außerordentlich hohen Ver⸗ lusten bezahlen.

Welter südlich wurde ein örtlich beschränkter starker feind⸗ licher Teilvorstoß in Gegend der Gillemont Ferme unter Ein⸗ behaltung von 50 Gefangenen glatt abgewiesen. Gleiches Schicksal erlitt an der Oise ein gegen unsere Stellung bei Alaincourt 6 Uhr 30 Abends erfolgender starker feindlicher Teilvorstoß, der im Infanterie⸗ und Artilleriefeuer blutig zu⸗ sammenbrach.

Auch auf der übrigen Westfront war nördlich Soissons und östlich der Maas die Artillerietängteit lebhafter.

Im Osten war bei schlechter Sicht die Gefechtstätigkeit gering. Der russische Heeresbericht vom 15. November 1917 en g nr einen Befehl des Generalfeldmarschalls von i burg über Verbrüderung an der Front. Der Sachverhalt ist der, daß die Russen an ihren Schützengräben weiße Flaggen aufstecken und sich in Gruppen unseren Linien nähern. Hierbei haben in der Tat unsere Truppen den Russen Nachrichten über die inneren Vorgänge in Rußland, die den russischen Soldaten geflissentlich ferngehalten wurden, übermittelt.

*

Großes Hauptquartier, 22. November. (W. T. B.)

; Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

In Flandern beschränkte sich der Artilleriekampf auf Störungsfeuer, das erst am Abend zwischen Poelkapelle und Passchendaele an Heftigkeit zunahm.

Vorstöße englischer Abteilungen nördlich von Lens und südlich von der Scarpe wurden abgewiesen.

Der starken Feuersteigerung am gestrigen Morgen bei Riencourt folgten nur schwächere englische Angriffe, die in unserem Feuer zusammenbrachen. .

Die Schlacht südwestlich von Cambrai dauert an!

Durch Masseneinsatz von Panzerkraftwagen und Infanterie und durch Vortreiben seiner Kavallerie suchte der Feind den ihm am ersten Angriffstage versagt gebliebenen Durchbruch zu erzwingen. Er ist ihm nicht gelungen. Wohl konnte er über unsere vorderen Linien hinaus geringen Boden ge⸗ winnen. Größere Erfolge vermochte er nicht zu erzielen.

Die von unserer Artillerie und den Maschinengewehren wirksam gefaßten und stark gelichteten Verbände traf der Gegenstoß unserer tapferen Infanterie. Auf dem Wesiufer der Schelde warf sie den Feind auf Anneux und Fontaine, auf dem östlichen Ufer in seine Ausgangs⸗ slellungen südlich von Rumilly zurück.

Vor und hinter unseren Linien liegen, auf das ganze Schlachtfeld verteilt, die Trümmer zerschossener Panzerkraft⸗ wagen. An ihrer Zerstörung hatten auch unsere Flieger und Kraftwagengeschütze hervorragenden Anteil.

Mit Einbruch der Dunkelheit ließ die Gefechtstätigkeit auf dem Schlachtfelde nach.

Südlich von Vendhuille hat der Feind seine Angriffe nicht wiederholt. .

Eine starke französische Abteilung drang an der Südfront von St. Quentin in unsere erste Linie ein. Im Gegenstoß wurde sie hinausgeworfen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Im Zusammenhang mit dem englischen Angriff hat auch der Franzose zwischen Craonne und Berry⸗au⸗Bac mit star ken Vor stößen gegen unsere Stellungen begonnen. Heftiger Feuerkampf, der vom frühen Morgen mit kurzer Feuerpause den ganzen Tag über anhielt, ging ihnen voraus;