1917 / 285 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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denatsbibliothek

Berlin

.

Nr. Datum Inhalt

Bezeichnung der Gesellschaft Sitz des Reichs⸗

der Bekanntmachung und Staats.

anzeigers

Wieler & Hardtmann Akt. Gesß. ...... Danzig Verlosung 307 29. 12. 1

Wiesbadener Kronen Brauerei A. G.. Wiesbaden 305 27. 12. I

August Wolfsholj Preßjementbau⸗Akt. Ges. . Berlin Hauptversammlung 305 27. 12. 1 Württembergisch⸗Hohenzollern'sche Brauerei⸗ Gesell⸗ Rechn.⸗Abschl., Gew.

ee Stuttgart Vertlg., Au fichtgrañ 307 29. / 12. 1

gechau. Krlebitzsche Kohlenwerke, , Akt. Jes. Zechau S.⸗A. Hauptversammlung 304 24. 12. 1

Jimmermann· Werke A.⸗Ges. ...... .... Chemnitz Aufsichtsrat 305 27. 12. 1 Zuckerfabrik Stuttgart.... ...... Stuttgart⸗ Rechnungsabschluß,

Cannstatt Gewinnvertellung 304 24. 12. 1

Zucker handelzunion Akt⸗Ges. .. ..... ... Hamburg Rechnungtabschluß 305 27. 12. 1

Denen, de Geh afra fen. Men emsn H in Der si n. Druck der Norddentschen Buchdruckerei und Verlagtz. Anstal, Bern 8M. Wilhelenstr. r. 33.

get unmnagem e,

533 .

Einzelne Aumm ern kosten 285 Rf.

M 228.

ner Aemgrpreis vierteljãhrlich 6 4 230 Rf. . Ane Nostaustalten nehmen Gestellung an; für Gerlin außer den Nostaustalten nud Jeitungs nertrieben für Kelbstabholer

auch die Aõnigliche mr n n, SV. 8, Wilhelmstr. 22.

D Berlin, Somiben, den J. Dezemher, Abends.

Auelgenpreis sur den Naum einer 5 gespaltenen Eiuhrita- zeile 80 Hf., einer 8 gespaltenen Einheitzjeile GO Bf.

eigen nimmt an:

die Abnigiiche Geschastastelle dea NReicha · n. Ataatz an zei gern

Berlin 8 W. 48, Wilhelnstrafte Ne. 82.

1917.

2. des amtlichen Teiles. omen . gieich.

Bekanntmachung, betreffend Wertpakete und Eilbestellungen.

Belanntmachung der Reichsbelleidungestelle über baumwollene Verbandstoffe.

ve nn, der Reiche belleidungtsielle über die zum Er⸗ werb un n von baumwollenen Verband⸗

feen r! berech igte Si

Bekanntm ö gen r zbelleldunga telle über eine Aenderung

der Au ebewilligung zu 87 der Bundesrats verordnung

vom 19. Jun a3. Dezember 1516 für Lieferungen an Klein⸗

handler n itarbeiter auf Grund der Bescheinigung IV. Betkannim Reichsbekleidungsstelle zur Abänderung

der Hrn, nach? n . die Erteilung von Bezugsscheinen . 6 . ] zj z ,

. aA zuigreich Preußen. Grnennungen r, e , . Standes erhõhungen und sonstige Her Alveränderungen. grlasse, betreffen Anwendung des vereinfachten Enteigmmgs⸗ ben,. bel der Erweilerung der Abraumhglden der

d . Lennhardt bei Neumarl i. Kr. Quer

sischaft m. d kin bei Walbalges heim . treffe 2 k ö ;

2h GSeila i . ö vember d. J zu wo wecken genehmigten oaen e k ind Vertriebe von Hen lr er

* ma. 39

Seine Maje lat der Könlg haben Mleranddigss geraht:

dem EGisenhah K. a. D., Rechnunggrat Siey ers . auer andkrels Herford, den Roten Adbler⸗ orden art g

dem Canba richte äfsidenten, Geheimen Ober usttzrat

Friedberg in He . den Stern 8. Königlichen n

39 . Schmiter!löm auf Draheim, er von Schmiterlsw ra

Kreis Jieufte m Rechtsanwalt, Geheimen Jusligral

Sch 6. 5 in . . Kronenorden dritter n.

Dhlt i d . 1 , . . . lied a , .

enges in Unterliederbach, 8 ge den Abler der gh her des an er ge gelände, d.

, ,. a. D. Schotte, ben Eisen⸗ 2 . 44 ohr, sämtlich in Osna⸗

Pin E se in . und dem Eisenbahn⸗ weich f . . 39 Ober kötter in Burgsteinfurt, Kreis Steln⸗ surt t n . des Angameinen Ehrenzeicheng,

, ,, n , ,. in Naumburg 9. S., dem . Mey er, dem Elsenba ,,

nmelchen siellein a. D. Chrzon owgti in Gsnabꝛ iich. Schin el ,. ,, , reis Wittlage, dem 54. ahn⸗ tam m in Petrinensaß, Küreig Gerdauen, den

ö a. . beide in Osnabrück, den Eisen⸗

ir n Bahnunterhaltunggarbeitern Du lisch in Kalborno,

Landkrelt ie nent . in Atter, Landkreis Osnabrück,

Stolte in Jengerfch Teepe in Sennlich, Krels Teqien⸗ urg, das Illgem ö . sowie dem bisher Lier e n den arbe lter Flecke . 6 nan eis u . das nn. ir geichen im ie zu verleihe

. rn. Bekanntmachung. tür die det vom 17. bis , De⸗ er trelen auf Grund des 8 50 Ziffer 1 des ober 8671 im ehe seh ff nachfie henden Be-

n, die imter den gegenmürtigen, dur den Krieg tie Se ,, , notwendig h

i gur Befärber ung unter , werden

ö . h, n, ,n een.

ke Michel und Vesta bei Groß Kayna und erbe 354 , , durch die

technlkern 6 dergl. err e, die in I. A gtznunten

scheinigung ein er der von den Sihezzentralbchs

y 36 rn . zu verwenden.

ostges 2

. ki in n e g il i n 3

oder Wertpapiere, nilunden, Goh, Silber, Ebelsteine oder daraus gefertigte Gegenstůinde enthalten. Pakete mit anderem Inhalt sind während der angegebenen 6h ; von der Versendung unter Wertangabe aus⸗ eschlossen. 7 ** erlangen der Eilbestellung ist für die

e g n, Tage bei gemöhnlichen Paketen, die von

Privatpersonen herrühren, nicht zugelassen. Berlin, den 30. November 1917.

Der Reicht kanzler. In Vertretung: Rüd lin.

Bekanntm achung

der Reich sbekleidungsstelle über baumwollene Verbandstoffe.

Vom 1. Dezember 1917.

Auf Grund der S5 1 und 2 der Bundesrats verordnung über Befugnisse 3. Reichabekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) wird . bestimmt:

51.

Fertige V ibar dssoffe aus Web. Wirk oder Strickwaren Meter⸗ ware und sertig geschnittene Binden), die e. oder zum Teil aus Baumwolle hergestellt sind, dürfen, . sie fich im Befige von Veibandstoffabriken oder hon Händlern befinden oder kü. ftig von Veibandst off abriken fertiagestellt werden, im Großhandel nur an die

von der Reiche bekleidun asslelle . bejeichnende Stelle und von dieser nur 3 . veräußert werden

Verbandstoffabrlken durfen kann Verbandssoffe aus Web⸗, Wirk⸗ oder Strlckwaren, die ganz oder zum Tell aut n, . 6

ind, nicht mehr im Rleinbandel an Verbraucher veräußer

, * die zur Zelt 9. , der 5

en 1 , 36. ö Verbandstoffen mit Augnahme der zur Zelt dig Inkrafttretens dleser Belanntmnachung bel ihren Kleindbandeigb. rlaussfiellen. befindilchen * unherzũglich der J nach Art ae Menge mitzuteilen.

n der gorsgijst des 8 1 Ir ben 3 Mengen unberũhrt, dle

ö. n. na fi esl zur . der hier he betleldun ge ktelle

ien sind, ebenso die Mengen bie auf Grund von Aufträgen des keln oder der Marine ange ö. sind.

Ole Beru ßemmg von . . aus Weh, Wirk oder Strictnaren, die . oder jum Tell auß Baumwolle , sind, an die Verbraucher it allen andern Personen alt den 5 4 ge⸗

nannten Geweꝛnbt trelbenden verboten.

Gewerbetreibende, deren . geen ec bebec e auf Klein⸗

r handel mit Verbandstoffen aus W * Whrk⸗ oder Sirikwaren ge⸗

richtet ift, ins beiondere Apotheken und Vrogey handlungen, durfen sfolche Verbandstoffe an Verbraucher nur auf schrlitliche Verordnung

eines a rr Frier hn Arztes (auch Zahn oder Tierarztes) veräußern.

dürfen für ihren eigenen beruflichen Bedaif Verband⸗

stoffe der in * 3 bezeichneten Art sich ichristiich verordnen. Dle q ʒtůiche ö. der nur den ö. die allernachfle Zeit . il seg enen eg ., des beruflichen * , des Arztes er⸗

ligen, und zwar unter Berücsichtigung der

orrat . an Dub sonftiger Web⸗, Wlrk⸗ oder ,, für , nn n, Zweck Verbandstoffe aug Papiergarngeweben oder

zn verwenden. ordnungt zettel zu menden. die anbeꝛweltige Verordnungen nicht

enthalten durfen. oren alt . Zahn⸗

ür den beruflichen Bedarf anderer * ierter . 2 Deilge 3 6 Verkandstoffe aus Web-, Wir oder ; , . Tell a . . bergestellt sind en, e. besonbere Be estimmten ärntlichen

Werbandsloffe nach Art Sle soll nar denjenigen Vbessen die Meruinaiperson tn lsse zur o e n ihres e g , n n er,

e zu Wh k⸗ und r rn die Lab neff w eder Papier

Regel des V z

ö e, n, fat xiesen grid e Bescheinlgung 1

un d Slngiahr beym. a .

zerrat le die a 2 bie elt ere, i * de . elge

Die Gewe bettet enden wandolbelen usw.) heben die e .

Verordnungen bemw. Ve fehl igen durch i,. Vermerl un ter n. lere erer, m,,

ju machen, die ungültlgen * bann geordnet aufzubewahren.

7. Dtnenlinde⸗ iind leine 6. im Sn dleser Belannt⸗ machung. .

Die Apothelen haben e g. gen , aber , .

185. Feirmber 187, shrem gefamien Be

Web-, Wil oder Sirickwarer, die ganz oder ö . i m wolle h hergeflellt sind, nach Gattung und Menge bei g .

dungtiflelln . bieilung B e .

long) in Berlin W. 50, Närnbergerplatz t zu melden.

pier Zu der schriftlichen Verordnung der Aerzte sind be sondere Ver. verordnung vom 10. Jun! / . Dezember 1

Die Vorschriften dieser ä n . fiaden keire An

wendung:

J. auf Verbandsloffe, die bei plötzlichen Unfällen eder 8 krankungen benötigt werden, wenn die 3 n r gern, der Verbandfloffe nach den Bestimmungen d

elanntmachung die Person des Verunglücten oder krankten gefährden würde;

2. auf die von den Heeregverwaltungen oder der Mariae verwaltung beschlagnahmten Verbandftoffe wãbrend der Dauer der Beschlagnahme;

3. auf den Erwerb von Verbandstoffen seitens der . verwaltungen und der Marineverrealtung.

10. Als ,, e Behörden, a zur Festsetzung der näheren Be stimmungen zur Uusfübrung und Neberwachung der Einhaltung den Vorichtisten dleser n,, , berufen sind, 66 die 5 8 18 der Bundesralsverordnung ü vie Negelung des Nerkrhnn niht Web⸗, Wirk⸗, Strick- und . . 16. X Dezember 1916 e, ,, S. 1126) in der Fassung der 5 verordnung vom 1. März 1917 hn im cs hn, e 196) bin fich der Bezugoscheine bezeichneten Behörden.

11. Die Reichs bekleidun gsstelle an sich vor, weitere a, von den Vorschriften . Bekanntmachung zujulassen.

Wer den Bestimmun gen . Belannt machung e ee, wird guf Grund der Vorschrift des F 3 der Bun J, über Befagniffe der Reiche belieidungsstelle vom 22. Mär 1817 Gefängnis biß zu einem Jahr und mit Geldftrafe bin mu tednransend Mark oder mit einer die ser Strafen bestraft.

Reben diesen Strasen sann! gu die jn 8 3 der Sundegratz. verordnung über B fugnisse der Relchs de lleldungs fte le err r Nebensttasen erkannt werden.

13. Die , tritt 66 t in Kraft.

. . 1 Denmher 1017. Neschobekleidungsstelle. 9 e, . Rat Dr. Beutler, Kag⸗ missar für bürgerliche Kleidung.

Sekanntm achung der Reichs bekleidungsstelle über die hum Grwerd

und zur , von baum wol lenen Verbant· e

stoffen berech tigte Stelle.

Vom 1. Dezember 1917.

Auf Grund des 81 un 1, der , . .

Reichs bekleidungsstelle über baumwollene Ver handstoffe 1. Dezember 1917 wird die Hageda ,, Apotheker) in Berlin NV. S7, Dortmunderstra

.

Sielle bezeichnet, an welche umb von welcher fin dun ren

genannten Verhandstoffe veräußert werden durfen. Berlin, den 1. Dezember 1917.

Reichs belleldungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichs kommissar für bürgerliche 9

Bekanntmachung

der Reichsbekleidung sstelle über eine ae derne der Ausnahmebewilligung zu 87? der ;

Lieferungen an Kleinhändler und Verarb * ef Grund der Bescheinigung ITV. .

Vom 1. Dezember 1917.

Dle Ausnahmebewilligung L vom 21. Auqust 1916/8. 3 nuar 1917 (Reichsanzeiger 1916 Nr. Wo, 1917 Nr. 1 7 der Bundes ats verordnung über die Retelng des mit Web⸗, Wirk⸗, Strick- und bee, , vom 10. Jnmi / . ir. 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1420 wird wie folgt:

ö. Bestlmmung unter d *. Absatzeß 1 chu tue der Ab über das Vngrll dl Voraus * . ö der w .

eberjeit widerrufliche B ar, heerlee derer een

Der 6 2 8 . Wortlaut:

. 9 elne n . . . 9 r x Riesttürg dem richter . beinen, n de

schrift ist genau die c. de g , 3 der Gegenstand der Lieferun , . sowie die Zeit der 1. 7 . 1m n. mer

D t di k . 6 tele Atschrift ö seinem .

Berlin, den 1. Dezember 1917.

Reicht beleidunge stelle J. . 2

Geheimer Rat Dr. Reichs kommissar für bürgerliche Kleid.

2 ö d 9

9 w/ Q Q Q Q Q Q 2 .