58 b 3 ĩ ö — — z ;. * — nn, r / — 3 = . 2 J ö —ᷣ*— 383 8 . 8 —— — 3 —
K——
—ᷣ Gemeinde Sorbachk.
Wohnhaus, Nebengekäude, Hofraite, Acker, Wiese, Garten (1,3984 ha) des Denn / quin, Ln wig Maria Eugen, Gesæäfteagent in Au Rainey het Paris (Vrwalter: Notar Hänsch in Wallersberg);
Acker, Wiese (0, S985 ha) des Sallerin, Ludwig Adolf, Fandelsmann in Angert, Frankreich (Verwalter derse be);
Wohnhaus, Nebengeb., Hofratte, Acker (0 1491 ha) der Vatté, Marla, Schneiderin in Paris (Verwalter derselbe).
Gemetnde Tranach.
Wiese (40835 ha) des de Bontrie de Pinteur Ludwig Anton Raoul Erg. Rentner, Cbefrau Marcha Chariotte Emm ille geb. de Tschuny de Glare in Clerilsgen, Gemeinde Buß (Ver— walter: Notar Häbsch in Wallersberg).
Gemeinde Wieblingen.
Ader Wlese (o, 8127 ha) der Parssot, Ju ling, Hauptmann Ehefrau Maria ged. Rimmel, und Mit igentümer in St. Prlot (Ver walter; Notar Bettembourg, Kurtel);
Acker (0 7914 ha) der Joris, August Ludwta Josef, Landwirt Ehefrau, Amalie Maria geb. Becker, in Mor thairons (Frankreich) (Ke wa er: derseibe): ,
Ader 6 e ha ter Rey, Thegdor, Uhrmacher Ehefrau Luise geb. Maguin, in Villeftanche Te Reuerge (Verwalter: Notar Beitem. bourg in Kurzeh.
Straßburg, den 21. November 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise w ö des inländischen Ver⸗
gens lan desflüchtiger Perso nen, vom 12. Juli 1917 RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
626. Liste.
Gesamtvermögen: Das gejsamte im Inlande befindliche Ver— mögen des (urch Edlaß vom 22 Mär 1917 J. A. 3712 aus- gehũrgerten Lan der flůchttgen Heinrsch Schatz, geboren 4. August 1882 zu Saargemünd, Ingenieur, zuletzt in Saargemünd (Zwangs sverwalter: Recht anwalt Dr. Mauer in Saargemünꝰ).
Straßburg, den 21. November 1917. Ministerium für Elsaß Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwang s— weise Verwaltung und die Liguidation des Ver— mögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli d. J. (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet worden.
627. Liste.
Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befigdliche Ver—⸗ mögen der durch Erlaß vom 18. Aptil 19165 ausgebürgerten dandet flichtigen 1 Dr. Julius Boeckel, geboren 28. Oktober 1848 * Sfiaß burg, Professor und prakt. Arjt, 2) seiner Ehefrau, Mathilde geb. Lods, beide zuleyt in Straßburg (Zwangs ver⸗ walter: Rechtganwalt Dr. Zeime in Straßbäarg).
Straßburg. den 21. November 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Sekanntmachung,
betreffend Liguidation französischer Unternehmungen.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liqui⸗ dationen feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und 15. April. 1917 (Gesetz' und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgiens Nr. 233 vom 15. September 1916 und Nr. 355 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der französischen Beteili— gung an der Firma Cie. Anglaise, Choque & Zorn in Brüssel angeordnet. (Zum Liquidator ist Herr Leutnant Maas in 6 ernannt worden) Nähere Auskunft erteilt der Liqui⸗
or.
Brüssel, den 23. November 1917.
Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V.: Rohrer.
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liqui⸗ dationen feindlicher Unternehmungen vom 29 August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917 die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens des französischen Staatsange— hörigen Jules Ollier in Charleroi. Marchienne au Pont und Chätelet angeordnet. (Zum Liquidator ist Herr Leutnant Maat in Hrüssel ernannt worden.) Nähere Auskunft erteilt der Liquidator.
Brüssel, den 23. November 1917. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe
bei dem Generalgoöuverneur in Belgien. J. V.: Rohrer.
— —
Bekanntmachung.
Der Frau Martha Johanna Irma verehel. Kahlert, geb. Görlach, in Glauchau, Arndtstraße 2, wohnhaft, ist gemäß der Bekanntmachung des Stelloertreters des Reichskanzlers vom 23. Sep— tember 1915 mit Rücksicht auf ihre Unzuverlässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs verboten worden
Glauchau, den 27. November 1917.
Der Stadtrat. Brink, Bürgermelster.
— —
Bekanntmachung.
Dem Drogisten Johannes Kahlert in Glauchau, Arndt⸗ straße 2, wohnhaft, ist, außer dem Verbot veg Handels mit Lebeng,
werblichen Betrfe ben, in zstrankenhäufern und äbnlichen Anstalten,
kanzlers vom 23. September 1915 auch die Herstellung und der Vertrieb von Gegenständen des täglichen Bedarfs ver— boten worden.
Glauchau, den 27. November 1917. Der Stadtrat. Brink, Bürgermeister.
GSekanntmachung.
Der Milchhändlerin Elise Hoffmeister, geb. Tolle, hler, babe ich den Handel mit Nabrungsmitteln auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 untersagt.
Braunschwelg, den 20. November 1917.
Herzogliche Polizeidireltion. v. d. Busch.
Königreich Preußen.
Finanzministerium.
Bei der Preußischen Central-Genossenschafts— Kasse sind der Buchhalter Rechnungsrat Trischler zum ersten Kassierer und die Bürohilfsarbeiter von der Heide und Au gu stin zu Buchhaltern ernannt worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Prinz Heinrich⸗Gymnasium in Berlin— Schöneberg Dr. phil. Kappus ist das Präditat Professor beigelegt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Die am 1 Juli 1917 für das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma Terrail, Payen C Co. in Lyon ange— ordnete Zwangsverwaltung ist aufgehoben.
Berlin, den 24. November 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs—⸗ weise Verwaltung rumänischer Unternehmungen, vom 28. September 1916 (RGBl. S. 1099) und 26. No⸗ vember 1914 (RGBl. S. 487) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die in Deutschland befindlichen Warenläger der rumänischen Firmen: Alcalay C Co. in Bukarest, Nicolai Barbatescu in Braila, F. J. Dogaru in Braila, Jancu Reiß in Falticeni, Siegmund Rosenthal in Braila die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Handelsrichter Martin Loose in Charlottenburg, Sybel⸗ straße 66).
Berlin, den 24. November 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe.
J. A.: Lusensky.
Bekanntmachung
über den Handel mit Schweinen und die Ab gabepflicht bei Hausschlachtungen.
Auf Grund der Verordnung über die Schlachtvieh⸗ und leischpreise für Schweine und Rinder vom 5. April 1917 RGöBl. S. 319 ff.) sowie auf Grund der Bekanntmachung der Fassung der Verordnung über die Regelung des Fleischer⸗ brauchs und den Handel mit Schweinen vom 19. Oktober 1917 (RGͤI. S. 949) und, der dazu gegebenen Ausführungs— anweisungen der preußischen Zentralbehörden sowie der 88 1 und 4 der Satzung des Braändenburg⸗Berliner Viehhandels— verbandes vom 4. Dezember 1916 (Reg⸗Amtsblatt Potsdam 1916 S. 609 ff.) wird für den Bezirk der Provinz Branden— burg und den Stadtbezirk Berlin folgendes angeordnet:
I. I) Sämtltae Schwelne sind den Kretsorgantsattonen in den Tind und Stadtkeeisen zur Ab ieserung an den Brandenburg Berliner Vlehhandel: verband anzubieten. Alle anderen An und? Veiläufe von Schweinen sind verboten.
2) Der AFc⸗ und Verkauf von Schweinen zur Mast sowle von Zucht., und Läufersch einen, die nachweislich zur Zucht Verwendung finden, ist nur duich den Leiter des Kommuünalberbandes und mst dessen Genehmigung zulässig. Hierbei gilt beim Erwerb von Zucht⸗ schweinen aus den Herden der von ker Lanbwirtschaftskammer der Probinz Brandenburg anerkannten Hochzuchter als Rachweis elne Bescheinigung des Ftommunalverbandeß des O tes, wobin das Zucht. schæein gebracht werden soll, darüber, daß das Tier zur Zucht Ber⸗ 1, re 4 lliche Schweine üb
I) RFür sämtliche weine über 15 kg (30 Pfund) Lebend— gewlcht, auch wenn sie zur Mast bestimmt ey hestebt 6 zum 15. Januar 1918 einschließlich der Höchstpr-is von 75 S6 für 5o g Lebendgewickt ausschlte ßlich Proviston, Fracht und Spesen. Pieser . erg in . ö . Kalau, Cottbus (Stadt- und Landl'reis), Sorau, Forst (Stadtkreid) und Sprem ü 50 kg Lebendge wicht. kö
2) Zu diesem Preis trltt, wenn die Tiere zum Schlachten an die Kresorganisatlonen, deren Beauftragte oder den Viehhan delgherband derkauft werden, bis zum 15. Januar 1918 folgender Zuichlag: hei einem Schwein von mehr als . bis 30 kg . .. 18 60 8
. . 1 . . 14 45
2 *. 12 12 2 60 für das Tier.
3) Für Zuchtschweine und Läuferschweine zur e ,, . fersch n Zucht bestehen 11; Vas Fleisch der Ferkel (bis 30 Pfd.) ist fleischkartenfrei, Nie Schlachtung dieser Tiere ist anzeigepflichtig und unterliegt dem Beschauzwang. Ferkel dürfen von den mit Ausweiskarten dez Ver⸗ ,. r , frei i n gn 63 Stallhõchst⸗ res für Ferkel beträgt 1,60 M für das Pfund Lebendgew! J schleßlich Preohision, Fracht und Spesen. t . IV. 1) Für die Hausschlachtung von Schwelnen im Lebend gewicht von über 30 Pfund ist die Genehmigung des Lesters des Kommunalperbandes erforderlich. Dles. Genehmigung darf nur er— en, . 39. en, 2 3 Haushalt 3 Monate lang ge— alten ist, anderenfalls ie Genehmigung der Provinzial = , k . ö 2) Wer als Selbtyersorger ein Schwein schlachtet, hat al ,. von jedem Schwein abzugeben, falls das ö ertrank: mr glg sh m ,,, . mehr als 70 bis So kg. I mehr als 80 kg für je 10 angefangene kg weitere 0,5 kg. Ist daz Schwein früher zur Zucht benutzt worden, 0 des Gewicht in Speck uns Fett . n . 3) Von der Abgabepflicht befreit sind Hausschlachtungen in ge⸗
— 1 kg
mitteln, gemäß ber Bekanntmachung det Stellvertreters des Reschtz,
der Abgabepflicht befreit diejenigen Selbstversorger, denen nach den geltenden Borschriften hei belonders anstrengender körperlicher Arken im Ver valtungswege Fettzulagen gewährt werden können oder n deren Haushalt solche Personen geh' ren. .
4) Abzul eiern sind Bauchspeck, R ickenspeck und Liesen (nlomem). Die näheren Anordnungen über die Art und Zelt der Ablieferung nnd. die Stellen, an die die Ablieferung stattzufiggen hat, werden für jeden Kommunalverband von dessen Leiter erlassen. Die Kosten des Versandes hat der Selbstversorger nickt zu tragen.
⸗ 9 ö den ganzen Bezuk der Provinzial, Fleischstelle beträgt er Pre für grünen Speck und Fett in unzubereitetem Zustande 1,B75 4 für geräucherten Rückenspeck 7* sür geräucherten Bauchspeck für 4 kg (1. Pfund).
6). Das dem Selbstversorger verblelbende Fleisch wird auf die Fleischkarten derart angerechnet, daß für die Person als Wochenmenge berechnet werden:
bel Schweinen bis 60 kg.. . bei Schweinen von mehr als 50 — 50 kg.. — bet Schweinen von mehr als 60 kg. g.
Die abgegebenen Mengen bleiben bei der Gewichts berechnung außer Betracht.
7) Fleisch zur Selb ever sorgung darf aus Hausschlachtungen, die zwischen dem 1 September und 31. Deijember erfolgen, nur für die Dauer elnes Jahres, aus Hausschlachtungen in der übrigen Zeit . für die Zeit bis zum Schlusse des Kalenderjahres belaßen werden.
V. Für die Ausfuhr von Schweinen (lebend und geschlachtet aus dem Bezitk der Provinz Brandenburg und dem Stadt benitk Berlin ist in jedem Falle unsere vorherige Genehmigung ei, forderlich. ;
VI. Zuwidirhandlungen gegen die vorst henden Bestimmungen werden mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre oder Geldstrafe dis zu 10000 M auf Grund von § 6, 1 des Gesetz-s, betreffend Höchst.— preise, vom 4. August 1914 in der Faffung vom 23. März 1916 (RGSBI. S. 183) Ind Art. I, Nr. 2 der Bekannimachung vom 22. März 1917 (RGI. S 253) bestraft. Auch kann neben der Strafe auf Einziehung der Gegenstände, auf die sich rie strafbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter Sebören oder nicht.
VII. Die Bekanntmachung vom 3. November d. J. über den Händel mit Schweinen und die Abgabepflicht bei Hausschlachtungen (Reichsanzeiger Nr. 263) wird hiermit vom 1. Dejember 1917 ab aufgeboben, von weschem Tage an obige Verordnung in Kraft trltt.
Berlin, den 28. November 1917.
Königlich Preußische Provinzial⸗Fleischstelle. Der Vorsitzende: Gosling, Regierungsrat.
GSekanntmachung.
Das gegen die Gemüsehändlerin Frau Emma Raehse, Berlin G. 17, Stralauer Allee 36, erlassene Verbot dez Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs habe ich wieder auf gehoben.
Berlin⸗Schöneberg, den 26. November 1917.
Kriegswucheramt. J. V.: Machattiug.
Bekanntmachung.
Das gegen den Gemüsehändler Wilhem Schulze, Berlin W. 15, Uhlandstraße 160, eriassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs habe ich wieder auf— gehoben.
Berlin ⸗Schöneberg, den 26. November 1917.
Kriegswucheramt. J. V.: Machattus.
Sekanntmachung.
Der am 21. Juni 1917 auf Grund der Bundegratgverordnung vom 23. September 1917, betr. Fernhaltung uniuverlässiger Personen vom Handel, geschlossene Betrieb des Kolonialwarenhändleis Wilbelm Pungs zu Rheydt, Neußerstraße Nr. I6, ist mit dem heutigen Tage wieder freigegeben wo. den
Rheydt, den 22. November 1917.
Die Polijeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung des Bundestots vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBI. S. 603). habe ich dem Gemüfebändler Engelbert Küppers, bier, Pontdrisch Nr. I5, duich Verfügung vom beutigen Laze den Handel mit Gegenständen des täglichen Ke— darfs, insbesondere Nahrungs und Futtermitteln aller Ait, rohen Naturerjeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen und mit Gegenständen dea Kriegsbedarfs fowie jegliche mittel. bare ober unmittelbare Be teiligung an einem solchen Handel wegen Unjuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelebeirleb bis auf weiteres untersagt. z
Aachen, den 24. November 1917.
Der Königliche Pol zeipräͤsident. von Ham macher.
Bekanntmachung.
Auf Grund deg 5 1 der Bundegratsverordnung vom 24. Sep— tember 1915, betreffend Fernbastung unzuverlälsiger Personen vom Handel, tit unterm 23. November 1917 dem Viebhändler Jo seph Pompe in Berlin- Hobenschönhaufen, Friedhofftraße, der Handel mit Fleisch und Fleifchwaren wegen Unmuverlasigket ret Führung dieseg Dandelabeirtebes u nterfa gt und find ihm gleich⸗= jeitig die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.
Berlin, den 24. November 1917.
Der kommissa ische Landrat des Kreiseg Niederbarnim. J. A.: von Burkersroda, Regierungẽrat.
a e 2 -
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 29. November 1917.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll= sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüßse für Handel und ,. und für Justizwesen, die vereinigten Aueschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnun as wesen. der Ausschuß
für Handel und V ü n Id . nd Verkehr sowie der Ausschuß für Justizwese
Durch Bekanntmachung, des Reichs kommifsartz für die
wenn diese als Selbstversorger anerkannt sind; desgleichen sind von
Kohlenverteilung Reichsanzeiger Nr. N.) vom W. November
werden gewerbliche Verbraucher von mehr als 16 Tonnen
Monatsbedarf an Kohle, Koks und Brit Monatsmeldung auch im Zeitraum vom 1. 5. . wieder aufgefordert. Hierzu sind nur Dezemberkarlen? mit grünem Druck zu benutzen. Sie sind für 3 3 das Sinct und 15 e das Heft ven 5 Karten bei der zustäöndigen Srte— Kohlen . Kriege wir tschafté, oder Kriegsamts telle erhaäitlich. Die Hefte enthalten die vollssändige Bekanntmachung. ĩ Im Vfeöember find auch die Gaswerke meldepflichtig. Auch Hetriebe, denen die Brennstoffzufuhr gesperrt ist, bleibe ne, beantwortet di nfragen beantwortet die zuständige Kriegsamtastelle. Unterlafssen der pünktlichen Meldung ist kate 5 .
Die kürzlich in Kopenhagen zur Besprechung vo Gefangenenfragen abgehaltene . gie w. Deutschland, Oesterreich⸗ Ungarn, der Tir kei. Rußland Rumänien, Dänemark und Schmeden sowse von einer AÄnjahl Rote Kreuz¶ Vereinigungen beschickt worden ist, hat ihre Arbeiten abge⸗ schlossen. Wie die. „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mft— teilt, ist das Ergebnis der Verhandlungen, die sich im unmittel⸗ baren Verkehr der Vertreter der kriegführenden Parteien abge⸗ spielt haben, in einer Reihe von Vereinbarungen zusammen⸗ gefaßt, über deren Genehmigung die beteiligten Regierungen sich innerhalb einer bestinimten Frist zu erklären haben. Die Vereinbarungen beziehen sich der Hauptsache nach auf den Austausch, die Internierung und die Behandlung von Kriegsgefangenen sowie auf die Entlaffung eines Teils der in feindlicher Gewalt befindlichen Zivilpersonen, darunter auch der nach Rußland verschleppten Ost— preußen. Der dänischen Regierung und dem dänlschen Roten Kreuz gebührt für die den Abgeordneten gewährte Gastfreund— schaft sowie für die wirksame Mitarbeit an den Beratungen der Versammlung der aufrichtige Dank des deutschen Volkes.
Sachsen.
Im Laufe der Beratung des Haushaltsplanes in der Zweiten Kammer sagte der Staatsminister Graf Vitzthum von Ecstädt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, be⸗ züglich des Wahlrechts und der auswärtigen Politik:
Der Vizepräsident Fräßdorf hat aus der Thronrede eine Heraus- forderung der Sozialdemokratie entnommen, weil die Thionrede nichts über die Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechts enthalte. Vaß die Regierung elne diesbejüglsche Vor⸗ lage nicht bringen würde, war schon daraus zu entnehmen, daß die Mehrheit des Vauseg etnem folchen Antigg ablebnend gegenüberssand. Ein Wahlrecht, dos ausschließlich den breiten Massen die Enischeidung im Staate überlassen und andere Schichten diesen Messen ausltefern würde, wäre ein unbilliges und ungerechtes Wahlrecht.
Ueber die auswärtige Politik bemerkte der Mmister: Ueher die Kriegeziele haben sich zwei Meinungen gebildet. Die einen verlangen, daß ein Friede erkämpft wird, der uns Ersotz der Opfer bringt; die onderen meinen, daß wir auf (inen möglichst baldigen Fri densschluß hinwirken, damit der Opser nicht mehr würden. Die Reichstag entschließ ing vom Jull 1917 kann unmöglich die Kriegsldge beurteilen, die sich im Oktobet und November gestaltet hat. Wir stehen duichrus auf dem Standpunkte, daß wir zu einer Verssändi⸗ gung mit unseren Gegnein bereit sinr, aber die Reichstagsbeschlüsse werden uns nicht abhalten, dem Gegner, der eine Verständigung ab— lebnt, die Folgen seines Tung in feiner ganzen Schwere auf uerjr gen. Wir brauchen nicht zu befürchten, daß wir mit unserem östlichen Nach⸗ har in absehbarer Zöit nicht zu einer Verständigung gelangen könnten. Es bandelt sich nur deärrum, daß sich dort eine Regierung bildes, welche bie Macht in den Händen hat und der deutschen Regierung rin ernsieg Friedengangebot micht. Von einem soschen in bie ber noch nicht die Rede gewesen. Wir haben keinen Grund, die Nerven ju verlteren. Unsere Lage ist auf allen Fronten ausgejeichnet, und wir dürfen der Oberen Heereslestung das Vertrauen entgegenbringen, daß sie die weitere Entwicklung der militärischen Ereignisse voll auznutzen wird.
Baden.
Der Landtag ist gestern durch den Minister des Innern Freiherrn von Bod man an Stelle des erkrankten Staats⸗ ministers Freiherrn von Dusch im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs eröffnet worden. Nach Bekanntgabe einiger Gesetzvorlagen sagt die Thronrede, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet:
Beim Abschluß des Krieges werden wir an der Schwelle einer neuen Zeit stehen. Die Verfassung, Gesetzgebung und Verwaltung des badtjchen Staates weisen eine stetige ,,, auf im Sinne einer starken Beteiligung aller Volkskreise an der deitung und Ge— staltung der öffentlichen Angelegenheiten. Unter Erhaltung der be⸗ währen Grundlagen unseres Staats wesens werden die Einrichtungen des Staateg, der Krelse und der Gemeinden in vertrauensvollem Zu— sammenwirken von Fürst, Volk und Regierung und den Landstänzen einer Weiterbildung zuzusühren sein, welche dem Geist der neuen Zeit R chnung trägt.
Großbritannien und Irland.
Nach einer verspätet eingetroffenen Reutermeldung sieht eine zum Haushaltsplan eingebrachte Ergänzung die Ein— stellung von wiederum 50000 Offizieren und Mann⸗ schaften für die Marine vor. Der Haupthaushaltsplan forderte 400 000 Mann aller Grade.
Im Unterhause fragte Richard Lambert erstens, ob die russische Regierung oder irgend eine Person, die vor ibt, die russische Regierung zu vertreten, einen sofortigen Waffen⸗ stillstand an allen Fronten zur Einleitung von Friedens⸗ verhandlungen vorgeschlagen habe. Zweitens, wenn dies der Fall sei, welche Antwort hierauf gegeben wäre. Der Staats- sekretär bes Auswärtigen Amtes Balfour bejahte die erste Frage und erklärte hinfichtlich der zweiten Frage, daß von der englischen Regierung keine Antwort gegeben worden sei und, soweit es ihm bekannt wäre, auch nicht von einem der Verbündeten.
Auf eine Anfrage bezüglich der aus Petersburg stammenden
Meldung von einer angeblich im September in der Schweiz stattgehabten internationalen Beratung von Finanz⸗ leuten erklärte der Unterstaatssekretär im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Lord Robert Cecil:
Wenn eine soiche Jusammenkunft stattgefunden haben sollte, so bat meineg Wiffeng kan englischer Staalgangehörlger daran tell= genommen. Sicher ist keinem ein Paß gegeben worden, um ihm die
eilnahme zu ermöglichen. Auch find keine Mitteilungen irgend. welcher Art über den Gegenstand zwischen der englischen und der
französischen Regierung i . — Lord Robert Cecil führte in seiner in Norwich ge
meldet, nach folgendes dug:
haltenen Re ye zum Schluß, iwie das „Reutersche Büro“ ch 6 nicht, daß Iritümer begangen wurden, aber wir
8 jührlen die strengsle Blockade durch, die jemalg befanden hat, und
sch lann mit Rächt behaupten, daß wir niemals die Grundsätze dez Völkerrechts verletzt haben, zu dessen Pertelbigung wir in den Krieg jogen. Der (hang der Ereignisse in Rußland war jwelfellos ein großeg Mißgeschick. Wir können nur hoffen, daß das große russische Volt noch einmal z. igen wird, daß unser rückhaltlofes Vertrauen nicht unangebracht war. Was sich n Italien ereignete, ist viel weniger ernst. Obwobl der uns zugefügte Schaden nicht gering war, war Ler Vor— eil unserer Feinde nicht groß, und wenn, wie wir alle boffen, die italie⸗ nischen Armeen jetzt standzuhatten vermögen, so brauchen wir nicht anzun hmen, daß die GFreignlsse in Italien den Gesamtaus ang de Krieges ernstlich verschlechtern. Die ernsiesie aller Fragen ist die Schifféraum frage. Ich glaube nickt, daß wir von sofortiger Hungergnot bedroht sind, daß wir vielmebr, wenn der UN Bootkrieg sich weiter entwickelt, wie er fich zu entwickeln scheint, das Vertrauen baben können, daß wir imstande sein werden, jede ernste Gefahr zu überwinden.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 28. November, Abends. (W. T. B.)
Von keiner Front sind bisher besondere Ereignisse gemeldet worden.
In Flandern setzte am 27. November gegen 4 Uhr Morgens starke feindliche Artillerietätigkeit gegen unfere Küsten⸗ stellungen ein, die bis S Uhr Vormittags anhlelt. Sie erreichte um 6 Uhr 30 Vormittags größte Stärke, obne daß Angriffe erfolgten. Nachmittags steigerte sich das feindliche Feuer vom Houthoulster Wald bis Zandvgorde und schwoll besonders auf unserem Stehungsbogen um Mpern erheblich an. Um 5 Uhr seßzte auf die Stellungen von Passchendaele halbstündiges starkes Feuer ein. Zu gleicher Zeit erhielt auch die Gegend von Becelaere bis Gheluvelt stärksten Beschuß. Nachts lagen unsere Stellungen in Gegend Dixmuide bis Houthoulster Wald unter starkem Störungsfeuer. Auch nach Süden bis Zand⸗ voorde währte die gesteigerte Artillerietätigkeit bis in die Dunkelheit und schwoll mehrfach zum Trommelfeuer an. Feindliche starke Patrouillen südlich der Bahn Boesinghe — ö. und nord westlich Passchendaele wurden resilos abge⸗ wiesen.
Bei erhöhter Feuertätigkeit im Artois wurden starke feindliche Patrouillen an der Bahn Arras — Douai zurück—⸗ geschlagen, während eigene Stoßtrupps westlich Deulemont Gefangene einbrachten.
Auf der Kampffront südwestlich Cambrai lag in den frühesten Morgenstunden des A. November starkes Feuer, das sich von 7 Uhr Vormittags ab von Bullecourt bis Fon⸗ taine zu stärkster Heftigkeit erhob. Kurz darauf entbrann⸗ ten auf der Front von Bourlon bis Fontaine außerordentlich erbitterte Kämpfe. Der Gegner führte starke tiefgeglie⸗ derte Infanteriemassen mit zahlreichen Panzerkraftwagen in den Kampf. In immer wiederholten Angriffen stürmte er ohne jede Rücksicht auf Verluste gegen unsere Stellungen an. Es gelang ihm schließlich, sich in den Besitz von Bourlon Wald und Dorf zu setzen und auch in Fontaine ein⸗ zudringen. Unsere rechtzeitig angesetzten und kraftvoll durch⸗ geführten Gegenangriffe warfen ihn in heißem Kampf aus Dorf Bourlon in den Wald zurück. Zahlreiche zerschossene Panzerkrastwagen liegen hier in und vor unserer Stellung. Auch aus Fontaine wurde der Feind in erbittertem Ringen wieder hindusgeworfen. Hier brach erneut eine Anzahl feindlicher Tanks vor unseren Gräben zusammen, andere wurden zur schleunigen Rückkehr gezwungen. Ueber 200 Ge⸗ fangene, von denen ein Teil der englichen Garde an⸗ gehört, sowie zahlreiche Maschinengewehre blieben in unserer Hand. Die erbitterten Kämpfe, zu denen immer wieder rische englische Reserven eingesetzt wurden, dauerten bis zum Einbruch der Dunkelheit. Bis auf den Südteil des Bourlonwaldes wurden sämtliche Stellungen den Engländern wieder entrissen, die bei ihrem Angriff und unserem Gegenstoß außerordentlich hohe blutige Verluste erlitten.
Auch auf dem Abschnitt von Mocuvres bis Bullecourt und im Süden von Rumilly über Grevecoeur bis Banteux lag storkes feindliches Feuer, das erst am Spätnachmittage nach⸗ ließ. Ein zwischen Moeuvres und Boulon unternommener schwächerer n gi fher Angriff brach in unserem Abwehrfeuer völlig zusammen. Die Stadt Cambrai wurde vom Gegner beschossen und mit Bomben belegt. Drei französische Einwohner sind hierbei getötet.
Auf der übrigen Westfront an vielen Stellen lebhaftere Feuertätigkeit. .
In der Champagne erfolgten am Morgen des 27. No—⸗ vember nach kurzer heftiger Feuervorbereitung Vorstöße zweier starker französischer Erkundungsabteilungen gegen unsere Stellungen nordwestlich Tahure. Unser Gegenstoß warf den eingedrungenen Feind unter Zurückbehaltung von Gefangenen
sofort wieder hinaus. Die Behauptung des gesirlgen Eiffel⸗ berichts, westlich von Tahure einen erfolgreichen Handstreich durchgeführt zu haben, ist unwahr.
An mehreren anderen Stellen der Westfront wurden gleich⸗ falls französische Patrouillenvorstöße blutig abgewiesen.
Großes Hauptquartier, 29. November. (. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Bayerische Sturmtrupps holten jstlich von Merckem 19ffizier 43 Mann und 2 Maschinengewehre aus den belgischen Linien. Tagsüber lag starkes Feuer bei Poelkapelle und
zwischen Becelaere und Gheluvelt.
Oestlich von Arras erhöhte Artillerietätigkeit.
Südwestlich von Cambrai ruhte gestern der Kampf. Zwischen Moeuvres und Bourlon, bei Fontaine und Frevecoeur war das Feuer zeitweilig gesteigert; auch Cambrai wurde von den Engländern beschossen. Kleinere Voifeldgefechte brachten Gefangene und Maschinengewehre ein.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Auf beiden Maasufern lebte das Feuer am Nach— mittage auf. Eigene Erkundungen verliefen erfolgreich. Bei Dieppe wurde ein französischer Vorstoß abgewiesen.
Oestlicher Kriegsschauplatz
Maz edonische Front keine größeren Kampfhandlungen.
und
Nahrung.
Italienische Front. Italienische Angriffe gegen unsere Gebirgsstellungen auf dem Westufer der Brenta und auf dem Monte Tomba
sch eite rten. Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff.
Oesterreichisch⸗ngarischer Bericht.
Wien, 28. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Nirgends besondere Ereignisse. ‚ Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 28. November. (W. T. B)] bericht. .
Mazedonische Front: Westlich von Bitolia, auf den Höhenstellungen im Cernabogen und in der Mogleng⸗ gegend südlich vom Dorfe Gradeschnitza hielt die lebhafte Artillerietätigkeit an. Im Strumatale Tätigkeit in der Luft. i Dobrudschafront: Bei Tulcea und Isaccea Gewehr⸗ euer.
Generalsiabs⸗
Der Krieg zur See.
Berlin, 28. November. (W. T. B.) Durch die Tätig⸗ keit unserer U⸗Boote wurden auf dem nördlichen Kriegs⸗ schauplatz neuerdings 3 Dampfer und 1 Segler ver⸗ nichtet, darunter ein englischer Frochtdampfer von mindesiens 5000 t sowie der englische Motorschoner „Morning Star“ mit 180 t Tonerde von Portsmouth nach Rouen. Einer der Dampfer wurde aus Geleitzug herausgeschossen.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Rotterdam, 28. November. (W T. B.) Der „Maasbode“ meldet: Das norwegische Segelschiff „Cedaarbank“ (2825 Br⸗To) wird seit 9 Mai vermißt. Der norwegische Dampfer „Thor“ (4739 Br. To.) ist auf der Reise von San Francie co nach JYokohama untergegangen. Die Dampfer „Rizal“ (2744 Br. To) und „Villen“ (9655 Br⸗To.) sind im Mittelmeer torpediert worden. Die Dampfer „Halifar“ (1875 Br. To.) und „Rio de Janeiro“ (3583 Br.To.) sind versenkt worden.
Parlamentsberict.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
In der heutigen (98. Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten, welcher der Staalsminister, Staatssekretär des Kriegsernährungs amts von Waldow und der Minister für Landwirischaft, Domänen und Forsten von Eisenhart-Rothe beiwohnten, wurde die Beratung der Anträge der ver⸗ stärkten Staatshaushaltskommission, beneffend die Sicherstellung der Volksernährung, und der zu ihnen gestellten Abänderungsanträge in Verbindung mit der Be⸗ ratung des Antrags der Abgg. Hamm er und Gen., betreffend Wiederherstellung der Freizügigkeit des Handels, fortgesetzt.
Abg. Stull (Zentr.): Wag ich im Frübjahr in melner Etats⸗ rede gesagt babe, zur Sichersitllung unsereg Extstenzlampfes gehöre zuerst Produktion, zweitens Produktion und drittens Produktion, gilt jetzt in verstärktem Maße. Daneben müssen die vorhandenen Vorräte restloJz ergriffen, richtig bebandelt und welse verteilt werden zu Preistn, die sovobl dem P odyzenten wie dem Kon⸗— sumenten ger'cht werder. Es ist nicht zu leugnen, daß wir in den trsten zwei bis zweieinhalb Jahren dis Krieges der Produktton nicht diejenige Aufmerksamkeit gewidmet haben, wie es hätte geschehen sollen. (3astimmung.) Wr hatten nicht mit einer so langen Kriegs⸗ dauer gerechnet, und die Zeit bat nicht für uns gearbeitet. Wir mussen unt mit der Tatsache abfinden, daß die Etnährungsschwierig⸗ keiten auch nach dem Kriege fortdauern werden, weil sie in der genzen Welt vorhanden sind. Venbalb darf auch nicht eine einige Mapregel unausgeführt bleiben, die geeignet ist, die Produktion zu fördern. Das Ernieerarbnis ist noch nicht abgeschlessen, doch ist nach den Eiklärungen des Stagtesekretärs die Brotgetreideernte als eine knappe Mittelernte zu bezeichnen; an Futtergetresde stehen nur mäßige Quanten jur Verfügung, die Frühdruschp ämie hat, wie wir gestern hörten, gürstig gewatt; es ist infolgedessen keine Lücke in der Er⸗ nährung entstanden. Die kleinen Landwinte, denen nicht die Maschinen zur Verfügung standen wie den großen, müssen entschädigt werden. Ver⸗ derben von Brotgetreide muß unter allen ÜUmständen vermieden werden. Leider ist die Kartoffelbestands aufnahme hinter der Schätzung zurückgeblieben. Da der Viehstand zurückgegangen ist, bildet neben dem Brot die Kartoffel den Hauptteil unserer Das erforderliche Saatgut muß zurückgestellt werden; acht Zentner Saatkarteffeln für den Morgen sind unzureichend, selbst zehn Zenner bieten kaum Sicherheit für die Grnfe. Von einer Pramie für den Anbau versprechen sich meine Freunde nichts, vielmehr wird der Landaiit daduich zum Anhau angerefzt, daß das Saatgut für die Bewirtschaftung in der Landwirtschaft freigegeben wird. Mie falsche Preis bestimmung hat im Laufe des Sommers den star ken Rückgang des Viehbestandes verursacht; auch das Schlachtgewicht geht infolge des Futtermangels und des Streumangels jzurũck. Ein Gewalt⸗ mittel zur Erzeugung von Milch und Fett gibt es leider nicht. Mit dem drohenden Rückgang der Fleischratton werden wir ung abfinden müssen. Der Antrag, wenigsteng so viel Kartoffeln anzubauen, als für die Ernährung der Bevölkerung notwendig ist, ist selbstyerständlich; die Kartoffel muß auf jedem geeigneten Boten angebaut werden. Wir müssen aus jedem Quabraimeter Boden den böchsten Ertrag zu zieben suchen. Die Klagen über die Verteilung der Viebabgabe sind nicht unbegründet, denn da der Großgrundbesitz verhaltnißmäßig einen zu geringen Bleh— bestand bat, wird er bei der Verteilung der Viehabaabe nach der stopf⸗ zahl begünstigt gegenüber dem Kleingrundbesitz. Das erregt Erbitterung. Auch der kleine Landwirt will seine Pflicht gegen das Vakerland er füllen, aber er will nicht gegen den Großbesitzer benachteiligt werden. Die Viehhandelsverbände reißen die Vie hver sicherung an sich. Wir haben 600 kleine Viehversicherungegesellschaften, die für alle Landwirte augreichen. Man könnte höchstens die Viehversicherung genossenschaftlich ausbauen. Die Viehhandelsverbände sind ein Gebilde der Kriegs⸗ zeit, man sollte sie nach dem Kriege nicht bestehen lassen. Bie Erklärung des Landenfleischamts, daß eine Veisicherung nicht vor.=
liege, kann ich nicht gelten lassen, denn die Uebernahme eines
Risikogs gegen einen bestimmten Betrag ist eben eine Ver⸗ sicherung. Wir können ung mit diesem Bestreben der Viehhandels⸗ verbände nicht einverstanden eiklären. Die Schafzucht, die Ziegenzucht und die Geflügelzucht durfen nicht vernachlässigt werden. Eg wird nicht
) Ohne Gewähr.