Italie nische Front. In örtlichen Gebirgakämpfen erzielten unmsere Trus pen 6rsolge und behaur teten sie gegen ialtenische Gera agrsse. Der Gre Gen: ralguartiermeister. Su den dorff.
Oe sterr eichisch⸗ ungarischer Bericht.
Wien, 24. November. (W. T. B) Amtlich wird gemeldet:
Zwischen der Piave und der Brenta und in den Sieden Gemeinden führte der Feind geftern abermals starke Kräfte zum Gegenangriff vor. Alle Angriffe zerschellten unter schweren italie ni schen ö.
Sonst nichts Neues. Der Chef des Generalstabes.
Wien, 25. November. (W. T. B.) Amtlich wird ge—
meldet:
talienlsche Angriffe beiderselts der Brenta und gegen dea am 22. vom Grazer Schüßenregiment Nr. 3 erstürmten Monte Pertieg zerschellten an unseren Linien. Im Osten keine besonderen Ereignisse.
Der Chef des Generalstabas.
Bulgarischer Bericht.
So fia, M. November. (W. T. B.) Generalstabs bericht.
Magzedonische Front: Westlich von Bitolia und im Cernabogen Artillerietätigkeit. Unsere Angriffabtellungen drangen in die feindlichen Stellungen sübwenlich der Stadt Dojran ein und führten Gefangene daraus zurück.
f Do brubscha⸗Front: Bei Isacecea ledhaftes Artillerle⸗ euer.
Der Krieg zur See.
Berlin, 24. November. (W. T. B.) Eines unserer Unterseeboote hat im Nördlichen Eismeer neuerdings 5 Dampfer mit 14 0090 Br.“ R.⸗ T. versenkt, darunter die bemaffneten englischen Dampfer „Zillah“ (5788 t) und „Ilderton“ (3125 t), beide mit Holz von Archangelsk nach England, sowie „Baron Balfour“ (3991 t) mit Gruben⸗ holzladung, der aus einem Geleitzug herausgeschossen wurde, ferner der brwaffnete russische Dampfer „Irina“ (2210 t) mit Lebenagmitteln von Archangelsk nach Alexandrowst.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Kopenhagen, 24. November. (W. T. H.) Reisende aus Archangelst berschien, daß in letzter Zeit mehrere Schiffe im Weißen Meere torpediert worden seien.
Kopenhagen, 25. November. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Bergen wurde der norwegische Dampfer „Victorig“ am 17. November torped iert. Das Schiff war auf einer Fahrt für die gg Regierung und hatte englische Besatzung. Der norwegische Dampfer „Krosfond?“ auf der Neise von Newport nach Rouen mit Kohlen ist am 22. No⸗ vember im Kanal entweder auf eine Mine gestoßen oder tor⸗ pediert worden. Der Kapitän und fünf Mann der Besatzung find . Falmouth gelandet, 14 Mann der Besatzung werden verm
— n.
Wohlfahrtspflege.
Städtische Arbeitslosenversicherung in Berlin⸗Schsneberg.
Am 2ß. Januar 1911 traten in Berlin⸗Schöneberg neue Destim⸗ mäangen über Förderung der Versicherung gegen die Folgen unher— schuldeter Arbeit zlosigkeit in Kraft. Die noch dem Genter Spstem eingertchtete, mit einer Spaielnrichiung verbundene Versicherung war zugänglich 1) Arbeitern und Ängestellten, welche Berufgbereinigungen gugebören, bte ihren Mitgliedern Arbeits losenunterstüͤtzung gewähren, Y. männlichen Arbeitern und Angestellten, die der Ju validen vder⸗ sicherun gs pflicht unterliegen und aus eigenen Meifteln Spareinlagen bei der städtischen Sparkass. gemacht bahn. Ben n , ., DOiga⸗ nisterten wurden von der Stadt Zischüfse ju den Arbeinglofenunter- stütz ingen der Lzerufevertinigungen, den veisicherten Sparern Zu. schässe zu den Abbedungen von Sparguthaben bei unver chulreter Acteitslosigkeit gewahrt. Die städtische Versicherung wurde von Jahr zu Jahr mehr in An iprrch genommen, bitz sie des Krieges wegen mit dem 12. Oktober 1914 ausges-tzt wude, um einer allge— meintn Grwerbzlofenfürsorge Platz ju machen, die allen durch den Krieg eiweibtlos und hilfgbedürftig geworbenen Ginwohnern von Berlin Schöneberg zugute kommen sollle. Infolge der überaut starken Arheitel sigke t nach Beginn des Krieges waten die Auggaben für die Arbeniglosenversicherung während der 9 Monate des Jahret 1914, in denen sie noch bestand, uggtfäbr so hoch wie diesensgen des ganzen Vorjahres, obwohl schon 1913 über autatdehnie und lange an z auernde Arbeiie lofigreit iu klagen war. Nach den Angaben, die die soeben eischlenenen Geschästsberlchte dez siädtischen Aryeitgamts Berlin. Schöaeberg für die Kalenderfahre 1913 bis 1916 über den Umjang und die Ergebutfse der stabtzscken Arbellslosenversicherung entbalien, stiegen die versickenen Arbeltglosen gewährten Unter? ftützungen, die im Jult 1914 eigne Summe von 1241 33 M erforderten, im Auguft auf 2521,11 6, im Septemher arf 379400 ½ und betrugen während der ersten 12 Tage des Ok— tobers 1447,27 44. Bis Ende 1913 weren 59, am Schlusse der Berichtszeit 64 Berufsveretnigungen der städtischen Arbenztosen⸗ versicherung angeschloßen. Insgesamt haben im Jahre 1913 982, im Jahre 1914 biz zur Aussetzung der Versicherung 1305 der gegen die Felgen unverschuldeter Arbeitslosigteit versicherten Personen Arberte⸗ osenunterstützung beantragt. Sie wurde 839 beiw. 1040 Personen ge⸗ wähit; die resilichen Antragsteller gelangten nicht in den Genuß des Ju. schusses, weil sie vor Eintritt rer , in Arbeit gebracht wurben oder nicht mehr erschienen oder wegen Nichterfüllung der Be⸗ dingungen abgewte sen werden mußten. Das letzte trat häufig ein bei PTrüfung der Bedingung, ob die Arbeltzlostgkeit verschuldet oder unverschuldet war.
Von den 839 urd 1040 Personen, an die in den beiden Berichts⸗ jahren 1913 und 1914 die Ardelislosenunterstützung aungezahlt wurne, warn 711 beiw. 9830 Organtsierte, von denen 654 bezw. 897 den freien Gewerkschaften, die übrigen den deutschen Gewerkvereinen, den christlichen Gewerkschaften oder unabhängigen Berufzvereini⸗ . ange hörten. Diese 711 und 930 O gon ⸗sierten erhielten fär
1318 bez r. 22 ga5 Unterstützungstage 17 48, s86ß bejw. 17 692, 74 6; das eratet guf den Kopf der Aibetjelosen durchschnitiich 30 bew. 24,5 Unterstutzungetage und 24,58 bejm. I9 52 A. Die Zahl der eingetragenen Sparer, die za der 1912 vorge⸗ nommenen Verteilung von Flugbiättern, die bie Vorteile des Sparen im Zusammenhbang mit der Arbennslesenversicheruna vor Augen rückten, i. J. 1913 auf 280 gestlegen war, erhöhte sich 1914
welter auf 318. Von den 1153 bejw. M Sparern, die elne Unterstützung J Titel Rechte und
beantragten, erhielten 93 berr. S2 für 2950 beiw. 1823 Tige 2946,57 bew. 1819,83 „4 Unterstützung, d. s. auf den Kopf 3007 bey. M, ld S6. Ene kleiner? Gruürpe anderer versicherter Nicht. organlste ter, die am wenissten seßbafte, die Forderung des einjäbrigen Wohnsitzes nicht erfüllende Elemente rmfaßte, wurde durch Gewährang von Speis⸗ marken unterstẽ zzt. — Die ausgezablie Unterstützunge umme würde erheblich größer sein, wenn nicht durch das städtische Arheitsamt trotz der inanchmal rächt erbeblichen Schwierigkesten eine aroße Anzahl der Zuschußberechtigten in Stellung gebracht worden ware.
Um den ber Versicherung angeschlossenen Arbeitslosen elne weitere Gllegenhelt zu gesunder und angemessen bezahlter Aubelt ju er— schlteßen. war gegen Gade des Jahret 1915 vom Maglstrat ein Uebereinkommen mit dem Verem für innere Kolenisation Deutsch⸗ landz getroffen worder, in dem bestimmt wurde, daß der Verein Schöneberger Arbeitslose gegen Gewährung eines Zuschußsez von UL für Ledige und von 150 M für Verheiratete für den Arbeitstag in seinen Kulturstätten bei der Urbarmachung von Oed ländereien beschäftige. Dieser Plan ist im Jahie 1914 zum ersten Male zur Aue fübrung gekommen, und iwar wur den 13 Arheiter an 525 Tagen von dem Veresn beschäftigt und dafür ein Zuschuß seitens der Stadt in Höhe von 670 „ gezahlt.
Die Gesamtausgaben der Staht für dle Versicherten be trugen im Jahre 1913 20 742 53 u, im Jabie 1914 (bis 12. Dlhober) 20 567,67 6. Der in den Rechnunaslahten 1613 und 1914 für Zu⸗ schüsse zu den Aibertslosenunterststzungen beieitgestellte Betrag von je 15 000 66 wurde 1913 um 524,93 M überschritten, während 1914 bet der nur ungefähr halbjährigen Inanspruchnahme 1377 4 der Růücklage zugeführt wenden konnten.
Kunst und Wissenschaft.
Die Universitàat Bern erhielt W. T. B. zufolge von Herrn Traverg⸗Bo:gsiröm⸗Helsingfors, zurz it wobnhaft in Montreux, eine Stiftung von 166 000 Feanten zur Aus schreibung einer internationalen Preigsaufgabe über „ Verstaatlichung dez Kredites“. Jur Begutachtung der Preisausgabe ist auz der juristischen Fakulta ber Univrrsitaͤt Bern ein Stiitungsrat gebildet.
— —
Das Museum „an pauvre Diable“ in Maubeuge schildert Leutnant D. Freiheir yon Hadeln im Aufttage eint s Armer oberkommandoß in einer anregenden kle'nen Schrift mit vor⸗ üglicken Lichtbildein (Stuttgart, Verlag von Julius Hoff mann 1917, 93 S. in 82 und 51 Abd.). Da sich voraussehen ließ, daß die Stadt St. Quentin dem rücksichtslosen feindlichen Geschützfeutrr jum Opfer fallen werde, ließ unsere Heereg⸗ leitung die wertvollsten ,, aus der Stadt und ihrer Um bung mit vieler ühe rechtzeitig in Sicherheit bringen. Als neuen Unteirfunftsort, wo die so geretteten . zugleich nutzbar gemacht werden, um vielen Urlaubern eine agenuß⸗ reiche Ahwechllung zu bieten, wäblte man das ehemalige Waren baus em Hauptplatz von Manbeuge mit dem Vertrauen beischen den Namen au paupre Dieble', den man mit feinem Humor für diese Sammlung der von ihren eigenen Landtleuten bheimatlos gemachten Kunstwerke beibehlelt. Die Auftellung und Herüchtung der zwar hellen, aber winkligen und niedrigen Verkaufsrdume ju fein, gestimmten, meist kleinen Sammlungtzräumen bewirkte Teut nant Keller mit deutschen Soldaten in wenlgen Wochen. Unter den auf⸗ gestellten Werken nehmen iablreiche Pastellbilpnisse von Ka Tour die erfie Stelle eln, im übtigen aber finden sich von der romanischen bis zur Zoptzeit alle wichtigeren Kunstzichtuggen vertreten, neben G:— mwälden, Zeichnungen und Bildhauerarbeit:n auch Möbel, Teppiche, Fapenetu und Werke der Kleinkunst.
Literatur.
Die Tutsschaltung unseret Handels durch dan Krlegz⸗ wirtschaftsamt — eine nationale Gefahr. Von Dr. Ern st Veukgmp, Reichsgerichts rat in Leipiiz. S6 Seiten. Verlag von Otto Li:bmanr, Bertin. Geh. 8 S6. — Von der Wahrnehmung autgehend, daß Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft bon dem Kriegs virtschafts cecht einpfindllch beeinträchtigt werden, behandelt der Veifasser, nachdem er bꝛretts über eine Reihe von Einzelfragen des Kriegswirtschafisrechts vielbeachtete Arbelten veröffentlicht hat, im Zusgmmenhang und in einer gemeinversländlichen, auch für die betelsi, ten Kreeise brauchbaren Form diejenigen staats soznialistijchen“ Maßnahmen, die von der deuischen Gesetzgebung gitroffen find, um dem deutschen Volke das „ Durchballenꝰ zu ermöglich n. Hierbel untersucht er, ob nicht die Teutsche , ,. infolge der U berfülle von Verordnungen sich allmählich in cire Ueberorquntfation umgestaltet habe, die den drutschen Handel dauernd zu sckädigen ge⸗ elgnet set. Er prüft, welke Einwhkung die Fesis-tzung von Höchnprelsen, die Beschlagnahme und kffentlicke Verte slung Ter Waren auf den Handel ausgeübt haben, inwieweit der Handel durch die land zrechtlichen Al sfub: verbote beeinträchtigt ist. Der Inbalt der Kileggwucherderordnung, inzbesondere in scinen den redlicen. Handel, eischwerenden Wirkungen, wid dargelegt. Dann folgt eme Varslellung der Ginfuhr⸗ uad Vertrtebs monopoie der trleasgesellschaftey, eine Schilderung von deren Folgen und eine Betrachtung über vie Bedeutung des deutschen Ein- und Ruefuhr— handels an der Hand eineß um fassenden, auch statistischen Materials. Weiter wird klargelegt, welche weitgehenden Befugnisse den zrtegz⸗ wacheräusern beigelegt und welche ielttel jur Abhilse der Mißflänre nach der Ansigt des PVeifzssers geboten sind. In einem Ktäckbiisck stellt er ges̃rtzgebertsche Abaͤnderungsvorschlage zusammen. Im Arn hang sind die wichtasten Geseß⸗, Vrrorrnangen usw. in neuester Fassurg abgedruckt.
Tbheaterrecht. Von Dr. Wenjel Goldbaum, Nects— ankalt in Herlin, Spndtkut des Verbandeg deulsch:r Bü hnenschr ift. steller. VIi1 und 289 Seiten. Berli, Verlag von Franz Vahlen. G: bh. 7 4606. — Das Gebiet ds Theaterrechta umfaßt die Rormen, welche die wirtschaftlichen Verbäliniss der offent⸗ lichen. Theaterunternehmungen regeln; sie zerfallen in öffentlich⸗ rechtlich; und. privatiechiliche. Pas zffenilicke Th aterrecht buden Vorschriften der Reicht gewerbeordnung, Zensurvoischriften, baupolizeillche Bistlmmungen usw., es *ist * teils Reichg⸗, teils Landegrecht. Vos Theaterprivatrecht umfaßt den Theater⸗ be suchs vert: ag, den Vertrag. jwischen den Theaterunternebmern einerseits und den Bühnenschtiftstelliön und ren Schauspelern andererseite. Agenturverträge usw. Die wichtigsten der Rechtsnoꝛmen, die das Theaterpꝛtratrecht bilden, sind Gefetzes vorschrffien: Be⸗ stinmungen des Büraerlichen Gesetzbuchg, des Gesetzes, be⸗ trtffend das. Urheberrecht an Werten der Litera und der. Tonkunst, des Stellen vermittsergefetzes, des Handel egesetz˖ buchs usw. Daneben splelt jedoch auch das Ge vohnheitgrecht eine Rolle, j. B. bei dem Auffüßrungs vertrag. Hieraus gebt hervor, daß das Thegterrecht kein kodlfinkerteg Recht ift, und auch das seit 1914 im Entwurf vorltegende künftige Reicht heater gesttz will keine Kodiftkation der T eaterrechtznormen bringen, sondern nur einen kleinen Tell deg umfangrelchen Gebieiz umfaffen: ez ist im wesent⸗ lichen als cine Ausgestaliung einschlägiqer Bestimmungen der Reichtzgrwerbeordnung,ů und jwar der Vorschriften der 8 32, Sa- 33, 190 — 0, und deg Buhr end ienstver trags geplant. An- ,. durch ie im Reichzamt des Innern ar vflogenen
erhandlungen über ela er e , an denen Goldbaum als Spnditus des Verbandes deurscher Bühnen chriflsteller teiigenommer, bat er zrnächst dasjenige Teilgeblet, Taz von einer Neuoct nung am meisten berührt werden wird, den Büähnendt:nnvertrag, bearbeitet und schon 1914 eine systematiche Darstellung des. Iben? unter dem
flichten des Schausplelers nach geltendem ö erscheinen lassen (Verlag von Franz Vahler, Berli). 3363 angezelgteg Buch bebandelt di, übrigen Teilgebiete det Tbeatcrtechte de durch das künftige Reichꝛtheatergesetz nicht wesentlich werden fg rührt werden, im ersten Abschnit das offen liche Theaterre gt ur n jweiten das Theatervertragsrecht (Aufführungvertrag, Aufũbrunqe. fommu sion, Siellenvermttlervertrag, Theaterbe suchs vertrag, Vertr ge der Filcasgbrikanten). In einem Anhange sind Muster zu Verträgen bir gegeben. Beide Bůcher zusammen enthalten eine gründliche Darste ll ung dez ganzen Theaterrechts, für die der Verfasser reiche prattische Eifabrungen hat verwerten können, die er als Rechißanwalt und als Sy dstaz det genannten er bandet ju sammeln Gelegenheit hatte. Seine Ausfuhrungen lass in umfafsende Sabkerntzitz eikennen und ind beachtenswert, gz, gejehen von dem Versuche, die nach seintr Ansicht alljuweiten Gren en der Zensur und ihter Handhabung, insbesondete in Preußen, inner. halb der angewandten Vorschriften einzuschränken, bei dem er wie bei seiner an einer Anzahl Entscheidungen des Oberdeiwaitun geo gerichi⸗ geübten Kritik von seiner grund äßlichen Gegnerschaft gegen bi— Theaterzensur nicht unheennflußt geblieben ist.
Ueber die Behandlung von Krieganeurosen. Von Dr. G. Liebermeister, Stabzarzt d. 8. 75 Seiten. Halle a. d. 8. Karl Marhgnd, Veriagtbychhandlung. Preis 1,80 6. — Di. beson. deren Verkälinifse des Krirges haben die Jernte in die Lage versent teils neuartige Erfahrungen auf neurologtichem Gebiet ju machen tells alte Grfahruogen an zin em un geahnt großen und bielsen teh Krankenmateria!l nachzuprüfen und ju erweitenn. In der borllegender Schrift, die aus praktischer Lazarettätsgkeit he aus enz. standen ist, wird zber Erfahrung n berichtet, ie zur zweiten Grupp: ehören. Die Ausführungen stützn sich auf 500 vom Vernasser unter fen. und behardelt? Fälle. Gingehend werden die Gesich shuntt und Verfahren hesprachen, die sich ihm bel der Behandlung als wer voll erwiesen haben.
Theater und Mustk.
Im Königlichen Opernhause wird morgen. Dienttag, Richard Strauß. Rosenkavalier unter deg. Kompontsten eigenen Leitung, mit den Damen Kemp, Dux und Birkenström, den Herren Knüpfer, Habich und Hente in den Hauptro¶en, aufgeführt. in. fang 7 Uhr.
Im Königlichen Schauspielhause gebt morgen Medea in Szene, in den Hauptrollen mit den Damen Pategg, Schlüter und Straub als Gast, den Herren Kréußneck, von Ltdebur und Mühl hofer besetzt. Spielleiter ist Vr. Bruck.
Im Schillertheater O (Wallnertheater) wurde am Sonn⸗ abend Georg Engels hreiaftiges Drama. Im Ha fen, deffen Grstaufführung vor 'twe 12 Jahren an derselben Stätte stattgefunden hatte, jn neuer Einstudierung gegeben. Die darin sich fl gn, Familientragödie in ei, em Fischerhaus an der ODsiserküffe fesselte wiederum durch die seelisch feine Zelchnung der geschijdenten uiwüchstgen Menschen, irt beson dere der Hauptgestalt des Clag Drüht, der durch die Untrtue feines Welbes im innersten erschüͤttert, mit feinem Kinde den Tod in den Wellen sucht. Heinz Senger traf alg Dar . das kernige Wesen dieses Fischers cuggezelchnet und gab ingbt. ondere seinem Schmerz bei der Kunde, die ihn jei⸗ ez ganzen Glauben und Hoffeng beraubt, ergrelfer den Ausdruck. Frau Wasa gab wie bor Jahren die Frau Drühs innerlich gereifter und uberzeugender als bel der EGrstauf / hr ng. Mit der wenig svmpathischen Gestali bes Verführer fand sich Max Kaufmann befriedigend ab, und die gerade Wesengart des nieder. deutscken Pfarrerg versinnlichte Karl Glier in eindringlicher Wesse. In den anderen Rollen zeichneten sich Marle Gundra, ar, dister und die kleine Hedwig Lehmann aug. Die von Wilhelm Fabian sorgfältig in Szene gesetzte Aufführung fand den vollen Beifall der 6 . Zuschauer, die auch den anwesenden Verfasser mehr fach her⸗ orriefen.
(Fortsetzung bes Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater.
A önigliche Schanspiele. Dienstag: Opernhaus. 260. Dauer⸗ beine tzyorstellung. Der Rosenkavalier. Komödie fuͤr Mustk, in drei Akten von Hugo von Hofmannsthal. Mustk von Richard Strauß, Musikallsche Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Strauß. Spielleitung: Herr Hertzer. Antang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 263. Dauerbezuagvorstellung. Medea. Trauer⸗ spiel in fünf Aufzügen von Grillparser. Spie leilung: Herr r. Bruck. (Mer ea; Fräulein Agnes Straub ven der Vollt⸗ bühne in Wien als Gaf.) Anfang 73 Uhr.
Mittwoch. Opernhaus. 261. Dauerbezugsvorstellung. Mignon. Oper in drei Akten von Wer Thomaz. Ter mit Benutzung des Goeth-schen Romans Wilhelm Meislers Leht⸗ jahre. von Michel Carrs und Juleg Barbier, deutsch don Ferdinand Gumbert. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaug. 264. Dauerbezuggvorstellung. Veer Gynt von Henrik Ibsen. (In zebn Bildern. In freier Uebertragung für die dentsche Bühne gestaltet von Dietrich Eckart. Musik von Edward Grieg. Anfang 64 Uhr.
Fa miliennachrichten.
Verlobt: Gräßg Rose von Schwerin mit Hrn. Reglerungszsse ssot⸗
Leurnont d. R. Cckbard von der Lühe Wolfhagen — Mama)
X Frl. Anna Höpfner mit Hrn. Geh. Regterungzrat, Drrettor Rudorf Feldt (Berlin ⸗Schhneberg).
Verghelicht; Hr. Rittmeifler Gustav Mende mit Frl. Mari: . . (Rittergut Ober Dammer, KWr. Steinau a. . , eboren:; Ein Sohn: Hrn. Hanggünther ven er
J. 3. Bonn). — Hrn. Din pra nt Ernst von , (Peking) — Hrn. Bberleutnant Ernst Brandt (plebmä h
B. Strehlen, z. 3. Bretzlöuu. — Hrn. Forstassessor Remhm
9 . (i.. 3. im Felde). * Humer estagrßen:; Hr. Qberb rzrat, Gch. Bergrat Frltz Humperding Dall. — Sr. Mglor Weitzer isch r Gab Kudog) ]
r. Major a. D. Kurt hon Brixen (Wohlgu). — Hrn. Haup mann d. R. Hugo von Ballufeck Tochter (Potsdam.
Veran wortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Ty r o J, Charlottenbn gd
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschaftestell⸗
Rechnungsrat . engering in Berlin. .
Verlag dez Geschäftsstelle Men gering in Berl.
Dru der Mrrheutß cen Hnghhructertl und Böerlaghamftel * Berlin., Wilbelmstraße a2, 7
Sechs Beilagen
zum Deutschen Neichsanzeiget und Königlich
5
Mn 2z86. Aichtamtliches.
Varlamentarische Nachrichten.
Die Gesetzentwürft, hetreffend die Wahlen zum Hause der Abgeordneten, die zusammensetzung des Herrenhauses und die Abänderung der Artikel 62 und IJ der Versassungsurkunde vom 31. Januar 1850 (Zuständigkeit beider Häuser in bezug
auf Beschlußfassung über den Staatshaushaltsplan) sind nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zugegangen.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Wahlen zum Hause der Abgeordneten, lautet, wie folgt: . ;
. zum Hause, der Abgeordneten ist jeder Preuße, der die Staatsangehörigkeit seit wenigstens 3 Jahren hesitzt und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet Hat, in der preußischen Gemeinde, in der er seit einem Jahre seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. In Gemeinden, die in mehrere Wahlbezirke geteilt sind, tritt der Wahlbezirk an die Stelle der Gemeinde.
Jeder Wähler darf nur an einem Orte wählen.
ü die zum aktiven Heere gehörigen Militärpersonen, mit Ausnahme der Militärbeamten, ruht die Berechtigung zum Wählen.
5
Ausgeschlossen vom Rechte zu wählen sind Personen: ) die . sind oder unter vorläufiger Vormund— schaft stehen,
2) über deren Vermögen das Konkursverfahren schwebt, J die der bürgerlichen . entbehren,
4 . die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter abgeht,
) die unter Jolig e iau ssichi stehen, . 6) die 6 Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln = erhalten. n . Als Armenunterstützung im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht:
a) dem Wähler oder einem seiner Angehörigen gewährte
Pflege oder Unterstützung in Krankheitsfällen,
.
b) einem Angehörigen wegen körperlicher oder geistiger Ge⸗
brechen gewährte Anstaltspflege.
3
* 8 0 Jeder Wähler hat eine Stimme. ] 54 Für die Voraussetzungen ber . ö der Jeit⸗ ut maßgebend, mit dem die Auslegung der Wählerlisten eginnt.
85 Jeder Wahlbezirk wird zum Zwecke ber Stimmabgabe in Stimmbezirke geteilt, die möglichst mit den Gemeinden zu— sammenfallen sollen. Jedoch können große Gemeinden in mehrere Stimmbezirke geteilt, sowie kleine Gemeinden mit be⸗ nachbarten Gemeinden zu einem Stimmbezirke vereinigt werden. Den Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes siehen die Guts⸗ bezirke gleich.
§8 6 „In jeder Gemeinde sind zum Zwecke der Wahlen Wähler— listen anzulegen und zwar, sofern eine Gemeinde in mehrere Stimmbezirke zerfällt, für jeden Stimmbezirk besonders. 5 7
Die Wählerlisten sind spätestens vier Wochen vor dem zur Wahl bestimmten Tage nach ortsüblicher Bekanntmachung des Ortes und der Zeit der Auslegung eine Woche hindurch öffent⸗ lich auszulegen. Jeder volljährige Preuße ist berechtigt, in die Listen Einsicht zu nehmen. J (
Einsprüche gegen die Listen sind innerhalb zehn Tagen nach Beginn der Auslegung bei der Gemeindeverwaltungs— behörde schriftlich oder zu Protokoll anzubringen.
Die Entscheidung über die Einspruͤche steht der Gemeinde⸗ verwaltungsbehörde zu. Beschwerden gegen die Entscheidung sind binnen drei Tagen nach ihrer Behändigung bei ihr einzu— legen. Ueber die Beschwerde beschließt in Stad freifen der Re⸗ gierungspräsident, in Landkreisen der Landrat. 88 . Bei einzelnen Neuwahlen, welche innerhalb eines Jahres nach der letzten allgemeinen Wahl stattfinden, bedarf es einer neuen Aufstellung und Auslegung der Wählerlisten nicht. aus unmittelbaren Wahlen
Die Abgeordneten gehen
hervor.
8 10 ; ö.
Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Preuße, den das dreißigste Lebensjahr vollendet hat, nicht gemäß 82 pom Rechte zu wählen ausgeschlosen ist und seit wenigstens drei Jahren preußischer Staatsangehöriger ist.
1 ö
Der Tag der . Wahl wird von dem Minister des Innern sestgefetzt. . ; Die Wähler werden zur Wahl durch ortsübliche Bekannt— machung berufen. 12
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahllommissar, für jeden Stin iel . . Teilung der Wahl sin, Wahlvorsteher scwie Stellvertreter flür dessen Behinderungsfall ernannt.
tführer,
Etimmbe bi eisiher und einen Schri i bezirks drei bis sechs Beisitze urch
die mit ihm den Wahlvorstand bilden, und verpflichtet Handschlag an Eides Statt.
8 14 . Die Wahl lgen durch verdeckte Stimmzettel. Ab— wesende e eh ie f durch Stellvertreter oder sonst
an der Wahl teilnehmen.
1 * 2 „Sind mehrere Abgeordnete zu wählen, so hat der Wähler n. dem ,, . e n en, wen er für die erste, zweite oder eine folgende Abgeordnetenstellt wählt. Hat er dies unter⸗
8 13 ö Der Wahlvorsteher ernennt aus der Zahl der . des
557
Berlin, Montag, den 26. November
Sia atzanze get —
lassen, so ist die Reihenfolge der Namen auf bem Stimmzettel maßgebend. ö..
81 Der Zutritt zum Wahllokale steht jedem Wahlherechtigten offen. Es dürfen boch daselbst außer den durch das Wahl— geschäft bedingten Beratungen und Beschlüssen des Wahlvor— n keins Beratungen ober Ansprachen stattfinden oder Be—
schlüsse gefaßt werden.
er Wahlvorstand ist befugt, jede Person, welche die Ruhe und Ordnung der Wahlhandlüng stört, aus dem Wahllokale zu verweisen. Doch ist ihr zuvor Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stimme zu geben. 8 17 . Unter Verwahrung oder Vorbehalt stimmen sind ungültig.
Ueber die Gültigkeit und Ungültigkeit der Wahlstimmen enischeidet mit Vorbehalt der Prüfung des Abgeordnetenhauses der Wahlvorstand nach Stimmenmehrheit selner Mitglieder. Im ö. der Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahl— vorstehers den Ausschlag. g
1
Zur Ermittelung des Ha fergehn ses beruft der Wahl⸗ kommissar innerhalb einer Woche nach dem Wahltermine sechs his zwölf Wähler, die ein unmittelbares Stagatsamt nicht be— kleiden, und einen Wähler als Schriftführer, der Beamter sein darf, zu einem Wahlautzschusse. Die Mitglieder werden vor dem. Wahlkommissar durch Hanbschlag an Eides Statt ver— pflichtet. .
Ort und Zeit der Sitzung des Wahlausschusses sind vorher öffentlich bekannt zu machen. Der Zutritt steht jedem Wahl— berechtigten offen.
519
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller im Wahlbezirke
für die Abgeordnetenstelle abgegebenen gültigen Stimmen (ab— solute Stimmenmehrheit) erhalten hat. ESrgibt sich keine absokute J so findet jwischen denjenigen beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl statt; bei dieser Wahl ist jede Wahlstimme, welche auf einen anderen als die in der Wahl gebliebenen Kandidaten fällt, ungültig.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
abgegebene Wahl—
8 2 Wer zum Abgeordneten gewählt ist, muß dem Wahl— kommissar spätestenz eine Woche nach Zustellung der Benach⸗ richtigung erklären, ob er die Wahl annimmt oder ablehnt. Gibt er eine Erklarung nicht oder unter Verwahrung oder
Vorbehalt ab, so gilt dies als Ablehnung.
21
Die Wähler sind verpffeh e das Ehrenamt des Wahl— vorstehers, des Schriftführers oder eines Beisitzecs im Wahlvor— stande und an ihrem Wohnsitze auch das Ehrenamt eines Mit— gliedes des Wahlausschusses zu übernehmen.
— Zur Ablehnung ist berechtigt, wer das e . Lebensjahr überschritten hat ober durch Krankheit, durch Äb— wesenheit in dringenden Privatgeschäften, durch Dienstgeschäfte eines öffentlichen Amtes oder durch sonstige besondere Verhält— nisse verhindert ist, die nach billigem Ermessen eine genügende Entschuldigung begründen. ö
Wer die ö dieser Obliegenheiten ohne zulässigen Grund ablehnt oder sich ihrer Wahrnehmung ohne ausreichende Entschuldigung entzieht, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu dreihundert Mark belegt werden.
Wird nachträglich eine genügende Enschuldigung geltend gemacht, so kann die verhängte Strafe ganz oder teilweise zurückgenommen werden.
Die Festsetzung und die Zurücknahme der Strafe steht in Landkreisen dem Landrat, in Stadtkreisen dem , zu. R Verfügung ist binnen zwei Wochen nach der Zustellung Beschwerde an den Regierungspräsidenten zulässig, der endgültig enischeidet. 8 27 Die Kosten der Druckformulare zu den Wahlprotokollen und der Ermittelung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken trägt der Staat, die übrigen Kosten des Wahlverfahrens werden von den Gemeinden getragen.
8 23
Die näheren Vorschriften zur Ausführung der 85 1 bis 22
erläßt das Staatsministerium in einer Wahlordnung. 8 24
Die Wahlbezirke bestehen aus einem oder mehreren Stadt⸗ oder Landkreisen. Größere Kreise können in mehrere Wahl— bezirke geteilt werden. . .
Die Abgrenzung der Wahlbezirke und die Verteilung der Abgeyrdneten auf die Wahlbezirke bleiben gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben bestehen:
Il S 5 des Gesetzes über die Erweiterung der Stadtlreise Essen und Oberhgusen und der zum Landtreise, Essen 1 Stadt Werden vom 27. März 1915 (Gesetz⸗ famml. S. 59) wird aufgehoben.
Y Die in der Anlage verzeichneten Wahlbezirke erhalten
je einen weiteren Abgeordneten. w 3) Beträgt die Zahl der auf eine Abgeordnetenstelle eines
Wahlbezirks entfallenden Einwohner nach der letzten all—
gemeinen Volkszählung mehr als 250 900, so tritt bei der nächsten allgemeinen Wahl für jede weiteren ange⸗
. 250 000 Einwohner je ein neuer Abgeordneter
inzu.
ö Im übrigen erfolgt eine Aendexung in der Abgren—
zung der u ee! oder in der Verteilung der Abge—
ordneten auf die Wahlbezirke durch Gesetz. 25
Die vorstehenden Vorschriften treten an die Stelle der Artikel 69, 79, 71, 72, 74 Abs. J der Verfassungsurkunde vom Ji. Januar 15856 CGesetzznmI. S. 17). Artitel Ti5 der Ver⸗ fassungsurkunde tritt außer Kraft. Alle diesem Gesetze ent— gegenstehenden Bestimmungen werden aufgehoben.
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Dieses Gesegz tritt mit dem Tage der Festsetzung hes Termins der nächsten allgemeinen Wahl durch den Minister des Innern in Kraft. d
Diesem Gesetzentwurf ist folgende Begründung beigegeben:
Der Krieg, der auf allem Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens unseres Velkes sei den Wirkemqgen äußert, führt auch d die Grundlagen der staatlichen Verfasstaig Preußens ein⸗ greif r verégRk enn.
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bürgerlichen Bet ung des VoFkes an den st
daher vom Standpunkt ges rten Vertraue tet werden. Nicht um eine Belohnung ten Chwfer und die staatstreue Haltung
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Volk, schwere
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entwurf „unmittelbare und geheim ; dneten vorzu⸗ sehen“ . so bestimmt der zweite Erlaß, daß der (Hesetzentwurf für die Wahl zum Hause der Abgebndneten „auf der Grundlage des gleichen Wahl rechts aufzustellen“ sei.
preußische Krone ieges. Wie auch nen Pericden der ser bebeut⸗
samen Frage die
Die Zeit nach dem Kriege wird den preußischen Aufgaben stellen, deren Schwierigkeit alles bisher geßannte Maß i trifft, wor Aufgeben, die an die Opferwilligkeit, an die Organisgtäm kraft, an aas sogicle Empfinken, an die Arheitsfreudigk gewaltigste und völlig neue Anforderungen stellen werden. Is Volk durch den Weltkrieg, der seine Kräfte aufs höchste angespannt und unterschiedlos von jedem einzelnen Staatsbürger die gleichen Leistungen, die gleichen schweren Opfer für Bestand und Zukunft des Vaterlandes gefordert hat, über das bestehende Klassenwahlrecht hin— ausgewachsen, so wind diesem reifgeworhenen Volke die Mitwirkung an der Fülle jener Staatsaufgabon auf dem Boden staatsbürgerlicher Rechtsgleichhent ohne Bebenken anvertvaut werden können. Das un⸗ umschräͤnkte Vertrauen in das Volk, auf dem die Ginräumnng Tes gleichen Wahl rechts beruht, werd der Lösung jener neuartigen Aufgahen zugute kommen. Sie wind getragen sein von dem allgemeinen Ver- trauen und Verständnis des Volksganzen, dessen sie unbedingt bedarf. So führt der Krieg das Interesse der Bevölkerung an einer durch⸗ gehend gleichen Verteilung der ṕulitischen Rechte und das Interesse des Staates an der wahrhaft volßstümlichen Bewältigung größter und schwerster künftiger Filcdensaufgaben auf dem Boden des vorliegenden Wahl gesetzes zuscmmen. .
Der hohe Wert der Leistungen des auf dem Dre Flassemrahlrecht beruhenden Abgeordnetenhauses auf den Gebieten der Gesetzgebung und der Verwaltungskontrolle soll in keiner Weise verkannt werden. Dig Staatsregierung erachtet es gerade in dem Augenblick, in dem sie diese Vorlage einbringt, für ihre Pflächt, festzustellen, daß das Abgeordneten⸗ haus in den llangon Jahrzehnten seines Bestehens den Staats notwendigkeiten voll gerecht geworden ist, daß
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über dem Anstunm einer Welt von?
hat die Tichtigkeit und Zuve rl ässigkeit des die Erscheinung gebracht und Rehren
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erkannt haben, doß das beste hende des politischen Lebens und des öffer ĩ spricht, und daß die Sᷓtenerleistung kein zureichender Moßsta
scin kann für die Bemessung ch itisch inem derarth; geistig durchgebihbeten, wertschaftlich organisierten, so rial bewußten und politisch geschul ten Vol ke, mie es dos Prenßische ist, Es war darum seit , Del . die M otnendickeit der Wahlreform strittig, ondern nur ihr Inhalt und Maß. . Es eriib rig) im gegenwärtigen Zeitpunkt zurückzukommen auf frühere Versuche zur Reformierung des Wahlrechts und auf die Gründe, die die Regie rung ve vanlassen mußten, längere Zeit troß der Anerkenmumg der Notwerkigkeit einer geitgemäßen Wahlreform von weiteren Versuchen der Durchfühnung abhustehen. Auch wenn es gelungen wäre, vor kürzerer cher länge er 3e t im Zu ommennmirken der Ragierung mit beiden Häustern des Landtergs eine organische Fort= entwicklung Ees beste henden Wahlrechts unter gerechtz rer und harmo⸗ nischerer Ahstufurg des Stimmrechts zu erreichen würde als ein Er— gebnis des Kiens die Ginsühnumng des (lecken Wahl rechts doch not— wendig geworden sein. Es steihen deshalb alle srüheren Versuche und GFntwürfe der Reform. des prearfischen Wahlrechts außer, ursächlickem Jusammenhang mit diesem Wahlgesetz, sie können ch weder zu Hessen Begründung, noch zu einer Ansechturg herangezogen werden. Die Einführung des gleichen Wahl rechts folgt nicht aus der Ges cichte der preußischen Wahlrechtebewegung, nicht aus den früheren gesetz⸗ geberischen Vorgängen, sondern aus den völlig gewandel len Voraut— feßnungen, die dieser Weltkrieg geschaffen hat. Die Gründe, die in
den vergangenen Frichensjahren don der Staatsregierung und groen Per teen gegen. das gleiche Wahl recht gel tend gemacht worden sind, sind Lurch die Lehren und Erfahrungen des Krieges überholt.
Das Dreißnlassenwahlrecht hielt die Mitwirkung der mönderbemittel ten beiten Volksmassen an den Staats⸗ geschäften in engen Grenzen pummsten eines earken politischen Einflusses der zahlenmäßig schmäche ren bemittelten Volks— slassen. Das gleiche Wahllecht legt das volle Gewicht politischen Ein⸗ flusses, wie er in den Wahlen zum Abgeordnelenhause verwirklicht wird, arich in die Hände der minderbemittelten Volksschichten, die in ihrer zwwlenmäßigen Ueberlcgenheit damit zu einer entsprechend kräfti⸗ geren Einwirkung auf die Geseßgebung im Steate gelangen., Der an sich nicht unberechtigte Grunh sctz, daß die politischen Rechte im Staat nach den Leistungen für den Stagt bemessen werden sollen, ist oftmals für die Aufvechterhaltung des Dreiklassenwahlrechts geltend gemacht worden, wiewohl seit der Einführung dieses Wahlrechts je länger je weniger ausschließlich und einscitig die Zahlung der direkten Steuern zum Maßstab der öffentlichen Leistungen überhaupt genommen werden
onnte. Im gegenwärtigen Zeitpunkt führt gergde die Anerkennung jenes Grundsatzes mit Notwendigkeit zur Einführung des gleichen Wahlrechts. Die Jahre dieses Krieges haben von jedem Staatsbürger Leistungen gefordert, denen gegenüber quantitativ wie qualitativ jeder
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