Wohnhaus mit Nebengebäude und Gärlen (28,24 a) der I) Husson, Vital, Handlung ebilfe in Per» 1s, 2) Pot lon, Eugen, Chauffeur, Ehefrau, Maria Rosa geb Pusson, in Paris, in Miteigentum je zur Hälfte (Verwalter derselb!).
Straßburg, den 13. Dezember 1917. Mintsterium für Elsaß⸗Lothringen Abieilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang s⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 196 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
G64. Lite.
Besondere Vermögenswerte: Die Hvvothekenforderung von 38 000 M nebst 50/9 Zinsen der f anzöstschn Staalgangehörigen Ehefrau Badre, Ludwig Heinrick, Wasser⸗ und Forfthilfsin spektor, Marte Luise Pauline Klara, geb. Matre, in St. Sons gegen Heinrich Quarnter in Hattingen (3 vangsderwaller: Notartats— sekreär Mangin in Lö chingen).
Straßburg, den 13 Dezember 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittm ar.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 214 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6168 eine Bekanntmachung über die Wahlen nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte, vom 11. Dezember 1917, unter
Nr. 6169 eine Bekanntmachung über Lohnpfändung, vom 13. Dezember 1917, unter
Nr. 6170 eine Bekanntmachung über Beschaffung von Papier holz für Zeitungsdruckpapier in Elsaß-Lothringen, vom 13. Dezember 1917, und unter
Nr. 6171 eine Bekanntmachung, betreffend Anwendung der Vertragszollsätze, vom 13. Dezember 1917.
Berlin W. 9, den 15. Dezember 1917. Faiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädiast geruht:
dem Oberbahnhofsvorsteher Berger in Bromberg den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Die von dem außerordentlichen 54. Generallandtage der Ostnrenßischen Landschaft am 24. Oktober 1917 vollzogene Wahl des Wirklichen Geheimen Oberregierunasrats Dr. Kapp auf Pilzen zum Genera slandschaftsdirektar für den Zeüraum bis zum 1. Juli 1922 ist vom Königlichen Staatsm nisterium auf Grund Allerhöchster Ermächtigung unterm 27. November 1917 bestätigt worden.
Justizministerium.
Dem Oberlandesgerichtsrat, G heimen Jußizrat Mulertt in Naumburg a. S', dem Lan gerichte dir kior Geheimen Justizrat Schnöder in Ruthen i O⸗-Schl,, dem Amtsgerichte⸗ rat. Geheimen Just zrat Cohn bei dem Amtsgerichte Berlin— Mitte und dem Amisrichter Dr. Mengel in Magdebug ist die nachgesuchte Dienstenilassung mit Ruhegehalt erteilt.
Der Amtsrichter Mende in Königshütte ist aus dem Amte aeschieden.
Es sind versetzt: der Staatsar waltschafts at Boldt von der Obeistaatsonwaltschaft bei dem Kammergericht an die Oberstaatsanwaltschaft in Breslau, der Siaatsanwalt von Clausewitz von der Staatsanwajltschaft des Landgerichts II in Be lin an die Oben stagte anwaltschaft bei dem Kammergerichte und der Staatsanwalt Wilhelmi in Bielefeld nach Bochum—
In der Lsste der Rechts anwälte sind gelöscht die Rechts— anwälte: Freiherr von Unruh bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Gaßner bei dem Amtsgericht in Hannover und Dr. Stawski bei dem Amtsgericht in Pofen.
In die Liste der Rechte anwälte sind eingetragen: der Rechte anwalt Kothe aus Göttingen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Lüneburg, der frühere Rechtsanwalt Warmbrunn hei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Essen und der frühere Rechtoanwalt Küster bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Münster.
r / —
Aichtamtliches.
Deutsches Neich.
BVreußen. Berlin, 17. Dezember 1917.
Amtlicherseits wird durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ geteilt, daß von den bevollmächtigten Vertretern der russischen Obersten Heeresleitung einerseits und den Obersten Heeres— leitungen von Deutschland, Oesterreich Ungarn, Bulgarien und der Türkei andererseits am 15. Dezember 1917 in Brest Litowsk der Waffenstillstandsvertrag unterzeichnet worden ist. Der Waffenstillstand be⸗ ginnt am 17. Dezember Mittags und gilt bis zum 14. Januar 1918. Falls er nicht mit siebentägiger Frist ge⸗ kündigt wird, dauert er automatisch weiter. Er erstreckt sich auf alle Land⸗, Luft⸗ und Seestreitkräfte der gemeinsamen Fronten.
Nach Artikel IX des Vertrags beginnen nunmehr im Anschluß an die Unterzeichnung des Waffenstillstandes die Verhandlungen über den Frieden.
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
Am 13. Dezember 1917 versitarb in Berlin⸗-Wilmers dorf an den Folgen eines Schlaganfalls der Geheime Oberregierungs⸗ rat und vortragende Rat im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten Dr. Max Klatt. Er war geboren am 17. Mal 1853 in Bratwien, Regierunesbezirk Marienwerder, als Sohn eines Großarundbesitzers und Deichgrafen, besuchte nach dem fiühen Tode seiner Eltern das Gymnasium in Graudenz und das Friedriche⸗ Gymnasium in Berlin bis 1872, studierte an den Universitäten zu Berlin, Breslau und Göttingen vornehmlich Geschichte und Germanistik und promovierte an letzterer Universität 1877 als Schüler Curt Wachasmuths mit einer wissenschaftlich be⸗ deutsamen Arbeit über griechische Geschichte, die später erweitert in Buchform erschien unter dem Titel „For—⸗ schungen zur Geschichte des achäischen Bundes“. Nach— dem er im Jahre 1878 seine Staatsprüfung, gleichfalls in Göttingen, und in Berlin und Frankfurt a. d. O. sein päda⸗ gogisches Probejahr abgelegt hatte, war er von 1879 ab als Lehrer tätig am Königlichen Friedrichs gymnasium in Frank⸗ furt a d. O, an der Sophienrealschule und dem Lessing⸗ gymnasium in Berlin. Durch umfessende und erschöpfende statistische Untersuchungen über die Alters⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse der Lehrer der höheren Schulen Preußens, die eine entscheidende Bedeutung gewannen, wurde die Aufmerksamkeit des damaligen Ministerialdirektors Alihoff auf ihn gelenkt, der seine Berufung in das Königliche Vrovinzialschulkollegium in Berlin im Jahre 1903 veranlaßte. Von hier wurde er im Jahre 1910 als Geheimer Regierungs— rat und vortragender Rat in das Ministerium berufen. Im Jahre 1914 erfolgte seine Beförderung zum Geheimen Sberregierungsrat. Klatt hat als Lehrer, wie einer seiner Direktoren von ihm bezeugt, den segenszreichsten Einfluß auf die Jugend ausgeüht, die mit Verehrung und Liebe an ihm hig. Als Verwaltungsbeamter hat er dem Staate hervorragende Dienste geleistet und sich durch Umsicht, Besonnenheit, praktischen Blick und eindrin endes Verständnis ausgezeichnet. Bei der Oberleh erschaft Preußens, die zu ihm als einem ihrer Führer emporsah, genoß er un— geteilte Liebe und unbegrenzses, wohlverdientes Vertrauen Das Andenken an seine charaktervolle, liebenswürdige Persön⸗ lichkeit wird wie in der preußischen Unterrichtsverwaltung, so auch unter seinen Berufsgenossen unvergeßlich bleiben.
Die französische Regierung hat, wie „Wolffs Tele— graphenbüro“ mitteilt, verboten, den kriegsgfangenen und zivilinternierten Deutschen Zinsscheine französischer und auch russischer Wertpapiere auszuhändigen. Den Angehörigen Kriegsgefangener und Zivilinternierter wird daher empfohlen, derartige Zinsscheine auf diesem Wege nicht mehr nach Frank— reich zu senden.
Eine entsprechende Anordnung gegen die feindlichen kriegs⸗ gefangenen und zivilinternierten Franzosen in Deuischland ist veranlaßt worden.
Dem Entwurfe der am 13. d. M. vom Bundesrate verabschiedeten, inzwischen im Reichs⸗-Gesetzblatt verkündeten und im amtlichen Teile der heutigen Nummer des „Reichs— anzeigers“ veröffentlichten Berordnung über Lohnpfändung war folgende Begründunn beigegeben:
Dit ertzu un, für Arbellen oder Vuntte, wesche auf Grund ins prtpaten Arb its, oder Dienstoe hälmiffes Cel inet gerden, ist nich 5 4 Nr. 4 des Ren tzes, ken ffand die Reschlaanähme des. Arrette« oder VUienstleh s, vom 21. Junt 1869 (Bun es= LWes tze l. 1865 S. 242 und 1871 S. 63, Reiche-Hesetzbl. 1897 S. 159, 1898 S. 332) der Psändang unbeschrantt unter— worfen, jowen der Gesamtbetrag eer Vergürung te Summe ven tr tgu! nr fünsbunterr Mart für as Jahr überheigt. Mit Racicht aan die duich den Krieg berbeigeführte Teumrung ist durch die Hetannim chung uber die Ciaschtäntung der Pfangbarteir don Lohnt, Gebalte⸗ und äbnltc en ansprachen vem 17. Mat 1915 (Reichz⸗Gesetzbl. S. 285) die Pfsandungegiinje auf dir Summe von zweitausend Malf hinaufgerücks! wo de. Die glu iche Gienze bar die Bekanntmachung vom 22. Mär 1917 (Reichs- Kesetzbl S. 254) für
sonen hestimmt. Sei dem hit die f rischrenense Pest uerung der wichtigsten Lebensbedürfniss-⸗ vielfache Wänsche nach (iner weürr— gebenden. Ctuschtänkung der Pfandba teit jener Ansprüche rege werden lassen. Der Reichsa) ha, sich di sen Wünschen ange— schloffen und am 26. März 1817 solg nor Erich ießung (Hiuc'f. des meichstags 13. Leg.⸗Per. II. Session 1914/1917 Nr. 665 unter 11 4) angenommen:
den Reichskanzler zu ers⸗ch n, zu veranlassen, daß die Pꝛfand⸗ barkeit von Lohn., Ga halig⸗ und ähnlichen Ansprüchen weiier ein eschränkt wende, als es durch die Befannimachung vom 17. Mat 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 285) geschehen ist.
Es muß anerkannt werden, daß für eine anderweite Regelung der Pfänduncsgrenze ein drin g⸗udes Bedürfnis bestebt. Pie nach den geg'ngä s tigen Vorschtiften pfandfrei bleibende Samme reicht inz— hesondere für Schuldner, die einer zahlreichen Familie Unter— balt zu gewähren haben, kaum zur Beschaffung der not— wendigsten Lebensbedürfnissc au. Ben hestehenden Schwlerig⸗ kelten durch, eine umfassende geser liche Neuregelung des Lohn. pfändungswesens zu begegnen, ersch int untunlich. Abgesehen davon, daß ste lum mit ker erforderlichen Beschleuniguag durchgeführt werden könnte, erschmeren die außergewöhnlichen Preis⸗ verhaltnisse der Kriegszeit die Best mmung elner auch fär die Friedeng— zeit zutreffenden Piändungsgrenze. Es erscheint daher geboten, im Wege der Bundesraisderordnung Abhilfe zu schaffen.
Für eine weitere Einschränsung der Pfänbbarkeit von Lohn— ansprüchen bietet sich einmal der Weg einer weiteren Hinauf ückung der jetzt benehenten siarreu Pfändun, ggrenze, eiwa auf einen Jahres- heirag von zweitausend fünfhundert Mark, zum andern der im § 850 A6. J Nr. 8, Abs. 2 der Zivilprezeßordnuüng sür dle Pfändung des Stkalts und der, Vensionen bon Beamten beschrittene Weg' der Staffelung durch Fesisttzung einer pfandfrelen Quote deg Gefarnteln— kommen s, soweit es einen bestimmten Jahresbetrag überstetgt. Die erstbezeschnete Regelung würde dem System des Gesttzes vom 21. Juni 1369 am messten enisprechen und ür dite praktische Vandhabung den Vorzug der Einfachheit bieten. Anderseitg läßt sich nicht vertennen, daß eine für alle Schuldner alelch b messene starre Pfaͤndungsgrenze die Berůcksichttgung der Verschledenhesften in der Lage der einzelnen Schuldner autschlteßt. Sle belaßt zahlreichen Schuldnern, die nur für sich zu sorgen haben, einen größeren Teisf ibreg Ginkommenz als zur Besireltung des Lebengunterbasté bei der gebotenen Gin. sch änkung erforderlich ist, und nimmt Schuldnern mit zahlreicher Fan4glie mehr, als sie enibehren können. Auch dem Umstand, daß nicht seltn dem Beiug eines Föberen Lohnt Pflichten gegenüberstehen, deren Erfüllung elnen gewissen Aufwand erfurdert, tränt sie nicht Rechnung. Endlich achwächt sie das Intereffe des Schuldners an ber Erlangung eines köheren Einkommens ab. Diefe Jlachtelle werden durch elne Staff lung der Pfär dungsgrenze vermteden, und zwae in der voll tomm nsten Wetse dann, wenn die Staffelung sich nicht darauf beschränkt, eine nach den Unterhaltepfl chien det Schuldners abgentufte,
aber immerhin unbewegliche Grenze zu ziehen, sondern den vfandfrelen Teil des Lohnes nach Bruchteilen des gesamien w n, so⸗
die Pändang des Ruh geides dei un Pripzidt nst angestellten Per⸗
weit (s einen bestin mten Jabreeheireg i berstejgt, bemißt. g.
wurf schlägt vor, diesen Weg zu be schrelten. Er geht kemgen Ert. der jetzt bestehenden Pfändungsgrenze alg unterer Gien ß ven und lätt von dem sie überneigenden Lob neinkom mne . nid 8 4, Rr. bez Gesetz:s dem Ae , le, jst der Pfändung unbeschränkt unterliegt, gewisse Bruchteile so l 2 Han dfrei, als der gesamte pfandfrei bleiber de Betrag bestimm! 2 1 Gren zen nicht überschr ttet. Die e Regelung gestattet die aus Hh. und bevölk-⸗runge politischen Erwägungen erwünschte Rü csicht ! al. l, die. Berbältziss. Lererre cher Femilt en und fördert daz a. n. Inttresse der Geäubiger liegende Streben des Schuldnels ö. Stellung, aus der er sein Ch kammen bezieht, zu beh. lte— ud s . Lage dusch Erreich eng eines böh ren Verdi nstes zu veꝛbessemn * die endgültige Gestallug ves Lohnpfaͤndur gzrechtg, die Per pid . lichen Gesetzgebung vorbehalten bleiben muß, werden die Grsablu dcin die bei der Pandhabung der Verordnung gemacht werder ö. Wert sein. R
Zu den einzelnen Vorschriften ist folgendes zu bemerken: Der
§ 1
sieht die erforderlichen Voischlifien für die Beslimmung des pfand freien Lohnretrags vor. Soweit der Lohn die Summe bon . taufend Mark für das Jahr nicht übersteigt, behätt eg bei den be. stehenden Vorschriften fein Bewenden. Von dem Mehrbetrag inf . Zebntel in jedem Falle pfandfrti. Um je ein weilercs Zehnte ech sich die Unpjändbarteit, soweit der Schuldner seinem Ebegaflen ode ehflichen Ablömmlingen unter sechzehn Jahren Unterhall zu ge wb et hat, jckoch tergestalt, daß höchstentz fuͤnf Zehntel de— Mehrbettagz der Pfändung nicht unterworsen siad. Duich diese Erwe terung der Pfändungsbeschtänkung soll die Erfüllung der Unterhaltexflich ju. gunsten derjenigen Prsonen sichergestellt werben, die in der Regel den Hauskand des Schuldneig teilen und im engeren Sinne seine Familie bilden. Diestm Zmeckgekanken der Veiordnun entsprechend ist der Krels der ehelichen Abtömmültrge zu . grenjen. Er beschränlt sich nicht auf die durch eheliche Zeugung von dem Schuldner abstam menden, sondern um faßt die Pe: sozen die auf Grund gesetzlicher Uorschtift dem Schuldner gegenüder die recht. iche Stellung ehelicher Kinder haben oser doch wie cheliche Kinder Unterhalt von ihm verla gen können. Es wird deher J. B. eine Schuldnerin, die ihr uneheliches Kind unten hält (iu vergleichen 5 1705 des Bürgerlichen Gesetzbuche) die Plandfrelhett eines weiteren Zeyn tel des den Betrag von wettausend Mart ubersteigenden Lohne eberso in Anspruch nehmen kön en, wie ein Schuldner, der einem ligiti⸗ mie ten, i em ür eherich erklärten ober an Kindes Statt 'an— genemmenen Kinde oder auch ein em Kinde aus einer nichtigen Che Unterhalt gemäbrrt zu dergleichen S§ 1719, 1736, 1757 Abs. 1, 5 1655 Abs. 1, 8 1703 des Bürge lichen Sesetzoucht). Pandelt es sich um einen Enkel des Schuldners, so setzi seine Beruͤcksichtigung da Be— stehen eines Unterhaltzanspruch⸗ gegen den Großvater voiaug, der nur dann gegeben ist, wenn sich die Wirkung des Verbaͤlmiff⸗z, lu welchem der Er kel zu se nem Vater steht, auf den Großvamer eistreckt. Demgemäß wird die Unterbaltsgewährung an das legitimierte Kind etnes Sohnes des Schuldners, sowtlt für den letzteren eine Unter ballspflicht beneht, die Pfandfreiheit eines welteren 3 bntels vom Mehrbetrage des Lohnes begründen, nicht aber die Unten haltung eine für ehelich erklärten oder an Kindes Statt angenommenen Kindes des Sohnes (zu verglrichen § 1737 Abs. 1, § i763 des Bürgerlichen e , f. Dem Ehegatten ist der geschtedene Ehegaue micht gleichgest. li.
Va die Vorschriften des Gesetzes vom 21. Juni 1869 auf die Lohnteile, die durch die Verordnung der Pfändung entzogen sind, ent. sp echende Anwendung finden, so erlischt auch die durch die Verorbnung gewäbrte Pfandmeiheit, wenn die Leistung der Arbeiten oder Dienste ersolgt und der Tag, an welchem die Vergütung (esetzlich, vertragt. oder gewühnheitsmätzg zu entrichten war, abgel ufen ist, ohne daß der Ve güt ung; berechngte sie eingeferdert bat. .
Im Abs. 2 sind der Pfandfreiheit absolute obere Grenien ge zogen; dem Gläubiger ist, wenn das unpsfändbare Ginkommen des
Felle ds Ats. 2 Satz 1 von dretiausendsechsbunder t Merk übensteigen würde, die Zugriffemöelichkeit auf den vollen Neberschuß gesichert. Der
§ 2 ordnet die Rechtsfolgen, wenn die das Maß der Pfandfrelbeit be⸗ dingenden Verhält isse sich ändern. Gire Aenderung in diesen Ver⸗ kä tnissen soll nach dem Eniwurfe kraft Gesetzes die Ern eiterung oder EGmichränkang der Pßändung von dem auf 1i. Aen erung solgenden Fallt. teinetag⸗ des L hnes ab nach sich ziehen. Ve mindert sich ter Um ang ds piändbaren Lohnes, so teschränken sich die vor= lie en n Pfandungen ohne weiteres auf den Lohntei, der nach dem Eintritt der Anderung der Pfändung unterwo fen bleibt. Umgekebrr erweitern sich die Piändungin ohne writereg, wenn 3. B. infolge des Wer fall unterhalte berechtigter Abkönmn lm ge ker pfändbare Teih des Lahnes sich vergrößert. Würden in dtesem Falle dt, vo liegenden Pfändungen nur uf den bisher von ihnen erfaßten Lohmieil beichräntt bleiben, jo würden bisher pfandfreie, nunmehr aber pfändbare Te lt des Lohnes entstehrn, rie erst duich eine neue Pfaͤndung ergriffen werden müßten. Dies würde beim Zusammentreffen mehrerer P andtechte, deren Rang sich nach der Zeit der Prändung richtet, zu Unzuträalichkeiten insefern fübren, als jener Lohnteil von nachstehenden Pfandgläubtgern früher als von vorgehenden gepfändet werden und dann bezüglich der einzelnen Teile des pfändbaren Lehnes ein verschiedener Rang der Pfand echte Platz greisen könntt. Der Ent⸗ wurf sieht daher vor, daß ein Lohwteil, der neu der Pfändung ju⸗ gänglich wird, auxomalisch von den bereits ausgebr ach en Pfandingen erg iff n werd. Durch eine lediglich derlaratorkche Kerichtigung des Pfäntungsbeschlusses, die bet einer Erweiterung der Pfänd barkeit vom Gläuhiger, im Falle einer Besch an kung aber vom Schuldner zu eiwirken ist, wird der neue Umfang der Pfändung festgestellt, da im Intermsse der Rechtesichetheit der Britischuldner bitz zur Zustellung eines Be richtigungebeschlufses nach Maßgabe der bieherigen Pfändung mit befrelender Wirkung leisten kann. Zuständig für den Erlaß deß Berichtigungobeschlusses ist die Behörde, die die Pfändung bewiütt hat.
Der
§3 ordnet die entsprechende Anwendung der in den 8§ 1, 2 gegebenen
Vorschriften auf die Pfändung des Ruhegeldes rer Personen an, die in einem privaten Arbeilg., ober Dienstveihältnisse beschäftigt gewesen sind. Da diese Ruhegelder hinstchtlich der Pfändung durch die Bi— kanntmachung vom 22. März 19817 (Reichs, Gefetzbl. S. 259) dim Arheitg. oder Diensilohn gleichgesteht find, erscheint es geboten, die durch dte Verordnung herbeigeführte weitere Einschränkung der Pfäͤnd— barkeit auch auf die Nuhegelder auszudehnen. ,
Im
4
lst ein Vorbehalt zugunsten aesddil ger Vorschriften vorgeseben, die über die Pfändung des Rubraeldeg der im 8 3 bejelchneien Art ab. weichende Bestimmungen treffen. Die Vorschtift en spricht de serigen im der Bekanntmachung vom 25. Mär 1517 (Reichs-; Gesetzbl. S. 264). Ber 85 enthält die erforderlichen Voꝛschriften über den Zeit. punkt des Inkraftre tens und des Außerkrafttreteng der Verordnung. Da sie im Verglelche mit den bisherigen Vorschtiften di n eine weitere Ginschräntung der Pfändbarkest des Lohnes mit bringt, ist bie entfpechende Anwendung der Vorschriften des 8 2 bon, gesehen, um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, die Anxafsung brrens hestehender Pfaͤndungen an die Vonschriften der Yererdn n erf, de, s s, Ee T rig, o kon g n .
=. a der Veroronung vom 17. Ma 4 Gesetztl. S* 6). ö
Die Reichs bellelbungsflelle gibt durch „Wolffs Tele graphenbüro“ folgendes bekannt:
Schuldners den Jahie batiag von zwelause ndfün hundert oder im
Die noch nicht zum Einkauf veiwendeten Bezugescheine 99 1 ir bechwertige Lux adtieidung berlieren mit Ende di seg Monats ibre l. gin. Alte Abgabebe cheinigungen für Luxutsschubwaren szanen ir noch bl ebendahin in Bs giche ine D ür Lux Sschah aten ein= . werden. Die Beiugeschetge D für Luxusschuhwaren verlieren
ur . F braar 1918 ihre Gülti keit.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Am Freitag voriger Woche fand laut Meldung des Polff chen Telegraphenbüros“ unter dem Vorsitz, des aise rs und Königs und in Anwesenheit des öster— reichischen Ministerpräsidenten Dr. von Seidler, des ungarischen Ninisterprasidenten Dr. Wekerle, des Kriegsministers zon Stoeger-Steiner, des Chefs des Generalstabes Freiherrn van Arz sowie mehrerer österreichischer und ungarischer Ressortminister ein Kronrat über laufende Angelegenheiten statt. Vorgestern. vormittag empfing, der Kaiser in Gegenwart des Minislerpräsidenten Dr von Seidler mehrere polnische und ukrainische Reichsratsabgeordnete, mit denen er über verschiedene aktuelle Landes angelegenheiten syrach Genern weilte Seine Majestät in Olmütz, um der Einweihung der Garnisonkirche zur Maria Schnee und des Heldenftiedhofes in Czernowier beizuwohnen. Nachmittags traf der Kaiser wieder in Wien ein und begab sich vom Bahnhof dirett ins Mmisterium des Aeußern, wo er dem Grafen Czernin einen längeren Besuch absiattete.
— Im kroatischen Landtag ist die Vorlage über die Wahlrechtsänd erung eingebracht worden. Diesem Gesetz⸗ entwurf liegt, obiger Quelle zufolge, ein allgemeines gleiches und geheimes Wahlrecht zugrunde, doch hält er sich in gewissen Grenzen. So ist von einem Frauenwahlrecht abaesehen worden und nur Männer über 24 Jahre werden wahlberechtigt sein. Die Zahl der Wähler wird auf dreihunderttausend erhöht, auch die gahl der Abgeordnetenmandate erfährt eine große Ver— mehrung. Das vielfach vorgeschlagene Proportionalwahlrecht ist als den Verhältnissen des Landes nicht entsprechend ver⸗ worfen worden.
Großbritannien und Irland.
Der Premierminister Lloyd George führte in seiner Rede bei dem den Leitern des Luftdienstes gegebenen Fesimahl laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ weiter aus: In der Weltgeschichte hat es oft verbrecherische Staaten gegeben. Wir haben jetzt mit einem von ihnen zu tun. Es wird immer ver⸗ hrecherische Staaten geben, bis der Lohn für Völterverbrechen zu unsicher wird, um sie lohnend zu machen, und big die Strafe füt diese Verbrechen zu (hier feblt in dem Telegramm ein Wort) wird, um ste reizvoll zu machen. Wir haben jwischen zwei Wegen zu rählen und wir wollen uns darüber nickt im Unklaren sein. Der eine Weg führt dahin, einem triumphierenden Veibrecher leichte Be⸗ dingungen zu gewähren, wie man et in Ländern, in denen das Gesetz nicht durchgesührt werden kann, tun muß, um sich Sichen heit zu er⸗ laufen. Das ist der eine Weg. Er bedeutet, daß wir uns in der Furcht vor der Gesetzlostgkeit erniedrigen. Er bedeutet letzten Endes eie Welt, die von erfolgreichen Banditen in Furcht gejogt wird. Der andere Weg ist, unsere göttliche Aufgabe, der Gerechtig⸗ llt Achtung zu verschaffen und einen gerechten und immer- wihrenden grllben fuͤr ung und unsere Kinder zu errichten, u Erde zu führen. Sicherlich kann keine Nation, die i ihre Interessen, ibre Selbstachtung und ihre Ebre denkt, nur einen Augenblick in ihrer Wahl zögern. Der Sieg ist wesentlich für die Freiheit der Welt. Wenn aber keine Aussicht betände, daß die Lage sich bei einer Verlängerung des Kampfes kssert, dan wäre es schändlich, den Krieg zu verlängern. Mell z aber fest überzeugt bin, daß wir uns stetig unserem Ziele ihern, würde ich Friedensangebote an Preußen in demselben ligenbllck, in dem der preußlsche Milstärgeist von Prahleret ltunken ist, als einen Verrat an der großen Aufgabe, die uns an⸗ bertiaut ist, betrachten. Viel von dem Fortichrijt, den wir machen, nag nicht eisichtlich sein, außer für diejenigen, deren Aufgabe el ist, die Tatsachen festzustellen. Die Stege Deutschlan ds wberden alle in die Welt binauegeschrien, aber Deutschlands Schwterigteiten erscheinen in keinen Presseberichten oder drabtlosen Neldungen. Aber wir kennen sie. Fer jörl che Griff der britischen Marine tut selne Wir kung, und die Tapferkelt unserer Truppen rut emen Drück hrnvor, der letzten E dis sich äußern wird. Wir legen jweifellez die Grundstüßen zu elner Bruͤcke, die nach ihrer Vollendung ung in eine neue West führen wird. Der Fluß flutet für den Augenblick über selne Ufer, ein Teil des Brückenwerkg ist hinweg zeschwemmt, viel von dem, was wir gebaut hatten, ist unter Wasser und außer Sicht, und es gibt Leute, die da sagen: . uns das Urternchmen gänzlich aufgeben, en iostet ung zu piel, seire Durch, sihrung ist ungangbar, laßt ung lieber eine Pontontrücke aus neuen Verträgen, einer Liga dir Nat onen und der Verständigung auen. Eine solche Brücke könnte einige Zeit halten, aber sie wüde jmmer schwankend und unsicher sein, sie würde ncht viel Druck und deine schwere Belastung vertragen und das erste Hlut würde sie hinwegscwemmen. Laßt uns daher lieber mit dem Rammen fortfahren und einen wirklich festen und dauern en Bau errichten. Wir liben nicht in der glückve heißenden Stunde. Rußland Noht sich vom Kriege zurückzuziehen und die französische Demo ratte, lein die Schrecken dieses Krieges gestürzt wurde, well sie ibrem Rußland verpfändeten Worte treu blieb, sich selkst ju äberlassen. Ih will den Grnst dieser Lage keineswegs verkleinern. Wäre Ruß⸗ sazd imsfrande gewesen, in diesem Jahre seine Kraft jur Geltung zu bringen, so wären wir jrtzt vielleicht in der Lage, billige und mg'messene Friedengbedingungen aufzuerlegen. Duich sein Aue⸗ scheden flärkk Rußland“ vag. Hohenzollerntum und schwächt diz Kroͤfte der Demekratie. Sein Vorgehen wird uns nicht, wie es glaubt, ju einem allgemeinen Frieden führen, es wird ledigl ch das Ringen der Welt verlängern und es wird Rußland Abst underme dliche weise in di- Bande der vreußischen Militärherr— schaft schlagen. Wenn etrog Reßland auf feiner Ansicht bebarrt, penn der Feind von felner Onfront, die bisher mehr als ein Drittel iner Kräfte in Anspruch nabm, Hunderttausende von Truppen und
rlegsmaterlal in Piaffen zurückziehen kann, um England. Frankrelch urd Itgsien anzugreifen, dann bedeutet das einen 2Ansten Zum achg für mn seie Aufgabe, ö schon ge waltlg genug war. Es wäre töricht, die sesahr zu unterschäzen, es ware aber ebenso töricht, sie ju üͤber⸗ lit en. Die größte To heir ober würde sein, ihr nicht entgegenzu— hein. Wenn die russiche Vemotratie sich entschloffen hat, den ampf gegen die Milnärautokratie aufzugeben, so nimmt auf Der deren Seite die amerifantsche Demolratle ihn auf. Dies das denkwürdigsté Greigniß des Jahre. Es bat die Ir Lage beiändeit. Die Ruffen Find ein hochherßges pal sie haben tapfer in diefem Kriege gefaͤmpft, aber sie hahen mmer und haben zweifellos in biesem Krieg? den am mangelbpastesten organisierten Staat in Europa gebabt. Großbritannien, dessen Berolle · n nur ein Yrsttei deren igen Höäßlands augmacht, ist in den itz en . Jabren für Beut chland ein srär leres Gegengewicht gewesen. Hätte an Dentschland nicht nur heute, fondern sogar schon vor cinem a 9rfragi, ob ibm Englands ober Rußiande Aussche den aue dem Ege lieber ser, so glaube ich k inen Zweifel über die Anmwert baben kwhen,. Wg st bt nun uit mgike? Ce gibi g mäßticett nd in der Wein az Amerika mit leinen gewaltigen Hlifaquehen und
sammenbruch Rußlands und die zeitweilige Niederlage Italiens
zveisellos einen schweren Anteil an der Bürde auf, bis Amerlka bereit
st, sie tragen ju helfen. Wir müßssen ung daher auf größere An-
sitengungen und Spier vorbereiten. Es ist Zeit, daß die Nation sich
ester als je auf die Füße föellt und ihre Schultern reckt, um die
größere Laft zu traden, die ier die Greignisse auferlegt haben.
aréßbritanniens Wille ist gleich gehä teiem Stahl, æ wund der
stä keren Spannung bis zum Ende standhalten. Die Marnnschafte⸗
befände muoͤssen tiefer cusgeschöpst werden, um die Last zu traren, big
die amertkanijche Armee eintrfft. Wir müssen genug veute haben,
m die Enn ju verteidigen, die wir drei Jahre hindurch gegen
wüden Annurm ge halten haben, und wir müssen ein Manöprierheer
haben, daß ung in den Stand setzt, mit geringstem Zeitverlust an
irgendeinem Punkt des gewaltigen Schlachtselres zu e scheinen, wo
immer es not tut. Es lie, fein Grund für eine Panik voꝛ. Selbst
stzt senden wr Italien Truppen zu Hilfe. Die Verbündeten sind
in, Franke ch und Flanderg in der ÜUcberzabl, und wir haben erbeb—
lich‘ Reserwen in der Heimat. Unsere Mannschaftsbestände haben, zeonders ig den letzten Monaten, erheblich zugenommen, mehr als
Freund und Feind weiß; aber sie genügen noch nicht, ohne Sorge den
neuen Krier szufällen gegenüberzutreten, es jet denn, wir ergretfen
Maßnahmen, um unsers Reserden an ausgebildeten Leuten werter ju
vermehren. Des Kabineit bereitet Lorsch äge für die Aufbringung
weiterer Mannschaften vor und untersucht glelcheitig eingehend die besten Methoden zur Schonung der bereits vorhandenen Bestände unseres Heeres, um die Kriegsverluste ju verringern. Der Sieg ist itzt eine Frage des Schiffgraumtz. Das Eintreten der Beieinigten Staaten in
den Krieg hat die Nachfrage danach außerordentlich gesteigert; Schiffsraum muß beschafft werden sür die Ueberfübrung und die Uateihaltung von Amerikas riesenhastem neuen Heere. Wir beide, Amerika und England, werden unsere Hilfsmittel aufs zußerste anzjuspannen haben, um den Schiffsraum zu vermehren, Wir find entschlofsen, dag zu ereichen, indem wir unseren Verbrauch noch mehr einfchränken und die Erzeugung des Landes an Nahrungt— mitteln noch weiter steigerr. Wir haben in diesem Jahie unsere heimische Lebensmittelerzeugung um zwei oder drei Millionen Tonnen vermehrt. Wir sind das ein ige kriegführen de Volt, weiches die Lebene⸗ mitselerzeugung während det Krieges vergrößert hat, aber wir müßsen weitere dret Millonen Tonnen an Lebengmmuütelein fuhr im nächten Jahre sparen. Wir haben elne sinstere Macht in die Schranken ge⸗ fordert, welche die Welt mit Stlaveret bedroht. Großbritannien, Europa und die Welt von diesem Schicksal zu berreen, muß das Ziel jedes Mannes und jeder Frau bilt en, die die Pflicht über eigenes Bebagen sellt. Dies ist die Schicklaisstunde der Menschheit. Wenn wir des Schicksals wert sind, welches sie in sich birgt, werden un gezählte Menschengeschlechter Gott danken für die Kraft, die er uns gab, bis zum Ende durchzuhalten.“
— Eine Abordnung des parlamentarischen Ausschusses des Gewerkschaftskongresses trug dem Premierminister am 12. d. M. im Beifein von Lord Rhondda und der der Arbeiterpartei an⸗ gehörigen Muglieder des Kabinetts eine Reihe von Wünschen und Beschwerden der Arbetterschaft vor. Gegenüber den Be⸗ schwerden über die Lebensmittelversorgung gab ver Premierminister, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, eine bie Stockung der amerikanischen Zuführen andeutende Er— klärung ab, man verhandle gerade mit einem amerikanischen Ausschusse über die Einräumung von Krediten in Amerika für
die Lebensmitteleinkäufe daselbst.
Frankreich.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuß in Sachen Caillaux verhörte vorgestern vormittag Caillaux über seinen Aufenthalt in Italien und beschloß der „Agence Havas“ zu⸗ folge, Clemenceau in seiner Eigenschaft als Kri⸗gsminister und Chef der Militärjustiz zu hören. Dieser erklärte unter Hinweis auf die diplomatischen Schriftstücke, daß die An— wesenheit Caillauxr in Rom die italienische Regierung beun⸗ ruhigt habe. Sonnino habe dies den Botschaftern Frank⸗ reichs, Englands, Rußlands und dem rumänischen Ge⸗ sandten mitgeiellt. Clemenceau setzte hinzu: Wenn die gegen Caillaux vorgebrachten Vermutungen irgend einen einfachen Bürger beträfen, so würde es keine Er⸗ srterung geben. Die Regierung hat ihre Verantwortung übernommen, die Kammer wird die ihre tragen. Wenn die Kammer eine Strafverfolgung Caillaux, ablehnen sollte, würde die Regierung zurücktreten. Der Ausschuß hörte hierauf Caillaux. an. Er stimmte sodann für die Aufhebung der Immunität Caillaur' und beschloß, die von der Regierung mit⸗ geteilten Schriftstücke sowie den stenographischen Bericht des Ausschusses zu veröffentlichen. Die Erörterung in der Kammer wird am Donnerstag oder früher stattfinden.
Nuß laud.
Die Volksbeauftragten haben einen Erlaß veröffentlicht, der laut Meldung des „Reuterschen Büros“ die Trennung von Kirche und Staat festsetzt und gleichzeitig die Kirchen⸗ und Klonergüter sowie Gold, Silber und Edelsteine in den Mitren und Kreuzen der Geistlchkeit ein zieht. Ferner wird die Geistlichkeit verpflichtet, in den nicht zum Kampfe ver⸗ wandten Teilen des Heeres zu dienen.
— Der General Nowitzky, der Oberbefehlshaber an der Nordfront, ist verhaftet und nach der Peter⸗Pauls⸗Festung ge⸗ bracht worden.
— Der Kongreß der So zialrevolutionäre hat hin⸗ sichtlich des politischen Programms der Verfassunggebenden Versammlung beschlossen, das Programm des zweiten Kon⸗ aresses der Sowjeis und seine , und Rechte zu verteidigen. Die Entschließ ung setzt, wie die, St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ meldet, folgendes fest; „Jeder Versuch einer ÜUmgestaltung der Verfassunggebenden Persammlung in eine Kampforganisation gegen die Sowjets und die Ab⸗ geordneien der Arbeiter und Soldaten, die die Organe der Macht bilden, wird als ein Anschlag gegen die Errungen⸗ schaften der Revolution betrachtet werden, und es wird als dringend notwendig erachtet, entschlossen dagegen vorzugehen Die Entschließung versichert: „Das revolutionäre russische Volk wird seine Mission erfüllen, wenn die Regierungsgewalt ausschließlich und unwiderruflich in den Händen des Volkes liegen wird. In der Periode unserer gegenwärtigen sozialen, ununterbrochenen Revolution darf das russische Volk die Macht nicht mit anderen Klassen teilen.“
— Am 13. Dezember fand eine Kosakenversamm⸗ lung im Smolnyinstitut in St Petersburg statt, in der der Ausschuß der Kosaken, der am Arbeiter⸗ und Soldatenrat ganz Rußlands teilnimmt, sowie Abgeordnete der Bauern, Arbeiter und Soldaten, der Don⸗ und Kubanregimenter und der an der Nordfront verteilten Batterien vertreten waren. Die Ver⸗ sammlung nahm obiger Quelle zufolge nachstehende Ent⸗ schließung an: .
Die Mt glieder des obersten Organg der Kosalen, deg Rats der Militãrbereinigungen, machen seit Beginn ihrer LCatigten gegen⸗ revolutiondr: Werbetätigkeit und drängen die Kosakemn jum Gru der
Truppen dle sofortlge Verlastang der Mitglieder diz Rats der Militarvereinigungen an.
Die Mitglieder machten sich bewaffnet zur Verhaftung der Mitglieder des Rats der Militärvereinigung auf.
— Die Regierung hat ein Dekret erlassen, wonach alle landwirtschaftlichen Maschinen und Werkzeuge dem Staate gehören. Die örtlichen Ausschüsse der Sowjets werden die Verteilung vornehmen. Der Vorstand des Arbeiter⸗ und SoldatenratJ von Moekau hat einen Beschluß erlassen, durch den die Vermietung und der Verkauf jeder Art von Grund und Boden sowie der Handel damit verboten wird. — Wie „Reuter“ meldet, hat sich der russische Ge ner. al Skalon einige Stunden nach der Ankunft der Waffen⸗ stillstandsabgeordneten im deutschen Hauptquartier erschossen. Hierzu erfährt „Wolffs Telegraphenbürg/ folgende nähere Umstände: General Skalon hatte während der gemeinsamen Reise der russischen Abordnung an deren Beratungen unmittelbaren und tätigen Anteil genommen. Einige Stunden nach Antunft und kurz vor Eröffnung der gemeinsamen Beratung begab er sich auf sein Zimmer, um eine Karte zu holen, hier wurde er von dem der russischen Abordnung zugeteilten deutschen Sffisier erschofsen aufgefunden. Ein hinterlasse ner Ab⸗ schiedsbrief an die Frau des Generals gab über seine Beweggründe keinen Aufschluß. Die Mitglieder . der russischen Abordnung vermuten einen ervenzusamm enbtch und haben eine Darstellung dieses Vorfalles der russischen Re⸗ gierung übermittelt. Bei Ueberführung des Verstorbenen Sur Bahn unter Beteiligung russischer Geistlicher erwiesen deutsche Truppen die militärischen Ehren. . — Meldungen der „St. Petersburger Telegraphenagentur besagen, daß Rostow, Nachitschewan und Taganrog in den Händen der revolutionären Truppen sinz. Der General Kaledins, Pototsky, ist mit seinem Siabe ver= haftet worden. Kaledin hat den Bürgermeister von Rostow nach Nowotscherkatzt zwecks einer Besprechung über die Eia⸗ stellung der militärischen Unternehmungen ein— geladen.
Am 15. Dejember hat im Kaukasus ein erbittertes Gefecht zwischen den Eingeborenen des Landes, und Kofaken statigefunden. Der Berichterstatter des „Dien“ zeilt mit, daß Kaledin sich weigere, den Kosaken Truppen zur Ver⸗ feidigung zu schicken. Dle ernste Lage Kaledins mache das unmöglich. Derselbe Berichterstatter, der mit Kaledin sym⸗ pathisiert, erklärt, daß der kritische Augenblick für Kaledin sehr nahe sei. Das Blatt „Socialdemoktaten meldet, der Bolschewikigesandte in Stockholm Worows i habe ein Telegrgmm aus St. Petersburg erhalten, daß Kaledin in der Nähe von Moskau verhaftet worden sei. ;
— In Irkutak fand ein Kongreß der Sowjets und der Ardeiter-, Soldaten- und Bauernabgeordneten aus ganz Sibirien statt. Der Kongreß sprach sich für die so⸗ fortige Uebergabe der Gewalt an die Sowjets aus, worauf. die Linke unter Protest den Saal verließ. Wegen der schwierigen Lage des Ernährungswesens bitten die örtlichen Sowjets die Regierung, die Zölle auf Getreide und Lebensmittel abzu⸗ schaffen und eine Anleihe von fünf Millionen Rubel zu ge—
währen. Italien.
Auf die Ueberprüfung der italienischen Kriegs—⸗ ziele, die unter dem Druck der ungeheuren deutschen und österreichischrungarischen Waffenerfolge einsetzt, fällt ein be⸗ sonderes Licht durch die Behandlung Italiens auf der Pariser Beratung. Wie „Wolffs Telegraphenbüro meldet, bestand nach zuverlässigen Nachrichten Amerika auf der Zurück⸗ nahme des Versprechens, Italien die dalmatinische Kuste zu überlassen. Darüber hinaus wurde heschlossen, den Italienern auch die versprochenen Vorteile in Kleinasien vorzuenthalten.
Spanien.
Der frühere Präsident der Republik Portugal Machado ist mit seiner Familie in Madrid angekommen.
Türkei.
Die Kam mer hat einen Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf Zigarettenpapier, ange⸗
nommen. Amerika.
Einer Meldung der „Times“ zufolge teilte der Staats⸗ sekretär Lan sing vorgestern Pressevertretern mit, daß er ein Telegramm von dem amerikanischen Konsul in Wladiwostok erhalten habe, wonach dort ein heftiges Gefecht zwischen ver⸗ schiedenen rufsischen Militärgruppen im Gange sei. Der Konsul habe darauf gedrungen, amerikanische Truppen ab⸗ zusenden. Nach einer weiteren Mitteilung Lansings ist noch kein amtlicher Bericht über die Landung japanischer Truppen in Wladiwostor eingetroffen.
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Kriegõnachrichten.
Die große, fast viermonatige Flandernoffensive der Engländer kann als vorläufig beendet betrachtet werden. Schon der englische Angriff auf Cambrai, der in den ersten Dezembertagen zu einem schweren Rückschlag für das hritische Heer wurde, war das Eingeständnis der dauernden schweren englischen Niederlagen in Flandern.
Das Ziel der 16 großen Flandernschlachten war nach englischen öffentlichen Berichten die Eroberung der deutschen U⸗Bootsbasis, da trotz aller Ableugnung von englischer Selte ein Mittel gegen unsere N⸗Boste nicht gefunden war, die langsam, aber sicher die Lebensader des britischen Inselreiches zu durchschneiden drohen. Für den Marschall Haig schien der Erfolg sicher zu sein. Bereits im Frühjahr 1917 hatte er selbst seinen baldigen Einzug in Brüssel öffentlich verkündet. Fast das gesamte englische Heer, ausgerüstet mit Material und Munition der Kriegsindustrie von vier Fünfteln der Welt, stand in gewaltiger Ueberlegenheit an Zahl und Material einem Bruchtetl deutscher Kräfte in Flandern gegenüher.
Bis ins kleinste waren in fieberhafter Arbeit unter Heran⸗ ziehung aller fremden Hilfskräfte die Vorbereltungen zu dieser gewalnugen Offensive, die die Entscheidung des Krieges bringen follte, getroffen. Ungeheure Artilleriemassen von den kleinsten bis zu den schwersten Kalibern waren in ausgebauten Stellungen berettgestellt. Ueberall türmte sich die Munition in solcher ah wie fie bigher nicht gekannt war. Alle ent⸗
mord. In der Absicht, eine Einmischüng anderer in die Angelegen⸗
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heiten der Kosaken ju vermeiden, ordnet die Versammlung der
behrlichen Kräfte, alles entbehrliche Kriegsgerät von anderen Fronten war zu dieser Flandernoffensive herangezogen, neu
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